Miteinander - Seniorenhilfe Dietzenbach
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Miteinander Füreinander Eine Chance für die Zukunft ung zur In diesem Heft u.a. E i n l aedntlichen Ord eder- Mi t grlsiammlung ■ Unsere neue Satzung ■ Porträt Eva Ullrich ve A ugus t 5 . ■ Gemeindeschwester am 2 Caroline Maihofer 164 Mitteilungen der Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. Juni–Juli–August 2021
Inhalt Seite Aus dem Verein Termine /Wichtige Informationen zu den Terminen 4 /5 Wiederaufnahme unserer Hilfsdienste 6 Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 7 Hygieneplan zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 8 Der Vorstand als Team 9 Satzungsänderung 10 Mitgliedschaft Beitrittserklärung /SEPA-Lastschriftmandat 20/21 Fragebogen für Aktive /Das SHD-Angebot 22/23 Veranstaltungen Mitteilung vom Radlertreff “Die Gemütlichen“ 6 Termine für Wanderungen 6 Porträt Unsere langjährige Mitstreiterin Eva Ullrich 16 Spaß, Wissen, Gemeindeschwester Caroline Maihofer 17 Lebensfreude Ratte Ludwig Cartoon 18 Liebe Kochfreunde 19 Impressum Ehrenvorsitz Mathilde Al-Doghachi Jürgen Heyer Vorstand Uwe M. Matejovsky, 1. Vorsitzender Ruhtraut Zey, 2. Vorsitzende sowie Redaktionsleitung Mitgliederheft Renate Skazel, Schatzmeisterin Monika Schneider, Schriftführerin Beisitzer Helga Bockemühl, stv. Schatzmeisterin Ulrich Eisenblätter, Presse & PC-Bistro Ursula Plendl, Büroleitung Katrin Kürschner, Veranstaltungen Karlheinz Wenninger, Alt hilft Jung Tel. 0151 67 22 43 33 Anschrift Marktstraße 2a, 63128 Dietzenbach Bürozeiten Mo bis Fr: 10.00 – 12.00 Uhr, Mi 17.30 – 19.30 Uhr Kontakt Tel. 0 60 74 / 3 57 77 eMail: seniorenhilfe.dietzenbach@t-online.de Internet: www.seniorenhilfe-dietzenbach.de Bank- Volksbank Dreieich e. G., Dietzenbach, BLZ 505 922 00, Konto 577677 verbindungen IBAN: DE20 505 922 000 000 577 677, BIC: GENO DE 51 DRE Sparkasse Langen-Seligenstadt, BLZ 506 521 24, Konto 50114388 IBAN: DE22 506 521 240 050 114 388, BIC: HELA DEF1 SLS Redaktion Ruhtraut Zey (V. i. S. d. P.), Marlies Hellborn-Kriegbaum, Almut Krumpholz-Nickel Grafik & Design Strittmatter-Design, Dietzenbach Druck Mediendienst der Stadt Dietzenbach 2
Liebe Mitglieder, ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind trotz der aktuellen Gegeben- heit wohlauf. Sicher sind die meisten von uns inzwischen ein- oder gar zweimal geimpft und haben damit einen guten Schutz gegen das Co- rona-Virus. Aufgrund dieser Tatsache, den weiter positiv verlaufenden Inzidenz- zahlen und den damit verbundenen Lockerungen im privaten und öf- fentlichen Bereich, möchten wir – unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen – wieder „langsam“ mit unseren Besuchs- und Begleitdiensten beginnen. Details entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen in diesem Heft oder unserer Homepage. Auch unser Büro kann Sie auf Anfrage informieren. Wie sich die weitere Entwicklung auf unsere anderen Veranstaltungen auswirkt, werden wir nach den jeweils aktuellen Gegebenheiten ent- scheiden und angleichen. Leider mussten wir kurzfristig unsere geplante Ordentliche Mitgliederversammlung (OMV) aufgrund behördlicher An- ordnung absagen. Wir haben sofort einen neuen Termin vereinbart und werden unsere OMV nun am 25. August 2021 im Capitol der Kreisstadt Dietzenbach durchführen. Näheres bitten wir Sie der nachfolgenden Einladung zu entnehmen. Die überarbeitete und zur Abstimmung vorgelegte Satzung haben wir nochmals in diesem Mitteilungsheft abgedruckt. In der Zuversicht, dass diese Pandemie in diesem Jahr auf immer ver- schwindet, nie wieder zurückkommt und dieses Ereignis zur Geschich- te wird, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie stark und gesund! Herzlichst Ihr Uwe M. Matejovsky 3
Termine 1. Juni bis 15. Sept. 2021 Zusätzliche aktuelle Termine für Veranstaltungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Der Wenn nichts anderes angegeben ist, finden alle Dietzenbacher Veranstaltungen in den Räumen des Reinhard- Ausscheller Göpfert-Hauses in der Weiherstraße 24 statt. Juni Di 01. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 02. 15:00 Uhr Spiel-Kreis Mi 09. 14:00 Uhr Wandertreff Seite 6 Mi 09. 15:00 Uhr Englisch-Café Di 15. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 16. 15:00 Uhr Handarbeitskreis Do 17. 15:00 Uhr Bistro français, in privaten Räumen Mi 23. 15:00 Uhr PC-Bistro-Treff Fr 25. 10:00 Uhr Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße Juli Di 06. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 07. 15:00 Uhr Spiel-Kreis Mi 07. 18:00 Uhr Bürodiensttreffen, in der Siedlerstraße Mi 14. 14:00 Uhr Wandertreff Seite 6 Mi 14. 14:00 Uhr Englisch-Café Do 15. 15:00 Uhr Bistro français, in privaten Räumen Di 20. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 21. 15:00 Uhr Handarbeitskreis Mi 28. 15:00 Uhr PC-Bistro-Treff Fr 30. 10:00 Uhr Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße August Mo 02. 18:00 Uhr Redaktionsschluss für das Mitteilungsheft Di 03. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 04. 15:00 Uhr Spiel-Kreis Mi 11. 14:00 Uhr Wandertreff Seite 6 Mi 11. 15:00 Uhr Englisch-Café 4
Di 17. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 18. 15:00 Uhr Handarbeitskreis Do 19. 15:00 Uhr Bistro français, in privaten Räumen Mi 25. 15:00 Uhr PC-Bistro-Treff Mi 25. 17:00 Uhr Ordentliche Mitgliederversammlung Seite 7 Fr 30. 10:00 Uhr Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße September Mi 01. 15:00 Uhr Spiel-Kreis Mi 01. 18:00 Uhr Bürodiensttreffen, in der Siedlerstraße Di 07. 14:00 Uhr Minigolf, wetterabhängig Mi 08. 14:00 Uhr Wandertreff Seite 6 Mi 08. 15:00 Uhr Englisch-Café Mi 15. 15:00 Uhr Handarbeitskreis Wichtige Informationen zu den angegebenen Terminen: Alle Termine gelten unter Vorbehalt. Bitte für jeden Termin eine Woche vorher im Büro anfragen ob er stattfindet oder nicht. Willkommen auf unserer Homepage www.seniorenhilfe-dietzenbach.de Wir möchten Sie hiermit noch einmal auf unsere Homepage aufmerk- sam machen. Viele Informationen können wir nicht so schnell an unsere Mitglieder weitergeben wie es nötig wäre. Auf unserer Homepage sind sie aber abrufbar. Daher schauen Sie öfter mal da rein ... 5
Wiederaufnahme unserer Hilfsdienste Die Seniorenhilfe versucht für Ihre Mitglieder immer alles zu leisten was mög- lich ist. Aufgrund der bestehenden Situation und der daraus sich ergebenen Erlaubnis des Ordnungsamtes gilt für uns folgendes: l 2 Personen können sich unter Einhaltung der Maskenpflicht zu Besuchen treffen, mit dem Auto zum Einkaufen oder zu anderen Zielen gefahren werden oder kleine Hilfen im Haushalt bekommen. l Wenn die Bundesregierung für vollständig Geimpfte und Genesene zu sätzliche Zugeständnisse macht, können diese dann auch bei uns ange- wandt werden – alles immer mit Maske. Mitteilung vom Radlertreff „Die Gemütlichen“ zur derzeitigen Situation CORONA hat die Planungen von Radtouren für dieses Jahr völlig durcheinander- gewirbelt. Aufgrund der Situation im April konnte die geplante Radtour nicht stattfinden. Da sich aber viele Interessierte angemeldet hatten, soll diese Tour nachgeholt werden. Aber ein Termin wurde noch nicht festgelegt. Die Organisatoren bitten um Verständnis, das für dieses Jahr keine weiteren Rad- touren geplant werden und hoffen auf eine erfolgreiche Saison 2022. Wanderungen Geplante Termine für die nächsten Monate sind (jeweils Mittwoch): 09. Juni, 14. Juli, 11. August und 08. September, jeweils von 14 -16 Uhr. Treffpunkte und Ziele bzw. Absagen werde ich eine Woche vor dem jeweiligen „Wandertag der Gemütlichen“ bekanntgeben. Durchführung nur wenn die Pandemieregeln entsprechen! Hoffen wir mal, dass spätestens im Juli (bis dahin werden die Meisten unseres Alters geimpft sein) die Kontaktbeschränkungen soweit gelockert sind, dass die Gemütlichen mal wieder in die Gänge kommen können. Liebe Grüße – I. Stapp-Jost 6
An alle Mitglieder der SHD e.V. Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 Liebe Mitglieder, wir laden Sie zu unserer Ordentlichen Mitgliederversammlung (OMV) am Mittwoch, 25. August 2021, 17:00 Uhr, im Capitol, Europaplatz 3, Dietzenbach, herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Genehmigung des Protokolls der OMV vom 18. Juli 2020 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Berichte zu den Aktivitäten im Jahr 2020 5. Kassenbericht 2020 und Haushaltsplan 2021 6. Bericht der Revisoren 7. Aussprache zu den Berichten 8. Entlastung des Vorstandes 9. Vorstellung der neuen Satzung 10. Aussprache und Abstimmung 11. Wahl einer/eines Wahlleiterin/Wahlleiters 12. Vorstandswahlen 12.1. Wahl des Kernvorstandes 12.2. Wahl des Fachvorstandes 13. Wahl einer Revisorin/eines Revisors 14. Ehrungen 15. Ausblick 2021/2022 16. Verschiedenes Anträge können bis 11. August 2021, 12:00 Uhr, im Büro der SHD eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Uwe M. Matejovsky und das gesamte Vorstandsteam 7
Hygieneplan zur Ordentlichen Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, um unsere Mitgliederversammlung gesund zu überstehen müssen und wollen wir uns an den Hygieneplan des Bürgerhauses halten. Hier ein Auszug daraus der unseren Bedürfnissen angepasst ist: Allgemeine Hygienestandards – Keine Hände schütteln und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. – Keine Mitmenschen anhusten oder anniesen. Mund-Nase-Schutz Pflicht – Für alle Teilnehmer*innen an der Veranstaltung während des Aufenthalts im gesamten Gebäude. – Die Teilnehmer*innen sind an ihrem zugewiesenen Sitzplatz von der Pflicht befreit, wir würden es aber begrüßen wenn er aufbehalten wird. Flächendesinfektion – Stühle, Tische und Flächen sind desinfiziert. – Handläufe, Toiletten, Waschbecken sind desinfiziert. – Die Desinfektion ist dokumentiert. – Es steht in den Konferenzräumen zusätzlich Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung falls Platzwechsel nötig sind. Speisen & Getränke – Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Toiletten – Die jeweiligen Toilettenräume inkl. Vorraum mit Waschbecken im Bereich Tagungsräume nur einzeln nutzen. – Die jeweiligen Toilettenräume inkl. Vorraum mit Waschbecken im Bereich unteres Foyer höchstens mit 3 Personen nutzen. – Die Desinfektionsmittelspender nutzen. Unsere eigenen Maßnahmen: – Wir werden im Capitol nur Stühle, keine Tische aufstellen lassen, natürlich immer mit einem Abstand von 1,5 m nach allen vier Seiten. – Um einschätzen zu können wie viele Mitglieder kommen, bitten wir Sie Ihre Teilnahme telefonisch im Büro oder per E-Mail zu melden. – Da wir eine Liste der Teilnehmer bei der Stadt abgeben müssen, bitten wir Sie ihren eigenen Kugelschreiber mitzubringen um sich gefahrlos in diese Liste eintragen zu können. 8
Der Vorstand als Team Der Vorstand der SHD hat lange überlegt wie man sich davor schützen kann bei seiner Arbeit von einzelnen Personen abhängig zu sein. Wenn einer der beiden Vorsitzenden zurücktritt, ist das lt. Satzung mit der Suche nach Nachfolger/innen und Neuwahlen verbunden. Meist ist die Suche danach nicht einfach und sehr zeitaufwendig. Deshalb schlägt der SHD Vorstand den Mitgliedern eine Satzungsänderung vor. Damit der Vorstand nahtlos funktionsfähig bleibt auch wenn eine Person zwischen den Wahlen ausscheidet, werden die Aufgaben der 1. und 2. Vor- sitzenden im Team vergeben. Die Funktion der beiden Vorsitzenden entfällt. Der Vorstand soll zukünftig wie folgt organisiert werden: – Zwei, maximal drei Vorstandsmitglieder werden als SHD Unterschrifts- berechtigte einzeln gewählt und beim Amtsgericht (Vereinsregister) ein- getragen. Diese bilden den Kernvorstand. – Rechtsverbindlichkeit besteht nur durch die gleichzeitige Unterschrift von zwei dieser Personen. – Alle anderen Aufgaben der ehemaligen Vorsitzenden werden dann unter den Vorstandsmitgliedern verteilt. – Die Mitglieder behalten ihre ursprüngliche Funktion und Aufgaben und übernehmen die zu verteilenden Aufgaben zusätzlich. – Der Vorstand wählt aus seinen Reihen eine/n Sprecher/in. Zur Umsetzung muss unsere Satzung geändert werden. Die vom Finanzamt und Amtsgericht genehmigte Version ist in diesem Heft publiziert. Die Änderungen sind fett gedruckt. 9
S ATZUNGSÄNDERUNG S ENIORENHILFE D IETZENBACH e.V. Hinweis: Die Änderungen und Erweiterungen sind grün gesetzt. PRÄAMBEL Die Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, die nach dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe arbeitet. Dabei ist die generationenübergreifende Zusammenarbeit eine wichtige Voraus- setzung für die Inanspruchnahme der Unterstützung im Alter und bei Hilfsbedürftig- keit. Dieses Prinzip ist die praktische Umsetzung des Genossenschaftsgedankens. MITEINANDER – FÜREINANDER. § 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1.1) Der Verein „Seniorenhilfe Dietzenbach e. V.“ mit Sitz in 63128 Dietzenbach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (1.2) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main eingetragen. Zweck des Vereins (1.3) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (1.4) Unterstützung von SHD Mitglieder in Verrichtungen des täglichen Lebens, die aufgrund ihres Alters oder Hilfsbedürftigkeit zu dem Personenkreis des § 53 AO (Abgabenordnung) gehören und in 63128 Dietzenbach wohnen. (1.5) Schwierigkeiten, die u.a. durch das Altern entstehen, sollen überwunden werden, um dadurch den SHD Mitglieder die Möglichkeit zu geben, weiter- hin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. (1.6) Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch … (1.7) Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen SHD Mitglieder (1.8) Begleitung von alten oder hilfsbedürftigen Mitgliedern (z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen) (1.9) Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall (z. B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus) 10
(1.10) Kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von SHD Mitglieder, die die Voraus- setzungen des § 53 AO erfüllen (1.11) Hilfeangebote für Jugendliche (1.12) Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren für SHD-Mitglieder Aktive Mitglieder (1.13) Der Verein erfüllt seine satzungsmäßigen Zwecke durch die aktiven Mit- glieder, die als Hilfspersonen des Vereins i.S. des § 57 Abs. 1 AO tätig werden. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit stets den Weisungen des Vereins. (1.14) Die aktiven Mitglieder erhalten für ihre Einsätze keine finanzielle Vergütung, sondern Zeitgutschriften. (1.15) Die Zeitgutschriften werden ausschließlich nach der geleisteten Zeiteinheit vergeben und erfolgen auf Grundlage eines Punktesystems, das in der Geschäftsordnung festgelegt ist. Diese Zeitgutschriften können vom jeweili- gen SHD Mitglied ausschließlich für die Zwecke i. S. d. § 1 Abs. 3 ff eingelöst werden, sofern die gewünschte Hilfeleistung vom Verein angeboten wird. (1.16) Ist eine Zeitgutschrift nicht ausreichend vorhanden oder aufgebraucht, ist für die Hilfeleistung eine Vergütung (Verwaltungsgebühr) zu leisten, die den Betrag nicht überschreitet, der nach Art und Umfang der Tätigkeit angemes- sen ist. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung (siehe Anlage zur Satzung). § 2.0 Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke (2.1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft- liche Zwecke. § 3.0 Verwendung der Mittel des Vereins (3.1) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3.2) Es darf kein/e Mitglied/Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körper- schaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. § 4.0 Schweigepflicht (4.1) Die Hilfstätigkeit der aktiven Mitglieder unterliegt der absoluten Schweigepflicht. § 5.0 Auflösung des Vereins (5.1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Dietzen- bach e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 11
§ 6.0 Mitgliedschaft (6.1) Ordentliche Mitglieder können werden: – alle natürlichen Personen – juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts – rechtsfähige Personenvereinigungen, die bereit sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu unterstützen (6.2) Ehrenmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Es kommen dafür SHD Mitglieder oder Personen in Frage, die sich besondere Verdienste für die Arbeit des Vereins erworben haben. Ehrenmitglieder können auf Beschluss des Vorstandes von der Beitrags- pflicht befreit werden. (6.3) Über den Antrag auf Aufnahme als SHD Mitglied wird durch Vorstands- beschluss entschieden. Eine Ablehnung durch den Vorstand ist nicht an- fechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. (6.4) Die Mitgliedschaft erlischt: – durch Tod – bei juristischen Personen durch deren Erlöschen, Austritt oder Ausschluss – durch schriftliche Kündigung, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand – das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr – durch Ausschluss bei Schädigung der satzungsgemäßen Vereinszwecke Der Ausschluss wird vom Vorstand mittels eines eingeschriebenen Briefes ausgesprochen. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung schriftlich eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. – bei Nicht-Zahlung des Jahresbeitrages trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung – Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle aus der Vereinszugehörig- keit sich ergebenden Rechte und Pflichten. Mitgliedsbeiträge, auch anteilig, werden nicht zurückerstattet. § 7.0 Rechte und Pflichten der Mitglieder (7.1) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen und den Jahresbeitrag bei Eintritt und bei Fälligkeit des jährlichen Einzugs der Lastschrift zu bezahlen. (7.2) Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzuneh- men, und die Vereinsarbeit durch Anregungen, Vorschläge und Mitarbeit zu fördern. 12
(7.3) Der Jahresbeitrag pro SHD Mitglied wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Erhöhung des Jahresbeitrages bedarf einer einfachen Mehr- heit einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung. (7.4) Darüber hinaus steht es jedermann (allen natürlichen und juristischen Personen) offen, den Verein durch einmalige oder wiederkehrende Spenden zu fördern. (7.5) Der Verein ist für seine aktiven Mitglieder unfall- und haftpflichtversichert. Schäden sind dem Vorstand sofort zu melden. § 8.0 Organe des Vereins (8.1) Die Organe des Vereins sind: – die Mitgliederversammlung – der Vorstand (Kern- und Fachvorstand) (8.2) Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. (8.2.1) Der Vorstand besteht aus – dem Kernvorstand mit mindestens zwei und maximal drei Mitgliedern, – dem Fachvorstand – der gesamte Vorstand sollte maximal 10 Personen nicht überschreiten – die Position des ersten und zweiten Vorsitzenden entfallen, die Aufgaben werden auf den gesamten Vorstand aufgeteilt – Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Sprecher/in (8.2.2) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei, vertretungs- berechtigte Mitglieder des Kernvorstandes gemeinschaftlich vertreten. (8.2.3) Die Mitglieder des Kern- und Fachvorstandes werden in einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorgestellt. Die Mitglieder des Kernvorstandes werden einzeln, die Mitglieder des Fachvorstandes als Gruppe gewählt. (8.3) Sitzungen des Vorstandes werden von dem Sprecher/in mit einer Einladungs- frist von sieben Tagen einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Stimmengleich- heit gilt als Ablehnung. Stimmberechtigt sind auch die anwesenden Ehren- vorsitzenden (maximal zwei Mitglieder). (8.4) Über alle Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das von der/dem Protokollführer/in und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben und in der nächsten Vorstandssitzung zu verabschieden ist. Die Protokolle sind im SHD Büro zu archivieren. (8.5) Der Vorstand ist berechtigt, für einzelne Aufgaben Ausschüsse zu bilden. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. § 9 Bestellung des Vorstandes (9.1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln oder gesamt gewählt. Mitglieder im Vorstand können nur Mitglieder der SHD werden. Mit Ende der Mit- gliedschaft im Verein endet automatisch die Mitgliedschaft im Vorstand. Eine Wiederwahl ist zulässig. 13
(9.2) Kann eine Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden, kann die Wahl des Vorstandes durch Briefwahl erfolgen. (9.3) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, sind die verblei- benden Mitglieder des Vorstandes berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin durch die nächste Mit- gliederversammlung in den Vorstand zu kooptieren, oder die Aufgaben unter sich aufzuteilen. § 10.0 Mitgliederversammlung (10.1) Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitglieder- versammlung soll vorzugsweise im 1. Quartal eines jeden Jahres durchgeführt werden. (10.2) Der Vorstand lädt alle Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung ein. (10.3) Die Einladungen erfolgen durch Brief oder durch das zugestellte Mitteilungs- blatt des Vereins. Das Mitteilungsblatt kann per Briefpost und/oder persön- lich zugestellt werden. Die Einladung kann zusätzlich in der lokalen Presse veröffentlicht werden. (10.4) Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mind. zwei Wochen vor der Mit- gliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht und begründet sein. (10.5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss ein- berufen werden, wenn mindestens 20 % der Mitglieder sie schriftlich bean- tragen, oder vom Vorstand die Auflösung des Vereins vorgeschlagen wird. (10.6) Der Mitgliederversammlung obliegen: – Wahl eines/r Versammlungsleiter/in bis zur Wahl des Vorstandes – Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer – Entlastung des amtierenden Vorstandes – Einzelwahl der drei beim Amtsregister einzutragenden Mitglieder des Vorstandes – Wahl der Mitglieder des restlichen Vorstandes – Bestellung von mindestens zwei Kassenprüfer/innen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Ausschuss angehören (siehe Pkt. 8.5) und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen – Die Kassenprüfer/innen prüfen die Buchführung einschließlich des Jahresabschlusses und berichten darüber in der Mitgliederversammlung – Entscheidung über Satzungsänderungen – Entscheidung über die schriftlich eingereichten Anträge – Ernennung von Ehrenmitgliedern – Auflösung des Vereins 14
(10.7) Die ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Eine Vertretung mit schriftlicher Vollmacht ist zulässig. (10.8) Bevollmächtige Personen müssen Mitglieder des Vereins sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. (10.9) Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Über Satzungsände- rungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesord-nungspunkt bereits in der Einladung zur Mit- gliederversammlung hingewiesen wurde und in der Einladung sowohl der bisherige Satzungstext als auch die vorgesehene Satzungsänderung beigefügt wurde. (10.10) Die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn bei der zum Zweck der Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung mindestens 10% der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind. Wird diese Mitgliederanzahl nicht erreicht, muss zu einer weiteren Mit- gliederversammlung eingeladen werden. Diese weitere Mitgliederver- sammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. (10.11) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom der/dem Protokollführer/in, einem weiteren Mitglied des Kernvorstandes und dem Wahlleiter zu unterschreiben ist. § 11.0 Haftungsausschluss (11.1) Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger haften gegenüber Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehren- amtlichen Tätigkeit verursachen, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. §12.0 Datenschutz (12.1) Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die darin festgelegten Informationspflichten bei der Erhebung von Daten sind in Artikel 13 DSGVO geregelt. Die Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. informiert ihre Mitglieder daten- schutzrechtlich über die gespeicherten personenbezogenen Daten. 15
Eva Ullrich Porträt einer langjährigen Mitstreiterin der SHD von Almut Nickel E in Vierteljahrhundert, 25 Jahre Ehrenamt im Dienste des SHD! So lange engagierte sich Eva Ullrich für unseren Verein, bis sie – inzwischen 85 Jahre alt – meinte, nun seien mal die Jün- geren dran. 18 Jahre arbeitete die aus Buchholz in der Lü- neburger Heide stammende Eva Ullrich als Bü- rofachkraft in Hamburg in unterschiedlichen Branchen bis sie, über den Zweiten Bildungs- weg Betriebswirtschaft studierte. Schon wäh- rend des Studiums hatte sie bei einem großen Kaufhauskonzern gearbeitet, wurde dort nach dem Abschluss des Studiums eingestellt und ab 1958 in Frankfurt eingesetzt. Dort heiratete sie 1960 und bekam einen Sohn. A ls sie nach dem Tode ihres Mannes ein zweites Mal geheiratet hatte, zog die Familie nach Dietzenbach. Hier ging sie 1995 in Rente. „Das war für mich ein großer Einschnitt“, so sagt sie, „ich kannte, ob- wohl ich schon eine Weile in Dietzenbach gelebte hatte, hier kaum jemanden.“ Deshalb überlegte ich, wie ich Leute kennenlernen und gleichzeitig etwas Sinnvolles tun könnte. Zufällig erfuhr ich, dass die SHD Mitstreiter suchte. Ich meldete mich, wurde freundlich aufgenommen und im August 1995 im Büro- dienst eingesetzt.“ Als 1997 ihr zweiter Mann gestorben war, konnte sie wei- tere Aufgaben übernehmen: Schriftführerin von 1997 bis1998, Kassiererin von 1999 bis 2000, nun übernahm sie auch die Leitung des Bürodienstes, und war von 2000 bis 2005 sowohl Kassiererin als auch Leiterin des Büros. „Das war für mich eine wichtige Aufgabe, aber auch eine Ablenkung. Vielleicht habe ich es sogar etwas übertrieben, denn mein Sohn sagte damals einmal zu mir: „Ich komme nicht mehr zu dir, du bist ja nur noch fort.“ Von 2000 bis 2012 war sie „nur“ im Bürodienst eingesetzt. D ie vier hübsche Puppen, die im Wohnzimmer auf einem kleinen Stuhl sitzen, und dem Gespräch aufmerksam zu folgen schienen, wirkten, als würden sie bei diesen Worten zustimmend nicken. Auf die Puppen angesprochen erzählt Eva Ullrich, dass sie als Kriegskind keine Puppe hatte, obwohl sie sich immer sehnlichst eine gewünscht habe. „Auch noch als ich aus dem 'Puppenalter' heraus war.“ So hat sie sich den Wunsch u.a. dadurch erfüllt, dass sie zwei der Puppen selbst hergestellt hat. Der hübsche Stuhl auf dem die Puppenkinder thronen, ist ein Geschenk ihres handwerklich begabten Großvaters, der in den 16
Nachkriegswirren im Hühnerstall ihrer Schwester gelandet war und von Eva Ullrich dort wiederentdeckt und „gerettet“ wurde. A uf die Frage, was ihr das Wichtigste bei ihrem Engagement gewesen sei, antwortet sie: Helfen zu können, Freude an der Arbeit und auch noch viele Menschen kennen zu lernen.“ G efragt, was sie sich für die Zukunft wünscht, muss sie nicht lange nachden- ken: „Dass wir ganz schnell aus der Corona-Krise herauskommen und wieder Normalität eintritt, auch damit wir mit der SHD-Minigolf-Gruppe auf die Bahn gehen können.“ Für die SHD wünscht sie sich einen Neuanfang. „Es sind so viele weggezogen, haben den Verein verlassen oder sind gestorben. Wir brau- chen neue Leute z. B. für das Angebot „Alt hilft Jung“, Menschen, die unter- stützen, wenn schwächere Schüler Hilfe brauchen. Gerade in dieser schwie- rigen Zeit, in der Schule zeitbedingt weniger leisten kann.“ E s ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass die Seniorenhilfe von Menschen, wie Eva Ullrich getragen wird. Wir wünschen ihr (und uns) rasch eine coronafreie Zeit, Erfolge auf der Minigolfbahn und viel Freude mit ihrer Familie und den Menschen, die ihr nahe sind. n Die Gemeindeschwester stellt sich vor Liebe Dietzenbacher Seniorinnen und Senioren, seit November bin ich die neue Gemeindeschwester in der Seniorenarbeit der Kreisstadt Dietzenbach. Ich stärke und unterstütze durch meine Tätigkeit ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, dennoch hier und da merken, dass Sie nicht mehr alles pro- blemlos meistern können. Sie erhalten von mir die vielen kleinen Dinge im Alltag aufgezeigt, welche vorsorglich für ein gutes Leben im Alter möglich sind, immer mit dem Ziel lange selbstbestimmt zu Hau- se leben zu können. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie einen vertraulichen und kostenlosen Hausbesuch von mir oder wir treffen uns nach Terminvereinbarung in meinem Büro im Seniorenzentrum. Sie leben allein und möchten Kontakte schließen? Ich unterstütze bei der Kontakt- aufnahme und vermittle gemeinschaftliches Tun. Gerade die älteren Bewohner sind von der Krise getroffen, oft einsam und brauchen besondere Zuwendung. Sie benötigen psychosoziale Beratung? Ich habe immer ein offenes Ohr für Vielfältiges. Ich freue mich auf ein Kennenlernen – Ihre Caroline Maihofer. Gemeindeschwester Caroline Maihofer Gemeindeschwester der Stadt Dietzenbach Seniorenzentrum, Siedlerstraße 66, 63128 Dietzenbach Tel. 06074-42078, E-Mail: seniorenberatung@dietzenbach.de 17
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Liebe Kochfreunde Schüttelgurken Passend zur Grillsaison ein Rezept, dass ich von meiner Schwiegermutter übernommen habe. 2 Salatgurken 2 TL Senfkörner 6 EL Essig 2 Zwiebeln in mundgerechten Stücken 2 EL Zucker 2 TL Salz Dill (wer keinen frischen Dill hat, kann sich auch mit einem Päckchen Salatkrönung Dillkräuter behelfen) Die Gurken schälen und in ca. 0,5 cm dicke Scheiben schneiden. Alle Zutaten in eine Schüssel mit Deckel füllen, verschließen und für ca. 24 Stunden in den Kühlschrank stellen. Dazwischen immer wieder kräftig schütteln – fertig! Schmeckt zu gegrilltem Fleisch oder Fisch. Guten Appetit wünscht Ihnen Katrin Kürschner 19
Seniorenhilfe Beitrittserklärung zur Dietzenbach e.V. Marktstraße 2a Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. 63128 Dietzenbach Tel. 06074 /35777 Zuname, Vorname Geburtsdatum Mitglieds-Nr. Zuname, Vorname (Partner) Geburtsdatum Mitglieds-Nr. Straße Bezirk PLZ/Ort E-Mail Telefon Beitrag Der Jahresbeitrag beträgt pro Person 12,– € gesamt € Zusätzlicher, freiwilliger Spendenbeitrag einmalig € und/oder jährlich € insgesamt € Aktivitäten Ich/wir möchte/n aktiv mitarbeiten Zuname, Vorname Aktiven-Nr. Erlernter Beruf bzw. Fähigkeiten (Angabe freiwillig) Zuname, Vorname (Partner) Aktiven-Nr. Erlernter Beruf bzw. Fähigkeiten (Angabe freiwillig) Bitte kommen Sie in unser Büro, um Näheres über weitere Einsatzmöglich- keiten zu erfahren und damit wir uns persönlich kennenlernen. Ihre Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und ausschließlich für die interne Vereinsarbeit verwendet. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift (Partner) 20
SEPA- Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. Mitglieds-Nr. Lastschrift- Marktstraße 2a 63128 Dietzenbach mandat Tel. 06074 /35777 Ich/wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger „Seniorenhilfe Dietzenbach e.V,“ auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. . Marktstraße 2A . 63128 Dietzenbach Gläubiger-Identifikationsnummer: DE66SHD00000285707 Angaben des Zahlungspflichtigen Kreditinstitut IBAN I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I (22 Stellen) BIC I I I I I I I I I I I I (8 oder 11 Stellen) Beitrag Der Jahresbeitrag zusätzl. freiwilliger Spendenbetrag insgesamt beträgt p. P. 12,– jährlich einmalig = Anschrift des Kontoinhabers: Zuname Vorname Straße und Hausnr. PLZ und Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers 21
Fragebogen Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. Aktiven-Nr. für Aktive Marktstraße 2a 63128 Dietzenbach Tel. 06074 /35777 von der SHD eingetragen Name Vorname Anschrift Telefon Handy-Nr. Geburtsdatum Mitglieds-Nr. Ich möchte aktives Mitglied werden und interessiere mich für folgende Tätigkeiten: ■ A01 Besuchsdienst ■ A20 Hilfe am/mit PC und Smartphone ■ A02 “ auch am Wochenende ■ A21 Hilfe bei Schriftverkehr, Formularen ■ A03 “ Spaziergänge mit Rollstuhl ■ A22 Hilfe bei Behörden, Anträgen ■ A04 Begleitdienst ■ A23 Übersetzungen, englisch ■ A05 “ mit Rollstuhl/Rollator ■ A24 Übersetzungen, französisch ■ A06 “ einkaufen ■ A25 Alt hilft Jung ■ A07 Sonstige Dienste (A08-24) ■ A26 DRK ■ A08 Kleine Hilfen im Haushalt ■ A27 Bürodienst ■ A09 Gardinen waschen, aufhängen ■ A28 Interne Tätigkeiten (A29-34) ■ A10 Näharbeiten ■ A29 Verwaltung ■ A11 Zimmerpflanzen gießen ■ A30 Hefte austragen ■ A12 Leichte Gartenarbeiten ■ A31 Geburtstagsanrufe ■ A13 Haustiere betreuen ■ A32 Mitteilungsheft ■ A14 Kleine Reparaturen, allgemein ■ A34 Radtouren-, Ausflugsvorbereitung ■ A15 “ “ Holzarbeiten ■ A35 Hilfe bei Veranstaltungen (keine Punkte) ■ A16 “ “ Elektro ■ A36 Gesprächskreise ■ A17 “ “ Sanitär ■ A37 Englisch-Café ■ A18 “ “ Fahrrad ■ A38 Internet-Café ■ A19 Hilfe bei Radio, TV, Telefon ■ A39 Mini-Golf ■ Ich kann den eigenen PKW einsetzen ■ Rollator-Transport möglich ■ Rollstuhl-Transport möglich Diese für die Organisation der Vermittlung von Hilfsleistungen benötigten Angaben werden streng vertraulich behandelt. Bitte kommen Sie in unser Büro, um Näheres zu erfahren und uns persönlich kennen zu lernen. Auch sind wir immer gerne bereit, neue Vorschläge aufzugreifen. Schweigepflichterklärung: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als aktives Mitglied der Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. bei meinen Einsätzen der Schweigepflicht unterliege. Dies betrifft alle Informationen über eventuelle Krankheiten und private Angelegenheiten der von mir betreuten Personen. Ort/Datum Unterschrift des Aktiven 22
Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. Miteinander Füreinander Leitgedanke der SHD ist es, hilfsbedürftigen und älteren Menschen zu helfen bei der Bewältigung von Schwierigkeiten, die das Alter mit sich bringt. Unser Angebot für die Mitglieder umfasst: I Begleitdienste – z.B. Fahrten zum Arzt, zur Therapie, Apotheke, Behörden, zum Einkaufen und sonstige Erledigungen. II Besuchsdienste – bei älteren oder behinderten Menschen, um Vereinsamung zu vermeiden, Spaziergänge, auch mit Rollstuhl, kleine Hilfen im Haushalt, Entlastung pflegender Angehöriger. III Sonstiges – kleinere Reparaturen, leichte Gartenarbeiten, Haustiere betreuen, Hilfe beim Umgang mit dem PC, beim Ausfüllen von Formularen, beim Umgang mit Behörden. IV Alt hilft Jung – Lesehilfe in Grundschulen, Nachhilfe, Bewerber- coaching für Jugendliche, Betreuung Schulbibliothek. V Veranstaltungen/Fortbildung – Schifffahrt, Basar, SHD-Fest, Radfahrtreff, Besichtigungen, Vorträge, Fort- und Weiterbildung, Gesprächskreise, z.B. Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Wenn Sie Hilfe benötigen – bitte rufen Sie unseren Bürodienst an, denn wir können nur für Sie tätig werden, wenn ein entsprechender Auftrag im SHD-Büro vorliegt. Die Teilnahme an Aktivitäten und Veranstaltungen der SHD erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Schadensfall bestehen keinerlei Haftungs- ansprüche gegenüber der SHD oder den Organisatoren. Dies gilt für alle von der SHD durchgeführten Freizeitaktivitäten- und Veranstaltungen. 23
Wichtige Telefonnummern Telefon Polizei Notruf 110 Polizeistation Darmstädter Straße 33 83 70 Feuerwehr Notruf 112 Notrufzentrale Feuerwache, Rodgaustraße 11 3 33 22 Rettungs- Krankentransport 1 92 22 dienst Notarzt/Rettungswagen/Hubschrauber 112 Vergiftungen 0 61 31 / 1 92 40 Ärztlicher Babenhäuser Straße 31 1 92 92 oder 116 117 Notfalldienst Weitere Seniorenhilfe Dietzenbach e. V. (SHD), Dienste Marktstraße 2a 3 57 77 Mobiler Sozialer Hilfsdienst der AWO, Siedlerstraße 66 2 97 02 Städtische Seniorenarbeit, Siedlerstraße 66 4 20 77 Seniorenberatung, Städtisches Seniorenzentrum, Siedlerstr.66, Kirsten Wolf 48 34 90 Alzheimer Tageszentrum, Adolph-Kolping-Straße 1, Frau Sauer 49 00-460 DRK-Seniorenzentrum „Am Stadtpark“ (Pflegeheim), Adolph-Kolping-Straße 1 4 90 00 Apotheken-Notdienst-Information unter: www.apotheken.de 24
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