Miteinander - Seniorenhilfe Dietzenbach

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Miteinander - Seniorenhilfe Dietzenbach
Miteinander
       Füreinander
Eine Chance
für die Zukunft

                                         ung zur
In diesem Heft u.a.          E i n l aedntlichen
                              Ord eder-
                             Mi t grlsiammlung
■ Unsere neue Satzung
■ Porträt Eva Ullrich             ve      A ugus   t
                                      5 .
■ Gemeindeschwester              am 2
  Caroline Maihofer

                                 164
Mitteilungen der
Seniorenhilfe Dietzenbach e.V.
Juni–Juli–August 2021
Inhalt                                                             Seite

    Aus dem Verein Termine /Wichtige Informationen zu den Terminen       4 /5
                   Wiederaufnahme unserer Hilfsdienste                      6
                   Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2021    7
                   Hygieneplan zur Ordentlichen Mitgliederversammlung       8
                   Der Vorstand als Team                                    9
                   Satzungsänderung                                       10

    Mitgliedschaft    Beitrittserklärung /SEPA-Lastschriftmandat                   20/21
                      Fragebogen für Aktive /Das SHD-Angebot                       22/23

    Veranstaltungen   Mitteilung vom Radlertreff “Die Gemütlichen“                     6
                      Termine für Wanderungen                                          6

    Porträt           Unsere langjährige Mitstreiterin Eva Ullrich                    16

    Spaß, Wissen,     Gemeindeschwester Caroline Maihofer                             17
    Lebensfreude      Ratte Ludwig Cartoon                                            18
                      Liebe Kochfreunde                                               19

     Impressum

    Ehrenvorsitz      Mathilde Al-Doghachi
                      Jürgen Heyer
    Vorstand          Uwe M. Matejovsky, 1. Vorsitzender
                      Ruhtraut Zey, 2. Vorsitzende sowie Redaktionsleitung Mitgliederheft
                      Renate Skazel, Schatzmeisterin
                      Monika Schneider, Schriftführerin
    Beisitzer         Helga Bockemühl, stv. Schatzmeisterin
                      Ulrich Eisenblätter, Presse & PC-Bistro
                      Ursula Plendl, Büroleitung
                      Katrin Kürschner, Veranstaltungen
                      Karlheinz Wenninger, Alt hilft Jung      Tel. 0151 67 22 43 33
    Anschrift         Marktstraße 2a, 63128 Dietzenbach
    Bürozeiten        Mo bis Fr: 10.00 – 12.00 Uhr, Mi 17.30 – 19.30 Uhr
    Kontakt           Tel. 0 60 74 / 3 57 77
                      eMail: seniorenhilfe.dietzenbach@t-online.de
                      Internet: www.seniorenhilfe-dietzenbach.de
    Bank-             Volksbank Dreieich e. G., Dietzenbach, BLZ 505 922 00, Konto 577677
    verbindungen      IBAN: DE20 505 922 000 000 577 677, BIC: GENO DE 51 DRE
                      Sparkasse Langen-Seligenstadt, BLZ 506 521 24, Konto 50114388
                      IBAN: DE22 506 521 240 050 114 388, BIC: HELA DEF1 SLS
    Redaktion         Ruhtraut Zey (V. i. S. d. P.), Marlies Hellborn-Kriegbaum,
                      Almut Krumpholz-Nickel
    Grafik & Design   Strittmatter-Design, Dietzenbach
    Druck             Mediendienst der Stadt Dietzenbach
2
Liebe Mitglieder,

    ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind trotz der aktuellen Gegeben-
heit wohlauf. Sicher sind die meisten von uns inzwischen ein- oder gar
zweimal geimpft und haben damit einen guten Schutz gegen das Co-
rona-Virus.

    Aufgrund dieser Tatsache, den weiter positiv verlaufenden Inzidenz-
zahlen und den damit verbundenen Lockerungen im privaten und öf-
fentlichen Bereich, möchten wir – unter Berücksichtigung der aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen – wieder „langsam“ mit unseren Besuchs-
und Begleitdiensten beginnen. Details entnehmen Sie bitte den weiteren
Informationen in diesem Heft oder unserer Homepage. Auch unser Büro
kann Sie auf Anfrage informieren.

   Wie sich die weitere Entwicklung auf unsere anderen Veranstaltungen
auswirkt, werden wir nach den jeweils aktuellen Gegebenheiten ent-
scheiden und angleichen. Leider mussten wir kurzfristig unsere geplante
Ordentliche Mitgliederversammlung (OMV) aufgrund behördlicher An-
ordnung absagen. Wir haben sofort einen neuen Termin vereinbart und
werden unsere OMV nun am
     25. August 2021 im Capitol der Kreisstadt Dietzenbach
durchführen.

   Näheres bitten wir Sie der nachfolgenden Einladung zu entnehmen.
Die überarbeitete und zur Abstimmung vorgelegte Satzung haben wir
nochmals in diesem Mitteilungsheft abgedruckt.

   In der Zuversicht, dass diese Pandemie in diesem Jahr auf immer ver-
schwindet, nie wieder zurückkommt und dieses Ereignis zur Geschich-
te wird, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie stark und gesund!

                           Herzlichst Ihr
                         Uwe M. Matejovsky

                                                                          3
Termine            1. Juni bis 15. Sept. 2021

                       Zusätzliche aktuelle Termine für Veranstaltungen
                       werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

       Der
                       Wenn nichts anderes angegeben ist, finden alle
       Dietzenbacher   Veranstaltungen in den Räumen des Reinhard-
        Ausscheller
                       Göpfert-Hauses in der Weiherstraße 24 statt.

    Juni
    Di 01.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 02.   15:00 Uhr   Spiel-Kreis
    Mi 09.   14:00 Uhr   Wandertreff                               Seite 6
    Mi 09.   15:00 Uhr   Englisch-Café
    Di 15.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 16.   15:00 Uhr   Handarbeitskreis
    Do 17.   15:00 Uhr   Bistro français, in privaten Räumen
    Mi 23.   15:00 Uhr   PC-Bistro-Treff
    Fr 25.   10:00 Uhr   Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße

    Juli
    Di 06.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 07.   15:00 Uhr   Spiel-Kreis
    Mi 07.   18:00 Uhr   Bürodiensttreffen, in der Siedlerstraße
    Mi 14.   14:00 Uhr   Wandertreff                               Seite 6
    Mi 14.   14:00 Uhr   Englisch-Café
    Do 15.   15:00 Uhr   Bistro français, in privaten Räumen
    Di 20.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 21.   15:00 Uhr   Handarbeitskreis
    Mi 28.   15:00 Uhr   PC-Bistro-Treff
    Fr 30.   10:00 Uhr   Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße

    August
    Mo 02.   18:00 Uhr   Redaktionsschluss für das Mitteilungsheft
    Di 03.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 04.   15:00 Uhr   Spiel-Kreis
    Mi 11.   14:00 Uhr   Wandertreff                          Seite 6
    Mi 11.   15:00 Uhr   Englisch-Café

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Di 17.     14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi 18.     15:00 Uhr   Handarbeitskreis
    Do 19.     15:00 Uhr   Bistro français, in privaten Räumen
    Mi 25.     15:00 Uhr   PC-Bistro-Treff
    Mi 25.     17:00 Uhr   Ordentliche Mitgliederversammlung Seite 7
    Fr 30.     10:00 Uhr   Schreibwerkstatt, in der Siedlerstraße

    September
    Mi   01.   15:00 Uhr   Spiel-Kreis
    Mi   01.   18:00 Uhr   Bürodiensttreffen, in der Siedlerstraße
    Di   07.   14:00 Uhr   Minigolf, wetterabhängig
    Mi   08.   14:00 Uhr   Wandertreff                               Seite 6
    Mi   08.   15:00 Uhr   Englisch-Café
    Mi   15.   15:00 Uhr   Handarbeitskreis

Wichtige Informationen zu den angegebenen Terminen:
         Alle Termine gelten unter Vorbehalt.
   Bitte für jeden Termin eine Woche vorher im Büro
          anfragen ob er stattfindet oder nicht.

          Willkommen auf unserer Homepage
          www.seniorenhilfe-dietzenbach.de
Wir möchten Sie hiermit noch einmal auf unsere Homepage aufmerk-
sam machen.
Viele Informationen können wir nicht so schnell an unsere Mitglieder
weitergeben wie es nötig wäre. Auf unserer Homepage sind sie aber
abrufbar. Daher schauen Sie öfter mal da rein ...

                                                                               5
Wiederaufnahme unserer Hilfsdienste
    Die Seniorenhilfe versucht für Ihre Mitglieder immer alles zu leisten was mög-
    lich ist. Aufgrund der bestehenden Situation und der daraus sich ergebenen
    Erlaubnis des Ordnungsamtes gilt für uns folgendes:
    l   2 Personen können sich unter Einhaltung der Maskenpflicht zu Besuchen
        treffen, mit dem Auto zum Einkaufen oder zu anderen Zielen gefahren
        werden oder kleine Hilfen im Haushalt bekommen.
    l   Wenn die Bundesregierung für vollständig Geimpfte und Genesene zu
        sätzliche Zugeständnisse macht, können diese dann auch bei uns ange-
        wandt werden – alles immer mit Maske.

    Mitteilung vom Radlertreff „Die Gemütlichen“
              zur derzeitigen Situation
    CORONA hat die Planungen von Radtouren für dieses Jahr völlig durcheinander-
    gewirbelt. Aufgrund der Situation im April konnte die geplante Radtour nicht
    stattfinden. Da sich aber viele Interessierte angemeldet hatten, soll diese Tour
    nachgeholt werden. Aber ein Termin wurde noch nicht festgelegt.
    Die Organisatoren bitten um Verständnis,
    das für dieses Jahr keine weiteren Rad-
    touren geplant werden und hoffen auf
    eine erfolgreiche Saison 2022.

                               Wanderungen
    Geplante Termine für die nächsten Monate sind (jeweils Mittwoch):
    09. Juni, 14. Juli, 11. August und 08. September, jeweils von 14 -16 Uhr.
    Treffpunkte und Ziele bzw. Absagen werde ich eine Woche vor dem jeweiligen
    „Wandertag der Gemütlichen“ bekanntgeben.
    Durchführung nur wenn die Pandemieregeln entsprechen!
    Hoffen wir mal, dass spätestens im Juli (bis dahin werden die Meisten unseres
    Alters geimpft sein) die Kontaktbeschränkungen soweit gelockert sind, dass die
    Gemütlichen mal wieder in die Gänge kommen können.

                              Liebe Grüße – I. Stapp-Jost
6
An alle Mitglieder der SHD e.V.

                    Einladung zur
       Ordentlichen Mitgliederversammlung 2021

		 Liebe Mitglieder,
		 wir laden Sie zu unserer Ordentlichen Mitgliederversammlung (OMV)
		          am Mittwoch, 25. August 2021, 17:00 Uhr,
		          im Capitol, Europaplatz 3, Dietzenbach,
		 herzlich ein.

  Tagesordnung
  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der OMV vom 18. Juli 2020
  3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  4. Berichte zu den Aktivitäten im Jahr 2020
  5. Kassenbericht 2020 und Haushaltsplan 2021
  6. Bericht der Revisoren
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Vorstellung der neuen Satzung
 10. Aussprache und Abstimmung
 11. Wahl einer/eines Wahlleiterin/Wahlleiters
 12. Vorstandswahlen
		 12.1. Wahl des Kernvorstandes
		 12.2. Wahl des Fachvorstandes
 13. Wahl einer Revisorin/eines Revisors
 14. Ehrungen
 15. Ausblick 2021/2022
 16. Verschiedenes

Anträge können bis 11. August 2021, 12:00 Uhr, im Büro der SHD
eingereicht werden.
				                      Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
				                      Uwe M. Matejovsky
				                      und das gesamte Vorstandsteam

                                                                   7
Hygieneplan zur Ordentlichen Mitgliederversammlung

    Liebe Mitglieder,
    um unsere Mitgliederversammlung gesund zu überstehen müssen
    und wollen wir uns an den Hygieneplan des Bürgerhauses halten.
    Hier ein Auszug daraus der unseren Bedürfnissen angepasst ist:

    Allgemeine Hygienestandards
       –   Keine Hände schütteln und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
       –   Keine Mitmenschen anhusten oder anniesen.

    Mund-Nase-Schutz Pflicht
      –    Für alle Teilnehmer*innen an der Veranstaltung während des Aufenthalts
    		     im gesamten Gebäude.
      –    Die Teilnehmer*innen sind an ihrem zugewiesenen Sitzplatz von der Pflicht
    		     befreit, wir würden es aber begrüßen wenn er aufbehalten wird.

    Flächendesinfektion
      –    Stühle, Tische und Flächen sind desinfiziert.
      –    Handläufe, Toiletten, Waschbecken sind desinfiziert.
      –    Die Desinfektion ist dokumentiert.
      –    Es steht in den Konferenzräumen zusätzlich Flächendesinfektionsmittel
    		     zur Verfügung falls Platzwechsel nötig sind.

    Speisen & Getränke
       –   Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

    Toiletten
      –    Die jeweiligen Toilettenräume inkl. Vorraum mit Waschbecken im Bereich
    		     Tagungsräume nur einzeln nutzen.
      –    Die jeweiligen Toilettenräume inkl. Vorraum mit Waschbecken im Bereich
    		     unteres Foyer höchstens mit 3 Personen nutzen.
      –    Die Desinfektionsmittelspender nutzen.

    Unsere eigenen Maßnahmen:
      –    Wir werden im Capitol nur Stühle, keine Tische aufstellen lassen,
    		     natürlich immer mit einem Abstand von 1,5 m nach allen vier Seiten.
       –   Um einschätzen zu können wie viele Mitglieder kommen, bitten wir Sie
           Ihre Teilnahme telefonisch im Büro oder per E-Mail zu melden.
       –   Da wir eine Liste der Teilnehmer bei der Stadt abgeben müssen,
           bitten wir Sie ihren eigenen Kugelschreiber mitzubringen um sich
           gefahrlos in diese Liste eintragen zu können.

8
Der Vorstand als Team

Der Vorstand der SHD hat lange überlegt wie man sich davor schützen kann
bei seiner Arbeit von einzelnen Personen abhängig zu sein.

Wenn einer der beiden Vorsitzenden zurücktritt, ist das lt. Satzung mit der
Suche nach Nachfolger/innen und Neuwahlen verbunden. Meist ist die Suche
danach nicht einfach und sehr zeitaufwendig.

          Deshalb schlägt der SHD Vorstand den Mitgliedern
                   eine Satzungsänderung vor.

Damit der Vorstand nahtlos funktionsfähig bleibt auch wenn eine Person
zwischen den Wahlen ausscheidet, werden die Aufgaben der 1. und 2. Vor-
sitzenden im Team vergeben. Die Funktion der beiden Vorsitzenden entfällt.

       Der Vorstand soll zukünftig wie folgt organisiert werden:

–   Zwei, maximal drei Vorstandsmitglieder werden als SHD Unterschrifts-
    berechtigte einzeln gewählt und beim Amtsgericht (Vereinsregister) ein-
    getragen. Diese bilden den Kernvorstand.
–   Rechtsverbindlichkeit besteht nur durch die gleichzeitige Unterschrift
    von zwei dieser Personen.
–   Alle anderen Aufgaben der ehemaligen Vorsitzenden werden dann unter
    den Vorstandsmitgliedern verteilt.
–   Die Mitglieder behalten ihre ursprüngliche Funktion und Aufgaben und
    übernehmen die zu verteilenden Aufgaben zusätzlich.
–   Der Vorstand wählt aus seinen Reihen eine/n Sprecher/in.

        Zur Umsetzung muss unsere Satzung geändert werden.

Die vom Finanzamt und Amtsgericht genehmigte Version ist in diesem Heft
publiziert. Die Änderungen sind fett gedruckt.

                                                                              9
S ATZUNGSÄNDERUNG
             S ENIORENHILFE D IETZENBACH e.V.
             Hinweis: Die Änderungen und Erweiterungen sind grün gesetzt.

     		                                    PRÄAMBEL

     Die Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, die nach dem
     Prinzip der gegenseitigen Hilfe arbeitet.
     Dabei ist die generationenübergreifende Zusammenarbeit eine wichtige Voraus-
     setzung für die Inanspruchnahme der Unterstützung im Alter und bei Hilfsbedürftig-
     keit. Dieses Prinzip ist die praktische Umsetzung des Genossenschaftsgedankens.

     		                        MITEINANDER – FÜREINANDER.

     		                     § 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

     (1.1)     Der Verein „Seniorenhilfe Dietzenbach e. V.“ mit Sitz in 63128 Dietzenbach
               verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
               im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

     (1.2)     Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main
               eingetragen.

     		                                Zweck des Vereins

     (1.3)     Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

     (1.4)     Unterstützung von SHD Mitglieder in Verrichtungen des täglichen Lebens,
               die aufgrund ihres Alters oder Hilfsbedürftigkeit zu dem Personenkreis des
               § 53 AO (Abgabenordnung) gehören und in 63128 Dietzenbach wohnen.

     (1.5)     Schwierigkeiten, die u.a. durch das Altern entstehen, sollen überwunden
               werden, um dadurch den SHD Mitglieder die Möglichkeit zu geben, weiter-
               hin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

     (1.6)     Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

               Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch …

     (1.7)     Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen SHD Mitglieder

     (1.8)     Begleitung von alten oder hilfsbedürftigen Mitgliedern
               (z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen)

     (1.9)     Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall (z. B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus)

10
(1.10)   Kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von SHD Mitglieder, die die Voraus-
         setzungen des § 53 AO erfüllen

(1.11)   Hilfeangebote für Jugendliche
(1.12)   Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren für SHD-Mitglieder

		                                 Aktive Mitglieder

(1.13)		Der Verein erfüllt seine satzungsmäßigen Zwecke durch die aktiven Mit-
        glieder, die als Hilfspersonen des Vereins i.S. des § 57 Abs. 1 AO tätig werden.
        Sie unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit stets den Weisungen des Vereins.
(1.14)		Die aktiven Mitglieder erhalten für ihre Einsätze keine finanzielle Vergütung,
        sondern Zeitgutschriften.
(1.15)		Die Zeitgutschriften werden ausschließlich nach der geleisteten Zeiteinheit
        vergeben und erfolgen auf Grundlage eines Punktesystems, das in der
		Geschäftsordnung festgelegt ist. Diese Zeitgutschriften können vom jeweili-
        gen SHD Mitglied ausschließlich für die Zwecke i. S. d. § 1 Abs. 3 ff eingelöst
        werden, sofern die gewünschte Hilfeleistung vom Verein angeboten wird.
(1.16)   Ist eine Zeitgutschrift nicht ausreichend vorhanden oder aufgebraucht, ist
         für die Hilfeleistung eine Vergütung (Verwaltungsgebühr) zu leisten, die den
         Betrag nicht überschreitet, der nach Art und Umfang der Tätigkeit angemes-
         sen ist. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung (siehe Anlage zur Satzung).

		              § 2.0 Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke

(2.1)    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
         liche Zwecke.

		                  § 3.0 Verwendung der Mittel des Vereins

(3.1)    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
         Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3.2)    Es darf kein/e Mitglied/Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körper-
         schaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
         werden.
		                              § 4.0   Schweigepflicht

(4.1)    Die Hilfstätigkeit der aktiven Mitglieder unterliegt der absoluten
         Schweigepflicht.

		                          § 5.0 Auflösung des Vereins

(5.1)    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
         das Vermögen des Vereins an die Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Dietzen-
         bach e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
         zu verwenden hat.

                                                                                              11
§ 6.0 Mitgliedschaft

     (6.1)   Ordentliche Mitglieder können werden:
             – alle natürlichen Personen
             – juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
             – rechtsfähige Personenvereinigungen, die bereit sind, die gemeinnützigen
               Ziele des Vereins zu unterstützen

     (6.2)   Ehrenmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt
             werden. Es kommen dafür SHD Mitglieder oder Personen in Frage, die sich
             besondere Verdienste für die Arbeit des Vereins erworben haben.
             Ehrenmitglieder können auf Beschluss des Vorstandes von der Beitrags-
             pflicht befreit werden.

     (6.3)   Über den Antrag auf Aufnahme als SHD Mitglied wird durch Vorstands-
             beschluss entschieden. Eine Ablehnung durch den Vorstand ist nicht an-
             fechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

     (6.4)
       Die Mitgliedschaft erlischt:
       – durch Tod
       – bei juristischen Personen durch deren Erlöschen, Austritt oder Ausschluss
       – durch schriftliche Kündigung, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
         zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand
       – das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
     		– durch Ausschluss bei Schädigung der satzungsgemäßen Vereinszwecke

             Der Ausschluss wird vom Vorstand mittels eines eingeschriebenen Briefes
             ausgesprochen. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit
             zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb
             einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung
             schriftlich eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung
             entscheidet.

             – bei Nicht-Zahlung des Jahresbeitrages trotz zweimaliger schriftlicher
               Mahnung

             – Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle aus der Vereinszugehörig-
               keit sich ergebenden Rechte und Pflichten.
               Mitgliedsbeiträge, auch anteilig, werden nicht zurückerstattet.

     		                § 7.0 Rechte und Pflichten der Mitglieder

     (7.1)   Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen
             Bestrebungen zu unterstützen und den Jahresbeitrag bei Eintritt und bei
             Fälligkeit des jährlichen Einzugs der Lastschrift zu bezahlen.

     (7.2) Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzuneh-
     		men, und die Vereinsarbeit durch Anregungen, Vorschläge und Mitarbeit
           zu fördern.

12
(7.3)   Der Jahresbeitrag pro SHD Mitglied wird von der Mitgliederversammlung
        festgesetzt. Eine Erhöhung des Jahresbeitrages bedarf einer einfachen Mehr-
        heit einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung.

(7.4)   Darüber hinaus steht es jedermann (allen natürlichen und juristischen Personen)
        offen, den Verein durch einmalige oder wiederkehrende Spenden zu fördern.

(7.5)   Der Verein ist für seine aktiven Mitglieder unfall- und haftpflichtversichert.
        Schäden sind dem Vorstand sofort zu melden.

		                          § 8.0 Organe des Vereins

(8.1)   Die Organe des Vereins sind:
        – die Mitgliederversammlung        – der Vorstand (Kern- und Fachvorstand)
(8.2)   Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
(8.2.1) Der Vorstand besteht aus
        – dem Kernvorstand mit mindestens zwei und maximal drei Mitgliedern,
        – dem Fachvorstand
        – der gesamte Vorstand sollte maximal 10 Personen nicht überschreiten
        – die Position des ersten und zweiten Vorsitzenden entfallen,
          die Aufgaben werden auf den gesamten Vorstand aufgeteilt
        – Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Sprecher/in
(8.2.2) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei, vertretungs-
        berechtigte Mitglieder des Kernvorstandes gemeinschaftlich vertreten.
(8.2.3) Die Mitglieder des Kern- und Fachvorstandes werden in einer ordentlichen
        Mitgliederversammlung vorgestellt. Die Mitglieder des Kernvorstandes
        werden einzeln, die Mitglieder des Fachvorstandes als Gruppe gewählt.
(8.3)   Sitzungen des Vorstandes werden von dem Sprecher/in mit einer Einladungs-
        frist von sieben Tagen einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
        mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Stimmengleich-
        heit gilt als Ablehnung. Stimmberechtigt sind auch die anwesenden Ehren-
        vorsitzenden (maximal zwei Mitglieder).
(8.4)   Über alle Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das von der/dem
        Protokollführer/in und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben und
        in der nächsten Vorstandssitzung zu verabschieden ist. Die Protokolle
        sind im SHD Büro zu archivieren.
(8.5)   Der Vorstand ist berechtigt, für einzelne Aufgaben Ausschüsse zu bilden.
        Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

		                       § 9 Bestellung des Vorstandes

(9.1)   Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung
        für die Dauer von zwei Jahren einzeln oder gesamt gewählt. Mitglieder
        im Vorstand können nur Mitglieder der SHD werden. Mit Ende der Mit-
        gliedschaft im Verein endet automatisch die Mitgliedschaft im Vorstand.
        Eine Wiederwahl ist zulässig.

                                                                                       13
(9.2)    Kann eine Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden, kann die
              Wahl des Vorstandes durch Briefwahl erfolgen.

     (9.3)    Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, sind die verblei-
              benden Mitglieder des Vorstandes berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis
              zur Wahl eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin durch die nächste Mit-
              gliederversammlung in den Vorstand zu kooptieren, oder die Aufgaben
              unter sich aufzuteilen.

     		                       § 10.0 Mitgliederversammlung

     (10.1)   Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitglieder-
              versammlung soll vorzugsweise im 1. Quartal eines jeden Jahres durchgeführt
              werden.

     (10.2)   Der Vorstand lädt alle Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen unter
              Angabe der Tagesordnung ein.

     (10.3)   Die Einladungen erfolgen durch Brief oder durch das zugestellte Mitteilungs-
              blatt des Vereins. Das Mitteilungsblatt kann per Briefpost und/oder persön-
              lich zugestellt werden. Die Einladung kann zusätzlich in der lokalen Presse
              veröffentlicht werden.

     (10.4)   Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mind. zwei Wochen vor der Mit-
              gliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht und begründet sein.

     (10.5)   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand nach Bedarf
              einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss ein-
              berufen werden, wenn mindestens 20 % der Mitglieder sie schriftlich bean-
              tragen, oder vom Vorstand die Auflösung des Vereins vorgeschlagen wird.

     (10.6)   Der Mitgliederversammlung obliegen:

       – Wahl eines/r Versammlungsleiter/in bis zur Wahl des Vorstandes
       – Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des
         Berichtes der Kassenprüfer
       – Entlastung des amtierenden Vorstandes
       – Einzelwahl der drei beim Amtsregister einzutragenden Mitglieder des
          Vorstandes
       – Wahl der Mitglieder des restlichen Vorstandes
     		– Bestellung von mindestens zwei Kassenprüfer/innen, die weder dem
          Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Ausschuss angehören
         (siehe Pkt. 8.5) und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen
       – Die Kassenprüfer/innen prüfen die Buchführung einschließlich des
          Jahresabschlusses und berichten darüber in der Mitgliederversammlung
       – Entscheidung über Satzungsänderungen
       – Entscheidung über die schriftlich eingereichten Anträge
       – Ernennung von Ehrenmitgliedern
       – Auflösung des Vereins

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(10.7)   Die ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche)
         Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der
         anwesenden Mitglieder. Eine Vertretung mit schriftlicher Vollmacht ist zulässig.

(10.8) Bevollmächtige Personen müssen Mitglieder des Vereins sein.

         Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
         gefasst.

(10.9)   Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden,
         stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Über Satzungsände-
         rungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden,
         wenn auf diesen Tagesord-nungspunkt bereits in der Einladung zur Mit-
         gliederversammlung hingewiesen wurde und in der Einladung sowohl
         der bisherige Satzungstext als auch die vorgesehene Satzungsänderung
         beigefügt wurde.

(10.10) Die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn bei
        der zum Zweck der Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung
        mindestens 10% der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind.
        Wird diese Mitgliederanzahl nicht erreicht, muss zu einer weiteren Mit-
        gliederversammlung eingeladen werden. Diese weitere Mitgliederver-
        sammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder
        beschlussfähig.

(10.11) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll
        anzufertigen, das vom der/dem Protokollführer/in, einem weiteren
        Mitglied des Kernvorstandes und dem Wahlleiter zu unterschreiben ist.

                            § 11.0 Haftungsausschluss

(11.1)   Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger haften gegenüber
         Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehren-
         amtlichen Tätigkeit verursachen, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
         Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht
         für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung
         ihrer Tätigkeit, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch
         die Benutzung von Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche
         Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt sind.

		                               §12.0 Datenschutz

(12.1)   Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung
         (DSGVO) in Kraft. Die darin festgelegten Informationspflichten bei der
         Erhebung von Daten sind in Artikel 13 DSGVO geregelt.
         Die Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. informiert ihre Mitglieder daten-
         schutzrechtlich über die gespeicherten personenbezogenen Daten.

                                                                                            15
Eva Ullrich
     Porträt einer langjährigen Mitstreiterin der SHD
                                    von Almut Nickel

                                    E in Vierteljahrhundert, 25 Jahre Ehrenamt im
                                    Dienste des SHD! So lange engagierte sich Eva
                                    Ullrich für unseren Verein, bis sie – inzwischen
                                    85 Jahre alt – meinte, nun seien mal die Jün-
                                    geren dran.
                                    18  Jahre arbeitete die aus Buchholz in der Lü-
                                    neburger Heide stammende Eva Ullrich als Bü-
                                    rofachkraft in Hamburg in unterschiedlichen
                                    Branchen bis sie, über den Zweiten Bildungs-
                                    weg Betriebswirtschaft studierte. Schon wäh-
                                    rend des Studiums hatte sie bei einem großen
                                    Kaufhauskonzern gearbeitet, wurde dort nach
                                    dem Abschluss des Studiums eingestellt und ab
                                    1958 in Frankfurt eingesetzt. Dort heiratete sie
                                    1960 und bekam einen Sohn.
                                    A  ls sie nach dem Tode ihres Mannes ein zweites
     Mal geheiratet hatte, zog die Familie nach Dietzenbach. Hier ging sie 1995 in
     Rente. „Das war für mich ein großer Einschnitt“, so sagt sie, „ich kannte, ob-
     wohl ich schon eine Weile in Dietzenbach gelebte hatte, hier kaum jemanden.“
     Deshalb überlegte ich, wie ich Leute kennenlernen und gleichzeitig etwas
     Sinnvolles tun könnte. Zufällig erfuhr ich, dass die SHD Mitstreiter suchte. Ich
     meldete mich, wurde freundlich aufgenommen und im August 1995 im Büro-
     dienst eingesetzt.“ Als 1997 ihr zweiter Mann gestorben war, konnte sie wei-
     tere Aufgaben übernehmen: Schriftführerin von 1997 bis1998, Kassiererin von
     1999 bis 2000, nun übernahm sie auch die Leitung des Bürodienstes, und war
     von 2000 bis 2005 sowohl Kassiererin als auch Leiterin des Büros. „Das war für
     mich eine wichtige Aufgabe, aber auch eine Ablenkung. Vielleicht habe ich
     es sogar etwas übertrieben, denn mein Sohn sagte damals einmal zu mir: „Ich
     komme nicht mehr zu dir, du bist ja nur noch fort.“ Von 2000 bis 2012 war sie
     „nur“ im Bürodienst eingesetzt.
     D  ie vier hübsche Puppen, die im Wohnzimmer auf einem kleinen Stuhl sitzen,
     und dem Gespräch aufmerksam zu folgen schienen, wirkten, als würden sie
     bei diesen Worten zustimmend nicken. Auf die Puppen angesprochen erzählt
     Eva Ullrich, dass sie als Kriegskind keine Puppe hatte, obwohl sie sich immer
     sehnlichst eine gewünscht habe. „Auch noch als ich aus dem 'Puppenalter'
     heraus war.“ So hat sie sich den Wunsch u.a. dadurch erfüllt, dass sie zwei der
     Puppen selbst hergestellt hat. Der hübsche Stuhl auf dem die Puppenkinder
     thronen, ist ein Geschenk ihres handwerklich begabten Großvaters, der in den
16
Nachkriegswirren im Hühnerstall ihrer Schwester gelandet war und von Eva
Ullrich dort wiederentdeckt und „gerettet“ wurde.
A uf die Frage, was ihr das Wichtigste bei ihrem Engagement gewesen sei,
antwortet sie: Helfen zu können, Freude an der Arbeit und auch noch viele
Menschen kennen zu lernen.“
G  efragt, was sie sich für die Zukunft wünscht, muss sie nicht lange nachden-
ken: „Dass wir ganz schnell aus der Corona-Krise herauskommen und wieder
Normalität eintritt, auch damit wir mit der SHD-Minigolf-Gruppe auf die Bahn
gehen können.“ Für die SHD wünscht sie sich einen Neuanfang. „Es sind so
viele weggezogen, haben den Verein verlassen oder sind gestorben. Wir brau-
chen neue Leute z. B. für das Angebot „Alt hilft Jung“, Menschen, die unter-
stützen, wenn schwächere Schüler Hilfe brauchen. Gerade in dieser schwie-
rigen Zeit, in der Schule zeitbedingt weniger leisten kann.“
E s ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass die Seniorenhilfe von Menschen, wie
Eva Ullrich getragen wird. Wir wünschen ihr (und uns) rasch eine coronafreie
Zeit, Erfolge auf der Minigolfbahn und viel Freude mit ihrer Familie und den
Menschen, die ihr nahe sind. n

        Die Gemeindeschwester stellt sich vor
              Liebe Dietzenbacher Seniorinnen und Senioren,
seit November bin ich die neue Gemeindeschwester in der Seniorenarbeit der Kreisstadt
Dietzenbach. Ich stärke und unterstütze durch meine Tätigkeit ältere Menschen, die noch
nicht pflegebedürftig sind, dennoch hier und da merken, dass Sie nicht mehr alles pro-
blemlos meistern können.
Sie erhalten von mir die vielen kleinen Dinge im Alltag aufgezeigt, welche vorsorglich für
ein gutes Leben im Alter möglich sind, immer mit dem Ziel lange selbstbestimmt zu Hau-
se leben zu können.
Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie einen vertraulichen und kostenlosen Hausbesuch von
mir oder wir treffen uns nach Terminvereinbarung in meinem Büro im Seniorenzentrum.
Sie leben allein und möchten Kontakte schließen? Ich unterstütze bei der Kontakt-
aufnahme und vermittle gemeinschaftliches Tun. Gerade die älteren
Bewohner sind von der Krise getroffen, oft einsam und brauchen
besondere Zuwendung. Sie benötigen psychosoziale Beratung?
Ich habe immer ein offenes Ohr für Vielfältiges.
Ich freue mich auf ein Kennenlernen – Ihre Caroline Maihofer.

Gemeindeschwester Caroline Maihofer
Gemeindeschwester der Stadt Dietzenbach
Seniorenzentrum, Siedlerstraße 66, 63128 Dietzenbach
Tel. 06074-42078, E-Mail: seniorenberatung@dietzenbach.de
                                                                                             17
18
Liebe Kochfreunde

Schüttelgurken

Passend zur Grillsaison ein Rezept, dass ich von meiner Schwiegermutter
übernommen habe.

2 Salatgurken
2 TL Senfkörner
6 EL Essig
2 Zwiebeln in mundgerechten Stücken
2 EL Zucker
2 TL Salz
Dill (wer keinen frischen Dill hat, kann sich auch mit einem Päckchen
Salatkrönung Dillkräuter behelfen)

Die Gurken schälen und in ca. 0,5 cm dicke Scheiben schneiden.
Alle Zutaten in eine Schüssel mit Deckel füllen, verschließen
und für ca. 24 Stunden in den Kühlschrank stellen.
Dazwischen immer wieder kräftig schütteln – fertig!

Schmeckt zu gegrilltem Fleisch oder Fisch.

Guten Appetit wünscht Ihnen
Katrin Kürschner

                                                                          19
Seniorenhilfe
     Beitrittserklärung zur                                              Dietzenbach e.V.
                                                                         Marktstraße 2a
     Seniorenhilfe Dietzenbach e.V.                                      63128 Dietzenbach
                                                                         Tel. 06074 /35777

      Zuname, Vorname                                Geburtsdatum          Mitglieds-Nr.

      Zuname, Vorname (Partner)                      Geburtsdatum         Mitglieds-Nr.

      Straße		                                                             Bezirk

      PLZ/Ort

      E-Mail                                                 Telefon

      Beitrag
      Der Jahresbeitrag beträgt pro Person 12,– € gesamt 		                              €

      Zusätzlicher, freiwilliger Spendenbeitrag          einmalig 		                     €
      		                                                 und/oder
      		                                                 jährlich		                      €

      		                                                 insgesamt		                     €

      Aktivitäten          Ich/wir möchte/n aktiv mitarbeiten
      Zuname, Vorname 		                                                   Aktiven-Nr.

      Erlernter Beruf bzw. Fähigkeiten (Angabe freiwillig)

      Zuname, Vorname (Partner) 		                                         Aktiven-Nr.

      Erlernter Beruf bzw. Fähigkeiten (Angabe freiwillig)

          Bitte kommen Sie in unser Büro, um Näheres über weitere Einsatzmöglich-
      keiten zu erfahren und damit wir uns persönlich kennenlernen.
          Ihre Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
      behandelt und ausschließlich für die interne Vereinsarbeit verwendet.
                                                                                             

     Datum, Unterschrift                       Datum, Unterschrift (Partner)
20
SEPA-			     Seniorenhilfe
                 Dietzenbach e.V.                                 Mitglieds-Nr.
    Lastschrift- Marktstraße 2a
                 63128 Dietzenbach
    mandat       Tel. 06074 /35777

    Ich/wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels
    Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut
    an, die vom Zahlungsempfänger „Seniorenhilfe Dietzenbach e.V,“ auf
    mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
    Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
    dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
    gelten die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Name und Anschrift des Zahlungsempfängers

    Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. . Marktstraße 2A . 63128 Dietzenbach
    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE66SHD00000285707

    Angaben des Zahlungspflichtigen

    Kreditinstitut

    IBAN      I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
                                                          (22 Stellen)
    BIC       I I I I I I I I I I I I (8 oder 11 Stellen)
    Beitrag
    Der Jahresbeitrag       zusätzl. freiwilliger Spendenbetrag     insgesamt
    beträgt p. P. 12,–           jährlich         einmalig
    =                                                            

    Anschrift des Kontoinhabers:

    Zuname                                       Vorname

    Straße und Hausnr.

    PLZ und Ort


    Datum                       Unterschrift des Kontoinhabers

                                                                                   21
Fragebogen                                        Seniorenhilfe
                                                       Dietzenbach e.V.        Aktiven-Nr.
     für Aktive                                        Marktstraße 2a
                                                       63128 Dietzenbach
                                                       Tel. 06074 /35777    von der SHD eingetragen

     Name 			                                     Vorname

     Anschrift

     Telefon 			                                  Handy-Nr.

     Geburtsdatum		                               Mitglieds-Nr.

     Ich möchte aktives Mitglied werden und interessiere mich für folgende Tätigkeiten:
     ■   A01     Besuchsdienst                    ■   A20   Hilfe am/mit PC und Smartphone
     ■   A02       “ auch am Wochenende           ■   A21   Hilfe bei Schriftverkehr, Formularen
     ■   A03       “ Spaziergänge mit Rollstuhl   ■   A22   Hilfe bei Behörden, Anträgen
     ■   A04     Begleitdienst                    ■   A23   Übersetzungen, englisch
     ■   A05       “ mit Rollstuhl/Rollator       ■   A24   Übersetzungen, französisch
     ■   A06       “ einkaufen                    ■   A25   Alt hilft Jung
     ■   A07     Sonstige Dienste (A08-24)        ■   A26   DRK
     ■   A08     Kleine Hilfen im Haushalt        ■   A27   Bürodienst
     ■   A09     Gardinen waschen, aufhängen      ■   A28   Interne Tätigkeiten (A29-34)
     ■   A10     Näharbeiten                      ■   A29   Verwaltung
     ■   A11     Zimmerpflanzen gießen            ■   A30   Hefte austragen
     ■   A12     Leichte Gartenarbeiten           ■   A31   Geburtstagsanrufe
     ■   A13     Haustiere betreuen               ■   A32   Mitteilungsheft
     ■   A14     Kleine Reparaturen, allgemein    ■   A34   Radtouren-, Ausflugsvorbereitung
     ■   A15       “       “ Holzarbeiten         ■   A35   Hilfe bei Veranstaltungen (keine Punkte)
     ■   A16       “       “ Elektro              ■   A36   Gesprächskreise
     ■   A17       “       “ Sanitär              ■   A37   Englisch-Café
     ■   A18       “       “ Fahrrad              ■   A38   Internet-Café
     ■   A19     Hilfe bei Radio, TV, Telefon     ■   A39   Mini-Golf

     ■ Ich kann den eigenen PKW einsetzen         ■ Rollator-Transport möglich
                                                  ■ Rollstuhl-Transport möglich
     Diese für die Organisation der Vermittlung von Hilfsleistungen benötigten Angaben
     werden streng vertraulich behandelt. Bitte kommen Sie in unser Büro, um Näheres
     zu erfahren und uns persönlich kennen zu lernen. Auch sind wir immer gerne bereit,
     neue Vorschläge aufzugreifen.
     Schweigepflichterklärung: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als aktives
     Mitglied der Seniorenhilfe Dietzenbach e.V. bei meinen Einsätzen der Schweigepflicht
     unterliege. Dies betrifft alle Informationen über eventuelle Krankheiten und private
     Angelegenheiten der von mir betreuten Personen.
                                                                                                       

     Ort/Datum                      Unterschrift des Aktiven
22
Seniorenhilfe Dietzenbach e.V.
                    Miteinander
                           Füreinander
Leitgedanke der SHD ist es, hilfsbedürftigen und älteren Menschen zu helfen
bei der Bewältigung von Schwierigkeiten, die das Alter mit sich bringt.

Unser Angebot für die Mitglieder umfasst:
I       Begleitdienste – z.B. Fahrten zum Arzt, zur Therapie, Apotheke,
        Behörden, zum Einkaufen und sonstige Erledigungen.
II      Besuchsdienste – bei älteren oder behinderten Menschen,
        um Vereinsamung zu vermeiden, Spaziergänge, auch mit Rollstuhl,
        kleine Hilfen im Haushalt, Entlastung pflegender Angehöriger.
III     Sonstiges – kleinere Reparaturen, leichte Gartenarbeiten, Haustiere
        betreuen, Hilfe beim Umgang mit dem PC, beim Ausfüllen von
        Formularen, beim Umgang mit Behörden.
IV      Alt hilft Jung – Lesehilfe in Grundschulen, Nachhilfe, Bewerber-
        coaching für Jugendliche, Betreuung Schulbibliothek.
V       Veranstaltungen/Fortbildung – Schifffahrt, Basar, SHD-Fest,
        Radfahrtreff, Besichtigungen, Vorträge, Fort- und Weiterbildung,
        Gesprächskreise, z.B. Gesprächskreis für pflegende Angehörige.

      Wenn Sie Hilfe benötigen – bitte rufen Sie unseren Bürodienst
      an, denn wir können nur für Sie tätig werden, wenn ein entsprechender
      Auftrag im SHD-Büro vorliegt.

Die Teilnahme an Aktivitäten und Veranstaltungen der SHD erfolgt auf
eigene Verantwortung. Im Schadensfall bestehen keinerlei Haftungs-
ansprüche gegenüber der SHD oder den Organisatoren. Dies gilt für alle
von der SHD durchgeführten Freizeitaktivitäten- und Veranstaltungen.

                                                                              23
Wichtige Telefonnummern

		                                                                Telefon

Polizei        Notruf                                                 110
               Polizeistation Darmstädter Straße 33                 83 70

Feuerwehr      Notruf                                                 112
               Notrufzentrale Feuerwache, Rodgaustraße 11         3 33 22

Rettungs-      Krankentransport                             1 92 22
dienst         Notarzt/Rettungswagen/Hubschrauber               112
               Vergiftungen                       0 61 31 / 1 92 40

Ärztlicher    Babenhäuser Straße 31              1 92 92 oder 116 117
Notfalldienst

Weitere        Seniorenhilfe Dietzenbach e. V. (SHD),
Dienste        Marktstraße 2a                                     3 57 77
               Mobiler Sozialer Hilfsdienst der AWO,
               Siedlerstraße 66                                   2 97 02
               Städtische Seniorenarbeit,
               Siedlerstraße 66                                   4 20 77
               Seniorenberatung, Städtisches Seniorenzentrum,
               Siedlerstr.66, Kirsten Wolf                       48 34 90
               Alzheimer Tageszentrum,
               Adolph-Kolping-Straße 1, Frau Sauer              49 00-460
               DRK-Seniorenzentrum „Am Stadtpark“
               (Pflegeheim), Adolph-Kolping-Straße 1              4 90 00
               Apotheken-Notdienst-Information unter: www.apotheken.de

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