Munderkinger Donaubote - Stadt Munderkingen
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Munderkinger Donaubote AMTSBLATT DER STADT MUNDERKINGEN Freitag, 01. Februar 2019/Nr. 5 VHS EINZELVERANSTALTUNG Rolf Stökler, meine Reise zum Stratosphärenobservatorium der NASA in Kalifornien “SOFIA“, das Stratosphärenobservatorium für Infrarot-Astronomie ist wohl eines der ungewöhnlichsten Teleskope und Flug- zeuge der Welt. In seinem Vortrag berich- tet der Munderkinger Realschullehrer und Vorstand der Volkssternwarte Laupheim e.V. von seiner Expedition nach Kalifor- nien. Im Mittelpunkt steht seine Teilnah- me an zwei faszinierenden Flügen an Bord von SOFIA. Zahlreiche Bilder und einige Experimente begleiten den Vortrag, der auch auf die astronomischen Himmelsob- jekte eingeht, welche mithilfe von SOFIA enträtselt werden. Der Vortrag ist eine Gewinnnummern der Benkesberg Mischung aus einem bebilderten Reisebe- richt, einer “Experimentalshow” sowie Bier Verkostung einer Einführung in die aktuellen Themen der Astronomie. Die Gewinner unserer Benkesberg Bier Verkostung sind inzwischen Termin: So, 03.02.2019; 17:00 Uhr Kursort: VHS-Raum, Alter Schulhof 3 ermittelt. Kursgebühr: 4,00 EUR Folgende Losnummern haben gewonnen : 2, 6, 31, 33, 35, 38, 42, 43, 44 und 48. Gewinn ist je ein 6er Träger Benkesberg Bier, eine sogenannte „ Männerhandtasche“. Spruch des Tages Die Preise können ab sofort zu den regulären Öffnungszeiten in der Mediathek abgeholt werden. Statussymbole sind Orden, die man sich selber kauft. (Bernhard Wicki)
2 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 ÖFFENTLICHE DIENSTSTELLEN Bürgermeisteramt Munderkingen Mediathek Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen, Telefon 07393 9534580 Sprechzeiten Montag - Freitag 08:00 – 11:45 Uhr Montag 14:00 – 16:00 Uhr Wir haben für Sie wie folgt geöffnet: Mittwoch 14:00 – 17:30 Uhr Montag: geschlossen Sprechstunde Dr. Michael Lohner Dienstag: 10:00 – 12:00 und 15:00 – 19:00 Uhr Mittwoch 14:00 – 17:30 Uhr Mittwoch: 11:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 11:00 – 13:00 Uhr Bitte Termin vereinbaren. Freitag: 09:00 – 12:00 und 15:00 – 18:00 Uhr Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr Telefon - Zentrale 0 73 93 5 98 - 0 Fax 0 73 93 5 98 - 1 30 Internet www.munderkingen.de Lehrschwimmbecken In der Donauhalle, Stauffenbergstraße, 89597 Munderkingen E-Mail rathaus@munderkingen.de Wir haben für Sie wie folgt geöffnet: Bürgermeisteramt Dienstag: 18:00 – 20:00 Uhr insbes. Kinder und Jugendliche Herr Bürgermeister Dr. Michael Lohner 598-100 20:00 – 21:00 Uhr ausschließlich Erwachsene Vorzimmer Frau Neuburger 598-101 Samstag: 13:00 – 16:00 Uhr Kinder und Erwachsene Einwohnermeldeamt, Ausweise 16:00 – 18:00 Uhr Gruppenbaden nach Frau Hipper, Frau Wiedmann 598-103 Anmeldung beim Hausmeister Standesamt Achten Sie ggf. auf Änderungen in den Städtischen Mitteilungen! Frau Ruoss 598-102 Rentenversicherung, Gewerbe, Sozialhilfe Bitte beachten! Frau Wiedmann 598-111 In den Ferien und an Feiertagen ist das Lehrschwimmbecken geschlossen! Hauptamt, Bauverwaltung, Grundbuch Frau Müller, Amtsleitung 598-110 Recyclinghof Ehinger Straße 37, 89597 Munderkingen Müll, Bus- und Parkkarten Frau Mischke 598-113 Wir haben für Sie wie folgt geöffnet: Volkshochschule, Donaubote Montag und Mittwoch: 16:00 – 18:00 Uhr Frau Enderle 598-112 Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr Fundamt, Liegenschaften, Ordnungsamt Herr Stöhr 598-123 Grüngutannahme (zusätzlich): Samstag: 15:00 – 17:00 Uhr Musikschule (Sprechzeiten: Mi. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr) Keine Grüngutannahme während der Wintermonate! Leiter Herr Weller 598-122 Achten Sie ggf. auf Änderungen in den Städtischen Mitteilungen! Archiv (Sprechzeiten: Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr) Archivarin Frau Erdt 598-125 Integrationsmanagerin Diverse Kontakte Frau Stribel 598-121 Schulverbund Munderkingen 9541 - 0 E-Mail sekretariat@schulverbund-munderkingen.de Homepage www.schulverbund-munderkingen.de Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Zentrale Telefon 0 73 93 5 98 - 0, Fax 0 73 93 5 98 - 2 60 SBBZ Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (Förderschule) 9541 - 35 Geschäftsführung und Finanzwesen Sonderpädagogische Beratungsstelle zur Herr Mussotter 598-200 Frühförderung für sprachauffällige und ent- Sekretariat Frau Neubrand 598-201 wicklungsverzögerte Kinder 9541- 35 Frau Kutschker 598-202 Herr Braun 598-203 Kinderhaus Schillerstraße (städtisch) 4870 Kindergarten Loreley (städtisch) 1764 Steueramt Kinderhaus St. Maria (katholisch) 5983580 Herr Leute 598-210 Frau Ullmann 598-211 Kath. Pfarramt 2282 Evang. Pfarramt 4997 Verbandskasse Herr Schmidhofer 598-220 Polizeiposten Munderkingen 91560 Frau Lerner 598-221 Bahnhof Munderkingen 9549252 Frau Gairing 598-222 Postagentur Munderkingen (Fa Laese, Martinstr. 10) 2367 Herr Dorn 598-223 Montag – Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Frau Moser 598-224 Freitag: 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Frau Jerg 598-225 Samstag: 08:30 – 13:00 Uhr Allgemeine Verwaltung Zentrum für Medizin, Pflege + Soziales (MVZ) 95433-7300 Herr Walter Marc 598-230 St. Anna Seniorenzentrum 9 50 30 Frau Marmor 598-231 Frau Striebel 598-232 Notrufe Verbandsbauamt Polizei 1 10 Herr Kuch 598-240 Feuerwehr/Rettungsdienst 1 12 Herr Walter Manfred 598-241 Kreiskrankenhaus Ehingen 0 73 91 58 60 Frau Kast (Flüchtlingsbeauftragte) 598-242 ausschl. Krankentransport 07 31 1 92 22 Frau Hafner 598-243 Gas-Störungsstelle 08 00 0 82 45 05 Wasserversorgung – Nottelefon 01 75 5 45 16 13 EnBW Hotline, Strom-Störungen 08 00 3 62 94 77
Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 3 08.02.2019 Bereitschaftsdienst Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen 89584 Ehingen, Am Wenzelstein 53, Telefon: 07391 - 7 02 60 Notfalldienst-Bereitschaftszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Anonyme Alkoholiker Munderkingen Mittwoch von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Mittwoch, 19:30 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus Freitag von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Mit Angehörigen jeden 1. Mittwoch im Monat Samstag, Sonntag und Feiertage von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr Kontakt-Telefonnummer: Gudrun 07391 1508 des Folgetages. Notfallpraxis Ehingen Öffnungszeiten im Kreiskrankenhaus Ehingen: Samstag, Sonntag und Feiertage von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Werktagen ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpra- xis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sie erreichen uns rund um die Uhr Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Telefon: 07393.3882 * Fax: 07393.6743 ► Krankenpflege ► Altenpflege ► Hausw.Versorgung ► Hausnotruf Telefonnummern ► Mobiler Sozialer Hilfsdienst ► Fußpflege Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 ► Nachbarschaftshilfe ► Familienpflege ► Essen auf Rädern Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 1929343 Zahnärztlicher Notfalldienst: 01805 911601 IAV-Stelle (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für ambulante Hilfen) Kath. Gemeindehaus St. Michael, Kirchhof 3, Tel: 07393 6600 Apothekendienst 02.02.2019 Apotheke im Alb-Donau-Center Ehingen 89584 Ehingen, Talstr. 3, Telefon: 07391 - 75 56 31 03.02.2019 Alpha-Apotheke Ehingen Tagespflege 89584 Ehingen, Spitalstr. 29, Telefon: 07391 - 75 88 44 Wir sind da – wenn Sie uns brauchen Hier erhalten Sie tagsüber eine ganzheitliche Betreuung und Pflege. Für 04.02.2019 pflegende Angehörige ist die Tagespflege eine willkommene Entlastung. Apotheke Dr. Mack Rottenacker 89616 Rottenacker, Konrad-Sam-Str. 24, Telefon: 07393 - 41 11 UNSERE SERVICELEISTUNGEN 05.02.2019 ** ** Beratung ** ** Entlastung für pflegende Angehörige Schloss-Apotheke Obermarchtal ** Die Tagespflege kann nach Wunsch 89611 Obermarchtal, Hauptstr. 57, Telefon: 07375 - 2 46 ** jeden Tag in der Woche oder an einzelnen Tagen besucht werden ** 06.02.2019 Linden-Apotheke am Sternplatz Ehingen 89584 Ehingen, Gymnasiumstr. 19, Telefon: 07391 - 55 11 KOSTENLOSER SCHNUPPERTAG! Wir beraten Sie gerne! Fon 07393 9503-82 07.02.2019 Rats-Apotheke im Ärztehaus Schwendi Hahl- 88477 Schwendi, Württ Mühleweg 9, Telefon: 07353 - 9 84 57 00 Stiftung Impressum Verlag: Gutenbergstraße 1 Verantwortlich: NAK GmbH & Co. KG 72525 Münsingen Bürgermeister Dr. Michael Lohner o. V. i. A. Frauenstraße 77 · 89073 Ulm (Amtlicher Teil) Telefon 0731 156 681 · Fax 0731 156 684 Herausgeber: nak.ulm@n-pg.de · www.nak-verlag.de Bürgermeisteramt Munderkingen Pfarrer Dr. Thomas Pitour, (Kath. Kirchennachrichten) Marktstraße 1 Pfarrer Michael Hain, (Evang. Kirchennachrichten) Druck: 89597 Munderkingen Südwest Presse Media Service GmbH Telefon 07393 598 0 · Fax 07393 598 130 Verantwortlich für die Vereinsnachrichten sind Druckstandort Münsingen www.munderkingen.de die jeweiligen Vereine und Organisationen.
4 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 Mittwoch, 13. Februar 2019 Termine 06:00 Uhr Stadt Munderkingen Freitag, 1. Februar 2019 Abfuhr „Gelber Sack“ Am Straßenrand 07:00 Uhr Stadt Munderkingen Wochenmarkt 20:00 Uhr VfL Munderkingen - Abteilung Turnen Marktplatz Fitness für Frauen (ÜL Susanne Ratzer) Sporthalle (Info: www.turnen-munderkingen.de) 10:00 Uhr Habila GmbH (ehem. LWV.Eingliederungshilfe) Offener Treff mit Kaffee und kleinem Frühstück im „Mach mit“ (Martinstraße 5-9) Amtliche bekAnntmAchungen Samstag, 2. Februar 2019 Stadt Munderkingen Alb-Donau-Kreis 18:30 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen Fasnetseröffnung in Obermarchtal Öffentliche Bekanntmachung der Wahl Abfahrt: Bahnhof (Rückfahrt: 24:00 Uhr) des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Mittwoch, 6. Februar 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. 06:00 Uhr Stadt Munderkingen Abfuhr „Hausmüll“ In der Stadt Munderkingen sind dabei insgesamt 18 Gemein- Am Straßenrand deräte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl statt- findet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke 14:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen zu wählen und zwar Kaffeekränzchen Zunfthaus für den Wohnbezirk Anzahl der zu Zahl der höchs-tens wählenden zulässigen Bewerber 20:00 Uhr VfL Munderkingen - Abteilung Turnen Gemeinderäte eines Wahlvorschlags Fitness für Frauen (ÜL Susanne Ratzer) Munderkingen 17 17 Sporthalle (Info: www.turnen-munderkingen.de) Algershofen 1 2 Donnerstag, 7. Februar 2019 Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für 2. 15:00 Uhr Jahrgänger 1937 / 1938 diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntma- Stammtisch chung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr Gasthaus „Rössle“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürger- meisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Freitag, 8. Februar 2019 Munderkingen schriftlich einzureichen. 07:00 Uhr Stadt Munderkingen 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaft- Wochenmarkt lich organisierten Wählervereinigungen und von nicht Marktplatz mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. 10:00 Uhr Habila GmbH (ehem. LWV.Eingliederungshilfe) Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur Offener Treff mit Kaffee und kleinem Frühstück einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahl- im „Mach mit“ (Martinstraße 5-9) vorschlägen ist nicht zulässig. Samstag, 9. Februar 2019 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die Wohnbe- 09:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen zirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind, Plakettenverkauf (bis ca. 12:00 Uhr) jeweils einen Bewerber mehr und für die Wohnbezirke, für an den Haustüren die mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Sonntag, 10. Februar 2019 E in Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere 09:00 Uhr Trommgesellenzunft Munderkingen Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Landschaftstreffen Oberschw.-Allgäu in Wangen Abfahrt: Bahnhof (Rückfahrt: 17:30 Uhr Wangen) 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählerver- einigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 5 Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfah- Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsbe- ren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet dem Wahlvorschlag festlegen. sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberech- Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini- tigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift gungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger seines Stellvertreters. der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der auf dem Wahlvorschlag festlegen. Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungs- Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. leiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvor- handschriftlich zu unterzeichnen. schlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemein- same Wahlvorschläge), können in getrennten Versamm- 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählerver- lungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen einigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungs- oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. berechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 entsprechend. und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unter- dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. stützungsunterschriften). Nicht wählbar sind Bürger, Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvor- die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- schläge land das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein wählenden Organ vertreten sind; Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organi- ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die sierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei- land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung chung des Wahlvorschlags noch angehören. öffentlicher Ämter nicht besitzen; Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitglied- 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amt- staates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl- lichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Form- bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallent- blätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des scheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahl- Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wähl- ausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – barkeit nicht besitzen. Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen kostenfrei geliefert. Als Formblät- 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten ter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstel- und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter lung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder An- Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehre- hängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. re Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstüt- wurde; zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter- angegeben werden. schrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - aufge- Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als führt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister einge- werden. tragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für
6 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides er Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als D statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund Ab-nahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem ordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außer- verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitäts- dem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug ausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauens- dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor- leute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des schläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unter- Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal- schrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Be- für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahl- werber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger- vorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen versammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete entgegenzunehmen. Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die für gemeinsame Wahlvorschläge. Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der 89597 Munderkingen. Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar- keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständi- Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch 3.1 gen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemein- über die Wählbarkeit; de verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit die- Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 ser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahl- des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit tag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in in das Wählerverzeichnis eingetragen. welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwoh- 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags nung hatten; durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, eben- das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich falls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen- hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeit- über dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an punkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeit- die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung punkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaft- Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezo- lich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außer- gen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. dem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde- worden sind; gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift- Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner; Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.
Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 7 ie Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis D 2. E s ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) spätestens am 28. März 2019 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden eingehen beim Bürgermeisteramt Munderkingen, Markt- des Kreiswahlausschusses Landratsamt Alb-Donau-Kreis, straße 1, 89597 Munderkingen Schillerstraße 30 in 89077 Ulm schriftlich einzureichen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaft- Munderkingen bereit. lich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mit- Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der gliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingerei- Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. cht werden. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählerverei- Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen nigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag Wahlschein beantragt hat. einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. Ort, Datum Munderkingen, 01.02.2019 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens eineinhalbmal so viele Bewerber enthalten, wie jeweils Kreisräte im Wahlkreis zu Bürgermeisteramt wählen sind (vgl. 1). Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Ein Bewerber muss für den Kreistag wählbar sein (vgl. 2.4), nicht aber (zwingend) in dem Wahlkreis wohnen, in dem er Dr. Michael Lohner, Bürgermeister in den Wahlvorschlag aufgenommen wird. LandkreisAlb-Donau-Kreis 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählerver- einigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten des Kreistags am 26. Mai 2019 Mitglieder im Landkreis oder im Wahlkreis oder der von die- sen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgese- Wahl des Kreistags statt. henen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. D abei sind im Landkreis insgesamt 52 Kreisräte auf fünf Jahre zu wählen. icht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereini- N Der Landkreis ist für die Wahl in folgende Wahlkreise einge- gungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im teilt, in denen die jeweils angegebene Zahl von Kreisräten Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger zu wählen ist: der Wählervereinigung im Landkreis oder im Wahlkreis ab Wahlkreis zugehörige Städte/Gemeinden Zahl der zu wählenden Zahl der zulässigen Kreisräte Bewerber I Ehingen Ehingen 7 10 II Munderkingen Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen a.B., Lauter- 4 6 ach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechten- stein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwa- chingen III Schelklingen Allmendingen, Altheim, Griesingen, Öpfingen, Schelklingen 4 6 IV Blaubeuren Berghülen, Blaubeuren 4 6 V Erbach Erbach, Oberdischingen 4 6 VI Laichingen Heroldstatt, Laichingen, Merklingen, Nellingen, Westerheim 6 9 VII Dornstadt Amstetten, Beimerstetten, Dornstadt, Lonsee, Westerstet- 6 9 ten VIII Blaustein Blaustein 4 6 IX Langenau Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslin- 7 10 gen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Neren- stetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten X Dietenheim Balzheim, Dietenheim, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrie- 6 9 den, Schnürpflingen, Staig Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.
8 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 20. August 2018 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählerver- der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise ihre einigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungs- Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. berechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften unterzeichnet werden (Vgl. 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvor- 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlord- schlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemein- nung - KomWO). same Wahlvorschläge), können in getrennten Versamm- lungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem von 50 im Zeitpunkt oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. der Unterzeichnung im jeweiligen Wahlkreis wahlberech- Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen tigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunter- gelten entsprechend. schriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvor- 2.4 Wählbar in den Kreistag sind wahlberechtigte Kreiseinwoh- schläge ner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. von Parteien, die im Landtag oder bisher schon im Kreistag des Alb-Donau-Kreises vertreten sind; Nicht wählbar sind Kreiseinwohner, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen d ie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini- land das Wahlrecht nicht besitzen; gungen, die bisher schon im Kreistag des Alb-Donau-Kreises für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die ist, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung des in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches Wahlvorschlags noch angehören. bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amt- land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung lichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf öffentlicher Ämter nicht besitzen. Anforderung vom Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitglied- – Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schillerstraße 30 in staates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl- 89077 Ulm – kostenfrei geliefert werden. Als Formblätter bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallent- für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von scheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des der genannten Person ausgegebenen amtlichen Vordrucke Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wähl- verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und barkeit nicht besitzen. ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereini- 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten gung anzugeben. den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglie- und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- der- / Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) se. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen bestätigt werden. führt; muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstüt- und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter- angegeben werden. schrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der ie Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt D Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen sein. Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister einge- tragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsbe- Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet der Rückkehrregelung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Landkreis- sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberech- ordnung wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem tigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis dort seines Stellvertreters. ihre Hauptwohnung hatten. Auf dem Formblatt ist für jeden Unterzeichner eine 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde, bei der Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungs- einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der leiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.11) persönlich und Unterzeichnung in einer Gemeinde des Wahlkreises wahl- handschriftlich zu unterzeichnen. berechtigt ist.
Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 9 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor- Personen unterzeichnet sein muss, mit den Bescheinigungen schläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unter- des Wahlrechts, ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 schrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. genannten eidesstattlichen Versicherung eines Unionsbürgers; für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung des 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bürgermeisters der zuständigen Gemeinde, dass er wählbar Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän- ist. gerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. er Vorsitzende des Kreiswahlausschusses gilt als Behörde D im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig. Der für gemeinsame Wahlvorschläge. Vorsitzende des Kreiswahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitäts- 2.10 Wenn die von einer Wählervereinigung in den einzelnen ausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in Wahlkreisen eingereichten Wahlvorschläge als von einer seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. gleichen Wählervereinigung im Wahlgebiet eingereicht behandelt werden sollen, so müssen sie denselben Namen 2.12 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen oder dasselbe Kennwort tragen und ihre Unterzeichner die und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauens- übereinstimmende Erklärung abgeben, dass diese Wahlvor- leute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des schläge von einer einheitlichen Wählervereinigung im Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal- Landkreis ausgehen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts an- für Wahlvorschläge derjenigen Wählervereinigungen, die deres bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für nach Nummer 2.9 keiner Unterstützungsunterschriften sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor- bedürfen. schlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.11 D em Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der 2.13 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen, Zustim- Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; mungserklärungen und Wählbarkeitsbescheinigungen sind von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche auf Wunsch erhältlich beim Landratsamt Alb-Donau- Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar- Kreis, Schillerstraße 30 in 89077 Ulm. keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständi- gen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf über die Wählbarkeit; Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 10 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung wählbar und nach den 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Melde- durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem pflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis dort ihre Hauptwohnung hatten; wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde (Haupt- Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- wohnung) eingetragen. sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der 3.2 Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung in einen Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung anderen Landkreis verlegt hat, dann ist dem Antrag eine behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen- das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestäti- über dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses an Eides gung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlbe- statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die rechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung Hauptwohnung verlegt hat. durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaft- lich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außer- 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde- dem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf worden sind; Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift- die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat
10 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Wir bieten Ihnen: Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung Ein pädagogisches Konzept im Entwicklungsstadium mit anzuschließen. dem Schwerpunkt interkultureller Vielfalt Ein sympathisches und aufgeschlossenes Team, in dem Sie ie Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis D von Anfang an herzlich aufgenommen werden müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis Ein familiäres Arbeitsumfeld, welches von Kollegialität zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) und Wertschätzung geprägt ist beim Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sich die Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Aufga- Hauptwohnung befindet, eingehen. benbereich Vergütung nach TVöD SuE Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen halten die Bürgermeisterämter bereit. Informationen zu unserer Einrichtung finden Sie auf unserer Homepage (www.munderkingen.de) unter der Rubrik: Kultur, E in behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- Bildung & Soziales – Bildung – Kinderbetreuung. stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahl- erweiterten Führungszeugnis bis 15.02.2018 an die Stadt benachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein Munderkingen, Hauptamt, Frau Müller, Marktstraße 1, 89597 beantragt hat. Munderkingen. Ulm, 31. Januar 2019 Für Fragen stehen Ihnen die Hauptamtsleiterin Frau Müller (07393/ 598-110) und die Leiterin des Kinderhauses Frau Landratsamt Alb-Donau-Kreis Pfänder (07393/4870) gerne zur Verfügung. Heiner Scheffold Vorsitzender des Kreiswahlausschusses KOLUMNE STADT MUNDERKINGEN DES BÜRGERMEISTERS ________________________________________________ Ich greife in meiner wöchentlichen Kolumne Fragen auf, die Für unser Kinderhaus Schillerstraße in Munderkingen suchen immer wieder auftauchen oder von allgemeinem Interesse sind. wir Heute: zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Kommt das historische Wirtshausschild der pädagogische Fachkraft (m/w/i) „Traube Post“ wieder an die neue Fassade? (Erzieher/-in, oder vergleichbare Qualifikation) Die Familie Kaufmann, die die ehemalige „Traube Post“ so schön saniert, hatte mir beim Kauf bereits zugesagt, dass das ehema- als Gruppenleitung für unser Kinderhaus. lige eindrucksvolle Wirtshausschild wieder an die Fassade ange- bracht wird. Momentan befindet sich das Schild noch beim Wir wünschen uns eine qualifizierte und aufgeschlossene Restaurator, doch nach Abschluss der Restauration wird das Fachkraft mit Motivation und Liebe bei der Arbeit mit historische Wirtshausschild wieder am Gebäude mittig zwischen Kindern und deren Familien. den beiden giebelständigen Gebäuden montiert. Die Montage- platte ist bereits unter dem Putz eingebaut. Ihre Aufgabenschwerpunkte als Gruppenleitung sind: Umsetzten und Weiterentwicklung des pädagogischen Die geplanten Balkone am rechten Gebäude werden in Anleh- Gesamtkonzeptes des Kinderhauses nung an das historische Vorbild bis in 2 – 3 Monaten am Gebäu- Organisation und Verantwortung für die Gruppe und einen de angebracht. reibungslosen Ablauf Pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder Somit haben wir noch in diesem Frühjahr ein wunderschön Dokumentation der pädagogischen Arbeit mit den Kindern saniertes, historisches Schmuckstück in der Marktstraße. Mitwirken in der Gestaltung unterschiedlicher Entwick- lungsbereiche Nächste Woche gehe ich der Frage nach, wie viele Menschen Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und wichtigen können voraussichtlich im Jahr 2019 den 80., den 90. oder gar Kooperationspartnern zum Wohle des Kindes im Sinne den 100. Geburtstag feiern und wie viele Ehejubilare können einer Erziehungspartnerschaft Goldene oder Diamantene Hochzeit feiern? Arbeiten mit Kindern im U 3 Bereich sind möglich (Erfah- rung und Weiterqualifizierungen hierin wären von Vorteil)
Freitag, 01. Februar 2019 MUNDERKINGER Donaubote 11 neues aus dem Rathaus musikschule raum munderkingen Wochenmarkt in Munderkingen Wir treffen uns jeden Freitag von 7.00 – 12.30 Uhr auf dem neuen Marktplatz. Wir freuen uns auf Sie! Geflügelhof Rehm Fischhandel Zeller diese Woche: empfiehlt: Marktstr. 1, 89597 Munderkingen, Tel. 07393 598-122, Frische Putenschnitzel SKREI Mobil (außerhalb der Sprechzeit): 0172 7311640, Fax 598-130 Skrei ist im Prinzip der Kabeljau E-Mail: musikschule@munderkingen.de, in Höchstform. Sein Fleisch ist Web: www.musikschule-raummunderkingen.de Käsetheke Semtner besonders aromatisch und Sprechzeit: Mi - Fr 09:00 – 11:00 diese Woche: schmeckt gebraten oder pochiert Säntis Bergkäse 1,99 € vorzüglich. Fassbutter 0,85 € die musikschule raum munderkingen Gärtnerei G. Menz Angebot: ansprechpartnerin für kompetente und erfolgreiche Bauer Gölz Rote Beete empfiehlt: 1,50 €/ kg musikausbildung Frischer Kassler Hals, Schweinehals, BIO Speise- und Nur erste Preise Salatkartoffeln Sehr erfolgreich beim Regionalwettbe- Kassler Ripple 1 €/ kg werb Jugend Musiziert 2019 letztes Schneckengarten Wochenende in Ehingen waren unsere empfiehlt: Schüler selbstgemachte Fruchtaufstriche • Manuel Schlecker aus Emerkingen, Altersgruppe IV: 23 Punkte/1. Preis/ Bäckerei Binder Weiterleitung zum Landeswettbewerb Imbiss Fuchs Früchtehandel Russ Bäcker mit Pfiff (Schlagzeug solo, Klasse Hubert Müller- Bauer Gölz Tee-Gewürze-Feinkost Nadine Sattler schön) Fleisch- u. Wurstwaren aus eigener Tierhaltung mein-tee@mail.de Antipasti u. Käse • Fritz Härle aus Untermarchtal, Alters- Mühlbach-Imkerei Naturland Biogärtnerei Gärtnerei gruppe III: 25 Punkte/1. Preis/Weiter- Lauber Grünschnabel G. Menz leitung zum Landeswettbewerb (Schlag- Schemmerhofen Gerster, Attenweiler Unlingen zeug solo, Klasse Hubert Müllerschön) Geflügelhof Rehm Fischhandel Zeller Schneckengarten Unterstadion Ostrach Munderkingen • Jessica Metzger aus Untermarchtal, Altersgruppe II: 21 Käsetheke Semtner Erdbeerhof Mall Rosi's Kränze u. Punkte/1. Preis (Saxophon mit Klavierbegleitung, Klasse wieder im Frühjahr 2019 Gestecke Dietmar Huber) wieder im Frühjahr 2019 Allen Teilnehmern gelten die herzlichen Glückwünsche der Musikschule, den Dozenten der große Dank für ihr durch den Mediathek Munderkingen Erfolg gekröntes Engagement! Die Donauschleife präsentiert sich auf der CMT Nächstes Wochenende steht der Wettbewerb im Fach Akkordeon an, bei dem sich eine Schülerin aus der Klasse Wilhelm Rudat Auf der weltweit größten Publikumsmesse für Tourismus - der beteiligt – wir drücken die Daumen! CMT in Stuttgart präsentierte sich die Stadt Munderkingen mit ihrer Donauschleife. Unter der Region „Schwäbische Alb“ Fachbereiche im Ganzjahresangebot besuchte uns am Montag, 14.01.2019 der Politiker Guido Wolf • Musikalische Früherziehung (MFE), Holz- und Blechblasin- am Gemeinschaftsstand Munderkingen / Ehingen. strumente, Klavier, Harfe, Orgel, Violine, Viola, Gesang, Gitarre (klassisch und populär, Liedbegleitung), Akkordeon, Keyboard, Schlaginstrumente • Weitere Instrumente und Fächer auf Anfrage • Theorie/Gehörbildung für D- und C-Prüfungen und Aufnah- meprüfung an Musikhochschulen. Kurse (zeitlich begrenzt) • „Musikreigen“ für Kleinkinder ab 24 bis 48 Monate: 12 Unter- richtseinheiten à 45 Min. / Teilnehmer mind. 5 / Kursgebühr: € 40,00. Dozentin: Frau Heidi Klonner. ® Beginn des Frühjahrs-Kurses 2019: März/April • „Gitarre für erwachsene Anfänger“ und „Gitarre für erwach- sene Fortgeschrittene“: Jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 v.l.n.r. Louis Schumann (Geschäftsführer SAT), Rolf Koch (Stadt Min. / Teilnehmer mind. 5 / Kursgebühr € 49,00. Dozent: Ehingen), Guido Wolf (Minister für Justiz und Europaangelegen- Herr Tilo Werner. heiten), Ulrike Thiel (Stadt Munderkingen)
12 MUNDERKINGER Donaubote Freitag, 01. Februar 2019 • Klassischer Gesang, Stimmbildung, Sprechtraining Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 8 Unterrichtseinheiten à 90 Min. / Teilnehmer mind. 5 / des Kreistags Kursgebühr € 65,00. Dozentin: Frau Dorothée Ruoff. Am Montag, 11. Februar 2019, findet im kleinen Sitzungssaal • Anmeldungen zu allen Kursen sind laufend möglich. Ist ein des Landratsamts in Ulm eine Kurs bereits belegt, nehmen wir die Anmeldung zum nächsten Kursbeginn an. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistags Beraten – Schnuppern Interesse an Instrumentalunterricht? Dann melden Sie sich statt. Beginn ist um 15:30 Uhr. doch einfach für eine kostenlose Beratung oder zum Schnuppern bei der betreffenden Lehrkraft an – die Musikschul- Tagesordnung leitung vermittelt den Kontakt zur Terminvereinbarung. Öffentliche Beratung Wo findet der Unterricht statt? 1. K7373/K7374 – Bau eines Kreisverkehrsplatzes bei Dellmen- In Munderkingen im Schulzentrum, in Gebäuden der Innenstadt singen - Baubeschluss und in den Kindergärten. In den Verbandsgemeinden in 2. Deponiekonzeption Musikerheimen, Kindergärten und Schulgebäuden. - Stilllegung der Deponie Grund (Vorberatung) 3. Erweiterung der Deponie Siegerstall-Katzensteige, Blaubeuren-Asch Landratsamt aLb-donau-Kreis 4. Bekanntgaben Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheit, Heiner Scheffold Kultur und Soziales des Kreistags Landrat Am Montag, 04.02.2019, findet im kleinen Sitzungssaal des Pressemitteilung Nr. 26/2019 Landratsamts in Ulm eine Am 27. Februar Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales des Kreistags Landratsamt Alb-Donau-Kreis bietet Lehrerfort- bildung zum Ernährungsführerschein statt. Beginn ist um 14:30 Uhr. Am 27. Februar findet von 15 bis 18 Uhr im Landratsamt Alb- Tagesordnung Donau-Kreis in Ulm (Schillerstraße 30) eine Lehrerfortbildung zum Ernährungsführerschein statt. Die Fortbildung will Appetit Öffentliche Beratung machen auf den praxisnahen Unterricht zur Ernährungsbildung. 1. Präsentation der Gustav-Werner-Schule Ulm mit Kindergar- Die Lehrkräfte bekommen Einblick in das umfangreiche Medien- ten paket und seinen Einsatz in der Grundschule. 2. Sanierung VBS-Mensa - Vergabe Küchentechnik 3. Vollzeitpflege in der Kinder- und Jugendhilfe Der Ernährungsführerschein ist ein praxiserprobter und mehr- > § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) fach evaluierter Baustein 4. Förderung der Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch zur Ernährungsbildung für die 3. Klasse. Der Ernährungsführer- VIII schein unterstützt die Lehrkräfte bei der unterrichtlichen > Erhöhung der laufenden Geldleistungen ab dem 1. Januar Umsetzung der im Bildungsplan und den Leitperspektiven 2019 ausgewiesenen Ernährungsbildung. 5. Weitere Erleichterungen bei Bildung und Teilhabe 6. Richtlinie des Alb-Donau-Kreises für die Förderung von Anmeldungen hierzu sind ab sofort bis zum 15. Februar beim Blasmusikkapellen Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-Donau-Kreis 7. Bekanntgaben möglich, unter: ernaehrung@alb-donau-kreis.de oder telefo- nisch 0731/185-3098. Dort gibt es auch weitere Informationen. Heiner Scheffold Landrat Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle Pressemitteilung Nr. 27/2019 Mitteilungsblätter sind begehrt, relevant, super-lokal vlf-Familienabend am 2. Februar 2019 im Hotel und reichweitenstark. „Adler“ in Ehingen Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Alb-Donau-Ulm e.V. (vlf) veranstaltet am Samstag, den 2. Februar 2019 ab
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