Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Juni 2019 - Barlachstadt Güstrow
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Güstrower Stadtanzeiger Amtliche Bekanntmachungen | 1. Juni 2019 1 6 . J u n i 14. b i s 201J9uni 1 4 . b i s 1 6 . 2019 Wohnungsgesellschaft Güstrow - Anzeige - Postwurfsendung sämtliche Haushalte Wohnungsgesellschaft Güstrow Ausgabe Nr. 4 - Juni/Juli
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow Verwaltung zum Verkauf der folgenden Grundstücke im Bau- Beschlussprotokoll gebiet „Hengstkoppelweg“: der Sitzung des Hauptausschusses am Bewerber Nr. Größe, Flur, Flurstück Baugrundstück 25.04.2019 1 880 m², Flur 10, Flrst. 203, 204 3 2 829 m², Flur 10, Flrst. 202 5 Öffentlicher Teil: 3 907 m², Flur 10, Flrst. 204 2 Beschluss Nr.: VI/0857/19 Beschluss Nr.: VI/0866/19 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2019 die Kostenteilungsvereinbarung seiner Sitzung am 25.04.2019 der Vergabe der Lieferung eines zur Investition in den Spielplatz am Hort „Stelzenvilla“ sowie Großflächenmähers gemäß Vergabevorschlag zuzustimmen. an der Grundschule „An der Nebel“ zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem DRK-Kreisverband Güstrow e.V. gemäß (An- Beschluss Nr.: VI/0867/19 lage 1). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2019, den Bürgermeister zu beauf Nichtöffentlicher Teil: tragen, für die Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors den Zuschlag zu erteilen. Beschluss Nr.: VI/0888/19 Personalentscheidung Beschluss Nr.: VI/0870/19 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Beschluss Nr.: VI/0889/19 seiner Sitzung am 25.04.2019 die Vergabe folgender Planungs- Personalentscheidung leistungen für die Planung des Neubaus der Brücke einschließ- lich Abriss der Bestandsbrücke: Beschluss Nr.: VI/0865/19 Los 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt auf Los 2 Tragwerksplanung seiner Sitzung am 25.04.2019 den Verkauf des Grundstücks Ge- markung Güstrow, Flur 71, Teilfläche aus dem Flurstück 117/2 in Beschluss Nr.: VI/0872/19 einer noch zu vermessenen Größe von ca. 160 m². Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2019 die Vergabe der Bauleistungen für Beschluss Nr.: VI/0858/19 die Erschließungsmaßnahme - Dr.-Külz-Straße und Albanstraße Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in gemäß Vergabevorschlag. seiner Sitzung am 25.04.2019 den Kaufvertrag über ein Teil erbbaurecht UR-Nr. 158/2019 vom 08.02.2019 an dem Grund- Beschluss Nr.: VI/0892/19 stück Lange Stege 58. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Ver Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in bindung stehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. seiner Sitzung am 25.04.2019, den Zuschlag für die Planung Wallensteinstraße zu erteilen. Beschluss Nr.: VI/0885/19 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt auf seiner Sitzung am 25.04.2019 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 25, Flurstück 5/1 in einer Größe von 4.796 m² an den Antragsteller. Beschlussprotokoll Beschluss Nr.: VI/0887/19 der Sitzung der Stadtvertretung am 09.05.2019 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in seiner Sitzung am 25.04.2019 die Vergabeentscheidung der Öffentlicher Teil: Beschluss Nr.: VI/0897/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sprechstunden des Bürgermeisters Sitzung am 09.05.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan für die Reparatur von Gehwegen zu erarbeiten. Dienstag, 25. Juni 2019 Dieser ist dem Bau- und Verkehrsausschuss bis Oktober 2019 Dienstag, 16. Juli 2019 vorzulegen. jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr Beschluss Nr.: VI/0898/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters Sitzung am 09.05.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, der bei Frau Bartock, Telefon 769-101, Stadtvertretung einen Entwurf zur Änderung der Satzung der erspart Ihnen Wartezeiten. Barlachstadt Güstrow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitrags- Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der satzung) zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist aus Sicht der Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. Verwaltung die rechtlich mögliche Variante zu erarbeiten, welche die geringste Belastung des Bürgers vorsieht. Seite 2 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019
Beschluss Nr.: VI/0859/19 Nr. 42 - Rostocker Straße/Querstraße" gemäß § 2 Abs. 1 und 8 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer i .V. m. § 13a BauGB. Sitzung am 09.05.2019 eine Darlehensgewährung der Stadt an Das Planungsziel der Neuaufstellung ist die städtebauliche Ord- den Städtischen Abwasserbetrieb mit folgenden Konditionen: nung im Bereich der jetzigen Gewerbebrache im Gebiet Rostocker Annuitätendarlehen Straße/Querstraße wiederherzustellen und die weitere bauliche Darlehensbetrag: 1.500.000 € Entwicklung zu regeln. Der Bebauungsplan soll für die zukünftige Erschließung und Bebauung eine zeitgemäße Fortschreibung des Beschluss Nr.: VI/0869/19 Bebauungsplanes Nr. 42 aus dem Jahr 1999/2000 darstellen. Das Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer derzeit (mit Ausnahme der straßenbegleitenden Wohnbebauung) Sitzung am 09.05.2019 den Erschließungsvertrag zum Bebauungs- ungenutzte Grundstück soll revitalisiert und als Urbanes Gebiet plan Nr. 92 - Alte Gärtnerei gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB). (MU gemäß § 6 BauNVO) für eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Der Erschließungsvertrag ist als Anlage beigefügt und Bestandteil Einzelhandel und Gewerbe festgesetzt werden. des Beschlusses. Der Geltungsbereich ist unverändert zu dem bestehenden Be- bauungsplan Nr. 42. Das Gebiet (Gemarkung Güstrow, Flur 14) Beschluss Nr.: VI/0864/19 mit einer Größe von ca. 3,5 ha wird im Norden begrenzt durch die Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Querstraße, im Osten durch die Rostocker Straße und im Süden Sitzung am 09.05.2019 die in der Anlage zusammengestellte Ab- durch die Bahnlinie. Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die wägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Flurstücke 53/2 (Haus-Nr. 5, aktuell Möbel-Handel) und Flurstück öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 53/4. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage Nr. 92 - Alte Gärtnerei gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich Beschluss Nr.: VI/0868/19 bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebau- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Sitzung am 09.05.2019 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalver Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. fassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Beschluss Nr.: VI/0890/19 Nr. 92 - Alte Gärtnerei im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der BauGB bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B). Sitzung am 09.05.2019 den Bürgermeister, abweichend von § 5 Die Begründung wird gebilligt. (Siehe Seite 7) (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Bauauftrag „Grundhafte Sanierung und Umgestaltung des Beschluss Nr.: VI/0818/18 Spaldingsplatzes“ zu ermächtigen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019, Beschluss Nr.: VI/0893/19 1. den Beschluss VI/0145/15 Einzelhandel auf dem Stahlhof Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit- aufzuheben (Anlage 1). zung am 09.05.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein 2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teil- barung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger bereich A - Stahlhof Planzeichnung (Anlage 2). Der Entwurf der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der AWO der Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. Soziale Dienste gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Kinder 3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbe- land“ abgeschlossen wurde. reich A - Stahlhof mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger Nichtöffentlicher Teil: öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von Beschluss Nr.: VI/0895/19 einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellung Sitzung am 09.05.2019: Der Beschluss VI/0881/19 vom 28.03.2019 nahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden wird aufgehoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verkauf können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- des Grundstückes/Teilstückes aus der Gemarkung Güstrow, Flur nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan 13, Flurstück 2/6 an den Antragsteller zeitnah umzusetzen. unberücksichtigt bleiben können. (Siehe Seite 6) 4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben- bereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Plan entwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. Beschluss Nr.: VI/0847/1/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Nächster Sitzungstermin Sitzung am 09.05.2019: der Stadtvertretung 1. die Satzung des Bebauungsplans Nr. 96 „Sondergebiet Eber- eschenweg“ (Anlage 1) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird in der vor 27.06.2019, 18:00 Uhr liegenden Fassung vom Januar 2019 gebilligt. 2. Die Satzung über Bebauungsplan Nr. 96 „Sondergebiet Eber- (konstituierende Sitzung) eschenweg“ der Barlachstadt Güstrow ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (Siehe Seite 4) Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem Der Beschluss-Nr. VI/0847/19 wird hiermit aufgehoben. Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage Beschluss Nr.: VI/0873/19 der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinforma- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt, in ihrer tionssystem - öffentlich bekannt gegeben. Sitzung am 09.05.2019 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019 Güstrower Stadtanzeiger Seite 3
Beschluss Nr.: VI/0860/19 Hinweise: 1. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt sich 1. Auf die Vorschriften des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 in ihrer Sitzung am 09.05.2019 damit einverstanden, dass BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- das bestehende Erbbaurecht für das Grundstück Gemarkung schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Güstrow, Flur 25, Flurstück 15/2 (ehemalige Kartoffelhalle, Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen Glasewitzer Chaussee 18) in 4 Erbbaurechtsgrundstücke von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. geteilt wird. 2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 2. Die Zustimmung zur Teilung des Erbbaurechts ersetzt nicht 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 be- die Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Genehmigung achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- der jeweiligen Vertragsurkunde über die Veräußerung eines und Formvorschriften, Teilerbbaurechtes an dem Erbbaurechtsgrundstück „Kartoffel 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht- lagerhalle“. Die Entscheidungen zur Genehmigung der an liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis teiligen Veräußerung des Erbbaurechts und zum Verzicht des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans auf das Vorkaufsrecht können erst nach Vorlage der notariell und beurkundeten Erbbaurechtskaufverträge erfolgen. 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des 3. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt sich Abwägungsvorgangs, damit einverstanden, dass die Laufzeit des Erbbaurechts wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung vertrages in der Form der 4 Teilerbbaurechtsverträge um des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- weitere 20 Jahre bis zum 31.12.2074 verlängert wird. Die genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung Verlängerung um weitere 20 Jahre ist davon abhängig, dass begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. in den notariell beurkundeten Erbbaurechtsverträgen die Ver- § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 pflichtung der Erbbauberechtigten aufgenommen wird, den Absatz 2a beachtlich sind. Erbbaurechtszins monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag 3. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen des Monats an die Barlachstadt Güstrow zu zahlen. wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck- lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der Beschluss Nr.: VI/0861/19 KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Sitzung 09.05.2019 den Verkauf des bebauten Grundstücks Ge- Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften markung Güstrow, Flur 59, Flurstück 93 mit einer Grundstücks- verletzt wurden. größe von 314 m². Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert. Die Löschung der Rückfallklausel wird auf Antrag nach abgeschlossener Sanierung durch die Barlachstadt Güstrow erteilt. Beschluss Nr.: VI/0879/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 den Abschluss eines Leasingvertrages für die Finanzierung von zwei Hochdruckspül- und Schlammfahrzeuge für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow. Satzung der Barlachstadt Güstrow über den Bebauungsplan Nr. 96 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 09.05.2019 die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 96 - Sondergebiet Ebereschenweg beschlossen. Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung der In- nenentwicklung nach § 13a BauGB hiermit bekannt gemacht. Der Übersichtsplan: Bebauungsplan Nr. 96 - Sondergebiet Eber- Bebauungsplan Nr. 96 - Sondergebiet Ebereschenweg tritt mit eschenweg (Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte) Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag Güstrow, 10. Mai 2019 in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33 während der Sprech- zeiten Der Bürgermeister Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Arne Schuldt Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Alle Satzungen der Barlachstadt Güstrow Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home- finden Sie auf der Homepage page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/ unter www.guestrow.de/bauen-wohnen bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar. Seite 4 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am 13.12.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstra- ße“ und der Entwurf der Begründung hängen in der Zeit vom 11.06.2019 bis 12.07.2019 im Flur des Stadtentwicklungsamtes, 4. OG, Baustraße 33 von Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr Übersichtsplan: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93. Einzelhandel Eisenbahnstraße Auszug aus der digitalen zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/ Kostenlose Schrottentsorgung bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ möglich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die In der Barlachstadt Güstrow findet vom 24.06. bis 15.07.2019 Flurstücke 50/1, 50/8, 54, 55/1, 55/2 und 55/7 der Flur 63, Ge die einzige kostenlose Schrottaktion in diesem Jahr statt. Die markung Güstrow. Container zur Schrottentsorgung werden an den bekannten Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Plätzen für einen Tag in der Zeit von 12:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr erforderlich, weil im Ergebnis der durchgeführten Behördenbe bereitgestellt. teiligung der Planentwurf geändert wurde. Das bisher festgesetzte Urbane Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO wird durch das Kern- Ort Stelltag gebiet (MK) gemäß § 7 BauNVO ersetzt, denn die vorliegend not- Klueß, Sandweg Iglu-Stellplatz 24.06. (Mo) wendige vertikale Schichtung von Wohnnutzungen oberhalb eines Lange Stege, gegenüber Nr. 40 Gärten 25.06. (Di.) großflächigen Einzelhandelsbetriebes ist allein in Kerngebieten Ulrichplatz Iglu-Stellplatz 26.06. (Mi.) möglich. Schweriner Chaussee - Ecke Wossidlostraße 27.06. (Do.) Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung Schwaaner Chaussee Gartenanlage 28.06. (Fr.) nahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden Am Suckower Platz Spielplatz 01.07. (Mo.) zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- Plauer Chaussee gegenüber Tankstelle 02.07. (Di.) bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den St.-Jürgens-Weg, Speicher 03.07. (Mi.) Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Am Werder Parkplatz Gartenanlage 04.07.(Do.) Für den Bebauungsplan Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstraße“ Goldberger Straße Parkplatz 05.07. (Fr.) gelten die Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfah- Suckow, Trafo 08.07. (Mo.) ren). Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des ver- Senator-Beyer-Weg 09.07. (Di.) einfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Ziegeleiweg vor Gartenanlage Parkplatz 10.07. (Mi.) Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von Sonnenplatz, Garagen Höhe Nr. 05 11.07. (Do.) der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umwelt Spaldingsplatz Parkplatz 12.07. (Fr.) Neu Strenz, Am Fuchsberg 15.07. (Mo.) bericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar In die Container kann Schrott aller Art, wie Badewannen, Metall sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden. rohre, Garten- und Ackergeräte, Metallteile von Kfz. und Heizun- gen etc. entsorgt werden. Auch Schrott mit anderem Material Güstrow, 14. Mai 2019 besatz wird gerne entgegen genommen. Jedoch gehören z. B. Reifen und Sperrmüll nicht in die Container. Hinweis auf das Elekro- und Elekronikgerätegesetz (ElektoG): Sämtlicher Elektroschrott (Waschmaschinen, Kühlschränke, Der Bürgermeister Fernsehgeräte) gehört nicht in die Container. Hier werden über Arne Schuldt die Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock bzw. über die VE- OLIA Umweltservice Nord GmbH Karow (Tel. 03843 24610) die Entsorgungsmöglichkeiten angeboten. Der Güstrower Stadtanzeiger - eine Zeitung der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger! Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019 Güstrower Stadtanzeiger Seite 5
Öffentliche Auslegung des Entwurfs historischen Recherche des ehemals industriell genutzten des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Standorts wurde durch diese orientierende Untersuchung eine Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 Bundesboden- Teilbereich A - Stahlhof schutzgesetz (BBodSchG) erarbeitet und Vorschläge zum im beschleunigten Verfahren weiteren Vorgehen gemacht. gemäß § 13 a BauGB -- Detailuntersuchung nach § 3 (4) BBodSchV für den B-Plan Nr. 77 der Barlachstadt Güstrow „Altstadt Nord- Teilbereich A - Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Stahlhof“ vom 27.10.2017 (H.S.W. Ingenieurbüro Gesellschaft Sitzung am 09.05.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte für Energie und Umwelt mbH, Rostock). Grundsätzlich wurde im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich A - Ergebnis der orientierenden Untersuchung die Notwendigkeit Stahlhof und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit zur Sanierung der vorhandenen schädlichen Bodenverände- rungen im Wege der Sicherung in Verbindung mit Schutz- und vom 11.06.2019 bis 12.07.2019 Beschränkungsmaßnahmen als ausreichend eingeschätzt. Ein Teilbereich des Untersuchungsgebiets weist jedoch ei- im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33 von ne derart hohe Belastung mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) auf, dass diese im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr der geplanten Nutzung zu überprüfen war. Im Ergebnis wur- Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr de eine Beseitigung dieser Altlast als zwingend erforderlich Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr angesehen und Vorschläge zur Dekontamination gemacht. Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr -- Auswertungsbericht geotechnischer Unterlagen und Sondie- rerkundungen zur Tragfähigkeit des Baugrundes für die Er- zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Zusätzlich schließung des B-Plan Nr. 77 Altstadt Nord Teil A - Stahlhof, können telefonisch Termine vereinbart werden. 18273 Güstrow vom 05.05.2017, (H.S.W. Ingenieurbüro Ge- Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- sellschaft für Energie und Umwelt mbH, Rostock). Zur Bestim- page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/ mung der Tragfähigkeit des Baugrunds wurden ergänzende bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ möglich. Sondierbohrungen mit und Drucksondierungen durchgeführt Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden und ausgewertet. umweltbezogenen Informationen Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inter- -- Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung zur Beurteilung der essierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellung Verträglichkeit des Bebauungsplanes Nr. 77 Altstadt Nord nahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Nieder- Teilbereich A -Stahlhof mit den Erhaltungs- und Schutzzielen schrift abgeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB sind auch Kinder des FFH-Gebiets DE 2239-301 „Nebeltal mit Zuflüssen, ver- und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgege- bundenen Seen und angrenzenden Wäldern", Dezember 2016 bene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz (Stadtentwicklungsamt Güstrow) 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan -- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 12.11.2018 (Wag- unberücksichtigt bleiben. ner Planungsgesellschaft). Wesentlicher Untersuchungs Planungsziel ist für den Bereich Stahlhof, eine gewerbliche Kon- gegenstand war anhand einer Potenzialanalyse aufzuzeigen, versionsfläche in exponierter zentraler Lage, Planrecht für ein inwieweit die aktuell bestehenden Biotopstrukturen einschließ- Urbanes Gebiet (MU) zu schaffen. lich Baumbestand im Plangebiet und im relevantem Umfeld Vorliegend soll das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet Anhaltspunkte für ein Vorkommen besonders geschützter werden (beschleunigtes Verfahren). Im beschleunigten Verfahren Arten geben. gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 -- Statisches Gutachten zum Bauvorhaben Stahlhof Güstrow- Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Stützwand Eisenbahnstraße-Stahlhof, 18273 Güstrow vom BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung 18.03.2016 (Baustatik Brenncke, Güstrow) mit Untersuchung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Standfestigkeit der im Nordosten liegenden Stützwand und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten Variantenbetrachtung zur Sanierung einschließlich Kosten- umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der schätzung zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und -- Schalltechnisches Gutachten GP 1177/16 für die Ermittlung § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. und Beurteilung der Geräuschimmissionen innerhalb des Gel- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbetei- tungsbereiches vom Bebauungsplan Nr. 77 „Altstadt Nord- ligung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbe- Stahlhof“ der Stadt Güstrow vom 25. Februar 2019 (Kohlen teiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 & Wendlandt Applikationszentrum Akustik, Rostock). Das Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Gutachten ist der schalltechnische Fachbeitrag zur Bewertung Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche vom Auf- der immissionsschutzrechtlichen Belange für das Plangebiet. stellungsverfahren berührt sind, werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Untersucht wurden Verkehrs- und Gewerbelärmquellen insbe- BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. sondere die Geräuschemissionen und Immissionen durch den Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan gemäß Schienenverkehr. Aus dem Gutachten resultieren die Fest- § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB entwickelt. setzungen im Bebauungsplan zu den Lärmpegelbereichen und den damit verbundenen Maßnahmen zum aktiven und Güstrow, 13. Mai 2019 passiven Lärmschutz -- Orientierende Untersuchungen gemäß § 3 (3) Bundes bodenschutzverordnung (BBodSchV) für den B-Plan Nr. 77 der Barlachstadt Güstrow „Altstadt Nord - Teilbereich A - Stahl- hof“ vom 11.07.2017 (H.S.W. Ingenieurbüro Gesellschaft für Der Bürgermeister Energie und Umwelt mbH, Rostock). Ausgehend von einer Arne Schuldt Die Barlachstadt im Internet unter www.guestrow.de Seite 6 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33 während der Sprech- zeiten Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home- page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/ bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar. Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77 Formvorschriften, Altstadt Nord Teilbereich A - Stahlhof: Auszug aus der digitalen 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Gesprächstermine des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung mit dem Präsidenten im Monat Juni begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow, § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen 3. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen und Anliegen gern zur Verfügung. wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck- lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung! eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige , Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden. Barlachstadt Güstrow, 14. Mai 2019 Satzung der Barlachstadt Güstrow über den Bebauungsplan Nr. 92 Alte Gärtnerei im beschleunigten Verfahren Der Bürgermeister Arne Schuldt gemäß § 13b BauGB Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in der Sitzung am 09.05.2019 den Bebauungsplan Nr. 92 der Barlachstadt Güstrow „Alte Gärtnerei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Fest- setzungen (Teil B) in der Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über den Bebau- ungsplan Nr. 92 der Barlachstadt Güstrow „Alte Gärtnerei“ ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst die Flurstücke 11/16, 11/17 (tlw.), 11/21 und 13/4 (tlw.) der Flur 51, Gemarkung Güstrow. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 92 der Barlachstadt Güstrow „Alte Gärtnerei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 92 – Alte Gärtnerei tritt Anlage 1: Übersichtsplan des Bebauungsplans Nr. 92 - Alte Gärt- mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. nerei: Auszug aus der Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019 Güstrower Stadtanzeiger Seite 7
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 76 Industriegebiet Verbindungschaussee gemäß § 3 (2) BauGB Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sit- zung am 13.12.2018 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 – Indust- riegebiet Verbindungschaussee mit dem Umweltbericht liegen erneut in der Zeit vom 11.06.2019 bis 12.07.2019 im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33 von Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76 - Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Industriegebiet Verbindungschaussee - 1. Änderung Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr Güstrow, 10. Mai 2019 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/ Der Bürgermeister bauen-wohnen/planen/oeffentlicheauslegungen/ im o. g. Zeitraum Arne Schuldt möglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inter- essierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellung nahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Nieder- schrift abgeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB sind auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Öffnungszeiten des Bürgerbüros unberücksichtigt bleiben. Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 ist die Montag 08:00 - 12:30 Uhr Streichung der Festsetzungen zu den Gebäudehöhen und damit Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr eine Verbesserung der Nachnutzung der brachliegenden Flächen. Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen: Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr -- aktualisierter Umweltbericht mit Informationen zu den wesent Freitag 08:00 - 12:30 Uhr lichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insbe- Markt 1 • Güstrow • Telefon 03843 769-172 sondere Wohn- und Erholungsfunktionen, Vermeidung von Emissionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Aus- wirkungen auf den Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelungen), Wasser (insbe- sondere der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, Wasserschutzgebiet, Schutz der Oberflächengewässer), Klima/Luft (insbesondere die Bewer- Die Schiedsstelle tung der lufthygienischen und bioklimatischen Belastung), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Beeinträchtigung als Folge der Bebauung), Kultur und sonstige Rechtsangelegenheiten. Sie ist kein Gericht oder Schieds Sachgüter (Boden- und Baudenkmale) gericht und zu einer Entscheidung nicht berufen. -- korrigierte Visualisierung der Aufhebung der Gebäudehöchst- Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache maße/Auswirkung auf die Stadtsilhouette im Wege des Vergleichs außergerichtlich beizulegen. Es wird -- Schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm der Umwelt- aufgrund eines Antrags eines Beteiligten durchgeführt. Plan GmbH vom August 2009 mit Informationen zu den pro- gnostizierten Schallemissionen, der Kontingentierung und zu Sprechzeiten den Maßnahmen zum Schutz der schutzbedürftigen Bebauung bzw. Nutzung in der Nachbarschaft Jeden letzten Dienstag im Monat findet im Güstrower Rathaus -- Abschlussbericht zur sachverständigen Begleitung des Rück- eine Sprechstunde der Schiedsstelle statt. baus der Zuckerfabrik Güstrow des UB Consultingbüro vom Die nächsten Termine sind am 25.06.2019 und 30.07.2019 Januar 2010 mit Informationen zur Entsorgung, zum Grund- jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr. wassermonitoring, zum Recycling -- Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen, die in der Kontakt: frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Schiedsstelle der Barlachstadt Güstrow geäußert wurden. Margit Friedrich-Stein Katrin Becker E-Mail: margit.friedrich-stein@schiedsfrau.de Telefon: 0151 17446432 Seite 8 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019
Auszug aus dem Informationsbericht des Bürgermeisters zur Stadtvertretersitzung am 09.05.2019 Brücke zur Schöninsel und 2020 gibt es aber zum jetzigen Zeitpunkt nur Prognosedaten. Aufgrund der Ergebnisse einer Brückenprüfung wurde im Jahr 2016 Daher sind diese Einnahmeprognosen nicht belastbar. Ein in den die Vollsperrung der Brücke für die Allgemeinheit, einschließlich letzten Monaten mehrfach diskutiertes Thema ist die Kreisumlage. Fußgänger und Fahrradfahrer angeordnet. Ausgenommen davon Die Ausgaben für die Kreisumlage erhöhen sich von 9,2 Mio. € in waren die Bewohner der Schöninsel, mit denen eine Nutzungs- 2018 auf geschätzte 11,9 Mio. € in 2020, das entspricht einer Stei- vereinbarung geschlossen wurde. gerung von 313,78 € pro Einwohner auf 403,42 € pro Einwohner, Diese Nutzungsvereinbarung wurde von der Barlachstadt Güstrow wenn der Prozentsatz nicht geändert wird. inzwischen gekündigt, da eine Ende Februar dieses Jahres vor- genommene Brückenprüfung durch einen Sachverständigen zum Freiwillige Feuerwehr - Fahrzeugtechnik Ergebnis kam, dass aufgrund der Zunahme der Schäden ein Über- In der vergangenen Woche konnte das neue Mannschaftstrans- fahren der Holzbrücke und der Personenverkehr auf der Brücke portfahrzeug in Empfang genommen werden Die Barlachstadt konkrete Gefahren für alle Nutzer beinhaltet. Zur Umsetzung der Güstrow investierte knapp 50.000 € in dieses Fahrzeug. Aktuell Vollsperrung der Brücke wurden Sicherungsmaßnahmen (Ablage liegt ein Förderantrag zur Beschaffung einer neuen Drehleiter von Betonelementen im Zufahrtsbereich zur Brücke) getroffen. vor. Das Fahrzeug soll 750 T€ kosten und ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Barlachstadt dargestellt. 250 T€ sollen über die Sanierung OASE Feuerschutzsteuer und durch den Landkreis für die überörtliche An den notwendigen Planungsunterlagen für die baufachliche Funktion, weitere 250 T€ über Sonderbedarfszuweisung durch das Prüfung wird zurzeit gearbeitet. Die Förderzusage des BBSR ist Innenministerium und die restlichen 250 T€ aus dem städtischen als Anlage dem Informationsbericht beigefügt. Haushalt finanziert werden. Die Ausschreibung kann erst nach Sicherstellung der gesamten Finanzierung erfolgen. Thomas-Müntzer-Schule In den Osterferien ist der Abbruch des Kohlelagers planmäßig Tempo-30-Zone in der Straße Zum Schwanenhals erfolgt. Im April ist zudem die Baugenehmigung für die Gesamt- Auf Anregung von Bürgern aus dem Stadtteil Bauhof wird zwischen maßnahme erteilt worden. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Ende dem Wohngebiet Südstadt (Tempo 30-Zone) und dem verkehrs- Juni geplant. Die Fertigstellung des Neubauteiles ist für Oktober beruhigten Bereich (Spielstraße) des Wohngebietes Bauhof in 2020 vorgesehen. der Straße Zum Schwanenhals das Schild Tempo-30-Zone bis an die Kreuzung mit dem Schilfgürtelweg versetzt. Damit werden Auftaktveranstaltung zum Thema Klärschlammrecycling die Fahrzeugführer im gesamten Bereich gezwungen, Tempo 30 In Umsetzung des Beschlusses der Stadtvertretung aus dem Jahr einzuhalten. 2018 sowie des Beschlusses des Betriebsausschusses zur Zukunft der Klärschlammentsorgung und -verwertung fand am 10. April Bänke im Stadtgebiet 2019 eine Informationsveranstaltung unter dem Titel „KÜNFTIGES In den Wallanlagen wurden vier marode Bänke durch neue ersetzt. RECYCLING KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME - eine Projektvor- Eine weitere Erneuerung fand am Gleviner Platz statt. Die Bänke stellung“ statt. 50 Teilnehmer konnten begrüßt werden. Mit dieser Am Berge und im Neuwieder Weg erhielten einen neuen Anstrich. Veranstaltung wurde die Barlachstadt Güstrow als Standort für eine landesweite Lösung der Problematik Klärschlammverwertung und Gedenkstein Phosphorrecycling vorgestellt. Güstrow ist ein Standort, der mit Der Gedenkstein für die Opfer der stalinistischen Willkür am Planungsvorlauf, bestehender Infrastruktur, logistischen Vorteilen Schlossberg wurde durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes um- und mit Kostenvorteilen, die sich günstig auf künftige Preise und gesetzt, gesäubert und neu eingefasst. Damit wurde ein Beschluss Gebühren auswirken, punkten kann. der Stadtvertretung vom 24.10.2018 umgesetzt. Finanzausgleich 2020 Spielplatz Neu Strenz Nach den vom Ministerium für Inneres und Europa veröffentlichten Der Spielplatz im Ortsteil Neu Strenz erhielt eine neue Sandkiste. vorläufigen Zahlen zum Finanzausgleich 2020 erhöhen sich die Die vorhandene Drehscheibe und die Schaukel wurden aufgear- Zuweisungen aus dem FAG in 2020 voraussichtlich im Vergleich beitet. zu 2018 um 2,3 Mio. € und im Vergleich zu 2019 um 2,9 Mio. €. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Nicht so optimistisch wie das Innenministerium sehe ich die Entwicklung der Einnahmen aus Den vollständigen Bericht können Sie im Internet Zuweisungen und Steuern (Zeile 16). Hier wurden die Steuerein- unter www.guestrow.de lesen. nahmen der jeweiligen Vorvorjahre als Basis genommen, für 2019 Impressum Erscheinungsweise: 8 x im Kalenderjahr, in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, November und Dezember Erscheinungstag: 1. Kalendertag des Monats Bezugsbedingungen: verteilt an alle Haushalte der Barlachstadt Güstrow, im übrigen Einzelerwerb (kostenlos), Abonnement gegen Erstattung der Versandkosten nur beim Herausgeber Herausgeber: Stadtverwaltung Güstrow, Der Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow Redaktion: Karin Bartock, Telefon 03843 769-101, karin.bartock@guestrow.de Anzeigen, Druck, Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, 039931 579-0 Bildnachweis: S. 10: Barlachstadt Güstrow, S. 14: Herr Renz, Wildpark-MV, S. 16: Barlachstadt Güstrow, Professor Rambow Auflage: 17.800 Exemplare Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019 Güstrower Stadtanzeiger Seite 9
UWE JOHNSON-BIBLIOTHEK Lesung am Strand MitSurfer gesucht Simon Strauß „Römische Tage“ Schulung zum ehrenamtlichen SilverSurfer Die vierte Open Air Lesung am Strand des Inselsees steht am Mit dem Ziel, Ängste und Vorbehalte gegenüber dem Umgang 21. Juli 2019, 20:00 Uhr an. Literaturgenuss an einem warmen mit Smartphones und Tablets abzubauen, ist das Projekt Silver- Sommerabend wartet auf die Gäste. Die Uwe Johnson-Bibliothek Surfer seit 2013 erfolgreich aktiv. Über 70 SilverSurfer aus ganz der Barlachstadt Güstrow und die Hotels am Inselsee laden zum MV sind ehrenamtlich im eigenen Umfeld unterwegs und stehen kostenfreien literarischen Sommerevent mit dem als Stimme einer anderen Senioren*innen bei Fragen im Umgang mit den Geräten neuen Autorengeneration gefeierten Simon Strauß. zur Seite. Hierfür erhalten sie vorab eine Schulung – koordiniert Er schickt seinen Helden nach Rom: Antike und moderne Ideale, und durchgeführt vom EIZ Rostock e.V. leuchtende Paläste, ausgelassene Partys und vergehende Kunst. Am 1. August 2019 ab 10:00 Uhr beginnt die Schulung zum Silver- Einheimische, Migranten, Gläubige, Touristen, Bettler. Zwischen- Surfer bei dem Kooperationspartner Uwe Johnson-Bibliothek drin Müll, viel Müll. Und immer wieder das Stechen in der Brust, das der Barlachstadt Güstrow. In fünf Blöcken erhält der zukünftige die Ärzte nicht ernst nehmen wollen. Begeistert und melancholisch, Senioren-Technik-Botschafter Informationen rund um Technik, leichtfüßig und ergreifend erzählt Simon Strauß, warum Gegenwart Apps und Didaktik. Auch die Aufklärung über Sicherheit im Netz, nicht ohne Vergangenheit auskommt. Datenschutz und Cybercrime gehört dazu und rundet die Schulung Am Strand des Inselsees, mit Getränke- und Imbissverkauf - ein zur Förderung der Medienkompetenz ab. ganz besonderes Erlebnis, samt musikalischem Rahmen - einfach Haben Sie Freude am Umgang mit Technik und Menschen? Dann genießen. haben Sie alles, was es braucht, um ein SilverSurfer zu werden und anderen Senioren*innen bei Problemen mit der Technik ehren amtlich zu helfen. Die Teilnahme an den Schulungen ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Schu- lung nur mit voriger Anmeldung möglich ist. Anmeldeschluss ist der Freitag, der 19. Juli 2019. Zur Anmeldung und bei Fragen zur Schulung senden Sie eine E-Mail an silversurfer@eiz-rostock.de oder rufen Sie an unter 0381 4031450. Ihre Ansprechpartnerin ist Sabrina Wolff. Schulungstermine: Block 1: Donnerstag 1. August 2019 10:00 - 13:30 Uhr Block 2: Donnerstag 8. August 2019 10:00 - 16:30 Uhr Block 3: Donnerstag 15. August 2019 10:00 - 16:30 Uhr Block 4: Donnerstag 22. August 2019 10:00 - 16:30 Uhr Block 5: Dienstag 27. August 2019 10:00 - 13:30 Uhr Wo? Uwe Johnson-Bibliothek Die pure Hormonie Am Wall 2 18273 Güstrow Für das Erotische Häppchen am 23. August 2019 kann der Vor verkauf in der Bibliothek genutzt werden. Gäste können sich auf Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich an: Tatjana Meissner mit ihrem neuen Programm „Die pure Hormo- nie“, auf musikalische Untermalung und auf leckere Häppchen Europäisches Integrationszentrum Rostock e. V. von Olivero freuen. Für den trinkbaren Genuss wird wieder das SilverSurfer Weinhaus Höglinger vor Ort sein. Mühlenstraße 9 18055 Rostock Freitag, 23.08.2019, 20:00 Uhr Telefon: 0381 4031450 22,00 € im Vorverkauf Fax: 0381 4031451 24,00 € an der Abendkasse E-Mail: silversurfer@eiz-rostock.de Homepage: www.eiz-rostock.de/silversurfer-mv Öffnungszeiten der Bibliothek Montag, Dienstag, Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 14:00 Uhr Freitag 10:00 - 16:00 Uhr „FerienLeseLust MV - Lesen tut gut“, der Ferienleseclub für MV für Kinder der 4.-6. Klassen. Viele nagelneue Jugendbücher stehen ab dem 17.06.2019 exklusiv und kostenlos nur für die Teilnehmer Juni bis August bereit - und es gibt Lesezertifikate. freitags verkürzte Sommeröffnungszeit von 10:00 bis 16:00 Uhr Anmeldung in der Uwe Johnson-Bibliothek Seite 10 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019
Wildpark MV Imkerei Zielke täglich von 9-19 Uhr Anmeldung bei Egbert Zielke FÜTTERUNGEN – täglich u.a.: 13.00 Uhr Große Futterrunde bei Tel.: 0173 - 727 86 40, Mail: info@immenhof-guestrow.de mach Damwild, Wolf, Luchs & weiteren Tieren; 14.30 Uhr Braunbären Treffpunkt Schau-Imkerei, Kuhlenweg 23, Familien erwünscht WIESENFEST zum Start in die Sommerferien am 30. Juni, 11-17 Uhr mit! Pfarrkirche WOLFSWANDERUNG in der Dämmerung: Anmeldung bei Christiane Hinrichs Juli: 02., 05., 10., 12., 16., 19., 24., 26., 30. Tel.: 03843 - 68 20 77 August: 02., 07., 09. Mail: pfarrkirche-guestrow@kirchenkreis-guestrow.de BARRIEREFREIE WOLFSWANDERUNG in der Dämmerung Treffpunkt Eingang Pfarrkirche, Am Markt 29. Juni, 27. Juli Eintritt frei KINDER-SPEZIAL: WOLFSWANDERUNG in der Dämmerung 28. Juni, 19. Juli, 09. August Stadtmuseum weitere Infos & Termine unter www.wildpark.mv.de Anmeldung bei Iris Brüdgam und Kerstin Reincke Anmeldung unter Tel.: 03843 - 2468-0, Tel.: 03843 - 76 91 20, Mail: stadtmuseum@guestrow.de Mail: info@wildpark.mv.de Treffpunkt Stadtmuseum, Franz-Parr-Platz 10 Treffpunkt Eingang Wildpark, Primerburg Eintritt frei Preis für die Familie erfragen Kreismusikschule Anmeldung bei Ulrike Bennöhr und Marion Frey Oase Güstrow Tel.: 03843 - 68 25 15, Mail: kreismusikschule-guestrow@web.de täglich von 10-22 Uhr ©koepcke-media.de Treffpunkt Musikschule Güstrow, Speicherstraße 5 Aquatrack im Schwimmbad, Volleyball, Beachvolleyball, Fußball, Wikingerschach und Pètanque Ernst Barlach Stiftung – KREATIVWERKSTATT Infos & Preise unter www.oaseguestrow.de Anmeldung bei Christin Sobeck Tel.: 03843 - 84400-17, Mail: sobeck@barlach-stiftung.de Treffpunkt Heidberg 15 Anmeldung · Treffpunkt · Kosten · Nachfragen Kosten 3,- Euro Mindestalter ab 8 Jahren Kunsthaus Uwe Johnson-Bibliothek Anmeldung bei Bettina Korn Anmeldung unter Tel.: 03843 - 76 94 60 Tel.: 03843 - 8 22 22 Mail: uwe.johnson.bibliothek@guestrow.de Mail: info@kunsthaus-guestrow.de Treffpunkt Eingangsbereich in der Uwe Johnson-Bibliothek, kinder Treffpunkt Baustraße 3-5 Am Wall 2 Kursgebühr Material und warmes Mittagessen 70,- Euro, Eintritt frei Mappenkurs 90,- Euro, Ermäßigung und Betreuung ab 9 Uhr auf Stadtwerke Güstrow Anfrage möglich, Bildungsgutscheine und Hilfe beim Ausfüllen Anmeldung unter Tel.: 03843 - 28 81 40 vorhanden Wasserkraftwerk, Am Berge 4, Zugang über Kundenservicecenter KUN T Schloss Güstrow Wasserwerk, Goldberger Straße (gegenüber Famila, neben Bushalte- Anmeldung bei Tinett Kähler stelle kleinen Sandweg nutzen) kompass Tel.: 03843 - 752 27, Mail: info@schloss-guestrow.de Eintritt frei, Maximal 15-20 Teilnehmer Treffpunkt Schloss Museumskasse in güstrow Eintritt 1,- Euro pro Stunde, Theater Erw. 3,- Euro „FerienLeseLust MV – Lesen tut gut“, Mindestalter ab 6 Jahren der Ferienleseclub für MV für Kinder der 4.-6. Klassen. Viele neue sommerferienprogramm 2019 Dom Jugendbücher stehen ab dem 17.06.2019 exklusiv und kostenlos Anmeldung bei Martin Ohse nur für die Teilnehmer bereit – und es gibt Lesezertifikate. Tel.: 03843 - 46 55 75 Anmeldung auch ohne Eltern in der Uwe Johnson-Bibliothek Mail: a.m.ohse@t-online.de Treffpunkt Dom, Turmeingang Eine Initiative des Kunst- und Altertumsvereins Güstrow e.V. Eintritt frei in Zusammenarbeit mit allen teilnehmenden Einrichtungen
im Markt Ebensfeld eH eimat! . . .mein Der Ansberg (Veitsberg) mit der größten geschlossenen Lin- dengruppe Europas, die vielen Rad- und Wanderwege, die Bücher für Städte und Gemeinden durch das Maintal und auf den Jura führen, die Nähe zu Vier- zehnheiligen, Kloster Banz, Coburg, die Weltkulturerbestadt Seit unserer Verlagsgründung 1970 gehören Amts- und Mittei- Bamberg, die unmittelbare Nähe zur Obermain Therme in lungsblätter sowie Broschüren, Flyer und weitere Druckerzeugnis- Bad Staffelstein sowie die fränkische Genussregion verspre- se zu unserer Produktpalette. Die LINUS WITTICH Medien KG hat chen einen unvergesslichen Urlaub. seit 01. Januar 2018 in Erweiterung des Angebotes die Buchproduktion und Verlagstätigkeit von Wir freuen uns Sie als Gäste im Markt Ebensfeld begrüßen zu dürfen. Eine Marke der LINUS WITTICH Medien KG übernommen und führt diese unter der Marke Geiger-Verlag zuverlässig weiter. Zu unserer Produktpalette gehören u.a.: Historische Bildbände | Städte und Gemeinden im Wandel Farb-Bildbände | Heimatbücher | Jahrbücher | Chroniken sowie individuelle Kalender für Kommunen Rufen Sie uns an! Industriestr. 9-11 | 36358 Herbstein | Tel. 06643/9627-383 buch@wittich-herbstein.de | www.wittich.de ... wir sind der Verlag für Städte und Gemeinden! Touristinfo: Tel. 09573/9608-11 | www.ebensfeld.de KARIBIK-Traumreise p.P. ab 1.149 € vom 19.04.-27.04.2020, mit FLY & HELP und 9-tägig (7 Nächte) inkl. Flug, Schlagerstars unter Palmen im 5 Sterne Luxushotel Buchungscode: LW20 * ALL-INCLUSIVE * Inklusivleistungen: • Flug mit CONDOR ab/bis Frankfurt nach Punta Cana in der Economy Class • Flughafensteuern & Sicherheitsgebühren • Einreisekarte im Wert von 10 US$ • Flughafen-Transfer im klimatisierten Bus • 7 Nächte im 5* Hotel Grand Bahia Principe Die weitläufige Anlage des 5-Sterne-Hotels Grand Bahia Turquesa (Landeskategorie), Juniorsuite Supe- Principe Turquesa lädt unweit des Traumstrandes zum Baden im rior in Doppelbelegung, All-inclusive türkisfarbenen Meer ein. Ob aktiv beim Wassersport oder ganz entspannt bei einem Spaziergang: • Live-Show »Abenteuer Weltumrundung« Genießen Sie die traumhaft schöne Urlaubskulisse! Unsere 4 inkludierten Event-Highlights • Konzert »NACHT DES DEUTSCHEN werden diesen Karibik-Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis machen! SCHLAGERS« • »Pool-Party« mit Goofy Förster Ihre inkludierten Reise-Highlights: »Nacht des Deutschen Schlagers« am 25.4.2020 • »Fools Garden« Konzert • Deutschsprachige, lokale Reiseleitung Feiern, tanzen & singen • Rail & Fly der DB zubuchbar für 70 € p.P. • Ausflugsangebote optional zubuchbar Sie mit Ihren Lieblingskünstlern! • FLY & HELP Ansprechpartner vor Ort Stefanie Hertel & Vater Eberhard · Peggy March • Reisepreissicherungsschein (abgesichert Roberto Blanco · Kristina Bach · Judith und Mel durch tour VERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH) Live-Show Deutsche Peter Petrel & Die WINDOWS · Sandy Wagner & Tanja Sommer Konzert von Schlagernac ht Weitere Reisetermine buchbar: Abenteuer Fools Garden mit Heino www.schlagernacht-karibik.de 19.4.-28.4.20 bis/ab Santo Domingo 10-tägig ab 1.199 € Weltumrundung 19.4.-1.5.20 bis/ab Punta Cana 13-tägig ab 1.449 € 19.4.-4.5.20 bis/ab Punta Cana 16-tägig ab 1.699 € 50 € pro Person vom Reisepreis kommen der Reiner Jetzt buchen unter: Meutsch Stiftung FLY & HELP zugute und werden für einen E-Mail: reisen@prime-promotion.de Tel.: 0214-7348 9548 Schulbau auf Hispaniola verwendet. (Mo.-Fr. 9-14 Uhr) www.fly-and-help.de Veranstalter: Prime Promotion GmbH Jahrgang 29 - Nr. 4 Ausgabe Juni/Juli 2019 Güstrower Stadtanzeiger Seite 13
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