Am 14. Mai ist Muttertag!
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
13. Jahrgang 01. Mai 2006 Nr. 5 Am 14. Mai ist Muttertag! „Wenn du noch eine Mutter hast, so danke Gott und sei zufrieden; nicht allen auf dem Erdenrund ist dieses hohe Glück beschieden.“ Friedrich Wilhelm Kaulisch Im 13. Jahrhundert wurde in England der Sonntag Laetare als „mothering Sunday“ begangen, an dem man der Mutter Kirche für ihre Mutterschaft dankte und infolgedessen auch der leiblichen Mutter. 1644 soll dieser Tag erstmalig unkundlich erwähnt worden sein. In Deutschland wurde der Muttertag 1922/23 schließlich durch den Ver- band Deutscher Blumengeschäftsinhaber etabliert. In der ehemaligen DDR hatte der Muttertag nicht den Stellenwert, der ihm zukam. Nur der Interna- tionale Frauentag wurde feierlich begangen. Wir freuen uns, dass dem Muttertag wieder mehr Aufmerksamkeit ge- schenkt wird. Nicht zuletzt ist die Frau als Mutter höheren Belastungen im Berufs- und Privatleben ausgesetzt, wofür wir ihr unseren größten Respekt zollen. Wir gratulieren allen Müttern recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag im Kreise ihrer Familien. gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister Wülfingerode W ir gratulieren allen Jugendweiheteilnehmern und allen Kon- firmanden zum Eintritt in den neuen Lebensabschnitt und wün- schen für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute. gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister Wülfingerode
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und Ergebnisse der 11. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Sollstedt am 04.04.2006 Beschluss-Nr. 109-11/06 anwesend: 15 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Ja-Stimmen: 15 T E I L Nein-Stimmen: 0 Der Gemeinderat Sollstedt beschließt, auf An- Stimmenthaltung: 0 trag des Bürgermeisters die Tagesordnung des wegen Befangenheit gemäß öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung we- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 gen Dringlichkeit nach § 35 Abs. 5 der Thürin- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt ger Kommunalordnung (ThürKO) um zwei Ta- gesordnungspunkte zu erweitern. Beschluss-Nr. 111-11/06 Abstimmungsergebnis: des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des 1. anwesend: 15 Beigeordneten die nachstehende Änderung der Ja-Stimmen: 15 Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Nein-Stimmen: 0 13.12.2005 im TOP 11 „Bestellung der/des Ge- A M T L I C H E R Stimmenthaltung: 0 wegen Befangenheit gemäß meindewahlleiters/in zur Thüringer Kommunal- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 wahl - Wahlen des Bürgermeisters und des Land- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt rates“: Streichung folgendes Satzes: Der Bgm. forder- Beschluss-Nr. 110-11/06 te Herrn O. Müller auf, die Erklärung schriftlich des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 vorzulegen und bisher für die Gemeinde ent- Der Gemeinderat Sollstedt bestätigt die Tages- standenen Kosten aufzulisten. ordnung der 11. öffentlichen Gemeinderatssit- Abstimmungsergebnis: zung vom 04. April 2006. gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Abstimmungsergebnis: anwesend: 15 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Ja-Stimmen: 8 IMPRESSUM: densersatzansprüche gegenüber der Gemeinde sind Herausgeber: Gemeinden Sollstedt und Rehun- ausgeschlossen. gen, Gemeindeverwaltung 99759 Sollstedt, Am Bezug: Kostenfreie monatliche Zusendung eines Markt 2, Tel. 03 63 38/35 8-0, E-Mail: info@soll- Exemplares pro Haushalt in den Gemeinden Soll- stedt.de, Internet: www.sollstedt.de stedt und Rehungen. Das Amtsblatt kann einzeln Redaktion: verantwortliche Redakteurin Frau M. oder als Abonnement bei der Gemeindeverwaltung Schrecke, Gemeindeverwaltung Sollstedt Sollstedt, Allgemeine Verwaltung, Am Markt 2, 99759 Die „Eichsfelder Pforte - aktuell“ mit den amtlichen Sollstedt bezogen werden. (Tel. 03 63 38/35 80). Bekanntmachungen erscheint monatlich. Schutzgebühr pro Heft 2,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos Gesamtgestaltung: und Zeichnungen übernimmt die Gemeinde keine Kodi-Satzstudio Neukirchner, 99734 Nordhausen, Haftung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung Landgrabenstraße 12, Telefon 0 36 31/98 27 78. besteht nicht. Artikel müssen mit Namen und An- Inserationsannahme durch R. Neukirchner schrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Redaktionsschluss: Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Ver- … der 05. Ausgabe war am 18.04.2006 ©; fassers wieder, der auch verantwortlich ist. Scha- … der 06. Ausgabe 2006 ist am 18.05.2006. 2
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Nein-Stimmen: 2 Abstimmungsergebnis: Stimmenthaltung: 5 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 wegen Befangenheit gemäß anwesend: 15 § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 Ja-Stimmen: 15 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Beschluss-Nr. 112-11/06 wegen Befangenheit gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt T E I L Der Gemeinderat Sollstedt genehmigt die Nie- derschrift öffentlicher Teil der 10. öffentlichen Ge- Beschluss-Nr. 115-11/06 meinderatssitzung vom 13. Dezember 2005. des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf- gesetzliche Mitgliederzahl: 17 hebung des Beschlusses Nr. 102-10/05 vom anwesend: 15 13.12.2005 (Erste Satzung zur Änderung der Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Satzung über die Benutzung der Tageseinrich- Stimmenthaltung: 0 tung für Kinder in der Gemeinde Sollstedt vom wegen Befangenheit gemäß 11.12.2003 in der derzeit geltenden Fassung). § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gesetzliche Mitgliederzahl: 17 A M T L I C H E R anwesend: 15 Beschluss-Nr. 113-11/06 Ja-Stimmen: 15 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Der Gemeinderat Sollstedt beschließt, den Be- wegen Befangenheit gemäß schluss Nr. 106-10/05 vom 13.12.2005 aufzu- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 heben. gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Beschluss-Nr. 116-11/06 anwesend: 15 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf- Stimmenthaltung: 0 hebung des Beschlusses Nr. 103-10/05 vom wegen Befangenheit gemäß 13.12.2005 (Aufhebung der Gebührensatzung § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kin- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt der in der Gemeinde Sollstedt v. 11.12.2003 in der derzeit geltenden Fassung). Beschluss-Nr. 114-11/06 Abstimmungsergebnis: des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung anwesend: 15 am 04.04.2006 aufgrund des § 2 Abs. 2 der Ja-Stimmen: 15 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 vom 03.02.1994 (GVBI. S. 93); geändert durch wegen Befangenheit gemäß Verordnung v. 29.03.1994 (GVBI. S. 402), vom § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 12.12.1995 (GVBI. S. 420), vom 07.12.1999 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt (GVBI. S. 630) und vom 05.03.2004 (GVBI. S. 435) die Bedienstete der Gemeinde Sollstedt, Frau Beschluss-Nr. 117-11/06 Sandra Naffin, für die Wahlen am 07.05.2006 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 in der Gemeinde Sollstedt zur Stellvertreterin Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf- der Gemeindewahlleiterin zu bestellen. hebung des Beschlusses Nr. 104-10/05 vom 3
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 13.12.2005 (Zustimmung zur der durch den Nein-Stimmen: 0 Förderverein „Soziales Zentrum“ Sollstedt e. V. Stimmenthaltung: 1 wegen Befangenheit gemäß beschlossenen Entgeltordnung zur Benutzung § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemein- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt de Sollstedt vom 25.11.2005). Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 120-11/06 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 anwesend: 15 T E I L Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Satzung der Gemeinde Sollstedt über die Er- Stimmenthaltung: 0 hebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver- wegen Befangenheit gemäß kehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge). § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gesetzliche Mitgliederzahl: 17 anwesend: 15 Beschluss-Nr. 118-11/06 Ja-Stimmen: 14 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Nein-Stimmen: 0 Der Gemeinderat Sollstedt beschließt vorbehalt- Stimmenthaltung: 1 wegen Befangenheit gemäß lich der von der Kommunalaufsicht bzw. Fach- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 aufsicht (Jugendamt) vorgegebenen rechtlich gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt A M T L I C H E R erforderlichen Änderungen, über die der Gemein- derat unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die Beschluss-Nr. 121-11/06 in der Anlage befindliche Satzung über die Be- des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 nutzung der Tageseinrichtung für Kinder in der Bündelung der kommunalen Anteile an der E.ON Gemeinde Sollstedt. Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thürin- Abstimmungsergebnis: ger Energie AG) in einem kommunalen Energie- gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Pool (KEBT AG) anwesend: 15 Ja-Stimmen: 13 Beschlussvorschlag: Nein-Stimmen: 1 a) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung Stimmenthaltung: 1 der Gemeinde Sollstedt an der Kommunalen wegen Befangenheit gemäß Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 (KEBT AG) - kommunaler Energie-Pool - auf der gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Grundlage der Satzung der KEBT AG. Beschluss-Nr. 119-11/06 b) Der von der Gesellschaft der kommunalen des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Strom-Aktionäre in Thüringen mbH (GkSA) treu- Der Gemeinderat Sollstedt beschließt vorbehalt- händerisch verwaltete Aktienanteil an der E.ON lich der von der Kommunalaufsicht bzw. Fach- Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer aufsicht (Jugendamt) vorgegebenen rechtlich Energie AG), Erfurt, in Höhe von 1103 Aktien erforderlichen Änderungen, über die der Gemein- der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG derat unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die Thüringer Energie AG), wird dem kommunalen in der Anlage befindliche Gebührensatzung über Energie-Pool (KEBT AG) übertragen. Die Gemein- die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder de erwirbt dadurch Aktien an der KEBT AG in in der Gemeinde Sollstedt. Höhe des von ihr übertragenen Anteils (2206 KEBT-Aktien). Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 c) Der/Die Bürgermeister/in wird ermächtigt und anwesend: 15 beauftragt, die für den Beitritt erforderlichen Hand- Ja-Stimmen: 14 lungen vorzunehmen und die Gemeinde in der 4
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Hauptversammlung der KEBT AG zu vertreten. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Finanzierung: anwesend: 15 Der Gemeinde entstehen durch den Zusammen- Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 schluss von TEAG und GVT sowie der Bünde- Stimmenthaltung: 0 lung der kommunalen Interessen im kommu- wegen Befangenheit gemäß nalen Energie-Pool (KEBT AG) keine finanziel- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 len Aufwendungen. gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt T E I L Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Beschluss-Nr. 124-11/06 anwesend: 15 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Stimmenthaltung: 0 Flurstückes 26, Flur 1, Gemarkung Sollstedt, Grö- wegen Befangenheit gemäß ße 3.234 m2 an die Bundesrepublik Deutsch- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 land, Bundesstraßenverwaltung, endvertreten gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt durch die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin zum Kaufpreis von 0,49 Euro/m2 Beschluss-Nr. 122-11/06 (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürgermei- des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 ster, diesen Verkauf notariell zu vollziehen. A M T L I C H E R Der Gemeinderat Sollstedt genehmigt die Nie- Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün- derschrift nicht öffentlicher Teil der 10. öffent- de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist lichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezem- gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma- ber 2005. chen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Abstimmungsergebnis: anwesend: 15 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Ja-Stimmen: 15 anwesend: 15 Nein-Stimmen: 0 Ja-Stimmen: 15 Stimmenthaltung: 0 Nein-Stimmen: 0 wegen Befangenheit gemäß Stimmenthaltung: 0 § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 wegen Befangenheit gemäß gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Beschluss-Nr. 123-11/06 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Beschluss-Nr. 125-11/06 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Teilfläche von ca. 10 m2 aus dem Flurstück 15/57, Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von Flur 1, Gemarkung Sollstedt, Größe 1.947 m2 zwei Teilflächen mit einer Größe von ca. 9.070 m2 an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes- bzw. 18.3 10 m2 aus dem Flurstück 31/4, Flur 3, straßenverwaltung, endvertreten durch die DE- Gemarkung Sollstedt, Gesamtgröße 48.077 m2 GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin zum an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes- Kaufpreis von 0,15 Euro/m2 (Unland) und beauf- straßenverwaltung, endvertreten durch die DE- tragt den Bürgermeister, diesen Verkauf nota- GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin riell zu vollziehen. zum Kaufpreis von insgesamt 14.434,64 Euro Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün- (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürger- de für die Geheimhaltung und der Beschluss meister, diesen Verkauf notariell zu vollziehen. ist gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün- machen. de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist 5
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma- mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma- chen. chen. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 anwesend: 15 anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 Stimmenthaltung: 0 T E I L wegen Befangenheit gemäß wegen Befangenheit gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Beschluss-Nr. 126-11/06 Beschluss-Nr. 128-11/06 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 3.770 m2 aus dem Flurstück 41, Teilfläche von ca. 1 m2 aus dem Flurstück 3/1, Flur 3, Gemarkung Sollstedt, Gesamtgröße Flur 4, Gemarkung Wülfingerode, Größe 80 m2 13.354 m2 an die Bundesrepublik Deutschland, an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes- Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch straßenverwaltung, endvertreten durch die DE- die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin zum A M T L I C H E R Berlin zum Kaufpreis von 4.929,96 Euro (Bo- Kaufpreis von 0,50 Euro (Bodenrichtwert) und denrichtwert) und beauftragt den Bürgermeis- beauftragt den Bürgermeister, diesen Verkauf ter, diesen Verkauf notariell zu vollziehen. notariell zu vollziehen. Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün- für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge- de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen. gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma- Abstimmungsergebnis: chen. gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Abstimmungsergebnis: anwesend: 15 gesetzliche Mitgliederzahl: 17 Ja-Stimmen: 15 anwesend: 15 Nein-Stimmen: 0 Ja-Stimmen: 15 Stimmenthaltung: 0 Nein-Stimmen: 0 wegen Befangenheit gemäß Stimmenthaltung: 0 § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 wegen Befangenheit gemäß gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Beschluss-Nr. 127-11/06 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Beschluss-Nr. 129-11/06 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Flurstückes 17, Flur 4, Gemarkung Wülfinge- Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer rode, Größe 740 m2 an die Bundesrepublik Teilfläche von ca. 50 m2 aus dem Flurstück Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, end- 28/60, Flur 4, Gemarkung Wülfingerode, Größe vertreten durch die DEGES GmbH, Zimmerstra- 3.932 m2 an die Bundesrepublik Deutschland, ße 54, 10117 Berlin zum Kaufpreis von 370 Eu- Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch ro (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürger- die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 meister, diesen Verkauf notariell zu vollziehen. Berlin zum Kaufpreis von 7,50 Euro (Bodenricht- Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe wert) und beauftragt den Bürgermeister, diesen für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge- Verkauf notariell zu vollziehen. 6
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen. Beschluss-Nr. 131-11/06 Abstimmungsergebnis: gesetzliche Mitgliederzahl: 17 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 anwesend: 15 Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung nach- Ja-Stimmen: 15 stehend aufgeführter Beschlüsse: Nein-Stimmen: 0 • Beschluss Nr. 475-48/04 des Gemeindera- T E I L Stimmenthaltung: 0 tes Sollstedt vom 22.06.2004 wegen Befangenheit gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 • Beschluss Nr. 477-48/04 des Gemeindera- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt tes Sollstedt vom 22.06.2004 • Beschluss Nr. 478-48/04 des Gemeindera- Beschluss-Nr. 130-11/06 tes Sollstedt vom 22.06.2004 des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006 Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des für die Geheimhaltung und der Beschluss ist Flurstückes 94/6, Flur 4, Gemarkung Wülfinge- gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma- rode, Größe 4.730 m2, Kaufpreis 0,00 Euro an chen. die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstra- Abstimmungsergebnis: ßenverwaltung, endvertreten durch die DEGES gesetzliche Mitgliederzahl: 17 A M T L I C H E R anwesend: 15 GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin und be- Ja-Stimmen: 15 auftragt den Bürgermeister, diesen Verkauf no- Nein-Stimmen: 0 tariell zu vollziehen. Stimmenthaltung: 0 Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe wegen Befangenheit gemäß für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge- § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Im Zuge der Errichtung der Bundesautobahn A 38 Göttingen - Halle, Streckenabschnitt Uder Sollstedt im Internet: (Lgr. NI/TH) - Görsbach (Lgr. TH/ST), Verkehrs- einheit östl. AS Breitenworbis - westl. AS Blei- www.sollstedt.de cherode (VKE 5614) ist der Grunderwerb des o. g. Flurstückes durch die Bundesrepublik In eigener Sache Deutschland erforderlich. Bei diesem Flurstück Wie Sie wissen, ist die „Eichsfelder Pforte-aktuell“ handelt es sich um eine Wegeparzelle, die für gemäß der Hauptsatzungen der Gemeinden Soll- Ausgleichspflanzungen durch die DEGES ge- stedt und Rehungen das amtliche Bekanntma- nutzt werden soll. chungsblatt beider Gemeinden. Diese sind ver- Dieses Flurstück befindet sich im Eigentum pflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung zu der Gemeinde Sollstedt, eingetragen im Grund- sorgen. buch von Wülfingerode, B 620. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie Abstimmungsergebnis: uns jederzeit (auch telefonisch) davon in Kennt- gesetzliche Mitgliederzahl: 17 nis setzen können und sollen, wenn Ihnen die anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15 „Eichsfelder Pforte-aktuell“ nicht regelmäßig, Nein-Stimmen: 0 einmal im Monat, zugestellt wird. Wir bedanken Stimmenthaltung: 0 uns für Ihr Verständnis. wegen Befangenheit gemäß gez. J. Hohberg, Bgm. Sollstedt, D. Schacht, Bgm. Rehungen 7
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Wahlbekanntmachung • Gemeinde Sollstedt Landkreis Nordhausen 1. Am 07. Mai 2006 finden in der Gemeinde karte und den Personalausweis oder Reisepass Sollstedt Kommunalwahlen (Landrats- und in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahl- Bürgermeisterwahl) von 8.00 Uhr bis 18.00 benachrichtigungskarte auf, da sie für eine even- Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergeb- tuelle Stichwahl noch benötigt wird. T E I L nis ermittelt. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahl- 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des raum. Wahlergebnisses sind öffentlich. Für die Bürgermeisterwahl und die Land- Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ratswahl sind mehrere Wahlvorschläge zu- ein zentraler Briefwahlvorstand Sollstedt/Rehun- gelassen worden. Die Stimmabgabe geschieht gen gebildet worden. wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen so- Sie dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel ei- wie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes. nen Wahlvorschlag kennzeichnen. Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag um 15.30 Uhr zusammen. Er ist nicht zustän- 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahl- A M T L I C H E R dig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt vorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvor- werden, dass sie spätestens am 07. Mai 2006 stands Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahl- bis 18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch benachrichtigung oder des Wählerverzeichnis- bei der auf dem Wahlbriefumschlag angege- ses festgestellt hat, einen Stimmzettel für jede benen Stelle abgegeben werden. Wahl, zu der Sie wahlberechtigt sind. Auf Ver- langen müssen Sie sich ausweisen. Sie kenn- 3. Die Wahlräume sowie der Arbeitsraum des zeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und Briefwahlvorstandes befinden sich: falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeich- Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes: nung andere Personen nicht erkennen können. Festhalle Sollstedt, Versammlungsraum Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Am Markt 9, Sollstedt Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Stimm- Wahlraum Raum-/ bezirk Straße, Haus-Nr. Zi.-Nr. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurück- 001 Festhalle, Am Markt 9 1 weisen, der Sollstedt a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle 002 Festhalle, Am Markt 9 2 gekennzeichnet oder gefaltet hat, Sollstedt b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der 003 Begegnungsstätte Wähler gewählt hat, Wülfingerode c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Th.-Müntzer-Straße 61, Merkmal versehen hat, OT Wülfingerode d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Stimmzettel benutzt hat oder Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Ge- 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungs- genstand in die Wahlurne legen will. 8
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wähler- gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauen- verzeichnis gefunden hat und keine Zurückwei- sperson kann auch ein vom Wähler bestimm- sungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher tes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfe- oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahl- leistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche vorstandes die Wahlurne frei. Sie legen darauf- des Wählers zu beschränken. Die Vertrauens- hin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schrift- person darf gemeinsam mit dem Wähler die führer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleis- T E I L vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. tung erforderlich ist. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht werden Sie aus den oben genannten Gründen nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder des Wahlvorstands zerrissen haben. sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, beiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er ach- solche Tat versucht. tet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in Hinweis: Hat bei den Wahlen kein Bewerber der Wahlzelle aufhält. A M T L I C H E R die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens Stichwahl statt. Der Termin einer etwaigen Stich- unkundig oder durch ein körperliches Gebre- wahl wurde auf den 21. Mai 2006 festgelegt. chen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe Sollstedt, den 01. Mai 2006 einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin Wahlbekanntmachung • Gemeinde Rehungen Landkreis Nordhausen 1. Am 07. Mai 2006 finden in der Gemeinde bis 18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können Rehungen Kommunalwahlen (Landratswahl) auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag ange- von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschlie- gebenen Stelle abgegeben werden. ßend wird das Wahlergebnis ermittelt. 3. Der Wahlraum sowie der Arbeitsraum des Brief- 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des wahlvorstandes befinden sich: Wahlergebnisses sind öffentlich. Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes: Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist Festhalle Sollstedt, Versammlungsraum ein zentraler Briefwahlvorstand Sollstedt/Re- Am Markt 9, Sollstedt hungen gebildet worden. Stimm- Wahlraum Raum-/ Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie bezirk Straße, Haus-Nr. Zi.-Nr. zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes. Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag 001 Gemeindeamt um 15.30 Uhr zusammen. Er ist nicht zustän- Hauptstraße 70 dig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Rehungen Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer werden, dass sie spätestens am 07. Mai 2006 Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 9
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungs- vorstandes die Wahlurne frei. Sie legen darauf- karte und den Personalausweis oder Reisepass hin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schrift- in den Wahlraum mit. führer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vor- Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskar- gesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. te auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder benötigt wird. versehentlich unbrauchbar gemacht oder wer- den Sie aus den oben genannten Gründen zu- T E I L 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahl- rückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein raum. neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie Für die Landratswahl sind mehrere Wahlvor- den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds schläge zugelassen worden. Die Stimmabga- des Wahlvorstands zerrissen haben. be geschieht wie folgt: Sie haben eine Stimme. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass Sie vergeben Sie dadurch, dass Sie auf dem das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen. darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. 6. Wahlablauf Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahl- unkundig oder durch ein körperliches Gebre- vorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvor- chen an der persönlichen Kennzeichnung des stands Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahl- Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe A M T L I C H E R benachrichtigung oder des Wählerverzeichnis- einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler ses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Ver- gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrau- langen müssen Sie sich ausweisen. Sie kenn- ensperson kann auch ein vom Wähler bestimm- zeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und tes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfe- falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeich- leistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche nung andere Personen nicht erkennen können. des Wählers zu beschränken. Die Vertrauens- Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands person darf gemeinsam mit dem Wähler die Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleis- tung erforderlich ist. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurück- 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht weisen, der nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches gekennzeichnet oder gefaltet hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- Wähler gewählt hat, beiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren solche Tat versucht. Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Hinweis: Stimmzettel benutzt hat oder Hat bei den Wahlen kein Bewerber die erfor- e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Ge- derliche Mehrheit erhalten, findet eine Stich- genstand in die Wahlurne legen will. wahl statt. Der Termin einer etwaigen Stich- Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wähler- wahl wurde auf den 21. Mai 2006 festgelegt. verzeichnis gefunden hat und keine Zurückwei- sungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher Rehungen, den 01. Mai 2006 oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahl- gez. D. Schacht, Bürgermeister 10
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Kommunalwahlen im Freistaat Bürgermeisterwahl in der Thüringen Gemeinde Sollstedt Direktwahl Bürgermeister Information über Verfahrensweise zur Be- am 07. Mai 2006 in der kanntmachung des Wahlergebnisses der Bür- Gemeinde Sollstedt germeisterwahl in Sollstedt am 07.05.2006 T E I L Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung der Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Feststellung des Wahlergebnisses der Bürger- Wahlausschusses für die Gemeinde Sollstedt meisterwahl in der Gemeinde Sollstedt am 07. (Gemeindewahlausschuss), § 3 Abs. 3 Satz Mai 2006 erfolgt im Amts- und Informations- 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlordnung. blatt der Gemeinden Sollstedt und Rehungen Die 3. öffentliche Sitzung des Gemeindewahl- „Eichsfelder Pforte-aktuell“ 01. Juni 2006. ausschusses findet am Montag, dem 08. Mai Vorab erhalten Sie in den Verkündungstafeln 2006 um 16.00 Uhr im Gemeindeamt Soll- (Bekanntmachungskästen) der Gemeinde Soll- stedt – Sitzungszimmer, Am Markt 2, 99759 stedt Informationen zum Wahlergebnis der Bür- Sollstedt statt. germeisterwahl der Gemeinde Sollstedt am 07. Tagesordnung dieser Sitzung: Mai 2006. Feststellung des Wahlergebnisses. A M T L I C H E R Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Sollstedt, den 01. Mai 2006 Zutritt. gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin/Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Sollstedt, den 01. Mai 2006 gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin/Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses www.sollstedt.de Weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger aus Sollstedt und Rehungen zu den am 07. Mai 2006 stattfindenden Kommunalwahlen Das im Gemeindeamt Sollstedt, Am Markt 2, Hinweis: über die Verwahrung und erneute Vor- Zi. 2 (Meldebehörde), 99759 Sollstedt einge- lage der Wahlbenachrichtigungskarte bei einer richtete Wahlamt, in welchem auch persön- eventuellen Stichwahl. lich die Briefwahlunterlagen abgeholt wer- Bei den in den Gemeinde Sollstedt und Rehun- den können bzw. bereits direkt gewählt wer- gen stattfindenden Kommunalwahlen steht zur den kann hat noch bis 05.05.2006, 12.00 Uhr Zeit noch nicht fest, ob eine/r der Bewerber/ wie folgt geöffnet: innen die nach der Thüringer Kommunalwahl- Dienstag u. Mittwoch 09.00-12.00 Uhr ordnung erforderliche Mehrheit für seine/ihre 12.30-15.30 Uhr Wahl erhält. Donnerstag 09.00-12.00 Uhr Sollte kein/e Bewerber/in die erforderliche 13.00-15.30 Uhr Mehrheit erhalten, findet am 21. Mai 2006 in 16.00-18.00 Uhr der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Stichwahl Freitag 09.00-12.00 Uhr zwischen den beiden Bewerbern/Bewerberin- In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch nen statt, die bei der ersten Wahl die meisten bis zum Wahltag 07. Mai 2006, 12.00 Uhr be- Stimmen erhalten haben. antragt werden. Da Wahlberechtigte, die für die erste Wahl 11
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, keine Wer für eventuelle Stichwahl/en im Wege der neue Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch ma- bekommen, erhalten Sie die Wahlbenachrich- chen möchte, sollte dies bereits auf dem An- tigungskarte zurück mit der Bitte, diese bei ei- trag (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigungs- ner evtl. Stichwahl wieder im Wahlraum vor- karte) kennzeichnen, indem er ankreuzt, dass er zulegen. auch die Erteilung eines Wahlscheines für die Für den Fall erforderlicher Stichwahl am 21. Stichwahl beantragt. T E I L Mai 2006 erhalten Sie die notwendigen Infor- Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. mationen in den amtlichen Verkündungstafeln Sollstedt, den 01. Mai 2006 (Bekanntmachungskästen). gez. J. Hohberg, Bürgermeister Erfüllende Gem. Sollstedt Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Sollstedt beabsich- Fachliche Anforderungen: tigt ab 01.09.2006 die Stelle eines - abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerkerberuf Mitarbeiters im Bauhof - Führerschein Klasse B und C Persönliche Anforderungen: A M T L I C H E R neu zu besetzen (unbefristet). - hohe Einsatzbereitschaft Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (40 h/Wo- - Akzeptanz von flexiblen Arbeitszeiten che) welche mit einem geeigneten Bewerber möglichst langfristig besetzt werden soll. Eine Die Stelle ist nach TVöD eingruppiert. Sollten Sie Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr von an dieser Tätigkeit interessiert sein, senden Sie Sollstedt oder Wülfingerode wäre von Vorteil. uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischen Lebenslauf, Foto, Zeugnisko- Aufgabenschwerpunkte: pien und, wenn vorhanden, Beurteilungen frühe- - handwerkliche Tätigkeiten unterschiedlichster rer Arbeitgeber bis 19.05.2006 (Posteingang). Gewerke an die - Ausführung von Baumaßnahmen im Rahmen Gemeindeverwaltung Sollstedt der gegebenen Möglichkeiten unseres Bau- Kennwort: Stellenausschreibung Bauhof hofes 99759 Sollstedt • Am Markt 2 - Winterdienst gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Aufruf an alle Eltern, die Ihre Kinder von 0 bis 6 1/2 Jahren außerhalb von Sollstedt in anderen Kindertageseinrichtungen betreuen lassen Der Grund für diesen Aufruf ist das neue Thü- ren in anderen Kindertageseinrichtungen außer- ringer Kindertageseinrichtungsgesetz § 19 Abs. halb von Sollstedt betreuen lassen, müssen sta- 2. Dieses Gesetz besagt, dass für jeden nach tistisch erfasst und gemeldet werden. Diese § 2 Abs. 1 Satz 4 tatsächlich belegten Platz in Eltern sind aufgefordert, sich in der Gemeinde- einer Kindertageseinrichtung das Land eine Lan- verwaltung Sollstedt, Am Markt 2, zu den be- despauschale in Höhe von jeweils 100 Euro mo- kannten Öffnungszeiten im Kassenbereich bei natlich an die Wohnsitzgemeinde zahlt. Frau S. Stammer zu melden. Alle Eltern, die Ihre Kinder von 0 bis 6 1/2 Jah- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt 12
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Thüringer Erziehungsgeld ab 01.07.2006 Am 01.07.2006 löst das Thüringer Erziehungs- gezahlt, die ihr Kind selbst erziehen. Sofern sie geld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. ihr Kind im dritten Lebensjahr in einer Kinder- Dann haben alle Eltern mit Kindern zwischen tageseinrichtung oder in Kindertagespflege be- zwei und drei Jahren, ohne Einkommensprüfung, treuen lassen, ist ebenfalls ein entsprechender Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Antrag zu stellen und eine Abtretungserklärung T E I L Die Höhe ist nach der Kinderzahl gestaffelt und für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von beträgt monatlich für das erste Kind 150,00 maximal 150,00 Euro zu unterschreiben. Das Euro, für das zweite Kind 200,00 Euro, für das Geld wird dann direkt an die Kindertagesein- dritte Kind 250,00 Euro und für das vierte und richtung bzw. an die Kindertagespflege ausge- jedes weitere Kind je 300,00 Euro. zahlt. Wenn nur eine stunden- oder tageweise Der Antrag auf Gewährung des Erziehungs- Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte geldes nach dem Thüringer Erziehungsgeld- vereinbart wird, ist der Träger verpflichtet, den gesetz für die Eltern aus der Gemeinde Soll- Eltern das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten, stedt und der Gemeinde Rehungen ist bei sofern der Höchstbetrag von 150,00 Euro abge- der Gemeindeverwaltung Sollstedt zu stel- treten wurde. Wer frühzeitig seinen Antrag stellt, len. Die entsprechenden Antragsformulare sind kann mit einer Auszahlung bereits im Juli 2006 ab sofort bei der Gemeinde Sollstedt, Sach- rechnen. A M T L I C H E R gebiet Kasse, Am Markt 2 in 99759 Sollstedt Der Erziehungsgeldantrag kann auch im Inter- erhältlich. Für Rückfragen diesbezüglich steht net auf der Homepage des Thüringer Ministeriums Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Susanne Stam- unter www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/ mer unter der Telefonnummer 036338/35813 21502/content.html ausgedruckt werden. gern zur Verfügung! gez. J. Hohberg, Bürgermeister Erfüllende Gemeinde Das Erziehungsgeld wird an die Eltern aus- Sollstedt Amtliche Mitteilung zur Fälligkeit der Grundsteuern im Jahr 2006 Im Amtsblatt „Eichsfelder Pforte- aktuell“ vom weiser auf den Vorteil der termingerechten Ab- 01. Januar 2006 wurde die Festsetzung der buchung durch die Gemeindeverwaltung Soll- Grundsteuer für das Kalenderjahr 2006 durch stedt hinweisen. öffentliche Bekanntmachung vorgenommen. Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen Hiermit wird an die Fälligkeit der Grundsteuern die Mitarbeiterinnen der Kasse und des Steuer- für das II. Quartal 2006 zum 15.05.2006 erinnert. amtes Frau S. Stammer und Frau I. Gliesing Wir bitten Sie um termingerechte Überweisung unter der Rufnummer 35813 bzw. 35819 gern entsprechend des Ihnen vorliegenden Beschei- zur Verfügung. des für Grundbesitzabgaben aus dem Jahr 2004 Bankverbindung der Gemeinde Sollstedt: (bzw. eines Änderungsbescheides aus dem Jahr Deutsche Kreditbank AG Erfurt 2005 ggf. schon aus 2006). BLZ: 120 300 00 • Konto-Nr.: 931 907 Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir bei allen Überweisungen die im Bescheid angege- Bankverbindung der Gemeinde Rehungen: bene Finanzadresse (FAD) im Feld „Verwendungs- Deutsche Kreditbank AG Erfurt zweck“ auf dem Überweisungsträger anzugeben. BLZ: 120 300 00 • Konto-Nr.: 932 921 Wir möchten nochmals alle Barzahler/Über- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt 13
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Verkauf von Acker- und Wichtiger Hinweis für alle Grünland Nutzer unserer Friedhöfe Verkauf von Acker- und Grünland in der Gemar- Die gesetzlich vorgeschriebenen Rüttelproben kung Wülfingerode, Flur 2, Flurstücke 14/6 und auf den Friedhöfen Sollstedt und OT Wülfinge- 80/25 sowie in der Gemarkung Sollstedt, Flur 4, rode sind für folgende Tage geplant: Flurstück 1/4. • 08./09.05.2006 T E I L Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwal- Friedhof Sollstedt, „Am Bockenweg“ tungs GmbH Berlin, Niederlassung Erfurt bie- • 15./16.05.2006 tet folgende Flurstücke zum Kauf an: Friedhof OT Wülfingerode, „Am Friedhof“ Nutzungsberechtigte, deren Grabstätten den • Gemarkung Wülfingerode, Flur 2, Flurstücke Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, 14/6 und 80/25 werden im Nachgang von der Gemeindeverwal- • Gemarkung Sollstedt, Flur 4, Flurstück 1/4 tung Sollstedt schriftlich aufgefordert, die Stand- sicherheit der entsprechenden Grabmale wie- Interessierte Bürger können nähere Unterlagen der herzustellen. in der Gemeinde Sollstedt, Zimmer 5, während Wir bitten um Verständnis und Beachtung. der Sprechzeiten bis zum 31.05.2006 einsehen. gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister A M T L I C H E R gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Rehungen In der Gemeinde Rehungen hat sich in den ver- dern ist durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (also an gangenen Jahren im Bezug auf den Zustand vorderster Stelle) verboten. Und wo nicht gehal- der Ortsdurchfahrt der Landesstraße und eini- ten werden darf, ist das Parken erst recht nicht ger kommunaler Straßen einiges zum Guten ge- erlaubt, denn ein Parkender muss immer auch wendet. Unsere Kommune ist auf einem guten die Pflichten eines Haltenden erfüllen. Weg, sich zu einem ansehnlichen Ort zu ent- Vor Grundstücksein- und -ausfahrten (auf en- wickeln, in dem sich seine Bürgerinnen und Bür- gen Straßen auch gegenüber) ist das Parken ger außerordentlich wohl fühlen könnten, wenn ebenso unzulässig und stellt gegenüber dem da nicht die teilweise rücksichtslosen und schein- Grundstückseigentümer ggf. sogar eine Nötigung bar unbelehrbaren Fahrzeugführer wären, die dar, wenn dieser an der Benutzung seines Ei- sich benehmen, als wären sie allein auf der Welt gentums behindert wird. und ihre Autos parken, wo es ihnen gerade am Wir fordern aus den o. g. Gründen alle Fahr- besten passt! zeugführer nachdrücklich dazu auf, künftig mehr Da werden die Fahrzeuge auf dem Gehweg Umsicht walten zu lassen und gegenseitige Rück- abgestellt und dadurch Fußgänger gezwungen, sichtnahme zu üben – ansonsten kann es in die Fahrbahn zu benutzen – aber Gehwege sind absehbarer Zeit teuer werden, wenn vom Ord- für Fußgänger und Fahrbahnen für Fahrzeuge nungsamt Sollstedt oder unserem Kontaktbe- vorgesehen. An engen oder unübersichtlichen reichsbeamten Kontrollen durchgeführt und Ver- Stellen darf grundsätzlich nicht gehalten wer- stöße im ruhenden Verkehr durch Verwarngelder den – das muss nicht erst durch ein entsprechen- geahndet werden. des Verkehrszeichen angeordnet werden, son- gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen 14
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Amtliche Bekanntmachung Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasser- benutzungssatzung (GS-WBS) der Gemeinde Rehungen Auf Grund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer ten, die nicht die Ausfertigung und diese Be- Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt kanntmachung betreffen, können gegenüber der T E I L die Gemeinde Rehungen folgende erste Satzung Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasser- schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu benutzungssatzung: machen. Werden solche Verstöße nicht inner- halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Be- Artikel 1 kanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Änderung der Satzung 1. Der § 4(2) erhält folgende Fassung: Rehungen, den 12.04.2006 (2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung Gemeinde Rehungen von Wasserzählern mit dem Nenndurchfluss Qn Schacht, Bürgermeister (Siegel) bis 2,5 m3/h inklusive der gesetzlichen Umsatz- A M T L I C H E R steuer pro Jahr für den Zeitraum v. 01.01.2006 Rechtsaufsichtlicher Bestätigungsvermerk: bis zum 31.12.2009 Aktenzeichen: 30/082.6-67.05 v. 10.04.2006 Qn EURO m3/h bis 2,5 85,91 Sollstedt im Internet: 2. Der § 5(3) erhält folgende Fassung: (3) Die Verbrauchsgebühr beträgt inklusive der www.sollstedt.de gesetzlichen Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 1,09 EURO pro Ku- Mitteilung zum Wochenmarkt bikmeter entnommenen Wassers. - Verlegung - Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger so- Artikel 2 wie Besucher des Wochenmarktes in Sollstedt darüber informieren, dass Ende Juni 2006 aus Inkrafttreten organisatorischen Gründen seitens der Gemein- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Ja- de Sollstedt eine Verlegung des Wochenmark- nuar 2006 in Kraft. tes festgelegt wurde. Im Rahmen des Heimat- und Bergmannsfes- Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung tes in der Gemeinde Sollstedt wird der Wo- des Satzungstextes mit dem Willen des Gemein- chenmarkt vom Mittwoch, d. 28.06.2006 auf derates der Gemeinde Rehungen sowie die Ein- Samstag d. 01.07.2006 von 10 bis 14 Uhr haltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sat- zum Standort Glücksgasse/Hintere Dorfstra- zungsverfahrens werden bekundet. ße verlegt. Wir bitten um Kenntnisnahme dieser Termin- Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen und Standortverschiebung. Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt 15
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Sollstedt Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreis- ordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom T E I L 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungs- gesetz-ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17 S. 371), hat der Gemeinderat der Gemein- de Sollstedt in der Sitzung am 04.04.2006 die folgende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen: §1 §4 Träger und Rechtsform Kreis der Berechtigten (1) Die Tageseinrichtung für Kinder wird von der (1) Die Kindertageseinrichtung steht grundsätz- A M T L I C H E R Gemeinde Sollstedt als öffentliche Einrichtung lich allen Kindern, die in der Gemeinde ihren unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich- haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze rechtliches Benutzungsverhältnis. offen. (2) Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kin- ist die Gemeinde Sollstedt. Sie bedient sich zur der, die ihren Wohnsitz in einem anderen Ort ha- Erfüllung ihrer Aufgaben eines freien Trägers. ben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn ver- §2 fügbare Plätze vorhanden sind. Aufgaben (3) Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren kön- Die Aufgaben der Tageseinrichtung für Kinder nen im Rahmen der Betriebserlaubnis und der bestimmen sich nach den Vorschriften des Thü- verfügbaren Plätze nach Empfehlung der Kita- ringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Kommission aufgenommen werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbs- §3 tätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Er- werbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme Gemeinnützigkeit der Arbeitsförderung nach § 3 SGB III oder die Die Tageseinrichtung für Kinder verfolgt aus- Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein be- schließlich und unmittelbar entsprechend § 52 sonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung der Abgabenordnung von 1977 (AO 1977) in der erfordern. Fassung der Bekanntmachung v. 01.10.2002 (BGBl I S. 3866, ber. BGBl 2003 I Sa. 61) zu- (4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung letzt geändert durch das Gesetz vom 22. März der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, können 2005 (BGBl I S. 837), gemeinnützige Zwecke. weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. 16
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 §5 cher insbesondere die Regelbetreuungszeit, die bring- bzw. abholberechtigten Personen und die Betreuungszeiten Versorgung des Kindes mit Verpflegung regelt. (1) Die Tageseinrichtung für Kinder ist montags Der Aufnahmeantrag wird durch die Gemeinde bis freitags von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. bestätigt bzw. versagt. (2) Sofern ein Kind bei Aufnahme in die Kinder- (2) Die Bemessungsgrundlage für einen Ganz- tagesstätte unter 3 Jahre ist, ist zugleich mit dem T E I L tagsplatz ist eine neunstündige Betreuungszeit Aufnahmeantrag die Unterzeichnung und Ab- und für einen Halbtagsplatz eine sechsstündige gabe einer Erklärung zur Abtretung des Thürin- Betreuungszeit. Eine Verlängerung der Betreu- ger Erziehungsgeldes für Kinder im dritten Le- ungszeit über neun Stunden hinaus ist im Rah- bensjahr an die Wohnsitzgemeinde erforderlich. men der Öffnungszeiten bei nachgewiesenem Bedarf möglich. (3) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Auf- nahme in die Tageseinrichtung ärztlich oder amts- (3) Zusätzlich zu den gewohnten Öffnungszei- ärztlich untersucht werden, was durch Vorlage ten kann bei nachgewiesenem Bedarf die Ein- eines ärztlichen Zeugnisses über die gesund- richtung bis 17.00 Uhr geöffnet werden. heitliche Eignung zum Besuch der Einrichtung nachzuweisen ist. (4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann wäh- A M T L I C H E R rend eines Teiles der Sommerferien für maximal (4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten lei- 3 Wochen geschlossen werden. Schließzeiten den, werden nicht aufgenommen. Im Zweifel ent- werden im 4. Quartal des jeweiligen Vorjahres scheidet ein Arzt, der von der Gemeinde im Ein- durch Aushang in der Kindertagesstätte be- vernehmen mit den Erziehungsberechtigten be- kannt gemacht. Sie bedürfen eines Antrages und nannt wird. der Zustimmung der Kindertagesstättenkom- mission. §7 (5) Außerdem bleibt die Einrichtung zwischen Abweisung, Ausschluss Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlos- (1) Kinder können vom Besuch der Kindertages- sen. Weitere Schließungszeiten im Zusammen- einrichtung ausgeschlossen werden, wenn: hang mit gesetzlichen Feiertagen bedürfen der a) die Aufnahme durch unwahre Angaben er- Zustimmung der Kindertagesstättenkommission. reicht wurde, Sie sind mindestens 8 Wochen vorher durch b) aufgrund eines abnormen Verhaltens eine Aushang in der Kindertagesstätte bekannt zu- Gefährdung der anderen in der Einrichtung machen. zu betreuenden Kindern besteht, c) sie mehr als 2 Wochen unentschuldigt der §6 Tageseinrichtung fernbleiben oder diese Aufnahme nur unregelmäßig besuchen, d) sie mit Ungeziefer behaftet sind und dieser (1) Die Aufnahme des Kindes in die Kindertages- Zustand trotz Hinweisen und Hilfe der Ta- einrichtung erfolgt nach schriftlicher Anmeldung geseinrichtung wegen mangelnder Mitar- beim Träger der Einrichtung und bei der Wohn- beit der Erziehungsberechtigten nicht be- sitzgemeinde. Die Anmeldung soll in der Regel seitigt werden kann oder 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme er- e) die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung folgen. Spätestens 4 Wochen vor Aufnahme des der Benutzungsgebühr mehr als 2 Monate Kindes ist ein Aufnahmeantrag zu stellen, wel- in Verzug geraten. 17
Eichsfelder Pforte - aktuell 13. Jahrgang Nr. 5 (2) Werden die Benutzungsgebühren zweimal (5) Bei Nichtabholung erfolgt nach Ende der nicht ordnungs- und fristgemäß gezahlt, so er- Öffnungszeit die Unterbringung des Kindes zu lischt das Anrecht auf den bisher eingenomme- Lasten der Eltern. Die Erzieherin ist berechtigt, nen Platz. ein nicht abgeholtes Kind vorübergehend in pri- vaten Räumlichkeiten zu betreuen. (3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemein- (6) Die Erziehungsberechtigten haben die Sat- schaft des Kindes sind die Erziehungsberech- zungsbestimmungen mit Gebührensatzung ein- T E I L tigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Lei- zuhalten und insbesondere die Benutzungsge- tung der Einrichtung verpflichtet. In diesen Fällen bühren und Verpflegungskosten regelmäßig und darf die Einrichtung erst wieder besucht werden, rechtzeitig zu entrichten. wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbeschei- nigung vorliegt. §9 Pflichten der Leitung der §8 Kindertageseinrichtung Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Die Leitung gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder wöchentlich einmal in einer Sprech- A M T L I C H E R (1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die stunde Gelegenheit zu einer Aussprache. Hier- Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Be- zu erfolgt ein entsprechender Aushang in der treuungspersonal und holen sie nach Beendi- Kindertageseinrichtung. gung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des (2) Treten die im Bundesseuchengesetz genann- Personals beginnt mit der Übernahme der Kin- ten Krankheiten oder ein hierauf gerichteter Ver- der im Gebäude der Einrichtung und endet mit dacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, unver- der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder züglich die Gemeinde und gleichzeitig das Ge- abholberechtigten Personen beim Verlassen des sundheitsamt zu unterrichten und dessen Wei- Gebäudes. sungen zu befolgen. (2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig ver- lassen oder den Heimweg allein antreten, bedarf § 10 es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erzie- hungsberechtigten gegenüber der Leitung. Verpflegung (3) Ist ein Kind am Besuch der Tageseinrichtung Entsprechend § 16 Abs. 4 des ThürKitaG wird verhindert, so ist dies der Leitung der Kinder- in der Tageseinrichtung für Kinder regelmäßig die tageseinrichtung oder Gruppenleitung bis 11.00 Versorgung der zu betreuenden Kinder mit war- Uhr des vorherigen Tages mitzuteilen. Bei Krank- men Mittagessen und Getränken gewährleistet. heit des Kindes hat die Meldung bis 08.00 Uhr des laufenden Tages zu erfolgen. § 11 (4) Bei ansteckenden Erkrankungen darf die Elternbeirat, Tageseinrichtung für Kinder nicht besucht wer- den. Dies gilt auch, wenn Personen, mit denen Kindertagesstättenkommission das Kind in Berührung kommt, an einer an- (1) Für die Kindertageseinrichtung wird nach steckenden Krankheit leiden. § 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes ein 18
Sie können auch lesen