Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 9/2020, 19. Februar 2020 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulange- bot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge 96 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 95
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Anlagen Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Anlage 1: Modulbeschreibungen Berlin für den Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulange- Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne bot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge 2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudiengang Biologie für das Präambel Lehramt 2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan: Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung 60-LP-Modulangebot Biologie im (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom Rahmen anderer Studiengänge 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, Anlage 3: Zeugnis (Muster) Pharmazie der Freien Universität Berlin am 22. Januar Anlage 4: Urkunde (Muster) 2020 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt und für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: * 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil Inhaltsverzeichnis §1 Geltungsbereich 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil §1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Ba- §2 Studienberatung und Studienfachberatung chelorstudiengangs Biologie für das Lehramt (Bachelor- studiengang) sowie für das 60-Leistungspunkte-Modul- §3 Prüfungsausschuss angebot Biologie im Rahmen anderer Studiengänge §4 Lehr- und Lernformen (60-LP-Modulangebot) und in Ergänzung zur Rahmen- §5 Wiederholung von Prüfungsleistungen studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er- §6 Antwort-Wahl-Verfahren bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun- §7 Elektronische Prüfungsleistungen gen) im Bachelorstudiengang sowie im 60-LP-Modul- angebot. 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt §8 Qualifikationsziele §2 §9 Studieninhalte Studienberatung und Studienfachberatung § 10 Regelstudienzeit § 11 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische § 12 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen- Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym- nasien (LBW-ISS-GYM) (2) Die Studienfachberatung wird durch die Professo- rinnen und Professoren des Instituts für Biologie und § 13 Bachelorarbeit durch die Studienorganisation Biologie des Fachbe- § 14 Auslandsstudium reichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi- § 15 Studienabschluss tät Berlin zu den regelmäßigen Sprechstunden durch- geführt. Dabei können sich bei Bedarf die Studierenden 3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot über den erreichten Leistungsstand informieren und sich Biologie im Rahmen anderer Studien- über die Planung des weiteren Studienverlaufs beraten gänge lassen. § 16 Zugangsvoraussetzung § 17 Qualifikationsziele § 18 Studieninhalte §3 Prüfungsausschuss § 19 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die § 20 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am Pharmazie der Freien Universität Berlin eingesetzte 11. Februar 2020 bestätigt worden. Prüfungsausschuss. 96 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen §4 der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans- Lehr- und Lernformen ferunterstützung) eingesetzt werden. (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten: §5 Wiederholung von Prüfungsleistungen 1. Vorlesungen (V) dienen der Vermittlung der allgemei- nen Zusammenhänge und theoretischen Grundlagen. (1) Im Fall des Nichtbestehens dürfen studienbeglei- Sie führen in grundlegende Theorien und Methoden tende Prüfungsleistungen dreimal, darf die Bachelor- der wissenschaftlichen Analyse ein und setzen sich arbeit einmal wiederholt werden. mit dem Stand der biologischen Forschung auseinan- der. (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in den Modulen „Basismodul 1: Zoo- 2. Vertiefungsvorlesungen (VV) vermitteln vertiefende logie und Evolution“, „Basismodul 2: Biochemie und Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Mikrobiologie“ und „Basismodul 3: Botanik und Bio- Forschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform ist der diversität“ des Kernfachs sowie im „Basismodul 1: Zoo- Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Interaktionen und logie und Evolution“ und „Basismodul 3: Botanik und gemeinsame Diskussionen am Ende einzelner Ab- Biodiversität“ des 60-LP-Modulangebots dürfen einmalig schnitte sind möglich. zur Notenverbesserung in einer Nachprüfung, die spä- testens in der ersten Vorlesungswoche des Folge- 3. Seminare (S) dienen der Erörterung wissenschaft- semesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird licher und methodischer Fragestellungen und setzen die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wie- sich auch kritisch mit Theorien, Erkenntnissen und derholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung aus- Anwendungsmöglichkeiten auseinander. geschlossen. 4. Übungen (Ü) dienen dazu, dass erworbene, aber noch unsichere erste Lernstrukturen, Inhalte oder Kompe- tenzen durch mehrfache Wiederholungen stabilisiert §6 werden. Durch Üben wird das Erlernte weiter perfek- Antwort-Wahl-Verfahren tioniert oder vor dem Verlernen bewahrt. Durch Üben werden Gedächtnisinhalte gefestigt und Wissen gene- (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- ralisiert, damit es in neuen Situationen angewendet Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- werden kann. len. 5. Praktika (P) dienen dazu, grundsätzliche Methoden (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- zur forschungs- und praxisbezogenen Umsetzung zu tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt vermitteln und stellen einen wichtigen Aspekt der worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Berufsqualifizierung dar. Sie dienen in besonderer Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet Weise der selbstständigen Erarbeitung von Frage- eine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungs- stellungen und Lösungsmöglichkeiten an ausgewähl- unterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von ten Objekten mit geeigneten Methoden und ermög- Prüfungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der lichen das Erlernen praktisch-handwerklicher Fähig- Prüfungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben da- keiten. rauf, ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergeb- 6. Sicherheitsrelevante Praktika (SiP) sind Praktika in nisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass ein- Laboren, bei denen der Umgang mit gefährlichen zelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei Substanzen oder in Themenfeldern der Mikrobiologie der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu oder Gentechnik erforderlich ist. Die Interaktion mit berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prü- den Dozenten ist intensiv, von längerer Dauer, häufig fungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsauf- einzeln oder in Kleingruppen. gaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. Nachteil einer oder eines Studierenden auswirken. Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eli- Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei minierenden Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamtzahl werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die der erzielbaren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl- zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer- Verfahren, so ist die Prüfungsleistung insgesamt zu sität Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln wiederholen. oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut be- (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs- fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie- phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs- Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika- punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er- FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 97
FU-Mitteilungen zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die selbar und dauerhaft der oder dem Studierenden zuge- von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü- ordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektronischen fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch- Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unverän- schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative dert und vollständig sind. Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende fungsleistung ist auf Antrag der oder des geprüften Stu- für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min- dierenden von einer Prüferin oder einem Prüfer zu über- destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- prüfen. reicht haben. (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- leistungen sind wie folgt zu bewerten: 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Biologie Hat die oder der Studierende die für das Bestehen der für das Lehramt Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindest- bewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note §8 Qualifikationsziele – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache- als 75 %, lorstudiengangs verfügen über breite und moderne Fach- und Methodenkenntnisse im ganzen Spektrum – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber der Biologie und können diese Fachkenntnisse auch weniger als 50 %, weitgehend vermitteln. Sie verfügen über praktische – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als Fertigkeiten zur Durchführung grundlegender wissen- 25 % schaftlicher Analysen und sind in der Lage, biologische Arbeitsmethoden auch für neue Fragestellungen zielge- der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- richtet anzuwenden. Sie haben tiefgehende Kenntnisse tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte im Mikroskopieren, im Präparieren und im Bestimmen zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten von Tieren und Pflanzen. Sie können Experimente pla- gilt im Übrigen die RSPO. nen, durchführen, auswerten, beurteilen und vermitteln, (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 wissenschaftliche Daten auswerten und sind vertraut und 4 finden keine Anwendung, wenn mit der Durchführung von Exkursionen. Die fachlichen 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben Kenntnisse umfassen dabei die Grundlagen der Mor- gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- phologie, Anatomie, Histologie, Entwicklungsbiologie, Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- Zellbiologie, Physiologie, Mikrobiologie, Verhaltensbio- werten, identisch sind logie, Genetik, Paläobiologie, Biogeographie, Evolution, Phylogenie, Systematik, Ökologie, Genetik und Human- oder biologie. Sie sind in der Lage, Grenzen biologischer 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- Erkenntnis kritisch zu beurteilen, neue Erkenntnisse ein- aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens zuordnen und Gesetzmäßigkeiten in der Biologie mit an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des denen der Nachbarwissenschaften zu verknüpfen. Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht (2) Neben den fachorientierten Qualifikationen ver- übersteigt. fügen die Absolventinnen und Absolventen über ein breites Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die weit über die Kompetenzen der Wissensverwaltung reichen. §7 Sie besitzen Kommunikationsfähigkeiten und sind in der Elektronische Prüfungsleistungen Lage, ihre Vermittlungskompetenzen im Team unter Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die einzusetzen. Neben der Fähigkeit zu vernetztem Den- Durchführung und Auswertung unter Verwendung von ken besitzen sie Organisations- und Medienkompetenz, digitalen Technologien. können Wissen strukturieren, bewerten, präsentieren (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von und weitergeben. digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind beson- nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsauf- ders für weiterführende, insbesondere lehramtsbezo- gaben und die Durchführung der elektronischen Prü- gene Masterstudiengänge qualifiziert. Sie können aller- fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest- dings auch neben den bildungsorientierten Arbeits- zustellen. feldern in vielfältigen Arbeitsbereichen der Lebens- (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität wissenschaften in der Industrie, an Universitäten und der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür staatlichen Einrichtungen in der Forschung, in der Ent- werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro- wicklung und im Marketing tätig werden. Biologinnen nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech- und Biologen arbeiten im Umwelt- und Pflanzenschutz, 98 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen werden aber auch in der Qualitätskontrolle im Pharma- 6. Ökologische Systeme, Beziehungen zwischen Orga- und Lebensmittelbereich tätig und können ihre vielfälti- nismen untereinander und Beziehungen zwischen gen Kenntnisse auch im Dokumentations- und Verlags- Organismen und ihrer unbelebten Umwelt. Mechanis- wesen einsetzen. men, die diese Beziehungen regulieren und ihren Evolutionserfolg bestimmen. 7. Aspekte im angewandten und ethischen Bereich, §9 Möglichkeiten und Verfahren zur Anwendung biologi- Studieninhalte scher Erkenntnisse zum Nutzen des Menschen, sich daraus ergebende Folgen für die Umwelt, bioethische Im Bachelorstudiengang werden grundlegende biologi- Aspekte in der biologischen und medizinischen For- sche und allgemeine naturwissenschaftliche Fachkennt- schung, Wechselwirkungen zwischen Biologie und nisse vermittelt, die durch berufsqualifizierende Kompe- Gesellschaft und Forderungen für die Aufgaben und tenzen ergänzt werden. Der Bachelorstudiengang hat Verantwortung des Biologen. folgende Inhalte und vermittelt folgende praktische As- pekte: 8. Fertigkeiten im Mikroskopieren, Präparieren von Ob- jekten, Bestimmen von Organismen, Haltung von Tie- 1. Kriterien der Unterscheidung von belebten und un- ren und Pflanzen, Planung von Experimenten, Fähig- belebten Systemen, Vorgänge der Entstehung von keit zur Einbeziehung nichtbiologischer naturwissen- Leben auf der Erde und der Evolution der Organis- schaftlicher Inhalte, Erfassung von grundlegenden men bis heute, Fortpflanzung und Entwicklung von Gesetzmäßigkeiten aus Chemie, Physik und Mathe- Organismen, Arten und Bedeutung der Sexualität, matik zur Erklärung biologischer Prozesse, Vermitt- Kenntnis der Großgruppen der Organismen und lung biologischer Inhalte und Gesetzmäßigkeiten. Grundwissen über Arten, Artenbildung und Biodiver- sität. § 10 2. Grundlagen der Speicherung und Realisierung von Regelstudienzeit Erbinformationen im Organismus, Weitergabe von Er- binformationen an Folgegenerationen, Veränderung Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. von Erbinformationen, Methoden und Anwendungen der Gentechnik, ethische Aspekte der Genmanipula- tion, Evolutionsfaktoren, Artenbildung (Speziation), § 11 Entstehung neuer Baupläne, Prinzipien der Gruppie- Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen rung (Klassifizierung) und Benennung von Organis- men, Homologie und Konvergenz von Merkmalen, (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins- phylogenetisch bedeutsame Merkmale (Apomor- gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk- phien), Methoden der stammesgeschichtlichen Re- ten (LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang ist in konstruktion. inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert, die in der Regel mehrere thematisch aufeinander bezogene 3. Vergleichende Morphologie der Organismen, Organe, Lehr- und Lernformen umfassen. Der Bachelorstudien- Gewebe, Zellen, Zellorganellen und deren Unter- gang gliedert sich in einheiten sowie deren Entwicklung, Baupläne und 1. das Kernfach Biologie für das Lehramt im Umfang deren Erkennung, Beziehungen zwischen Struktur von 90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Um- und Funktion. fang von 10 LP, 4. Physiologie von Mikroorganismen, Pflanzen, Pilzen 2. ein 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen und Tieren, molekulare Zusammensetzung von Or- lehramtsbezogenen Bereichen und ganismen, chemische und physikalische Kräfte des 3. den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswis- Stoffwechsels, Grundlagen der Reizwahrnehmung, senschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym- der Erregungsleitung und -verarbeitung, der synapti- nasien (LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP. schen Übertragung und Modulierbarkeit sowie höher zentralnervöser Verarbeitungsprozesse, Steuerung (2) Das Kernfach im Umfang von 90 LP gliedert sich der Entwicklung von Organismen, Energiehaushalt in in den Basisbereich im Umfang von 42 LP, in dem die photoautotrophen und heterotrophen Organismen, Breite des Faches Biologie vermittelt wird, und erfährt im Regulation von physiologischen Vorgängen. Aufbaubereich im Umfang von 30 LP die notwendige Vertiefung. Die praktischen Fachkenntnisse werden 5. Funktionen, Mechanismen, Evolution und Individual- durch eine Projektarbeit im Umfang von 8 LP ausgebaut Ontogenese von Verhalten der Tiere, einschließlich und mit der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP abge- Menschen, Ablauf von Verhalten und Prinzipien der schlossen. Steuerung, Kommunikation bei Tieren, erfahrungs- (3) Im Basisbereich im Umfang von 42 LP sind fol- abhängiges und unabhängiges Verhalten, Bildung gende sechs Module zu absolvieren: und Aufrechterhaltung ihrer sozialen Beziehungen, Verhalten von Organismen in Wechselwirkung mit – Basismodul 1: Zoologie und Evolution (7 LP), ihrer Umwelt. – Basismodul 2: Biochemie und Mikrobiologie (7 LP), FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 99
FU-Mitteilungen – Basismodul 3: Botanik und Biodiversität (7 LP), eine theoriegeleitete Reflektion ihrer Lehrerfahrungen – Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie (7 LP), und bereiten auf der Grundlage der erworbenen Qualifi- kationen und Erfahrungen auf eine Berufswahlentschei- – Basismodul 5: Ökologie (7 LP) und dung vor. – Basismodul 6: Neurobiologie und Verhalten (7 LP). (2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM (4) Im Aufbaubereich im Umfang von 30 LP sind fol- werden in der Studien- und Prüfungsordnung für den gende fünf Module zu absolvieren: Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien im Rah- – Aufbaumodul 1: Organismische Biologie (5 LP), men von Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der – Aufbaumodul 2: Systematische Biologie (5 LP), Freien Universität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) in der – Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie (5 LP), jeweils geltenden Fassung beschrieben. – Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie (5 LP) und (3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst er- ziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Module. – Aufbaumodul 5: Humanbiologie (10 LP). Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu- (5) Als 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen dienbereichs wird von dem Studienfachberater oder der lehramtsbezogenen Bereichen gemäß Abs. 1 Nr. 2 sind Studienfachberaterin in Verbindung mit dem Zentrum für Modulangebote der übrigen Fachbereiche der Freien Lehrerbildung durchgeführt. Universität Berlin wählbar, sofern aufgrund der Wahl (4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte eines solchen Modulangebots die Zulassung zu einem Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Anschluss des Kernfaches gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 und des ge- an den Bachelorabschluss möglich ist. Hierfür ist im wählten 60-LP-Modulangebots gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Rahmen des Bachelorstudiengangs neben dem Kern- übereinstimmen. fach ein 60-Leistungspunkte-Modulangebot für eines der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO und § 13 der Studienbereich LBW-ISS-GYM zu absolvieren. Dar- Bachelorarbeit über hinaus muss die Wählbarkeit für das gewünschte 60-Leistungspunkte-Modulangebot aufgrund von Be- (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der schlüssen der jeweils zuständigen Organe für die Stu- Studierende in der Lage ist, eine praktisch oder theo- dierenden des Bachelorstudiengangs zugesichert wor- retisch ausgelegte biologische Aufgabenstellung nach den sein. Dies gilt für Modulangebote der anderen Uni- wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbei- versitäten der Länder Berlin und Brandenburg entspre- ten und die Ergebnisse schriftlich angemessen darzu- chend. Der Katalog der wählbaren Modulangebote wird stellen und zu dokumentieren. rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt zu geben. (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit (6) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen dass sie der aktiven Teilnahme, die Einteilung der Module, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für 1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer- jedes Modul die Modulbeschreibungen in der Anlage 1. sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und Für die Basismodule gemäß Abs. 3 wird auf die Studien- 2. die Basismodule im Umfang von insgesamt 42 LP und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio- und Aufbaumodule im Umfang von insgesamt min- logie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie destens 15 LP erfolgreich absolviert haben. der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist des gewählten 60-Leistungspunkte-Modulangebots ge- eine Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehr- mäß Abs. 1 Nr. 2 wird auf die jeweilige Studien- und Prü- kraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreu- fungsordnung verwiesen. ung und der Begutachtung der Arbeit beizufügen. Über (7) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsaus- Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische schuss. Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1. (4) Auf Antrag kann die Bachelorarbeit auch außer- halb des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin angefertigt werden, wenn die Mitbetreuung durch § 12 eine Prüfungsberechtigte oder einen Prüfungsberechtig- Studienbereich Lehramtsbezogene Berufs- ten des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin wissenschaft für Integrierte Sekundarschulen gegeben ist. Der Prüfungsausschuss entscheidet über und Gymnasien (LBW-ISS-GYM) die Zulassung zur Anfertigung der Arbeit außerhalb des (1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin. vermitteln den Studierenden erziehungswissenschaft- (5) Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit be- liches und fachdidaktisches Basiswissen, ermöglichen trägt zehn Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil zwischen 100 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen 6 000 bis 8 000 Wörter enthalten und insgesamt 35 Seiten sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungs- nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist in deutscher punkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschuss kann auf Leistungen werden angerechnet Antrag und mit Einverständnis der Betreuerin oder des (3) Der oder die Verantwortliche für Stipendienpro- Betreuers die Abfassung in englischer Sprache zulassen. gramme unterstützt die Studierenden bei der Planung (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum und Vorbereitung des Auslandsstudiums. Als geeigneter der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird das 4. Fach- schuss. Der Ausgabetermin ist aktenkundig zu machen. semester empfohlen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs- sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungs- praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu frist abgeschlossen werden kann. Ausgabe und Frist- absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service einhaltung sind aktenkundig zu machen. Das Thema und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prakti- kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen nach kumsverantwortliche. Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungs- § 15 zeit in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. Bei Studienabschluss der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig ver- (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass fasst und keine anderen als die angegebenen Quellen die gemäß §§ 11 und 13 dieser Ordnung geforderten und Hilfsmittel benutzt hat. Leistungen erbracht worden sind. (8) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberech- (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit tigten innerhalb von vier Wochen zu bewerten, die vom die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- Prüfungsausschuss bestellt werden, wobei eine Gut- chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit achterin oder ein Gutachter die Betreuerin oder der einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden Betreuer der Bachelorarbeit sein soll. und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti- genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun- (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen mindestens der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wor- endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe- den ist. benden Prüfungsverfahren befindet. (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- fungsausschuss. fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde besonderer Weise prägt, unterscheidet. (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (eng- lische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Mo- § 14 dulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Auslandsstudium Antrag werden ergänzend englische Versionen von (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bache- lorstudiengang und ergänzende Studienbereiche anre- 3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot chenbar sind. Biologie im Rahmen anderer Studiengänge (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer § 16 Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der Zugangsvoraussetzung oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses so- wie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Aus- die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf- Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu umfassenden Kernfach, das einem der Fächer gemäß den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 101
FU-Mitteilungen mit der Anlage 2 zur LZVO entspricht, soweit dessen § 19 Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist. Der Katalog der in Betracht kommenden Bachelorstu- (1) Das 60-LP-Modulangebot umfasst einen Basis- diengänge wird rechtzeitig vor Beginn des Zulassungs- bereich im Umfang von 35 LP, in dem die Breite des verfahrens bekannt gegeben. Faches Biologie vermittelt wird, und erfährt im Aufbau- bereich im Umfang von 25 LP die notwendige Vertie- fung. § 17 (2) Der Basisbereich im Umfang von 35 LP sind fol- Qualifikationsziele gende fünf Module zu absolvieren: – Basismodul 1: Zoologie und Evolution (7 LP), (1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP- Modulangebots besitzen fundiertes Fachwissen in den – Basismodul 3: Botanik und Biodiversität (7 LP), wesentlichen Ausrichtungen des Fachgebiets Biologie – Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie (7 LP), und verfügen über praktische Grundfertigkeiten, die ihnen die Vermittlung des biologischen Fachwissens – Basismodul 5: Ökologie (7 LP) und ermöglicht. Sie haben grundlegende wissenschaftliche – Basismodul 6: Neurobiologie und Verhalten (7 LP). Analysen und Verfahren an geeigneten Beispielen ken- (3) Der Aufbaubereich im Umfang von 25 LP umfasst nen und bewerten gelernt und sind damit in der Lage, insgesamt fünf Module, von denen drei Module aus den biologische Erkenntnisse kritisch zu beurteilen und Aufbaumodulen 1 bis 4 gewählt und absolviert werden neues Wissen zu erschließen und in dieses For- müssen. Das Modul „Aufbaumodul 5: Humanbiologie“ schungsfeld einzuordnen. Sie sind in der Lage, geeig- (10 LP) ist obligatorisch und zu absolvieren: nete Modelle zur Vermittlung von wissenschaftlichen Theorien auszuwählen und Gesetzmäßigkeiten in der – Aufbaumodul 1: Organismische Biologie (5 LP), Biologie mit denen der Nachbarwissenschaften zu ver- – Aufbaumodul 2: Systematische Biologie (5 LP), knüpfen. – Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie (5 LP), (2) Neben den fachorientierten Qualifikationen verfü- – Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie (5 LP), gen die Absolventinnen und Absolventen über ein brei- tes Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die über die – Aufbaumodul 5: Humanbiologie (10 LP). Kompetenzen der bloßen Wissensverwaltung reichen. (4) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Sie besitzen Kommunikationsfähigkeiten und können Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen Fachwissen strukturieren, bewerten, präsentieren und der aktiven Teilnahme, die Einteilung der Module, die weitergeben. Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind für wei- jedes Modul die Modulbeschreibungen in der Anlage 1. terführende, insbesondere lehramtsbezogene Master- Für die Basismodule gemäß Abs. 2 wird auf die Studien- studiengänge qualifiziert. Sie können ferner in bildungs- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio- orientierten Arbeitsfeldern der Industrie, an Universitä- logie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie ten und staatlichen Einrichtungen tätig werden. Darüber der Freien Universität Berlin verwiesen. hinaus können sie ihre vielfältigen Kenntnisse in der Er- (5) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unter- wachsenenbildung oder auch im Dokumentations- und richtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der An- Verlagswesen einsetzen. lage 2 unter 2.2. § 18 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Studieninhalte § 20 Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende biologi- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen sche und allgemeine naturwissenschaftliche Fachkennt- nisse vermittelt. Der Schwerpunkt liegt dabei besonders (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- auf der theoretischen Wissensvermittlung, wobei aller- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien dings alle praktischen Grundtechniken und Methoden Universität Berlin) zum Wintersemester 2020/21 in Kraft. aus dem breiten Feld der Biologie Gegenstand der Aus- bildung sind. Die Studieninhalte, wie sie in § 8 für den (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang aufgeführt werden, entsprechen für den Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modul- weitgehend auch den Inhalten des 60-LP-Modulange- angebot vom 10. Dezember 2014 (FU-Mitteilungen 2/ bots; Einschränkungen ergeben sich lediglich im Vertie- 2015, S. 50) außer Kraft. fungsbereich der Biochemie und Mikrobiologie sowie in (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de- der praktischen wissenschaftlichen Ausbildung, da ren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang immatrikuliert keine Projekt- und Bachelorarbeit angefertigt wird. oder für das 60-LP-Modulangebot registriert werden. 102 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang immatrikuliert oder für das 60-LP-Modulangebot registriert worden sind, studieren und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die Erbrin- gung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prü- fungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den An- trag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prü- fungsausschuss über die Anrechnung von zum Zeit- punkt der Antragstellung bereits erbrachten Leistungen auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leis- tungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar. (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2023 gewährleistet. FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 103
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Erläuterungen: gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Modul des Bachelorstudiengangs Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Bezeichnung des Moduls, formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- l den/die Verantwortlichen des Moduls, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- Modul, tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l Lehr- und Lernformen des Moduls, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest- legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l Formen der aktiven Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil- nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For- l die Regeldauer des Moduls, men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester l die Häufigkeit des Angebots, von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l die Verwendbarkeit des Moduls. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete tigen insbesondere Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die zeit, Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über- l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des tung, jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- Studienphasen, legen. l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- tungen, Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg- l die Prüfungszeit selbst. reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- len ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Mo- aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- dul zugeordneten Leistungspunkte. 104 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen Basismodule Nr. Bezeichnung des Moduls 1 Zoologie und Evolution (7 LP) 2 Biochemie und Mikrobiologie (7 LP) 3 Botanik und Biodiversität (7 LP) 4 Genetik und Zellbiologie (7 LP) 5 Ökologie (7 LP) 6 Neurobiologie und Verhalten (7 LP) Aufbaumodule Nr. Bezeichnung des Moduls 1 Organismische Biologie (5 LP) 2 Systematische Biologie (5 LP) 3 Physiologische Biologie (5 LP) 4 Molekulare Biologie (5 LP) 5 Humanbiologie (10 LP) Projektarbeit Nr. Bezeichnung des Moduls 1 Projektarbeit (8 LP) FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 105
FU-Mitteilungen 1. Basismodule Für die Basismodule wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie des Fachbe- reichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen. 2. Aufbaumodule Aufbaumodul 1: Organismische Biologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“, „Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“ und „Basismodul 5: Ökologie“ Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über Pflanzen- und Tiergruppen, sie sind vertraut mit den theoretischen Grundlagen der Ökologie und der wichtigsten grundlegenden ökologischen Labor- und Feldmetho- den. Sie besitzen ein Verständnis der ökologischen Relevanz ausgewählter Pflanzen- und Tiertaxa. Sie können Zusammenhänge zwischen Veränderung von Umweltbedingungen und ökologischen Auswirkungen erkennen und auf einfache Systeme übertragen. Inhalte: Leitorganismen der Pflanzen- und Tierwelt, Grundlagen der Ökologie: Einführung in die Autökologie, Populations- und Synökologie, Einflüsse abiotischer Faktoren auf Organismen, Mechanismen und Funktionen organismischer Interaktionen, komplexe Ökosystemfunktionen, Einführung in aktuelle ökologische Modelle und Konzepte, Ökolo- gie als interdisziplinäre Wissenschaft. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit S 15 Seminar 1 Präsentation oder Referat Vor- und Nachbereitung S 25 Präsenzzeit P 45 Durchführung und Vor- und Nachbereitung P 45 Praktikum 3 Protokollierung von Labor- Prüfungsvorbereitung und versuchen Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo- quium (ca. 20 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten). Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt, 60-LP-Modulangebot Biologie 106 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen Aufbaumodul 2: Systematische Biologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und „Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“ Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die Systematik und Evolution von Pflanzen und Tieren. Sie sind vertraut mit den Grundlagen der Artentstehung und können die phylogenetische Systematik exemplarisch anwenden. Inhalte: Systematik und Evolution der Pflanzen: Praktische Übungen im Präparieren, Untersuchen und Dokumentieren charakteristischer Vertreter der Algengruppen, Pilze, Flechten, Moose, Farn- und Samenpflanzen (Gymnosper- men und Angiospermen) unter besonderer Berücksichtigung der Generationswechsel. Generative und vegetative Fortpflanzung und Ausbreitung bei Angiospermen. Systematik und Evolution der Tiere: Vergleichend mikro- und makroskopische morphologische Untersuchung sowie zeichnerische Dokumentation von Strukturen insbesondere von Insekten und Wirbeltieren zur Feststellung von Anpassung, Variabilität, Polymorphismus, Gestaltwandel in Ontogenese und Generationswechsel; Übungen zum Thema Speziation, Homologisierung, Erstellung von Clado- grammen samt Folgerungen für evolutive Transformationen, Baupläne, fossile Taxa und Biogeographie. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit S 15 Seminar 1 Präsentation oder Referat Vor- und Nachbereitung S 25 Präsenzzeit P 45 Durchführung und Vor- und Nachbereitung P 45 Praktikum 3 Protokollierung von Labor- Prüfungsvorbereitung und versuchen Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo- quium (ca. 20 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten). Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt, 60-LP-Modulangebot Biologie FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 107
FU-Mitteilungen Aufbaumodul 3: Physiologische Biologie Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/FB Biologie Chemie Pharmazie/Institut für Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“, „Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“ und „Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“ Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die wesentlichen physiologischen Prozesse und Stoff- kreisläufe bei Pflanzen und Tieren. Sie besitzen weitreichende Kenntnisse über die Funktion und Regulation zell- physiologischer Prozesse. Inhalte: Energie- und Stoffkreisläufe, Regulation anaboler und kataboler Stoffwechselprozesse tierischer und pflanzlicher Zellen, Erfassung und Verarbeitung biotischer und abiotischer Signale, Untersuchungsmethoden physiologischer Prozesse. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit S 15 Seminar 1 Präsentation oder Referat Vor- und Nachbereitung S 25 Präsenzzeit SiP 45 Durchführung und Vor- und Nachbereitung SiP 45 Sicherheitsrelevantes 3 Protokollierung von Labor- Prüfungsvorbereitung und Praktikum versuchen Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo- quium (ca. 20 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten). Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt, 60-LP-Modulangebot Biologie 108 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen Aufbaumodul 4: Molekulare Biologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und „Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“ Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die grundlegenden molekularen und zellbiologischen Prozesse. Sie sind in der Lage, zelluläre Bau- und Funktionszusammenhänge abzuleiten und die gewonnenen Er- kenntnisse auf andere Systeme zu übertragen. Inhalte: Zelluläre Strukturen und ihre Beteiligung an Zellteilungs-, Entwicklungs- und Regulationsprozessen bei Tieren und Pflanzen, Untersuchungsmethoden zur Erfassung molekularer Prozesse. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit S 15 Seminar 1 Präsentation oder Referat Vor- und Nachbereitung S 25 Präsenzzeit SiP 45 Durchführung und Vor- und Nachbereitung SiP 45 Sicherheitsrelevantes 3 Protokollierung von Labor- Prüfungsvorbereitung und Praktikum versuchen Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo- quium (ca. 20 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten). Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt, 60-LP-Modulangebot Biologie FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 109
FU-Mitteilungen Aufbaumodul 5: Humanbiologie Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/FB Biologie Chemie Pharmazie/Institut für Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“ und „Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“ Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die Anatomie, Physiologie und Evolution des Men- schen. Sie besitzen fundierte Kenntnisse über Bau und Funktionen der Organsysteme sowohl beim Fetus als auch im adulten Zustand. Sie können Zusammenhänge hinsichtlich der evolutiven Prozesse reflektieren und Verhaltens- weisen beim rezenten Menschen begründen. Inhalte: Überblick über Anatomie, Physiologie, Embryologie und Evolution von folgenden Organsystemen: Herz, Kreislauf- system, Atemsystem sowie von Zähnen und dem Kieferapparat des Menschen einschließlich der Evolution des Mittelohrs. Übersicht der Fossildokumentation des Menschen. Komplexe Zusammenschau von Bau und Funktion des olfaktorischen und des optischen Sensoriums und des Zentralnervensystems. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 – Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit S 15 Vor- und Nachbereitung S 30 Seminar 1 Präsentation oder Referat Präsenzzeit SiP 75 Vor- und Nachbereitung SiP 95 Durchführung und Sicherheitsrelevantes Prüfungsvorbereitung und 5 Protokollierung von Labor- Praktikum Prüfung 40 versuchen Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Test im Antwort-Wahl-Verfahren (60 Minuten) oder Prüfungskollo- quium (ca. 20 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten). Die Klausur oder der Test im Antwort-Wahl-Verfahren kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Seminar und Praktikum: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt, 60-LP-Modulangebot Biologie 110 FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020
FU-Mitteilungen Projektarbeit Modul: Projektarbeit Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Biologie Chemie Pharmazie/Biologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module „Basismodul 1: Zoologie und Evolution“, „Basis- modul 2: Biochemie und Mikrobiologie“, „Basismodul 3: Botanik und Biodiversität“, „Basismodul 4: Genetik und Zellbiologie“, „Basismodul 5: Ökologie“ und „Aufbaumodul 5: Humanbiologie“ Qualifikationsziele: Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Projekte weitgehend selbstständig in den angebotenen Fach- gebieten der Biologie von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus be- sitzen sie die Kompetenz, grundlegender statistischer Verfahren um Forschungsergebnisse mit kritischen Ver- ständnis einordnen zu können und in die Planung eigener Projekte einzubringen. Inhalte: Vertiefte wissenschaftliche Erkenntnisse und neue methodische Entwicklungen aus den gewählten Themenkom- plexen. Je nach Wahl für die angebotenen Fachgebiete von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. Die Studieren- den des Praktikums bearbeiten unter individueller Betreuung eigene Forschungsprojekte im gewählten Fachgebiet einzeln oder in Kleingruppen. Die Schwerpunkte liegen auf der angeleiteten Erstellung und Ausführung eines Ver- suchsplans, der Führung eines wissenschaftlichen Protokolls und dem Erlernen grundlegender statistischer Ver- fahren und der grafischen Darstellung von Ergebnissen sowie aktueller Arbeitsmethoden in Theorie und Praxis. Planung von wissenschaftlichen Experimenten und weiterführenden Strategien zur Untersuchung von biologi- schen oder methodischen Fragestellungen; wissenschaftliche Protokollführung; Analyse, Interpretation und Dis- kussion der Ergebnisse der eigenen Versuche. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vertiefungsvorlesung 1 – Präsenzzeit VV 15 Vor- und Nachbereitung VV 15 Anwendung in Form Präsenzzeit Ü 30 Übung 2 von Übungsaufgaben Vor- und Nachbereitung Ü 45 Präsenzzeit SiP 45 Durchführung und Sicherheitsrelevantes Vor- und Nachbereitung SiP 90 3 Protokollierung von Labor- Praktikum versuchen Modulprüfung: Keine Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester, auch in der vorlesungsfreien Zeit Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Biologie für das Lehramt FU-Mitteilungen 9/2020 vom 19.02.2020 111
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