MITTEILUNGEN Leitartikel - Nebiker Treuhand

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MITTEILUNGEN Leitartikel - Nebiker Treuhand
Nr. 64 | November 2020

                         MITTEILUNGEN
                         Leitartikel
                         Was sind schon 10 Monate gegen 30 Jahre? Den-         Nahrungsmittelproduktion. Besonders bei den Di-
                         noch brachte uns der Covid19-Virus dazu, unsere       rektvermarktern und Hofläden zeichnete sich ein
                         Jubiläumsfeier abzusagen. Ja – seit März dieses       regelrechter Boom ab. Auch der Bund hat mit der
                         Jahres hat sich unser Leben drastisch verändert.      unbürokratischen Vergabe von Covid-Krediten zur
                         Wer hätte jemals gedacht, dass uns die Regierung      Stützung der Schweizer Wirtschaft und dem ver-
                         einmal verbieten würde zu arbeiten oder gar ganze     einfachten Meldewesen für Kurzarbeit, vorerst
                         Sektoren unserer Volkswirtschaft dazu anweist,        sehr grosszügig gehandelt. Aus meiner Sicht ist
                         ihre Türen zu schliessen! Sogar unsere guten Um-      aber die Tatsache, dass sich unsere Unternehmen
                         gangsformen wurden total über den Haufen ge-          um zusätzliche 16.8 Milliarden verschulden muss-
        Sascha Gerber    worfen. Galt ein Händedruck vorher als respektvoll    ten, äusserst bedenklich. Auch das vereinfachte
                         und höflich, wird diese Gepflogenheit heute als       Meldewesen für Kurzarbeit lief für mich mit dem
                         äusserst fahrlässig eingestuft. Wahnsinn! Trotz-      gewohnten Formularkrieg ab. Effektivere Mass-
                         dem möchte ich mich jetzt nicht zeilenweise darü-     nahmen wären aus meiner Sicht ein Erlass oder
                         ber beklagen, wie schlimm unser Leben seit dem        zumindest eine massive Reduktion der Steuern für
                         Frühjahr ist. Schliesslich wurde seither in den Me-   das Jahr 2020 gewesen oder wären jetzt als zwei-
                         dien schon ausgiebig darüber berichtet. Sogar so      ter Schritt zur Kreditvergabe dringend angebracht,
                         viel, dass einige von uns es schon gar nicht mehr     um die nötige Liquidität zur Schuldentilgung si-
                         ertragen können, noch mehr davon zu lesen. Wenn       cherzustellen. Auch ist in der Presse schon von
                         wir ausserdem im Geschichtsbuch etwas zurück-         ersten Strafverfahren wegen Verstoss gegen die
                         blättern, stellen wir fest, dass die Menschheit       Auflagen der Corona-Kredite zu lesen. Besondere
                         schon viel schlimmere Zeiten (üb)erlebt hat. Viel-    Vorsicht ist vor allem bei Dividenden-Ausschüttun-
                         mehr möchte ich an dieser Stelle meine positiven      gen geboten! Das Ausmass der Krise ist nach wie
                         Eindrücke aus und in dieser noch immer sehr aus-      vor nicht absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass das
                         sergewöhnlichen Situation hervorheben. Als eines      Bewusstsein für die Wichtigkeit unserer Landwirt-
                         der anpassungsfähigsten Individuen dieses Plane-      schaft in den Köpfen der Bevölkerung nachhaltig
                         ten, haben wir den Vorteil, uns schnell auf neue      Einzug halten wird. Durch den drohenden zweiten
                         Umstände einzustellen. Dies habe ich während          Lockdown sollte dies zumindest in den nächsten
                         des Lockdowns eindrücklich an vielen guten Bei-       Monaten gewährleistet sein. In diesem Sinne,
                         spielen mitbekommen. Konnten doch aus meiner          bleiben Sie gesund und lassen Sie sich während
                         Sicht überdurchschnittlich viele direkt betroffene    der Lektüre unserer Herbstausgabe lieber vom
                         Betriebe dank Innovation, guter Anticipation und      Nebid30-Virus anstecken, dieser ist völlig unge-
                         trotz Schliessung in dieser Zeit ihre Umsätze erhö-   fährlich und wirkt sich höchstens negativ auf die
                         hen. Am meisten freute mich die wiedererlangte        Steuereinnahmen (Bund und Kanton) aus.
                         Bewusstheit der Bevölkerung über die Bedeutung,
                         Wichtigkeit und den Mehrwert der inländischen         Sascha Gerber
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Beratung
Reform der Ergänzungsleistung (EL)

Ergänzungsleistungen werden an Personen aus-           zahlen. Dies hat zur Folge, dass das private Alters-
gerichtet, bei welchen die AHV- oder die IV-Rente      kapital nahezu aufgebraucht wird.
nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu be-       Das Vermögen wird nun viel stärker berücksich-
streiten. Sie werden vom Wohnsitzkanton ausbe-         tigt. Es werden nur noch Personen unterstützt,
zahlt und es besteht ein rechtlicher Anspruch da-      die ein Vermögen unter CHF 100‘000.– besitzen.
rauf. Zusammen mit der IV und der AHV sind die         Für Ehepaare liegt diese Eintrittsschwelle bei
Ergänzungsleistungen ein Teil des sozialen Funda-      CHF 200‘000.– und für Kinder bei CHF 50‘000.–.
mentes unseres Staates.                                Jedoch wird der Wert einer selbst bewohnten Lie-
Per 1. Januar 2021 tritt die Reform der Ergänzungs-    genschaft nicht berücksichtigt.
leistungen in Kraft. Sie bringt viele einschneidende
Neuerungen mit sich. Diese wirken sich vor allem       Die Vermögensfreibeträge für die Berechnung des
auf die Alters- und Nachlassplanung aus. Das Ziel      tatsächlichen Anspruchs wurden ebenfalls wie
der Reform ist es, weniger Leistungen auszube-         folgt angepasst:

Freibeträge                                                Nach der Reform               Bisher
Alleinstehende                                              CHF 30‘000.–              CHF 37‘500.–
Ehepaare                                                    CHF 50‘000.–              CHF 60‘000.–
Kinder                                                      CHF 15‘000.–              CHF 15‘000.–
Selbstbewohnte Liegenschaften                                CHF 112‘500.–            CHF 112‘500.–
Selbstbewohnte Liegenschaften
                                                            CHF 300‘000.–             CHF 300‘000.–
wenn Ehegatte im Heim / Spital lebt

Falls ein EL-Bezüger freiwillig auf sein Vermögen      ge, welche innerhalb eines Jahres ohne Rechts-
oder Teile davon verzichtet, wird auch dies als Ver-   pflicht oder ohne gleichwertige Gegenleistung
mögen angerechnet. Dies betrifft zum Beispiel          abgetreten werden. Wie hoch die anrechenbaren
Schenkungen, Erbvorbezüge oder sonstige Beträ-         Beträge sind, hängt vom verfügbaren Vermögen ab:

      Vermögen grösser als CHF 100‘000.–                   Vermögen kleiner als CHF 100‘000.–

        Ausgaben von mehr als 10% des
                                                       Ausgaben von mehr als CHF 10‘000.– pro Jahr
    Vermögens innerhalb eins Jahres gelten als
                                                              gelten als Vermögensverzicht.
              Vermögensverzicht.

            Sofern wichtige und anerkannte Gründe vorliegen wie Ausgaben für Werterhalt
              von Wohneigentum, Ausgaben für den Lebensunterhalt bei ungenügendem
            Einkommen, berufsorientierte Aus- und Weiterbildung, wird auf die Anrechnung
                    der Ausgaben, die über dem Schwellenwert liegen, verzichtet.

Eine wesentliche Neuerung der Reform ist die           den Betrag von CHF 40‘000.–, sind die Erben
Rückerstattungspflicht für Erben. Übersteigt das       dazu verpflichtet, die in den vergangenen zehn
Nachlassvermögen einer/eines verstorbenen Er-          Jahren bezahlten Ergänzungsleistungen zurück-
gänzungsleistungs-Bezügerin oder -Bezügers             erstatten. Bei Ehepaaren gilt die Rückerstat-
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tungspflicht der Erben erst beim Tod des anderen      Fazit:
Ehegatten.                                            Die Weitergabe von Besitz erfordert eine genaue
Für die EL-Berechnung bei Ehepaaren werden            Analyse und Planung. Vermächtnisse und Privat-
die Einkommen und Ausgaben beider berück-             ausgaben werden bei der Berechnung der EL
sichtigt. Die Reform sieht vor, dass 80% des          zum Vermögen angerechnet. Die Rückzahlungs-
Erwerbseinkommens des vollständig arbeitsfähi-        pflicht nach dem Tod beinflusst sozusagen das
gen Ehepartners in die EL-Berechnung des an-          Erbrecht.
deren Ehegatten mit einfliessen. Bisher waren 2/3
des Erwerbseinkommens angerechnet worden.             Sabrina Weitnauer

Laufzeiten Pachtverträge                              Änderung Quellensteuer:
Grundsätzlich dauert ein Pachtvertrag eines land-     Revision der Quellenbesteuerung
wirtschaftlichen Grundstückes sechs Jahre.
Die Pachtdauer einer landwirtschaftlichen Ge-         Die Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung,
werbepacht beträgt neun Jahre. Ohne Kün-              sowie das dazugehörige Kreisschreiben Nr. 45 der
digung unter Einhaltung einer einjährigen Frist       ESTV tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie bringt
werden Pachtverträge von Grundstücken und Ge-         eine einheitliche Anwendung für sämtliche Kanto-
werben stillschweigend um weitere sechs Jahre         ne, wobei zwei Abrechnungs-Modelle gelten. Ar-
verlängert. Falls von beiden Parteien eine verkürz-   beitgeber, welche quellsteuerpflichte Arbeitneh-
te Pachtdauer gewünscht wird, muss dies für die       mer beschäftigen, können nicht mehr sämtliche
Rechtsgültigkeit von der zuständigen kantonalen       quellensteuerpflichtige Personen über den Kanton
Behörde vorgängig bewilligt werden. Dies unter        ihres Sitzes oder ihrer Betriebsstätte abwickeln,
Berücksichtigung der im Gesetz genannten Aus-         sondern sie müssen mit allen anspruchsberech-
nahmegründe.                                          tigten Kantonen einzeln abrechnen (im Normalfall
                                                      mit dem jeweiligen Wohnkanton des Arbeitneh-
                                                      mers). Das Jahresmodell wird in den Kantonen
                                                      VD, GE, VS, FR und TI angewendet. Für die übri-
                                                      gen Kantone gilt das Monatsmodell, bei welchem
Ausgleichskasse erhebt Verzugszinsen                  die Berechnung des satzbestimmenden Einkom-
Um Verzugszinsen zu vermeiden empfehlen wir           mens speziell zu beachten ist. Als Steuerperiode
Ihnen als Selbständigerwerbende bei ihrer Aus-        gilt der Monat. Wesentlich dabei ist, dass bei nicht
gleichskasse das erwirtschaftete Einkommen            monatlicher Auszahlung eines allfälligen 13. Mo-
anzuzeigen, sofern dies wesentlich von Ihrem          natslohns dieser grundsätzlich im Monat der Aus-
bereits gemeldeten Betrag abweicht. Verspätete        zahlung als Ganzes an der Quelle besteuert wird.
Zahlungen der Beiträge können bei grossen Ein-        Eine monatliche Zuweisung des 13. Monatslohns
kommensschwankungen zu Verzugszinsen füh-             zur Glättung des satzbestimmenden Einkommens
ren. Diese betragen nach wie vor hohe 5% auf          ist nur zulässig, sofern dies im Arbeitsvertrag so
dem geschuldeten Betrag! Für zu viel bezahlte         geregelt ist.
Akontobeiträge werden hingegen Vergütungszin-         Weitere Änderungen sowie detaillierte Erläuterun-
sen ausgerichtet.                                     gen finden Sie im besagten Kreisschreiben.

Sabrina Weitnauer                                     Simon Schäublin
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Beratung
Erbrecht – Was steht im Gesetz?

Ohne das Verfassen eines Testamentes oder eines       und deren Nachkommen. Wenn keine weiteren
Erbvertrages bestimmt das Erbrecht, was nach Ih-      Verwandten vorhanden sind, geht ohne Testament
rem Tod mit dem Vermögen passiert.                    das ganze Vermögen an den Kanton oder die Ge-
Die Hinterbliebenen erben nach einer vom Gesetz       meinde.
vorgegebenen Reihenfolge. An erster Stelle steht      Da landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe
der überlebende Partner (Ehepartner oder einge-       dem Bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterstehen,
tragene Partner) und die Nachkommen. Bei Konku-       gibt es auch im Erbgang einige Sonderregelun-
binatspartnern handelt es sich nicht um gesetzliche   gen zu beachten. In der folgenden Tabelle sind die
Erben. An zweiter Stelle stehen die Eltern mit den    wichtigsten Unterschiede vom bäuerlichen zum
Nachkommen und an dritter Stelle die Grosseltern      bürgerlichen Erbrecht dargestellt:

          Bürgerliches Erbrecht (ZGB)                         Bäuerliches Erbrecht (BGBB)

    Gleichheitsprinzip: d.h. alle Erben haben den
                                                      Ziel ist die Stärkung des Selbstbewirtschafters
                 gleichen Anspruch

                                                      Realteilungsverbot: Landw. Gewerbe darf nicht
     Naturalteilungs- oder Realteilungsgebot
                                                                    aufgeteilt werden

                                                      Umfasst landw. Grundstücke, landw. Gewerbe
         Umfasst den gesamten Nachlass
                                                                und das Betriebsinventar

                                                         Anrechnungswert zum Ertragswert (oder
                                                        doppelter Ertragswert) oder Nutzwert beim
       Anrechnungswert zum Verkehrswert
                                                        Betriebsinventar, Verkehrswert (wenn kein
                                                                        Gewerbe)

 Ausgleichszahlung nur ausnahmsweise zulässig         Keine Begrenzungen für Ausgleichszahlungen

     Kein Gewinnanspruchsrecht vorgesehen
                                                       Gewinnanspruchsrecht der Miterben besteht
          (kann aber vereinbart werden)
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Auf einen Spezialfall gilt es hinzuweisen: Wenn     Bei einem Verkauf muss dieser Erbe (Selbstbe-
der Erblasser als Erben unmündige Nachkommen        wirtschafter) seine Miterben am Gewinn beteili-
(also meist Minderjährige) hinterlässt, muss die    gen.
Erbengemeinschaft solange weiterbestehen, bis       Eine Änderung der gesetzlichen Erbfolge kann nur
entschieden werden kann, ob ein Nachkomme           durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorge-
das landwirtschaftliche Gewerbe zur Selbstbe-       nommen werden. Das Testament muss von An-
wirtschaftung übernimmt. Dies kann zum Bei-         fang bis Schluss von Hand geschrieben sein und
spiel eine Bäuerin mit minderjährigen Kindern       mit Ort, Datum und Unterschrift versehen wer-
vor grosse Probleme stellen. Sie kann den Land-     den. Der Erbvertrag ist durch eine Urkundsperson
wirtschaftsbetrieb nicht verkaufen und es kommt     (Notar) zu errichten und die Unterschrift muss vor
neben der Weiterführung somit nur eine Verpach-     zwei Zeugen erfolgen. Durch die zu erfolgende
tung in Frage.                                      Verurkundung ist der Erbvertrag die kostenin-
                                                    tensivere Variante. Das Testament kann jederzeit
Falls es in einer Erbengemeinschaft mehrere         einseitig widerrufen werden, während beim Erb-
Selbstbewirtschafter gibt, sollte der «Fähigste»    vertrag die Zustimmung aller Vertragspartner er-
den Betrieb übernehmen. Findet keine Einigung       folgen muss. Ist einer der Vertragspartner bereits
innerhalb der Erbengemeinschaft statt, so erfolgt   verstorben, kann der Erbvertrag nicht mehr geän-
eine gerichtliche Zuteilung.                        dert werden. Es sei denn, diese Rechte wurden
Damit der Erbe, welcher das landwirtschaftliche     bei der Vertragsunterzeichnung eingeräumt.
Gewerbe zum «günstigen» Ertragswert erwerben        (Quelle: Blätter für Agrarrecht 2017 und Betriebs-
konnte, mit dieser Liegenschaft nun nicht speku-    übergabe in der Familie 2019).
lieren kann, hat das Bäuerliche Bodenrecht das
Gewinnanteilsrecht von 25 Jahren vorgesehen.        Evelyne Tscherry-Locher
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P. P.
                                                                                                               4450 Sissach

Personelles
Gratulation zum 30-jährigen Jubiläum                    unsere Kunden und auch im Team ist sein Fach-
                            Am 15.10.1990 trat          wissen sowie seine offene und hilfsbereite Art
                            Hansueli Zbinden bei        stets sehr willkommen.
                            uns die Stelle als Infor-   Wir danken Christian Häfelfinger für seine lang-
                            matik-Verantwortlicher      jährige Mitarbeit und wünschen ihm in Beruf und
                            an. Er hat mit seiner       Familie mit seinen zwei kleinen Kindern, welche
                            Ausbildung als Elektro-     ihn nebst all seinen Tätigkeiten und dem Hobby
                            niker und als Ing. Agr.     als Blasmusiker ordentlich auf Trab halten, herzlich
                            ETH eine ideale Grund-      alles Gute.
                            lage für die langjährige
                            Tätigkeit bei uns ge-       Heinrich Schäublin
Hansueli Zbinden            schaffen. Seit nun 30
                            Jahren betreut er bei
uns mit viel Engagement und Fachwissen unsere
IT. Er hat früher auch viel Arbeit in das Program-      Herzlich Willkommen
mieren von Buchhaltungsprogrammen investiert                                       Wir konnten auf den
und erbringt stets sehr zuverlässig unsere inter-                                  1. Oktober 2020 Simon
ne wie auch externe IT-Betreuung. Vielen unserer                                   Schäublin als neuen
Kunden dürfte Herr Zbinden als kompetente und                                      Mitarbeiter gewinnen.
verlässliche Anlaufstelle für all ihre Computer- und                               Er war bereits vor ca. 6
Programmprobleme bekannt sein, für deren Be-                                       Jahren bei uns für ein
hebung er praktisch immer eine gute Lösung fin-                                    halbes Jahr als Prak-
det. Auch als unser Spezialist auf dem Gebiet der                                  tikant tätig. Vater und
Mehrwertsteuer ist er bei unseren Kunden und im                                    Sohn konnten somit be-
Team sehr geschätzt und praktisch unverzichtbar.                                   reits damals erfolgreich

                                                                                                                                                   Evelyne Tscherry, BSc Agr. FH
Wir danken Hansueli Zbinden für seinen grossen          Simon Schäublin            testen, ob eine beruf-
Einsatz und sein Engagement in all diesen Jahren                                   liche Zusammenarbeit
                                                                                                                                                   Redaktion und Fotos
für unsere Firma und wünschen ihm weiterhin al-         klappen würde. In der Zwischenzeit hat sich Simon
                                                                                                                                                   Schaub Medien AG

                                                                                                                                                   2500 Exemplare
les Gute und in seiner Freizeit viel Spass mit sei-     Schäublin zum Treuhänder weitergebildet und die
nen Hobbies, bei welchen die Blasmusik einen            Ausbildung mit dem Erwerb des eidgenössischen                                              4410 Liestal
                                                                                                                                                   Auflage
hohen Stellenwert einnimmt.                             Fachausweises vor zwei Jahren erfolgreich abge-
                                                                                                                                                   Druck

                                                        schlossen. Währenddessen hat er für eine Revisi-
                                                        ons- und Beratungsfirma vor allem in der internen
                                                                                                                Impressum «Nebiker-Mitteilungen»

                                                        Revision für Banken und Vermögensverwalter
Gratulation zum 10-jährigen Jubiläum                    gearbeitet und auch in der klassischen Treuhand-
                                                                                                                                                   www.nebiker-treuhand.ch
                                                                                                                                                   info@nebiker-treuhand.ch

                         Vor 10 Jahren hat Chris-       tätigkeit für kleine Unternehmen sowie Landwirte
                                                                                                                                                   Telefon 061 975 70 70
                                                                                                                                                   Nebiker Treuhand AG

                         tian Häfelfinger, Agro-        mit Buchhaltung und Steuern diverse Erfahrungen
                         techniker HF, seine            gesammelt.
                                                                                                                                                   Hauptstrasse 1f
                                                                                                                                                   Herausgeber

                                                                                                                                                   4450 Sissach

                         Stelle als Mandatsleiter       Er wird bei uns als Mandatsverantwortlicher haupt-
                         bei uns angetreten. Seit       sächlich Gewerbe- sowie auch landwirtschaftliche
                         er vor einigen Jahren          Kundenmandate betreuen und steht für die Bear-
                         den elterlichen Land-          beitung spezieller Treuhandaufträge bereit.
                         wirtschaftsbetrieb      in     Simon Schäublin ist im Baselbiet aufgewachsen
                         Sissach      übernehmen        und wohnt mittlerweile in Basel. Seine Freizeit
                         konnte, ist er weiterhin       verbringt er gerne auch in der Natur, unter ande-
Christian Häfelfinger    in Teilzeit für uns tätig.     rem auf dem Pferderücken. Weiter beschäftigt er
                         Christian Häfelfinger ist      sich in seiner Freizeit gerne mit Lesen, sozialen
mit seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit, seiner       Engagements und Reisen.
Ausbildung sowie der langjährigen Erfahrung als
Treuhänder der kompetente Ansprechpartner für           Sonja Ebener
MITTEILUNGEN Leitartikel - Nebiker Treuhand
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