Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 2022 /2023 - 0_VU / VERGABEUNTERLAGEN
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Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 0_VU / VERGABEUNTERLAGEN
2 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen 4 1.1. Auftraggeber und Ansprechpartner 4 1.2. Kontaktstelle und Kommunikation 4 1.3. Kurzbezeichnung des Auftrags und des Umfangs 4 1.4. Vergaberechtliche Einordung 5 1.5. Verfahrensart 5 1.6. Bereitstellung der Vergabeunterlagen 5 1.7. Art und Umfang der Leistung 5 1.8. Vertragsbedingungen 6 1.9. Verfahrensablauf 6 2. Bewerbungsbedingungen 7 2.1. Kommunikation 7 2.2. Sprache 7 2.3. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen 7 2.4. Eigentum an den Angeboten 8 2.5. Vergütung / Kostenerstattung 8 2.6. Abgabe der Angebote 8 2.7. Fristen 9 2.7.1. Angebotsfrist 9 2.7.2. Bindefrist 9 2.8. Änderungen der Vergabeunterlagen 9 2.9. Sicherstellung des Wettbewerbs 9 2.10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung 10 2.11. Ergänzungen und Spezifizierung der Vergabeunterlagen 10 2.12. Bietergemeinschaften 10 2.13. Nachunternehmerschaft / Eignungsleihe 11 2.14. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren 11 2.15. Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen 12 3. Durchführung des Offenen Verfahrens 12 3.1. Erstellung und Einreichung der Angebote 12 3.2. Öffnung der Angebote 12 3.3. Formale Prüfung der Angebote 13 3.4. Inhaltliche Prüfung der Angebote 13 3.5. Allgemeine Bietererklärungen 14 3.6. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 14 3.7. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 15 3.8. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 15 3.9. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 16 3.10. Anforderungen an die Referenzprojekte 16 3.11. Anforderungen an die Technischen Fachkräfte 17 3.12. Inanspruchnahme der Eignungsleihe für Referenznachweise 18 3.13. Überprüfung durch den Auftraggeber 18
3 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 3.14. Gemeinsame Haftung 18 3.15. Ergänzende Hinweise 18 4. Wertung nach Zuschlagskriterien 19 4.1. Einzureichende Unterlagen für die Wertung nach Zuschlagskriterien 19 4.2. Mindestbedingungen 19 4.3. Wertung nach Zuschlagskriterien 20 4.4. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots 20 4.5. Information der Bieter 20 5. ANLAGEN 21 5.1. Anlagen zur Kenntnisnahme und Verbleib beim Bieter 21 5.2. Anlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind 21
4 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 1. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen 1.1. Auftraggeber und Ansprechpartner Auftraggeber ist der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee, Hauptverwaltung Rathausplatz 1 83209 Prien a. Chiemsee im Folgenden auch als „Auftraggeber“ bezeichnet. Inhaltlicher Ansprechpartner ist Frau Petra Lanzinger: e-mail: vergabestelle-schulverwaltung@prien.de Tel. 0049 / 8051 – 606 - 14 Fax. 0049 / 8051 – 606 - 69 1.2. Kontaktstelle und Kommunikation Folgende Stelle ist für das formale Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig: WINKELMAN CONSULTING Unterbibergerstr. 13 85579 Neubiberg e-Mail: info@winkelman-consulting.eu Tel: 0049 / 89 6780 4007 1.3. Kurzbezeichnung des Auftrags und des Umfangs Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der „Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023“.
5 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 1.4. Vergaberechtliche Einordung Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). 1.5. Verfahrensart Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren unter Bezugnahme auf § 119 Abs. 1 - 3 GWB, § 14 Abs. 1-2 sowie § 15 VgV. 1.6. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen können beim Staatsanzeiger per download unter dem Portal http://www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen werden. Ebenfalls finden Sie die Ausschreibungsunterlagen auf der Homepage des Marktes Prien zum download unter: https://www.prien.de/de/buergerservice_soziales/oeffentliche_aussschreibungen/schuelerbefo erderung_fh_mittelschule_2018.htm 1.7. Art und Umfang der Leistung Die Ausschreibung betrifft die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf den Schulwegen des Mittelschulverbands Prien a. Chiemsee entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung sind in nachfolgenden Unterlagen näher dargestellt.
6 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen - Anlage 1_VU / Leistungsbeschreibung LOS_1 bis LOS_5 Die Anforderungen und Bedingungen an den Leistungserbringer und an die Auftragsausführung ergeben sich aus folgenden Festlegungen: - Anlage 2_VU / Übersicht Mindestanforderungen - Anlage 3_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien 1.8. Vertragsbedingungen Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag nach folgendem Vertragsmuster geschlossen. - Anlage 4_VU / Vertragsentwurf 1.9. Verfahrensablauf Folgender vorläufiger terminlicher Ablauf ist für die Durchführung des Vergabeverfahrens vorgesehen: Vorläufiger Terminablaufplan Absendung der Bekanntmachung 16.10.18 Fristablauf für das Stellen von Bieterfragen 16.11.18 09:00 Uhr Ende Angebotsfrist 22.11.18 10:00 Uhr Voraussichtliche Information nach § 134 GWB 14.12.18 Voraussichtliche Zuschlagserteilung 27.12.18 Bindefrist 25.01.19 Die Fristen sind für die Bieter bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht abweicht. Der Auftraggeber behält sich dabei das Recht vor, den voraussichtlichen Zeitplan anzupassen. Dabei wurde die erforderliche Vorlage an die Räte des Mittelschulverbands vor Zuschlagsentscheidung bei der Fristberechnung angemessen berücksichtigt.
7 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 2. Bewerbungsbedingungen 2.1. Kommunikation Die Kommunikation der Bieter und der Vergabestelle erfolgt auf Grund der Dokumentationspflicht und auch im Sinne der Gleichbehandlung über die Vergabeplattform. Dies umfasst Fragen und Antworten zu den Vergabeunterlagen von Bietern, Klärungsfragen zu den Angeboten von der Vergabestelle als auch die Information an die unterlegenen Bieter und das Zuschlagsschreiben. 2.2. Sprache Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. 2.3. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter / die Bietergemeinschaft inhaltliche Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter / der Bietergemeinschaft, gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6 Kalendertage vor Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist seine Bieterfragen unter der Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen. Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Marktes Prien beantwortet! Antworten finden Sie unter: https://www.prien.de/de/buergerservice_soziales/oeffentliche_aussschreibungen/schuelerbefo erderung_fh_mittelschule_2018.htm
8 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen Dazu werden sowohl die Fragen als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form auf der Homepage eingestellt sein. Es obliegt allein den Bietern, sich auf der Homepage des Marktes Prien über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Fragen und Antworten, sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend mit der Vergabestelle bzw. dem genannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen. 2.4. Eigentum an den Angeboten Die eingereichten Angebote gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. 2.5. Vergütung / Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die Beteiligung am Vergabeverfahren wird den beteiligten Bietern keine Vergütung gewährt. 2.6. Abgabe der Angebote Die Angebote einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen sind nur in Papierform zulässig. Die Angebote müssen vollständig sein, sämtliche Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Auf § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB wird verwiesen. Für die Angebote sind ausschließlich die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Angebote, bei denen nicht alle relevanten Felder ausgefüllt sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Sie sind entsprechend zu gekennzeichnet und in einem verschlossenen Umschlag mit dem Angebotskennzetteln gem. Anlage ZX_1 / Angebotskennzettel zu bekleben und an die unter unter Punkt 1.1 genannte Stelle zu richten.
9 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 2.7. Fristen 2.7.1. Angebotsfrist Das Angebot muss innerhalb der angegebenen Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sein. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Selbiges gilt für Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen. Für Änderungen ist der die Anlage ZX_2 / Angebots-Änderungskennzettel zu verwenden. Angebote, die nicht frist- und formgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (vgl. § 57 Abs. 1 Satz 1 VgV). 2.7.2. Bindefrist Die Bieter sind an ihre abgegebenen Angebote bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden soweit sie ihre Angebote nicht vor Ablauf der Frist rechtmäßig zurückgenommen haben. 2.8. Änderungen der Vergabeunterlagen Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV). 2.9. Sicherstellung des Wettbewerbs Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bieter bzw. Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
10 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 2.10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nutzung für andere Zwecke sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters und Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden erbetene personenbezogene Angaben hierfür gespeichert und verarbeitet. Die Bieter erklären sich mit Abgabe ihrer Teilnahmeanträge mit diesem Vorgehen einverstanden. 2.11. Ergänzungen und Spezifizierung der Vergabeunterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Verhandlungsverfahrens anfallende ergänzende, konkretisierende oder klarstellende Änderungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen. 2.12. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern getragene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der späteren Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.
11 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaft“ (sh. S.21 /Kaptel 5 / ANLAGEN) zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. 2.13. Nachunternehmerschaft / Eignungsleihe Der Einsatz von Nachunternehmern für den Fall der Auftragserteilung ist zulässig. In diesem Fall hat der Bieter zu erklären, für welche Teilleistungen der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, und folgende Informationen anzugeben (§ 47 Abs.1 und Abs.2): - Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer mit Namen, Anschrift und Firmensitz - Nachweis der Eignung für die vorgesehenen Nachunternehmer, soweit sich der Bieter auf deren Leistungsfähigkeit beruft - Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachunternehmer die Leistungen erbringen wird, für die dessen Kapazitäten benötigt werden sowie dessen hierfür erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung vorgelegt werden - Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachunternehmer seine Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen wird, und eine gemeinsame mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe entsprechende Haftung erfolgt (§ 47 Abs. 3 VgV). Der/die Nachunternehmer haben für diese Erklärung das als Anlage beigefügte Formblatt „Nachunternehmer“ (sh. S.21 /Kaptel 5 / / ANLAGEN) zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. 2.14. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergaberecht wenden an: Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Telefon: +-49 (89) 2176-2411 Fax: +49 (89) 2176-2847 e-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
12 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 2.15. Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen. 3. Durchführung des Offenen Verfahrens 3.1. Erstellung und Einreichung der Angebote Mit der europaweiten Auftragsbekanntmachung und diesen Vergabeunterlagen wird jedes interessierte Unternehmen aufgefordert ein Angebot zu erarbeiten und dieses unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen einzureichen. Darüber hinaus sind mit dem Angebot geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung vorzulegen. Unter „S.21 / Kaptel 5 / ANLAGEN“ sind alle Unterlagen aufgelistet, aus welchen der Bieter / die Bietergemeinschaft entnehmen kann, welche Unterlagen zur Vollständigkeit des Angebots erforderlich sind. 3.2. Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
13 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 3.3. Formale Prüfung der Angebote Zunächst prüft der Auftraggeber die vorliegenden Angebote auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV, insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Darüber hinaus muss das Angebot alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alternativ ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig sofern sie die spezifizierten Erklärungsinhalte abdeckt und alle weiteren einzureichenden Unterlagen beigefügt sind. Gemäß § 57 VgV sind Angebote dann zwingend auszuschließen, wenn sie nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen. Dies betrifft insbesondere Angebote, - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV). - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV). - in welchen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV) - bei welchen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV). Ferner werden Angebote ausgeschlossen die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung innerhalb der durch den Auftraggeber festgelegten angemessenen Frist nachzureichen. 3.4. Inhaltliche Prüfung der Angebote Nachfolgend überprüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 - 125 GWB) sowie die Erfüllung der durch den Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien (§ 122 GWB) hinsichtlich: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
14 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - technische und berufliche Leistungsfähigkeit Dabei sind mit dem Buchstaben ==> „E.“ gekennzeichnete Anforderungen als Eigenerklärung abzugeben ==>„N.“ gekennzeichnete Anforderungen als Nachweise beizubringen 3.5. Allgemeine Bietererklärungen Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben: - Anlage E_1 / Bietererklärung - Anlage E_2 / Bietergemeinschaft. Erklärung über zur Leistungserbringung vorgesehene Bietergemeinschaft (falls zutreffend) - Anlage E_3 / Nachunternehmererklärung. Erklärung über zur Leistungserbringung in Anspruch genommene Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend) - Anlage E_4 / Vertraulichkeitsvereinbarung als Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 3 VgV 3.6. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis, dass eignungsbezogene Ausschlussgründe nicht vorliegen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: - Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen als Eigenerklärung des Bieters Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern: - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
15 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 3.7. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu Beförderungsleistungen Dabei dürfen für die Schülerbeförderung ausschließlich konzessionierte Busunternehmen ein Angebot abgeben. Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bieter im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. 3.8. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_6 / Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015 - 2017). Dabei sind folgende durchschnittliche Mindestjahresumsätze nachzuweisen: LOS_1 LOS_2 LOS_3 LOS_4 LOS_5 durchschnittlicher Mindestumsatz p.a. 40.000 € 30.000 € 45.000 € 70.000 € 55.000 € im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Anlage E_7 / Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetztes und der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Personenschäden sowie für Sach- & Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
16 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen im Auftragsfall zusichert. 3.9. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_8 / Referenzen 3.10. Anforderungen an die Referenzprojekte Auflistung mind. 2 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit vergleichbaren Anforderungen unter Angabe - der Referenzbezeichnung, - des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung - des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und Auftragsendes MM/JJJJ) - des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen, die folgenden Mindestanforderungen entsprechen: • mindestens 1 Referenz zu vergleichbaren Beförderungsleistungen mit einem Mindestsumfang von nachstehenden Auftragsvolumen pro Jahr: Ø LOS_1 / 35.000,- € Ø LOS_2 / 25.000,- € Ø LOS_3 / 35.000,- € Ø LOS_4 / 65.000,- € Ø LOS_5 / 55.000,- € • davon mindestens 1 Referenz im Bereich der öffentlichen Hand • davon mindestens 1 Referenz für den Transport von Minderjährigen
17 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen • Durchführungszeitraum zwingend in den letzten 5 Jahren, Erbringung der Leistungen, d.h. Anfang der Leistung spätestens 5 Jahre vor Ende Angebotsfirst und Ende der Leistung zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist zu mindestens 75% abgeschlossen - Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben. Der als Anlage E_8a ff. beiliegende Vordruck ist zu verwenden, jeweils entsprechend zu bezeichnen, zu vervielfältigen und aufsteigend zu numerieren. Ergänzende (eigene) Darstellungen zu den einzelnen Referenzen sollen zwei (2) DIN/A4-Seiten pro Referenz nicht überschreiten. 3.11. Anforderungen an die Technischen Fachkräfte - Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt: - Verantwortliche Führungskraft mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung in der Beförderung von Minderjährigen - Für den Einsatz vorgesehene Mitarbeiter mit jeweils mindestens 7 Jahren Berufserfahrung im Transportwesen, davon mindestens 2 Berufsjahre in der Beförderungen von Minderjährigen Aussagekräftige Angaben sowie Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe einzureichen. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben: - Anlage E_10 / Scientology Erklärung - Anlage E_11 / Eigenerklärung BOK_STVZO - Nachweis N_2 / Polizeiliches Führungszeugnis Konzessionsinhaber“
18 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 3.12. Inanspruchnahme der Eignungsleihe für Referenznachweise Grundsätzlich muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Referenzleistungen selbst durchgeführt haben. Hat der Bieter die Referenzleistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt und beruft sich der Bieter im Wege der wirksamen Eignungsleihe auf die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen, so werden die Parameter für die Erfüllung der Mindestanforderungen der jeweiligen Referenz kumulativ betrachtet. In diesem Fall muss aus der Darstellung der Referenzen hervorgehen, welcher Wirtschaftsteilnehmer welche Leistungsanteile (inhaltlich, zeitlich und nach Volumen) erbracht hat. 3.13. Überprüfung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Nachunternehmer, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt der Nachunternehmer die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen (§ 47 Abs. 2 VgV). Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Ersetzung des Nachunternehmers zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt er dem Bieter eine angemessene Frist (§ 47 Abs. 2 VgV). 3.14. Gemeinsame Haftung Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. (§ 47 Abs. 3 VgV). 3.15. Ergänzende Hinweise Der Auftraggeber kann Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern (vgl. § 48 Abs. 7 VgV). Bieter / die Bietergemeinschaft, die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
19 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 4. Wertung nach Zuschlagskriterien 4.1. Einzureichende Unterlagen für die Wertung nach Zuschlagskriterien Zur Abgabe des Angebots sind über die Eignungsnachweise und Eigenerklärungen zur Eignung hinaus folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage E_12 / Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen inkl. Ø Nachweis N_3 / Zulassungsbescheinigung (Zeile 1 des Fahrzeugscheins) Ø Nachweis N_4 / HU-Bescheinigung - Nachweis TÜV / DEKRA Ø Nachweis N_5 / Aussagekräftige Fotos des jeweiligen Kraftomnibusses oder Kleinbusses - Anlage E_13 / Erklärung zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen - Anlage ZU_1 / Qualitätskonzept - Anlage ZU_2 / Formblatt Preisangebot sowie - Anlage ZU_2a – e / je nach Los Die dazugehörigen Anforderungen sind den jeweiligen Formblättern sowie der beigefügten Anlage 3_VU Wertungsmatrix Zuschlagskriterien zu entnehmen. Für das Erstellen des Preisangebots sind jeweils ausschließlich die entsprechenden Formulare Anlage ZU_2 bzw. ZU_2a – e Preisangebot zu verwenden. 4.2. Mindestbedingungen Alle Mindestbedingungen, die die Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge und die Leistungserbringung (Ausführungsbedingungen) betreffen, sind Ausschlusskriterien und müssen daher zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ohne Einschränkungen erfüllt sein. Diese sind in der Anlage E_13 / Ausführungsbedingungen schriftlich zu bestätigen. Angebote, die eine oder mehrere Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso führen Nicht-Zutreffende sowie irreführende Angaben zum Angebotsausschluss.
20 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 4.3. Wertung nach Zuschlagskriterien Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Anlage 3_VU Wertungsmatrix Zuschlagskriterien. Hierauf werden Leistungspunkte vergeben. 4.4. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Für die Wertungsmethodik gilt folgende Regelung: Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, ist dasjenige mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag. 4.5. Information der Bieter Nach erfolgter Wertung werden die nicht berücksichtigten Bieter nach § 62 VgV bzw. nach § 134 GWB informiert.
21 Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 Vergabeunterlagen 5. ANLAGEN 5.1. Anlagen zur Kenntnisnahme und Verbleib beim Bieter - Anlage 1_VU / Leistungsbeschreibung LOS_1 bis LOS_5 - Anlage 2_VU / Übersicht Mindestanforderungen - Anlage 3_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien - Anlage 4_VU / Vertragsentwurf 5.2. Anlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind - Anlage E_1 / Formblatt „Bietererklärung“ - Anlage E_2 / Formblatt „Bietergemeinschaft“ - Anlage E_3 / Formblatt „Eignungsleihe“ - Anlage E_4 / Formblatt „Vertraulichkeitsvereinbarung“ - Anlage E_5 / Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ - Anlage E_6 / Formblatt „Umsätze“ - Anlage E_7 / Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“ - Anlage E_8 / Formblatt „Referenzen“ - Anlagen E_8a ff / Formblätter „Referenz I ff.“ - Anlage E_9 / Formblatt „Technische Fachkräfte“ - Anlage E_10 / Formblatt „Scientology Erklärung“ - Anlage E_11 / Formblatt „Eigenerklärung Anforderungskatalog gem. Nr. 91 StVZO, BOKraft / Fahrerauswahl“ - Anlage E_12 / Formblatt „Angaben zum Fahrzeugeinsatz“ - Anlage E_13 / Formblatt „Ausführungsbedingungen“ - Anlage N_1 / Nachweis „Handelsregisterauszug“ bzw. „Eintragung im Berufsregister“ - Anlage N_2 / Nachweis „Polizeiliches Führungszeugnis Konzessionsinhaber“ - Anlage N_3 / Nachweis „Zulassungsbescheinigung Zeile 1 (Fahrzeugschein)“ - Anlage N_4 / Nachweis „HU-Bescheinigung – Nachweis TÜV/Dekra“ - Anlage N_5 / Aussagekräftige Fotos des jeweiligen Kraftomnibusses oder Kleinbusses - Anlage ZU_1 / Erläuterungen Qualitätskonzept - Anlage ZU_2 / Formblatt Preisangebot - Anlage ZU_2a – 2 e / Einzelpreise „Preisangebot“ LOS 1-5 - Anlage ZX_1 / Angebotskennzettel - Anlage ZX_2 / Angebotskennzettel / geändertes Angebot
Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023 1_VU / LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG Inhaltsverzeichnis Situation 4 Zielsetzung und Aufgabe 4 Leistungsumgriff 4 LOS_1 / Linie Rimsting/Pinswang - Prien 5 TITEL 1 / Linie I / Rimsting – Prien 5 Eckdaten 5 Linie I / Fahrplan 5 Linie I / Streckenführung 5 TITEL 2 / Linie II Rimsting/Pinswang-Prien 6 Eckdaten 6 Linie II / Fahrplan 6 Linie II / Streckenführung 6 TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten 7 TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera 7 TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport 7 TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde 8 LOS_2: Linie Bernau/Kumpfmühle – Prien/Farbing/Rudersberg 9 TITEL 1 / Linie I: Bernau/Kumpfmühle - Prien 9 Eckdaten 9 Linie I / Fahrplan 9 Linie I / Streckenführung 9 TITEL 2 / Zubringerlinie II – Bernau - Farbing/Rudersberg (Weiterfahrt ab Schulhaus Bernau nach Farbing/Rudersberg) 10 Eckdaten 10 Linie II / Fahrplan 10 Linie II / Streckenführung 10 TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten 11 TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera 11 TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport: 11 TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde 12 LOS_3: Linie Wildenwart / Weisham / Hittenkirchen / Urschalling - Prien 13 Wichtiger Hinweis zu Linien Wildenwart I + II + Weisham III 13 TITEL 1 / Linie I: Wildenwart – Prien (Mittelschule Prien) 13 Eckdaten 13 Linie I / Fahrplan 14 Linie I / Streckenführung 14 TITEL 2 / Linie II: Prien-Wildenwart 15 Eckdaten 15 Linie II / Fahrplan 16 Linie II / Streckenführung 16 TITEL 3 / Linie III: Weisham/Hittenkirchen/Urschalling - Prien 17 Eckdaten 17 Linie III / Fahrplan 17
3 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG Linie III / Streckenführung 17 TITEL 4 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten 18 TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sportfahrten Mittelschule nach Bernau und ins Prienavera 18 TITEL 6 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport 18 TITEL 7 / Preis für eine Wartestunde 19 LOS_4: Linien I + II: Breitbrunn/Gollenshausen/Eggstätt - Prien 20 Wichtige Hinweise zu den Linien I + II: 20 TITEL 1 / Beförderungslinie I: Breitbrunn/Gollenshausen - Prien 20 Eckdaten 20 Linie I / Fahrplan 21 Linie I / Streckenführung 21 TITEL 2 / Beförderungslinie II: Eggstätt – Prien 22 Eckdaten 22 Linie II / Fahrplan 22 Linie II / Streckenführung 22 TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten 23 TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera 23 TITEL 5 / Zusatzfahrten Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport 23 TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde 24 LOS_5: Linie Aschau / Frasdorf/Gschwendt/Ruckerting/Wessen-Prien/Leitenberg/Frasdorf 25 Allgemeine Hinweise zu den Linien I – IV: 25 TITEL 1 / Beförderungslinie I: Aschau/Frasdorf – Prien 25 Eckdaten 25 Linie I / Fahrplan 26 Linie I / Streckenführung 26 TITEL 2 / Zubringerlinie II: Gschwendt – Leitenberg 27 Eckdaten 27 Linie II / Fahrplan 27 Linie II / Streckenführung 27 TITEL 3 / Zubringerlinie III: Ruckerting – Schule Frasdorf 28 Eckdaten 28 Linie III / Fahrplan 29 Linie III / Streckenführung 29 TITEL 4 / Zubringerlinie IV: Wessen – Schule Frasdorf 30 Eckdaten 30 Linie IV / Fahrplan 31 Linie IV / Streckenführung 31 TITEL 5 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten mit dem Großbus 32 TITEL 6 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport 32 TITEL 7 / Preis für eine Wartestunde 32 Berechnungsgrundlagen: 32
4 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG Allgemeines Situation Der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee beabsichtigt die Vergabe der Schülerbeförderung zur Franziska-Hager-Mittelschule Prien, Franziska-Hager-Str. 1-5, 83209 Prien a. Chiemsee für die kommenden Schuljahre 2019/2020 bis einschließlich 2022/2023. Um die in diesem Zeitraum anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 – jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Dabei ist die Vergabe der Leistungen zunächst für den Ausführungszeitraum von 01.09.2019 - 15.08.2020 vorgesehen sowie im Anschluss daran eine optionale Verlängerung jeweils um 1 Jahr. Insgesamt beträgt die angestrebte Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. bis zum 15.08.2023. Zielsetzung und Aufgabe Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets des Mittelschulverbands entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Leistungsumgriff Der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee umfasst folgende Gemeinden und deren Einzugsgebiete: Prien a. Chiemsee, Bernau a. Chiemsee, Aschau im Chiemgau, Rimsting, Breitbrunn a. Chiemsee, Gemeinde Chiemsee, Gstadt a. Chiemsee, Frasdorf und Eggstätt. Für die Beförderungsleistung werden 5 Gebietslose gebildet, die in nachfolgenden Kapiteln beschrieben werden.
5 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG LOS_1 / Linie Rimsting/Pinswang - Prien TITEL 1 / Linie I / Rimsting – Prien Eckdaten • Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich: 30 - 47 • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Fr täglich morgens 07:10 Uhr – 07:32 Uhr - Mo – Fr Täglich mittags 13:05 Uhr – 13:35 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung - Fahrtstrecke: einfach ca. 11km (ca. 44 km/Tag) à ca. 220 km/Woche (Fahrten morgens & mittags) • Busgrößen - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze. Linie I / Fahrplan Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Rimsting – Prien (siehe Streckenplan rote Strecke) Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten Haltestellen Morgen: Mittag: Westernach 07:15 Uhr 13:41 Uhr Schafwaschen 07:19 Uhr 13:37 Uhr Aiterbach 07:20 Uhr 13:36 Uhr Hochstätt 07:22 Uhr 13:34 Uhr Rimsting-Bahnhof 07:26 Uhr 13:30 Uhr Rimsting Schule 07:30 Uhr 13:26 Uhr Otterkring 07:35 Uhr 13:21 Uhr Trautersdorf 07:40 Uhr 13:16 Uhr Alte Bernauer Straße 07:42 Uhr 13:14 Uhr F.H. Schule Prien 07:46 Uhr 13:10 Uhr Linie I / Streckenführung siehe grafische Darstellung zu LOS_1 (rote Linie)
6 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 2 / Linie II Rimsting/Pinswang-Prien Eckdaten • Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich: 15 - 25 • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Fr täglich morgens 07:15 Uhr – 07:38 Uhr - Mo – Fr Täglich mittags 13:10 Uhr – 13:45 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke einfach: 16 km (ca. 64 km/Tag) à ca. 320 km/Woche (Fahrten morgens & mittags) • Busgrößen - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze. Linie II / Fahrplan Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Rimsting – Prien (siehe Streckenplan blaue Strecke) Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten Haltestellen: Morgen: Mittag: Rimstinger Schule 07:15 Uhr 13:35 Uhr Finsterleiten 07:16 Uhr 13:34 Uhr Unterhamberg 07:18 Uhr 13:32 Uhr Huben 07:20 Uhr 13:30 Uhr Greimharting 07:22 Uhr 13:28 Uhr Gänsbach 07:24 Uhr 13:26 Uhr Berg/Ratzing 07:26 Uhr 13:24 Uhr Hitzing 07:28 Uhr 13:22 Uhr Bach 07:29 Uhr 13:21 Uhr Heimling 07:30 Uhr 13:20 Uhr Weiher 07:31 Uhr 13:19 Uhr Zacking 07:32 Uhr 13:18 Uhr Hötzing 07:33 Uhr 13:17 Uhr Pinswang 07:34 Uhr 13:16 Uhr F.H. Schule Prien 07:38 Uhr 13:12 Uhr Linie II / Streckenführung siehe grafische Darstellung zu LOS_1 (blaue Linie)
7 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten • Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich: 30 - 47 • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Do täglich, nachmittags 15:15 Uhr – 16:00 Uhr Linie I (Großbus, 50 Sitze) - Mo – Do täglich, nachmittags 15:15 Uhr – 16:00 Uhr Linie II (30-Sitzer) • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke (Linie I): ca. 22km/Tag (hin und rück) - Fahrstrecke (Linie II): ca. 32km/Tag (hin und rück) à ca. 54/Tag à ca. 216 km/Woche TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Insgesamt 2 Fahrten/Woche nach Stundenplan (der genaue Tag + Uhrzeit ist mit der Schulleitung vor Schuljahresbeginn abzuklären) - davon 1 Fahrt ins Prienavera - davon 1 Fahrt nach Bernau, Sporthalle • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke Prienavera: ca. 4km (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde - Fahrstrecke Bernau, Sporthalle: ca. 15km (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde à ca. 19km/Woche • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus) TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Bereitstellung: nach Bedarf - Voraussichtliche Kilometer: ca. 150 km im Jahr • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus) Anzugeben: >> Einheitspreis pro Besetzkilometer
8 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Bereitstellung: nach Bedarf - voraussichtliche Anzahl: ca. 40 Std. pro Schuljahr Anzugeben: >> Einheitspreis pro Wartestunde
9 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG LOS_2: Linie Bernau/Kumpfmühle – Prien/Farbing/Rudersberg TITEL 1 / Linie I: Bernau/Kumpfmühle - Prien Eckdaten • Schülerzahlen Linie I, durchschnittlich: 45 - 70 Schüler • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt) 07:20 Uhr – 07:44 Uhr - Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt) 13:10 Uhr – 13:34 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke (Beförderung + Leerfahrt): ca. 14 km à ca. 28 km/Tag à ca. 140 km/Woche • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze. Linie I / Fahrplan Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Bernau/Kumpfmühle – Prien (siehe Streckenplan rote Strecke) Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten Haltestellen: Morgen: Mittag: Felden 07:20 Uhr 13:34 Uhr Baumannstraße 07:22 Uhr 13:32 Uhr Schule Bernau 07:25 Uhr 13:30 Uhr Wiedendorf 07:30 Uhr 13:25 Uhr Kumpfmühle 07:35 Uhr 13:20 Uhr Franziska-Hager-Schule 07:44 Uhr 13:10 Uhr Linie I / Streckenführung siehe grafische Darstellung zu LOS_2 (rote Linie)
10 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 2 / Zubringerlinie II – Bernau - Farbing/Rudersberg (Weiterfahrt ab Schulhaus Bernau nach Farbing/Rudersberg) Eckdaten • Schülerzahlen Linie II, durchschnittlich: 1 - 3 Schüler • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt) 07:05 Uhr – 07:15 Uhr - Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt) 13:30 Uhr – 13:40 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke (Beförderung + Leerfahrt): ca. 7km à (ca. 14 km/Tag) à ca. 70 km/Woche • Busgrößen: - Sitzplatzanzahl je nach Schülerzahl aus dieser Zubringerlinie. Besonderheit: Die Weiterbeförderung dieser Zubringerlinie II erfolgt nur bei Bedarf nach den vorliegenden Schülerlisten aus dem jeweiligen Schuljahr. Linie II / Fahrplan Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie II Bernau – Farbing/Rudersbrg (siehe Streckenplan blaue Strecke) Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten Haltestellen: Morgen: Mittag: Rudersberg 07:05 Uhr 13:40 Uhr Farbing 07:08 Uhr 13:37 Uhr Schule Bernau 07:15 Uhr 13:30 Uhr Besonderheit: Weiterfahrt vom Besonderheit: Weiterfahrt Schulhaus Bernau um 07:25 mit vom Schulhaus Bernau um der Linie I Bernau/Kumpfmühle 13:30 mit der Linie II nach Prien Bernau/ nach Farbing/Rudersberg Linie II / Streckenführung siehe grafische Darstellung zu LOS_2 (blaue Linie)
11 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Montag – Donnerstag, nachmittags 15:15 Uhr – 16:00 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke, hin und zurück: ca. 14km à ca. 14 km/Tag (x4) à ca. 56 km/Woche • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze. TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - 1 Fahrt wöchentlich: nach Stundenplan der genaue Tag + Uhrzeit ist mit der Schulleitung vor Schuljahresbeginn abzuklären. à 1 Fahrt nach Bernau, Sporthalle oder Hallenbad • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke Bernau: ca. 15km (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde à ca. 15km/Woche • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus) TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage /Wintersport: • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Bereitstellung: nach Bedarf - Voraussichtliche Kilometer: ca. 150 km im Jahr • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus) Anzugeben: >> Einheitspreis pro Besetzkilometer
12 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Bereitstellung: nach Bedarf - voraussichtliche Anzahl: ca. 40 Std. pro Schuljahr Anzugeben: >> Einheitspreis pro Wartestunde
13 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG LOS_3: Linie Wildenwart / Weisham / Hittenkirchen / Urschalling - Prien Wichtiger Hinweis zu Linien Wildenwart I + II + Weisham III Ø Bei der Linie Wildenwart I werden nur Mittelschüler zur Franziska-Hager-Schule befördert, bei der anschließenden Weiterfahrt werden Grundschüler zum Schulhaus Wildenwart (Schüler der Franziska-Hager-Grundschule Prien) transportiert (Linie II). Die Beförderung der Linie I + II erfolgt im selben Bus. Ø Die Kosten der Linie I + II sollen wie folgt aufgeteilt werden: 3/5 Anteil für die F.H. Mittelschule Prien und 2/5 Anteil für die F.H. Grundschule Prien. Ø Die Rechnung soll separat an die jeweilige Schule gestellt werden. Kostenaufteilung, wie o.a. in 3/5 Anteil an die Mittelschule und 2/5 Anteil an die Grundschule. Ø Eine vorteilhafte Streckenführung zu den einzelnen Haltestellen ist jährlich neu, je nach Schülerlisten, festzulegen. Ø Derzeit sind bei der Linie Wildenwart II mittags ein bis drei unterschiedliche Abfahrzeiten vom Schulhaus Wildenwart als Rücktransport pro Tag notwendig, je nach Stundenplan (siehe Anlage 2 „ Streckenführung – Haltestellen und Abfahrtszeiten“). TITEL 1 / Linie I: Wildenwart – Prien (Mittelschule Prien) Eckdaten • Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich: 23 – 50 Schüler • Bereitstellungszeiten & Kapazitäten - Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt) 07:15 Uhr – 07:35 Uhr - Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt) 13:10 Uhr – 13:32 Uhr • Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung: - Fahrstrecke (Beförd.-+ Leerfahrt): ca. 60 km à ca. 120 km/Tag (x5) à ca. 600 km/Woche • Busgrößen: - Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.
14 Markt Prien Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023 1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG Linie I / Fahrplan Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Wildenwart – Prien (siehe Streckenplan rote Strecke) Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten Haltestellen: Morgen: Mittag: Aich 07:15 Uhr 13:32 Uhr Schule Wildenwart 07:18 Uhr 13:29 Uhr Prutdorf 07:21 Uhr 13:26 Uhr Atzing 07:23 Uhr 13:24 Uhr Bachham 07:24 Uhr 13:21 Uhr Siggenham 07:26 Uhr 13:19 Uhr St. Salvator 07:30 Uhr 13:15 Uhr Franziska-Hager-Schule 07:35 Uhr 13:10 Uhr Linie I / Streckenführung siehe grafische Darstellung zu LOS_3 (rote Linie)
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