Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                   9/2020, 19. Februar 2020

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität
                 Berlin für den Bachelorstudiengang Biologie für das
                 Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulange-
                 bot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge              96

                                                                  FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   95
FU-Mitteilungen

 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs                       Anlagen
Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität
                                                                     Anlage 1: Modulbeschreibungen
Berlin für den Bachelorstudiengang Biologie für das
 Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulange-                       Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
  bot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge
                                                                               2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan:
                                                                                   Bachelorstudiengang Biologie für das
                          Präambel                                                 Lehramt
                                                                               2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan:
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung                             60-LP-Modulangebot Biologie im
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom                               Rahmen anderer Studiengänge
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der
Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie,                   Anlage 3: Zeugnis (Muster)
Pharmazie der Freien Universität Berlin am 22. Januar                Anlage 4: Urkunde (Muster)
2020 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für
den Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt und
für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Biologie im
Rahmen anderer Studiengänge erlassen: *                                         1. Abschnitt: Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis                                                                           §1
                                                                                       Geltungsbereich
1. Abschnitt: Allgemeiner Teil
§1    Geltungsbereich                                                Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Ba-
§2    Studienberatung und Studienfachberatung                        chelorstudiengangs Biologie für das Lehramt (Bachelor-
                                                                     studiengang) sowie für das 60-Leistungspunkte-Modul-
§3    Prüfungsausschuss                                              angebot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge
§4    Lehr- und Lernformen                                           (60-LP-Modulangebot) und in Ergänzung zur Rahmen-
§5    Wiederholung von Prüfungsleistungen                            studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität
                                                                     Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er-
§6    Antwort-Wahl-Verfahren                                         bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun-
§7    Elektronische Prüfungsleistungen                               gen) im Bachelorstudiengang sowie im 60-LP-Modul-
                                                                     angebot.
2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Biologie
              für das Lehramt
§8    Qualifikationsziele
                                                                                           §2
§9    Studieninhalte                                                     Studienberatung und Studienfachberatung
§ 10 Regelstudienzeit
§ 11 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                      (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die
                                                                     Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
§ 12 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-                   Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
     schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-
     nasien (LBW-ISS-GYM)                                               (2) Die Studienfachberatung wird durch die Professo-
                                                                     rinnen und Professoren des Instituts für Biologie und
§ 13 Bachelorarbeit
                                                                     durch die Studienorganisation Biologie des Fachbe-
§ 14 Auslandsstudium                                                 reichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi-
§ 15 Studienabschluss                                                tät Berlin zu den regelmäßigen Sprechstunden durch-
                                                                     geführt. Dabei können sich bei Bedarf die Studierenden
3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot                        über den erreichten Leistungsstand informieren und sich
              Biologie im Rahmen anderer Studien-                    über die Planung des weiteren Studienverlaufs beraten
              gänge
                                                                     lassen.
§ 16 Zugangsvoraussetzung
§ 17 Qualifikationsziele
§ 18 Studieninhalte                                                                         §3
                                                                                     Prüfungsausschuss
§ 19 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen                                    Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
§ 20 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                         übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
                                                                     Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie,
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am   Pharmazie der Freien Universität Berlin eingesetzte
11. Februar 2020 bestätigt worden.                                   Prüfungsausschuss.

96      FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
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                         §4                                der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans-
                Lehr- und Lernformen                       ferunterstützung) eingesetzt werden.

  (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende
Lehr- und Lernformen angeboten:                                                   §5
                                                                  Wiederholung von Prüfungsleistungen
1. Vorlesungen (V) dienen der Vermittlung der allgemei-
   nen Zusammenhänge und theoretischen Grundlagen.            (1) Im Fall des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-
   Sie führen in grundlegende Theorien und Methoden        tende Prüfungsleistungen dreimal, darf die Bachelor-
   der wissenschaftlichen Analyse ein und setzen sich      arbeit einmal wiederholt werden.
   mit dem Stand der biologischen Forschung auseinan-
   der.                                                       (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete
                                                           Prüfungsleistungen in den Modulen „Basismodul 1: Zoo-
2. Vertiefungsvorlesungen (VV) vermitteln vertiefende      logie und Evolution“, „Basismodul 2: Biochemie und
   Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine    Mikrobiologie“ und „Basismodul 3: Botanik und Bio-
   Forschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform ist der     diversität“ des Kernfachs sowie im „Basismodul 1: Zoo-
   Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Interaktionen und     logie und Evolution“ und „Basismodul 3: Botanik und
   gemeinsame Diskussionen am Ende einzelner Ab-           Biodiversität“ des 60-LP-Modulangebots dürfen einmalig
   schnitte sind möglich.                                  zur Notenverbesserung in einer Nachprüfung, die spä-
                                                           testens in der ersten Vorlesungswoche des Folge-
3. Seminare (S) dienen der Erörterung wissenschaft-
                                                           semesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird
   licher und methodischer Fragestellungen und setzen
                                                           die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wie-
   sich auch kritisch mit Theorien, Erkenntnissen und
                                                           derholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung aus-
   Anwendungsmöglichkeiten auseinander.
                                                           geschlossen.
4. Übungen (Ü) dienen dazu, dass erworbene, aber noch
   unsichere erste Lernstrukturen, Inhalte oder Kompe-
   tenzen durch mehrfache Wiederholungen stabilisiert                              §6
   werden. Durch Üben wird das Erlernte weiter perfek-                    Antwort-Wahl-Verfahren
   tioniert oder vor dem Verlernen bewahrt. Durch Üben
   werden Gedächtnisinhalte gefestigt und Wissen gene-        (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-
   ralisiert, damit es in neuen Situationen angewendet     Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-
   werden kann.                                            len.
5. Praktika (P) dienen dazu, grundsätzliche Methoden          (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-
   zur forschungs- und praxisbezogenen Umsetzung zu        tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt
   vermitteln und stellen einen wichtigen Aspekt der       worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der
   Berufsqualifizierung dar. Sie dienen in besonderer      Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet
   Weise der selbstständigen Erarbeitung von Frage-        eine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungs-
   stellungen und Lösungsmöglichkeiten an ausgewähl-       unterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von
   ten Objekten mit geeigneten Methoden und ermög-         Prüfungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der
   lichen das Erlernen praktisch-handwerklicher Fähig-     Prüfungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben da-
   keiten.                                                 rauf, ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen
                                                           Moduls abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergeb-
6. Sicherheitsrelevante Praktika (SiP) sind Praktika in    nisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass ein-
   Laboren, bei denen der Umgang mit gefährlichen          zelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei
   Substanzen oder in Themenfeldern der Mikrobiologie      der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu
   oder Gentechnik erforderlich ist. Die Interaktion mit   berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prü-
   den Dozenten ist intensiv, von längerer Dauer, häufig   fungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsauf-
   einzeln oder in Kleingruppen.                           gaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können        der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.         Nachteil einer oder eines Studierenden auswirken.
Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen         Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eli-
Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei    minierenden Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamtzahl
werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die      der erzielbaren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-
zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer-       Verfahren, so ist die Prüfungsleistung insgesamt zu
sität Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln    wiederholen.
oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut be-       (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-
arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs-      fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie-
phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten,          rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs-
Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika-         punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder
tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in         wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er-

                                                                          FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   97
FU-Mitteilungen

zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die        selbar und dauerhaft der oder dem Studierenden zuge-
von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü-           ordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektronischen
fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch-       Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unverän-
schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative   dert und vollständig sind.
Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-
                                                              (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-
grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende
                                                           fungsleistung ist auf Antrag der oder des geprüften Stu-
für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min-
                                                           dierenden von einer Prüferin oder einem Prüfer zu über-
destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
                                                           prüfen.
reicht haben.
   (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
leistungen sind wie folgt zu bewerten:                         2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Biologie
Hat die oder der Studierende die für das Bestehen der                        für das Lehramt
Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindest-
bewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note                                     §8
                                                                             Qualifikationsziele
– sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
– gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger           (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-
  als 75 %,                                                lorstudiengangs verfügen über breite und moderne
                                                           Fach- und Methodenkenntnisse im ganzen Spektrum
– befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber       der Biologie und können diese Fachkenntnisse auch
  weniger als 50 %,                                        weitgehend vermitteln. Sie verfügen über praktische
– ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als     Fertigkeiten zur Durchführung grundlegender wissen-
  25 %                                                     schaftlicher Analysen und sind in der Lage, biologische
                                                           Arbeitsmethoden auch für neue Fragestellungen zielge-
der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-
                                                           richtet anzuwenden. Sie haben tiefgehende Kenntnisse
tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte
                                                           im Mikroskopieren, im Präparieren und im Bestimmen
zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten
                                                           von Tieren und Pflanzen. Sie können Experimente pla-
gilt im Übrigen die RSPO.
                                                           nen, durchführen, auswerten, beurteilen und vermitteln,
  (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3           wissenschaftliche Daten auswerten und sind vertraut
und 4 finden keine Anwendung, wenn                         mit der Durchführung von Exkursionen. Die fachlichen
1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben      Kenntnisse umfassen dabei die Grundlagen der Mor-
   gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-         phologie, Anatomie, Histologie, Entwicklungsbiologie,
   Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-        Zellbiologie, Physiologie, Mikrobiologie, Verhaltensbio-
   werten, identisch sind                                  logie, Genetik, Paläobiologie, Biogeographie, Evolution,
                                                           Phylogenie, Systematik, Ökologie, Genetik und Human-
  oder                                                     biologie. Sie sind in der Lage, Grenzen biologischer
2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-   Erkenntnis kritisch zu beurteilen, neue Erkenntnisse ein-
   aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens        zuordnen und Gesetzmäßigkeiten in der Biologie mit
   an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des     denen der Nachbarwissenschaften zu verknüpfen.
   Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht          (2) Neben den fachorientierten Qualifikationen ver-
   übersteigt.                                             fügen die Absolventinnen und Absolventen über ein
                                                           breites Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die weit
                                                           über die Kompetenzen der Wissensverwaltung reichen.
                          §7                               Sie besitzen Kommunikationsfähigkeiten und sind in der
           Elektronische Prüfungsleistungen                Lage, ihre Vermittlungskompetenzen im Team unter
                                                           Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die   einzusetzen. Neben der Fähigkeit zu vernetztem Den-
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von           ken besitzen sie Organisations- und Medienkompetenz,
digitalen Technologien.                                    können Wissen strukturieren, bewerten, präsentieren
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von     und weitergeben.
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-      (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind beson-
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsauf-     ders für weiterführende, insbesondere lehramtsbezo-
gaben und die Durchführung der elektronischen Prü-         gene Masterstudiengänge qualifiziert. Sie können aller-
fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest-      dings auch neben den bildungsorientierten Arbeits-
zustellen.                                                 feldern in vielfältigen Arbeitsbereichen der Lebens-
   (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität   wissenschaften in der Industrie, an Universitäten und
der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür       staatlichen Einrichtungen in der Forschung, in der Ent-
werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro-         wicklung und im Marketing tätig werden. Biologinnen
nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech-     und Biologen arbeiten im Umwelt- und Pflanzenschutz,

98       FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

werden aber auch in der Qualitätskontrolle im Pharma-      6. Ökologische Systeme, Beziehungen zwischen Orga-
und Lebensmittelbereich tätig und können ihre vielfälti-      nismen untereinander und Beziehungen zwischen
gen Kenntnisse auch im Dokumentations- und Verlags-           Organismen und ihrer unbelebten Umwelt. Mechanis-
wesen einsetzen.                                              men, die diese Beziehungen regulieren und ihren
                                                              Evolutionserfolg bestimmen.
                                                           7. Aspekte im angewandten und ethischen Bereich,
                         §9
                                                              Möglichkeiten und Verfahren zur Anwendung biologi-
                    Studieninhalte
                                                              scher Erkenntnisse zum Nutzen des Menschen, sich
                                                              daraus ergebende Folgen für die Umwelt, bioethische
Im Bachelorstudiengang werden grundlegende biologi-
                                                              Aspekte in der biologischen und medizinischen For-
sche und allgemeine naturwissenschaftliche Fachkennt-
                                                              schung, Wechselwirkungen zwischen Biologie und
nisse vermittelt, die durch berufsqualifizierende Kompe-
                                                              Gesellschaft und Forderungen für die Aufgaben und
tenzen ergänzt werden. Der Bachelorstudiengang hat
                                                              Verantwortung des Biologen.
folgende Inhalte und vermittelt folgende praktische As-
pekte:                                                     8. Fertigkeiten im Mikroskopieren, Präparieren von Ob-
                                                              jekten, Bestimmen von Organismen, Haltung von Tie-
1. Kriterien der Unterscheidung von belebten und un-          ren und Pflanzen, Planung von Experimenten, Fähig-
   belebten Systemen, Vorgänge der Entstehung von             keit zur Einbeziehung nichtbiologischer naturwissen-
   Leben auf der Erde und der Evolution der Organis-          schaftlicher Inhalte, Erfassung von grundlegenden
   men bis heute, Fortpflanzung und Entwicklung von           Gesetzmäßigkeiten aus Chemie, Physik und Mathe-
   Organismen, Arten und Bedeutung der Sexualität,            matik zur Erklärung biologischer Prozesse, Vermitt-
   Kenntnis der Großgruppen der Organismen und                lung biologischer Inhalte und Gesetzmäßigkeiten.
   Grundwissen über Arten, Artenbildung und Biodiver-
   sität.
                                                                                    § 10
2. Grundlagen der Speicherung und Realisierung von                             Regelstudienzeit
   Erbinformationen im Organismus, Weitergabe von Er-
   binformationen an Folgegenerationen, Veränderung        Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
   von Erbinformationen, Methoden und Anwendungen
   der Gentechnik, ethische Aspekte der Genmanipula-
   tion, Evolutionsfaktoren, Artenbildung (Speziation),                          § 11
   Entstehung neuer Baupläne, Prinzipien der Gruppie-        Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
   rung (Klassifizierung) und Benennung von Organis-
   men, Homologie und Konvergenz von Merkmalen,               (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins-
   phylogenetisch bedeutsame Merkmale (Apomor-             gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk-
   phien), Methoden der stammesgeschichtlichen Re-         ten (LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang ist in
   konstruktion.                                           inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert, die in
                                                           der Regel mehrere thematisch aufeinander bezogene
3. Vergleichende Morphologie der Organismen, Organe,       Lehr- und Lernformen umfassen. Der Bachelorstudien-
   Gewebe, Zellen, Zellorganellen und deren Unter-         gang gliedert sich in
   einheiten sowie deren Entwicklung, Baupläne und         1. das Kernfach Biologie für das Lehramt im Umfang
   deren Erkennung, Beziehungen zwischen Struktur             von 90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Um-
   und Funktion.                                              fang von 10 LP,
4. Physiologie von Mikroorganismen, Pflanzen, Pilzen       2. ein 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen
   und Tieren, molekulare Zusammensetzung von Or-             lehramtsbezogenen Bereichen und
   ganismen, chemische und physikalische Kräfte des
                                                           3. den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswis-
   Stoffwechsels, Grundlagen der Reizwahrnehmung,
                                                              senschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-
   der Erregungsleitung und -verarbeitung, der synapti-
                                                              nasien (LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.
   schen Übertragung und Modulierbarkeit sowie höher
   zentralnervöser Verarbeitungsprozesse, Steuerung           (2) Das Kernfach im Umfang von 90 LP gliedert sich
   der Entwicklung von Organismen, Energiehaushalt in      in den Basisbereich im Umfang von 42 LP, in dem die
   photoautotrophen und heterotrophen Organismen,          Breite des Faches Biologie vermittelt wird, und erfährt im
   Regulation von physiologischen Vorgängen.               Aufbaubereich im Umfang von 30 LP die notwendige
                                                           Vertiefung. Die praktischen Fachkenntnisse werden
5. Funktionen, Mechanismen, Evolution und Individual-      durch eine Projektarbeit im Umfang von 8 LP ausgebaut
   Ontogenese von Verhalten der Tiere, einschließlich      und mit der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP abge-
   Menschen, Ablauf von Verhalten und Prinzipien der       schlossen.
   Steuerung, Kommunikation bei Tieren, erfahrungs-
                                                             (3) Im Basisbereich im Umfang von 42 LP sind fol-
   abhängiges und unabhängiges Verhalten, Bildung
                                                           gende sechs Module zu absolvieren:
   und Aufrechterhaltung ihrer sozialen Beziehungen,
   Verhalten von Organismen in Wechselwirkung mit          – Basismodul 1: Zoologie und Evolution (7 LP),
   ihrer Umwelt.                                           – Basismodul 2: Biochemie und Mikrobiologie (7 LP),

                                                                          FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   99
FU-Mitteilungen

– Basismodul 3: Botanik und Biodiversität (7 LP),           eine theoriegeleitete Reflektion ihrer Lehrerfahrungen
– Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie (7 LP),            und bereiten auf der Grundlage der erworbenen Qualifi-
                                                            kationen und Erfahrungen auf eine Berufswahlentschei-
– Basismodul 5: Ökologie (7 LP) und                         dung vor.
– Basismodul 6: Neurobiologie und Verhalten (7 LP).            (2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM
  (4) Im Aufbaubereich im Umfang von 30 LP sind fol-        werden in der Studien- und Prüfungsordnung für den
gende fünf Module zu absolvieren:                           Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft
                                                            für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien im Rah-
– Aufbaumodul 1: Organismische Biologie (5 LP),
                                                            men von Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der
– Aufbaumodul 2: Systematische Biologie (5 LP),             Freien Universität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) in der
– Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie (5 LP),            jeweils geltenden Fassung beschrieben.
– Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie (5 LP) und                (3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst er-
                                                            ziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.
– Aufbaumodul 5: Humanbiologie (10 LP).
                                                            Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-
   (5) Als 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen        dienbereichs wird von dem Studienfachberater oder der
lehramtsbezogenen Bereichen gemäß Abs. 1 Nr. 2 sind         Studienfachberaterin in Verbindung mit dem Zentrum für
Modulangebote der übrigen Fachbereiche der Freien           Lehrerbildung durchgeführt.
Universität Berlin wählbar, sofern aufgrund der Wahl
                                                              (4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte
eines solchen Modulangebots die Zulassung zu einem
                                                            Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen
lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Anschluss
                                                            des Kernfaches gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 und des ge-
an den Bachelorabschluss möglich ist. Hierfür ist im
                                                            wählten 60-LP-Modulangebots gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2
Rahmen des Bachelorstudiengangs neben dem Kern-
                                                            übereinstimmen.
fach ein 60-Leistungspunkte-Modulangebot für eines
der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung
(LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO und
                                                                                     § 13
der Studienbereich LBW-ISS-GYM zu absolvieren. Dar-
                                                                                 Bachelorarbeit
über hinaus muss die Wählbarkeit für das gewünschte
60-Leistungspunkte-Modulangebot aufgrund von Be-               (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der
schlüssen der jeweils zuständigen Organe für die Stu-       Studierende in der Lage ist, eine praktisch oder theo-
dierenden des Bachelorstudiengangs zugesichert wor-         retisch ausgelegte biologische Aufgabenstellung nach
den sein. Dies gilt für Modulangebote der anderen Uni-      wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbei-
versitäten der Länder Berlin und Brandenburg entspre-       ten und die Ergebnisse schriftlich angemessen darzu-
chend. Der Katalog der wählbaren Modulangebote wird         stellen und zu dokumentieren.
rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt zu geben.
                                                              (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit
   (6) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und
                                                            zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen,
Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen
                                                            dass sie
der aktiven Teilnahme, die Einteilung der Module, die
Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für       1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-
jedes Modul die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.           sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
Für die Basismodule gemäß Abs. 3 wird auf die Studien-      2. die Basismodule im Umfang von insgesamt 42 LP
und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio-           und Aufbaumodule im Umfang von insgesamt min-
logie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie             destens 15 LP erfolgreich absolviert haben.
der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module
                                                               (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist
des gewählten 60-Leistungspunkte-Modulangebots ge-
                                                            eine Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehr-
mäß Abs. 1 Nr. 2 wird auf die jeweilige Studien- und Prü-
                                                            kraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreu-
fungsordnung verwiesen.
                                                            ung und der Begutachtung der Arbeit beizufügen. Über
  (7) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im          den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsaus-
Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische          schuss.
Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.
                                                               (4) Auf Antrag kann die Bachelorarbeit auch außer-
                                                            halb des Instituts für Biologie der Freien Universität
                                                            Berlin angefertigt werden, wenn die Mitbetreuung durch
                        § 12
                                                            eine Prüfungsberechtigte oder einen Prüfungsberechtig-
    Studienbereich Lehramtsbezogene Berufs-
                                                            ten des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin
   wissenschaft für Integrierte Sekundarschulen
                                                            gegeben ist. Der Prüfungsausschuss entscheidet über
         und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)
                                                            die Zulassung zur Anfertigung der Arbeit außerhalb des
   (1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM           Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin.
vermitteln den Studierenden erziehungswissenschaft-            (5) Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit be-
liches und fachdidaktisches Basiswissen, ermöglichen        trägt zehn Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil zwischen

100      FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

6 000 bis 8 000 Wörter enthalten und insgesamt 35 Seiten     sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungs-
nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist in deutscher     punkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte
Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschuss kann auf           Leistungen werden angerechnet
Antrag und mit Einverständnis der Betreuerin oder des          (3) Der oder die Verantwortliche für Stipendienpro-
Betreuers die Abfassung in englischer Sprache zulassen.      gramme unterstützt die Studierenden bei der Planung
    (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum       und Vorbereitung des Auslandsstudiums. Als geeigneter
der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-                Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird das 4. Fach-
schuss. Der Ausgabetermin ist aktenkundig zu machen.         semester empfohlen.
Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen                (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs-
sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungs-       praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu
frist abgeschlossen werden kann. Ausgabe und Frist-          absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service
einhaltung sind aktenkundig zu machen. Das Thema             und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prakti-
kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen nach          kumsverantwortliche.
Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden
und gilt dann als nicht ausgegeben.
   (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungs-                            § 15
zeit in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. Bei                           Studienabschluss
der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu
versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig ver-      (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass
fasst und keine anderen als die angegebenen Quellen          die gemäß §§ 11 und 13 dieser Ordnung geforderten
und Hilfsmittel benutzt hat.                                 Leistungen erbracht worden sind.

   (8) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberech-          (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit
tigten innerhalb von vier Wochen zu bewerten, die vom        die oder der Studierende an einer Hochschule im glei-
Prüfungsausschuss bestellt werden, wobei eine Gut-           chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit
achterin oder ein Gutachter die Betreuerin oder der          einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden
Betreuer der Bachelorarbeit sein soll.                       und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-
                                                             genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-
  (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit         gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen
mindestens der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wor-        endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-
den ist.                                                     benden Prüfungsverfahren befindet.
   (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-         (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab-
arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss          schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor-
beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-          aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei-
rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und          zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder
die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-         des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-
lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des      liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-
Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-        fungsausschuss.
fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
                                                                (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,
                                                             schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die
die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in
                                                             Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde
besonderer Weise prägt, unterscheidet.
                                                             (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (eng-
                                                             lische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine
                                                             Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Mo-
                         § 14
                                                             dulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf
                   Auslandsstudium
                                                             Antrag werden ergänzend englische Versionen von
   (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf-         Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums
sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bache-
lorstudiengang und ergänzende Studienbereiche anre-            3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot
chenbar sind.                                                     Biologie im Rahmen anderer Studiengänge

   (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer                                 § 16
Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der                        Zugangsvoraussetzung
oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses so-
wie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen         Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist
wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Aus-       die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der
landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf-        Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte
enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu     umfassenden Kernfach, das einem der Fächer gemäß
den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen,           § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung

                                                                          FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   101
FU-Mitteilungen

mit der Anlage 2 zur LZVO entspricht, soweit dessen                               § 19
Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht             Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist.
Der Katalog der in Betracht kommenden Bachelorstu-             (1) Das 60-LP-Modulangebot umfasst einen Basis-
diengänge wird rechtzeitig vor Beginn des Zulassungs-       bereich im Umfang von 35 LP, in dem die Breite des
verfahrens bekannt gegeben.                                 Faches Biologie vermittelt wird, und erfährt im Aufbau-
                                                            bereich im Umfang von 25 LP die notwendige Vertie-
                                                            fung.
                          § 17                                (2) Der Basisbereich im Umfang von 35 LP sind fol-
                  Qualifikationsziele                       gende fünf Module zu absolvieren:
                                                            – Basismodul 1: Zoologie und Evolution (7 LP),
   (1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-
Modulangebots besitzen fundiertes Fachwissen in den         – Basismodul 3: Botanik und Biodiversität (7 LP),
wesentlichen Ausrichtungen des Fachgebiets Biologie         – Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie (7 LP),
und verfügen über praktische Grundfertigkeiten, die
ihnen die Vermittlung des biologischen Fachwissens          – Basismodul 5: Ökologie (7 LP) und
ermöglicht. Sie haben grundlegende wissenschaftliche        – Basismodul 6: Neurobiologie und Verhalten (7 LP).
Analysen und Verfahren an geeigneten Beispielen ken-           (3) Der Aufbaubereich im Umfang von 25 LP umfasst
nen und bewerten gelernt und sind damit in der Lage,        insgesamt fünf Module, von denen drei Module aus den
biologische Erkenntnisse kritisch zu beurteilen und         Aufbaumodulen 1 bis 4 gewählt und absolviert werden
neues Wissen zu erschließen und in dieses For-              müssen. Das Modul „Aufbaumodul 5: Humanbiologie“
schungsfeld einzuordnen. Sie sind in der Lage, geeig-       (10 LP) ist obligatorisch und zu absolvieren:
nete Modelle zur Vermittlung von wissenschaftlichen
Theorien auszuwählen und Gesetzmäßigkeiten in der           – Aufbaumodul 1: Organismische Biologie (5 LP),
Biologie mit denen der Nachbarwissenschaften zu ver-        – Aufbaumodul 2: Systematische Biologie (5 LP),
knüpfen.
                                                            – Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie (5 LP),
   (2) Neben den fachorientierten Qualifikationen verfü-
                                                            – Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie (5 LP),
gen die Absolventinnen und Absolventen über ein brei-
tes Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die über die      – Aufbaumodul 5: Humanbiologie (10 LP).
Kompetenzen der bloßen Wissensverwaltung reichen.              (4) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und
Sie besitzen Kommunikationsfähigkeiten und können           Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen
Fachwissen strukturieren, bewerten, präsentieren und        der aktiven Teilnahme, die Einteilung der Module, die
weitergeben.                                                Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für
   (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind für wei-     jedes Modul die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.
terführende, insbesondere lehramtsbezogene Master-          Für die Basismodule gemäß Abs. 2 wird auf die Studien-
studiengänge qualifiziert. Sie können ferner in bildungs-   und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio-
orientierten Arbeitsfeldern der Industrie, an Universitä-   logie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie
ten und staatlichen Einrichtungen tätig werden. Darüber     der Freien Universität Berlin verwiesen.
hinaus können sie ihre vielfältigen Kenntnisse in der Er-      (5) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unter-
wachsenenbildung oder auch im Dokumentations- und           richtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der An-
Verlagswesen einsetzen.                                     lage 2 unter 2.2.

                          § 18
                                                                    4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
                     Studieninhalte
                                                                                    § 20
Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende biologi-              Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
sche und allgemeine naturwissenschaftliche Fachkennt-
nisse vermittelt. Der Schwerpunkt liegt dabei besonders        (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
auf der theoretischen Wissensvermittlung, wobei aller-      lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
dings alle praktischen Grundtechniken und Methoden          Universität Berlin) zum Wintersemester 2020/21 in Kraft.
aus dem breiten Feld der Biologie Gegenstand der Aus-
bildung sind. Die Studieninhalte, wie sie in § 8 für den       (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung
Bachelorstudiengang aufgeführt werden, entsprechen          für den Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modul-
weitgehend auch den Inhalten des 60-LP-Modulange-           angebot vom 10. Dezember 2014 (FU-Mitteilungen 2/
bots; Einschränkungen ergeben sich lediglich im Vertie-     2015, S. 50) außer Kraft.
fungsbereich der Biochemie und Mikrobiologie sowie in         (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de-
der praktischen wissenschaftlichen Ausbildung, da           ren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang immatrikuliert
keine Projekt- und Bachelorarbeit angefertigt wird.         oder für das 60-LP-Modulangebot registriert werden.

102      FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung
für den Bachelorstudiengang immatrikuliert oder für das
60-LP-Modulangebot registriert worden sind, studieren
und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der
Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern
sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die Erbrin-
gung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prü-
fungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den An-
trag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prü-
fungsausschuss über die Anrechnung von zum Zeit-
punkt der Antragstellung bereits erbrachten Leistungen
auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leis-
tungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz
und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird.
Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird
zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung
folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist
nicht revidierbar.
  (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß
Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2023
gewährleistet.

                                      FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   103
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein-
                                                            heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die
                                                            erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin-
Erläuterungen:                                              gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
Modul des Bachelorstudiengangs                              Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
                                                            neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   die Bezeichnung des Moduls,
                                                            formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
l   den/die Verantwortlichen des Moduls,                    fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen       Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
    Modul,                                                  tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
                                                            wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,
                                                            eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-   Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,     so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest-
                                                            legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   Formen der aktiven Teilnahme,
                                                            ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
l   die Prüfungsformen,                                     Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,                  Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil-
                                                            nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,
                                                            studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For-
l   die Regeldauer des Moduls,                              men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester
l   die Häufigkeit des Angebots,                            von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten
                                                            Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die Verwendbarkeit des Moduls.
                                                            Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-
                                                            gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete
tigen insbesondere
                                                            Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul-
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-      prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die
    zeit,                                                   Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über-
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch.
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige
                                                            Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-
                                                            fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des
    tung,
                                                            jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
    Studienphasen,                                          legen.
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-
    tungen,                                                 Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
                                                            nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg-
l   die Prüfungszeit selbst.                                reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo-
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu-
Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel-       len ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und
lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge-      regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen
nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits-       Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Mo-
aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei-       dul zugeordneten Leistungspunkte.

104       FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

Basismodule

Nr.         Bezeichnung des Moduls

1           Zoologie und Evolution (7 LP)

2           Biochemie und Mikrobiologie (7 LP)

3           Botanik und Biodiversität (7 LP)

4           Genetik und Zellbiologie (7 LP)

5           Ökologie (7 LP)

6           Neurobiologie und Verhalten (7 LP)

Aufbaumodule

Nr.         Bezeichnung des Moduls

1           Organismische Biologie (5 LP)

2           Systematische Biologie (5 LP)

3           Physiologische Biologie (5 LP)

4           Molekulare Biologie (5 LP)

5           Humanbiologie (10 LP)

Projektarbeit

Nr.         Bezeichnung des Moduls

1           Projektarbeit (8 LP)

                                                 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020   105
FU-Mitteilungen

1. Basismodule
Für die Basismodule wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie des Fachbe-
reichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen.

2. Aufbaumodule

Aufbaumodul 1: Organismische Biologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“,
„Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“ und „Basismodul 5: Ökologie“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über Pflanzen- und Tiergruppen, sie sind vertraut mit den
theoretischen Grundlagen der Ökologie und der wichtigsten grundlegenden ökologischen Labor- und Feldmetho-
den. Sie besitzen ein Verständnis der ökologischen Relevanz ausgewählter Pflanzen- und Tiertaxa. Sie können
Zusammenhänge zwischen Veränderung von Umweltbedingungen und ökologischen Auswirkungen erkennen und
auf einfache Systeme übertragen.
Inhalte:
Leitorganismen der Pflanzen- und Tierwelt, Grundlagen der Ökologie: Einführung in die Autökologie, Populations-
und Synökologie, Einflüsse abiotischer Faktoren auf Organismen, Mechanismen und Funktionen organismischer
Interaktionen, komplexe Ökosystemfunktionen, Einführung in aktuelle ökologische Modelle und Konzepte, Ökolo-
gie als interdisziplinäre Wissenschaft.

       Lehr- und             Präsenzstudium              Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                           Teilnahme                               (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit S                  15
Seminar                               1            Präsentation oder Referat      Vor- und Nachbereitung S       25
                                                                                  Präsenzzeit P                  45
                                                   Durchführung und               Vor- und Nachbereitung P       45
Praktikum                             3            Protokollierung von Labor-     Prüfungsvorbereitung und
                                                   versuchen                      Prüfung                        20
Modulprüfung:                                      Klausur (60 Minuten) oder
                                                   Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo-
                                                   quium (ca. 20 Minuten) oder
                                                   schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten).
                                                   Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in
                                                   Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                      Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                      150 Stunden                                     5 LP
Dauer des Moduls:                                  Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                           Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                                    Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt,
                                                   60-LP-Modulangebot Biologie

106        FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

Aufbaumodul 2: Systematische Biologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und
„Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die Systematik und Evolution von Pflanzen und Tieren.
Sie sind vertraut mit den Grundlagen der Artentstehung und können die phylogenetische Systematik exemplarisch
anwenden.
Inhalte:
Systematik und Evolution der Pflanzen: Praktische Übungen im Präparieren, Untersuchen und Dokumentieren
charakteristischer Vertreter der Algengruppen, Pilze, Flechten, Moose, Farn- und Samenpflanzen (Gymnosper-
men und Angiospermen) unter besonderer Berücksichtigung der Generationswechsel. Generative und vegetative
Fortpflanzung und Ausbreitung bei Angiospermen. Systematik und Evolution der Tiere: Vergleichend mikro- und
makroskopische morphologische Untersuchung sowie zeichnerische Dokumentation von Strukturen insbesondere
von Insekten und Wirbeltieren zur Feststellung von Anpassung, Variabilität, Polymorphismus, Gestaltwandel in
Ontogenese und Generationswechsel; Übungen zum Thema Speziation, Homologisierung, Erstellung von Clado-
grammen samt Folgerungen für evolutive Transformationen, Baupläne, fossile Taxa und Biogeographie.

     Lehr- und          Präsenzstudium            Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                    Teilnahme                                (Stunden)

                                                                            Präsenzzeit S                       15
Seminar                         1           Präsentation oder Referat       Vor- und Nachbereitung S            25
                                                                            Präsenzzeit P                       45
                                            Durchführung und                Vor- und Nachbereitung P            45
Praktikum                       3           Protokollierung von Labor-      Prüfungsvorbereitung und
                                            versuchen                       Prüfung                             20
Modulprüfung:                               Klausur (60 Minuten) oder
                                            Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo-
                                            quium (ca. 20 Minuten) oder
                                            schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten).
                                            Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in
                                            Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                               Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               150 Stunden                                     5 LP
Dauer des Moduls:                           Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                             Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt,
                                            60-LP-Modulangebot Biologie

                                                                        FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020    107
FU-Mitteilungen

Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie
Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/FB Biologie Chemie Pharmazie/Institut für Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“,
„Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“ und „Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die wesentlichen physiologischen Prozesse und Stoff-
kreisläufe bei Pflanzen und Tieren. Sie besitzen weitreichende Kenntnisse über die Funktion und Regulation zell-
physiologischer Prozesse.
Inhalte:
Energie- und Stoffkreisläufe, Regulation anaboler und kataboler Stoffwechselprozesse tierischer und pflanzlicher
Zellen, Erfassung und Verarbeitung biotischer und abiotischer Signale, Untersuchungsmethoden physiologischer
Prozesse.

       Lehr- und             Präsenzstudium              Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                           Teilnahme                               (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit S                  15
Seminar                               1            Präsentation oder Referat      Vor- und Nachbereitung S       25
                                                                                  Präsenzzeit SiP                45
                                                   Durchführung und               Vor- und Nachbereitung SiP     45
Sicherheitsrelevantes
                                      3            Protokollierung von Labor-     Prüfungsvorbereitung und
Praktikum
                                                   versuchen                      Prüfung                        20
Modulprüfung:                                      Klausur (60 Minuten) oder
                                                   Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo-
                                                   quium (ca. 20 Minuten) oder
                                                   schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten).
                                                   Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in
                                                   Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                      Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                      150 Stunden                                     5 LP
Dauer des Moduls:                                  Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                           Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                                    Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt,
                                                   60-LP-Modulangebot Biologie

108        FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und
„Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die grundlegenden molekularen und zellbiologischen
Prozesse. Sie sind in der Lage, zelluläre Bau- und Funktionszusammenhänge abzuleiten und die gewonnenen Er-
kenntnisse auf andere Systeme zu übertragen.
Inhalte:
Zelluläre Strukturen und ihre Beteiligung an Zellteilungs-, Entwicklungs- und Regulationsprozessen bei Tieren und
Pflanzen, Untersuchungsmethoden zur Erfassung molekularer Prozesse.

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                                (Stunden)

                                                                             Präsenzzeit S                       15
Seminar                         1            Präsentation oder Referat       Vor- und Nachbereitung S            25
                                                                             Präsenzzeit SiP                     45
                                             Durchführung und                Vor- und Nachbereitung SiP          45
Sicherheitsrelevantes
                                3            Protokollierung von Labor-      Prüfungsvorbereitung und
Praktikum
                                             versuchen                       Prüfung                             20
Modulprüfung:                                Klausur (60 Minuten) oder
                                             Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo-
                                             quium (ca. 20 Minuten) oder
                                             schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten).
                                             Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in
                                             Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                150 Stunden                                     5 LP
Dauer des Moduls:                            Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt,
                                             60-LP-Modulangebot Biologie

                                                                         FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020    109
FU-Mitteilungen

Aufbaumodul 5: Humanbiologie
Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/FB Biologie Chemie Pharmazie/Institut für Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und
„Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die Anatomie, Physiologie und Evolution des Men-
schen. Sie besitzen fundierte Kenntnisse über Bau und Funktionen der Organsysteme sowohl beim Fetus als auch
im adulten Zustand. Sie können Zusammenhänge hinsichtlich der evolutiven Prozesse reflektieren und Verhaltens-
weisen beim rezenten Menschen begründen.
Inhalte:
Überblick über Anatomie, Physiologie, Embryologie und Evolution von folgenden Organsystemen: Herz, Kreislauf-
system, Atemsystem sowie von Zähnen und dem Kieferapparat des Menschen einschließlich der Evolution des
Mittelohrs. Übersicht der Fossildokumentation des Menschen. Komplexe Zusammenschau von Bau und Funktion
des olfaktorischen und des optischen Sensoriums und des Zentralnervensystems.

       Lehr- und             Präsenzstudium              Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                           Teilnahme                               (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                  15
Vorlesung                             1                          –
                                                                                  Vor- und Nachbereitung V       30
                                                                                  Präsenzzeit S                  15
                                                                                  Vor- und Nachbereitung S       30
Seminar                               1            Präsentation oder Referat
                                                                                  Präsenzzeit SiP                75
                                                                                  Vor- und Nachbereitung SiP     95
                                                   Durchführung und
Sicherheitsrelevantes                                                             Prüfungsvorbereitung und
                                      5            Protokollierung von Labor-
Praktikum                                                                         Prüfung                        40
                                                   versuchen
Modulprüfung:                                      Klausur (60 Minuten) oder
                                                   Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo-
                                                   quium (ca. 20 Minuten) oder
                                                   schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten).
                                                   Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in
                                                   Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                      Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Seminar und Praktikum: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                      300 Stunden                                     10 LP
Dauer des Moduls:                                  Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                           Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                                    Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt,
                                                   60-LP-Modulangebot Biologie

110        FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen

Projektarbeit

Modul: Projektarbeit
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“, „Basis-
modul 2: Biochemie und Mikrobiologie“, „Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“, „Basismodul 4: Genetik und
Zellbiologie“, „Basismodul 5: Ökologie“ und „Aufbaumodul 5: Humanbiologie“
Qualifikationsziele:
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Projekte weitgehend selbstständig in den angebotenen Fach-
gebieten der Biologie von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus be-
sitzen sie die Kompetenz, grundlegender statistischer Verfahren um Forschungsergebnisse mit kritischen Ver-
ständnis einordnen zu können und in die Planung eigener Projekte einzubringen.
Inhalte:
Vertiefte wissenschaftliche Erkenntnisse und neue methodische Entwicklungen aus den gewählten Themenkom-
plexen. Je nach Wahl für die angebotenen Fachgebiete von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. Die Studieren-
den des Praktikums bearbeiten unter individueller Betreuung eigene Forschungsprojekte im gewählten Fachgebiet
einzeln oder in Kleingruppen. Die Schwerpunkte liegen auf der angeleiteten Erstellung und Ausführung eines Ver-
suchsplans, der Führung eines wissenschaftlichen Protokolls und dem Erlernen grundlegender statistischer Ver-
fahren und der grafischen Darstellung von Ergebnissen sowie aktueller Arbeitsmethoden in Theorie und Praxis.
Planung von wissenschaftlichen Experimenten und weiterführenden Strategien zur Untersuchung von biologi-
schen oder methodischen Fragestellungen; wissenschaftliche Protokollführung; Analyse, Interpretation und Dis-
kussion der Ergebnisse der eigenen Versuche.

      Lehr- und         Präsenzstudium              Formen aktiver                      Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
     Lernformen           stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                              (Stunden)

Vertiefungsvorlesung            1                         –                 Präsenzzeit VV                       15
                                                                            Vor- und Nachbereitung VV            15
                                            Anwendung in Form               Präsenzzeit Ü                        30
Übung                           2
                                            von Übungsaufgaben              Vor- und Nachbereitung Ü             45
                                                                            Präsenzzeit SiP                      45
                                            Durchführung und
Sicherheitsrelevantes                                                       Vor- und Nachbereitung SiP           90
                                3           Protokollierung von Labor-
Praktikum
                                            versuchen
Modulprüfung:                               Keine
Veranstaltungssprache:                      Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               240 Stunden                                      8 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Semester, auch in der vorlesungsfreien Zeit
Verwendbarkeit:                             Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt

                                                                         FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020    111
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