Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen - Dr. Christiane Alpers ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen Dr. Christiane Alpers, Kathrin Lechner Dezember 2020
Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen Mit dem European Green Deal 2019 und dem Das EU Kreislaufwirtschaft- und Abfall- Circular Economy Action Plan 2020 hat die EU paket neue Ziele für eine nachhaltige und ressourcen- Das umfassende EU Kreislaufwirtschaft- und schonende EU-Wirtschaft definiert. Zugleich Abfallpaket schafft den rechtlichen Rahmen für haben das umfangreiche EU Kreislaufwirt- eine nachhaltige Kreislauf- und Abfallwirtschaft schafts- und Abfallpaket 2018 und die Einweg- der EU-Mitgliedsstaaten. Unter Abänderung kunststoff-Richtlinie 2019 grundlegende Refor- bestehender Regelungswerke werden insbeson- men initiiert. In einem umfassenden Beschluss- dere durch die Richtlinie (EU) 2018/849 zu paket haben Bundestag und Bundesrat diesen Altfahrzeugen, Batterien und Elektrogeräten, Herbst den ökologischen Wandel in Deutsch- der Abfallrahmen-Richtlinie (EU) 2018/851 land eingeläutet und zentrale neue Regelungen sowie der Verpackungs-Richtlinie (EU) auf den Weg gebracht. 2018/852 neue Regularien zur Abfallwirtschaft und verbindliche Recyclingvorgaben eingeführt. Hersteller und Händler werden zukünftig mit einer erhöhten Produktverantwortung, weitrei- Zentraler Punkt ist die Schaffung einer fünfstu- chenden Mitwirkungspflichten und Material- figen „Abfallhierarchie“, mit der Abfallvermei- verboten konfrontiert. dung an der Spitze, gefolgt von der Wiederver- wendung, dem Recycling, der sonstigen Verwer- 1. Nachhaltigkeit im Fokus der EU tung bis zur Abfallbeseitigung. Hierzu haben die Der European Green Deal 2019 und Cir- Mitgliedsstaaten insbesondere für eine Erhö- cular Economy Action Plan 2020 hung des Anteils an Mehrwegverpackungen zu Mit dem European Green Deal hat die EU einen sorgen, Recyclingsysteme einzuführen, die Her- Aktionsplan für eine nachhaltige, umwelt- stellerverantwortung auszweiten und nationale freundliche EU-Wirtschaft geschaffen. Neben Kontrollsysteme zu erschaffen. Das Regelungs- der Klimaneutralität der EU, gehören insbeson- paket ist bis zum 5. Juli 2020 in nationales dere die Förderung effizienter Ressourcennut- Recht umzusetzen gewesen (s.u. zur deutschen zung, die Wiederherstellung der Biodiversität Umsetzung). sowie die Bekämpfung der Umweltverschmut- zung zu den Zielen des Aktionsplans der EU. „Einwegkunststoff-Richtlinie“ Dabei sollen alle Wirtschaftsakteure verpflichtet Mit der Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) werden, aktiv zu einer umweltfreundlichen 2019/904, umzusetzen in nationales Recht bis Wirtschaft beizutragen. zum 03. Juli 2021, begegnet die EU dem Prob- lem des stetig wachsenden und Mensch wie Zentrales Ziel des European Green Deals ist die Umwelt, insbesondere die Meere, belastenden Herstellung einer geschlossenen Kreislaufwirt- Plastikmülls. Ziel ist es, den Verbrauch von schaft. Dafür setzt der Circular Economy Action Kunststoffen zu reduzieren namentlich durch Plan 2020 konkrete Anforderungen fest. Leicht ein Verbot bestimmter Produkte aus Einweg- wiederverwertbare Produkte mit einem langen kunststoff (wie Wattestäbchen und Einmalbe- Lebenszyklus sollen danach zum EU Standard steck), einem verminderten Verbrauch von „To- werden. Zudem soll die Position der Verbrau- Go“-Lebensmittelbehältern und einem reduzier- cher durch ein „Recht auf Haltbarkeit und Repa- ten Einsatz von Plastik aus schwer abbaubaren ratur“ gestärkt werden. Besonders im Focus Mikropartikeln. Zudem werden neue Kenn- sind dabei bestimmte für das Kreislaufwirt- zeichnungspflichten eingeführt und die Herstel- schaftssystem besonders relevante Produkte, lerverantwortung unter Beteiligung an der Kos- wie Elektroprodukte und Batterien, Textilien, tenlast erweitert. „To-Go“-Produkte und Verpackungsmaterialien.
2. Neue Anforderungen im deutschen Novelle des BattG Zugleich tritt in Umsetzung der europäischen Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Ver- Vorgaben am 1. Januar 2021 das neue Batterie- packungsrecht gesetz (BattG2) in Kraft, mit dem Ziel, den An- Die Umsetzung der EU-Vorgaben führt zu weit- teil von Altbatterien zu verringern, die Wieder- reichenden Neuerungen im deutschen Kreis- verwendung und das Recycling zu stärken und laufswirtschafts-, Abfall- und Verpackungsrecht. Batterien sowie Akkus möglichst nachhaltig zu Am 17. September hat der Bundestag dazu zahl- gestalten. Zentrale Neuerungen sind: reiche neue Regelungen verabschiedet. Der Bundesrat hat die Gesetzesnovellen mit Be- Neue Registrierungspflichten für Herstel- schluss vom 9. Oktober 2020 gebilligt. Am 29. ler von Batterien und Akkus, sowie her- Oktober 2020 ist das AbfRRL-UG Gesetz zur stellereigener Rücknahmesysteme; Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in Kraft Anhebung der Sammelquoten für Gerä- getreten. tebatterien; Schaffung neuer Rücknahmestellen; Novelle des KrWG Pflicht zur Schaffung finanzieller und or- Mit dem Beschlusspaket wurde eine Novelle des ganisatorischer Rücknahmestrukturen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verab- durch Hersteller von Fahrzeug- und In- schiedet, die insbesondere folgende Neurege- dustriebatterien. lungen beinhaltet: Mögliche Benennung eines Bevollmäch- tigten für ausländische Hersteller. Erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung; Erhöhung von Recyclingquoten; Die neuen Vorschriften gelten dabei nicht nur Instrumente zur Förderung der Abfall- für Hersteller und Händler von Batterien, son- vermeidung; dern sind auch beim Verkauf von Elektrogeräten Ausbau der Produktverantwortung von mit eingebauten oder mitgelieferten Batterien Herstellern sowie Einführung von Obhut- und Akkus zu beachten. spflichten für retournierte Ware; und Neuregelung für die öffentliche Beschaf- Novelle des ElektroG fung. Des Weiteren wird in Umsetzung der EU- Abfallrahmenrichtlinie auch das Elektrogesetz Novelle des VerpackG (ElektroG3) angepasst, mit weitreichenden neu- Daneben werden die EU-Vorgaben auch im erst en Pflichten: 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz (VerpackG) implementiert, insbesondere mit: Neue Informationspflichten für Hersteller von Elektrogeräten; Höheren Anforderungen an die Abfall- Pflicht zur Schaffung finanzieller und or- vermeidung- und –wiederverwertung, ganisatorischer Rücknahmestrukturen insbesondere durch verschärfte Recyc- durch B2B-Hersteller; lingquoten; Neue Obhutspflichten für Händler. Neuen Registrierungs- und Datenmelde- pflichten für Beteiligte des Abfallsystems; Neue EWKVerbotsV Weitreichende Teilnahmepflichten für al- Das legislative Nachhaltigkeitspaket wird kom- le Wirtschaftsakteure am Recyclingsys- plettiert mit der neuen Einwegkunststoffver- tem, einschließlich Rücknahme- und botsverordnung (EWKVerbotsV), die vom Bun- Pfandpflichten; sowie destag am 17. September 2020 beschlossen und Schaffung der Zentralen Stelle Verpa- dem Bundesrat am 14. Oktober 2020 zugeleitet ckungsregister als Kontrollstelle. wurde. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Die Vorschriften, gerichtet auf eine deutliche Der Bundesrat hat bereits vor möglichen Über- Verringerung von Plastikmüll, regeln: schneidungen im Vollzug der beiden inhaltlich zum Teil parallel laufenden Gesetzesnovellie- Ein Verbot des Inverkehrbringens be- rungen von KrWG und VerpackG gewarnt und stimmter Produkte aus Einwegkunststoff die Bundesregierung hierzu konsultiert. Die wie Wattestäbchen, Einmalgeschirr weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Autorinnen Trinkhalme und Lebensmittel- sowie Ge- tränkebehälter aus Styropor; Ein Verbot des Inverkehrbringens von Produkten aus oxo-abbaubaren, Kunst- Dr. Christiane Alpers stoffen, d.h. Plastik welches sich in Counsel, Hamburg schwer abbaubare Mikropartikel zersetzt; T +49 40 41 993 262 christiane.alpers@hoganlovells.com 3. Änderungen für Hersteller und Händler Hersteller und Händler werden durch die Neue- rungen deutlich stärker in die Pflicht genom- Kathrin Lechner men, zum ökologischen Wandel beizutragen. Associate, Hamburg Dies betrifft insbesondere: T +49 40 41 993 262 kathrin.lechner@hoganlovells.com Erweiterung der Produktverantwortung von Herstellern und Händlern aller Bran- chen zur Verhinderung der Vernichtung von zurückgegebener Neuware und Re- touren; Verbot der Verwendung bestimmter Ma- terialien und Vertrieb einzelner Kunst- stoffprodukte; Beteiligung von Herstellern und Händlern von Einweg-Produkten aus Kunststoff an den Kosten für die Reinigung des öffentli- chen Raumes sowie Entsorgungskosten. Vorrang recycelter Produkte in der öffent- lichen Beschaffung und damit verbunden erhöhte Nachfrage nach recyceltem Mate- rialien; Registrierungs-, Rücknahme- und Obhut- spflichten für Hersteller und Händler von Batterien, Akkus und Elektro(alt)geräten. "Hogan Lovells" or the "firm" is an international legal practice that includes Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP and their affiliated businesses. The word "partner" is used to describe a partner or member of Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP or any of their affiliated entities or any employee or consultant with equivalent standing. Certain individuals, who are designated as partners, but who are not members of Hogan Lovells International LLP, do not hold qualifications equivalent to members. For more information about Hogan Lovells, the partners and their qualifications, see www.hoganlovells.com. Where case studies are included, results achieved do not guarantee similar outcomes for other clients. Attorney advertising. Images of people may feature current or former lawyers and employees at Hogan Lovells or models not connected with the firm. © Hogan Lovells 2020. All rights reserved.
Sie können auch lesen