Markt Remlingen Mitteilungsblatt - Freitag, 30. September 2016
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Verschiedenes Wir gratulieren − unsere Jubilare Rufen Sie den Bürgerbus 1. Oktober: Gerhard Mrosek, Mühlgasse 5, 77 Jahre 2. Oktober: Waltraut Wengel, Am Gänsberg 10, 77 Jahre 6. Oktober: Betti Häfner, Weinbergweg 1, 78 Jahre 11. Oktober: Erich Birk, Birkenfelder Str. 6, 76 Jahre 19. Oktober: Karl Krapf, Hans-Gebhardt-Str. 30, 84 Jahre Rufbus 24. Oktober: Gerhard Fauser, Mühlbergring 25, 75 Jahre Mittwochs 25. Oktober: Hildegard Dindorf, Birkenfelder Str. 13, 82 Jahre 25. Oktober: Siegmund Hartmann, Lehmerbergweg 18, 76 Jahre in der Zeit von 28. Oktober: Rudolf Weber, Hintere Gasse 16, 79 Jahre 9:00 – 12:00 Uhr 28. Oktober: Sigrid Steigerwald, Untere Gasse 4, 76 Jahre 29. Oktober: Helga Rath, Hans-Gebhardt-Str. 8, 75 Jahre 31. Oktober: Anna Schwab, Würzburger Str. 9, 75 Jahre Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. 1. November: Ludwig Eirich, Marktplatz 2, 85 Jahre 2. November: Margarete Eirich, Marktplatz 2, 87 Jahre Bitte vergessen Sie nicht: 4. November: Irmgard Bauer, Holzkirchener Str. 10, 77 Jahre Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor Einwohnern ab dem 75. Geburtstag. Zum 80. und dann im 5-Jahresrhythmus gratuliert der Bürgermeister dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden persönlich. Haltepunkt an unter Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, 09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 auch für die folgenden Jahre. Liebe Seniorinnen und Senioren, ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €. Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen Tag verschoben werden kann. Abfallentsorgung Impressum Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich Restmüll: 7.(!) und 20. Oktober jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Bioabfall: 13. und 27. Oktober Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19, Leichtverpackungen 97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen (LVP, Gelber Sack): 10. und 24. Oktober Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 , Blaue Papiertonne: 17. Oktober Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg, Problemmüll: 22. Oktober Anzeigenannahme: Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89, Fax 0931/78421-88, E-Mail: remlingen@mageta-verlag.de Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, Öffnungszeiten: E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Elektroschrott: Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs- Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr www.mageta-verlag.de Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Das nächste Gemeindeblatt erscheint Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr am 4. November 2016. Redaktionsschluss: 20. Oktober 2016 2 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Informationen des Marktes Remlingen Gemeindliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten des Rathauses Bürgermeister-Sprechstunden: Tel. 2315, Fax 2515 Montag von 19:00 bis 20:00 Uhr Samstag von 10:00 bis 11:00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt Fundsachen: weitergeleitet. Es wurde ein Geldbeutel gefunden, abzuholen im Rathaus. Besuchen Sie uns auch unter: www.remlingen.de Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 23. August 2016 Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2015 Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 07.04.2016 wurde bekannt gegeben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt. 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) EINNAHMEN Verwaltungshaushalt Verwaltungshaushalt Gesamt-Haushalt Soll lfd. Haushaltsjahr + 2.839.724,14 € 2.086.477,41 € 4.926.201,55 € Neue Haushaltsreste + 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr - 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren - 5,00 € 0,00 € 5,00 € Bereinigte Soll-Einnahmen = 2.839.719,14 € 2.086.477,41 € 4.926.196,55 € AUSGABEN Verwaltungshaushalt Verwaltungshaushalt Gesamt-Haushalt Soll lfd. Haushaltsjahr + 2.839.719,14 € 2.086.477,41 € 4.926.196,55 € Neue Haushaltsreste + 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren - 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren - 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bereinigte Soll-Ausgaben = 2.839.719,14 € 2.086.477,41 € 4.926.196,55 € 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder Unerledigte Vorschüsse 4.603,13 € Unerledigte Verwahrgelder 1.599.892,77 € 3. Stand des Vermögens und der Schulden Stand zu Beginn des Zugang Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahre Vermögen 2.198.429,52 € 481.616,79 € 250.086,15 € 2.429.960,16 € Schulden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beschlussfassung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2015 Zur Jahresrechnung des Marktes Remlingen für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den im Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.08.2016 Nr. 1 festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 3
Informationen des Marktes Remlingen Bauantrag (isolierte Befreiung): schaftsplan/das Forstbetriebsgutachten/die gutachtliche Fest- Errichtung einer Doppelgarage stellung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KWaldV. Die Aufgaben der unte- auf Fl.Nr. 1282/1, Am Spielberg 8, Remlingen ren Forstbehörde richteten sich nach § 6 (Betriebsleitung) und § 7 (Betriebsausführung) der Körperschaftswaldverordnung. Mit Unterlagen vom 22.07.2016, eingegangen am 03.08.2016, wird die isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan „Ha- Zur Betriebsleitung gehören insbesondere die sachgemä- senknückel“ festgesetzten nordöstlichen Baugrenze bean- ße und wirtschaftliche Umsetzung des Forstwirtschaftsplans tragt, um in diesem Bereich des Baugrundstücks Fl.Nr. 1282/1, oder des Forstgutachtens, die jährlichen Betriebsplanungen, Am Spielberg 8, von Remlingen eine Doppelgarage errichten Mitwirkung bei der langfristigen Forstbetriebsplanung, Pla- zu können. nung von Unternehmer- und Selbstwerbereinsatz, Erfolgs- kontrolle, Auskünfte nach Agrarstatistikgesetz, ggf. Mithilfe Nachdem dem Bauherren in der Marktgemeinderatssitzung beim Holzverkauf nach den Vorgaben der Körperschaft unter vom 09.07.2015 (TOP 6.3) eine entsprechende Befreiung zu- Berücksichtigung vorhandener Vermarktungsstrukturen. Der gebilligt worden war und dies auch in einer späteren Bauan- Verkaufsabschluss ist Aufgabe der Körperschaft. Erfolgt die tragsvariante so enthalten war (siehe TOP 3 der Marktgemein- Holzvermarktung über eine Forstbetriebsgemeinschaft, wird deratssitzung vom 01.12.2015), wurde das „Hauptvorhaben“ die Mithilfe der unteren Forstbehörde dieser auf Wunsch zur Wohnhausneubau anschließend unter Ausweisung von zwei Verfügung gestellt. Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein- gereicht (siehe TOP 2 der Marktgemeinderatssitzung vom Zur Betriebsausführung gehören insbesondere auch die Holz- 12.04.2016). aufnahme (die Körperschaft stellt hierzu die notwendigen Hilfskräfte), auf Wunsch die Losbildung, Erstellung der Num- Nun hat der Bauherr sich entschieden, zur Abdeckung des mernliste und die Holzüberweisung sowie die Vorbereitung Stellplatzbedarfs nun doch eine Doppelgarage anstatt der und Ausführung der jährlichen Betriebsplanungen, die Mitwir- Stellplätze zu errichten und die laut Bebauungsplan an der kung beim Forstschutz, die Vorbereitung der Lohnabrechnung nördlichen Grundstücksgrenze festgesetzten Bäume hinter für die Waldarbeiter der Körperschaft, der Abrechnung von (d.h. im nordöstlichen Anschluss) der Garage vorzusehen. Da Unternehmer- und Selbstwerbereinsätzen sowie die Mitwir- diese Variante auf Rückfrage des Bauherrn vom Landratsamt kung bei der langfristigen Forstbetriebsplanung. positiv beurteilt wurde, der Marktgemeinderat dieser Variante ebenfalls schon zugestimmt hatte und auch die betreffende Nicht zur Betriebsleitung und -ausführung gehören Grund- Nachbarunterschrift vorliegt, steht der Erteilung der beantrag- stücksgeschäfte, Betriebsabrechnung, Lohnrechnung, Kassen- ten isolierten Befreiung nichts entgegen. geschäfte, der Jagdbetrieb, Schadensermittlungen, Waldwert- schätzungen, Regelung und Ablösung von Nutzungsrechten Die Antragsunterlagen einschließlich Nachbarunterschrift sind u.ä. vollständig. Die Zuständigkeit für solche sog. „isolierte Befrei- ungen“ wurde mit der letzten BayBO-Änderung auf die Ge- Im Pakt für den Kommunalwald (= gemeinsame Erklärung meinden übertragen, sodass der Marktgemeinderat abschlie- zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im ßend über diesen Antrag entscheiden kann. Kommunalwald zwischen der Bay. Staatregierung, dem Bay. Gemeindetag und dem Bay. Städtetag) vom 08.12.2011 wur- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag zuzustimmen und die de vereinbart, dass die Entgelte für die Betriebsleitung und isolierte Befreiung im Hinblick auf die im Bebauungsplan „Hasen- Betriebsausführung nochmals in den Jahren 2013 und 2015 knückel“ festgesetzte nordöstliche Baugrenze zu erteilen. angehoben werden, um ab 2016 kostendeckende Sätze zu erreichen. Dabei werden die vom Kommunalwald zu erbrin- genden Gemeinwohlfunktionen berücksichtigt und Kostende- ckung angenommen, wenn die Entgelte durchschnittlich 60 % der dem Staat entstehenden Personalaufwendungen erreicht haben. Für Gemeinden mit eigener Betriebs-leitung/Betriebs- Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäldern ausführung wurde im Gegenzug ein Gemeinwohlausgleich der VGem-Mitgliedsgemeinden; Aufgabenübertragung mit- vereinbart. tels Zweckvereinbarung auf die VGem Helmstadt Die Verträge zwischen dem Freistaat und den einzelnen VGem- Gemäß den Verträgen über die Betriebsleitung und Betriebs- Mitgliedsgemeinden wurden im gegenseitigen Einvernehmen ausführung im Körperschaftswald zwischen dem Freistaat mit Ablauf des 31.12.2014 aufgelöst. Bayern –Forstverwaltung- Amt für Landwirtschaft und Forsten- und den einzelnen VGem-Mitgliedsgemeinden wurde die o.g. Im Rahmen einer Bürgermeisterbesprechung am 16.05.2013 Aufgabe von der unteren Forstbehörde übernommen. Grund- in der VGem, wurde die Kostenbelastung für die Betriebslei- lagen hierfür waren das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), tung und -ausführung in den Wäldern der VGem-Mitgliedsge- die Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) und der Forstwirt- meinden aufgezeigt. Im Jahr 2014 stellte sich diese wie folgt dar: Mitgliedsgemeinde Entgelt 2014 Betriebs- Entgelt 2014 Hektar Festmeter leitung + ausführung nur Betriebsleitung Holzbodenfläche Jahreshiebsatz Markt Helmstadt 19.433,89 € 2.062 € 446 3.000 Gemeinde Holzkirchen 4.181,66 € 581 € 130 650 Markt Remlingen 12.320,07 € 1.466 € 315 1.900 Gemeinde Uettingen 19.261,34 € 1.783 € 382 2.970 Summen 55.196,96 € 5.892 € 1.273 8.520 4 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Informationen des Marktes Remlingen Die Zuständigkeit für die Betriebsleitung und -ausführung in Waldpflegevertrages die Betriebsleitung und -ausführung in den VGem-Mitgliedsgemeinden lag bis zum 31.12.2014 bei den Kommunalwälder zu übernehmen. Die Gemeinschaftsver- Herrn Förster Lang. Herr Lang betreute darüber hinaus auch sammlung der VGem Helmstadt hat daraufhin in ihrer Sitzung noch das Gebiet des Kommunalwaldes des Marktes Neubrunn am 19.12.2013 den Vollzug ihres Beschlusses vom 06.06.2013 mit rund 481 Hektar Holzbodenfläche. Das vom Markt Neu- (TOP 4 – Einstellung einer eigenen Fachkraft bei der VGem) brunn im Jahr 2013 zu zahlende Entgelt betrug 16.531 €. vorläufig ausgesetzt. Die VGem-Mitgliedsgemeinden wurden gleichzeitig gebeten, einen Waldpflegevertrag mit der FBG w.V. Wird die Betriebsleitung und die Betriebsausführung durch abzuschließen. gemeindliches Personal erledigt, bekommen die Gemeinden einen sogenannten Gemeinwohlausgleich. Er beträgt derzeit Die FBG w.V. hat ab dem 01.10.2014 mit Herrn Timo Renz 7,80 €/Hektar. Für die VGem-Mitgliedsgemeinden lag der Aus- das erforderliche Fachpersonal –befristet für zwei Jahre- ein- gleichsbetrag im Jahr 2015 bei insgesamt 8.159,95 € und im Jahr gestellt, welcher die ordnungsgemäße Betriebsleitung und 2016 bei insgesamt 9.767,94 €. –ausführung im Kommunalwald des Marktes Helmstadt, der Gemeinde Holzkirchen, des Marktes Remlingen, der Gemeinde Für die Wahrnehmung von Betriebsleitung und -ausführung Uettingen und des Marktes Neubrunn (ab 01.07.2015) sicher- muss durch einen Beamten/Beschäftigten erledigt werden, der gestellt hat. Die vorgenannten Körperschaften waren am Ein- die Ausbildung für den gehobenen technischen Forstdienst stellungsverfahren der FBG w.V. beteiligt. (jetzt: 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissen- schaft und Technik, Fachsparte Forstwirtschaft) durchlaufen Am 09.10.2014 hat die FBG w.V. den notwendigen Waldpfle- hat. Dieser darf höchstens 2.000 Hektar betreuen. Dieser könn- gevertrag für die Betriebsleitung und Betriebsausführung im te noch zusätzliche Aufgaben wie insbesondere z.B. die Baum- Kommunalwald vorgelegt. Die Laufzeit des Vertrages begann kontrolle im Rahmen des gemeindlichen Risk Managements am 01.01.2015 und endet am 31.12.2016. Das Jahresentgelt übernehmen. liegt bei 12.558,55 € brutto (= 33,00 €/Hektar Forstbetriebsflä- che) und war damit um 238,48 € über dem Entgelt des Frei- Die Bayerische Staatsforstverwaltung zieht sich sukzessive staates Bayern im Jahr 2014. Für den Gemeinwohlausgleich er- aus der Betreuung der Kommunalwälder zurück und die Ent- hielt der Markt Remlingen im Jahr 2015 eine Zuwendung i.H.v. gelte haben -wie oben aufgezeigt- ein Niveau erreicht was die 1.997,95 € und im Jahr 2016 eine Zuwendung i.H.v. 2.373,54 €. VGem-Bürgermeister in der Bürgermeisterbesprechung am 16.05.2013 dazu bewegt hat die Grundsatzüberlegung anzu- Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 stellen, die Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäl- beschlossen, den Waldpflegevertrag mit Betriebsleitung und dern der VGem-Mitgliedsgemeinden künftig mit eigenem -bei Betriebsausführung zwischen der Forstbetriebsgemeinschaft der VGem beschäftigten- Personal zu bewerkstelligen. Neben Würzburg w.V. mit Sitz in Würzburg und dem Markt Remlingen, diesem Aufgabenbereich müsste der/die Beschäftigte noch vertreten durch den 1. Bürgermeister Klaus Elze, abzuschließen. weitere Verwaltungstätigkeiten (Baumkontrolle, Holzabfuhr- Auf Grund des bevorstehenden Ausscheidens des Geschäfts- scheine, Submission, Rechnungen, Sollstellungen, Wild- und führers muss die Geschäftsführung der FBG neu organisiert Jagdschäden, jagdrechtliche Fragen, Eigenjagd- und Gemein- bzw. neu besetzt werden. Geschäftsführer ist derzeit Herr Ge- schaftsjagdreviere u.a.) erledigen. Ziel war es hierbei auch, org Baunach, ein Beschäftigter der Stadt Würzburg. Nachdem durch die Einstellung einer geeigneten Fachkraft eine gewisse Herr Baunach in absehbarer Zeit aus dem Dienst der Stadt Kompensation bei der bisherigen und zukünftigen Arbeits- und Würzburg ausscheiden wird, fanden bereits am 02.07.2015, Personalentwicklung innerhalb der VGem zu erreichen. 09.11.2015 und am 11.02.2016 ausführliche Gespräche mit Der Bürgermeisterausschuss war sich darüber einig, baldmög- dem zuständigen Referenten Herrn Wolfgang Kleiner, dem lichst die Betreuung der VGem-Wälder mit eigenem VGem-Per- Dienststellenleiter des städt. Gartenamtes, Herrn Dieter Müller sonal durchzuführen. und weiteren Mitgliedern aus der Vorstandschaft der FBG über die erforderliche Neuorganisation/Neubesetzung der FBG-Ge- Die Gemeinschaftsversammlung hat deshalb in ihrer Sitzung am schäftsführung statt. 06.06.2013 beschlossen, dass nach Kündigung zum 31.12.2015 bzw. Auflösung der gemeindlichen Verträge zum 31.12.2014 Die Vertreter der Stadt Würzburg haben sich bei allen statt- mit dem Freistaat Bayern künftig (ab dem 01.01.2016 bzw. ggf. gefundenen Gesprächen zum Erhalt der FBG ausgesprochen 01.01.2015) die Betriebsleitung und die Betriebsausführung und auch die Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsfüh- für die Wälder der VGem-Mitgliedsgemeinden durch die VGem rung mit eigenem Personal signalisiert. Die konkrete Konditio- Helmstadt erledigt wird. nen und Rahmenbedingungen wurden von den Vertretern der Stadt Würzburg hierfür jedoch nicht genannt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 sollten alle hier- für erforderlichen Voraussetzungen eingeplant werden. Der Nachdem die von den VGem-Mitgliedsgemeinden mit der FBG Vorsitzende wurde ermächtigt, die für die Betriebsleitung und geschlossenen Waldpflegeverträge, wenn diese nicht bis zum Betriebsführung erforderliche Fachkraft nach Möglichkeit mit 30.06.2016 gekündigt werden, sich unbefristet verlängert hät- Wirkung vom 01.10.2014 einzustellen. ten, wurden die Verträge der VGem-Mitgliedsgemeinden am 07.03.2016 frist- und formgerecht wegen der bis dato unklaren Der Marktgemeinderat des Marktes Remlingen hat in seiner Geschäftsführungsorganisation der FBG ab dem Jahr 2017 und Sitzung am 25.06.2013 beschlossen, den Vertrag mit dem Frei- den damit ggf. anfallenden deutlich höheren Entgelten vor- staat Bayern über die Betriebsleitung und die Betriebsführung sorglich gekündigt. im gemeindlichen Kommunalwald frist- und formgerecht zu In der Vorstandssitzung der FBG am 27.04.2016 teilte Herr Die- kündigen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ter Müller (Dienststellenleiter Gartenamt Stadt Würzburg) im Würzburg hat mit Schreiben vom 10.09.2013 die Beendigung Auftrag von Herrn Referent Kleiner mit, dass die Stadt Würz- des Vertragsverhältnisses zum 31.12.2014 bestätigt. burg auch in Zukunft Mitglied der FBG bleiben wird, um durch Im Oktober 2013 hat dann die Forstbetriebsgemeinschaft Würz- sie die Vermarktung des städtischen Stamm- und Wertholzes burg w.V. der VGem Helmstadt bzw. ihren Mitgliedsgemein- sicher zu stellen. Darüber hinaus wurde der FBG bei der vor- den angeboten, ab dem 01.01.2015 über den Abschluss eines genannten Vorstandssitzung von Herrn Müller in Aussicht ge- Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 5
Informationen des Marktes Remlingen stellt, dass die Stadt Würzburg auch grundsätzlich bereit wäre, Auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse wurde von Seiten der die Geschäftsführung der FBG nach dem Ausscheiden des ne- FBG-Vorstandschaft festgestellt, dass die angedachte Neuorga- benberuflichen tätigen Geschäftsführers durch einen Beamten/ nisation der FBG-Geschäftsführung durch die Übernahme der Beschäftigten, welcher die Ausbildung für gehobenen techni- Betriebsleitung und –ausführung in weiteren Gemeinden und schen Forstdienstes durchlaufen hat, gegen Entgelt sicherzu- der damit erforderlichen Neueinstellung von qualifiziertem Per- stellen. Konkrete Konditionen und Rahmenbedingungen hat sonal nicht möglich sein wird, da der zusätzliche Arbeitsumfang der Vertreter der Stadt Würzburg erneut nicht genannt. Herr (= Betriebsleitung/-ausführung für die Gemeinde Greußenheim) Müller äußerte sich lediglich wertend über die Beratung der nur für eine Teilzeitbeschäftigung mit einem geringem Zeitum- VGem-Mitgliedsgemeinden zu der vorsorglichen Kündigung. fang ausreichend wäre. Deshalb hat die VGem Helmstadt mit Schreiben vom 29.04.2016 Die VGem-Bürgermeister haben sich nach Abwägung der eige- die Vorstandschaft der FBG vom Gemeinschaftsvorsitzenden nen, also der Interessenslage der VGem-Mitgliedsgemeinden, zu einem von den VGem-Bürgermeistern auf den 06.06.2016 bereits im Vorfeld des Besprechungstermins auf Grund des nun- festgelegten Besprechungstermin eingeladen. Im Einladungs- mehr vorerst manifestierten mangelnden Wachstumspotenzials schreiben wurde darum gebeten, dass insbesondere das der FBG dafür ausgesprochen, die Betriebsleitung und –ausfüh- Vorstandsmitglied der Stadt Würzburg mit einer belastbaren rung –wie bereits ursprünglich im Jahr 2013 beschlossen- mit Aussage bzw. einem konkreten Angebot für eine evtl. dort an- Wirkung vom 01.01.2017 durch die VGem Helmstadt bewerkstel- gedachte Übernahme der FBG-Geschäftsführung teilnehmen ligen zu lassen. sollte. Außerdem wurden die kommunalen FGB-Mitglieder darauf hingewiesen, dass es zielführend sei, wenn diese eine Die Vermarktung des gemeindlichen Stamm- und Wertholzes verbindliche Aussage machen könnten, ob sie die Betriebslei- der vier VGem-Gemeinden soll weiterhin durch die FBG erledigt tung und –ausführung im Kommunalwald weiter durch den werden. Freistaat Bayern oder künftig durch die FBG durchführen las- Hierfür ist es nach Art. 7 Abs. 2 KommZG erforderlich die relevan- sen möchten. Zur Vorbereitung auf den vorgenannten Bespre- ten Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Betriebsleitung und chungstermin hat die VGem den Vorstandsmitgliedern je ei- -ausführung) auf die VGem zu übertragen. Eine Übertragung die- nen Beschlussbuchauszug vom Tagesordnungspunkt 1 öT der ser zusammenhängenden Aufgabe ist zweckmäßig. Wird die Auf- VGem-Sitzung vom 19.12.2013 und vom Tagesordnungspunkt gabe durch Zweckvereinbarung übertragen, so gehen auch die 4 öT der VGem-Sitzung vom 19.12.2013 mit der Bitte um Kennt- zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Befugnisse über. In der nisnahme beigelegt. Zweckvereinbarung kann allerdings ausdrücklich etwas anderes Nachdem das Zeitfenster für die Neuorganisation der Ge- bestimmt werden. In der Regel ist es aber zweckmäßig, dass mit schäftsführung mittlerweile allerdings überschaubar war bzw. der Aufgabe auch die entsprechenden hoheitlichen Befugnisse ist und die erforderlichen Entscheidungen in der Vorstandschaft übertragen werden. der FBG nicht länger aufgeschoben werden konnten bzw. soll- Nachdem dieser Aufgabenbereich vom originären Aufgaben- ten, hat die Vorsitzende der FBG, Herr Edgar Martin, vorsorg- und Zuständigkeitsbereich der VGem abweicht, soll die VGem lich den Oberbürgermeister der Stadt Würzburg mit Schreiben hierfür einen getrennten und unterschiedlichen Umlagenschlüs- vom 04.05.2016 gebeten, die konkreten Konditionen und Rah- sel im Haushalt vorsehen. menbedingungen für das von Vertretern der Stadt Würzburg mehrfach in Aussicht gestellte Übernahmeangebot für die FBG- Der Vorsitzende stellt zunächst den Sachverhalt dar und legt Geschäftsführung bis spätestens 05.06.2016 mitzuteilen. dem MGR eine chronologische Abfolge der Ereignisse um die Be- triebsleitung und -ausführung hinsichtlich der Bewirtschaftung Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 12.05.2015, un- der Waldflächen innerhalb der Mitgliedsgemeinden der VGem- terzeichnet von Frau Bürgermeisterin Schäfer-Blake, wurde Helmstadt, beginnend mit dem 06.06.2013 vor. Daraus geht her- als Orientierungsgröße ein jährlicher Betrag von bis zu max. vor, dass die FBG bisher kein Konzept für die Bewirtschaftung des 35.000,00 € netto genannt. Gemeindewaldes nach dem 31.12.2016 vorgelegt hat. Aus dem Bei einem am 06.06.2016 in der VGem stattgefundenen Bespre- MGR wurde vorgetragen, dass das Angebot der Verwaltungsge- chungstermin, an welchen kein Vertreter der Stadt Würzburg meinschaft Helmstadt zur Übernahme der Betriebsleitung und teilnahm, hat die anwesende Vorstandschaft der FBG festge- -ausführung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten nicht aussa- stellt, dass die Annahme des Angebotes der Stadt Würzburg gekräftig sei. Die von der Gemeinde voraussichtlich zu erbringen- wohl nicht mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der FBG den finanziellen Aufwendungen sollten offengelegt und mit dem vereinbar sei. Es wurde deshalb vereinbart, dass die FBG mit noch einzufordernden Konzept der FBG vergleichbar sein. zusätzlichem Personal, die Betriebsleitung und –ausführung MGR Fischer stellt daher den Antrag auf Vertagung der Beschluss- in kommunalen Wäldern und die Geschäftsführung nach dem fassung bis zur Sitzung des MGR Remlingen am 20.09.2016. Bis Ausscheiden des Geschäftsführers, bewerkstelligen soll. Die dahin soll von der FBG die Vorlage eines konkreten Angebotes Gemeinden Kirchheim, Leinach und Greußenheim wurden des- zur Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald des halb gebeten, in ihren Gemeinderäten über die Kündigung der Marktes Remlingen nach dem 31.12.2016 eingefordert sowie mit dem Freistaat Bayern für die Betriebsleitung und –ausfüh- von der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt eine Aufstellung rung abgeschlossenen Verträge und gleichzeitig die Übertra- der voraussichtlichen Kosten für die angebotene Dienstleistung. gung dieser Aufgabe an die FBG zu beschließen. Am 28.07.2016 teilten die Bürgermeister der Gemeinden Kirchheim und Lei- Der MGR Remlingen beschließt die Entscheidung zu diesem TOP nach mit, dass ihre Gremien die Kündigung der bestehenden auf den 20.09.2016 zu vertagen. Bis dahin soll von der Forstbe- Verträge mit dem Freistaat Bayern nicht befürwortet haben triebsgemeinschaft Würzburg die Vorlage eines konkreten Ange- und die Aufgabe deshalb nicht an die FBG übertragen werden botes zur Übernahme der Betriebsleitung und -ausführung für kann. Die Gemeinde Greußenheim hat sich dagegen für eine den Kommunalwald des Marktes Remlingen ab dem 01.01.2017 Kündigung und Übertragung ausgesprochen. Der Vertreter der erwirkt werden. Von der VGem Helmstadt wird eine Aufstellung Stadt Würzburg hat sich an der Diskussion nicht beteiligt bzw. über die zu erwartenden Kosten für die Marktgemeinde bei Ab- keinen Wortbeitrag getätigt. schluss der vorgeschlagenen Zweckvereinbarung erbeten. 6 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Informationen des Marktes Remlingen Bayern WLAN - Errichtung von 2 Hotspots Die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand; Artikel aus der Zeitschrift Bay. Gemeindetag Juni 2016 In der Sitzung am 15.03.2016 hat der Marktgemeinderat ent- schieden, dass er dem WLAN-Projekt grundsätzlich positiv ge- In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe Juni genüber steht. In der Sitzung am 19.07.2016 haben Mitarbeiter 2016, wurde der Artikel „Gemeinden zwischen zwei Systemen“ der TKN Deutschland GmbH über die Kosten für die Einrichtung (Die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand) von Herrn Ge- und die laufenden Betriebskosten informiert. Auch wurden die org Große Verspohl (Verwaltungsdirektor Bay. Gemeindetag) haftungsrechtlichen Probleme dargelegt. veröffentlicht. Dieser wurde dem Marktgemeinderat mit der Sitzungseinladung übermittelt. Mit Angebot vom 21. Juli 2016 stellt die TKN Deutschland GmbH die Einrichtung und Hotspot-WLAN-Versorgung für die Berei- Zur Entscheidung über die Ausübung der Option nach § 27 Abs. che Rathaus und Feuerwehrhaus dar. 22 UStG wird dem Marktgemeinderat noch rechtzeitig vor Ab- lauf des Jahres 2016 ein Beschlussvorschlag vorgelegt. Grundlage dieses Angebotes ist unter Anderem der Abschluss einer WLAN-Hotspot-Versorgungsvereinbarung mit einer Lauf- zeit von 3 Kalenderjahren. Das ungeliebte „Enkelgrundstück“; Artikel aus der Zeit- schrift Bay. Gemeindetag Juli 2016 Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung von 2 Hotspots über die TKN Deutschland GmbH entsprechend dem Angebot vom In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe 21.07.2016 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Juli 2016, wurde der Artikel „Das ungeliebte „Enkelgrundstück“ oder: Wie die planende Gemeinde die Hoheit über gehortete Die Verwaltung wird beauftragt, vor Auftragsvergabe die entspre- Baugrundstücke erlangen kann“ von Herrn Matthias Simon chenden Zuschuss-Anträge über Bayern WLAN einzureichen. (Referent vom Bay. Gemeindetag) veröffentlicht. Dieser wurde dem Marktgemeinderat mit der Sitzungseinladung übermittelt. Bauaufsichtlicher Prüfungsumfang; Bekanntgabe aus der Besprechung der Bauamtsleiter am 19.07.2016 Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Ertüchtigung der Am 19.07.2016 fand eine Dienstbesprechung der Bauamtsleiter Pfarrscheune im LRA Würzburg statt. Darin wurde durch das Bauamt u. a. der gesetzliche Prüfungsumfang von Bauanträgen erläutert. Mit Schreiben vom 02.08.2016 beantragt das Evang.-Luth. Pfarramt Remlingen für die Ertüchtigung der Pfarrscheune die Insbesondere ist hier wichtig, was bei Bauanträgen, die im ver- Gewährung eines Investitionskostenzuschusses i.H.v. einfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (macht den überwiegenden Anteil der Bauanträge aus) nicht unter diesen 10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Nach Angaben des Prüfungsumfang fällt. Hierzu gehören vor allem auch die Ab- Pfarramtes sollen die Gesamtkosten i.H.v. 324.276,00 € wie standsflächen. folgt finanziert werden: Derlei Prüfungen unterliegen auch nicht dem Markt. Die Rich- 208.276,00 € Eigenmittel Kirchengemeinde Remlingen tigkeit der Angaben im Bauantrag liegt alleine im Verantwor- 36.000,00 € Zuschüsse Dritter (Stiftungen usw.) tungsbereich der Bauherren, ggfls. deren Architekten / Planver- 10.000,00 € Ergänzungszuweisung Dekanat Würzburg fassern. 70.000,00 € Bedarfszuweisung Landeskirche Die Präsentation der Besprechung wurde dem Marktgemeinde- 324.276,00 € voraussichtliche Gesamtkosten rat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben. Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen handelt Öffnungszeiten der VGem Helmstadt es sich um freiwillige Leistungen des Marktes, die er nur im (Kernzeit) Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gewähren kann 09369 9079-0 (Vermittlung) bzw. darf. Im Haushalt 2016 und in den Finanzplanungsjahren Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr 2017 bis 2019 wurden bisher keine Mittel für die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses eingeplant. Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr Richtlinien für die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr in derartigen Fällen wurden vom Marktgemeinderat des Mark- Besuchen Sie uns im Internet unter tes Remlingen nicht beschlossen. Sofern der Marktgemeinderat www.vgem-helmstadt.de. bereits vor Erlass der Haushaltssatzung 2017 dem Evang.-Luth. Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Pfarramt Remlingen einen Zuschuss in Aussicht stellen möchte, wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Der Marktgemeinderat beschließt, dem Evang.-Luth. Pfarramt Rem- lingen für die Ertüchtigung der Pfarrscheune einen Investitionskos- Vielen Dank, tenzuschuss i.H.v. 10 % der Gesamtkosten max. aber 32.000,00 € zu gewähren. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt einer an alle Vereine und Privatleute, die auch positiven rechtsaufsichtlichen Würdigung/Genehmigung des Haus- dieses Jahr bereit waren, für die Kinder ein halts 2017 des Marktes Remlingen. Die Auszahlung erfolgt frühes- abwechslungsreiches Ferienprogramm zu tens nach Vorlagen eines schriftlichen Auszahlungsantrages (incl. Baukostennachweis). gestalten. Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 7
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Informationen des Marktes Remlingen Brennholzbestellung Markt Remlingen Die Aufarbeitung des Holzes in PEFC-zertifizierten Wäldern darf grundsätzlich nur noch von Personen mit qualifiziertem Motorsägekurs erfolgen. Wird das Holz von einem Unternehmer abgefahren und auf einem privaten Holzplatz aufgearbeitet, teilen Sie uns dies bitte mit. In diesem Fall wird von Ihnen kein Motorsägeschein benötigt. Der Nachweis muss bei der Holzbestellung vorgelegt werden. Der Motorsägeschein ist beigefügt wurde bereits vorgelegt oder Das Holz wird von _________________________________________________ aufgearbeitet / abgefahren. Hiermit bestelle ich ___________ Ster IL-Brennholz ___________ Schlagabraum (Höchstabgabe: 15 Ster je Haushalt) _____________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Name, Vorname Straße Tel.-Nr. _______________________________________________________________ ______________________ __________________________________________________________________________________________________ (Datum) (Unterschrift) Abgabe bis spätestens 31. Oktober bei der VGem Helmstadt Hinweis: Sofern sich nach erfolgter Bestellung Änderungen ergeben, melden Sie diese bitte der VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 9079-13, Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de. Wichtig: Nach der Holzaufarbeitung müssen die ausgebauten Waldwege wieder von Sägemehl und Holzspänen gesäubert werden, da die Wege sonst auf Dauer durch Humusbildung Schaden nehmen. 8 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt RICHTIG SORTIEREN KOMPOSTQUALITÄT SICHERN UND KOSTEN SPAREN Als Weltmeister auf dem Gebiet der • Nur pflanzliches Material in der Bio- Eine konsequente und eigenverant- Abfalltrennung sind die Deutschen tonne entsorgen (auch Fisch- und wortliche Trennung der Bioabfälle spart ungeschlagen beim Sortieren ihres Fleischreste gehören in den Restmüll). unnötige Kosten bei der Kompostierung Mülls. Was die Biotonne angeht, • Bioabfälle vor der Entsorgung von und ermöglicht weiterhin die Herstellung gibt es jedoch noch Verbesserungs- künstlicher Verpackung, wie z. B. eines qualitätsgesicherten Komposts. bedarf. Damit unser Kompost auch Alufolie, Einmachgläsern oder weiterhin mit dem RAL-Gütesiegel Plastiknetzen, befreien. Helfen auch Sie mit und ausgezeichnet werden kann, bitten wir • Keine Kunststofftüten, auch keine trennen Sie richtig! alle Kunden, Folgendes zu beachten: kompostierbaren Biobeutel, in die braune Tonne werfen. • Abfallbehälter gerade bei Dunkelheit nicht verwechseln. • Alle anderen Abfälle in die entspre- chenden Behälter sortieren oder auf dem Wertstoffhof abgeben. Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Abfallwirtschaftsbetrieb Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info Ihr Abfall – unsere Aufgabe www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr Wohnberatung Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Gut zuhause wohnen – kostenlos ell auch im Alter oder profession mit Behinderung persönlich Oft werden Wohnungen der Lebenssituation im Alter oder bei einer Behinderung nicht gerecht. Die Wohnberatung für den Landkreis Würzburg • informiert Sie über Möglichkeiten, Hindernisse und Gefahrenquellen zu beseitigen, • kennt Hilfsmittel, die Ihren Alltag erleichtern, • berät Sie über Finanzierungsmöglichkeiten für den Wohnungsumbau. Wohnberatung des Landkreises Würzburg – Zeppelinstraße 67 – 97074 Würzburg Telefon: 0931 8044258 – E-Mail: tobias.konrad@kommunalunternehmen.de Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 9
Anzeigen Verschiedenes Bayer. Rotess Kreuz Nächster Blutspendetermin: Uettingen: Mittwoch, 5. Oktober von 18.00 bis 20.30 Uhr in der alten Schule, Würzburger Str. 1, Uettingen Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!! Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbe- dingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führer- schein). 10 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Kinder und Familie 52. Secondhand-Basar ngen in Remlingen Am Sonntag, 16. Oktober, 14.00 bis 17.00 Uhr, findet wieder der Secondhand-Basar im Gemeindesaal der ka- Musikalische tholischen Kirche - Alte Würzburger Straße - statt. Angeboten werden gut erhaltene Baby- und Kinderbekleidung, Früherziehung/ Spielsachen, Bilderbücher, Kinderfahrzeuge etc. Flötengruppe Nummern und Infos zum Basar gibt es unter: basar-remlingen@gmx.de. Ab Oktober 2016 bieten wir wieder Kurse für die Musikalische Früherziehung und eine Flötengruppe an. Den Erlös spenden wir in diesem Jahr an die Kinderklinik Mönchberg e.V. In verschiedenen Altersgruppen zeigen wir den Kindern spiele- risch und altersgerecht einen Weg zur Musik. Dabei lernen sie Wir dürfen herzlich zu Kaffee und selbstgebackenen Kuchen Singen, rhythmisches Sprechen, Instrumentenkunde und musi- einladen und hoffen, dass möglichst viele Artikel den „Besitzer“ kalische Grundkenntnisse. wechseln. Für Anmeldungen, Fragen und nähere Informationen bitte NEU - für alle, die uns gerne helfen wollen: einfach unter Tel.: 0173 – 46 34 70 5 anrufen Das Zurücksortieren der Sachen findet diesmal am Sonntag di- oder per Mail an: annakampert@gmx.de. rekt im Anschluss an den Basar statt, also NICHT am Montag! Anna Kampert Wir freuen uns über jede helfende Hand am Sonntag ab ca. 16.30 - 17.00 Uhr. Anzeigen Und: Natürlich auch am Samstag beim Auflegen der Sachen sind Helfer herzlich willkommen: Samstag morgens ab 8.00 Uhr. Vielen Dank! Das Basar-Team, Ulrike Beyer & Cordula Tibin Krabbelgruppe Holzkirchen / Wüstenzell Für alle Kinder von 0-3 Jahren mit ihren Mamas oder Papas. Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr in Wüstenzell Bergstraße, im alten Rathaus Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 11
Aus Vereinen und Verbänden Freiwillige Feuerwehr Der Frauenkreis lädt ein: Remlingen Termine: Dips und Aufstriche Teil II Mi. 05.10. 18:30 Uhr Übung Digitalfunk Referentin: Petra Schlereth Fr. 21.10. 18:30 Uhr Hydrantenüberprüfung in mehreren Freitag, 21. Oktober 19.30 Uhr Gruppen, danach gemeinsames Grillen Pfarrscheune Remlingen Mo. 24.10. 19:00 Uhr Übung Digitalfunk Do. 10.11. 18:30 Uhr Übung Technische Hilfeleistung Die Vorbereitungen beginnen um 18.00 Uhr. Um besser planen an Übungs-PKW‘s zu können, wird bei der Anmeldung gebeten mitzuteilen, ob man bei den Vorbereitungen mithilft oder zum Essen kommt. Termine Jungendfeuerwehr: Anmeldungen bei Beate Leichtlein, Tel. 8362 Do. 29.09. 18:00 Uhr Übung Jugendfeuerwehr Ein Unkostenbeitrag wird erhoben. Do. 13.10. 18:00 Uhr Übung Jugendfeuerwehr Anzeigen Do. 27.10. 18:00 Uhr Übung Jugendfeuerwehr Fr. 04.11.ca. 18:00 Uhr Wissenstest Jeder interessierte Jugendliche ist herzlich eingeladen! Soldatenkameradschaft Die Soldatenkameradschaft Remlingen fährt am Samstag, 22. Oktober 2016 zum Peter-Scheiner-Gedächtnisschießen nach Karbach. Abfahrt ist um 15.00 Uhr am Marktplatz. Anmeldung bis zum 08.10.16 beim 1. Vorstand Wolfgang Günther, Tel. 1395. Anzeige TERMINE IN KÜRZE Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen; sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern Oktober 2016 Mo. 3. Oktober Tiersegnung auf dem Reitgelände – mit Tierflohmarkt www.cemex.de So. 16. Oktober Kath. Kirche: Secondhand-Basar Fr. 21. Oktober Frauenkreis: Vortrag in der Pfarrscheune Sa. 22. Oktober Soldatenkameradschaft: Ausflug Do. 27. Oktober Synagoge Urspringen: CEMEX Kies & Splitt GmbH „Ein Blick ins Judentum“ Steinbruch Helmstadt, Am Klettenberg Tel. 09369-2360, Fax 0931-9706925 Fr. 28. Oktober TSV: Jahreshauptversammlung christian.baunach@cemex.com 12 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
Kirchliche Nachrichten Katholische Pfarrgemeinde Beitrag zum Lutherjahr: „Ein Blick ins Judentum“ Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115 Donnerstag, 27. Oktober, 19.30 Uhr Mail: pfarrei.helmstadt@bistum-wuerzburg.de Ostwestlich-westöstlich: Marc Chagall und Jirí Mordechai Langer – ein Bild-Text-Abend in der Synagoge Urspringen mit Kristina Kallert und Prof. Dr. Sabine Koller, Lehrstuhl für slawisch-jüdische Studien, Regens- burg – in Kooperation Freundeskreis Synagoge Urspringen, VHS Marktheidenfeld, evang. Kirche Remlingen. Gebühr: EUR 5,-/EUR 3,- mit Erm. Gemeindebücherei Remlingen Öffnungszeiten: Di 15 - 17 Uhr Do 17 - 19 Uhr (in den Ferien nur donnerstags) Ingrid Aumüller Anzeigen Ein herzliches Dankeschön Allen, die mir zu meinem 85. Geburtstag mit so viel Glückwünschen, Blumen, Liedvorträgen und Geschenken eine Freude gemacht haben. Ruth Seubert Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016 13
Arzt & Apotheke Di. 18.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat Mi. 19.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch Do. 20.10. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 in den Mobilfunknetzen. Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Fr. 21.10. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833 Sa. 22.10. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr So. 23.10. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Mo. 24.10. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 0700 35070035 Di. 25.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Mi. 26.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Notdienst der Apotheken Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Do. 27.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Notdienst jeweils von 8:00 Uhr Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 bis 8:00 Uhr des Folgetages Fr. 28.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Tel. 0800 00 22 833 Sa. 29.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern; Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen. So. 30.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Sa. 01.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Mo. 31.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 So. 02.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Di. 01.11. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Mo. 03.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Mi. 02.11. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Di. 04.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Do. 03.11. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Mi. 05.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Anzeigen Do. 06.10. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Die Praxis Dr. Hay, Neubrunn Fr. 07.10. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 ist wegen Urlaub vom 31.10.- 04.11.2016 geschlossen. Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Sa. 08.10. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Vertretung übernimmt freundlicherweise Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 So. 09.10. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Dr. Jochen Schmelz Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Holzkirchhausener Str. 47 97264 Helmstadt Mo. 10.10. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Tel.: 09369/2453 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Di. 11.10. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Menschen- und musikbegeisterte Mi. 12.10. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Diplom-Instrumentallehrerin Do. 13.10. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 (Harfe, Klavier) unterrichtet bei genügend St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Interesse auch in Ihrem Ort. Fr. 14.10. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Telefon 0931/281103 Sa. 15.10. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 So. 16.10. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Remlingen: Ackerland zu verkaufen Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 4 ha an einem Stück Mo. 17.10. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Tel. 06026/8160 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 14 Mitteilungsblatt Markt Remlingen Oktober 2016
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