Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 17/2021, 6. August 2021 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Islam- wissenschaft des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin 254 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Uni- versität Berlin für den Bachelorstudiengang Politik- wissenschaft für das Lehramt und das 60-Leis- tungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge 257 Ordnung zur Aufhebung der Studien- und Prüfungs- ordnung des Fachbereiches Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin für das 60- und das 30-Leistungspunkte-Modul- angebot Katholische Theologie im Rahmen anderer Studiengänge 278 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 253
FU-Mitteilungen Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und 2. In § 3 Abs. 1 wird nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Islam- angefügt: wissenschaft des Fachbereichs Geschichts- und „Es werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbei- Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin tens und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und angewendet. Im Studium wird in das wissen- schaftliche Arbeiten angeleitet eingeführt.“ Präambel 3. In § 7 Abs. 2 dritter Anstrich wird das Wort „Kulturwis- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung senschaft“ durch das Wort „Kulturgeschichte“ ersetzt. (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der 4. In § 9 Abs. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 einge- Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und fügt; die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden zu Sätzen 3 Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am bis 5: 7. Juli 2021 folgende Erste Ordnung zur Änderung der „Gegenstand der Betreuung ist die Anleitung zur Ein- Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudien- haltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis gang Islamwissenschaft vom 5. März 2020 (FU-Mittei- unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eige- lungen 19/2020 S. 400) erlassen: * nen Fachgebiets.“ 5. Anlage 1 wird wie folgt geändert: Artikel I a) In der Beschreibung für das Modul „Recht isla- misch geprägter Gesellschaften“ wird unter der 1. In § 2 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ange- Angabe der Häufigkeit des Angebots das Wort fügt: „Wintersemester“ durch das Wort „Sommerse- „Die Studierenden kennen die Grundsätze und allge- mester“ ersetzt. meine Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie b) In der Beschreibung für das Modul „Normative guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei Ordnungen und Religionspluralität in Europa“ wird ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichti- unter der Angabe der Häufigkeit des Angebots das gen.“ Wort „Wintersemester“ durch das Wort „Sommer- semester“ ersetzt. c) In der Beschreibung für das Modul „Islamische Kulturwissenschaft“ wird in der Bezeichnung des Modultitels das Wort „Kulturwissenschaft“ durch das Wort „Kulturgeschichte“ und unter der Angabe * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin der Häufigkeit des Angebots das Wort „Sommer- am 3. August 2021 bestätigt worden. semester“ durch das „Wintersemester“ ersetzt. 254 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
8. In der Anlage 2 wird der Exemplarische Studienverlaufsplan wie folgt neu gefasst: Inter- und trans- Fachsemester Kernbereich disziplinärer Bereich Modul Modul Türkische Lektüre Modul Geschichte islamisch oder 1.FS Theorie und Methodik Modul nach Wahl geprägter Gesellschaften I Modul Modul 30 LP 5 LP Andere Sprache Islamwissenschaftliche 5 LP Forschung 10 LP 5 LP oder Modul Modul Recht islamisch Islamwissenschaftliche Modul Forschung – Modul geprägter Gesellschaften Türkische Lektüre Islam in Europa Geschichte islamisch oder 2. FS oder geprägter Gesellschaften II Modul 30 LP Modul 10 LP Normative Ordnungen und Religionspluralität in Europa Andere Sprache 10 LP 5 LP 10 LP Modul Modul Politik und Gesellschaft Berufsbezogenes oder Modul Praktikum 3. FS Modul Islamische Kulturgeschichte oder Modul nach Wahl 30 LP Politik u. Gesell. – Modul 5 LP Islam in Europa 10 LP Sprachmodul 10 LP 5 LP Modul 4. FS Masterarbeit mit Präsentation der Ergebnisse Wissenschaftliches Arbeiten 30 LP 25 LP FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 5 LP 255 FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. 256 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Uni- § 20 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen versität Berlin für den Bachelorstudiengang Politik- wissenschaft für das Lehramt und das 60-Leistungs- punkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Anlagen Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge Anlage 1: Modulbeschreibungen Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne Präambel 2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Politikwissen- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung schaft für das Lehramt (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der das 60-LP-Modulangebot Politikwissen- Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial- schaft für das Lehramt im Rahmen ande- wissenschaften der Freien Universität Berlin am 7. Juli rer Studiengänge 2021 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Anlage 3: Zeugnis (Muster) Lehramt des Fachbereichs Politik- und Sozialwissen- Anlage 4: Urkunde (Muster) schaften der Freien Universität Berlin und das 60-Leis- tungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehramt im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: * 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis §1 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich §1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des §2 Studienberatung und Studienfachberatung Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft für das Lehr- §3 Prüfungsausschuss amt des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften §4 Elektronische Prüfungsleistungen der Freien Universität Berlin (Bachelorstudiengang) sowie des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Politik- §5 Antwort-Wahl-Verfahren wissenschaft für das Lehramt im Rahmen anderer Stu- §6 Lehr- und Lernformen diengänge (60-LP-Modulangebot) und in Ergänzung zur §7 Wiederholung von Prüfungsleistungen Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Uni- versität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Politikwissen- für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen schaft für das Lehramt (Leistungen) im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Mo- §8 Qualifikationsziele dulangebot. §9 Studieninhalte § 10 Regelstudienzeit §2 § 11 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Studienberatung und Studienfachberatung § 12 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen- (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym- Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische nasien (LBW-ISS-GYM) Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. § 13 Bachelorarbeit (2) Die Studienfachberatung wird durch prüfungsbe- § 14 Auslandsstudium rechtigte hauptberufliche Lehrkräfte, die Lehrveranstal- § 15 Studienabschluss tungen im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Modul- angebot anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden 3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine studen- Politikwissenschaft für das Lehramt tische Hilfskraft beratend zur Verfügung. § 16 Zugangsvoraussetzung § 17 Qualifikationsziele §3 § 18 Studieninhalte Prüfungsausschuss § 19 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom am 3. August 2021 bestätigt worden. Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial- FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 257
FU-Mitteilungen wissenschaften der Freien Universität Berlin für den Ba- destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- chelorstudiengang und das 60-LP-Modulangebot einge- reicht haben. setzte Prüfungsausschuss. (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die oder der Studierende die für das Bestehen der Prüfungsleistung §4 nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl Elektronische Prüfungsleistungen erreicht, so lautet die Note (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, Durchführung und Auswertung unter Verwendung von – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger digitalen Technologien. als 75 %, (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- weniger als 50 %, nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs- – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü- 25 % fungsleistung von zwei prüfungsberechtigten Personen festzustellen. der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte (3) Die Urheberschaft und die Integrität der Prüfungs- zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten ergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür werden die Prü- gilt im Übrigen die RSPO. fungsergebnisse in Form von elektronischen Daten ein- deutig identifiziert sowie unverwechselbar und dauerhaft (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 dem oder der Studierenden zugeordnet. Es ist zu ge- und 4 finden keine Anwendung, wenn währleisten, dass die elektronischen Daten für die Be- 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben wertung und Nachprüfbarkeit unverändert und vollstän- gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- dig sind. Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- werten, identisch sind fungsleistung ist auf Antrag des oder der geprüften oder Studierendem von einer prüfungsberechtigten Person zu überprüfen. 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des §5 Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht Antwort-Wahl-Verfahren übersteigt. (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- Verfahrens sowie damit zusammenhängende Freitext- §6 aufgaben sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- Lehr- und Lernformen len. (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- Arten von Lehrveranstaltungen angeboten: tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, dass einzelne Prüfungsaufgaben im Hin- 1. Vorlesung (V): Vorlesungen geben einen systemati- blick auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls schen und umfassenden Überblick über einen grö- keine zuverlässigen Prüfungsergebnisse ermöglichen ßeren Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft und damit fehlerhaft sind, so dürfen sich diese bei der und ihre methodischen bzw. theoretischen Grundla- Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zum Nach- gen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet teil von Studierenden auswirken. und seine Forschungsprobleme und dienen damit der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge und theo- (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- retischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie- Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Sie kontrolliert am rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs- Ende der Lehrveranstaltung den Wissensstand. punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er- 2. Proseminar (PS): Proseminare geben einen Über- zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die blick über die inhaltlichen Zusammenhänge in den von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü- Modulen und dienen der exemplarischen Vertiefung fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch- der einzelnen Studienbereiche sowie dem exempla- schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative rischen Studium spezieller Themen. Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- 3. Proseminar „Techniken des wissenschaftlichen Arbei- grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende tens“ (PS-TWA): Dieses ist speziell für Studienanfän- für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min- gerinnen und Studienanfänger konzipiert. Es bietet 258 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen eine themenfundierte Einführung in das Studium der Zusammenhänge zu identifizieren und zu beschreiben. Politikwissenschaft, wobei das Erlernen von Techni- Sie sind in der Lage, unterschiedliche gesellschaftliche ken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens Prozesse und Entwicklungen unter einer politikwissen- im Vordergrund steht. schaftlichen Perspektive inhaltlich und analytisch zu fas- 4. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der wei- sen. terführenden und vertiefenden Erarbeitung von Zu- (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen sammenhängen in den Studienbereichen und Mo- über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die dulen und dem exemplarischen Studium spezieller es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro- Themen. blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und zu präsentieren. Sie kennen die Grundsätze und allge- (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können meine Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichtigen. Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei Sie besitzen grundlegende Kommunikations- und Or- werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die ganisationskompetenzen, die sie sowohl individuell zur zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit als auch zur sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- Teamarbeit befähigen. Dieses Kompetenzprofil wird zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut durch interkulturelle Kompetenzen sowie Gender- und bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh- Diversity-Kompetenzen ergänzt, die als Teil des didak- rungsphase (Austausch und Diskussion von Lernob- tischen Konzepts des Studiums den Absolventinnen und jekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kom- Absolventen ein Instrumentarium vermitteln, um Pro- munikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bleme von Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Teil- bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, habe sowie deren Ursachen auf personeller, sozialer, Transferunterstützung) eingesetzt werden. organisatorischer und struktureller Ebene zu erkennen, zu beschreiben und zu verstehen. §7 (3) Durch den Erwerb politikwissenschaftlicher Fach- Wiederholung von Prüfungsleistungen kenntnisse und zusätzlicher berufsrelevanter Fertig- keiten und Fähigkeiten sind die Absolventinnen und Ab- (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei- solventen für einen lehramtsbezogenen Masterstudien- tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeit gang qualifiziert; darüber hinaus für eine Berufstätigkeit einmal wiederholt werden. mit politikwissenschaftlichem Bezug insbesondere in außerschulischen Bildungseinrichtungen und in Schulen (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete außerhalb des Lehramts. Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. §9 2. Abschnitt: Studieninhalte Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt (1) Im Bachelorstudiengang werden fundiert und dif- ferenziert grundlegende theoretische, methodische und §8 empirische Kenntnisse Qualifikationsziele 1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla- (1) Die Absolventen und Absolventinnen des Bache- gen von Politik; lorstudiengangs verfügen über grundlegende theoreti- 2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struktu- sche, methodische und empirische Kenntnisse zu den ren sowie unterschiedlicher Formen und Funktionen materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der politischer Systeme und Institutionen auf gesell- Politik. Sie sind mit der Vielfalt politischer Akteure, Pro- schaftlicher, transnationaler und übernationaler sowie zesse und Strukturen sowie unterschiedlichen Formen staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien es und Funktionen politischer Systeme und Institutionen Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder globale auf gesellschaftlicher, transnationaler und übernatio- Organisationen sowie naler sowie staatlicher, regionaler und globaler Ebene grundlegend vertraut. Ihnen sind die wichtigsten ideel- 3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto- len, materiellen und institutionellen Faktoren bekannt, ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure durch welche die Handlungen politischer Akteure und und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse somit politische Prozesse und deren Ergebnisse beein- beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt. flusst bzw. bestimmt werden. Die genannte fachliche (2) Im Bachelorstudiengang wird angeleitet in das Expertise befähigt Absolventen und Absolventinnen des wissenschaftliche Arbeiten eingeführt. Es werden die Bachelorstudiengangs dazu, die wichtigsten wissen- Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter schaftlich-systematischen und politisch problematischen wissenschaftlicher Praxis vermittelt und angewandt. FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 259
FU-Mitteilungen Darüber werden im Bachelorstudiengang grundlegende und 3 in Gestalt einer differenziert bewerteten Haus- überfachliche Kommunikations-, Organisations- und arbeit erbracht werden. Präsentationskompetenzen und Soft Skills erarbeitet, (4) Als 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen die zur selbstständigen individuellen und zur Teamarbeit lehramtsbezogenen Bereichen gemäß Abs. 1 Nr. 2 sind qualifizieren. Modulangebote der übrigen Fachbereiche der Freien Universität Berlin wählbar, sofern aufgrund der Wahl eines solchen Modulangebots die Zulassung zu einem § 10 lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Anschluss Regelstudienzeit an den Bachelorabschluss möglich ist. Hierfür ist im Rahmen des Bachelorstudiengangs neben dem Kern- Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs beträgt fach ein 60-Leistungspunkte-Modulangebot für eines sechs Semester. der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO und der Studienbereich LBW-ISS-GYM zu absolvieren. Dar- § 11 über hinaus muss den Studierenden des Bachelorstu- Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen diengangs die Wählbarkeit für das gewünschte 60-Leis- (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins- tungspunkte-Modulangebot aufgrund von Beschlüssen gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk- der jeweils zuständigen Organe zugesichert worden ten (LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedert sein. Dies gilt für Modulangebote der anderen Universi- sich in täten der Länder Berlin und Brandenburg entsprechend. Der Katalog der wählbaren Modulangebote wird recht- 1. das Kernfach im Umfang von 90 LP einschließlich der zeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP, (5) Über die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- 2. ein 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die For- lehramtsbezogenen Bereichen im Umfang von 60 LP men der aktiven Teilnahme, die Modulsprache, die zu und erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, 3. den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswis- die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teil- senschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym- nahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen nasien (LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP. jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer (2) Das Kernfach gliedert sich in drei Studienberei- und die Angebotshäufigkeit informieren die Modulbe- che: schreibungen in der Anlage 1. 1. Einführungsbereich im Umfang von 20 LP: Es ist fol- (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im gendes Modul zu absolvieren: Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1. – Einführung in die Politikwissenschaft und die Me- thoden (20 LP) Das im Rahmen des Moduls zu absolvierende Prose- § 12 minar „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“ Studienbereich Lehramtsbezogene Berufs- (PS-TWA) belegen die Studierenden in einem politik- wissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und wissenschaftlichen Themengebiet ihrer Wahl. Gymnasien (LBW-ISS-GYM) 2. Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP: Es sind die folgenden Module zu absolvieren: (1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM vermitteln den Studierenden erziehungswissenschaftli- – Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Po- ches und fachdidaktisches Basiswissen, ermöglichen litik für das Lehramt A (15 LP), eine theoriegeleitete Reflektion ihrer Lehrerfahrungen – Politische Systeme und Vergleich für das Lehr- und bereiten auf der Grundlage der erworbenen Qualifi- amt A (15 LP) und kationen und Erfahrungen auf eine Berufswahlentschei- dung vor. – Internationale Beziehungen für das Lehramt A (15 LP). (2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM 3. Erweiterungsbereich im Umfang von 15 LP: Es sind werden in der Studienordnung für den Studienbereich die folgenden Module zu absolvieren: Lehramtsbezogene Berufswissenschaft im Rahmen von Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der Freien – Erweiterung in politikwissenschaftlichen Themen- Universität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben. feldern (10 LP) und (3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst er- – Politikwissenschaftliche Forschung für das Lehr- ziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Module. amt (5 LP). Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu- (3) Im Rahmen des Kernfachs muss mindestens eine dienbereichs wird von dem Studienfachberater oder der der Modulprüfungen in den Modulen gemäß Abs. 2 Nr. 2 Studienfachberaterin in Verbindung mit dem Zentralinsti- 260 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen tut Dahlem School of Education der Freien Universität hat. Die Bachelorarbeit ist in elektronischer Form im Berlin durchgeführt. Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die (4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebe- des Kernfachs gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 und des ge- schränkung aufweisen. wählten 60-LP-Modulangebots gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochen übereinstimmen. von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der § 13 Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten Bachelorarbeit sein. (8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note (1) Mit der Bachelorarbeit sollen die Studierenden für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine politikwis- senschaftliche Fragestellung theoretisch, methodisch (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- und empirisch zu erfassen und selbstständig zu bear- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss beiten. beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- zugelassen, wenn sie lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des 1. Module im Umfang von mindestens 60 LP im Bache- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- lorstudiengang erfolgreich absolviert haben und fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im 2. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer- Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, sität Berlin immatrikuliert gewesen sind. die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in besonderer Weise prägt, unterscheidet. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung § 14 einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- Auslandsstudium schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorar- beit. Gegenstand der Betreuung ist die Anleitung zur (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- Einhaltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eigenen sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bache- Fachgebiets. Der zuständige Prüfungsausschuss ent- lorstudiengang und ergänzende Studienbereiche anre- scheidet über den Antrag; wird eine Bescheinigung über chenbar sind. die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit ge- mäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsaus- (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer schuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die Stu- Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der dierenden erhalten Gelegenheit, eigene Themenvor- oder dem Vorsitzenden des für den Bachelorstudien- schläge zu machen; ein Anspruch auf deren Umsetzung gang zuständigen Prüfungsausschusses sowie der zu- besteht nicht. ständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Aus- (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit landsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleich- der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der wertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs- müssen sowie die den Leistungen zugeordneten Leis- sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb tungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß er- der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus- brachte Leistungen werden angerechnet. gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. (3) Die für Stipendienprogramme verantwortliche Per- (5) Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt son unterstützt die Studierenden bei der Planung und 300 Stunden. Die Abgabefrist beträgt zwölf Wochen. Vorbereitung des Auslandsstudiums. Es wird empfoh- Der Umfang der Bachelorarbeit soll etwa 6.000 Wörter len, das Auslandsstudium im dritten und/oder vierten umfassen. Fachsemester zu absolvieren. (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten § 15 zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als Studienabschluss nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu- dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen die gemäß §§ 11 und 13 geforderten Leistungen er- als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt bracht worden sind. FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 261
FU-Mitteilungen (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit schaftlich-systematischen und politisch problematischen die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- Zusammenhänge und können diese identifizieren und chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit ei- beschreiben. Sie sind in der Lage, diverse gesellschaft- nem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden liche Prozesse mit einer politikwissenschaftlichen Per- und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti- spektive inhaltlich und analytisch zu fassen. genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun- (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe- es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro- benden Prüfungsverfahren befindet. blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- zu präsentieren. Sie kennen die Grundsätze und allge- schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- meinen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- guter wissenschaftlicher Praxis und können diese bei zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder ersten wissenschaftlichen Tätigkeiten berücksichtigen. des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- Dieses Kompetenzprofil wird durch interkulturelle Kom- liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- petenzen sowie Gender- und Diversity-Kompetenzen fungsausschuss. ergänzt, die als Teil des didaktischen Konzepts des Stu- diums den Absolventen und Absolventinnen ein Instru- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- mentarium vermitteln, um Probleme von Gerechtigkeit, schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studie- Gleichheit und politischer Teilhabe sowie deren Ursa- renden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anla- chen auf personeller, sozialer, organisatorischer und gen 3 und 4) sowie ein Diploma Supplement (englische struktureller Ebene zu erkennen, zu beschreiben und zu und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeug- verstehen. nisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag (3) Durch den Erwerb grundlegender politikwissen- werden ergänzend englische Versionen von Zeugnis schaftlicher Fachkenntnisse und Fertigkeiten bietet sich und Urkunde ausgehändigt. den Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modul- angebots in Abhängigkeit der Kompetenzen des Kern- fachs des Bachelorstudiengangs, mit dem das 60-LP- 3. Abschnitt: Modulangebot kombiniert wird, eine Berufstätigkeit mit 60-Leistungspunkte-Modulangebot politikwissenschaftlichem Bezug, beispielsweise in au- Politikwissenschaft für das Lehramt ßerschulischen Bildungseinrichtungen oder in Schulen außerhalb des Lehramts. § 16 Zugangsvoraussetzung § 18 Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist Studieninhalte die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte (1) Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende umfassenden Kernfach, das einem der Fächer gemäß theoretische, methodische und empirische Kenntnisse § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung 1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla- mit der Anlage 2 zur LZVO entspricht, soweit dessen gen von Politik, Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht 2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struktu- durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist. ren sowie unterschiedlicher Formen und Funktionen Der Katalog der in Betracht kommenden Bachelorstu- politischer Systeme und Institutionen auf gesell- diengänge wird rechtzeitig vor Beginn des Zulassungs- schaftlicher, transnationaler und übernationaler sowie verfahrens bekannt gegeben. staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien es Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder globale Organisationen sowie § 17 Qualifikationsziele 3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto- ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure (1) Die Absolventen und Absolventinnen des 60-LP- und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse Modulangebots verfügen über einen Überblick zu den beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt. materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der (2) Im 60-LP-Modulangebot wird angeleitet in das Politik. Sie verfügen über Grundkenntnisse der politi- wissenschaftliche Arbeiten eingeführt. Es werden die schen Akteure, Prozesse und Strukturen sowie der un- Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wis- terschiedlichen Formen und Funktionen politischer Sys- senschaftlicher Praxis vermittelt und angewandt. Darü- teme und Institutionen auf gesellschaftlicher, transnatio- ber hinaus werden grundlegende überfachliche Kommu- naler und übernationaler sowie staatlicher, regionaler nikations-, Organisations- und Präsentationskompeten- und globaler Ebene. Sie kennen die wichtigsten wissen- zen erarbeitet, welche die Studierenden zur selbststän- 262 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen digen wissenschaftlichen Arbeit als auch zur Teamarbeit 4. Abschnitt: befähigen. Schlussbestimmungen § 20 § 19 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien (1) Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots sind Leis- Universität Berlin) in Kraft. tungen im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen. Das 60-LP-Modulangebot gliedert sich in drei Bereiche: (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das 1. Einführungsbereich im Umfang von 20 LP: Es ist fol- Lehramt und das 60-LP-Modulangebot Politikwissen- gendes Modul zu absolvieren: schaft für das Lehramt vom 3. Juni 2015 (FU-Mitteilung – Einführung in die Politikwissenschaft und die Me- Nr. 29/2015, S. 1268) außer Kraft. thoden (20 LP) (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de- ren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien 2. Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP: Es sind Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP- folgende Module zu absolvieren: Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert – Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Po- werden. Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser litik für das Lehramt B (10 LP), Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP- – Politische Systeme und Vergleich für das Lehr- Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert amt B (10 LP) und worden sind, studieren und erbringen die Leistungen auf – Internationale Beziehungen für das Lehramt B der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung ge- (10 LP). mäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Stu- diums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser 3. Erweiterungsbereich im Umfang von 10 LP: Es ist fol- Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anläss- gendes Modul zu absolvieren: lich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung – Erweiterung in politikwissenschaftlichen Themen- entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anrech- feldern (10 LP) nung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits er- brachten Leistungen auf nach Maßgabe dieser Ordnung (2) Über die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die For- von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot men der aktiven Teilnahme, die Modulsprache, die zu Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs- die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teil- zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk- nahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen sam. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Ein- jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer zelfällen über eine frühere Wirksamkeit entscheiden. und die Angebotshäufigkeit informieren die Modulbe- Die Umschreibung ist nicht revidierbar. schreibungen in der Anlage 1. (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der (3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß 60-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarische Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2. gewährleistet. FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 263
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- Erläuterungen: heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. Modul des Bachelorstudiengangs sowie des 60-LP- Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Modulangebots: Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Bezeichnung des Moduls, neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- Moduls, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, Modul, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l Lehr- und Lernformen des Moduls, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l Formen der aktiven Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil- l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For- l die Regeldauer des Moduls, men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten l die Häufigkeit des Angebots und Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l die Verwendbarkeit des Moduls. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- hörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete Mo- tigen insbesondere dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü- fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft zeit, die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili- tung, gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä- testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- Studienphasen, Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei- tungen und che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen l die Prüfungszeit selbst. Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- Leistungspunkte. 264 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen Einführungsbereich: Modul: Einführung in die Politikwissenschaft und die Methoden Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und unter Berück- sichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften abgrenzen. Sie verfügen über Grundlagenkompetenzen in politikwissenschaftlichen Vorgehensweisen und Arbeitsmethoden. Sie können politikwissenschaftliche Fragestellungen entwickeln und werden befähigt, selbstständig Recherchen anzu- fertigen sowie Hausarbeiten inhaltlich und formal korrekt zu gestalten. Sie kennen die Grundsätze und allgemeinen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis und können diese hierbei anwen- den. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft sowie einen Überblick über die für die Politikwissenschaft zentralen Methoden. Es bietet darüber hinaus eine Einführung in die Techniken des wissen- schaftlichen Arbeitens, in die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie in wissenschaftstheoretische Grundlagen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung Präsenzzeit V 30 2 (Einführung) Vor- und Nachbereitung V 60 Präsenzzeit V 30 Insb. Diskussion, Referat, Vorlesung Vor- und Nachbereitung V 60 2 Thesenpapier, Protokoll, (Methoden) Präsenzzeit PS-TWA 60 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- pen, Lektüre Vor- und Nachbereitung Proseminar PS-TWA 120 (Techniken des 4 Prüfungsvorbereitung und wissenschaftlichen Arbeitens/TWA) Prüfung 240 Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht diffe- renziert bewertet. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 600 Stunden 20 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt; 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr- amt FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 265
FU-Mitteilungen Grundlagenbereich: Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik für das Lehramt A Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Kenntnisse für die Ana- lyse der Politik. Sie können gegenwärtige Strukturen, Institutionen, Ordnungsmodelle und Grundüberzeugungen politiktheoretisch und -philosophisch analysieren und reflektieren und sind in der Lage, genderrelevante Problem- stellungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: Das Modul vermittelt in erster Linie die begrifflichen, konzeptionellen, theoretischen und normativen Grundlagen klassischer und moderner politischer Theorie sowohl in ideengeschichtlicher als auch in systematisch-analytischer Hinsicht. Gegenstand der Analyse sind Theorien von Herrschaft und Teilhabe sowie insbesondere Demokratie-, Gesellschafts- sowie Rechts- und Verfassungstheorien. Außerdem werden sowohl Gender- und Diversity Aspekte behandelt als auch Grundfragen der politischen Ökonomie. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 70 Insb. Diskussion, Referat, Präsenzzeit V 30 Thesenpapier, Protokoll, Vor- und Nachbereitung V 70 Vorlesung 2 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Präsenzzeit PS 30 pen, Lektüre Vor- und Nachbereitung PS 100 Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter) Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt 266 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik für das Lehramt B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Grundkenntnisse der Politischen Theorie. Sie verfügen ebenfalls über grundlegende Kenntnisse zu Gender- und Diversity-Themen. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Überblick zu den ideellen und normativen Grundlagen der politischen Theorie. Außer- dem werden Gender- und Diversity-Aspekte behandelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 30 Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzzeit PS 30 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor- und Nachbereitung PS 90 Proseminar 2 pen, Lektüre Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4.500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter) Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr- amt FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 267
FU-Mitteilungen Modul: Politische Systeme und Vergleich für das Lehramt A Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über Grundlagenkenntnisse der Strukturen und Funktionsweisen des politischen Sys- tems der Bundesrepublik Deutschland, seiner Wechselwirkungen mit (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren sowie der Fähigkeit des Vergleichs politischer Systeme und ihrer Teile. Darüber hinaus sind sie befähigt, unterschiedliche theoretische und methodische Ansätze zur Analyse verschiedener politischer Systeme, sowohl in einem institutio- nellen als auch politisch-soziologischen Sinne, anzuwenden und die Entstehung von Politikentscheidungen sowie deren Umsetzung und Wirkung in einzelnen Politikfeldern zu vergleichen und zu bewerten. Sie sind in der Lage, genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: Das Modul vermittelt sowohl die institutionellen und politisch-soziologischen Grundlagen als auch die empirischen Funktionsweisen verschiedener Demokratien. Inhalte des Moduls sind darüber hinaus die politischen Prozesse und zentralen Politikfelder des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung euro- päischen und supranationalen Regierens. Im Modul werden darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Ana- lyse von Strukturen und Funktionsweisen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen me- thodischen Ansätze vermittelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 70 Insb. Diskussion, Referat, Präsenzzeit V 30 Thesenpapier, Protokoll, Vor- und Nachbereitung V 70 Vorlesung 2 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Präsenzstudium PS 30 pen, Lektüre Vor- und Nachbereitung PS 100 Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (4.500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter) Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft für das Lehramt 268 FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021
FU-Mitteilungen Modul: Politische Systeme und Vergleich für das Lehramt B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: In diesem Modul eignen sich die Studierenden Kompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme an. Im Mittelpunkt stehen Strukturen und Funktionsweisen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland oder anderer politischer Systeme sowie deren jeweilige Einbettung in System vergleichende Analysen. Die Studierenden sind in der Lage, genderrelevante Problemstel- lungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: In diesem Modul erwerben die Studierenden Grundkompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme, wobei sie wahlweise einen Schwerpunkt auf das poli- tische System der Bundesrepublik Deutschland in seinen europäischen und supranationalen Bezügen oder auf an- dere politische Systeme legen können. Im Modul werden darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Analyse von Strukturen und Funktionsweisen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen methodi- schen Ansätze vermittelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 30 Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzstudium PS 30 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor- und Nachbereitung PS 90 Proseminar 2 pen, Lektüre Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (4.500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter) Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch (ggf. Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft für das Lehr- amt FU-Mitteilungen 17/2021 vom 06.08.2021 269
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