Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon

Bericht zum Konzept
                             Konzept zur Anordnung
                             höherer Häuser und
17. Mai 2021

Änderungen gegenüber
der Fassung vom 15. April
2019 (öffentliche Auflage)
                             Hochhäuser
sind blau hinterlegt
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
                                                      Inhaltsverzeichnis
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                      1   Einleitung                                                  3
                                                      1.1 Anlass                                                      3
                                                      1.2 Aufbau                                                      3

                                                      2      Grundlagen                                               4
                                                      2.1    Gesetzliche Definition                                   4
                                                      2.2    Veröffentlichungen                                       5
                                                      2.3    (Hochhaus-) Studien                                      7
                                                      2.4    Vorgelagerte Studien                                     9

                                                      3      Analyse                                                11
                                                      3.1    Ansatz | Methodik                                      11
                                                      3.2    Standortkriterien                                      11
                                                      3.3    Ausschlussgebiete                                      13
                                                      3.4    Standortuntersuchung Stadt Arbon                       15
                                                      3.5    Stadtspezifische Anforderungen | Kriterien             16
                                                      3.6    Standorteignung                                        19

                                                      4      Erläuterung des Konzepts                               21
                                                      4.1    Bestandteile des Konzepts                              21
                                                      4.2    Nachweise                                              23
                                                      4.3    Verfahren                                              24

                                                      5      Anordnungsgebiete                                      26
                                                      5.1    Ecke St. Gallerstrasse – Bahnhofstrasse (UBS)          26
                                                      5.2    Metropol | Riva                                        29
                                                      5.3    Stadtmitte                                             33
                                                      5.4    Novaseta                                               37
                                                      5.5    Saurer WerkZwei                                        40
                                                      5.6    Rosengarten                                            43
                                                      5.7    Rebhaldenstrasse                                       46
                                                      5.8    Schützenwiese | Saurer Hochhaus                        49
                                                      5.9    Grossenbacherhaus                                      52
                                                      5.10   Seegarten                                              55
                                                      5.11   Romanshornerstrasse                                    58

                                                      © Strittmatter Partner AG                  St. Gallen, 17. Mai 2021   Seite 2
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
                                                      1 Einleitung
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              1.1 Anlass                              Mit der durch die Raumplanung angestrebten Verdichtung von bestehenden
                                                      Bauzonen und der Renaissance des Hochhauses werden im Rahmen von Areal-
                                                      entwicklungen zunehmend höhere Bauweisen vorgeschlagen, als dies die allge-
                                                      meinen Regelbauvorschriften zulassen.
                                                          Die neue Planungs- und Baugesetzgebung des Kantons Thurgau trat An-
                                                      fang 2013 in Kraft. Somit müssen sich neue Projekte nach diesen Gesetzesvor-
                                                      schriften richten. In diesem Rahmen muss der Blick allerdings weiter gehen. Zu-
                                                      dem sind 2016 die Brandschutzvorschriften angepasst worden; dies hat dazu
                                                      geführt, dass die Grenze zwischen höherem Haus und Hochhaus von 25 m auf
                                                      30 m Gesamthöhe verschoben wurde (§ 38 PBV).
                                                          Aktuell liegt der Stadt Arbon die Machbarkeitsstudie eines Hochhauses
                                                      (Riva) auf dem Areal Metropol vor. Unmittelbar an der südlichen Gemeinde-
                                                      grenze ist geplant, das Hochhaus Terra Nova auf Steinacher Gemeindegebiet
                                                      zu erstellen. Zudem sind weitere Planungen am Laufen, speziell im Zentrums-
                                                      gebiet um den neuen Bahn- und Bushof, welche zum Teil höhere Häuser vorse-
                                                      hen.

              1.2 Aufbau                              1.2.1 Grundlagen
                                                      Das vorliegende Konzept baut auf den vorhergehenden Arbeiten aus den Jah-
                                                      ren 2012 und 2014 auf. Im Wesentlichen werden die erarbeiteten Inhalte auf
                                                      die neuen gesetzlichen Vorgaben, die geänderte Verordnung zum Planungs-
                                                      und Baugesetz (PBV) und das revidierte Baureglement, angepasst. Die Analyse
                                                      entspricht weitgehend dem Leitfaden aus dem Jahr 2014. Dieser wurde den
                                                      heutigen Sichtweisen und die Karteninhalte wurden der heutigen Situation an-
                                                      gepasst.

                                                      1.2.2 Inhalte
                                                      Das Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser ist ein Bestand-
                                                      teil der Nutzungsplanung. Das Konzept kann, unter Einhaltung der gestellten
                                                      Anforderungen, höhere Häuser oder Hochhäuser zulassen. Die Bedingungen
                                                      stellen sicher, dass das Ergebnis städtebaulich verträglich und architektonisch
                                                      hochwertig ist. Sie müssen zwingend in einem Gestaltungsplanverfahren um-
                                                      gesetzt werden.
                                                           Dieser Bericht setzt für die Anordnungsgebiete (in Kap. 5) die städtebauli-
                                                      che Begründung, die Voraussetzungen der Nutzungsplanung sowie die Anfor-
                                                      derungen an den Gestaltungsplan fest.

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
                                                      2 Grundlagen
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              2.1 Gesetzliche Definition              2.1.1 Kanton

                                                      PGB
                                                      Das Planungs- und Baugesetz definiert auf kantonaler Gesetzesebene die
                                                      rechtliche Grundlage für höhere Häuser (hH) und Hochhäuser (HH) (§ 18).
                                                      Grundsätzlich unterstehen Planungsvorhaben, welche per gesetzliche Defini-
                                                      tion als hH oder HH gelten, der Gestaltungsplanpflicht mit fakultativem Refe-
                                                      rendum (§ 72).
                                                          Darüber hinaus werden gemäss Erläuterungen zum Planungs- und Bauge-
                                                      setz (Kap. 4.3.4) für den Bau von höheren Häusern und Hochhäusern «eine de-
                                                      taillierte Begründung» sowie das Darlegen der «städte- und ortsbaulichen Fra-
                                                      gen in einem entsprechenden Konzept» gefordert.

                                                      PBV
                                                      In § 38 definiert die Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Bau-
                                                      gesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der
                                                      Baubegriffe Thurgau (10. März 2018) neu höhere Häuser und Hochhäuser:
                                                       – Höhere Häuser sind Gebäude, welche das Höhenmass der Regelbauwei-
                                                           se um mehr als 3.20 m oder um mehr als ein Vollgeschoss überschreiten
                                                           und eine Gesamthöhe von mindestens 17 m und maximal 30 m einhalten.
                                                       – Hochhäuser sind Gebäude, deren Gesamthöhe 30 m überschreitet

                                                      2.1.2 Stadt

                                                      Richtplan
                                                      Das Konzept zur Anordnung höherer Häuser ist zusammen mit den Gebieten
                                                      von öffentlichem Interesse im kommunalen Richtplan zu betrachten (S 2). In
                                                      den Gebieten von öffentlichem Interesse sind die Entwicklungsziele für alle Ge-
                                                      biete aus dem vorliegenden Konzept definiert. Ausgenommen sind bereits be-
                                                      baute Gebiete, in welchen in absehbarer Zeit keine Veränderungen anstehen.

                                                      Baureglement
                                                      Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird das Baureglement der Stadt Arbon
                                                      überarbeitet. Die Artikel 36 und 37 des Baureglements schreiben ein Konzept
                                                      oder eine Studie vor, welche geeignete Gebiete für höhere Häuser und Hoch-
                                                      häuser definiert. Das vorliegende Konzept ist somit ein Bestandteil des Baureg-
                                                      lements.

                                                      Zonenplan
                                                      Das Konzept, als Teil der Nutzungsplanung, ist auch als Ergänzung zum Zonen-
                                                      plan zu lesen. Obschon für Grundeigentümer keine Pflichten aus dem Konzept
                                                      erwachsen, ist dieses grundeigentümerverbindlich und auf eine geeignete

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                      Grundnutzungszone angewiesen. Der Zonenplan bildet für das Konzept die
                                                      räumliche Grundlage, der Zonenzweck muss mit dem Ziel der höheren Bauten
                                                      vereinbar sein.

              2.2 Veröffentlichungen                  Amt für Denkmalpflege
                                                      Das Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau hat im Jahr 2011 sämtliche
                                                      bestehenden hohen Bauten im Kanton Thurgau aufgenommen und miteinan-
                                                      der in Relation gesetzt. Das Resultat wurde im 13. Band der Denkmalpflege mit
                                                      dem Titel «Höher bauen im Thurgau, ein Blick zurück für die Zukunft» publi-
                                                      ziert. Darin werden die bemerkenswertesten «Hochbauten» des Kantons vorge-
                                                      stellt sowie die Motive erörtert, aufgrund derer sie errichtet wurden.
                                                          Die nachstehende Übersicht zeigt, dass sich die Höhenentwicklung der be-
                                                      stehenden Hochhäuser in Arbon und Romanshorn zwischen 30 m und 40 m be-
                                                      wegt, die Hochhäuser in Kreuzlingen und Frauenfeld aber bis zu ca. 60 m aufra-
                                                      gen.
                                                          Abschliessend stellt das Amt für Denkmalpflege die folgenden kritischen
                                                      Fragen zum hohen Bauen: „Wenn Höherbauen zu mehr Lebensqualität führen
                                                      soll, wird sich der Thurgau der Zukunft, vor dem Hintergrund der bisherigen
                                                      Entwicklung, drei Fragen stellen und beantworten müssen:
                                                       – Welche neuen Solitäre vertragen unsere Siedlungen, wofür stehen sie und
                                                          welche Wahrzeichen werden durch sie konkurrenziert?
                                                       – Wie wird erreicht, dass höhere Bauten zu Wohnzwecken sich zu neuen Sied-
                                                          lungen vereinen und nicht zu beziehungslosen Ansammlungen individuel-
                                                          ler Behausungen werden?
                                                       – Höherbauen ist ein Privileg für die besten. Wie wird sichergestellt, dass die-
                                                          ser Anspruch durch architektonisch und ingenieurmässig gute Entwürfe
                                                          eingelöst wird?“

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              Abb. 1   Die hohen Bauten im Thurgau im Über-
                       blick, Ausschnitt aus der Publikation "Hö-
                       her bauen im Thurgau", Denkmalpflege
                       im Thurgau 13, 2011

                                                                    © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 6
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              2.3 (Hochhaus-) Studien                             2.3.1 Hochhausstudien, Feddersen & Klostermann (2009)
                                                                  Durch das Planungsbüro Feddersen & Klostermann, Zürich, sind im Jahre 2009
                                                                  diverse Hochhausstudien für das südliche Bodenseeufer ausgearbeitet worden.
                                                                      Neben einem Exkurs, in welchem die Geschichte, Typologien, Motive und
                                                                  Ansprüche an Hochhäuser beleuchtet werden, werden jeweils gesamte Ge-
                                                                  meindegebiete auf ihre Eignung für Hochhausstandorte geprüft. Dabei bilden
                                                                  die Sichtbezüge eines der Hauptkriterien zur Standortableitung für Hochhäu-
                                                                  ser.

              Abb. 2   Planausschnitt Sichtfelder der Stadt Ar-
                       bon, Feddersen und Klostermann

                                                                    Aussichtspunkt Sonnenberg

              Abb. 3   Sichtfeld vom Aussichtspunkt Sonnen-
                       berg im Schnitt durch das Gelände, Fed-
                       dersen und Klostermann

                                                                  Die Studie von Feddersen und Klostermann arbeitet mit Eignungs- und Aus-
                                                                  schlusskriterien, deren Synthese dient dann zur Herleitung von potentiellen
                                                                  Standorten. Zu den Ausschlusskriterien zählen neben den Sichtbezügen zwi-
                                                                  schen Aussichtspunkten und stadtbildprägenden Elementen auch schützens-
                                                                  werte Strukturen wie z.B. Ortsbildschutzgebiete oder kleinteilige Wohnquar-
                                                                  tiere. Zu den Eignungskriterien zählen die Zentralität der Lage, die Urbanität
                                                                  der Stadtstruktur, die Orientierung an bestehenden Strukturen und die Attrak-
                                                                  tivität der Aussicht.

                                                                  © Strittmatter·Partner AG         St. Gallen, 15. April 2019              Seite 7
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Stadt Arbon
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                                Synthese und Kritik
                                                                Im Syntheseplan werden die Ausschluss- und Eignungsgebiete überlagert und
                                                                interessante Bereiche ausgeschieden. Als interessante Bereiche (grün umkreist)
                                                                werden der Südhang des Berglis und das Grenzgebiet zwischen Arbon Und
                                                                Steinach in der Fortsetzung der Stickereistrasse (Saurer WerkZwei) definiert.
                                                                Für beide Standorte wird eine maximale Höhe von 28 m angegeben.
              Abb. 4   Planausschnitt Synthesedarstellung der
                       Stadt Arbon, Feddersen und Klostermann

                                                                Leider macht das Konzept keine Aussagen zur Gewichtung der Kriterien. So ist
                                                                es zum Teil schwierig nach zu vollziehen wie die Bereiche ausgesucht worden
                                                                sind. Der Südhang des Beglis liegt in einem Sichtkegel der Stadtansicht, ein 100
                                                                Prozentiger Ausschluss stellt es demnach nicht dar. Dies deckt sich auch mit
                                                                dem Geländeschnitt, der zeigt, dass die Sichtbereiche auch in der Vertikalen be-
                                                                trachtet werden müssen.
                                                                    Aufgrund der Eignungskriterien müssten mach dieser Logik insbesondere
                                                                die Areale Saurer WerkZwei- Stadtmitte als interessante Bereiche ausgeschie-
                                                                den werden. Die Studie kann daher als Grundlage verwendet werden, die Aus-
                                                                schlussgebiete dürfen aber nicht ohne genauere Prüfung übernommen wer-
                                                                den.

                                                                Anmerkung
                                                                Die Bearbeitung der Hochhausstudie durch das Büro Feddersen und Kloster-
                                                                mann ist nicht abgeschlossen worden. Der vorliegende Stand macht Aussagen
                                                                zu den kritischen Themen. Doch sind sie textlich nur teilweise belegt und es ist
                                                                nicht sicher ob dieser Stand die Abschliessende Haltung der Autoren wieder-
                                                                spiegelt.

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                            2.3.2 Anmerkungen zur Vorgehensweise
                                                            Das vorliegende Konzept gewichtet die ortsbaulichen Kriterien anders und
                                                            stellt weitere Themen wie die Berücksichtigung des Bestandes, die Einfügung
                                                            in die umliegende Bebauung, die Auswirkungen auf die Nachbarschaft (Schat-
                                                            tenwurf) und die Beachtung der Rechtsprechung in den Vordergrund. Mit dem
                                                            Einbezug zusätzlicher Faktoren wird eine detailliertere Beurteilung des Sied-
                                                            lungsgebietes der Stadt Arbon vorgenommen. Damit können klar abgegrenzte
                                                            Gebiete, welche sich für höhere Häuser bzw. Hochhäuser eignen, ermittelt und
                                                            benannt werden.

              2.4 Vorgelagerte Studien                      2.4.1 Beurteilung Verträglichkeit höhere Häuser
                                                            Die Studie zur Beurteilung der Verträglichkeit von höheren Häusern und Hoch-
                                                            häusern der Stadt Arbon stammt aus dem Jahr 2012. Dabei wurden die beste-
                                                            henden höheren Häuser aufgelistet, verortet und untersucht. Aktuelle Entwick-
                                                            lungen und Projekte wurden auf ihre Verträglichkeit getestet. Darauf aufbau-
                                                            end wurden verschiedene Gebiete ausgeschieden, welche sich zur Anordnung
                                                            von höheren Häusern oder Hochhäusern eignen. Die Studie ist rechtlich nicht
                                                            verbindlich, sie diente dem Konzept aber in weiten Teilen als Grundlage.
                                                               Das Konzept ist 2012 den kantonalen Stellen vorgestellt worden.

              Übersichtsplan der möglichen Standorte für
              höhere Häuser (orange) und Hochhäuser (rot)

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser - Stadt Arbon - Bericht zum Konzept
Stadt Arbon
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                      2.4.2 Leitfaden zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser
                                                      Der Leitfaden zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser aus dem Jahr
                                                      2014 baut auf der Studie zur Beurteilung der Verträglichkeit auf. Der Leitfaden
                                                      geht inhaltlich einige Schritte weiter. Er beinhaltet einen allgemeinen städte-
                                                      baulichen Analyseteil, welcher am gesamten Schweizer Bodenseeufer ange-
                                                      wendet werden kann. Ausserdem bezieht sich der Bericht stark auf die gesetzli-
                                                      chen Grundlagen. Der Leitfaden war darauf ausgelegt, die Grundlage für Festle-
                                                      gungen in der kommunalen Richtplanung und die Umsetzung in der Nutzungs-
                                                      planung zu bilden. Grosse Teile der Analyse (Kap. 3) sind aus dem Leitfaden
                                                      übernommen worden.
                                                          Parallel zum Leitfaden ist ein Richtplanobjektblatt und sind Karteneinträge
                                                      erarbeitet worden. Die Karteneinträge entsprechen in etwa den Gebieten die-
                                                      ses Konzepts. Auf das allgemeine Richtplanblatt konnte verzichtet werden, da
                                                      die aussagekräftigsten Punkte bereits in den Artikeln 37 und 38 des Bauregle-
                                                      ments geregelt werden.

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Stadt Arbon
                                                      3 Analyse
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              3.1 Ansatz | Methodik                   Aufgrund des grossen orts- bzw. städtebaulichen „Gewichts“ des Gebäudetyps
                                                      Hochhaus steht die Definition von allgemeingültigen Kriterien für deren Anord-
                                                      nung und Gestaltung im Vordergrund.
                                                          Mit der gesetzlichen Bindung höherer Häuser und Hochhäuser an einen Ge-
                                                      staltungsplan wurde ist der Stadt die Möglichkeit und Pflicht an die Hand gege-
                                                      ben, zu Gunsten der Nachhaltigkeit zu intervenieren und mitzugestalten.
                                                          Die gesetzlichen Vorschriften für die Anordnung höherer Häuser und Hoch-
                                                      häuser bilden die Voraussetzung, auch gegenüber dem Bauherrn Anforderun-
                                                      gen zu formulieren, welche die ökologische und energetische Nachhaltigkeit ei-
                                                      ner solchen Baute gewährleisten.

              3.2 Standortkriterien                   Bei der Entwicklung und dem Ausbau des Stadtkörpers können eine sensible
                                                      Standortwahl und nachhaltig gestaltete Hochhäuser einen positiven Einfluss
                                                      auf die Lesbarkeit und Identität einer Stadt ausüben.
                                                          Neben Höhe und Gestaltung ist der Standort eines Hochhauses derjenige
                                                      Faktor, der das „Gesicht“ eines Siedlungskörpers nachhaltig mitprägt. Grossräu-
                                                      mig betrachtet ist das Haus von weither sichtbar, im Siedlungskontext wirkt es
                                                      auf seine allfällig bereits bestehende Nachbarschaft. Die Anordnung eines
                                                      Hochhauses wird das Erscheinungsbild der Siedlung sowohl im engen wie im
                                                      weiten Umfeld beeinflussen.

                                                      Siedlung | Stadtkörper

                                                      Standortkriterien, positiv:
                                                       – Dynamische Orte (Entwicklungsgebiete, Achsen und Punkte für Freizeit,
                                                          Kultur, Konsum, Arbeit, Wohnen);
                                                       – Umnutzungsbereiche, die städtebaulich neu definiert und reintegriert wer-
                                                          den müssen;
                                                       – Lokale Zentren ausserhalb von Altstadtgefügen;
                                                       – In der Nähe von Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs;
                                                       – Besondere Orte im Stadtkörper, die durch ein Hochhaus einen Bezugspunkt
                                                          formen.

                                                      Standortkriterien, negativ:
                                                      – Landschaftsschutzgebiete, Aussichtslagen, Bergrücken, Lagen, die eine ne-
                                                         gative Fernwirkung hervorrufen könnten;
                                                      – Siedlungsrandlagen;
                                                         Ein direktes Nebeneinander von z. B. kleinteiliger Bebauung anderer Nut-
                                                         zungs- und oder Eigentumsstrukturen ist in der Regel nicht förderlich;
                                                      – Im Altstadtkern oder in dessen direktem Umfeld, Nähe zu Kirchtürmen und
                                                         historischen Merkpunkten;

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                                                      – Intakte Siedlungsstrukturen.

                                                      Landschaft | Topographie
                                                       – Aufgrund der Fernwirkung von Hochhäusern muss ein solches sensibel in
                                                         das Landschaftsbild und die Stadtsilhouette eingefügt werden. Im Zusam-
                                                         menspiel mit der Topographie kann eine überhöhende Wirkung (Kuppe)
                                                         oder ein „Kaschieren“ der Höhe (Senke) erreicht werden.
                                                       – Durch grosse vorgelagerte Frei- respektive Wasserflächen, wie in diesem
                                                         Fall der Bodensee, potenziert sich die Fernwirkung hoher Gebäude zusätz-
                                                         lich.
                                                       – Um die Werte des Landschaftsbildes zu erhalten, sind bei der Standortwahl
                                                         folgende Aspekte zu berücksichtigen:
                                                         – Es sollten keine Hochhäuser in Landschaftsschutzgebieten, Aussichtsla-
                                                            gen oder auf Hügelrücken platziert werden.
                                                         – Landschaftliche Zusammenhänge sollten visuell nicht gestört werden.
                                                         – Nutzen | Einbindung landschaftsmorphologischer Gegebenheiten (Hü-
                                                            gel, Wälder etc.).

                                                      Stadtbild | Ortsbild
                                                       – Hochhäuser sollten das Stadt- | Ortsbild ergänzen und bedeutende Land-
                                                          marken wie Kirchtürme, Schlösser etc. nicht konkurrenzieren.
                                                       – Hochhäuser sind geeignet, spezielle Lagen zusätzlich zu betonen oder La-
                                                          gen zu „heilen“, indem sie als „Geschwister“ eines bestehenden einzelnen
                                                          Hochhauses platziert werden.

                                                      Direktes Umfeld
                                                      – Ein Hochhaus innerhalb des Siedlungskörpers muss in vielen Punkten ge-
                                                          eignet sein, eine lokale Aufwertung zu bewirken: städtebaulich, funktional,
                                                          ästhetisch und soziokulturell.
                                                      – Intakte Quartiere sorgen für die Identität und den Charakter einer Stadt.
                                                          Das Setzen eines oder mehrerer Hochhäuser in solche Strukturen kann
                                                          nachhaltigen Einfluss auf die Qualität des Quartiers haben.
                                                      – Im direkten Umfeld ist per Dauerschatten zu prüfen, welchen Einfluss das
                                                          hohe Gebäude auf die Wohn- und Lebensqualität der unmittelbaren Nach-
                                                          barschaft ausübt.
                                                      – Hochhäuser haben Konsequenzen auf das Mikroklima und den Einfluss von
                                                          Winden.

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                                                      Basierend auf den Standortkriterien können Ausschlussgebiete definiert wer-
              3.3 Ausschlussgebiete
                                                      den, in welchen das Anordnen von höheren Häusern und Hochhäuser ungeeig-
                                                      net erscheint. Diese umfassen:
                                                       – Landschaft- und Naturbereiche, unbebaute Landschaften die nicht zum
                                                          Siedlungsgebiet gehören;
                                                       – Freihaltbereiche, Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes die aus ortsbau-
                                                          lichen Gründen freigehalten werden sollen;
                                                       – erhöhte topographische Lage; Stadtgebiete, welche aufgrund der erhöhten
                                                          Lage die Stadtsilhouette stärker beeinflussen und eine ungewünschte Kon-
                                                          kurrenz zu den historischen Landmarken darstellen;
                                                       – Ortsteile mit kleinteiligen Siedlungsstrukturen, vornehmlich Einfamilien-
                                                          hausgebiete oder solche mit sehr homogenen Strukturen;
                                                       – Ortsbildschutzbereiche; diese entsprechen der Ortsbildschutzzone, welche
                                                          im Grundsatz nicht mit den neuen höheren Strukturen vereinbar ist;
                                                       – Ortsteile mit fehlenden städtischen Strukturen, periphere Lagen in der Ge-
                                                          meinde welche keinen ausgeprägten urbanen Charakter aufweisen. Diesen
                                                          Gebieten mangelt es an positiven Standorteigenschaften.

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              Abb. 5   Ausschlussgebiete, eigene Darstellung

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              3.4 Standortuntersuchung                 3.4.1 Siedlungsentwicklung
                                                       Auf der Karte von 1850 ist der Moränenzug (Romanshornerstrasse in Richtung
                  Stadt Arbon                          Altstadt) gut erkennbar. Die Bahnlinie verläuft westlich, im Rücken der Altstadt.
                                                       Mit dem industriellen Aufschwung (Saurer Webstühle, Stickmaschinen) erfuhr
                                                       Arbon um 1920 ein starkes Siedlungswachstum, welches sich neu westlich der
                                                       Bahnlinie im flacheren Gelände südwestlich der Altstadt entwickelte.
                                                           Bis heute hat sich Arbon auf einem überwiegend radialen Erschliessungs-
                                                       netz von Osten nach Westen entwickelt, was die historische Gliederung gut ab-
                                                       lesbar macht und Arbon als intakten Stadtkörper erscheinen lässt. Im Zuge der
                                                       baulichen Entwicklung wurde der Moränenzug überformt, sodass der betref-
                                                       fende Siedlungsteil erhöht im Stadtgebiet zu liegen kommt.
                                                           Heute ist gut zu erkennen, wie Arbon mit Stachen im Westen und Steinach
                                                       im Süden zusammengewachsen ist, was eine gemeinsame Betrachtung des ge-
                                                       samten Siedlungskörpers erfordert.

                                                       Fazit
                                                       Der hohe Wert der Arboner Altstadt (Ortsbild nationaler Bedeutung) sowie die
                                                       Seeuferlage zusammen mit der Topographie erfordern einen sehr sensiblen
                                                       Umgang hinsichtlich der Anordnung zusätzlicher Hochpunkte und Landmar-
                                                       ken.

              Abb. 6   Historische Entwicklung Arbon

                                                        1850                                       1940

                                                        1970                                       2010

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                                                      Merkpunkte | Landmarken
                                                      Bei der bestehenden Bausubstanz kann zwischen den historischen höheren Ge-
                                                      bäuden wie den Kirchen und Türmen der Altstadt sowie den technischen Land-
                                                      marken der wirtschaftlichen Nutzung wie Silos- oder Kaminbauten im übrigen
                                                      Siedlungsgebiet unterschieden werden. Daneben sind verschiedene Wohnbau-
                                                      ten aus den 60er- und 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts vorhanden, die
                                                      ebenfalls zu den höheren Bauten und Hochhäusern gezählt werden können.
                                                      Mit Ausnahme einzelner historischer Türme in der Altstadt und dem sogenann-
                                                      ten Saurer-Hochhaus an der Brühlstrasse überschreitet kein Hochhaus die An-
                                                      zahl von neun Geschossen und damit eine Höhe von ca. 27 m.
                                                          Das Saurer-Hochhaus verfügt mit elf Geschossen und einem Sockel von ca.
                                                      zwei Geschossen über eine Gesamthöhe von gut 36 m. Dieses Gebäude wird
                                                      generell als wertvoll und als von hohem architektonischen Wert eingestuft,
                                                      welches sich auch sehr gut ins Siedlungsgebiet einfügt.

              3.5 Stadtspezifische                    3.5.1 Grundsatz
                                                      In der Beurteilung wird davon ausgegangen, dass die Stadtansicht das Ergebnis
                  Anforderungen |                     der Stadtentwicklung darstellt. Im Sinne einer fortschreitenden Entwicklung
                  Kriterien                           der Stadt ist damit denkbar, dass eine harmonische Ergänzung durch weitere
                                                      Hochpunkte stattfindet. Dabei steht der herausragende Wert des Ortsbildes
                                                      der geschützten Altstadt ausser Frage; diese muss mit entsprechendem Res-
                                                      pekt und Rücksichtnahme behandelt werden.

                                                      3.5.2 Allgemeine Anforderungen an einen Hochhausstandort

                                                      Ortsbild (-schutz)
                                                      Das Ortsbild der Altstadt von Arbon ist von nationaler Bedeutung. Damit dies
                                                      auch zukünftig nicht geschmälert wird, dürfen künftige Hochhäuser weder die
                                                      historischen Landmarken konkurrenzieren noch die Stadtsilhouette negativ be-
                                                      einträchtigen.

                                                      Landschaftsbild | Topographie
                                                      Arbon liegt auf einem Moränenzug, auf dessen seeseitigem Ausläufer die Alt-
                                                      stadt errichtet worden ist. Die Kuppe dieses Zuges wird in etwa durch die Berg-
                                                      listrasse gebildet. Daraus resultiert eine Höhendifferenz von ca. 10 bis 12 m
                                                      zwischen den Flächen in Seeufernähe und dem Moränenrücken. Demzufolge
                                                      würden höhere Häuser und Hochhäuser auf ufernahen Flächen oder am Morä-
                                                      nenfuss weniger stark in Erscheinung treten (ca. 3 Vollgeschosse Differenz) als
                                                      auf höher gelegenen Grundstücken. Die Untersuchung präferiert deshalb die
                                                      topographisch tiefer liegenden Standorte. (vgl. Abb. 7)

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              Abb. 7   Analyseplan: Bestand und Betrachtungs-
                       bereiche für Hochhäuser

                                                                © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 17
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                                                      Baulandfläche
                                                      Ein höheres Haus oder ein Hochhaus benötigt in der Regel eine ausreichende
                                                      Baulandfläche, um diese in einen geeigneten, konzeptionellen Kontext einbin-
                                                      den zu können.

                                                      Erneuerungs- und Ersatzbedarf bestehender Quartiere
                                                      Quartiere, die aufgrund ihres Baualters und damit ihrer mangelnden energeti-
                                                      schen Anforderungen und Wohnqualität für eine Renovierung respektive eine
                                                      Ersatzüberbauung in Frage kommen, werden ebenfalls auf ihre Eignung für hö-
                                                      here Häuser und / oder Hochhäuser überprüft.

                                                      Nutzung
                                                      Die Nutzung eines Hochhauses kann sowohl dem Wohnen, als auch dem
                                                      Dienstleistungssektor dienen. Da die unteren Geschosse für die Anordnung von
                                                      Wohnungen, nicht zuletzt aus Gründen der Privatsphäre, wenig geeignet sind,
                                                      ist es sinnvoll, unterschiedliche Nutzungen in einem Gebäude anzuordnen.
                                                      Mindestens das Erdgeschoss sollte über einen eher öffentlichen Charakter im
                                                      Sinne gemeinschaftlich nutzbarer Räume verfügen. Je nach Lage im Siedlungs-
                                                      körper ist die Kombination mit Läden, Gastronomie oder Hotels möglich.
                                                      Die Nutzung ist aber Standortabhängig, so ist z.B. das Saurer Hochhaus mitten
                                                      in einer grosszügigen Grünanlage gelegen und von der Nutzung ein reines
                                                      Wohnhaus.

                                                      Stellung

                                                      Gruppe oder Solitär
                                                      Das Stellen eines einzelnen hohen Baukörpers ohne allgemeinen gesellschaftli-
                                                      chen Bezug (wie z. B. Kirchtürme) hat in der Vergangenheit eher zu einer Stö-
                                                      rung des Siedlungsgefüges geführt. Der einzelne Bau ragt über die häufig klein-
                                                      teilige Siedlungsstruktur auf und bildet keinen Bezug zu dieser. Der erforderli-
                                                      che Abstand und das damit einhergehende Freistellen auf der Fläche verstär-
                                                      ken diesen Effekt zusätzlich.
                                                          Mit der Konzeption eines Hochhauspaares, einer -familie oder der Einbet-
                                                      tung in ein Gesamtkonzept aus unterschiedlich hohen Gebäuden kann erreicht
                                                      werden, sodass ein Quartier mit eigenständiger Qualität entsteht. Die Baukör-
                                                      per stützen einander und die Solitärwirkung tritt in den Hintergrund.

                                                      Mit oder ohne Sockelgeschoss
                                                      – Mit der Anordnung des Hochhauses | der Hochhäuser auf einem Sockel
                                                         kann sowohl nutzungsgemäss als auch strukturell auf das städtebauliche
                                                         Umfeld eingegangen werden.
                                                      – Innerhalb des Siedlungsgebiets birgt der Sockel die Möglichkeit, angemes-
                                                         sen auf das umgebende Mass der Bebauung zu reagieren. Das eigentliche

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                                                        Hochhaus rückt damit im direkten städtebaulichen Kontext (öffentlicher
                                                        Raum) in die zweite Reihe und wird damit fernwirksam.
                                                      – Ein Sockel ermöglicht die Anordnung grossflächiger Nutzungseinheiten, wie
                                                        z. B. Supermärkte, Einkaufszentren, Veranstaltungsräume, als belebte So-
                                                        ckelzone. Die Kombination mit Wohnen in den darüberliegenden Geschos-
                                                        sen gewährleistet die Belebung des Quartiers auch ausserhalb der Ge-
                                                        schäftszeiten.

                                                      Proportion | Architektur | Gestaltung
                                                      Das Erscheinungsbild eines höheren Hauses | Hochhauses wird aus der Summe
                                                      folgender Teilaspekte bestimmt:
                                                       – Gebäudehöhe in Relation zum Umfeld;
                                                       – Proportion (Verhältnis von Grundfläche zu Höhe) und Gliederung des Ge-
                                                          bäudekörpers;
                                                       – Fassadengestaltung | -gliederung, Farb- und Materialwahl

                                                      3.5.3 Verträgliche Gebäudehöhen
                                                      Aus dem Bestand lässt sich nicht ableiten, welche maximale Gebäudehöhe für
                                                      zukünftige Hochhäuser tatsächlich verträglich ist. Je nach Standort und Nut-
                                                      zung wird diese sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb erscheint es ortsplane-
                                                      risch zweckmässig, die städtebaulich und landschaftlich verträgliche Maximal-
                                                      höhe über Konkurrenzverfahren unter fachlich ausgewiesenen Fachleuten aus-
                                                      zuloten.
                                                          Wichtig erscheint aber die Erkenntnis, dass städtebaulich und landschaft-
                                                      lich gut einsehbare Hochhäuser eine möglichst schlanke Erscheinung ohne
                                                      massige Sockelgeschosse aufweisen sollten.

              3.6 Standorteignung                     Die Analyse zeigt, dass die bestehenden höheren Häuser und Hochhäuser in Ar-
                                                      bon ausserhalb der Altstadt eher gestreut, aber häufig in Gruppen, über das
                                                      Stadtgebiet verteilt stehen (vgl. Abb. 7). Eine Systematik, aus welcher sich allfäl-
                                                      lig weitere Standorte ableiten liessen, ist nicht erkennbar. Damit müssen die in
                                                      Frage kommenden Baugebiete im Einzelnen auf ihre Eignung überprüft wer-
                                                      den.
                                                          Auf Grund der diversen Planungsabsichten ist zukünftig eine Verdichtung
                                                      von höheren Häusern entlang der Bahnlinie vorgesehen, was auch die Betrach-
                                                      tung des Areals Metropol und dessen Umfeld auf seine Eignung in den Vorder-
                                                      grund rücken lässt.
                                                          Nach der Ausscheidung der Gebiete, auf der Basis der in diesem Kapitel an-
                                                      fangs benannten Anforderungen und Kriterien, werden die im folgenden Plan

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                                 dargestellten Flächen als mögliche Standorte für höhere Häuser und Hochhäu-
                                                                 ser vorgeschlagen (vgl. Abb. 8).
              Abb. 8   Übersichtsplan:
                       Eignung für höhere Häuser (flächig) und
                       Hochhäuser (punktuell)

                                                                 © Strittmatter·Partner AG        St. Gallen, 15. April 2019           Seite 20
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                                                               4 Erläuterung des
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser
                                                                 Konzepts

              4.1 Bestandteile des                             4.1.1 Abgrenzung der Gebiete
                                                               Lage und Ausdehnung der Gebiete sind im Konzept zur Anordnung höherer
                  Konzepts                                     Häuser und Hochhäuser definiert. Anordnungsgebiete, welche geografisch und
                                                               thematisch zusammengehören, werden als ein Gebiet behandelt.

                                                               4.1.2 Anordnung der Gebiete
                                                               Die Reihenfolge der Gebiete orientiert sich an der Quartiereinteilung gemäss
                                                               dem Richtplan Teil Siedlung. Analog zu den Gebieten von öffentlichem Inte-
                                                               resse (Richtplan Kapitel S 2) folgen diese der Reihenfolge der Quartiere (Q 1.1 -
                                                               1.10)

              Abb. 9   Richtplan Siedlung und Landschaft mit
                       eingetragener Quartiernummerierung

                                                                                      Q
                                                                                      1.7

                                                                                                               Q
                                                                                                               1.6

                                                                                                              Q                       Q
                                                                                                              1.5                     1.1

                                                                                                               Q
                                                                                                                                      Q
                                                                                                               1.4
                                                                                                                                Q     1.2
                                                                                                                                1.3
                                                                                            Q              Q
                                                                                            1.8            1.9

                                                                                                              Q 1.10

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                      4.1.3 Festlegen der maximalen Gesamthöhe
                                                      Im Folgenden werden die einzelnen Legendenpunkte der Karte zum Konzept zu
                                                      Gebieten für höhere Häuser und Hochhäuser erläutert:

                                                      Grundhöhe
                                                      Jedem Gebiet ist eine Grundhöhe zugewiesen. Diese beschreibt die maximale
                                                      Gesamthöhe, welche in diesem Gebiet als städtebaulich verträglich betrachtet
                                                      wird. Die Grundhöhe hat drei Abstufungen:
                                                       – 21 m (6 – 7 Geschosse)
                                                       – 25 m (7 – 8 Geschosse)
                                                       – 30 m (9 – 10 Geschosse)
                                                         Innerhalb der Grundhöhe sind höhere Häuser aber keine Hochhäuser (über
                                                      30 m) zulässig.
                                                         Das städtebauliche Einfügegebot bestimmt, dass für neue Bebauungen ein
                                                      Nachweis mittels einer städtebaulichen Studie innerhalb eines ortsbaulich
                                                      sinnvollen Betrachtungsperimeters erbracht werden muss.

                                                      Punktuelle Mehrhöhe
                                                      Einzelnen Gebieten ist zusätzlich zur Grundhöhe eine punktuelle Mehrhöhe zu-
                                                      gewiesen. Diese Höhe besagt, dass in diesen Gebieten städtebaulich spezielle
                                                      Hochpunkte bis zur festgelegten maximalen Gesamthöhe möglich wären.
                                                           Punktuell ist dies folgendermassen zu verstehen: Wird als Beispiel eine
                                                      grössere Bebauung mit fünf Mehrfamilienhäusern geplant, so wäre es eine
                                                      punktuelle Überschreitung, wenn einer der Türme die Grundhöhe überschrei-
                                                      tet.
                                                           Da es sich bei diesen Bauten immer um Spezialfälle handelt, welche städte-
                                                      baulich genau beurteilt werden und stark von der Situation und der Architektur
                                                      abhängig sind, werden keine genaueren Regelungen festgelegt. Solche Rege-
                                                      lungen würden auch in direktem Konflikt mit qualifizierten Verfahren (z. B. Ar-
                                                      chitekturwettbewerb) stehen, welche in der Regel die Grundlage zur Entwick-
                                                      lung solcher Projekte bilden müssen.

                                                      4.1.4 Gebietsbeschreibungen
                                                      Im Bericht werden zu den Gebieten Aussagen zu den folgenden drei Themen
                                                      gemacht:

                                                      Ausgangslage
                                                      Die Ausgangslage gibt Auskunft über die örtliche Situation, die aktuellen Ent-
                                                      wicklungsabsichten oder bereits laufende Planungen. Sie zeigt auf, aus wel-
                                                      chen Gründen sich das Gebiet für die Anordnung höherer Häuser eignet (z. B.
                                                      Baudichte, Erneuerungsbedarf, Eigentümerstruktur etc.). Ergänzend sind Aus-

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                                                      sagen, wie sich das Gebiet zu den umliegenden Gebieten verhält, welche städ-
                                                      tebaulich prägenden Elemente vorhanden sind und was der kommunale Richt-
                                                      plan für Vorgaben macht, vorhanden.

                                                      Voraussetzungen
                                                      Dieser Absatz zeigt auf, welche planungsrechtlichen Bedingungen erfüllt wer-
                                                      den müssen, damit der Standort erfolgreich genutzt werden kann. Die Voraus-
                                                      setzungen beziehen sich im Normalfall auf das Genehmigungsverfahren.

                                                      Anforderungen
                                                      Die Anforderungen sind Vorgaben, welche die Stadt in den notwendigen Ge-
                                                      staltungsplan einbringt. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass die hö-
                                                      heren Häuser städtebaulich eingepasst werden sowie, dass die höheren Häuser
                                                      den entsprechenden Bezug zum Bestand nehmen und die Anforderungen im-
                                                      mer zusammen mit den Richtplaneinträgen zu den jeweiligen Gebieten von öf-
                                                      fentlichem Interesse (Kapitel S 2) zu betrachten sind.

                                                      4.1.5 Verbindlichkeit
                                                      Das Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser wird als Bestand-
                                                      teil des Baureglements zur grundeigentümerverbindlichen Planungsgrundlage.
                                                      Dennoch unterscheidet sich die Anwendung von derjenigen des Zonenplans.
                                                      Während die Grundnutzung der Nutzungszone ein Baurecht darstellt, sind die
                                                      Gebiete des Konzeptes keine Garantie dafür, dass diese Höhen auch realisiert
                                                      werden dürfen. So wird in den Artikeln 37 und 38 des Baureglements auch ein
                                                      Gestaltungsplan vorgeschrieben. Die tatsächliche Eignung des betroffenen Are-
                                                      als ist nur anhand eines konkreten Projektes oder einer detaillierten städtebau-
                                                      lichen Studie zu prüfen. Die Anordnungsgebiete sind daher als Prüfgebiete zu
                                                      verstehen.

              4.2 Nachweise                           4.2.1 Digitales Stadtmodell
                                                      In Bezug auf die Einpassung ins Orts-, Quartier- und Strassenbild werden die
                                                      Auswirkungen von höheren Häusern und Hochhäusern ergänzend im Stadtmo-
                                                      dell nachgewiesen. Die eingesetzten Volumina sind aus aktuellen Planungen
                                                      übernommen oder als mögliche Szenarien entworfen worden. In einzelnen Ge-
                                                      bieten wird der Bestand dargestellt, sofern dieser den gewünschten städtebau-
                                                      lichen Ausdruck bereits aufzeigt.
                                                          Die Nachweise weisen die Genauigkeit einer Volumenstudie auf. Es wird ge-
                                                      zeigt, dass die vorgeschlagenen Höhenentwicklungen städtebaulich verträglich
                                                      sind.

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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

                                                          Dies entbindet die Planungen, wie nachfolgend beschrieben, nicht von der
                                                      Pflicht, die Einpassung ins Stadtgefüge und die mit der Überschreitung der Re-
                                                      gelbauweise einhergehenden erhöhten Anforderungen an die Siedlungsgestal-
                                                      tung aufzuzeigen.

                                                      4.2.2 Nachweise der architektonischen und städtebaulichen Qualität
                                                      Das städtebauliche Einfügegebot bestimmt, dass für neue Bebauungen ein
                                                      Nachweis mittels einer städtebaulichen Studie innerhalb eines ortsbaulich
                                                      sinnvollen Betrachtungsperimeters erbracht werden muss. Nachgewiesen wer-
                                                      den muss dabei im Besonderen:
                                                       – Die städtebauliche Rücksichtnahme auf das Ortsbild der Altstadt und die
                                                          Stadtsilhouette;
                                                       – Das Berücksichtigen der Topographie;
                                                       – Die hervorragende Architektur und Umgebungsgestaltung;
                                                       – Die gesamthaft verträgliche Dichte.

                                                      Soll nun die Regelbauweise in einem dieser Gebiete überschritten werden, so
                                                      ist ein Gestaltungsplan zu erstellen; für höhere Häuser und Hochhäuser ist des-
                                                      halb ein Gestaltungsplan Pflicht. Die städtebauliche Studie muss dem Gestal-
                                                      tungsplan beigelegt werden.

                                                      4.2.3 Verteilung der bestehenden höheren Häuser und Hochhäuser
                                                      Als Hinweis werden im Konzept auch die Gesamthöhen der bestehenden Bau-
                                                      ten angegeben. Diese Höhen sind aus den Swissbuildings-Daten generiert und
                                                      besitzen eine Genauigkeit von + / - 0.50 m.
                                                          Die Höhen sind als Erläuterung und Referenz zu verstehen. Mit der Darstel-
                                                      lung werden die möglichen Höhen des Konzepts in den Kontext des Bestandes
                                                      gesetzt.

              4.3 Verfahren                           Der Weg über den Gestaltungsplan bringt verfahrensrechtliche Sicherheit. Die
                                                      Bevölkerung und die Behörden haben im Rahmen der Verfahren mehrfach die
                                                      Möglichkeit, sich zur Planung zu äussern:
                                                       – Im Rahmen der Ortsplanungsrevision können sowohl die Bevölkerung als
                                                          auch die Behörden zur Planung Stellung nehmen. Während der Mitwir-
                                                          kungsphase (öffentliche Vernehmlassung) über Einwendungen und wäh-
                                                          rend der öffentlichen Auflage über Einsprachen. Neben dem Konzept zur
                                                          Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser kann auch der Zonenplan und
                                                          das Baureglement kritisiert werden.

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                                                      – Ein Grossteil der Eignungsgebiete liegt in einem Gebiet von öffentlichem
                                                        Interesse, neben Gestaltungsplänen werden zum Teil auch qualifizierte
                                                        Verfahren vorgeschrieben. Diese sind zudem in allen Kernzonen vorge-
                                                        schrieben. Neben den Behörden werden bei diesen Planungen unabhän-
                                                        gige Fachexperten beigezogen, welche neben der Qualität des Projektes die
                                                        Verträglichkeit allfälliger höherer Häuser oder Hochhäuser prüft.
                                                      – Projekte mit höheren Häusern oder Hochhäusern müssen über einen Ge-
                                                        staltungsplan festgelegt werden. Dieser muss durch den Stadtrat beschlos-
                                                        sen und in Kraft gesetzt werden. Die Bevölkerung kann im Rahmen der Mit-
                                                        wirkung und Auflage Einwendungen resp. Einsprachen verfassen. Zudem
                                                        unterstehen die Planungen dem fakultativen Referendum. Kontroverse
                                                        Projekte von grossem öffentlichem Interesse können zur Abstimmung ge-
                                                        bracht werden.

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                                                      5 Anordnungsgebiete
Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              5.1 Ecke St. Gallerstrasse –
                  Bahnhofstrasse (UBS)

                                                      Ausgangslage
                                                       – Das UBS-Gebäude ist ein bestehendes höheres Haus (ca. 25 m Gesamt-
                                                         höhe), an einer markanten Lage im Stadtgefüge.
                                                       – Ein höheres Haus wird an dieser Stelle wird als städtebaulich richtige Typo-
                                                         logie empfunden. Zusammen mit den heute bestehenden Rosacohäusern,
                                                         dem Rosengarten, dem Metropol und dem Hamel bildet es eine, das Stadt-
                                                         bild prägende Gruppierung von höheren Häusern.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Keine

                                                      Anforderungen
                                                       – Eine Ersatz-Bebauung hat sich in die bestehende Gruppierung von höheren
                                                         Häusern einzugliedern und soll die markante Position beibehalten.

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              Abb. 10 Blick über das Areal

              Abb. 11 Schrägsicht

                                                      © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 27
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              Abb. 12 Blick von der Stadtmitte

              Abb. 13 Blick vom Hafenquai

                                                      © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 28
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              5.2 Metropol | Riva

                                                      Ausgangslage
                                                       – Das Areal besitzt durch die direkte Lage am Seeufer, zwischen Bahn-
                                                         hofstrasse und Seepromenade, eine grosse Relevanz für die seeseitige
                                                         Stadtsilhouette.
                                                       – Das bestehende Hotel Metropol ist kein Schutzobjekt.
                                                       – Mit dem Hotel Metropol besteht ein Gebäude auf dem Areal, welches die
                                                         Grenze zum höheren Haus teilweise überschreitet (bis zu 21 m Gesamt-
                                                         höhe).
                                                       – Das Gebiet ist der Altstadt südlich vorgelagert und besitzt damit einen un-
                                                         mittelbaren Einfluss auf dessen Ortsbild.
                                                       – Das Gebiet liegt an einem öffentlichen und bedeutenden, städtischen Nah-
                                                         erholungsgebiet.
                                                       – Über das Areal wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Das Ergeb-
                                                         nis sieht den Ersatzbau "Riva" mit zwei rund 40 m hohen Türmen und ei-
                                                         nem verhältnismässig geringen Fussabdruck vor. Der erforderliche Gestal-
                                                         tungsplan wurde vorgeprüft.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Gestaltungsplanverfahren

                                                      Anforderungen
                                                       – Für einen Ersatzbau wird ein Konkurrenzverfahren vorgeschrieben.
                                                       – Ein Hochhaus im Uferbereich muss mittels Freiräumen und öffentlich zu-
                                                         gänglichen Durchgängen ein höchstmögliches Mass an Durchlässigkeit
                                                         zwischen dem geschlossenen Stadtgebiet und dem See ermöglichen.
                                                       – Die maximale Gebäudehöhe darf die historischen Türme der Altstadt nicht
                                                         konkurrenzieren.
                                                       – Eine punktuell höhere Bauweise soll zu grossen, parkartigen Freiflächen
                                                         führen.

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              Abb. 14 Blick über das Areal

              Abb. 15 Schrägsicht

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              Abb. 16 Blick von der Promenadenstrasse

              Abb. 17 Blick vom Hamel

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              Abb. 18 Blick vom Hafendamm

              Abb. 19 Blick vom Quaiplatz

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              5.3 Stadtmitte

                                                      Ausgangslage
                                                       – Das Areal ist sehr zentral gelegen und in Bahn- und Bushofnähe. Eine di-
                                                         rekte Anbindung an die Fussgängerunterführung ist angedacht.
                                                       – Für das Gebiet wurde ein Studienauftrag durchgeführt, dieser wird zurzeit
                                                         in einem Gestaltungsplan festgesetzt. Die im Modell dargestellte Volumet-
                                                         rie entspricht dem Ergebnis des Studienauftrags.
                                                       – Mit dem geschützten Hamelgebäude, den Rosascohäusern, der UBS und
                                                         dem Rosengarten besteht bereits eine Gruppe höherer Häuser.
                                                       – Das Gebiet bildet den Kernpunkt zur neuen Stadtmitte und grenzt im Sü-
                                                         den ans neue Quartier Saurer WerkZwei.
                                                       – Das Projekt ist vom See her sichtbar und leicht ortsbildrelevant für die Alt-
                                                         stadt.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Rechtsgültige Umzonung des Gebietes zur Kernzone mit hoher Baudichte
                                                          und überlagernder Gestaltungsplanpflicht.

                                                      Anforderungen
                                                       – Höhere Häuser sind auf das bestehende geschützte Hamelgebäude, die
                                                         Novaseta, die St. Gallerstrasse und die Altstadt abzustimmen.
                                                       – Eine Bebauung hat sich auf die Platzfläche zum Längskreisel hin auszurich-
                                                         ten.
                                                       – Punktuelle Mehrhöhen sind städtebaulich zu begründen und sollen in ers-
                                                         ter Linie ein Merkpunkt (Identifikationsmerkmal) sein.

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              Abb. 20 Blick über das Areal

              Abb. 21 Schrägsicht

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              Abb. 22 Blick durch das Fenster zum See

              Abb. 23 Blick von der St. Gallerstrasse

                                                        © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 35
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              Abb. 24 Blick vom Schiff ohne das Projekt Riva

              Abb. 25 Blick vom Quaiplatz ohne das Projekt Riva

                                                                  © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 36
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              5.4 Novaseta

                                                      Ausgangslage
                                                       – Das Areal Novaseta ist heute mit dem gleichnamigen Einkaufszentrum be-
                                                         baut. Der rechtsgültige Gestaltungsplan sieht im südlichen Teil des Gebie-
                                                         tes noch ein weiteres, unbebautes Baufeld vor.
                                                       – Das Areal ist sehr zentral gelegen und liegt angrenzend an den Bahn- und
                                                         Bushof. Das Areal grenzt an die Entwicklungsgebiete Stadtmitte und Sau-
                                                         rer WerkZwei.
                                                       – Die bestehenden Bauten kommen mittelfristig in die Erneuerung. In die-
                                                         sem Zusammenhang ist eine Aufstockung denkbar.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Überarbeitung des Gestaltungsplans und eine Anpassung an das neue Pla-
                                                          nungs- und Baurecht.

                                                      Anforderungen
                                                       – Gesamtheitliche Überprüfung des Gestaltungsplanareals mit Verkehrskon-
                                                         zept.
                                                       – Bei zusätzlichen Wohnräumen sind angemessene, attraktive Aussenräume
                                                         sicherzustellen.
                                                       – Höhere Häuser sind auf die bestehenden geschützten Häuser entlang der
                                                         St. Gallerstrasse abzustimmen.
                                                       – Die Gestaltung ist im Zusammenhang mit den Arealen Stadtmitte, Hamel
                                                         und Saurer WerkZwei zu sehen und abzustimmen.

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              Abb. 26 Blick über das Areal

              Abb. 27 Schrägsicht

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              Abb. 28 Blick von der St. Gallerstrasse

              Abb. 29 Blick vom Rosengarten

                                                        © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 39
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              5.5 Saurer WerkZwei

                                                      Ausgangslage
                                                       – Das Gebiet liegt westlich der Bahntrassees, auf dem ehemaligen Saurer
                                                         Werkgelände. Die Umstrukturierung dieses Quartiers hat bereits einge-
                                                         setzt, der nördliche Teil des Areals ist bereits mit ersten Wohn- und
                                                         Mischnutzungen bebaut worden.
                                                       – Für das Areal Saurer WerkZwei wurden, gestützt auf das Ergebnis einer
                                                         Testplanung, ein Richtplan und ein Gestaltungsplan vom 10.8.2007 erlas-
                                                         sen. Dieser schreibt entlang der Stickereistrasse Gebäudehöhen bis 21 m
                                                         vor, damit eine Stadtkante vom Hamel bis zum Arbomec-Gebäude (Jumbo)
                                                         entstehen kann.
                                                       – Ein Teil der ehemaligen Industriebauten ist geschützt. Im Zuge der Um-
                                                         strukturierung müssen diese mit einer sinnvollen Nutzung bespielt wer-
                                                         den.
                                                       – Im südlichen, noch zu überbauenden Teil werden differenzierte Gebäude-
                                                         höhen im Rahmen einer erneuten Testplanung geprüft.
                                                       – Zum Schöntalquartier wurde der Stadtpark als grosser Freiraum bereits
                                                         weitgehend erstellt.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Überarbeitung des Gestaltungsplans und eine Anpassung an das neue Pla-
                                                          nungs- und Baurecht.

                                                      Anforderungen
                                                       – Überprüfen der bisherigen Konzeption im Sinne einer städtebaulichen und
                                                         architektonischen Stärkung.
                                                       – Die Grundidee der Stadtkante ist beizubehalten.

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              Abb. 30 Blick über das Areal

              Abb. 31 Schrägsicht

                                                      © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 41
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              Abb. 32 Blick an die Stadtkante (ohne Bäume)

              Abb. 33 Blick vom Jumboparkplatz

                                                             © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 42
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              5.6    Rosengarten

                                                      Ausgangslage
                                                       – Der Rosengarten liegt zwischen der Rebhalden- und der Rosengartenstras-
                                                         se, in kurzer Distanz zum Bahn- und Bushof. Die Bebauung besteht aus ei-
                                                         nem Sockel und sechs Turmaufbauten, der südlichste Turm weist dabei
                                                         eine Höhe von knapp 25 m auf. Das Gebiet ist bereits heute mit höheren
                                                         Häusern bebaut.
                                                       – Im nördlichen Teil wird die Bebauung um zwei zusätzliche Bauten ergänzt.
                                                       – Der Gestaltungsplan wurde bereits an das neue Recht angepasst und lässt
                                                         punktuell Bauten bis 25 m Gesamthöhe zu.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – keine

                                                      Anforderungen
                                                       – keine

                                                      © Strittmatter·Partner AG        St. Gallen, 15. April 2019           Seite 43
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Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

              Abb. 34 Blick über das Areal

              Abb. 35 Schrägsicht

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              Abb. 36 Blick vom Hafenquai (ohne Bäume)

              Abb. 37 Blick vom Bahnhof

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              5.7 Rebhaldenstrasse

                                                      Ausgangslage
                                                      – Das Gebiet liegt im Übergang zwischen Zentrumsbebauung und traditio-
                                                         neller Wohn- und Gewerbeüberbauung. Es liegt zentrumsnah, Bahn- und
                                                         Bushof liegen in Fussdistanz.
                                                      – Die bestehenden ehemaligen Industriebauten sollen durch eine Mischnut-
                                                         zung in verdichteter Bauweise ersetzt werden.
                                                      – Durch die Nähe zum Rosengarten, zur Alterssiedlung und in Anbetracht der
                                                         Topografie lassen sich auch höhere Häuser im Areal städtebaulich verant-
                                                         worten.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – keine

                                                      Anforderungen
                                                       – Ein punktueller Merkpunkt bis 25 m Gesamthöhe muss sich zur Rebhalden-
                                                         strasse ausrichten.
                                                       – Mit der Bebauung soll auch eine Aufwertung des Strassenraums der Brühl-
                                                         strasse geschehen. Die Bebauung soll den Charakter des Quartiers berück-
                                                         sichtigen und ihn im Sinne eines typologischen Überganges stärken.
                                                       – Die Verkehrserschliessung ist mit den angrenzenden Parzellen zu koordi-
                                                         nieren.

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              Abb. 38 Blick über das Areal

              Abb. 39 Schrägsicht

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              Abb. 40 Blick durch die Rebhaldenstrasse

              Abb. 41 Blick durch die Brühlstrasse

                                                         © Strittmatter·Partner AG   St. Gallen, 15. April 2019   Seite 48
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              5.8 Schützenwiese |
                  Saurer Hochhaus

                                                      Analyse
                                                      – Das Areal östlich des 36 m hohen Saurer Hochhauses an der Brühlstrasse
                                                         lässt sich baulich weiter verdichten. Die quartiersinterne Baufläche an der
                                                         Schützenstrasse ist bereits umgeben von Strukturen mit hoher Baudichte.
                                                      – Eine Studie im Zusammenhang mit der Sanierung des Saurer Hochhauses
                                                         zeigte, dass sich ein zusätzlicher Hochpunkt mit dem bestehenden Gebäu-
                                                         de verträgt. Die Parkierung muss hingegen mittels einer Sammelgarage ge-
                                                         löst werden.
                                                      – Das Areal Schützenwiese eignet sich als attraktives Wohngebiet in einer
                                                         verdichteten Bauform.
                                                      – Die Trennung des Gebietes durch die Aach und den Wald erzeugt eine
                                                         räumliche, nicht aber visuelle Nähe zum Saurer Hochhaus. Dies begünstigt
                                                         die Anordnung von höheren Häusern. Es reduziert die Dauerschattenprob-
                                                         lematik und weitere Schwierigkeiten bei der Einbindung in das bestehende
                                                         Quartier.
                                                       – Auf dem Areal Schützenwiese ist punktuell ein weiteres Hochhaus städte-
                                                         baulich möglich.

                                                      Planungsrechtliche Voraussetzungen
                                                       – Rechtsgültige Umzonung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in
                                                          eine Wohnzone hoher Baudichte.

                                                      Anforderungen
                                                       – Die Ergänzung des Areals Saurer Hochaus mit einem zweiten Hochhaus ist
                                                         städtebaulich genauer zu prüfen.
                                                      – Die Silhouette | Gesamtwirkung ist im Zusammenhang mit der Bebauung
                                                         des Areals Brühl- | Waldeggstrasse nachzuweisen.
                                                      – Auf die bestehende Alterssiedlung ist Rücksicht zu nehmen.

                                                      © Strittmatter·Partner AG         St. Gallen, 15. April 2019            Seite 49
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