MIT SICHERHEIT FÜR SIE DA - ABFERTIGUNG NEU ALLIANZ VORSORGEKASSE AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Harum quiatusant Vorwort Im Jahr 2003 hat das System der Abfertigung Neu Einzug gehal- ten. Alle nach dem 01.01.2003 abgeschlossenen Arbeitsverhältnis- se unterliegen diesem System. Obwohl seitdem einige Jahre ver- gangen sind, gibt es immer noch Informationsbedarf. Wann habe ich Anspruch auf die Auszahlung meiner Abfertigung? Was passiert mit meiner Abfertigung, wenn ich selbst kündige oder gekündigt werde? Das sind nur zwei der Fragen, die sich Ar- beitnehmerInnen stellen. Diese Broschüre soll Unklarheiten und Missverständnisse aus dem Weg räumen und Ihnen eine Hilfestellung im Umgang mit der Ab- fertigung Neu bieten. Den ersten Teil dieser Broschüre widmen wir konkret Themen, die immer wieder nachgefragt werden. Den zweiten Teil haben wir als Nachschlagewerk gestaltet. Hier finden Sie in alphabetischer Rei- henfolge kurze und prägnante Erklärungen zu Begriffen, die oft im Zusammenhang mit Abfertigung Neu fallen. Neben dieser Broschüre empfehlen wir Ihnen unsere Homepage, auf der Sie weiterführende Informationen und aktuelle Themen finden (www.allianzvk.at). Wir hoffen, dass unser Informationsangebot eine nützliche Hilfe für Sie ist und freuen uns über Ihre Anmerkungen und Anregun- gen. Senden Sie diese einfach an: vorsorgekasse@allianz.at Ihre Allianz Vorsorgekasse AG 2
Abfertigung neu Inhalt 4 Wer leistet wie viel Beitrag? Das Beitragsrecht 6 Wer trifft die Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse, und wie erfolgt diese? Das Beitrittsrecht 8 Wann erhalten Sie eine Leistung aus der Abfertigung Neu? Das Leistungsrecht 10 Wie werden Beiträge und Leistungen besteuert? Das Steuerrecht Teil 1 11 Wie erfolgt der Wechsel von Abfertigung Alt in Abfertigung Neu? Das Übertrittsrecht 13 Wie werden die Beiträge veranlagt? Die Veranlagung 14 Wie werden Sie über die aktuelle Abfertigung informiert? Die Kontoinformation 15 Wie können Sie etwas für die Umwelt tun? Unser neues Serviceportal Teil 2 16 ABC der Abfertigung Neu 27 Kontaktdaten 3
Abfertigung neu: das Beitragsrecht Wer leistet wieviel Beitrag? Mit dem BMVG (Betrieblichen Mitar- Die Beitragsleistung des Arbeitge- beitervorsorgegesetz) wurde die bers/der Arbeitgeberin für den/die Neugestaltung der Abfertigung ge- jeweilige/n ArbeitnehmerIn beginnt regelt. Diese Regelung ging als ge- einen Monat nach Aufnahme des flügelte Formulierung „Abfertigung Arbeitsverhältnisses. Der erste Neu“ durch die Medien. Mit Monat ist somit beitragsfrei. 01.01.2008 wurde durch das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selb- Ausnahmen davon bestehen, wenn ständigenvorsorgegesetz) der Per- innerhalb eines Zeitraums von 12 sonenkreis um freie ArbeitnehmerIn- Monaten ab dem Ende eines Ar- nen und Selbständige erweitert. beitsverhältnisses mit demselben/ derselben ArbeitgeberIn erneut ein Wie hoch ist der Beitrag? Arbeitsverhältnis geschlossen wird, also vor allem bei SaisonarbeiterIn- Abfertigung Neu stellt eine Leistung nen bzw. bei ArbeitnehmerInnen- des Arbeitgebers/der Arbeitgebe- wechsel innerhalb eines Konzerns. In rin dar. diesem Fall beginnt die Beitrags- Der/die ArbeitgeberIn leistet für pflicht mit Antritt des neuen Arbeits- jede/n ArbeitnehmerIn, der/die nach verhältnisses. dem 31.12.2002 ins Unternehmen eingetreten ist und seit 01.01.2008 Wer leistet wieviel in Sonderfäl- auch für freie ArbeitnehmerInnen len wie Karenzierung, Wochengeld Beträge an eine betriebliche Vorsor- etc.? gekasse. Der Beitrag beläuft sich auf 1,53 % der Bemessungsgrundlage Es gibt auch Fälle in welchen der/die gemäß § 49 ASVG (Allgemeines So- ArbeitgeberIn kein Entgelt leistet zialversicherungsgesetz), dabei aber trotzdem Beiträge für den/die finden weder Geringfügigkeitsgren- ArbeitnehmerIn geleistet werden. ze noch Höchstbeitragsgrundlage des ASVG der Sozialversicherung Berücksichtigung. Dies entspricht ca. dem Bruttobezug inklusive Urlaubs- und Weihnachts- geld. 4
Abfertigung neu: das Beitragsrecht Leistung durch den/die Arbeitge- Leistung an die betriebliche Vor- berIn trotz Unterbrechung der sorgekasse durch den FLAF (Fami- Hauptpflicht des Arbeitsverhält- lienlastenausgleichsfonds) bei: nisses bei: –– Kindergeldbezug, Herabsetzung –– Wochengeldbezug der Normalarbeitszeit bzw. Hier leistet der/die ArbeitgeberIn Freistellung gegen Entfall des Ar- 1,53 % von jenem Entgelt, das für beitsentgelts zum Zwecke der jenen Kalendermonat gebührte, Sterbebegleitung eines/einer der unmittelbar vor Eintritt des nahen Angehörigen gem. § 14a Versicherungsfalls lag. AVRAG, –– Krankengeldbezug –– Herabsetzung der Normalarbeits- Für Zeiten des Krankengeldbe- zeit bzw. Freistellung gegen zugs gemäß ASVG werden vom/ Entfall des Arbeitsentgelts zum von der ArbeitgeberIn 1,53 % des Zwecke der Begleitung von im ge- halben Monatsentgelts vor Eintritt meinsamen Haushalt lebenden, des Versicherungsfalls geleistet. schwerstkranken Kindern (Wahl- –– Präsenz- oder Ausbildungs- oder Pflegekinder) gem. § 14b dienst gemäß Wehrgesetz 2001 AVRAG. –– Zivildienst bzw. Auslandsdienst gemäß Zivildienstgesetz In diesen Fällen wird das Kinderbe- Hier werden 1,53 % des Kinderbe- treuungsgeld als Grundlage der Bei- treuungsgelds als Abfertigungs- tragsbemessung herangezogen. beiträge einbezahlt, solange das Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt. Leistung durch das AMS (Arbeits- –– Altersteilzeit gem. § 27 Arbeits- marktservice) bei: losenversicherungsgesetz, Soli- –– Bildungskarenz daritätsmodell gem. § 13 Hier wird das Weiterbildungsgeld, AVRAG, Kurzarbeit gem. § 27 dies entspricht dem Arbeitslose- Abs. 1 lit. b Arbeitsmarktförde- nentgelt, als Grundlage für den rungsgesetz monatlichen Abfertigungsbetrag Während dieser Zeiten entrichtet von 1,53 % herangezogen. der/die ArbeitgeberIn 1,53 % von jenem monatlichen Entgelt, das vor Herabsetzung der Normalar- beitszeit geleistet wurde. 5
Abfertigung neu: das Beitragsrecht Wer trifft die Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse und wie erfolgt diese? Wer wählt die Vorsorgekasse in ei- Ab diesem Zeitpunkt haben die Ar- nem Unternehmen mit Betriebsrat? beitnehmerInnen zwei Wochen Zeit schriftliche Einwendungen bekannt Grundsätzlich sollte die betriebliche zu geben. Erhebt mindestens ein Vorsorgekasse von ArbeitgeberIn Drittel der ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat gemeinsam Einwand (qualifizierter Einspruch), gewählt werden. hat der/die ArbeitgeberIn eine Den gefällten Entschluss legen diese andere betriebliche Vorsorgekasse in einer verbindlichen Betriebsver- vorzuschlagen.In dieser Situation einbarung fest. Falls es zu keiner Ei- besteht für die ArbeitnehmerInnen nigung kommt, kann jeder Streitteil die Möglichkeit, eine kollektivver- eine Entscheidung durch die Schlich- tragsfähige freiwillige Interessens- tungsstelle beim zuständigen vertretung der ArbeitnehmerInnen Arbeits- und Sozialgericht fordern. (ÖGB) heranzuziehen. Wird binnen In diesem Fall gilt die Entscheidung zwei Wochen keine Einigung erzielt, der Schlichtungsstelle als Betriebs- kann jeder Streitteil eine Entschei- vereinbarung, gegen welche kein dung durch die Schlichtungsstelle Rechtsmittel besteht. beim zuständigen Arbeits- und Sozi- algericht fordern (Streitteile sind der/ Wer wählt die Vorsorgekasse in ei- die ArbeitgeberIn sowie die beigezo- nem Unternehmen ohne Betriebs- gene Interessenvertretung). Die rat? Schlichtungsstelle entscheidet auch hier endgültig. Besteht in einem Unternehmen kein Betriebsrat, bestimmt der/die Arbeit- geberIn die betriebliche Vorsorge- kasse. Von seiner beabsichtigten Auswahl hat er binnen einer Woche sämtliche ArbeitnehmerInnen schriftlich zu informieren. 6
Abfertigung neu: das Beitragsrecht Welche Frist gibt es zu beachten? Was ist ein Beitrittsvertrag? Der/die ArbeitgeberIn hat innerhalb Nach erfolgter Auswahl der betrieb- von 6 Monaten nach Einstellung lichen Vorsorgekasse hat der/die Ar- des 1. Arbeitnehmers, für den er Vor- beitgeberIn mit dieser den Beitritts- sorgekassenbeiträge leistet, einen vertrag abzuschließen. Betrittsvertrag mit einer Vorsorge- Der Beitrittsvertrag enthält grundle- kasse abzuschließen. Widrigenfalls gende Informationen über die aus- wird vom Hauptverband der öster- gewählte betriebliche Vorsorgekas- reichischen Sozialversicherungsträ- se und deren Veranlagungspolitik. ger das gesetzliche Zuweisungs- Außerdem beinhaltet dieser Vertrag verfahren (Zwangszuweisung) die Kündigungsvoraussetzungen eingeleitet. (im Rahmen der gesetzlichen Vorga- ben des § 12 BMSVG), die Höhe der Bei einer Zwangszuweisung ist nicht Verwaltungs- und Vermögensver- vorhersehbar, welcher betrieblichen waltungskosten (im Rahmen der Vorsorgekasse der/die jeweilige Ar- gesetzlichen Grenzen des § 26 beitgeberIn zugeteilt wird. Mit Ein- BMSVG), die Meldepflichten des Ar- langen dieses Beitrittsvertrags zur beitgebers/der Arbeitgeberin ge- betrieblichen Vorsorgekasse beim/ genüber der betrieblichen Vorsorge- bei der ArbeitgeberIn kommt der kasse sowie alle Beitragskonto- Beitrittsvertrag von Gesetzes wegen nummern des Arbeitgebers/der Ar- zu Stande. beitgeberin. 7
Abfertigung neu: das Leistungsrecht Wann erhalten Sie eine Leistung aus der Abfertigung Neu? Leistungen Unabhängig von den Beitragsmona- ten kann eine Verfügung der Abferti- Das Schicksal der Abfertigung Neu gung immer begehrt werden, wenn ist von der Art der Beendigung und das Arbeitsverhältnis aufgrund Inan- Dauer des Arbeitsverhältnisses ab- spruchnahme einer Eigenpension, hängig. Im großen Unterschied zur nach Vollendung des Anfallsalters Abfertigung Alt gehen die für den für die vorzeitige Alterspension aus Anwartschaftsberechtigten einge- der gesetzlichen Pensionsversiche- zahlten Beiträge nie verloren. rung beendet wird oder der/die ArbeitnehmerIn seit mindestens 5 Welche Vorraussetzungen für Jahren in keinem beitragsbegrün- einen Leistungsanspruch müssen denden Arbeitsverhältnis mehr steht. erfüllt sein? Wird eine der Voraussetzungen Ein Verfügungsanspruch eines/ nicht erfüllt (z. B. keine 36 Beitrags- einer Anwartschaftsberechtigten monate oder ArbeitnehmerInnen- besteht erst kündigung), d.h. sollten Sie bei Been- –– bei Beendigung des letzten Ar- digung Ihres Arbeitsverhältnisses beitsverhältnisses durch eine ein- nicht verfügungsberechtigt sein, vernehmliche Auflösung des Ar- bleibt die Abfertigungsanwartschaft beitsverhältnisses, Kündigung vorerst in der betrieblichen Vorsor- durch den/die ArbeitgeberIn, un- gekasse liegen und wird dort weiter verschuldete Entlassung, berech- veranlagt. tigten vorzeitigen Austritt oder Wenn Sie das nächste Mal ein Ar- Kündigung während einer Teilzeit- beitsverhältnis beenden, wird wieder beschäftigung nach dem Mutter- geprüft, ob Verfügungsanspruch schutzgesetz und besteht. Im Falle eines Anspruchs, –– bei Vorliegen von in Summe min- können Sie über die Abfertigungsan- destens 36 Beitragsmonate seit wartschaft aus allen bisherigen Ar- der letzten Verfügung. beitsverhältnissen verfügen. 8
Abfertigung neu: das Leistungsrecht Welche Leistungsarten gibt es? abhängig von der Erreichung der 36 Beitragsmonate auf seine/ihre Hin- Besteht ein Leistungsanspruch, so terbliebenen (EhepartnerIn und fa- stehen folgende Verfügungsmög- milienbeihilfeberechtigte Kinder) lichkeiten zur Auswahl: über. Für den Fall, dass es keine Hin- –– steuerfreie Weiterveranlagung terblieben gibt oder diese sich nicht bei der betrieblichen Vorsorge- innerhalb einer Frist von 3 Monaten kasse, bei der zuständigen Vorsorgekasse –– steuerfreie Übertragung in eine melden, fällt die Abfertigung in die Pensionskasse oder an ein Versi- Verlassenschaft. cherungsunternehmen (Betriebli- che Kollektivversicherung oder Wie werde ich über einen Leistungs- Pensionszusatzversicherung) anspruch informiert? –– steuerfreie Übertragung in die betriebliche Vorsorgekasse des Für den Fall, dass Sie einen Verfü- neuen Arbeitgebers/der neuen gungsanspruch über Ihre Anwart- Arbeitgeberin, schaft erlangen, erhalten Sie per –– Auszahlung der Abfertigung als Post – an die von der Sozialversiche- Kapitalbetrag, abzüglich 6 % rung gespeicherte Adresse – eine so- Lohnsteuer. genannte Verfügungserklärung. Haben Sie bei mehreren Vorsorge- Hinweis: Gibt der/die Anwartschaftsberechtigte kassen Abfertigungbeiträge, bekom- seine/ihre Verfügungsart nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses men Sie von jeder dieser Kassen eine bekannt, wird die Abfertigung weiterhin bei der Verfügungserklärung zugesendet. Vorsorgekasse veranlagt, und der/die Anwart- Das ausgefüllte Verfügungsformular schaftsberechtigte kann erst wieder bei der nächs- ten Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfer- ist zusammen mit einer Kopie eines tigungsanspruch verfügen. Im Falle einer gültigen und aktuellen Lichtbildaus- Pensionierung sind eine Weiterveranlagung sowie weises an die Vorsorgekasse zu Übertragung in eine andere Vorsorgekasse nicht mehr möglich. Das Verfügungsformular muss bin- senden. Die Abfertigung ist spätes- nen 3 Monaten abgegeben werden, widrigenfalls tens am Ende des zweitfolgenden wird eine Auszahlung des Kapitalbetrags per Post- Kalendermonates nach der Geltend- anweisung vorgenommen. machung des Anspruchs fällig und binnen 5 Werktagen entsprechend Wer erhält die Abfertigung Neu der Verfügung zu leisten. bei Tod des/der Anwartschaftsbe- Auf unserer Homepage steht Ihnen rechtigten? eine Information zum Thema „Was tun bei Ende des Arbeitsverhältnis- Bei Tod des/der Anwartschaftsbe- ses“ in 12 Sprachen online zur Verfü- rechtigten geht die Anwartschaft un- gung. 9
Abfertigung neu: das Steuerrecht Wie werden Beiträge und Leistungen besteuert? Wie werden die Beiträge Welche Steuervorteile gibt es? versteuert? –– keine Kapitalertragsteuer, Speku- –– bis zur gesetzlichen Höhe (1,53 % lationsbesteuerung oder sonstige laufend) werden weder Lohnsteu- Steuer auf Veranlagungserträge, er noch Sozialversicherungsabga- –– keine Versicherungssteuer ben geltend gemacht, –– keine Umsatzsteuer auf die Ver- –– die Beiträge sind zu 100 % als Be- waltungskosten für Leistungen triebsausgabe absetzbar. der betrieblichen Vorsorgekasse. Wie werden die Leistungen versteuert? –– Bei Auszahlungen werden 6 % Lohnsteuer einbehalten, –– nach steuerfreier Übertragung der Anwartschaft in die Versiche- rung oder Pensionskasse ist die lebenslange Rente steuerfrei. 10
Abfertigung neu: das Übertrittsrecht Wie erfolgt der Wechsel von Abfertigung Alt in Abfertigung Neu? Grundsätzlich gibt es zwei Möglich- Steuerliche Auswirkungen beim keiten vom System der Abfertigung Unternehmen: Alt auf das System der Abfertigung Weiterhin Rückstellungsbildung Neu zu wechseln – den Teil- und den nach § 14 EStG für eingefrorene An- Komplettumstieg. sprüche (außer die Übertragung der Rückstellung ins Eigenkapital bzw. Wie funktioniert der Teilumstieg auf eine als versteuert geltende gemäSS § 47 Absatz 2 BMSVG? Rücklage ist bereits erfolgt). –– Gewinnerhöhende Auflösung der Bei einem Teilumstieg werden beste- Rückstellung bei Wegfall der Ver- hende Ansprüche nach altem Recht pflichtung. „eingefroren“ und ab einem Stichtag –– Beiträge an eine betriebliche Vor- (Übertragungsstichtag) zukünftig sorgekasse sind als Betriebsaus- Beitragszahlungen an eine betriebli- gabe absetzbar. che Vorsorgekasse geleistet. –– Eingefrorene Ansprüche bleiben Wie funktioniert der Komplettum- nach altem Recht gegenüber stieg gemäSS § 47 Absatz 3 BMSVG? dem Arbeitgeber aufrecht. –– Ab dem Stichtag des Einfrierens Bei einem Komplettumstieg kommt werden Beiträge ins neue System es zur Übertragung einer Barablöse bezahlt, für diese ist das BMSVG der bestehenden Ansprüche nach anzuwenden. altem Recht in die betriebliche Vor- sorgekasse. Ab dem Zeitpunkt des Voraussetzung: Umstiegs werden Beiträge des Ar- Einvernehmen zwischen Arbeitgebe- beitgebers/der Arbeitgeberin in rIn und ArbeitnehmerIn; schriftliche die betriebliche Vorsorgekasse ge- Einzelvereinbarung. leistet, es ist das BMSVG anzuwen- den. 11
Abfertigung neu: das Übertrittsrecht Vorraussetzung: –– Entfall der steuerrechtlichen und Einvernehmen zwischen Arbeitneh- handelsrechtlichen Rückstellungs- merIn und ArbeitgeberIn (schriftliche bildung, Einzelvereinbarung). –– Übertragungsbetrag an die be- –– Höhe des Überweisungsbetrages triebliche Vorsorgekasse ist Be- kann vom Anspruch laut altem triebsaufwand, Recht abweichen (Untergrenze –– jener Teil des Übertragungsbetra- gem. § 877 ABGB: 50 %). ges, der die Rückstellung über- –– Überweisung zum Stichtag als steigt, ist auf 5 Jahre verteilt ab- Einmalbetrag setzbar, –– oder Überweisung innerhalb von –– laufende Beiträge an die betrieb- 5 Jahren (mindestens 1/5 p.a. + liche Vorsorgekasse sind Betrieb- 6 % Verzinsung). saufwand. Steuerliche Auswirkungen beim Hinweis: Wie gehe ich vor, wenn ich mich für eine Übertragung von Altabfertigungen interessiere? Unternehmen: Der Übertragung von Altabfertigungen liegt eine –– gewinnerhöhende Auflösung der übereinstimmende Willenserklärung von Arbeit- bestehenden Abfertigungsrück- nehmer und Arbeitgeberseite zu Grunde. Damit kann kein Teil den anderen Teil zu einer Übertra- stellung (außer die Übertragung gung zwingen. Für den Fall, dass Sie sich für eine der Rückstellung ins Eigenkapital Übertragung von Altabfertigungen interessieren, bzw. auf eine als versteuert gel- sprechen Sie Ihren/Ihre PersonalchefIn darauf an. Sämtliche Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur tende Rücklage ist bereits erfolgt), Verfügung! Welche Unterschiede gibt es zwischen dem alten und dem neuen System? Abfertigung Alt Abfertigung Neu Beendigung des Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht Abhängig von der Beendigungsart des Arbeitsverhält- Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Abfertigung. nisses ändert sich lediglich der Zeitpunkt, zu dem über das Guthaben verfügt werden kann. Die Abfertigung geht jedoch nie verloren. Ablebensfall Im Ablebensfall stehen 50 % der Abfertigung den ge- Im Ablebensfall steht den gesetzlichen Erben die setzlichen Erben, die zum Todeszeitpunkt einen Unter- Abfertigung zu 100 % zu. haltsanspruch gegenüber dem verstorbenen Arbeit- Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt dieser Betrag in nehmer hatten, zu. die Verlassenschaft. Anspruch Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber dem Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber der Vor- Arbeitgeber. sorgekasse. Dieser Anspruch bleibt selbst dann beste- hen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitneh- mer gekündigt wird. 12
Abfertigung neu: die Veranlagung Wie werden die Beiträge veranlagt? Die Veranlagung der Abfertigungs- Die Veranlagung der Allianz Vorsor- beiträge erfolgt in einer Veranla- gekasse erfolgt sehr konservativ, um gungsgemeinschaft der Vorsorge- einen möglichst konstanten jährli- kasse. Das Vermögen dieser chen Ertrag zu erwirtschaften. Wir Veranlagungsgemeinschaft ist als achten auf ein ausgewogenes Ver- Sondermasse strikt vom Vermögen hältnis von Risiko und Ertrag. Unser der betrieblichen Vorsorgekasse ge- Portfolio besteht zum Großteil aus trennt. Die betriebliche Vorsorgekas- Anleihen. Durch das aktive Manage- se ist gesetzlich dazu verpflichtet ment erfolgt eine laufende Anpas- eine Brutto-Kapital-Garantie zu ge- sung an das aktuelle Marktumfeld währen. Das heißt, wir garantieren bei gleichzeitiger Risikoreduzierung. Ihnen den vom/von der Arbeitgebe- rIn einbezahlten Beitrag zu 100 %. 13
Abfertigung neu: die Kontoinformation Wie werden Sie über die aktuelle Abfertigung informiert? Für jeden/jede Anwartschaftsbe- Bei beitragsfreien Anwartschaften rechtigte/n wird von der betriebli- bzw. Anwartschaften mit Kontobe- chen Vorsorgekasse ein eigenes wegungen unter 30,– Euro erfolgt Konto geführt. Die Anwartschafts- die Zusendung der Kontoinformati- berechtigten sind jährlich zum Bi- on nur alle 3 Jahre. lanzstichtag sowie nach Beendi- gung eines Arbeitsverhältnisses, für Es besteht außerdem die Möglich- das Beiträge geleistet wurde, schrift- keit, die Kontoinformation sowie Ver- lich über die erworbene Abferti- anlagungsnews über das Online gungsanwartschaft zum Bilanz- Portal unter www.allianzvk.at ab- stichtag bzw. zum Stichtag der zurufen. Erstellung des Kontoauszugs zu in- Die Registrierung erfolgt direkt über formieren. das Portal. Ihre Zugangsdaten be- finden sich auf der jährlichen Konto- Die schriftliche Kontoinformation, information. die jeder/jede Anwartschaftsberech- tigte einmal jährlich an seine Woh- nadresse zugesendet bekommt, enthält eine Aufstellung über die für das Geschäftsjahr vom/von der Ar- beitgeberIn geleisteten Beiträge, die vom/von der Anwartschaftsberech- tigten zu tragenden Barauslagen (z. B. Kosten des Sozi- alversicherungsträgers) und Verwal- tungskosten, das zugewiesene Ver- anlagungsergebnis sowie die insgesamt erworbene Abfertigungs- anwartschaft. 14
Abfertigung neu: das Serviceportal Unser neues Serviceportal! Wir tun etwas für die Umwelt. Helfen bitte auch Sie uns dabei! Besuchen Sie unsere Homepage auf Weitere Details zur Registrierung www.allianzvk.at und nutzen Sie finden Sie auf unserer Homepage. die Vorteile des Service Portals. Falls Sie dazu noch Fragen haben, So haben Sie künftig Ihre Online- steht Ihnen unser Betreuungsteam Kontoauszüge chronologisch archi- selbstverständlich jederzeit telefo- viert und jederzeit abrufbar und nisch zur Verfügung. ersparen sich eine unnötige Papier- flut. Wir freuen uns, Sie bald online be- grüßen zu können. Der Erhalt unserer Umwelt für die nachkommenden Generationen ist uns ein großes Anliegen. Unser ver- antwortungsvolles Wirtschaften zeigt sich im Großen bei der Veran- lagung – tragen wir gemeinsam auch im Kleinen unseren Teil dazu bei. Denn Klimaschutz beginnt schon beim Papier. 15
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu ABC der Abfertigung Neu A – Abfertigungsanwartschaft betriebliche Vorsorgekasse. Unter Abfertigungsanwartschaft ver- Dies gilt auch für Zeiten der Kurzar- steht man alle von einer betriebli- beit sowie des Solidaritätsmodells. chen Vorsorgekasse verwalteten An- sprüche eines/einer Anwartschaftsberechtigte/r Anwartschaftsberechtigten. Anwartschaftsberechtigte (AWB) sind alle jene ArbeitnehmerInnen, Sie setzt sich zusammen aus: für die Beiträge und/oder Übertra- –– laufend eingezahlten Abferti- gungsbeträge an eine betriebliche gungsbeiträgen und übertrage- Vorsorgekasse geleistet werden nen Altabfertigungsanwartschaf- oder wurden. ten, –– etwaigen Verzugszinsen, Arbeitslosigkeit –– zugewiesenen Veranlagungser- Bei Arbeitslosigkeit über einen län- gebnissen und geren Zeitraum als 5 Jahre, kann –– überwiesenen Abfertigungsan- eine Auszahlung der Beiträge aus wartschaften von anderen Vor- der betrieblichen Vorsorgekasse in sorgekassen jedem Fall verlangt werden. –– abzüglich Kosten. Aufsicht Es besteht die Möglichkeit, Abferti- Die betrieblichen Vorsorgekassen gungsanwartschaften unterliegen sowohl der Aufsicht der bei mehreren betrieblichen Finanzmarktaufsichtsbehörde Vorsorgekassen zu besitzen. als auch der Österreichischen Natio- nalbank. Altersteilzeit Im Fall der Altersteilzeit leistet der/ B – Beginn Beitragszahlung die Arbeitgeber/In für diese Periode Die Beitragsleistung des Arbeitge- 1,53 % des monatlichen Entgelts, bers/der Arbeitgeberin für den/die das vor Herabsetzung der Normal- jeweilige/n ArbeitnehmerIn beginnt arbeitszeit geleistet wurde, an die einen Monat nach Aufnahme des 16
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu Arbeitsverhältnisses. Durch diese Nummern werden die Der erste Monat ist beitragsfrei, es Abfertigungsbeiträge vom/von der sei denn, es wird innerhalb eines ArbeitgeberIn über die Gebietskran- Zeitraumes von zwölf Monaten ab kenkasse zur Betrieblichen Vorsor- dem Ende des Arbeitsverhältnisses gekasse transferiert. dieses mit demselben/derselben Ar- beitgeberIn fortgesetzt (z. B. Saiso- Beitragsmonate narbeiterInnen). In diesem Fall Als Beitragsmonate, die für die Errei- beginnt die Beitragsleistung mit chung eines Verfügungsanspruchs Beginn des neuen Arbeitsverhältnis- relevant sind, zählen all jene, in ses. denen ein Beitrag, durch eine/n oder mehrere ArbeitgeberInnen Beitragshöhe geleistet wurden. Im Regelfall leistet der/die Arbeitge- berIn pro Anwartschaftsberechtig- Beitrittsvertrag ten 1,53 % der Bemessungsgrund- Der Beitrittsvertrag stellt einen lage (Bruttomonatsentgelt) gemäß Vertrag zwischen dem/der Arbeitge- § 49 ASVG, wobei die Geringfügig- berIn und der betrieblichen Vorsor- keitsgrenze und die Höchstbeitrags- gekasse dar. grundlage nicht berücksichtigt werden, an die betriebliche Vorsor- Bemessungsgrundlage gekasse. Als Bruttomonatsentgelt ist im Zu- sammenhang mit der Beitragszah- Beitragskontonummer lung an die betriebliche Vorsorge- Jedem/jeder ArbeitgeberIn, der/die kasse das Entgelt nach § 49 ASVG zumindest einmal eine/n Arbeitneh- relevant. Neben dem Gehalt inklusi- merIn bei der Sozialversicherung an- ve Sonderzahlungen enthält es gemeldet hat, wird eine Beitrags- auch: Provisionen, Prämien, Über- kontonummer durch die zuständige stundenentgelt, Trinkgeld, Sach- Gebietskrankenkasse zugeteilt. Ein bezüge, Drittprovisionen etc. Zah- Unternehmen kann auch mehrere lungen, die Aufwandsersatz Beitragskontonummern bei unter- darstellen, bei denen der/die Arbeit- schiedlichen Gebietskrankenkassen nehmerIn Kosten vorfinanziert und haben (z.B. bedingt durch Filialen in die er im Folgenden zurückerstattet unterschiedlichen Bundesländern). bekommt, wie z. B. Kilometergeld, Der/die ArbeitgeberIn ist verpflichtet, fallen hier nicht hinein. seiner betrieblichen Vorsorgekasse sämtliche Beitragskontonummern mitzuteilen. 17
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu Besteuerung sen weitergeleiteten Beiträge zu –– Die laufenden Beiträge an die be- veranlagen und zu verwalten. triebliche Vorsorgekasse sind bis zur gesetzlichen Höhe (1,53 % des Betriebsrat Entgeltes) beim/bei der Arbeitge- Dem Betriebsrat kommt eine maß- berIn voll als Betriebsausgabe gebliche Rolle bei der Auswahl der absetzbar und unterliegen beim/ betrieblichen Vorsorgekasse zu. bei der ArbeitnehmerIn nicht der Der Betriebsrat hat gemeinsam mit Lohnsteuer. dem Arbeitgeber eine betriebliche –– Die Veranlagungserträge, Vorsorgekasse auszuwählen und welche die betriebliche Vorsorge- diese in einer Betriebsvereinbarung kasse erwirtschaftet, sind weder festzulegen. bei der betrieblichen Vorsorge- kasse noch beim/bei der Anwart- Betriebsvereinbarung schaftsberechtigten besteuert. Die Auswahl der betrieblichen Vor- –– Verwaltungskosten für die Leis- sorgekasse hat mit einer erzwingba- tungen der betrieblichen Vorsor- ren Betriebsvereinbarung zu erfol- gekasse werden nicht mit Umsatz- gen (sofern Betriebsrat vorhanden). steuer belastet. –– Bei der Auszahlung aus der be- Bildungskarenz trieblichen Vorsorgekasse fallen Im Fall der Inanspruchnahme einer 6 % Einkommensteuer an. Bildungskarenz entrichtet das AMS –– Die Überweisung einer Anwart- auf Grundlage des Weiterbildungs- schaft an eine Pensionszusatzver- entgelts die Beiträge an die betrieb- sicherung oder an eine Pensions- liche Vorsorgekasse. kasse erfolgt steuerfrei. Im Weiteren fallen weder Versiche- BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- rungssteuer an, noch wird die aus- und Selbständigenvorsorgegesetz) zuzahlende Zusatzpension steu- Das BMSVG trat mit 01.01.2008 in erlich belastet. Kraft und ersetzt das BMVG. Mit dem BMSVG wurde der Personen- Betriebliche Vorsorgekasse kreis, für den die Regelungen der Eine betriebliche Vorsorgekasse ist Abfertigung Neu bisher galten um eine Aktiengesellschaft oder GmbH selbständig Erwerbstätige, freie Ar- mit einer Bankenkonzession für das beitnehmerInnen und Vorstandsmit- Vorsorgegeschäft. glieder von Aktiengesellschaften Aufgabe der betrieblichen Vorsorge- erweitert. kasse ist es, die von den Krankenkas- 18
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu BUAG (Bauarbeiter-, Urlaubs- und E – Eigenmittel Abfertigungsgesetz) Gemäß § 23 BWG muss die betriebli- Für Arbeitsverhältnisse, die diesem che Vorsorgekasse über ein Mindest- Gesetz unterliegen, gelten nur be- nennkapital von EUR 1,5 Millionen stimmte Teile des BMSVG. Der Rest verfügen. Außerdem muss die Vor- der Abfertigungsbestimmungen ist sorgekasse über anrechenbare Ei- direkt im BUAG geregelt. Die Bauar- genmittel in Höhe von 0,25 % der beiter Urlaubsund Abfertigungskas- Gesamtsumme der Abfertigungsan- se hat eine eigene betriebliche Vor- wartschaften verfügen. Weiters sorgekasse eingerichtet. hat die betriebliche Vorsorgekasse zur Absicherung der Kapitalgarantie D – Depotbank eine besondere Rücklage (bis zu 1 % Die betriebliche Vorsorgekasse hat der Gesamtsumme der Abferti- mit der Verwahrung der zu der Ver- gungsanwartschaften) zu bilden. anlagungsgemeinschaft gehörigen Wertpapiere und mit der Kontofüh- Einhebung der Beiträge rung der Veranlagungsgemein- Die Beiträge werden von der für schaft eine Depotbank zu beauftra- den/die ArbeitnehmerIn zuständi- gen. gen Gebietskrankenkasse eingeho- ben und von dieser an die jeweilige Arbeitgeberkündigung betriebliche Vorsorgekasse weiter- Bei Beendigung des Arbeitsverhält- geleitet. nisses durch den/die ArbeitgeberIn und gleichzeitigem Vorliegen von Einvernehmliche Auflösung mindestens 36 Beitragsmonaten Bei einer einvernehmlichen Auflö- erlangt der/die ArbeitnehmerIn eine sung des Arbeitsverhältnisses und Verfügungsberechtigung über bei Vorliegen von mindestens 36 seine/ihre Abfertigungsbeiträge. Beitragsmonaten besteht eine Ver- fügungsberechtigung des Arbeit- ArbeitnehmerInnenkündigung nehmers/der Arbeitnehmerin. Bei Beendigung des Arbeitsverhält- nisses durch den/die Arbeitneh- Entlassung merIn kann dieser nicht umgehend Im Fall einer verschuldeten Entlas- über die Anwartschaftsbeiträge ver- sung besteht kein Verfügungsan- fügen. Die Abfertigungsanwart- spruch des Arbeitnehmers/der Ar- schaft verfällt jedoch nicht, sondern beitnehmerin. Im Gegensatz zur wird weiterhin bis zum Erlangen Abfertigung Alt jedoch verliert der/ einer Verfügungsberechtigung ver- die ArbeitnehmerIn die Anwart- anlagt. schaft auf Abfertigung Neu nicht. 19
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu Ergebniszuweisung G – Gebietskrankenkasse Unter Ergebniszuweisung versteht Die Gebietskrankenkassen sind für man die Zuweisung der Veranla- die Einhebung der Beiträge aus Ab- gungsergebnisse auf die Konten fertigung Neu zuständig. Dies der Anwartschaftsberechtigten. erfolgt über das sogenannte Bei- Diese erfolgt einmal jährlich zum Bi- tragskonto. lanzstichtag bzw. zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnis- Geringfügig Beschäftigte ses. ArbeitnehmerInnen, welche unter der Geringfügigkeitsgrenze verdie- F – Freie ArbeitnehmerInnen nen, erhalten ebenfalls die Abferti- Seit 01.01.2008 fallen freie Arbeit- gung Neu. nehmerInnen in das Pflichtsystem Bei geringfügigen Beschäftigungs- der Abfertigung Neu. Das heißt auch verhältnissen hat der/die Arbeitge- für sie müssen 1,53 % durch den/die berIn die Wahl, ob er/sie die Beiträ- ArbeitgeberIn an eine betriebliche ge monatlich oder einmal jährlich Vorsorgekasse entrichtet werden. bezahlt. Im Fall der jährlichen Ent- richtung erhöht sich der Beitrag um Freiwillige Abfertigung 2,5 %, um einen Ausgleich für den er- Freiwillige Abfertigung ist ein durch littenen Performanceverlust zu den/die ArbeitgeberIn zugesicherter schaffen. Abfertigungsanspruch (durch Einzel- vertrag bzw. Betriebsvereinbarung I – Insolvenz (Konkurs, Ausgleich festgelegt), welcher den gesetzli- etc.) chen/kollektivvertraglichen Abferti- gungsanspruch übersteigt. Eine frei- Insolvenz ArbeitgeberIn: Da nach willige Abfertigung ist grundsätzlich erfolgter Einzahlung der Beiträge an auch für ArbeitnehmerInnen, die die betriebliche Vorsorgekasse kei- dem BMSVG unterliegen, möglich. nerlei Zugriffsmöglichkeit durch Hier gilt allerdings nicht mehr der den/die ArbeitgeberIn besteht, sind Sondersteuersatz von 6 %. die Abfertigungsgelder auch im Fall Dies gilt auch für freiwillige Abferti- einer Insolvenz des Arbeitgebers/der gungen, die nach einem Komplett- Arbeitgeberin gesichert. Beiträge, oder Teilumstieg ins neue System die zum Zeitpunkt des Eintritts der erteilt werden. Insolvenz noch ausständig sind, werden vom Insolvenzentgeltsiche- rungsfonds geleistet. 20
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu Insolvenz der betrieblichen Vor- formieren. Die schriftliche Kontoin- sorgekasse: formation, die jede/r Anwartschafts- Aufgrund der Tatsache, dass die in berechtigte einmal jährlich an seine der Veranlagungsgemeinschaft zu- Wohnadresse zugesendet bekommt, sammengefassten Vermögenswerte enthält eine Aufstellung über die für eine Sondermasse bilden, ist ein das Geschäftsjahr vom/von der Ar- Zugriff der GläubigerInnen auf das beitgeberIn geleisteten Beiträge, Vermögen der Veranlagungsge- sowie die Entwicklung der Anwart- meinschaft nicht möglich. schaft zum angegebenen Stichtag. Bei beitragsfreien Anwartschaften K – Kapitalgarantie bzw. Anwartschaften mit Kontobe- Die betriebliche Vorsorgekasse ist wegungen unter 30 Euro, erfolgt die dazu verpflichtet, 100 % der zuge- Zusendung der Kontoinformation flossenen Abfertigungsbeiträge nur alle 3 Jahre. zuzüglich der übertragenen Alt- abfertigungsanwartschaft sowie Kontrahierungszwang Übertragungen aus anderen be- Die betrieblichen Vorsorgekassen trieblichen Vorsorgekassen zu unterliegen einem Kontrahierungs- garantieren. zwang. Das bedeutet, dass sie ein gesetzesgemäßes Anbot eines Ar- Kollektivvertragliche Abfertigung beitgebers/einer Arbeitgeberin zum Kollektivvertragliche Regelungen, Abschluss eines Beitrittsvertrages die annehmen müssen. Abfertigungsansprüche über dem Die Konditionen haben dabei für gesetzlich alle ArbeitgeberInnen gleich zu sein. festgelegten Ausmaß vorsehen, bleiben vom BMSVG unberührt. Konzession Kontoinformation Für jede/n An- Betriebliche Vorsorgekassen brau- wartschaftsberechtigte/n wird von chen, um die Einnahme und Veran- der betrieblichen Vorsorgekasse ein lagung von Abfertigungsbeiträgen eigenes Konto geführt. Die Anwart- durchführen zu können, eine von der schaftsberechtigten sind jährlich Finanzmarktaufsicht erteilte Ban- zum Bilanzstichtag sowie nach Be- kenkonzession. endigung eines Arbeitsverhältnisses, für das Beiträge geleistet wurden, Krankengeld schriftlich über die erworbene Ab- Der/die ArbeitgeberIn entrichtet für fertigungsanwartschaft zum Bi- diese Periode 1,53 % der fiktiven Be- lanzstichtag bzw. zum Stichtag der messungsgrundlage in Höhe der Erstellung des Kontoauszugs zu in- Hälfte des Entgelts jenes Kalender- 21
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu monats, das vor dem Versicherungs- sondern beziehen neben der ökono- fall bezogen wurde, an die betriebli- mischen Beurteilung auch die Aus- che Vorsorgekasse. wirkungen auf Umwelt und Gesell- schaft mit ein. L – Lehrlinge Die von uns initiierte externe Nach- Lehrlinge haben ab Beginn des haltigkeitsprüfung durch die Öster- Lehrverhältnisses einen Anspruch reichische Gesellschaft für Umwelt auf die Einzahlung von Beiträgen. und Technik (ÖGUT) hat sich mittler- weile zum Branchenstandard entwi- M – Mutterschaft ckelt. Seit Jänner 2008 ist die Allianz Leistung durch den/die Arbeitgebe- Gruppe in Österreich ein großer und rIn trotz Unterbrechung der Haupt- wichtiger Partner der WWF CLIMATE pflicht des Arbeitverhältnisses GROUP. während des Wochengeldbezugs. Hier leistet der/die ArbeitgeberIn O – Onlineportal 1,53 % von jenem Entgelt, das für Sie haben die Möglichkeit Ihre Kon- jenen Kalendermonat gebührte, der toinformation und Veranlagungs- unmittelbar vor Eintritt des Versiche- news über das Online Portal abzuru- rungsfalls lag. Leistung des FLAF fen. Die Registrierung erfolgt online (Familienlastenausgleichsfond) an über das Portal. Ihre Zugangsdaten die betriebliche Vorsorgekasse befinden sich auf der jährlichen Kon- während des Kindergeldbezugs. In toinformation. Eine Anleitung zur Re- diesem Fall wird das Kinderbetreu- gistrierung finden Sie auf unserer ungsgeld (KBG) zur Beitragsbemes- Homepage. Einstieg unter: sung herangezogen. www.vk-service.at/vkportal N – Nachhaltigkeit P – Pensionierung Die Allianz Vorsorgekasse AG hat Unabhängig von der Anzahl der sich für eine das gesamte Portfolio Beitragsmonate wird eine Verfü- umfassende Veranlagungspolitik, gungsbefugnis erlangt, wenn das die sich den Prinzipien der Nachhal- Arbeitsverhältnis mit der Pensionie- tigkeit verpflichtet, entschieden. Wir rung des Arbeitnehmers/der Arbeit- entsprechen damit einer Arbeitneh- nehmerin beendet wird (Alterspensi- merInnenforderung nach Qualität on, vorzeitige Alterspension). und Nachhaltigkeit. In diesem Sinne stützen wir uns bei unseren Investiti- Präsenzdienst/Zivildienst onsentscheidungen nicht nur auf Hier werden 1,53 % des Kinderbe- kurzfristige Renditeüberlegungen, treuungsgelds als Abfertigungsbei- 22
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu träge vom Arbeitgeber/von der Ar- Informationen auf einer Kontoinfor- beitgeberIn einbezahlt, solange das mation sehen. Die einzige gesetzli- Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt. Bei che Auflage, die es zu beachten gilt Übersteigen der Dauer von 1 Jahr ist: die Beendigung der „beitragsfrei- leistet der Bund den Beitrag. en Arbeitsverhältnisse“ muss min- destens 3 Jahre zurückliegen. Rentenoption Der/die Anwartschaftsberechtigte Ein Formular finden Sie auf unserer kann spätestens mit Pensionierung Homepage www.allianzvk.at. zwischen Auszahlung als Einmalbe- trag oder steuerfreier Übertragung T – Tod des/der Anwartschaftsbe- in eine Pensionskasse oder einer be- rechtigten triebliche Kollektivversicherung (in Bei Tod des/der Anwartschaftsbe- der bereits eine aufrechte Anwart- rechtigten bleibt der volle Abferti- schaft besteht) wählen. gungsanspruch (100 %) erhalten und geht an die EhepartnerIn und famili- R – Rucksackprinzip enbeihilfeberechtigte Kinder über. Anwartschaften aus der Abferti- Für den Fall, dass es keine Hinter- gung Neu verfallen nicht – im Ge- bliebenen gibt, oder diese sich nicht gensatz zu Ansprüchen nach dem innerhalb einer Frist von 3 Monaten alten System. Die Anwartschaft, über melden, fällt die Abfertigung in die die keine Verfügungsbefugnis Verlassenschaft. besteht, bleibt in der betrieblichen Vorsorgekasse des alten Arbeitge- U – Umstieg bers/der alten Arbeitgeberin. Daher Die Vorschriften der Abfertigung kann ein/e ArbeitnehmerIn Anwart- Neu gelten für Arbeitsverhältnisse, schaften bei mehreren betrieblichen die nach dem 31.12.2002 begonnen Vorsorgekassen haben. haben. Alle anderen Arbeitneh- Sie können Ihre Abfertigung zu einer merInnen bleiben bei Fortführung anderen Vorsorgekassen übertra- des bisherigen Arbeitsverhältnisses gen lassen, indem Sie sich mit Ihrer im alten System. Für den Fall, dass bisherigen Vorsorgekasse in Verbin- ein Wechsel ins neue System ge- dung setzen und schriftlich (inklusive wünscht wird, gibt es zwei Möglich- Ausweiskopie) um Übertragung der keiten, diesen durchzuführen. Anwartschaft auf die Allianz Vorsor- gekasse AG ersuchen. Damit haben Teilumstieg: Sie den Vorteil, dass Ihre Anwart- Bei einem Teilumstieg werden die schaften zentral in einer Kasse zu- bisher erworbenen Abfertigungs- sammengefasst werden und Sie alle ansprüche des Arbeitnehmers/der 23
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu Arbeitnehmerin eingefroren. Veranlagungsgemeinschaft Zur Veranlagung der Abfertigungs- Das heißt: diese bleiben unverän- beiträge hat die betriebliche Vorsor- dert bestehen. Ab dem gewählten gekasse eine Veranlagungsgemein- Zeitpunkt des Umstiegs werden vom schaft einzurichten. Arbeitgeber/von der ArbeitgeberIn die Beiträge zur Abfertigung Neu Verfügungsanspruch des/der An- geleistet, für diese ist das BMSVG wartschaftsberechtigten anzuwenden. Ein Verfügungsanspruch aus der be- trieblichen Vorsorgekasse besteht Vollumstieg: grundsätzlich, wenn Beim Vollumstieg werden die nach –– kein aufrechtes Arbeitsverhältnis altem Recht erworbenen Abferti- besteht, gungsansprüche oder ein Teil davon –– mindestens 36 Beitragsmonate in an die betriebliche Vorsorgekasse Summe (mehrere Kassen) ausge- übertragen und veranlagt. Zusätz- wiesen sind und lich werden ab dem Zeitpunkt des –– das letzte Arbeitsverhältnis durch Umstiegs die Beiträge der Abferti- • eine einvernehmliche Auflösung gung Neu vom/von der Arbeitgebe- des Arbeitsverhältnisses oder rIn geleistet. Das Arbeitsverhältnis • Kündigung durch den/die unterliegt zur Gänze dem BMSVG. ArbeitgeberIn oder • unverschuldete Entlassung oder V – Veranlagung • berechtigten vorzeitigen Austritt Die betrieblichen Vorsorgekassen oder haben die Veranlagung im Interes- • Kündigung während einer Teil- se der Anwartschaftsberechtigten zeitbeschäftigung nach dem vorzunehmen und hierbei besonders Mutterschutzgesetz 1979 auf die Sicherheit, Rentabilität und (MSchG) oder dem Väter-Ka- auf den Bedarf an flüssigen renzgesetz (VKG) Mitteln sowie auf eine angemesse- beendet wurde. Die Verfügung muss ne Mischung und Streuung der Ver- innerhalb von 6 Monaten (ab Ende mögenswerte Bedacht zu nehmen. des Arbeitsverhältnisses) geltend Die Veranlagung der betrieblichen gemacht werden. Vorsorgekassen unterliegt den ge- Unabhängig von den Beitragsmona- setzlichen Vorschriften des § 28 ten kann eine Auszahlung der Abfer- BMSVG. tigung immer begehrt werden, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Inan- spruchnahme einer Eigenpension, 24
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu nach Vollendung des Anfallsalters tung ein, die bei der Allianz Vorsor- für die vorzeitige Alterspension aus gekasse AG 0,7 % pro Geschäftsjahr der gesetzlichen Pensionsversiche- des veranlagten Abfertigungsver- rung beendet wird oder der Arbeit- mögens ausmacht. nehmer seit mindestens 5 Jahren in keinem beitragsbegründenden Ar- Verpfändung beitsverhältnis mehr steht. Eine Abtretung oder Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften Verfügungsmöglichkeiten ist rechtsunwirksam, solange der/ Erhält der/die Anwartschaftsberech- die Anwartschaftsberechtigte tigte eine Verfügungsbefugnis über darüber nicht verfügungsbefugt ist. seinen/ihren Anwartschaftsbetrag, stehen ihm/ihr folgende Möglichkei- Verwaltungskosten ten offen: Für die Einhebung der Beiträge –– Auszahlung der Abfertigung als stehen der einhebenden Kranken- Kapitalbetrag (abzüglich 6 % kasse 0,3 % zu. Für Verwaltungs- Steuer), kosten können die betrieblichen –– Weiterveranlagung des gesam- Vorsorgekassen innerhalb der ge- ten Abfertigungsbetrags in der setzlichen Grenzen zwischen 1 % derzeitigen betrieblichen Vorsor- und 3,5 % der zufließenden Abferti- gekasse, gungsbeiträge –– Übertragung des gesamten Ab- verrechnen. fertigungsbetrages an die be- triebliche Vorsorgekasse des Konditionen Allianz Vorsorge- neuen Arbeitgebers/der neuen kasse: Arbeitgeberin, gestaffelte Verwaltungskosten –– Überweisung an ein Versiche- 1.–5. Dienstjahr 1,9 % rungsunternehmen zum Zweck 6.–10. Dienstjahr 1,4 % der lebenslangen steuerfreien und ab dem 11. Dienstjahr 1,0 % Pensionsleistung, oder –– Überweisung an eine Pensions- Weiterführende Informationen über kasse, sofern dort bereits eine unsere Konditionen und Serviceleis- Berechtigung auf Anwartschaft tungen finden Sie auf unsere Home- besteht. (Details siehe Seite 9.) page: www.allianzvk.at. Vermögensverwaltungskosten Verzug Von den Veranlagungserträgen Bei Zahlungsverzug der Beiträge behält die Vorsorgekasse eine Ver- obliegt die Eintreibung sowie die gütung für die Vermögensverwal- Verrechnung von Verzugszinsen 25
Abfertigung neu: ABC der Abfertigung Neu (vom jeweiligen Basiszinssatz ab- Die Zuweisung erfolgt nach einem hängig) den Krankenkassen. Die Schlüssel, der sich an den Marktan- Krankenkassen überweisen jedoch teilen der Kassen orientiert. Dabei die Beiträge pünktlich zu den Fällig- ist nicht vorhersehbar, welche Vor- keitsterminen, unabhängig vom sorgekasse dem/der jeweiligen Ar- Verzug des Arbeitgebers/der Arbeit- beitgeberIn zugeteilt wird. Mit Ein- geberin an die betriebliche Vorsor- langen dieses Beitrittsvertrags der gekasse. betrieblichen Vorsorgekasse beim/ bei der ArbeitgeberIn kommt der VK-Leitzahlen Beitrittsvertrag von Gesetzes wegen Die gesetzliche Interessenvertretung zustande. hat jeder in Österreich tätigen be- trieblichen Vorsorgekasse eine VK-Leitzahl zugeteilt. Die VK-Leitzahl der Allianz Vorsorgekasse lautet 71500. Z – Zwangszuweisungsverfahren Wenn der/die ArbeitgeberIn nach Ablauf einer 6-Monatsfrist (läuft ab Beitragspflicht des ersten Arbeitneh- mers/der ersten Arbeitnehmerin, der in das System der Abfertigung Neu fällt) keine betriebliche Vorsorgekas- se gewählt hat, wird der/die Arbeit- geberIn vom Krankenversicherungs- träger schriftlich aufgefordert, binnen einer Nachfrist von 3 Monaten eine betriebliche Vorsor- gekasse zu wählen. Bei Fristversäu- mung erfolgt die Zuweisung zu einer betrieblichen Vorsorgekasse durch den Hauptverband der ös- terreichischen Sozialversiche- rungsträger. 26
Abfertigung neu: Kontakt Kontaktdaten/ Adressen Für allfällige Fragen zur Abfertigung Neu steht Ihnen unser Serviceteam der Allianz Vorsorgekasse gerne zur Verfügung: Allianz Vorsorgekasse AG Postfach 2000 1130 Wien Telefon: +43 (0)1 546 22-568 Fax: +43 (0)1 546 22-368 E-Mail: vorsorgekasse@allianz.at Internet: www.allianzvk.at 27
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Allianz Vorsorgekasse Aktiengesellschaft Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105 Telefon: (01) 546 22-568, Telefax: (01) 546 22-368 Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 223765t, UID: ATU 5521 1602, DVR: 2108480. Internet: http://www.allianzvk.at Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at) (01.18)_wes
Sie können auch lesen