Vorschlagskatalog für die Legislaturperiode 2018- 2023 - LA UIL-SGK

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Vorschlagskatalog für die Legislaturperiode 2018- 2023 - LA UIL-SGK
DIE SÜDTIROLER GEWERKSCHAFTSBÜNDE LE CONFEDERAZIONI SINDACALI ALTOATESINE

Vorschlagskatalog für die Legislaturperiode 2018-
2023
Institutioneller Aufbau
Der Autonomie-Konvent war nicht von Erfolg gekrönt. Es ist aber unverändert notwendig, das
Autonomiestatut zu überarbeiten. Es braucht auch auf regionaler Ebene eine neue Initiative,
an der die Bürger teilhaben können, damit dem Parlament ein konkreter Entwurf vorgelegt
werden kann. Weitergebracht werden sollte die Zusammenführung bestimmter
gemeindeübergreifender Dienste mit dem Ziel, den Bürgern effizientere und qualitativ
hochwertige Dienste bieten zu können.

Soziale Abfederungsmaßnahmen
Die Konvention mit der Agentur ANPAL ist immer noch nicht unterzeichnet, es wäre deshalb
interessant, wiederum eine lokale Lösung auszuarbeiten, die im Hinblick auf die vom Dekret
28/2013 übertragenen staatlichen Zuständigkeiten den prekär Beschäftigten in Südtirol
zugutekommen könnte.
Der bilaterale Solidaritätsfonds ist nach dem Vorbild des Trentino auf alle Beschäftigten in
Südtirol auszudehnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben mit fünf oder weniger
Beschäftigten sind bisher aufgrund des Art. 27 des Dekrets 148/2015 davon ausgenommen.
Zudem können die Fonds aufgrund des Art. 30 des genannten Dekrets jene Geldmittel, die
nicht für passive Arbeitsmarktpolitik zweckbestimmt sind, auch für berufliche
Weiterbildungen und Umschlungen einsetzen. Es wäre also möglich, die Beiträge für die
staatlichen Weiterbildungsfonds in den bilateralen Solidaritätsfonds auf lokaler Ebene fließen
zu lassen.
Bezugnehmend auf die vom Jobs Act in diesem Bereich übertragenen Zuständigkeiten können
die beiden Provinzen abwägen, ob sie eine eigene Durchführungsbestimmung fordern,
aufgrund der ein branchen- und berufsübergreifender Fonds im Sinne des Dekrets 288/2000
eingerichtet werden kann. Es sei daran erinnert, dass momentan ein großer Teil der Beiträge,
die jährlich von den Betrieben an das INPS überwiesen werden, beim INPS selbst verbleiben
oder wegen der Zugangsschwierigkeiten zu gesamtstaatlichen Weiterbildungsprojekten gar
nicht eingesetzt werden.
INPS und INAIL sind personell chronisch unterbesetzt. Dies führt sowohl zu Verzögerungen bei
der Auszahlung der Leistungen (bis zu sechs Monate Rückstand im Falle der
Arbeitslosenunterstützung!) als auch von Beiträgen zugunsten der Betriebe zur Vorbeugung
von Arbeitsunfällen. Es wäre wichtig, die Mobilität des Personals zwischen diesen
Einrichtungen und den Lokalkörperschaften zu fördern, so wie es von der Reform der
öffentlichen Verwaltung vorgesehen ist.

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DIE SÜDTIROLER GEWERKSCHAFTSBÜNDE LE CONFEDERAZIONI SINDACALI ALTOATESINE

Arbeitslosigkeit
Die zusätzlichen Unterstützungen von Arbeitslosen sind mit dem Ende der außerordentlichen
Maßnahmen während der Wirtschaftskrise ausgelaufen.
Hier sollte ein neuer Anlauf unternommen werden, den bilateralen Solidaritätsfonds auf
territorialer Ebene auch auf ArbeitnehmerInnen von Betrieben mit weniger als 5
Beschäftigten auszudehnen. Dies auch mit öffentlicher Unterstützung, weil es angesichts der
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, wo immer neue Kompetenzen gefragt sind, ein System
beruflicher Umschulungen braucht.
Die Aus-und Weiterbildung muss zielgerichtet sein und denjenigen, die umgeschult werden,
einen konkreten Arbeitsplatz in Aussicht stellen (ältere Beschäftigte und Frauen nach der
Kinderpause). Daher ist eine kontinuierliche Bedarfserhebung notwendig. In der Ausarbeitung
von Projekten könnten die bilateralen Körperschaften eine Rolle spielen.
Hervorzuheben ist, dass in den Krisenjahren eine antizyklische Politik zugunsten der Betriebe
betrieben worden ist. Jetzt wo die Wirtschaft wieder anzieht muss rechtzeitig in
einkommensstützende Maßnahmen investiert werden.
In diesem Bereich ist auch auf den Mangel an aktiver Arbeitsmarktpolitik hinzuweisen, vor
allem in Anbetracht des bestehenden Ungleichgewichts zwischen dem großen Angebot an
Professionalität und der Nachfrage. Der Fonds könnte auch im Bereich der Weiterbildung
greifen. Wir wissen, dass eine angemessene Aus- und Weiterbildung der beste Garant für eine
Arbeit ist.

Auftragsvergabe
In Bezug auf das Landesvergabegesetz müssten Richtlinien ausgearbeitet werden, anhand
derer die Arbeitskosten bei Aufträgen mit hohem Personalkostenanteil ermittelt werden. Ziel
ist es zum einen, irreguläre Arbeitsverhältnisse aufzudecken, indem die Stimmigkeit der
Personalkosten mit der Auftragssumme überprüft wird, und zum anderen, den richtigen
Kollektivvertrag bzw. Landeszusatzvertrag zu bestimmen, der für das betroffene Personal
anzuwenden ist.
Wenn es sich um Dienstleistungen handelt, bei denen die Beschäftigten direkten Kontakt mit
den Bürgern haben, sollte wie in der öffentlichen Verwaltung die Kenntnis beider
Landessprachen verpflichtend sein.
Was die Anwendung des nationalen Regelwerks und des Landesvergabegesetzes anbelangt
wäre es wichtig, dass Einvernehmenserklärungen in den verschiedenen Bereichen (Arbeiten –
Lieferungen – Dienste) unterzeichnet werden, damit in den Ausschreibungen präzise
Sozialklauseln zugunsten der Arbeitnehmer verankert werden können. Dies besonders was
die Anwendung der gesamtstaatlichen Kollektivverträge und – sofern vorhanden oder
vorgesehen – der Landeszusatzverträge anbelangt.

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DIE SÜDTIROLER GEWERKSCHAFTSBÜNDE LE CONFEDERAZIONI SINDACALI ALTOATESINE

Harmonisierung der Sozialleistungen
Siehe auch das „Sozialmanifest“, das Bestandteil dieses Vorschlagskatalogs ist, aber separat
mit den Sozialverbänden vorgestellt wird.
Die von den Gewerkschaften vehement geforderte EEVE als Instrument der Bewertung von
Einkommen und Vermögen hat sicherlich zu einem gerechteren Zugang zu Sozialleistungen
beigetragen. Gleichzeitig ist es aber notwendig, dieses Instrument zu vereinfachen und es für
die Bürger verständlicher zu gestalten, indem eine einzige Bewertungsebene eingeführt wird.
Dies würde die Bürokratie verringern und den Zugang der Bürger zu den Leistungen
vereinfachen.
Wir erachten es als notwendig, dass alle Einkommen und Vermögen erhoben werden. Diese
gilt es dann differenziert zu bewerten, indem je nach Art der Sozialleistung oder Form der
Unterstützungsleistung unterschiedliche Höchstgrenzen für den Zugang zu den verschiedenen
Leistungen festgelegt werden.

Das „Abkommen für Südtirol“ und die Bereiche ergänzende
Wohlfahrtsleistungen auf territorialer Ebene, Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, Ausbau der Kollektivvertragsverhandlungen.
Südtirol hat fast Vollbeschäftigung erreicht. Über ein Viertel der Arbeitsverhältnisse sind aber
befristet. Die Einkommen sind ungleich verteilt, und diese Schere öffnet sich immer weiter,
wie Caritas und ASTAT bescheinigen.
Das ISTAT hat auf gesamtstaatlicher Ebene erhoben, dass die Reallöhne seit 1993 nicht mehr
gestiegen sind. Dienstrechtliche und wirtschaftliche Regeln gründen für einen Großteil der
Beschäftigten im Privatsektor in Südtirol ausschließlich auf staatlichen Kollektivverträgen.
Seit Jahren verweisen wir auf die Notwendigkeit von Vertragsverhandlungen auf territorialer
Ebene, damit die Entlohnungen den Gegebenheiten in Südtirol entsprechen und um die
erzielten Einkommen besser umzuverteilen. So könnten auch die Beschäftigten der
Kleinbetriebe geschützt werden, die in Südtirol die Mehrzahl stellen. Aus diesen Gründen
haben wir ein Abkommen aller Sozialpartner angeregt, welches das Land durch
entsprechende Anreize fördern sollte, etwa über die Steuerschiene, die Förderung des
Unternehmertums, im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dieses Ziel kann zum
einen über die Absetzbarkeit der kollektivvertraglich ausbezahlten Produktionsprämien von
der IRAP-Steuer erreicht werden, zum anderen könnten jenen Unternehmen
Wirtschaftsförderungen gewährt werden, die ein Landesrahmenabkommen zur Qualität der
Arbeit einhalten.
Maßnahmen in diesem Bereich zu treffen bedeutet, die Lage der Bevölkerung insgesamt zu
verbessern. Auf der einen Seite bringt dies höhere Steuereinnahmen für das Land, auf der
anderen Seite könnten die Sozialleistungen als Instrument der indirekten
Einkommensumverteilung gerechter ausgestaltet werden.

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Gesundheitswesen
Die Pro-Kopf-Ausgaben für das Gesundheitswesen sind italienweit in Südtirol am höchsten.
Die Ausgaben für das Gesundheitswesen sind im Vergleich mit anderen europäischen Ländern
aber deutlich geringer. Zudem unterstützt das staatliche Gesundheitswesen das lokale mit
keinen weiteren Geldmitteln.

Trotz dieser Besonderheit wissen wir, dass die Ausgaben für das Gesundheitswesen aufgrund
der Alterung der Gesellschaft und der technologischen Entwicklung weiter steigen werden.
Die laufenden Ausgaben des Landes haben 73% des Haushalts erreicht, das
Gesundheitswesen macht den größten Anteil aus. Zukünftig könnten Anpassungen
erforderlich sein, die sich aber nicht weiter auf die Bürger auswirken dürfen. Gegenwärtig
sind lange Wartezeiten für fachärztliche Untersuchungen zu verzeichnen und die Ausgaben
für Medikamente steigen.
Um den Vormarsch der Privatsanität einzudämmen (was auch an der Zunahme der aus
eigener Tasche bezahlten Ausgaben „out of pocket“ abzulesen ist, sie liegen durchschnittlich
bei 1.000 Euro jährlich pro Kopf), müsste gemeinsam über einen territorialen ergänzenden
Gesundheitsfonds nachgedacht werden, der auch die Rentnerinnen und Rentner umfasst. Nur
so kann der steigenden Ungleichheit auch in diesem Bereich entgegengewirkt werden. In 20
Jahren dürfte es bei den Ausgaben für Pflegebedürftigkeit eine drastische Zunahme geben,
die mit einem gewissen Armutsrisiko einhergehen könnte. Konventionierte Dienste sollten
soweit möglich „in house“ zurückgeführt werden.

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Es braucht eine einzige Stelle für die Einkäufe, eine Regelung der freiberuflichen
innerbetrieblichen Tätigkeit und vor allem die bereits vor zehn Jahren beschlossene
Überwindung der Gesundheitsbezirke. Vorrangig ist ebenso die Schaffung einer tatsächlich
einheitlichen Vormerkstelle, damit die Patienten landesweit die nächstmöglichen Termine für
die benötigte Leistung finden können.

Verringerung des Abstandes zwischen Lohnkosten und Nettogehalt
Dieser Abstand ist bereits verringert worden. Bevor lokale Maßnahmen ins Auge gefasst
werden können, müssen erst die Schritte der neuen Regierung abgewartet werden.

Wohnen
Wohnen ist in Südtirol teuer. Dies schon seit Jahrzehnten. Bis vor wenigen Jahren hat die
Unterstützung des Landes auch Bürgern mit geringeren Einkommen eine annehmbare
Wohnsituation ermöglicht. Wenn die Löhne stagnieren, fällt der Kostenpunkt Wohnen immer
stärker ins Gewicht, und für viele Familien ist die finanzielle Belastung nicht mehr zu
stemmen. Dies wird auch von der Zunahme der relativen und absoluten Armut untermauert.
Kurzfristige Vermietungen wirken sich zudem sehr stark auf den Mietmarkt in Südtirol aus,
weil sie das ohnehin nicht allzu große Mietangebot zugunsten der hier Ansässigen zusätzlich
schmälern.
In der kommenden Legislaturperiode muss ein neues Wohnbauförderungsgesetz auf den Weg
gebracht werden, unter Beachtung der mittlerweile eingetretenen, oben beschriebenen
sozialen Veränderungen.
Zudem ist die Planung von neuen WOBI-Wohnungen voranzubringen, vor allem für die
Gemeinden mit den längsten Wartelisten.
Mitgliedern von Zusatzrentenfonds sollte abgesehen vom Bausparen und den anderen
Landesbeiträgen die Möglichkeit eines zusätzlichen öffentlichen Beitrags für den Erwerb der
Erstwohnung eröffnet werden. Die Provinz Trient gewährt Fondsmitgliedern einen nicht
rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 15.000 Euro, sofern diese seit mindestens 8 Jahren
Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind und diesen Betrag im Fonds auch angespart haben.

Einwanderungspolitik
Es ist von grundlegender Wichtigkeit, auf die Integration von eingewanderten Menschen
hinzuarbeiten.
In Deutschland ist das diversity Management stark entwickelt, und es wäre wichtig, wenn wir
dies in Südtirol auch schaffen könnten. Das Landesgesetz von 2012 war ein guter Anfang,
allerdings ist es unzureichend, wenn wir z.B. an die nahe Zukunft denken, weil gerade Südtirol
einen großen Bedarf an Arbeitskräften hat, und demzufolge wird die Anzahl an Bürgern
ausländischer Herkunft weiter steigen. Sie arbeiten hier, zahlen hier Steuern und weisen
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einen niedrigeren Altersdurchschnitt als Inländer auf. Unser Wohlfahrtssystem lastet zu
einem nicht unwesentlichen Teil auf ihrer Schultern: sie zahlen mehr ein als sie über
Sozialleistungen erhalten. Auch aus diesem Grund ist der zukünftige Landtag gefordert, das
Landesgesetz zu verbessern und umzusetzen.

Zusammenlegung von lokalen öffentlichen Diensten von
ökonomischer Bedeutung
Wir haben stets vorgeschlagen, diese Dienste über eine „in house“-Lösung auf Landesebene
zu verwalten. Ein solches System würde zu günstigeren und transparenteren Tarifen führen
und die Beschäftigung fördern. Eine neu zu schaffende Landesholding könnte die Tätigkeiten
der Gemeindedienste und übergemeindlichen Gesellschaften koordinieren.

Schule
Die Politik und die Verwalter haben dem Schul- und Ausbildungssystem immer schon große
Beachtung geschenkt. Daraus ist ein im Wesentlichen gutes Schulwesen entstanden.
Die Zuständigkeiten haben eine Reihe von Gesetzen und Bestimmungen nach sich gezogen. In
den letzten Jahren sind anstelle von organischen Maßnahmen aber häufig bereichsbezogene
Entscheidungen getroffen worden, woraus sich ein fragmentiertes Bild und nicht
abgestimmte Änderungen ergeben haben. Es besteht also Handlungsbedarf in vielerlei
Hinsicht: Rückkehr zu einer organischen, langfristigen Grundausrichtung, die nicht an
pädagogisch-kulturelle Moden gebunden ist; keine Gesetzesbestimmungen in Bereichen, die
den Verhandlungen vorbehalten sind; Stärkung und Ausbau der Schulautonomie, die es den
Schulen erlaubt, flexible und vielfältige Bildungsangebote anzubieten; bis hin zu Instrumenten
von Selbstverwaltung.
Auch die Verwaltung des Lehrpersonals der staatlichen Schulen fällt in den Kompetenzbereich
des Landes. In den vergangenen Jahren ist der Mangel an Integrationslehrkräften immer
offensichtlicher geworden. Es fehlt qualifiziertes Personal, und die zur Verfügung gestellten
Mittel sind angesichts der wachsenden Bedürfnisse unzureichend. Wünschenswert wären
zudem Maßnahmen gegen die Prekarisierung und angemessene Weiterbildungen des
Personals.

Raumordnung
Nach der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes müssen insgesamt 26
Durchführungsverordnungen beschlossen werden. Wir begrüßen es, dass das Landesamt den
Weg des Austauschs und der gemeinsamen Ausarbeitung mit den Gewerkschaften, den
Arbeitgeberverbänden, den Sozial- und Umweltverbänden weiterhin verfolgen will.

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Soziale Verantwortung der Unternehmen und der Sozialpartner
Mit den anderen Themen verbunden, aber trotzdem eine eigene Nennung wert, ist die soziale
Verantwortung der Unternehmen. Die soziale Verantwortung darf nicht als Kostenfaktor
betrachtet werden sondern als Investition in die Zukunft, die mit der Zeit große Vorteile
bringt: ein besseres Image bei den Konsumenten, ein besseres Arbeitsklima, höhere
Produktivität, weniger Konflikte zwischen den Sozialpartnern und Einbettung in das soziale
Umfeld.
In diesem Bereich wäre die Verabschiedung eines eigenen Landesgesetzes wünschenswert,
welches all jene privaten und öffentlichen Akteure dabei unterstützt, die soziale
Verantwortung als territoriale Strategie ein- und umzusetzen.

Arbeitssicherheit und Schutz bei Berufskrankheiten
In Südtirol ist die Anzahl der Arbeitsunfälle immer noch hoch. 2016 sind aufgrund von
Arbeitsunfällen 172.809 Arbeitstage verloren gegangen.
Diese Zahl steigt stärker an als die gemeldeten Arbeitsstunden, was unterstreicht, dass dieses
Problem nicht weiter unterschätzt werden darf. Opfer von Arbeitsunfällen zu betrauern
erscheint heuchlerisch, wenn man sich nicht tagtäglich für den Schutz der Gesundheit
einsetzt.
Maßnahmen zur Vorbeugung führen nur dann zum Erfolg, wenn die Beschäftigten und ihre
Vertretungen daran beteiligt sind. Aus diesem Grund gilt es die bilateralen Körperschaften,
welche territoriale Arbeitnehmervertretungen für Sicherheit einrichten, auch finanziell zu
fördern.
Die Erfahrung im Handwerk, wo die bilaterale Körperschaft zwei territoriale
Sicherheitssprecher eingestellt hat, zeigt, wie Beteiligung gute Ergebnisse bringen kann.
Es ist zu berücksichtigen, dass 94% der Betriebe in Südtirol weniger als 10 Mitarbeiter haben
und es gerade für diese Betriebe schwierig und aufwändig ist, Vertretungen für
Arbeitssicherheit einzurichten. Ein System territorialer Vertretungen für Arbeitssicherheit
könnte deshalb sehr nützlich und wirksam sein.
Zu diesem Zweck könnte auf lokaler Ebene ein Fonds angedacht werden, so wie jener, der
vom Art. 52 des Einheitstextes von 2008 vorgesehen, beim INAIL aber nie eingerichtet
worden ist.
Das 2008 eingerichtete Koordinierungskomitee ist in zehn Jahren fünf Mal
zusammengetroffen und hat seine institutionelle Koordinierungsfunktion der
Vorbeugungsmaßnahmen nie erfüllt. In der nächsten Legislaturperiode müsste die Rolle
dieses Komitees aufgewertet werden, weil diese institutionellen Aufgaben sonst von
niemandem wahrgenommen werden.
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DIE SÜDTIROLER GEWERKSCHAFTSBÜNDE LE CONFEDERAZIONI SINDACALI ALTOATESINE

Die Inspektionstätigkeit ist zu stärken, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die aus
verhängten Sanktionen eingenommenen Geldmittel in Unfallvorbeugung investiert werden
sollten. Im Bereich der Arbeitsmedizin müssen, was den Schutz bei Berufskrankheiten
anbelangt, einige Kriterien überarbeitet werden, weil es wegen der immer häufigeren
Arbeitsplatzwechsel immer schwieriger wird, die Ursachen einer Berufskrankheit auf die
ausgeübte berufliche Tätigkeit zurückzuführen.
Das Landesgesetz zum Schutz der Gesundheit in Bezug auf arbeitsbedingte Belastungen ist in
dieser Legislaturperiode nicht weitergebracht worden. Es muss ein vorrangiges Ziel für die
nächste Legislaturperiode bleiben.

Arbeitsförderungsinstitut AFIIPL
Als Gewerkschaften bewerten wie die Forschungstätigkeit des AFI sehr positiv. Wir sind der
Überzeugung, dass die vom AFIIPL geleistete wissenschaftliche Arbeit nicht nur den
Gewerkschaften und Sozialverbänden zugutekommt, sondern dem ganzen Land.
Wir fordern deshalb eine angemessene Unterstützung für das AFI, damit es seinen Aufgaben
bestmöglich nachkommen kann: Forschung, Beratung, Weiterbildung und Information zur
Förderung der lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und im weiteren
Sinne auch der Gesellschaft und Wirtschaft in Südtirol.

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