Am 14. Mai ist Muttertag!

 
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13. Jahrgang                               01. Mai 2006                                       Nr. 5

Am 14. Mai ist Muttertag!
„Wenn du noch eine Mutter hast,
so danke Gott und sei zufrieden;
nicht allen auf dem Erdenrund
ist dieses hohe Glück beschieden.“
Friedrich Wilhelm Kaulisch

Im 13. Jahrhundert wurde in England der Sonntag Laetare als
„mothering Sunday“ begangen, an dem man der Mutter Kirche
für ihre Mutterschaft dankte und infolgedessen auch der leiblichen
Mutter. 1644 soll dieser Tag erstmalig unkundlich erwähnt worden sein.
  In Deutschland wurde der Muttertag 1922/23 schließlich durch den Ver-
band Deutscher Blumengeschäftsinhaber etabliert. In der ehemaligen DDR
hatte der Muttertag nicht den Stellenwert, der ihm zukam. Nur der Interna-
tionale Frauentag wurde feierlich begangen.
   Wir freuen uns, dass dem Muttertag wieder mehr Aufmerksamkeit ge-
schenkt wird. Nicht zuletzt ist die Frau als Mutter höheren Belastungen
im Berufs- und Privatleben ausgesetzt, wofür wir ihr unseren größten
Respekt zollen.
   Wir gratulieren allen Müttern recht herzlich zu ihrem Ehrentag und
wünschen Ihnen einen schönen Feiertag im Kreise ihrer Familien.
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                    gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen
                    gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister Wülfingerode

                             W   ir gratulieren allen Jugendweiheteilnehmern und allen Kon-
                             firmanden zum Eintritt in den neuen Lebensabschnitt und wün-
                             schen für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute.
                             gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                             gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen
                             gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister Wülfingerode
Eichsfelder Pforte - aktuell                                                  13. Jahrgang Nr. 5

                        Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und
                         Ergebnisse der 11. öffentlichen Sitzung des
                           Gemeinderates Sollstedt am 04.04.2006
                    Beschluss-Nr. 109-11/06                                anwesend:                                  15
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006              Ja-Stimmen:                                15
T E I L

                                                                           Nein-Stimmen:                               0
                    Der Gemeinderat Sollstedt beschließt, auf An-          Stimmenthaltung:                            0
                    trag des Bürgermeisters die Tagesordnung des           wegen Befangenheit gemäß
                    öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung we-         § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                    gen Dringlichkeit nach § 35 Abs. 5 der Thürin-         gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                    ger Kommunalordnung (ThürKO) um zwei Ta-
                    gesordnungspunkte zu erweitern.                        Beschluss-Nr. 111-11/06
                    Abstimmungsergebnis:                                   des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17          Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des 1.
                    anwesend:                                  15          Beigeordneten die nachstehende Änderung der
                    Ja-Stimmen:                                15          Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom
                    Nein-Stimmen:                               0
                                                                           13.12.2005 im TOP 11 „Bestellung der/des Ge-
A M T L I C H E R

                    Stimmenthaltung:                            0
                    wegen Befangenheit gemäß                               meindewahlleiters/in zur Thüringer Kommunal-
                    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0          wahl - Wahlen des Bürgermeisters und des Land-
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt               rates“:
                                                                           Streichung folgendes Satzes: Der Bgm. forder-
                    Beschluss-Nr. 110-11/06                                te Herrn O. Müller auf, die Erklärung schriftlich
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006              vorzulegen und bisher für die Gemeinde ent-
                    Der Gemeinderat Sollstedt bestätigt die Tages-         standenen Kosten aufzulisten.
                    ordnung der 11. öffentlichen Gemeinderatssit-
                                                                           Abstimmungsergebnis:
                    zung vom 04. April 2006.                               gesetzliche Mitgliederzahl:                17
                    Abstimmungsergebnis:                                   anwesend:                                  15
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17          Ja-Stimmen:                                 8

                    IMPRESSUM:                                             densersatzansprüche gegenüber der Gemeinde sind
                    Herausgeber: Gemeinden Sollstedt und Rehun-            ausgeschlossen.
                    gen, Gemeindeverwaltung 99759 Sollstedt, Am            Bezug: Kostenfreie monatliche Zusendung eines
                    Markt 2, Tel. 03 63 38/35 8-0, E-Mail: info@soll-      Exemplares pro Haushalt in den Gemeinden Soll-
                    stedt.de, Internet: www.sollstedt.de                   stedt und Rehungen. Das Amtsblatt kann einzeln
                    Redaktion: verantwortliche Redakteurin Frau M.         oder als Abonnement bei der Gemeindeverwaltung
                    Schrecke, Gemeindeverwaltung Sollstedt                 Sollstedt, Allgemeine Verwaltung, Am Markt 2, 99759
                    Die „Eichsfelder Pforte - aktuell“ mit den amtlichen   Sollstedt bezogen werden. (Tel. 03 63 38/35 80).
                    Bekanntmachungen erscheint monatlich.                  Schutzgebühr pro Heft 2,50 Euro zzgl. Versandkosten.
                      Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos        Gesamtgestaltung:
                    und Zeichnungen übernimmt die Gemeinde keine           Kodi-Satzstudio Neukirchner, 99734 Nordhausen,
                    Haftung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung       Landgrabenstraße 12, Telefon 0 36 31/98 27 78.
                    besteht nicht. Artikel müssen mit Namen und An-        Inserationsannahme durch R. Neukirchner
                    schrift des Verfassers gekennzeichnet sein.            Redaktionsschluss:
                      Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Ver-       … der 05. Ausgabe war am 18.04.2006 ©;
                    fassers wieder, der auch verantwortlich ist. Scha-     … der 06. Ausgabe 2006 ist am 18.05.2006.

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Eichsfelder Pforte - aktuell                                                   13. Jahrgang Nr. 5

Nein-Stimmen:                               2           Abstimmungsergebnis:
Stimmenthaltung:                            5           gesetzliche Mitgliederzahl:                17
wegen Befangenheit gemäß                                anwesend:                                  15
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0           Ja-Stimmen:                                15
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt                Nein-Stimmen:                               0
                                                        Stimmenthaltung:                            0
Beschluss-Nr. 112-11/06                                 wegen Befangenheit gemäß
                                                        § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006               gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                                                                                                            T E I L
Der Gemeinderat Sollstedt genehmigt die Nie-
derschrift öffentlicher Teil der 10. öffentlichen Ge-   Beschluss-Nr. 115-11/06
meinderatssitzung vom 13. Dezember 2005.                des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
Abstimmungsergebnis:                                    Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf-
gesetzliche Mitgliederzahl:                17           hebung des Beschlusses Nr. 102-10/05 vom
anwesend:                                  15           13.12.2005 (Erste Satzung zur Änderung der
Ja-Stimmen:                                15
Nein-Stimmen:                               0           Satzung über die Benutzung der Tageseinrich-
Stimmenthaltung:                            0           tung für Kinder in der Gemeinde Sollstedt vom
wegen Befangenheit gemäß                                11.12.2003 in der derzeit geltenden Fassung).
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0           Abstimmungsergebnis:
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                                                        gesetzliche Mitgliederzahl:                17

                                                                                                            A M T L I C H E R
                                                        anwesend:                                  15
Beschluss-Nr. 113-11/06                                 Ja-Stimmen:                                15
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006               Nein-Stimmen:                               0
                                                        Stimmenthaltung:                            0
Der Gemeinderat Sollstedt beschließt, den Be-
                                                        wegen Befangenheit gemäß
schluss Nr. 106-10/05 vom 13.12.2005 aufzu-             § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
heben.                                                  gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl:                17           Beschluss-Nr. 116-11/06
anwesend:                                  15           des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
Ja-Stimmen:                                15
Nein-Stimmen:                               0
                                                        Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf-
Stimmenthaltung:                            0           hebung des Beschlusses Nr. 103-10/05 vom
wegen Befangenheit gemäß                                13.12.2005 (Aufhebung der Gebührensatzung
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0           über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kin-
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt                der in der Gemeinde Sollstedt v. 11.12.2003 in
                                                        der derzeit geltenden Fassung).
Beschluss-Nr. 114-11/06
                                                        Abstimmungsergebnis:
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006               gesetzliche Mitgliederzahl:                17
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung            anwesend:                                  15
am 04.04.2006 aufgrund des § 2 Abs. 2 der               Ja-Stimmen:                                15
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)                 Nein-Stimmen:                               0
                                                        Stimmenthaltung:                            0
vom 03.02.1994 (GVBI. S. 93); geändert durch
                                                        wegen Befangenheit gemäß
Verordnung v. 29.03.1994 (GVBI. S. 402), vom            § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
12.12.1995 (GVBI. S. 420), vom 07.12.1999               gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
(GVBI. S. 630) und vom 05.03.2004 (GVBI. S. 435)
die Bedienstete der Gemeinde Sollstedt, Frau            Beschluss-Nr. 117-11/06
Sandra Naffin, für die Wahlen am 07.05.2006             des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
in der Gemeinde Sollstedt zur Stellvertreterin          Der Gemeinderat Sollstedt beschließt die Auf-
der Gemeindewahlleiterin zu bestellen.                  hebung des Beschlusses Nr. 104-10/05 vom

                                                                                                        3
Eichsfelder Pforte - aktuell                                              13. Jahrgang Nr. 5

                    13.12.2005 (Zustimmung zur der durch den           Nein-Stimmen:                               0
                    Förderverein „Soziales Zentrum“ Sollstedt e. V.    Stimmenthaltung:                            1
                                                                       wegen Befangenheit gemäß
                    beschlossenen Entgeltordnung zur Benutzung
                                                                       § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                    der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemein-     gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                    de Sollstedt vom 25.11.2005).
                    Abstimmungsergebnis:                               Beschluss-Nr. 120-11/06
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17      des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                    anwesend:                                  15
T E I L

                                                                       Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der
                    Ja-Stimmen:                                15
                    Nein-Stimmen:                               0
                                                                       Satzung der Gemeinde Sollstedt über die Er-
                    Stimmenthaltung:                            0      hebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver-
                    wegen Befangenheit gemäß                           kehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge).
                    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0      Abstimmungsergebnis:
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt           gesetzliche Mitgliederzahl:                17
                                                                       anwesend:                                  15
                    Beschluss-Nr. 118-11/06                            Ja-Stimmen:                                14
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006          Nein-Stimmen:                               0
                    Der Gemeinderat Sollstedt beschließt vorbehalt-    Stimmenthaltung:                            1
                                                                       wegen Befangenheit gemäß
                    lich der von der Kommunalaufsicht bzw. Fach-
                                                                       § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                    aufsicht (Jugendamt) vorgegebenen rechtlich        gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
A M T L I C H E R

                    erforderlichen Änderungen, über die der Gemein-
                    derat unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die   Beschluss-Nr. 121-11/06
                    in der Anlage befindliche Satzung über die Be-     des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                    nutzung der Tageseinrichtung für Kinder in der     Bündelung der kommunalen Anteile an der E.ON
                    Gemeinde Sollstedt.                                Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thürin-
                    Abstimmungsergebnis:                               ger Energie AG) in einem kommunalen Energie-
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17      Pool (KEBT AG)
                    anwesend:                                  15
                    Ja-Stimmen:                                13      Beschlussvorschlag:
                    Nein-Stimmen:                               1      a) Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung
                    Stimmenthaltung:                            1      der Gemeinde Sollstedt an der Kommunalen
                    wegen Befangenheit gemäß                           Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
                    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0      (KEBT AG) - kommunaler Energie-Pool - auf der
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                                                                       Grundlage der Satzung der KEBT AG.
                    Beschluss-Nr. 119-11/06                            b) Der von der Gesellschaft der kommunalen
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006          Strom-Aktionäre in Thüringen mbH (GkSA) treu-
                    Der Gemeinderat Sollstedt beschließt vorbehalt-    händerisch verwaltete Aktienanteil an der E.ON
                    lich der von der Kommunalaufsicht bzw. Fach-       Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer
                    aufsicht (Jugendamt) vorgegebenen rechtlich        Energie AG), Erfurt, in Höhe von 1103 Aktien
                    erforderlichen Änderungen, über die der Gemein-    der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG
                    derat unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die   Thüringer Energie AG), wird dem kommunalen
                    in der Anlage befindliche Gebührensatzung über     Energie-Pool (KEBT AG) übertragen. Die Gemein-
                    die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder      de erwirbt dadurch Aktien an der KEBT AG in
                    in der Gemeinde Sollstedt.                         Höhe des von ihr übertragenen Anteils (2206
                                                                       KEBT-Aktien).
                    Abstimmungsergebnis:
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17      c) Der/Die Bürgermeister/in wird ermächtigt und
                    anwesend:                                  15      beauftragt, die für den Beitritt erforderlichen Hand-
                    Ja-Stimmen:                                14      lungen vorzunehmen und die Gemeinde in der

                    4
Eichsfelder Pforte - aktuell                                                13. Jahrgang Nr. 5

Hauptversammlung der KEBT AG zu vertreten.           Abstimmungsergebnis:
                                                     gesetzliche Mitgliederzahl:                17
Finanzierung:                                        anwesend:                                  15
Der Gemeinde entstehen durch den Zusammen-           Ja-Stimmen:                                15
                                                     Nein-Stimmen:                               0
schluss von TEAG und GVT sowie der Bünde-
                                                     Stimmenthaltung:                            0
lung der kommunalen Interessen im kommu-             wegen Befangenheit gemäß
nalen Energie-Pool (KEBT AG) keine finanziel-        § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
len Aufwendungen.                                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                                                                                                         T E I L
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl:                17        Beschluss-Nr. 124-11/06
anwesend:                                  15        des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
Ja-Stimmen:                                15
Nein-Stimmen:                               0        Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des
Stimmenthaltung:                            0        Flurstückes 26, Flur 1, Gemarkung Sollstedt, Grö-
wegen Befangenheit gemäß                             ße 3.234 m2 an die Bundesrepublik Deutsch-
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0        land, Bundesstraßenverwaltung, endvertreten
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                                                     durch die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54,
                                                     10117 Berlin zum Kaufpreis von 0,49 Euro/m2
Beschluss-Nr. 122-11/06
                                                     (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürgermei-
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                                                     ster, diesen Verkauf notariell zu vollziehen.

                                                                                                         A M T L I C H E R
Der Gemeinderat Sollstedt genehmigt die Nie-
                                                       Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün-
derschrift nicht öffentlicher Teil der 10. öffent-
                                                     de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist
lichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezem-
                                                     gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma-
ber 2005.
                                                     chen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl:                17        Abstimmungsergebnis:
anwesend:                                  15        gesetzliche Mitgliederzahl:                17
Ja-Stimmen:                                15        anwesend:                                  15
Nein-Stimmen:                               0        Ja-Stimmen:                                15
Stimmenthaltung:                            0        Nein-Stimmen:                               0
wegen Befangenheit gemäß                             Stimmenthaltung:                            0
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0        wegen Befangenheit gemäß
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt             § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                                                     gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
Beschluss-Nr. 123-11/06
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006            Beschluss-Nr. 125-11/06
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer         des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
Teilfläche von ca. 10 m2 aus dem Flurstück 15/57,    Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von
Flur 1, Gemarkung Sollstedt, Größe 1.947 m2          zwei Teilflächen mit einer Größe von ca. 9.070 m2
an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes-           bzw. 18.3 10 m2 aus dem Flurstück 31/4, Flur 3,
straßenverwaltung, endvertreten durch die DE-        Gemarkung Sollstedt, Gesamtgröße 48.077 m2
GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin zum          an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes-
Kaufpreis von 0,15 Euro/m2 (Unland) und beauf-       straßenverwaltung, endvertreten durch die DE-
tragt den Bürgermeister, diesen Verkauf nota-        GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin
riell zu vollziehen.                                 zum Kaufpreis von insgesamt 14.434,64 Euro
   Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün-      (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürger-
de für die Geheimhaltung und der Beschluss           meister, diesen Verkauf notariell zu vollziehen.
ist gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu            Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün-
machen.                                              de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist

                                                                                                     5
Eichsfelder Pforte - aktuell                                               13. Jahrgang Nr. 5

                    gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma-         mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma-
                    chen.                                               chen.
                    Abstimmungsergebnis:                                Abstimmungsergebnis:
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17       gesetzliche Mitgliederzahl:                17
                    anwesend:                                  15       anwesend:                                  15
                    Ja-Stimmen:                                15       Ja-Stimmen:                                15
                    Nein-Stimmen:                               0       Nein-Stimmen:                               0
                    Stimmenthaltung:                            0       Stimmenthaltung:                            0
T E I L

                    wegen Befangenheit gemäß                            wegen Befangenheit gemäß
                    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0       § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt            gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                    Beschluss-Nr. 126-11/06                             Beschluss-Nr. 128-11/06
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006           des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                    Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer        Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer
                    Teilfläche von ca. 3.770 m2 aus dem Flurstück 41,   Teilfläche von ca. 1 m2 aus dem Flurstück 3/1,
                    Flur 3, Gemarkung Sollstedt, Gesamtgröße            Flur 4, Gemarkung Wülfingerode, Größe 80 m2
                    13.354 m2 an die Bundesrepublik Deutschland,        an die Bundesrepublik Deutschland, Bundes-
                    Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch         straßenverwaltung, endvertreten durch die DE-
                    die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117              GES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin zum
A M T L I C H E R

                    Berlin zum Kaufpreis von 4.929,96 Euro (Bo-         Kaufpreis von 0,50 Euro (Bodenrichtwert) und
                    denrichtwert) und beauftragt den Bürgermeis-        beauftragt den Bürgermeister, diesen Verkauf
                    ter, diesen Verkauf notariell zu vollziehen.        notariell zu vollziehen.
                      Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe       Mit der Beschlussfassung entfallen die Grün-
                    für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge-     de für die Geheimhaltung und der Beschluss ist
                    mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen.       gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma-
                    Abstimmungsergebnis:                                chen.
                    gesetzliche Mitgliederzahl:                17       Abstimmungsergebnis:
                    anwesend:                                  15       gesetzliche Mitgliederzahl:                17
                    Ja-Stimmen:                                15       anwesend:                                  15
                    Nein-Stimmen:                               0       Ja-Stimmen:                                15
                    Stimmenthaltung:                            0       Nein-Stimmen:                               0
                    wegen Befangenheit gemäß                            Stimmenthaltung:                            0
                    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0       wegen Befangenheit gemäß
                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt            § 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                                                                        gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
                    Beschluss-Nr. 127-11/06
                    des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006           Beschluss-Nr. 129-11/06
                    Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des          des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
                    Flurstückes 17, Flur 4, Gemarkung Wülfinge-         Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer
                    rode, Größe 740 m2 an die Bundesrepublik            Teilfläche von ca. 50 m2 aus dem Flurstück
                    Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, end-          28/60, Flur 4, Gemarkung Wülfingerode, Größe
                    vertreten durch die DEGES GmbH, Zimmerstra-         3.932 m2 an die Bundesrepublik Deutschland,
                    ße 54, 10117 Berlin zum Kaufpreis von 370 Eu-       Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch
                    ro (Bodenrichtwert) und beauftragt den Bürger-      die DEGES GmbH, Zimmerstraße 54, 10117
                    meister, diesen Verkauf notariell zu vollziehen.    Berlin zum Kaufpreis von 7,50 Euro (Bodenricht-
                      Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe     wert) und beauftragt den Bürgermeister, diesen
                    für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge-     Verkauf notariell zu vollziehen.

                    6
Eichsfelder Pforte - aktuell                                              13. Jahrgang Nr. 5

  Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                     0
für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge-    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen.
                                                   Beschluss-Nr. 131-11/06
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl:                17
                                                   des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006
anwesend:                                  15      Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung nach-
Ja-Stimmen:                                15      stehend aufgeführter Beschlüsse:
Nein-Stimmen:                               0      • Beschluss Nr. 475-48/04 des Gemeindera-

                                                                                                                T E I L
Stimmenthaltung:                            0        tes Sollstedt vom 22.06.2004
wegen Befangenheit gemäß
§ 38 ThürKO ausgeschlossen:                 0
                                                   • Beschluss Nr. 477-48/04 des Gemeindera-
gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt             tes Sollstedt vom 22.06.2004
                                                   • Beschluss Nr. 478-48/04 des Gemeindera-
Beschluss-Nr. 130-11/06                              tes Sollstedt vom 22.06.2004
des Gemeinderates Sollstedt v. 04.04.2006          Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des         für die Geheimhaltung und der Beschluss ist
Flurstückes 94/6, Flur 4, Gemarkung Wülfinge-      gemäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu ma-
rode, Größe 4.730 m2, Kaufpreis 0,00 Euro an       chen.
die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstra-        Abstimmungsergebnis:
ßenverwaltung, endvertreten durch die DEGES        gesetzliche Mitgliederzahl:                    17

                                                                                                                A M T L I C H E R
                                                   anwesend:                                      15
GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin und be-
                                                   Ja-Stimmen:                                    15
auftragt den Bürgermeister, diesen Verkauf no-     Nein-Stimmen:                                   0
tariell zu vollziehen.                             Stimmenthaltung:                                0
  Mit der Beschlussfassung entfallen die Gründe    wegen Befangenheit gemäß
für die Geheimhaltung und der Beschluss ist ge-    § 38 ThürKO ausgeschlossen:                     0
                                                   gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
mäß § 40 ThürKO öffentlich bekannt zu machen.

Begründung:
Im Zuge der Errichtung der Bundesautobahn
A 38 Göttingen - Halle, Streckenabschnitt Uder
                                                    Sollstedt im Internet:
(Lgr. NI/TH) - Görsbach (Lgr. TH/ST), Verkehrs-
einheit östl. AS Breitenworbis - westl. AS Blei-
                                                     www.sollstedt.de
cherode (VKE 5614) ist der Grunderwerb des
o. g. Flurstückes durch die Bundesrepublik
                                                         In eigener Sache
Deutschland erforderlich. Bei diesem Flurstück     Wie Sie wissen, ist die „Eichsfelder Pforte-aktuell“
handelt es sich um eine Wegeparzelle, die für      gemäß der Hauptsatzungen der Gemeinden Soll-
Ausgleichspflanzungen durch die DEGES ge-          stedt und Rehungen das amtliche Bekanntma-
nutzt werden soll.                                 chungsblatt beider Gemeinden. Diese sind ver-
  Dieses Flurstück befindet sich im Eigentum       pflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung zu
der Gemeinde Sollstedt, eingetragen im Grund-      sorgen.
buch von Wülfingerode, B 620.                         Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie
Abstimmungsergebnis:                               uns jederzeit (auch telefonisch) davon in Kennt-
gesetzliche Mitgliederzahl:                17      nis setzen können und sollen, wenn Ihnen die
anwesend:                                  15
Ja-Stimmen:                                15
                                                   „Eichsfelder Pforte-aktuell“ nicht regelmäßig,
Nein-Stimmen:                               0      einmal im Monat, zugestellt wird. Wir bedanken
Stimmenthaltung:                            0      uns für Ihr Verständnis.
wegen Befangenheit gemäß                           gez. J. Hohberg, Bgm. Sollstedt, D. Schacht, Bgm. Rehungen

                                                                                                           7
Eichsfelder Pforte - aktuell                                           13. Jahrgang Nr. 5

                          Wahlbekanntmachung • Gemeinde Sollstedt
                                   Landkreis Nordhausen
                    1. Am 07. Mai 2006 finden in der Gemeinde          karte und den Personalausweis oder Reisepass
                    Sollstedt Kommunalwahlen (Landrats- und            in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahl-
                    Bürgermeisterwahl) von 8.00 Uhr bis 18.00          benachrichtigungskarte auf, da sie für eine even-
                    Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergeb-        tuelle Stichwahl noch benötigt wird.
T E I L

                    nis ermittelt.
                                                                       5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahl-
                    2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des         raum.
                    Wahlergebnisses sind öffentlich.                     Für die Bürgermeisterwahl und die Land-
                       Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist     ratswahl sind mehrere Wahlvorschläge zu-
                    ein zentraler Briefwahlvorstand Sollstedt/Rehun-   gelassen worden. Die Stimmabgabe geschieht
                    gen gebildet worden.                               wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben
                      Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen so-      Sie dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel ei-
                    wie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes.       nen Wahlvorschlag kennzeichnen.
                      Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag
                    um 15.30 Uhr zusammen. Er ist nicht zustän-        6. Wahlablauf
                                                                       Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahl-
A M T L I C H E R

                    dig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
                    Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt        vorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvor-
                    werden, dass sie spätestens am 07. Mai 2006        stands Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahl-
                    bis 18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch     benachrichtigung oder des Wählerverzeichnis-
                    bei der auf dem Wahlbriefumschlag angege-          ses festgestellt hat, einen Stimmzettel für jede
                    benen Stelle abgegeben werden.                     Wahl, zu der Sie wahlberechtigt sind. Auf Ver-
                                                                       langen müssen Sie sich ausweisen. Sie kenn-
                    3. Die Wahlräume sowie der Arbeitsraum des         zeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und
                    Briefwahlvorstandes befinden sich:                 falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeich-
                    Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes:               nung andere Personen nicht erkennen können.
                    Festhalle Sollstedt, Versammlungsraum              Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
                    Am Markt 9, Sollstedt                              Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands
                                                                       Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.
                    Stimm- Wahlraum                        Raum-/
                    bezirk Straße, Haus-Nr.                Zi.-Nr.     Bitte beachten Sie:
                                                                       Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurück-
                    001      Festhalle, Am Markt 9           1         weisen, der
                             Sollstedt                                 a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle
                    002      Festhalle, Am Markt 9           2            gekennzeichnet oder gefaltet hat,
                             Sollstedt                                 b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß
                                                                          gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der
                    003      Begegnungsstätte
                                                                          Wähler gewählt hat,
                             Wülfingerode
                                                                       c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren
                             Th.-Müntzer-Straße 61,
                                                                          Merkmal versehen hat,
                             OT Wülfingerode
                                                                       d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten
                    Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer         Stimmzettel benutzt hat oder
                    Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.              e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Ge-
                    4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungs-       genstand in die Wahlurne legen will.

                    8
Eichsfelder Pforte - aktuell                                            13. Jahrgang Nr. 5

Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wähler-     gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauen-
verzeichnis gefunden hat und keine Zurückwei-       sperson kann auch ein vom Wähler bestimm-
sungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher       tes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfe-
oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahl-    leistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche
vorstandes die Wahlurne frei. Sie legen darauf-     des Wählers zu beschränken. Die Vertrauens-
hin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schrift-   person darf gemeinsam mit dem Wähler die
führer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür        Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleis-

                                                                                                        T E I L
vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses.       tung erforderlich ist.
   Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben
oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder         7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
werden Sie aus den oben genannten Gründen           nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach
zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein      § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches
neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie        wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds    mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder
des Wahlvorstands zerrissen haben.                  sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her-
   Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen,          beiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine
dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er ach-      solche Tat versucht.
tet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in
                                                    Hinweis: Hat bei den Wahlen kein Bewerber
der Wahlzelle aufhält.

                                                                                                        A M T L I C H E R
                                                    die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine
  Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens
                                                    Stichwahl statt. Der Termin einer etwaigen Stich-
unkundig oder durch ein körperliches Gebre-
                                                    wahl wurde auf den 21. Mai 2006 festgelegt.
chen an der persönlichen Kennzeichnung des
Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe     Sollstedt, den 01. Mai 2006
einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler         gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin

   Wahlbekanntmachung • Gemeinde Rehungen
            Landkreis Nordhausen
1. Am 07. Mai 2006 finden in der Gemeinde           bis 18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können
Rehungen Kommunalwahlen (Landratswahl)              auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag ange-
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschlie-         gebenen Stelle abgegeben werden.
ßend wird das Wahlergebnis ermittelt.
                                                    3. Der Wahlraum sowie der Arbeitsraum des Brief-
2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des          wahlvorstandes befinden sich:
Wahlergebnisses sind öffentlich.                    Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes:
  Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist       Festhalle Sollstedt, Versammlungsraum
ein zentraler Briefwahlvorstand Sollstedt/Re-       Am Markt 9, Sollstedt
hungen gebildet worden.
                                                    Stimm- Wahlraum                    Raum-/
  Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie
                                                    bezirk Straße, Haus-Nr.            Zi.-Nr.
zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes.
   Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag       001     Gemeindeamt
um 15.30 Uhr zusammen. Er ist nicht zustän-                  Hauptstraße 70
dig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.                   Rehungen
Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt         Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer
werden, dass sie spätestens am 07. Mai 2006         Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

                                                                                                   9
Eichsfelder Pforte - aktuell                                            13. Jahrgang Nr. 5

                    4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungs-     vorstandes die Wahlurne frei. Sie legen darauf-
                    karte und den Personalausweis oder Reisepass        hin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schrift-
                    in den Wahlraum mit.                                führer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vor-
                      Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskar-        gesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses.
                    te auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch     Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder
                    benötigt wird.                                      versehentlich unbrauchbar gemacht oder wer-
                                                                        den Sie aus den oben genannten Gründen zu-
T E I L

                    5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahl-       rückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein
                    raum.                                               neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie
                      Für die Landratswahl sind mehrere Wahlvor-        den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds
                    schläge zugelassen worden. Die Stimmabga-           des Wahlvorstands zerrissen haben.
                    be geschieht wie folgt: Sie haben eine Stimme.        Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass
                    Sie vergeben Sie dadurch, dass Sie auf dem          das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet
                    Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen.       darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der
                                                                        Wahlzelle aufhält.
                    6. Wahlablauf                                         Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens
                    Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahl-         unkundig oder durch ein körperliches Gebre-
                    vorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvor-       chen an der persönlichen Kennzeichnung des
                    stands Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahl-       Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe
A M T L I C H E R

                    benachrichtigung oder des Wählerverzeichnis-        einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler
                    ses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Ver-   gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrau-
                    langen müssen Sie sich ausweisen. Sie kenn-         ensperson kann auch ein vom Wähler bestimm-
                    zeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und     tes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfe-
                    falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeich-        leistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche
                    nung andere Personen nicht erkennen können.         des Wählers zu beschränken. Die Vertrauens-
                    Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands        person darf gemeinsam mit dem Wähler die
                    Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.         Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleis-
                                                                        tung erforderlich ist.
                    Bitte beachten Sie:
                    Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurück-          7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
                    weisen, der                                         nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach
                    a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle       § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches
                       gekennzeichnet oder gefaltet hat,                wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
                    b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß           mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder
                       gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der     sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her-
                       Wähler gewählt hat,                              beiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine
                    c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren             solche Tat versucht.
                       Merkmal versehen hat,
                    d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten      Hinweis:
                       Stimmzettel benutzt hat oder                     Hat bei den Wahlen kein Bewerber die erfor-
                    e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Ge-         derliche Mehrheit erhalten, findet eine Stich-
                       genstand in die Wahlurne legen will.             wahl statt. Der Termin einer etwaigen Stich-
                    Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wähler-     wahl wurde auf den 21. Mai 2006 festgelegt.
                    verzeichnis gefunden hat und keine Zurückwei-
                    sungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher       Rehungen, den 01. Mai 2006
                    oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahl-    gez. D. Schacht, Bürgermeister

                    10
Eichsfelder Pforte - aktuell                                           13. Jahrgang Nr. 5

 Kommunalwahlen im Freistaat                        Bürgermeisterwahl in der
        Thüringen                                     Gemeinde Sollstedt
 Direktwahl Bürgermeister                          Information über Verfahrensweise zur Be-
  am 07. Mai 2006 in der                           kanntmachung des Wahlergebnisses der Bür-
    Gemeinde Sollstedt                             germeisterwahl in Sollstedt am 07.05.2006

                                                                                                           T E I L
                                                   Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung der
Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des
                                                   Feststellung des Wahlergebnisses der Bürger-
Wahlausschusses für die Gemeinde Sollstedt
                                                   meisterwahl in der Gemeinde Sollstedt am 07.
(Gemeindewahlausschuss), § 3 Abs. 3 Satz
                                                   Mai 2006 erfolgt im Amts- und Informations-
1 und 2 Thüringer Kommunalwahlordnung.
                                                   blatt der Gemeinden Sollstedt und Rehungen
  Die 3. öffentliche Sitzung des Gemeindewahl-
                                                   „Eichsfelder Pforte-aktuell“ 01. Juni 2006.
ausschusses findet am Montag, dem 08. Mai
                                                     Vorab erhalten Sie in den Verkündungstafeln
2006 um 16.00 Uhr im Gemeindeamt Soll-
                                                   (Bekanntmachungskästen) der Gemeinde Soll-
stedt – Sitzungszimmer, Am Markt 2, 99759
                                                   stedt Informationen zum Wahlergebnis der Bür-
Sollstedt statt.
                                                   germeisterwahl der Gemeinde Sollstedt am 07.
Tagesordnung dieser Sitzung:
                                                   Mai 2006.
Feststellung des Wahlergebnisses.

                                                                                                           A M T L I C H E R
Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann       Sollstedt, den 01. Mai 2006
Zutritt.                                           gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin/Vorsitzende
                                                         des Gemeindewahlausschusses
Sollstedt, den 01. Mai 2006
gez. H. Buhler, Gemeindewahlleiterin/Vorsitzende
      des Gemeindewahlausschusses
                                                    www.sollstedt.de
Weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger
aus Sollstedt und Rehungen zu den am 07. Mai 2006
           stattfindenden Kommunalwahlen
Das im Gemeindeamt Sollstedt, Am Markt 2,          Hinweis: über die Verwahrung und erneute Vor-
Zi. 2 (Meldebehörde), 99759 Sollstedt einge-       lage der Wahlbenachrichtigungskarte bei einer
richtete Wahlamt, in welchem auch persön-          eventuellen Stichwahl.
lich die Briefwahlunterlagen abgeholt wer-           Bei den in den Gemeinde Sollstedt und Rehun-
den können bzw. bereits direkt gewählt wer-        gen stattfindenden Kommunalwahlen steht zur
den kann hat noch bis 05.05.2006, 12.00 Uhr        Zeit noch nicht fest, ob eine/r der Bewerber/
wie folgt geöffnet:                                innen die nach der Thüringer Kommunalwahl-
Dienstag u. Mittwoch      09.00-12.00 Uhr          ordnung erforderliche Mehrheit für seine/ihre
                          12.30-15.30 Uhr          Wahl erhält.
Donnerstag                09.00-12.00 Uhr             Sollte kein/e Bewerber/in die erforderliche
                          13.00-15.30 Uhr          Mehrheit erhalten, findet am 21. Mai 2006 in
                          16.00-18.00 Uhr          der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Stichwahl
Freitag                   09.00-12.00 Uhr          zwischen den beiden Bewerbern/Bewerberin-
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch          nen statt, die bei der ersten Wahl die meisten
bis zum Wahltag 07. Mai 2006, 12.00 Uhr be-        Stimmen erhalten haben.
antragt werden.                                       Da Wahlberechtigte, die für die erste Wahl

                                                                                                      11
Eichsfelder Pforte - aktuell                                                  13. Jahrgang Nr. 5

                    eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, keine          Wer für eventuelle Stichwahl/en im Wege der
                    neue Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt             Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch ma-
                    bekommen, erhalten Sie die Wahlbenachrich-             chen möchte, sollte dies bereits auf dem An-
                    tigungskarte zurück mit der Bitte, diese bei ei-       trag (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigungs-
                    ner evtl. Stichwahl wieder im Wahlraum vor-            karte) kennzeichnen, indem er ankreuzt, dass er
                    zulegen.                                               auch die Erteilung eines Wahlscheines für die
                      Für den Fall erforderlicher Stichwahl am 21.         Stichwahl beantragt.
T E I L

                    Mai 2006 erhalten Sie die notwendigen Infor-           Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
                    mationen in den amtlichen Verkündungstafeln            Sollstedt, den 01. Mai 2006
                    (Bekanntmachungskästen).                               gez. J. Hohberg, Bürgermeister Erfüllende Gem. Sollstedt

                                               Stellenausschreibung
                    Die Gemeindeverwaltung Sollstedt beabsich-             Fachliche Anforderungen:
                    tigt ab 01.09.2006 die Stelle eines                    - abgeschlossene Berufsausbildung in einem
                                                                             Handwerkerberuf
                         Mitarbeiters im Bauhof                            - Führerschein Klasse B und C

                                                                           Persönliche Anforderungen:
A M T L I C H E R

                    neu zu besetzen (unbefristet).                         - hohe Einsatzbereitschaft
                    Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (40 h/Wo-       - Akzeptanz von flexiblen Arbeitszeiten
                    che) welche mit einem geeigneten Bewerber
                    möglichst langfristig besetzt werden soll. Eine        Die Stelle ist nach TVöD eingruppiert. Sollten Sie
                    Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr von       an dieser Tätigkeit interessiert sein, senden Sie
                    Sollstedt oder Wülfingerode wäre von Vorteil.          uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
                                                                           mit tabellarischen Lebenslauf, Foto, Zeugnisko-
                    Aufgabenschwerpunkte:                                  pien und, wenn vorhanden, Beurteilungen frühe-
                    - handwerkliche Tätigkeiten unterschiedlichster        rer Arbeitgeber bis 19.05.2006 (Posteingang).
                      Gewerke                                              an die
                    - Ausführung von Baumaßnahmen im Rahmen                   Gemeindeverwaltung Sollstedt
                      der gegebenen Möglichkeiten unseres Bau-                Kennwort: Stellenausschreibung Bauhof
                      hofes                                                   99759 Sollstedt • Am Markt 2
                    - Winterdienst                                         gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                    Aufruf an alle Eltern, die Ihre Kinder von 0 bis 6 1/2 Jahren außerhalb
                    von Sollstedt in anderen Kindertageseinrichtungen betreuen lassen
                    Der Grund für diesen Aufruf ist das neue Thü-          ren in anderen Kindertageseinrichtungen außer-
                    ringer Kindertageseinrichtungsgesetz § 19 Abs.         halb von Sollstedt betreuen lassen, müssen sta-
                    2. Dieses Gesetz besagt, dass für jeden nach           tistisch erfasst und gemeldet werden. Diese
                    § 2 Abs. 1 Satz 4 tatsächlich belegten Platz in        Eltern sind aufgefordert, sich in der Gemeinde-
                    einer Kindertageseinrichtung das Land eine Lan-        verwaltung Sollstedt, Am Markt 2, zu den be-
                    despauschale in Höhe von jeweils 100 Euro mo-          kannten Öffnungszeiten im Kassenbereich bei
                    natlich an die Wohnsitzgemeinde zahlt.                 Frau S. Stammer zu melden.
                       Alle Eltern, die Ihre Kinder von 0 bis 6 1/2 Jah-   gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

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Eichsfelder Pforte - aktuell                                               13. Jahrgang Nr. 5

    Thüringer Erziehungsgeld ab 01.07.2006
Am 01.07.2006 löst das Thüringer Erziehungs-        gezahlt, die ihr Kind selbst erziehen. Sofern sie
geld das bisherige Landeserziehungsgeld ab.         ihr Kind im dritten Lebensjahr in einer Kinder-
Dann haben alle Eltern mit Kindern zwischen         tageseinrichtung oder in Kindertagespflege be-
zwei und drei Jahren, ohne Einkommensprüfung,       treuen lassen, ist ebenfalls ein entsprechender
Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld.          Antrag zu stellen und eine Abtretungserklärung

                                                                                                              T E I L
  Die Höhe ist nach der Kinderzahl gestaffelt und   für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von
beträgt monatlich für das erste Kind 150,00         maximal 150,00 Euro zu unterschreiben. Das
Euro, für das zweite Kind 200,00 Euro, für das      Geld wird dann direkt an die Kindertagesein-
dritte Kind 250,00 Euro und für das vierte und      richtung bzw. an die Kindertagespflege ausge-
jedes weitere Kind je 300,00 Euro.                  zahlt. Wenn nur eine stunden- oder tageweise
  Der Antrag auf Gewährung des Erziehungs-          Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte
geldes nach dem Thüringer Erziehungsgeld-           vereinbart wird, ist der Träger verpflichtet, den
gesetz für die Eltern aus der Gemeinde Soll-        Eltern das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten,
stedt und der Gemeinde Rehungen ist bei             sofern der Höchstbetrag von 150,00 Euro abge-
der Gemeindeverwaltung Sollstedt zu stel-           treten wurde. Wer frühzeitig seinen Antrag stellt,
len. Die entsprechenden Antragsformulare sind       kann mit einer Auszahlung bereits im Juli 2006
ab sofort bei der Gemeinde Sollstedt, Sach-         rechnen.

                                                                                                              A M T L I C H E R
gebiet Kasse, Am Markt 2 in 99759 Sollstedt            Der Erziehungsgeldantrag kann auch im Inter-
erhältlich. Für Rückfragen diesbezüglich steht      net auf der Homepage des Thüringer Ministeriums
Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Susanne Stam-      unter www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/
mer unter der Telefonnummer 036338/35813            21502/content.html ausgedruckt werden.
gern zur Verfügung!                                 gez. J. Hohberg, Bürgermeister Erfüllende Gemeinde
  Das Erziehungsgeld wird an die Eltern aus-             Sollstedt

               Amtliche Mitteilung zur Fälligkeit der
                   Grundsteuern im Jahr 2006
Im Amtsblatt „Eichsfelder Pforte- aktuell“ vom      weiser auf den Vorteil der termingerechten Ab-
01. Januar 2006 wurde die Festsetzung der           buchung durch die Gemeindeverwaltung Soll-
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2006 durch         stedt hinweisen.
öffentliche Bekanntmachung vorgenommen.               Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen
  Hiermit wird an die Fälligkeit der Grundsteuern   die Mitarbeiterinnen der Kasse und des Steuer-
für das II. Quartal 2006 zum 15.05.2006 erinnert.   amtes Frau S. Stammer und Frau I. Gliesing
Wir bitten Sie um termingerechte Überweisung        unter der Rufnummer 35813 bzw. 35819 gern
entsprechend des Ihnen vorliegenden Beschei-        zur Verfügung.
des für Grundbesitzabgaben aus dem Jahr 2004        Bankverbindung der Gemeinde Sollstedt:
(bzw. eines Änderungsbescheides aus dem Jahr        Deutsche Kreditbank AG Erfurt
2005 ggf. schon aus 2006).                          BLZ: 120 300 00 • Konto-Nr.: 931 907
  Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir bei
allen Überweisungen die im Bescheid angege-         Bankverbindung der Gemeinde Rehungen:
bene Finanzadresse (FAD) im Feld „Verwendungs-      Deutsche Kreditbank AG Erfurt
zweck“ auf dem Überweisungsträger anzugeben.        BLZ: 120 300 00 • Konto-Nr.: 932 921
   Wir möchten nochmals alle Barzahler/Über-        gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                                                                                                         13
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                      Verkauf von Acker- und                              Wichtiger Hinweis für alle
                            Grünland                                      Nutzer unserer Friedhöfe
                    Verkauf von Acker- und Grünland in der Gemar-        Die gesetzlich vorgeschriebenen Rüttelproben
                    kung Wülfingerode, Flur 2, Flurstücke 14/6 und       auf den Friedhöfen Sollstedt und OT Wülfinge-
                    80/25 sowie in der Gemarkung Sollstedt, Flur 4,      rode sind für folgende Tage geplant:
                    Flurstück 1/4.                                       • 08./09.05.2006
T E I L

                      Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwal-              Friedhof Sollstedt, „Am Bockenweg“
                    tungs GmbH Berlin, Niederlassung Erfurt bie-         • 15./16.05.2006
                    tet folgende Flurstücke zum Kauf an:                   Friedhof OT Wülfingerode, „Am Friedhof“
                                                                         Nutzungsberechtigte, deren Grabstätten den
                    • Gemarkung Wülfingerode, Flur 2, Flurstücke         Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen,
                      14/6 und 80/25                                     werden im Nachgang von der Gemeindeverwal-
                    • Gemarkung Sollstedt, Flur 4, Flurstück 1/4         tung Sollstedt schriftlich aufgefordert, die Stand-
                                                                         sicherheit der entsprechenden Grabmale wie-
                    Interessierte Bürger können nähere Unterlagen        der herzustellen.
                    in der Gemeinde Sollstedt, Zimmer 5, während         Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
                    der Sprechzeiten bis zum 31.05.2006 einsehen.        gez. R. Liebetrau, Ortsbürgermeister
A M T L I C H E R

                    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt             gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                            Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
                                      (StVO) in Rehungen
                    In der Gemeinde Rehungen hat sich in den ver-        dern ist durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (also an
                    gangenen Jahren im Bezug auf den Zustand             vorderster Stelle) verboten. Und wo nicht gehal-
                    der Ortsdurchfahrt der Landesstraße und eini-        ten werden darf, ist das Parken erst recht nicht
                    ger kommunaler Straßen einiges zum Guten ge-         erlaubt, denn ein Parkender muss immer auch
                    wendet. Unsere Kommune ist auf einem guten           die Pflichten eines Haltenden erfüllen.
                    Weg, sich zu einem ansehnlichen Ort zu ent-            Vor Grundstücksein- und -ausfahrten (auf en-
                    wickeln, in dem sich seine Bürgerinnen und Bür-      gen Straßen auch gegenüber) ist das Parken
                    ger außerordentlich wohl fühlen könnten, wenn        ebenso unzulässig und stellt gegenüber dem
                    da nicht die teilweise rücksichtslosen und schein-   Grundstückseigentümer ggf. sogar eine Nötigung
                    bar unbelehrbaren Fahrzeugführer wären, die          dar, wenn dieser an der Benutzung seines Ei-
                    sich benehmen, als wären sie allein auf der Welt     gentums behindert wird.
                    und ihre Autos parken, wo es ihnen gerade am           Wir fordern aus den o. g. Gründen alle Fahr-
                    besten passt!                                        zeugführer nachdrücklich dazu auf, künftig mehr
                       Da werden die Fahrzeuge auf dem Gehweg            Umsicht walten zu lassen und gegenseitige Rück-
                    abgestellt und dadurch Fußgänger gezwungen,          sichtnahme zu üben – ansonsten kann es in
                    die Fahrbahn zu benutzen – aber Gehwege sind         absehbarer Zeit teuer werden, wenn vom Ord-
                    für Fußgänger und Fahrbahnen für Fahrzeuge           nungsamt Sollstedt oder unserem Kontaktbe-
                    vorgesehen. An engen oder unübersichtlichen          reichsbeamten Kontrollen durchgeführt und Ver-
                    Stellen darf grundsätzlich nicht gehalten wer-       stöße im ruhenden Verkehr durch Verwarngelder
                    den – das muss nicht erst durch ein entsprechen-     geahndet werden.
                    des Verkehrszeichen angeordnet werden, son-          gez. D. Schacht, Bürgermeister Rehungen

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Eichsfelder Pforte - aktuell                                             13. Jahrgang Nr. 5

                   Amtliche Bekanntmachung
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasser-
  benutzungssatzung (GS-WBS) der Gemeinde Rehungen
Auf Grund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer       ten, die nicht die Ausfertigung und diese Be-
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt         kanntmachung betreffen, können gegenüber der

                                                                                                    T E I L
die Gemeinde Rehungen folgende erste Satzung      Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind
zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasser-      schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu
benutzungssatzung:                                machen. Werden solche Verstöße nicht inner-
                                                  halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Be-
            Artikel 1                             kanntmachung geltend gemacht, so sind diese
                                                  Verstöße unbeachtlich.
      Änderung der Satzung
1. Der § 4(2) erhält folgende Fassung:            Rehungen, den 12.04.2006
(2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung        Gemeinde Rehungen
von Wasserzählern mit dem Nenndurchfluss Qn       Schacht, Bürgermeister   (Siegel)
bis 2,5 m3/h inklusive der gesetzlichen Umsatz-

                                                                                                    A M T L I C H E R
steuer pro Jahr für den Zeitraum v. 01.01.2006    Rechtsaufsichtlicher Bestätigungsvermerk:
bis zum 31.12.2009                                Aktenzeichen: 30/082.6-67.05 v. 10.04.2006
         Qn                 EURO
         m3/h
         bis 2,5            85,91
                                                   Sollstedt im Internet:
2. Der § 5(3) erhält folgende Fassung:
(3) Die Verbrauchsgebühr beträgt inklusive der      www.sollstedt.de
gesetzlichen Umsatzsteuer für den Zeitraum vom
01.01.2006 bis 31.12.2009 1,09 EURO pro Ku-       Mitteilung zum Wochenmarkt
bikmeter entnommenen Wassers.                              - Verlegung -
                                                  Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger so-
                Artikel 2                         wie Besucher des Wochenmarktes in Sollstedt
                                                  darüber informieren, dass Ende Juni 2006 aus
              Inkrafttreten                       organisatorischen Gründen seitens der Gemein-
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Ja-       de Sollstedt eine Verlegung des Wochenmark-
nuar 2006 in Kraft.                               tes festgelegt wurde.
                                                    Im Rahmen des Heimat- und Bergmannsfes-
Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung         tes in der Gemeinde Sollstedt wird der Wo-
des Satzungstextes mit dem Willen des Gemein-     chenmarkt vom Mittwoch, d. 28.06.2006 auf
derates der Gemeinde Rehungen sowie die Ein-      Samstag d. 01.07.2006 von 10 bis 14 Uhr
haltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sat-      zum Standort Glücksgasse/Hintere Dorfstra-
zungsverfahrens werden bekundet.                  ße verlegt.
                                                    Wir bitten um Kenntnisnahme dieser Termin-
Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen            und Standortverschiebung.
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-    gez. J. Hohberg, Bürgermeister Sollstedt

                                                                                              15
Eichsfelder Pforte - aktuell                                          13. Jahrgang Nr. 5

                                  Satzung über die Benutzung
                             der Tageseinrichtung für Kinder in der
                                      Gemeinde Sollstedt
                    Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreis-
                    ordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
T E I L

                    28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455)
                    und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung
                    von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungs-
                    gesetz-ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17 S. 371), hat der Gemeinderat der Gemein-
                    de Sollstedt in der Sitzung am 04.04.2006 die folgende Satzung über die Benutzung der
                    Kindertageseinrichtungen beschlossen:

                                   §1                                                   §4
                          Träger und Rechtsform                               Kreis der Berechtigten
                    (1) Die Tageseinrichtung für Kinder wird von der   (1) Die Kindertageseinrichtung steht grundsätz-
A M T L I C H E R

                    Gemeinde Sollstedt als öffentliche Einrichtung     lich allen Kindern, die in der Gemeinde ihren
                    unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach       Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts)
                    Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-    haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze
                    rechtliches Benutzungsverhältnis.                  offen.

                    (2) Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder     (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kin-
                    ist die Gemeinde Sollstedt. Sie bedient sich zur   der, die ihren Wohnsitz in einem anderen Ort ha-
                    Erfüllung ihrer Aufgaben eines freien Trägers.     ben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts
                                                                       nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn ver-
                                       §2                              fügbare Plätze vorhanden sind.
                                    Aufgaben                           (3) Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren kön-
                    Die Aufgaben der Tageseinrichtung für Kinder       nen im Rahmen der Betriebserlaubnis und der
                    bestimmen sich nach den Vorschriften des Thü-      verfügbaren Plätze nach Empfehlung der Kita-
                    ringer Kindertageseinrichtungsgesetzes.            Kommission aufgenommen werden, wenn die
                                                                       familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbs-
                                    §3                                 tätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Er-
                                                                       werbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme
                              Gemeinnützigkeit                         der Arbeitsförderung nach § 3 SGB III oder die
                    Die Tageseinrichtung für Kinder verfolgt aus-      Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein be-
                    schließlich und unmittelbar entsprechend § 52      sonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung
                    der Abgabenordnung von 1977 (AO 1977) in der       erfordern.
                    Fassung der Bekanntmachung v. 01.10.2002
                    (BGBl I S. 3866, ber. BGBl 2003 I Sa. 61) zu-      (4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung
                    letzt geändert durch das Gesetz vom 22. März       der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, können
                    2005 (BGBl I S. 837), gemeinnützige Zwecke.        weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von
                                                                       Plätzen erfolgen.

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Eichsfelder Pforte - aktuell                                             13. Jahrgang Nr. 5

                 §5                                 cher insbesondere die Regelbetreuungszeit, die
                                                    bring- bzw. abholberechtigten Personen und die
           Betreuungszeiten                         Versorgung des Kindes mit Verpflegung regelt.
(1) Die Tageseinrichtung für Kinder ist montags     Der Aufnahmeantrag wird durch die Gemeinde
bis freitags von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.   bestätigt bzw. versagt.
                                                    (2) Sofern ein Kind bei Aufnahme in die Kinder-
(2) Die Bemessungsgrundlage für einen Ganz-
                                                    tagesstätte unter 3 Jahre ist, ist zugleich mit dem

                                                                                                          T E I L
tagsplatz ist eine neunstündige Betreuungszeit
                                                    Aufnahmeantrag die Unterzeichnung und Ab-
und für einen Halbtagsplatz eine sechsstündige
                                                    gabe einer Erklärung zur Abtretung des Thürin-
Betreuungszeit. Eine Verlängerung der Betreu-
                                                    ger Erziehungsgeldes für Kinder im dritten Le-
ungszeit über neun Stunden hinaus ist im Rah-
                                                    bensjahr an die Wohnsitzgemeinde erforderlich.
men der Öffnungszeiten bei nachgewiesenem
Bedarf möglich.                                     (3) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Auf-
                                                    nahme in die Tageseinrichtung ärztlich oder amts-
(3) Zusätzlich zu den gewohnten Öffnungszei-        ärztlich untersucht werden, was durch Vorlage
ten kann bei nachgewiesenem Bedarf die Ein-         eines ärztlichen Zeugnisses über die gesund-
richtung bis 17.00 Uhr geöffnet werden.             heitliche Eignung zum Besuch der Einrichtung
                                                    nachzuweisen ist.
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann wäh-

                                                                                                          A M T L I C H E R
rend eines Teiles der Sommerferien für maximal      (4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten lei-
3 Wochen geschlossen werden. Schließzeiten          den, werden nicht aufgenommen. Im Zweifel ent-
werden im 4. Quartal des jeweiligen Vorjahres       scheidet ein Arzt, der von der Gemeinde im Ein-
durch Aushang in der Kindertagesstätte be-          vernehmen mit den Erziehungsberechtigten be-
kannt gemacht. Sie bedürfen eines Antrages und      nannt wird.
der Zustimmung der Kindertagesstättenkom-
mission.                                                          §7
(5) Außerdem bleibt die Einrichtung zwischen
                                                          Abweisung, Ausschluss
Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlos-      (1) Kinder können vom Besuch der Kindertages-
sen. Weitere Schließungszeiten im Zusammen-         einrichtung ausgeschlossen werden, wenn:
hang mit gesetzlichen Feiertagen bedürfen der       a) die Aufnahme durch unwahre Angaben er-
Zustimmung der Kindertagesstättenkommission.            reicht wurde,
Sie sind mindestens 8 Wochen vorher durch           b) aufgrund eines abnormen Verhaltens eine
Aushang in der Kindertagesstätte bekannt zu-            Gefährdung der anderen in der Einrichtung
machen.                                                 zu betreuenden Kindern besteht,
                                                    c) sie mehr als 2 Wochen unentschuldigt der
                   §6                                   Tageseinrichtung fernbleiben oder diese
                Aufnahme                                nur unregelmäßig besuchen,
                                                    d) sie mit Ungeziefer behaftet sind und dieser
(1) Die Aufnahme des Kindes in die Kindertages-         Zustand trotz Hinweisen und Hilfe der Ta-
einrichtung erfolgt nach schriftlicher Anmeldung        geseinrichtung wegen mangelnder Mitar-
beim Träger der Einrichtung und bei der Wohn-           beit der Erziehungsberechtigten nicht be-
sitzgemeinde. Die Anmeldung soll in der Regel           seitigt werden kann oder
6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme er-        e) die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung
folgen. Spätestens 4 Wochen vor Aufnahme des            der Benutzungsgebühr mehr als 2 Monate
Kindes ist ein Aufnahmeantrag zu stellen, wel-          in Verzug geraten.

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                    (2) Werden die Benutzungsgebühren zweimal             (5) Bei Nichtabholung erfolgt nach Ende der
                    nicht ordnungs- und fristgemäß gezahlt, so er-        Öffnungszeit die Unterbringung des Kindes zu
                    lischt das Anrecht auf den bisher eingenomme-         Lasten der Eltern. Die Erzieherin ist berechtigt,
                    nen Platz.                                            ein nicht abgeholtes Kind vorübergehend in pri-
                                                                          vaten Räumlichkeiten zu betreuen.
                    (3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender
                    Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemein-         (6) Die Erziehungsberechtigten haben die Sat-
                    schaft des Kindes sind die Erziehungsberech-          zungsbestimmungen mit Gebührensatzung ein-
T E I L

                    tigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Lei-       zuhalten und insbesondere die Benutzungsge-
                    tung der Einrichtung verpflichtet. In diesen Fällen   bühren und Verpflegungskosten regelmäßig und
                    darf die Einrichtung erst wieder besucht werden,      rechtzeitig zu entrichten.
                    wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbeschei-
                    nigung vorliegt.
                                                                                          §9
                                                                               Pflichten der Leitung der
                                    §8
                                                                                Kindertageseinrichtung
                               Pflichten der
                          Erziehungsberechtigten                          (1) Die Leitung gibt den Erziehungsberechtigten
                                                                          der Kinder wöchentlich einmal in einer Sprech-
A M T L I C H E R

                    (1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die          stunde Gelegenheit zu einer Aussprache. Hier-
                    Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Be-           zu erfolgt ein entsprechender Aushang in der
                    treuungspersonal und holen sie nach Beendi-           Kindertageseinrichtung.
                    gung der Betreuungszeit beim Personal in der
                    Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des       (2) Treten die im Bundesseuchengesetz genann-
                    Personals beginnt mit der Übernahme der Kin-          ten Krankheiten oder ein hierauf gerichteter Ver-
                    der im Gebäude der Einrichtung und endet mit          dacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, unver-
                    der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder        züglich die Gemeinde und gleichzeitig das Ge-
                    abholberechtigten Personen beim Verlassen des         sundheitsamt zu unterrichten und dessen Wei-
                    Gebäudes.                                             sungen zu befolgen.

                    (2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig ver-
                    lassen oder den Heimweg allein antreten, bedarf                          § 10
                    es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erzie-
                    hungsberechtigten gegenüber der Leitung.                             Verpflegung
                    (3) Ist ein Kind am Besuch der Tageseinrichtung       Entsprechend § 16 Abs. 4 des ThürKitaG wird
                    verhindert, so ist dies der Leitung der Kinder-       in der Tageseinrichtung für Kinder regelmäßig die
                    tageseinrichtung oder Gruppenleitung bis 11.00        Versorgung der zu betreuenden Kinder mit war-
                    Uhr des vorherigen Tages mitzuteilen. Bei Krank-      men Mittagessen und Getränken gewährleistet.
                    heit des Kindes hat die Meldung bis 08.00 Uhr
                    des laufenden Tages zu erfolgen.
                                                                                       § 11
                    (4) Bei ansteckenden Erkrankungen darf die                     Elternbeirat,
                    Tageseinrichtung für Kinder nicht besucht wer-
                    den. Dies gilt auch, wenn Personen, mit denen
                                                                          Kindertagesstättenkommission
                    das Kind in Berührung kommt, an einer an-             (1) Für die Kindertageseinrichtung wird nach
                    steckenden Krankheit leiden.                          § 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes ein

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