Naturinventar und -konzept Kappel 2018 - Bericht www.bsb-partner.ch - Einwohnergemeinde Kappel
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Einwohnergemeinde Kappel Naturinventar und –konzept Kappel 2018 Bericht www.bsb-partner.ch 15. Mai 2020
Auftraggeber Einwohnergemeinde Kappel Dorfstrasse 27 Postfach 168 4616 Kappel Verfasser BSB + Partner, Ingenieure und Planer Chantal Büttiker Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist Tel. 032 671 22 22 E-Mail: chantal.buettiker@bsb-partner.ch Dokumentinfo Dokument Projektnummer Anzahl Seiten Naturinventar und –konzept Kappel 2018 21734.600 29 Koreferat Datum Kürzel Martin Huber 20.11.2018 mh Ablageort K:\Umweltplanung\Kappel\21695.8 Naturinventar_Naturkonzept\26 Berichte\ Naturinventar_Kappel_rev4 Gedruckt 01.02.2019 Änderungsverzeichnis Version Status, Änderung Autor Datum 001 Rev0 chb 08.11.2018 002 Rev1 chb 20.11.2018 003 Rev2 chb 30.11.2018 004 Rev3 chb 01.02.2019 005 Rev4 chb 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 3 Bericht Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 1.1 Funktion und Inhalt des Naturinventars 4 1.2 Arbeitsmethode 4 1.3 Bestandteile des Naturinventars 5 1.4 Eigenschaften ökologisch wertvoller Naturobjekte 5 2 Übersicht Naturobjekte 10 2.1 Aktueller Zustand 10 2.2 Gesamtbilanz nach Lebensraumtypen 16 2.3 Allgemeine Entwicklung 18 3 Naturkonzept zur Erhaltung und Aufwertung der wertvollen Flächen 19 3.1 Aufwertungsmöglichkeiten 19 3.2 Schutzphilosophie 21 3.3 Umsetzung in der Ortsplanungsrevision 22 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO 28, Hintermann & Weber AG 7 Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO 29, Hintermann & Weber AG 8 Anhang Anhang I Fotodokumentation 25 Anhang II Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft 26 Anhang III Biodiversitätsförderflächen (BFF), Zeigerpflanzen Wiesen, Alpennordseite 27 Anhang IV Tipps für eine naturnahe Gartengestaltung 28 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 4 Bericht 1 Einleitung 1.1 Funktion und Inhalt des Naturinventars 1992 erfolgte eine erste Bestandesaufnahme der Naturobjekte in Kappel. Ausgeführt wurde diese Arbeit durch BSB+Partner, Solothurn. Dabei wurden die naturnahen Objekte der Gemeinde erhoben. Die Gemeinde Kappel ist durch rege Bautätigkeiten einem be- deutenden Wandel unterworfen. Um festzustellen, wie sich die Natur und Landschaft und die Situation der damals aufgenommenen Naturobjekte verändert haben, ist das Naturinventar nun aktualisiert worden. Ein Naturinventar hat keine rechtliche Verbindlichkeit, soll jedoch als Grundlage für die Revision der Ortsplanung und bei allen raumwirksamen Tätigkeiten beigezogen werden. Das vorliegende Naturinventar stellt eine Aktualisierung des im Jahr 1992 erstellten Natu- rinventars dar, wobei auf allgemeine Beschreibungen von Lebensräumen verzichtet, son- dern nur die Kappel-spezifischen Besonderheiten erwähnt wurden. 1.2 Arbeitsmethode Die 39 Naturobjekte (ohne Waldstandorte) aus dem Naturinventar von 1992 wurden aufgrund des Luftbildes und Begehungen im Feld überprüft. Die Aufnahmen fanden im September 2018 statt. Jeder Lebensraumtyp wurde bereits im Naturinventar 1992 einer bestimmten Nummer zugewiesen. Diese Nummerierung wurde teilweise beibehalten und ergänzt. Die Arbeiten zum Naturinventar wurden begleitet von einer Arbeitsgruppe. Diese setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Name Funktion Lukas Matter Mitglied Ortsplanungskommission, Bauverwalter Roger Beck Präsident Versorgung und Umwelt Armando Nardo Mitglied Ortsplanungskommission, Mitglied Baukommission Mit der oben genannten Arbeitsgruppe wurde im September 2018 eine Begehung abge- halten. Naturobjekte, die seit 1992 verschwunden sind, sind auf dem Plan rot hinterlegt. Neu aufgenommene Objekte sind auf dem Plan grün dargestellt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 5 Bericht Die erfassten Objekte befinden sich vorwiegend auf öffentlichem Areal und auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Besonders wertvolle Einzelbäume wurden auch auf pri- vaten Grundstücken erfasst. Naturgärten wurden, im Gegensatz zum letzten Inventar, nicht mehr erhoben. Objekte die sich ausserhalb des Siedlungsraumes befinden, wurden auf der Grundlage der kantonalen Agrardatenerhebung (GELAN) wiedergegeben. 1.3 Bestandteile des Naturinventars Bericht Der vorliegende Bericht enthält die Beschreibung der Methoden, eine Übersicht der auf- genommenen Objekte und ihrer Entwicklung seit 1992, die Auswertung der Feldbege- hung sowie Empfehlungen für Aufwertungsmöglichkeiten. Inventarplan Auf dem Plan sind die aufgenommenen und seit 1992 weggefallenen Naturobjekte im Massstab 1:5'000 dargestellt. Fotodokumentation ausgewählter Objekte (Anhang I) Die Dokumentation enthält Fotos ausgewählter Naturobjekte. Es sind insbesondere Ob- jekte festgehalten, die im Rahmen der Begehung besucht wurden. 1.4 Eigenschaften ökologisch wertvoller Naturobjekte Allgemein werden einheimische, standortgerechte Pflanzengemeinschaften als ökologisch wertvoll bezeichnet. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Objekte als naturnah gelten und im Naturinventar aufgenommen werden: Gewässer und Feuchtstandorte (Objekte Nr. 1.xx) Die öffentlichen Gewässer von Kappel wurden nach dem kantonalen Gewässer- Informations-System dargestellt. Pionierstandorte (Objekte Nr. 2.xx) Pionierstandorte sind ursprünglich vegetationsfreie Flächen. Im Laufe der Zeit können sich auf diesen nährstoffarmen Flächen ohne menschliche Einwirkung häufig wertvolle Pflan- zen- und Tierarten ansiedeln. Markante Einzelbäume (Objekte Nr. 3.xx) Einzelbäume sollten einheimisch und standortgerecht sein. Der ökologische Wert steigt generell mit der Grösse und dem Alter des Baumes. Ebenfalls berücksichtigt werden mar- kante und landschaftsprägenden Bäume. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 6 Bericht Hecken, Feld- und Ufergehölze (Objekte mit Nummern 4.xx) Hecken sind Gehölzstreifen von weniger als 12 m Breite. Feldgehölze sind breiter als 12 m mit einer Mindestfläche von 500 m2. Übersteigt die Fläche 3’600 m2, wird das Gehölz als Wald bezeichnet. Feldgehölze und Wälder unter- stehen der Waldgesetzgebung. Hochstamm-Obstgärten («Hostetten») (Objekte Nr. 5.xx) Anzahl Bäume 10 und mehr Hochstamm-Obstbäume (analog Hochstamm-Feldobstbäume mit Qualitätsstufe II nach Direktzahlungsverordnung (DZV), vgl. Anhang I) Anteil alter Bäume Über ½ des Baumbestands Totholz Einzelne absterbende oder stehen gelassene Bäume Bodennutzung Möglichst extensiv, Mähwiese oder Weide Artenreiches Dauergrünland (Wiesen) Die Artenvielfalt ist ein direkter Indikator für die ökologische Qualität. Es werden die Flä- chen aufgenommen, welche gemäss Direktzahlungsverordnung als extensiv genutzte Wiesen bewirtschaftet werden. Es handelt sich dabei um sogenannte Biodiversitätsförder- fläche (BFF) mit Qualitätsstufe I. Besonders wertvoll sind jene Flächen, die nach der kan- tonalen Agrardatenerhebung GELAN das Qualitätsattest erreichen (BFF mit Qualitätsstu- fe II nach DZV, vgl. Anhang III) d.h. mindestens sechs typische Kennarten aufweisen. Gebiete von überkommunaler Bedeutung Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung Der Wildtierkorridor SO 28 «Stierenbaan» (vgl. Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO 28, Hintermann & Weber AG) ist ein Wildtierkorridor von regionaler Bedeutung. Er verbindet den Born südlich von Kappel mit dem südwestlich von Boningen ge- legenen Wald. Die Autobahn A1 zerschneidet den Korridor SO 28 auf der ge- samten Breite. Neben der Autobahn A1 queren in der westlichen Korridorhälfte weitere Strassen den Wildtierkorridor. Nur der mittlere Abschnitt des Korridors, im Bereich «Bornchrüz» liegt auf Kappeler Boden. Bei Kappel stellt die Bonin- gerstrasse ein weiteres Hindernis dar und gilt als Wildunfallstrecke. Der Wildtierkorridor SO 29 «Rickenbach» (vgl. Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO 29, Hintermann & Weber AG) ist ein Wildtierkorridor von regionaler Bedeutung. Er verbindet die Wälder oberhalb von Rickenbach SO und Hägendorf mit dem Born südlich von Kappel. Der Korridor ist durch das Siedlungs- und Industriege- biet von Rickenbach SO und Hägendorf für Wildtiere nicht passierbar. Im nord- östlich des Gemeindegebietes von Kappel liegenden Bereich Müllermatt / Neu- matt / Niderfeld befindet sich der südliche Teil des Korridors. Die Mittelgäustrasse in diesem Gebiet stellt ein sehr grosses Hindernis dar. Der Wildtierkorridor ist gemäss kantonalem Richtplan nicht mehr sanierbar. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 7 Bericht Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO 28, Hintermann & Weber AG BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 8 Bericht Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO 29, Hintermann & Weber AG BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 9 Bericht Kantonale Naturreservate Kantonale Naturreservate sind durch den Regierungsrat oder einen Gemeinderat unter Schutz gestellte Gebiete (Schutzverfügung oder Nutzungsplan). Sie haben die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen (Biotopen) für Lebensgemeinschaften besonders schützenswerter Tiere, Pflanzen und Pilze und die Bewahrung bedeutender Landschafts- formen, zum Beispiel Schluchten, zum Ziel. Folgende kantonale Naturreservate liegen auf dem Gemeindegebiet von Kappel: o Dünnernlauf (Naturreservats-Nr. 6.03) o Huppergrube (Naturreservats-Nr. 7.07) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 10 Bericht 2 Übersicht Naturobjekte 2.1 Aktueller Zustand Die Nummerierung wurde neu nach Lebensraumtypen gegliedert. Die Objektnummern aus dem alten Inventar wurden zur Orientierung in der zweiten Spalte festgehalten. Die roten, kursiv geschriebenen Objekte sind seit 1992 weggefallen, die kursiv grün geschrie- benen Objekte sind neu dazugekommen, wobei die neuen Objekte teilweise auch aus methodischen Gründen neu sind. Details siehe Objektkartei. Gewässer und Feuchtstandorte Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung Die Dünnern ist über weite Strecken 1.01 1.01 Dünnern stark verbaut. 1.02 Der Mittelgäubach ist ausserhalb des Mittelgäubach Sielungsgebiets wenig beeinträchtigt. 1.02 1.03 (Neugraben, Neugraben Innerhalb der Bauzone hingegen wird er West) als stark beeinträchtigt eingestuft. 1.04 Pionierstandorte Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung Lagerplatz neben Unter- 2.01 2.01 Ruderalstandort. werk Atel 2.02 2.02 SBB-Nebengeleise Ruderalstandort. Markante Einzelbäume / Baumgruppen Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung 2 Nussbäume, Unterdorf 3.01 - Sehr wertvolle grosse Bäume. Ost 3.02 - 1 Linde, Unterdorf 10c Sehr wertvoller grosser Baum. 1 Linde, 1 Rosskastanie, Sehr wertvolle grosse Linde, wertvolle 3.03 - Unterdorf 10 und 12 Rosskastanie. Baumreihe, 1 Linde, 3.04 - 4 Rosskastanien, Wertvolle grosse Bäume. Unterdorf 7 3.05 - 1 Esche, Unterdorf 14 Wertvoller grosser Baum. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 11 Bericht Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung 1 Nussbaum, 3.06 - Wertvoller grosser Baum. Unterdorf 27 2 Nussbäume, 3.07 - neben Hostett 5.05, Sehr wertvolle grosse Bäume. Unterdorf 35 1 Nussbaum, 3.08 - Sehr wertvoller grosser Baum. Unterdorf 40 2 Linden, 1 Rosskastanie, 3.09 - Erhaltenswert gemäss Zonenplan. Gemeindeverwaltung 3.10 - 1 Linde, Mittelgäustrasse Sehr wertvoller grosser Baum. Baumreihe, 9 Platanen, 3.11 - Erhaltenswert gemäss Zonenplan. Schulhaus / Turnhalle Baumreihe, 16 Linden, 3.12 - Wertvolle Bäume. Kindergarten / Schule 1 Buche, 1 Kastanie 3.13 - Wertvolle Bäume. Spielplatz Kindergarten 3 Rosskastanien, Sehr wertvolle grosse Bäume. 3.14 - Restaurant Pöstli 5 Ahorne, Spielplatz Wertvolle grosse Bäume. 3.15 - hinter Restaurant Pöstli 1 Nussbaum, 3.16 - Wertvoller Baum. Restaurant Frohsinn 1 Kastanie, 3.17 - Wertvoller Baum. Hägendorfstrasse 1 3.18 - 1 Kastanie, Dorfstrasse 2 Wertvoller Baum. 2 Eichen (jung), 3.19 - Wertvolle Bäume. Dorfstrasse 1 3.20 - 2 Eichen, Dachsmatt 2 Sehr wertvolle Bäume. 1 Eiche, 3.21 - Erhaltenswert gemäss Zonenplan. Hägendorfstrasse Baumreihe, 4 Ahorne, 3.22 - Hägendorfstrasse / Wertvolle Bäume. Kaltbachstrasse 1 Nussbaum, 3.23 - Sehr wertvoller grosser Baum. Kaltbachstrasse 2 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 12 Bericht Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung Baumgruppe, 4 Ahorne (Neupflanzungen) 3.24 - Wertvolle Bäume. Hägendorfstrasse / Rotsangelstrasse 3.25 - 1 Linde, Mattenhof Sehr wertvoller grosser Baum. Baumreihen, rund 3.26 - Wertvolle Bäume (Neupflanzungen). 60 Birken, Lischmatt 3.27 - 1 Linde, Lischmatt Wertvoller grosser Baum. 1 Nussbaum, Hochmatt, 3.28 - Sehr wertvoller grosser Baum. Grenze Gunzgen 1 Nussbaum, 3.29 - Mittelgäubach / Mittel- Sehr wertvoller grosser Baum. gäustrasse 1 Linde, Garwiden Süd / 3.30 - Wertvoller grosser Baum. Mittelgäubach 1 Birnenbaum, 3.31 - Wertvoller grosser Baum. Fülerfeld West 1 Birnenbaum, 3.32 - Wertvoller grosser Baum. Fülerfeld Ost 1 Linde, Gunzgertal, 3.33 - Boningerstrasse; bei Sehr wertvoller Baum. Wegkreuz. Baumreihe 7 Linden, 3.34 - Sehr wertvolle grosse Bäume. Bornchrüz Nord Baumreihe, ca. 30 Nuss- 3.35 - bäume, Beidseitig der Sehr wertvolle Bäume. Bornstrasse, Bornchrüz 2 Baumreihen, 28 Birn- bäume (östlich), 25 3.36 - Kirschbäume (westlich) Wertvolle Bäume. Brünnelistrasse Born- chrüz 1 Linde, Ende Baumreihe 3.37 - Brünnelistrasse Born- Wertvoller Baum. chrüz Baumreihe, 7 junge Nussbäume, 1 Eiche, Sehr wertvolle Eiche, wertvolle Nuss- 3.38 - Stützmauerstrasse Born- bäume chrüz BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 13 Bericht Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung 1 Nussbaum Stützmau- 3.39 - Sehr wertvoller grosser Baum. erstrasse Bornchrüz Baumgruppe, 5 Linden, 3.40 - östlich und westlich von Wertvolle Bäume (Neupflanzungen) Weg zu Bornkapelle 3.41 - 6 Linden, Bornkapelle Sehr wertvolle Bäume. 2 Linden, Wegkreuz, 3.42 - Sehr wertvolle grosse Bäume. Borntreppe 4 Nussbäume, Vorem 3.43 - Wertvolle Bäume. Ban, Stationenweg 1 Nussbaum, Anfangs 3.44 - Hecke Mittelgäubach Sehr wertvoller grosser Baum. Niderfeld Hecken / Ufergehölz / Feldgehölz Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung Neumatt, Ufergehölz 4.01 4.01 Vorhanden. Mittelgäubach 4.02 4.02 Niderfeld Ost Vorhanden. 4.03 4.03 Niderfeld West Vorhanden. 4.04 4.04 Ufergehölz Dünnern Vorhanden, wertvoll. 4.05 4.05 Boningerstrasse Baumhecke, vorhanden. Wäldchen, Kaltbachge- Vorhanden, in AV neu als Wald klas- 4.06 4.06 biet siert. 4.07 4.07 Garwiden Vorhanden, wertvoll. 4.08 SBB-Geleise Nicht mehr vorhanden. Grundwasserpumpwerk 4.08 4.11 Vorhanden, wertvoll. Zelgli 4.09 4.09 Höchimatten / Bifang Vorhanden, wertvoll. 4.10 4.10 Zelglimatten Vorhanden, wertvoll. 4.11 4.12 Scheimatten Nord Teilweise vorhanden. 4.12 4.13 Scheimatten Süd Teilweise vorhanden (lückig). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 14 Bericht Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Zustand 2018 / Entwicklung Vorhanden, in AV neu als Wald klas- 4.13 4.14 Autobahnböschung siert. Vorhanden, in AV neu als Wald klas- 4.14 4.15 Lindenplatz Bornchrüz siert. 4.15 4.16 Bornchrüz West Vorhanden. Vorhanden, in AV neu als Wald klas- 4.16 4.17 Bornchrüz Ost siert. Noch teilweise vorhanden, viele Teilstü- 4.17 4.18 Bornchrüz Süd cke auf grosser Fläche. Nicht mehr vorhanden. Eine Ersatz- 4.19 Bohl pflanzung hat durch eine Gartenhecke stattgefunden. Bornchrüz West, südlich 4.18 - Vorhanden, wertvoll. von Kapelle 4.19 4.20 Fülerfeld Vorhanden. 4.20 4.21 Hügiweg Teilweise vorhanden. 4.21 4.22 Östlich Fülerweg Vorhanden. Mittelgäustrasse, an 4.22 - Vorhanden, wertvoll. Grenze zu Gunzgen 4.23 - Höchmatt Vorhanden, wertvoll. 4.23 Condecta Nicht mehr vorhanden. 4.24 - Fuchslochstrasse Vorhanden, wertvoll. 4.24 Schulhaus Nicht mehr vorhanden. 4.25 - Dorfstrasse Vorhanden, wertvoll. 4.26 - Gunzgertal Vorhanden, wertvoll. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 15 Bericht Hochstamm-Obstgärten Zustand 2018 / Entwicklung Nr. Alte Nr. Objektbezeichnung Entwicklung Höhliweg Südwest Sehr wertvoll, ca. 18 Bäume mit Tot- 5.01 5.01 (Neumatt) holz, Obst und 1 Nussbaum. Höhliweg Nordost Sehr wertvoll, ca. 25 Bäume mit Tot- 5.02 5.02 (Neumatt) holz, Apfel- und Zwetschgenbäume. Sehr wertvoll, über 60 Bäume mit Tot- 5.03 5.03 Unterdorf Nordost holz und Jungpflanzungen, div. Obstar- ten. Wertvoll, ca. 20 Bäume, Obst- und 5.04 5.04 Unterdorf Südwest Nussbäume, Totholz und junge Bäume. 5.05 5.05 Dorfstrasse West Wertvoll, ca. 15 Bäume. Schlechter Zustand, sie wurde bereits 5.06 5.06 Mittelgäustrasse teilweise überbaut. Eine Überbauung für diese Fläche ist geplant. 5.07 Scheimatten Ost Überbaut. Nur noch teilweise vorhanden, grosse 5.07 5.08 Bornchrüz Fläche. Sehr wertvoll, grosse 3-teilige Hostett: 5.08 - Fülerfeld rund 25 Nussbäume und rund 35 Obst- bäume, Neupflanzungen. Sehr wertvoll, 22 Bäume, Kirschen, 5.09 - Hügiacker keine Neupflanzungen. Artenreiches Dauergrünland Im Naturinventar aus dem Jahr 1992 wurde eine Fläche unter der Rubrik Artenreiches Dauergrünland kartiert. Es handelt sich dabei um eine Wiese beim Unterwerk Atel im Gebiet Brunmatt. Diese Fläche ist heute im GELAN als extensiv genutzte Wiese mit Quali- tätsstufe I gemeldet. Das heisst, sie ist als sogenannte Biodiversitätsförderfläche gemel- det. Auf dem Gemeindegebiet von Kappel befinden sich zahlreiche weitere extensiv ge- nutzte Wiesen, die gemäss DZV Qualitätsstufe I aufweisen. Vereinzelte Flächen weisen nach DZV Qualitätsstufe II auf, was auf eine besondere Artenvielfalt hindeutet. Insbeson- dere das Gebiet «Bornchrüz» ist sehr wertvoll. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 16 Bericht 2.2 Gesamtbilanz nach Lebensraumtypen Gewässer und Feuchtstandorte (1.xx) Bei den Gewässern hat sich die Situation im Vergleich zu 1992 wenig verändert, da diese gesetzlich geschützt sind und mit dem Unterhaltskonzept Gewässer aus dem Jahr 2005, rev. 2007 (Ernst Pfister AG, Ingenieurbüro, Olten) eine wertvolle Grundlage für den sach- gerechten Unterhalt besteht. Aufgrund von methodischen Unterschieden wurden die Bäche nicht gleich aufgenommen, wie im Naturinventar 1992. Der Natürlichkeitsgrad oder die „Ökomorphologie“ der Gewässer wird folgendermassen beschrieben: Dünnern stark beeinträchtig Westlicher Teil, Gebiet Höchmatt naturfremd, künstlich Restlicher Teil, ab Siedlungsrand Mittelgäubach wenig beeinträchtigt Ausserhalb Siedlungsgebiet, kleinere Abschnitte im Siedlungsgebiet naturfremd, künstlich Siedlungsgebiet (mit wenigen Ausnahmen) Der Mittelgäubach wurde inzwischen revitalisiert. Die Ausführung hat im Jahr 2006 statt- gefunden. Pionierstandorte (2.xx) Die Pionierfläche dient heute als Lagerplatz. Die Fläche im Bereich der SBB-Nebengeleise weist weiterhin den Charakter eines Pionierstandorts mit typischer Vegetation von Ru- deralflächen auf. Markante Einzelbäume (3.xx) Die markanten Einzelbäume wurden im Naturinventar 1992 nicht aufgenommen. Daher kann die Entwicklung nicht beurteilt werden. Für das aktuelle Naturinventar wurden die Bäume, welche im Bauzonen- und im Gesamtplan eingetragen sind, berücksichtigt und weitere wertvolle Objekte aufgenommen. Im aktualisierten Naturinventar sind 44 Stand- orte von markanten Einzelbäumen dokumentiert. Vor allem in den Gebieten «Born- chrüz», «Lischmatt», im «Unterdorf» sowie entlang der Hägendorfstrasse existieren etli- che markante Bäume. Diese haben eine wichtige Funktion für das Dorf- und das Land- schaftsbild. Hecken, Feld- und Ufergehölze (4.xx) Die Hecken, Feld- und Ufergehölze konnten weitgehend erhalten werden, was aufgrund des strengen Schutzes durch das Natur- und Heimatschutzgesetz nicht erstaunt. Aktuell sind im Naturinventar 26 Hecken, Feld- und Ufergehölze dokumentiert. Die meisten He- cken weisen eine gute Struktur und einen artenreichen Krautsaum auf (teilweise auch nur einseitig). Hecken sind bedeutende, das Landschaftsbild insbesondere entlang der Ge- wässer prägende Naturobjekte in Kappel. Sie weisen wichtige vernetzende Funktionen auf. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 17 Bericht Hochstamm-Obstgärten (Hostetten) (5.xx) Hochstamm-Obstgärten (Hostetten) sind mit aktuell 9 Objekten immer noch ein gut ver- tretener Lebensraumtyp. Seit 1992 ist ein Objekt verschwunden und ein zweites Objekt wird in absehbarer Zeit verschwinden (Objekt 5.06). Hauptgrund für diese Rückgänge ist die Bautätigkeit. Die geringe Wirtschaftlichkeit der Hochstammobstbäume, weil die Ernte aufwendig ist und der Aufwand für die Baumpflege ungenügend entschädigt wird, ist ein Gefährdungsgrund für die noch bestehenden Hochstammobstbäume. Die Obstgärten in den Gebieten «Hügiacker» und «Fülerfeld» wurden neu im Naturinven- tar aufgenommen. Viele bestehende Hochstamm-Obstgärten werden nach wie vor vorbildlich gepflegt und mit Neupflanzungen ergänzt. Die Zahl der Hochstammbäume verringerte sich seit 1992, wobei die genaue Anzahl nicht angegeben werden kann, weil von früher keine Hoch- stamm-Obstgärten Angaben vorliegen. Zur Erhaltung der bestehenden Hochstamm- Obstgärten sind besondere Anstrengungen der Gemeinde nötig. Die Hochstamm-Obstgärten im Gebiet «Höhliweg» (Neumatt) sind sehr wertvoll und sollten erhalten werden. Artenreiche Wiesen Kappel hat einige bedeutende gehölzfreie Flächen, welche im Naturinventar 1992 nicht erfasst wurden. Die artenreichen extensiv genutzten Wiesen mit Qualitätsstufe I (BFF I), resp. jene mit Qualitätsstufe II (BFF II) (mindestens sechs vorhandene Kennarten) wurden im aktuellen Inventar berücksichtigt. Artenreiche Wiesen bieten einen sehr wichtigen Lebensraumtyp für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland Die Buntbrache im Gebiet Lischmatt bereichert im Ackerbaugebiet das Landschaftsbild und bietet einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren wertvollen Lebensraum. Ausserdem verbessern Brachen dank der Bodenruhe die Fruchtfolge und tragen zur Nützlingsförde- rung bei. Brachen werden nur für wenige Jahre angelegt, sie sind jedoch wichtig als Tritt- steine für die Vernetzung von Lebensräumen. Bei Brachen handelt es sich um mehrjährige mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen und Streifen auf dem Ackerland. Damit Brachen ihre Funktion erfüllen können, braucht es eine sorgfältige Standortwahl und eine fachgerechte Pflege. Naturnahe Gärten und öffentliche Anlagen Kappel weist einen grossen Anteil an Einfamilienhäusern mit Gärten auf. Private Gärten wurden im Naturinventar jedoch nicht erhoben – analog dem letzten Naturinventar. Mit einer naturnahen und standortgerechten Gartengestaltung kann ein wichtiger Beitrag zur ökologischen Situation beigetragen werden. Die Vorbildfunktion der Gemeinde ist bei der naturnahen Gestaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen wichtig. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 18 Bericht 2.3 Allgemeine Entwicklung Von den 39 (ohne Waldränder) im Naturinventar 1992 aufgenommenen Objekten sind insgesamt 5 Objekte weggefallen, da sie entfernt, überbaut oder bezüglich der Fläche reduziert wurden. Im Siedlungsraum hat die Fläche der Lebensräume im Vergleich zu 1992 vor allem aufgrund der Bautätigkeit abgenommen. Die deutlichste Abnahme so- wohl bezüglich der Quantität wie auch der Qualität ist bei den Hecken (vier Objekte) festzustellen. Ein Hochstamm-Obstgarten wurde überbaut. Bei den Gewässern wurde der Mittelgäubach im alten Inventar in drei Abschnitte unterteilt. Aktuell wird er nur noch als ein Gesamtobjekt dargestellt. Einige Objekte konnten neu aufgenommen werden, wobei der Grossteil der neu erfassten Objekte aufgrund von methodischen Änderungen bei der Inventarisierung oder nicht Berücksichtigung im Naturinventar 1992 begründet und nicht neu entstanden ist. Es handelt sich hierbei vor allem um 44 Einzelbaum-Objekte mit einem oder mehreren Bäu- men. Erfreulich sind 2 neue Hochstamm-Obstgärten. Es wurden auch 6 neue Hecken, Feld- und Ufergehölze aufgenommen, welche im alten Inventar nicht berücksichtigt wur- den. Neu aufgenommen wurden ausserdem die Wiesen, aufgeteilt in Wiesen der Quali- tätsstufe I und II nach DZV. Diese Objekte sind im Plan nicht nummeriert. Somit umfasst das aktuelle Naturinventar von Kappel insgesamt 83 Naturobjekte. Der Zustand von Natur und Landschaft ausserhalb des Siedlungsgebietes kann als gut bis sehr gut beurteilt werden. Es konnten zusätzliche Naturobjekte verzeichnet werden. Auf- grund der positiven Entwicklung in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Richtung Ökologisierung konnten einige Wiesen neu aufgenommen werden. Die Qualität und die Anzahl der Objekte bieten gute Voraussetzungen für die Entwicklung von wertvollen Lebensgemeinschaften. Auch die Verteilung der Flächen ermöglicht eine funktionsfähige Vernetzung der Lebensräume und erleichtert dadurch den Austausch unter den Biotopen. Besonders erwähnenswert ist das Gebiet «Bornchrüz» mit den vielen extensiv genutzten Wiesen mit Qualitätsstufe II gemäss DZV, den Obstbäumen und Einzelbäumen sowie den Hecken. Zahlreiche Gehölze (Hecken, Feld- Ufergehölze, Hochstamm-Obstgärten) tragen zur gu- ten Vernetzung des Naturraumes bei und sind prägende Elemente für das Dorf- und Landschaftsbild von Kappel. Insbesondere in den Gebieten «Lischmatt» und «Bornchrüz» sowie im «Unterdorf» kommen Hecken und Hochstamm-Obstgärten vor. Bezüglich der Qualität der Naturobjekte wurden bei den Hecken und Gewässern nur geringe Veränderungen festgestellt, da diese durch das Natur- und Heimatschutzgesetz einen strengen Schutz geniessen. Andererseits kann bei den Wiesenflächen eine deutliche Qualitätsverbesserung beobachtet werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 19 Bericht 3 Naturkonzept zur Erhaltung und Aufwertung der wertvollen Flächen 3.1 Aufwertungsmöglichkeiten Gewässer Gewässer samt den Ufergehölzen befinden sich generell in einem guten Zustand. Diesen gilt es durch gezielte Unterhaltsmassnahmen zu erhalten. Die sehr dichten Ufergehölze entlang gewisser Bachabschnitte sollen zugunsten von offenen Abschnitten mit Bach- staudenfluren ausgedünnt werden. Für Hinweise über den Zustand der Bäche und deren Pflege siehe Unterhaltskonzept Bäche. Ein gutes Beispiel mit vielfältiger Ufervegetation ist der Mittelgäubach. Die Gewässer haben eine wichtige Bedeutung für die Längsvernetzung (v.a. Ost-West). Sie bieten verschiedenen Tierarten wie der Ringelnatter, div. Amphibien, Libellen, Kleinsäugetieren (Hermelin, Biber) und Vögeln wertvollen Lebensraum und Nahrungs- platz. Die Revitalisierungsarbeiten am Mittelgäubach haben das Siedlungsgebiet aufgewertet und einen ökologischen Mehrwert geschaffen. Der Unterhalt soll gemäss Konzept wei- tergeführt werden. Wiesen und Ackerland Die Vegetation der Wiesenflächen kann als gut bezeichnet werden – hier ist in den letz- ten Jahren zudem eine positive Entwicklung der Pflanzenbestände in Richtung grössere Artenvielfalt feststellbar. Einige Flächen, welche als Biodiversitätsförderflächen bewirt- schaftet werden, weisen Qualitätsstufe II nach DZV auf resp. sind im Vernetzungspro- jekt (VP) Landumlegung Region Olten (LRO) (ab 2019 VP Olten-Gösgen-Gäu (OGG)) an- gemeldet. Wertvolle Grünflächen im Siedlungsgebiet sollen möglichst erhalten und unverbaut blei- ben. Ungemähte Wiesenstreifen sowie Bunt- und Rotationsbrachen werten das Ackerland optisch auf und bringen einen ökologischen Mehrwert. Brachen sind mehrjährige mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen und Streifen auf dem Ackerland. Damit Brachen ihre Funktion erfüllen können, braucht es eine sorgfältige Standortwahl und eine fachgerechte Pflege. Die bunten Brachen bereichern das Landschaftsbild und sie bieten einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren wertvollen Lebensraum. Ausserdem verbessern sie dank der Bodenruhe die Fruchtfolge und tragen zur Nützlingsförderung bei. Brachen werden nur für wenige Jahre angelegt, sie sind jedoch wichtig für die Vernetzung von Lebensräumen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 20 Bericht Hecken, Ufer- und Feldgehölze Hecken sind bedeutende Naturelemente, welche das Landschaftsbild prägen. Die Gehölze weisen zudem eine wichtige vernetzende Funktion auf. Bei den Gehölzen ist vermehrt auf die Entwicklung eines Krautsaums zu achten. Insbe- sondere an Stellen, wo die Gehölze an Wiesen oder andere Grünflächen grenzen, sollte ein gestufter Übergang mit einem extensiven Wiesenstreifen geschaffen werden. Ein möglichst breiter Streifen sollte jährlich nur einmal im Spätsommer gemäht werden. Bei der Heckenpflege sollten vorwiegend langsam wachsende Arten und Dornengehölze geschont werden, um ihren Anteil zu erhöhen. Schnellwüchsige Arten, wie Hasel, Esche, Ahorn, Erle, Hartriegel und Buche sollen abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden (Fenster). Hochstamm-Obstgärten Die Anzahl der Hochstamm-Obstbäume hat sich in den letzten Jahrzehnten stark vermin- dert. Grund dafür ist, dass die Nutzung der Hochstamm-Obstbäume wirtschaftlich nicht lohnenswert ist und der Aufwand für die Baumpflege nicht ausreichend entschädigt wird. Die bestehenden Hochstamm-Obstgärten sollten erhalten werden, da sie eine wichtige Funktion für das Dorf- und Landschaftsbild haben. Beim Ersetzen von alten Bäumen sollte darauf geachtet werden, dass die Verjüngung schrittweise erfolgt, d.h. Remontage der Jungbäume bevor die alten Bäume gefällt werden. Dadurch bleibt die ökologische Funk- tion der Obstgärten erhalten. Die Verwertung des Obstes von Hochstamm-Obstbäumen sollte durch die Gemeinde mit geeigneten Massnahmen gefördert werden (z.B. Mosttag, Weiterführung und Organisation von Baumschnittkursen, Einbezug der Landwirtschaft usw.). Durch Wegfall entstandene Lücken sollen mit Neupflanzungen ergänzt werden. Markante Einzelbäume Die markanten Einzelbäume erfüllen eine prägende Funktion für das Dorf- und Land- schaftsbild. Die Erhaltung und Ergänzung ist ein wichtiger Bestandteil der Aufwertung von Natur und Landschaft. Vernetzung Grundsätzlich ist bei der Aufwertung und Neugestaltung von Naturobjekten auf deren Vernetzung mit anderen naturnahen Lebensräumen zu achten. Mit den Bachläufen und den Hecken verfügt Kappel über eine Vielfalt linearer Lebensräume mit Vernetzungspo- tenzial. Die Vernetzung der naturnahen Lebensräume in der landwirtschaftlichen Nutzflä- che wird über das „Vernetzungsprojekt LRO“ nach der Direktzahlungsverordnung weiter gefördert (künftig Trägerschaft OGG). Um Vernetzungsbeiträge beziehen zu können, müssen pro Fläche zusätzliche Massnahmen erfüllt werden. Bei den Wiesentypen ist der Verzicht auf den Mähaufbereiter und das Verscheuchen von Wildtieren vor der Mahd (Verblenden) obligatorisch. Zudem muss eine weitere Massnahme, wie beispielsweise der Rückzugsstreifen, die Wahl des flexiblen Schnittzeitpunktes oder das Anlegen von Klein- BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 21 Bericht strukturen wie Ast- und Steinhaufen ausgewählt werden. Bei den Bäumen wird das Auf- hängen von Nistkästen vorgeschrieben. Wildtierkorridore Im Bereich des Wildtierkorridors SO 28 «Stierenbaan» sollen ergänzend zu den bereits vorhandenen Feldgehölzen und Hecken vermehrt Leitstrukturen, sogenannte Trittsteine angelegt werden. Trittsteine können Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen sein, aber auch Bunt- und Rotationsbrachen. Säume und Blühstreifen auf Ackerland sowie Einzelbü- sche sind ebenfalls wertvolle Objekte im intensiv genutzten Landwirtschaftsgebiet. Opti- mal wären Trittsteine in einem max. Abstand von 150-200 Meter. Der Wildtierkorridor SO 29 «Rickenbach» ist gemäss kantonalem Richtplan nicht mehr sanierbar, weshalb auf weitere Aufwertungsmassnahmen verzichtet werden kann. Naturgärten und naturnahe öffentliche Anlagen Naturgärten wurden im aktuellen Inventar nicht erhoben. Es ist jedoch zu betonen, dass eine naturnahe Gartengestaltung die Qualität der Lebensräume im Siedlungsgebiet ver- bessert. Die Idee der Naturgärten soll bei der Bevölkerung gefördert und verbreitet wer- den, denn sie sind wichtige Kleinlebensräume und dienen als Trittsteine. Durch die natur- nahe Gestaltung der öffentlichen Anlagen kann die Gemeinde eine Vorbildfunktion erfül- len. Ausserdem kann die Gemeinde die Idee bei Privaten weiter fördern, indem Merkblät- ter verteilt, Kurse angeboten, Praxistipps abgegeben und wo möglich Pflanzenverteilakti- onen durchgeführt werden. Im Anhang IV sind einige Praxistipps aufgelistet. Insbesonde- re soll auf das Pflanzen von Neophyten verzichtet werden. Einheimische und standortge- rechte Sträucher und Stauden sind zu empfehlen. Neophyten sind fachgerecht zu entfer- nen. 3.2 Schutzphilosophie Das Naturinventar dient u.a. als Grundlage für die laufende Ortsplanungsrevision. Mit einer zweckmässigen Nutzungsplanung sollen die Natur- und Landschaftsobjekte sowie das Landschaftsbild langfristig erhalten und aufgewertet werden. Die Naturschutzmass- nahmen sind aufgeteilt auf die hoheitliche Festlegung von Naturschutzgebieten (kantona- le Schutzgebiete gem. Richtplan) und den vertraglichen Naturschutz über Bewirtschaf- tungsvereinbarungen. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen wertvolle Flächen auf kommunaler Ebene geschützt werden. Wertvolle Hochstamm-Obstgärten zum Beispiel können durch die «kommunale Hofstattzone» vor Überbauungen geschützt werden. Daneben soll der Erhalt und die angepasste Bewirtschaftung der übrigen wertvollen Le- bensräume, insbesondere Hecken, Wiesen und Weiden, über Bewirtschaftungsverträge (Bund und Kanton) sichergestellt werden. Dieses erfolgreiche Modell mit einer Mischung von hoheitlichen und vertraglichen Naturschutzbestrebungen soll in Kappel auch künftig weitergeführt werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 22 Bericht Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen besteht bei den Hochstamm-Obstgärten, indem dieser Lebensraum ganzheitlich anzugehen ist. Neben raumplanerischen Vorkeh- rungen sollen auch die Pflege und die Vermarktung der Produkte durch die Gemeinde unterstützt werden. 3.3 Umsetzung in der Ortsplanungsrevision Die Naturobjekte im Siedlungsraum stellen teilweise isolierte Restflächen dar, die im Rahmen der Ortsplanungsrevision erhalten und ergänzt werden sollen. Mit folgenden raumplanerischen Massnahmen sollen wertvolle Objekte erhalten werden: Kommunale Uferschutzzonen Der nach Gesetz geforderte Gewässerraum wird über die «kommunalen Uferschutzzo- nen» oder «Gewässerbaulinien» erhalten. Bei allen öffentlichen Gewässern sollen Ufer- schutzzonen / Gewässerbaulinien gemäss dem geforderten Gewässerraum ausgeschieden werden. Das Gewässerschutzgesetz GSchG Art. 36a dient dabei als gesetzliche Grundla- ge. Die Gewässer werden dazu abschnittsweise beurteilt. Markante Einzelbäume Die im Gesamtplan aufgeführten Einzelbäume wurden überprüft und aktualisiert. Auf- grund des Naturinventars wird der Gemeinde Kappel empfohlen, sämtliche Objekte, die bisher in den Zonenplänen als erhaltenswert eingestuft waren, als «geschützte Einzel- bäume» in die Nutzungspläne aufzunehmen. Zusätzlich sollen alle sehr wertvollen Objek- te als «geschützte Einzelbäume» in die Nutzungspläne aufgenommen werden. Der Um- gang mit geschützten Einzelbäumen ist in den Zonenvorschriften festzulegen. Als sehr wertvoll werden folgende Objekte bezeichnet: o Nr. 3.01 2 Nussbäume o Nr. 3.02 1 Linde o Nr. 3.03 1 Linde / 1 Rosskastanie o Nr. 3.07 2 Nussbäume o Nr. 3.08 1 Nussbaum o Nr. 3.10 1 Linde o Nr. 3.14 3 Rosskastanien o Nr. 3.20 2 Eichen o Nr. 3.23 1 Nussbaum o Nr. 3.25 1 Linde o Nr. 3.28 1 Nussbaum o Nr. 3.29 1 Nussbaum o Nr. 3.33 1 Linde o Nr. 3.34 7 Linden o Nr. 3.35 Nussbäume o Nr. 3.38 7 Nussbäume, 1 Eiche BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 23 Bericht o Nr. 3.39 1 Nussbaum o Nr. 3.41 6 Linden o Nr. 3.42 2 Linden o Nr. 3.44 1 Nussbaum Kommunale Hofstattzone Diese beinhaltet ausgewählte Hochstamm-Obstgärten «Hostetten» ausserhalb der Bauzone, welche vor einer Überbauung geschützt werden sollen. Die kommunale Hof- stattzone bezweckt die Erhaltung und Aufwertung des Baumbestandes als prägendes Element des Dorf- und Landschaftsbildes und wertvollen Lebensraum. Die Nutzung und die besonderen Bestimmungen sind im Zonenreglement aufzuzeigen. Weitere Detailabklärungen erfolgen in der Ortsplanungskommission. Das primäre Ziel muss sein, den Baumbestand zu erhalten. Für die Pflege, die Ernte sowie Ergänzungspflanzungen können die Gemeinde sowie der örtliche Obst- und Gartenbau- verein Hilfe leisten. Hecken und Gewässer Hecken und Gewässer sind gesetzlich geschützt, daher sind für deren Schutz im Rahmen der Ortsplanungsrevision keine besonderen Massnahmen notwendig. Sie werden im Nut- zungsplan ausgewiesen und die Gemeinde, resp. Baubehörde ist für den Vollzug zustän- dig. Künftig ist dem Vollzug besondere Beachtung zu schenken. Innerhalb der Bauzone erfolgt im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Heckenfeststel- lung gemäss kantonaler Richtlinie. Kommunale Landschaftsschutzzone Um die nicht bebauten Landschaftskammern als prägende Elemente des Landschaftsbil- des zu erhalten, wird empfohlen, die kommunale Landschaftsschutzzone, deren Nutzung und Vereinbarung im Zonenreglement festgehalten wird, im westlichen Gemeindegebiet zu erhalten. Landschaftsveränderte Massnahmen wie Bauten, Terrainveränderungen und Entwässerungen sind nicht oder nur in Ausnahmefällen erlaubt. Typische Landschafts- elemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Bachläufe usw. sind zu erhalten und zu fördern, resp. bei Wegfall zu ersetzen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 24 Bericht Bearbeitungsteam Projektleitung: Martin Huber, Dipl. Biologe Bearbeitung: Chantal Büttiker, BSc FH in Umweltingenieurwesen Amena Schwabe, Werkstudentin, Uni BSc Geographie Biberist, 15.05.2020 BSB + Partner, Ingenieure und Planer Chantal Büttiker BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 25 Bericht Anhang I Fotodokumentation Separate Datei BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 26 Bericht Anhang II Verordnung über die Direktzahlungen an die Land- wirtschaft 3. Kapitel: Biodiversitätsbeiträge https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20130216/index.html BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 27 Bericht Anhang III Biodiversitätsförderflächen (BFF), Zeigerpflanzen Wie- sen, Alpennordseite Das illustrierte Merkblatt stellt alle Zeigerarten und Zeigerartengruppen des Beurteilungs- schlüssels für extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie Streueflächen der Qua- litätsstufe II gemäss DZV vor. Jede Pflanze ist mit einfachen Erkennungsmerkmalen be- schrieben, was die Bestimmung der Arten im Feld, mit etwas Übung, für jedermann mög- lich macht. Das Dokument beinhaltet ebenfalls eine zusammenfassende Liste der Arten auf Deutsch und mit wissenschaftlichem Namen. Das vorliegende Dokument beinhaltet die für die Alpennordseite gültigen Zeigerpflanzen. https://www.agridea.ch/de/publikationen/publikationen/umwelt-natur- landschaft/beitraege-und-bedingungen-im-oekoausgleich/zeigerpflanzen-wiesen-oeqv- alpennordseite/ BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 28 Bericht Anhang IV Tipps für eine naturnahe Gartengestaltung Grundsätze: Nur Problempflanzen jäten Keinen Kunstdünger verwenden, sondern Schnittgut und Kompost Keine chemischen Herbizide und Insektizide verwenden Grünflächen nicht zu tief mähen (mind. 5 cm Messerhöhe) Einheimische und standortgerechte Pflanzen verwenden und keine exotischen Ziersträucher (Thuja, Cotoneaster, Sommerflieder, Robinie, Kirschlorbeer usw.) pflanzen Regelmässige Kontrolle auf invasive Neophyten (Ambrosia, Japan- Staudenknöterich) durchführen Verschiedene Kleinstrukturen anlegen (Ast- und Steinhaufen, Wildbienen- Nisthilfen) Natürliche Baumaterialien verwenden (Mauern, Plätze, Böschungen) Flächen und Fugen unversiegelt lassen (Kiesflächen, Trockenmauern, usw.) Nutzflächen als wasserdurchlässige Sickerflächen anlegen (Schotterrasen, Mergel, Rasengittersteine, Pflastersteine mit Rasenfugen usw.) Folgende Massnahmen fördern ökologisch wertvolle Lebensräume im Garten: Hochstamm-Obstbäume und markante Einzelbäume (Obst, Nuss, Edelkas- tanie, Eiche, Linde, Ahorn etc.) o Je älter und grösser, desto wertvoller o Tote Äste am Baum belassen o Höhlen und Nistkästen als Nistplätze Hecken o Artenvielfalt schaffen, Dornensträucher fördern (Weissdorn, Schwarz- dorn, Heckenrose, etc.) o Schnellwüchsige Arten (Hasel, Esche, Ahorn, Hartriegel) selektiv zurück- schneiden o Totholz in Hecke belassen und Asthaufen anbringen o Begleitender Krautsaum (Wiesenstreifen) Blumenwiese (wenig begangen) o 1-3-mal jährlich mähen (Blumen absamen lassen) o Nicht düngen o Schnittgut kompostieren Blumenrasen (viel begangen) o Alle 3-8 Wochen mähen o Nicht düngen o Schnittgut kompostieren Ruderalstandorte (sonnig, nährstoffarme Kies-/Rohbodenflächen) o Nicht düngen o Gehölzaufwuchs entfernen o Regelmässige Kontrolle auf Problempflanzen Feuchtbiotope o Einheimische Bepflanzung o Keine Tiere (Molche, Frösche, Laich) ansiedeln o Fische nur in grossen Teichen halten BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018 29 Bericht Hochstaudenfluren (schattige, nährstoffreiche Feuchtstandorte) o Nicht düngen o Alle 2 Jahre im Herbst mähen Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufe, Trockenmauern) o An sonnigen, ungestörten Standorten anlegen o Verbindung mit anderen Lebensräumen sicherstellen (z.B. am Hecken- rand) o Asthaufen oberflächig mit Dornensträuchern schützen (Katzen!) Kompostplatz o Sammelstelle für Grünmaterial, wie Schnittgut und Küchenabfälle BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 4, 15.05.2020
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