MIT SICHERHEIT FÜR SIE DA - ABFERTIGUNG NEU ALLIANZ VORSORGEKASSE AG

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MIT SICHERHEIT FÜR SIE DA - ABFERTIGUNG NEU ALLIANZ VORSORGEKASSE AG
Abfertigung neu
       mit Sicherheit für Sie da

allianz Vorsorgekasse ag
MIT SICHERHEIT FÜR SIE DA - ABFERTIGUNG NEU ALLIANZ VORSORGEKASSE AG
Harum quiatusant

          Vorwort
          Im Jahr 2003 hat das System der Abfertigung Neu Einzug gehal-
          ten. Alle nach dem 01.01.2003 abgeschlossenen Arbeitsverhältnis-
          se unterliegen diesem System. Obwohl seitdem einige Jahre ver-
          gangen sind, gibt es immer noch Informationsbedarf.

          Wann habe ich Anspruch auf die Auszahlung meiner Abfertigung?
          Was passiert mit meiner Abfertigung, wenn ich selbst kündige
          oder gekündigt werde? Das sind nur zwei der Fragen, die sich Ar-
          beitnehmerInnen stellen.

          Diese Broschüre soll Unklarheiten und Missverständnisse aus dem
          Weg räumen und Ihnen eine Hilfestellung im Umgang mit der Ab-
          fertigung Neu bieten.

          Den ersten Teil dieser Broschüre widmen wir konkret Themen, die
          immer wieder nachgefragt werden. Den zweiten Teil haben wir als
          Nachschlagewerk gestaltet. Hier finden Sie in alphabetischer Rei-
          henfolge kurze und prägnante Erklärungen zu Begriffen, die oft
          im Zusammenhang mit Abfertigung Neu fallen.

          Neben dieser Broschüre empfehlen wir Ihnen unsere Homepage,
          auf der Sie weiterführende Informationen und aktuelle Themen
          finden (www.allianzvk.at).

          Wir hoffen, dass unser Informationsangebot eine nützliche Hilfe
          für Sie ist und freuen uns über Ihre Anmerkungen und Anregun-
          gen. Senden Sie diese einfach an: vorsorgekasse@allianz.at

          Ihre Allianz Vorsorgekasse AG

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MIT SICHERHEIT FÜR SIE DA - ABFERTIGUNG NEU ALLIANZ VORSORGEKASSE AG
Abfertigung neu

         Inhalt
         4    Wer leistet wie viel Beitrag?
              Das Beitragsrecht

         6    Wer trifft die Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse,
              und wie erfolgt diese?
              Das Beitrittsrecht

         8    Wann erhalten Sie eine Leistung aus der Abfertigung
              Neu?
              Das Leistungsrecht

         10   Wie werden Beiträge und Leistungen besteuert?
              Das Steuerrecht
Teil 1

         11   Wie erfolgt der Wechsel von Abfertigung Alt in
              Abfertigung Neu?
              Das Übertrittsrecht

         13   Wie werden die Beiträge veranlagt?
              Die Veranlagung

         14   Wie werden Sie über die aktuelle Abfertigung
              informiert?
              Die Kontoinformation

         15   Wie können Sie etwas für die Umwelt tun?
              Unser neues Serviceportal
Teil 2

         16   ABC der Abfertigung Neu

         27   Kontaktdaten

                                                                               3
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Abfertigung neu: das Beitragsrecht

           Wer leistet
           wieviel Beitrag?

           Mit dem BMVG (Betrieblichen Mitar-      Die Beitragsleistung des Arbeitge-
           beitervorsorgegesetz) wurde die         bers/der Arbeitgeberin für den/die
           Neugestaltung der Abfertigung ge-       jeweilige/n ArbeitnehmerIn beginnt
           regelt. Diese Regelung ging als ge-     einen Monat nach Aufnahme des
           flügelte Formulierung „Abfertigung      Arbeitsverhältnisses. Der erste
           Neu“ durch die Medien. Mit              Monat ist somit beitragsfrei.
           01.01.2008 wurde durch das BMSVG
           (Betriebliches Mitarbeiter- und Selb-   Ausnahmen davon bestehen, wenn
           ständigenvorsorgegesetz) der Per-       innerhalb eines Zeitraums von 12
           sonenkreis um freie ArbeitnehmerIn-     Monaten ab dem Ende eines Ar-
           nen und Selbständige erweitert.         beitsverhältnisses mit demselben/
                                                   derselben ArbeitgeberIn erneut ein
           Wie hoch ist der Beitrag?               Arbeitsverhältnis geschlossen wird,
                                                   also vor allem bei SaisonarbeiterIn-
           Abfertigung Neu stellt eine Leistung    nen bzw. bei ArbeitnehmerInnen-
           des Arbeitgebers/der Arbeitgebe-        wechsel innerhalb eines Konzerns. In
           rin dar.                                diesem Fall beginnt die Beitrags-
           Der/die ArbeitgeberIn leistet für       pflicht mit Antritt des neuen Arbeits-
           jede/n ArbeitnehmerIn, der/die nach     verhältnisses.
           dem 31.12.2002 ins Unternehmen
           eingetreten ist und seit 01.01.2008     Wer leistet wieviel in Sonderfäl-
           auch für freie ArbeitnehmerInnen        len wie Karenzierung, Wochengeld
           Beträge an eine betriebliche Vorsor-    etc.?
           gekasse. Der Beitrag beläuft sich auf
           1,53 % der Bemessungsgrundlage          Es gibt auch Fälle in welchen der/die
           gemäß § 49 ASVG (Allgemeines So-        ArbeitgeberIn kein Entgelt leistet
           zialversicherungsgesetz), dabei         aber trotzdem Beiträge für den/die
           finden weder Geringfügigkeitsgren-      ArbeitnehmerIn geleistet werden.
           ze noch Höchstbeitragsgrundlage
           des ASVG der Sozialversicherung
           Berücksichtigung.
           Dies entspricht ca. dem Bruttobezug
           inklusive Urlaubs- und Weihnachts-
           geld.

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Abfertigung neu: das Beitragsrecht

Leistung durch den/die Arbeitge-        Leistung an die betriebliche Vor-
berIn trotz Unterbrechung der           sorgekasse durch den FLAF (Fami-
Hauptpflicht des Arbeitsverhält-        lienlastenausgleichsfonds) bei:
nisses bei:                             –– Kindergeldbezug, Herabsetzung
–– Wochengeldbezug                         der Normalarbeitszeit bzw.
   Hier leistet der/die ArbeitgeberIn      Freistellung gegen Entfall des Ar-
   1,53 % von jenem Entgelt, das für       beitsentgelts zum Zwecke der
   jenen Kalendermonat gebührte,           Sterbebegleitung eines/einer
   der unmittelbar vor Eintritt des        nahen Angehörigen gem. § 14a
   Versicherungsfalls lag.                 AVRAG,
–– Krankengeldbezug                     –– Herabsetzung der Normalarbeits-
   Für Zeiten des Krankengeldbe-           zeit bzw. Freistellung gegen
   zugs gemäß ASVG werden vom/             Entfall des Arbeitsentgelts zum
   von der ArbeitgeberIn 1,53 % des        Zwecke der Begleitung von im ge-
   halben Monatsentgelts vor Eintritt      meinsamen Haushalt lebenden,
   des Versicherungsfalls geleistet.       schwerstkranken Kindern (Wahl-
–– Präsenz- oder Ausbildungs-              oder Pflegekinder) gem. § 14b
   dienst gemäß Wehrgesetz 2001            AVRAG.
–– Zivildienst bzw. Auslandsdienst
   gemäß Zivildienstgesetz              In diesen Fällen wird das Kinderbe-
   Hier werden 1,53 % des Kinderbe-     treuungsgeld als Grundlage der Bei-
   treuungsgelds als Abfertigungs-      tragsbemessung herangezogen.
   beiträge einbezahlt, solange das
   Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt.   Leistung durch das AMS (Arbeits-
–– Altersteilzeit gem. § 27 Arbeits-    marktservice) bei:
   losenversicherungsgesetz, Soli-      –– Bildungskarenz
   daritätsmodell gem. § 13                Hier wird das Weiterbildungsgeld,
   AVRAG, Kurzarbeit gem. § 27             dies entspricht dem Arbeitslose-
   Abs. 1 lit. b Arbeitsmarktförde-        nentgelt, als Grundlage für den
   rungsgesetz                             monatlichen Abfertigungsbetrag
   Während dieser Zeiten entrichtet        von 1,53 % herangezogen.
   der/die ArbeitgeberIn 1,53 % von
   jenem monatlichen Entgelt, das
   vor Herabsetzung der Normalar-
   beitszeit geleistet wurde.

                                                                                         5
Abfertigung neu: das Beitragsrecht

Wer trifft die Auswahl der
betrieblichen Vorsorgekasse
und wie erfolgt diese?

           Wer wählt die Vorsorgekasse in ei-       Ab diesem Zeitpunkt haben die Ar-
           nem Unternehmen mit Betriebsrat?         beitnehmerInnen zwei Wochen Zeit
                                                    schriftliche Einwendungen bekannt
           Grundsätzlich sollte die betriebliche    zu geben. Erhebt mindestens ein
           Vorsorgekasse von ArbeitgeberIn          Drittel der ArbeitnehmerInnen
           und Betriebsrat gemeinsam                Einwand (qualifizierter Einspruch),
           gewählt werden.                          hat der/die ArbeitgeberIn eine
           Den gefällten Entschluss legen diese     andere betriebliche Vorsorgekasse
           in einer verbindlichen Betriebsver-      vorzuschlagen.In dieser Situation
           einbarung fest. Falls es zu keiner Ei-   besteht für die ArbeitnehmerInnen
           nigung kommt, kann jeder Streitteil      die Möglichkeit, eine kollektivver-
           eine Entscheidung durch die Schlich-     tragsfähige freiwillige Interessens-
           tungsstelle beim zuständigen             vertretung der ArbeitnehmerInnen
           Arbeits- und Sozialgericht fordern.      (ÖGB) heranzuziehen. Wird binnen
           In diesem Fall gilt die Entscheidung     zwei Wochen keine Einigung erzielt,
           der Schlichtungsstelle als Betriebs-     kann jeder Streitteil eine Entschei-
           vereinbarung, gegen welche kein          dung durch die Schlichtungsstelle
           Rechtsmittel besteht.                    beim zuständigen Arbeits- und Sozi-
                                                    algericht fordern (Streitteile sind der/
           Wer wählt die Vorsorgekasse in ei-       die ArbeitgeberIn sowie die beigezo-
           nem Unternehmen ohne Betriebs-           gene Interessenvertretung). Die
           rat?                                     Schlichtungsstelle entscheidet auch
                                                    hier endgültig.
           Besteht in einem Unternehmen kein
           Betriebsrat, bestimmt der/die Arbeit-
           geberIn die betriebliche Vorsorge-
           kasse. Von seiner beabsichtigten
           Auswahl hat er binnen einer Woche
           sämtliche ArbeitnehmerInnen
           schriftlich zu informieren.

6
Abfertigung neu: das Beitragsrecht

Welche Frist gibt es zu beachten?       Was ist ein Beitrittsvertrag?

Der/die ArbeitgeberIn hat innerhalb     Nach erfolgter Auswahl der betrieb-
von 6 Monaten nach Einstellung          lichen Vorsorgekasse hat der/die Ar-
des 1. Arbeitnehmers, für den er Vor-   beitgeberIn mit dieser den Beitritts-
sorgekassenbeiträge leistet, einen      vertrag abzuschließen.
Betrittsvertrag mit einer Vorsorge-     Der Beitrittsvertrag enthält grundle-
kasse abzuschließen. Widrigenfalls      gende Informationen über die aus-
wird vom Hauptverband der öster-        gewählte betriebliche Vorsorgekas-
reichischen Sozialversicherungsträ-     se und deren Veranlagungspolitik.
ger das gesetzliche Zuweisungs-         Außerdem beinhaltet dieser Vertrag
verfahren (Zwangszuweisung)             die Kündigungsvoraussetzungen
eingeleitet.                            (im Rahmen der gesetzlichen Vorga-
                                        ben des § 12 BMSVG), die Höhe der
Bei einer Zwangszuweisung ist nicht     Verwaltungs- und Vermögensver-
vorhersehbar, welcher betrieblichen     waltungskosten (im Rahmen der
Vorsorgekasse der/die jeweilige Ar-     gesetzlichen Grenzen des § 26
beitgeberIn zugeteilt wird. Mit Ein-    BMSVG), die Meldepflichten des Ar-
langen dieses Beitrittsvertrags zur     beitgebers/der Arbeitgeberin ge-
betrieblichen Vorsorgekasse beim/       genüber der betrieblichen Vorsorge-
bei der ArbeitgeberIn kommt der         kasse sowie alle Beitragskonto-
Beitrittsvertrag von Gesetzes wegen     nummern des Arbeitgebers/der Ar-
zu Stande.                              beitgeberin.

                                                                                         7
Abfertigung neu: das Leistungsrecht

           Wann erhalten Sie
           eine Leistung aus der
           Abfertigung Neu?

           Leistungen                              Unabhängig von den Beitragsmona-
                                                   ten kann eine Verfügung der Abferti-
           Das Schicksal der Abfertigung Neu       gung immer begehrt werden, wenn
           ist von der Art der Beendigung und      das Arbeitsverhältnis aufgrund Inan-
           Dauer des Arbeitsverhältnisses ab-      spruchnahme einer Eigenpension,
           hängig. Im großen Unterschied zur       nach Vollendung des Anfallsalters
           Abfertigung Alt gehen die für den       für die vorzeitige Alterspension aus
           Anwartschaftsberechtigten einge-        der gesetzlichen Pensionsversiche-
           zahlten Beiträge nie verloren.          rung beendet wird oder der/die
                                                   ArbeitnehmerIn seit mindestens 5
           Welche Vorraussetzungen für             Jahren in keinem beitragsbegrün-
           einen Leistungsanspruch müssen          denden Arbeitsverhältnis mehr steht.
           erfüllt sein?
                                                   Wird eine der Voraussetzungen
           Ein Verfügungsanspruch eines/           nicht erfüllt (z. B. keine 36 Beitrags-
           einer Anwartschaftsberechtigten         monate oder ArbeitnehmerInnen-
           besteht erst                            kündigung), d.h. sollten Sie bei Been-
           –– bei Beendigung des letzten Ar-       digung Ihres Arbeitsverhältnisses
              beitsverhältnisses durch eine ein-   nicht verfügungsberechtigt sein,
              vernehmliche Auflösung des Ar-       bleibt die Abfertigungsanwartschaft
              beitsverhältnisses, Kündigung        vorerst in der betrieblichen Vorsor-
              durch den/die ArbeitgeberIn, un-     gekasse liegen und wird dort weiter
              verschuldete Entlassung, berech-     veranlagt.
              tigten vorzeitigen Austritt oder     Wenn Sie das nächste Mal ein Ar-
              Kündigung während einer Teilzeit-    beitsverhältnis beenden, wird wieder
              beschäftigung nach dem Mutter-       geprüft, ob Verfügungsanspruch
              schutzgesetz und                     besteht. Im Falle eines Anspruchs,
           –– bei Vorliegen von in Summe min-      können Sie über die Abfertigungsan-
              destens 36 Beitragsmonate seit       wartschaft aus allen bisherigen Ar-
              der letzten Verfügung.               beitsverhältnissen verfügen.

8
Abfertigung neu: das Leistungsrecht

Welche Leistungsarten gibt es?                       abhängig von der Erreichung der 36
                                                     Beitragsmonate auf seine/ihre Hin-
Besteht ein Leistungsanspruch, so                    terbliebenen (EhepartnerIn und fa-
stehen folgende Verfügungsmög-                       milienbeihilfeberechtigte Kinder)
lichkeiten zur Auswahl:                              über. Für den Fall, dass es keine Hin-
–– steuerfreie Weiterveranlagung                     terblieben gibt oder diese sich nicht
   bei der betrieblichen Vorsorge-                   innerhalb einer Frist von 3 Monaten
   kasse,                                            bei der zuständigen Vorsorgekasse
–– steuerfreie Übertragung in eine                   melden, fällt die Abfertigung in die
   Pensionskasse oder an ein Versi-                  Verlassenschaft.
   cherungsunternehmen (Betriebli-
   che Kollektivversicherung oder                    Wie werde ich über einen Leistungs-
   Pensionszusatzversicherung)                       anspruch informiert?
–– steuerfreie Übertragung in die
   betriebliche Vorsorgekasse des                    Für den Fall, dass Sie einen Verfü-
   neuen Arbeitgebers/der neuen                      gungsanspruch über Ihre Anwart-
   Arbeitgeberin,                                    schaft erlangen, erhalten Sie per
–– Auszahlung der Abfertigung als                    Post – an die von der Sozialversiche-
   Kapitalbetrag, abzüglich 6 %                      rung gespeicherte Adresse – eine so-
   Lohnsteuer.                                       genannte Verfügungserklärung.
                                                     Haben Sie bei mehreren Vorsorge-
Hinweis: Gibt der/die Anwartschaftsberechtigte       kassen Abfertigungbeiträge, bekom-
seine/ihre Verfügungsart nicht innerhalb von 6
Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses       men Sie von jeder dieser Kassen eine
bekannt, wird die Abfertigung weiterhin bei der      Verfügungserklärung zugesendet.
Vorsorgekasse veranlagt, und der/die Anwart-         Das ausgefüllte Verfügungsformular
schaftsberechtigte kann erst wieder bei der nächs-
ten Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfer-   ist zusammen mit einer Kopie eines
tigungsanspruch verfügen. Im Falle einer             gültigen und aktuellen Lichtbildaus-
Pensionierung sind eine Weiterveranlagung sowie      weises an die Vorsorgekasse zu
Übertragung in eine andere Vorsorgekasse nicht
mehr möglich. Das Verfügungsformular muss bin-       senden. Die Abfertigung ist spätes-
nen 3 Monaten abgegeben werden, widrigenfalls        tens am Ende des zweitfolgenden
wird eine Auszahlung des Kapitalbetrags per Post-    Kalendermonates nach der Geltend-
anweisung vorgenommen.
                                                     machung des Anspruchs fällig und
                                                     binnen 5 Werktagen entsprechend
Wer erhält die Abfertigung Neu                       der Verfügung zu leisten.
bei Tod des/der Anwartschaftsbe-                     Auf unserer Homepage steht Ihnen
rechtigten?                                          eine Information zum Thema „Was
                                                     tun bei Ende des Arbeitsverhältnis-
Bei Tod des/der Anwartschaftsbe-                     ses“ in 12 Sprachen online zur Verfü-
rechtigten geht die Anwartschaft un-                 gung.
                                                                                                       9
Abfertigung neu: das Steuerrecht

           Wie werden Beiträge
           und Leistungen
           besteuert?

           Wie werden die Beiträge                 Welche Steuervorteile gibt es?
           versteuert?
                                                   –– keine Kapitalertragsteuer, Speku-
           –– bis zur gesetzlichen Höhe (1,53 %       lationsbesteuerung oder sonstige
              laufend) werden weder Lohnsteu-         Steuer auf Veranlagungserträge,
              er noch Sozialversicherungsabga-     –– keine Versicherungssteuer
              ben geltend gemacht,                 –– keine Umsatzsteuer auf die Ver-
           –– die Beiträge sind zu 100 % als Be-      waltungskosten für Leistungen
              triebsausgabe absetzbar.                der betrieblichen Vorsorgekasse.

           Wie werden die Leistungen
           versteuert?

           –– Bei Auszahlungen werden 6 %
              Lohnsteuer einbehalten,
           –– nach steuerfreier Übertragung
              der Anwartschaft in die Versiche-
              rung oder Pensionskasse ist die
              lebenslange Rente steuerfrei.

10
Abfertigung neu: das Übertrittsrecht

Wie erfolgt der Wechsel
von Abfertigung Alt in
Abfertigung Neu?

   Grundsätzlich gibt es zwei Möglich-    Steuerliche Auswirkungen beim
   keiten vom System der Abfertigung      Unternehmen:
   Alt auf das System der Abfertigung     Weiterhin Rückstellungsbildung
   Neu zu wechseln – den Teil- und den    nach § 14 EStG für eingefrorene An-
   Komplettumstieg.                       sprüche (außer die Übertragung der
                                          Rückstellung ins Eigenkapital bzw.
   Wie funktioniert der Teilumstieg       auf eine als versteuert geltende
   gemäSS § 47 Absatz 2 BMSVG?            Rücklage ist bereits erfolgt).
                                          –– Gewinnerhöhende Auflösung der
   Bei einem Teilumstieg werden beste-       Rückstellung bei Wegfall der Ver-
   hende Ansprüche nach altem Recht          pflichtung.
   „eingefroren“ und ab einem Stichtag    –– Beiträge an eine betriebliche Vor-
   (Übertragungsstichtag) zukünftig          sorgekasse sind als Betriebsaus-
   Beitragszahlungen an eine betriebli-      gabe absetzbar.
   che Vorsorgekasse geleistet.
   –– Eingefrorene Ansprüche bleiben      Wie funktioniert der Komplettum-
      nach altem Recht gegenüber          stieg gemäSS § 47 Absatz 3 BMSVG?
      dem Arbeitgeber aufrecht.
   –– Ab dem Stichtag des Einfrierens     Bei einem Komplettumstieg kommt
      werden Beiträge ins neue System     es zur Übertragung einer Barablöse
      bezahlt, für diese ist das BMSVG    der bestehenden Ansprüche nach
      anzuwenden.                         altem Recht in die betriebliche Vor-
                                          sorgekasse. Ab dem Zeitpunkt des
   Voraussetzung:                         Umstiegs werden Beiträge des Ar-
   Einvernehmen zwischen Arbeitgebe-      beitgebers/der Arbeitgeberin in
   rIn und ArbeitnehmerIn; schriftliche   die betriebliche Vorsorgekasse ge-
   Einzelvereinbarung.                    leistet, es ist das BMSVG anzuwen-
                                          den.

                                                                                 11
Abfertigung neu: das Übertrittsrecht

                Vorraussetzung:                                            –– Entfall der steuerrechtlichen und
                Einvernehmen zwischen Arbeitneh-                              handelsrechtlichen Rückstellungs-
                merIn und ArbeitgeberIn (schriftliche                         bildung,
                Einzelvereinbarung).                                       –– Übertragungsbetrag an die be-
                –– Höhe des Überweisungsbetrages                              triebliche Vorsorgekasse ist Be-
                   kann vom Anspruch laut altem                               triebsaufwand,
                   Recht abweichen (Untergrenze                            –– jener Teil des Übertragungsbetra-
                   gem. § 877 ABGB: 50 %).                                    ges, der die Rückstellung über-
                –– Überweisung zum Stichtag als                               steigt, ist auf 5 Jahre verteilt ab-
                   Einmalbetrag                                               setzbar,
                –– oder Überweisung innerhalb von                          –– laufende Beiträge an die betrieb-
                   5 Jahren (mindestens 1/5 p.a. +                            liche Vorsorgekasse sind Betrieb-
                   6 % Verzinsung).                                           saufwand.

                Steuerliche Auswirkungen beim                              Hinweis: Wie gehe ich vor, wenn ich mich für eine
                                                                           Übertragung von Altabfertigungen interessiere?
                Unternehmen:                                               Der Übertragung von Altabfertigungen liegt eine
                –– gewinnerhöhende Auflösung der                           übereinstimmende Willenserklärung von Arbeit-
                   bestehenden Abfertigungsrück-                           nehmer und Arbeitgeberseite zu Grunde. Damit
                                                                           kann kein Teil den anderen Teil zu einer Übertra-
                   stellung (außer die Übertragung                         gung zwingen. Für den Fall, dass Sie sich für eine
                   der Rückstellung ins Eigenkapital                       Übertragung von Altabfertigungen interessieren,
                   bzw. auf eine als versteuert gel-                       sprechen Sie Ihren/Ihre PersonalchefIn darauf an.
                                                                           Sämtliche Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur
                   tende Rücklage ist bereits erfolgt),                    Verfügung!

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem alten und dem neuen System?
                        Abfertigung Alt                                         Abfertigung Neu
 Beendigung des         Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht      Abhängig von der Beendigungsart des Arbeitsverhält-
 Arbeitsverhältnisses   kein Anspruch auf Abfertigung.                          nisses ändert sich lediglich der Zeitpunkt, zu dem über
                                                                                das Guthaben verfügt werden kann.
                                                                                Die Abfertigung geht jedoch nie verloren.
 Ablebensfall           Im Ablebensfall stehen 50 % der Abfertigung den ge-     Im Ablebensfall steht den gesetzlichen Erben die
                        setzlichen Erben, die zum Todeszeitpunkt einen Unter-   Abfertigung zu 100 % zu.
                        haltsanspruch gegenüber dem verstorbenen Arbeit-        Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt dieser Betrag in
                        nehmer hatten, zu.                                      die Verlassenschaft.
 Anspruch               Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber dem          Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber der Vor-
                        Arbeitgeber.                                            sorgekasse. Dieser Anspruch bleibt selbst dann beste-
                                                                                hen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitneh-
                                                                                mer gekündigt wird.

12
Abfertigung neu: die Veranlagung

Wie werden die
Beiträge veranlagt?

Die Veranlagung der Abfertigungs-       Die Veranlagung der Allianz Vorsor-
beiträge erfolgt in einer Veranla-      gekasse erfolgt sehr konservativ, um
gungsgemeinschaft der Vorsorge-         einen möglichst konstanten jährli-
kasse. Das Vermögen dieser              chen Ertrag zu erwirtschaften. Wir
Veranlagungsgemeinschaft ist als        achten auf ein ausgewogenes Ver-
Sondermasse strikt vom Vermögen         hältnis von Risiko und Ertrag. Unser
der betrieblichen Vorsorgekasse ge-     Portfolio besteht zum Großteil aus
trennt. Die betriebliche Vorsorgekas-   Anleihen. Durch das aktive Manage-
se ist gesetzlich dazu verpflichtet     ment erfolgt eine laufende Anpas-
eine Brutto-Kapital-Garantie zu ge-     sung an das aktuelle Marktumfeld
währen. Das heißt, wir garantieren      bei gleichzeitiger Risikoreduzierung.
Ihnen den vom/von der Arbeitgebe-
rIn einbezahlten Beitrag zu 100 %.

                                                                              13
Abfertigung neu: die Kontoinformation

Wie werden Sie über
die aktuelle Abfertigung
informiert?

           Für jeden/jede Anwartschaftsbe-          Bei beitragsfreien Anwartschaften
           rechtigte/n wird von der betriebli-      bzw. Anwartschaften mit Kontobe-
           chen Vorsorgekasse ein eigenes           wegungen unter 30,– Euro erfolgt
           Konto geführt. Die Anwartschafts-        die Zusendung der Kontoinformati-
           berechtigten sind jährlich zum Bi-       on nur alle 3 Jahre.
           lanzstichtag sowie nach Beendi-
           gung eines Arbeitsverhältnisses, für     Es besteht außerdem die Möglich-
           das Beiträge geleistet wurde, schrift-   keit, die Kontoinformation sowie Ver-
           lich über die erworbene Abferti-         anlagungsnews über das Online
           gungsanwartschaft zum Bilanz-            Portal unter www.allianzvk.at ab-
           stichtag bzw. zum Stichtag der           zurufen.
           Erstellung des Kontoauszugs zu in-       Die Registrierung erfolgt direkt über
           formieren.                               das Portal. Ihre Zugangsdaten be-
                                                    finden sich auf der jährlichen Konto-
           Die schriftliche Kontoinformation,       information.
           die jeder/jede Anwartschaftsberech-
           tigte einmal jährlich an seine Woh-
           nadresse zugesendet bekommt,
           enthält eine Aufstellung über die für
           das Geschäftsjahr vom/von der Ar-
           beitgeberIn geleisteten Beiträge, die
           vom/von der Anwartschaftsberech-
           tigten zu tragenden
           Barauslagen (z. B. Kosten des Sozi-
           alversicherungsträgers) und Verwal-
           tungskosten, das zugewiesene Ver-
           anlagungsergebnis sowie die
           insgesamt erworbene Abfertigungs-
           anwartschaft.

14
Abfertigung neu: das Serviceportal

Unser neues
Serviceportal!

Wir tun etwas für die Umwelt.
Helfen bitte auch Sie uns dabei!
Besuchen Sie unsere Homepage auf      Weitere Details zur Registrierung
www.allianzvk.at und nutzen Sie       finden Sie auf unserer Homepage.
die Vorteile des Service Portals.
                                      Falls Sie dazu noch Fragen haben,
So haben Sie künftig Ihre Online-     steht Ihnen unser Betreuungsteam
Kontoauszüge chronologisch archi-     selbstverständlich jederzeit telefo-
viert und jederzeit abrufbar und      nisch zur Verfügung.
ersparen sich eine unnötige Papier-
flut.                                 Wir freuen uns, Sie bald online be-
                                      grüßen zu können.
Der Erhalt unserer Umwelt für die
nachkommenden Generationen ist
uns ein großes Anliegen. Unser ver-
antwortungsvolles Wirtschaften
zeigt sich im Großen bei der Veran-
lagung – tragen wir gemeinsam
auch im Kleinen unseren Teil dazu
bei. Denn Klimaschutz beginnt
schon beim Papier.

                                                                             15
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

ABC der
Abfertigung Neu

           A – Abfertigungsanwartschaft              betriebliche Vorsorgekasse.
           Unter Abfertigungsanwartschaft ver-       Dies gilt auch für Zeiten der Kurzar-
           steht man alle von einer betriebli-       beit sowie des Solidaritätsmodells.
           chen Vorsorgekasse verwalteten An-
           sprüche eines/einer                       Anwartschaftsberechtigte/r
           Anwartschaftsberechtigten.                Anwartschaftsberechtigte (AWB)
                                                     sind alle jene ArbeitnehmerInnen,
           Sie setzt sich zusammen aus:              für die Beiträge und/oder Übertra-
           –– laufend eingezahlten Abferti-          gungsbeträge an eine betriebliche
              gungsbeiträgen und übertrage-          Vorsorgekasse geleistet werden
              nen Altabfertigungsanwartschaf-        oder wurden.
              ten,
           –– etwaigen Verzugszinsen,                Arbeitslosigkeit
           –– zugewiesenen Veranlagungser-           Bei Arbeitslosigkeit über einen län-
              gebnissen und                          geren Zeitraum als 5 Jahre, kann
           –– überwiesenen Abfertigungsan-           eine Auszahlung der Beiträge aus
              wartschaften von anderen Vor-          der betrieblichen Vorsorgekasse in
              sorgekassen                            jedem Fall verlangt werden.
           –– abzüglich Kosten.
                                                     Aufsicht
           Es besteht die Möglichkeit, Abferti-      Die betrieblichen Vorsorgekassen
           gungsanwartschaften                       unterliegen sowohl der Aufsicht der
           bei mehreren betrieblichen                Finanzmarktaufsichtsbehörde
           Vorsorgekassen zu besitzen.               als auch der Österreichischen Natio-
                                                     nalbank.
           Altersteilzeit
           Im Fall der Altersteilzeit leistet der/   B – Beginn Beitragszahlung
           die Arbeitgeber/In für diese Periode      Die Beitragsleistung des Arbeitge-
           1,53 % des monatlichen Entgelts,          bers/der Arbeitgeberin für den/die
           das vor Herabsetzung der Normal-          jeweilige/n ArbeitnehmerIn beginnt
           arbeitszeit geleistet wurde, an die       einen Monat nach Aufnahme des

16
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

Arbeitsverhältnisses.                     Durch diese Nummern werden die
Der erste Monat ist beitragsfrei, es      Abfertigungsbeiträge vom/von der
sei denn, es wird innerhalb eines         ArbeitgeberIn über die Gebietskran-
Zeitraumes von zwölf Monaten ab           kenkasse zur Betrieblichen Vorsor-
dem Ende des Arbeitsverhältnisses         gekasse transferiert.
dieses mit demselben/derselben Ar-
beitgeberIn fortgesetzt (z. B. Saiso-     Beitragsmonate
narbeiterInnen). In diesem Fall           Als Beitragsmonate, die für die Errei-
beginnt die Beitragsleistung mit          chung eines Verfügungsanspruchs
Beginn des neuen Arbeitsverhältnis-       relevant sind, zählen all jene, in
ses.                                      denen ein Beitrag, durch eine/n
                                          oder mehrere ArbeitgeberInnen
Beitragshöhe                              geleistet wurden.
Im Regelfall leistet der/die Arbeitge-
berIn pro Anwartschaftsberechtig-         Beitrittsvertrag
ten 1,53 % der Bemessungsgrund-           Der Beitrittsvertrag stellt einen
lage (Bruttomonatsentgelt) gemäß          Vertrag zwischen dem/der Arbeitge-
§ 49 ASVG, wobei die Geringfügig-         berIn und der betrieblichen Vorsor-
keitsgrenze und die Höchstbeitrags-       gekasse dar.
grundlage nicht berücksichtigt
werden, an die betriebliche Vorsor-       Bemessungsgrundlage
gekasse.                                  Als Bruttomonatsentgelt ist im Zu-
                                          sammenhang mit der Beitragszah-
Beitragskontonummer                       lung an die betriebliche Vorsorge-
Jedem/jeder ArbeitgeberIn, der/die        kasse das Entgelt nach § 49 ASVG
zumindest einmal eine/n Arbeitneh-        relevant. Neben dem Gehalt inklusi-
merIn bei der Sozialversicherung an-      ve Sonderzahlungen enthält es
gemeldet hat, wird eine Beitrags-         auch: Provisionen, Prämien, Über-
kontonummer durch die zuständige          stundenentgelt, Trinkgeld, Sach-
Gebietskrankenkasse zugeteilt. Ein        bezüge, Drittprovisionen etc. Zah-
Unternehmen kann auch mehrere             lungen, die Aufwandsersatz
Beitragskontonummern bei unter-           darstellen, bei denen der/die Arbeit-
schiedlichen Gebietskrankenkassen         nehmerIn Kosten vorfinanziert und
haben (z.B. bedingt durch Filialen in     die er im Folgenden zurückerstattet
unterschiedlichen Bundesländern).         bekommt, wie z. B. Kilometergeld,
Der/die ArbeitgeberIn ist verpflichtet,   fallen hier nicht hinein.
seiner betrieblichen Vorsorgekasse
sämtliche Beitragskontonummern
mitzuteilen.
                                                                                            17
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

           Besteuerung                             sen weitergeleiteten Beiträge zu
           –– Die laufenden Beiträge an die be-    veranlagen und zu verwalten.
              triebliche Vorsorgekasse sind bis
              zur gesetzlichen Höhe (1,53 % des    Betriebsrat
              Entgeltes) beim/bei der Arbeitge-    Dem Betriebsrat kommt eine maß-
              berIn voll als Betriebsausgabe       gebliche Rolle bei der Auswahl der
              absetzbar und unterliegen beim/      betrieblichen Vorsorgekasse zu.
              bei der ArbeitnehmerIn nicht der     Der Betriebsrat hat gemeinsam mit
              Lohnsteuer.                          dem Arbeitgeber eine betriebliche
           –– Die Veranlagungserträge,             Vorsorgekasse auszuwählen und
              welche die betriebliche Vorsorge-    diese in einer Betriebsvereinbarung
              kasse erwirtschaftet, sind weder     festzulegen.
              bei der betrieblichen Vorsorge-
              kasse noch beim/bei der Anwart-      Betriebsvereinbarung
              schaftsberechtigten besteuert.       Die Auswahl der betrieblichen Vor-
           –– Verwaltungskosten für die Leis-      sorgekasse hat mit einer erzwingba-
              tungen der betrieblichen Vorsor-     ren Betriebsvereinbarung zu erfol-
              gekasse werden nicht mit Umsatz-     gen (sofern Betriebsrat vorhanden).
              steuer belastet.
           –– Bei der Auszahlung aus der be-       Bildungskarenz
              trieblichen Vorsorgekasse fallen     Im Fall der Inanspruchnahme einer
              6 % Einkommensteuer an.              Bildungskarenz entrichtet das AMS
           –– Die Überweisung einer Anwart-        auf Grundlage des Weiterbildungs-
              schaft an eine Pensionszusatzver-    entgelts die Beiträge an die betrieb-
              sicherung oder an eine Pensions-     liche Vorsorgekasse.
              kasse erfolgt steuerfrei. Im
              Weiteren fallen weder Versiche-      BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter-
              rungssteuer an, noch wird die aus-   und Selbständigenvorsorgegesetz)
              zuzahlende Zusatzpension steu-       Das BMSVG trat mit 01.01.2008 in
              erlich belastet.                     Kraft und ersetzt das BMVG. Mit
                                                   dem BMSVG wurde der Personen-
           Betriebliche Vorsorgekasse              kreis, für den die Regelungen der
           Eine betriebliche Vorsorgekasse ist     Abfertigung Neu bisher galten um
           eine Aktiengesellschaft oder GmbH       selbständig Erwerbstätige, freie Ar-
           mit einer Bankenkonzession für das      beitnehmerInnen und Vorstandsmit-
           Vorsorgegeschäft.                       glieder von Aktiengesellschaften
           Aufgabe der betrieblichen Vorsorge-     erweitert.
           kasse ist es, die von den Krankenkas-

18
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

BUAG (Bauarbeiter-, Urlaubs- und        E – Eigenmittel
Abfertigungsgesetz)                     Gemäß § 23 BWG muss die betriebli-
Für Arbeitsverhältnisse, die diesem     che Vorsorgekasse über ein Mindest-
Gesetz unterliegen, gelten nur be-      nennkapital von EUR 1,5 Millionen
stimmte Teile des BMSVG. Der Rest       verfügen. Außerdem muss die Vor-
der Abfertigungsbestimmungen ist        sorgekasse über anrechenbare Ei-
direkt im BUAG geregelt. Die Bauar-     genmittel in Höhe von 0,25 % der
beiter Urlaubsund Abfertigungskas-      Gesamtsumme der Abfertigungsan-
se hat eine eigene betriebliche Vor-    wartschaften verfügen. Weiters
sorgekasse eingerichtet.                hat die betriebliche Vorsorgekasse
                                        zur Absicherung der Kapitalgarantie
D – Depotbank                           eine besondere Rücklage (bis zu 1 %
Die betriebliche Vorsorgekasse hat      der Gesamtsumme der Abferti-
mit der Verwahrung der zu der Ver-      gungsanwartschaften) zu bilden.
anlagungsgemeinschaft gehörigen
Wertpapiere und mit der Kontofüh-       Einhebung der Beiträge
rung der Veranlagungsgemein-            Die Beiträge werden von der für
schaft eine Depotbank zu beauftra-      den/die ArbeitnehmerIn zuständi-
gen.                                    gen Gebietskrankenkasse eingeho-
                                        ben und von dieser an die jeweilige
Arbeitgeberkündigung                    betriebliche Vorsorgekasse weiter-
Bei Beendigung des Arbeitsverhält-      geleitet.
nisses durch den/die ArbeitgeberIn
und gleichzeitigem Vorliegen von        Einvernehmliche Auflösung
mindestens 36 Beitragsmonaten           Bei einer einvernehmlichen Auflö-
erlangt der/die ArbeitnehmerIn eine     sung des Arbeitsverhältnisses und
Verfügungsberechtigung über             bei Vorliegen von mindestens 36
seine/ihre Abfertigungsbeiträge.        Beitragsmonaten besteht eine Ver-
                                        fügungsberechtigung des Arbeit-
ArbeitnehmerInnenkündigung              nehmers/der Arbeitnehmerin.
Bei Beendigung des Arbeitsverhält-
nisses durch den/die Arbeitneh-         Entlassung
merIn kann dieser nicht umgehend        Im Fall einer verschuldeten Entlas-
über die Anwartschaftsbeiträge ver-     sung besteht kein Verfügungsan-
fügen. Die Abfertigungsanwart-          spruch des Arbeitnehmers/der Ar-
schaft verfällt jedoch nicht, sondern   beitnehmerin. Im Gegensatz zur
wird weiterhin bis zum Erlangen         Abfertigung Alt jedoch verliert der/
einer Verfügungsberechtigung ver-       die ArbeitnehmerIn die Anwart-
anlagt.                                 schaft auf Abfertigung Neu nicht.
                                                                                         19
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

           Ergebniszuweisung                         G – Gebietskrankenkasse
           Unter Ergebniszuweisung versteht          Die Gebietskrankenkassen sind für
           man die Zuweisung der Veranla-            die Einhebung der Beiträge aus Ab-
           gungsergebnisse auf die Konten            fertigung Neu zuständig. Dies
           der Anwartschaftsberechtigten.            erfolgt über das sogenannte Bei-
           Diese erfolgt einmal jährlich zum Bi-     tragskonto.
           lanzstichtag bzw. zum Zeitpunkt der
           Beendigung des Arbeitsverhältnis-         Geringfügig Beschäftigte
           ses.                                      ArbeitnehmerInnen, welche unter
                                                     der Geringfügigkeitsgrenze verdie-
           F – Freie ArbeitnehmerInnen               nen, erhalten ebenfalls die Abferti-
           Seit 01.01.2008 fallen freie Arbeit-      gung Neu.
           nehmerInnen in das Pflichtsystem          Bei geringfügigen Beschäftigungs-
           der Abfertigung Neu. Das heißt auch       verhältnissen hat der/die Arbeitge-
           für sie müssen 1,53 % durch den/die       berIn die Wahl, ob er/sie die Beiträ-
           ArbeitgeberIn an eine betriebliche        ge monatlich oder einmal jährlich
           Vorsorgekasse entrichtet werden.          bezahlt. Im Fall der jährlichen Ent-
                                                     richtung erhöht sich der Beitrag um
           Freiwillige Abfertigung                   2,5 %, um einen Ausgleich für den er-
           Freiwillige Abfertigung ist ein durch     littenen Performanceverlust zu
           den/die ArbeitgeberIn zugesicherter       schaffen.
           Abfertigungsanspruch (durch Einzel-
           vertrag bzw. Betriebsvereinbarung         I – Insolvenz (Konkurs, Ausgleich
           festgelegt), welcher den gesetzli-        etc.)
           chen/kollektivvertraglichen Abferti-
           gungsanspruch übersteigt. Eine frei-      Insolvenz ArbeitgeberIn: Da nach
           willige Abfertigung ist grundsätzlich     erfolgter Einzahlung der Beiträge an
           auch für ArbeitnehmerInnen, die           die betriebliche Vorsorgekasse kei-
           dem BMSVG unterliegen, möglich.           nerlei Zugriffsmöglichkeit durch
           Hier gilt allerdings nicht mehr der       den/die ArbeitgeberIn besteht, sind
           Sondersteuersatz von 6 %.                 die Abfertigungsgelder auch im Fall
           Dies gilt auch für freiwillige Abferti-   einer Insolvenz des Arbeitgebers/der
           gungen, die nach einem Komplett-          Arbeitgeberin gesichert. Beiträge,
           oder Teilumstieg ins neue System          die zum Zeitpunkt des Eintritts der
           erteilt werden.                           Insolvenz noch ausständig sind,
                                                     werden vom Insolvenzentgeltsiche-
                                                     rungsfonds geleistet.

20
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

Insolvenz der betrieblichen Vor-       formieren. Die schriftliche Kontoin-
sorgekasse:                            formation, die jede/r Anwartschafts-
Aufgrund der Tatsache, dass die in     berechtigte einmal jährlich an seine
der Veranlagungsgemeinschaft zu-       Wohnadresse zugesendet bekommt,
sammengefassten Vermögenswerte         enthält eine Aufstellung über die für
eine Sondermasse bilden, ist ein       das Geschäftsjahr vom/von der Ar-
Zugriff der GläubigerInnen auf das     beitgeberIn geleisteten Beiträge,
Vermögen der Veranlagungsge-           sowie die Entwicklung der Anwart-
meinschaft nicht möglich.              schaft zum angegebenen Stichtag.
                                       Bei beitragsfreien Anwartschaften
K – Kapitalgarantie                    bzw. Anwartschaften mit Kontobe-
Die betriebliche Vorsorgekasse ist     wegungen unter 30 Euro, erfolgt die
dazu verpflichtet, 100 % der zuge-     Zusendung der Kontoinformation
flossenen Abfertigungsbeiträge         nur alle 3 Jahre.
zuzüglich der übertragenen Alt-
abfertigungsanwartschaft sowie         Kontrahierungszwang
Übertragungen aus anderen be-          Die betrieblichen Vorsorgekassen
trieblichen Vorsorgekassen zu          unterliegen einem Kontrahierungs-
garantieren.                           zwang. Das bedeutet, dass sie ein
                                       gesetzesgemäßes Anbot eines Ar-
Kollektivvertragliche Abfertigung      beitgebers/einer Arbeitgeberin zum
Kollektivvertragliche Regelungen,      Abschluss eines Beitrittsvertrages
die                                    annehmen müssen.
Abfertigungsansprüche über dem         Die Konditionen haben dabei für
gesetzlich                             alle ArbeitgeberInnen gleich zu sein.
festgelegten Ausmaß vorsehen,
bleiben vom BMSVG unberührt.           Konzession
Kontoinformation Für jede/n An-        Betriebliche Vorsorgekassen brau-
wartschaftsberechtigte/n wird von      chen, um die Einnahme und Veran-
der betrieblichen Vorsorgekasse ein    lagung von Abfertigungsbeiträgen
eigenes Konto geführt. Die Anwart-     durchführen zu können, eine von der
schaftsberechtigten sind jährlich      Finanzmarktaufsicht erteilte Ban-
zum Bilanzstichtag sowie nach Be-      kenkonzession.
endigung eines Arbeitsverhältnisses,
für das Beiträge geleistet wurden,     Krankengeld
schriftlich über die erworbene Ab-     Der/die ArbeitgeberIn entrichtet für
fertigungsanwartschaft zum Bi-         diese Periode 1,53 % der fiktiven Be-
lanzstichtag bzw. zum Stichtag der     messungsgrundlage in Höhe der
Erstellung des Kontoauszugs zu in-     Hälfte des Entgelts jenes Kalender-
                                                                                        21
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

           monats, das vor dem Versicherungs-       sondern beziehen neben der ökono-
           fall bezogen wurde, an die betriebli-    mischen Beurteilung auch die Aus-
           che Vorsorgekasse.                       wirkungen auf Umwelt und Gesell-
                                                    schaft mit ein.
           L – Lehrlinge                            Die von uns initiierte externe Nach-
           Lehrlinge haben ab Beginn des            haltigkeitsprüfung durch die Öster-
           Lehrverhältnisses einen Anspruch         reichische Gesellschaft für Umwelt
           auf die Einzahlung von Beiträgen.        und Technik (ÖGUT) hat sich mittler-
                                                    weile zum Branchenstandard entwi-
           M – Mutterschaft                         ckelt. Seit Jänner 2008 ist die Allianz
           Leistung durch den/die Arbeitgebe-       Gruppe in Österreich ein großer und
           rIn trotz Unterbrechung der Haupt-       wichtiger Partner der WWF CLIMATE
           pflicht des Arbeitverhältnisses          GROUP.
           während des Wochengeldbezugs.
           Hier leistet der/die ArbeitgeberIn       O – Onlineportal
           1,53 % von jenem Entgelt, das für        Sie haben die Möglichkeit Ihre Kon-
           jenen Kalendermonat gebührte, der        toinformation und Veranlagungs-
           unmittelbar vor Eintritt des Versiche-   news über das Online Portal abzuru-
           rungsfalls lag. Leistung des FLAF        fen. Die Registrierung erfolgt online
           (Familienlastenausgleichsfond) an        über das Portal. Ihre Zugangsdaten
           die betriebliche Vorsorgekasse           befinden sich auf der jährlichen Kon-
           während des Kindergeldbezugs. In         toinformation. Eine Anleitung zur Re-
           diesem Fall wird das Kinderbetreu-       gistrierung finden Sie auf unserer
           ungsgeld (KBG) zur Beitragsbemes-        Homepage. Einstieg unter:
           sung herangezogen.                       www.vk-service.at/vkportal

           N – Nachhaltigkeit                       P – Pensionierung
           Die Allianz Vorsorgekasse AG hat         Unabhängig von der Anzahl der
           sich für eine das gesamte Portfolio      Beitragsmonate wird eine Verfü-
           umfassende Veranlagungspolitik,          gungsbefugnis erlangt, wenn das
           die sich den Prinzipien der Nachhal-     Arbeitsverhältnis mit der Pensionie-
           tigkeit verpflichtet, entschieden. Wir   rung des Arbeitnehmers/der Arbeit-
           entsprechen damit einer Arbeitneh-       nehmerin beendet wird (Alterspensi-
           merInnenforderung nach Qualität          on, vorzeitige Alterspension).
           und Nachhaltigkeit. In diesem Sinne
           stützen wir uns bei unseren Investiti-   Präsenzdienst/Zivildienst
           onsentscheidungen nicht nur auf          Hier werden 1,53 % des Kinderbe-
           kurzfristige Renditeüberlegungen,        treuungsgelds als Abfertigungsbei-

22
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

träge vom Arbeitgeber/von der Ar-        Informationen auf einer Kontoinfor-
beitgeberIn einbezahlt, solange das      mation sehen. Die einzige gesetzli-
Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt. Bei   che Auflage, die es zu beachten gilt
Übersteigen der Dauer von 1 Jahr         ist: die Beendigung der „beitragsfrei-
leistet der Bund den Beitrag.            en Arbeitsverhältnisse“ muss min-
                                         destens 3 Jahre zurückliegen.
Rentenoption
Der/die Anwartschaftsberechtigte         Ein Formular finden Sie auf unserer
kann spätestens mit Pensionierung        Homepage www.allianzvk.at.
zwischen Auszahlung als Einmalbe-
trag oder steuerfreier Übertragung       T – Tod des/der Anwartschaftsbe-
in eine Pensionskasse oder einer be-     rechtigten
triebliche Kollektivversicherung (in     Bei Tod des/der Anwartschaftsbe-
der bereits eine aufrechte Anwart-       rechtigten bleibt der volle Abferti-
schaft besteht) wählen.                  gungsanspruch (100 %) erhalten und
                                         geht an die EhepartnerIn und famili-
R – Rucksackprinzip                      enbeihilfeberechtigte Kinder über.
Anwartschaften aus der Abferti-          Für den Fall, dass es keine Hinter-
gung Neu verfallen nicht – im Ge-        bliebenen gibt, oder diese sich nicht
gensatz zu Ansprüchen nach dem           innerhalb einer Frist von 3 Monaten
alten System. Die Anwartschaft, über     melden, fällt die Abfertigung in die
die keine Verfügungsbefugnis             Verlassenschaft.
besteht, bleibt in der betrieblichen
Vorsorgekasse des alten Arbeitge-        U – Umstieg
bers/der alten Arbeitgeberin. Daher      Die Vorschriften der Abfertigung
kann ein/e ArbeitnehmerIn Anwart-        Neu gelten für Arbeitsverhältnisse,
schaften bei mehreren betrieblichen      die nach dem 31.12.2002 begonnen
Vorsorgekassen haben.                    haben. Alle anderen Arbeitneh-
Sie können Ihre Abfertigung zu einer     merInnen bleiben bei Fortführung
anderen Vorsorgekassen übertra-          des bisherigen Arbeitsverhältnisses
gen lassen, indem Sie sich mit Ihrer     im alten System. Für den Fall, dass
bisherigen Vorsorgekasse in Verbin-      ein Wechsel ins neue System ge-
dung setzen und schriftlich (inklusive   wünscht wird, gibt es zwei Möglich-
Ausweiskopie) um Übertragung der         keiten, diesen durchzuführen.
Anwartschaft auf die Allianz Vorsor-
gekasse AG ersuchen. Damit haben         Teilumstieg:
Sie den Vorteil, dass Ihre Anwart-       Bei einem Teilumstieg werden die
schaften zentral in einer Kasse zu-      bisher erworbenen Abfertigungs-
sammengefasst werden und Sie alle        ansprüche des Arbeitnehmers/der
                                                                                            23
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

           Arbeitnehmerin eingefroren.            Veranlagungsgemeinschaft
                                                  Zur Veranlagung der Abfertigungs-
           Das heißt: diese bleiben unverän-      beiträge hat die betriebliche Vorsor-
           dert bestehen. Ab dem gewählten        gekasse eine Veranlagungsgemein-
           Zeitpunkt des Umstiegs werden vom      schaft einzurichten.
           Arbeitgeber/von der ArbeitgeberIn
           die Beiträge zur Abfertigung Neu       Verfügungsanspruch des/der An-
           geleistet, für diese ist das BMSVG     wartschaftsberechtigten
           anzuwenden.                            Ein Verfügungsanspruch aus der be-
                                                  trieblichen Vorsorgekasse besteht
           Vollumstieg:                           grundsätzlich, wenn
           Beim Vollumstieg werden die nach       –– kein aufrechtes Arbeitsverhältnis
           altem Recht erworbenen Abferti-           besteht,
           gungsansprüche oder ein Teil davon     –– mindestens 36 Beitragsmonate in
           an die betriebliche Vorsorgekasse         Summe (mehrere Kassen) ausge-
           übertragen und veranlagt. Zusätz-         wiesen sind und
           lich werden ab dem Zeitpunkt des       –– das letzte Arbeitsverhältnis durch
           Umstiegs die Beiträge der Abferti-        • eine einvernehmliche Auflösung
           gung Neu vom/von der Arbeitgebe-            des Arbeitsverhältnisses oder
           rIn geleistet. Das Arbeitsverhältnis      • Kündigung durch den/die
           unterliegt zur Gänze dem BMSVG.             ArbeitgeberIn oder
                                                     • unverschuldete Entlassung oder
           V – Veranlagung                           • berechtigten vorzeitigen Austritt
           Die betrieblichen Vorsorgekassen            oder
           haben die Veranlagung im Interes-         • Kündigung während einer Teil-
           se der Anwartschaftsberechtigten            zeitbeschäftigung nach dem
           vorzunehmen und hierbei besonders           Mutterschutzgesetz 1979
           auf die Sicherheit, Rentabilität und        (MSchG) oder dem Väter-Ka-
           auf den Bedarf an flüssigen                 renzgesetz (VKG)
           Mitteln sowie auf eine angemesse-      beendet wurde. Die Verfügung muss
           ne Mischung und Streuung der Ver-      innerhalb von 6 Monaten (ab Ende
           mögenswerte Bedacht zu nehmen.         des Arbeitsverhältnisses) geltend
           Die Veranlagung der betrieblichen      gemacht werden.
           Vorsorgekassen unterliegt den ge-      Unabhängig von den Beitragsmona-
           setzlichen Vorschriften des § 28       ten kann eine Auszahlung der Abfer-
           BMSVG.                                 tigung immer begehrt werden, wenn
                                                  das Arbeitsverhältnis aufgrund Inan-
                                                  spruchnahme einer Eigenpension,

24
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

nach Vollendung des Anfallsalters      tung ein, die bei der Allianz Vorsor-
für die vorzeitige Alterspension aus   gekasse AG 0,7 % pro Geschäftsjahr
der gesetzlichen Pensionsversiche-     des veranlagten Abfertigungsver-
rung beendet wird oder der Arbeit-     mögens ausmacht.
nehmer seit mindestens 5 Jahren in
keinem beitragsbegründenden Ar-        Verpfändung
beitsverhältnis mehr steht.            Eine Abtretung oder Verpfändung
                                       von Abfertigungsanwartschaften
Verfügungsmöglichkeiten                ist rechtsunwirksam, solange der/
Erhält der/die Anwartschaftsberech-    die Anwartschaftsberechtigte
tigte eine Verfügungsbefugnis über     darüber nicht verfügungsbefugt ist.
seinen/ihren Anwartschaftsbetrag,
stehen ihm/ihr folgende Möglichkei-    Verwaltungskosten
ten offen:                             Für die Einhebung der Beiträge
–– Auszahlung der Abfertigung als      stehen der einhebenden Kranken-
   Kapitalbetrag (abzüglich 6 %        kasse 0,3 % zu. Für Verwaltungs-
   Steuer),                            kosten können die betrieblichen
–– Weiterveranlagung des gesam-        Vorsorgekassen innerhalb der ge-
   ten Abfertigungsbetrags in der      setzlichen Grenzen zwischen 1 %
   derzeitigen betrieblichen Vorsor-   und 3,5 % der zufließenden Abferti-
   gekasse,                            gungsbeiträge
–– Übertragung des gesamten Ab-        verrechnen.
   fertigungsbetrages an die be-
   triebliche Vorsorgekasse des        Konditionen Allianz Vorsorge-
   neuen Arbeitgebers/der neuen        kasse:
   Arbeitgeberin,                      gestaffelte Verwaltungskosten
–– Überweisung an ein Versiche-        1.–5. Dienstjahr 1,9 %
   rungsunternehmen zum Zweck          6.–10. Dienstjahr 1,4 %
   der lebenslangen steuerfreien       und ab dem 11. Dienstjahr 1,0 %
   Pensionsleistung, oder
–– Überweisung an eine Pensions-       Weiterführende Informationen über
   kasse, sofern dort bereits eine     unsere Konditionen und Serviceleis-
   Berechtigung auf Anwartschaft       tungen finden Sie auf unsere Home-
   besteht. (Details siehe Seite 9.)   page: www.allianzvk.at.

Vermögensverwaltungskosten             Verzug
Von den Veranlagungserträgen           Bei Zahlungsverzug der Beiträge
behält die Vorsorgekasse eine Ver-     obliegt die Eintreibung sowie die
gütung für die Vermögensverwal-        Verrechnung von Verzugszinsen
                                                                                         25
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu

           (vom jeweiligen Basiszinssatz ab-        Die Zuweisung erfolgt nach einem
           hängig) den Krankenkassen. Die           Schlüssel, der sich an den Marktan-
           Krankenkassen überweisen jedoch          teilen der Kassen orientiert. Dabei
           die Beiträge pünktlich zu den Fällig-    ist nicht vorhersehbar, welche Vor-
           keitsterminen, unabhängig vom            sorgekasse dem/der jeweiligen Ar-
           Verzug des Arbeitgebers/der Arbeit-      beitgeberIn zugeteilt wird. Mit Ein-
           geberin an die betriebliche Vorsor-      langen dieses Beitrittsvertrags der
           gekasse.                                 betrieblichen Vorsorgekasse beim/
                                                    bei der ArbeitgeberIn kommt der
           VK-Leitzahlen                            Beitrittsvertrag von Gesetzes wegen
           Die gesetzliche Interessenvertretung     zustande.
           hat jeder in Österreich tätigen be-
           trieblichen Vorsorgekasse eine
           VK-Leitzahl zugeteilt. Die VK-Leitzahl
           der Allianz Vorsorgekasse lautet
           71500.

           Z – Zwangszuweisungsverfahren
           Wenn der/die ArbeitgeberIn nach
           Ablauf einer 6-Monatsfrist (läuft ab
           Beitragspflicht des ersten Arbeitneh-
           mers/der ersten Arbeitnehmerin, der
           in das System der Abfertigung Neu
           fällt) keine betriebliche Vorsorgekas-
           se gewählt hat, wird der/die Arbeit-
           geberIn vom Krankenversicherungs-
           träger schriftlich aufgefordert,
           binnen einer Nachfrist von 3
           Monaten eine betriebliche Vorsor-
           gekasse zu wählen. Bei Fristversäu-
           mung erfolgt die Zuweisung zu
           einer betrieblichen Vorsorgekasse
           durch den Hauptverband der ös-
           terreichischen Sozialversiche-
           rungsträger.

26
Abfertigung neu: Kontakt

Kontaktdaten/
Adressen

Für allfällige Fragen zur Abfertigung
Neu steht Ihnen unser Serviceteam
der Allianz Vorsorgekasse gerne zur
Verfügung:

Allianz Vorsorgekasse AG
Postfach 2000
1130 Wien

Telefon:    +43 (0)1 546 22-568
Fax:        +43 (0)1 546 22-368
E-Mail:     vorsorgekasse@allianz.at
Internet:   www.allianzvk.at

                                                             27
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Allianz Vorsorgekasse Aktiengesellschaft
Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105
Telefon: (01) 546 22-568, Telefax: (01) 546 22-368
Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
unter FN 223765t, UID: ATU 5521 1602, DVR: 2108480.
Internet: http://www.allianzvk.at

Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht,
1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at)

(01.18)_wes
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