Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2022, 21. Januar 2022 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Filmwissenschaft und für das 60-Leistungspunkte- Modulangebot Filmwissenschaft im Rahmen anderer Studiengänge 14 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Neogräzistik, für das 60-Leistungspunkte-Modul- angebot Neugriechische Sprache und Kultur im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leis- tungspunkte-Modulangebot Neogräzistik im Rah- men anderer Studiengänge und für das 30-Leis- tungspunkte-Modulangebot Neogräzistik im Rahmen anderer Studiengänge 35 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte- Modulangebot Mittellateinische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge 74 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 13
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Anlagen: Philosophie und Geisteswissenschaften Anlage 1: Modulbeschreibungen der Freien Universität Berlin für den Bachelor- studiengang Filmwissenschaft und für das Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne 60-Leistungspunkte-Modulangebot Filmwissen- 2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan schaft im Rahmen anderer Studiengänge für den Bachelorstudiengang Filmwissenschaft Präambel 2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-Leistungspunkte-Modul- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung angebot Filmwissenschaft (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom Anlage 3: Zeugnis (Muster) 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Anlage 4: Urkunde (Muster) Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am 15. Dezember 2021 die folgende Studien- und Prü- fungsordnung für den Bachelorstudiengang Filmwissen- 1. Abschnitt: schaft des Fachbereichs Philosophie und Geistes- Allgemeiner Teil wissenschaften und für das 60-Leistungspunkte-Modul- angebot Filmwissenschaft im Rahmen anderer Studien- §1 gänge erlassen: * Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Inhalte, Ziele und Aufbau des Ba- Inhaltsverzeichnis chelorstudiengangs Filmwissenschaft des Fachbereichs 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Uni- §1 Geltungsbereich versität Berlin (Bachelorstudiengang) und des 60-Leis- tungspunkte-Modulangebots Filmwissenschaft im Rah- §2 Studienberatung und Studienfachberatung men anderer Studiengänge (Modulangebot) sowie in §3 Prüfungsausschuss Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen §4 Lehr- und Lernformen und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prü- §5 Wiederholung von Prüfungsleistungen fungsleistungen (Leistungen) im Bachelorstudiengang sowie im 60-LP-Modulangebot. 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Filmwissen- schaft §6 Qualifikationsziele §2 §7 Studieninhalte Studienberatung und Studienfachberatung §8 Regelstudienzeit (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der §9 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische § 10 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. (ABV) (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- § 11 Bachelorarbeit schullehrer*innen, die Lehrveranstaltungen im Bachelor- § 12 Auslandsstudium studiengang anbieten, zu den regelmäßigen Sprech- stunden durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine § 13 Studienabschluss studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung. 3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot (3) Der Besuch der Studienfachberatung während Filmwissenschaft des ersten Studienjahres wird dringend empfohlen und § 14 Zugangsvoraussetzungen soll der notwendigen ersten Orientierung dienen. Eine § 15 Qualifikationsziele zweite Studienfachberatung im Verlauf des zweiten Stu- dienjahres wird ebenfalls empfohlen. § 16 Studieninhalte § 17 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen (4) Es wird insbesondere Studierenden, die die Stu- dienziele des bisherigen Studiums zu weniger als einem 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Drittel der zu erbringenden Leistungspunkte erreicht § 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen haben, spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regel- studienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen zur * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin Förderung eines erfolgreichen weiteren Studienverlaufs am 14. Januar 2022 bestätigt worden. angeboten. 14 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen §3 der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans- Prüfungsausschuss ferunterstützung) eingesetzt werden. Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom §5 Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Wiederholung von Prüfungsleistungen Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin ein- gesetzte Prüfungsausschuss. (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor- arbeit zweimal, sonstige studienbegleitende Prüfungs- leistungen dreimal wiederholt werden. §4 (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Lehr- und Lernformen Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende 2. Abschnitt: Lehr- und Lernformen angeboten: Bachelorstudiengang Filmwissenschaft 1. Vorlesungen (V): Vorlesungen sind allgemein zugäng- §6 liche Lehrveranstaltungen, in denen Sachgebiete und Qualifikationsziele Problembereiche zusammenhängend dargestellt, aktuelle Forschungsergebnisse vermittelt und neue, (1) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs gegebenenfalls kontroverse Lehrmeinungen und For- haben ein breites Fachwissen in den unterschiedlichen schungsmethoden vorgestellt werden. filmwissenschaftlichen Forschungsfeldern, die sie theo- 2. Einführungskurse (EK): Einführungskurse sind Lehr- retisch und historisch einordnen und auf unterschied- veranstaltungen, in denen grundlegende fachliche liche Problemhorizonte beziehen können. Sie verfügen Kompetenzen vermittelt werden, die für das filmwis- über die Fähigkeit, wesentliche Methoden filmhistori- senschaftliche Arbeiten qualifizieren. scher Forschung zu unterscheiden und anzuwenden. Sie sind fähig, ihr Fachgebiet betreffende Problem- 3. Seminare (S): Seminare behandeln einzelne Gegen- stellungen zu entwerfen, diese zu diskutieren sowie stände der Filmwissenschaft. Sie vermitteln die Fähig- Argumente zu formulieren und auf dieser Grundlage keit selbstständig Problemstellungen zu entwickeln filmanalytische Paradigmen und film- und medienästhe- und diese in einem größeren Zusammenhang unter tische Konzepte zu vergleichen, zu kontextualisieren Anwendung fachspezifischer Methoden darzustellen und zu kritisieren sowie sinnvoll auf film- und medien- und kritisch zu diskutieren. wissenschaftliche Fragestellungen zu beziehen. Sie 4. Vertiefungsseminare (VS): Vertiefungsseminare basie- sind in der Lage, in ihren eigenen Arbeitsprozessen so- ren auf einer intensiven Interaktion zwischen Lehren- wohl die Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbei- den und Studierenden und vermitteln die Fähigkeit, tens als auch die film- und medienwissenschaftliche Problemstellung selbstständig zu entwickeln und in Fachterminologie anzuwenden. Sie können wissen- einem größeren Zusammenhang unter Anwendung schaftliche Diskurse, Argumentationen, Fragestellungen fachspezifischer Methoden zu behandeln. und Thesen auffassen und analysieren. Sie kennen die Grundsätze und allgemeine Prinzipien wissenschaft- 5. Methodenübungen (MÜ): Methodenübungen haben lichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis vorwiegend begleitenden Charakter und dienen der und können diese bei ersten wissenschaftlichen Tätig- vertiefenden Anwendung filmwissenschaftlicher Ver- keiten berücksichtigen. fahren insbesondere in Form von fachspezifischen (2) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Recherchetätigkeiten, der Sichtung audiovisuellen verfügen über berufsqualifizierende Schlüsselkompe- Materials und der kritischen Lektüre von Quellen und tenzen wie z. B. Vermittlungskompetenz und die Befähi- Forschungsliteratur. gung zum Verständnis inter- und transdisziplinärer Zu- (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können sammenhänge. Sie können von Einzelphänomen abs- in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. trahieren und diese auf allgemeine Begriffe beziehen Das Präsenzstudium wird hierbei in angemessener Art und sind in der Lage, eigenständig Recherchen zu kon- und angemessenem Umfang mit elektronischen Inter- kreten Fragestellungen durchzuführen und sich effizient net-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei wer- in Sachgebiete einzuarbeiten. Darüber hinaus können den ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zen- sie sich eigenständig Informationen zu einem selbst- tralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität gewählten Gegenstand verschaffen, Gemeinsamkeiten Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln und Unterschiede benennen, verschiedene Ansichten oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut be- wiedergeben und gegeneinander abwägen, eigene The- arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs- sen formulieren, mögliche Einwände antizipieren und phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, ihnen begegnen und die Ergebnisse ihrer Arbeit auf Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika- anspruchsvollem Niveau für Fachleute und Laien ver- tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in ständlich darlegen und begründen. Sie sind in der Lage, FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 15
FU-Mitteilungen moderne Informations- und Kommunikationstechnolo- Wirkungsweisen und Praktiken der Aneignung audio- gien zu nutzen, die Kommunikationsmodi und -medien visueller Medien im Vordergrund wie auch die gesell- zu kontextualisieren sowie formale und inhaltliche Krite- schaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutio- rien zu entwickeln, wiederzuerkennen und zu erläutern, nen, die daran beteiligt sind. Ein weiterer Gegenstand- um Filmanalysen und Texte einer Zuhörer*innenschaft bereich sind die Film- bzw. Medientheorien sowie zen- angemessen vorzutragen. Sie können sich wissen- trale Konzepte benachbarter Disziplinen wie etwa der schaftlich und präzise ausdrücken, schlüssig argumen- Kunst-, Kultur- und Bildwissenschaften, die in ihrer tieren sowie Fragestellungen und Ergebnisse kommuni- Wechselwirkung mit der fachwissenschaftlichen Metho- zieren und präsentieren. Sie können wissenschaftliche dologie thematisiert werden. Des Weiteren werden die Sachverhalte (Diskurse, Argumentationen, Fragestel- Interdependenzen des Films bzw. der audiovisuellen lungen und Thesen) unter anderem unter Gender- und Medien mit anderen Medien und Künsten (insbesondere Diversityaspekten reflektieren, beurteilen und kritisieren Literatur, Malerei, Theater, Tanz, Musik) untersucht. Es und deren Bezug zur Praxis zu erkennen. Darüber hin- werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens aus sind die Absolvent*innen in Lage, eigenverantwort- und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und ange- lich zu entscheiden und selbstständig die Initiative zu wendet. Im Studium wird in das wissenschaftliche Arbei- übernehmen. Das Bachelorstudium vermittelt zudem die ten angeleitet eingeführt. Fähigkeit, Arbeitsabläufe auf definierte Aufgaben und (2) Die Gegenstandsbereiche gemäß Abs. 1 werden Ziele abzustimmen, diese zu planen und effizient zu auf unterschiedliche Weisen perspektiviert. Zentral ist organisieren. Im Team können sie integrativ, konstruktiv die kritische Reflexion einschlägiger historischer Kons- und respektvoll handeln, d.h. sie können der Diversität tellationen, Brüche und Kontinuitäten, die an den unter- aller Beteiligten mit Sensibilität und Wertschätzung be- schiedlichen audiovisuellen Medien, ihren Stilen, Prak- gegnen. tiken, Theoretisierungen und Institutionen konkretisiert (3) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs werden. Des Weiteren werden die unterschiedlichen sind somit sowohl auf ein anschließendes Master- Gegenstandsbereiche der methodisch reflektierten Ana- studium vorbereitet als auch auf ein breites Feld beruf- lyse zugänglich gemacht, die im engen Austausch mit licher Tätigkeiten, die ein theoretisches, analytisches der Theoriebildung des Fachs, seinen wissenschafts- und konzeptuelles Verständnis der elementaren Formen theoretischen Grundlagen sowie kunst-komparatisti- audiovisueller Kultur und Kommunikation – im Unter- schen und interdisziplinären Zugängen stattfindet. Ins- schied zu einer praktisch-künstlerischen oder techni- besondere Konzepte der Medienwissenschaft und der schen Ausbildung – voraussetzen. Sie qualifizieren sich ästhetischen Theorie treten in ihrer erkenntnisleitenden über die allgemeine wissenschaftliche Grundausbildung Funktion in den Vordergrund wie auch die Situierung hinaus für unterschiedliche Berufe im Feld audiovisuel- filmwissenschaftlicher Forschungsperspektiven im Kon- ler Medienkultur, wie sie sich in der Film-, Fernsehwirt- text übergreifender kultur-, kunst- oder bildtheoretischer schaft, dem Internetgeschäft, der Werbeindustrie sowie Ansätze. Das Spektrum wissenschaftlicher Perspektivie- journalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen rungen der Gegenstandsfelder wird ergänzt durch Ein- Arbeitsgebieten herausgebildet haben und herausbil- blicke in den Bereich der inner- und außeruniversitären den. Insbesondere befähigt es zur Bewertung, Analyse, Projektarbeit sowie in film- bzw. medienaffine Berufs- Programmierung und konzeptuellen Entwicklung audio- felder. visueller Darstellungsformen in wissenschaftlichen, jour- nalistischen, redaktionellen, kultur- und wissensver- mittelnden Arbeitsgebieten. Die im Bachelorstudium er- §8 worbenen Kenntnisse und Fähigkeiten qualifizieren sie Regelstudienzeit darüber hinaus auch für einen weiterführenden Master- studiengang. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. §7 §9 Studieninhalte Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen (1) Der Bachelorstudiengang vermittelt Kenntnisse (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins- der Geschichte, Ästhetik und Theorie des Films bzw. der gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk- audiovisuellen Medien sowie ihrer Entstehungs- und ten (LP) nachzuweisen, davon Wirkungsbedingungen. Die wissenschaftlichen Fähig- 1. 90 LP im Kernfach einschließlich 10 LP für die Ba- keiten und fachlichen Kenntnisse werden durch die Re- chelorarbeit, flexion, Kontextualisierung und Analyse exemplarischer Werke (also deren Poetiken, Inszenierungsweisen, Dra- 2. 60 LP in dem gewählten 60-LP-Modulangebot aus maturgien, Narrationsformen und Zuschauer*innenposi- einem anderen fachlichen Bereich oder den zwei ge- tionen) und Werkgruppen (wie etwa Formate, Genres, wählten 30-LP-Modulangeboten aus anderen fach- Zyklen und Nationalkinematographien) erworben. Zu- lichen Bereichen. Wählbar sind Modulangebote der dem stehen Distributionsformen, Produktionstechniken, Fachbereiche und Zentralinstitute der Freien Univer- 16 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen sität Berlin, sofern den Studierenden des Bachelor- die Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe- studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständi- schreibungen in der Anlage 1. Für die Module des gen Organs die Wählbarkeit zugesichert worden ist. gewählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten Die wählbaren Modulangebote ist den am Studium 30-LP-Modulangebote gemäß Abs. 1 Nr. 2 sowie für die Interessierten sowie den Studierenden rechtzeitig in wählbaren Module des Affinen Bereichs wird auf die geeigneter Weise bekannt zu geben, jeweilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen. 3. 30 LP im Studienbereich Allgemeine Berufsvorberei- (5) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im tung. Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische (2) Das Kernfach gliedert sich in die Basisphase, die Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1. Aufbauphase und die Abschlusssphase wie folgt: 1. Im Rahmen der Basisphase im Umfang von 30 LP § 10 sind folgende Module zu absolvieren: Studienbereich Allgemeine – Modul: Basismodul Filmgeschichte (10 LP), Berufsvorbereitung (ABV) – Modul: Basismodul Filmanalyse (10 LP) und (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung – Modul: Basismodul Filmästhetik und -theorie (ABV) erwerben die Studierenden über die fachwissen- (10 LP). schaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaft- 2. Im Rahmen der Aufbauphase im Umfang von 40 LP liche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompe- sind folgende Bereiche zu absolvieren: tenzen zur Vorbereitung auf qualifikationsadäquate, auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten a) Pflichtbereich: Es sind folgende Module im Um- nach dem Studium. fang von insgesamt 30 LP zu absolvieren: (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in – Modul: Aufbaumodul Filmanalyse und -ge- der Studien- und Prüfungsordnung für den Studien- schichte (10 LP), bereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor- – Modul: Aufbaumodul Filmästhetik und Kultur-/ studiengängen der Freien Universität Berlin, sowie in Mediengeschichte (10 LP) und der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für – Modul: Aufbaumodul Filmästhetik und Kunst-/ den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Medientheorie (10 LP). Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften in der jeweils geltenden b) Wahlpflichtbereich: Es ist eines der folgenden Fassung beschrieben. Module im Umfang von 10 LP zu wählen und zu absolvieren: (3) Die Module des Studienbereichs ABV und darin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leis- – Modul: Aufbaumodul Wissenschaftspraxis und tungen des Kernfachs und des gewählten 60-LP-Modul- Medienkultur (10 LP) oder angebots oder der gewählten 30-LP-Modulangebote – affine Module im Umfang von 10 LP. übereinstimmen. 3. Im Rahmen der Abschlussphase ist folgendes Modul zu absolvieren: § 11 – Modul: Abschlussmodul Perspektiven der Filmwis- Bachelorarbeit senschaft (10 LP). Thematische Wahlmöglichkeiten sind innerhalb der Mo- (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der dule bei der Wahl von Lehrveranstaltungen gegeben. Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebe- (3) Durch den Affinen Bereich besteht die Möglichkeit, nen Frist ein Problem oder Thema des Faches selbst- das fachwissenschaftliche Spektrum zu erweitern. Wähl- ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei- bar sind nach Verfügbarkeit alle Module der Fach- ten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zu bereiche und Zentralinstitute der Freien Universität Ber- bewerten. lin, sofern die Wählbarkeit aufgrund von Beschlüssen der (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit jeweils zuständigen Organe für die Studierenden des zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, Bachelorstudiengangs zugesichert worden ist. dass sie (4) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte 1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Uni- und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den versität Berlin immatrikuliert gewesen sind und zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- 2. bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- im Bachelorstudiengang, davon mindestens 50 LP im fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- Kernfach, absolviert haben. mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Die Bachelorarbeit soll studienbegleitend im fünften Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für oder sechsten Fachsemester absolviert werden. FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 17
FU-Mitteilungen (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung in besonderer Weise prägt, unterscheidet. einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor- arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet § 12 über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Auslandsstudium Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss (1) Die Absolvierung eines Studiums an einer Hoch- eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Gegenstand schule im vorzugsweise fremdsprachigen Ausland wird der Betreuung ist die Anleitung zur Einhaltung der Re- empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen geln für gute wissenschaftliche Praxis unter Berücksich- Leistungen erbracht werden, die für den Bachelorstu- tigung der Besonderheiten des eigenen Fachgebiets. diengang und ergänzende Studienbereiche anrechen- (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit bar sind. der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs- Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb oder dem Studiengangsbeauftragten sowie der zustän- der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus- digen Stelle an der Zielhochschule mit Zustimmung der gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. oder des Vorsitzenden des für den Studiengang zustän- (5) Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit be- digen Prüfungsausschusses über die Dauer des Aus- trägt 12 Wochen. Sie hat einen Umfang von etwa landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf- 25 Seiten mit etwa 7.000 bis 8.000 Wörtern und mit enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu einer Bearbeitungszeit von etwa 300 Stunden. den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungs- (6) Die Bachelorarbeit wird in der Regel auf Deutsch punkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte verfasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Leistungen werden im Anschluss an das Auslandsstu- Anfertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Spra- dium ohne weitere Gleichwertigkeitsprüfung angerech- che gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten net. diesem Antrag zugestimmt haben. (3) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsauf- (7) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum enthalt wird das dritte, vierte oder fünfte Fachsemester der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- empfohlen. schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das inner- nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der halb des Studienbereichs ABV vorgesehene Berufs- Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service. anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. § 13 Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und Studienabschluss nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung aufweisen. (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass (8) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von acht Wochen die gemäß §§ 9 und 11 geforderten Leistungen erbracht von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom worden sind. Prüfungsausschuss bestellt werden. Eine oder einer (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit der beiden Prüfungsberechtigten soll Betreuer*in der die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- Bachelorarbeit sein. chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti- ist. genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun- gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss benden Prüfungsverfahren befindet. beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- 18 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- durchzuführen und sich in Sachgebiete einzuarbeiten. fungsausschuss. Sie sind in der Lage, moderne Informations- und Kom- munikationstechnologien zu nutzen, die Kommunika- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- tionsmodi und -medien zu kontextualisieren sowie for- schulgrad Bachelor of Arts (Bachelor of Arts) verliehen. male und inhaltliche Kriterien zu entwickeln, wiederzu- Die Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Ur- erkennen und zu erläutern, um Filme und Texte einer kunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supple- Zuhörer*innenschaft angemessen vorzutragen. Sie kön- ment (englische und deutsche Version). Darüber hinaus nen sich wissenschaftlich und präzise ausdrücken, wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzel- schlüssig argumentieren sowie Fragestellungen und Er- nen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) er- gebnisse kommunizieren und präsentieren sowie deren stellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio- Bezug zur Praxis erkennen. Darüber hinaus sind sie nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. in der Lage, eigenverantwortlich zu entscheiden und selbstständig die Initiative zu übernehmen. Das Bache- lorstudium vermittelt zudem die Fähigkeit, Arbeits- 3. Abschnitt: abläufe auf definierte Aufgaben und Ziele abzustimmen, 60-Leistungspunkte-Modulangebot diese zu planen und effizient zu organisieren. Im Team Filmwissenschaft können sie integrativ, konstruktiv und respektvoll han- deln, d. h. sie können der Diversität aller Beteiligten mit § 14 Sensibilität und Wertschätzung begegnen. Zugangsvoraussetzung (3) Die Absolvent*innen des Modulangebots sind so- Zugangsvoraussetzung für das Modulangebot ist die mit auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet, die als basale Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Qualifikation ein grundlegendes theoretisches, analy- Universität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als 90 LP tisches und konzeptuelles Verständnis der elementaren umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem Mo- Formen audiovisueller Kultur und Kommunikation – im dulangebot nicht durch anderweitige Regelungen aus- Unterschied zu einer praktisch-künstlerischen oder tech- geschlossen ist. nischen Ausbildung – voraussetzen. Die Absolvent*in- nen qualifizieren sich je nach Ausrichtung ihres Kern- fachs für unterschiedliche Berufe im Feld audiovisueller § 15 Medienkultur, wie sie sich in der Film-, Fernsehwirtschaft, Qualifikationsziele dem Internetgeschäft, der Werbeindustrie sowie jour- nalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Ar- (1) Die Absolvent*innen des Modulangebots haben beitsgebieten herausgebildet haben und herausbilden. grundlegende Fachkenntnisse in den unterschiedlichen Die im Modulangebot erworbenen Kenntnisse und Fähig- filmwissenschaftlichen Forschungsfeldern, die sie theo- keiten können die Absolvent*innen je nach Ausrichtung retisch und historisch einordnen und auf unterschied- ihres Kernfachs auch für einen weiterführenden Master- liche Problemhorizonte, sowie auf Gender- und Diver- studiengang qualifizieren. sityaspekte beziehen können. Sie verfügen über die Fähigkeit, grundlegende Methoden filmhistorischer For- schung zu unterscheiden und anzuwenden. Zudem kön- § 16 nen sie filmanalytische Paradigmen und film- und me- Studieninhalte dienästhetische Konzepte vergleichen, kontextualisie- ren und anwenden. Sie sind in der Lage, in ihren eige- (1) Das Modulangebot vermittelt Kenntnisse der Ge- nen Arbeitsprozessen sowohl die Grundprinzipien des schichte, Ästhetik und Theorie des Films bzw. der audio- wissenschaftlichen Arbeitens als auch die film- und visuellen Medien sowie ihrer Entstehungs- und Wir- medienwissenschaftliche Fachterminologie anzuwen- kungsbedingungen. Die wissenschaftlichen Fähigkeiten den. Sie haben in Grundzügen gelernt, wissenschaft- und fachlichen Kenntnisse werden durch die Reflexion, liche Diskurse, Argumentationen, Fragestellungen und Kontextualisierung und Analyse exemplarischer Werke Thesen aufzufassen und zu analysieren. Sie kennen die (also deren Poetiken, Inszenierungsweisen, Dramatur- Grundsätze und allgemeine Prinzipien wissenschaft- gien, Narrationsformen und Zuschauer*innenpositionen) lichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis und Werkgruppen (wie etwa Formate, Genres, Zyklen und können diese bei ersten wissenschaftlichen Tätig- und Nationalkinematographien) erworben. Zudem ste- keiten berücksichtigen. hen Distributionsformen, Produktionstechniken, Wir- (2) Die Absolvent*innen des Modulangebots verfügen kungsweisen und Praktiken der Aneignung audiovisuel- über berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen wie ler Medien im Vordergrund wie auch die gesellschaft- z. B. Vermittlungskompetenz und die Befähigung zum lichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen, die Verständnis inter- und transdisziplinärer Zusammen- daran beteiligt sind. Ein weiterer Gegenstandbereich hänge. Sie können von Einzelphänomen abstrahieren sind die Film- bzw. Medientheorien sowie zentrale Kon- und diese auf allgemeine Begriffe beziehen. Sie sind in zepte benachbarter Disziplinen wie etwa der Kunst-, der Lage, Recherchen zu konkreten Fragestellungen Kultur- und Bildwissenschaften, die in ihrer Wechselwir- FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 19
FU-Mitteilungen kung mit der fachwissenschaftlichen Methodologie the- (3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte matisiert werden. Des Weiteren werden die Interdepen- und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den denzen des Films bzw. der audiovisuellen Medien mit zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- anderen Medien und Künsten (insbesondere Literatur, nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- Malerei, Theater, Tanz, Musik) untersucht. Es werden fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die wissenschaftlicher Praxis vermittelt und angewendet. Im den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Studium wird in das wissenschaftliche Arbeiten angelei- Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für tet eingeführt. die Module des Modulangebots die Modulbeschreibun- (2) Die Gegenstandsbereiche gemäß Abs. 1 werden gen in der Anlage 1. auf unterschiedliche Weisen perspektiviert. Zentral ist (4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im die kritische Reflexion auf einschlägige historische Kon- Modulangebot unterrichtet der exemplarische Studien- stellationen, Brüche und Kontinuitäten, die an den unter- verlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2. schiedlichen audiovisuellen Medien, ihren Stilen, Prakti- ken, Theoretisierungen und Institutionen konkretisiert werden. Des Weiteren werden die unterschiedlichen 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Gegenstandsbereiche der methodisch reflektierten Ana- lyse zugänglich gemacht, die im engen Austausch mit § 18 der Theoriebildung des Fachs sowie den kunst-kompa- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ratistischen und interdisziplinären Zugängen stattfindet. Insbesondere Konzepte der Medienwissenschaft und (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffent- der ästhetischen Theorie treten in ihrer erkenntnisleiten- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien den Funktion in den Vordergrund wie auch die Situie- Universität Berlin) in Kraft. rung filmwissenschaftlicher Forschungsperspektiven im (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung Kontext übergreifender kultur-, kunst- oder bildtheoreti- für den Bachelorstudiengang und das Modulangebot scher Ansätze. vom 19. April 2017 (FU-Mitteilungen 12/2017, S. 214) außer Kraft. § 17 (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder im Mo- (1) Im Rahmen des Modulangebots sind Leistungen dulangebot registriert werden. Studierende, die vor im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen. Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an (2) Das Modulangebot gliedert sich in die Basisphase der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder für das und die Aufbauphase wie folgt: Modulangebot registriert wurden, setzen das Studium auf der Grundlage der Studien- und der Prüfungsord- 1. Im Rahmen der Basisphase im Umfang von 20 LP nung gemäß Abs. 2 fort, sofern sie nicht die Fortsetzung sind folgende Module zu absolvieren: des Studiums und die Erbringung der Leistungen auf der – Modul: Basismodul: Filmgeschichte (10 LP) und Grundlage dieser Ordnung bei dem zuständigen Prü- – Modul: Basismodul: Filmanalyse, Filmästhetik und fungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den An- -theorie (10 LP). trag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prü- fungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung 2. Im Rahmen der Aufbauphase im Umfang von 40 LP von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonne- sind folgende Module zu absolvieren: nen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren – Modul: Aufbaumodul: Filmanalyse und -geschichte Anrechnung auf nach Maßgabe der vorliegenden Ord- (10 LP), nung zu erbringende Studienleistungen nach den Erfor- – Modul: Aufbaumodul: Filmästhetik und Kultur-/Me- dernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehand- diengeschichte (10 LP), lungsgebot. Die Entscheidung über den Umschrei- bungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des – Modul: Aufbaumodul: Filmästhetik und Kunst-/Me- auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die dientheorie (10 LP) und Umschreibung ist nicht revidierbar. – Modul: Aufbaumodul: Wissenschaftspraxis und (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Medienkultur (10 LP). Grundlage der Studien- und der Prüfungsordnung ge- Thematische Wahlmöglichkeiten sind innerhalb der Mo- mäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters dule bei der Wahl von Lehrveranstaltungen gegeben. 2025 gewährleistet. 20 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß- einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Erläuterungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Modul des Bachelorstudiengangs sowie des Modul- Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie angebots neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Bezeichnung des Moduls, formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- l den*die Verantwortliche*n des Moduls, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, Modul, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l Lehr- und Lernformen des Moduls, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l Formen der aktiven Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil- l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For- l die Regeldauer des Moduls, men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten l die Häufigkeit des Angebots, Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l die Verwendbarkeit des Moduls. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete tigen insbesondere Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul- prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über- zeit, prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des tung, jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- legen. Studienphasen, l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- tungen, nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg- reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- l die Prüfungszeit selbst. duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen len ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Mo- nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- dul zugeordneten Leistungspunkte. FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 21
FU-Mitteilungen I: Module der Basisphase Modul: Basismodul Filmanalyse Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film- wissenschaft Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die Voraussetzungen und Terminologien unterschiedlicher filmanalytischer Paradigmen und können diese differenzieren. Sie können die unterschiedlichen Gestaltungsprinzipien audiovisueller Bild- formen analysieren sowie die Ergebnisse kommunizieren und präsentieren. Inhalte: Es wird in die Grundlagen der filmwissenschaftlichen Analyse und Interpretation einzelner filmischer und audio- visueller Darstellungen und Darstellungsformen eingeführt. Im Zentrum stehen die Bildanalyse, die narrative Ana- lyse und die Analyse der Zuschauer*innenposition. Das Modul gibt einen ersten Überblick über die unterschied- lichen Paradigmen der Filmanalyse sowie deren Terminologie, Problemstellungen und Methoden. Ziel ist es, ein Verständnis für die je unterschiedlichen Voraussetzungen und Terminologien unterschiedlicher filmanalytischer Paradigmen und die Fähigkeit zu deren Anwendung zu vermitteln. In der Kombination mit (historischen oder an ästhetisch-systematischen Fragestellungen ausgerichteten) Filmretrospektiven vermittelt das Modul einen Einblick in die Erscheinungsweisen, Bildformen und Darstellungsregister des Kinos in seinen unterschiedlichen kulturellen Ausprägungen. Darüber hinaus werden grundlegende Fähigkeiten der methodischen Filmanalyse eingeübt, die in kleinen eigenständigen Arbeiten (analytische Detailstudien, vergleichende Studien mit Hilfe von Videoschnitten) zu vertiefen sind. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Insb. eigenständiger Bei- Präsenzzeit S 30 Seminar 2 trag (Referat), Vorbereitung von Plenumsdiskussionen Vor- und Nachbereitung S 90 Insb. Gruppenarbeiten, Präsenzzeit MÜ 30 kleinere schriftliche Aus- Vor- und Nachbereitung MÜ 60 Methodenübung 2 arbeitungen oder prakti- Prüfungsvorbereitung und sche audiovisuelle Arbeiten Prüfung 90 mit analytischem Charakter Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Filmwissenschaft 22 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen Modul: Basismodul Filmgeschichte Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film- wissenschaft Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können die verschiedenen Manifestationen der Filmgeschichte, die Grundprinzipien film- geschichtlicher Gegenstandskonstruktion unterscheiden und kennen die wichtigsten Institutionen filmhistoriografi- scher Forschung (Archive, Kinematheken, Filmmuseen). Sie besitzen die Fähigkeit, grundlegende Methoden film- historischer Forschung zu unterscheiden und anzuwenden. Sie sind in der Lage, eigenständig Recherchen zu kon- kreten Fragestellungen durchzuführen und sich effizient in historische Sachgebiete einzuarbeiten. Inhalte: Das Modul führt in die Grundlagen der Filmhistoriografie ein und vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Sachgebiete filmhistorischer Forschung. Am Gegenstand der Filmgeschichte werden exemplarisch grundlegende Kenntnisse der Entwicklung audiovisueller Bildkultur vermittelt, wie sie die heutigen Kommunikationsformen und damit ein weites Feld unterschiedlichster Berufe des genannten Bereichs bestimmt. Darüber hinaus sind die Methoden filmhistorischer Forschung ein wichtiger Baustein der wissenschaftlichen Grundausbildung. An aus- gewählten Beispielen werden sowohl entscheidende Einschnitte der Filmgeschichte als auch die grundlegenden Paradigmen und Ansätze sowie die damit verbundenen Fragestellungen, Begriffe und Methoden der Filmhistorio- grafie thematisiert. Die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens werden anhand der konkreten Arbeitsformen filmhistorischer Untersuchungen wie Sichtung und Recherche des primären Quellenmaterials, Filmrekonstruktion, Datierung und Quellenanalyse vermittelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Insb. eigenständiger Bei- trag (Referat, Kurzanalyse etc.), Plenumsdiskussion Einführungskurs 2 Präsenzzeit EK 30 von Fachliteratur, Gruppen- arbeit, Diskussionspapiere, Vor- und Nachbereitung EK 90 Sitzungsprotokolle Präsenzzeit MÜ 30 Insb. Besuch von Filmretro- Vor- und Nachbereitung MÜ 60 spektiven, Filmprotokolle, Prüfungsvorbereitung und Kurzreferate, Gruppenarbei- Methodenübung 2 Prüfung 90 ten, kleine schriftliche Aus- arbeitungen, Üben von Arbeitstechniken Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Filmwissenschaft, 60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 23
FU-Mitteilungen Modul: Basismodul Filmästhetik und -theorie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film- wissenschaft Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ein Verständnis für die theoretischen und ästhetischen Konzepte der Filmwissenschaft als Instrumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens- und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur und können diese anwenden. Sie lernen, sich wissenschaftlich präzise auszudrücken und schlüssig zu argumentieren. Inhalte: Das Basismodul Filmästhetik und -theorie führt in die grundlegenden Fragestellungen, Gegenstandskonstruktio- nen und Konzepte der Filmtheorie ein und eröffnet einen Einblick in die theoriegeschichtliche Genese der Begriffe gegenwärtiger Theorie und Ästhetik des Films. Neben der grundlegenden Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit zielen die Veranstaltungen dieses Bereichs darauf ab, die theoretischen und ästhetischen Konzepte als Ins- trumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens- und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur zu begreifen und nutzen zu können. Mit Blick auf die äußerst dynamische Entwicklung der entsprechenden Berufsfelder bezeichnet dieses eine weitere Schlüsselqualifikation des filmwissenschaftlichen Universitätsstudiums. Das Basismodul vermittelt die Terminologie, Problemstellungen und Grundprinzipien theoretischer Erkenntnisbildung an den Argumentations- und Darstellungsweisen exemplari- scher filmtheoretischer, ästhetischer, medien- und kulturtheoretischer Texte. Es leitet zur fundierten Reflexion über den erweiterten Gegenstandsbereich der Filmwissenschaft an. In begleitenden Methodenübungen und im Rah- men kleinerer eigener Beiträge werden die vermittelten Prinzipien und Begrifflichkeiten auf theoretische, ästheti- sche und kulturwissenschaftliche Fragestellungen angewendet und die Fertigkeiten einer methodisch geleiteten Lektüre theoretischer Texte eingeübt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Insb. eigenständiger Bei- trag (Referat etc.) Vorberei- Seminar 2 tungen von Plenumsdiskus- Präsenzzeit S 30 sionen, Sitzungsprotokolle Vor- und Nachbereitung S 90 Insb. Gruppenarbeiten und kleinere schriftliche Aus- Präsenzzeit MÜ 30 arbeitungen, die die Ergeb- Vor- und Nachbereitung MÜ 60 nisse der Lektüre darstellen Methodenübung 2 Prüfungsvorbereitung und und unterschiedliche schrift- Prüfung 90 liche Darstellungsformen und Argumentationsweisen erproben Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, Beginn im Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Filmwissenschaft 24 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen Modul: Basismodul Filmanalyse, Filmästhetik und -theorie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film- wissenschaft Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ein Verständnis für die theoretischen und ästhetischen Konzepte der Filmwissenschaft als Instrumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens- und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur und können diese anwenden. Die Studierenden kennen die Ter- minologien unterschiedlicher filmanalytischer Paradigmen und können diese differenzieren. Damit können sie unterschiedlichen Gestaltungsprinzipien audiovisueller Bildformen analysieren. Zudem lernen sie, sich wissen- schaftlich präzise auszudrücken sowie analytische Ergebnisse und theoretische Argumentationen schlüssig zu kommunizieren und zu präsentieren. Inhalte: Dieses Modul führt in die grundlegenden Fragestellungen, Gegenstandskonstruktionen und Konzepte der Film- theorie ein sowie in die Grundlagen der filmwissenschaftlichen Analyse und Interpretation einzelner filmischer und audiovisueller Darstellungen und Darstellungsformen. Das Basismodul vermittelt die Terminologie, Problemstel- lungen und Grundprinzipien theoretischer Erkenntnisbildung an den Argumentations- und Darstellungsweisen exemplarischer filmtheoretischer, filmanalytischer, ästhetischer, medien- und kulturtheoretischer Texte. Dadurch werden unterschiedliche theoretische Perspektiven mit entsprechenden analytischen Paradigmen in Beziehung gesetzt, die für eine problemorientierte, terminologisch und methodisch sichere Analyse der Bewegungsbilder, Narrationen und Zuschauer*innenpositionen notwendig sind. Die grundlegenden Fähigkeiten der methodischen Filmanalyse werden an den Erscheinungsweisen, Bildformen und Darstellungsregistern des Kinos in seinen unter- schiedlichen kulturellen Ausprägungen eingeübt, die durch (historische oder an ästhetisch-systematischen Frage- stellungen ausgerichteten) Filmretrospektiven vermittelt werden. Zudem zielen die Veranstaltungen diese Moduls auf die grundlegende Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit ab. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Insb. eigenständiger Bei- Präsenzzeit S 30 trag (Referat o. Ä.) Vorberei- Seminar 2 tungen von Plenumsdiskus- Vor- und Nachbereitung S 90 sionen, Sitzungsprotokolle Präsenzzeit S 30 Insb. eigenständiger Bei- Vor- und Nachbereitung S 60 Seminar 2 trag (Referat), Vorbereitung Prüfungsvorbereitung und von Plenumsdiskussionen Prüfung 90 Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022 25
FU-Mitteilungen II: Module der Aufbauphase Modul: Aufbaumodul Filmanalyse und -geschichte Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film- wissenschaft Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine; ein Abschluss der Basisphase wird empfohlen. Qualifikationsziele: Die Studierenden können die verschiedenen Paradigmen filmanalytischer und filmhistorischer Fragestellungen und Methoden vergleichen, kontextualisieren und methodisch reflektiert anwenden. Inhalte: Das Aufbaumodul Filmanalyse und -geschichte dient der Erweiterung der im Basismodul erworbenen Kenntnisse anhand von spezifischen Filmgenres, Filmstilen, filmgeschichtlichen Epochen und anderen Werkgruppen. Dabei steht die Kenntnis der Differenzierung unterschiedlicher Paradigmen filmanalytischer und filmhistorischer Frage- stellungen und Methoden im Zentrum. Insbesondere die Problematik von Text- und Kontextkonstruktion wird an einem exemplarischen Sachgebiet vertieft. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung 2 – Insb. Sitzungsprotokoll, Rezension von Forschungs- Präsenzzeit V 30 literatur, die selbstständige Vor- und Nachbereitung V 30 Abfassung von Filmkritiken Präsenzzeit S 30 und Filmanalysen, eigen- Seminar 2 Vor- und Nachbereitung S 120 ständige Archivrecherchen sowie die Anfertigung von Prüfungsvorbereitung und Features und Webpages, Prüfung 90 der freie Vortrag und das Verfassen von Essays Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.600 Wörter) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Mindestens einmal im Studienjahr Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Filmwissenschaft, 60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft 26 FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
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