Leistungsbewertungskonzept für das Fach Informatik - Heinrich-Mann-Gymnasium Köln Fühlinger Weg 4 50765 Köln
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Heinrich-Mann-Gymnasium Köln Fühlinger Weg 4 50765 Köln Leistungsbewertungskonzept für das Fach Informatik
0 Gesetzliche Vorgaben Die Leistungsbewertung im Fach Informatik orientiert sich an den Grundsätzen der Leistungsbewertung, die im Schulgesetz Nordrhein Westfalen (§48) festgelegt sind: 1. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein … 2. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen. 1 Grundsätze der Leistungsbewertung Für die Bewertung kommt den folgenden Aspekten besonderes Gewicht zu: - sachliche Richtigkeit, - Folgerichtigkeit und Begründetheit der Aussagen, - Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit, - Differenziertheit des Verstehens und Darstellens, - Herstellung geeigneter Zusammenhänge, - Grad der Selbstständigkeit, - Klarheit in Aufbau und Sprache, - Sicherheit im Umgang mit der Fachsprache und –methode - Problemlösungen algorithmisch zu formulieren und in einer Programmiersprache zu implementieren, - den Computer bzw. die ausgewählten Werkzeuge sachgerecht zu nutzen, - mit Informatiksystemen verantwortungsbewusst umzugehen.
2. Sekundarstufe I 2.1. Klassenarbeiten „Klassenarbeiten dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse einer vorausgegangenen Unterrichtssequenz. Sie sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler Sachkenntnisse und methodische Fertigkeiten nachweisen können. Sie bedürfen angemessener Vorbereitung und verlangen klar verständliche Aufgabenstellungen. Im Umfang und Anspruchsniveau sind Klassenarbeiten abhängig von den kontinuierlich ansteigenden Anforderungen des jeweiligen Faches entsprechend dem Lehrplan.“1 „Die Aufgabenstellungen sollen die Vielfalt der im Unterricht erworbene Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. So ist es empfehlenswert, einen Teil der Aufgaben dem reproduktiven oder operativen Bereich zu entnehmen. Darüber hinaus sollten Schülerinnen und Schüler zunehmend Aufgaben bearbeiten, bei denen es um Begründungen, Darstellung von Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexionen geht.“ 2 Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Arbeiten richtet sich also nach den im Unterricht behandelten Inhalten, den Techniken und Methoden des Faches Informatik und der dort erlernten Fachsprache. Sie sollen sich nicht auf reine Reproduktion beschränken 2.2. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten Halbjahr Anzahl Dauer 8/1 2 1-2 Unterrichtsstunden 8/2 2 1-2 Unterrichtsstunden 9/1 2 2 Unterrichtsstunden 9/2 2 2 Unterrichtsstunden Eine Klassenarbeit kann pro Schuljahr durch ein Projekt ersetzt werden. Bei der zu ersetzenden Klassenarbeit sollte es sich nicht um die erste Arbeit im zweiten Halbjahr handeln, da sich hieraus eventuell die Notwendigkeit einer Warnung ergibt. 2.3. Bewertungsschlüssel der Klassenarbeiten Benotungsschlüssel von Klassenarbeiten Die Note 4 wird erteilt, wenn 50% (in engen Grenzen kann davon abgewichen werden) der erreichbaren Punkte erzielt werden. Die Note 5 wird ab 25% der erreichbaren Punkte gegeben, darunter die Note 6. Für die Noten 4, 3, 2 und 1 werden die oberen 50 % in etwa gleich große Bereiche eingeteilt, wobei der Bereich für 1 auch etwas schmaler gewählt werden kann. 2.4. Projekte Bei umfangreicheren Projekten ist es möglich, das Projekt anstelle einer Klassenarbeit zu benoten. Dadurch soll ein Ansporn zur zielgerechten Durchführung des Projekts gegeben werden. Die 1 Richtlinien und Lehrpläne für das Gymnasium – Informatik Sekundarstufe I, NRW, Hrsg. Kultusministerium des Landes NRW, Druck Ritterbach Verlag, Frechen, 1993, S. 57 2 Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I (G8), NRW, Mathematik; Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Ritterbach Verlag, Frechen, 1. Aufl.2007, S. 37
Kriterien, die zur Benotung des Projekts herangezogen werden, sind den Schülern und Schülerinnen vorab mitzuteilen. 2.5. Zusammensetzung der Gesamtnote Die Note in der Sekundarstufe I setzt sich zu etwa gleichen Teilen aus den schriftlichen Leistungen und der sonstigen Mitarbeit zusammen. 2.6. Sonstige Mitarbeit Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit" kommen folgende Leistungen zum Tragen: Beiträge zum Unterrichtsgespräch, z.B. in Form von Ideen zur jeweiligen Problematik (Lösungsverschlägen), Weiterentwicklung von Ideen, Fortführung von Lösungsansätzen, Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder Bewertung von Ergebnissen Durchgeführte Arbeiten am Computer. Entsprechende Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten zuzüglich der notwendigen kooperativen Leistungen (Teamfähigkeit, Anstrengungsbereitschaft) Entsprechende Leistungen in Einzel- und Partnerarbeiten, sowie weiteren kooperativen Lernformen, auch die korrekte informatische Verschriftlichung von Aufgabenbearbeitungen, die Nutzung und ggf. Hinterfragung von Musterlösungen, Im jeweiligen Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.B. in Form von vorgetragenen vor- und nachbereiteten Hausaufgaben, angemessene Führung eines Heftes, Merkheftes, Lerntagebuches (ggf. auch in elektronischer Form). Ggf. kurze angekündigte schriftliche Leistungsüberprüfungen (Dauer: in der Regel 20min ). Alternative Beurteilungsformen: Mitarbeit an Projekten (Durchführung, Präsentationen), Teilnahme an Wettbewerben, Portfolios, Testaten etc. 2.7. Förderung Sollte sich abzeichnen, dass ein Schüler/eine Schülerin die für den Informatikunterricht vorgegebenen Standards nicht erreichen kann, so sind frühzeitig Fördermaßnahmen einzuleiten. Die Diagnose der jeweiligen Schwächen wird – sofern der Fachlehrer/ Fachlehrerinnen dies für sinnvoll erachtet – in Lern- und Fördergutachten festgehalten, bzw. den Eltern mitgeteilt, um Absprachen über die jeweils passenden Fördermöglichkeiten zu treffen. Entsprechend ist eine festgestellte informatische Begabung eines Schülers/einer Schülerin zu fördern, etwa durch die Teilnahme am „Biberwettbewerb“, der Informatikolympiade und entsprechender Profilaufgaben, welche vom Fachlehrer/ von der Fachlehrerinnen erteilt werden.
2.8. Mitteilung der Leistungsnote Zu Beginn eines Schuljahres / Schulhalbjahres geben die Lehrer/ Lehrerinnen die Kriterien der Leistungsbewertung bekannt. Die Schüler/ Schülerinnen können jederzeit eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand erhalten. 2.9. Tabelle zur Grundlage der Leistungsbewertung Note Beschreibung der Leistungssituation Anforderungen Sehr gut Die Leistung entspricht - Erkennen des Problems und dessen Einordnung in den Anforderungen im einen größeren Zusammenhang, besonderen Maß - Sachgerechte und ausgewogene Beurteilung, - Eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung und angemessene Darstellung. Gut Die Leistung entspricht - Verständnis schwieriger Sachverhalte und voll den Anforderungen Einordnung in den Gesamtzusammenhang, - Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem, - Kenntnisse reichen über die Unterrichtsreihe hinaus. Befriedigend Die Leistung entspricht - Regelmäßige freiwillige Mitarbeit, im Allgemeinen den - Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Anforderungen Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff, - Verknüpfung mit Kenntnissen. Ausreichend Die Leistung weist zwar - Gelegentliche freiwillige Mitarbeit im Unterricht, Mängel auf, entspricht im - Die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammen- Ganzen aber noch den hänge aus unmittelbar behandeltem Stoff ist Anforderungen im Wesentlichen richtig. Mangelhaft Die Leistung entspricht - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht, den Anforderungen nicht, - Äußerungen nach Aufforderung sind nur teil-weise notwendige richtig. Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel sind in absehbarer Zeit behebbar Ungenügend Die Leistung entspricht - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht, den Anforderungen nicht. - Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.
3. Sekundarstufe II 3.1. Anzahl und Dauer der Klausuren LK/GK Halbjahr Anzahl Dauer EF/1 1 2 Unterrichtsstunden EF/2 1 2 Unterrichtsstunden GK QI GK/1 2 3 Unterrichtsstunden QI GK /2 2 3 Unterrichtsstunden QII GK/1 2 3 Unterrichtsstunden QII GK /2 1 3 Zeitstunden LK QI LK/1 2 4 Unterrichtsstunden QI LK /2 2 4 Unterrichtsstunden QII LK/1 2 4 Unterrichtsstunden QII LK /2 1 255 Minuten 3.2. Bewertungsschlüssel der Klausuren Die Klausuren werden nach einem Punkteschlüssel bewertet, der den Umfang und den Anforderungsbereich der Aufgaben berücksichtigt. Die Aufgaben umfassen reproduktive und operative Anteile. Wenigstens eine Aufgabe deckt problemlösende Anforderungen ab. Im Laufe der SII sollen Schülerinnen und Schüler zunehmend Aufgaben bearbeiten, bei denen es um Begründungen, die Darstellung von Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexionen geht. Die Notengrenzen entsprechen den Angaben des Zentralabiturs. Formale Kriterien werden bei der Bewertung der Lösung berücksichtigt, insbesondere: - die Erläuterung von Lösungsschritten, - eine angemessene informatische Fachsprache und Symbolik, - die vollständige Beschriftung von Skizzen, - Einordnung von Ergebnissen in den Sachzusammenhang, - anwenden und analysieren von Verfahren, - Modellierung und Implementierung, - korrekte Rechtschreibung und Grammatik. 3.3. Bewertungshinweise der Klausuren Klausuren im Fach Informatik werden in der Regel bei der Rückgabe besprochen oder den Schülern und Schülerinnen Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Individuelle Hinweise erfolgen im Rahmen der Korrektur. Die Bewertung der Teilleistungen wird durch die Punkteverteilung transparent gemacht. 3.4 Facharbeit in der Q I Die Facharbeit ersetzt die erste Klausur im zweiten Halbjahr. Die Themenfindung erfolgt durch Absprache zwischen Schülerinnen/ Schülern und Lehrerinnen/ Lehrern. Die Facharbeit wird durch die Lehrkraft stetig begleitet.
Beratungstermine sind verpflichtend, zu diesen werden Zwischenergebnisse (z.B. Inhaltsverzeichnis und Konzept) verbindlich eingefordert. Wenn die Schülerinnen und Schüler die zu diesen Terminen geforderten Zwischenergebnisse nicht vorlegen, geht das negativ in die Bewertung der Facharbeit ein. 3.5. Zusammensetzung der Gesamtnote Die Note wird zu gleichen Teilen aus den Ergebnissen der Klausuren und der Note, die aus der sonstigen Mitarbeit erwächst gebildet. 3.6. Sonstige Mitarbeit Die folgenden Kriterien liegen der Bewertung im Bereich der sonstigen Mitarbeit zu Grunde a) Beiträge zum Unterrichtsgespräch Berücksichtigt bei der Wertung werden sowohl die Kontinuität der Beteiligung als auch die Qualität der Beiträge, unter anderem hinsichtlich folgender Kriterien: - Kenntnisse von Verfahren, Zusammenhängen, Methoden - Gebrauch der korrekten Fachsprache - Einbringen von Lösungsvorschlägen - Initiative und Problemlösung - Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen - Bewerten und Einordnen von Ergebnissen - Verallgemeinerungen/ Transfer - Bezug der Beiträge auf den Unterrichtszusammenhang - Kommunikationsfähigkeit, d.h. Eingehen auf Vorschläge anderer Schüler und Schülerinnen - Vortrag von Hausaufgaben - Präsentation von Ergebnissen b) Einzelarbeit: - Aufgabenverständnis - Selbstständigkeit - Fehlerfreiheit - Problemlösekompetenz - Angebot und Vortragsleistung - Konzentrationsfähigkeit c) Mitarbeit in Gruppen: - Kooperation in der Planung - Arbeitsprozess und Ergebnis - Selbstständigkeit in der Planung - Organisation und Steuerung - Methodensicherheit - Arbeitsintensität - Teamfähigkeit - Präsentationskompetenz d) Rechnerarbeit - Sicherer, angemessener Umgang mit Hard- und Software - Konzentriertes, aufgabenbezogenes Arbeiten am Computer - Beherrschen des Programmiersprachenparadigmas und der entsprechenden Syntax
3.7. Förderung Eine festgestellte informatische Begabung eines Schülers/einer Schülerin ist zu fördern, etwa durch die Teilnahme am „Biberwettbewerb“, der Informatikolympiade oder entsprechender Profil- aufgaben, welche vom Fachlehrer/ von der Fachlehrerin erteilt werden. 3.8. Mitteilung der Leistungsnote Zu Beginn eines Schuljahres / Schulhalbjahres geben die Lehrerinnen und Lehrer die Kriterien der Leistungsbewertung bekannt. Jeweils am Quartalsende erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung über den Leistungsstand. 3.9. Tabelle zur Grundlage der Leistungsbewertung Note Beschreibung der Leistungssituation Anforderungen Sehr gut Die Leistung entspricht - Erkennendes Problems und dessen Einordnung in den Anforderungen im einen größeren Zusammenhang, besonderen Maß - Sachgerechte und ausgewogene Beurteilung, - Eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung und angemessene Darstellung. Gut Die Leistung entspricht - Verständnis schwieriger Sachverhalte und voll den Anforderungen Einordnung in den Gesamtzusammenhang, - Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem, - Kenntnisse reichen über die Unterrichtsreihe hinaus. Befriedigend Die Leistung entspricht - Regelmäßige freiwillige Mitarbeit, im Allgemeinen den - Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Anforderungen Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff, - Verknüpfung mit Kenntnissen. Ausreichend Die Leistung weist zwar - Gelegentliche freiwillige Mitarbeit im Unterricht, Mängel auf, entspricht im - Die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusam- Ganzen aber noch den menhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff ist Anforderungen im Wesentlichen richtig. Mangelhaft Die Leistung entspricht - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht, den Anforderungen nicht, - Äußerungen nach Aufforderung sind nur teil-weise notwendige Grundkennt- richtig. nisse sind jedoch vorhan- den und die Mängel sind in absehbarer Zeit beheb- bar Ungenügend Die Leistung entspricht - Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht, den Anforderungen nicht. - Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.
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