Munderkinger Donaubote - Stadt Munderkingen
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Munderkinger
Donaubote
AMTSBLATT DER STADT MUNDERKINGEN
Freitag, 01. Februar 2019/Nr. 5
VHS
EINZELVERANSTALTUNG
Rolf Stökler, meine Reise zum
Stratosphärenobservatorium der
NASA in Kalifornien
“SOFIA“, das Stratosphärenobservatorium
für Infrarot-Astronomie ist wohl eines der
ungewöhnlichsten Teleskope und Flug-
zeuge der Welt. In seinem Vortrag berich-
tet der Munderkinger Realschullehrer und
Vorstand der Volkssternwarte Laupheim
e.V. von seiner Expedition nach Kalifor-
nien. Im Mittelpunkt steht seine Teilnah-
me an zwei faszinierenden Flügen an Bord
von SOFIA. Zahlreiche Bilder und einige
Experimente begleiten den Vortrag, der
auch auf die astronomischen Himmelsob-
jekte eingeht, welche mithilfe von SOFIA
enträtselt werden. Der Vortrag ist eine
Gewinnnummern der Benkesberg Mischung aus einem bebilderten Reisebe-
richt, einer “Experimentalshow” sowie
Bier Verkostung einer Einführung in die aktuellen Themen
der Astronomie.
Die Gewinner unserer Benkesberg Bier Verkostung sind inzwischen Termin: So, 03.02.2019; 17:00 Uhr
Kursort: VHS-Raum, Alter Schulhof 3
ermittelt.
Kursgebühr: 4,00 EUR
Folgende Losnummern haben gewonnen :
2, 6, 31, 33, 35, 38, 42, 43, 44 und 48.
Gewinn ist je ein 6er Träger Benkesberg Bier, eine sogenannte
„ Männerhandtasche“.
Spruch des Tages
Die Preise können ab sofort zu den regulären Öffnungszeiten in der
Mediathek abgeholt werden. Statussymbole sind Orden, die man
sich selber kauft.
(Bernhard Wicki)2 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
ÖFFENTLICHE DIENSTSTELLEN
Bürgermeisteramt Munderkingen Mediathek
Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen, Telefon 07393 9534580
Sprechzeiten Montag - Freitag 08:00 – 11:45 Uhr
Montag 14:00 – 16:00 Uhr Wir haben für Sie wie folgt geöffnet:
Mittwoch 14:00 – 17:30 Uhr Montag: geschlossen
Sprechstunde Dr. Michael Lohner Dienstag: 10:00 – 12:00 und 15:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 17:30 Uhr Mittwoch: 11:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 11:00 – 13:00 Uhr
Bitte Termin vereinbaren. Freitag: 09:00 – 12:00 und 15:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Telefon - Zentrale 0 73 93 5 98 - 0
Fax 0 73 93 5 98 - 1 30
Internet www.munderkingen.de
Lehrschwimmbecken
In der Donauhalle, Stauffenbergstraße, 89597 Munderkingen
E-Mail rathaus@munderkingen.de
Wir haben für Sie wie folgt geöffnet:
Bürgermeisteramt
Dienstag: 18:00 – 20:00 Uhr insbes. Kinder und Jugendliche
Herr Bürgermeister Dr. Michael Lohner 598-100
20:00 – 21:00 Uhr ausschließlich Erwachsene
Vorzimmer Frau Neuburger 598-101
Samstag: 13:00 – 16:00 Uhr Kinder und Erwachsene
Einwohnermeldeamt, Ausweise 16:00 – 18:00 Uhr Gruppenbaden nach
Frau Hipper, Frau Wiedmann 598-103 Anmeldung beim Hausmeister
Standesamt
Achten Sie ggf. auf Änderungen in den Städtischen Mitteilungen!
Frau Ruoss 598-102
Rentenversicherung, Gewerbe, Sozialhilfe Bitte beachten!
Frau Wiedmann 598-111 In den Ferien und an Feiertagen ist das Lehrschwimmbecken geschlossen!
Hauptamt, Bauverwaltung, Grundbuch
Frau Müller, Amtsleitung 598-110 Recyclinghof
Ehinger Straße 37, 89597 Munderkingen
Müll, Bus- und Parkkarten
Frau Mischke 598-113 Wir haben für Sie wie folgt geöffnet:
Volkshochschule, Donaubote Montag und Mittwoch: 16:00 – 18:00 Uhr
Frau Enderle 598-112 Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Fundamt, Liegenschaften, Ordnungsamt
Herr Stöhr 598-123 Grüngutannahme (zusätzlich):
Samstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Musikschule (Sprechzeiten: Mi. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr)
Keine Grüngutannahme während der Wintermonate!
Leiter Herr Weller 598-122
Achten Sie ggf. auf Änderungen in den Städtischen Mitteilungen!
Archiv (Sprechzeiten: Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr)
Archivarin Frau Erdt 598-125
Integrationsmanagerin
Diverse Kontakte
Frau Stribel 598-121 Schulverbund Munderkingen 9541 - 0
E-Mail sekretariat@schulverbund-munderkingen.de
Homepage www.schulverbund-munderkingen.de
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen
Zentrale Telefon 0 73 93 5 98 - 0, Fax 0 73 93 5 98 - 2 60 SBBZ Sonderpädagogisches Bildungs- und
Beratungszentrum (Förderschule) 9541 - 35
Geschäftsführung und Finanzwesen Sonderpädagogische Beratungsstelle zur
Herr Mussotter 598-200 Frühförderung für sprachauffällige und ent-
Sekretariat Frau Neubrand 598-201 wicklungsverzögerte Kinder 9541- 35
Frau Kutschker 598-202
Herr Braun 598-203 Kinderhaus Schillerstraße (städtisch) 4870
Kindergarten Loreley (städtisch) 1764
Steueramt Kinderhaus St. Maria (katholisch) 5983580
Herr Leute 598-210
Frau Ullmann
598-211 Kath. Pfarramt 2282
Evang. Pfarramt 4997
Verbandskasse
Herr Schmidhofer 598-220 Polizeiposten Munderkingen 91560
Frau Lerner 598-221 Bahnhof Munderkingen 9549252
Frau Gairing 598-222 Postagentur Munderkingen (Fa Laese, Martinstr. 10) 2367
Herr Dorn 598-223 Montag – Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Frau Moser 598-224 Freitag: 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Frau Jerg 598-225 Samstag: 08:30 – 13:00 Uhr
Allgemeine Verwaltung Zentrum für Medizin, Pflege + Soziales (MVZ) 95433-7300
Herr Walter Marc 598-230 St. Anna Seniorenzentrum 9 50 30
Frau Marmor 598-231
Frau Striebel 598-232 Notrufe
Verbandsbauamt Polizei 1 10
Herr Kuch 598-240 Feuerwehr/Rettungsdienst 1 12
Herr Walter Manfred 598-241 Kreiskrankenhaus Ehingen 0 73 91 58 60
Frau Kast (Flüchtlingsbeauftragte) 598-242 ausschl. Krankentransport 07 31 1 92 22
Frau Hafner 598-243 Gas-Störungsstelle 08 00 0 82 45 05
Wasserversorgung – Nottelefon 01 75 5 45 16 13 EnBW Hotline, Strom-Störungen 08 00 3 62 94 77Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 3
08.02.2019
Bereitschaftsdienst Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen
89584 Ehingen, Am Wenzelstein 53, Telefon: 07391 - 7 02 60
Notfalldienst-Bereitschaftszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr
des Folgetages, Anonyme Alkoholiker Munderkingen
Mittwoch von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Mittwoch, 19:30 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus
Freitag von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Mit Angehörigen jeden 1. Mittwoch im Monat
Samstag, Sonntag und Feiertage von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr Kontakt-Telefonnummer: Gudrun 07391 1508
des Folgetages.
Notfallpraxis Ehingen
Öffnungszeiten im Kreiskrankenhaus Ehingen:
Samstag, Sonntag und Feiertage von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
An Werktagen ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpra-
xis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die
Sie erreichen uns rund um die Uhr
Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin.
Telefon: 07393.3882 * Fax: 07393.6743
► Krankenpflege ► Altenpflege ► Hausw.Versorgung ► Hausnotruf
Telefonnummern ► Mobiler Sozialer Hilfsdienst ► Fußpflege
Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 ► Nachbarschaftshilfe ► Familienpflege ► Essen auf Rädern
Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 1929343
Zahnärztlicher Notfalldienst: 01805 911601
IAV-Stelle
(Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für ambulante Hilfen)
Kath. Gemeindehaus St. Michael, Kirchhof 3, Tel: 07393 6600
Apothekendienst
02.02.2019
Apotheke im Alb-Donau-Center Ehingen
89584 Ehingen, Talstr. 3, Telefon: 07391 - 75 56 31
03.02.2019
Alpha-Apotheke Ehingen Tagespflege
89584 Ehingen, Spitalstr. 29, Telefon: 07391 - 75 88 44
Wir sind da – wenn Sie uns brauchen
Hier erhalten Sie tagsüber eine ganzheitliche Betreuung und Pflege. Für
04.02.2019 pflegende Angehörige ist die Tagespflege eine willkommene Entlastung.
Apotheke Dr. Mack Rottenacker
89616 Rottenacker, Konrad-Sam-Str. 24, Telefon: 07393 - 41 11
UNSERE SERVICELEISTUNGEN
05.02.2019 ** ** Beratung
** ** Entlastung für pflegende Angehörige
Schloss-Apotheke Obermarchtal ** Die Tagespflege kann nach Wunsch
89611 Obermarchtal, Hauptstr. 57, Telefon: 07375 - 2 46 ** jeden Tag in der Woche oder an
einzelnen Tagen besucht werden
**
06.02.2019
Linden-Apotheke am Sternplatz Ehingen
89584 Ehingen, Gymnasiumstr. 19, Telefon: 07391 - 55 11 KOSTENLOSER SCHNUPPERTAG!
Wir beraten Sie gerne! Fon 07393 9503-82
07.02.2019
Rats-Apotheke im Ärztehaus Schwendi Hahl-
88477 Schwendi, Württ Mühleweg 9, Telefon: 07353 - 9 84 57 00 Stiftung
Impressum
Verlag: Gutenbergstraße 1 Verantwortlich:
NAK GmbH & Co. KG 72525 Münsingen Bürgermeister Dr. Michael Lohner o. V. i. A.
Frauenstraße 77 · 89073 Ulm (Amtlicher Teil)
Telefon 0731 156 681 · Fax 0731 156 684 Herausgeber:
nak.ulm@n-pg.de · www.nak-verlag.de Bürgermeisteramt Munderkingen Pfarrer Dr. Thomas Pitour, (Kath. Kirchennachrichten)
Marktstraße 1 Pfarrer Michael Hain, (Evang. Kirchennachrichten)
Druck: 89597 Munderkingen
Südwest Presse Media Service GmbH Telefon 07393 598 0 · Fax 07393 598 130 Verantwortlich für die Vereinsnachrichten sind
Druckstandort Münsingen www.munderkingen.de die jeweiligen Vereine und Organisationen.4 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
Mittwoch, 13. Februar 2019
Termine
06:00 Uhr Stadt Munderkingen
Freitag, 1. Februar 2019 Abfuhr „Gelber Sack“
Am Straßenrand
07:00 Uhr Stadt Munderkingen
Wochenmarkt 20:00 Uhr VfL Munderkingen - Abteilung Turnen
Marktplatz Fitness für Frauen (ÜL Susanne Ratzer)
Sporthalle (Info: www.turnen-munderkingen.de)
10:00 Uhr Habila GmbH (ehem. LWV.Eingliederungshilfe)
Offener Treff mit Kaffee und kleinem Frühstück
im „Mach mit“ (Martinstraße 5-9)
Amtliche bekAnntmAchungen
Samstag, 2. Februar 2019
Stadt Munderkingen Alb-Donau-Kreis
18:30 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen
Fasnetseröffnung in Obermarchtal Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
Abfahrt: Bahnhof (Rückfahrt: 24:00 Uhr) des Gemeinderats am 26. Mai 2019
Mittwoch, 6. Februar 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige
Wahl des Gemeinderats statt.
06:00 Uhr Stadt Munderkingen
Abfuhr „Hausmüll“ In der Stadt Munderkingen sind dabei insgesamt 18 Gemein-
Am Straßenrand deräte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl statt-
findet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke
14:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen zu wählen und zwar
Kaffeekränzchen
Zunfthaus für den Wohnbezirk Anzahl der zu Zahl der höchs-tens
wählenden zulässigen Bewerber
20:00 Uhr VfL Munderkingen - Abteilung Turnen Gemeinderäte eines Wahlvorschlags
Fitness für Frauen (ÜL Susanne Ratzer) Munderkingen 17 17
Sporthalle (Info: www.turnen-munderkingen.de)
Algershofen 1 2
Donnerstag, 7. Februar 2019
Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für
2.
15:00 Uhr Jahrgänger 1937 / 1938 diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntma-
Stammtisch chung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr
Gasthaus „Rössle“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürger-
meisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597
Freitag, 8. Februar 2019 Munderkingen schriftlich einzureichen.
07:00 Uhr Stadt Munderkingen 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaft-
Wochenmarkt lich organisierten Wählervereinigungen und von nicht
Marktplatz mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen
eingereicht werden.
10:00 Uhr Habila GmbH (ehem. LWV.Eingliederungshilfe) Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur
Offener Treff mit Kaffee und kleinem Frühstück einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahl-
im „Mach mit“ (Martinstraße 5-9) vorschlägen ist nicht zulässig.
Samstag, 9. Februar 2019 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber
Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die Wohnbe-
09:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen zirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind,
Plakettenverkauf (bis ca. 12:00 Uhr) jeweils einen Bewerber mehr und für die Wohnbezirke, für
an den Haustüren die mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so
viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind.
Sonntag, 10. Februar 2019
E in Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere
09:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
Landschaftstreffen Oberschw.-Allgäu in Wangen
Abfahrt: Bahnhof (Rückfahrt: 17:30 Uhr Wangen) 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählerver-
einigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung
der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigtenFreitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 5
Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich
Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das
Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfah- Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsbe-
ren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
dem Wahlvorschlag festlegen. sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberech-
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini-
tigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift
gungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder
Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger seines Stellvertreters.
der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018,
in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten
Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der
auf dem Wahlvorschlag festlegen. Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungs-
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. leiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und
Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvor- handschriftlich zu unterzeichnen.
schlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemein-
same Wahlvorschläge), können in getrennten Versamm- 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählerver-
lungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen einigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungs-
oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. berechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den
Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6
entsprechend. und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung
- KomWO -).
2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger
der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein
Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im
der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unter-
dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. stützungsunterschriften).
Nicht wählbar sind Bürger, Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvor-
die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- schläge
land das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu
für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein wählenden Organ vertreten sind;
Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organi-
ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die sierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu
in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag
bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten
die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei-
land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung chung des Wahlvorschlags noch angehören.
öffentlicher Ämter nicht besitzen;
Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitglied- 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amt-
staates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl- lichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Form-
bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallent- blätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des
scheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahl-
Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wähl- ausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister –
barkeit nicht besitzen. Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1,
89597 Munderkingen kostenfrei geliefert. Als Formblät-
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten ter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die
den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der
diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden
Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstel-
und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter lung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder An-
Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehre- hängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
re Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem
Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstüt-
wurde; zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich
bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter-
angegeben werden. schrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei
Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der
unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - aufge- Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als
führt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der
Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister einge-
werden. tragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für6 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides er Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als
D
statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur
Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund Ab-nahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der
der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem
ordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außer- verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitäts-
dem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug ausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in
oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
dort ihre Hauptwohnung hatten.
2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen
2.9.3
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauens-
dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor- leute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des
schläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unter- Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal-
schrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts
anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Be-
für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahl-
werber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger-
vorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen
versammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete
entgegenzunehmen.
Unterschriften sind ungültig.
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch 2.12
Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die
für gemeinsame Wahlvorschläge. Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und
Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1,
eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der 89597 Munderkingen.
Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die
Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf
von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar-
keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständi- Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch
3.1
gen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemein-
über die Wählbarkeit; de verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit die-
Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 ser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort
Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahl-
des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit tag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen
und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag
der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in in das Wählerverzeichnis eingetragen.
welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung
der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwoh- 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags
nung hatten; durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem
eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren
Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen
sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie
Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis
erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, eben-
das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich falls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das
Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der
behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den
zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt
handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen- hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeit-
über dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an punkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung
Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeit-
die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung punkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die
durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaft- Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezo-
lich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außer- gen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
dem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen
der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde-
worden sind; gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf
(vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift-
Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat
Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den
nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner; Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 7
ie Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
D 2. E s ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese
müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und
zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) spätestens am 28. März 2019 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden
eingehen beim Bürgermeisteramt Munderkingen, Markt- des Kreiswahlausschusses Landratsamt Alb-Donau-Kreis,
straße 1, 89597 Munderkingen Schillerstraße 30 in 89077 Ulm schriftlich einzureichen.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das
Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaft-
Munderkingen bereit. lich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mit-
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der gliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingerei-
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. cht werden. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählerverei-
Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen nigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag
Wahlschein beantragt hat. einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht
zulässig.
Ort, Datum
Munderkingen, 01.02.2019 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens eineinhalbmal so viele
Bewerber enthalten, wie jeweils Kreisräte im Wahlkreis zu
Bürgermeisteramt wählen sind (vgl. 1). Ein Bewerber darf sich für dieselbe
Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
Ein Bewerber muss für den Kreistag wählbar sein (vgl. 2.4),
nicht aber (zwingend) in dem Wahlkreis wohnen, in dem er
Dr. Michael Lohner, Bürgermeister in den Wahlvorschlag aufgenommen wird.
LandkreisAlb-Donau-Kreis 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählerver-
einigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
des Kreistags am 26. Mai 2019 Mitglieder im Landkreis oder im Wahlkreis oder der von die-
sen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgese-
Wahl des Kreistags statt. henen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren
Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.
D
abei sind im Landkreis insgesamt 52 Kreisräte auf
fünf Jahre zu wählen. icht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini-
N
Der Landkreis ist für die Wahl in folgende Wahlkreise einge- gungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im
teilt, in denen die jeweils angegebene Zahl von Kreisräten Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger
zu wählen ist: der Wählervereinigung im Landkreis oder im Wahlkreis ab
Wahlkreis zugehörige Städte/Gemeinden Zahl der zu wählenden Zahl der zulässigen
Kreisräte Bewerber
I Ehingen Ehingen 7 10
II Munderkingen Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen a.B., Lauter- 4 6
ach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechten-
stein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwa-
chingen
III Schelklingen Allmendingen, Altheim, Griesingen, Öpfingen, Schelklingen 4 6
IV Blaubeuren Berghülen, Blaubeuren 4 6
V Erbach Erbach, Oberdischingen 4 6
VI Laichingen Heroldstatt, Laichingen, Merklingen, Nellingen, Westerheim 6 9
VII Dornstadt Amstetten, Beimerstetten, Dornstadt, Lonsee, Westerstet- 6 9
ten
VIII Blaustein Blaustein 4 6
IX Langenau Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslin- 7 10
gen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Neren-
stetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten
X Dietenheim Balzheim, Dietenheim, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrie- 6 9
den, Schnürpflingen, Staig
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.8 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
20. August 2018 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählerver-
der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise ihre einigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungs-
Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. berechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den
für diese geltenden Vorschriften unterzeichnet werden (Vgl.
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvor- 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlord-
schlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemein- nung - KomWO).
same Wahlvorschläge), können in getrennten Versamm-
lungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem von 50 im Zeitpunkt
oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. der Unterzeichnung im jeweiligen Wahlkreis wahlberech-
Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen tigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunter-
gelten entsprechend. schriften).
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvor-
2.4 Wählbar in den Kreistag sind wahlberechtigte Kreiseinwoh- schläge
ner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. von Parteien, die im Landtag oder bisher schon im Kreistag
des Alb-Donau-Kreises vertreten sind;
Nicht wählbar sind Kreiseinwohner, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen
d ie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini-
land das Wahlrecht nicht besitzen; gungen, die bisher schon im Kreistag des Alb-Donau-Kreises
für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit
Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben
ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die ist, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung des
in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches Wahlvorschlags noch angehören.
bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amt-
land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung lichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf
öffentlicher Ämter nicht besitzen. Anforderung vom Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses
Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitglied- – Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schillerstraße 30 in
staates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl- 89077 Ulm – kostenfrei geliefert werden. Als Formblätter
bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallent- für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von
scheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des der genannten Person ausgegebenen amtlichen Vordrucke
Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wähl- verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und
barkeit nicht besitzen. ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder
Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereini-
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten gung anzugeben.
den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglie-
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- der- / Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3)
se. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen bestätigt werden.
führt; muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstüt-
und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich
bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter-
angegeben werden. schrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und
Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der
ie Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt
D Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als
sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der
keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen sein. Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister einge-
tragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für
2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides
organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m.
Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsbe- Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund
rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet der Rückkehrregelung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Landkreis-
sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberech- ordnung wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem
tigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder
von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis dort
seines Stellvertreters. ihre Hauptwohnung hatten.
Auf dem Formblatt ist für jeden Unterzeichner eine
2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde, bei der
Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen bzw.
Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungs- einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der
leiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.11) persönlich und Unterzeichnung in einer Gemeinde des Wahlkreises wahl-
handschriftlich zu unterzeichnen. berechtigt ist.Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 9
2.9.3
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten
dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor- Personen unterzeichnet sein muss, mit den Bescheinigungen
schläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unter- des Wahlrechts, ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2
schrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. genannten eidesstattlichen Versicherung eines Unionsbürgers;
für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung des
2.9.4
Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bürgermeisters der zuständigen Gemeinde, dass er wählbar
Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän- ist.
gerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete
Unterschriften sind ungültig. er Vorsitzende des Kreiswahlausschusses gilt als Behörde
D
im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig. Der
für gemeinsame Wahlvorschläge. Vorsitzende des Kreiswahlausschusses kann außerdem
verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitäts-
2.10 Wenn die von einer Wählervereinigung in den einzelnen ausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in
Wahlkreisen eingereichten Wahlvorschläge als von einer seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
gleichen Wählervereinigung im Wahlgebiet eingereicht
behandelt werden sollen, so müssen sie denselben Namen 2.12 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen
oder dasselbe Kennwort tragen und ihre Unterzeichner die und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauens-
übereinstimmende Erklärung abgeben, dass diese Wahlvor- leute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des
schläge von einer einheitlichen Wählervereinigung im Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal-
Landkreis ausgehen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts an-
für Wahlvorschläge derjenigen Wählervereinigungen, die deres bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für
nach Nummer 2.9 keiner Unterstützungsunterschriften sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor-
bedürfen. schlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen
entgegenzunehmen.
2.11 D
em Wahlvorschlag sind beizufügen
eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der 2.13 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die
Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen, Zustim-
Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; mungserklärungen und Wählbarkeitsbescheinigungen sind
von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche auf Wunsch erhältlich beim Landratsamt Alb-Donau-
Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar- Kreis, Schillerstraße 30 in 89077 Ulm.
keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständi-
gen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf
über die Wählbarkeit; Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 10
Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung wählbar und nach den 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags
Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Melde- durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem
pflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren
sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen
ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie
oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis
dort ihre Hauptwohnung hatten; wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf
eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde (Haupt-
Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- wohnung) eingetragen.
sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über
Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der 3.2 Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das
erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der
das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den
aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung in einen
Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung anderen Landkreis verlegt hat, dann ist dem Antrag eine
behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der
zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über
handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen- das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestäti-
über dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses an Eides gung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlbe-
statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die rechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er die
Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung Hauptwohnung verlegt hat.
durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaft-
lich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außer- 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde-
dem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf
worden sind; Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift-
die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat10 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Wir bieten Ihnen:
Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung Ein pädagogisches Konzept im Entwicklungsstadium mit
anzuschließen. dem Schwerpunkt interkultureller Vielfalt
Ein sympathisches und aufgeschlossenes Team, in dem Sie
ie Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
D von Anfang an herzlich aufgenommen werden
müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis Ein familiäres Arbeitsumfeld, welches von Kollegialität
zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) und Wertschätzung geprägt ist
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sich die Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Aufga-
Hauptwohnung befindet, eingehen. benbereich
Vergütung nach TVöD SuE
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen halten die
Bürgermeisterämter bereit. Informationen zu unserer Einrichtung finden Sie auf unserer
Homepage (www.munderkingen.de) unter der Rubrik: Kultur,
E in behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- Bildung & Soziales – Bildung – Kinderbetreuung.
stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahl- erweiterten Führungszeugnis bis 15.02.2018 an die Stadt
benachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein Munderkingen, Hauptamt, Frau Müller, Marktstraße 1, 89597
beantragt hat. Munderkingen.
Ulm, 31. Januar 2019 Für Fragen stehen Ihnen die Hauptamtsleiterin Frau Müller
(07393/ 598-110) und die Leiterin des Kinderhauses Frau
Landratsamt Alb-Donau-Kreis Pfänder (07393/4870) gerne zur Verfügung.
Heiner Scheffold
Vorsitzender des Kreiswahlausschusses
KOLUMNE
STADT MUNDERKINGEN DES BÜRGERMEISTERS
________________________________________________
Ich greife in meiner wöchentlichen Kolumne Fragen auf, die
Für unser Kinderhaus Schillerstraße in Munderkingen suchen
immer wieder auftauchen oder von allgemeinem Interesse sind.
wir
Heute:
zum nächst möglichen Zeitpunkt eine
Kommt das historische Wirtshausschild der
pädagogische Fachkraft (m/w/i) „Traube Post“ wieder an die neue Fassade?
(Erzieher/-in, oder vergleichbare Qualifikation)
Die Familie Kaufmann, die die ehemalige „Traube Post“ so schön
saniert, hatte mir beim Kauf bereits zugesagt, dass das ehema-
als Gruppenleitung für unser Kinderhaus. lige eindrucksvolle Wirtshausschild wieder an die Fassade ange-
bracht wird. Momentan befindet sich das Schild noch beim
Wir wünschen uns eine qualifizierte und aufgeschlossene
Restaurator, doch nach Abschluss der Restauration wird das
Fachkraft mit Motivation und Liebe bei der Arbeit mit
historische Wirtshausschild wieder am Gebäude mittig zwischen
Kindern und deren Familien.
den beiden giebelständigen Gebäuden montiert. Die Montage-
platte ist bereits unter dem Putz eingebaut.
Ihre Aufgabenschwerpunkte als Gruppenleitung sind:
Umsetzten und Weiterentwicklung des pädagogischen
Die geplanten Balkone am rechten Gebäude werden in Anleh-
Gesamtkonzeptes des Kinderhauses
nung an das historische Vorbild bis in 2 – 3 Monaten am Gebäu-
Organisation und Verantwortung für die Gruppe und einen
de angebracht.
reibungslosen Ablauf
Pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder
Somit haben wir noch in diesem Frühjahr ein wunderschön
Dokumentation der pädagogischen Arbeit mit den Kindern
saniertes, historisches Schmuckstück in der Marktstraße.
Mitwirken in der Gestaltung unterschiedlicher Entwick-
lungsbereiche
Nächste Woche gehe ich der Frage nach, wie viele Menschen
Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und wichtigen
können voraussichtlich im Jahr 2019 den 80., den 90. oder gar
Kooperationspartnern zum Wohle des Kindes im Sinne
den 100. Geburtstag feiern und wie viele Ehejubilare können
einer Erziehungspartnerschaft
Goldene oder Diamantene Hochzeit feiern?
Arbeiten mit Kindern im U 3 Bereich sind möglich (Erfah-
rung und Weiterqualifizierungen hierin wären von Vorteil)Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 11
neues aus dem Rathaus musikschule raum munderkingen
Wochenmarkt in Munderkingen
Wir treffen uns jeden Freitag von 7.00 – 12.30 Uhr
auf dem neuen Marktplatz. Wir freuen uns auf Sie!
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Altersgruppe IV: 23 Punkte/1. Preis/
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schön)
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mein-tee@mail.de Antipasti u. Käse • Fritz Härle aus Untermarchtal, Alters-
Mühlbach-Imkerei Naturland Biogärtnerei Gärtnerei gruppe III: 25 Punkte/1. Preis/Weiter-
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Schemmerhofen Gerster, Attenweiler Unlingen
zeug solo, Klasse Hubert Müllerschön)
Geflügelhof Rehm Fischhandel Zeller Schneckengarten
Unterstadion Ostrach Munderkingen
• Jessica Metzger aus Untermarchtal, Altersgruppe II: 21
Käsetheke Semtner Erdbeerhof Mall Rosi's Kränze u. Punkte/1. Preis (Saxophon mit Klavierbegleitung, Klasse
wieder im Frühjahr 2019 Gestecke Dietmar Huber)
wieder im Frühjahr 2019
Allen Teilnehmern gelten die herzlichen Glückwünsche der
Musikschule, den Dozenten der große Dank für ihr durch den
Mediathek Munderkingen Erfolg gekröntes Engagement!
Die Donauschleife präsentiert sich auf der CMT Nächstes Wochenende steht der Wettbewerb im Fach Akkordeon
an, bei dem sich eine Schülerin aus der Klasse Wilhelm Rudat
Auf der weltweit größten Publikumsmesse für Tourismus - der beteiligt – wir drücken die Daumen!
CMT in Stuttgart präsentierte sich die Stadt Munderkingen mit
ihrer Donauschleife. Unter der Region „Schwäbische Alb“ Fachbereiche im Ganzjahresangebot
besuchte uns am Montag, 14.01.2019 der Politiker Guido Wolf • Musikalische Früherziehung (MFE), Holz- und Blechblasin-
am Gemeinschaftsstand Munderkingen / Ehingen. strumente, Klavier, Harfe, Orgel, Violine, Viola, Gesang,
Gitarre (klassisch und populär, Liedbegleitung), Akkordeon,
Keyboard, Schlaginstrumente
• Weitere Instrumente und Fächer auf Anfrage
• Theorie/Gehörbildung für D- und C-Prüfungen und Aufnah-
meprüfung an Musikhochschulen.
Kurse (zeitlich begrenzt)
• „Musikreigen“ für Kleinkinder ab 24 bis 48 Monate: 12 Unter-
richtseinheiten à 45 Min. / Teilnehmer mind. 5 / Kursgebühr:
€ 40,00. Dozentin: Frau Heidi Klonner.
® Beginn des Frühjahrs-Kurses 2019: März/April
• „Gitarre für erwachsene Anfänger“ und „Gitarre für erwach-
sene Fortgeschrittene“: Jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45
v.l.n.r. Louis Schumann (Geschäftsführer SAT), Rolf Koch (Stadt Min. / Teilnehmer mind. 5 / Kursgebühr € 49,00. Dozent:
Ehingen), Guido Wolf (Minister für Justiz und Europaangelegen- Herr Tilo Werner.
heiten), Ulrike Thiel (Stadt Munderkingen)12 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019
• Klassischer Gesang, Stimmbildung, Sprechtraining Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik
8 Unterrichtseinheiten à 90 Min. / Teilnehmer mind. 5 / des Kreistags
Kursgebühr € 65,00. Dozentin: Frau Dorothée Ruoff.
Am Montag, 11. Februar 2019, findet im kleinen Sitzungssaal
• Anmeldungen zu allen Kursen sind laufend möglich. Ist ein des Landratsamts in Ulm eine
Kurs bereits belegt, nehmen wir die Anmeldung zum
nächsten Kursbeginn an. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des
Kreistags
Beraten – Schnuppern
Interesse an Instrumentalunterricht? Dann melden Sie sich statt. Beginn ist um 15:30 Uhr.
doch einfach für eine kostenlose Beratung oder zum
Schnuppern bei der betreffenden Lehrkraft an – die Musikschul- Tagesordnung
leitung vermittelt den Kontakt zur Terminvereinbarung.
Öffentliche Beratung
Wo findet der Unterricht statt? 1. K7373/K7374 – Bau eines Kreisverkehrsplatzes bei Dellmen-
In Munderkingen im Schulzentrum, in Gebäuden der Innenstadt singen - Baubeschluss
und in den Kindergärten. In den Verbandsgemeinden in 2. Deponiekonzeption
Musikerheimen, Kindergärten und Schulgebäuden. - Stilllegung der Deponie Grund (Vorberatung)
3. Erweiterung der Deponie Siegerstall-Katzensteige,
Blaubeuren-Asch
Landratsamt aLb-donau-Kreis 4. Bekanntgaben
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheit, Heiner Scheffold
Kultur und Soziales des Kreistags Landrat
Am Montag, 04.02.2019, findet im kleinen Sitzungssaal des Pressemitteilung Nr. 26/2019
Landratsamts in Ulm eine
Am 27. Februar
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheit, Kultur
und Soziales des Kreistags Landratsamt Alb-Donau-Kreis bietet Lehrerfort-
bildung zum Ernährungsführerschein
statt. Beginn ist um 14:30 Uhr.
Am 27. Februar findet von 15 bis 18 Uhr im Landratsamt Alb-
Tagesordnung Donau-Kreis in Ulm (Schillerstraße 30) eine Lehrerfortbildung
zum Ernährungsführerschein statt. Die Fortbildung will Appetit
Öffentliche Beratung machen auf den praxisnahen Unterricht zur Ernährungsbildung.
1. Präsentation der Gustav-Werner-Schule Ulm mit Kindergar- Die Lehrkräfte bekommen Einblick in das umfangreiche Medien-
ten paket und seinen Einsatz in der Grundschule.
2. Sanierung VBS-Mensa - Vergabe Küchentechnik
3. Vollzeitpflege in der Kinder- und Jugendhilfe Der Ernährungsführerschein ist ein praxiserprobter und mehr-
> § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) fach evaluierter Baustein
4. Förderung der Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch zur Ernährungsbildung für die 3. Klasse. Der Ernährungsführer-
VIII schein unterstützt die Lehrkräfte bei der unterrichtlichen
> Erhöhung der laufenden Geldleistungen ab dem 1. Januar Umsetzung der im Bildungsplan und den Leitperspektiven
2019 ausgewiesenen Ernährungsbildung.
5. Weitere Erleichterungen bei Bildung und Teilhabe
6. Richtlinie des Alb-Donau-Kreises für die Förderung von Anmeldungen hierzu sind ab sofort bis zum 15. Februar beim
Blasmusikkapellen Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-Donau-Kreis
7. Bekanntgaben möglich, unter: ernaehrung@alb-donau-kreis.de oder telefo-
nisch 0731/185-3098. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Heiner Scheffold
Landrat Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 27/2019
Mitteilungsblätter sind begehrt,
relevant, super-lokal vlf-Familienabend am 2. Februar 2019 im Hotel
und reichweitenstark. „Adler“ in Ehingen
Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Alb-Donau-Ulm
e.V. (vlf) veranstaltet am Samstag, den 2. Februar 2019 abSie können auch lesen