Leistungsbewertungskonzept für das Fach Informatik - Heinrich-Mann-Gymnasium Köln Fühlinger Weg 4 50765 Köln

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Heinrich-Mann-Gymnasium Köln
          Fühlinger Weg 4
            50765 Köln

Leistungsbewertungskonzept
        für das Fach
          Informatik
0 Gesetzliche Vorgaben
Die Leistungsbewertung im Fach Informatik orientiert sich an den Grundsätzen der
Leistungsbewertung, die im Schulgesetz Nordrhein Westfalen (§48) festgelegt sind:
    1. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch
         Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein …
    2. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse,
         Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin
         oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich
         „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind
         angemessen zu berücksichtigen.

1 Grundsätze der Leistungsbewertung
Für die Bewertung kommt den folgenden Aspekten besonderes Gewicht zu:

   -   sachliche Richtigkeit,
   -   Folgerichtigkeit und Begründetheit der Aussagen,
   -   Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit,
   -   Differenziertheit des Verstehens und Darstellens,
   -   Herstellung geeigneter Zusammenhänge,
   -   Grad der Selbstständigkeit,
   -   Klarheit in Aufbau und Sprache,
   -   Sicherheit im Umgang mit der Fachsprache und –methode
   -   Problemlösungen algorithmisch zu formulieren und in einer Programmiersprache zu
       implementieren,
   -   den Computer bzw. die ausgewählten Werkzeuge sachgerecht zu nutzen,
   -   mit Informatiksystemen verantwortungsbewusst umzugehen.
2. Sekundarstufe I
2.1. Klassenarbeiten
 „Klassenarbeiten dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse einer vorausgegangenen
Unterrichtssequenz. Sie sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler Sachkenntnisse und
methodische Fertigkeiten nachweisen können. Sie bedürfen angemessener Vorbereitung und
verlangen klar verständliche Aufgabenstellungen. Im Umfang und Anspruchsniveau sind
Klassenarbeiten abhängig von den kontinuierlich ansteigenden Anforderungen des jeweiligen Faches
entsprechend dem Lehrplan.“1
„Die Aufgabenstellungen sollen die Vielfalt der im Unterricht erworbene Kompetenzen und
Arbeitsweisen widerspiegeln. So ist es empfehlenswert, einen Teil der Aufgaben dem reproduktiven
oder operativen Bereich zu entnehmen. Darüber hinaus sollten Schülerinnen und Schüler
zunehmend Aufgaben bearbeiten, bei denen es um Begründungen, Darstellung von
Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexionen geht.“ 2
Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Arbeiten richtet sich also nach den im Unterricht
behandelten Inhalten, den Techniken und Methoden des Faches Informatik und der dort erlernten
Fachsprache. Sie sollen sich nicht auf reine Reproduktion beschränken

2.2. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten

        Halbjahr Anzahl               Dauer
        8/1      2                    1-2 Unterrichtsstunden
        8/2      2                    1-2 Unterrichtsstunden
        9/1      2                    2 Unterrichtsstunden
        9/2      2                    2 Unterrichtsstunden

Eine Klassenarbeit kann pro Schuljahr durch ein Projekt ersetzt werden. Bei der zu ersetzenden
Klassenarbeit sollte es sich nicht um die erste Arbeit im zweiten Halbjahr handeln, da sich hieraus
eventuell die Notwendigkeit einer Warnung ergibt.

2.3. Bewertungsschlüssel der Klassenarbeiten
Benotungsschlüssel von Klassenarbeiten
Die Note 4 wird erteilt, wenn 50% (in engen Grenzen kann davon abgewichen werden) der
erreichbaren Punkte erzielt werden. Die Note 5 wird ab 25% der erreichbaren Punkte gegeben,
darunter die Note 6.
Für die Noten 4, 3, 2 und 1 werden die oberen 50 % in etwa gleich große Bereiche eingeteilt, wobei
der Bereich für 1 auch etwas schmaler gewählt werden kann.

2.4. Projekte
Bei umfangreicheren Projekten ist es möglich, das Projekt anstelle einer Klassenarbeit zu benoten.
Dadurch soll ein Ansporn zur zielgerechten Durchführung des Projekts gegeben werden. Die

1
  Richtlinien und Lehrpläne für das Gymnasium – Informatik Sekundarstufe I, NRW, Hrsg. Kultusministerium des Landes
  NRW, Druck Ritterbach Verlag, Frechen, 1993, S. 57
2
  Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I (G8), NRW, Mathematik; Hrsg. Ministerium für Schule und
  Weiterbildung des Landes NRW, Ritterbach Verlag, Frechen, 1. Aufl.2007, S. 37
Kriterien, die zur Benotung des Projekts herangezogen werden, sind den Schülern und Schülerinnen
vorab mitzuteilen.

2.5. Zusammensetzung der Gesamtnote
Die Note in der Sekundarstufe I setzt sich zu etwa gleichen Teilen aus den schriftlichen Leistungen
und der sonstigen Mitarbeit zusammen.

2.6. Sonstige Mitarbeit

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit" kommen folgende Leistungen zum Tragen:

      Beiträge zum Unterrichtsgespräch, z.B. in Form von Ideen zur jeweiligen Problematik
       (Lösungsverschlägen), Weiterentwicklung von Ideen, Fortführung von Lösungsansätzen,
       Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder
       Bewertung von Ergebnissen
      Durchgeführte Arbeiten am Computer.
      Entsprechende Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten zuzüglich der notwendigen
       kooperativen Leistungen (Teamfähigkeit, Anstrengungsbereitschaft)
      Entsprechende Leistungen in Einzel- und Partnerarbeiten, sowie weiteren kooperativen
       Lernformen, auch die korrekte informatische Verschriftlichung von Aufgabenbearbeitungen,
       die Nutzung und ggf. Hinterfragung von Musterlösungen,
      Im jeweiligen Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.B. in Form von vorgetragenen
       vor- und nachbereiteten Hausaufgaben, angemessene Führung eines Heftes, Merkheftes,
       Lerntagebuches (ggf. auch in elektronischer Form).
      Ggf. kurze angekündigte schriftliche Leistungsüberprüfungen (Dauer: in der Regel 20min ).
      Alternative Beurteilungsformen: Mitarbeit an Projekten (Durchführung, Präsentationen),
       Teilnahme an Wettbewerben, Portfolios, Testaten etc.

2.7. Förderung

Sollte sich abzeichnen, dass ein Schüler/eine Schülerin die für den Informatikunterricht
vorgegebenen Standards nicht erreichen kann, so sind frühzeitig Fördermaßnahmen einzuleiten. Die
Diagnose der jeweiligen Schwächen wird – sofern der Fachlehrer/ Fachlehrerinnen dies für sinnvoll
erachtet – in Lern- und Fördergutachten festgehalten, bzw. den Eltern mitgeteilt, um Absprachen
über die jeweils passenden Fördermöglichkeiten zu treffen.

Entsprechend ist eine festgestellte informatische Begabung eines Schülers/einer Schülerin zu
fördern, etwa durch die Teilnahme am „Biberwettbewerb“, der Informatikolympiade und
entsprechender Profilaufgaben, welche vom Fachlehrer/ von der Fachlehrerinnen erteilt werden.
2.8. Mitteilung der Leistungsnote
Zu Beginn eines Schuljahres / Schulhalbjahres geben die Lehrer/ Lehrerinnen die Kriterien der
Leistungsbewertung bekannt. Die Schüler/ Schülerinnen können jederzeit eine Rückmeldung über
ihren Leistungsstand erhalten.

2.9. Tabelle zur Grundlage der Leistungsbewertung

 Note           Beschreibung der        Leistungssituation
                Anforderungen
 Sehr gut       Die Leistung entspricht - Erkennen des Problems und dessen Einordnung in
                den Anforderungen im einen größeren Zusammenhang,
                besonderen Maß          - Sachgerechte und ausgewogene Beurteilung,
                                        - Eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur
                                          Problemlösung und angemessene Darstellung.

 Gut            Die Leistung entspricht - Verständnis schwieriger Sachverhalte und
                voll den Anforderungen    Einordnung in den Gesamtzusammenhang,
                                        - Unterscheidung zwischen Wesentlichem und
                                          Unwesentlichem,
                                        - Kenntnisse reichen über die Unterrichtsreihe
                                          hinaus.
 Befriedigend   Die Leistung entspricht - Regelmäßige freiwillige Mitarbeit,
                im Allgemeinen den - Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher
                Anforderungen             Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar
                                          behandeltem Stoff,
                                        - Verknüpfung mit Kenntnissen.

 Ausreichend    Die Leistung weist zwar - Gelegentliche freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                Mängel auf, entspricht im - Die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammen-
                Ganzen aber noch den hänge aus unmittelbar behandeltem Stoff ist
                Anforderungen               im Wesentlichen richtig.

 Mangelhaft     Die Leistung entspricht      - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                den Anforderungen nicht,     - Äußerungen nach Aufforderung sind nur teil-weise
                notwendige                     richtig.
                Grundkenntnisse       sind
                jedoch vorhanden und
                die Mängel sind in
                absehbarer Zeit behebbar
 Ungenügend     Die Leistung entspricht      - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                den Anforderungen nicht.     - Äußerungen nach Aufforderung sind falsch.
                Selbst Grundkenntnisse
                sind so lückenhaft, dass
                die Mängel in absehbarer
                Zeit nicht behebbar sind.
3. Sekundarstufe II
3.1. Anzahl und Dauer der Klausuren           LK/GK
       Halbjahr Anzahl          Dauer
       EF/1      1              2 Unterrichtsstunden
       EF/2      1              2 Unterrichtsstunden
       GK
       QI GK/1 2                3 Unterrichtsstunden
       QI GK /2 2               3 Unterrichtsstunden
       QII GK/1 2               3 Unterrichtsstunden
       QII GK /2 1              3 Zeitstunden
       LK
       QI LK/1 2                4 Unterrichtsstunden
       QI LK /2 2               4 Unterrichtsstunden
       QII LK/1 2               4 Unterrichtsstunden
       QII LK /2 1              255 Minuten

3.2. Bewertungsschlüssel der Klausuren
Die Klausuren werden nach einem Punkteschlüssel bewertet, der den Umfang und den
Anforderungsbereich der Aufgaben berücksichtigt. Die Aufgaben umfassen reproduktive und
operative Anteile. Wenigstens eine Aufgabe deckt problemlösende Anforderungen ab. Im Laufe
der SII sollen Schülerinnen und Schüler zunehmend Aufgaben bearbeiten, bei denen es um
Begründungen, die Darstellung von Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexionen
geht.
Die Notengrenzen entsprechen den Angaben des Zentralabiturs.
Formale Kriterien werden bei der Bewertung der Lösung berücksichtigt, insbesondere:
- die Erläuterung von Lösungsschritten,
- eine angemessene informatische Fachsprache und Symbolik,
- die vollständige Beschriftung von Skizzen,
- Einordnung von Ergebnissen in den Sachzusammenhang,
- anwenden und analysieren von Verfahren,
- Modellierung und Implementierung,
- korrekte Rechtschreibung und Grammatik.

3.3. Bewertungshinweise der Klausuren
Klausuren im Fach Informatik werden in der Regel bei der Rückgabe besprochen oder den Schülern
und Schülerinnen Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Individuelle Hinweise erfolgen im Rahmen
der Korrektur. Die Bewertung der Teilleistungen wird durch die Punkteverteilung transparent
gemacht.

3.4 Facharbeit in der Q I

Die Facharbeit ersetzt die erste Klausur im zweiten Halbjahr.
Die Themenfindung erfolgt durch Absprache zwischen Schülerinnen/ Schülern und Lehrerinnen/
Lehrern.
Die Facharbeit wird durch die Lehrkraft stetig begleitet.
Beratungstermine sind verpflichtend, zu diesen werden Zwischenergebnisse (z.B. Inhaltsverzeichnis
und Konzept) verbindlich eingefordert. Wenn die Schülerinnen und Schüler die zu diesen Terminen
geforderten Zwischenergebnisse nicht vorlegen, geht das negativ in die Bewertung der Facharbeit
ein.

3.5. Zusammensetzung der Gesamtnote
Die Note wird zu gleichen Teilen aus den Ergebnissen der Klausuren und der Note, die aus der
sonstigen Mitarbeit erwächst gebildet.

3.6. Sonstige Mitarbeit
Die folgenden Kriterien liegen der Bewertung im Bereich der sonstigen Mitarbeit zu Grunde
a) Beiträge zum Unterrichtsgespräch
    Berücksichtigt bei der Wertung werden sowohl die Kontinuität der Beteiligung als auch die
    Qualität der Beiträge, unter anderem hinsichtlich folgender Kriterien:
     - Kenntnisse von Verfahren, Zusammenhängen, Methoden
     - Gebrauch der korrekten Fachsprache
     - Einbringen von Lösungsvorschlägen
     - Initiative und Problemlösung
     - Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen
     - Bewerten und Einordnen von Ergebnissen
     - Verallgemeinerungen/ Transfer
     - Bezug der Beiträge auf den Unterrichtszusammenhang
     - Kommunikationsfähigkeit, d.h. Eingehen auf Vorschläge anderer Schüler und Schülerinnen
     - Vortrag von Hausaufgaben
     - Präsentation von Ergebnissen
b) Einzelarbeit:
     - Aufgabenverständnis
     - Selbstständigkeit
     - Fehlerfreiheit
     - Problemlösekompetenz
     - Angebot und Vortragsleistung
     - Konzentrationsfähigkeit
c) Mitarbeit in Gruppen:
     - Kooperation in der Planung
     - Arbeitsprozess und Ergebnis
     - Selbstständigkeit in der Planung
     - Organisation und Steuerung
     - Methodensicherheit
     - Arbeitsintensität
     - Teamfähigkeit
     - Präsentationskompetenz
d) Rechnerarbeit
     - Sicherer, angemessener Umgang mit Hard- und Software
     - Konzentriertes, aufgabenbezogenes Arbeiten am Computer
     - Beherrschen des Programmiersprachenparadigmas und der entsprechenden Syntax
3.7. Förderung
Eine festgestellte informatische Begabung eines Schülers/einer Schülerin ist zu fördern, etwa durch
die Teilnahme am „Biberwettbewerb“, der Informatikolympiade oder entsprechender Profil-
aufgaben, welche vom Fachlehrer/ von der Fachlehrerin erteilt werden.

3.8. Mitteilung der Leistungsnote
Zu Beginn eines Schuljahres / Schulhalbjahres geben die Lehrerinnen und Lehrer die Kriterien der
Leistungsbewertung bekannt. Jeweils am Quartalsende erhalten die Schülerinnen und Schüler eine
Rückmeldung über den Leistungsstand.

3.9. Tabelle zur Grundlage der Leistungsbewertung

 Note           Beschreibung der        Leistungssituation
                Anforderungen
 Sehr gut       Die Leistung entspricht - Erkennendes Problems und dessen Einordnung in
                den Anforderungen im einen größeren Zusammenhang,
                besonderen Maß          - Sachgerechte und ausgewogene Beurteilung,
                                        - Eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur
                                          Problemlösung und angemessene Darstellung.

 Gut            Die Leistung entspricht - Verständnis schwieriger Sachverhalte und
                voll den Anforderungen    Einordnung in den Gesamtzusammenhang,
                                        - Unterscheidung zwischen Wesentlichem und
                                          Unwesentlichem,
                                        - Kenntnisse reichen über die Unterrichtsreihe
                                          hinaus.
 Befriedigend   Die Leistung entspricht - Regelmäßige freiwillige Mitarbeit,
                im Allgemeinen den - Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher
                Anforderungen             Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar
                                          behandeltem Stoff,
                                        - Verknüpfung mit Kenntnissen.

 Ausreichend    Die Leistung weist zwar - Gelegentliche freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                Mängel auf, entspricht im - Die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusam-
                Ganzen aber noch den menhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff ist
                Anforderungen               im Wesentlichen richtig.

 Mangelhaft     Die Leistung entspricht     - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                den Anforderungen nicht,    - Äußerungen nach Aufforderung sind nur teil-weise
                notwendige Grundkennt-        richtig.
                nisse sind jedoch vorhan-
                den und die Mängel sind
                in absehbarer Zeit beheb-
                bar
 Ungenügend     Die Leistung entspricht     - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht,
                den Anforderungen nicht.    - Äußerungen nach Aufforderung sind falsch.
                Selbst Grundkenntnisse
                sind so lückenhaft, dass
                die Mängel in absehbarer
                Zeit nicht behebbar sind.
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