Schülerunterlagen Schuljahr 2021/2022 - Anschrift: HGS Singen
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Schülerunterlagen Schuljahr 2021/2022 Anschrift: Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 78224 Singen Telefon: 07731/9571-0 Fax: 07731/9571-99 E-Mail: info@hgs-singen.de Internet: www.hgs-singen.de
Schulleitung Stefan Fehrenbach Stephan Glunk Sekretariat/Verwaltung Isabel Spannagel Melanie Danieli Rita Zimmermann Hausmeister Andreas Bohl Dieter Fahr Nikolai Gikal Stefan Muffler Daniel Wiedenbach Bereich Technik Zweijährige Berufsfachschule für Maschinen- und Anlagenführer - Metalltechnik Berufsschule Fachschule für Technik Übungsfirma Björn Philipp Christoph Bölli - Fahrzeugtechnik Einjährige Berufsfachschule Berufsschule Meisterschule Markus Maier Herbert Meßmer - Elektrotechnik/IT Einjährige Berufsfachschule Berufsschule Elektrotechnik Berufsschule Mechatronik Jürgen Schmidts Josef Läufle Ausbildungsvorbereitung (AV) Holger Epp Bereich Naturwissenschaften Technisches Gymnasium Oberstufe Technische Oberschule Berufskolleg für Chem. -Techn. Assistenten Berufskolleg für Technische Dokumentation Berufskolleg zur Fachhochschulreife Bernhard Lutz Bereich Allgemeinbildung Zweijährige Berufsfachschule Elektrotechnik Technisches Gymnasium Mittelstufe Oliver Müller-Molenar Katharina Quabeck Schülerunterlagen HGS 2021/2022_26.07.21
3 VORWORT Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, wir freuen uns, dass Sie sich für eines der Schulangebote der Hohentwiel-Gewer- beschule Singen entschieden haben. In diesem Heft haben wir Unterlagen zusammengestellt, die Ihnen den Start erleichtern sollen. Einerseits handelt es sich um Informationen, die Sie brauchen, um zu wissen, wie dies oder jenes geht, andererseits sind es Unter- lagen, die mit dem Geist unserer Schule zu tun haben. Hierzu gehört vor allem unser Leitbild mit dem Pädagogischen Konzept. Das Pädagogische Konzept ist in Abstimmung mit der SMV, den Eltern und Ausbildungsbetrieben entwickelt worden und stellt die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Schule dar. Wir sehen in dem Pädagogischen Konzept sowohl ein Angebot als auch eine gegenseitige Verpflichtung. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig korrekte Information und Kom- munikation ist. Hierzu habe ich drei Bitten an Sie: 1. Sorgen Sie bitte dafür, dass wir in der Schulverwaltung stets Ihre aktuellen Stammdaten vorliegen haben. Leiten Sie erforderliche Änderungen zügig über Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer in die Wege. 2. Wie im Businessbereich üblich, kommunizieren wir hauptsächlich über E-Mail. Versorgen Sie uns bitte mit aktuell gültigen E-Mail-Adressen und pflegen Sie bitte ihren E-Mail-Account. 3. Stellen Sie sicher, dass Sie auf die schulischen Lern- und Informationsplattformen Zugriff haben. Hierzu müssen Sie die gültigen Benutzernamen und Passwörter zuverlässig wissen. Sollten Sie kei- nen Zugriff mehr haben, müssen Sie umgehend Kontakt mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder dem Admin-Team aufnehmen. Für die Zeit, die Sie an der HGS sind, wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Freude am Lernen und uns allen eine gute Zusammenarbeit. Ihre Hohentwiel-Gewerbeschule Singen Stefan Fehrenbach, Schulleiter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leitbild und Pädagogisches Konzept S. 4 Schulwochenplan S. 8 Stundeneinteilung/Arbeitsgemeinschaften S. 9 Verbindungs-/Beratungslehrer, Schulsozialarbeit, Jugendberufs- begleiterin S. 10 Lebensraum Schule S. 12 INHALT Schulpartnerschaften S. 13 Allerlei Wissenswertes S. 14 Handlungskonzept und Qualitätsmanagement S. 15 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) S. 16 Weitere Hinweise S. 17 Regeln/Werkstattordnung S. 18 Verhalten in Notfällen S. 20 Handyregel S. 21 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz S. 22 Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung S. 24 Nutzungsordnung IuK-Technik S. 26 Erklärung zur Nutzungsordnung IuK-Technik S. 30 Verzichterklärung auf Urheberrechte S. 31
4 Leitbild der HGS 1. Unser Selbstverständnis Die HGS versteht sich als moderne berufliche Schule mit technischem Schwerpunkt. Wir arbeiten an Visionen und entwickeln Ideen, die uns auf die Zukunft vorbereiten. 2. Unsere Ziele Wir gestalten unsere Schule als einen Ort, der geprägt ist von den in unserem Pädagogi- schen Konzept formulierten Grundsätzen. Unser Ziel ist es den Schülern Handlungskom- petenz zu vermitteln. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten wir uns zu einem System der Qualitätssicherung, auch weil wir bereit sind, unsere Arbeit im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung zu hinterfragen. 3. Unsere Gemeinschaft Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht für uns der Mensch. Wir begreifen uns - Schü- ler, Lehrer, Schulleitung, Verwaltung, Betriebe und Eltern - als eine Gemeinschaft, in der wir von einander lernen können. Dabei respektieren wir die Individualität der Einzelnen und fordern ihre Beiträge zum Schulleben ein. Kooperativer Führungsstil und Teamarbeit sind uns selbstverständlich. 4. Unser Pädagogisches Konzept Mit unserem Pädagogischen Konzept setzen wir uns Ziele, die alle am Schulleben Betei- ligten anstreben. Mit diesen Zielen geben wir unserem alltäglichen Wirken eine Richtung. Die wesentlichen Bereiche des Pädagogischen Konzeptes sind „Werte“, „Unterricht“, „Le- bensraum“ und „Konfliktkultur“. Für die drei letztgenannten Bereiche haben wir uns Leit- sätze gegeben. Werte Grundlage unseres Tuns sind Werte, die Sinn konstituieren. Die Werte sind für uns feste Punkte, obwohl auch sie einem Wandel unterliegen können. Uns sind folgende Werte wichtig: • Offenheit • Teamfähigkeit • Vertrauen • Verantwortung • Achtung • Selbständigkeit • Ehrlichkeit • Zuverlässigkeit • Toleranz • Gemeinsinn • Empathie • Zivilcourage • Leistungsbereitschaft • Höflichkeit Diese Werte sind Grundlage des Handelns von Lehrern und Schülern in der Schule. Wir sehen uns als Vorbilder.
5 Unterricht Anwesend sein und pünktlich beginnen Unterrichten und unterrichtet werden ist gemeinsames Ar- beiten und Erleben. Gleitzeit ist nicht möglich. Deshalb sind wir pünktlich. • Klassenbuchführung und Entschuldigungswesen doku- mentieren unser Bemühen. Vorbereiten und mitmachen Wir bereiten uns auf den Unterricht vor und machen mit. Wir stehlen uns nicht selbst den Tag. • Hausarbeit, Mitarbeit und aktuelle Vorbereitung helfen uns dabei. Bewegen und verändern Wir wissen, dass sich die gesellschaftlichen Anforderungen und der wirtschaftliche Bedarf ändern. Unterricht darf des- halb nicht statisch sein. • Projektarbeit, Rollenspiele, selbstgesteuertes Lernen und hohe Fortbildungsbereitschaft sind selbstverständ- lich. Nach-denken und beurteilen Indem wir über Unterricht nach-denken, vergleichen wir von Zeit zu Zeit den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand: Nur so kann es noch besser werden. • Evaluation, Reflexion und Selbstkritik sind unsere Mit- tel. Andere und wir Wir sind nicht im Glaskasten. Es gibt für uns „Lieferanten“ und „Kunden“. • Schulpatenschaften, Lernortkooperation, Elternarbeit sowie Kontakte zu Landkreis, Gemeinden, Kammern und Hochschulen bringen uns zusammen.
6 Lebensraum Schule Zeit haben Zeit ist nicht alles, aber ohne Zeit geht nichts. Wir nehmen uns Zeit. • Gespräche, gemeinsames Erleben, Konferenzen, Work- shops, Feste und einfach da sein sind selbstverständ- lich. Selbst gestalten So wie wir für das Heute verantwortlich sind, haben wir die Aufgabe das Morgen zu gestalten. Was uns stört, ändern wir. • Verbesserungsvorschläge und Mitarbeit bei der Umset- zung sind unsere Werkzeuge. Raum zum Leben Schule ist mehr als Unterricht. Schule ist auch Lebensraum. • Arbeitsgemeinschaften, Sport-AGs, Vorträge und Tref- fen ermöglichen gemeinsames Erleben und führen zu- sammen. Wir sind offen Die Welt ist kleiner geworden. Wir können fast überall hin. Wir haben Freunde im In- und Ausland. • Klassenfahrten, Schulpartnerschaften und Auslands- aufenthalte sind uns wichtig. Wir-Gefühl Wir schätzen, was uns gehört. Was ein Teil von uns ist, ist wertvoll. • Schulname, Logo, Schulpapiere, Trikots und Erschei- nungsbild können unser Wir-Gefühl ausdrücken.
7 Konfliktkultur Regeln und Vereinbarungen helfen Zusammenleben heißt auch Rücksicht nehmen. Regeln bie- ten eine verlässliche Grundlage unseres Zusammenlebens. Wir akzeptieren gemeinsam beschlossene Regeln und be- stehen auf Konsequenzen bei Verstößen. Unterschiede sind wichtig Unterschiede anerkennen heißt den anderen akzeptieren. Unterschiede beinhalten Entwicklungspotentiale. Konfliktkultur und Lösungsstrategien sind Wege, die uns weiter bringen. Miteinander reden hilft Miteinander – nicht übereinander – reden ist unser Ziel. Das Gespräch bringt uns weiter. Einzelgespräche, Fallbesprechungen, Gesprächskreise und Zielvereinbarungen helfen uns.
8 SCHULWOCHENPLAN 2021/2022 Kalender- Schul- Regel- vom... bis Ferien woche Woche Woche 13.09. - 17.09. 37 1 1 Erster Schultag Montag,13.09.2021 20.09. - 24.09. 38 2 2 27.09. - 01.10. 39 3 3 Tag der deutschen Einheit 03.10.21 (So) 04.10. - 08.10. 40 4 4 11.10. - 15.10. 41 5 1 18.10. - 22.10. 42 6 2 25.10. - 29.10. 43 7 3 01.11. - 05.11. 44 Herbstferien 30.10.21 (Sa) - 07.11.21 (So) 08.11. - 12.11. 45 8 4 15.11. - 19.11. 46 9 1 22.11. - 26.11. 47 10 2 29.11. - 03.12. 48 11 3 06.12. - 10.12. 49 12 4 13.12. - 17.12. 50 13 1 20.12. - 24.12. 51 14 2 Weihnachtsferien 23.12.21 (Do) - 09.01.22 (So) 27.12. - 31.12. 52 03.01. - 07.01. 1 Heilige Drei Könige 06.01.22 (Do) 10.01. - 14.01. 2 15 3 17.01. - 21.01. 3 16 4 24.01. - 28.01. 4 17 1 31.01. - 04.02. 5 18 2 07.02. - 11.02. 6 19 3 14.02. - 18.02. 7 20 4 21.02. - 25.02. 8 21 1 Fasnachtsferien 25.02.22 (Fr) - 06.03.22 (So) 28.02. - 04.03. 9 07.03. - 11.03. 10 22 2 14.03. - 18.03. 11 23 3 21.03. - 25.03. 12 24 4 28.03. - 01.04. 13 25 1 04.04. - 08.04. 14 26 2 11.04. - 15.04. 15 27 3 Osterferien 14.04.22 (Do) - 24.04.22 (So) 18.04. - 22.04. 16 25.04. - 29.04. 17 28 4 Tag der Arbeit 01.05.22 (So) 02.05. - 06.05. 18 29 1 09.05. - 13.05. 19 30 2 16.05. - 20.05 20 31 3 23.05. - 27.05 21 32 4 Christi Himmelfahrt 26.05.22 (Do) - 29.05.22 (So) 30.05. - 03.06. 22 33 1 06.06. - 10.06. 23 Pfingstferien 04.06.22 (Sa) - 19.06.22 (So) 13.06. - 17.06. 24 20.06. - 24.06. 25 34 2 27.06. - 01.07. 26 35 3 04.07. - 08.07. 27 36 4 11.07. - 15.07. 28 37 1 18.07. - 22.07. 29 38 2 25.07. - 29.07 30 39 3 Sommerferien 28.07.22 (Do) - 11.09.22 (So) Schulwochenplan 2021-2022 01.03.2021
9 Stundeneinteilung 1. Stunde 07:55 - 08:40 2. Stunde 08:40 - 09:25 Pause von 09:25 - 09:40 3. Stunde 09:40 - 10:25 4. Stunde 10:25 - 11:10 Pause von 11:10 - 11:30 5. Stunde 11:30 - 12:15 6. Stunde 12:15 - 13:00 7. Stunde 13:00 - 13:45 8. Stunde 13:45 - 14:30 9. Stunde 14:30 - 15:15 Pause von 15:15 -15:25 10. Stunde 15:25 - 16:10 11. Stunde 16:10 - 16:55
10 Unsere Verbindungslehrerin/unsere Verbindungslehrer Jonas Freihart Ülkü Grizovic Edgar Bura jonas.freihart@hgs-singen.de uelkue.grizovic@hgs-singen.de edgar.bura@hgs-singen.de Raum 158 Raum 242 Raum 242 Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer werden alle drei Jahre von der SMV gewählt. Sie unterstützen die SMV in ihrer Arbeit und sind Ansprech- station zum Beispiel für Anliegen von Klassen oder auch einzelnen Schüle- rinnen und Schülern. Sie bilden eine Art Schnittstelle zwischen Klassen und Lehrkräften.
11 Unsere Jugendberufsbegleiterin unterstützt Schüler*innen der 1BFAV oder anderer Schularten • bei der Suche von Praktikums- oder Ausbildungsstellen • im Bewerbungsverfahren • bei der Suche nach schulischen oder beruflichen Alternativen in Raum 120 Christiane Nette nette@berufshelfer.de Unser Beratungslehrer • Hilfe bei Lernstörungen • Hilfe bei Schulschwierigkeiten • Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten • Schullaufbahnberatung in Raum 207 Thomas Hambsch thomas.hambsch@hgs-singen.de Unser Schulsozialarbeiter • individuelle Beratung und Unterstützung • psychosoziale Betreuung • Intervention in Krisensituationen in Raum 431 Bernd Burow bernd.burow@hgs-singen.de
12 Schule ist mehr als Unterricht, Schule ist Begegnungsort und wir gestalten unsere Schule als einen Ort, an dem die Begegnung und das Miteinander geprägt sind von den in unserem Pädagogischen Konzept formulierten Grundsätzen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht für uns der Mensch. Wir begreifen uns – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung, Verwaltung, Betriebe und Eltern - als eine Gemeinschaft, in der wir miteinander und voneinander lernen. Die Angebote des Konzepts „Lebensraum HGS Singen“ sind vielfältig. Erlebnispädagogische Aktionstage ...soziales Lernen jenseits des Unterrichts Gewaltprävention ...wissen, wo Grenzen sind Klassenfahrten ...Feuertaufe für neue Schülerinnen und Schüler Arbeitsgemeinschaften ...gemeinsam aktiv nach Unterrichtsschluss Schülernachhilfe ...Schüler fördern Schüler Projekttage ...über den Tellerrand hinausschauen
13 Unsere Schulpartnerschaften NVTDC in Bandung (Indonesien) Die Schulpartnerschaft der HGS mit dem NVTDC in Bandung (Indonesien) entstand aus einem Pro- jekt des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg, das im Partnerland Indonesien den Aufbau von beruflichen Schulen unterstützte. Im Verlauf dieses Projekts wurde 1989 unter Be- ratung und Vor-Ort-Hilfe von Uwe Schippers, damals Lehrer an der HGS, die heutige Partnerschule erbaut. Die Patrnerschaftsurkunde wurde 1994 unterzeichnet. In den vielen Jahren haben über 30 Begegnungen zwischen indonesischen und deutschen Kollegen stattgefunden. Ein Höhepunkt in der Zusammenarbeit war, dass im Jahr 2010 vier Kollegen aus Bandung für ein Jahr die Kfz-Meisterschu- le an der HGS besucht haben und seither erfolgreich am NVTDC in der Schule in der Meisterausbil- dung tätig sind. Centro Montcau-La Mola in Matadepera (Spanien) Die Schulpartnerschaft der Hohentwiel-Gewerbeschule mit dem Centro Montcau-La Mola in Ma- tadepera in der Nähe von Barcelona hat ihre Anfänge im Jahre 2003. Die Schule in Matadepera ist eine private Gesamtschule, die von der Kinderkrippe und dem Kindergarten bis zum Abiturienten alle Altersstufen unter einem Dach vereint. Dabei ist für die Schülerinnen und Schüler der HGS bei den Besuchen in der Partnerschule besonders beeindruckend, dass die spanischen Schülerinnen und Schüler alle eine Schuluniform tragen. Seit 2003 ist es jedes Jahr zu einer einer, manchmal zwei Be- gegnungen zwischen deutschen und spanischen Klassen gekommen. Seit Mai 2014 kommt es dabei zu einem „echten“ Schüleraustausch: die Schülerinnen und Schüler der 9. oder 10. Klasse der Mit- telstufe des Technischen Gymnasiums reisen für eine Woche nach Matedepera und sind dort privat bei ihren Partnerfamilien untergebracht. Der Gegenbesuch findet dann im selben Schuljahr statt. IIS „Largo Brodolini“ in Pomezia (Italien) Die Partnerschaft der HGS mit der Schule IIS „Largo Brodolini“ in Pomezia besteht seit 2005. Be- reits 2001 hatte eine Klasse des Zweijährigen Berufskollegs für Chemisch-Technische Assistenten die Schule in Pomezia im Rahmen ihrer Klassenfahrt besucht. Die Idee dazu stammte von einer italie- nisch-stämmigen Schülerin der Klasse. Seither kam es zu vielen Begegnungen zwischen Schülerinnen und Schülern beider Schulen. Pomezia ist auch eine der Partnerstädte von Singen, sodass Besuche in Italien immer auch von der Stadt Singen gefördert werden. Pomezia liegt etwa eine Autostunde süd- lich von Rom, sodass ein Besuch der italienischen Hauptstadt natürlich zum Pflichtprogramm gehört. Schulzentrum in Celje (Slowenien) Die Schulpartnerschaft zwischen der HGS und dem Schulzentrum Celje in Slowenien besteht seit dem Jahre 1994. Sie ist entstanden im Zuge der Städtepartnerschaft zwischen Singen und Celje. Die- ses Jahr besteht die Schulpartnerschaft seit 25 Jahren, in denen über 70 Begegnungen stattgefunden haben. Ein wesentlicher Baustein der Schulpartnerschaft ist der Austausch von Klassen, wie er in dieser Form seit 2004 besteht: Im Oktober eines Jahres fährt eine zwölfte Klasse des Technischen Gymnasiums der HGS für eine Woche nach Celje und arbeitet dort in englischer Sprache mit ihrer Partnerklasse des Gymnasiums Lava am Schulzentrum Celje in Gruppen an verschiedenen Projek- ten, und die Ergebnisse werden dann am Ende der Woche präsentiert. Dabei bleibt genug Zeit für Ausflüge. Im Frühjahr oder Frühsommer desselben Schuljahres besucht dann die slowenische Klasse die HGS und arbeitet erneut mit ihrer Partnerklasse an Projekten. Der Rheinfall und der Hohentwiel stehen dabei natürlich ganz vorne auf dem touristischen Programm.
14 Allerlei Wissenswertes Schulsanitätsdienst Unsere Schulsanitätsdienst-AG war, seit es sie gibt, viele Male im Einsatz, um bei Problemen gesundheitlicher Art schnell zu helfen. Und so funktioniert’s: bei einem Vorfall ins Sekretariat gehen, dort wird mittels einer Durchsage der Sanitätsdienst an den Ort des Geschehens geschickt. Die AG hat ihren Stützpunkt in Raum 114; weitere Mitglieder sind immer willkommen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Schulsanitätsdienstes Lune Martz (Raum 326). Schulbücher Es gibt bei uns zwei Möglichkeiten, wie unsere Schülerinnen und Schüler an die Bücher herankommen, die sie brauchen. Zum einen können sie das Buch kaufen, sodass es ihnen gehört; in diesem Fall müssen sie aber nur die Hälfte des Kaufprei- ses bezahlen, die andere Hälfte bezahlt der Landkreis Konstanz, unser Schulträger. Oder aber die Schülerinnen und Schüler leihen das Buch aus, dann müssen sie es, wenn sie es nicht mehr benötigen, in ordentlichem Zustand an die Schule zurück- geben. Zu Beginn des Schuljahres wird der Klassenlehrer eine Empfehlung geben hinsichtlich der Bücher, die man am besten kauft oder leiht. Dampfmaschine und Solarpavillon Vor unserer Schule steht in einem Glasgebäude eine Sulzer-Gleichstrom-Dampf- maschine, die im Jahre 1930 gebaut wurde und bis 1992 in der Maggi Strom lie- ferte. Ihr Gewicht beträgt 70 Tonnen, das Schwungrad hat einen Durchmesser von 4,5 Meter. Diese Dampfmaschine ist ein Geschenk der Stadt Singen zum 100. Ge- burtstag der Hohentwiel-Gewerbeschule im Jahre 1992. Viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule waren und sind mit der Photovoltaik- und Solaranlage auf dem Dach befasst, und an der Solartankstelle kann man - wenn man eines hat - sein Solarmobil betanken. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Liebe Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, bitte halten Sie die beiden Parkplätze vor der Ladesäule immer für Elektro-Fahrzeuge frei. Die Ladesäulen werden regelmäßig zum Laden von Elektro-Fahrzeugen benutzt. Die Schulleitung der HGS
15 Handlungskonzept bei problematischem Schülerverhalten Entsprechend dem Pädagogischen Konzept versteht sich die HGS als gesprächsof- fene Schule. Jeder Konflikt muss deshalb offen, fair und nach bekannten Regeln besprochen und behandelt werden. Das protokollierte Vieraugengespräch, in der Regel zwischen der Lehrkraft und der Schülerin/dem Schüler, muss immer am Anfang stehen (Stufe 1). Damit kommt einerseits die Ernsthaftigkeit des Konfliktes zum Ausdruck, andererseits haben die Beteiligten die Chance die Sache unter sich zu lösen. Kommt es weiterhin zu problematischem Verhalten, ist es zwingend notwendig die Eltern und gegebenenfalls den Betrieb einzubeziehen. Wieder werden konkre- te Maßnahmen vereinbart und protokolliert (Stufe 2). Führen die vereinbarten Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, kann ein zeitweiliger Schulausschluss ausgesprochen werden (Stufe 3). Im Falle einer end- gültigen Trennung (Stufe 4) ist das Aufzeigen von Alternativen für die HGS selbst- verständlich. Kein Schüler und keine Schülerin verlässt die HGS ohne weitere Wege zu kennen. Qualitätsmanagement an der HGS Die HGS hat ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt. Dieses beinhaltet, dass regelmäßig sog. Feedbacks von Eltern, Betrieben und vor allem natürlich von den Schülerinnen und Schülern eingeholt werden. Dazu gehört auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer in regelmäßigen Abständen ihre Klassen um ein Feedback in Bezug auf ihren Unterricht bitten oder dass Kol- leginnen und Kollegen sich im Unterricht gegenseitig besuchen, um von einander zu lernen. Absolventinnen und Absolventen werden auch am Ende ihrer Schullaufbahn zu ih- rer Zeit an der HGS und zu ihrem weiteren Ausbildungsweg befragt. Die Ergebnisse aller Befragungen werden in den entsprechenden Gremien besprochen und hel- fen uns bei der ständigen Verbesserung unserer Arbeit. Schülerinnen und Schüler haben außerdem die Möglichkeit, über das KVP-Brett auf Missstände hinzuweisen und Verbesserungsvorschläge zu machen (s. folgende Seite).
16 KVP - kontinuierlicher Verbesserungsprozess Liebe Schülerin, lieber Schüler! Sie erkennen ein Problem? Sie haben einen Verbesserungsvorschlag? Die Schulgemeinschaft der HGS Singen freut sich über Ihre Anregungen und Rückmeldun- gen. Unsere Philosophie heißt: P rob l e m e si n d S c hätze Nur wo Probleme erkannt und Vorschläge formuliert werden, können Verbesserungen er- reicht werden. Deshalb kommen alle Probleme, Ideen und Schwachstellen, die von den Schülerinnen und Schülern erkannt werden, in einen strukturierten Verarbeitungs- und Problem-lösungsprozess, bei dem der Problemverursacher keine Rolle spielt (deshalb ha- ben Lehrer- und Schülernamen keinen Platz auf den KVP-Kärtchen). Wichtig ist, dass es um die eigenen Probleme und Verbesserungsvorschläge geht. Das Schüler-KVP steht für die methodische, systematische und schnelle Umsetzung von Verbesserungen gemäß dem Motto: E r ken n e n - vorsc h l a ge n - u msetze n ! Grundsätze – Spielregeln: • Der/die Betroffene trägt sein/ihr Anliegen auf die KVP-Karte ein und schreibt seinen/ ihren Namen und die Klasse auf die Karte. (Karten ohne Namen des/der Betroffenen oder mit Äußerungen über Lehrkräfte oder Mitschülerinnen bzw. Mitschüler werden nicht bearbeitet und vom KVP-Brett entfernt) • Der/die Betroffene hängt die Karte in das Feld „Vorschläge“. • Innerhalb von einer Woche nimmt sich die Schulleitung der Karte an. Sie wird von ihr bearbeitet oder in das Schulleitungs- oder Hausmeisterteam gebracht. Dort wird ent- schieden, wie weiter verfahren wird. Gegebenenfalls findet mit dem „Kartenschrei- ber“ bzw. der „Kartenschreiberin“ ein Gespräch statt. Die Karte wird bis zur Klärung des Problems in das Feld „In Bearbeitung“ gehängt. • Bei Erledigung oder Klärung wird die Karte in das Feld „Erledigt“ umgehängt. Der Er- folg wird so für alle sichtbar. Das KVP-Brett befindet sich neben dem Büro des Schulleiters (Raum 216).
17 Weitere Hinweise Rauchen Rauchen ist an der HGS im Schulgebäude nicht erlaubt. Außerhalb des Schulgebäudes darf nur in der Raucherzone neben dem Haupteingang ge- raucht werden (siehe letzte Seite). Fahrräder Leider verschwinden auch von unserem Schulgelände immer wieder Fahr- räder. Es gilt also, das Fahrrad gut zu sichern und zu versichern! Mensa und Kiosk Die Mensa wird von uns und unserer Nachbarschule, der Robert-Gerwig- Schule, gemeinsam genutzt wird. Die Mensa wird von der Familie Palatz- ke bewirtschaftet, der HGS-Kiosk von der Familie Keil. Auswärts gekaufte Fas-Food-Produkte dürfen nicht mitgebracht und verzehrt werden. Von zu Hause mitgebrachte Speisen dürfen verzehrt werden, wenn hinterher der Müll beseitigt wird. Hausmeister Unsere Hausmeister sind Ansprechpartner in allen Dingen, die das Schulge- bäude betreffen. Sie freuen sich über die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler besonders beim Sauberhalten des Schulgebäudes und -gelän- des. Jede Klasse in der HGS ist einmal im Schuljahr mit der Reinigung der Raucherzone vor dem Haupteingang nach der 11-Uhr-Pause beauftragt. Das Hausmeisterteam (von links): Nikolai Gikal, Andreas Bohl, Stefan Muffler, Daniel Wiedenbach, Dieter Fahr
18 Regeln 1. Die Schule ist es allen am Schulleben Beteiligten gegenüber (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) schuldig, Fehlzeiten fest- zuhalten. 2. Am ersten Fehltag meldet man sich vor 7:55 Uhr über WebUntis (https://webuntis.com/) krank oder ruft vor 7:55 Uhr die Verwal- tung unserer Schule an (07731/9571-0) oder meldet sich vor 7:55 Uhr per E-Mail an info@hgs-singen.de unter Angabe des Namens, des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und bei Arbeiten des Fach- lehrers/der Fachlehrerin. 3. Bei krankheitsbedingten Versäumnissen von mehr als drei Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4. Über Freistellungen bis zu einem Tag entscheidet der Klassenleh- rer/die Klassenlehrerin, darüber hinaus die Schulleitung. 5. In den Werkstätten, Labors und Fachräumen halten wir uns an die mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin vereinbarten Regeln. Das Be- achten der Sicherheitsbestimmungen ist selbstverständlich. 6. In Notfällen ist ein besonders diszipliniertes Vorgehen erforderlich. Deshalb gibt es für unsere Schule Richtlinien für das „Verhalten in Notfällen“, die gründlich zur Kenntnis genommen werden müssen. 7. Die heutige Umweltsituation zwingt uns alle, Müll möglichst zu vermeiden. Wir sind zur Mülltrennung verpflichtet. 8. Näheres regeln die Bereiche bzw. die Klassen- oder Fachlehrer/die Klassen- oder Fachlehrerinnen.
19 Regeln für Werkstätten und Labore Diese Ordnung ergänzt das Pädagogische Konzept und die Regeln, die für die ganze HGS gelten, im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten in Laboren und Werkstätten. Der Umgang mit Maschi- nen, Werkstoffen und bestimmten Materialien birgt besondere Gefahren. Wir wollen diese Risiken verringern, indem wir uns an folgende Regeln halten: Aufenthalt in den Zu Beginn des Schuljahres wird geklärt, inwieweit ein Aufenthalt in diesen Räumen: Räumen während der Pausen möglich ist. Unterrichts- und Wir sind pünktlich. Das heißt, das Umkleiden findet vor dem Unterricht Arbeitsbeginn: statt. Wir arbeiten in diesen Räumen nur nach der Anweisung der Lehrkraft. Arbeitskleidung: Wir tragen die zu Beginn des Schuljahres vereinbarte Arbeitskleidung und Schutzausrüstung. Die Arbeitskleidung wird an entsprechender Stelle (z.B. in den Umkleideräumen) abgelegt. Wertgegenstände sollen nicht in den Umkleideräumen bleiben. Umgang mit Ma- Wir gehen mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln den Sicherheitsvor- schinen usw.: schriften entsprechend und pfleglich um. Auch die fachgerechte Behand- lung und Pflege von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Materialien gehört zur Ausbildung. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Verursacher/die Verursacherin. Speisen und Ge- Speisen und Getränke sollten in diesen Räumen nur ausnahmsweise konsu- tränke u.a.: miert werden. Zu Beginn des Schuljahres trifft die Lehrkraft mit den Schü- lerinnen und Schülern eine Vereinbarung im Hinblick auf Essen und Trinken in diesen Räumen. Sauberkeit: Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber. Ordnung und Sauberkeit sind nicht Selbstzweck, sondern dienen der Sicherheit und Arbeitszufriedenheit aller Beteiligten. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. „WIR“ statt „ICH“: Wir fühlen uns nicht nur für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich, son- dern für die Klasse/Gruppe und den gesamten Raum. Bei Fehlverhalten anderer schauen wir nicht weg, sondern stellen den Betreffenden/die Be- treffende zur Rede. Zivilcourage ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Um das Gemeinschaftliche dieser Regeln deutlich zu machen, werden sie vom Leiter des Bereichs oder der Fachgruppe, von der zuständigen Lehr- kraft und von allen Schülerinnen und Schülern der Klasse unterschrieben. Ergänzungen: ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... Singen, den ... Für den Bereich Die Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. die Fachgruppe: Verantwortliche Lehrkraft: (s. Rückseite)
20 Verhalten in Notfällen 1. Alarm Alarm wird durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrkräfte oder Bedienstete ausgelöst. Alarmbeginn: Unterbrochener Ton Alarmende: Durchsage 2. Alarmeinrichtungen Feueralarm-Einrichtungen mit direkter Verbindung zur Feuerwehr befinden sich an folgenden Stellen: Gebäude A: Flurbeginn links in jedem Stockwerk Gebäude B: Foyer Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk Gebäude C: Gegenüber Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk Gebäude D: Mitteleingang Anton-Bruckner-Straße Kreissporthalle: Haupteingang links, Regieraum, Notausgang Durchsagemöglichkeiten: Lehrerzimmer R 217 (1. OG); Hausmeister R130 (EG), D208 (1. OG) 3. Herbeirufen von Hilfe Das Herbeirufen von Hilfe erfolgt durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrkräfte oder Be- dienstete. Alle Telefone besitzen eine Amtsleitung (Null drücken, dann Nummer wählen). Feuerwehr 112 Krankenhaus 890 Polizei 110 Ärzte: Dr. Vatter 63117 Rettungsleitstelle 112 Dr. Schmitz 63692 4. Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöscher befinden sich in - allen Fluren, Treppenhäusern - allen Werkstätten - allen Fachräumen 5. Verhalten bei Alarm 1. Die Gebäude werden klassenweise auf den entsprechenden Fluchtwegen verlassen. 2. Jede Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist. 3. Sammelplätze sind für die Schülerinnen und Schüler aus Gebäude A und Uhlandhalle: Rasenfläche zwischen Uhlandhalle und Uhlandstraße Gebäude B und C: Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Herderstraße Gebäude D: Fußgängerweg Anton-Bruckner-Straße Kreissporthalle: Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Robert-Gerwig- Schule 4. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen und Schüler, bis Rettung kommt, in ihren Klassenräumen oder werden in einen Raum geführt, der ihnen mehr Sicherheit bietet. 6. Alarmprobe Eine Alarmprobe findet innerhalb der ersten sechs Schulwochen eines Schuljahres statt. Sie besteht aus - Alarm - Gebäuderäumung - Sammeln an den Sammelplätzen - Alarmende
21 Alles Smartphone - oder was? Weil wir die HGS als eine Schule sehen, in der wir uns auf den Unterricht und das Miteinander konzentrieren wollen, möchten wir, dass unsere Schü- lerinnen und Schüler sich nicht von Handys und anderen Geräten mit elekt- ronischem Speicher ablenken lassen. Es soll möglich sein, dem Leben in der Schule einen besonderen Platz zuzuweisen, indem man Dinge, die man in seiner Freizeit in großem Maße nutzt, in der Schule eben nicht verwendet. So gilt an der HGS die unten abgedruckte „Handy-Regel“. Wer diese Handyregel verletzt, muss sein Handy bzw. sein anderes Gerät mit digita- lem Speicher abgeben und kann es um 15:10 Uhr (am Freitag um 14 Uhr) in der Verwaltung abholen. Wer Fotos und Videos von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht, verletzt deren Persönlichkeits- rechte und muss neben juristischen Schritten auch mit einer Schulstrafe rechnen. Selbstverständlich gilt dies auch für die Verbreitung von entspre- chenden Fotos und Videos.
22 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Bitte sorgfältig durchlesen! Belehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (nach Vorlage des Schreibens des Oberschulamts Freiburg vom 23.03.2001) Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden und dann die Schule oder andere Gemeinschaft- seinrichtungen besuchen, in die Sie jetzt aufgenommen werden sollen, können Sie andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhal-tenswei- sen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetzt vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und ver- trauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen dürfen, wenn... ...Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitge-bracht und hier weiter übertragen werden); ...eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. ver- laufen kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflech- te, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); ...Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um so- genannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Sielsa- che). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte.
23 Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Über- tragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankun- gen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen be- sorgniserregenden Symptomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Dia- gnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpf-chen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie be- reits Mitschüler oder Personal angesteckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsan- zeichen zu Hause bleiben müssen. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Schüler anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-. EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shi- gellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrank- heit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftsein-rich- tung für Aus-scheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzel- fällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir an der HGS helfen Ihnen gerne weiter. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der/die Minderjährige ist verpflichtet, dieses Merkblatt zum Infektions- schutzgesetz den Eltern zur Kenntnis zu geben.
24 Schülerlistenverfahren: wichtig für Vollzeitschülerinnen und -schüler In enger Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) und dem Land- kreis Konstanz wurde vor einigen Jahren an den Schulen ein Verfahren zur Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten (Schülerlistenverfahren) eingeführt. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über den VHB. Ziel war es, den Bahnverkehr mit dem neuen Schülerlistenverfahren für alle Beteilig- ten zu vereinfachen und somit insbesondere für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dies ist auch gelungen. Dieses Infoblatt soll das Schülerlistenverfahren kurz erläutern. An diesem Verfahren können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Baden-Württemberg wohnen und deren monatliche Fahrtkosten den Eigenanteil übersteigen. Dazu füllt der Schüler/die Schülerin lediglich einmal einen Bestellschein (erhältlich auf dem Schulsekretariat) aus. Liegt ein Schulartenwechsel vor, ist ein neuer Bestellschein auszufüllen. Am Verfahren teilnehmende Schülerinnen und Schüler erhalten eine Magnetkarte, auf der bereits alle Monatskarten für das ganze Schuljahr abgespeichert sind. Schülerinnen und Schüler aus Büsin- gen, Jestetten, Lottstetten etc. erhalten das Kombi-Ticket. Sollte die Magnetkarte einmal verloren gehen, so kann gegen eine Verlustgebühr (lt. Preistafel) eine Ersatzkarte beim Schulsekretariat beantragt werden. Gleiches gilt im Falle von beschädigten Karten. Vorteil des Verfahrens für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern: Dieses Verfahren erleichtert den Erwerb der Schülermonatskarte und reduziert dadurch die Warte- zeiten an den Verkaufsstellen zu Beginn eines Monats. Noch ein Vorteil: Eltern müssen die Eigenanteile in Höhe von momentan 46,40 EUR über mehrere Monate nicht mehr im Voraus bezahlen, sondern können künftig die Eigenanteile planbar monatlich von ihrem Konto abbuchen lassen. Man beachte hierzu die folgende Information zum Lastschriftverfahren: Der VHB führt den Einzug der Eigenanteile durch. Dieser wird jeweils erst zum 10. des laufenden Monats vom Konto der Eltern im Lastschriftenverfahren eingezogen. Für die Teilnahme am Schülerlistenverfahren ist Voraussetzung, dass der Schüler/die Schülerin bzw. dessen/deren Eltern am Lastschriftenverfahren teilnehmen. Dazu ist die Einzugsermächtigung auf dem Bestellschein auszufüllen. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden und der Grund liegt beim Kontoinhaber (z.B. Löschung des Kontos, fehlende Deckung des Kontos), so werden die Bankgebühren dem Kontoinhaber in Rech- nung gestellt. Bei weiteren Fragen helfen das Sekretariat oder die VHB-Geschäftsstelle in Radolfzell gerne weiter (Tel.: 07731/9571-0 bzw. 07732/82399-0). Kann ein Schüler/eine Schülerin am Listenverfahren nicht teilnehmen, so müssen die Schülermo- natskarten am Bahnhof selbst gekauft werden. Es ist die kostengünstigste Variante zu wählen. Die Rückerstattung erfolgt über Einzelanträge, die bis spätestens 15.01. (Zeitraum September-Dezem- ber) bzw. 15.09. (Zeitraum Januar-Juli) des Jahres, in dem das Schuljahr endet, bei der Schule einge- reicht werden müssen. Hierzu müssen die entsprechenden Fahrkarten vorgelegt werden.
25 Informationen zur Beförderung: wichtig für Teilzeitschülerinnen und -schüler Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Grundsätzlich werden Schülerbeförderungskosten nur dann erstattet, wenn der Schüler/die Schüle- rin seinen/ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg hat und öffentliche Verkehrsmittel benutzt wer- den. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule muss 20 km betragen. Es ist jeweils die kürzeste und preisgünstigste Strecke zu benutzen. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw. unzumutbar, kann ein Antrag auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges gestellt werden. Das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmit- teln ist zumutbar, wenn Ankunft und Abfahrt am Schulort in der Regel 60 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen. Jeder Schüler/jede Schülerin hat einen Eigenanteil von 57,10 EUR pro Monat zu tragen. Wie müssen sich Schülerinnen und Schüler innerhalb des Landkreises/VHB-Bezirkes verhalten? An jedem offiziellen Berufsschulunterrichtstag hat der Schüler/die Schülerin einen Einzelfahrschein für den Hin- und Rückweg zu lösen. Wie ist die Vorgehensweise für Schülerinnen und Schüler außerhalb des Landkreises bzw. VHB- Bezirkes? Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Landkreises bzw. VHB-Bezirkes wohnen, müssen eine BahnCard 50 beantragen. Diese BahnCard wird an allen DB-Verkaufsstellen und Bahnhöfen angebo- ten und ermäßigt für 12 Monate alle Fahrten mit Bus und Bahn um den halben Preis. Der Schüler/die Schülerin hat an jedem Berufsschulunterrichtstag einen Einzelfahrschein für die Hin- und Rückfahrt durch zusätzliches Drücken der Taste BahnCard zu lösen. Wie erfolgt die Rückerstattung? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Übersteigen die monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil, so kann dieses über Einzelantrag durch Vorlage der Einzelfahrscheine zurückerstattet werden. Die Fahrscheine müssen auf einem besonde- ren Din A4-Blatt in zeitlicher Reihenfolge aufgeklebt sein. Bei auswärtigen Schülerinnen und Schülern ist die BahnCard noch beizulegen. Die Abgabe des Antrags erfolgt über die Schule. Abgabefrist für den Zeitraum September-Dezember ist spätestens 15.01., für Januar-Juli bis 15.09. des Jahres, in dem das Schuljahr endet. Anträge auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jedes Schuljahr neu und vor Beförde- rungsbeginn bei der Schule einzureichen; sonst ist der Eingang des Antrags maßgebend. Die Kosten- erstattung erfolgt durch Einzelantrag mit Vorlage einer vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin abgezeichneten Aufstellung der Anwesenheitstage mit Kennzeichung der Tage, an denen der Privat- PKW zum Einsatz kam. Späteste Abgabefrist bitte oben entnehmen. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie natürlich auch auf dem Sekretariat der HGS. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
26 Allgemeine Nutzungsordnung zur Verwendung von schuleigener Informations- und Kommunikationstechnik (IUK) an der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen 1. Allgemeines Diese Regelung gilt für die Benutzung von schulischer Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik, z. B. von mobilen Endgeräten, Lernplattform, Lernsoftware) durch Schülerinnen und Schüler an der o. g. Schule zu schulischen Zwecken. Die Verwendung der IuK-Technik ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig. 2. Regeln für die Ausgabe und Nutzung 2.1 Aus- und Rückgabe von mobilen Endgeräten und der sonstigen zur Verfügung gestellten IuK- Technik Die Ausgabe von mobilen Endgeräten und der sonstigen zur Verfügung gestellten IuK-Technik an die Schülerinnen und Schüler erfolgt grundsätzlich durch die zuständige, von der Schulleitung be- stimmte Person. Der Erhalt der IuK-Technik ist schriftlich zu bestätigen (siehe Anlage). Im Falle der Beendigung der schulischen Nutzung und in den übrigen, in dieser Nutzungsordnung genannten Fällen, ist die zur Verfügung gestellte IuK-Technik (z. B. das mobile Endgerät) der zuständigen Person auszuhändigen. 2.1.1. Tablets im Bonussystem In den Klassen TG8 und TG11 werden Tablets ausgegeben, die über ein Bonussystem anteilig durch Landkreis und Nutzer finanziert werden. Über die Regelungen dieser Nutzungsordnung hinaus gelten für Ausgabe, Nutzung und Übernahme dieser Geräte in den Privatbesitz besondere Bestimmungen, nachzulesen im Tablet-Infobrief. 2.2 Passwörter Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der IuK-Technik anmelden. Das nur den Schülerinnen und Schü- lern bekannte Passwort sollte mindestens 10 Stellen (sofern möglich) umfassen und nicht leicht zu erraten sein. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Die Hinweise des Landesbeauftragten für Da- tenschutz Baden-Württemberg unter http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/umgang- mit-passwortern sind zu beachten. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Das Arbeiten mit einem fremden Account ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Lehrkraft mitzuteilen. Nach Beendi- gung der Nutzung haben sich die Schülerinnen und Schüler abzumelden. 2.3 Zugelassene Nutzungen, Aufsicht Die Entscheidung darüber, welche konkreten Dienste und Lernangebote genutzt werden, trifft die entsprechende Lehrkraft. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Beendigung der Nutzung. Die zur Verfü- gung gestellte IuK-Technik darf nur von Schülerinnen und Schülern und nur für schulische Zwecke genutzt werden. Schulische Nutzungen sind: • Nutzung der von der Lehrkraft bestimmten digitalen Lernplattform und Lernsoftware, • elektronischer Informationsaustausch mit der Lehrkraft und mit anderen Schülerinnen und
27 Schülern mit schulischem Inhalt, • sonstige von der Lehrkraft vorgegebene Fälle. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. Eine Nutzungsüberlassung an jede weitere Person, auch an Familienangehörige der Schülerinnen und Schüler, ist untersagt. Eine Nutzung für gewerbliche Zwe- cke sowie eine Veräußerung ist nicht gestattet. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Diens- te im Internet benutzt werden. Außerhalb des Unterrichts kann z. B. für Hausaufgaben durch die Lehrkraft ein Nutzungsrecht für die IuK-Technik gewährt werden. Sofern das mobile Endgerät in die private Infrastruktur integriert wird, muss diese über einen jeweils nach dem aktuellen Stand vorlie- genden Virenschutz und eine entsprechende Firewall verfügen. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz- rechts sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufge- rufen, ist die Anwendung zu schließen und der Lehrkraft Mitteilung zu machen. Der Internet-Zugang und die E-Mail-Funktion sowie andere Schnittstellen zur Verbreitung (Sticks, Festplatten etc.) dürfen insbesondere nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der beteiligten Lehrkräfte, der Schülerinnen oder Schüler oder dem Land Schaden zufügen können. Die Foto-/Audio- und Videofunktionalität darf nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn folgen- de Rahmenbedingungen eingehalten werden: • Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft sowie mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen angefertigt werden. • Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden. Die Aufnahmen sind nach Aufforderung durch die Lehrkraft zu löschen. • Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Drit- ten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. derer Erziehungsberechtigten ent- sprechend vor. • Unterrichtsmitschnitte (Audio und Video) sind verboten, es sei denn, sie erfolgen im Auftrag der Lehrkraft. Wer unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopiert oder verbotene In- halte nutzt, kann zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Die Lehrkraft ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen z. B. durch Einsicht in den Browser- und App-Verlauf zu überprüfen. 2.4 Datenschutz und Datensicherheit Die Lehrkraft ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollie- ren. Daneben erfolgen automatisierte Protokollierungen durch das Betriebssystem und den Internet- browser. Die Daten werden durch die Schule spätestens nach Beendigung der schulischen Nutzung gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der IuK-Technik begrün- den. Die Lehrkraft wird von ihrem Einsichtsrecht in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch ver-
28 dachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen, um insbesondere die Einhaltung dieser Nut- zungsbedingungen zu überprüfen. Dabei können auch Protokolldateien des Betriebssystems und des Internetbrowsers ausgewertet werden. Browser- und App-Verlauf sowie sämtliche Protokollierun- gen dürfen von Schülerinnen und Schüler nicht gelöscht werden. Private-Browsing darf nur genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies angeordnet oder zugelassen hat. 2.5 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der IuK-Technik sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren und In- stallieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Schulfremde Peripheriegeräte wie z.B. ex- terne Laufwerke, USB-Sticks, Scanner und Digitalkameras dürfen nur mit Zustimmung der Lehrkraft angeschlossen werden. Schulfremde netzwerkfähige Geräte dürfen grundsätzlich niemals mit dem LAN (kabelgebundenes Netzwerk) oder mit dem WLAN der HGS verbunden werden. Ausnahmen können nur von den IT-Admins der HGS genehmigt werden. Unnötiges Datenaufkommen durch La- den und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet sollte vermieden werden. Beim Versand oder Austausch von großen Dateien sollten diese komprimiert werden. Sollten unbe- rechtigt größere Datenmengen im Arbeitsbereich abgelegt werden, ist die Lehrkraft befugt, diese Daten zu löschen. 2.6 Schutz der Geräte Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung für die ihnen überlassene IuK-Technik. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der von der Schulleitung bestimmten Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, die über Veränderungen oder Verschlechterungen durch den Ge- brauch nach dieser Nutzungsordnung hinausgehen, hat diese Schäden zu ersetzen. Die IuK-Technik ist durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der Nutzung Essen und Trinken zu unterlassen. Wird keine Schutzhülle mit ausgegeben, ist eine solche durch die Nutzer/ innen selbst anzuschaffen. 2.7 Haftung für Tablets Erhalten Schülerinnen und Schüler ein Tablet im Bonussystem, haften sie für Schäden bis zu einer Höhe von 250 €. Ab einer Schadenshöhe von mehr als 250 € greift eine Geräteversicherung. Bei Dieb- stahl trägt die Schülerin/der Schüler 25% des Wieder-beschaffungswerts. Ein entstandener Schaden muss unverzüglich der Klassenlehrkraft und dem zuständigen Tablet-Administrator gemeldet wer- den. Für von der Schule zur Verfügung gestellte Leihgeräte gelten die gleichen Haftungsregelungen wie für die im Bonussystem ausgegebenen Geräte. 2.8 Nutzung von WLAN an der Schule Der drahtlose Zugang zum Schulnetz/Internet an der Schule verlangt eine angemessene und maßvol- le Nutzung. Es ist insbesondere untersagt: • Nutzung eigener Geräte von Schülern/innen im schulischen WLAN, • Beeinträchtigung des Netzbetriebes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten, • unangemessene Beeinträchtigung des Datenverkehrs anderer Nutzer, • jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des unberech- tigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unberechtigte Zugang zu fremder IuK-Tech- nik, • Verwendung fremder Identitäten, • Manipulation von Informationen im Netz.
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