Naturinventar und -konzept Kappel 2018 - Bericht www.bsb-partner.ch - Einwohnergemeinde Kappel

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Einwohnergemeinde Kappel

Naturinventar und –konzept Kappel 2018

Bericht

www.bsb-partner.ch                  15. Mai 2020
Naturinventar und -konzept Kappel 2018 - Bericht www.bsb-partner.ch - Einwohnergemeinde Kappel
Auftraggeber
Einwohnergemeinde Kappel
Dorfstrasse 27
Postfach 168
4616 Kappel

Verfasser
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Chantal Büttiker
Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist
Tel. 032 671 22 22
E-Mail: chantal.buettiker@bsb-partner.ch

Dokumentinfo
Dokument                                                      Projektnummer     Anzahl Seiten
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                          21734.600               29
Koreferat                                                          Datum               Kürzel
Martin Huber                                                   20.11.2018               mh
Ablageort
K:\Umweltplanung\Kappel\21695.8 Naturinventar_Naturkonzept\26 Berichte\
Naturinventar_Kappel_rev4
Gedruckt                                                                  01.02.2019

Änderungsverzeichnis
Version     Status, Änderung                                 Autor              Datum
001         Rev0                                             chb                08.11.2018
002         Rev1                                             chb                20.11.2018
003         Rev2                                             chb                30.11.2018
004         Rev3                                             chb                01.02.2019
005         Rev4                                             chb                15.05.2020
Naturinventar und -konzept Kappel 2018 - Bericht www.bsb-partner.ch - Einwohnergemeinde Kappel
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                           3
Bericht

 Inhaltsverzeichnis

 1                 Einleitung                                                                    4
 1.1               Funktion und Inhalt des Naturinventars                                        4
 1.2               Arbeitsmethode                                                                4
 1.3               Bestandteile des Naturinventars                                               5
 1.4               Eigenschaften ökologisch wertvoller Naturobjekte                              5

 2                 Übersicht Naturobjekte                                                       10
 2.1               Aktueller Zustand                                                            10
 2.2               Gesamtbilanz nach Lebensraumtypen                                            16
 2.3               Allgemeine Entwicklung                                                       18

 3                 Naturkonzept zur Erhaltung und Aufwertung der wertvollen Flächen             19
 3.1               Aufwertungsmöglichkeiten                                                     19
 3.2               Schutzphilosophie                                                            21
 3.3               Umsetzung in der Ortsplanungsrevision                                        22

 Abbildungsverzeichnis
 Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO 28, Hintermann & Weber AG                                     7
 Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO 29, Hintermann & Weber AG                                     8

 Anhang
 Anhang I          Fotodokumentation                                                            25
 Anhang II         Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft                    26
 Anhang III        Biodiversitätsförderflächen (BFF), Zeigerpflanzen Wiesen, Alpennordseite     27
 Anhang IV         Tipps für eine naturnahe Gartengestaltung                                    28

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                          Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und -konzept Kappel 2018 - Bericht www.bsb-partner.ch - Einwohnergemeinde Kappel
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                             4
Bericht

 1         Einleitung

 1.1       Funktion und Inhalt des Naturinventars

           1992 erfolgte eine erste Bestandesaufnahme der Naturobjekte in Kappel. Ausgeführt
           wurde diese Arbeit durch BSB+Partner, Solothurn. Dabei wurden die naturnahen Objekte
           der Gemeinde erhoben. Die Gemeinde Kappel ist durch rege Bautätigkeiten einem be-
           deutenden Wandel unterworfen. Um festzustellen, wie sich die Natur und Landschaft
           und die Situation der damals aufgenommenen Naturobjekte verändert haben, ist das
           Naturinventar nun aktualisiert worden.

           Ein Naturinventar hat keine rechtliche Verbindlichkeit, soll jedoch als Grundlage für die
           Revision der Ortsplanung und bei allen raumwirksamen Tätigkeiten beigezogen werden.

           Das vorliegende Naturinventar stellt eine Aktualisierung des im Jahr 1992 erstellten Natu-
           rinventars dar, wobei auf allgemeine Beschreibungen von Lebensräumen verzichtet, son-
           dern nur die Kappel-spezifischen Besonderheiten erwähnt wurden.

 1.2       Arbeitsmethode

           Die 39 Naturobjekte (ohne Waldstandorte) aus dem Naturinventar von 1992 wurden
           aufgrund des Luftbildes und Begehungen im Feld überprüft. Die Aufnahmen fanden im
           September 2018 statt.

           Jeder Lebensraumtyp wurde bereits im Naturinventar 1992 einer bestimmten Nummer
           zugewiesen. Diese Nummerierung wurde teilweise beibehalten und ergänzt.

           Die Arbeiten zum Naturinventar wurden begleitet von einer Arbeitsgruppe. Diese setzte
           sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

           Name               Funktion

           Lukas Matter       Mitglied Ortsplanungskommission, Bauverwalter

           Roger Beck         Präsident Versorgung und Umwelt

           Armando Nardo      Mitglied Ortsplanungskommission, Mitglied Baukommission

           Mit der oben genannten Arbeitsgruppe wurde im September 2018 eine Begehung abge-
           halten.

           Naturobjekte, die seit 1992 verschwunden sind, sind auf dem Plan rot hinterlegt. Neu
           aufgenommene Objekte sind auf dem Plan grün dargestellt.

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Bericht

           Die erfassten Objekte befinden sich vorwiegend auf öffentlichem Areal und auf der
           landwirtschaftlichen Nutzfläche. Besonders wertvolle Einzelbäume wurden auch auf pri-
           vaten Grundstücken erfasst. Naturgärten wurden, im Gegensatz zum letzten Inventar,
           nicht mehr erhoben. Objekte die sich ausserhalb des Siedlungsraumes befinden, wurden
           auf der Grundlage der kantonalen Agrardatenerhebung (GELAN) wiedergegeben.

 1.3       Bestandteile des Naturinventars

           Bericht

           Der vorliegende Bericht enthält die Beschreibung der Methoden, eine Übersicht der auf-
           genommenen Objekte und ihrer Entwicklung seit 1992, die Auswertung der Feldbege-
           hung sowie Empfehlungen für Aufwertungsmöglichkeiten.

           Inventarplan

           Auf dem Plan sind die aufgenommenen und seit 1992 weggefallenen Naturobjekte im
           Massstab 1:5'000 dargestellt.

           Fotodokumentation ausgewählter Objekte (Anhang I)

           Die Dokumentation enthält Fotos ausgewählter Naturobjekte. Es sind insbesondere Ob-
           jekte festgehalten, die im Rahmen der Begehung besucht wurden.

 1.4       Eigenschaften ökologisch wertvoller Naturobjekte

           Allgemein werden einheimische, standortgerechte Pflanzengemeinschaften als ökologisch
           wertvoll bezeichnet. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Objekte als
           naturnah gelten und im Naturinventar aufgenommen werden:

           Gewässer und Feuchtstandorte (Objekte Nr. 1.xx)

           Die öffentlichen Gewässer von Kappel wurden nach dem kantonalen Gewässer-
           Informations-System dargestellt.

           Pionierstandorte (Objekte Nr. 2.xx)

           Pionierstandorte sind ursprünglich vegetationsfreie Flächen. Im Laufe der Zeit können sich
           auf diesen nährstoffarmen Flächen ohne menschliche Einwirkung häufig wertvolle Pflan-
           zen- und Tierarten ansiedeln.

           Markante Einzelbäume (Objekte Nr. 3.xx)

           Einzelbäume sollten einheimisch und standortgerecht sein. Der ökologische Wert steigt
           generell mit der Grösse und dem Alter des Baumes. Ebenfalls berücksichtigt werden mar-
           kante und landschaftsprägenden Bäume.

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Bericht

           Hecken, Feld- und Ufergehölze (Objekte mit Nummern 4.xx)

           Hecken sind Gehölzstreifen von weniger als 12 m Breite.

           Feldgehölze sind breiter als 12 m mit einer Mindestfläche von 500 m2. Übersteigt die
           Fläche 3’600 m2, wird das Gehölz als Wald bezeichnet. Feldgehölze und Wälder unter-
           stehen der Waldgesetzgebung.

           Hochstamm-Obstgärten («Hostetten») (Objekte Nr. 5.xx)

           Anzahl Bäume               10 und mehr Hochstamm-Obstbäume
                                      (analog Hochstamm-Feldobstbäume mit Qualitätsstufe II nach
                                      Direktzahlungsverordnung (DZV), vgl. Anhang I)

           Anteil alter Bäume         Über ½ des Baumbestands

           Totholz                    Einzelne absterbende oder stehen gelassene Bäume

           Bodennutzung               Möglichst extensiv, Mähwiese oder Weide

           Artenreiches Dauergrünland (Wiesen)

           Die Artenvielfalt ist ein direkter Indikator für die ökologische Qualität. Es werden die Flä-
           chen aufgenommen, welche gemäss Direktzahlungsverordnung als extensiv genutzte
           Wiesen bewirtschaftet werden. Es handelt sich dabei um sogenannte Biodiversitätsförder-
           fläche (BFF) mit Qualitätsstufe I. Besonders wertvoll sind jene Flächen, die nach der kan-
           tonalen Agrardatenerhebung GELAN das Qualitätsattest erreichen (BFF mit Qualitätsstu-
           fe II nach DZV, vgl. Anhang III) d.h. mindestens sechs typische Kennarten aufweisen.

           Gebiete von überkommunaler Bedeutung

                    Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung

                     Der Wildtierkorridor SO 28 «Stierenbaan» (vgl. Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO
                     28, Hintermann & Weber AG) ist ein Wildtierkorridor von regionaler Bedeutung.
                     Er verbindet den Born südlich von Kappel mit dem südwestlich von Boningen ge-
                     legenen Wald. Die Autobahn A1 zerschneidet den Korridor SO 28 auf der ge-
                     samten Breite. Neben der Autobahn A1 queren in der westlichen Korridorhälfte
                     weitere Strassen den Wildtierkorridor. Nur der mittlere Abschnitt des Korridors,
                     im Bereich «Bornchrüz» liegt auf Kappeler Boden. Bei Kappel stellt die Bonin-
                     gerstrasse ein weiteres Hindernis dar und gilt als Wildunfallstrecke.

                     Der Wildtierkorridor SO 29 «Rickenbach» (vgl. Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO
                     29, Hintermann & Weber AG) ist ein Wildtierkorridor von regionaler Bedeutung.
                     Er verbindet die Wälder oberhalb von Rickenbach SO und Hägendorf mit dem
                     Born südlich von Kappel. Der Korridor ist durch das Siedlungs- und Industriege-
                     biet von Rickenbach SO und Hägendorf für Wildtiere nicht passierbar. Im nord-
                     östlich des Gemeindegebietes von Kappel liegenden Bereich Müllermatt / Neu-
                     matt / Niderfeld befindet sich der südliche Teil des Korridors. Die Mittelgäustrasse
                     in diesem Gebiet stellt ein sehr grosses Hindernis dar. Der Wildtierkorridor ist
                     gemäss kantonalem Richtplan nicht mehr sanierbar.

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Bericht

           Abb. 1: Ausschnitt Objektblatt SO 28, Hintermann & Weber AG

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Bericht

           Abb. 2: Ausschnitt Objektblatt SO 29, Hintermann & Weber AG

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Bericht

                  Kantonale Naturreservate

           Kantonale Naturreservate sind durch den Regierungsrat oder einen Gemeinderat unter
           Schutz gestellte Gebiete (Schutzverfügung oder Nutzungsplan). Sie haben die Erhaltung
           und Aufwertung von Lebensräumen (Biotopen) für Lebensgemeinschaften besonders
           schützenswerter Tiere, Pflanzen und Pilze und die Bewahrung bedeutender Landschafts-
           formen, zum Beispiel Schluchten, zum Ziel. Folgende kantonale Naturreservate liegen auf
           dem Gemeindegebiet von Kappel:

                       o   Dünnernlauf (Naturreservats-Nr. 6.03)

                       o   Huppergrube (Naturreservats-Nr. 7.07)

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Bericht

 2         Übersicht Naturobjekte

 2.1       Aktueller Zustand

           Die Nummerierung wurde neu nach Lebensraumtypen gegliedert. Die Objektnummern
           aus dem alten Inventar wurden zur Orientierung in der zweiten Spalte festgehalten. Die
           roten, kursiv geschriebenen Objekte sind seit 1992 weggefallen, die kursiv grün geschrie-
           benen Objekte sind neu dazugekommen, wobei die neuen Objekte teilweise auch aus
           methodischen Gründen neu sind. Details siehe Objektkartei.

           Gewässer und Feuchtstandorte

           Nr.         Alte Nr.     Objektbezeichnung          Zustand 2018 / Entwicklung

                                                               Die Dünnern ist über weite Strecken
           1.01        1.01         Dünnern
                                                               stark verbaut.

                       1.02
                                                               Der Mittelgäubach ist ausserhalb des
                                    Mittelgäubach
                                                               Sielungsgebiets wenig beeinträchtigt.
           1.02        1.03         (Neugraben, Neugraben
                                                               Innerhalb der Bauzone hingegen wird er
                                    West)
                                                               als stark beeinträchtigt eingestuft.
                       1.04

           Pionierstandorte

           Nr.         Alte Nr.     Objektbezeichnung          Zustand 2018 / Entwicklung

                                    Lagerplatz neben Unter-
           2.01        2.01                                    Ruderalstandort.
                                    werk Atel

           2.02        2.02         SBB-Nebengeleise           Ruderalstandort.

           Markante Einzelbäume / Baumgruppen

           Nr.         Alte Nr.     Objektbezeichnung          Zustand 2018 / Entwicklung

                                    2 Nussbäume, Unterdorf
           3.01        -                                       Sehr wertvolle grosse Bäume.
                                    Ost

           3.02        -            1 Linde, Unterdorf 10c     Sehr wertvoller grosser Baum.

                                    1 Linde, 1 Rosskastanie,   Sehr wertvolle grosse Linde, wertvolle
           3.03        -
                                    Unterdorf 10 und 12        Rosskastanie.

                                    Baumreihe, 1 Linde,
           3.04        -            4 Rosskastanien,           Wertvolle grosse Bäume.
                                    Unterdorf 7

           3.05        -            1 Esche, Unterdorf 14      Wertvoller grosser Baum.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                              Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                             11
Bericht

           Nr.         Alte Nr.    Objektbezeichnung           Zustand 2018 / Entwicklung

                                   1 Nussbaum,
           3.06        -                                       Wertvoller grosser Baum.
                                   Unterdorf 27

                                   2 Nussbäume,
           3.07        -           neben Hostett 5.05,         Sehr wertvolle grosse Bäume.
                                   Unterdorf 35

                                   1 Nussbaum,
           3.08        -                                       Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   Unterdorf 40

                                   2 Linden, 1 Rosskastanie,
           3.09        -                                       Erhaltenswert gemäss Zonenplan.
                                   Gemeindeverwaltung

           3.10        -           1 Linde, Mittelgäustrasse   Sehr wertvoller grosser Baum.

                                   Baumreihe, 9 Platanen,
           3.11        -                                       Erhaltenswert gemäss Zonenplan.
                                   Schulhaus / Turnhalle

                                   Baumreihe, 16 Linden,
           3.12        -                                       Wertvolle Bäume.
                                   Kindergarten / Schule

                                   1 Buche, 1 Kastanie
           3.13        -                                       Wertvolle Bäume.
                                   Spielplatz Kindergarten

                                   3 Rosskastanien,            Sehr wertvolle grosse Bäume.
           3.14        -
                                   Restaurant Pöstli

                                   5 Ahorne, Spielplatz        Wertvolle grosse Bäume.
           3.15        -
                                   hinter Restaurant Pöstli

                                   1 Nussbaum,
           3.16        -                                       Wertvoller Baum.
                                   Restaurant Frohsinn

                                   1 Kastanie,
           3.17        -                                       Wertvoller Baum.
                                   Hägendorfstrasse 1

           3.18        -           1 Kastanie, Dorfstrasse 2   Wertvoller Baum.

                                   2 Eichen (jung),
           3.19        -                                       Wertvolle Bäume.
                                   Dorfstrasse 1

           3.20        -           2 Eichen, Dachsmatt 2       Sehr wertvolle Bäume.

                                   1 Eiche,
           3.21        -                                       Erhaltenswert gemäss Zonenplan.
                                   Hägendorfstrasse

                                   Baumreihe, 4 Ahorne,
           3.22        -           Hägendorfstrasse /          Wertvolle Bäume.
                                   Kaltbachstrasse

                                   1 Nussbaum,
           3.23        -                                       Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   Kaltbachstrasse 2

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                             Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                               12
Bericht

           Nr.         Alte Nr.    Objektbezeichnung         Zustand 2018 / Entwicklung

                                   Baumgruppe, 4 Ahorne
                                   (Neupflanzungen)
           3.24        -                                     Wertvolle Bäume.
                                   Hägendorfstrasse /
                                   Rotsangelstrasse

           3.25        -           1 Linde, Mattenhof        Sehr wertvoller grosser Baum.

                                   Baumreihen, rund
           3.26        -                                     Wertvolle Bäume (Neupflanzungen).
                                   60 Birken, Lischmatt

           3.27        -           1 Linde, Lischmatt        Wertvoller grosser Baum.

                                   1 Nussbaum, Hochmatt,
           3.28        -                                     Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   Grenze Gunzgen

                                   1 Nussbaum,
           3.29        -           Mittelgäubach / Mittel-   Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   gäustrasse

                                   1 Linde, Garwiden Süd /
           3.30        -                                     Wertvoller grosser Baum.
                                   Mittelgäubach

                                   1 Birnenbaum,
           3.31        -                                     Wertvoller grosser Baum.
                                   Fülerfeld West

                                   1 Birnenbaum,
           3.32        -                                     Wertvoller grosser Baum.
                                   Fülerfeld Ost

                                   1 Linde, Gunzgertal,
           3.33        -           Boningerstrasse; bei      Sehr wertvoller Baum.
                                   Wegkreuz.

                                   Baumreihe 7 Linden,
           3.34        -                                     Sehr wertvolle grosse Bäume.
                                   Bornchrüz Nord

                                   Baumreihe, ca. 30 Nuss-
           3.35        -           bäume, Beidseitig der     Sehr wertvolle Bäume.
                                   Bornstrasse, Bornchrüz

                                   2 Baumreihen, 28 Birn-
                                   bäume (östlich), 25
           3.36        -           Kirschbäume (westlich)    Wertvolle Bäume.
                                   Brünnelistrasse Born-
                                   chrüz

                                   1 Linde, Ende Baumreihe
           3.37        -           Brünnelistrasse Born-     Wertvoller Baum.
                                   chrüz

                                   Baumreihe, 7 junge
                                   Nussbäume, 1 Eiche,       Sehr wertvolle Eiche, wertvolle Nuss-
           3.38        -
                                   Stützmauerstrasse Born-   bäume
                                   chrüz

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                            Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                              13
Bericht

           Nr.         Alte Nr.    Objektbezeichnung          Zustand 2018 / Entwicklung

                                   1 Nussbaum Stützmau-
           3.39        -                                      Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   erstrasse Bornchrüz

                                   Baumgruppe, 5 Linden,
           3.40        -           östlich und westlich von   Wertvolle Bäume (Neupflanzungen)
                                   Weg zu Bornkapelle

           3.41        -           6 Linden, Bornkapelle      Sehr wertvolle Bäume.

                                   2 Linden, Wegkreuz,
           3.42        -                                      Sehr wertvolle grosse Bäume.
                                   Borntreppe

                                   4 Nussbäume, Vorem
           3.43        -                                      Wertvolle Bäume.
                                   Ban, Stationenweg

                                   1 Nussbaum, Anfangs
           3.44        -           Hecke Mittelgäubach        Sehr wertvoller grosser Baum.
                                   Niderfeld

           Hecken / Ufergehölz / Feldgehölz

           Nr.         Alte Nr.    Objektbezeichnung          Zustand 2018 / Entwicklung

                                   Neumatt, Ufergehölz
           4.01        4.01                                   Vorhanden.
                                   Mittelgäubach

           4.02        4.02        Niderfeld Ost              Vorhanden.

           4.03        4.03        Niderfeld West             Vorhanden.

           4.04        4.04        Ufergehölz Dünnern         Vorhanden, wertvoll.

           4.05        4.05        Boningerstrasse            Baumhecke, vorhanden.

                                   Wäldchen, Kaltbachge-      Vorhanden, in AV neu als Wald klas-
           4.06        4.06
                                   biet                       siert.

           4.07        4.07        Garwiden                   Vorhanden, wertvoll.

                       4.08        SBB-Geleise                Nicht mehr vorhanden.

                                   Grundwasserpumpwerk
           4.08        4.11                                   Vorhanden, wertvoll.
                                   Zelgli

           4.09        4.09        Höchimatten / Bifang       Vorhanden, wertvoll.

           4.10        4.10        Zelglimatten               Vorhanden, wertvoll.

           4.11        4.12        Scheimatten Nord           Teilweise vorhanden.

           4.12        4.13        Scheimatten Süd            Teilweise vorhanden (lückig).

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                              Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                                  14
Bericht

           Nr.         Alte Nr.    Objektbezeichnung         Zustand 2018 / Entwicklung

                                                             Vorhanden, in AV neu als Wald klas-
           4.13        4.14        Autobahnböschung
                                                             siert.

                                                             Vorhanden, in AV neu als Wald klas-
           4.14        4.15        Lindenplatz Bornchrüz
                                                             siert.

           4.15        4.16        Bornchrüz West            Vorhanden.

                                                             Vorhanden, in AV neu als Wald klas-
           4.16        4.17        Bornchrüz Ost
                                                             siert.

                                                             Noch teilweise vorhanden, viele Teilstü-
           4.17        4.18        Bornchrüz Süd
                                                             cke auf grosser Fläche.

                                                             Nicht mehr vorhanden. Eine Ersatz-
                       4.19        Bohl                      pflanzung hat durch eine Gartenhecke
                                                             stattgefunden.

                                   Bornchrüz West, südlich
           4.18        -                                     Vorhanden, wertvoll.
                                   von Kapelle

           4.19        4.20        Fülerfeld                 Vorhanden.

           4.20        4.21        Hügiweg                   Teilweise vorhanden.

           4.21        4.22        Östlich Fülerweg          Vorhanden.

                                   Mittelgäustrasse, an
           4.22        -                                     Vorhanden, wertvoll.
                                   Grenze zu Gunzgen

           4.23        -           Höchmatt                  Vorhanden, wertvoll.

                       4.23        Condecta                  Nicht mehr vorhanden.

           4.24        -           Fuchslochstrasse          Vorhanden, wertvoll.

                       4.24        Schulhaus                 Nicht mehr vorhanden.

           4.25        -           Dorfstrasse               Vorhanden, wertvoll.

           4.26        -           Gunzgertal                Vorhanden, wertvoll.

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Bericht

           Hochstamm-Obstgärten

                                                             Zustand 2018 / Entwicklung
           Nr.         Alte Nr.     Objektbezeichnung
                                                             Entwicklung

                                    Höhliweg Südwest         Sehr wertvoll, ca. 18 Bäume mit Tot-
           5.01        5.01
                                    (Neumatt)                holz, Obst und 1 Nussbaum.

                                    Höhliweg Nordost         Sehr wertvoll, ca. 25 Bäume mit Tot-
           5.02        5.02
                                    (Neumatt)                holz, Apfel- und Zwetschgenbäume.

                                                             Sehr wertvoll, über 60 Bäume mit Tot-
           5.03        5.03         Unterdorf Nordost        holz und Jungpflanzungen, div. Obstar-
                                                             ten.

                                                             Wertvoll, ca. 20 Bäume, Obst- und
           5.04        5.04         Unterdorf Südwest
                                                             Nussbäume, Totholz und junge Bäume.

           5.05        5.05         Dorfstrasse West         Wertvoll, ca. 15 Bäume.

                                                             Schlechter Zustand, sie wurde bereits
           5.06        5.06         Mittelgäustrasse         teilweise überbaut. Eine Überbauung
                                                             für diese Fläche ist geplant.

                       5.07         Scheimatten Ost          Überbaut.

                                                             Nur noch teilweise vorhanden, grosse
           5.07        5.08         Bornchrüz
                                                             Fläche.

                                                             Sehr wertvoll, grosse 3-teilige Hostett:
           5.08        -            Fülerfeld                rund 25 Nussbäume und rund 35 Obst-
                                                             bäume, Neupflanzungen.

                                                             Sehr wertvoll, 22 Bäume, Kirschen,
           5.09        -            Hügiacker
                                                             keine Neupflanzungen.

           Artenreiches Dauergrünland

           Im Naturinventar aus dem Jahr 1992 wurde eine Fläche unter der Rubrik Artenreiches
           Dauergrünland kartiert. Es handelt sich dabei um eine Wiese beim Unterwerk Atel im
           Gebiet Brunmatt. Diese Fläche ist heute im GELAN als extensiv genutzte Wiese mit Quali-
           tätsstufe I gemeldet. Das heisst, sie ist als sogenannte Biodiversitätsförderfläche gemel-
           det. Auf dem Gemeindegebiet von Kappel befinden sich zahlreiche weitere extensiv ge-
           nutzte Wiesen, die gemäss DZV Qualitätsstufe I aufweisen. Vereinzelte Flächen weisen
           nach DZV Qualitätsstufe II auf, was auf eine besondere Artenvielfalt hindeutet. Insbeson-
           dere das Gebiet «Bornchrüz» ist sehr wertvoll.

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Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                                  16
Bericht

 2.2       Gesamtbilanz nach Lebensraumtypen

           Gewässer und Feuchtstandorte (1.xx)

           Bei den Gewässern hat sich die Situation im Vergleich zu 1992 wenig verändert, da diese
           gesetzlich geschützt sind und mit dem Unterhaltskonzept Gewässer aus dem Jahr 2005,
           rev. 2007 (Ernst Pfister AG, Ingenieurbüro, Olten) eine wertvolle Grundlage für den sach-
           gerechten Unterhalt besteht. Aufgrund von methodischen Unterschieden wurden die
           Bäche nicht gleich aufgenommen, wie im Naturinventar 1992. Der Natürlichkeitsgrad
           oder die „Ökomorphologie“ der Gewässer wird folgendermassen beschrieben:

           Dünnern
           stark beeinträchtig     Westlicher Teil, Gebiet Höchmatt
           naturfremd, künstlich   Restlicher Teil, ab Siedlungsrand
           Mittelgäubach
           wenig beeinträchtigt    Ausserhalb Siedlungsgebiet, kleinere Abschnitte im Siedlungsgebiet
           naturfremd, künstlich   Siedlungsgebiet (mit wenigen Ausnahmen)
           Der Mittelgäubach wurde inzwischen revitalisiert. Die Ausführung hat im Jahr 2006 statt-
           gefunden.

           Pionierstandorte (2.xx)

           Die Pionierfläche dient heute als Lagerplatz. Die Fläche im Bereich der SBB-Nebengeleise
           weist weiterhin den Charakter eines Pionierstandorts mit typischer Vegetation von Ru-
           deralflächen auf.

           Markante Einzelbäume (3.xx)

           Die markanten Einzelbäume wurden im Naturinventar 1992 nicht aufgenommen. Daher
           kann die Entwicklung nicht beurteilt werden. Für das aktuelle Naturinventar wurden die
           Bäume, welche im Bauzonen- und im Gesamtplan eingetragen sind, berücksichtigt und
           weitere wertvolle Objekte aufgenommen. Im aktualisierten Naturinventar sind 44 Stand-
           orte von markanten Einzelbäumen dokumentiert. Vor allem in den Gebieten «Born-
           chrüz», «Lischmatt», im «Unterdorf» sowie entlang der Hägendorfstrasse existieren etli-
           che markante Bäume. Diese haben eine wichtige Funktion für das Dorf- und das Land-
           schaftsbild.

           Hecken, Feld- und Ufergehölze (4.xx)

           Die Hecken, Feld- und Ufergehölze konnten weitgehend erhalten werden, was aufgrund
           des strengen Schutzes durch das Natur- und Heimatschutzgesetz nicht erstaunt. Aktuell
           sind im Naturinventar 26 Hecken, Feld- und Ufergehölze dokumentiert. Die meisten He-
           cken weisen eine gute Struktur und einen artenreichen Krautsaum auf (teilweise auch nur
           einseitig). Hecken sind bedeutende, das Landschaftsbild insbesondere entlang der Ge-
           wässer prägende Naturobjekte in Kappel. Sie weisen wichtige vernetzende Funktionen
           auf.

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Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                            17
Bericht

           Hochstamm-Obstgärten (Hostetten) (5.xx)

           Hochstamm-Obstgärten (Hostetten) sind mit aktuell 9 Objekten immer noch ein gut ver-
           tretener Lebensraumtyp. Seit 1992 ist ein Objekt verschwunden und ein zweites Objekt
           wird in absehbarer Zeit verschwinden (Objekt 5.06). Hauptgrund für diese Rückgänge ist
           die Bautätigkeit. Die geringe Wirtschaftlichkeit der Hochstammobstbäume, weil die Ernte
           aufwendig ist und der Aufwand für die Baumpflege ungenügend entschädigt wird, ist ein
           Gefährdungsgrund für die noch bestehenden Hochstammobstbäume.

           Die Obstgärten in den Gebieten «Hügiacker» und «Fülerfeld» wurden neu im Naturinven-
           tar aufgenommen.

           Viele bestehende Hochstamm-Obstgärten werden nach wie vor vorbildlich gepflegt und
           mit Neupflanzungen ergänzt. Die Zahl der Hochstammbäume verringerte sich seit 1992,
           wobei die genaue Anzahl nicht angegeben werden kann, weil von früher keine Hoch-
           stamm-Obstgärten Angaben vorliegen. Zur Erhaltung der bestehenden Hochstamm-
           Obstgärten sind besondere Anstrengungen der Gemeinde nötig.

           Die Hochstamm-Obstgärten im Gebiet «Höhliweg» (Neumatt) sind sehr wertvoll und
           sollten erhalten werden.

           Artenreiche Wiesen

           Kappel hat einige bedeutende gehölzfreie Flächen, welche im Naturinventar 1992 nicht
           erfasst wurden. Die artenreichen extensiv genutzten Wiesen mit Qualitätsstufe I (BFF I),
           resp. jene mit Qualitätsstufe II (BFF II) (mindestens sechs vorhandene Kennarten) wurden
           im aktuellen Inventar berücksichtigt. Artenreiche Wiesen bieten einen sehr wichtigen
           Lebensraumtyp für zahlreiche Tiere und Pflanzen.

           Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland

           Die Buntbrache im Gebiet Lischmatt bereichert im Ackerbaugebiet das Landschaftsbild
           und bietet einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren wertvollen Lebensraum. Ausserdem
           verbessern Brachen dank der Bodenruhe die Fruchtfolge und tragen zur Nützlingsförde-
           rung bei. Brachen werden nur für wenige Jahre angelegt, sie sind jedoch wichtig als Tritt-
           steine für die Vernetzung von Lebensräumen. Bei Brachen handelt es sich um mehrjährige
           mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen und Streifen auf dem Ackerland. Damit
           Brachen ihre Funktion erfüllen können, braucht es eine sorgfältige Standortwahl und eine
           fachgerechte Pflege.

           Naturnahe Gärten und öffentliche Anlagen

           Kappel weist einen grossen Anteil an Einfamilienhäusern mit Gärten auf. Private Gärten
           wurden im Naturinventar jedoch nicht erhoben – analog dem letzten Naturinventar. Mit
           einer naturnahen und standortgerechten Gartengestaltung kann ein wichtiger Beitrag zur
           ökologischen Situation beigetragen werden. Die Vorbildfunktion der Gemeinde ist bei der
           naturnahen Gestaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen wichtig.

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Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                             18
Bericht

 2.3       Allgemeine Entwicklung

           Von den 39 (ohne Waldränder) im Naturinventar 1992 aufgenommenen Objekten sind
           insgesamt 5 Objekte weggefallen, da sie entfernt, überbaut oder bezüglich der Fläche
           reduziert wurden. Im Siedlungsraum hat die Fläche der Lebensräume im Vergleich zu
           1992 vor allem aufgrund der Bautätigkeit abgenommen. Die deutlichste Abnahme so-
           wohl bezüglich der Quantität wie auch der Qualität ist bei den Hecken (vier Objekte)
           festzustellen. Ein Hochstamm-Obstgarten wurde überbaut. Bei den Gewässern wurde der
           Mittelgäubach im alten Inventar in drei Abschnitte unterteilt. Aktuell wird er nur noch als
           ein Gesamtobjekt dargestellt.

           Einige Objekte konnten neu aufgenommen werden, wobei der Grossteil der neu
           erfassten Objekte aufgrund von methodischen Änderungen bei der Inventarisierung oder
           nicht Berücksichtigung im Naturinventar 1992 begründet und nicht neu entstanden ist. Es
           handelt sich hierbei vor allem um 44 Einzelbaum-Objekte mit einem oder mehreren Bäu-
           men. Erfreulich sind 2 neue Hochstamm-Obstgärten. Es wurden auch 6 neue Hecken,
           Feld- und Ufergehölze aufgenommen, welche im alten Inventar nicht berücksichtigt wur-
           den. Neu aufgenommen wurden ausserdem die Wiesen, aufgeteilt in Wiesen der Quali-
           tätsstufe I und II nach DZV. Diese Objekte sind im Plan nicht nummeriert.

           Somit umfasst das aktuelle Naturinventar von Kappel insgesamt 83 Naturobjekte.

           Der Zustand von Natur und Landschaft ausserhalb des Siedlungsgebietes kann als gut bis
           sehr gut beurteilt werden. Es konnten zusätzliche Naturobjekte verzeichnet werden. Auf-
           grund der positiven Entwicklung in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Richtung
           Ökologisierung konnten einige Wiesen neu aufgenommen werden. Die Qualität und die
           Anzahl der Objekte bieten gute Voraussetzungen für die Entwicklung von wertvollen
           Lebensgemeinschaften. Auch die Verteilung der Flächen ermöglicht eine funktionsfähige
           Vernetzung der Lebensräume und erleichtert dadurch den Austausch unter den Biotopen.

           Besonders erwähnenswert ist das Gebiet «Bornchrüz» mit den vielen extensiv genutzten
           Wiesen mit Qualitätsstufe II gemäss DZV, den Obstbäumen und Einzelbäumen sowie den
           Hecken.

           Zahlreiche Gehölze (Hecken, Feld- Ufergehölze, Hochstamm-Obstgärten) tragen zur gu-
           ten Vernetzung des Naturraumes bei und sind prägende Elemente für das Dorf- und
           Landschaftsbild von Kappel. Insbesondere in den Gebieten «Lischmatt» und «Bornchrüz»
           sowie im «Unterdorf» kommen Hecken und Hochstamm-Obstgärten vor.

           Bezüglich der Qualität der Naturobjekte wurden bei den Hecken und Gewässern nur
           geringe Veränderungen festgestellt, da diese durch das Natur- und Heimatschutzgesetz
           einen strengen Schutz geniessen. Andererseits kann bei den Wiesenflächen eine deutliche
           Qualitätsverbesserung beobachtet werden.

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Bericht

 3         Naturkonzept zur Erhaltung und Aufwertung
           der wertvollen Flächen

 3.1       Aufwertungsmöglichkeiten

           Gewässer

           Gewässer samt den Ufergehölzen befinden sich generell in einem guten Zustand. Diesen
           gilt es durch gezielte Unterhaltsmassnahmen zu erhalten. Die sehr dichten Ufergehölze
           entlang gewisser Bachabschnitte sollen zugunsten von offenen Abschnitten mit Bach-
           staudenfluren ausgedünnt werden. Für Hinweise über den Zustand der Bäche und deren
           Pflege siehe Unterhaltskonzept Bäche. Ein gutes Beispiel mit vielfältiger Ufervegetation ist
           der Mittelgäubach.

           Die Gewässer haben eine wichtige Bedeutung für die Längsvernetzung (v.a. Ost-West).
           Sie bieten verschiedenen Tierarten wie der Ringelnatter, div. Amphibien, Libellen,
           Kleinsäugetieren (Hermelin, Biber) und Vögeln wertvollen Lebensraum und Nahrungs-
           platz.

           Die Revitalisierungsarbeiten am Mittelgäubach haben das Siedlungsgebiet aufgewertet
           und einen ökologischen Mehrwert geschaffen. Der Unterhalt soll gemäss Konzept wei-
           tergeführt werden.

           Wiesen und Ackerland

           Die Vegetation der Wiesenflächen kann als gut bezeichnet werden – hier ist in den letz-
           ten Jahren zudem eine positive Entwicklung der Pflanzenbestände in Richtung grössere
           Artenvielfalt feststellbar. Einige Flächen, welche als Biodiversitätsförderflächen bewirt-
           schaftet werden, weisen Qualitätsstufe II nach DZV auf resp. sind im Vernetzungspro-
           jekt (VP) Landumlegung Region Olten (LRO) (ab 2019 VP Olten-Gösgen-Gäu (OGG)) an-
           gemeldet.

           Wertvolle Grünflächen im Siedlungsgebiet sollen möglichst erhalten und unverbaut blei-
           ben.

           Ungemähte Wiesenstreifen sowie Bunt- und Rotationsbrachen werten das Ackerland
           optisch auf und bringen einen ökologischen Mehrwert. Brachen sind mehrjährige mit
           einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen und Streifen auf dem Ackerland. Damit
           Brachen ihre Funktion erfüllen können, braucht es eine sorgfältige Standortwahl und eine
           fachgerechte Pflege. Die bunten Brachen bereichern das Landschaftsbild und sie bieten
           einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren wertvollen Lebensraum. Ausserdem verbessern sie
           dank der Bodenruhe die Fruchtfolge und tragen zur Nützlingsförderung bei. Brachen
           werden nur für wenige Jahre angelegt, sie sind jedoch wichtig für die Vernetzung von
           Lebensräumen.

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Bericht

           Hecken, Ufer- und Feldgehölze

           Hecken sind bedeutende Naturelemente, welche das Landschaftsbild prägen. Die Gehölze
           weisen zudem eine wichtige vernetzende Funktion auf.

           Bei den Gehölzen ist vermehrt auf die Entwicklung eines Krautsaums zu achten. Insbe-
           sondere an Stellen, wo die Gehölze an Wiesen oder andere Grünflächen grenzen, sollte
           ein gestufter Übergang mit einem extensiven Wiesenstreifen geschaffen werden. Ein
           möglichst breiter Streifen sollte jährlich nur einmal im Spätsommer gemäht werden.

           Bei der Heckenpflege sollten vorwiegend langsam wachsende Arten und Dornengehölze
           geschont werden, um ihren Anteil zu erhöhen. Schnellwüchsige Arten, wie Hasel, Esche,
           Ahorn, Erle, Hartriegel und Buche sollen abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden
           (Fenster).

           Hochstamm-Obstgärten

           Die Anzahl der Hochstamm-Obstbäume hat sich in den letzten Jahrzehnten stark vermin-
           dert. Grund dafür ist, dass die Nutzung der Hochstamm-Obstbäume wirtschaftlich nicht
           lohnenswert ist und der Aufwand für die Baumpflege nicht ausreichend entschädigt wird.
           Die bestehenden Hochstamm-Obstgärten sollten erhalten werden, da sie eine wichtige
           Funktion für das Dorf- und Landschaftsbild haben. Beim Ersetzen von alten Bäumen sollte
           darauf geachtet werden, dass die Verjüngung schrittweise erfolgt, d.h. Remontage der
           Jungbäume bevor die alten Bäume gefällt werden. Dadurch bleibt die ökologische Funk-
           tion der Obstgärten erhalten. Die Verwertung des Obstes von Hochstamm-Obstbäumen
           sollte durch die Gemeinde mit geeigneten Massnahmen gefördert werden (z.B. Mosttag,
           Weiterführung und Organisation von Baumschnittkursen, Einbezug der Landwirtschaft
           usw.). Durch Wegfall entstandene Lücken sollen mit Neupflanzungen ergänzt werden.

           Markante Einzelbäume

           Die markanten Einzelbäume erfüllen eine prägende Funktion für das Dorf- und Land-
           schaftsbild. Die Erhaltung und Ergänzung ist ein wichtiger Bestandteil der Aufwertung
           von Natur und Landschaft.

           Vernetzung

           Grundsätzlich ist bei der Aufwertung und Neugestaltung von Naturobjekten auf deren
           Vernetzung mit anderen naturnahen Lebensräumen zu achten. Mit den Bachläufen und
           den Hecken verfügt Kappel über eine Vielfalt linearer Lebensräume mit Vernetzungspo-
           tenzial. Die Vernetzung der naturnahen Lebensräume in der landwirtschaftlichen Nutzflä-
           che wird über das „Vernetzungsprojekt LRO“ nach der Direktzahlungsverordnung weiter
           gefördert (künftig Trägerschaft OGG). Um Vernetzungsbeiträge beziehen zu können,
           müssen pro Fläche zusätzliche Massnahmen erfüllt werden. Bei den Wiesentypen ist der
           Verzicht auf den Mähaufbereiter und das Verscheuchen von Wildtieren vor der Mahd
           (Verblenden) obligatorisch. Zudem muss eine weitere Massnahme, wie beispielsweise der
           Rückzugsstreifen, die Wahl des flexiblen Schnittzeitpunktes oder das Anlegen von Klein-

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Bericht

           strukturen wie Ast- und Steinhaufen ausgewählt werden. Bei den Bäumen wird das Auf-
           hängen von Nistkästen vorgeschrieben.

           Wildtierkorridore

           Im Bereich des Wildtierkorridors SO 28 «Stierenbaan» sollen ergänzend zu den bereits
           vorhandenen Feldgehölzen und Hecken vermehrt Leitstrukturen, sogenannte Trittsteine
           angelegt werden. Trittsteine können Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen sein, aber
           auch Bunt- und Rotationsbrachen. Säume und Blühstreifen auf Ackerland sowie Einzelbü-
           sche sind ebenfalls wertvolle Objekte im intensiv genutzten Landwirtschaftsgebiet. Opti-
           mal wären Trittsteine in einem max. Abstand von 150-200 Meter.

           Der Wildtierkorridor SO 29 «Rickenbach» ist gemäss kantonalem Richtplan nicht mehr
           sanierbar, weshalb auf weitere Aufwertungsmassnahmen verzichtet werden kann.

           Naturgärten und naturnahe öffentliche Anlagen

           Naturgärten wurden im aktuellen Inventar nicht erhoben. Es ist jedoch zu betonen, dass
           eine naturnahe Gartengestaltung die Qualität der Lebensräume im Siedlungsgebiet ver-
           bessert. Die Idee der Naturgärten soll bei der Bevölkerung gefördert und verbreitet wer-
           den, denn sie sind wichtige Kleinlebensräume und dienen als Trittsteine. Durch die natur-
           nahe Gestaltung der öffentlichen Anlagen kann die Gemeinde eine Vorbildfunktion erfül-
           len. Ausserdem kann die Gemeinde die Idee bei Privaten weiter fördern, indem Merkblät-
           ter verteilt, Kurse angeboten, Praxistipps abgegeben und wo möglich Pflanzenverteilakti-
           onen durchgeführt werden. Im Anhang IV sind einige Praxistipps aufgelistet. Insbesonde-
           re soll auf das Pflanzen von Neophyten verzichtet werden. Einheimische und standortge-
           rechte Sträucher und Stauden sind zu empfehlen. Neophyten sind fachgerecht zu entfer-
           nen.

 3.2       Schutzphilosophie

           Das Naturinventar dient u.a. als Grundlage für die laufende Ortsplanungsrevision. Mit
           einer zweckmässigen Nutzungsplanung sollen die Natur- und Landschaftsobjekte sowie
           das Landschaftsbild langfristig erhalten und aufgewertet werden. Die Naturschutzmass-
           nahmen sind aufgeteilt auf die hoheitliche Festlegung von Naturschutzgebieten (kantona-
           le Schutzgebiete gem. Richtplan) und den vertraglichen Naturschutz über Bewirtschaf-
           tungsvereinbarungen.

           Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen wertvolle Flächen auf kommunaler Ebene
           geschützt werden. Wertvolle Hochstamm-Obstgärten zum Beispiel können durch die
           «kommunale Hofstattzone» vor Überbauungen geschützt werden.

           Daneben soll der Erhalt und die angepasste Bewirtschaftung der übrigen wertvollen Le-
           bensräume, insbesondere Hecken, Wiesen und Weiden, über Bewirtschaftungsverträge
           (Bund und Kanton) sichergestellt werden. Dieses erfolgreiche Modell mit einer Mischung
           von hoheitlichen und vertraglichen Naturschutzbestrebungen soll in Kappel auch künftig
           weitergeführt werden.

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Bericht

           Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen besteht bei den Hochstamm-Obstgärten,
           indem dieser Lebensraum ganzheitlich anzugehen ist. Neben raumplanerischen Vorkeh-
           rungen sollen auch die Pflege und die Vermarktung der Produkte durch die Gemeinde
           unterstützt werden.

 3.3       Umsetzung in der Ortsplanungsrevision

           Die Naturobjekte im Siedlungsraum stellen teilweise isolierte Restflächen dar, die im
           Rahmen der Ortsplanungsrevision erhalten und ergänzt werden sollen. Mit folgenden
           raumplanerischen Massnahmen sollen wertvolle Objekte erhalten werden:

           Kommunale Uferschutzzonen

           Der nach Gesetz geforderte Gewässerraum wird über die «kommunalen Uferschutzzo-
           nen» oder «Gewässerbaulinien» erhalten. Bei allen öffentlichen Gewässern sollen Ufer-
           schutzzonen / Gewässerbaulinien gemäss dem geforderten Gewässerraum ausgeschieden
           werden. Das Gewässerschutzgesetz GSchG Art. 36a dient dabei als gesetzliche Grundla-
           ge. Die Gewässer werden dazu abschnittsweise beurteilt.

           Markante Einzelbäume

           Die im Gesamtplan aufgeführten Einzelbäume wurden überprüft und aktualisiert. Auf-
           grund des Naturinventars wird der Gemeinde Kappel empfohlen, sämtliche Objekte, die
           bisher in den Zonenplänen als erhaltenswert eingestuft waren, als «geschützte Einzel-
           bäume» in die Nutzungspläne aufzunehmen. Zusätzlich sollen alle sehr wertvollen Objek-
           te als «geschützte Einzelbäume» in die Nutzungspläne aufgenommen werden. Der Um-
           gang mit geschützten Einzelbäumen ist in den Zonenvorschriften festzulegen. Als sehr
           wertvoll werden folgende Objekte bezeichnet:

                       o   Nr. 3.01 2 Nussbäume
                       o   Nr. 3.02 1 Linde
                       o   Nr. 3.03 1 Linde / 1 Rosskastanie
                       o   Nr. 3.07 2 Nussbäume
                       o   Nr. 3.08 1 Nussbaum
                       o   Nr. 3.10 1 Linde
                       o   Nr. 3.14 3 Rosskastanien
                       o   Nr. 3.20 2 Eichen
                       o   Nr. 3.23 1 Nussbaum
                       o   Nr. 3.25 1 Linde
                       o   Nr. 3.28 1 Nussbaum
                       o   Nr. 3.29 1 Nussbaum
                       o   Nr. 3.33 1 Linde
                       o   Nr. 3.34 7 Linden
                       o   Nr. 3.35 Nussbäume
                       o   Nr. 3.38 7 Nussbäume, 1 Eiche

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Bericht

                         o   Nr. 3.39 1 Nussbaum
                         o   Nr. 3.41 6 Linden
                         o   Nr. 3.42 2 Linden
                         o   Nr. 3.44 1 Nussbaum

           Kommunale Hofstattzone

           Diese beinhaltet ausgewählte Hochstamm-Obstgärten «Hostetten» ausserhalb der
           Bauzone, welche vor einer Überbauung geschützt werden sollen. Die kommunale Hof-
           stattzone bezweckt die Erhaltung und Aufwertung des Baumbestandes als prägendes
           Element des Dorf- und Landschaftsbildes und wertvollen Lebensraum.

           Die Nutzung und die besonderen Bestimmungen sind im Zonenreglement aufzuzeigen.

           Weitere Detailabklärungen erfolgen in der Ortsplanungskommission.

           Das primäre Ziel muss sein, den Baumbestand zu erhalten. Für die Pflege, die Ernte sowie
           Ergänzungspflanzungen können die Gemeinde sowie der örtliche Obst- und Gartenbau-
           verein Hilfe leisten.

           Hecken und Gewässer

           Hecken und Gewässer sind gesetzlich geschützt, daher sind für deren Schutz im Rahmen
           der Ortsplanungsrevision keine besonderen Massnahmen notwendig. Sie werden im Nut-
           zungsplan ausgewiesen und die Gemeinde, resp. Baubehörde ist für den Vollzug zustän-
           dig. Künftig ist dem Vollzug besondere Beachtung zu schenken.

           Innerhalb der Bauzone erfolgt im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Heckenfeststel-
           lung gemäss kantonaler Richtlinie.

           Kommunale Landschaftsschutzzone

           Um die nicht bebauten Landschaftskammern als prägende Elemente des Landschaftsbil-
           des zu erhalten, wird empfohlen, die kommunale Landschaftsschutzzone, deren Nutzung
           und Vereinbarung im Zonenreglement festgehalten wird, im westlichen Gemeindegebiet
           zu erhalten. Landschaftsveränderte Massnahmen wie Bauten, Terrainveränderungen und
           Entwässerungen sind nicht oder nur in Ausnahmefällen erlaubt. Typische Landschafts-
           elemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Bachläufe usw. sind zu erhalten und zu fördern,
           resp. bei Wegfall zu ersetzen.

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Bericht

           Bearbeitungsteam
           Projektleitung:                Martin Huber, Dipl. Biologe

           Bearbeitung:                   Chantal Büttiker, BSc FH in Umweltingenieurwesen

                                          Amena Schwabe, Werkstudentin, Uni BSc Geographie

           Biberist, 15.05.2020

           BSB + Partner, Ingenieure und Planer

           Chantal Büttiker

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Bericht

           Anhang I         Fotodokumentation
           Separate Datei

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Bericht

           Anhang II Verordnung über die Direktzahlungen an die Land-
             wirtschaft
           3. Kapitel: Biodiversitätsbeiträge

           https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20130216/index.html

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Bericht

           Anhang III Biodiversitätsförderflächen (BFF), Zeigerpflanzen Wie-
             sen, Alpennordseite

           Das illustrierte Merkblatt stellt alle Zeigerarten und Zeigerartengruppen des Beurteilungs-
           schlüssels für extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie Streueflächen der Qua-
           litätsstufe II gemäss DZV vor. Jede Pflanze ist mit einfachen Erkennungsmerkmalen be-
           schrieben, was die Bestimmung der Arten im Feld, mit etwas Übung, für jedermann mög-
           lich macht. Das Dokument beinhaltet ebenfalls eine zusammenfassende Liste der Arten
           auf Deutsch und mit wissenschaftlichem Namen. Das vorliegende Dokument beinhaltet
           die für die Alpennordseite gültigen Zeigerpflanzen.

           https://www.agridea.ch/de/publikationen/publikationen/umwelt-natur-
           landschaft/beitraege-und-bedingungen-im-oekoausgleich/zeigerpflanzen-wiesen-oeqv-
           alpennordseite/

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Bericht

           Anhang IV Tipps für eine naturnahe Gartengestaltung

           Grundsätze:

                  Nur Problempflanzen jäten
                  Keinen Kunstdünger verwenden, sondern Schnittgut und Kompost
                  Keine chemischen Herbizide und Insektizide verwenden
                  Grünflächen nicht zu tief mähen (mind. 5 cm Messerhöhe)
                  Einheimische und standortgerechte Pflanzen verwenden und keine exotischen
                   Ziersträucher (Thuja, Cotoneaster, Sommerflieder, Robinie, Kirschlorbeer usw.)
                   pflanzen
                  Regelmässige    Kontrolle    auf   invasive   Neophyten    (Ambrosia,      Japan-
                   Staudenknöterich) durchführen
                  Verschiedene Kleinstrukturen anlegen (Ast- und Steinhaufen, Wildbienen-
                   Nisthilfen)
                  Natürliche Baumaterialien verwenden (Mauern, Plätze, Böschungen)
                  Flächen und Fugen unversiegelt lassen (Kiesflächen, Trockenmauern, usw.)
                  Nutzflächen als wasserdurchlässige Sickerflächen anlegen (Schotterrasen, Mergel,
                   Rasengittersteine, Pflastersteine mit Rasenfugen usw.)

           Folgende Massnahmen fördern ökologisch wertvolle Lebensräume im Garten:

                  Hochstamm-Obstbäume und markante Einzelbäume (Obst, Nuss, Edelkas-
                   tanie, Eiche, Linde, Ahorn etc.)
                       o Je älter und grösser, desto wertvoller
                       o Tote Äste am Baum belassen
                       o Höhlen und Nistkästen als Nistplätze
                  Hecken
                       o Artenvielfalt schaffen, Dornensträucher fördern (Weissdorn, Schwarz-
                           dorn, Heckenrose, etc.)
                       o Schnellwüchsige Arten (Hasel, Esche, Ahorn, Hartriegel) selektiv zurück-
                           schneiden
                       o Totholz in Hecke belassen und Asthaufen anbringen
                       o Begleitender Krautsaum (Wiesenstreifen)
                  Blumenwiese (wenig begangen)
                       o 1-3-mal jährlich mähen (Blumen absamen lassen)
                       o Nicht düngen
                       o Schnittgut kompostieren
                  Blumenrasen (viel begangen)
                       o Alle 3-8 Wochen mähen
                       o Nicht düngen
                       o Schnittgut kompostieren
                  Ruderalstandorte (sonnig, nährstoffarme Kies-/Rohbodenflächen)
                       o Nicht düngen
                       o Gehölzaufwuchs entfernen
                       o Regelmässige Kontrolle auf Problempflanzen
                  Feuchtbiotope
                       o Einheimische Bepflanzung
                       o Keine Tiere (Molche, Frösche, Laich) ansiedeln
                       o Fische nur in grossen Teichen halten

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                         Rev. 4, 15.05.2020
Naturinventar und –konzept Kappel 2018                                                   29
Bericht

                  Hochstaudenfluren (schattige, nährstoffreiche Feuchtstandorte)
                       o Nicht düngen
                       o Alle 2 Jahre im Herbst mähen
                  Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufe, Trockenmauern)
                       o An sonnigen, ungestörten Standorten anlegen
                       o Verbindung mit anderen Lebensräumen sicherstellen (z.B. am Hecken-
                           rand)
                       o Asthaufen oberflächig mit Dornensträuchern schützen (Katzen!)
                  Kompostplatz
                       o Sammelstelle für Grünmaterial, wie Schnittgut und Küchenabfälle

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                   Rev. 4, 15.05.2020
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