Aktuelles in der Sanierung - Novelle der Sanierungsverordnung Vorstellung Sanierungskonzept Neue Servicestelle "Hauskunft" - Wohnfonds Wien

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Aktuelles in der Sanierung - Novelle der Sanierungsverordnung Vorstellung Sanierungskonzept Neue Servicestelle "Hauskunft" - Wohnfonds Wien
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Aktuelles in der Sanierung
•   Novelle der Sanierungsverordnung
•   Vorstellung Sanierungskonzept
•   Neue Servicestelle „Hauskunft“
Werner Auer
Daniel Glaser
Nicole Büchl
Wien, 12.Mai 2021
Aktuelles in der Sanierung - Novelle der Sanierungsverordnung Vorstellung Sanierungskonzept Neue Servicestelle "Hauskunft" - Wohnfonds Wien
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Koalitionsübereinkommen November 2020
Sanierungsoffensive „Wir SAN Wien“
•   Novelle der Sanierungsverordnung
•   Hauskunft als neue Servicestelle
•   „WieNeu“ – Relaunch der Blocksanierung – Anpassung an aktuelle
    Anforderungen, Federführung wohnfonds_wien
•   „WieNeu+“ – Grätzelerneuerungsprogramm, Federführung MA 25
Klimaschutz
•   Wien wird klimaneutral bis 2040
•   Schrittweise Ausstieg aus fossilen Energiesystemen
•   Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme-Versorgung
•   Ausbau von Photovoltaik-Anlagen
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Novelle der Sanierungsverordnung
Wesentliche Änderungen
•   Anpassungen an aktuelle Rahmenbedingungen (OIB, Bautechnik VO 2020)
•   Zusätzliche Anreize durch Erhöhung der Förderung von thermisch-
    energetischen Maßnahmen
•   Umstellung von laufenden Zuschussförderungen auf Einmalzuschüsse
•   Neu: Förderung von Sanierungskonzepten
    bis zu € 5.000,00
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§ 2 – Thermisch-energetische Mindestanforderungen
U-Wert-Vorgaben für Einzelbauteile
                                             U-Wert         U-Wert
                 Bauteil
                                           SanVO 2018     SanVO 2021

Fenster und Fenstertüren gegen Außenluft     1,35 W/m²K   1,00 W/m²K

Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)      1,10 W/m²K   0,80 W/m²K

Wände gegen Außenluft                        0,25 W/m²K   0,25 W/m²K

Decken gegen Außenluft, gegen
Dachräume und über Durchfahrten sowie        0,20 W/m²K   0,20 W/m²K
Dachschrägen gegen Außenluft

Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich         0,35 W/m²K   0,35 W/m²K
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§ 3 – max. förderbare Kosten
• Pro m² Nfl** bei allen Sanierungsarten
  hausseitige Maßnahmen                                         € 740,00
  wohnungsseitige Maßnahmen *)                                  € 700,00
  Erschwernisse und ökologische Maßnahmen                       € 320,00
  umfangreiche Verbesserung                                     € 160,00
  Zwischensumme                                                € 1.920,00
  Gebäudesicherheit                                             € 160,00
  Kleinbaustelle bis 2.000 m² max.                              € 160,00
  Summe max. Bestandssanierung                                 € 2.240,00
  DG-Ausbau und Totalsanierung                                 € 1.760,00
  Erschwernisse und ökologische Maßnahmen                       € 160,00
  Zwischensumme DG-Ausbau und Totalsanierung                   € 1.920,00
  *) bzw. Lokale im EG und Souterrain                           € 370,00

  ** inkl. 1/3 der neuen Balkon-/Terrassenflächen max. 6% der Wohnnutzfläche
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§ 3 Abs. 10 – Kostengrenze
zur öffentlichen Ausschreibung

 •   verpflichtend ab € 400.000,00 reine Baukosten
 •   Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wien
 •   Download auf Homepage des wohnfonds_wien möglich
 •   Offenes Verfahren

 • Neu: zusätzlich zum offenen Verfahren auch nicht offenes Verfahren mit
   vorheriger Bekanntmachung möglich
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§ 5 – Thewosan / umfassende
thermisch-energetische Sanierung
          nichtrückzahl-                max. Ausmaß           entweder           oder
          barer Beitrag *)          des Beitrags von GBK        max.          max. fGEE **)
                                                           Standard nstEG
      bisher             neu       bisher          neu     seit 01.01.2021   seit 01.01.2021
      €    60,00                    20%            25 %         1,45              0,95
      €    90,00                    25%            30 %         1,30              0,90
      €   130,00    € 140,00        25%            35 %         1,15              0,85
      €   170,00    € 190,00        30%            40 %         1,00              0,75

*)    pro m² Nutzfläche
**)   bei max. fGEE: HWBBGF= max. 2,15 x HWB – nstEG
      fGEE = Gesamtenergieeffizienzfaktor
      nstEG = Niedrigstenergiegebäude
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§ 6 – Thewosan / Deltaförderung bzw.
Einzelbauteilsanierung
• Voraussetzung: Einsparung HWB mind. 40 %
  (mit Ausnahme der € 30,00 Stufe)

      nichtrückzahlbarer
           Beitrag *)           max. Ausmaß      Einsparung
                                                                     Anmerkung
                               Beitrag von GBK      HWB
     Bisher              Neu

                                                                   oder U-Wert für
     € 30,00                        20 %           40 kWh/m² BGF
                                                                    Einzelbauteil
     € 60,00                        20 %           70 kWh/m² BGF   und U-Werte für
     € 90,00       € 100,00         25 %          100 kWh/m² BGF    Einzelbauteile
     € 130,00      € 140,00         30 %          130 kWh/m² BGF
*)   pro m² Nutzfläche
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Thewosan – Anreize
Zusätzliche nichtrückzahlbare Beiträge bei §§ 5 und 6 für:
• Einsatz hocheffizienter alternativer Systeme
  € 50,00 je m² Nutzfläche (bisher € 30,00),
  max. 40 % der förderbaren Kosten dieser Maßnahme
  (bisher 30 %)
 Anmerkung: nicht für Umstellung auf Gas!

• Nachverdichtung
  geförderter DG-Ausbau bzw. Schaffung von vollständigen Wohnungen:
  € 20,00 je m² Nutzfläche Bestand
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Umstellung lfd. Zuschüsse auf Einmalzuschüsse
                                      bisher                         neu
§ 7 Errichtung Zentralheizungsanlagen 4 % AZ (10 Jahre)              35 % EZ
§ 7 Abs. 2 hydraulischer Abgleich und
Pumpentausch                                                         30 % EZ
§ 8 Erhaltungsmaßnahmen               AZ variabel (10 Jahre)         EZ fix berechnet
§ 9 Aufzüge / Entfall Umrüstung       4 % AZ (10 Jahre)              35 % EZ
§10 Wohnkomfort                       3 % AZ (10 Jahre) - Erhöhung
                                      Bemessungsgrundlage von
                                                                     40 % EZ
                                      € 120,00 auf € 160,00/m² NFL

§ 18 Behindertenmaßnahmen                  EZ- und AZ-Varianten      75 % EZ
§ 16 Einzelwohnungsverbesserung
§ 17 Schallschutzfenster
§ 19 Eigenheime u.
Kleingartenwohnhäuser                      EZ- und AZ-Varianten      35 bis 50 % EZ
EZ = Einmalzuschuss
AZ = Annuitätenzuschuss… (laufende nichtrückzahlbare Zuschüsse)
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§ 12 - Dachgeschoßausbau / Zubau
         Bei SOS im SanZ oder bei
             Blocksanierungen                                        Bei SOS oder Thewosan
         (Wohnungsgröße < 90 m²)
                         25 % der GBK als Landesdarlehen
          5 % AZ *) auf Restbetrag            4,5 % AZ *) auf Restbetrag
          nichtrückzahlbarer Zuschuss € 60,00/m² NFL bei Erreichen nstEG
• Ausgehend von einem Darlehenszinssatz von 5%.
  Sinkt der Darlehenszinssatz jeweils um 0,5% reduzieren sich die Annuitätenzuschüsse um jeweils 0,3%.
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1170 Wien, Geblergasse 11 (SOS)- best practice
Förderungswerber:       Privat
Planung/Abwicklung:     Arch.DI Johannes
                        M. Zeininger
Baujahr:                1869

Nutzfläche:             1.060,58 m²
                        (inkl. DG)
Wohneinheiten:          16

Gesamtbaukosten:      € 1.745.100,00
Landesdarlehen:       € 420.600,00
Landeszuschuss:       € 1.122.200,00

HWB vor Sanierung       125,27 kWh/m²a
HWB nach Sanierung       35,97 kWh/m²a
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1170 Wien, Geblergasse 11 (SOS)- best practice
Besonderheiten

Anergienetz im „smart block – Geblergasse“
      – solar- und geothermiebasierte Energieversorgung
      – schrittweise Umsetzung für gesamten Häuserblock
      – 18 Tiefenbohrungen bis 108 m
          • Heizung im Winter / Kühlung im Sommer
      – EU-gefördertes Forschungsprojekt
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Geblergasse 11 – Hof
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Umsetzung Tiefenbohrungen
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Drei unterschiedliche Förderungen

Sanierungskonzept für Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 WE)
   Umfassende thermisch-energetische Sanierung (§5 Abs. 8)
   Energieträgerwechsel (§7 Abs. 3)

Sanierungskonzept für Eigenheime (bis 2 WE)
   Umfassende thermisch-energetische Sanierung (§19 Abs. 3)
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Höhe der Förderung

Sanierungskonzept für Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 WE)
•   Zuschuss: 50 % der Kosten         max. € 5.000,00
•   Förderung wird im Fall einer geförderten Sanierung nach §5-7 angerechnet.

Sanierungskonzept für Eigenheime (bis 2 WE)
•   Zuschuss: 50 % der Kosten         max. € 1.000,00 (für 1 WE)
                                      max. € 1.500,00 (für 2 WE)
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Weiterführende Informationen

• Mindestanforderung an die geplante
  Sanierung
• Formale Anforderungen an das
  Sanierungskonzept
  •   Wer kann ein Sanierungskonzept erstellen?
  •   Was beinhaltet ein Sanierungskonzept?
  •   Optionale Inhalte und Hinweise
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Antragstellung

• Onlineantrag
  •   AntragstellerIn
      (z.B. EigentümerIn)
  •   Vertretungsperson
      (z.B. ZT-Büro, ErstellerIn
      des Sanierungskonzeptes)
  •   Upload aller Unterlagen
      mittels des Onlineantrages
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Onlineantrag

Onlineantrag
  Starten
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Abwicklung der Förderung

• Beratung und Prüfung Sanierungskonzepte/Förderanträge
  •   durch die HAUSKUNFT
• Formale Prüfung und Auszahlung
  •   durch die Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für
      wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)
• Weiterführende Beratung
  •   durch die HAUSKUNFT  Zielsetzung ist die Umsetzung des
      Sanierungskonzeptes
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Neu – Förderung von Sanierungskonzepten
Weiterführende Informationen und Links

• Richtlinie für die Förderung eines Sanierungskonzeptes für
  Wohngebäude
   •   https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/sanierungskonzept.pdf

• Sanierungskonzept für Eigenheime
   •   https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-
       wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/sanierungskonzept-eigenheim.html

• Sanierungskonzept für Mehrfamilienwohnhäuser
   •   https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-
       wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/sanierungskonzept-mehrfamilienwohnhaus.html
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www.wohnfonds.wien.at
office@wohnfonds.wien.at

T: 01 403 59 19-0
1080 Wien, Lenaugasse 8
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