Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                 13/2019, 26. Juni 2019

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-
                 studiengang Meteorologie des Fachbereichs
                 Geowissenschaften der Freien Universität Berlin       134

                 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-
                 studiengang Ägyptologie des Fachbereichs
                 Geschichts- und Kulturwissenschaften der
                 Freien Universität Berlin                             162

                 Zugangssatzung der Freien Universität Berlin
                 für den Masterstudiengang für das Lehramt
                 an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien
                 mit dem Profil Quereinstieg                           179

                                                             FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019   133
FU-Mitteilungen

 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-                   Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er-
   studiengang Meteorologie des Fachbereichs                      bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun-
 Geowissenschaften der Freien Universität Berlin                  gen) im Bachelorstudiengang.

                         Präambel                                                            §2
                                                                                     Qualifikationsziele
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom                 (1) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der                grundlegende wissenschaftliche Fach- und Methoden-
Fachbereichsrat des Fachbereichs Geowissenschaften                kenntnisse. Sie sind sowohl für einen weiterführenden
der Freien Universität Berlin am 8. Mai 2019 die fol-             Studiengang als auch für die Aufnahme einer berufli-
gende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-              chen Tätigkeit qualifiziert, wobei sie auf die sich ständig
studiengang Meteorologie des Fachbereichs Geowis-                 weiterentwickelnden beruflichen Anforderungen theore-
senschaften der Freien Universität Berlin erlassen: *             tisch und methodisch vorbereitet sind und die wissen-
                                                                  schaftlichen Erkenntnisse auch in der Praxis anwenden
Inhaltsverzeichnis                                                können. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
                                                                  über Grundlagenwissen in der Meteorologie. Sie sind
§1    Geltungsbereich
                                                                  mit den wissenschaftlichen Arbeitsweisen, dem Stand
§2    Qualifikationsziele                                         der Forschung, entsprechenden Methoden, Inhalten
§3    Studieninhalte                                              und ihrer Anwendung vertraut und in der Lage, die Pro-
                                                                  zesse und nichtlinearen Wechselwirkungen in der Atmo-
§4    Studienberatung und Studienfachberatung                     sphäre auf verschiedenen Skalen in Raum und Zeit zu
§5    Prüfungsausschuss                                           verstehen.
§6    Regelstudienzeit                                               (2) Sie können sich selbstständig in meteorologi-
§7    Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                sche Fragestellungen einarbeiten, ein Arbeitsprojekt be-
                                                                  grenzten Umgangs zielorientiert planen, durchführen
§8    Lehr- und Lernformen
                                                                  und zum Abschluss bringen. Dies beinhaltet, passend
§9    Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung                zur Fragestellung, die Auswahl mathematisch-physika-
      (ABV)                                                       lischer Arbeitsmethoden, meteorologischer Instrumente
§ 10 Bachelorarbeit                                               und Techniken. Die Absolventen und Absolventinnen
                                                                  können die Ergebnisse klar dokumentieren, präsentie-
§ 11 Elektronische Prüfungsleistungen                             ren, in den wissenschaftlichen Kontext einordnen sowie
§ 12 Antwort-Wahlverfahren                                        kritisch betrachten. Sie besitzen die Fähigkeiten zur
§ 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen                          Kommunikation und Kooperation sowie zum kritischen
                                                                  Urteilen und verantwortlichen Handeln. Über die meteo-
§ 14 Auslandsstudium                                              rologischen Qualifikationen hinaus besitzen die Absol-
§ 15 Studienabschluss                                             ventinnen und Absolventen individuelle Kenntnisse und
§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                      Kompetenzen, die sie im Studium affiner Disziplinen vor-
                                                                  wiegend aus den Bereichen der Geowissenschaften,
                                                                  Physik, Chemie, Mathematik und Informatik sowie an-
Anlagen
                                                                  grenzenden Bereichen der Geisteswissenschaften und
Anlage 1: Modulbeschreibungen                                     sowie im Zuge der Allgemeinen Berufsvorbereitung er-
Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne                      worben haben. Die Absolventinnen und Absolventen
                                                                  sind für Gender- und Diversitätsthemen, insbesondere
Anlage 3: Zeugnis (Muster)                                        im wissenschaftlichen und beruflichen Kontext, sensibili-
Anlage 4: Urkunde (Muster)                                        siert.
                                                                     (3) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-
                                                                  lorstudiengangs können bei der Bearbeitung von meteo-
                           §1
                                                                  rologischen und klimatologischen Sachverhalten und
                     Geltungsbereich
                                                                  Fragestellungen in Wissenschaft, Forschung oder im
Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des                 Zuge von Beratungen helfen. Mögliche Berufs- und Tä-
Bachelorstudiengangs Meteorologie des Fachbereichs                tigkeitsfelder finden sich innerhalb von Behörden, Ver-
Geowissenschaften der Freien Universität Berlin                   bände, Organisationen, Entwicklungsagenturen, Inge-
(Bachelorstudiengang) und in Ergänzung zur Rahmen-                nieurbüros, Versicherungen, Beratungsunternehmen,
studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität              Verwaltungen und Politik. Die Absolventinnen und Ab-
                                                                  solventen können innerhalb des öffentlichen Bereiches
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   tätig werden, vor allem in Hochschulen, Forschungsein-
am 19. Juni 2019 bestätigt worden.                                richtungen und fachspezifischen Bundes- und Landes-

134       FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

ämtern. Auch internationale Forschungseinrichtungen         Geowissenschaften und den praxisorientierten Berei-
und Organisationen bieten eine Reihe von Beschäfti-         chen der Physik, Mathematik, Informatik, Chemie und
gungsmöglichkeiten. Tätigkeitsfelder für Absolventinnen     Biologie. Es eröffnet aufgrund der Relevanz von Wetter
und Absolventen des Bachelorstudiengangs bieten sich        und Klima für ein breites Spektrum von Wirtschaft und
vor allem in folgenden Bereichen:                           Gesellschaft vielfältige Anwendungsfelder. Im Bachelor-
– Wettervorhersage und Beratung im Wirtschafts-,            studiengang finden Gender- und Diversitätsaspekte in
  See-, Flug-, Straßen- oder Reisewetterdienst bei          geeigneten Themenfeldern eine angemessene Berück-
  staatlichen oder privaten Arbeitgebern,                   sichtigung.

– Gutachtertätigkeit im Bereich der Bio-, Agrar- und Me-
  dizinmeteorologie, der Klimatologie, der Hydro- und                              §4
  Ökologie,                                                      Studienberatung und Studienfachberatung
– beratende Tätigkeit bei Bundes-, Landes- und Kom-
  munalbehörden (z. B. Umweltamt), bei der World Me-           (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-
  teorological Organization (WMO) und der UNESCO,           traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-
                                                            ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
– Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen),
                                                               (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-
– Veranstaltung gezielter Feldmessungen und Expedi-         schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrver-
  tionen sowie Ausbau und Betreuung von meteorologi-        anstaltungen im Bachelorstudiengang anbieten, zu den
  schen Netzen.                                             regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich
                                                            steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend
                                                            zur Verfügung.
                         §3
                    Studieninhalte                             (3) Den Studentinnen und Studenten wird empfohlen,
                                                            bei Studienaufnahme, spätestens zu Beginn des zwei-
    (1) Im Bachelorstudiengang werden grundlegende          ten Semesters an einer Studienfachberatung teilzuneh-
meteorologische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die       men.
Anwendung und Umsetzung wissenschaftlicher Er-                (4) Den Studentinnen und Studenten, welche die Re-
kenntnisse und Arbeitsweisen vermittelt. Die Studentin-     gelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten
nen und Studenten erlernen, Prozesse in der Atmo-           haben, wird dringend empfohlen, an einer Studienfach-
sphäre einschließlich der Wechselwirkungen mit an-          beratung teilzunehmen.
deren Teilen des Klimasystems mathematisch-natur-
wissenschaftlich zu betrachten, zu analysieren und
vorherzusagen. Der Studienbereich Synoptik/Klimatolo-                                §5
gie befasst sich mit der Vermittlung der physikalischen                       Prüfungsausschuss
Grundlagen der Meteorologie und Klimatologie, sowie
den grundlegenden meteorologischen Fernerkundungs-          Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
methoden und Messinstrumenten. Der Studienbereich           übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
Physik/Dynamik beinhaltet die Vermittlung der Grund-        Fachbereichsrat des Fachbereichs Geowissenschaften
lagen der klassischen Physik. Speziell im Bereich der       der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudien-
Dynamik findet eine meteorologische Anwendung der           gang eingesetzte Prüfungsausschuss.
Grundlagen der Hydro- und Thermodynamik statt. Im
Studienbereich Mathematik werden die mathematischen
Grundlagen zum Verständnis der klassischen Physik                                     §6
und der meteorologischen Anwendungen gelegt. Dieses                             Regelstudienzeit
beinhaltet vor allem die Grundlagen der Analysis und
der Linearen Algebra. Im Studienbereich Statistik/Pro-      Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
grammierung werden grundlegende Kenntnisse in der
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung vermittelt,
insbesondere im Hinblick auf die Auswertung meteo-                                §7
rologischer Daten, eine Einführung in Programmiertech-        Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
niken gegeben und durch Anwendung einer Program-
miersprache umgesetzt. Der Studienbereich Wissen-              (1) Im Bachelorstudiengang sind insgesamt 180 Leis-
schaftliches Arbeiten vermittelt allgemeine und fachspe-    tungspunkte (LP) zu erwerben. Das Lehrangebot ist in
zifische Techniken und Kenntnisse für die Erstellung von    inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert, die in
schriftlichen Arbeiten und Präsentationen, die insbeson-    der Regel zwei bis drei aufeinander bezogene Lehrver-
dere in der Bachelorarbeit Anwendung finden.                anstaltungen beinhalten.

  (2) Das Fach Meteorologie nimmt eine interdiszipli-         (2) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in:
näre Stellung im mathematisch-naturwissenschaftlichen       1. das Kernfach im Umfang von 145 LP einschließlich
Bereich ein und liefert wichtige Impulse vor allem in den      der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP,

                                                                        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019   135
FU-Mitteilungen

2. den affinen Bereich im Umfang von 5 LP und            zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-
3. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung      nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-
   (ABV) einschließlich Berufspraktikum im Umfang von    fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-
   30 LP.                                                mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die
                                                         den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die
  (3) Das Kernfach umfasst folgende Studienbereiche:     Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für
1. Studienbereich Synoptik/Klimatologie im Umfang von    die Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe-
   39 LP mit folgenden Modulen:                          schreibungen in der Anlage 1. Für die Module “Lineare
                                                         Algebra“ und „Analysis“ wird auf die Studienordnung und
  – Modul: Grundlagen der Meteorologie (8 LP),
                                                         Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Physik des
  – Modul: Physikalische Klimatologie (6 LP),            Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin ver-
  – Modul: Synoptische Meteorologie (7 LP),              wiesen. Für die Module „Grundlagen der Experimental-
                                                         physik“ und „Theoretische Physik“ wird auf die Studien-
  – Modul: Strahlung und Fernerkundung (6 LP),
                                                         und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
  – Modul: Instrumentenpraktikum (6 LP) und              Physik für das Lehramt des Fachbereichs Physik der
  – Modul: Wettervorhersage (6 LP).                      Freien Universität Berlin verwiesen.
2. Studienbereich Physik/Dynamik im Umfang von 51 LP       (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
   mit folgenden Modulen:                                Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische
                                                         Studienverlaufsplan in der Anlage 2.
  – Modul: Grundlagen der Experimentalphysik (20 LP),
  – Modul: Theoretische Physik 1 (7 LP)
  – Modul: Physikalisches Praktikum (8 LP),                                       §8
                                                                         Lehr- und Lernformen
  – Modul: Dynamik der Atmosphäre 1 (8 LP) und
  – Modul: Dynamik der Atmosphäre 2 (8 LP).                (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende
3. Studienbereich Mathematik im Umfang von 24 LP mit     Lehr- und Lernformen angeboten:
   folgenden Modulen:                                     1. Vorlesung (V): Vorlesungen vermitteln entweder ei-
  – Modul: Lineare Algebra (8 LP) und                        nen Überblick über einen größeren Gegenstands-
                                                             bereich des Faches und seine methodischen bzw.
  – Modul: Analysis (16 LP).
                                                             theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein
4. Studienbereich Statistik/Programmierung im Umfang         spezielles Stoffgebiet und seine Forschungspro-
   von 16 LP mit folgenden Modulen:                          bleme und dienen damit der Darstellung allgemeiner
  – Modul: Methoden der Datenverarbeitung in der             Zusammenhänge und theoretischer Grundlagen.
    Meteorologie (8 LP) und                                  Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweili-
                                                             gen Lehrkraft. Kurze Interaktionen und gemeinsame
  – Modul: Einführung in die Statistik und Wahrschein-
                                                             Übungselemente sind möglich.
    lichkeitstheorie (8 LP).
5. Studienbereich wissenschaftliches Arbeiten im Um-      2. Vertiefungsvorlesung (VV): Vertiefungsvorlesungen
   fang von 5 LP mit folgendem Modul:                        vermitteln vertiefende Kenntnisse über ein speziel-
                                                             les Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Die
  – Modul: Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentie-        vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen
    ren (5 LP).                                              Lehrkraft. Interaktionen und gemeinsame Diskussio-
   (4) Das Studium eines Moduls im Umfang von 5 LP           nen am Ende einzelner Abschnitte sind möglich.
im affinen Bereich erweitert das fachwissenschaftliche    3. Übung (Ü): Übungen dienen der Vermittlung von an-
Spektrum der Studentinnen und Studenten. Es wird             wendungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenz-
empfohlen, ein Modul aus folgenden Disziplinen zu wäh-       ten Stoffgebietes und dem Erwerb von praktischen
len: Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Ozeano-         Fähigkeiten und Arbeitstechniken. Die Studentinnen
grafie, Geografische Wissenschaften oder Geologische         und Studenten lernen eine Aufgabe selbstständig
Wissenschaften. Die Wahl anderer Module aus weiteren         nach wissenschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, die
Disziplinen kann beim Prüfungsausschuss beantragt            Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren.
werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den           Oft dienen Übungen dem vielseitigen Durchdenken in
Antrag. Die Modulbeschreibungen sind den jeweils gel-        Variationen um das Verständnis zu erweitern. Die
tenden Studienordnungen der einzelnen Studiengänge           vorrangigen Arbeitsformen sind das Üben von Ar-
zu entnehmen. Die Module der affinen Bereiche und da-        beitstechniken, Praxis- oder Sprachkenntnissen, ver-
rin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und        tiefende Gespräche sowie Gruppenarbeit und die
Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich         praktische Einübung von fachspezifischen Fertigkei-
ABV übereinstimmen.                                          ten. Übungen begleiten oftmals eine Vorlesung oder
  (5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte           ein Praktikum. Die Lehrkraft leitet an und kontrolliert
und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den       die Tätigkeiten.

136     FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

 4. Seminar am PC (PC-S): Seminare am PC dienen in             (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können
    der Präsenzzeit der Vermittlung von Kenntnissen ei-     in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.
    nes abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb           Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen
    von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig       Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei
    zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kri-     werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die
    tisch zu diskutieren. Die vorrangige Arbeitsform ist    zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer-
    das gemeinsame Arbeiten am PC unter Einführung          sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und
    und Anwendung von Spezialsoftware.                      Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig
 5. Action-Learning (AL): Beim Action Learning arbeitet     und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in
    ein Team an einem für eine Organisation konkreten       der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion
    und relevanten Projekt und reflektiert gleichzeitig     von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung
    den Lernprozess. Action Learning basiert auf der        der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh-
    Überzeugung, dass Mitarbeiter einer Organisation        renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs-
    am besten anhand einer realen Herausforderung           kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.
    lernen. Durch die Anwendung von Action Learning
    entsteht ein gleichermaßen doppelter Nutzen: Einer-
    seits wird ein Bedürfnis der Organisation befriedigt                           §9
    und andererseits werden Individuen und Gruppen            Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
    weiterentwickelt.
                                                               (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
 6. Lernwerkstatt (LW): Die Lernwerkstatt ist eine ma-
                                                            (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über
    terialreiche Lernumgebung, in deren Zentrum prak-
                                                            die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere
    tisches und eigenaktives Lernen sowie Lernen
                                                            wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo-
    durch eigene Erfahrungen steht. Die Lernwerkstatt
                                                            gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations-
    kann in Form von Laboratorien, Simulationseinrich-
                                                            adäquate, auch international ausgerichtete berufliche
    tungen und Übungswerkstätten mit dem Ziel der
                                                            Tätigkeiten nach dem Studium.
    Vermittlung von Einsichten in ganzheitlich-komplexe
    Zusammenhänge gestaltet sein. Die vorrangige Ar-           (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in
    beitsform ist die Vermittlung berufspraktischer oder    der Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbe-
    forschungsmethodischer Kompetenzen und deren            reich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstu-
    Anwendung an vielfältigen Beispielen.                   diengängen der Freien Universität Berlin (SPO-ABV) so-
 7. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der in-         wie dieser Studien- und Prüfungsordnung beschrieben.
    tensiven Auseinandersetzung mit exemplarischen             (3) Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatori-
    Themenbereichen und der Einübung selbstständi-          sches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompe-
    gen wissenschaftlichen Arbeitens. Die vorrangigen       tenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelder
    Arbeitsformen sind durch Seminargespräche beglei-       abdecken. Es sind folgende Module zu absolvieren:
    tete Lektüre von Fachliteratur und Quellen und die
    selbstständig erarbeitete mündliche oder schriftliche   1. Ein Modul im Umfang von 5 LP aus den folgenden
    Präsentation der Lektüreergebnisse. Der Selbststu-         Modulen des Kompetenzbereichs – Zusatzqualifika-
    dienanteil ist deutlich höher als im Seminar.              tionen
 8. Proseminar (PS): Proseminare dienen der Vertie-           – Modul: Medienmeteorologie (5 LP)
    fung von Lerninhalten durch Erschließung der jewei-
                                                              – Modul: Datenanalyse und Visualisierung (5 LP)
    ligen wissenschaftlichen Literatur und der Festigung
    von Qualifikationszielen durch die exemplarische          – Modul: Erstellen von Wetterinformationen im ope-
    Anwendung von typischen Arbeitsmethoden. Die                rationellen Umfeld (5 LP)
    vorrangige Arbeitsform ist eine aktive Teilnahme in
    gemeinsamen Diskussionen oder beim Einzelstu-             – Modul: Einführung in die Luftreinhaltung (5 LP)
    dium der Literatur.                                       – Modul: Umweltmonitoring im Eigenbau (5 LP)
 9. Kolloquium (Ko): Kolloquien dienen dem fachlichen          Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und
    Gedankenaustausch ohne vorgegebene Formen                  Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
    und der Vorstellung/Präsentation aktueller eigener         zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven
    Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit der               Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden
    Bachelorarbeit. Diese können auch den Charakter            Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur
    einer Rechenschaftsablage haben – etwa beim „Kol-          regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lern-
    loquieren“ eines Übungsstoffes oder der verwende-          formen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leis-
    ten Literatur.                                             tungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäu-
10. Laborpraktika (LP): Laborpraktika dienen der Vermitt-      figkeit informieren für die Module des Bachelorstudi-
    lung praktischer und analytischer Fähigkeiten und          engangs die Modulbeschreibungen in der Anlage 1,
    Verfahren im Labor unter Anleitung einer Lehrkraft.        Punkt II.

                                                                        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019   137
FU-Mitteilungen

2. frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen          sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb
   und                                                        der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-
3. ein Berufspraktikum im Umfang von 5, 10 oder 15 LP;        gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
   empfohlen wird ein Berufspraktikum im Umfang von              (5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 Wörter umfas-
   10 LP.                                                     sen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt
                                                              300 Stunden. Die Bearbeitungsfrist beträgt 18 Wochen.
   (4) Das im Rahmen des Studienbereichs ABV zu ab-
                                                              Sie wird in deutscher oder englischer Sprache abge-
solvierende Berufspraktikum soll den Studentinnen und
                                                              fasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die An-
Studenten einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätig-
                                                              fertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache
keitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen der
                                                              gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten die-
Praxis konfrontieren. Es dient der Überprüfung der er-
                                                              sem Antrag zugestimmt haben.
worbenen Kenntnisse und hat damit eine Orientierungs-
funktion für eine zielorientierte und berufsqualifizierende      (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum
Ausrichtung des Studiums. Eine Aufteilung des Berufs-         der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-
praktikums auf zwei unterschiedliche Praktikumsstellen        schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten
oder in zwei zeitliche Abschnitte ist möglich. Die Bera-      zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als
tung zu den allgemeinen Regelungen des Berufsprak-            nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin
tikums und Unterstützung bei der Praktikumswahl wird          oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder
im Rahmen der Studienfachberatung in Verbindung mit           er die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine
dem Career Service der Freien Universität Berlin durch-       anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
geführt.                                                      benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinen-
                                                              schriftlichen, gebundenen Exemplaren sowie in elektro-
  (5) Die Module gemäß Abs. 3 und darin erbrachte
                                                              nischer Form im Portable-Document-Format (PDF) ab-
Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen
                                                              zugeben. Die PDF-Datei muss den Text der Bachelorar-
des Kernfaches gemäß § 7 Abs. 3 und den gewählten
                                                              beit maschinenlesbar und nicht nur grafisch enthalten;
Modulangeboten aus dem Affinen Bereich gemäß § 7
                                                              ferner darf sie keine Rechtebeschränkung aufweisen.
Abs. 4 übereinstimmen.
                                                              Ein Exemplar ist für die Bibliothek des Fachbereichs be-
                                                              stimmt.
                         § 10                                     (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von acht Wochen
                     Bachelorarbeit                           von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-
                                                              berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-
  (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin      werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der
oder der Student in der Lage ist, eine Fragestellung auf      Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten
dem Gebiet der Meteorologie nach wissenschaftlichen           sein. Nicht habilitierte akademische Mitarbeiterinnen
Methoden selbstständig zu bearbeiten und die gewon-           und Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte dürfen zu Prüfe-
nenen Ergebnisse schriftlich angemessen darzustellen          rinnen und Prüfern der Bachelorarbeit nur bestellt wer-
und zu bewerten.                                              den, soweit sie promoviert sind. In fachlich begründeten
                                                              Fällen kann der Prüfungsausschuss eine nicht dem Ins-
   (2) Studentinnen und Studenten werden auf Antrag
                                                              titut für Meteorologie der Freien Universität Berlin an-
zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel-
                                                              gehörende promovierte Wissenschaftlerin oder promo-
lung nachweisen, dass sie
                                                              vierten Wissenschaftler als Zweitprüferin oder Zweit-
1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-       prüfer der Bachelorarbeit bestellen.
   sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
                                                                 (8) Die Gutachter können im Rahmen ihres Gutach-
2. bereits Module des Kernfachs im Umfang von insge-          tens Korrekturen an der Bachelorarbeit fordern. In die-
   samt mindestens 111 LP im Bachelorstudiengang ab-          sem Fall informieren sie gemeinsam den Prüfungsaus-
   solviert haben.                                            schuss, der über diese Forderung beschließt. Im Fall der
   (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit            Nachbearbeitung der Bachelorarbeit muss innerhalb ei-
sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-           ner vom Prüfungsausschuss bestimmten angemesse-
gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung         nen Zeit eine neue Version als PDF-Datei und zusätzlich
einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-         als ein gebundenes Exemplar abgeliefert werden.
schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor-                 (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note
arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet          für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)
über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die             ist.
Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß                 (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-
Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss        arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
eine Betreuerin oder einen Betreuer ein.                      beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
  (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit            rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der                die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-           lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des

138      FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-       Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamtzahl der erzielba-
fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im          ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so
Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,         ist die Prüfungsleistung insgesamt zu wiederholen.
die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in       (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-
besonderer Weise prägt, unterscheidet.                      fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder
                                                            der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer-
                                                            tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze)
                       § 11                                 oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem
         Elektronische Prüfungsleistungen                   Studenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr
                                                            als 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die    des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von            durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela-
digitalen Technologien.                                     tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von      grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu-
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-    dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs-         mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü-       reicht haben.
fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzu-        (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
stellen.                                                    leistungen sind wie folgt zu bewerten:
   (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität    Hat die Studentin oder der Student die für das Bestehen
der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür        der Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindest-
werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro-          bewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note
nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech-
                                                            – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten
zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro-      – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger
nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit           als 75 %,
unverändert und vollständig sind.                           – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber
   (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-      weniger als 50 %,
fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder   – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als
des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem         25 %
Prüfer zu überprüfen.
                                                            der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-
                                                            tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte
                                                            zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten
                        § 12
                                                            gilt im Übrigen die RSPO.
               Antwort-Wahl-Verfahren
                                                              (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3
   (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-       und 4 finden keine Anwendung, wenn
Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-      1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben
len.                                                           gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-
   (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-        Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-
tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt           werten, identisch sind
worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Be-      oder
antwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet eine
Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungsunterla-      2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-
gen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prü-              aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens
fungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der Prü-            an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des
fungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben darauf,          Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht
ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls       übersteigt.
abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse
ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prü-
fungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Fest-                           § 13
stellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichti-            Wiederholung von Prüfungsleistungen
gen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergeb-
nisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben min-             (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor-
dert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der       arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis-
Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer         tungen dreimal wiederholt werden.
Studentin oder eines Studenten auswirken. Übersteigt          (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete
der Anteil der Bewertungspunkte der zu eliminierenden       Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

                                                                        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019   139
FU-Mitteilungen

                         § 14                             liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-
                   Auslandsstudium                        fungsausschuss.

   (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-          (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
landsstudium empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstu-        schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die
diums sollen Leistungen erbracht werden, die für den      Studentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und
Bachelorstudiengang anrechenbar sind.                     eine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma
                                                          Supplement (englische und deutsche Version). Darüber
   (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer
                                                          hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den
Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-
                                                          einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript)
ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Bachelor-
                                                          erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio-
studiengang zuständigen Prüfungsausschusses sowie
                                                          nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die
Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des
Auslandsstudiums zu erbringenden Leistungen, die
gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang                             § 16
sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten            Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß
erbrachte Leistungen werden anerkannt.                       (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                                                          lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
  (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh-
                                                          Universität Berlin) in Kraft.
rend des fünften Fachsemesters des Studiengangs zu
absolvieren.                                                (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den
  (4) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro-         Bachelorstudiengang vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilun-
gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei     gen 83/2012, S. 1831) und die Prüfungsordnung für den
der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.        Bachelorstudiengang vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilun-
                                                          gen 83/2012, S. 1850) außer Kraft.
  (5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs-
praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu            (3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-
absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service    ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-
und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prakti-    gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wer-
kumsbeauftragte.                                          den. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkraft-
                                                          treten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an
                                                          der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind,
                         § 15                             studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund-
                   Studienabschluss                       lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2,
                                                          sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die
   (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass   Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim
die gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbracht     Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den
worden sind.                                              Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der
   (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit    Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksich-
die Studentin oder der Student an einer Hochschule im     tigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits
gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit     begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über
einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden        deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung
und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-    zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen
genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-   von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot
gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen      Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den
endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-   Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs-
benden Prüfungsverfahren befindet.                        zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk-
                                                          sam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
  (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab-
schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor-        (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei-      Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß
zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder     Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022
des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-     gewährleistet.

140      FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der
                                                            dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte
                                                            als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand,
Erläuterungen:                                              der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun-
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        den.
Modul des Bachelorstudiengangs
                                                            Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
l   die Bezeichnung des Moduls,                             Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernfor-
    Moduls,                                                 men und der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungs-
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen       leistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb
    Modul,                                                  der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungs-
                                                            punkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             mindestens 80 % der in den Lehr- und Lernformen eines
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wur-
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-   den. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,     einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie den-
                                                            noch dringend empfohlen. Die Festlegung einer Prä-
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           senzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und
l   die Prüfungsformen,                                     Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme ledig-
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,                  lich empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in
                                                            denen alternative Formen der aktiven Teilnahme vorge-
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           sehen sind, sind die entsprechend dem studentischen
l   die Regeldauer des Moduls,                              Arbeitsaufwand zu bestimmenden Formen der aktiven
l   die Häufigkeit des Angebots,                            Teilnahme für das jeweilige Semester von der verant-
                                                            wortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstal-
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          tungstermin festzulegen.
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge-
tigen insbesondere                                          hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werden
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-      mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge-
    zeit,                                                   schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifikations-
                                                            ziele des Moduls zu beziehen und überprüft die Errei-
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer
                                                            chung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prüfungs-
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,
                                                            umfang wird auf das dafür notwendige Maß beschränkt.
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     In Modulen, in denen alternative Prüfungsformen vorge-
    tung,                                                   sehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semes-
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     ters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im
    Studienphasen,                                          ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
    tungen,                                                 nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg-
l   die Prüfungszeit selbst.                                reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo-
                                                            duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei-
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige
Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu-         Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung
denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres   für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben         Leistungspunkte.

                                                                        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019   141
FU-Mitteilungen

I. Kernfach
1. Studienbereich Synoptik/Klimatologie

Modul: Grundlagen der Meteorologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen grundlegende Kenntnisse in theoretischen und praktischen Ansätzen
und sind mit den Arbeitsweisen der Meteorologie vertraut. Sie verstehen meteorologische Phänomene als Ergeb-
nisse physikalischer Prozesse.
Inhalte:
Zusammensetzung und Aufbau der Atmosphäre, thermodynamische Grundgleichungen, Temperaturgradienten
und Stabilität, Bewegungsgleichungen, Feuchtegrößen, Niederschlagsbildung, Wettersysteme.
Grundlagen des meteorologischen Beobachtens und meteorologischer Messungen, beobachtete und gemessene
Größen und Phänomene, Verarbeitung, Darstellung und Interpretation von Messungen und Beobachtungen, Ver-
arbeitung in Felddarstellungen (Wetterkarten).

       Lehr- und             Präsenzstudium                Formen aktiver                  Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                             Teilnahme                            (Stunden)

                                                                                 Präsenzzeit V                  30
Vorlesung                             2                           –              Vor- und Nachbereitung V       40
                                                                                 Präsenzzeit Ü                  30
Übung                                 2             Übungsaufgaben               Vor- und Nachbereitung Ü       40
                                                                                 Präsenzzeit AL                 30
                                                                                 Vor- und Nachbereitung AL      20
Action Learning                       2             Übungsaufgaben
                                                                                 Prüfungsvorbereitung und
                                                                                 Prüfung                        50
Modulprüfung:                                       Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                                    Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                                    Prüfungsleistung durchgeführt werden kann,
                                                    oder
                                                    Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen;
                                                    Übung und Action Learning: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       240 Stunden                                  8 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester, Vorlesung und Übung im Wintersemester, Action-
                                                    Learning als einwöchige Blockveranstaltung im Sommersemester
Häufigkeit des Angebots:                            Einmal jährlich, Beginn im Wintersemester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Meteorologie

142        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Physikalische Klimatologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Komponenten des Klimasystems beschreiben und
verstehen die wichtigsten physikalischen Prozesse, die diese Komponenten und ihre Interaktion charakterisieren.
Sie sind in der Lage, Messungen sowie Ergebnisse von Klimamodellen zu bewerten und können einschlägige
Literatur verstehen und kritisch beurteilen.
Inhalte:
Physikalische Beschreibung der verschiedenen Komponenten des Klimasystems: Atmosphäre, Ozean, Kryo-
sphäre, Biosphäre und deren Wechselwirkung, Globaler Energiehaushalt und Wasserkreislauf, Klimamodelle und
Beobachtungsdaten, interne Variabilität des Klimasystems, natürlicher und anthropogener Klimawandel.

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                             (Stunden)

                                                                          Präsenzzeit V                       30
Vorlesung                       2                         –               Vor- und Nachbereitung V            40
                                                                          Präsenzzeit Ü                       30
                                                                          Vor- und Nachbereitung Ü            40
Übung                           2           Übungsaufgaben                Prüfungsvorbereitung und
                                                                          Prüfung                             40
Modulprüfung:                               Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                            Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                            Prüfungsleistung durchgeführt werden kann,
                                            oder
                                            Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                               Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               180 Stunden                                   6 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                             Bachelorstudiengang Meteorologie

                                                                     FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019    143
FU-Mitteilungen

Modul: Synoptische Meteorologie
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten verstehen die dreidimensional räumlichen und zeitlichen Zusammenhänge, wel-
che die Wetterabläufe bestimmen. Sie sind in der Lage, die aktuelle Wetterlage zu analysieren, darzustellen und
zu bewerten.
Inhalte:
Einführung in die dreidimensionale Diagnose synoptisch-skaliger Wettersysteme der mittleren Breiten: Luftmassen
und Fronten, Zyklonen und Antizyklonen, Strahlströme und Wellen der Westwindzone und deren zeitliche Entwick-
lung und Relation zu Wettererscheinungen
Darüber hinaus werden praktische Arbeiten am (Graphik-) System Ninjo des DWD angeleitet und selbständig
durchgeführt. Hierbei werden aktuelle Beispiele zu dem Stoff der jeweiligen Vorlesung weltweit und nach Möglich-
keit in Bezug auf die aktuelle Wetterlage im Atlantisch-Europäischen Sektor analysiert.

       Lehr- und             Präsenzstudium                Formen aktiver                  Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                             Teilnahme                          (Stunden)

                                                                                 Präsenzzeit VV                   45
Vertiefungsvorlesung                  3                           –              Vor- und Nachbereitung VV        65
                                                                                 Präsenzzeit PC-S A               15
                                                                                 Vor- und Nachbereitung PC-S A 20
Seminar am PC A                       1             Übungsaufgaben
                                                                                 Präsenzzeit PC-S B               15
                                                                                 Vor- und Nachbereitung PC-S B 20
Seminar am PC B                       1             Übungsaufgaben               Prüfungsvorbereitung und
                                                                                 Prüfung                          30
Modulprüfung:                                       Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                                    Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                                    Prüfungsleistung durchgeführt werden kann,
                                                    oder
                                                    Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Vertiefungsvorlesung: Teilnahme wird empfohlen,
                                                    Seminar am PC: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       210 Stunden                                 7 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Einmal jährlich, Beginn im Sommersemester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Meteorologie

144        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Strahlung und Fernerkundung
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls „Grundlagen der Experimentalphysik“
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende Kenntnisse der Strahlungsprozesse in der Atmo-
sphäre und können einfache Strahlungsgrößen berechnen.
Inhalte:
Vermittlung der Grundlagen der atmosphärischen Strahlung und Fernerkundung. Schwarzkörperstrahlung, Planck-
sches Strahlungsgesetz, solare und terrestrische Strahlung, Absorption atmosphärischer Gase, Rayleigh- und Mie-
Streuung, Strahlungsbilanz des Systems Erde-Atmosphäre, Fernerkundung atmosphärischer Größen (Moleküle,
Aerosole, Wolken, Niederschlag).

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                             (Stunden)

                                                                          Präsenzzeit V                       30
Vorlesung                       2                         –               Vor- und Nachbereitung V            40
                                                                          Präsenzzeit Ü                       30
                                                                          Vor- und Nachbereitung Ü            40
Übung                           2           Übungsaufgaben                Prüfungsvorbereitung und
                                                                          Prüfung                             40
Modulprüfung:                               Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                            Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                            Prüfungsleistung durchgeführt werden kann,
                                            oder
                                            Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                               Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen; Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               180 Stunden                                   6 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                             Bachelorstudiengang Meteorologie

                                                                     FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019    145
FU-Mitteilungen

Modul: Instrumentenpraktikum
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten kennen die Funktionsweise meteorologischer Messinstrumente und -verfahren
und können mit den Geräten umgehen. Sie können Messungen selbst durchführen und auswerten.
Inhalte:
Physikalische Messprinzipien und Eigenschaften (Eichkurven, Genauigkeit, Zeitkonstanten) der wichtigsten mete-
orologischen Instrumente zur Bestimmung von Temperatur, Feuchte, Niederschlag, Luftdruck, Strahlung, Boden-
und Höhenwind. Aufbau automatischer Klimastationen. Statistische Auswertung und Interpretation der Messrei-
hen. Versuche in Labor und Feld.

       Lehr- und             Präsenzstudium                 Formen aktiver              Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                              Teilnahme                     (Stunden)

                                                    Übungen mit Messgeräten,
Lernwerkstatt                         3             Darstellung und Auswertung
                                                    der Messergebnisse         Präsenzzeit LW              45
                                                    Präsentation eines Mess-   Vor- und Nachbereitung LW   90
                                                    verfahrens im Kurzvortrag,
                                                                               Präsenzzeit PS              15
                                                    Veranstaltungsort: Meteo-
Proseminar                            1
                                                    rologisches Observatorium Vor- und Nachbereitung PS    30
                                                    oder anderer Gerätestand-
                                                    ort
Modulprüfung:                                       Keine
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       180 Stunden                             6 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Meteorologie

146        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Wettervorhersage
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls „Synoptische Meteorologie“ oder des Moduls
„Strahlung und Fernerkundung“
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten sind mit den theoretischen und praktischen Grundlagen und Methoden der Wet-
tervorhersage vertraut. Sie sind in der Lage den Inhalt wissenschaftlicher Texte und Konzepte zu dieser Thematik
in Vorträgen zu vermitteln, wissenschaftliche Ideen und Ansätze zu begründen, darzustellen und in Diskussionen
zu vertreten. Ebenso können sie aktuelle synoptische Informationen (Beobachtungen, konventionelle Messungen,
Fernerkundungsdaten, diagnostische Felder) und numerische Prognosen (prognostische Felder aus verschiede-
nen numerischen Modellen, Prognosehilfen usw.) eigenständig interpretieren und in Vorträgen vermitteln.
Inhalte:
Seminarvorträge der Studentinnen und Studenten mit Hilfe von deutsch- und englischsprachigen Publikationen
aus wissenschaftlichen Zeitschriften zu Grundlagen, Methoden und Güte von Wettervorhersagen. Eigenständige
Interpretation von synoptisch-meteorologischer Feldern, Fernerkundungsdaten, Satellitenbildern und Prognosen
aus Analysedaten und verschiedenen numerischen Modellen. Konstruktion von Bodenvorhersagekarten im NinJo-
System.

     Lehr- und          Präsenzstudium              Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                             (Stunden)

                                                                           Präsenzzeit HS                      30
Hauptseminar                     2           Vortrag                       Vor- und Nachbereitung HS           40
                                                                           Präsenzzeit LW                      30
                                                                           Vor- und Nachbereitung LW           40
                                             Übungsaufgaben,
Lernwerkstatt                    2                                         Prüfungsvorbereitung und
                                             Wetterbesprechung
                                                                           Prüfung                             40
Modulprüfung:                                Vortrag (ca. 45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung
                                             (ca. 3 000 Wörter)
                                             oder
                                             Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                180 Stunden                                   6 LP
Dauer des Moduls:                            Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Meteorologie

                                                                      FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019    147
FU-Mitteilungen

2. Studienbereich Physik/Dynamik

Für die Module „Grundlagen der Experimentalphysik“ und „Theoretische Physik“ wird auf die Studien- und Prüfungs-
ordnung für den Bachelorstudiengang Physik für das Lehramt des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin
verwiesen.

Modul: Physikalisches Praktikum
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Physik/Physik
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen physikalische Grundkenntnisse und können ihr Wissen auf konkrete na-
turwissenschaftliche Fragestellungen anwenden. Sie sind fähig, einfache experimentelle Aufgaben im Fach Physik
nach den Maßstäben guter wissenschaftlicher Praxis zu lösen. Die Studentinnen und Studenten können naturwis-
senschaftliche und technische Informationen zielgerichtet recherchieren, nachvollziehbar dokumentieren, gewon-
nene quantitative Daten bearbeiten, geeignet graphisch darstellen und bewerten. Die Studentinnen und Studenten
haben außerdem erste Erfahrungen mit der Koordination von Arbeitsprozessen, der Kommunikation in Kleingrup-
pen (und Lösung von auftretenden Problemen) gewonnen.
Inhalte:
Durchführung von Experimenten, Messmethodik, Messtechnik, Umgang mit Messunsicherheiten, statistische Aus-
wertmethoden, kritische Bewertung und Diskussion der Ergebnisse, Dokumentation der Versuchsdurchführung,
schriftliche und mündliche Darstellung von Themen, Auswertungen und Ergebnissen (Bericht/Protokoll).

       Lehr- und             Präsenzstudium                 Formen aktiver                Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                              Teilnahme                        (Stunden)

                                                                                Präsenzzeit LP I               45
Laborpraktikum I                      3
                                                    Praktische Versuchs-        Vor- und Nachbereitung PI      90
                                                    durchführung und schrift-
                                                    liche Auswertung            Präsenzzeit LP II              30
Laborpraktikum II                     2
                                                                                Vor- und Nachbereitung LP II   75
Modulprüfung:                                       Keine
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       240 Stunden                               8 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Meteorologie

148        FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
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