Die Kasse und das Finanzamt Nachzahlungsforderungen des Fiskus vorbeugen - steuerlounge.de
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Die Kasse und das Finanzamt – Nachzahlungsforderungen des Fiskus vorbeugen
Einleitung Keine Rechtssicherheit für bargeldintensive Betriebe ! • Bei fast allen Unternehmen mit Kasseneinnahmen kann die Buchführung verworfen werden! • Zuschätzungen drohen auch den vielen ehrlichen Unternehmern, die alle Einnahmen ordentlich erklären • Das Problem: • Kaum jemand erfüllt alle formellen Anforderungen • Mehrere BMF-Schreiben sind zu beachten! • Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt Finanzverwaltung Seite 2 von 67
Einleitung Aktuelle Schwerpunkte: Ab 01.01.2017 endet die Übergangsfrist • Alle elektronischen Kassen müssen dann die Einzeldaten speichern oder • Verwendung einer offenen Ladenkasse Gesetzgebungsverfahren – Entwurf „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ • Ab 01.01.2020 technische Sicherungseinrichtung Pflicht • Einführung einer Kassennachschau Seite 3 von 67
Inhaltsübersicht 1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse 1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme 1.2 Arten von Kassensystemen 2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen 3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung – Status quo und Planung 4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung 5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Seite 4 von 67
1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse • Erfindung der ersten Registrierkasse: 1879 in Dayton, Ohio, USA • Barbesitzer wollte Betrug seines Personals verhindern • Seitdem enorme technische Weiterentwicklung der Kassen Moderne Kassensysteme erfüllen viele Funktionen. Seite 5 von 67
1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme Fiskal- Überwachung Funktion des Personals Betriebs- wirtschaftliche Zwecke Seite 6 von 67
1.2 Arten von Kassensystemen Kassen offene PC-Kassensysteme proprietäre Kassen Ladenkasse Geldlade mit elektronischem Schuhkarton Journal Branchen- Server software mechanische oder ohne elektronisches elektronische Journal Rechensysteme Seite 7 von 67
Inhaltsübersicht 1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse 1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme 1.2 Arten von Kassensystemen 2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen 3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung - Status quo und Planung 4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung 5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Seite 8 von 67
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen Geschätzte Einnahmeausfälle pro Jahr zwischen 10.000.000.000 € und 20.000.000.000 € Seite 9 von 67
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen • Ärger mit der Kasse – kein Kavaliersdelikt • Einschränkung der Selbstanzeige • ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung • Abschaffung der Teilselbstanzeige Seite 10 von 67
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen Der Finanzverwaltung sind alle Möglichkeiten zur Manipulation der Kasseneinnahmen bekannt! • Nutzung des Trainingsspeichers (Tische/Personal) • Stornierung von Umsätzen • Einsatz von Boneditoren Häufige • Nichtverbuchung von Einnahmen Tricks • falsche Programmierung der Kassensoftware • Verwendung mehrerer Kassen • automatische Erlösverkürzung mittels Zapping • manuelle Löschung von Journalbuchungen Seite 11 von 67
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen Gastro- Hotel- nomie Apotheken lerie Taxi- Einzel- gewerbe handel Bäcker, Tankstellen Fleischer Hoch- Friseur- risiko u.s.w. betriebe Barein- nahmen Seite 12 von 67
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen Bericht des Bundesrechnungshofs 2003: • Steuerausfälle in mehrstelliger Milliardenhöhe drohen • Kassensysteme entsprechen nicht „GoBs“ (heute GoBD) • Daten werden ohne nachweisbare Spuren verändert • Aufforderung an das Bundesfinanzministerium, für Abhilfe zu sorgen Seite 13 von 67
Inhaltsübersicht 2. … 3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung – Status quo und Planung 3.1 Offene Ladenkasse 3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016) 3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016) 3.4 Kassen ab 01.01.2017 3.5 Gesetzentwurf zu Verhinderung von Kassenmanipulationen 3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf Seite 14 von 67
3.1 Offene Ladenkasse • Offene Ladenkasse darf weiter verwendet werden: • auch nach dem 31.12.2017 und • auch nach dem 31.12.2019 • Gegenwärtig ist keine Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse geplant • Vorteil der offenen Ladenkasse: Im Gegensatz zur elektronischen Registrierkasse weniger Anforderungen Seite 15 von 67
3.1 Offene Ladenkasse • Wichtig – Kassenbericht zur Ermittlung der Tageslosung • Zwingend folgender Aufbau: Endbestand der Kasse 927,36 € (tatsächlich gezähltes Geld lt. Zählprotoll) + Ausgaben - € + Entnahmen - € - Einlagen - € (Wechselgeld; Kassenendbestand - Kassenanfangsbestand 100,00 € Vortag) Tageslosung 827,36 € Seite 16 von 67
3.1 Offene Ladenkasse Achtung – Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 25.03.2015 – X-R-20/13) Das Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen Ladenkasse wird als schwerwiegender Fehler bezeichnet!! Seite 17 von 67
3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016) • Gemeint sind elektronische Registrierkassen älterer Bauart, die keine elektronischen Journaldaten speichern können • Journaldaten (Kassenrolle oder elektronisches Journal) müssten eigentlich aufbewahrt werden! • Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, dies nicht zu tun! • BMF-Schreiben vom 09.01.1996 regelt die Voraussetzungen! Seite 18 von 67
3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016) Folgende Unterlagen/Belege müssen unbedingt aufbewahrt werden: • Fortlaufend nummerierte Tagesendsummenbons (Z-Bon) • Nachweis der Stornobuchungen und Trainerumsätze • Nachweis Zahlungswege (bar, Scheck, Kredit) Des Weiteren alle weiteren Belege im Belegzusammenhang mit dem Tagesendsummenbon, wie z.B.: • Kellnerberichte, • Zeitzonenberichte • Bedienerberichte • Artikelberichte • Warengruppenberichte • usw. Seite 19 von 67
3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016) Weiterhin müssen alle Organisationsunterlagen aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere: • Bedienungsanleitung • Programmieranleitung • Kassieranweisung • Alle Unterlagen über die Änderung der Kassenprogrammierung • … Seite 20 von 67
3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016) Achtung – Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.03.2015 – X R 20/13) Zitat Leitsatz 5: „Bei einem programmierbaren Kassensystem stellt das Fehlen der aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitung sowie der Protokolle nachträglicher Programmänderungen einen formellen Mangel dar, dessen Bedeutung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt.“ Seite 21 von 67
3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016) Übergangsfrist Kasse kann Kasse Daten nicht speichert die speichern Journaldaten Umrüstung ist Umrüstung ist möglich nicht möglich Sofortige Sofortige Verwendung Anwendung Umrüstung bis 31.12.2016 Seite 22 von 67
3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016) Was ist dabei zu beachten? • Kassenhersteller legt fest, ob die Kasse umrüstbar ist • Zeiträume oder Fristen zur Umrüstung sind nicht geregelt • Kauf einer neun oder gebrauchten Kasse, welche die Daten nicht speichert, ist möglich • Weiternutzung nur bis 31.12.2016 Aber: Anforderungen BMF-Schreiben 09.01.1996 beachten Seite 23 von 67
3.4 Kassen ab 01.01.2017 Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 Aufbewahrung aller steuerlichen Einzeldaten Diese müssen • jederzeit verfügbar, • unverzüglich lesbar, • vollständig, • unveränderbar und • maschinell auswertbar sein. Seite 24 von 67
3.4 Kassen ab 01.01.2017 Dazu gehören: • Daten der Einzelumsätze – Journaldaten!! • Auswertungsdaten • Programmier- und Stammdatenänderungen Seite 25 von 67
3.4 Kassen ab 01.01.2017 Was ist dabei zu beachten? Daten für jede Kasse einzeln speichern! Daten ggf. unveränderbar auf externe Datenträger auslagern Archivsysteme müssen gleiche Auswertungen wie laufende Systeme erlauben Einsatzorte und Zeiträume der Kassen protokollieren Datensicherung nicht vergessen!! Seite 26 von 67
3.4 Kassen ab 01.01.2017 Zusätzlich sind weiterhin auch noch alle Organisationsunterlagen aufzubewahren, insbesondere: • Bedienungsanleitung • Programmieranleitung • Anweisungen zur Programmierung des Geräts • … Seite 27 von 67
3.4 Kassen ab 01.01.2017 Urteil des Bundesfinanzhofs zum Datenzugriff der Finanzverwaltung (Urteil vom 16.12.2014 – X R 42/13) • Einzelhändler (z.B. Apotheker) muss im Rahmen der Zumutbarkeit vereinnahmte Umsätze einzeln speichern • Zumutbarkeit ist gegeben, wenn das Kassensystem die detaillierten Informationen einzeln aufzeichnet und eine dauerhafte Speicherung möglich ist • Recht der Finanzverwaltung zum Datenzugriff auf diese Kassendaten Seite 28 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen Referentenentwurf vom 18.03.2016 eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ Gesetzgebungsvorhaben hat im Kern zwei Teile: 1. Änderung der Abgabenordnung – Einfügung §146a AO und §146b AO 2. Erlass einer „Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ Seite 29 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen §146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung Abs. 1: „Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Das elektronische Aufzeichnungssystem und die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. …“ Seite 30 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen Technische Verordnung definiert die konkrete Umsetzung • Elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen (§1) • Zukünftig könnte die Definition der elektronischen Aufzeichnungssysteme noch erweitert werden um z.B.: • Warenwirtschaftssysteme • Fakturierungssoftware • Elektronische Fahrtenbücher • …. Seite 31 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen • Technische Sicherungseinrichtung, bestehend aus: • Sicherheitsmodul • Speichermedium • Digitale Schnittstelle • Nicht vorgesehen sind bisher: • Registrierkassenpflicht, d.h. offene Ladenkasse bleibt erlaubt • Keine Bonpflicht – Kassenbon muss nicht zwingend ausgegeben werden Seite 32 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen • Technische Sicherungseinrichtung – geplante Einführung ab 01.01.2020 • Übergangsregelung bis zum 31.12. 2022 • §146b AO ebenfalls ab 01.01.2020 • Einführung einer Kassennachschau • Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Kasse und des Einsatzes des Aufzeichnungssystems Seite 33 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen !Sanktionierung von Verstößen! „Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden ...“ Seite 34 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf IN INtegrierte SI SIcherheitslösung KA für messwertverarbeitende KAssensysteme • Leitung durch Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) • Anwendung in anderen Staaten • offener Standard, der die Wettbewerbsgleichheit garantiert Seite 35 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf Wesentliche Daten auf Kassenbon und Z- Bericht werden mit der Buchungen Signatur quasi vom Finanzamt unterschrieben! Hashwert Signatur Seite 36 von 67 Lfd. Nr. Bon
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf Auch der Z-Bericht wird mit der Signatur vom Finanzamt unterschrieben! Lfd. Nummer Umsätze Trainer Signatur Seite 37 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf • Gesetzgebungsverfahren gegenwärtig ohne INSIKA • INSIKA wäre • genauso sicher • kostengünstiger • erprobt und sofort einsatzbereit • keine Zertifizierung der Kassen erforderlich • einfache Überprüfung durch Finanzverwaltung Seite 38 von 67
Inhaltsübersicht 1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse 2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen 3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung - Status quo und Planung 4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung 4.1 Grundlagen 4.2 Zählprotokoll 4.3 Kassenbericht 4.4 Kassenbuch 5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Seite 39 von 67
4.1 Grundlagen Abgabenordnung Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden Gewinnermittlung keine Verpflichtung zum Führen eines § 4 Abs. 3 EStG Kassenbuchs Seite 40 von 67
4.1 Grundlagen Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung materielle formelle Ordnungsmäßigkeit Ordnungsmäßigkeit Seite 41 von 67
4.1 Grundlagen • Buchhaltung muss materiell und formell in Ordnung sein • Schätzung bei Fehlern der formellen Ordnungsmäßigkeit • Auch die materiell richtige Buchhaltung wird bei formellen Fehlern verworfen und es kommt zur Zuschätzung! Seite 42 von 67
4.1 Grundlagen • Richtige Führung der Kassenbücher beachten! • Geldmäßige Kassenführung – Kassenbücher müssen den tatsächlichen Geldfluss darstellen! • Kassenbücher werden oft nur rechnerisch geführt • Hohe Kassenbestände • Rechenfehler • Kassenminusbeträge • Kassensturz führt zu Differenzen • …. Seite 43 von 67
4.1 Grundlagen • buchführungspflichtige Steuerpflichtige unterliegen wesentlich strengeren formellen Vorschriften als solche, die eine Gewinnermittlung erstellen dürfen • Gewinnermittlung durch Überschussrechner: keine Verpflichtung zur Führung von Kassenbüchern • Daher weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung beachten! Seite 44 von 67
4.1 Grundlagen Ordnungsmäßige Kassenführung umfasst • Zählprotokoll • Kassenbericht • Kassenbuch (bei Buchführungspflicht) Seite 45 von 67
4.2 Zählprotokoll Seite 46 von 67
4.2 Zählprotokoll Aufbewahrung aller von der Kasse erstellten Dokumente: • Beispiel: Kontrollbon über Registrierung • Beispiel: Kontrollbon Abrechnung (=> Zählprotokoll) Seite 47 von 67
4.3 Kassenbericht Ermittlung der Tageseinnahmen Seite 48 von 67
4.4 Kassenbuch Chronologische Aufzeichnung der baren Geschäftsvorfälle Kassenbuch muss den Soll-/Ist-Vergleich mit dem Kassenbestand ermöglichen Seite 49 von 67
4.4 Kassenbuch Beweisvorsorge Negative Umsätze müssen unbedingt dokumentiert werden! Seite 50 von 67
Inhaltsübersicht 1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse 2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen 3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung - Status quo und Planung 4. Weitere Hinweise zur sichern Kassenführung 5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt 5.1 Digitale Betriebsprüfung 5.2 Vorgelagerte Systeme 5.3 Prüfungsmethoden Seite 51 von 67
5.1 Digitale Betriebsprüfung • starkes Ansteigen der Prüfungstätigkeit • spezielle Schulung der Betriebsprüfer • Einsatz der digitalen Datenanalyse Seite 52 von 67 Kasseneinnahmen gehören zu den Daten, die sich hervorragend prüfen lassen!
Entwicklung 5.1 Digitale Betriebsprüfung Seit dem 1. Januar 2002 digitaler Datenzugriff Dazu gehören: • Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung • weitere steuerrelevante elektronische Daten, insbesondere Kassendaten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14.11.2014 Seite 53 von 67
5.1 Digitale Betriebsprüfung gegenwärtig Vor allem Prüfung der Buchführung, die Daten der Vorsysteme werden nur vereinzelt geprüft! Vorrangig Prüfung der Daten aus vorgelagerten künftig Systemen! Umfang und Tiefgang der Prüfung nehmen zu; Folge besseres Aufdecken von Manipulationen Seite 54 von 67
5.2 Vorgelagerte Systeme Datenherkunft Daten aus Daten der Vorsystemen Finanzbuchhaltung (Journaldaten des Kassensystems) Seite 55 von 67
5.2 Vorgelagerte Systeme Kassendaten (elektronische Kassen, PC-Kassensysteme, Daten der Wiegekasse) Taxameter Branchensoftware/Branchenlösungen (sog. Back-Office Software, ERP-Systeme) Warenwirtschaftssysteme Kostenrechnung Fakturierungsprogramme Auftragsverwaltung Zahlungsverkehr (z.B. Quicken, Starmoney) elektronische Fahrtenbücher … Seite 56 von 67
5.2 Vorgelagerte Systeme Verzögerungsgeld • bei Nichteinräumung des Datenzugriffs • mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 € • keine Erstattung nach Übergabe Seite 57 von 67
5.3 Prüfungsmethoden Prüfungsmethoden Klassische Methoden Plausibilitätsprüfung Diverse Ziffernprüfung Logische Plausibilität Chi-Quadrat-Test Zeitreihenvergleich Newcomb-Benford- Verteilungsanalyse Analyse Lückenanalyse Betriebsvergleiche Seite 58 von 67
5.3 Prüfungsmethoden • Finanzverwaltung setzt Prüfsoftware WinIDEA ein • Richtig eingesetzt ist die Prüfsoftware ein effektives Werkzeug • Schnellere Prüfung • Tiefere/gründlichere Prüfung Seite 59 von 67
5.3 Prüfungsmethoden • Prüfsoftware WinIDEA erleichtert die Arbeit des Prüfers • Entlastung bei Routineaufgaben • Daten filtern oder sortieren • Vergleich von Daten (z.B. Buchhaltungsdaten mit Kassendaten) • Graphische Darstellung der Daten • Verdichtung der Daten (z.B. nach Artikeln) • … Seite 60 von 67
5.3 Prüfungsmethoden • Prüfungspraxis – mathematisch-statistische Methoden (Chi-Quadrat-Test, Benford-Analyse oder Prüfung auf Normal- bzw. Lognormalverteilung) haben sich nicht durchgesetzt! • Diese Tests bringen kaum gerichtlich verwertbare Ergebnisse! • Prüfung auf logische Plausibilität • Zeitreihen • Lückenanalyse Seite 61 von 67
5.3 Prüfungsmethoden Beispiele für Lückenanalyse: • Tage ohne Kasseneinnahmen (mit Feiertagen nach Bundesland und individuellen Öffnungstagen) • fehlende Rechnungsnummern • fehlende Bonnummern aus dem Kassenjournal Seite 62 von 67
5.3 Prüfungsmethoden • Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten Prüfungsmethoden • grafische Darstellung macht Probleme sofort sichtbar • Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen oder Gegenüberstellung von Perioden Seite 63 von 67
5.3 Prüfungsmethoden Seite 64 von 67
5.3 Prüfungsmethoden Zeitreihenvergleich: Kasseneinnahmen nach Kalenderjahr Seite 65 von 67
5.3 Prüfungsmethoden Zeitreihenvergleich: Umsatz / Wareneinsatz Seite 66 von 67
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 67 von 67
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