Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen - Dr. Christiane Alpers ...

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Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen - Dr. Christiane Alpers ...
Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen
in der EU und in Deutschland für
Kreislaufwirtschaft, Abfall und
Verpackungen
Dr. Christiane Alpers, Kathrin Lechner
Dezember 2020
Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen - Dr. Christiane Alpers ...
Nachhaltig jetzt! Neue Anforderungen in der EU und in Deutschland
für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Verpackungen

Mit dem European Green Deal 2019 und dem            Das EU Kreislaufwirtschaft- und Abfall-
Circular Economy Action Plan 2020 hat die EU        paket
neue Ziele für eine nachhaltige und ressourcen-     Das umfassende EU Kreislaufwirtschaft- und
schonende EU-Wirtschaft definiert. Zugleich         Abfallpaket schafft den rechtlichen Rahmen für
haben das umfangreiche EU Kreislaufwirt-            eine nachhaltige Kreislauf- und Abfallwirtschaft
schafts- und Abfallpaket 2018 und die Einweg-       der EU-Mitgliedsstaaten. Unter Abänderung
kunststoff-Richtlinie 2019 grundlegende Refor-      bestehender Regelungswerke werden insbeson-
men initiiert. In einem umfassenden Beschluss-      dere durch die Richtlinie (EU) 2018/849 zu
paket haben Bundestag und Bundesrat diesen          Altfahrzeugen, Batterien und Elektrogeräten,
Herbst den ökologischen Wandel in Deutsch-          der Abfallrahmen-Richtlinie (EU) 2018/851
land eingeläutet und zentrale neue Regelungen       sowie der Verpackungs-Richtlinie (EU)
auf den Weg gebracht.                               2018/852 neue Regularien zur Abfallwirtschaft
                                                    und verbindliche Recyclingvorgaben eingeführt.
Hersteller und Händler werden zukünftig mit
einer erhöhten Produktverantwortung, weitrei-       Zentraler Punkt ist die Schaffung einer fünfstu-
chenden Mitwirkungspflichten und Material-          figen „Abfallhierarchie“, mit der Abfallvermei-
verboten konfrontiert.                              dung an der Spitze, gefolgt von der Wiederver-
                                                    wendung, dem Recycling, der sonstigen Verwer-
1. Nachhaltigkeit im Fokus der EU                   tung bis zur Abfallbeseitigung. Hierzu haben die
Der European Green Deal 2019 und Cir-               Mitgliedsstaaten insbesondere für eine Erhö-
cular Economy Action Plan 2020                      hung des Anteils an Mehrwegverpackungen zu
Mit dem European Green Deal hat die EU einen        sorgen, Recyclingsysteme einzuführen, die Her-
Aktionsplan für eine nachhaltige, umwelt-           stellerverantwortung auszweiten und nationale
freundliche EU-Wirtschaft geschaffen. Neben         Kontrollsysteme zu erschaffen. Das Regelungs-
der Klimaneutralität der EU, gehören insbeson-      paket ist bis zum 5. Juli 2020 in nationales
dere die Förderung effizienter Ressourcennut-       Recht umzusetzen gewesen (s.u. zur deutschen
zung, die Wiederherstellung der Biodiversität       Umsetzung).
sowie die Bekämpfung der Umweltverschmut-
zung zu den Zielen des Aktionsplans der EU.         „Einwegkunststoff-Richtlinie“
Dabei sollen alle Wirtschaftsakteure verpflichtet   Mit der Einwegkunststoff-Richtlinie (EU)
werden, aktiv zu einer umweltfreundlichen           2019/904, umzusetzen in nationales Recht bis
Wirtschaft beizutragen.                             zum 03. Juli 2021, begegnet die EU dem Prob-
                                                    lem des stetig wachsenden und Mensch wie
Zentrales Ziel des European Green Deals ist die     Umwelt, insbesondere die Meere, belastenden
Herstellung einer geschlossenen Kreislaufwirt-      Plastikmülls. Ziel ist es, den Verbrauch von
schaft. Dafür setzt der Circular Economy Action     Kunststoffen zu reduzieren namentlich durch
Plan 2020 konkrete Anforderungen fest. Leicht       ein Verbot bestimmter Produkte aus Einweg-
wiederverwertbare Produkte mit einem langen         kunststoff (wie Wattestäbchen und Einmalbe-
Lebenszyklus sollen danach zum EU Standard          steck), einem verminderten Verbrauch von „To-
werden. Zudem soll die Position der Verbrau-        Go“-Lebensmittelbehältern und einem reduzier-
cher durch ein „Recht auf Haltbarkeit und Repa-     ten Einsatz von Plastik aus schwer abbaubaren
ratur“ gestärkt werden. Besonders im Focus          Mikropartikeln. Zudem werden neue Kenn-
sind dabei bestimmte für das Kreislaufwirt-         zeichnungspflichten eingeführt und die Herstel-
schaftssystem besonders relevante Produkte,         lerverantwortung unter Beteiligung an der Kos-
wie Elektroprodukte und Batterien, Textilien,       tenlast erweitert.
„To-Go“-Produkte und Verpackungsmaterialien.
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2. Neue Anforderungen im deutschen                  Novelle des BattG
                                                    Zugleich tritt in Umsetzung der europäischen
   Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Ver-
                                                    Vorgaben am 1. Januar 2021 das neue Batterie-
   packungsrecht                                    gesetz (BattG2) in Kraft, mit dem Ziel, den An-
Die Umsetzung der EU-Vorgaben führt zu weit-        teil von Altbatterien zu verringern, die Wieder-
reichenden Neuerungen im deutschen Kreis-           verwendung und das Recycling zu stärken und
laufswirtschafts-, Abfall- und Verpackungsrecht.    Batterien sowie Akkus möglichst nachhaltig zu
Am 17. September hat der Bundestag dazu zahl-       gestalten. Zentrale Neuerungen sind:
reiche neue Regelungen verabschiedet. Der
Bundesrat hat die Gesetzesnovellen mit Be-               Neue Registrierungspflichten für Herstel-
schluss vom 9. Oktober 2020 gebilligt. Am 29.             ler von Batterien und Akkus, sowie her-
Oktober 2020 ist das AbfRRL-UG Gesetz zur                 stellereigener Rücknahmesysteme;
Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in Kraft            Anhebung der Sammelquoten für Gerä-
getreten.                                                 tebatterien;
                                                         Schaffung neuer Rücknahmestellen;
Novelle des KrWG
                                                         Pflicht zur Schaffung finanzieller und or-
Mit dem Beschlusspaket wurde eine Novelle des
                                                          ganisatorischer Rücknahmestrukturen
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verab-
                                                          durch Hersteller von Fahrzeug- und In-
schiedet, die insbesondere folgende Neurege-
                                                          dustriebatterien.
lungen beinhaltet:
                                                         Mögliche Benennung eines Bevollmäch-
                                                          tigten für ausländische Hersteller.
     Erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung;
     Erhöhung von Recyclingquoten;                 Die neuen Vorschriften gelten dabei nicht nur
     Instrumente zur Förderung der Abfall-         für Hersteller und Händler von Batterien, son-
      vermeidung;                                   dern sind auch beim Verkauf von Elektrogeräten
     Ausbau der Produktverantwortung von           mit eingebauten oder mitgelieferten Batterien
      Herstellern sowie Einführung von Obhut-       und Akkus zu beachten.
      spflichten für retournierte Ware; und
     Neuregelung für die öffentliche Beschaf-      Novelle des ElektroG
      fung.                                         Des Weiteren wird in Umsetzung der EU-
                                                    Abfallrahmenrichtlinie auch das Elektrogesetz
Novelle des VerpackG                                (ElektroG3) angepasst, mit weitreichenden neu-
Daneben werden die EU-Vorgaben auch im erst         en Pflichten:
2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz
(VerpackG) implementiert, insbesondere mit:              Neue Informationspflichten für Hersteller
                                                          von Elektrogeräten;
     Höheren Anforderungen an die Abfall-               Pflicht zur Schaffung finanzieller und or-
      vermeidung- und –wiederverwertung,                  ganisatorischer Rücknahmestrukturen
      insbesondere durch verschärfte Recyc-               durch B2B-Hersteller;
      lingquoten;                                        Neue Obhutspflichten für Händler.
     Neuen Registrierungs- und Datenmelde-
      pflichten für Beteiligte des Abfallsystems;   Neue EWKVerbotsV
     Weitreichende Teilnahmepflichten für al-      Das legislative Nachhaltigkeitspaket wird kom-
      le Wirtschaftsakteure am Recyclingsys-        plettiert mit der neuen Einwegkunststoffver-
      tem, einschließlich Rücknahme- und            botsverordnung (EWKVerbotsV), die vom Bun-
      Pfandpflichten; sowie                         destag am 17. September 2020 beschlossen und
     Schaffung der Zentralen Stelle Verpa-         dem Bundesrat am 14. Oktober 2020 zugeleitet
      ckungsregister als Kontrollstelle.            wurde. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
                                                    Die Vorschriften, gerichtet auf eine deutliche
Der Bundesrat hat bereits vor möglichen Über-       Verringerung von Plastikmüll, regeln:
schneidungen im Vollzug der beiden inhaltlich
zum Teil parallel laufenden Gesetzesnovellie-            Ein Verbot des Inverkehrbringens be-
rungen von KrWG und VerpackG gewarnt und                  stimmter Produkte aus Einwegkunststoff
die Bundesregierung hierzu konsultiert. Die               wie Wattestäbchen, Einmalgeschirr
weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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Autorinnen
           Trinkhalme und Lebensmittel- sowie Ge-
           tränkebehälter aus Styropor;
          Ein Verbot des Inverkehrbringens von
           Produkten aus oxo-abbaubaren, Kunst-                                                                                                     Dr. Christiane Alpers
           stoffen, d.h. Plastik welches sich in                                                                                                    Counsel, Hamburg
           schwer abbaubare Mikropartikel zersetzt;                                                                                                 T +49 40 41 993 262
                                                                                                                                                    christiane.alpers@hoganlovells.com
3. Änderungen für Hersteller und Händler
Hersteller und Händler werden durch die Neue-
rungen deutlich stärker in die Pflicht genom-                                                                                                       Kathrin Lechner
men, zum ökologischen Wandel beizutragen.                                                                                                           Associate, Hamburg
Dies betrifft insbesondere:                                                                                                                         T +49 40 41 993 262
                                                                                                                                                    kathrin.lechner@hoganlovells.com
          Erweiterung der Produktverantwortung
           von Herstellern und Händlern aller Bran-
           chen zur Verhinderung der Vernichtung
           von zurückgegebener Neuware und Re-
           touren;
          Verbot der Verwendung bestimmter Ma-
           terialien und Vertrieb einzelner Kunst-
           stoffprodukte;
          Beteiligung von Herstellern und Händlern
           von Einweg-Produkten aus Kunststoff an
           den Kosten für die Reinigung des öffentli-
           chen Raumes sowie Entsorgungskosten.
          Vorrang recycelter Produkte in der öffent-
           lichen Beschaffung und damit verbunden
           erhöhte Nachfrage nach recyceltem Mate-
           rialien;
          Registrierungs-, Rücknahme- und Obhut-
           spflichten für Hersteller und Händler von
           Batterien, Akkus und Elektro(alt)geräten.

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