Die Kasse und das Finanzamt Nachzahlungsforderungen des Fiskus vorbeugen - steuerlounge.de

 
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Die Kasse und das Finanzamt
                     –
Nachzahlungsforderungen des Fiskus vorbeugen
Einleitung

                   Keine Rechtssicherheit für bargeldintensive Betriebe !

•      Bei fast allen Unternehmen mit Kasseneinnahmen kann die Buchführung
       verworfen werden!
•      Zuschätzungen drohen auch den vielen ehrlichen Unternehmern, die alle
       Einnahmen ordentlich erklären
•      Das Problem:
       • Kaum jemand erfüllt alle formellen Anforderungen
       •         Mehrere BMF-Schreiben sind zu beachten!
       •         Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt Finanzverwaltung

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Einleitung
Aktuelle Schwerpunkte:
                 Ab 01.01.2017 endet die Übergangsfrist
                 • Alle elektronischen Kassen müssen dann die
                   Einzeldaten speichern
                   oder
                 • Verwendung einer offenen Ladenkasse

                 Gesetzgebungsverfahren – Entwurf „Gesetz zum
                 Schutz vor Manipulationen an digitalen
                 Grundaufzeichnungen“
                 • Ab 01.01.2020 technische Sicherungseinrichtung Pflicht
                 • Einführung einer Kassennachschau

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Inhaltsübersicht
1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse
   1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme
   1.2 Arten von Kassensystemen
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen
3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße
   Kassenführung – Status quo und Planung
4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung
5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

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1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse
• Erfindung der ersten Registrierkasse: 1879 in Dayton, Ohio, USA

• Barbesitzer wollte Betrug seines Personals verhindern

• Seitdem enorme technische Weiterentwicklung der Kassen

                                                     Moderne Kassensysteme
                                                     erfüllen viele Funktionen.
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1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme

                  Fiskal-
                                              Überwachung
                 Funktion
                                              des Personals

                              Betriebs-
                            wirtschaftliche
                               Zwecke
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1.2 Arten von Kassensystemen

                                                   Kassen

                            offene
                                             PC-Kassensysteme        proprietäre Kassen
                          Ladenkasse

             Geldlade                                                              mit elektronischem
            Schuhkarton                                                                  Journal

                                       Branchen-
                                                            Server
                                        software
       mechanische oder
                                                                                   ohne elektronisches
         elektronische
                                                                                         Journal
        Rechensysteme
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Inhaltsübersicht
1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse
   1.1 Aufgaben moderner Kassensysteme
   1.2 Arten von Kassensystemen
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen
3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße
   Kassenführung - Status quo und Planung
4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung
5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

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2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen

                     Geschätzte Einnahmeausfälle
                          pro Jahr zwischen
                 10.000.000.000 € und 20.000.000.000 €

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2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen

 •      Ärger mit der Kasse – kein Kavaliersdelikt
 •      Einschränkung der Selbstanzeige
        • ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
        • Abschaffung der Teilselbstanzeige

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2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen
Der Finanzverwaltung sind alle Möglichkeiten zur Manipulation der
Kasseneinnahmen bekannt!

                    • Nutzung des Trainingsspeichers
                      (Tische/Personal)
                    • Stornierung von Umsätzen
                    • Einsatz von Boneditoren
         Häufige    • Nichtverbuchung von Einnahmen
          Tricks    • falsche Programmierung der Kassensoftware
                    • Verwendung mehrerer Kassen
                    • automatische Erlösverkürzung mittels Zapping
                    • manuelle Löschung von Journalbuchungen

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2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen

                                                Gastro-
                                       Hotel-   nomie
                                                          Apotheken
                                        lerie
                               Taxi-                                  Einzel-
                             gewerbe                                  handel

                    Bäcker,
                                                                          Tankstellen
                   Fleischer

                                                 Hoch-
                  Friseur-                       risiko
                                                                                u.s.w.
                  betriebe                      Barein-
                                                nahmen

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2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen

 Bericht des Bundesrechnungshofs 2003:

   •   Steuerausfälle in mehrstelliger Milliardenhöhe drohen
   •   Kassensysteme entsprechen nicht „GoBs“ (heute GoBD)
   •   Daten werden ohne nachweisbare Spuren verändert
   •   Aufforderung an das Bundesfinanzministerium, für Abhilfe zu sorgen

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Inhaltsübersicht
2. …
3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße
   Kassenführung – Status quo und Planung
   3.1 Offene Ladenkasse
   3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016)
        3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016)
        3.4 Kassen ab 01.01.2017
        3.5 Gesetzentwurf zu Verhinderung von Kassenmanipulationen
        3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf

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3.1 Offene Ladenkasse
• Offene Ladenkasse darf weiter verwendet werden:
   • auch nach dem 31.12.2017 und
   • auch nach dem 31.12.2019

•     Gegenwärtig ist keine Pflicht zur Verwendung einer elektronischen
      Registrierkasse geplant

•     Vorteil der offenen Ladenkasse:
      Im Gegensatz zur elektronischen Registrierkasse weniger Anforderungen

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3.1 Offene Ladenkasse
• Wichtig – Kassenbericht zur Ermittlung der Tageslosung

• Zwingend folgender Aufbau:

       Endbestand der Kasse      927,36 € (tatsächlich gezähltes Geld lt. Zählprotoll)
        + Ausgaben                     - €
        + Entnahmen                    - €
        - Einlagen                     - €
                                          (Wechselgeld; Kassenendbestand
        - Kassenanfangsbestand   100,00 € Vortag)
       Tageslosung               827,36 €

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3.1 Offene Ladenkasse

                  Achtung – Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
                         (Urteil vom 25.03.2015 – X-R-20/13)

           Das Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen
              Ladenkasse wird als schwerwiegender Fehler bezeichnet!!

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3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016)
• Gemeint sind elektronische Registrierkassen älterer Bauart, die keine
  elektronischen Journaldaten speichern können

• Journaldaten (Kassenrolle oder elektronisches Journal) müssten
  eigentlich aufbewahrt werden!

• Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, dies nicht zu tun!

• BMF-Schreiben vom 09.01.1996 regelt die Voraussetzungen!

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3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016)
Folgende Unterlagen/Belege müssen unbedingt aufbewahrt werden:
• Fortlaufend nummerierte Tagesendsummenbons (Z-Bon)
• Nachweis der Stornobuchungen und Trainerumsätze
• Nachweis Zahlungswege (bar, Scheck, Kredit)

Des Weiteren alle weiteren Belege im Belegzusammenhang mit dem
Tagesendsummenbon, wie z.B.:
• Kellnerberichte,
• Zeitzonenberichte
• Bedienerberichte
• Artikelberichte
• Warengruppenberichte
• usw.
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3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016)
Weiterhin müssen alle Organisationsunterlagen aufbewahrt werden.
Dazu gehören insbesondere:
   • Bedienungsanleitung
        • Programmieranleitung
        • Kassieranweisung
        • Alle Unterlagen über die Änderung der Kassenprogrammierung
        • …

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3.2 Kassen ohne elektronische Journale (bis 31.12.2016)
                  Achtung – Rechtsprechung des Bundesfinanzhof
                        (Urteil vom 25.03.2015 – X R 20/13)

                               Zitat Leitsatz 5:
      „Bei einem programmierbaren Kassensystem stellt das Fehlen der
       aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitung sowie der Protokolle
   nachträglicher Programmänderungen einen formellen Mangel dar, dessen
         Bedeutung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer
    Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen
      Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich
                genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt.“

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3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016)

                                           Übergangsfrist

                             Kasse kann                        Kasse
                             Daten nicht                    speichert die
                              speichern                     Journaldaten

                  Umrüstung ist       Umrüstung ist
                    möglich            nicht möglich         Sofortige
                    Sofortige          Verwendung           Anwendung
                   Umrüstung          bis 31.12.2016

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3.3 Übergangsfrist (26.11.2010–31.12.2016)
Was ist dabei zu beachten?
• Kassenhersteller legt fest, ob die Kasse umrüstbar ist
• Zeiträume oder Fristen zur Umrüstung sind nicht geregelt
• Kauf einer neun oder gebrauchten Kasse, welche die Daten nicht
  speichert, ist möglich
• Weiternutzung nur bis 31.12.2016

                  Aber: Anforderungen BMF-Schreiben 09.01.1996 beachten

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3.4 Kassen ab 01.01.2017

  Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010
  Aufbewahrung aller steuerlichen Einzeldaten

 Diese müssen
  • jederzeit verfügbar,
  • unverzüglich lesbar,
  • vollständig,
  • unveränderbar und
  • maschinell auswertbar sein.

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3.4 Kassen ab 01.01.2017
Dazu gehören:
   • Daten der Einzelumsätze – Journaldaten!!
   • Auswertungsdaten
        • Programmier- und Stammdatenänderungen

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3.4 Kassen ab 01.01.2017
Was ist dabei zu beachten?

                  Daten für jede Kasse einzeln speichern!

                  Daten ggf. unveränderbar auf externe Datenträger
                  auslagern

                  Archivsysteme müssen gleiche Auswertungen wie
                  laufende Systeme erlauben

                  Einsatzorte und Zeiträume der Kassen protokollieren

                  Datensicherung nicht vergessen!!

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3.4 Kassen ab 01.01.2017
Zusätzlich sind weiterhin auch noch alle Organisationsunterlagen
aufzubewahren, insbesondere:
        • Bedienungsanleitung
        • Programmieranleitung
        • Anweisungen zur Programmierung des Geräts
        • …

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3.4 Kassen ab 01.01.2017
   Urteil des Bundesfinanzhofs zum Datenzugriff der Finanzverwaltung
                    (Urteil vom 16.12.2014 – X R 42/13)

       • Einzelhändler (z.B. Apotheker) muss im Rahmen der Zumutbarkeit
         vereinnahmte Umsätze einzeln speichern
       •     Zumutbarkeit ist gegeben, wenn das Kassensystem die detaillierten
             Informationen einzeln aufzeichnet und eine dauerhafte Speicherung
             möglich ist
       •     Recht der Finanzverwaltung zum Datenzugriff auf diese Kassendaten

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3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

       Referentenentwurf vom 18.03.2016 eines „Gesetzes zum Schutz vor
              Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“

Gesetzgebungsvorhaben hat im Kern zwei Teile:
        1. Änderung der Abgabenordnung –
           Einfügung §146a AO und §146b AO
        2. Erlass einer „Technischen Verordnung zur Durchführung des
           Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
           Grundaufzeichnungen“

Seite 29 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

§146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen
           mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme;
                      Verordnungsermächtigung

                                      Abs. 1:
  „Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit
       Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein
        elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden
   aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln,
 vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Das elektronische
 Aufzeichnungssystem und die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind durch eine
        zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. …“

Seite 30 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

Technische Verordnung definiert die konkrete Umsetzung

• Elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder
  computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen (§1)

• Zukünftig könnte die Definition der elektronischen Aufzeichnungssysteme
  noch erweitert werden um z.B.:
      • Warenwirtschaftssysteme
      • Fakturierungssoftware
      • Elektronische Fahrtenbücher
      • ….

Seite 31 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

• Technische Sicherungseinrichtung, bestehend aus:
  • Sicherheitsmodul
  • Speichermedium
      • Digitale Schnittstelle

• Nicht vorgesehen sind bisher:
  • Registrierkassenpflicht, d.h. offene Ladenkasse bleibt erlaubt
      • Keine Bonpflicht – Kassenbon muss nicht zwingend ausgegeben
        werden

Seite 32 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

• Technische Sicherungseinrichtung – geplante Einführung ab 01.01.2020

• Übergangsregelung bis zum 31.12. 2022

• §146b AO ebenfalls ab 01.01.2020
        • Einführung einer Kassennachschau
        • Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Kasse und des Einsatzes des
          Aufzeichnungssystems

Seite 33 von 67
3.5 Gesetzentwurf zur Verhinderung von Kassenmanipulationen

                          !Sanktionierung von Verstößen!

                 „Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur
           ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung
            festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer
                 Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden ...“

Seite 34 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf

                  IN   INtegrierte

                  SI   SIcherheitslösung

                  KA   für messwertverarbeitende KAssensysteme

• Leitung durch Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)
• Anwendung in anderen Staaten
• offener Standard, der die Wettbewerbsgleichheit garantiert

Seite 35 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf
Wesentliche Daten auf
Kassenbon und Z-
Bericht werden mit der   Buchungen
Signatur quasi vom
Finanzamt
unterschrieben!

                          Hashwert

                          Signatur

Seite 36 von 67
                         Lfd. Nr. Bon
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf
 Auch der Z-Bericht
 wird mit der Signatur
 vom Finanzamt
 unterschrieben!

                         Lfd. Nummer

                          Umsätze

                           Trainer

                          Signatur
Seite 37 von 67
3.6 INSIKA – eine Alternative zum Gesetzentwurf
• Gesetzgebungsverfahren gegenwärtig ohne INSIKA

• INSIKA wäre
      • genauso sicher
      • kostengünstiger
      • erprobt und sofort einsatzbereit
      • keine Zertifizierung der Kassen erforderlich
      • einfache Überprüfung durch Finanzverwaltung

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Inhaltsübersicht
1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen
3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße
   Kassenführung - Status quo und Planung
4. Weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung
       4.1 Grundlagen
       4.2 Zählprotokoll
       4.3 Kassenbericht
       4.4 Kassenbuch
5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

Seite 39 von 67
4.1 Grundlagen

           Abgabenordnung     Kasseneinnahmen und Kassenausgaben
                                 sollen täglich festgehalten werden

           Gewinnermittlung    keine Verpflichtung zum Führen eines
           § 4 Abs. 3 EStG                  Kassenbuchs

Seite 40 von 67
4.1 Grundlagen

                              Ordnungsmäßigkeit
                               der Buchhaltung

                      materielle               formelle
                  Ordnungsmäßigkeit       Ordnungsmäßigkeit

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4.1 Grundlagen
• Buchhaltung muss materiell und formell in Ordnung sein

• Schätzung bei Fehlern der formellen Ordnungsmäßigkeit

•     Auch die materiell richtige Buchhaltung wird bei formellen Fehlern
      verworfen und es kommt zur Zuschätzung!

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4.1 Grundlagen
• Richtige Führung der Kassenbücher beachten!

• Geldmäßige Kassenführung – Kassenbücher müssen den tatsächlichen
  Geldfluss darstellen!

• Kassenbücher werden oft nur rechnerisch geführt
   • Hohe Kassenbestände
        • Rechenfehler
        • Kassenminusbeträge
        • Kassensturz führt zu Differenzen
        • ….

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4.1 Grundlagen
• buchführungspflichtige Steuerpflichtige unterliegen wesentlich strengeren
  formellen Vorschriften als solche, die eine Gewinnermittlung erstellen
  dürfen
• Gewinnermittlung durch Überschussrechner: keine Verpflichtung zur
  Führung von Kassenbüchern
• Daher weitere Hinweise zur sicheren Kassenführung beachten!

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4.1 Grundlagen
Ordnungsmäßige Kassenführung umfasst
• Zählprotokoll
• Kassenbericht
•     Kassenbuch (bei Buchführungspflicht)

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4.2 Zählprotokoll

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4.2 Zählprotokoll
Aufbewahrung aller von der Kasse erstellten Dokumente:
• Beispiel: Kontrollbon über Registrierung
• Beispiel: Kontrollbon Abrechnung
  (=> Zählprotokoll)

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4.3 Kassenbericht
Ermittlung der Tageseinnahmen

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4.4 Kassenbuch

Chronologische Aufzeichnung der baren Geschäftsvorfälle

Kassenbuch muss den Soll-/Ist-Vergleich mit dem Kassenbestand
ermöglichen

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4.4 Kassenbuch

    Beweisvorsorge
   Negative Umsätze
   müssen unbedingt
     dokumentiert
       werden!

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Inhaltsübersicht
1. Historie: Entwicklung der Registrierkasse
2. Einnahmeausfälle des Staates bei Bareinnahmen
3. Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße
   Kassenführung - Status quo und Planung
4. Weitere Hinweise zur sichern Kassenführung
5. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt
       5.1 Digitale Betriebsprüfung
       5.2 Vorgelagerte Systeme
       5.3 Prüfungsmethoden

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5.1 Digitale Betriebsprüfung
• starkes Ansteigen der Prüfungstätigkeit

• spezielle Schulung der Betriebsprüfer

•     Einsatz der digitalen Datenanalyse

Seite 52 von 67                     Kasseneinnahmen gehören zu den Daten, die
                                    sich hervorragend prüfen lassen!
Entwicklung

5.1 Digitale Betriebsprüfung
Seit dem 1. Januar 2002 digitaler Datenzugriff
Dazu gehören:
• Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung
•     weitere steuerrelevante elektronische Daten, insbesondere Kassendaten

                             Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und
                             Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
                             und Unterlagen in elektronischer Form sowie
                             zum Datenzugriff (GoBD) vom 14.11.2014

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5.1 Digitale Betriebsprüfung

   gegenwärtig    Vor allem Prüfung der Buchführung, die Daten der
                  Vorsysteme werden nur vereinzelt geprüft!

                  Vorrangig Prüfung der Daten aus vorgelagerten
   künftig
                  Systemen!

                  Umfang und Tiefgang der Prüfung nehmen zu;
   Folge
                  besseres Aufdecken von Manipulationen

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5.2 Vorgelagerte Systeme

                                 Datenherkunft

                                                Daten aus
                      Daten der               Vorsystemen
                  Finanzbuchhaltung         (Journaldaten des
                                             Kassensystems)

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5.2 Vorgelagerte Systeme

      Kassendaten (elektronische Kassen, PC-Kassensysteme, Daten der Wiegekasse)
      Taxameter
      Branchensoftware/Branchenlösungen (sog. Back-Office Software, ERP-Systeme)
      Warenwirtschaftssysteme
      Kostenrechnung
      Fakturierungsprogramme
      Auftragsverwaltung
      Zahlungsverkehr (z.B. Quicken, Starmoney)
      elektronische Fahrtenbücher
      …

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5.2 Vorgelagerte Systeme
Verzögerungsgeld

• bei Nichteinräumung des Datenzugriffs

•     mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 €

• keine Erstattung nach Übergabe

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5.3 Prüfungsmethoden
                          Prüfungsmethoden

Klassische Methoden                           Plausibilitätsprüfung

          Diverse                   Ziffernprüfung         Logische Plausibilität

                   Chi-Quadrat-Test                                        Zeitreihenvergleich

                   Newcomb-Benford-
                                                                           Verteilungsanalyse
                       Analyse

                    Lückenanalyse                                           Betriebsvergleiche
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5.3 Prüfungsmethoden
• Finanzverwaltung setzt Prüfsoftware WinIDEA ein

• Richtig eingesetzt ist die Prüfsoftware ein effektives Werkzeug

      • Schnellere Prüfung

      • Tiefere/gründlichere Prüfung

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5.3 Prüfungsmethoden
• Prüfsoftware WinIDEA erleichtert die Arbeit des Prüfers

• Entlastung bei Routineaufgaben

      • Daten filtern oder sortieren

      • Vergleich von Daten (z.B. Buchhaltungsdaten mit Kassendaten)

      • Graphische Darstellung der Daten

      • Verdichtung der Daten (z.B. nach Artikeln)

      • …

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5.3 Prüfungsmethoden
• Prüfungspraxis – mathematisch-statistische Methoden (Chi-Quadrat-Test,
  Benford-Analyse oder Prüfung auf Normal- bzw. Lognormalverteilung)
  haben sich nicht durchgesetzt!

•     Diese Tests bringen kaum gerichtlich verwertbare Ergebnisse!

• Prüfung auf logische Plausibilität
   • Zeitreihen
        • Lückenanalyse

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5.3 Prüfungsmethoden
 Beispiele für Lückenanalyse:
 •      Tage ohne Kasseneinnahmen (mit Feiertagen nach Bundesland und
        individuellen Öffnungstagen)
 •      fehlende Rechnungsnummern
 •      fehlende Bonnummern aus dem Kassenjournal

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5.3 Prüfungsmethoden
• Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten Prüfungsmethoden

• grafische Darstellung macht Probleme sofort sichtbar

•     Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen oder Gegenüberstellung von
      Perioden

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5.3 Prüfungsmethoden

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5.3 Prüfungsmethoden

Zeitreihenvergleich:
Kasseneinnahmen
nach Kalenderjahr

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5.3 Prüfungsmethoden

Zeitreihenvergleich:
Umsatz /
Wareneinsatz

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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