Mittelschulverband Prien a. Chiemsee Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 2022 /2023 - 0_VU / VERGABEUNTERLAGEN

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Mittelschulverband Prien a. Chiemsee

Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre
2019/2020 – 2022 /2023

0_VU / VERGABEUNTERLAGEN
2   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

                     Inhaltsverzeichnis
           Inhaltsverzeichnis                                                        2
           1.     Allgemeines zu den Vergabeunterlagen                               4
           1.1.     Auftraggeber und Ansprechpartner                                 4
           1.2.     Kontaktstelle und Kommunikation                                  4
           1.3.     Kurzbezeichnung des Auftrags und des Umfangs                     4
           1.4.     Vergaberechtliche Einordung                                      5
           1.5.     Verfahrensart                                                    5
           1.6.     Bereitstellung der Vergabeunterlagen                             5
           1.7.     Art und Umfang der Leistung                                      5
           1.8.     Vertragsbedingungen                                              6
           1.9.     Verfahrensablauf                                                 6
           2.     Bewerbungsbedingungen                                              7
           2.1.     Kommunikation                                                    7
           2.2.     Sprache                                                          7
           2.3.     Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen    7
           2.4.     Eigentum an den Angeboten                                        8
           2.5.     Vergütung / Kostenerstattung                                     8
           2.6.     Abgabe der Angebote                                              8
           2.7.     Fristen                                                          9
           2.7.1.     Angebotsfrist                                                  9
           2.7.2.     Bindefrist                                                     9
           2.8.     Änderungen der Vergabeunterlagen                                 9
           2.9.     Sicherstellung des Wettbewerbs                                   9
           2.10.     Vertraulichkeit und Geheimhaltung                              10
           2.11.     Ergänzungen und Spezifizierung der Vergabeunterlagen           10
           2.12.     Bietergemeinschaften                                           10
           2.13.     Nachunternehmerschaft / Eignungsleihe                          11
           2.14.     Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren                    11
           2.15.     Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen                       12
           3.     Durchführung des Offenen Verfahrens                               12
           3.1.     Erstellung und Einreichung der Angebote                         12
           3.2.     Öffnung der Angebote                                            12
           3.3.     Formale Prüfung der Angebote                                    13
           3.4.     Inhaltliche Prüfung der Angebote                                13
           3.5.     Allgemeine Bietererklärungen                                    14
           3.6.     Nichtvorliegen von Ausschlussgründen                            14
           3.7.     Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung                     15
           3.8.     Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit              15
           3.9.     Technische und berufliche Leistungsfähigkeit                    16
           3.10.     Anforderungen an die Referenzprojekte                          16
           3.11.     Anforderungen an die Technischen Fachkräfte                    17
           3.12.     Inanspruchnahme der Eignungsleihe für Referenznachweise        18
           3.13.     Überprüfung durch den Auftraggeber                             18
3   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

           3.14.    Gemeinsame Haftung                                                 18
           3.15.    Ergänzende Hinweise                                                18
           4.     Wertung nach Zuschlagskriterien                                      19
           4.1.    Einzureichende Unterlagen für die Wertung nach Zuschlagskriterien   19
           4.2.    Mindestbedingungen                                                  19
           4.3.    Wertung nach Zuschlagskriterien                                     20
           4.4.    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots                          20
           4.5.    Information der Bieter                                              20
           5.     ANLAGEN                                                              21
           5.1.    Anlagen zur Kenntnisnahme und Verbleib beim Bieter                  21
           5.2.    Anlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind                      21
4   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

                   1. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen
                        1.1.                 Auftraggeber und Ansprechpartner

           Auftraggeber ist der

                                      Mittelschulverband Prien a. Chiemsee, Hauptverwaltung
                                                          Rathausplatz 1
                                                     83209 Prien a. Chiemsee

           im Folgenden auch als „Auftraggeber“ bezeichnet.

           Inhaltlicher Ansprechpartner ist Frau Petra Lanzinger:

                                        e-mail: vergabestelle-schulverwaltung@prien.de
                                                   Tel. 0049 / 8051 – 606 - 14
                                                   Fax. 0049 / 8051 – 606 - 69

                        1.2.                 Kontaktstelle und Kommunikation

           Folgende Stelle ist für das formale Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig:

                                                  WINKELMAN CONSULTING
                                                       Unterbibergerstr. 13
                                                        85579 Neubiberg
                                             e-Mail: info@winkelman-consulting.eu
                                                    Tel: 0049 / 89 6780 4007

                        1.3.                 Kurzbezeichnung des Auftrags und des Umfangs

           Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der „Schülerbeförderung für die Schuljahre
           2019/2020 – 2022 /2023“.
5   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

                        1.4.                 Vergaberechtliche Einordung

           Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
           sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
           (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung
           über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).

                        1.5.                 Verfahrensart

           Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier
           ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren unter Bezugnahme auf § 119 Abs. 1 - 3
           GWB, § 14 Abs. 1-2 sowie § 15 VgV.

                        1.6.                 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

           Die Ausschreibungsunterlagen können beim Staatsanzeiger per download unter dem Portal
                                             http://www.staatsanzeiger-eservices.de

           heruntergeladen werden.
           Ebenfalls finden Sie die Ausschreibungsunterlagen auf der Homepage des Marktes Prien zum
           download unter:
           https://www.prien.de/de/buergerservice_soziales/oeffentliche_aussschreibungen/schuelerbefo
           erderung_fh_mittelschule_2018.htm

                        1.7.                 Art und Umfang der Leistung

           Die Ausschreibung betrifft die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf den Schulwegen
           des Mittelschulverbands Prien a. Chiemsee entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die
           Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und
           wieder zurück.

           Die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung sind in nachfolgenden Unterlagen näher
           dargestellt.
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    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

               - Anlage 1_VU / Leistungsbeschreibung LOS_1 bis LOS_5

           Die Anforderungen und Bedingungen an den Leistungserbringer und an die Auftragsausführung
           ergeben sich aus folgenden Festlegungen:
               - Anlage 2_VU / Übersicht Mindestanforderungen
               - Anlage 3_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien

                         1.8.                 Vertragsbedingungen

           Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag nach folgendem Vertragsmuster
           geschlossen.
               - Anlage 4_VU / Vertragsentwurf

                         1.9.                 Verfahrensablauf

           Folgender vorläufiger terminlicher Ablauf ist für die Durchführung des Vergabeverfahrens
           vorgesehen:

            Vorläufiger Terminablaufplan
            Absendung der Bekanntmachung                                     16.10.18

            Fristablauf für das Stellen von Bieterfragen                     16.11.18       09:00 Uhr

            Ende Angebotsfrist                                               22.11.18       10:00 Uhr

            Voraussichtliche Information nach § 134 GWB                      14.12.18

            Voraussichtliche Zuschlagserteilung                              27.12.18

            Bindefrist                                                       25.01.19

           Die Fristen sind für die Bieter bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht
           abweicht. Der Auftraggeber behält sich dabei das Recht vor, den voraussichtlichen Zeitplan
           anzupassen.
           Dabei wurde die erforderliche Vorlage an die Räte des Mittelschulverbands vor
           Zuschlagsentscheidung bei der Fristberechnung angemessen berücksichtigt.
7   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
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    Vergabeunterlagen

                   2. Bewerbungsbedingungen
                        2.1.                 Kommunikation

           Die Kommunikation der Bieter und der Vergabestelle erfolgt auf Grund der
           Dokumentationspflicht und auch im Sinne der Gleichbehandlung über die Vergabeplattform. Dies
           umfasst Fragen und Antworten zu den Vergabeunterlagen von Bietern, Klärungsfragen zu den
           Angeboten von der Vergabestelle als auch die Information an die unterlegenen Bieter und das
           Zuschlagsschreiben.

                        2.2.                 Sprache

           Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in
           anderer Sprache werden ausgeschlossen.
           Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
           deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung
           bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung
           vorzulegen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der
           Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.

                        2.3.             Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den
                               Vergabeunterlagen

           Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen
           und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
           Ergeben sich für den Bieter / die Bietergemeinschaft inhaltliche Fragen oder enthalten die
           Vergabeunterlagen Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter / der Bietergemeinschaft,
           gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6 Kalendertage vor Bewerbungs- bzw.
           Angebotsfrist seine Bieterfragen unter der Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen
           und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.
           Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Marktes Prien beantwortet! Antworten
           finden Sie unter:
           https://www.prien.de/de/buergerservice_soziales/oeffentliche_aussschreibungen/schuelerbefo
           erderung_fh_mittelschule_2018.htm
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    Vergabeunterlagen

           Dazu werden sowohl die Fragen als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form
           auf der Homepage eingestellt sein. Es obliegt allein den Bietern, sich auf der Homepage des
           Marktes Prien über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu
           informieren.
           Fragen und Antworten, sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt
           sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich.
           Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich
           umgehend mit der Vergabestelle bzw. dem genannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.

                        2.4.                 Eigentum an den Angeboten

           Die eingereichten Angebote gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.

                        2.5.                 Vergütung / Kostenerstattung

           Für die Erstellung des Angebots sowie für die Beteiligung am Vergabeverfahren wird den
           beteiligten Bietern keine Vergütung gewährt.

                        2.6.                 Abgabe der Angebote

           Die Angebote einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen sind nur in Papierform zulässig.
           Die Angebote müssen vollständig sein, sämtliche Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu
           erfolgen. Auf § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB wird verwiesen.
           Für die Angebote sind ausschließlich die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen
           bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Angebote, bei denen nicht alle relevanten Felder
           ausgefüllt sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
           Sie sind entsprechend zu gekennzeichnet und in einem verschlossenen Umschlag mit dem
           Angebotskennzetteln gem. Anlage ZX_1 / Angebotskennzettel zu bekleben und an die unter
           unter Punkt 1.1 genannte Stelle zu richten.
9   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

    Vergabeunterlagen

                        2.7.                 Fristen

                            2.7.1.           Angebotsfrist

           Das Angebot muss innerhalb der angegebenen Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangen
           sein. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Selbiges gilt für
           Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen.
           Für Änderungen ist der die Anlage ZX_2 / Angebots-Änderungskennzettel zu verwenden.
           Angebote, die nicht frist- und formgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei
           denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (vgl. § 57 Abs. 1 Satz 1 VgV).

                            2.7.2.           Bindefrist

           Die Bieter sind an ihre abgegebenen Angebote bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden soweit sie
           ihre Angebote nicht vor Ablauf der Frist rechtmäßig zurückgenommen haben.

                        2.8.                 Änderungen der Vergabeunterlagen

           Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7
           Satz 1 VgV).

                        2.9.                 Sicherstellung des Wettbewerbs

           Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und
           aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
           Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum
           Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
           Die Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine
           Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der
           Auftraggeber den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann
           ein Bieter bzw. Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem
           Vergabeverfahren führen.
10   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

                         2.10.                Vertraulichkeit und Geheimhaltung

            Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum des Auftraggebers.
            Sie dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede
            nicht durch den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch
            auszugsweise – und jede Nutzung für andere Zwecke sind ohne die ausdrückliche schriftliche
            vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
            Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu
            vernichten. Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer
            Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters und Bieters,
            insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
            Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden erbetene personenbezogene Angaben hierfür
            gespeichert und verarbeitet. Die Bieter erklären sich mit Abgabe ihrer Teilnahmeanträge mit
            diesem Vorgehen einverstanden.

                         2.11.                Ergänzungen und Spezifizierung der Vergabeunterlagen

            Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Verhandlungsverfahrens anfallende ergänzende,
            konkretisierende oder klarstellende Änderungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.

                         2.12.                Bietergemeinschaften

            Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern getragene Erklärung
            abzugeben,
                - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt
                  ist,
                - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die
                  Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
                - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
                  rechtsverbindlich vertritt, und
                - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der späteren Bietergemeinschaft und (im
                  Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
            Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
            aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.
11   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

            Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage beigefügte Formblatt
            „Bietergemeinschaft“ (sh. S.21 /Kaptel 5 / ANLAGEN) zu verwenden und dieses Formblatt mit
            ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.

                         2.13.                Nachunternehmerschaft / Eignungsleihe

            Der Einsatz von Nachunternehmern für den Fall der Auftragserteilung ist zulässig. In diesem Fall
            hat der Bieter zu erklären, für welche Teilleistungen der Einsatz von Nachunternehmern
            vorgesehen ist, und folgende Informationen anzugeben (§ 47 Abs.1 und Abs.2):
                - Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer mit Namen, Anschrift und Firmensitz
                - Nachweis der Eignung für die vorgesehenen Nachunternehmer, soweit sich der Bieter auf
                  deren Leistungsfähigkeit beruft
                - Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachunternehmer die Leistungen erbringen wird, für
                  die dessen Kapazitäten benötigt werden sowie dessen hierfür erforderliche berufliche
                  Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
                  oder die einschlägige berufliche Erfahrung vorgelegt werden
                - Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachunternehmer seine Kapazitäten im Hinblick auf
                  die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen wird, und eine
                  gemeinsame mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung
                  entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe entsprechende Haftung erfolgt (§ 47 Abs. 3
                  VgV).
            Der/die Nachunternehmer haben für diese Erklärung das als Anlage beigefügte Formblatt
            „Nachunternehmer“ (sh. S.21 /Kaptel 5 / / ANLAGEN) zu verwenden und dieses Formblatt mit
            ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.

                         2.14.                Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

            Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergaberecht wenden an:
                                                  Vergabekammer Südbayern
                                                  Regierung von Oberbayern
                                                     Maximilianstraße 39
                                                       80538 München
                                                 Telefon: +-49 (89) 2176-2411
                                                   Fax: +49 (89) 2176-2847
                                    e-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
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     Vergabeunterlagen

                         2.15.                Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen

            Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
                - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
                  erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
                  Kalendertagen gerügt hat,
                - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
                  nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
                  Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
                - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
                  nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
                  Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
                - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
                  nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen.

                    3. Durchführung des Offenen Verfahrens
                         3.1.                 Erstellung und Einreichung der Angebote

            Mit der europaweiten Auftragsbekanntmachung und diesen Vergabeunterlagen wird jedes
            interessierte Unternehmen aufgefordert ein Angebot zu erarbeiten und dieses unter Einhaltung
            der Teilnahmebedingungen einzureichen.
            Darüber hinaus sind mit dem Angebot geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung
            vorzulegen. Unter „S.21 / Kaptel 5 / ANLAGEN“ sind alle Unterlagen aufgelistet, aus welchen
            der Bieter / die Bietergemeinschaft entnehmen kann, welche Unterlagen zur Vollständigkeit des
            Angebots erforderlich sind.

                         3.2.                 Öffnung der Angebote

            Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Öffnung findet
            unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht
            zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
13   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
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     Vergabeunterlagen

                         3.3.                 Formale Prüfung der Angebote

            Zunächst prüft der Auftraggeber die vorliegenden Angebote auf die Einhaltung der in diesen
            Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1
            VgV, insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
            Darüber hinaus muss das Angebot alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
            Alternativ ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung (EEE) zulässig sofern sie die spezifizierten Erklärungsinhalte abdeckt und alle
            weiteren einzureichenden Unterlagen beigefügt sind.
            Gemäß § 57 VgV sind Angebote dann zwingend auszuschließen, wenn sie nicht den
            Erfordernissen des 53 VgV genügen. Dies betrifft insbesondere Angebote,
                - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht
                  zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV).
                - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1
                  Nr. 2 VgV).
                - in welchen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57
                  Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV)
                - bei welchen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen
                  worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).

            Ferner werden Angebote ausgeschlossen die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten.
            Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
            der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene
            Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
            Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
            Diese Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung innerhalb der durch den Auftraggeber
            festgelegten angemessenen Frist nachzureichen.

                         3.4.                 Inhaltliche Prüfung der Angebote

            Nachfolgend überprüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 -
            125 GWB) sowie die Erfüllung der durch den Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien (§ 122
            GWB) hinsichtlich:
                - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
14   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
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     Vergabeunterlagen

                - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
                - technische und berufliche Leistungsfähigkeit

            Dabei sind mit dem Buchstaben
            ==> „E.“ gekennzeichnete Anforderungen als Eigenerklärung abzugeben
            ==>„N.“ gekennzeichnete Anforderungen als Nachweise beizubringen

                         3.5.                 Allgemeine Bietererklärungen

            Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
                - Anlage E_1 / Bietererklärung
                - Anlage E_2 / Bietergemeinschaft. Erklärung über zur Leistungserbringung vorgesehene
                  Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
                - Anlage E_3 / Nachunternehmererklärung. Erklärung über zur Leistungserbringung in
                  Anspruch genommene Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend)
                - Anlage E_4 / Vertraulichkeitsvereinbarung als Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 3 VgV

                         3.6.                 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

            Zum Nachweis, dass eignungsbezogene Ausschlussgründe nicht vorliegen, müssen folgende
            Unterlagen vorgelegt werden:
                - Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen als Eigenerklärung des Bieters

            Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
                - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner
                  Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
                - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner
                  Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
                  ordnungsgemäß nachgekommen ist.
15   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
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     Vergabeunterlagen

                         3.7.                 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

            Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende
            Unterlagen vorzulegen:
                - Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche
                  Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu Beförderungsleistungen Dabei dürfen
                  für die Schülerbeförderung ausschließlich konzessionierte Busunternehmen ein Angebot
                  abgeben.
                    Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bieter im
                    Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder
                    des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der
                    Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.

                         3.8.                 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

            Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV
            folgende Unterlagen vorzulegen:
                - Anlage E_6 /       Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz            in dem
                  Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015 - 2017).
                    Dabei sind folgende durchschnittliche Mindestjahresumsätze nachzuweisen:
                                                   LOS_1             LOS_2      LOS_3      LOS_4      LOS_5
                      durchschnittlicher
                     Mindestumsatz p.a.
                                                  40.000 €          30.000 €   45.000 €   70.000 €   55.000 €
                     im Tätigkeitsbereich
                         des Auftrags

                - Anlage E_7 / Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für die für den Einsatz vorgesehenen
                  Fahrzeuge nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetztes und der Allgemeinen
                  Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Personenschäden sowie für Sach- &
                  Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
                  des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
                  Versicherungsunternehmens. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung muss während der
                  gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
16   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
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     Vergabeunterlagen

                    Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des
                    Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
                    nebeneinander abgesichert sind.
            Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt
            werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen im Auftragsfall
            zusichert.

                         3.9. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

            Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen
            vorzulegen:

                - Anlage E_8 / Referenzen

                         3.10.                Anforderungen an die Referenzprojekte

            Auflistung mind. 2 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von in den letzten fünf
            Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit vergleichbaren Anforderungen unter
            Angabe
                - der Referenzbezeichnung,
                - des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung
                - des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und
                  Auftragsendes MM/JJJJ)
                - des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des
                  Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen, die
                  folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
                  • mindestens 1 Referenz zu vergleichbaren Beförderungsleistungen mit einem
                      Mindestsumfang von nachstehenden Auftragsvolumen pro Jahr:

                             Ø    LOS_1 / 35.000,- €
                             Ø    LOS_2 / 25.000,- €
                             Ø    LOS_3 / 35.000,- €
                             Ø    LOS_4 / 65.000,- €
                             Ø    LOS_5 / 55.000,- €

                    •    davon mindestens 1 Referenz im Bereich der öffentlichen Hand
                    •    davon mindestens 1 Referenz für den Transport von Minderjährigen
17   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

                    •  Durchführungszeitraum zwingend in den letzten 5 Jahren, Erbringung der Leistungen,
                       d.h. Anfang der Leistung spätestens 5 Jahre vor Ende Angebotsfirst und Ende der
                       Leistung zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist zu mindestens 75%
                       abgeschlossen
                - Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer
                  und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die
                  benannte Referenz zu geben.

            Der als Anlage E_8a ff. beiliegende Vordruck ist zu verwenden, jeweils entsprechend zu
            bezeichnen, zu vervielfältigen und aufsteigend zu numerieren. Ergänzende (eigene)
            Darstellungen zu den einzelnen Referenzen sollen zwei (2) DIN/A4-Seiten pro Referenz nicht
            überschreiten.

                         3.11.                Anforderungen an die Technischen Fachkräfte

                - Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
                    Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die
                    Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2
                    VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich
                    verantworten und auch maßgeblich erbringen.

            Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen
            Personals gestellt:
                - Verantwortliche Führungskraft mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung in der
                  Beförderung von Minderjährigen
                - Für den Einsatz vorgesehene Mitarbeiter mit jeweils mindestens 7 Jahren
                  Berufserfahrung im Transportwesen, davon mindestens 2 Berufsjahre in der
                  Beförderungen von Minderjährigen

            Aussagekräftige Angaben sowie Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser
            Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe einzureichen.

            Darüber hinaus sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
                - Anlage E_10 / Scientology Erklärung
                - Anlage E_11 / Eigenerklärung BOK_STVZO
                - Nachweis N_2 / Polizeiliches Führungszeugnis Konzessionsinhaber“
18   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

                         3.12.                Inanspruchnahme der Eignungsleihe für Referenznachweise

            Grundsätzlich muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Referenzleistungen selbst
            durchgeführt haben. Hat der Bieter die Referenzleistungen gemeinsam mit anderen
            Unternehmen durchgeführt und beruft sich der Bieter im Wege der wirksamen Eignungsleihe auf
            die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen, so werden die Parameter für die Erfüllung der
            Mindestanforderungen der jeweiligen Referenz kumulativ betrachtet.
            In diesem Fall muss aus der Darstellung der Referenzen hervorgehen, welcher
            Wirtschaftsteilnehmer welche Leistungsanteile (inhaltlich, zeitlich und nach Volumen) erbracht
            hat.

                         3.13.                Überprüfung durch den Auftraggeber

            Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Nachunternehmer, deren
            Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
            die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
            Erfüllt der Nachunternehmer die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt
            ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen
            ersetzen (§ 47 Abs. 2 VgV).
            Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Ersetzung des Nachunternehmers zu
            verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt er dem
            Bieter eine angemessene Frist (§ 47 Abs. 2 VgV).

                         3.14.                Gemeinsame Haftung

            Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer,
            auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend
            des Umfangs der Eignungsleihe haften. (§ 47 Abs. 3 VgV).

                         3.15.                Ergänzende Hinweise

            Der Auftraggeber kann Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen
            zu erläutern (vgl. § 48 Abs. 7 VgV). Bieter / die Bietergemeinschaft, die nach dem Ergebnis dieser
            Prüfung die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren
            ausgeschlossen.
19   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

                    4. Wertung nach Zuschlagskriterien
                         4.1.               Einzureichende Unterlagen für die Wertung nach
                                Zuschlagskriterien

            Zur Abgabe des Angebots sind über die Eignungsnachweise und Eigenerklärungen zur Eignung
            hinaus folgende Unterlagen einzureichen:
            - Anlage E_12 / Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen inkl.
                         Ø Nachweis N_3 / Zulassungsbescheinigung (Zeile 1 des Fahrzeugscheins)
                         Ø Nachweis N_4 / HU-Bescheinigung - Nachweis TÜV / DEKRA
                         Ø Nachweis N_5 / Aussagekräftige Fotos des jeweiligen Kraftomnibusses oder
                           Kleinbusses

            - Anlage E_13 / Erklärung zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen

            - Anlage ZU_1 / Qualitätskonzept

            - Anlage ZU_2 / Formblatt Preisangebot sowie

            - Anlage ZU_2a – e / je nach Los

            Die dazugehörigen Anforderungen sind den jeweiligen Formblättern sowie der beigefügten
            Anlage 3_VU Wertungsmatrix Zuschlagskriterien zu entnehmen.
            Für das Erstellen des Preisangebots sind jeweils ausschließlich die entsprechenden Formulare
            Anlage ZU_2 bzw. ZU_2a – e Preisangebot zu verwenden.

                         4.2.                 Mindestbedingungen

            Alle Mindestbedingungen, die die Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge und die
            Leistungserbringung (Ausführungsbedingungen) betreffen, sind Ausschlusskriterien und müssen
            daher zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ohne Einschränkungen erfüllt sein. Diese sind in der
            Anlage E_13 / Ausführungsbedingungen schriftlich zu bestätigen.
            Angebote, die eine oder mehrere Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden vom weiteren
            Verfahren ausgeschlossen. Ebenso führen Nicht-Zutreffende sowie irreführende Angaben zum
            Angebotsausschluss.
20   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

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                         4.3.                 Wertung nach Zuschlagskriterien

            Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Anlage                     3_VU    Wertungsmatrix
            Zuschlagskriterien. Hierauf werden Leistungspunkte vergeben.

                         4.4.                 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

            Für die Wertungsmethodik gilt folgende Regelung:
            Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, ist dasjenige mit der
            höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand erhält das Angebot mit dem günstigeren
            Preis den Zuschlag.

                         4.5.                Information der Bieter

            Nach erfolgter Wertung werden die nicht berücksichtigten Bieter nach § 62 VgV bzw.
            nach § 134 GWB informiert.
21   Mittelschulverband Prien a. Chiemsee
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022 /2023

     Vergabeunterlagen

                    5. ANLAGEN
                         5.1. Anlagen zur Kenntnisnahme und Verbleib beim Bieter
                    -    Anlage 1_VU / Leistungsbeschreibung LOS_1 bis LOS_5
                    -    Anlage 2_VU / Übersicht Mindestanforderungen
                    -    Anlage 3_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien
                    -    Anlage 4_VU / Vertragsentwurf

                         5.2. Anlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind
                    -    Anlage E_1 / Formblatt „Bietererklärung“
                    -    Anlage E_2 / Formblatt „Bietergemeinschaft“
                    -    Anlage E_3 / Formblatt „Eignungsleihe“
                    -    Anlage E_4 / Formblatt „Vertraulichkeitsvereinbarung“
                    -    Anlage E_5 / Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
                    -    Anlage E_6 / Formblatt „Umsätze“
                    -    Anlage E_7 / Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“
                    -    Anlage E_8 / Formblatt „Referenzen“
                    -    Anlagen E_8a ff / Formblätter „Referenz I ff.“
                    -    Anlage E_9 / Formblatt „Technische Fachkräfte“
                    -    Anlage E_10 / Formblatt „Scientology Erklärung“
                    -    Anlage E_11 / Formblatt „Eigenerklärung Anforderungskatalog gem. Nr. 91
                         StVZO, BOKraft / Fahrerauswahl“
                    -    Anlage E_12 / Formblatt „Angaben zum Fahrzeugeinsatz“
                    -    Anlage E_13 / Formblatt „Ausführungsbedingungen“
                    -    Anlage N_1 / Nachweis „Handelsregisterauszug“ bzw. „Eintragung im
                         Berufsregister“
                    -    Anlage N_2 / Nachweis „Polizeiliches Führungszeugnis Konzessionsinhaber“
                    -    Anlage N_3 / Nachweis „Zulassungsbescheinigung Zeile 1 (Fahrzeugschein)“
                    -    Anlage N_4 / Nachweis „HU-Bescheinigung – Nachweis TÜV/Dekra“
                    -    Anlage N_5 / Aussagekräftige Fotos des jeweiligen Kraftomnibusses oder
                         Kleinbusses
                    -    Anlage ZU_1 / Erläuterungen Qualitätskonzept
                    -    Anlage ZU_2 / Formblatt Preisangebot
                    -    Anlage ZU_2a – 2 e / Einzelpreise „Preisangebot“ LOS 1-5
                    -    Anlage ZX_1 / Angebotskennzettel
                    -    Anlage ZX_2 / Angebotskennzettel / geändertes Angebot
Mittelschulverband Prien a. Chiemsee

Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre
2019/2020 – 2022 /2023

1_VU / LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        Inhaltsverzeichnis
        Situation                                                                                   4
        Zielsetzung und Aufgabe                                                                     4
        Leistungsumgriff                                                                            4
        LOS_1 / Linie Rimsting/Pinswang - Prien                                                     5
        TITEL 1 / Linie I / Rimsting – Prien                                                        5
          Eckdaten                                                                                  5
          Linie I / Fahrplan                                                                        5
          Linie I / Streckenführung                                                                 5
        TITEL 2 / Linie II Rimsting/Pinswang-Prien                                                  6
          Eckdaten                                                                                  6
          Linie II / Fahrplan                                                                       6
          Linie II / Streckenführung                                                                6
        TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten                                                   7
        TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera                        7
        TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage
        /Wintersport                                                                                7
        TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde                                                        8
        LOS_2: Linie Bernau/Kumpfmühle – Prien/Farbing/Rudersberg                                   9
        TITEL 1 / Linie I: Bernau/Kumpfmühle - Prien                                                9
          Eckdaten                                                                                  9
          Linie I / Fahrplan                                                                        9
          Linie I / Streckenführung                                                                 9
        TITEL 2 / Zubringerlinie II – Bernau - Farbing/Rudersberg (Weiterfahrt ab Schulhaus Bernau
        nach Farbing/Rudersberg)                                                                   10
          Eckdaten                                                                                 10
          Linie II / Fahrplan                                                                      10
          Linie II / Streckenführung                                                               10
        TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten                                                  11
        TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera                       11
        TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage
        /Wintersport:                                                                              11
        TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde                                                       12
        LOS_3: Linie Wildenwart / Weisham / Hittenkirchen / Urschalling - Prien                   13
          Wichtiger Hinweis zu Linien Wildenwart I + II + Weisham III                             13
        TITEL 1 / Linie I: Wildenwart – Prien (Mittelschule Prien)                                13
          Eckdaten                                                                                13
          Linie I / Fahrplan                                                                      14
          Linie I / Streckenführung                                                               14
        TITEL 2 / Linie II: Prien-Wildenwart                                                      15
          Eckdaten                                                                                15
          Linie II / Fahrplan                                                                     16
          Linie II / Streckenführung                                                              16
        TITEL 3 / Linie III: Weisham/Hittenkirchen/Urschalling - Prien                            17
          Eckdaten                                                                                17
          Linie III / Fahrplan                                                                    17
3   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

          Linie III / Streckenführung                                                            17
        TITEL 4 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten                                                18
        TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sportfahrten Mittelschule nach Bernau und ins Prienavera        18
        TITEL 6 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage
        /Wintersport                                                                             18
        TITEL 7 / Preis für eine Wartestunde                                                     19
        LOS_4: Linien I + II: Breitbrunn/Gollenshausen/Eggstätt - Prien                         20
          Wichtige Hinweise zu den Linien I + II:                                                20
        TITEL 1 / Beförderungslinie I: Breitbrunn/Gollenshausen - Prien                          20
          Eckdaten                                                                               20
          Linie I / Fahrplan                                                                     21
          Linie I / Streckenführung                                                              21
        TITEL 2 / Beförderungslinie II: Eggstätt – Prien                                         22
          Eckdaten                                                                               22
          Linie II / Fahrplan                                                                    22
          Linie II / Streckenführung                                                             22
        TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten                                                23
        TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera                     23
        TITEL 5 / Zusatzfahrten Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage
        /Wintersport                                                                             23
        TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde                                                     24
        LOS_5: Linie Aschau / Frasdorf/Gschwendt/Ruckerting/Wessen-Prien/Leitenberg/Frasdorf
                                                                                          25
          Allgemeine Hinweise zu den Linien I – IV:                                              25
        TITEL 1 / Beförderungslinie I: Aschau/Frasdorf – Prien                                   25
          Eckdaten                                                                               25
          Linie I / Fahrplan                                                                     26
          Linie I / Streckenführung                                                              26
        TITEL 2 / Zubringerlinie II: Gschwendt – Leitenberg                                      27
          Eckdaten                                                                               27
          Linie II / Fahrplan                                                                    27
          Linie II / Streckenführung                                                             27
        TITEL 3 / Zubringerlinie III: Ruckerting – Schule Frasdorf                               28
          Eckdaten                                                                               28
          Linie III / Fahrplan                                                                   29
          Linie III / Streckenführung                                                            29
        TITEL 4 / Zubringerlinie IV: Wessen – Schule Frasdorf                                    30
          Eckdaten                                                                               30
          Linie IV / Fahrplan                                                                    31
          Linie IV / Streckenführung                                                             31
        TITEL 5 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten mit dem Großbus                                32
        TITEL 6 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten / Wandertage
        /Wintersport                                                                             32
        TITEL 7 / Preis für eine Wartestunde                                                     32
        Berechnungsgrundlagen:                                                                  32
4   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        Allgemeines

        Situation
        Der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee beabsichtigt die Vergabe der Schülerbeförderung
        zur Franziska-Hager-Mittelschule Prien, Franziska-Hager-Str. 1-5, 83209 Prien a. Chiemsee
        für die kommenden Schuljahre 2019/2020 bis einschließlich 2022/2023. Um die in diesem
        Zeitraum anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die
        Fahrleistungen in einem 4 – jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben.
        Dabei ist die Vergabe der Leistungen zunächst für den Ausführungszeitraum von 01.09.2019
        - 15.08.2020 vorgesehen sowie im Anschluss daran eine optionale Verlängerung jeweils um 1
        Jahr. Insgesamt beträgt die angestrebte Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. bis zum 15.08.2023.

        Zielsetzung und Aufgabe
        Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen
        und Schüler des Einzugsgebiets des Mittelschulverbands entsprechend den Vorgaben des
        Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung
        zum Schulunterricht und wieder zurück.

        Leistungsumgriff
        Der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee umfasst folgende Gemeinden und deren
        Einzugsgebiete: Prien a. Chiemsee, Bernau a. Chiemsee, Aschau im Chiemgau, Rimsting,
        Breitbrunn a. Chiemsee, Gemeinde Chiemsee, Gstadt a. Chiemsee, Frasdorf und Eggstätt.

        Für die Beförderungsleistung werden 5 Gebietslose gebildet, die in nachfolgenden Kapiteln
        beschrieben werden.
5   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        LOS_1 / Linie Rimsting/Pinswang - Prien
        TITEL 1 / Linie I / Rimsting – Prien

        Eckdaten

            •    Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich:               30 - 47

            •    Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -       Mo – Fr täglich morgens               07:10 Uhr – 07:32 Uhr
                 -       Mo – Fr Täglich mittags               13:05 Uhr – 13:35 Uhr

            •    Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung
                 -       Fahrtstrecke: einfach ca. 11km (ca. 44 km/Tag)
                 à ca. 220 km/Woche (Fahrten morgens & mittags)

            •    Busgrößen
                 -       Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.

        Linie I / Fahrplan
                       Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Rimsting – Prien
                                    (siehe Streckenplan rote Strecke)

                                                Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten

          Haltestellen                             Morgen:                             Mittag:

          Westernach                               07:15 Uhr                           13:41 Uhr
          Schafwaschen                             07:19 Uhr                           13:37 Uhr
          Aiterbach                                07:20 Uhr                           13:36 Uhr
          Hochstätt                                07:22 Uhr                           13:34 Uhr
          Rimsting-Bahnhof                         07:26 Uhr                           13:30 Uhr
          Rimsting Schule                          07:30 Uhr                           13:26 Uhr
          Otterkring                               07:35 Uhr                           13:21 Uhr
          Trautersdorf                             07:40 Uhr                           13:16 Uhr
          Alte Bernauer Straße                     07:42 Uhr                           13:14 Uhr
          F.H. Schule Prien                        07:46 Uhr                           13:10 Uhr

        Linie I / Streckenführung
        siehe grafische Darstellung zu LOS_1 (rote Linie)
6   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        TITEL 2 / Linie II Rimsting/Pinswang-Prien

        Eckdaten

            •   Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich:          15 - 25

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Mo – Fr täglich morgens             07:15 Uhr – 07:38 Uhr
                -    Mo – Fr Täglich mittags             13:10 Uhr – 13:45 Uhr

            •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                -  Fahrstrecke einfach: 16 km (ca. 64 km/Tag)
                à ca. 320 km/Woche (Fahrten morgens & mittags)

            •   Busgrößen
                -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.

        Linie II / Fahrplan
                    Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Rimsting – Prien
                                (siehe Streckenplan blaue Strecke)

                                             Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten

          Haltestellen:                       Morgen:                            Mittag:

          Rimstinger Schule                   07:15 Uhr                          13:35 Uhr
          Finsterleiten                       07:16 Uhr                          13:34 Uhr
          Unterhamberg                        07:18 Uhr                          13:32 Uhr
          Huben                               07:20 Uhr                          13:30 Uhr
          Greimharting                        07:22 Uhr                          13:28 Uhr
          Gänsbach                            07:24 Uhr                          13:26 Uhr
          Berg/Ratzing                        07:26 Uhr                          13:24 Uhr
          Hitzing                             07:28 Uhr                          13:22 Uhr
          Bach                                07:29 Uhr                          13:21 Uhr
          Heimling                            07:30 Uhr                          13:20 Uhr
          Weiher                              07:31 Uhr                          13:19 Uhr
          Zacking                             07:32 Uhr                          13:18 Uhr
          Hötzing                             07:33 Uhr                          13:17 Uhr
          Pinswang                            07:34 Uhr                          13:16 Uhr
          F.H. Schule Prien                   07:38 Uhr                          13:12 Uhr

        Linie II / Streckenführung
        siehe grafische Darstellung zu LOS_1 (blaue Linie)
7   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten

            •   Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich:                 30 - 47

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Mo – Do täglich, nachmittags        15:15 Uhr – 16:00 Uhr      Linie I (Großbus, 50 Sitze)
                -    Mo – Do täglich, nachmittags        15:15 Uhr – 16:00 Uhr      Linie II (30-Sitzer)

            •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                -  Fahrstrecke (Linie I):                ca. 22km/Tag (hin und rück)
                -  Fahrstrecke (Linie II):               ca. 32km/Tag (hin und rück)
                à ca. 54/Tag
                à ca. 216 km/Woche

        TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Insgesamt 2 Fahrten/Woche          nach Stundenplan
                      (der genaue Tag + Uhrzeit ist mit der Schulleitung vor Schuljahresbeginn abzuklären)

                -    davon 1 Fahrt ins Prienavera
                -    davon 1 Fahrt nach Bernau, Sporthalle

            •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                -  Fahrstrecke Prienavera:                  ca. 4km    (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde
                -  Fahrstrecke Bernau, Sporthalle:          ca. 15km   (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde
                à ca. 19km/Woche

            •   Busgrößen:
                -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus)

        TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten /
        Wandertage /Wintersport

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Bereitstellung:                     nach Bedarf
                -    Voraussichtliche Kilometer:         ca. 150 km im Jahr

            •   Busgrößen:
                -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus)

            Anzugeben: >> Einheitspreis pro Besetzkilometer
8   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Bereitstellung:                     nach Bedarf
                -    voraussichtliche Anzahl:            ca. 40 Std. pro Schuljahr

            Anzugeben: >> Einheitspreis pro Wartestunde
9   Markt Prien
    Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

    1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

        LOS_2: Linie Bernau/Kumpfmühle – Prien/Farbing/Rudersberg

        TITEL 1 / Linie I: Bernau/Kumpfmühle - Prien

        Eckdaten

            •   Schülerzahlen Linie I, durchschnittlich:              45 - 70 Schüler

            •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                -    Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt)    07:20 Uhr – 07:44 Uhr
                -    Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt)    13:10 Uhr – 13:34 Uhr

            •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                -    Fahrstrecke (Beförderung + Leerfahrt):           ca. 14 km   à ca. 28 km/Tag
                à ca. 140 km/Woche

            •   Busgrößen:
                -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.

        Linie I / Fahrplan
            Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Bernau/Kumpfmühle – Prien
                               (siehe Streckenplan rote Strecke)

                                              Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten

          Haltestellen:                        Morgen:                        Mittag:

          Felden                               07:20 Uhr                      13:34 Uhr
          Baumannstraße                        07:22 Uhr                      13:32 Uhr
          Schule Bernau                        07:25 Uhr                      13:30 Uhr
          Wiedendorf                           07:30 Uhr                      13:25 Uhr
          Kumpfmühle                           07:35 Uhr                      13:20 Uhr
          Franziska-Hager-Schule               07:44 Uhr                      13:10 Uhr

        Linie I / Streckenführung
        siehe grafische Darstellung zu LOS_2 (rote Linie)
10   Markt Prien
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

     1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

         TITEL 2 / Zubringerlinie II – Bernau - Farbing/Rudersberg
         (Weiterfahrt ab Schulhaus Bernau nach Farbing/Rudersberg)

         Eckdaten

             •   Schülerzahlen Linie II, durchschnittlich:               1 - 3 Schüler

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt)      07:05 Uhr – 07:15 Uhr
                 -    Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt)      13:30 Uhr – 13:40 Uhr

             •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                 -    Fahrstrecke (Beförderung + Leerfahrt):             ca. 7km       à (ca. 14 km/Tag)
                 à ca. 70 km/Woche

             •   Busgrößen:
                 -    Sitzplatzanzahl je nach Schülerzahl aus dieser Zubringerlinie.

         Besonderheit:
         Die Weiterbeförderung dieser Zubringerlinie II erfolgt nur bei Bedarf nach den vorliegenden
         Schülerlisten aus dem jeweiligen Schuljahr.

         Linie II / Fahrplan
            Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie II Bernau – Farbing/Rudersbrg
                               (siehe Streckenplan blaue Strecke)

                                               Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten

           Haltestellen:                        Morgen:                            Mittag:

           Rudersberg                           07:05 Uhr                     13:40 Uhr
           Farbing                              07:08 Uhr                     13:37 Uhr
           Schule Bernau                        07:15 Uhr                     13:30 Uhr
                                                Besonderheit: Weiterfahrt vom  Besonderheit: Weiterfahrt
                                                Schulhaus Bernau um 07:25 mit vom Schulhaus Bernau um
                                                der Linie I Bernau/Kumpfmühle 13:30 mit der Linie II
                                                nach Prien                     Bernau/ nach
                                                                               Farbing/Rudersberg

         Linie II / Streckenführung
         siehe grafische Darstellung zu LOS_2 (blaue Linie)
11   Markt Prien
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

     1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

         TITEL 3 / Turnusmäßige Nachmittagsfahrten

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    Montag – Donnerstag, nachmittags                   15:15 Uhr – 16:00 Uhr

             •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                 -  Fahrstrecke, hin und zurück:          ca. 14km       à ca. 14 km/Tag (x4)
                 à ca. 56 km/Woche

             •   Busgrößen:
                 -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.

         TITEL 4 / Zusatzfahrten: Sportfahrten nach Bernau und ins Prienavera

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    1 Fahrt wöchentlich:              nach Stundenplan
                      der genaue Tag + Uhrzeit ist mit der Schulleitung vor Schuljahresbeginn abzuklären.
                 à 1 Fahrt nach Bernau, Sporthalle oder Hallenbad

             •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                 -    Fahrstrecke Bernau:                 ca. 15km        (Hin- + Rückfahrt) + Wartestunde
                 à ca. 15km/Woche

             •   Busgrößen:
                 -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus)

         TITEL 5 / Zusatzfahrten: Sonderkilometer / außertourliche Nachmittagsfahrten /
         Wandertage /Wintersport:

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    Bereitstellung:                     nach Bedarf
                 -    Voraussichtliche Kilometer:         ca. 150 km im Jahr

             •   Busgrößen:
                 -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze (sog. Linienbus)

             Anzugeben: >> Einheitspreis pro Besetzkilometer
12   Markt Prien
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

     1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

         TITEL 6 / Preis für eine Wartestunde

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    Bereitstellung:                     nach Bedarf
                 -    voraussichtliche Anzahl:            ca. 40 Std. pro Schuljahr

         Anzugeben: >> Einheitspreis pro Wartestunde
13   Markt Prien
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

     1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

         LOS_3: Linie Wildenwart / Weisham / Hittenkirchen / Urschalling - Prien
         Wichtiger Hinweis zu Linien Wildenwart I + II + Weisham III
             Ø Bei der Linie Wildenwart I werden nur Mittelschüler zur Franziska-Hager-Schule befördert, bei
               der anschließenden Weiterfahrt werden Grundschüler zum Schulhaus Wildenwart (Schüler der
               Franziska-Hager-Grundschule Prien) transportiert (Linie II). Die Beförderung der Linie I + II
               erfolgt im selben Bus.
             Ø Die Kosten der Linie I + II sollen wie folgt aufgeteilt werden: 3/5 Anteil für die F.H.
               Mittelschule Prien und 2/5 Anteil für die F.H. Grundschule Prien.
             Ø Die Rechnung soll separat an die jeweilige Schule gestellt werden. Kostenaufteilung, wie o.a.
               in 3/5 Anteil an die Mittelschule und 2/5 Anteil an die Grundschule.

             Ø Eine vorteilhafte Streckenführung zu den einzelnen Haltestellen ist jährlich neu, je nach
               Schülerlisten, festzulegen.
             Ø Derzeit sind bei der Linie Wildenwart II mittags ein bis drei unterschiedliche Abfahrzeiten vom
               Schulhaus Wildenwart als Rücktransport pro Tag notwendig, je nach Stundenplan (siehe
               Anlage 2 „ Streckenführung – Haltestellen und Abfahrtszeiten“).

         TITEL 1 / Linie I: Wildenwart – Prien (Mittelschule Prien)

         Eckdaten

             •   Schülerzahl Linie I+II, durchschnittlich:               23 – 50 Schüler

             •   Bereitstellungszeiten & Kapazitäten
                 -    Mo – Fr täglich morgens (Beförd.-+ Leerfahrt)      07:15 Uhr – 07:35 Uhr
                 -    Mo – Fr Täglich mittags (Beförd.-+ Leerfahrt)      13:10 Uhr – 13:32 Uhr

             •   Durchschnittliche Gesamtkilometerleistung:
                 -  Fahrstrecke (Beförd.-+ Leerfahrt):                   ca. 60 km      à ca. 120 km/Tag (x5)
                 à ca. 600 km/Woche

             •   Busgrößen:
                 -    Mindestens 50 Sitzplätze, zuzüglich gesetzlich genehmigte Stehplätze.
14   Markt Prien
     Schülerbeförderung für die Schuljahre 2019/2020 – 2022/2023

     1_VU LEISTUNGSBESCHREIBUNG

         Linie I / Fahrplan
                   Beförderungsstrecke & Haltestellen Linie I Wildenwart – Prien
                                  (siehe Streckenplan rote Strecke)

                                               Abfahr-/ bzw. Ankunftszeiten

           Haltestellen:                        Morgen:                       Mittag:

           Aich                                 07:15 Uhr                     13:32 Uhr
           Schule Wildenwart                    07:18 Uhr                     13:29 Uhr
           Prutdorf                             07:21 Uhr                     13:26 Uhr
           Atzing                               07:23 Uhr                     13:24 Uhr
           Bachham                              07:24 Uhr                     13:21 Uhr
           Siggenham                            07:26 Uhr                     13:19 Uhr
           St. Salvator                         07:30 Uhr                     13:15 Uhr
           Franziska-Hager-Schule               07:35 Uhr                     13:10 Uhr

         Linie I / Streckenführung
         siehe grafische Darstellung zu LOS_3 (rote Linie)
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