Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016

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Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Mitteilungsblatt
Markt Remlingen
Freitag, 30. September 2016   Nummer 10
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Verschiedenes

Wir gratulieren − unsere Jubilare                                          Rufen Sie den Bürgerbus
     1. Oktober:     Gerhard Mrosek, Mühlgasse 5, 77 Jahre
     2. Oktober:     Waltraut Wengel, Am Gänsberg 10, 77 Jahre
     6. Oktober:     Betti Häfner, Weinbergweg 1, 78 Jahre
    11. Oktober:     Erich Birk, Birkenfelder Str. 6, 76 Jahre
    19. Oktober:     Karl Krapf, Hans-Gebhardt-Str. 30, 84 Jahre                                                         Rufbus
    24. Oktober:     Gerhard Fauser, Mühlbergring 25, 75 Jahre                                                         Mittwochs
    25. Oktober:     Hildegard Dindorf, Birkenfelder Str. 13, 82 Jahre
    25. Oktober:     Siegmund Hartmann, Lehmerbergweg 18, 76 Jahre                                                  in der Zeit von
    28. Oktober:     Rudolf Weber, Hintere Gasse 16, 79 Jahre                                                       9:00 – 12:00 Uhr
    28. Oktober:     Sigrid Steigerwald, Untere Gasse 4, 76 Jahre
    29. Oktober:     Helga Rath, Hans-Gebhardt-Str. 8, 75 Jahre
    31. Oktober:     Anna Schwab, Würzburger Str. 9, 75 Jahre
                                                                          Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
1. November: Ludwig Eirich, Marktplatz 2, 85 Jahre
2. November: Margarete Eirich, Marktplatz 2, 87 Jahre                     Bitte vergessen Sie nicht:
4. November: Irmgard Bauer, Holzkirchener Str. 10, 77 Jahre
Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen                             Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
Einwohnern ab dem 75. Geburtstag. Zum 80. und
dann im 5-Jahresrhythmus gratuliert der Bürgermeister
                                                                          dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
persönlich.                                                               Haltepunkt an unter
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages
nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher
der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt,
 09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann                                     Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
auch für die folgenden Jahre.

Liebe Seniorinnen und Senioren,
ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht
                                                                             Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €.
Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen
zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen
Tag verschoben werden kann.

Abfallentsorgung                                                           Impressum
                                                                           Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich
Restmüll:                                         7.(!) und 20. Oktober    jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
                                                                           Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Bioabfall:                                         13. und 27. Oktober     Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19,
Leichtverpackungen                                                         97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen
(LVP, Gelber Sack):                                10. und 24. Oktober     Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
                                                                           Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 ,
Blaue Papiertonne:                                          17. Oktober    Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg,
Problemmüll:                                                22. Oktober    Anzeigenannahme:
                                                                           Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89,
                                                                           Fax 0931/78421-88, E-Mail: remlingen@mageta-verlag.de
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au                                Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
                                                                           VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
Öffnungszeiten:                                                             E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Mittwoch            von 14:00 bis 18:00 Uhr                                Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post
Samstag             von 09:00 bis 14:00 Uhr                                (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
                                                                           (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8,
                                                                           97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
                                                                           E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de.
                                                                           Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Elektroschrott:
                                                                           Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn
                                                                           gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Dienstag            von 09:00 bis 18:00 Uhr                                Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Mittwoch            von 07:00 bis 12:00 Uhr                                Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr                                         www.mageta-verlag.de
Freitag             von 09:00 bis 18:00 Uhr                                Das nächste Gemeindeblatt erscheint
Samstag             von 09:00 bis 14:00 Uhr                                am 4. November 2016.
                                                                           Redaktionsschluss: 20. Oktober 2016

2                                                                                                    Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Informationen des Marktes Remlingen

 Gemeindliche Bekanntmachungen

Öffnungszeiten des Rathauses                                            Bürgermeister-Sprechstunden:
Tel. 2315, Fax 2515                                                    Montag von        19:00 bis 20:00 Uhr
                                                                       Samstag von       10:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr
                                                                       Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt
Fundsachen:                                                            weitergeleitet.

Es wurde ein Geldbeutel gefunden, abzuholen im Rathaus.                                 Besuchen Sie uns auch unter:
                                                                                            www.remlingen.de

 Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 23. August 2016
Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2015
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 07.04.2016 wurde bekannt gegeben. Die
im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden,
soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, hiermit gemäß
Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
 EINNAHMEN                                                  Verwaltungshaushalt      Verwaltungshaushalt        Gesamt-Haushalt
 Soll lfd. Haushaltsjahr                              +            2.839.724,14 €            2.086.477,41 €            4.926.201,55 €
 Neue Haushaltsreste                                  +                    0,00 €                    0,00 €                    0,00 €
 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr                -                   0,00 €                    0,00 €                    0,00 €
 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren                 -                   5,00 €                    0,00 €                    5,00 €
 Bereinigte Soll-Einnahmen                            =            2.839.719,14 €            2.086.477,41 €            4.926.196,55 €
 AUSGABEN                                                   Verwaltungshaushalt      Verwaltungshaushalt        Gesamt-Haushalt
 Soll lfd. Haushaltsjahr                              +            2.839.719,14 €            2.086.477,41 €            4.926.196,55 €
 Neue Haushaltsreste                                  +                    0,00 €                    0,00 €                    0,00 €
 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren              -                   0,00 €                    0,00 €                    0,00 €
 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren                 -                   0,00 €                    0,00 €                    0,00 €
 Bereinigte Soll-Ausgaben                             =            2.839.719,14 €            2.086.477,41 €            4.926.196,55 €

 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
 Unerledigte Vorschüsse                                                                                                    4.603,13 €
 Unerledigte Verwahrgelder                                                                                             1.599.892,77 €

 3. Stand des Vermögens und der Schulden
                                   Stand zu Beginn des            Zugang                    Abgang             Stand am Ende des
                                   Haushaltsjahres                                                             Haushaltsjahre
 Vermögen                                  2.198.429,52 €            481.616,79 €              250.086,15 €            2.429.960,16 €
 Schulden                                          0,00 €                  0,00 €                    0,00 €                    0,00 €

Beschlussfassung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2015
Zur Jahresrechnung des Marktes Remlingen für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den im Beschluss des Marktgemeinderates vom
23.08.2016 Nr. 1 festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                       3
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Informationen des Marktes Remlingen

Bauantrag (isolierte Befreiung):                                       schaftsplan/das Forstbetriebsgutachten/die gutachtliche Fest-
Errichtung einer Doppelgarage                                          stellung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KWaldV. Die Aufgaben der unte-
auf Fl.Nr. 1282/1, Am Spielberg 8, Remlingen                           ren Forstbehörde richteten sich nach § 6 (Betriebsleitung) und
                                                                       § 7 (Betriebsausführung) der Körperschaftswaldverordnung.
Mit Unterlagen vom 22.07.2016, eingegangen am 03.08.2016,
wird die isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan „Ha-             Zur Betriebsleitung gehören insbesondere die sachgemä-
senknückel“ festgesetzten nordöstlichen Baugrenze bean-                ße und wirtschaftliche Umsetzung des Forstwirtschaftsplans
tragt, um in diesem Bereich des Baugrundstücks Fl.Nr. 1282/1,          oder des Forstgutachtens, die jährlichen Betriebsplanungen,
Am Spielberg 8, von Remlingen eine Doppelgarage errichten              Mitwirkung bei der langfristigen Forstbetriebsplanung, Pla-
zu können.                                                             nung von Unternehmer- und Selbstwerbereinsatz, Erfolgs-
                                                                       kontrolle, Auskünfte nach Agrarstatistikgesetz, ggf. Mithilfe
Nachdem dem Bauherren in der Marktgemeinderatssitzung
                                                                       beim Holzverkauf nach den Vorgaben der Körperschaft unter
vom 09.07.2015 (TOP 6.3) eine entsprechende Befreiung zu-
                                                                       Berücksichtigung vorhandener Vermarktungsstrukturen. Der
gebilligt worden war und dies auch in einer späteren Bauan-
                                                                       Verkaufsabschluss ist Aufgabe der Körperschaft. Erfolgt die
tragsvariante so enthalten war (siehe TOP 3 der Marktgemein-
                                                                       Holzvermarktung über eine Forstbetriebsgemeinschaft, wird
deratssitzung vom 01.12.2015), wurde das „Hauptvorhaben“
                                                                       die Mithilfe der unteren Forstbehörde dieser auf Wunsch zur
Wohnhausneubau anschließend unter Ausweisung von zwei
                                                                       Verfügung gestellt.
Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein-
gereicht (siehe TOP 2 der Marktgemeinderatssitzung vom                 Zur Betriebsausführung gehören insbesondere auch die Holz-
12.04.2016).                                                           aufnahme (die Körperschaft stellt hierzu die notwendigen
                                                                       Hilfskräfte), auf Wunsch die Losbildung, Erstellung der Num-
Nun hat der Bauherr sich entschieden, zur Abdeckung des
                                                                       mernliste und die Holzüberweisung sowie die Vorbereitung
Stellplatzbedarfs nun doch eine Doppelgarage anstatt der
                                                                       und Ausführung der jährlichen Betriebsplanungen, die Mitwir-
Stellplätze zu errichten und die laut Bebauungsplan an der
                                                                       kung beim Forstschutz, die Vorbereitung der Lohnabrechnung
nördlichen Grundstücksgrenze festgesetzten Bäume hinter
                                                                       für die Waldarbeiter der Körperschaft, der Abrechnung von
(d.h. im nordöstlichen Anschluss) der Garage vorzusehen. Da
                                                                       Unternehmer- und Selbstwerbereinsätzen sowie die Mitwir-
diese Variante auf Rückfrage des Bauherrn vom Landratsamt
                                                                       kung bei der langfristigen Forstbetriebsplanung.
positiv beurteilt wurde, der Marktgemeinderat dieser Variante
ebenfalls schon zugestimmt hatte und auch die betreffende               Nicht zur Betriebsleitung und -ausführung gehören Grund-
Nachbarunterschrift vorliegt, steht der Erteilung der beantrag-        stücksgeschäfte, Betriebsabrechnung, Lohnrechnung, Kassen-
ten isolierten Befreiung nichts entgegen.                              geschäfte, der Jagdbetrieb, Schadensermittlungen, Waldwert-
                                                                       schätzungen, Regelung und Ablösung von Nutzungsrechten
Die Antragsunterlagen einschließlich Nachbarunterschrift sind
                                                                       u.ä.
vollständig. Die Zuständigkeit für solche sog. „isolierte Befrei-
ungen“ wurde mit der letzten BayBO-Änderung auf die Ge-                Im Pakt für den Kommunalwald (= gemeinsame Erklärung
meinden übertragen, sodass der Marktgemeinderat abschlie-              zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im
ßend über diesen Antrag entscheiden kann.                              Kommunalwald zwischen der Bay. Staatregierung, dem Bay.
                                                                       Gemeindetag und dem Bay. Städtetag) vom 08.12.2011 wur-
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag zuzustimmen und die        de vereinbart, dass die Entgelte für die Betriebsleitung und
isolierte Befreiung im Hinblick auf die im Bebauungsplan „Hasen-       Betriebsausführung nochmals in den Jahren 2013 und 2015
knückel“ festgesetzte nordöstliche Baugrenze zu erteilen.              angehoben werden, um ab 2016 kostendeckende Sätze zu
                                                                       erreichen. Dabei werden die vom Kommunalwald zu erbrin-
                                                                       genden Gemeinwohlfunktionen berücksichtigt und Kostende-
                                                                       ckung angenommen, wenn die Entgelte durchschnittlich 60 %
                                                                       der dem Staat entstehenden Personalaufwendungen erreicht
                                                                       haben. Für Gemeinden mit eigener Betriebs-leitung/Betriebs-
Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäldern
                                                                       ausführung wurde im Gegenzug ein Gemeinwohlausgleich
der VGem-Mitgliedsgemeinden; Aufgabenübertragung mit-
                                                                       vereinbart.
tels Zweckvereinbarung auf die VGem Helmstadt
                                                                       Die Verträge zwischen dem Freistaat und den einzelnen VGem-
Gemäß den Verträgen über die Betriebsleitung und Betriebs-
                                                                       Mitgliedsgemeinden wurden im gegenseitigen Einvernehmen
ausführung im Körperschaftswald zwischen dem Freistaat
                                                                       mit Ablauf des 31.12.2014 aufgelöst.
Bayern –Forstverwaltung- Amt für Landwirtschaft und Forsten-
und den einzelnen VGem-Mitgliedsgemeinden wurde die o.g.               Im Rahmen einer Bürgermeisterbesprechung am 16.05.2013
Aufgabe von der unteren Forstbehörde übernommen. Grund-                in der VGem, wurde die Kostenbelastung für die Betriebslei-
lagen hierfür waren das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG),              tung und -ausführung in den Wäldern der VGem-Mitgliedsge-
die Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) und der Forstwirt-            meinden aufgezeigt. Im Jahr 2014 stellte sich diese wie folgt dar:

 Mitgliedsgemeinde          Entgelt 2014 Betriebs-    Entgelt 2014                 Hektar                       Festmeter
                            leitung + ausführung      nur Betriebsleitung          Holzbodenfläche              Jahreshiebsatz
 Markt Helmstadt                  19.433,89 €                  2.062 €                       446                         3.000
 Gemeinde Holzkirchen              4.181,66 €                       581 €                    130                           650
 Markt Remlingen                  12.320,07 €                  1.466 €                       315                         1.900
 Gemeinde Uettingen               19.261,34 €                  1.783 €                       382                         2.970
 Summen                          55.196,96 €                   5.892 €                      1.273                        8.520

4                                                                                               Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Informationen des Marktes Remlingen

Die Zuständigkeit für die Betriebsleitung und -ausführung in      Waldpflegevertrages die Betriebsleitung und -ausführung in
den VGem-Mitgliedsgemeinden lag bis zum 31.12.2014 bei            den Kommunalwälder zu übernehmen. Die Gemeinschaftsver-
Herrn Förster Lang. Herr Lang betreute darüber hinaus auch        sammlung der VGem Helmstadt hat daraufhin in ihrer Sitzung
noch das Gebiet des Kommunalwaldes des Marktes Neubrunn           am 19.12.2013 den Vollzug ihres Beschlusses vom 06.06.2013
mit rund 481 Hektar Holzbodenfläche. Das vom Markt Neu-           (TOP 4 – Einstellung einer eigenen Fachkraft bei der VGem)
brunn im Jahr 2013 zu zahlende Entgelt betrug 16.531 €.           vorläufig ausgesetzt. Die VGem-Mitgliedsgemeinden wurden
                                                                  gleichzeitig gebeten, einen Waldpflegevertrag mit der FBG w.V.
Wird die Betriebsleitung und die Betriebsausführung durch
                                                                  abzuschließen.
gemeindliches Personal erledigt, bekommen die Gemeinden
einen sogenannten Gemeinwohlausgleich. Er beträgt derzeit         Die FBG w.V. hat ab dem 01.10.2014 mit Herrn Timo Renz
7,80 €/Hektar. Für die VGem-Mitgliedsgemeinden lag der Aus-       das erforderliche Fachpersonal –befristet für zwei Jahre- ein-
gleichsbetrag im Jahr 2015 bei insgesamt 8.159,95 € und im Jahr   gestellt, welcher die ordnungsgemäße Betriebsleitung und
2016 bei insgesamt 9.767,94 €.                                    –ausführung im Kommunalwald des Marktes Helmstadt, der
                                                                  Gemeinde Holzkirchen, des Marktes Remlingen, der Gemeinde
Für die Wahrnehmung von Betriebsleitung und -ausführung
                                                                  Uettingen und des Marktes Neubrunn (ab 01.07.2015) sicher-
muss durch einen Beamten/Beschäftigten erledigt werden, der
                                                                  gestellt hat. Die vorgenannten Körperschaften waren am Ein-
die Ausbildung für den gehobenen technischen Forstdienst
                                                                  stellungsverfahren der FBG w.V. beteiligt.
(jetzt: 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissen-
schaft und Technik, Fachsparte Forstwirtschaft) durchlaufen       Am 09.10.2014 hat die FBG w.V. den notwendigen Waldpfle-
hat. Dieser darf höchstens 2.000 Hektar betreuen. Dieser könn-    gevertrag für die Betriebsleitung und Betriebsausführung im
te noch zusätzliche Aufgaben wie insbesondere z.B. die Baum-      Kommunalwald vorgelegt. Die Laufzeit des Vertrages begann
kontrolle im Rahmen des gemeindlichen Risk Managements            am 01.01.2015 und endet am 31.12.2016. Das Jahresentgelt
übernehmen.                                                       liegt bei 12.558,55 € brutto (= 33,00 €/Hektar Forstbetriebsflä-
                                                                  che) und war damit um 238,48 € über dem Entgelt des Frei-
Die Bayerische Staatsforstverwaltung zieht sich sukzessive        staates Bayern im Jahr 2014. Für den Gemeinwohlausgleich er-
aus der Betreuung der Kommunalwälder zurück und die Ent-          hielt der Markt Remlingen im Jahr 2015 eine Zuwendung i.H.v.
gelte haben -wie oben aufgezeigt- ein Niveau erreicht was die     1.997,95 € und im Jahr 2016 eine Zuwendung i.H.v. 2.373,54 €.
VGem-Bürgermeister in der Bürgermeisterbesprechung am
16.05.2013 dazu bewegt hat die Grundsatzüberlegung anzu-          Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2014
stellen, die Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäl-   beschlossen, den Waldpflegevertrag mit Betriebsleitung und
dern der VGem-Mitgliedsgemeinden künftig mit eigenem -bei         Betriebsausführung zwischen der Forstbetriebsgemeinschaft
der VGem beschäftigten- Personal zu bewerkstelligen. Neben        Würzburg w.V. mit Sitz in Würzburg und dem Markt Remlingen,
diesem Aufgabenbereich müsste der/die Beschäftigte noch           vertreten durch den 1. Bürgermeister Klaus Elze, abzuschließen.
weitere Verwaltungstätigkeiten (Baumkontrolle, Holzabfuhr-        Auf Grund des bevorstehenden Ausscheidens des Geschäfts-
scheine, Submission, Rechnungen, Sollstellungen, Wild- und        führers muss die Geschäftsführung der FBG neu organisiert
Jagdschäden, jagdrechtliche Fragen, Eigenjagd- und Gemein-        bzw. neu besetzt werden. Geschäftsführer ist derzeit Herr Ge-
schaftsjagdreviere u.a.) erledigen. Ziel war es hierbei auch,     org Baunach, ein Beschäftigter der Stadt Würzburg. Nachdem
durch die Einstellung einer geeigneten Fachkraft eine gewisse     Herr Baunach in absehbarer Zeit aus dem Dienst der Stadt
Kompensation bei der bisherigen und zukünftigen Arbeits- und      Würzburg ausscheiden wird, fanden bereits am 02.07.2015,
Personalentwicklung innerhalb der VGem zu erreichen.              09.11.2015 und am 11.02.2016 ausführliche Gespräche mit
Der Bürgermeisterausschuss war sich darüber einig, baldmög-       dem zuständigen Referenten Herrn Wolfgang Kleiner, dem
lichst die Betreuung der VGem-Wälder mit eigenem VGem-Per-        Dienststellenleiter des städt. Gartenamtes, Herrn Dieter Müller
sonal durchzuführen.                                              und weiteren Mitgliedern aus der Vorstandschaft der FBG über
                                                                  die erforderliche Neuorganisation/Neubesetzung der FBG-Ge-
Die Gemeinschaftsversammlung hat deshalb in ihrer Sitzung am      schäftsführung statt.
06.06.2013 beschlossen, dass nach Kündigung zum 31.12.2015
bzw. Auflösung der gemeindlichen Verträge zum 31.12.2014          Die Vertreter der Stadt Würzburg haben sich bei allen statt-
mit dem Freistaat Bayern künftig (ab dem 01.01.2016 bzw. ggf.     gefundenen Gesprächen zum Erhalt der FBG ausgesprochen
01.01.2015) die Betriebsleitung und die Betriebsausführung        und auch die Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsfüh-
für die Wälder der VGem-Mitgliedsgemeinden durch die VGem         rung mit eigenem Personal signalisiert. Die konkrete Konditio-
Helmstadt erledigt wird.                                          nen und Rahmenbedingungen wurden von den Vertretern der
                                                                  Stadt Würzburg hierfür jedoch nicht genannt.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 sollten alle hier-
für erforderlichen Voraussetzungen eingeplant werden. Der         Nachdem die von den VGem-Mitgliedsgemeinden mit der FBG
Vorsitzende wurde ermächtigt, die für die Betriebsleitung und     geschlossenen Waldpflegeverträge, wenn diese nicht bis zum
Betriebsführung erforderliche Fachkraft nach Möglichkeit mit      30.06.2016 gekündigt werden, sich unbefristet verlängert hät-
Wirkung vom 01.10.2014 einzustellen.                              ten, wurden die Verträge der VGem-Mitgliedsgemeinden am
                                                                  07.03.2016 frist- und formgerecht wegen der bis dato unklaren
Der Marktgemeinderat des Marktes Remlingen hat in seiner          Geschäftsführungsorganisation der FBG ab dem Jahr 2017 und
Sitzung am 25.06.2013 beschlossen, den Vertrag mit dem Frei-      den damit ggf. anfallenden deutlich höheren Entgelten vor-
staat Bayern über die Betriebsleitung und die Betriebsführung     sorglich gekündigt.
im gemeindlichen Kommunalwald frist- und formgerecht zu
                                                                  In der Vorstandssitzung der FBG am 27.04.2016 teilte Herr Die-
kündigen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                                                                  ter Müller (Dienststellenleiter Gartenamt Stadt Würzburg) im
Würzburg hat mit Schreiben vom 10.09.2013 die Beendigung
                                                                  Auftrag von Herrn Referent Kleiner mit, dass die Stadt Würz-
des Vertragsverhältnisses zum 31.12.2014 bestätigt.
                                                                  burg auch in Zukunft Mitglied der FBG bleiben wird, um durch
Im Oktober 2013 hat dann die Forstbetriebsgemeinschaft Würz-      sie die Vermarktung des städtischen Stamm- und Wertholzes
burg w.V. der VGem Helmstadt bzw. ihren Mitgliedsgemein-          sicher zu stellen. Darüber hinaus wurde der FBG bei der vor-
den angeboten, ab dem 01.01.2015 über den Abschluss eines         genannten Vorstandssitzung von Herrn Müller in Aussicht ge-

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                    5
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Informationen des Marktes Remlingen

stellt, dass die Stadt Würzburg auch grundsätzlich bereit wäre,   Auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse wurde von Seiten der
die Geschäftsführung der FBG nach dem Ausscheiden des ne-         FBG-Vorstandschaft festgestellt, dass die angedachte Neuorga-
benberuflichen tätigen Geschäftsführers durch einen Beamten/      nisation der FBG-Geschäftsführung durch die Übernahme der
Beschäftigten, welcher die Ausbildung für gehobenen techni-       Betriebsleitung und –ausführung in weiteren Gemeinden und
schen Forstdienstes durchlaufen hat, gegen Entgelt sicherzu-      der damit erforderlichen Neueinstellung von qualifiziertem Per-
stellen. Konkrete Konditionen und Rahmenbedingungen hat           sonal nicht möglich sein wird, da der zusätzliche Arbeitsumfang
der Vertreter der Stadt Würzburg erneut nicht genannt. Herr       (= Betriebsleitung/-ausführung für die Gemeinde Greußenheim)
Müller äußerte sich lediglich wertend über die Beratung der       nur für eine Teilzeitbeschäftigung mit einem geringem Zeitum-
VGem-Mitgliedsgemeinden zu der vorsorglichen Kündigung.           fang ausreichend wäre.
Deshalb hat die VGem Helmstadt mit Schreiben vom 29.04.2016       Die VGem-Bürgermeister haben sich nach Abwägung der eige-
die Vorstandschaft der FBG vom Gemeinschaftsvorsitzenden          nen, also der Interessenslage der VGem-Mitgliedsgemeinden,
zu einem von den VGem-Bürgermeistern auf den 06.06.2016           bereits im Vorfeld des Besprechungstermins auf Grund des nun-
festgelegten Besprechungstermin eingeladen. Im Einladungs-        mehr vorerst manifestierten mangelnden Wachstumspotenzials
schreiben wurde darum gebeten, dass insbesondere das              der FBG dafür ausgesprochen, die Betriebsleitung und –ausfüh-
Vorstandsmitglied der Stadt Würzburg mit einer belastbaren        rung –wie bereits ursprünglich im Jahr 2013 beschlossen- mit
Aussage bzw. einem konkreten Angebot für eine evtl. dort an-      Wirkung vom 01.01.2017 durch die VGem Helmstadt bewerkstel-
gedachte Übernahme der FBG-Geschäftsführung teilnehmen            ligen zu lassen.
sollte. Außerdem wurden die kommunalen FGB-Mitglieder
darauf hingewiesen, dass es zielführend sei, wenn diese eine      Die Vermarktung des gemeindlichen Stamm- und Wertholzes
verbindliche Aussage machen könnten, ob sie die Betriebslei-      der vier VGem-Gemeinden soll weiterhin durch die FBG erledigt
tung und –ausführung im Kommunalwald weiter durch den             werden.
Freistaat Bayern oder künftig durch die FBG durchführen las-      Hierfür ist es nach Art. 7 Abs. 2 KommZG erforderlich die relevan-
sen möchten. Zur Vorbereitung auf den vorgenannten Bespre-        ten Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Betriebsleitung und
chungstermin hat die VGem den Vorstandsmitgliedern je ei-         -ausführung) auf die VGem zu übertragen. Eine Übertragung die-
nen Beschlussbuchauszug vom Tagesordnungspunkt 1 öT der           ser zusammenhängenden Aufgabe ist zweckmäßig. Wird die Auf-
VGem-Sitzung vom 19.12.2013 und vom Tagesordnungspunkt            gabe durch Zweckvereinbarung übertragen, so gehen auch die
4 öT der VGem-Sitzung vom 19.12.2013 mit der Bitte um Kennt-      zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Befugnisse über. In der
nisnahme beigelegt.                                               Zweckvereinbarung kann allerdings ausdrücklich etwas anderes
Nachdem das Zeitfenster für die Neuorganisation der Ge-           bestimmt werden. In der Regel ist es aber zweckmäßig, dass mit
schäftsführung mittlerweile allerdings überschaubar war bzw.      der Aufgabe auch die entsprechenden hoheitlichen Befugnisse
ist und die erforderlichen Entscheidungen in der Vorstandschaft   übertragen werden.
der FBG nicht länger aufgeschoben werden konnten bzw. soll-       Nachdem dieser Aufgabenbereich vom originären Aufgaben-
ten, hat die Vorsitzende der FBG, Herr Edgar Martin, vorsorg-     und Zuständigkeitsbereich der VGem abweicht, soll die VGem
lich den Oberbürgermeister der Stadt Würzburg mit Schreiben       hierfür einen getrennten und unterschiedlichen Umlagenschlüs-
vom 04.05.2016 gebeten, die konkreten Konditionen und Rah-        sel im Haushalt vorsehen.
menbedingungen für das von Vertretern der Stadt Würzburg
mehrfach in Aussicht gestellte Übernahmeangebot für die FBG-      Der Vorsitzende stellt zunächst den Sachverhalt dar und legt
Geschäftsführung bis spätestens 05.06.2016 mitzuteilen.           dem MGR eine chronologische Abfolge der Ereignisse um die Be-
                                                                  triebsleitung und -ausführung hinsichtlich der Bewirtschaftung
Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 12.05.2015, un-          der Waldflächen innerhalb der Mitgliedsgemeinden der VGem-
terzeichnet von Frau Bürgermeisterin Schäfer-Blake, wurde         Helmstadt, beginnend mit dem 06.06.2013 vor. Daraus geht her-
als Orientierungsgröße ein jährlicher Betrag von bis zu max.      vor, dass die FBG bisher kein Konzept für die Bewirtschaftung des
35.000,00 € netto genannt.                                        Gemeindewaldes nach dem 31.12.2016 vorgelegt hat. Aus dem
Bei einem am 06.06.2016 in der VGem stattgefundenen Bespre-       MGR wurde vorgetragen, dass das Angebot der Verwaltungsge-
chungstermin, an welchen kein Vertreter der Stadt Würzburg        meinschaft Helmstadt zur Übernahme der Betriebsleitung und
teilnahm, hat die anwesende Vorstandschaft der FBG festge-        -ausführung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten nicht aussa-
stellt, dass die Annahme des Angebotes der Stadt Würzburg         gekräftig sei. Die von der Gemeinde voraussichtlich zu erbringen-
wohl nicht mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der FBG        den finanziellen Aufwendungen sollten offengelegt und mit dem
vereinbar sei. Es wurde deshalb vereinbart, dass die FBG mit      noch einzufordernden Konzept der FBG vergleichbar sein.
zusätzlichem Personal, die Betriebsleitung und –ausführung        MGR Fischer stellt daher den Antrag auf Vertagung der Beschluss-
in kommunalen Wäldern und die Geschäftsführung nach dem           fassung bis zur Sitzung des MGR Remlingen am 20.09.2016. Bis
Ausscheiden des Geschäftsführers, bewerkstelligen soll. Die       dahin soll von der FBG die Vorlage eines konkreten Angebotes
Gemeinden Kirchheim, Leinach und Greußenheim wurden des-          zur Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald des
halb gebeten, in ihren Gemeinderäten über die Kündigung der       Marktes Remlingen nach dem 31.12.2016 eingefordert sowie
mit dem Freistaat Bayern für die Betriebsleitung und –ausfüh-     von der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt eine Aufstellung
rung abgeschlossenen Verträge und gleichzeitig die Übertra-       der voraussichtlichen Kosten für die angebotene Dienstleistung.
gung dieser Aufgabe an die FBG zu beschließen. Am 28.07.2016
teilten die Bürgermeister der Gemeinden Kirchheim und Lei-        Der MGR Remlingen beschließt die Entscheidung zu diesem TOP
nach mit, dass ihre Gremien die Kündigung der bestehenden         auf den 20.09.2016 zu vertagen. Bis dahin soll von der Forstbe-
Verträge mit dem Freistaat Bayern nicht befürwortet haben         triebsgemeinschaft Würzburg die Vorlage eines konkreten Ange-
und die Aufgabe deshalb nicht an die FBG übertragen werden        botes zur Übernahme der Betriebsleitung und -ausführung für
kann. Die Gemeinde Greußenheim hat sich dagegen für eine          den Kommunalwald des Marktes Remlingen ab dem 01.01.2017
Kündigung und Übertragung ausgesprochen. Der Vertreter der        erwirkt werden. Von der VGem Helmstadt wird eine Aufstellung
Stadt Würzburg hat sich an der Diskussion nicht beteiligt bzw.    über die zu erwartenden Kosten für die Marktgemeinde bei Ab-
keinen Wortbeitrag getätigt.                                      schluss der vorgeschlagenen Zweckvereinbarung erbeten.

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Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Informationen des Marktes Remlingen

Bayern WLAN - Errichtung von 2 Hotspots                               Die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand; Artikel
                                                                      aus der Zeitschrift Bay. Gemeindetag Juni 2016
In der Sitzung am 15.03.2016 hat der Marktgemeinderat ent-
schieden, dass er dem WLAN-Projekt grundsätzlich positiv ge-          In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe Juni
genüber steht. In der Sitzung am 19.07.2016 haben Mitarbeiter         2016, wurde der Artikel „Gemeinden zwischen zwei Systemen“
der TKN Deutschland GmbH über die Kosten für die Einrichtung          (Die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand) von Herrn Ge-
und die laufenden Betriebskosten informiert. Auch wurden die          org Große Verspohl (Verwaltungsdirektor Bay. Gemeindetag)
haftungsrechtlichen Probleme dargelegt.                               veröffentlicht. Dieser wurde dem Marktgemeinderat mit der
                                                                      Sitzungseinladung übermittelt.
Mit Angebot vom 21. Juli 2016 stellt die TKN Deutschland GmbH
die Einrichtung und Hotspot-WLAN-Versorgung für die Berei-            Zur Entscheidung über die Ausübung der Option nach § 27 Abs.
che Rathaus und Feuerwehrhaus dar.                                    22 UStG wird dem Marktgemeinderat noch rechtzeitig vor Ab-
                                                                      lauf des Jahres 2016 ein Beschlussvorschlag vorgelegt.
Grundlage dieses Angebotes ist unter Anderem der Abschluss
einer WLAN-Hotspot-Versorgungsvereinbarung mit einer Lauf-
zeit von 3 Kalenderjahren.
                                                                      Das ungeliebte „Enkelgrundstück“; Artikel aus der Zeit-
                                                                      schrift Bay. Gemeindetag Juli 2016
Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung von 2 Hotspots
über die TKN Deutschland GmbH entsprechend dem Angebot vom            In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe
21.07.2016 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren.                   Juli 2016, wurde der Artikel „Das ungeliebte „Enkelgrundstück“
                                                                      oder: Wie die planende Gemeinde die Hoheit über gehortete
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Auftragsvergabe die entspre-
                                                                      Baugrundstücke erlangen kann“ von Herrn Matthias Simon
chenden Zuschuss-Anträge über Bayern WLAN einzureichen.
                                                                      (Referent vom Bay. Gemeindetag) veröffentlicht. Dieser wurde
                                                                      dem Marktgemeinderat mit der Sitzungseinladung übermittelt.

                                                                      Bauaufsichtlicher Prüfungsumfang; Bekanntgabe aus der
                                                                      Besprechung der Bauamtsleiter am 19.07.2016
Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes auf Gewährung eines
Investitionskostenzuschusses für die Ertüchtigung der                 Am 19.07.2016 fand eine Dienstbesprechung der Bauamtsleiter
Pfarrscheune                                                          im LRA Würzburg statt. Darin wurde durch das Bauamt u. a. der
                                                                      gesetzliche Prüfungsumfang von Bauanträgen erläutert.
Mit Schreiben vom 02.08.2016 beantragt das Evang.-Luth.
Pfarramt Remlingen für die Ertüchtigung der Pfarrscheune die          Insbesondere ist hier wichtig, was bei Bauanträgen, die im ver-
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses i.H.v.                   einfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (macht den
                                                                      überwiegenden Anteil der Bauanträge aus) nicht unter diesen
10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Nach Angaben des             Prüfungsumfang fällt. Hierzu gehören vor allem auch die Ab-
Pfarramtes sollen die Gesamtkosten i.H.v. 324.276,00 € wie            standsflächen.
folgt finanziert werden:
                                                                      Derlei Prüfungen unterliegen auch nicht dem Markt. Die Rich-
   208.276,00 € Eigenmittel Kirchengemeinde Remlingen                 tigkeit der Angaben im Bauantrag liegt alleine im Verantwor-
    36.000,00 € Zuschüsse Dritter (Stiftungen usw.)                   tungsbereich der Bauherren, ggfls. deren Architekten / Planver-
    10.000,00 € Ergänzungszuweisung Dekanat Würzburg                  fassern.
    70.000,00 € Bedarfszuweisung Landeskirche                         Die Präsentation der Besprechung wurde dem Marktgemeinde-
   324.276,00 € voraussichtliche Gesamtkosten                         rat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen handelt              Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
es sich um freiwillige Leistungen des Marktes, die er nur im            (Kernzeit)
Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gewähren kann             09369 9079-0 (Vermittlung)
bzw. darf. Im Haushalt 2016 und in den Finanzplanungsjahren
                                                                        Montag – Freitag:         8:30 bis 12:00 Uhr
2017 bis 2019 wurden bisher keine Mittel für die Gewährung
eines Investitionskostenzuschusses eingeplant.                          Montag – Mittwoch:       13:30 bis 15:30 Uhr

Richtlinien für die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen          Donnerstag:              13:30 bis 18:00 Uhr
in derartigen Fällen wurden vom Marktgemeinderat des Mark-                         Besuchen Sie uns im Internet unter
tes Remlingen nicht beschlossen. Sofern der Marktgemeinderat                           www.vgem-helmstadt.de.
bereits vor Erlass der Haushaltssatzung 2017 dem Evang.-Luth.                Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pfarramt Remlingen einen Zuschuss in Aussicht stellen möchte,
wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:                                   Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Evang.-Luth. Pfarramt Rem-
lingen für die Ertüchtigung der Pfarrscheune einen Investitionskos-      Vielen Dank,
tenzuschuss i.H.v. 10 % der Gesamtkosten max. aber 32.000,00 € zu
gewähren. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt einer          an alle Vereine und Privatleute, die auch
positiven rechtsaufsichtlichen Würdigung/Genehmigung des Haus-           dieses Jahr bereit waren, für die Kinder ein
halts 2017 des Marktes Remlingen. Die Auszahlung erfolgt frühes-         abwechslungsreiches Ferienprogramm zu
tens nach Vorlagen eines schriftlichen Auszahlungsantrages (incl.
Baukostennachweis).                                                      gestalten.

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                      7
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
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           Informationen des Marktes Remlingen

    Brennholzbestellung Markt Remlingen
Die Aufarbeitung des Holzes in PEFC-zertifizierten Wäldern darf grundsätzlich nur noch von Personen mit
qualifiziertem Motorsägekurs erfolgen.
Wird das Holz von einem Unternehmer abgefahren und auf einem privaten Holzplatz aufgearbeitet,
teilen Sie uns dies bitte mit. In diesem Fall wird von Ihnen kein Motorsägeschein benötigt.
Der Nachweis muss bei der Holzbestellung vorgelegt werden.

Der Motorsägeschein
ist beigefügt
wurde bereits vorgelegt
oder

Das Holz wird von _________________________________________________ aufgearbeitet / abgefahren.

Hiermit bestelle ich ___________ Ster IL-Brennholz                              ___________ Schlagabraum
(Höchstabgabe: 15 Ster je Haushalt)

_____________________________________________________   _______________________________________________________________________________
Name, Vorname                                           Straße

Tel.-Nr. _______________________________________________________________

______________________              __________________________________________________________________________________________________
(Datum)                             (Unterschrift)

Abgabe bis spätestens 31.      Oktober bei der VGem Helmstadt
Hinweis:
Sofern sich nach erfolgter Bestellung Änderungen ergeben, melden Sie diese bitte der VGem Helmstadt,
Frau Sporn, Tel. 9079-13, Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de.

Wichtig:
Nach der Holzaufarbeitung müssen die ausgebauten Waldwege wieder von Sägemehl und Holzspänen gesäubert
werden, da die Wege sonst auf Dauer durch Humusbildung Schaden nehmen.

8                                                                                              Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

   RICHTIG SORTIEREN
   KOMPOSTQUALITÄT SICHERN
   UND KOSTEN SPAREN
   Als Weltmeister auf dem Gebiet der                  • Nur pflanzliches Material in der Bio-                Eine konsequente und eigenverant-
   Abfalltrennung sind die Deutschen                     tonne entsorgen (auch Fisch- und                    wortliche Trennung der Bioabfälle spart
   ungeschlagen beim Sortieren ihres                     Fleischreste gehören in den Restmüll).              unnötige Kosten bei der Kompostierung
   Mülls. Was die Biotonne angeht,                     • Bioabfälle vor der Entsorgung von                   und ermöglicht weiterhin die Herstellung
   gibt es jedoch noch Verbesserungs-                    künstlicher Verpackung, wie z. B.                   eines qualitätsgesicherten Komposts.
   bedarf. Damit unser Kompost auch                      Alufolie, Einmachgläsern oder
   weiterhin mit dem RAL-Gütesiegel                      Plastiknetzen, befreien.                            Helfen auch Sie mit und
   ausgezeichnet werden kann, bitten wir               • Keine Kunststofftüten, auch keine                   trennen Sie richtig!
   alle Kunden, Folgendes zu beachten:                   kompostierbaren Biobeutel, in die
                                                         braune Tonne werfen.
                                                       • Abfallbehälter gerade bei Dunkelheit
                                                         nicht verwechseln.
                                                       • Alle anderen Abfälle in die entspre-
                                                         chenden Behälter sortieren oder auf
                                                         dem Wertstoffhof abgeben.

                                                                     Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
                                                                     Abfallwirtschaftsbetrieb Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim
                                                                     Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info
                                       Ihr Abfall – unsere Aufgabe   www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr

                                                                                Wohnberatung
                                                                                   Das Kommunalunternehmen
                                                                                    des Landkreises Würzburg

                                                                     Gut zuhause wohnen –
                                                                                                                                    kostenlos
                                                                                                                                               ell
                                                                     auch im Alter oder                                             profession
                                                                     mit Behinderung                                                 persönlich
                                                                     Oft werden Wohnungen der Lebenssituation im
                                                                     Alter oder bei einer Behinderung nicht gerecht.
                                                                     Die Wohnberatung für den Landkreis Würzburg
                                                                     • informiert Sie über Möglichkeiten, Hindernisse und
                                                                       Gefahrenquellen zu beseitigen,
                                                                     • kennt Hilfsmittel, die Ihren Alltag erleichtern,
                                                                     • berät Sie über Finanzierungsmöglichkeiten für den
                                                                       Wohnungsumbau.

        Wohnberatung des Landkreises Würzburg – Zeppelinstraße 67 – 97074 Würzburg
        Telefon: 0931 8044258 – E-Mail: tobias.konrad@kommunalunternehmen.de

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                                        9
Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
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           Verschiedenes

            Bayer. Rotess
            Kreuz

                      Nächster
                 Blutspendetermin:
                     Uettingen:

               Mittwoch, 5. Oktober
              von 18.00 bis 20.30 Uhr
           in der alten Schule, Würzburger Str. 1,
                          Uettingen

            Bitte unbedingt den Spendeabstand
                  von 56 Tagen einhalten!!

           Der Blutspendedienst weist darauf hin:
           Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbe-
           dingt Ihren Blutspendepass mit.
           Zumindest aber einen Lichtbildausweis
           (Personalausweis, Reisepass, Führer-
           schein).

10          Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Kinder und Familie

 52. Secondhand-Basar
         ngen
 in Remlingen

                  Am Sonntag, 16. Oktober,
                        14.00 bis 17.00 Uhr,
findet wieder der Secondhand-Basar im Gemeindesaal der ka-             Musikalische
tholischen Kirche - Alte Würzburger Straße - statt.
Angeboten werden gut erhaltene Baby- und Kinderbekleidung,
                                                                       Früherziehung/
Spielsachen, Bilderbücher, Kinderfahrzeuge etc.                        Flötengruppe
Nummern und Infos zum                     Basar   gibt   es   unter:
basar-remlingen@gmx.de.                                                Ab Oktober 2016 bieten wir wieder Kurse für die Musikalische
                                                                       Früherziehung und eine Flötengruppe an.
Den Erlös spenden wir in diesem Jahr an die Kinderklinik
Mönchberg e.V.                                                         In verschiedenen Altersgruppen zeigen wir den Kindern spiele-
                                                                       risch und altersgerecht einen Weg zur Musik. Dabei lernen sie
Wir dürfen herzlich zu Kaffee und selbstgebackenen Kuchen
                                                                       Singen, rhythmisches Sprechen, Instrumentenkunde und musi-
einladen und hoffen, dass möglichst viele Artikel den „Besitzer“
                                                                       kalische Grundkenntnisse.
wechseln.
                                                                       Für Anmeldungen, Fragen und nähere Informationen bitte
NEU - für alle, die uns gerne helfen wollen:
                                                                       einfach unter Tel.: 0173 – 46 34 70 5 anrufen
Das Zurücksortieren der Sachen findet diesmal am Sonntag di-           oder per Mail an: annakampert@gmx.de.
rekt im Anschluss an den Basar statt, also NICHT am Montag!
                                                                                                                      Anna Kampert
Wir freuen uns über jede helfende Hand am Sonntag ab
ca. 16.30 - 17.00 Uhr.
                                                                                                                             Anzeigen
Und: Natürlich auch am Samstag beim Auflegen der Sachen sind
Helfer herzlich willkommen: Samstag morgens ab 8.00 Uhr.
Vielen Dank!
                       Das Basar-Team, Ulrike Beyer & Cordula Tibin

 Krabbelgruppe
 Holzkirchen / Wüstenzell
Für alle Kinder von 0-3 Jahren
mit ihren Mamas oder Papas.
Dienstags
von 10:00 – 11:30 Uhr
in Wüstenzell Bergstraße,
im alten Rathaus

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                     11
Aus Vereinen und Verbänden

 Freiwillige Feuerwehr                                                Der Frauenkreis lädt ein:
 Remlingen
Termine:                                                                         Dips und Aufstriche Teil II
Mi. 05.10. 18:30 Uhr        Übung Digitalfunk                                         Referentin: Petra Schlereth

Fr. 21.10. 18:30 Uhr        Hydrantenüberprüfung in mehreren                  Freitag, 21. Oktober 19.30 Uhr
                            Gruppen, danach gemeinsames Grillen
                                                                                  Pfarrscheune Remlingen
Mo. 24.10. 19:00 Uhr        Übung Digitalfunk
Do. 10.11. 18:30 Uhr        Übung Technische Hilfeleistung           Die Vorbereitungen beginnen um 18.00 Uhr. Um besser planen
                            an Übungs-PKW‘s                          zu können, wird bei der Anmeldung gebeten mitzuteilen, ob
                                                                     man bei den Vorbereitungen mithilft oder zum Essen kommt.
Termine Jungendfeuerwehr:                                            Anmeldungen bei Beate Leichtlein, Tel. 8362
Do. 29.09. 18:00 Uhr        Übung Jugendfeuerwehr                    Ein Unkostenbeitrag wird erhoben.
Do. 13.10. 18:00 Uhr        Übung Jugendfeuerwehr
                                                                                                                                   Anzeigen
Do. 27.10. 18:00 Uhr        Übung Jugendfeuerwehr
Fr. 04.11.ca. 18:00 Uhr Wissenstest
Jeder interessierte Jugendliche ist herzlich eingeladen!

 Soldatenkameradschaft
Die Soldatenkameradschaft Remlingen fährt am Samstag,
22. Oktober 2016 zum Peter-Scheiner-Gedächtnisschießen
nach Karbach. Abfahrt ist um 15.00 Uhr am Marktplatz.
Anmeldung bis zum 08.10.16 beim 1. Vorstand
Wolfgang Günther, Tel. 1395.

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 TERMINE IN KÜRZE
 Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
 sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern

 Oktober 2016

 Mo. 3. Oktober         Tiersegnung auf dem Reitgelände
                        – mit Tierflohmarkt
                                                                                                                            www.cemex.de

 So. 16. Oktober        Kath. Kirche: Secondhand-Basar

 Fr. 21. Oktober        Frauenkreis: Vortrag in der Pfarrscheune

 Sa. 22. Oktober        Soldatenkameradschaft: Ausflug

 Do. 27. Oktober        Synagoge Urspringen:                          CEMEX Kies & Splitt GmbH
                        „Ein Blick ins Judentum“                      Steinbruch Helmstadt, Am Klettenberg
                                                                      Tel. 09369-2360, Fax 0931-9706925
 Fr. 28. Oktober        TSV: Jahreshauptversammlung                   christian.baunach@cemex.com

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Kirchliche Nachrichten

 Katholische Pfarrgemeinde                                         Beitrag zum Lutherjahr:
                                                                   „Ein Blick ins Judentum“
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt
Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115                                        Donnerstag, 27. Oktober, 19.30 Uhr
Mail: pfarrei.helmstadt@bistum-wuerzburg.de                       Ostwestlich-westöstlich: Marc Chagall und
                                                                  Jirí Mordechai Langer – ein Bild-Text-Abend
                                                                  in der Synagoge Urspringen mit Kristina Kallert und Prof. Dr.
                                                                  Sabine Koller, Lehrstuhl für slawisch-jüdische Studien, Regens-
                                                                  burg – in Kooperation Freundeskreis Synagoge Urspringen,
                                                                  VHS Marktheidenfeld, evang. Kirche Remlingen.
                                                                  Gebühr: EUR 5,-/EUR 3,- mit Erm.

                                                                   Gemeindebücherei
                                                                   Remlingen
                                                                          Öffnungszeiten: Di 15 - 17 Uhr Do 17 - 19 Uhr
                                                                                 (in den Ferien nur donnerstags)
                                                                                                                   Ingrid Aumüller

                                                                                                                           Anzeigen

                                                                       Ein herzliches Dankeschön
                                                                       Allen, die mir zu meinem

                                                                                85. Geburtstag
                                                                       mit so viel Glückwünschen, Blumen,
                                                                       Liedvorträgen und Geschenken eine Freude
                                                                       gemacht haben.

                                                                                                     Ruth Seubert

Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016                                                                                  13
Arzt & Apotheke

                                                                                        Di. 18.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
 Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst
 Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die                                    Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
 Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat                               Mi. 19.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
 folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys                                           Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
 ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch                              Do. 20.10. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
 in den Mobilfunknetzen.                                                                           Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
                                                                                        Fr. 21.10. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
  Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                   Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
  Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833                            Sa. 22.10. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
  Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr                                           Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
  Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr                                                    So. 23.10. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
  Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212                                    St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
  Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern:
                                                                                        Mo. 24.10. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
  kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117
                                                                                                   Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
  Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst:
  Tel. 0700 35070035                                                                    Di. 25.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
                                                                                                   Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
                                                                                        Mi. 26.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
  Notdienst der Apotheken                                                                          Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
                                                                                        Do. 27.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
  Notdienst jeweils von 8:00 Uhr                                                                   Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
  bis 8:00 Uhr des Folgetages                                                           Fr. 28.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
                                                                                                   Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
                                       Tel. 0800 00 22 833                              Sa. 29.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern;                                               Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen.                                            So. 30.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
                                                                                                   Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Sa. 01.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251                      Mo. 31.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
           Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020              Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
So. 02.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
           Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030              Di. 01.11. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Mo. 03.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844                    Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
           St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280            Mi. 02.11. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
Di. 04.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718                                    St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
           Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199      Do. 03.11. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Mi. 05.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830                          Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
           Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414                                                                                    Anzeigen
Do. 06.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
           Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617                     Die Praxis Dr. Hay, Neubrunn
Fr. 07.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550                        ist wegen Urlaub vom 31.10.- 04.11.2016 geschlossen.
           Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Sa. 08.10. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990                 Vertretung übernimmt freundlicherweise
           Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
So. 09.10. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
                                                                                                           Dr. Jochen Schmelz
           Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444       Holzkirchhausener Str. 47 97264 Helmstadt
Mo. 10.10. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999                                 Tel.: 09369/2453
           Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Di. 11.10. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
           Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020                 Menschen- und musikbegeisterte
Mi. 12.10. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
           Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030                       Diplom-Instrumentallehrerin
Do. 13.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251                               (Harfe, Klavier) unterrichtet bei genügend
           St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280                            Interesse auch in Ihrem Ort.
Fr. 14.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
           Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
                                                                                                              Telefon 0931/281103
Sa. 15.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
           Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
So. 16.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718                           Remlingen: Ackerland zu verkaufen
           Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617                       4 ha an einem Stück
Mo. 17.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830                          Tel. 06026/8160
           Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755

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Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016       15
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