Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                    17/2021, 6. August 2021

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und
                 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Islam-
                 wissenschaft des Fachbereichs Geschichts- und
                 Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin       254

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Uni-
                 versität Berlin für den Bachelorstudiengang Politik-
                 wissenschaft für das Lehramt und das 60-Leis-
                 tungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für
                 das Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge               257

                 Ordnung zur Aufhebung der Studien- und Prüfungs-
                 ordnung des Fachbereiches Geschichts- und
                 Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin
                 für das 60- und das 30-Leistungspunkte-Modul-
                 angebot Katholische Theologie im Rahmen anderer
                 Studiengänge                                             278

                                                                FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021   253
FU-Mitteilungen

  Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und                     2. In § 3 Abs. 1 wird nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Islam-                     angefügt:
 wissenschaft des Fachbereichs Geschichts- und
                                                                    „Es werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbei-
Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin
                                                                    tens und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt
                                                                    und angewendet. Im Studium wird in das wissen-
                                                                    schaftliche Arbeiten angeleitet eingeführt.“
                         Präambel
                                                                  3. In § 7 Abs. 2 dritter Anstrich wird das Wort „Kulturwis-
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung               senschaft“ durch das Wort „Kulturgeschichte“ ersetzt.
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der                4. In § 9 Abs. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 einge-
Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und                     fügt; die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden zu Sätzen 3
Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am                bis 5:
7. Juli 2021 folgende Erste Ordnung zur Änderung der                „Gegenstand der Betreuung ist die Anleitung zur Ein-
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudien-                 haltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis
gang Islamwissenschaft vom 5. März 2020 (FU-Mittei-                 unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eige-
lungen 19/2020 S. 400) erlassen: *                                  nen Fachgebiets.“
                                                                  5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
                          Artikel I                                 a) In der Beschreibung für das Modul „Recht isla-
                                                                       misch geprägter Gesellschaften“ wird unter der
1. In § 2 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ange-               Angabe der Häufigkeit des Angebots das Wort
   fügt:                                                               „Wintersemester“ durch das Wort „Sommerse-
  „Die Studierenden kennen die Grundsätze und allge-                   mester“ ersetzt.
  meine Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie               b) In der Beschreibung für das Modul „Normative
  guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei                 Ordnungen und Religionspluralität in Europa“ wird
  ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichti-                  unter der Angabe der Häufigkeit des Angebots das
  gen.“                                                                Wort „Wintersemester“ durch das Wort „Sommer-
                                                                       semester“ ersetzt.
                                                                    c) In der Beschreibung für das Modul „Islamische
                                                                       Kulturwissenschaft“ wird in der Bezeichnung des
                                                                       Modultitels das Wort „Kulturwissenschaft“ durch
                                                                       das Wort „Kulturgeschichte“ und unter der Angabe
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin        der Häufigkeit des Angebots das Wort „Sommer-
am 3. August 2021 bestätigt worden.                                    semester“ durch das „Wintersemester“ ersetzt.

254       FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
8. In der Anlage 2 wird der Exemplarische Studienverlaufsplan wie folgt neu gefasst:

                                                                                                                                                                                    Inter- und trans-
                                          Fachsemester                                                           Kernbereich
                                                                                                                                                                                  disziplinärer Bereich
                                                                                                                                     Modul
                                                                       Modul                                                    Türkische Lektüre
                                                                                                        Modul
                                                               Geschichte islamisch                                                   oder
                                               1.FS                                             Theorie und Methodik                                                                Modul nach Wahl
                                                             geprägter Gesellschaften I                                              Modul                    Modul
                                              30 LP                                                                                                                                       5 LP
                                                                                                                                Andere Sprache        Islamwissenschaftliche
                                                                                                         5 LP                                              Forschung
                                                                       10 LP
                                                                                                                                      5 LP                     oder

                                                                                                        Modul                                                 Modul

                                                                                                  Recht islamisch                                     Islamwissenschaftliche
                                                                                                                                     Modul                 Forschung –
                                                                       Modul                  geprägter Gesellschaften
                                                                                                                                Türkische Lektüre        Islam in Europa
                                                               Geschichte islamisch                      oder
                                               2. FS                                                                                  oder
                                                             geprägter Gesellschaften II                Modul
                                              30 LP                                                                                  Modul                    10 LP
                                                                                             Normative Ordnungen und
                                                                                             Religionspluralität in Europa      Andere Sprache
                                                                       10 LP
                                                                                                                                      5 LP
                                                                                                        10 LP
                                                                       Modul                                                         Modul
                                                               Politik und Gesellschaft                                         Berufsbezogenes
                                                                        oder                            Modul                      Praktikum
                                               3. FS                   Modul                 Islamische Kulturgeschichte              oder                                          Modul nach Wahl
                                              30 LP              Politik u. Gesell. –                                                Modul                                                5 LP
                                                                  Islam in Europa                       10 LP                     Sprachmodul

                                                                       10 LP                                                          5 LP
                                                                                                                                                              Modul
                                               4. FS                             Masterarbeit mit Präsentation der Ergebnisse                       Wissenschaftliches Arbeiten
                                              30 LP                                                 25 LP

FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
                                                                                                                                                               5 LP

255
                                                                                                                                                                                                          FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen

                                                   Artikel II

                            Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
                            in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität
                            Berlin) in Kraft.

256   FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs                    4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Uni-                § 20 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
versität Berlin für den Bachelorstudiengang Politik-
wissenschaft für das Lehramt und das 60-Leistungs-
 punkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das                  Anlagen
    Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge                        Anlage 1: Modulbeschreibungen
                                                                  Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
                         Präambel                                           2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für
                                                                                den Bachelorstudiengang Politikwissen-
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung                          schaft für das Lehramt
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom
                                                                            2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der
                                                                                das 60-LP-Modulangebot Politikwissen-
Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial-
                                                                                schaft für das Lehramt im Rahmen ande-
wissenschaften der Freien Universität Berlin am 7. Juli
                                                                                rer Studiengänge
2021 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für
den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das               Anlage 3: Zeugnis (Muster)
Lehramt des Fachbereichs Politik- und Sozialwissen-               Anlage 4: Urkunde (Muster)
schaften der Freien Universität Berlin und das 60-Leis-
tungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das
Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: *                                   1. Abschnitt:
                                                                               Allgemeine Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                                           §1
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen                                                Geltungsbereich
§1    Geltungsbereich
                                                                  Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des
§2    Studienberatung und Studienfachberatung
                                                                  Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft für das Lehr-
§3    Prüfungsausschuss                                           amt des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften
§4    Elektronische Prüfungsleistungen                            der Freien Universität Berlin (Bachelorstudiengang)
                                                                  sowie des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Politik-
§5    Antwort-Wahl-Verfahren
                                                                  wissenschaft für das Lehramt im Rahmen anderer Stu-
§6    Lehr- und Lernformen                                        diengänge (60-LP-Modulangebot) und in Ergänzung zur
§7    Wiederholung von Prüfungsleistungen                         Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Uni-
                                                                  versität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren
2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Politikwissen-                  für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen
              schaft für das Lehramt                              (Leistungen) im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Mo-
§8    Qualifikationsziele                                         dulangebot.
§9    Studieninhalte
§ 10 Regelstudienzeit                                                                   §2
§ 11 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                     Studienberatung und Studienfachberatung
§ 12 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-                  (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die
     schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-              Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
     nasien (LBW-ISS-GYM)                                         Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
§ 13 Bachelorarbeit
                                                                     (2) Die Studienfachberatung wird durch prüfungsbe-
§ 14 Auslandsstudium                                              rechtigte hauptberufliche Lehrkräfte, die Lehrveranstal-
§ 15 Studienabschluss                                             tungen im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Modul-
                                                                  angebot anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden
3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot                     durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine studen-
              Politikwissenschaft für das Lehramt                 tische Hilfskraft beratend zur Verfügung.
§ 16 Zugangsvoraussetzung
§ 17 Qualifikationsziele
                                                                                          §3
§ 18 Studieninhalte                                                                Prüfungsausschuss
§ 19 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
                                                                  Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
am 3. August 2021 bestätigt worden.                               Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial-

                                                                              FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021   257
FU-Mitteilungen

wissenschaften der Freien Universität Berlin für den Ba-    destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
chelorstudiengang und das 60-LP-Modulangebot einge-         reicht haben.
setzte Prüfungsausschuss.                                      (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
                                                            leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die oder der
                                                            Studierende die für das Bestehen der Prüfungsleistung
                        §4                                  nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl
         Elektronische Prüfungsleistungen                   erreicht, so lautet die Note
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die    – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von            – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger
digitalen Technologien.                                       als 75 %,
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von      – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-      weniger als 50 %,
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs-
                                                            – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als
aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü-
                                                              25 %
fungsleistung von zwei prüfungsberechtigten Personen
festzustellen.                                              der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-
                                                            tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte
   (3) Die Urheberschaft und die Integrität der Prüfungs-
                                                            zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten
ergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür werden die Prü-
                                                            gilt im Übrigen die RSPO.
fungsergebnisse in Form von elektronischen Daten ein-
deutig identifiziert sowie unverwechselbar und dauerhaft      (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3
dem oder der Studierenden zugeordnet. Es ist zu ge-         und 4 finden keine Anwendung, wenn
währleisten, dass die elektronischen Daten für die Be-      1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben
wertung und Nachprüfbarkeit unverändert und vollstän-          gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-
dig sind.                                                      Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-
   (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-       werten, identisch sind
fungsleistung ist auf Antrag des oder der geprüften           oder
Studierendem von einer prüfungsberechtigten Person
zu überprüfen.                                              2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-
                                                               aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens
                                                               an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des
                        §5                                     Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht
               Antwort-Wahl-Verfahren                          übersteigt.

   (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-
Verfahrens sowie damit zusammenhängende Freitext-                                    §6
aufgaben sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-                        Lehr- und Lernformen
len.
                                                               (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende
   (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-     Arten von Lehrveranstaltungen angeboten:
tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt
worden sind, dass einzelne Prüfungsaufgaben im Hin-         1. Vorlesung (V): Vorlesungen geben einen systemati-
blick auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls        schen und umfassenden Überblick über einen grö-
keine zuverlässigen Prüfungsergebnisse ermöglichen             ßeren Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft
und damit fehlerhaft sind, so dürfen sich diese bei der        und ihre methodischen bzw. theoretischen Grundla-
Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zum Nach-           gen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet
teil von Studierenden auswirken.                               und seine Forschungsprobleme und dienen damit der
                                                               Darstellung allgemeiner Zusammenhänge und theo-
   (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-           retischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der
fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie-         Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Sie kontrolliert am
rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs-              Ende der Lehrveranstaltung den Wissensstand.
punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder
wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er-         2. Proseminar (PS): Proseminare geben einen Über-
zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die            blick über die inhaltlichen Zusammenhänge in den
von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü-               Modulen und dienen der exemplarischen Vertiefung
fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch-           der einzelnen Studienbereiche sowie dem exempla-
schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative       rischen Studium spezieller Themen.
Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-             3. Proseminar „Techniken des wissenschaftlichen Arbei-
grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende            tens“ (PS-TWA): Dieses ist speziell für Studienanfän-
für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min-          gerinnen und Studienanfänger konzipiert. Es bietet

258      FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

  eine themenfundierte Einführung in das Studium der           Zusammenhänge zu identifizieren und zu beschreiben.
  Politikwissenschaft, wobei das Erlernen von Techni-          Sie sind in der Lage, unterschiedliche gesellschaftliche
  ken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens            Prozesse und Entwicklungen unter einer politikwissen-
  im Vordergrund steht.                                        schaftlichen Perspektive inhaltlich und analytisch zu fas-
4. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der wei-            sen.
   terführenden und vertiefenden Erarbeitung von Zu-              (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
   sammenhängen in den Studienbereichen und Mo-                über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die
   dulen und dem exemplarischen Studium spezieller             es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro-
   Themen.                                                     blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und
                                                               zu präsentieren. Sie kennen die Grundsätze und allge-
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können
                                                               meine Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.
                                                               guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei
Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen
                                                               ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichtigen.
Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei
                                                               Sie besitzen grundlegende Kommunikations- und Or-
werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die
                                                               ganisationskompetenzen, die sie sowohl individuell zur
zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer-
                                                               selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit als auch zur
sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein-
                                                               Teamarbeit befähigen. Dieses Kompetenzprofil wird
zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut
                                                               durch interkulturelle Kompetenzen sowie Gender- und
bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh-
                                                               Diversity-Kompetenzen ergänzt, die als Teil des didak-
rungsphase (Austausch und Diskussion von Lernob-
                                                               tischen Konzepts des Studiums den Absolventinnen und
jekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kom-
                                                               Absolventen ein Instrumentarium vermitteln, um Pro-
munikation zwischen den Lernenden und Lehrenden)
                                                               bleme von Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Teil-
bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle,
                                                               habe sowie deren Ursachen auf personeller, sozialer,
Transferunterstützung) eingesetzt werden.
                                                               organisatorischer und struktureller Ebene zu erkennen,
                                                               zu beschreiben und zu verstehen.
                       §7                                        (3) Durch den Erwerb politikwissenschaftlicher Fach-
       Wiederholung von Prüfungsleistungen                     kenntnisse und zusätzlicher berufsrelevanter Fertig-
                                                               keiten und Fähigkeiten sind die Absolventinnen und Ab-
   (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-       solventen für einen lehramtsbezogenen Masterstudien-
tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeit           gang qualifiziert; darüber hinaus für eine Berufstätigkeit
einmal wiederholt werden.                                      mit politikwissenschaftlichem Bezug insbesondere in
                                                               außerschulischen Bildungseinrichtungen und in Schulen
  (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete
                                                               außerhalb des Lehramts.
Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

                                                                                         §9
                   2. Abschnitt:
                                                                                    Studieninhalte
     Bachelorstudiengang Politikwissenschaft
                 für das Lehramt                                  (1) Im Bachelorstudiengang werden fundiert und dif-
                                                               ferenziert grundlegende theoretische, methodische und
                           §8
                                                               empirische Kenntnisse
                   Qualifikationsziele
                                                               1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla-
   (1) Die Absolventen und Absolventinnen des Bache-              gen von Politik;
lorstudiengangs verfügen über grundlegende theoreti-           2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struktu-
sche, methodische und empirische Kenntnisse zu den                ren sowie unterschiedlicher Formen und Funktionen
materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der               politischer Systeme und Institutionen auf gesell-
Politik. Sie sind mit der Vielfalt politischer Akteure, Pro-      schaftlicher, transnationaler und übernationaler sowie
zesse und Strukturen sowie unterschiedlichen Formen               staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien es
und Funktionen politischer Systeme und Institutionen              Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder globale
auf gesellschaftlicher, transnationaler und übernatio-            Organisationen sowie
naler sowie staatlicher, regionaler und globaler Ebene
grundlegend vertraut. Ihnen sind die wichtigsten ideel-        3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto-
len, materiellen und institutionellen Faktoren bekannt,           ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure
durch welche die Handlungen politischer Akteure und               und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse
somit politische Prozesse und deren Ergebnisse beein-             beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt.
flusst bzw. bestimmt werden. Die genannte fachliche              (2) Im Bachelorstudiengang wird angeleitet in das
Expertise befähigt Absolventen und Absolventinnen des          wissenschaftliche Arbeiten eingeführt. Es werden die
Bachelorstudiengangs dazu, die wichtigsten wissen-             Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter
schaftlich-systematischen und politisch problematischen        wissenschaftlicher Praxis vermittelt und angewandt.

                                                                           FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021   259
FU-Mitteilungen

Darüber werden im Bachelorstudiengang grundlegende         und 3 in Gestalt einer differenziert bewerteten Haus-
überfachliche Kommunikations-, Organisations- und          arbeit erbracht werden.
Präsentationskompetenzen und Soft Skills erarbeitet,
                                                              (4) Als 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen
die zur selbstständigen individuellen und zur Teamarbeit
                                                           lehramtsbezogenen Bereichen gemäß Abs. 1 Nr. 2 sind
qualifizieren.
                                                           Modulangebote der übrigen Fachbereiche der Freien
                                                           Universität Berlin wählbar, sofern aufgrund der Wahl
                                                           eines solchen Modulangebots die Zulassung zu einem
                        § 10                               lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Anschluss
                   Regelstudienzeit                        an den Bachelorabschluss möglich ist. Hierfür ist im
                                                           Rahmen des Bachelorstudiengangs neben dem Kern-
Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs beträgt
                                                           fach ein 60-Leistungspunkte-Modulangebot für eines
sechs Semester.
                                                           der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung
                                                           (LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO und
                                                           der Studienbereich LBW-ISS-GYM zu absolvieren. Dar-
                     § 11
                                                           über hinaus muss den Studierenden des Bachelorstu-
 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
                                                           diengangs die Wählbarkeit für das gewünschte 60-Leis-
   (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins-        tungspunkte-Modulangebot aufgrund von Beschlüssen
gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk-         der jeweils zuständigen Organe zugesichert worden
ten (LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedert    sein. Dies gilt für Modulangebote der anderen Universi-
sich in                                                    täten der Länder Berlin und Brandenburg entsprechend.
                                                           Der Katalog der wählbaren Modulangebote wird recht-
1. das Kernfach im Umfang von 90 LP einschließlich der     zeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben.
   Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP,
                                                              (5) Über die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr-
2. ein 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen           und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die For-
   lehramtsbezogenen Bereichen im Umfang von 60 LP         men der aktiven Teilnahme, die Modulsprache, die zu
   und                                                     erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen,
3. den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswis-          die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teil-
   senschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-      nahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen
   nasien (LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.               jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer
  (2) Das Kernfach gliedert sich in drei Studienberei-     und die Angebotshäufigkeit informieren die Modulbe-
che:                                                       schreibungen in der Anlage 1.

1. Einführungsbereich im Umfang von 20 LP: Es ist fol-       (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
   gendes Modul zu absolvieren:                            Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische
                                                           Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.
  – Einführung in die Politikwissenschaft und die Me-
    thoden (20 LP)
  Das im Rahmen des Moduls zu absolvierende Prose-                                 § 12
  minar „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“           Studienbereich Lehramtsbezogene Berufs-
  (PS-TWA) belegen die Studierenden in einem politik-       wissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und
  wissenschaftlichen Themengebiet ihrer Wahl.                         Gymnasien (LBW-ISS-GYM)
2. Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP: Es sind die
   folgenden Module zu absolvieren:                           (1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM
                                                           vermitteln den Studierenden erziehungswissenschaftli-
  – Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Po-        ches und fachdidaktisches Basiswissen, ermöglichen
    litik für das Lehramt A (15 LP),                       eine theoriegeleitete Reflektion ihrer Lehrerfahrungen
  – Politische Systeme und Vergleich für das Lehr-         und bereiten auf der Grundlage der erworbenen Qualifi-
    amt A (15 LP) und                                      kationen und Erfahrungen auf eine Berufswahlentschei-
                                                           dung vor.
  – Internationale Beziehungen für das Lehramt A
    (15 LP).                                                 (2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM
3. Erweiterungsbereich im Umfang von 15 LP: Es sind        werden in der Studienordnung für den Studienbereich
   die folgenden Module zu absolvieren:                    Lehramtsbezogene Berufswissenschaft im Rahmen von
                                                           Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der Freien
  – Erweiterung in politikwissenschaftlichen Themen-       Universität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.
    feldern (10 LP) und
                                                              (3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst er-
  – Politikwissenschaftliche Forschung für das Lehr-       ziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.
    amt (5 LP).                                            Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-
  (3) Im Rahmen des Kernfachs muss mindestens eine         dienbereichs wird von dem Studienfachberater oder der
der Modulprüfungen in den Modulen gemäß Abs. 2 Nr. 2       Studienfachberaterin in Verbindung mit dem Zentralinsti-

260      FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

tut Dahlem School of Education der Freien Universität      hat. Die Bachelorarbeit ist in elektronischer Form im
Berlin durchgeführt.                                       Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die
  (4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte          PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht
Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen         nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebe-
des Kernfachs gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 und des ge-          schränkung aufweisen.
wählten 60-LP-Modulangebots gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2          (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochen
übereinstimmen.                                            von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-
                                                           berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-
                                                           werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der
                        § 13                               Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten
                    Bachelorarbeit                         sein.
                                                              (8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note
  (1) Mit der Bachelorarbeit sollen die Studierenden
                                                           für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.
nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine politikwis-
senschaftliche Fragestellung theoretisch, methodisch          (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-
und empirisch zu erfassen und selbstständig zu bear-       arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
beiten.                                                    beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
                                                           rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
  (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit
                                                           die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
zugelassen, wenn sie
                                                           lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
1. Module im Umfang von mindestens 60 LP im Bache-         Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
   lorstudiengang erfolgreich absolviert haben und         fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
2. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-    Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,
   sität Berlin immatrikuliert gewesen sind.               die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in
                                                           besonderer Weise prägt, unterscheidet.
   (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-
gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung                               § 14
einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-                         Auslandsstudium
schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorar-
beit. Gegenstand der Betreuung ist die Anleitung zur          (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf-
Einhaltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis    enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums
unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eigenen      sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bache-
Fachgebiets. Der zuständige Prüfungsausschuss ent-         lorstudiengang und ergänzende Studienbereiche anre-
scheidet über den Antrag; wird eine Bescheinigung über     chenbar sind.
die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit ge-
mäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsaus-         (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer
schuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die Stu-   Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der
dierenden erhalten Gelegenheit, eigene Themenvor-          oder dem Vorsitzenden des für den Bachelorstudien-
schläge zu machen; ein Anspruch auf deren Umsetzung        gang zuständigen Prüfungsausschusses sowie der zu-
besteht nicht.                                             ständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer
                                                           des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Aus-
  (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit         landsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleich-
der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der             wertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein
Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-        müssen sowie die den Leistungen zugeordneten Leis-
sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb     tungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß er-
der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-      brachte Leistungen werden angerechnet.
gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
                                                              (3) Die für Stipendienprogramme verantwortliche Per-
  (5) Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt     son unterstützt die Studierenden bei der Planung und
300 Stunden. Die Abgabefrist beträgt zwölf Wochen.         Vorbereitung des Auslandsstudiums. Es wird empfoh-
Der Umfang der Bachelorarbeit soll etwa 6.000 Wörter       len, das Auslandsstudium im dritten und/oder vierten
umfassen.                                                  Fachsemester zu absolvieren.
   (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum
der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-
schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten                               § 15
zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als                           Studienabschluss
nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu-
dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die      (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass
Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen    die gemäß §§ 11 und 13 geforderten Leistungen er-
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt        bracht worden sind.

                                                                       FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021   261
FU-Mitteilungen

   (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit       schaftlich-systematischen und politisch problematischen
die oder der Studierende an einer Hochschule im glei-        Zusammenhänge und können diese identifizieren und
chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit ei-        beschreiben. Sie sind in der Lage, diverse gesellschaft-
nem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden             liche Prozesse mit einer politikwissenschaftlichen Per-
und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-       spektive inhaltlich und analytisch zu fassen.
genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-         (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen         über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die
endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-      es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro-
benden Prüfungsverfahren befindet.                           blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und
   (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab-            zu präsentieren. Sie kennen die Grundsätze und allge-
schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor-         meinen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie
aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei-         guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei
zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder        ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichtigen.
des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-        Dieses Kompetenzprofil wird durch interkulturelle Kom-
liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-       petenzen sowie Gender- und Diversity-Kompetenzen
fungsausschuss.                                              ergänzt, die als Teil des didaktischen Konzepts des Stu-
                                                             diums den Absolventen und Absolventinnen ein Instru-
   (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
                                                             mentarium vermitteln, um Probleme von Gerechtigkeit,
schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studie-
                                                             Gleichheit und politischer Teilhabe sowie deren Ursa-
renden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anla-
                                                             chen auf personeller, sozialer, organisatorischer und
gen 3 und 4) sowie ein Diploma Supplement (englische
                                                             struktureller Ebene zu erkennen, zu beschreiben und zu
und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeug-
                                                             verstehen.
nisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen
und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag       (3) Durch den Erwerb grundlegender politikwissen-
werden ergänzend englische Versionen von Zeugnis             schaftlicher Fachkenntnisse und Fertigkeiten bietet sich
und Urkunde ausgehändigt.                                    den Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modul-
                                                             angebots in Abhängigkeit der Kompetenzen des Kern-
                                                             fachs des Bachelorstudiengangs, mit dem das 60-LP-
                    3. Abschnitt:                            Modulangebot kombiniert wird, eine Berufstätigkeit mit
        60-Leistungspunkte-Modulangebot                      politikwissenschaftlichem Bezug, beispielsweise in au-
        Politikwissenschaft für das Lehramt                  ßerschulischen Bildungseinrichtungen oder in Schulen
                                                             außerhalb des Lehramts.
                       § 16
               Zugangsvoraussetzung
                                                                                       § 18
Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist                               Studieninhalte
die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der
Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte          (1) Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende
umfassenden Kernfach, das einem der Fächer gemäß             theoretische, methodische und empirische Kenntnisse
§ 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung           1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla-
mit der Anlage 2 zur LZVO entspricht, soweit dessen             gen von Politik,
Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht            2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struktu-
durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist.               ren sowie unterschiedlicher Formen und Funktionen
Der Katalog der in Betracht kommenden Bachelorstu-              politischer Systeme und Institutionen auf gesell-
diengänge wird rechtzeitig vor Beginn des Zulassungs-           schaftlicher, transnationaler und übernationaler sowie
verfahrens bekannt gegeben.                                     staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien es
                                                                Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder globale
                                                                Organisationen sowie
                          § 17
                  Qualifikationsziele                        3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto-
                                                                ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure
   (1) Die Absolventen und Absolventinnen des 60-LP-            und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse
Modulangebots verfügen über einen Überblick zu den              beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt.
materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der             (2) Im 60-LP-Modulangebot wird angeleitet in das
Politik. Sie verfügen über Grundkenntnisse der politi-       wissenschaftliche Arbeiten eingeführt. Es werden die
schen Akteure, Prozesse und Strukturen sowie der un-         Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wis-
terschiedlichen Formen und Funktionen politischer Sys-       senschaftlicher Praxis vermittelt und angewandt. Darü-
teme und Institutionen auf gesellschaftlicher, transnatio-   ber hinaus werden grundlegende überfachliche Kommu-
naler und übernationaler sowie staatlicher, regionaler       nikations-, Organisations- und Präsentationskompeten-
und globaler Ebene. Sie kennen die wichtigsten wissen-       zen erarbeitet, welche die Studierenden zur selbststän-

262      FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

digen wissenschaftlichen Arbeit als auch zur Teamarbeit                           4. Abschnitt:
befähigen.                                                                   Schlussbestimmungen

                                                                                     § 20
                      § 19                                       Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
                                                                (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                                                             lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
   (1) Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots sind Leis-
                                                             Universität Berlin) in Kraft.
tungen im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen.
Das 60-LP-Modulangebot gliedert sich in drei Bereiche:          (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung
                                                             für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das
1. Einführungsbereich im Umfang von 20 LP: Es ist fol-       Lehramt und das 60-LP-Modulangebot Politikwissen-
   gendes Modul zu absolvieren:                              schaft für das Lehramt vom 3. Juni 2015 (FU-Mitteilung
  – Einführung in die Politikwissenschaft und die Me-        Nr. 29/2015, S. 1268) außer Kraft.
    thoden (20 LP)                                              (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de-
                                                             ren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien
2. Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP: Es sind
                                                             Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP-
   folgende Module zu absolvieren:
                                                             Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert
  – Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Po-          werden. Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser
    litik für das Lehramt B (10 LP),                         Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien
                                                             Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP-
  – Politische Systeme und Vergleich für das Lehr-           Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert
    amt B (10 LP) und                                        worden sind, studieren und erbringen die Leistungen auf
  – Internationale Beziehungen für das Lehramt B             der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung ge-
    (10 LP).                                                 mäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Stu-
                                                             diums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser
3. Erweiterungsbereich im Umfang von 10 LP: Es ist fol-      Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anläss-
   gendes Modul zu absolvieren:                              lich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung
  – Erweiterung in politikwissenschaftlichen Themen-         entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anrech-
    feldern (10 LP)                                          nung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits er-
                                                             brachten Leistungen auf nach Maßgabe dieser Ordnung
   (2) Über die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr-   zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen
und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die For-      von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot
men der aktiven Teilnahme, die Modulsprache, die zu          Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den
erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen,         Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs-
die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teil-          zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk-
nahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen           sam. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Ein-
jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer         zelfällen über eine frühere Wirksamkeit entscheiden.
und die Angebotshäufigkeit informieren die Modulbe-          Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
schreibungen in der Anlage 1.
                                                               (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
  (3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im           Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß
60-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarische            Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024
Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2.               gewährleistet.

                                                                         FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021   263
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits-
                                                            aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei-
                                                            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein-
Erläuterungen:                                              heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin-
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.
Modul des Bachelorstudiengangs sowie des 60-LP-
                                                            Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
Modulangebots:
                                                            Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
l   die Bezeichnung des Moduls,                             neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
    Moduls,                                                 fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
                                                            Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen
                                                            tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
    Modul,
                                                            wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
                                                            Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-
                                                            so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle-
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,
                                                            gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
l   die Prüfungsformen,                                     Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In
                                                            Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil-
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,
                                                            nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For-
l   die Regeldauer des Moduls,                              men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester
                                                            von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten
l   die Häufigkeit des Angebots und
                                                            Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die Verwendbarkeit des Moduls.
                                                            Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       hörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete Mo-
tigen insbesondere                                          dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü-
                                                            fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua-
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-
                                                            lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft
    zeit,
                                                            die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili-
    tung,                                                   gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-
                                                            testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-
    Studienphasen,                                          Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-
    tungen und                                              che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls
                                                            sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen
l   die Prüfungszeit selbst.                                Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für
Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel-       den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge-      Leistungspunkte.

264       FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

Einführungsbereich:

Modul: Einführung in die Politikwissenschaft und die Methoden
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und unter Berück-
sichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften abgrenzen. Sie
verfügen über Grundlagenkompetenzen in politikwissenschaftlichen Vorgehensweisen und Arbeitsmethoden. Sie
können politikwissenschaftliche Fragestellungen entwickeln und werden befähigt, selbstständig Recherchen anzu-
fertigen sowie Hausarbeiten inhaltlich und formal korrekt zu gestalten. Sie kennen die Grundsätze und allgemeinen
Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis und können diese hierbei anwen-
den.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft sowie einen Überblick über die für die
Politikwissenschaft zentralen Methoden. Es bietet darüber hinaus eine Einführung in die Techniken des wissen-
schaftlichen Arbeitens, in die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie in wissenschaftstheoretische
Grundlagen.

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                              (Stunden)

Vorlesung                                                                  Präsenzzeit V                        30
                                2
(Einführung)                                                               Vor- und Nachbereitung V            60
                                                                           Präsenzzeit V                        30
                                             Insb. Diskussion, Referat,
Vorlesung                                                                  Vor- und Nachbereitung V            60
                                2            Thesenpapier, Protokoll,
(Methoden)                                                                 Präsenzzeit PS-TWA                   60
                                             Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-
                                             pen, Lektüre                  Vor- und Nachbereitung
Proseminar                                                                 PS-TWA                              120
(Techniken des
                                4                                          Prüfungsvorbereitung und
wissenschaftlichen
Arbeitens/TWA)                                                             Prüfung                             240

Modulprüfung:                                Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht diffe-
                                             renziert bewertet.
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                    600 Stunden                                   20 LP
Dauer des Moduls:                            Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Semester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt;
                                             60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr-
                                             amt

                                                                      FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021    265
FU-Mitteilungen

Grundlagenbereich:

Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik für das Lehramt A
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Kenntnisse für die Ana-
lyse der Politik. Sie können gegenwärtige Strukturen, Institutionen, Ordnungsmodelle und Grundüberzeugungen
politiktheoretisch und -philosophisch analysieren und reflektieren und sind in der Lage, genderrelevante Problem-
stellungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Das Modul vermittelt in erster Linie die begrifflichen, konzeptionellen, theoretischen und normativen Grundlagen
klassischer und moderner politischer Theorie sowohl in ideengeschichtlicher als auch in systematisch-analytischer
Hinsicht. Gegenstand der Analyse sind Theorien von Herrschaft und Teilhabe sowie insbesondere Demokratie-,
Gesellschafts- sowie Rechts- und Verfassungstheorien. Außerdem werden sowohl Gender- und Diversity Aspekte
behandelt als auch Grundfragen der politischen Ökonomie.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                    30
Vorlesung                             2
                                                                                  Vor- und Nachbereitung V         70

                                                    Insb. Diskussion, Referat,    Präsenzzeit V                    30
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Vor- und Nachbereitung V         70
Vorlesung                             2
                                                    Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Präsenzzeit PS                   30
                                                    pen, Lektüre
                                                                                  Vor- und Nachbereitung PS       100
Proseminar                            2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                                                  Prüfung                         120

Modulprüfung:                                       Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter)
                                                    oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
                                                    Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                                    Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                                    leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                           450 Stunden                                   15 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt

266        FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik für das Lehramt B
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Grundkenntnisse der
Politischen Theorie. Sie verfügen ebenfalls über grundlegende Kenntnisse zu Gender- und Diversity-Themen.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Überblick zu den ideellen und normativen Grundlagen der politischen Theorie. Außer-
dem werden Gender- und Diversity-Aspekte behandelt.

     Lehr- und          Präsenzstudium            Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                    Teilnahme                              (Stunden)

                                                                          Präsenzzeit V                        30
Vorlesung                       2                                         Vor- und Nachbereitung V            30
                                            Insb. Diskussion, Referat,
                                            Thesenpapier, Protokoll,      Präsenzzeit PS                       30
                                            Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Vor- und Nachbereitung PS           90
Proseminar                      2           pen, Lektüre
                                                                          Prüfungsvorbereitung und
                                                                          Prüfung                             120
Modulprüfung:                               Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter)
                                            oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
                                            Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                            Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                            leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                               Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                   300 Stunden                                   10 LP
Dauer des Moduls:                           Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Semester
Verwendbarkeit:                             60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr-
                                            amt

                                                                     FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021    267
FU-Mitteilungen

Modul: Politische Systeme und Vergleich für das Lehramt A
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden verfügen über Grundlagenkenntnisse der Strukturen und Funktionsweisen des politischen Sys-
tems der Bundesrepublik Deutschland, seiner Wechselwirkungen mit (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren sowie der
Fähigkeit des Vergleichs politischer Systeme und ihrer Teile. Darüber hinaus sind sie befähigt, unterschiedliche
theoretische und methodische Ansätze zur Analyse verschiedener politischer Systeme, sowohl in einem institutio-
nellen als auch politisch-soziologischen Sinne, anzuwenden und die Entstehung von Politikentscheidungen sowie
deren Umsetzung und Wirkung in einzelnen Politikfeldern zu vergleichen und zu bewerten. Sie sind in der Lage,
genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Das Modul vermittelt sowohl die institutionellen und politisch-soziologischen Grundlagen als auch die empirischen
Funktionsweisen verschiedener Demokratien. Inhalte des Moduls sind darüber hinaus die politischen Prozesse
und zentralen Politikfelder des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung euro-
päischen und supranationalen Regierens. Im Modul werden darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Ana-
lyse von Strukturen und Funktionsweisen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen me-
thodischen Ansätze vermittelt.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                     30
Vorlesung                             2
                                                                                  Vor- und Nachbereitung V          70

                                                    Insb. Diskussion, Referat,    Präsenzzeit V                     30
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Vor- und Nachbereitung V          70
Vorlesung                             2
                                                    Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Präsenzstudium PS                 30
                                                    pen, Lektüre
                                                                                  Vor- und Nachbereitung PS        100
Proseminar                            2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                                                  Prüfung                          120

Modulprüfung:                                       Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (4.500 Wörter) oder
                                                    Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
                                                    Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                                    Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                                    leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                           450 Stunden                                   15 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt

268        FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen

Modul: Politische Systeme und Vergleich für das Lehramt B
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
In diesem Modul eignen sich die Studierenden Kompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und
methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme an. Im Mittelpunkt stehen Strukturen und Funktionsweisen
des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland oder anderer politischer Systeme sowie deren jeweilige
Einbettung in System vergleichende Analysen. Die Studierenden sind in der Lage, genderrelevante Problemstel-
lungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
In diesem Modul erwerben die Studierenden Grundkompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer
und methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme, wobei sie wahlweise einen Schwerpunkt auf das poli-
tische System der Bundesrepublik Deutschland in seinen europäischen und supranationalen Bezügen oder auf an-
dere politische Systeme legen können. Im Modul werden darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Analyse
von Strukturen und Funktionsweisen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen methodi-
schen Ansätze vermittelt.

     Lehr- und         Präsenzstudium             Formen aktiver                      Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                    Teilnahme                               (Stunden)

                                                                           Präsenzzeit V                        30
Vorlesung                       2                                          Vor- und Nachbereitung V            30
                                            Insb. Diskussion, Referat,
                                            Thesenpapier, Protokoll,       Präsenzstudium PS                   30
                                            Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-    Vor- und Nachbereitung PS           90
Proseminar                      2           pen, Lektüre
                                                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                                           Prüfung                             120
Modulprüfung:                               Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (4.500 Wörter) oder
                                            Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
                                            Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                            Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                            leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                               Deutsch (ggf. Englisch)
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                   300 Stunden                                    10 LP
Dauer des Moduls:                           Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Semester
Verwendbarkeit:                             60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr-
                                            amt

                                                                      FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021    269
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