Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                2/2022, 21. Januar 2022

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien
                 Universität Berlin für den Bachelorstudiengang
                 Filmwissenschaft und für das 60-Leistungspunkte-
                 Modulangebot Filmwissenschaft im Rahmen
                 anderer Studiengänge                                  14

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien
                 Universität Berlin für den Bachelorstudiengang
                 Neogräzistik, für das 60-Leistungspunkte-Modul-
                 angebot Neugriechische Sprache und Kultur im
                 Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leis-
                 tungspunkte-Modulangebot Neogräzistik im Rah-
                 men anderer Studiengänge und für das 30-Leis-
                 tungspunkte-Modulangebot Neogräzistik im
                 Rahmen anderer Studiengänge                           35

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien
                 Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-
                 Modulangebot Mittellateinische Philologie im
                 Rahmen anderer Studiengänge                           74

                                                               FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022   13
FU-Mitteilungen

 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs                    Anlagen:
      Philosophie und Geisteswissenschaften
                                                                  Anlage 1: Modulbeschreibungen
   der Freien Universität Berlin für den Bachelor-
    studiengang Filmwissenschaft und für das                      Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
  60-Leistungspunkte-Modulangebot Filmwissen-                                2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan
     schaft im Rahmen anderer Studiengänge                                       für den Bachelorstudiengang
                                                                                 Filmwissenschaft

                         Präambel                                            2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan
                                                                                 für das 60-Leistungspunkte-Modul-
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung                           angebot Filmwissenschaft
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom              Anlage 3: Zeugnis (Muster)
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der
Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und                  Anlage 4: Urkunde (Muster)
Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am
15. Dezember 2021 die folgende Studien- und Prü-
fungsordnung für den Bachelorstudiengang Filmwissen-                                  1. Abschnitt:
schaft des Fachbereichs Philosophie und Geistes-                                     Allgemeiner Teil
wissenschaften und für das 60-Leistungspunkte-Modul-
angebot Filmwissenschaft im Rahmen anderer Studien-                                        §1
gänge erlassen: *                                                                    Geltungsbereich

                                                                  Diese Ordnung regelt Inhalte, Ziele und Aufbau des Ba-
Inhaltsverzeichnis
                                                                  chelorstudiengangs Filmwissenschaft des Fachbereichs
1. Abschnitt: Allgemeiner Teil                                    Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Uni-
§1    Geltungsbereich                                             versität Berlin (Bachelorstudiengang) und des 60-Leis-
                                                                  tungspunkte-Modulangebots Filmwissenschaft im Rah-
§2    Studienberatung und Studienfachberatung                     men anderer Studiengänge (Modulangebot) sowie in
§3    Prüfungsausschuss                                           Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung
                                                                  der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen
§4    Lehr- und Lernformen
                                                                  und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prü-
§5    Wiederholung von Prüfungsleistungen                         fungsleistungen (Leistungen) im Bachelorstudiengang
                                                                  sowie im 60-LP-Modulangebot.
2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Filmwissen-
              schaft
§6    Qualifikationsziele
                                                                                        §2
§7    Studieninhalte                                                  Studienberatung und Studienfachberatung
§8    Regelstudienzeit
                                                                    (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der
§9    Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
§ 10 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung                 Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
     (ABV)
                                                                     (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-
§ 11 Bachelorarbeit                                               schullehrer*innen, die Lehrveranstaltungen im Bachelor-
§ 12 Auslandsstudium                                              studiengang anbieten, zu den regelmäßigen Sprech-
                                                                  stunden durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine
§ 13 Studienabschluss
                                                                  studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung.
3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot
                                                                     (3) Der Besuch der Studienfachberatung während
              Filmwissenschaft
                                                                  des ersten Studienjahres wird dringend empfohlen und
§ 14 Zugangsvoraussetzungen                                       soll der notwendigen ersten Orientierung dienen. Eine
§ 15 Qualifikationsziele                                          zweite Studienfachberatung im Verlauf des zweiten Stu-
                                                                  dienjahres wird ebenfalls empfohlen.
§ 16 Studieninhalte
§ 17 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                    (4) Es wird insbesondere Studierenden, die die Stu-
                                                                  dienziele des bisherigen Studiums zu weniger als einem
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen                                 Drittel der zu erbringenden Leistungspunkte erreicht
§ 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                      haben, spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regel-
                                                                  studienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen zur
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   Förderung eines erfolgreichen weiteren Studienverlaufs
am 14. Januar 2022 bestätigt worden.                              angeboten.

14      FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen

                        §3                                  der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans-
                 Prüfungsausschuss                          ferunterstützung) eingesetzt werden.

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom                                 §5
Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und                   Wiederholung von Prüfungsleistungen
Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin ein-
gesetzte Prüfungsausschuss.                                    (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor-
                                                            arbeit zweimal, sonstige studienbegleitende Prüfungs-
                                                            leistungen dreimal wiederholt werden.
                         §4                                   (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete
                Lehr- und Lernformen                        Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

  (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende                              2. Abschnitt:
Lehr- und Lernformen angeboten:                                   Bachelorstudiengang Filmwissenschaft
1. Vorlesungen (V): Vorlesungen sind allgemein zugäng-                               §6
   liche Lehrveranstaltungen, in denen Sachgebiete und                       Qualifikationsziele
   Problembereiche zusammenhängend dargestellt,
   aktuelle Forschungsergebnisse vermittelt und neue,          (1) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs
   gegebenenfalls kontroverse Lehrmeinungen und For-        haben ein breites Fachwissen in den unterschiedlichen
   schungsmethoden vorgestellt werden.                      filmwissenschaftlichen Forschungsfeldern, die sie theo-
2. Einführungskurse (EK): Einführungskurse sind Lehr-       retisch und historisch einordnen und auf unterschied-
   veranstaltungen, in denen grundlegende fachliche         liche Problemhorizonte beziehen können. Sie verfügen
   Kompetenzen vermittelt werden, die für das filmwis-      über die Fähigkeit, wesentliche Methoden filmhistori-
   senschaftliche Arbeiten qualifizieren.                   scher Forschung zu unterscheiden und anzuwenden.
                                                            Sie sind fähig, ihr Fachgebiet betreffende Problem-
3. Seminare (S): Seminare behandeln einzelne Gegen-         stellungen zu entwerfen, diese zu diskutieren sowie
   stände der Filmwissenschaft. Sie vermitteln die Fähig-   Argumente zu formulieren und auf dieser Grundlage
   keit selbstständig Problemstellungen zu entwickeln       filmanalytische Paradigmen und film- und medienästhe-
   und diese in einem größeren Zusammenhang unter           tische Konzepte zu vergleichen, zu kontextualisieren
   Anwendung fachspezifischer Methoden darzustellen         und zu kritisieren sowie sinnvoll auf film- und medien-
   und kritisch zu diskutieren.                             wissenschaftliche Fragestellungen zu beziehen. Sie
4. Vertiefungsseminare (VS): Vertiefungsseminare basie-     sind in der Lage, in ihren eigenen Arbeitsprozessen so-
   ren auf einer intensiven Interaktion zwischen Lehren-    wohl die Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbei-
   den und Studierenden und vermitteln die Fähigkeit,       tens als auch die film- und medienwissenschaftliche
   Problemstellung selbstständig zu entwickeln und in       Fachterminologie anzuwenden. Sie können wissen-
   einem größeren Zusammenhang unter Anwendung              schaftliche Diskurse, Argumentationen, Fragestellungen
   fachspezifischer Methoden zu behandeln.                  und Thesen auffassen und analysieren. Sie kennen die
                                                            Grundsätze und allgemeine Prinzipien wissenschaft-
5. Methodenübungen (MÜ): Methodenübungen haben              lichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis
   vorwiegend begleitenden Charakter und dienen der         und können diese bei ersten wissenschaftlichen Tätig-
   vertiefenden Anwendung filmwissenschaftlicher Ver-       keiten berücksichtigen.
   fahren insbesondere in Form von fachspezifischen
                                                               (2) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs
   Recherchetätigkeiten, der Sichtung audiovisuellen
                                                            verfügen über berufsqualifizierende Schlüsselkompe-
   Materials und der kritischen Lektüre von Quellen und
                                                            tenzen wie z. B. Vermittlungskompetenz und die Befähi-
   Forschungsliteratur.
                                                            gung zum Verständnis inter- und transdisziplinärer Zu-
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können         sammenhänge. Sie können von Einzelphänomen abs-
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.          trahieren und diese auf allgemeine Begriffe beziehen
Das Präsenzstudium wird hierbei in angemessener Art         und sind in der Lage, eigenständig Recherchen zu kon-
und angemessenem Umfang mit elektronischen Inter-           kreten Fragestellungen durchzuführen und sich effizient
net-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei wer-     in Sachgebiete einzuarbeiten. Darüber hinaus können
den ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zen-     sie sich eigenständig Informationen zu einem selbst-
tralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität        gewählten Gegenstand verschaffen, Gemeinsamkeiten
Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln           und Unterschiede benennen, verschiedene Ansichten
oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut be-     wiedergeben und gegeneinander abwägen, eigene The-
arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs-       sen formulieren, mögliche Einwände antizipieren und
phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten,           ihnen begegnen und die Ergebnisse ihrer Arbeit auf
Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika-          anspruchsvollem Niveau für Fachleute und Laien ver-
tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in          ständlich darlegen und begründen. Sie sind in der Lage,

                                                                          FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022   15
FU-Mitteilungen

moderne Informations- und Kommunikationstechnolo-            Wirkungsweisen und Praktiken der Aneignung audio-
gien zu nutzen, die Kommunikationsmodi und -medien           visueller Medien im Vordergrund wie auch die gesell-
zu kontextualisieren sowie formale und inhaltliche Krite-    schaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutio-
rien zu entwickeln, wiederzuerkennen und zu erläutern,       nen, die daran beteiligt sind. Ein weiterer Gegenstand-
um Filmanalysen und Texte einer Zuhörer*innenschaft          bereich sind die Film- bzw. Medientheorien sowie zen-
angemessen vorzutragen. Sie können sich wissen-              trale Konzepte benachbarter Disziplinen wie etwa der
schaftlich und präzise ausdrücken, schlüssig argumen-        Kunst-, Kultur- und Bildwissenschaften, die in ihrer
tieren sowie Fragestellungen und Ergebnisse kommuni-         Wechselwirkung mit der fachwissenschaftlichen Metho-
zieren und präsentieren. Sie können wissenschaftliche        dologie thematisiert werden. Des Weiteren werden die
Sachverhalte (Diskurse, Argumentationen, Fragestel-          Interdependenzen des Films bzw. der audiovisuellen
lungen und Thesen) unter anderem unter Gender- und           Medien mit anderen Medien und Künsten (insbesondere
Diversityaspekten reflektieren, beurteilen und kritisieren   Literatur, Malerei, Theater, Tanz, Musik) untersucht. Es
und deren Bezug zur Praxis zu erkennen. Darüber hin-         werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens
aus sind die Absolvent*innen in Lage, eigenverantwort-       und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und ange-
lich zu entscheiden und selbstständig die Initiative zu      wendet. Im Studium wird in das wissenschaftliche Arbei-
übernehmen. Das Bachelorstudium vermittelt zudem die         ten angeleitet eingeführt.
Fähigkeit, Arbeitsabläufe auf definierte Aufgaben und
                                                                (2) Die Gegenstandsbereiche gemäß Abs. 1 werden
Ziele abzustimmen, diese zu planen und effizient zu
                                                             auf unterschiedliche Weisen perspektiviert. Zentral ist
organisieren. Im Team können sie integrativ, konstruktiv
                                                             die kritische Reflexion einschlägiger historischer Kons-
und respektvoll handeln, d.h. sie können der Diversität
                                                             tellationen, Brüche und Kontinuitäten, die an den unter-
aller Beteiligten mit Sensibilität und Wertschätzung be-
                                                             schiedlichen audiovisuellen Medien, ihren Stilen, Prak-
gegnen.
                                                             tiken, Theoretisierungen und Institutionen konkretisiert
   (3) Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs          werden. Des Weiteren werden die unterschiedlichen
sind somit sowohl auf ein anschließendes Master-             Gegenstandsbereiche der methodisch reflektierten Ana-
studium vorbereitet als auch auf ein breites Feld beruf-     lyse zugänglich gemacht, die im engen Austausch mit
licher Tätigkeiten, die ein theoretisches, analytisches      der Theoriebildung des Fachs, seinen wissenschafts-
und konzeptuelles Verständnis der elementaren Formen         theoretischen Grundlagen sowie kunst-komparatisti-
audiovisueller Kultur und Kommunikation – im Unter-          schen und interdisziplinären Zugängen stattfindet. Ins-
schied zu einer praktisch-künstlerischen oder techni-        besondere Konzepte der Medienwissenschaft und der
schen Ausbildung – voraussetzen. Sie qualifizieren sich      ästhetischen Theorie treten in ihrer erkenntnisleitenden
über die allgemeine wissenschaftliche Grundausbildung        Funktion in den Vordergrund wie auch die Situierung
hinaus für unterschiedliche Berufe im Feld audiovisuel-      filmwissenschaftlicher Forschungsperspektiven im Kon-
ler Medienkultur, wie sie sich in der Film-, Fernsehwirt-    text übergreifender kultur-, kunst- oder bildtheoretischer
schaft, dem Internetgeschäft, der Werbeindustrie sowie       Ansätze. Das Spektrum wissenschaftlicher Perspektivie-
journalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen      rungen der Gegenstandsfelder wird ergänzt durch Ein-
Arbeitsgebieten herausgebildet haben und herausbil-          blicke in den Bereich der inner- und außeruniversitären
den. Insbesondere befähigt es zur Bewertung, Analyse,        Projektarbeit sowie in film- bzw. medienaffine Berufs-
Programmierung und konzeptuellen Entwicklung audio-          felder.
visueller Darstellungsformen in wissenschaftlichen, jour-
nalistischen, redaktionellen, kultur- und wissensver-
mittelnden Arbeitsgebieten. Die im Bachelorstudium er-                                §8
worbenen Kenntnisse und Fähigkeiten qualifizieren sie                           Regelstudienzeit
darüber hinaus auch für einen weiterführenden Master-
studiengang.                                                 Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

                         §7                                                        §9
                    Studieninhalte                             Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

   (1) Der Bachelorstudiengang vermittelt Kenntnisse            (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins-
der Geschichte, Ästhetik und Theorie des Films bzw. der      gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk-
audiovisuellen Medien sowie ihrer Entstehungs- und           ten (LP) nachzuweisen, davon
Wirkungsbedingungen. Die wissenschaftlichen Fähig-
                                                             1. 90 LP im Kernfach einschließlich 10 LP für die Ba-
keiten und fachlichen Kenntnisse werden durch die Re-
                                                                chelorarbeit,
flexion, Kontextualisierung und Analyse exemplarischer
Werke (also deren Poetiken, Inszenierungsweisen, Dra-        2. 60 LP in dem gewählten 60-LP-Modulangebot aus
maturgien, Narrationsformen und Zuschauer*innenposi-            einem anderen fachlichen Bereich oder den zwei ge-
tionen) und Werkgruppen (wie etwa Formate, Genres,              wählten 30-LP-Modulangeboten aus anderen fach-
Zyklen und Nationalkinematographien) erworben. Zu-              lichen Bereichen. Wählbar sind Modulangebote der
dem stehen Distributionsformen, Produktionstechniken,           Fachbereiche und Zentralinstitute der Freien Univer-

16     FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen

  sität Berlin, sofern den Studierenden des Bachelor-       die Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe-
  studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständi-        schreibungen in der Anlage 1. Für die Module des
  gen Organs die Wählbarkeit zugesichert worden ist.        gewählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten
  Die wählbaren Modulangebote ist den am Studium            30-LP-Modulangebote gemäß Abs. 1 Nr. 2 sowie für die
  Interessierten sowie den Studierenden rechtzeitig in      wählbaren Module des Affinen Bereichs wird auf die
  geeigneter Weise bekannt zu geben,                        jeweilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen.
3. 30 LP im Studienbereich Allgemeine Berufsvorberei-         (5) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
   tung.                                                    Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische
  (2) Das Kernfach gliedert sich in die Basisphase, die     Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.
Aufbauphase und die Abschlusssphase wie folgt:
1. Im Rahmen der Basisphase im Umfang von 30 LP                                    § 10
   sind folgende Module zu absolvieren:                                  Studienbereich Allgemeine
  – Modul: Basismodul Filmgeschichte (10 LP),                            Berufsvorbereitung (ABV)
  – Modul: Basismodul Filmanalyse (10 LP) und
                                                               (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
  – Modul: Basismodul Filmästhetik und -theorie             (ABV) erwerben die Studierenden über die fachwissen-
    (10 LP).                                                schaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaft-
2. Im Rahmen der Aufbauphase im Umfang von 40 LP            liche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompe-
   sind folgende Bereiche zu absolvieren:                   tenzen zur Vorbereitung auf qualifikationsadäquate,
                                                            auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten
  a) Pflichtbereich: Es sind folgende Module im Um-
                                                            nach dem Studium.
     fang von insgesamt 30 LP zu absolvieren:
                                                               (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in
     – Modul: Aufbaumodul Filmanalyse und -ge-
                                                            der Studien- und Prüfungsordnung für den Studien-
       schichte (10 LP),
                                                            bereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-
     – Modul: Aufbaumodul Filmästhetik und Kultur-/         studiengängen der Freien Universität Berlin, sowie in
       Mediengeschichte (10 LP) und                         der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für
     – Modul: Aufbaumodul Filmästhetik und Kunst-/          den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in
       Medientheorie (10 LP).                               Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Philosophie
                                                            und Geisteswissenschaften in der jeweils geltenden
  b) Wahlpflichtbereich: Es ist eines der folgenden         Fassung beschrieben.
     Module im Umfang von 10 LP zu wählen und zu
     absolvieren:                                              (3) Die Module des Studienbereichs ABV und darin
                                                            erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leis-
     – Modul: Aufbaumodul Wissenschaftspraxis und
                                                            tungen des Kernfachs und des gewählten 60-LP-Modul-
       Medienkultur (10 LP) oder
                                                            angebots oder der gewählten 30-LP-Modulangebote
     – affine Module im Umfang von 10 LP.                   übereinstimmen.
3. Im Rahmen der Abschlussphase ist folgendes Modul
   zu absolvieren:
                                                                                    § 11
  – Modul: Abschlussmodul Perspektiven der Filmwis-
                                                                                Bachelorarbeit
    senschaft (10 LP).
Thematische Wahlmöglichkeiten sind innerhalb der Mo-           (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der
dule bei der Wahl von Lehrveranstaltungen gegeben.          Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebe-
   (3) Durch den Affinen Bereich besteht die Möglichkeit,   nen Frist ein Problem oder Thema des Faches selbst-
das fachwissenschaftliche Spektrum zu erweitern. Wähl-      ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei-
bar sind nach Verfügbarkeit alle Module der Fach-           ten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zu
bereiche und Zentralinstitute der Freien Universität Ber-   bewerten.
lin, sofern die Wählbarkeit aufgrund von Beschlüssen der      (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit
jeweils zuständigen Organe für die Studierenden des         zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen,
Bachelorstudiengangs zugesichert worden ist.                dass sie
   (4) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte         1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Uni-
und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den         versität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-
                                                            2. bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP
nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-
                                                               im Bachelorstudiengang, davon mindestens 50 LP im
fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-
                                                               Kernfach, absolviert haben.
mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die
den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die       Die Bachelorarbeit soll studienbegleitend im fünften
Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für       oder sechsten Fachsemester absolviert werden.

                                                                          FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022   17
FU-Mitteilungen

   (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit         Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,
sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-        die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs
gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung      in besonderer Weise prägt, unterscheidet.
einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-
schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor-
arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet                               § 12
über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die                            Auslandsstudium
Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß
Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss        (1) Die Absolvierung eines Studiums an einer Hoch-
eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Gegenstand        schule im vorzugsweise fremdsprachigen Ausland wird
der Betreuung ist die Anleitung zur Einhaltung der Re-     empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen
geln für gute wissenschaftliche Praxis unter Berücksich-   Leistungen erbracht werden, die für den Bachelorstu-
tigung der Besonderheiten des eigenen Fachgebiets.         diengang und ergänzende Studienbereiche anrechen-
  (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit         bar sind.
der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der                (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer
Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-        Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der
sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb     oder dem Studiengangsbeauftragten sowie der zustän-
der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-      digen Stelle an der Zielhochschule mit Zustimmung der
gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.       oder des Vorsitzenden des für den Studiengang zustän-
   (5) Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit be-    digen Prüfungsausschusses über die Dauer des Aus-
trägt 12 Wochen. Sie hat einen Umfang von etwa             landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf-
25 Seiten mit etwa 7.000 bis 8.000 Wörtern und mit         enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu
einer Bearbeitungszeit von etwa 300 Stunden.               den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen,
                                                           sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungs-
   (6) Die Bachelorarbeit wird in der Regel auf Deutsch
                                                           punkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte
verfasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die
                                                           Leistungen werden im Anschluss an das Auslandsstu-
Anfertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Spra-
                                                           dium ohne weitere Gleichwertigkeitsprüfung angerech-
che gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten
                                                           net.
diesem Antrag zugestimmt haben.
                                                             (3) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsauf-
   (7) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum
                                                           enthalt wird das dritte, vierte oder fünfte Fachsemester
der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-
                                                           empfohlen.
schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten
drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als           (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das inner-
nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der          halb des Studienbereichs ABV vorgesehene Berufs-
Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er    praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu
die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine        absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service.
anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in elektronischer
Form im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben.                                  § 13
Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und                              Studienabschluss
nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine
Rechtebeschränkung aufweisen.                                 (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass
  (8) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von acht Wochen     die gemäß §§ 9 und 11 geforderten Leistungen erbracht
von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom         worden sind.
Prüfungsausschuss bestellt werden. Eine oder einer            (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit
der beiden Prüfungsberechtigten soll Betreuer*in der       die oder der Studierende an einer Hochschule im glei-
Bachelorarbeit sein.                                       chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit
   (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note     einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden
für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)      und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-
ist.                                                       genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-
                                                           gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen
   (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-
                                                           endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-
arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
                                                           benden Prüfungsverfahren befindet.
beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und          (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab-
die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-       schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor-
lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des    aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei-
Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-      zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder
fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im         des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-

18     FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
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liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-     durchzuführen und sich in Sachgebiete einzuarbeiten.
fungsausschuss.                                            Sie sind in der Lage, moderne Informations- und Kom-
                                                           munikationstechnologien zu nutzen, die Kommunika-
   (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
                                                           tionsmodi und -medien zu kontextualisieren sowie for-
schulgrad Bachelor of Arts (Bachelor of Arts) verliehen.
                                                           male und inhaltliche Kriterien zu entwickeln, wiederzu-
Die Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Ur-
                                                           erkennen und zu erläutern, um Filme und Texte einer
kunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supple-
                                                           Zuhörer*innenschaft angemessen vorzutragen. Sie kön-
ment (englische und deutsche Version). Darüber hinaus
                                                           nen sich wissenschaftlich und präzise ausdrücken,
wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzel-
                                                           schlüssig argumentieren sowie Fragestellungen und Er-
nen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) er-
                                                           gebnisse kommunizieren und präsentieren sowie deren
stellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio-
                                                           Bezug zur Praxis erkennen. Darüber hinaus sind sie
nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
                                                           in der Lage, eigenverantwortlich zu entscheiden und
                                                           selbstständig die Initiative zu übernehmen. Das Bache-
                                                           lorstudium vermittelt zudem die Fähigkeit, Arbeits-
                     3. Abschnitt:                         abläufe auf definierte Aufgaben und Ziele abzustimmen,
         60-Leistungspunkte-Modulangebot                   diese zu planen und effizient zu organisieren. Im Team
                  Filmwissenschaft                         können sie integrativ, konstruktiv und respektvoll han-
                                                           deln, d. h. sie können der Diversität aller Beteiligten mit
                       § 14                                Sensibilität und Wertschätzung begegnen.
               Zugangsvoraussetzung
                                                              (3) Die Absolvent*innen des Modulangebots sind so-
Zugangsvoraussetzung für das Modulangebot ist die          mit auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet, die als basale
Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Freien          Qualifikation ein grundlegendes theoretisches, analy-
Universität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als 90 LP   tisches und konzeptuelles Verständnis der elementaren
umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem Mo-        Formen audiovisueller Kultur und Kommunikation – im
dulangebot nicht durch anderweitige Regelungen aus-        Unterschied zu einer praktisch-künstlerischen oder tech-
geschlossen ist.                                           nischen Ausbildung – voraussetzen. Die Absolvent*in-
                                                           nen qualifizieren sich je nach Ausrichtung ihres Kern-
                                                           fachs für unterschiedliche Berufe im Feld audiovisueller
                          § 15                             Medienkultur, wie sie sich in der Film-, Fernsehwirtschaft,
                  Qualifikationsziele                      dem Internetgeschäft, der Werbeindustrie sowie jour-
                                                           nalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Ar-
   (1) Die Absolvent*innen des Modulangebots haben         beitsgebieten herausgebildet haben und herausbilden.
grundlegende Fachkenntnisse in den unterschiedlichen       Die im Modulangebot erworbenen Kenntnisse und Fähig-
filmwissenschaftlichen Forschungsfeldern, die sie theo-    keiten können die Absolvent*innen je nach Ausrichtung
retisch und historisch einordnen und auf unterschied-      ihres Kernfachs auch für einen weiterführenden Master-
liche Problemhorizonte, sowie auf Gender- und Diver-       studiengang qualifizieren.
sityaspekte beziehen können. Sie verfügen über die
Fähigkeit, grundlegende Methoden filmhistorischer For-
schung zu unterscheiden und anzuwenden. Zudem kön-                                   § 16
nen sie filmanalytische Paradigmen und film- und me-                            Studieninhalte
dienästhetische Konzepte vergleichen, kontextualisie-
ren und anwenden. Sie sind in der Lage, in ihren eige-
                                                              (1) Das Modulangebot vermittelt Kenntnisse der Ge-
nen Arbeitsprozessen sowohl die Grundprinzipien des
                                                           schichte, Ästhetik und Theorie des Films bzw. der audio-
wissenschaftlichen Arbeitens als auch die film- und
                                                           visuellen Medien sowie ihrer Entstehungs- und Wir-
medienwissenschaftliche Fachterminologie anzuwen-
                                                           kungsbedingungen. Die wissenschaftlichen Fähigkeiten
den. Sie haben in Grundzügen gelernt, wissenschaft-
                                                           und fachlichen Kenntnisse werden durch die Reflexion,
liche Diskurse, Argumentationen, Fragestellungen und
                                                           Kontextualisierung und Analyse exemplarischer Werke
Thesen aufzufassen und zu analysieren. Sie kennen die
                                                           (also deren Poetiken, Inszenierungsweisen, Dramatur-
Grundsätze und allgemeine Prinzipien wissenschaft-
                                                           gien, Narrationsformen und Zuschauer*innenpositionen)
lichen Arbeitens sowie guter wissenschaftlicher Praxis
                                                           und Werkgruppen (wie etwa Formate, Genres, Zyklen
und können diese bei ersten wissenschaftlichen Tätig-
                                                           und Nationalkinematographien) erworben. Zudem ste-
keiten berücksichtigen.
                                                           hen Distributionsformen, Produktionstechniken, Wir-
   (2) Die Absolvent*innen des Modulangebots verfügen      kungsweisen und Praktiken der Aneignung audiovisuel-
über berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen wie        ler Medien im Vordergrund wie auch die gesellschaft-
z. B. Vermittlungskompetenz und die Befähigung zum         lichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen, die
Verständnis inter- und transdisziplinärer Zusammen-        daran beteiligt sind. Ein weiterer Gegenstandbereich
hänge. Sie können von Einzelphänomen abstrahieren          sind die Film- bzw. Medientheorien sowie zentrale Kon-
und diese auf allgemeine Begriffe beziehen. Sie sind in    zepte benachbarter Disziplinen wie etwa der Kunst-,
der Lage, Recherchen zu konkreten Fragestellungen          Kultur- und Bildwissenschaften, die in ihrer Wechselwir-

                                                                          FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022   19
FU-Mitteilungen

kung mit der fachwissenschaftlichen Methodologie the-           (3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte
matisiert werden. Des Weiteren werden die Interdepen-        und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
denzen des Films bzw. der audiovisuellen Medien mit          zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-
anderen Medien und Künsten (insbesondere Literatur,          nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-
Malerei, Theater, Tanz, Musik) untersucht. Es werden         fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-
die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter        mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die
wissenschaftlicher Praxis vermittelt und angewendet. Im      den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die
Studium wird in das wissenschaftliche Arbeiten angelei-      Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für
tet eingeführt.                                              die Module des Modulangebots die Modulbeschreibun-
   (2) Die Gegenstandsbereiche gemäß Abs. 1 werden           gen in der Anlage 1.
auf unterschiedliche Weisen perspektiviert. Zentral ist        (4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
die kritische Reflexion auf einschlägige historische Kon-    Modulangebot unterrichtet der exemplarische Studien-
stellationen, Brüche und Kontinuitäten, die an den unter-    verlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2.
schiedlichen audiovisuellen Medien, ihren Stilen, Prakti-
ken, Theoretisierungen und Institutionen konkretisiert
werden. Des Weiteren werden die unterschiedlichen                    4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Gegenstandsbereiche der methodisch reflektierten Ana-
lyse zugänglich gemacht, die im engen Austausch mit                                  § 18
der Theoriebildung des Fachs sowie den kunst-kompa-              Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
ratistischen und interdisziplinären Zugängen stattfindet.
Insbesondere Konzepte der Medienwissenschaft und                (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffent-
der ästhetischen Theorie treten in ihrer erkenntnisleiten-   lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
den Funktion in den Vordergrund wie auch die Situie-         Universität Berlin) in Kraft.
rung filmwissenschaftlicher Forschungsperspektiven im
                                                                (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung
Kontext übergreifender kultur-, kunst- oder bildtheoreti-
                                                             für den Bachelorstudiengang und das Modulangebot
scher Ansätze.
                                                             vom 19. April 2017 (FU-Mitteilungen 12/2017, S. 214)
                                                             außer Kraft.
                      § 17                                      (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach
  Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen               Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an
                                                             der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder im Mo-
  (1) Im Rahmen des Modulangebots sind Leistungen            dulangebot registriert werden. Studierende, die vor
im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen.                  Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an
  (2) Das Modulangebot gliedert sich in die Basisphase       der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder für das
und die Aufbauphase wie folgt:                               Modulangebot registriert wurden, setzen das Studium
                                                             auf der Grundlage der Studien- und der Prüfungsord-
1. Im Rahmen der Basisphase im Umfang von 20 LP              nung gemäß Abs. 2 fort, sofern sie nicht die Fortsetzung
   sind folgende Module zu absolvieren:                      des Studiums und die Erbringung der Leistungen auf der
  – Modul: Basismodul: Filmgeschichte (10 LP) und            Grundlage dieser Ordnung bei dem zuständigen Prü-
  – Modul: Basismodul: Filmanalyse, Filmästhetik und         fungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den An-
    -theorie (10 LP).                                        trag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prü-
                                                             fungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung
2. Im Rahmen der Aufbauphase im Umfang von 40 LP             von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonne-
   sind folgende Module zu absolvieren:                      nen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren
  – Modul: Aufbaumodul: Filmanalyse und -geschichte          Anrechnung auf nach Maßgabe der vorliegenden Ord-
    (10 LP),                                                 nung zu erbringende Studienleistungen nach den Erfor-
  – Modul: Aufbaumodul: Filmästhetik und Kultur-/Me-         dernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehand-
    diengeschichte (10 LP),                                  lungsgebot. Die Entscheidung über den Umschrei-
                                                             bungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des
  – Modul: Aufbaumodul: Filmästhetik und Kunst-/Me-          auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die
    dientheorie (10 LP) und                                  Umschreibung ist nicht revidierbar.
  – Modul: Aufbaumodul: Wissenschaftspraxis und                (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
    Medienkultur (10 LP).                                    Grundlage der Studien- und der Prüfungsordnung ge-
Thematische Wahlmöglichkeiten sind innerhalb der Mo-         mäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters
dule bei der Wahl von Lehrveranstaltungen gegeben.           2025 gewährleistet.

20     FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei-
                                                            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß-
                                                            einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die
Erläuterungen:                                              erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin-
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes
                                                            Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
Modul des Bachelorstudiengangs sowie des Modul-
                                                            Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
angebots
                                                            neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   die Bezeichnung des Moduls,                             formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
l   den*die Verantwortliche*n des Moduls,                   fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
                                                            Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen
                                                            tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
    Modul,
                                                            wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
                                                            Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-
                                                            so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest-
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,
                                                            legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
l   die Prüfungsformen,                                     Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In
                                                            Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil-
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,
                                                            nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For-
l   die Regeldauer des Moduls,                              men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester
                                                            von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten
l   die Häufigkeit des Angebots,
                                                            Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die Verwendbarkeit des Moduls.
                                                            Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete
tigen insbesondere                                          Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul-
                                                            prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-
                                                            Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über-
    zeit,
                                                            prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch.
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des
    tung,                                                   jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft
                                                            spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-
                                                            legen.
    Studienphasen,
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
    tungen,                                                 nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg-
                                                            reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo-
l   die Prüfungszeit selbst.                                duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei-
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       len ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und
Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel-       regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen
lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge-      Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Mo-
nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits-       dul zugeordneten Leistungspunkte.

                                                                           FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022   21
FU-Mitteilungen

I: Module der Basisphase

Modul: Basismodul Filmanalyse
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film-
wissenschaft
Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden kennen die Voraussetzungen und Terminologien unterschiedlicher filmanalytischer Paradigmen
und können diese differenzieren. Sie können die unterschiedlichen Gestaltungsprinzipien audiovisueller Bild-
formen analysieren sowie die Ergebnisse kommunizieren und präsentieren.
Inhalte:
Es wird in die Grundlagen der filmwissenschaftlichen Analyse und Interpretation einzelner filmischer und audio-
visueller Darstellungen und Darstellungsformen eingeführt. Im Zentrum stehen die Bildanalyse, die narrative Ana-
lyse und die Analyse der Zuschauer*innenposition. Das Modul gibt einen ersten Überblick über die unterschied-
lichen Paradigmen der Filmanalyse sowie deren Terminologie, Problemstellungen und Methoden. Ziel ist es, ein
Verständnis für die je unterschiedlichen Voraussetzungen und Terminologien unterschiedlicher filmanalytischer
Paradigmen und die Fähigkeit zu deren Anwendung zu vermitteln. In der Kombination mit (historischen oder an
ästhetisch-systematischen Fragestellungen ausgerichteten) Filmretrospektiven vermittelt das Modul einen Einblick
in die Erscheinungsweisen, Bildformen und Darstellungsregister des Kinos in seinen unterschiedlichen kulturellen
Ausprägungen. Darüber hinaus werden grundlegende Fähigkeiten der methodischen Filmanalyse eingeübt, die in
kleinen eigenständigen Arbeiten (analytische Detailstudien, vergleichende Studien mit Hilfe von Videoschnitten) zu
vertiefen sind.

      Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
     Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                              (Stunden)

                                              Insb. eigenständiger Bei-
                                                                             Präsenzzeit S                  30
Seminar                            2          trag (Referat), Vorbereitung
                                              von Plenumsdiskussionen        Vor- und Nachbereitung S       90
                                              Insb. Gruppenarbeiten,         Präsenzzeit MÜ                 30
                                              kleinere schriftliche Aus-     Vor- und Nachbereitung MÜ      60
Methodenübung                      2          arbeitungen oder prakti-
                                                                             Prüfungsvorbereitung und
                                              sche audiovisuelle Arbeiten
                                                                             Prüfung                        90
                                              mit analytischem Charakter
Modulprüfung:                                 Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter)
Modulsprache:                                 Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     300 Stunden                                    10 LP
Dauer des Moduls:                             Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester
Verwendbarkeit:                               Bachelorstudiengang Filmwissenschaft

22    FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen

Modul: Basismodul Filmgeschichte
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film-
wissenschaft
Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können die verschiedenen Manifestationen der Filmgeschichte, die Grundprinzipien film-
geschichtlicher Gegenstandskonstruktion unterscheiden und kennen die wichtigsten Institutionen filmhistoriografi-
scher Forschung (Archive, Kinematheken, Filmmuseen). Sie besitzen die Fähigkeit, grundlegende Methoden film-
historischer Forschung zu unterscheiden und anzuwenden. Sie sind in der Lage, eigenständig Recherchen zu kon-
kreten Fragestellungen durchzuführen und sich effizient in historische Sachgebiete einzuarbeiten.
Inhalte:
Das Modul führt in die Grundlagen der Filmhistoriografie ein und vermittelt einen Überblick über die verschiedenen
Sachgebiete filmhistorischer Forschung. Am Gegenstand der Filmgeschichte werden exemplarisch grundlegende
Kenntnisse der Entwicklung audiovisueller Bildkultur vermittelt, wie sie die heutigen Kommunikationsformen und
damit ein weites Feld unterschiedlichster Berufe des genannten Bereichs bestimmt. Darüber hinaus sind die
Methoden filmhistorischer Forschung ein wichtiger Baustein der wissenschaftlichen Grundausbildung. An aus-
gewählten Beispielen werden sowohl entscheidende Einschnitte der Filmgeschichte als auch die grundlegenden
Paradigmen und Ansätze sowie die damit verbundenen Fragestellungen, Begriffe und Methoden der Filmhistorio-
grafie thematisiert. Die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens werden anhand der konkreten Arbeitsformen
filmhistorischer Untersuchungen wie Sichtung und Recherche des primären Quellenmaterials, Filmrekonstruktion,
Datierung und Quellenanalyse vermittelt.

     Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                       Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                                (Stunden)

                                             Insb. eigenständiger Bei-
                                             trag (Referat, Kurzanalyse
                                             etc.), Plenumsdiskussion
Einführungskurs                  2                                           Präsenzzeit EK                        30
                                             von Fachliteratur, Gruppen-
                                             arbeit, Diskussionspapiere,     Vor- und Nachbereitung EK             90
                                             Sitzungsprotokolle            Präsenzzeit MÜ                          30
                                             Insb. Besuch von Filmretro- Vor- und Nachbereitung MÜ                 60
                                             spektiven, Filmprotokolle,
                                                                           Prüfungsvorbereitung und
                                             Kurzreferate, Gruppenarbei-
Methodenübung                    2                                         Prüfung                                 90
                                             ten, kleine schriftliche Aus-
                                             arbeitungen, Üben von
                                             Arbeitstechniken
Modulprüfung:                                Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter)
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                    300 Stunden                                      10 LP
Dauer des Moduls:                            Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Filmwissenschaft,
                                             60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft

                                                                           FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022        23
FU-Mitteilungen

Modul: Basismodul Filmästhetik und -theorie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film-
wissenschaft
Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben ein Verständnis für die theoretischen und ästhetischen Konzepte der Filmwissenschaft als
Instrumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens-
und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur und können diese anwenden. Sie lernen, sich wissenschaftlich
präzise auszudrücken und schlüssig zu argumentieren.
Inhalte:
Das Basismodul Filmästhetik und -theorie führt in die grundlegenden Fragestellungen, Gegenstandskonstruktio-
nen und Konzepte der Filmtheorie ein und eröffnet einen Einblick in die theoriegeschichtliche Genese der Begriffe
gegenwärtiger Theorie und Ästhetik des Films. Neben der grundlegenden Befähigung zur wissenschaftlichen
Arbeit zielen die Veranstaltungen dieses Bereichs darauf ab, die theoretischen und ästhetischen Konzepte als Ins-
trumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens-
und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur zu begreifen und nutzen zu können. Mit Blick auf die äußerst
dynamische Entwicklung der entsprechenden Berufsfelder bezeichnet dieses eine weitere Schlüsselqualifikation
des filmwissenschaftlichen Universitätsstudiums. Das Basismodul vermittelt die Terminologie, Problemstellungen
und Grundprinzipien theoretischer Erkenntnisbildung an den Argumentations- und Darstellungsweisen exemplari-
scher filmtheoretischer, ästhetischer, medien- und kulturtheoretischer Texte. Es leitet zur fundierten Reflexion über
den erweiterten Gegenstandsbereich der Filmwissenschaft an. In begleitenden Methodenübungen und im Rah-
men kleinerer eigener Beiträge werden die vermittelten Prinzipien und Begrifflichkeiten auf theoretische, ästheti-
sche und kulturwissenschaftliche Fragestellungen angewendet und die Fertigkeiten einer methodisch geleiteten
Lektüre theoretischer Texte eingeübt.

      Lehr- und            Präsenzstudium            Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                            (Semesterwochen-
     Lernformen              stunden = SWS)
                                                       Teilnahme                               (Stunden)

                                               Insb. eigenständiger Bei-
                                               trag (Referat etc.) Vorberei-
Seminar                             2
                                               tungen von Plenumsdiskus-
                                                                               Präsenzzeit S                   30
                                               sionen, Sitzungsprotokolle
                                                                               Vor- und Nachbereitung S        90
                                               Insb. Gruppenarbeiten und
                                               kleinere schriftliche Aus-      Präsenzzeit MÜ                  30
                                               arbeitungen, die die Ergeb-     Vor- und Nachbereitung MÜ       60
                                               nisse der Lektüre darstellen
Methodenübung                       2                                          Prüfungsvorbereitung und
                                               und unterschiedliche schrift-
                                                                               Prüfung                         90
                                               liche Darstellungsformen
                                               und Argumentationsweisen
                                               erproben
Modulprüfung:                                  Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter)
Modulsprache:                                  Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:            Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                      300 Stunden                                     10 LP
Dauer des Moduls:                              Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                       Einmal im Studienjahr, Beginn im Sommersemester
Verwendbarkeit:                                Bachelorstudiengang Filmwissenschaft

24     FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
FU-Mitteilungen

Modul: Basismodul Filmanalyse, Filmästhetik und -theorie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film-
wissenschaft
Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben ein Verständnis für die theoretischen und ästhetischen Konzepte der Filmwissenschaft als
Instrumente der flexiblen Übertragung von Sachverhalten zwischen unterschiedlichen Kommunikations-, Wissens-
und Anwendungsbereichen audiovisueller Kultur und können diese anwenden. Die Studierenden kennen die Ter-
minologien unterschiedlicher filmanalytischer Paradigmen und können diese differenzieren. Damit können sie
unterschiedlichen Gestaltungsprinzipien audiovisueller Bildformen analysieren. Zudem lernen sie, sich wissen-
schaftlich präzise auszudrücken sowie analytische Ergebnisse und theoretische Argumentationen schlüssig zu
kommunizieren und zu präsentieren.
Inhalte:
Dieses Modul führt in die grundlegenden Fragestellungen, Gegenstandskonstruktionen und Konzepte der Film-
theorie ein sowie in die Grundlagen der filmwissenschaftlichen Analyse und Interpretation einzelner filmischer und
audiovisueller Darstellungen und Darstellungsformen. Das Basismodul vermittelt die Terminologie, Problemstel-
lungen und Grundprinzipien theoretischer Erkenntnisbildung an den Argumentations- und Darstellungsweisen
exemplarischer filmtheoretischer, filmanalytischer, ästhetischer, medien- und kulturtheoretischer Texte. Dadurch
werden unterschiedliche theoretische Perspektiven mit entsprechenden analytischen Paradigmen in Beziehung
gesetzt, die für eine problemorientierte, terminologisch und methodisch sichere Analyse der Bewegungsbilder,
Narrationen und Zuschauer*innenpositionen notwendig sind. Die grundlegenden Fähigkeiten der methodischen
Filmanalyse werden an den Erscheinungsweisen, Bildformen und Darstellungsregistern des Kinos in seinen unter-
schiedlichen kulturellen Ausprägungen eingeübt, die durch (historische oder an ästhetisch-systematischen Frage-
stellungen ausgerichteten) Filmretrospektiven vermittelt werden. Zudem zielen die Veranstaltungen diese Moduls
auf die grundlegende Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit ab.

     Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                        Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                                 (Stunden)

                                             Insb. eigenständiger Bei-
                                                                            Präsenzzeit S                           30
                                             trag (Referat o. Ä.) Vorberei-
Seminar                          2
                                             tungen von Plenumsdiskus- Vor- und Nachbereitung S                     90
                                             sionen, Sitzungsprotokolle     Präsenzzeit S                           30

                                             Insb. eigenständiger Bei-        Vor- und Nachbereitung S              60
Seminar                          2           trag (Referat), Vorbereitung     Prüfungsvorbereitung und
                                             von Plenumsdiskussionen          Prüfung                               90

Modulprüfung:                                Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter)
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                    300 Stunden                                       10 LP
Dauer des Moduls:                            Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Einmal im Studienjahr, Beginn im Wintersemester
Verwendbarkeit:                              60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft

                                                                            FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022        25
FU-Mitteilungen

II: Module der Aufbauphase

Modul: Aufbaumodul Filmanalyse und -geschichte
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Film-
wissenschaft
Modulverantwortliche*r: Dozierende des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine; ein Abschluss der Basisphase wird empfohlen.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können die verschiedenen Paradigmen filmanalytischer und filmhistorischer Fragestellungen
und Methoden vergleichen, kontextualisieren und methodisch reflektiert anwenden.
Inhalte:
Das Aufbaumodul Filmanalyse und -geschichte dient der Erweiterung der im Basismodul erworbenen Kenntnisse
anhand von spezifischen Filmgenres, Filmstilen, filmgeschichtlichen Epochen und anderen Werkgruppen. Dabei
steht die Kenntnis der Differenzierung unterschiedlicher Paradigmen filmanalytischer und filmhistorischer Frage-
stellungen und Methoden im Zentrum. Insbesondere die Problematik von Text- und Kontextkonstruktion wird an
einem exemplarischen Sachgebiet vertieft.

      Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
     Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                               (Stunden)

Vorlesung                          2                        –
                                              Insb. Sitzungsprotokoll,
                                              Rezension von Forschungs-       Präsenzzeit V                 30
                                              literatur, die selbstständige   Vor- und Nachbereitung V      30
                                              Abfassung von Filmkritiken      Präsenzzeit S                 30
                                              und Filmanalysen, eigen-
Seminar                            2                                          Vor- und Nachbereitung S    120
                                              ständige Archivrecherchen
                                              sowie die Anfertigung von       Prüfungsvorbereitung und
                                              Features und Webpages,          Prüfung                       90
                                              der freie Vortrag und das
                                              Verfassen von Essays
Modulprüfung:                                 Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 3.600 Wörter)
Modulsprache:                                 Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     300 Stunden                                     10 LP
Dauer des Moduls:                             Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Mindestens einmal im Studienjahr
Verwendbarkeit:                               Bachelorstudiengang Filmwissenschaft,
                                              60-LP-Modulangebot Filmwissenschaft

26    FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022
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