Mitteilungen - Freie Universität Berlin
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 13/2019, 26. Juni 2019 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- studiengang Meteorologie des Fachbereichs Geowissenschaften der Freien Universität Berlin 134 Studien- und Prüfungsordnung für den Master- studiengang Ägyptologie des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin 162 Zugangssatzung der Freien Universität Berlin für den Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Profil Quereinstieg 179 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 133
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er- studiengang Meteorologie des Fachbereichs bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun- Geowissenschaften der Freien Universität Berlin gen) im Bachelorstudiengang. Präambel §2 Qualifikationsziele Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom (1) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der grundlegende wissenschaftliche Fach- und Methoden- Fachbereichsrat des Fachbereichs Geowissenschaften kenntnisse. Sie sind sowohl für einen weiterführenden der Freien Universität Berlin am 8. Mai 2019 die fol- Studiengang als auch für die Aufnahme einer berufli- gende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- chen Tätigkeit qualifiziert, wobei sie auf die sich ständig studiengang Meteorologie des Fachbereichs Geowis- weiterentwickelnden beruflichen Anforderungen theore- senschaften der Freien Universität Berlin erlassen: * tisch und methodisch vorbereitet sind und die wissen- schaftlichen Erkenntnisse auch in der Praxis anwenden Inhaltsverzeichnis können. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Grundlagenwissen in der Meteorologie. Sie sind §1 Geltungsbereich mit den wissenschaftlichen Arbeitsweisen, dem Stand §2 Qualifikationsziele der Forschung, entsprechenden Methoden, Inhalten §3 Studieninhalte und ihrer Anwendung vertraut und in der Lage, die Pro- zesse und nichtlinearen Wechselwirkungen in der Atmo- §4 Studienberatung und Studienfachberatung sphäre auf verschiedenen Skalen in Raum und Zeit zu §5 Prüfungsausschuss verstehen. §6 Regelstudienzeit (2) Sie können sich selbstständig in meteorologi- §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen sche Fragestellungen einarbeiten, ein Arbeitsprojekt be- grenzten Umgangs zielorientiert planen, durchführen §8 Lehr- und Lernformen und zum Abschluss bringen. Dies beinhaltet, passend §9 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung zur Fragestellung, die Auswahl mathematisch-physika- (ABV) lischer Arbeitsmethoden, meteorologischer Instrumente § 10 Bachelorarbeit und Techniken. Die Absolventen und Absolventinnen können die Ergebnisse klar dokumentieren, präsentie- § 11 Elektronische Prüfungsleistungen ren, in den wissenschaftlichen Kontext einordnen sowie § 12 Antwort-Wahlverfahren kritisch betrachten. Sie besitzen die Fähigkeiten zur § 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen Kommunikation und Kooperation sowie zum kritischen Urteilen und verantwortlichen Handeln. Über die meteo- § 14 Auslandsstudium rologischen Qualifikationen hinaus besitzen die Absol- § 15 Studienabschluss ventinnen und Absolventen individuelle Kenntnisse und § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Kompetenzen, die sie im Studium affiner Disziplinen vor- wiegend aus den Bereichen der Geowissenschaften, Physik, Chemie, Mathematik und Informatik sowie an- Anlagen grenzenden Bereichen der Geisteswissenschaften und Anlage 1: Modulbeschreibungen sowie im Zuge der Allgemeinen Berufsvorbereitung er- Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne worben haben. Die Absolventinnen und Absolventen sind für Gender- und Diversitätsthemen, insbesondere Anlage 3: Zeugnis (Muster) im wissenschaftlichen und beruflichen Kontext, sensibili- Anlage 4: Urkunde (Muster) siert. (3) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache- lorstudiengangs können bei der Bearbeitung von meteo- §1 rologischen und klimatologischen Sachverhalten und Geltungsbereich Fragestellungen in Wissenschaft, Forschung oder im Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Zuge von Beratungen helfen. Mögliche Berufs- und Tä- Bachelorstudiengangs Meteorologie des Fachbereichs tigkeitsfelder finden sich innerhalb von Behörden, Ver- Geowissenschaften der Freien Universität Berlin bände, Organisationen, Entwicklungsagenturen, Inge- (Bachelorstudiengang) und in Ergänzung zur Rahmen- nieurbüros, Versicherungen, Beratungsunternehmen, studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Verwaltungen und Politik. Die Absolventinnen und Ab- solventen können innerhalb des öffentlichen Bereiches * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin tätig werden, vor allem in Hochschulen, Forschungsein- am 19. Juni 2019 bestätigt worden. richtungen und fachspezifischen Bundes- und Landes- 134 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen ämtern. Auch internationale Forschungseinrichtungen Geowissenschaften und den praxisorientierten Berei- und Organisationen bieten eine Reihe von Beschäfti- chen der Physik, Mathematik, Informatik, Chemie und gungsmöglichkeiten. Tätigkeitsfelder für Absolventinnen Biologie. Es eröffnet aufgrund der Relevanz von Wetter und Absolventen des Bachelorstudiengangs bieten sich und Klima für ein breites Spektrum von Wirtschaft und vor allem in folgenden Bereichen: Gesellschaft vielfältige Anwendungsfelder. Im Bachelor- – Wettervorhersage und Beratung im Wirtschafts-, studiengang finden Gender- und Diversitätsaspekte in See-, Flug-, Straßen- oder Reisewetterdienst bei geeigneten Themenfeldern eine angemessene Berück- staatlichen oder privaten Arbeitgebern, sichtigung. – Gutachtertätigkeit im Bereich der Bio-, Agrar- und Me- dizinmeteorologie, der Klimatologie, der Hydro- und §4 Ökologie, Studienberatung und Studienfachberatung – beratende Tätigkeit bei Bundes-, Landes- und Kom- munalbehörden (z. B. Umweltamt), bei der World Me- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen- teorological Organization (WMO) und der UNESCO, traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be- ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. – Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- – Veranstaltung gezielter Feldmessungen und Expedi- schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrver- tionen sowie Ausbau und Betreuung von meteorologi- anstaltungen im Bachelorstudiengang anbieten, zu den schen Netzen. regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung. §3 Studieninhalte (3) Den Studentinnen und Studenten wird empfohlen, bei Studienaufnahme, spätestens zu Beginn des zwei- (1) Im Bachelorstudiengang werden grundlegende ten Semesters an einer Studienfachberatung teilzuneh- meteorologische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die men. Anwendung und Umsetzung wissenschaftlicher Er- (4) Den Studentinnen und Studenten, welche die Re- kenntnisse und Arbeitsweisen vermittelt. Die Studentin- gelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten nen und Studenten erlernen, Prozesse in der Atmo- haben, wird dringend empfohlen, an einer Studienfach- sphäre einschließlich der Wechselwirkungen mit an- beratung teilzunehmen. deren Teilen des Klimasystems mathematisch-natur- wissenschaftlich zu betrachten, zu analysieren und vorherzusagen. Der Studienbereich Synoptik/Klimatolo- §5 gie befasst sich mit der Vermittlung der physikalischen Prüfungsausschuss Grundlagen der Meteorologie und Klimatologie, sowie den grundlegenden meteorologischen Fernerkundungs- Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die methoden und Messinstrumenten. Der Studienbereich übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Physik/Dynamik beinhaltet die Vermittlung der Grund- Fachbereichsrat des Fachbereichs Geowissenschaften lagen der klassischen Physik. Speziell im Bereich der der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudien- Dynamik findet eine meteorologische Anwendung der gang eingesetzte Prüfungsausschuss. Grundlagen der Hydro- und Thermodynamik statt. Im Studienbereich Mathematik werden die mathematischen Grundlagen zum Verständnis der klassischen Physik §6 und der meteorologischen Anwendungen gelegt. Dieses Regelstudienzeit beinhaltet vor allem die Grundlagen der Analysis und der Linearen Algebra. Im Studienbereich Statistik/Pro- Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. grammierung werden grundlegende Kenntnisse in der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung vermittelt, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung meteo- §7 rologischer Daten, eine Einführung in Programmiertech- Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen niken gegeben und durch Anwendung einer Program- miersprache umgesetzt. Der Studienbereich Wissen- (1) Im Bachelorstudiengang sind insgesamt 180 Leis- schaftliches Arbeiten vermittelt allgemeine und fachspe- tungspunkte (LP) zu erwerben. Das Lehrangebot ist in zifische Techniken und Kenntnisse für die Erstellung von inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert, die in schriftlichen Arbeiten und Präsentationen, die insbeson- der Regel zwei bis drei aufeinander bezogene Lehrver- dere in der Bachelorarbeit Anwendung finden. anstaltungen beinhalten. (2) Das Fach Meteorologie nimmt eine interdiszipli- (2) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in: näre Stellung im mathematisch-naturwissenschaftlichen 1. das Kernfach im Umfang von 145 LP einschließlich Bereich ein und liefert wichtige Impulse vor allem in den der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP, FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 135
FU-Mitteilungen 2. den affinen Bereich im Umfang von 5 LP und zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- 3. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- (ABV) einschließlich Berufspraktikum im Umfang von fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- 30 LP. mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die (3) Das Kernfach umfasst folgende Studienbereiche: Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für 1. Studienbereich Synoptik/Klimatologie im Umfang von die Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe- 39 LP mit folgenden Modulen: schreibungen in der Anlage 1. Für die Module “Lineare Algebra“ und „Analysis“ wird auf die Studienordnung und – Modul: Grundlagen der Meteorologie (8 LP), Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Physik des – Modul: Physikalische Klimatologie (6 LP), Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin ver- – Modul: Synoptische Meteorologie (7 LP), wiesen. Für die Module „Grundlagen der Experimental- physik“ und „Theoretische Physik“ wird auf die Studien- – Modul: Strahlung und Fernerkundung (6 LP), und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang – Modul: Instrumentenpraktikum (6 LP) und Physik für das Lehramt des Fachbereichs Physik der – Modul: Wettervorhersage (6 LP). Freien Universität Berlin verwiesen. 2. Studienbereich Physik/Dynamik im Umfang von 51 LP (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im mit folgenden Modulen: Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2. – Modul: Grundlagen der Experimentalphysik (20 LP), – Modul: Theoretische Physik 1 (7 LP) – Modul: Physikalisches Praktikum (8 LP), §8 Lehr- und Lernformen – Modul: Dynamik der Atmosphäre 1 (8 LP) und – Modul: Dynamik der Atmosphäre 2 (8 LP). (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende 3. Studienbereich Mathematik im Umfang von 24 LP mit Lehr- und Lernformen angeboten: folgenden Modulen: 1. Vorlesung (V): Vorlesungen vermitteln entweder ei- – Modul: Lineare Algebra (8 LP) und nen Überblick über einen größeren Gegenstands- bereich des Faches und seine methodischen bzw. – Modul: Analysis (16 LP). theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein 4. Studienbereich Statistik/Programmierung im Umfang spezielles Stoffgebiet und seine Forschungspro- von 16 LP mit folgenden Modulen: bleme und dienen damit der Darstellung allgemeiner – Modul: Methoden der Datenverarbeitung in der Zusammenhänge und theoretischer Grundlagen. Meteorologie (8 LP) und Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweili- gen Lehrkraft. Kurze Interaktionen und gemeinsame – Modul: Einführung in die Statistik und Wahrschein- Übungselemente sind möglich. lichkeitstheorie (8 LP). 5. Studienbereich wissenschaftliches Arbeiten im Um- 2. Vertiefungsvorlesung (VV): Vertiefungsvorlesungen fang von 5 LP mit folgendem Modul: vermitteln vertiefende Kenntnisse über ein speziel- les Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Die – Modul: Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentie- vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen ren (5 LP). Lehrkraft. Interaktionen und gemeinsame Diskussio- (4) Das Studium eines Moduls im Umfang von 5 LP nen am Ende einzelner Abschnitte sind möglich. im affinen Bereich erweitert das fachwissenschaftliche 3. Übung (Ü): Übungen dienen der Vermittlung von an- Spektrum der Studentinnen und Studenten. Es wird wendungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenz- empfohlen, ein Modul aus folgenden Disziplinen zu wäh- ten Stoffgebietes und dem Erwerb von praktischen len: Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Ozeano- Fähigkeiten und Arbeitstechniken. Die Studentinnen grafie, Geografische Wissenschaften oder Geologische und Studenten lernen eine Aufgabe selbstständig Wissenschaften. Die Wahl anderer Module aus weiteren nach wissenschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, die Disziplinen kann beim Prüfungsausschuss beantragt Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Oft dienen Übungen dem vielseitigen Durchdenken in Antrag. Die Modulbeschreibungen sind den jeweils gel- Variationen um das Verständnis zu erweitern. Die tenden Studienordnungen der einzelnen Studiengänge vorrangigen Arbeitsformen sind das Üben von Ar- zu entnehmen. Die Module der affinen Bereiche und da- beitstechniken, Praxis- oder Sprachkenntnissen, ver- rin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und tiefende Gespräche sowie Gruppenarbeit und die Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich praktische Einübung von fachspezifischen Fertigkei- ABV übereinstimmen. ten. Übungen begleiten oftmals eine Vorlesung oder (5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte ein Praktikum. Die Lehrkraft leitet an und kontrolliert und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den die Tätigkeiten. 136 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen 4. Seminar am PC (PC-S): Seminare am PC dienen in (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können der Präsenzzeit der Vermittlung von Kenntnissen ei- in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. nes abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kri- werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die tisch zu diskutieren. Die vorrangige Arbeitsform ist zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- das gemeinsame Arbeiten am PC unter Einführung sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und und Anwendung von Spezialsoftware. Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig 5. Action-Learning (AL): Beim Action Learning arbeitet und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in ein Team an einem für eine Organisation konkreten der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion und relevanten Projekt und reflektiert gleichzeitig von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung den Lernprozess. Action Learning basiert auf der der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh- Überzeugung, dass Mitarbeiter einer Organisation renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs- am besten anhand einer realen Herausforderung kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden. lernen. Durch die Anwendung von Action Learning entsteht ein gleichermaßen doppelter Nutzen: Einer- seits wird ein Bedürfnis der Organisation befriedigt §9 und andererseits werden Individuen und Gruppen Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung weiterentwickelt. (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung 6. Lernwerkstatt (LW): Die Lernwerkstatt ist eine ma- (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über terialreiche Lernumgebung, in deren Zentrum prak- die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere tisches und eigenaktives Lernen sowie Lernen wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo- durch eigene Erfahrungen steht. Die Lernwerkstatt gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations- kann in Form von Laboratorien, Simulationseinrich- adäquate, auch international ausgerichtete berufliche tungen und Übungswerkstätten mit dem Ziel der Tätigkeiten nach dem Studium. Vermittlung von Einsichten in ganzheitlich-komplexe Zusammenhänge gestaltet sein. Die vorrangige Ar- (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in beitsform ist die Vermittlung berufspraktischer oder der Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbe- forschungsmethodischer Kompetenzen und deren reich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstu- Anwendung an vielfältigen Beispielen. diengängen der Freien Universität Berlin (SPO-ABV) so- 7. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der in- wie dieser Studien- und Prüfungsordnung beschrieben. tensiven Auseinandersetzung mit exemplarischen (3) Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatori- Themenbereichen und der Einübung selbstständi- sches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompe- gen wissenschaftlichen Arbeitens. Die vorrangigen tenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelder Arbeitsformen sind durch Seminargespräche beglei- abdecken. Es sind folgende Module zu absolvieren: tete Lektüre von Fachliteratur und Quellen und die selbstständig erarbeitete mündliche oder schriftliche 1. Ein Modul im Umfang von 5 LP aus den folgenden Präsentation der Lektüreergebnisse. Der Selbststu- Modulen des Kompetenzbereichs – Zusatzqualifika- dienanteil ist deutlich höher als im Seminar. tionen 8. Proseminar (PS): Proseminare dienen der Vertie- – Modul: Medienmeteorologie (5 LP) fung von Lerninhalten durch Erschließung der jewei- – Modul: Datenanalyse und Visualisierung (5 LP) ligen wissenschaftlichen Literatur und der Festigung von Qualifikationszielen durch die exemplarische – Modul: Erstellen von Wetterinformationen im ope- Anwendung von typischen Arbeitsmethoden. Die rationellen Umfeld (5 LP) vorrangige Arbeitsform ist eine aktive Teilnahme in gemeinsamen Diskussionen oder beim Einzelstu- – Modul: Einführung in die Luftreinhaltung (5 LP) dium der Literatur. – Modul: Umweltmonitoring im Eigenbau (5 LP) 9. Kolloquium (Ko): Kolloquien dienen dem fachlichen Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und Gedankenaustausch ohne vorgegebene Formen Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den und der Vorstellung/Präsentation aktueller eigener zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit der Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Bachelorarbeit. Diese können auch den Charakter Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur einer Rechenschaftsablage haben – etwa beim „Kol- regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lern- loquieren“ eines Übungsstoffes oder der verwende- formen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leis- ten Literatur. tungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäu- 10. Laborpraktika (LP): Laborpraktika dienen der Vermitt- figkeit informieren für die Module des Bachelorstudi- lung praktischer und analytischer Fähigkeiten und engangs die Modulbeschreibungen in der Anlage 1, Verfahren im Labor unter Anleitung einer Lehrkraft. Punkt II. FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 137
FU-Mitteilungen 2. frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb und der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus- 3. ein Berufspraktikum im Umfang von 5, 10 oder 15 LP; gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. empfohlen wird ein Berufspraktikum im Umfang von (5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 Wörter umfas- 10 LP. sen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 300 Stunden. Die Bearbeitungsfrist beträgt 18 Wochen. (4) Das im Rahmen des Studienbereichs ABV zu ab- Sie wird in deutscher oder englischer Sprache abge- solvierende Berufspraktikum soll den Studentinnen und fasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die An- Studenten einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätig- fertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache keitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen der gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten die- Praxis konfrontieren. Es dient der Überprüfung der er- sem Antrag zugestimmt haben. worbenen Kenntnisse und hat damit eine Orientierungs- funktion für eine zielorientierte und berufsqualifizierende (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum Ausrichtung des Studiums. Eine Aufteilung des Berufs- der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- praktikums auf zwei unterschiedliche Praktikumsstellen schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten oder in zwei zeitliche Abschnitte ist möglich. Die Bera- zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als tung zu den allgemeinen Regelungen des Berufsprak- nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin tikums und Unterstützung bei der Praktikumswahl wird oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder im Rahmen der Studienfachberatung in Verbindung mit er die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine dem Career Service der Freien Universität Berlin durch- anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel geführt. benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinen- schriftlichen, gebundenen Exemplaren sowie in elektro- (5) Die Module gemäß Abs. 3 und darin erbrachte nischer Form im Portable-Document-Format (PDF) ab- Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen zugeben. Die PDF-Datei muss den Text der Bachelorar- des Kernfaches gemäß § 7 Abs. 3 und den gewählten beit maschinenlesbar und nicht nur grafisch enthalten; Modulangeboten aus dem Affinen Bereich gemäß § 7 ferner darf sie keine Rechtebeschränkung aufweisen. Abs. 4 übereinstimmen. Ein Exemplar ist für die Bibliothek des Fachbereichs be- stimmt. § 10 (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von acht Wochen Bachelorarbeit von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der oder der Student in der Lage ist, eine Fragestellung auf Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten dem Gebiet der Meteorologie nach wissenschaftlichen sein. Nicht habilitierte akademische Mitarbeiterinnen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die gewon- und Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte dürfen zu Prüfe- nenen Ergebnisse schriftlich angemessen darzustellen rinnen und Prüfern der Bachelorarbeit nur bestellt wer- und zu bewerten. den, soweit sie promoviert sind. In fachlich begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss eine nicht dem Ins- (2) Studentinnen und Studenten werden auf Antrag titut für Meteorologie der Freien Universität Berlin an- zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel- gehörende promovierte Wissenschaftlerin oder promo- lung nachweisen, dass sie vierten Wissenschaftler als Zweitprüferin oder Zweit- 1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer- prüfer der Bachelorarbeit bestellen. sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und (8) Die Gutachter können im Rahmen ihres Gutach- 2. bereits Module des Kernfachs im Umfang von insge- tens Korrekturen an der Bachelorarbeit fordern. In die- samt mindestens 111 LP im Bachelorstudiengang ab- sem Fall informieren sie gemeinsam den Prüfungsaus- solviert haben. schuss, der über diese Forderung beschließt. Im Fall der (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Nachbearbeitung der Bachelorarbeit muss innerhalb ei- sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- ner vom Prüfungsausschuss bestimmten angemesse- gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung nen Zeit eine neue Version als PDF-Datei und zusätzlich einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- als ein gebundenes Exemplar abgeliefert werden. schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor- (9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die ist. Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß (10) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des 138 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamtzahl der erzielba- fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, ist die Prüfungsleistung insgesamt zu wiederholen. die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- besonderer Weise prägt, unterscheidet. fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer- tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) § 11 oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Elektronische Prüfungsleistungen Studenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung Durchführung und Auswertung unter Verwendung von durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela- digitalen Technologien. tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu- digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs- mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü- reicht haben. fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzu- (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- stellen. leistungen sind wie folgt zu bewerten: (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität Hat die Studentin oder der Student die für das Bestehen der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür der Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindest- werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro- bewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech- – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro- – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit als 75 %, unverändert und vollständig sind. – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- weniger als 50 %, fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem 25 % Prüfer zu überprüfen. der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten § 12 gilt im Übrigen die RSPO. Antwort-Wahl-Verfahren (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- und 4 finden keine Anwendung, wenn Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben len. gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt werten, identisch sind worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Be- oder antwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet eine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungsunterla- 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- gen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prü- aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens fungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der Prü- an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des fungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben darauf, Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls übersteigt. abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prü- fungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Fest- § 13 stellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichti- Wiederholung von Prüfungsleistungen gen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergeb- nisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben min- (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor- dert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis- Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer tungen dreimal wiederholt werden. Studentin oder eines Studenten auswirken. Übersteigt (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete der Anteil der Bewertungspunkte der zu eliminierenden Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 139
FU-Mitteilungen § 14 liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- Auslandsstudium fungsausschuss. (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- landsstudium empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstu- schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die diums sollen Leistungen erbracht werden, die für den Studentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und Bachelorstudiengang anrechenbar sind. eine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und deutsche Version). Darüber (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen- einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Bachelor- erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio- studiengang zuständigen Prüfungsausschusses sowie nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Auslandsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang § 16 sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden anerkannt. (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- Universität Berlin) in Kraft. rend des fünften Fachsemesters des Studiengangs zu absolvieren. (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den (4) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro- Bachelorstudiengang vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilun- gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei gen 83/2012, S. 1831) und die Prüfungsordnung für den der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums. Bachelorstudiengang vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilun- gen 83/2012, S. 1850) außer Kraft. (5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs- praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu (3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen- absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien- und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prakti- gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wer- kumsbeauftragte. den. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkraft- treten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, § 15 studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund- Studienabschluss lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim die gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbracht Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den worden sind. Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksich- die Studentin oder der Student an einer Hochschule im tigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti- zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun- von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe- Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs- benden Prüfungsverfahren befindet. zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk- sam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar. (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022 des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- gewährleistet. 140 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, Erläuterungen: der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun- nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes den. Modul des Bachelorstudiengangs Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die l die Bezeichnung des Moduls, Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernfor- Moduls, men und der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungs- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen leistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb Modul, der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungs- punkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, mindestens 80 % der in den Lehr- und Lernformen eines l Lehr- und Lernformen des Moduls, Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wur- l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- den. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie den- noch dringend empfohlen. Die Festlegung einer Prä- l Formen der aktiven Teilnahme, senzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und l die Prüfungsformen, Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme ledig- l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, lich empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teilnahme vorge- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, sehen sind, sind die entsprechend dem studentischen l die Regeldauer des Moduls, Arbeitsaufwand zu bestimmenden Formen der aktiven l die Häufigkeit des Angebots, Teilnahme für das jeweilige Semester von der verant- wortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstal- l die Verwendbarkeit des Moduls. tungstermin festzulegen. Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge- tigen insbesondere hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werden l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge- zeit, schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifikations- ziele des Moduls zu beziehen und überprüft die Errei- l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer chung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prüfungs- Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, umfang wird auf das dafür notwendige Maß beschränkt. l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- In Modulen, in denen alternative Prüfungsformen vorge- tung, sehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semes- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- ters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im Studienphasen, ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- tungen, nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg- l die Prüfungszeit selbst. reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu- Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben Leistungspunkte. FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 141
FU-Mitteilungen I. Kernfach 1. Studienbereich Synoptik/Klimatologie Modul: Grundlagen der Meteorologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten besitzen grundlegende Kenntnisse in theoretischen und praktischen Ansätzen und sind mit den Arbeitsweisen der Meteorologie vertraut. Sie verstehen meteorologische Phänomene als Ergeb- nisse physikalischer Prozesse. Inhalte: Zusammensetzung und Aufbau der Atmosphäre, thermodynamische Grundgleichungen, Temperaturgradienten und Stabilität, Bewegungsgleichungen, Feuchtegrößen, Niederschlagsbildung, Wettersysteme. Grundlagen des meteorologischen Beobachtens und meteorologischer Messungen, beobachtete und gemessene Größen und Phänomene, Verarbeitung, Darstellung und Interpretation von Messungen und Beobachtungen, Ver- arbeitung in Felddarstellungen (Wetterkarten). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 – Vor- und Nachbereitung V 40 Präsenzzeit Ü 30 Übung 2 Übungsaufgaben Vor- und Nachbereitung Ü 40 Präsenzzeit AL 30 Vor- und Nachbereitung AL 20 Action Learning 2 Übungsaufgaben Prüfungsvorbereitung und Prüfung 50 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann, oder Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen; Übung und Action Learning: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester, Vorlesung und Übung im Wintersemester, Action- Learning als einwöchige Blockveranstaltung im Sommersemester Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, Beginn im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie 142 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen Modul: Physikalische Klimatologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Komponenten des Klimasystems beschreiben und verstehen die wichtigsten physikalischen Prozesse, die diese Komponenten und ihre Interaktion charakterisieren. Sie sind in der Lage, Messungen sowie Ergebnisse von Klimamodellen zu bewerten und können einschlägige Literatur verstehen und kritisch beurteilen. Inhalte: Physikalische Beschreibung der verschiedenen Komponenten des Klimasystems: Atmosphäre, Ozean, Kryo- sphäre, Biosphäre und deren Wechselwirkung, Globaler Energiehaushalt und Wasserkreislauf, Klimamodelle und Beobachtungsdaten, interne Variabilität des Klimasystems, natürlicher und anthropogener Klimawandel. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 – Vor- und Nachbereitung V 40 Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 40 Übung 2 Übungsaufgaben Prüfungsvorbereitung und Prüfung 40 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann, oder Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 143
FU-Mitteilungen Modul: Synoptische Meteorologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verstehen die dreidimensional räumlichen und zeitlichen Zusammenhänge, wel- che die Wetterabläufe bestimmen. Sie sind in der Lage, die aktuelle Wetterlage zu analysieren, darzustellen und zu bewerten. Inhalte: Einführung in die dreidimensionale Diagnose synoptisch-skaliger Wettersysteme der mittleren Breiten: Luftmassen und Fronten, Zyklonen und Antizyklonen, Strahlströme und Wellen der Westwindzone und deren zeitliche Entwick- lung und Relation zu Wettererscheinungen Darüber hinaus werden praktische Arbeiten am (Graphik-) System Ninjo des DWD angeleitet und selbständig durchgeführt. Hierbei werden aktuelle Beispiele zu dem Stoff der jeweiligen Vorlesung weltweit und nach Möglich- keit in Bezug auf die aktuelle Wetterlage im Atlantisch-Europäischen Sektor analysiert. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit VV 45 Vertiefungsvorlesung 3 – Vor- und Nachbereitung VV 65 Präsenzzeit PC-S A 15 Vor- und Nachbereitung PC-S A 20 Seminar am PC A 1 Übungsaufgaben Präsenzzeit PC-S B 15 Vor- und Nachbereitung PC-S B 20 Seminar am PC B 1 Übungsaufgaben Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann, oder Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vertiefungsvorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Seminar am PC: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, Beginn im Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie 144 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen Modul: Strahlung und Fernerkundung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls „Grundlagen der Experimentalphysik“ Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende Kenntnisse der Strahlungsprozesse in der Atmo- sphäre und können einfache Strahlungsgrößen berechnen. Inhalte: Vermittlung der Grundlagen der atmosphärischen Strahlung und Fernerkundung. Schwarzkörperstrahlung, Planck- sches Strahlungsgesetz, solare und terrestrische Strahlung, Absorption atmosphärischer Gase, Rayleigh- und Mie- Streuung, Strahlungsbilanz des Systems Erde-Atmosphäre, Fernerkundung atmosphärischer Größen (Moleküle, Aerosole, Wolken, Niederschlag). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 – Vor- und Nachbereitung V 40 Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 40 Übung 2 Übungsaufgaben Prüfungsvorbereitung und Prüfung 40 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann, oder Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen; Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 145
FU-Mitteilungen Modul: Instrumentenpraktikum Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Funktionsweise meteorologischer Messinstrumente und -verfahren und können mit den Geräten umgehen. Sie können Messungen selbst durchführen und auswerten. Inhalte: Physikalische Messprinzipien und Eigenschaften (Eichkurven, Genauigkeit, Zeitkonstanten) der wichtigsten mete- orologischen Instrumente zur Bestimmung von Temperatur, Feuchte, Niederschlag, Luftdruck, Strahlung, Boden- und Höhenwind. Aufbau automatischer Klimastationen. Statistische Auswertung und Interpretation der Messrei- hen. Versuche in Labor und Feld. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Übungen mit Messgeräten, Lernwerkstatt 3 Darstellung und Auswertung der Messergebnisse Präsenzzeit LW 45 Präsentation eines Mess- Vor- und Nachbereitung LW 90 verfahrens im Kurzvortrag, Präsenzzeit PS 15 Veranstaltungsort: Meteo- Proseminar 1 rologisches Observatorium Vor- und Nachbereitung PS 30 oder anderer Gerätestand- ort Modulprüfung: Keine Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie 146 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
FU-Mitteilungen Modul: Wettervorhersage Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geowissenschaften/Meteorologie Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls „Synoptische Meteorologie“ oder des Moduls „Strahlung und Fernerkundung“ Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind mit den theoretischen und praktischen Grundlagen und Methoden der Wet- tervorhersage vertraut. Sie sind in der Lage den Inhalt wissenschaftlicher Texte und Konzepte zu dieser Thematik in Vorträgen zu vermitteln, wissenschaftliche Ideen und Ansätze zu begründen, darzustellen und in Diskussionen zu vertreten. Ebenso können sie aktuelle synoptische Informationen (Beobachtungen, konventionelle Messungen, Fernerkundungsdaten, diagnostische Felder) und numerische Prognosen (prognostische Felder aus verschiede- nen numerischen Modellen, Prognosehilfen usw.) eigenständig interpretieren und in Vorträgen vermitteln. Inhalte: Seminarvorträge der Studentinnen und Studenten mit Hilfe von deutsch- und englischsprachigen Publikationen aus wissenschaftlichen Zeitschriften zu Grundlagen, Methoden und Güte von Wettervorhersagen. Eigenständige Interpretation von synoptisch-meteorologischer Feldern, Fernerkundungsdaten, Satellitenbildern und Prognosen aus Analysedaten und verschiedenen numerischen Modellen. Konstruktion von Bodenvorhersagekarten im NinJo- System. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit HS 30 Hauptseminar 2 Vortrag Vor- und Nachbereitung HS 40 Präsenzzeit LW 30 Vor- und Nachbereitung LW 40 Übungsaufgaben, Lernwerkstatt 2 Prüfungsvorbereitung und Wetterbesprechung Prüfung 40 Modulprüfung: Vortrag (ca. 45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter) oder Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019 147
FU-Mitteilungen 2. Studienbereich Physik/Dynamik Für die Module „Grundlagen der Experimentalphysik“ und „Theoretische Physik“ wird auf die Studien- und Prüfungs- ordnung für den Bachelorstudiengang Physik für das Lehramt des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin verwiesen. Modul: Physikalisches Praktikum Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Physik/Physik Modulverantwortliche/r: Dozentinnen oder Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten besitzen physikalische Grundkenntnisse und können ihr Wissen auf konkrete na- turwissenschaftliche Fragestellungen anwenden. Sie sind fähig, einfache experimentelle Aufgaben im Fach Physik nach den Maßstäben guter wissenschaftlicher Praxis zu lösen. Die Studentinnen und Studenten können naturwis- senschaftliche und technische Informationen zielgerichtet recherchieren, nachvollziehbar dokumentieren, gewon- nene quantitative Daten bearbeiten, geeignet graphisch darstellen und bewerten. Die Studentinnen und Studenten haben außerdem erste Erfahrungen mit der Koordination von Arbeitsprozessen, der Kommunikation in Kleingrup- pen (und Lösung von auftretenden Problemen) gewonnen. Inhalte: Durchführung von Experimenten, Messmethodik, Messtechnik, Umgang mit Messunsicherheiten, statistische Aus- wertmethoden, kritische Bewertung und Diskussion der Ergebnisse, Dokumentation der Versuchsdurchführung, schriftliche und mündliche Darstellung von Themen, Auswertungen und Ergebnissen (Bericht/Protokoll). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit LP I 45 Laborpraktikum I 3 Praktische Versuchs- Vor- und Nachbereitung PI 90 durchführung und schrift- liche Auswertung Präsenzzeit LP II 30 Laborpraktikum II 2 Vor- und Nachbereitung LP II 75 Modulprüfung: Keine Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Meteorologie 148 FU-Mitteilungen 13/2019 vom 26.06.2019
Sie können auch lesen