NEU MARX GEMEINSAM GESTALTEN - MAI 2016 BEWERBUNGSVERFAHREN ZUR TEILNAHME AM STÄDTEBAULICHEN WETTBEWERBLICHEN DIALOG
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MAI 2016 NEU MARX GEMEINSAM GESTALTEN BEWERBUNGSVERFAHREN ZUR TEILNAHME AM STÄDTEBAULICHEN WETTBEWERBLICHEN DIALOG
Ein Verfahren in Kooperation mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsul- enten für Wien, Niederösterreich und Burgenland Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Auftraggeberin beraten und die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Daher hat die Kammer für dieses Verfahren mit Schreiben vom 03.05.2016 und mit der Verfahrensnummer W/N/B 20/2015 ihre Kooperation mit der Auftraggeberin erklärt und ihre KammervertreterInnen nominiert.
NEU MARX GEMEINSAM GESTALTEN Aufgabentyp: Städtebau Auftragsart: Planungsleistungen zur Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes als Grundla- ge für die Flächenwidmung Wien, Österreich Verfahrensort: Stadtteil Neu Marx Planungsgebiet: Größe des Planungsgebiets ca. 5 ha, zuzüglich ca. 6,5 ha Umgebungsbereich Wettbewerblicher Dialog nach § 159 ff Vergabeart: BVergG 2006 fünf ausgewählte Planungsteams aus TeilnehmerInnen: den Fachbereichen Architektur/Städte- bau/Raumplanung; die Zusammenar- beit mit LandschaftsplanerInnen wird empfohlen, aber nicht vorausgesetzt WSE Wiener Standortentwicklung Ausloberin: GmbH Messeplatz 1 A-1021 Wien vertreten durch Herrn Stephan Barasits in Kooperation mit der Raiffeisen Property International GmbH vertreten durch Herrn Dieter Hoffmann RAUMPOSITION Verfahrensbegleitung: Scheuvens | Allmeier | Ziegler OG Lederergasse 18/1 1080 Wien www.raumposition.at Ansprechperson: Daniela Allmeier allmeier@raumposition.at 0043 1 9233089 Wien, am 04. Mai 2016
INHALTSVERZEICHNIS S. 8 1. ANLASS UND ZIEL S. 8 1.1 Städtebaulicher/landschaftsplanerischer Entwurf S. 9 1.2 Der Rahmenplan als konsensfähige Handlungsgrundlage S. 10 1.3 Ausgangslage - Der Standort Neu Marx S. 10 1.3.1 Lage in der Stadt S. 11 1.3.2 Neu Marx heute S. 15 2. DAS VERFAHREN S. 15 2.1 Art des Verfahrens S. 15 2.2 Struktur und Ablauf des Verfahrens S. 18 2.3 Termine S. 19 2.4 Dialog und Kommunikation S. 20 2.5 Verfahrensbeteiligte S. 20 2.5.1 Ausloberin S.20 2.5.2 Auswahlgremium S. 21 2.5.3 Expertengremium S. 21 2.5.4 Sachverständige BeraterInnen S. 21 2.5.5 Verfahrensbegleitung S. 22 2.6 Vorprüfung S. 22 2.7 Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe S. 22 2.8 Form und Abgabe der Bewerbung S. 23 2.8.1 Angabe zur Person bzw. zum Planungsbüro S. 23 2.8.2. Angabe zur fachlichen Eignung S. 23 2.8.3. Form der Abgabe S. 24 2.9 Auswahl der Teams S. 24 2.9.1 Beurteilungskriterien S. 25 2.10 Empfehlung zur weiteren Ausarbeitung zum Rahmenplan S. 25 2.10.1 Empfehlungskriterien S. 25 2.11 Honorierung S. 25 2.11.1 Aufwandsentschädigung S. 25 3.11.2 Reisekosten S. 25 3.11.3 Honorar für die Ausarbeitung zum Rahmenplan S. 26 2.12 Leistungen S. 26 2.12.1 Auftaktkolloquium und Standortforum S. 26 2.12.2 Bearbeitungsphase 1 S. 27 2.12.3 Zwischenkolloquium S. 27 2.12.4 Bearbeitungsphase 2 S. 28 2.12.5 Ausarbeitung des Rahmenplans S. 30 2.13 Rechtsgrundlage S. 30 2.14 Eigentum und Urheberrecht S. 30 2.15 Vertraulichkeit Unterlagen S. 31 3. ANLAGEN
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren
E s ist das erklärte Ziel, an diesem ein- zigartigen Standort ein lebendiges, urbanes Quartier zu schaffen, das sich in den Kontext seiner Umgebung einbindet und dennoch ganz eigene, unverwech- selbare Standortqualitäten entwickelt. Den Kern des Standortprofils bilden Nutzungen aus Wissenschaft/For- schung, Technologie, Medien und der Kreativwirtschaft. Fokussiert wird dabei auf die Start-up- und Kreativszene in Wien, für die der Standort (vor allem in Verbindung mit der Marx Halle) zu einer guten Adresse werden kann. Dies erfordert auch eine Erweiterung des Nutzungsspektrums für besonde- re Wohnformen, etwa in der Verbin- dung von Arbeiten und Wohnen bzw. von der Kreativwirtschaft und Wohnen und/oder auch besondere Formen des temporären Wohnens. Klassische oder auch reine Wohnformen sind an diesem Standort auszuschließen.
Aufgabenstellung Neu Marx 1. ANLASS UND ZIEL Auf dem Areal des ehemaligen Schlachthofes St. Marx im 3. Wiener Gemeindebezirk ent- wickelt sich ein neuer Stadtteil mit einem außergewöhnlichen Profil. Es ist das erklärte Ziel der Stadt Wien und der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH, in Kooperation mit der Raiffeisen Property International GmbH, hier einen unverwechselbaren Standort mit über- regionaler Strahlkraft zu entwickeln. Historischer Kern des Standortes ist die ehemalige Rinderhalle, die aktuell für unterschied- lichste Events, Festveranstaltungen und Konzerte zwischengenutzt wird. Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche, der Telekommunikation, den Medien, aus Forschung und Tech- nologie haben hier mittlerweile ihren Standort. Aktuell sind rund 7.000 Menschen hier be- schäftigt. Zukünftig sollen es rund 15.000 sein, die hier arbeiten und auch wohnen werden. Noch ist die Entwicklung nicht abgeschlossen, noch stehen Flächen, die unter anderem einst für die Ansiedlung des ORF vorgesehen waren, für neue Nutzungen zur Verfügung. ZENTRALE FRAGEN GELTEN »» der Einbindung des Standortes in den Kontext seiner Umgebung und der Verflechtung mit angrenzenden Stadt- und Freiräumen (vgl. Strategieplan „Perspektive Erdberger Mais“ in der Anlage); »» der Weiterentwicklung und Präzisierung der räumlichen Strukturierung hinsichtlich der Entwicklungsziele in der weiteren Profilierung des Standortes, insbesondere bezogen auf die noch zu entwickelnden Grundstücksteile, der Fokus liegt v.a. auf der Entwicklungsflächen Karl-Farkas-Gasse 1 und der Liegenschaft RPHI (eine genaue Übersicht zum Planungsgebiet findet sich auf S. 12-13) »» der Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger und perspektivisch angelegter Nutzungskonzepte für derzeit nichtgenutzte Grundstücke; »» den Umgang mit den öffentlichen Räumen bezogen auf deren unterschiedlichen Funktionen (Verkehr, Freiraum, Aufenthalt, etc.); »» einer Entwicklungsstrategie, die auch erforderlichen Zwischenphasen zum Gegenstand einer schlüssigen Konzeption macht. 1.1 STÄDTEBAULICHER ENTWURF Unter der Überschrift „Neu Marx gemeinsam gestalten“ soll das diskursiv angelegte städte- bauliche Qualifizierungsverfahren Antworten auf diese Fragen und Herausforderungen fin- den. Dies hat die Erstellung eines städtebaulichen/landschaftsplanerischen Vorentwurfes zum Gegenstand. Ausgehend vom Ergebnis dieses Verfahrens soll in einem nächsten Schritt die Ausarbeitung eines städtebaulichen/landschaftsplanerischen Rahmenplans als beschlussfähige Grund- lage für die Widmungsanpassung erfolgen. Die Teilnahme an diesem Verfahren schließt nicht die Teilnahme an weiteren Planungsver- fahren (Archtiketurwettbewerbe) zur Entwicklung des Standortes aus.
Seite 8 | 9 1.2 DER RAHMENPLAN ALS KONSENSFÄHIGE HANDLUNGSGRUNDLAGE Über den Rahmenplan wird das Ziel verfolgt, eine konsensfähige und perspektivisch ange- legte Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zur städtebaulichen und nutzungsstruktu- rellen Weiterentwicklung des Standortes zu erhalten. Damit muss dieser auf die strukturellen Stärken setzen, die gefestigt, verbreitert und die wei- unten: Verfahrensdia- ter profiliert werden müssen. Nicht zuletzt muss der Rahmenplan als Clearingstelle und Ko- gramm als Überblick ordinationsinstrument verstanden werden, um gemeinsam und aufeinander abgestimmte über den Gesamtablauf Ziele der Standortentwicklung, der Stadtgestalt und der Nutzungsstruktur anzustreben. Nur zur Entwicklung von Neu so kann er seiner eigentlichen Aufgabe gerecht werden, zu einer wichtigen Orientierungs- Marx: vom Struktur- grundlage künftiger Planungen und Investitionsvorhaben werden zu können. konzpt bis zu den Insbesondere bezogen auf die noch verfügbaren Grundstücksflächen müssen die städte- Architekturwettbewer- baulichen Konsequenzen ausgelotet und diskutiert werden. ben Das Verfahren „Neu Marx gemeinsam gestalten“ wird zur Plattform dieser Debatte. Gegenstand der Aufgabenstellung NEU MARX reloaded NEU MARX uploaded Strukturkonzept ARCHITEKTURWETTBEWERBE REALISIERUNGSWETTBEWERBE ARCHITEKTUR BAUREALISIERUNG STRUKTURKONZEPT FLÄCHENWIDMUNG RAHMENPLAN STÄDTEBAULICHER WETTBEWERBLICHER DIALOG EN SS LO H ESC G AB Widmungs- Idee beschlussfähiges anpassung und räumlich/funktionales Leitbild städtebaulicher Entwurf städtebauliches Städtebauliche Durchführung von architektonischen Bauliche Konzept zur Entwicklung als Grundlage für die Rahmenplanung Leitbild Verträge Realisierungswettbewerben Umsetzung BETEILIGUNG Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit, Gremien, Planungsteams, Verwaltung, Politik Öffentliche Gremien, Planungsteams, Teilöffentlichkeit Kundmachung ZEIT 01/2014 Anfang 2017 Frühjahr 2017 Sommer 2017 2018
Aufgabenstellung Neu Marx Der Standort 1.3 AUSGANGSLAGE - DER STANDORT NEU MARX Praha Brno A23 Stephansplatz U3 Internationaler Busterminal Hauptbahnhof A4 Die strategisch gute Bratislava Lage von Neu Marx: nahe des Stadtzentrums Flughafen Wien und direkt an das hoch- Baden rangige Verkehrsnetz Graz angebunden. 1.3.1 LAGE IN DER STADT Einst vor den Toren Wiens gelegen, zählt der Standort Neu Marx heute aufgrund seiner Nähe zur Wiener City (Wien Mitte) sowie der strategischen Lage zum internationalen Flughafen Wien-Schwechat und letztlich seiner guten Erschließung zu den bedeutendsten innerstäd- tischen Stadtentwicklungsgebieten von Wien. Neu Marx versteht sich als ein Teilgebiet des Erdberger Mais, einen für Wien einzigartigen Raum, der über lange Zeit hinweg als vorrangig gewerblich genutzter Standort geprägt wurde. Neu Marx befindet sich im Südosten des 3. Wiener Gemeindebezirks. Über die Landstra- ßer Haupstraße ist der Standort direkt mit dem öffentlichen Verkehrsknoten Wien Mitte verbunden. Begrenzt wird der Standort im Westen durch die Schlachthausgasse, im Süden durch den Rennweg, im Norden durch die Baumgasse und im Osten durch die Litfaßstraße bzw. die in Hochlage geführte Stadtautobahn A23. Eine direkte Zufahrt zur Autobahn bin- det den Standort an das hochrangige Verkehrsnetz an: einerseits die A23 und andererseits die Ostautobahn A4, die Richtung Flughafen Wien-Schwechat bzw. weiter nach Bratislava führt. An das öffentliche Verkehrsnetz wird der Standort über die Schnellbahn, die Straßen- bahn, den Bus und am Rande des Gebietes auch über die U-Bahn erschlossen. Die Erreichbarkeit von Neu Marx ist jedoch sowohl für den Autoverkehr als auch hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs erschwert bzw. nicht direkt gegeben.
Seite 10 | 11 1.3.2 NEU MARX HEUTE Seit 2010 konnte unter dem Namen Neu Marx ein neuer Standort etabliert werden, dessen Entwicklung im Zuständigkeitsbereich der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH, ein Unternehmen der Wien Holding, liegt. Mit der Fertigstellung des T-Centers im Jahr 2004 wurde der Grundstein für einen wachsenden Wissens-, Technologie- und Medienstandort gelegt. Bereits jetzt findet sich hier eine hohe Konzentration von Forschungsinstitutionen, Informationstechnologie und Medieneinrichtungen. Neben Gewerbe- bzw. Dienstleistungs- nutzungen entstand 2008 aber auch ein Wohnquartier mit über 400 Wohneinheiten sowie Büroflächen - das Karee St. Marx. Bis heute konnten über 100 Unternehmen angesiedelt werden. Aktuell arbeiten und leben knapp 7.000 Menschen in Neu Marx. In Zukunft sollen es noch mehr sein. Maßgeblich beeinflusst wurden die Ansiedlungsprozesse von der Errichtung umfangreicher Verkehrswege und Infrastrukturen: Der Bau der Stadtautobahn A23 und die Flughafenau- tobahn A4 nahmen entscheidenden Einfluss auf die gewerbliche Entwicklungsdynamik. Vor allem aber die Verlängerung der U-Bahnlinie U3 wurde zum Impuls für den jüngeren, inten- siven Transformationsprozess, welcher neue urbane Texturen, Architekturen und Raumbilder unten: Neu Marx, 2014 erzeugt hat. Bis heute bleibt jedoch die Geschichte des Standortes präsent in der alltägli- www.neumarx.at chen Wahrnehmbarkeit des Stadtteiles.
NEU MARX GEMEINSAM GESTALTEN STAND U3 Schlachthausgasse n ne Stadtwildnis oh W U4 Wien Mitte Schule rt do La an nd st ul str ch aß hs e c rH Ho se au as pt sg st u ra ha ße ht ac hl Sc Karree St. Marx Vi eh m ar kt ga ss e Re A Vi mp e M nn Ca ass St MQM 3 Bi enn us w eg ie r-G r rto oc a te oh r en .-B Dr k ar l-F M r ar Ka xP al se as as t -G St. Marx er ng lti M M ua ar a xH -Q al ut le lm Robert- He Hochner- Park NX T M ar x M ar ia Re nn e- n nw Ha eg in isc h- Ga ss e T- Ce n te r H ot el Baufeldbegrenzung Bebauung Bestand öffentlich zugängliche Grünflächen Planungsgebiet Betrachtungsgebiet U-Bahn Ge S-Bahn Straßenbahn Bus wichtiger Zugang wichtige Zufahrt
DORT U3 Schlachthausgasse Ba U3 Erdberg um ga ss e RPHI Gewerbe 60 ÖAMTC A se as -G Triangle s Karl-Farkas-Gasse 1 ka be n lb r we ah ha ob er Ge ut nt rA eu de äch Fl se as ar -G ia -J sa ac ur ob -J i-G ine as rm se He ben ngra osez Fran ße e ag tra r ga ßs OB ch tfa t I Ho Döb ra Ho fer lerh Li ad ofst u raße xq ar Wo M hn en a ist ew be G er ew Pan o ram Wo Tes aw h t eg ne Wo Bas n h ne e n Haidequerstraße
Aufgabenstellung Neu Marx
Seite 14 | 15 2. DAS VERFAHREN Das städtebauliche Qualifizierungsverfahen „Neu Marx gemeinsam gestalten“ startet nicht bei Null! Es baut auf den konsensualen Ergebnissen des vorhergegangenen, abgeschlossenen - ebenso diskursiv angelegten Planungsverfahrens („Neu Marx reloaded“, siehe Verfahrens- diagramm auf S. 9) auf und ist ebenso akkordiert mit den planerischen Inhalten des Strate- 1 Der Strategieplan des gieplans des Erdberger Mais1. Erdberger Mais wurde im Basierend auf dem erarbeiteten Strukturkonzept und den Ergebnissen des Strategieplans, Rahmen eines diskursi- wird nun ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt, welches die Erstellung ven Planungsverfahrens eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurfes zum Gegenstand hat. Aus- im Auftrag der MA 21, gehend vom Ergebnis dieses Verfahrens soll in einem nächsten Schritt die Beauftragung zur Stadt Wien erarbeitet Ausarbeitung des ausgewählten Entwurfbeitrages zu einem städtebaulichen/landschafts- (06/2015-02/2016). Die- planerischen Rahmenplan erfolgen. Dieser Rahmenplan wird die beschlussfähige Grundla- ser gibt einen ge für die Anpassung der Widmungs- und Bebauungsplanung darstellen. Orientierungsrahmen für weitere Entwicklungen im Erdberger Mais, rückt 2.1 ART DES VERFAHRENS das »Große Ganze« in Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren wird gemäß §§ 159 ff BVergG 2006 als wettbe- den Fokus und verknüpft werblicher Dialog durchgeführt. einzelne Projekte. Im Rahmen der Ausschrei- bungsunterlagen wird 2.2 STRUKTUR UND ABLAUF DES VERFAHRENS das Dokument den Nachfolgend werden der Ablauf des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens, die im Rah- TeilnehmerInnen zur Ver- men des Verfahrens stattfindenden Veranstaltungen und geforderten Arbeitsweisen sowie fügung gestellt. Termine näher erläutert. Die Verfahrensskizze auf Seite 17 gibt dazu einen Überblick. (1) Bewerbungsphase Nach erfolgter Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wien hat jede Person, die die geforderte Eignung erfüllt (vgl. Punkt 2.7 und 2.8) die Möglichkeit, sich fristgerecht um die Teilnahme am gegenständlichen Verfahren zu bewerben. Ein Auswahlgremium wählt auf Basis der eingereichten Referenzprojekte und der vorgegebenen Auswahlkriterien die fünf geeignetsten BewerberInnen (vgl .Punkt 2.9) aus. Diese ausgewählten fünf BewerberInnen (BieterInnen) werden zum wettbewerblichen Dialog eingeladen. (2) Auftakt Das dialogische Verfahren startet mit einem Auftaktkolloquium vor Ort im Planungsgebiet Neu Marx. Im Fokus des Auftaktkolloquiums stehen die Vermittlung der Rahmenbedingun- gen und Vorgaben wie die Diskussion der Anforderungen an die Entwurfsbearbeitung. Die teilnehmenden Planungsteams erhalten die Gelegenheit, sich intensiv mit den beson- deren Bedingungen des Ortes und der Aufgabe vertraut zu machen. Bei einer gemeinsamen Begehung des Gebietes können die Herausforderungen des Standortes an konkreten Orten diskutiert werden. Im Anschluss an das Auftaktkolloquium bietet das Standortforum1, eine öffentliche Abend- veranstaltung, den BewohnerInnen, den ansässigen Unternehmen von Neu Marx sowie der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information über den Verfahrensablauf so- wie weitere Informationen in das Verfahren hineinzutragen und mit den Planungsteams ins Gespräch zu kommen. Die teilnehmenden Planungsteams stellen sich und ihre Arbeitswei- sen der Öffentlichkeit vor. (3) Zwischenkolloquium Nach einer ersten Bearbeitungsphase von rund vier Wochen bietet das Zwischenkolloqui- um, im Rahmen einer klausurartigen Arbeitsatmosphäre, die Möglichkeit zu einer kritischen
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren Reflexion der ersten Entwurfsansätze der Planungsteams. Die ersten Ideen und die darauf aufbauenden Entwürfe zur Strukturierung des Planungsgebiets werden dem Expertengre- mium vorgestellt, gemeinsam diskutiert und es werden Empfehlungen zur weiteren Ausar- beitung gegeben. Die Diskussionen fokussieren auf Fragen der städtebaulichen sowie land- schaftsplanerischen Strukturierung des Areals, der Adress- und Abschnittsbildung sowie der immobilienwirtschaftlichen Verwertbarkeit. Inhaltlich angereichert werden diese Gespräche durch integrierte Fachgespräche. Diese dialogorientierte Veranstaltung steht im Wechsel- spiel zu konzentrierten Arbeitsphasen innerhalb oder zwischen den einzelnen teilnehmen- den Planungsteams. In diesem Sinn stimmen alle TeilnehmerInnen am Dialogverfahren zu, dass ihre in der ersten Bearbeitungsphase erarbeiteten Lösungen auch an die anderen Teilnehmer weitergegeben und mit diesen diskutiert werden. Soweit ein(e) TeilnehmerIn eine vertrauliche Behandlung seiner/ihrer Lösung fordert, hat er/sie dies spätestens zu Beginn des Zwischenkolloquiums deutlich schriftlich und mündlich kundzutun. Soweit ein(e) TeilnehmerIn die vertrauliche Be- handlung seiner/ihrer Lösung fordert, muss er/sie die hievon betroffenen Teile seiner/ihrer Lösung entsprechend deutlich kennzeichnen und dies der Verfahrensorganisatorin ebenso bekanntgeben, wie der/m Vorsitzenden des Expertengremiums. (4) Abschluss Nach einer zweiten Bearbeitungsphase von rund fünf Wochen und einer Vorprüfung werden die Entwurfsergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung, dem Stand- ortforum 2, der interessierten Öffentlichkeit präsentiert. Die Veranstaltung bietet der Öf- fentlichkeit die Möglichkeit Fragen bezüglich der Entwurfsergebnisse an die VerfasserInnen zu stellen und erneut ins Gespräch miteinander zu kommen. Das Expertengremium ist bei dieser Abendveranstaltung als „lauschende“ Instanz anwesend und bekommt die Gelegen- heit, Stimmungen und Positionen aus der Öffentlichkeit zu sammeln. Am darauffolgenden Tag finden die nicht-öffentlichen Präsentationen der Entwurfsbeiträ- ge durch die Planungsteams vor dem Expertengremium statt. Das Expertengremium erhält die Gelegenheit Rückfragen an die Teams zu stellen. Im Anschluss daran tagt das Gremium für die Preisgerichtsitzung, um die Beiträge zu diskutieren, zu bewerten und schließlich eine Empfehlung hinsichtlich der weiterführenden Ausarbeitung des Entwurfes zum Rahmen- plans zu formulieren. (5) Verhandlungsverfahren und Vergabe des Auftrages zur Ausarbeitung des Rahmen- plans Der wettbewerbliche Teil des Verfahrens endet mit Festlegung des ausgewählten Entwurf- beitrags auf Basis der Empfehlungen durch ein Expertengremium. Mit deren Verfasserin werden Verhandlungen des Entwurfs zum Rahmenplan geführt. Die VerfasserIn/Innen werden nachfolgend vonseiten der Ausloberin mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes zum Rahmenplan beauftragt. Als Richtwert für die Honorie- rung der zu erbringenden Leistungen in der Ausarbeitungsphase werden 35.000 EUR an- gesetzt. Die Ausloberin behält sich vor, gegebenenfalls mit der nächst gereihten Verfasse- rIn über die weitere Beauftragung in Verhandlung zu treten, sollten die Verhandlungen mit dem/der Verfasser/In des ausgewählten Entwurfbeitrages scheitern. (6) Ausarbeitung des Entwurfs zum Rahmenplan Nach der Vergabe der weiteren Beauftragung erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes zum Rahmenplan. Das Verfahrensbüro RAUMPOSITION begleitet diese Ausarbeitungsphase auf einer fachlichen/kommunikativen Ebene, koordiniert in enger Rückkopplung mit dem Planungsteam die nachfolgenden technischen Abstimmungsgespräche mit den Magist- ratsdienststellen und führt die Ergebnisse in einer umfassenden Publikation zusammen. Die Anpassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans erfolgt durch die zuständige Ma- gistratsabteilung 21.
Gremium BETEILIGIGUNG Öffentlichkeit Auswahlgremium Bewerbendes Planungsteam Zuhören/Stimmung einfangen Teilnehmendes Planungsteam Erörtern/Erläutern/Präsentieren gestalten Neu Marx gemeinsam Verfahrensablauf: Diskutieren/gegenseitiger Austausch WERKZEUG ZUM LERNEN VONEINANDER NEU MARX RELOADED NEU MARX GEMEINSAM GESTALTEN AUSARBEITUNG STRUKTURKONZEPT STÄDTEBAULICHER WETTBEWERBLICHER DIALOG RAHMENPLAN Vorstudie, Testentwürfe, räumlich/funktionales Leitbild, Auftakt- Zwischen- Standort- Entwicklungskonzeption kolloquium kolloquium forum 2 Bewerber Gremium Planungsteams Standort- Sachverständige konferenz 1 BeraterInnen Beauftragung und Ausarbeitung des Öffentlichkeit Rahmenplans „Siegerteam“ Planungsteams Planungsteams Gremium Sachverständige Werkstätten Vorprüfung BeraterInnen Präsentation Seite 16 | 17 Aufgabenstellung Preisgericht Kooperation Kammer Sachverständige Auswahl- BeraterInnen Standort- Konstituierung Preisgericht gremium forum 1 Gremium Abstimmungen Sachverständige Konstituierung Auswahlgremium Planungsteams Standort- BeraterInnen Planungsteams konferenz 2 5 Planungsteams Preisgericht- sitzung Einberufung Konstituierung Auswahlgremium Öffentlichkeit Gremium Sachverständige BeraterInnen Gremium „Siegerteam“ Begleitung durch Verfahrensorganisation Präsentation Sachverständige Rückkoppelung mit Magistratsabteilungen BeraterInnen PROJEKTPHASE VORSTUDIE VORBEREITUNG BEWERBUNGSPHASE BEARBEITUNGSSTUFE I BEARBEITUNGSSTUFE II AUSWAHLPHASE AUSARBEITUNG BETEILIGUNG Planungsteam, Fachöffentlichkeit Verfahrensorganisation, Kammer, Auswahlgremium Expertengremium, sachverständige BeraterInnen, Planungsteams, interessierte Öffentlichkeit Verfahrensorg., ExpertInnen ZEIT 10/2014 - 06/2015 02-/2016 05/2016 09/2016 10/2016 12/2016 Anfang 2017
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren 2.3 TERMINE ZEITLICHER ABLAUF: BEWERBUNGSPHASE Öffentliche Bekanntmachung 04. Mai 2016 Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen 03. Juni 2016, 17:00 Uhr Auswahlsitzung des Auswahlgremiums 13. Juni 2016 Bekanntmachung der ausgewählten Planungsteams, 21. Juni 2016 Einladung zur Teilnahme am Verfahren ZEITLICHER ABLAUF: BEARBEITUNGSPHASEN UND VERANSTALTUNGEN Auftaktkolloquium (tagsüber) 6. September 2016 Öffentliches Standortforum (abends) Bearbeitungsphase 1 September 2016 Abgabe des Zwischenstands der Entwurfsarbeiten 6. Oktober 2016 Zwischenkolloquium 13. Oktober 2016 Bearbeitungsphase 2 Oktober/November 2016 Abgabe der Entwurfsarbeiten 23. November 2016 Öffentliches Standortforum 2 (abends) 12. Dezember 2016 Präsentation der Entwurfsarbeiten durch die Planungsteams 13. Dezember 2016 mit anschließender interner Preisgerichtssitzung Bekanntgabe des ausgewählten Entwurfbeitrags 21. Dezember 2016 ZEITLICHER ABLAUF AUSARBEITUNGSPHASE RAHMENPLAN voraussichtliche Auftragsvergabe an die VerfasserIn des ausgewählten Ent- Jänner 2017 wurfbeitrags Ausarbeitungsphase zur Erstellung des Rahmenplans (min. 12 Wochen) ab Jänner 2017
Seite 18 I 19 2.4 DIALOG UND KOMMUNIKATION „Eine offene und transparente Art der Prozessgestaltung und Mitwirkung erzielt eine wesentlich höhere Akzeptanz von Planung.“ Die Vor-Ort-Planungswerkstatt Das „Mobile Stadtlabor“ auf der brachliegenden zentralen Entwicklungsfläche Karl-Far- kas-Gasse 1 wird für die Zeit des Planungsverfahren zur „Planungswerkstatt vor Ort“ ge- macht und somit zu einer besonderen Adresse für den Standort. Ganz bewusst soll das Arbeiten am Ort des Geschehens, also dort, wo in Zukunft Entwicklung stattfinden wird, nach außen hin sichtbar gemacht werden: Hier finden die im Rahmen des Verfahrens ge- planten Kolloquien und Veranstaltungen statt. Hier wird diskutiert, gearbeitet, präsentiert und reflektiert. Das Mobile Stadtlabor auf der großen Entwick- lungsfläche wird zur „Planungswerkstatt vor Ort“ „Hier kommen wir miteinander ins Gespräch: am konkreten Ort des Geschehens - dort wo Entwicklung stattfindet - soll diskutiert, gearbeitet, reflektiert und präsentiert werden.“
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren 2.5 VERFAHRENSBETEILIGTE 2.5.1 Ausloberin WSE Wiener Standortentwicklung GmbH Messeplatz 1 A-1021 Wien vertreten durch Herrn Stephan Barasits in Kooperation mit Raiffeisen Property International GmbH Lehargasse 11 A-1060 Vienna vertreten durch Herrn Dieter Hoffmann 2.5.2 Auswahlgremium Dieses Gremium hat die Aufgabe aus der Gesamtheit der bewerbenden Planungsteams fünf Teams für die Teilnahme am Qualifizierungsverfahren auf Basis der städtebaulichen Kompetenz auszuwählen. In seiner Besetzung aus VertreterInnen der Stadtverwaltung, der EigentümerInvertretung, der Vertretung der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsul- enten sowie eines/r externen Experten/in aus dem Bereich Architektur/Städtebau ist das Auswahlgremium ausschließlich während des Bewerbungsverfahren tätig. Dieses setzt sich auf folgenden Mitgliedern zusammen: Wolfgang Andexlinger Architekt Universität Innsbruck, Fakultät für Architektur Martin Haas Raumplaner WSE Wiener Standortentwicklung GmbH Dieter Hoffmann Projektentwickler Raiffeisen Property International GmbH Christian Architekt Lichtenwagner Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulen- ten fürWien, Niederösterreich und Burgenland Renate Kinzl Architektin MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung, Stadt Wien
Seite 20 | 21 2.5.3 Expertengremium Dieses Empfehlungsgremium, bestehend aus Fach- und SachexpertInnen, wird alle Ent- wurfsbeiträge einer intensiven und kritischen Bewertung unterziehen und eine Empfehlung zur weiteren Ausarbeitung des ausgewählten Entwurfsbeitrages zum Rahmenplan formu- lieren. Die Mitglieder des Expertengremiums (einschließlich der VertreterInnen) haben ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten, bzw. VertreterInnen der Stadtpolitik und -verwaltung nach übergeordneten Planungsrichtlinien, auszuüben. Alle ExpertInnen haben gleiches Stimmrecht. Zu Beginn der konstituierenden Sitzung wählt das Expertengremium aus dem Kreis der Mitglieder eine/n Vorsitzende/n sowie ihre/ seine Stellvertretung aus. Die stellvertretenden FachexpertInnen dürfen an allen Veranstaltungen teilnehmen, besit- zen jedoch kein Stimmrecht. Die Mitglieder der FachexpertInnen müssen bei allen Veran- staltungen anwesend sein. Bei Ausfall eines/r Fachexperten/in beruft das Expertengremi- um für die weiteren Veranstaltungen eine/n stellvertretende/n Fachexperten/in an seine/ ihre Stelle, der/die bei den bisherigen Veranstaltungen anwesend war. Die Besetzung des Expertengremiums wird in den Unterlagen zur Aufgabenstellung be- kannt gegeben. 2.5.4 Sachverständige BeraterInnen Im Rahmen der Kolloquien können die Planungsteams spezifische fachliche bzw. technische Fragen mit den VertreterInnen folgender Fachdienststellen bzw. Institutionen diskutieren: Stadtbaudirektion – Geschäftsstelle Infrastruktur Stadtbaudirektion – Gruppe Planung (Gender Mainstreaming) MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung MA 18 - Stadtteilplanung und Stadtentwicklung Wirtschaftsagentur - Start-ups Verkehrsbüro Rosinak & Partner Expertise Luft- und Lärmemission/Umweltschutz Darüberhinaus kann der BeraterInnenkreis bei Bedarf erweitert werden, um während der Bearbeitung auftretende spezifische Fragen vonseiten der Planungsteams zu klären. Dies betrifft vor allem Fragen bezogen auf die Themen Hochhaus, Energieplanung, Straßenbau etc. 2.5.5 Verfahrensbegleitung/Verfahrensorganisation RAUMPOSITION Scheuvens | Allmeier | Ziegler OG Ansprechperson: Daniela Allmeier allmeier@raumposition.at 0043 1 9233089 Die Begleitung der Veranstaltungen sowie die Vorprüfung erfolgt durch das Verfahrensbüro. Nach Abschluss des Verfahrens begleitet RAUMPOSITION die Ausarbeitungsphase.
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren 2.6 VORPRÜFUNG Die eingereichten Entwurfsbeiträge werden vor ihrer Beurteilung durch das Preisgericht von der Verfahrensbegleitung (siehe Punkt 2.5.5), gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Son- derfachleuten, nach folgenden Kriterien geprüft: »» Einhaltung der Verfahrensbestimmungen »» Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen »» Einhaltung der Verfahrensvorgaben insbesondere der zu berücksichtigenden Rahmenbe- dingungen und Zwangspunkte 2.7 TEILNAHMEBERECHTIGUNG (EIGNUNG) UND AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie TeilnehmerInnenge- meinschaften, die »» zur Erbringung der gegenständlichen Leistung berechtigt sind: Ziviltechnikerbüros und Technische Büros mit aufrechter oder ruhender Befugnis der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Raumplanung/Raumordnung bzw. gleichwertige BefugnisträgerInnen sowie »» städtebauliche Referenzprojekte entsprechend der unter Punkt 2 formulierten Aufgaben- stellung vorweisen können. Bei diesen Projekten kann es sich um städtebauliche Rah- menpläne/Masterpläne oder um Wettbewerbsbeiträge (Preis -oder Anerkennungsträger) zu vergleichbaren Aufgabenstellungen (städtischer Kontext, Größe des Planungsgebie- tes) handeln, »» zuverlässig im Sinne der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind; »» über eine Schlüsselperson mit einer Befähigung gemäß dem ersten Aufzählungszeichen verfügt sowie bezogen auf die Diskursivität und den konstruktiven Dialog mit allen im Verfahren Beteiligten die notwenige Eignung mitbringt. Eine interdisziplinäre Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften (Planungsteams) aus den Fachrichtungen Architektur/Städtebau/Raumplanung und Landschaftsplanung ist empfohlen, aber nicht Voraussetzung. Die Weitergabe von (Teil-)Leistungen ist nicht ge- stattet. Ausschließungsgründe: Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Personen bzw. Unternehmen, deren berufliche Zuverlässigkeit sowie die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nachge- wiesen werden kann, bei denen eine Befangenheit gegenüber dem Auftraggeber besteht, insbesondere stimmberechtigte Mitglieder des Bewertungsgremiums. 2.8 FORM UND ABGABE DER BEWERBUNG Für die unter Punkt 2.8 zu erbringenden Nachweise und Angaben sind die Formulare im Be- werbungsbogen zu verwenden (zum Download zur Verfügung gestellt unter www.raumposition.at/neumarx).
Seite 22 | 23 2.8.1 Angabe zur Person bzw. zum Planungsbüro (1) Nachweis der Befugnis Die Berechtigung der im Herkunftsland des Bewerbers/der Bewerberin zur Ausführung der betreffenden Leistung oder eine Urkunde betreffend der im Herkunftsland des Bewerbers/ der Bewerberin zur Ausführung der betreffenden Leistung erforderlichen Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation (z.B. Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Wirtschaftskammer) ist mit entsprechendem Formular im Bewerbungsbogen nachzuwei- sen und diesem beizulegen. Die Befugnis kann zum Zeitpunkt der Bewerbung ruhend gestellt, muss aber spätestens zu Beginn des Verfahrens aufrecht sein. (2) Eigenerklärung zur beruflichen Zuverlässigkeit und der finanziellen und wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit Die Erklärung gemäß dem Formular im Teilnahmeantrag ist unterfertigt den Bewerbungs- unterlagen beizulegen. Die betreffenden Unterlagen zum Nachweis sind der Auftraggeberin nur nach Aufforderung binnen 3 Tagen ab Aufforderung zu übermitteln. (3) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Angabe der Schlüsselperson/en mit einer Befähigung gemäß dem ersten Aufzählungszei- chen, die an der Bearbeitung maßgeblich mitwirken und hauptverantwortlich die geforder- ten Leistungen erbringen sowie verpflichtend die genannten Termine persönlich wahrneh- men. Hierzu ist das Formblatt im Teilnahmeantrag zu verwenden. 2.8.2 Angaben zur fachlichen Eignung Referenzen Darstellung einer Auswahl von zwei städtebaulichen Referenzprojekten zu vergleichbaren Aufgabenstellungen (städtischer/urbaner Kontext, Größe des Planungsgebietes) aus den letzten fünf Jahren. Bei diesen Projekten kann es sich um städtebauliche Rahmenpläne/ Masterpläne oder um prämierte, jedoch zumindest anerkannte Wettbewerbsbeiträge han- deln. Für die Angaben der Projektdaten ist das Formblatt im Bewerbungsbogen zu ver- wenden. Weiterführende Angaben zu den Referenzprojekten (Pläne, Darstellungen, Visua- lisierungen etc.), sowie die Angabe relevanter Projektinformationen, sind entsprechend der Layoutvorlage (zum Download zur Verfügung gestellt unter www.raumposition.at/down- load/neumarx) vorzunehmen und im Umfang auf maximal 4 A3-Seiten im Hochformat pro Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft beschränkt. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zu- gunsten der Bewerbenden berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück- gesandt. 2.8.3 Form der Abgabe Alle unter Punkt 2.8 angeführten Bewerbungsunterlagen sind in gedruckter Form (lose Blät- ter, nicht gebunden) sowie im PDF-Format auf einem Datenträger (CD, DVD, USB-Stick) abzugeben. Die Bewerbungsunterlagen müssen in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Be- werbung: Neu Marx gemeinsam gestalten“ bis spätestens Freitag, den 3. Juni 2016, 17:00 Uhr der Verfahrensorganisatorin vorliegen: RAUMPOSITION. Scheuvens | Allmeier | Ziegler OG Lederergasse 18/1, A-1080 Wien
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren Das Datum des Poststempels gilt nicht als Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit sowie das rechtzeitige Einlangen liegt bei den Bewerbenden. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben werden nicht gewertet. Falsche Angaben führen zum sofortigen und unwiderruflichen Ausschluss von der Teilnahme. 2.9 AUSWAHL DER TEAMS Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden im Rahmen eines Screenings vom Aus- wahlgremium begutachtet. Für die Auswahl jener geeigneten BewerberInnen, die zum Verfahren eingeladen werden, wird nachfolgendes Auswahlverfahren angewandt: 2.9.1 Beurteiligungkriterien (1) Eignungskriterien Die Erfüllung der unter Punkt 2.7 gennanten Eignungskriterien muss bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung vorliegen. (2) Auswahlkriterien Aus den die obigen Bedingungen erfüllenden Bewerbungen wählt das Auswahlgremium auf Basis der unter Punkt 2.8.2 angeführten Referenzen die geeigneten TeilnehmerInnen für das Verfahren aus. Ziel ist die Auswahl von TeilnehmerInnen, die sich aufgrund ihrer städtebaulichen Kompe- tenz in vergleichbaren Aufgabenstellungen bzw. aufgrund ihres experimentellen Zugangs zu Fragen und Herausforderungen „urbaner Stadtquartiere“ auszeichnen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Planungsteams gesucht sind, die sich konstruktiv in das dialogorientierte Verfahren einbringen. Entscheidend für die Auswahl zur Teilnahme am Verfahren ist demnach u.a. auch die entsprechende Eignung bezogen auf Diskursivität/ Dialog der teilnehmenden Schlüsselperson/en. Für die Vergabe der Positionen empfiehlt die Ausloberin dem Auswahlgremium die Bewer- tung der Referenzen so vorzunehmen, dass auch junge Büros bzw. außergewöhnliche Pla- nungszugänge berücksichtigt werden. Die Referenzprojekte werden im Hinblick auf die »» Relevanz für die Aufgabenstellung »» Qualität des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes »» Qualität und Funktionalität der baulich-räumlichen Gestaltung »» Strukturierung/Zonierung und Qualität der Grün-/Freiräume sowie der öffentlichen Räu- me Sollten BewerberInnen bis zur Ausgabe der Unterlagen zur Aufgabenstellung, aus welchen Gründen auch immer, aus dem Kreis der vorgeschlagenen BewerberInnen ausscheiden, rückt eine dementsprechende Anzahl von nächstgereihten BewerberInnen in den Kreis der bestehenden BewerberInnen nach.
Seite 24 | 25 2.10 EMPFEHLUNG ZUR WEITEREN AUSARBEITUNG ZUM RAHMENPLAN Das vom Auswahlgremium unabhängige Expertengremium formuliert im Rahmen der Preisgerichtssitzung eine Empfehlung der Entwurfsbeiträge für die weitere Beauftragung zur Ausarbeitung des Entwurfs zum Rahmenplan eines Planungsteams. 2.10.1 Empfehlungskriterien Die Entwurfsbeiträge werden vom Expertengremium nach folgenden Kriterien beurteilt, die in ihrer Bedeutung als gleichwertig anzusehen sind: »» Qualität des räumlichen und funktionalen städtebaulichen Konzeptes »» Plausibilität, Relevanz und Nachvollziehbarkeit des Entwurfs »» Einbeziehung in den stadträumlichen Kontext der Umgebung, bezogen auf die öffentlichen Räume, Frei- und Grünräume etc. »» Entwicklung wirtschaftlicher tragfähiger und perspektiv angelegter Nutzungs- konzepte »» Relevanz einer schrittweisen Entwicklungsstrategie 2.11 HONORIERUNG 2.11.1 Aufwandsentschädigung Für die Teilnahme am Qualifizierungsverfahren, an den genannten Veranstaltungen und die Erstellung sämtlicher oben beschriebenen Leistungen (exkl. der Ausarbeitung des Rahmen- plans) erhält jedes teilnehmende Planungsteam eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 25.000 EUR inkl. Nebenkosten, exkl. Umsatzsteuer. Bei einer Auszahlung an ausländische PreisträgerInnen wird die Mehrwertsteuer von 20% von der Ausloberin einbehalten und in Österreich abgeführt, bei in Österreich steuerpflichti- gen PreisträgerInnen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt. 2.11.2 Reisekosten Für die Teilnahme an den Veranstaltungen durch die ausgewählten Planungsteams über- nimmt die Ausloberin die Kosten sowie die Organisation von An-/Abreise und Übernach- tung. Dies inkludiert maximal zwei TeilnehmerInnen pro auswärtigem Team. 2.11.3 Honorar für die Ausarbeitung zum Rahmenplan Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beauftragung zur Ausarbeitung des Rah- menplans nach der Festlegung des ausgewählten Entwurfsbeitrags erfolgt. Gemäß den Empfehlungen des Expertengremiums wird die Auftraggeberin zur weiteren Verhandlung für die Ausarbeitung des Entwurfes zum Rahmenplan im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens einladen. Mit der Verfasserin des ausgewählten Entwurfsbeitrags wird die Vereinbarung über die Ausarbeitung zum Rahmenplan im Rahmen des gegenständ- lichen Vergabeverfahrens verhandelt. Mit den übrigen Teilnehmern des Dialogverfahrens wird nicht weiter verhandelt. Derartige Verhandlungen mit den übrigen Teilnehmern dieses Dialogverfahren werden nur dann geführt, wenn die Verhandlungen mit der Verfasserin des ausgewählten Entwurfsbeitrags wider Erwarten scheitern sollten.
Aufgabenstellung Neu Marx Das Verfahren Als Richtwert für die Honorierung der zu erbringenden Leistungen in der Ausarbeitungsphase werden 35.000 EUR angesetzt. Die Ausloberin behält sich vor, gegebenenfalls mit der nächst gereihten VerfasserIn über die weitere Be- auftragung in Verhandlung zu treten. Für die Ausarbeitungsphase wird ein entsprechendes Leistungsprofil vonseiten der Auftraggeberin zugrundegelegt werden. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfälllige aus städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaft- lichen Gründen erforderliche Änderungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens zur Auftragserteilung oder der wei- teren Bearbeitung verlangen zu können. Dabei sollten jedoch die wesentlichen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. 2.12 LEISTUNGEN (STÄDTEBAU) 2.12.1 Auftaktkolloquium und Standortforum 1 Im Rahmen dieser ersten Veranstaltungseinheit sind von den Teilnehmenden folgende Leistungen zu erbringen: »» Erkundung des Planungsgebietes und dessen Umgebung »» Vertiefende Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung in engem Austausch mit allen beteiligten AkteurIn- nen »» Reflexion des Strukturkonzeptes, Schärfung der städtebaulichen, freiräumlichen und verkehrlichen Rahmenbe- dingungen als Grundlage für die städtebauliche Auseinandersetzung »» Entwicklung einer Haltung gegenüber der Entwurfaufgabe und strukturelle Annäherung an ein räumliches Kon- zept »» Vorstellung jedes einzelnen Planungsteams vor der interessierten Fach-/Öffentlichkeit und Diskussionen mit den TeilnehmerInnen im Rahmen der öffentlichen Abendveranstaltung 2.12.2 Bearbeitungsphase 1: vom Auftakt bis zum Zwischenkolloquium In einer ersten vertiefenden 4-wöchigen Bearbeitungsphase sind folgende Leistungen zu erbringen: »» Strukturkonzept im Maßstab 1:2.000 mit Aussagen zu Nutzung, Freiraum, Erschließung, … »» Städtebaulicher Entwurf auf Grundlage gegebener Rahmenbedingungen und Plangrundlagen mit Baumassen- studien in einfachen Arbeitsmodellen und Konzeptskizzen mit Aussagen zu räumlichen und programmatischen Schwerpunkten, Freiraumgestaltung, Körnung und Maßstäblichkeit, Einbindung in den Kontext der Umgebung (Durchlässigkeit, Ränder, „Adressen“, …) »» Karl-Farkas-Gasse 1: Entwicklung einer grundlegenden Nutzungsstruktur mit einer Differenzierung von vorran- giger gewerblicher Nutzung in den Bereichen Wissenschaft/Forschung, Technologie, Medien, Kreativwirtschaft (mit Fokus auf die Start-up Szene Wiens) und Büronutzungen sowie ergänzender Wohnnutzung für besondere Wohnformen, etwa in Verbindung von Arbeiten und Wohnen oder auch temporäres Wohnen (klassische oder reine Wohnformen sind am Standort auszuschließen), Bereiche mit gemischten Nutzungen mit dem Fokus auf Erdgeschoßzonen unter Einbeziehung von Bildungsinfrastrukturen (ggf. Schule, Kindergarten, multifunktionale Sporthalle, ...) »» Liegenschaft RPHI: Entwicklung einer grundlegenden Nutzungsstruktur mit vorrangiger Wohnnutzung (bedarf der weiteren Abstimmung) samt Wohnfolgeeinrichtungen mit Fokus auf die Aktivierung der Erdgeschoßzonen und Ermöglichung wichtiger Frei- und Grünraumverbindungen (v.a. zur Stadtwildnis) »» Berücksichtigung der städtebaulichen Integration der Marx Halle mit dem neuen Nutzungskonzept als impuls-
Seite 26 I 27 gebender Standort für urbane Mischung an Kultur- und Kreativwirtschaft, Start-ups, Dienstleistungen, Gewerbe, kleingewerbliche Nutzungen, Gemeinschaftsbereiche, Aus- stellungen, Kultur, Kunstveranstaltungen und Märkte »» Planerische Auseinandersetzung mit dem Umgang bzw. der Einbeziehung der Stadtau- tobahn A23 sowie planerische Auseinandersetzung mit Einzelaspekten: Verkehr, Lärm, Immissionen, öffentlicher Raum, Frei-/Grünraum (v.a. Stadtwildnis, Panoramaweg, ...) »» Darstellung in Plänen, Strukturskizzen, Schnitten, Perspektiven, Visualisierungen etc. und Texten »» Baumassenmodell/Arbeitsmodell als Einsatzmodell im Maßstab 1:1.000 für die Liegen- schaften: Karl-Farkas-Gasse 1, RPHI-Fläche, Triangle, NXT Marx, Marxquadrat (siehe Überblickskarte Planungsgebiet in der Anlage) »» Erstellen von Präsentationsdarstellungen (A0-Plakate, PPT-Präsentation und Arbeitsmo- dell) 2.12.3 Zwischenkolloquium Im Rahmen des eintägigen klausurartigen Zwischenkolloquiums werden die ersten Entwür- fe der Planungsteams einer kritischen gemeinsamen Reflexion durch das Expertengremium und der sachverständigen BeraterInnen unterzogen. Folgende Leistungen der TeilnehmerIn- nen sind bei dieser Veranstaltung zu erbringen: »» Präsentation aller in der ersten Bearbeitungsphase erarbeiteten Ergebnisse (Leistungs- profil wie zuvor aufgelistet) durch die teilnehmenden Planungsteams »» Konstruktive Diskussion im Rahmen der anschließenden Fachgespräche zwischen den TeilnehmerInnen, den VertreterInnen des Expertengremiums sowie den sachverständigen BeraterInnen zur Schärfung der städtebaulichen sowie landschaftsplanerischen Struk- turierung des Areals, der Adress- und Abschnittsbildung, der immobilienwirtschaftlichen Verwertbarkeit und zu den Empfehlungen hinsichtlich der vertiefenden Ausarbeitung in der nachfolgenden zweiten Bearbeitungsphase 2.12.4 Bearbeitungsphase 2: vom Zwischenkolloquium bis zum Abschluss »» Städtebaulicher Entwurf (Testentwurf) als grundsätzlicher Lösungsvorschlag mit Aussa- gen zur Gestalt der Baukörper, Kubaturen, Baumassen, Höhenentwicklung (insbesondere zu potentiellen Hochhausstandorten), Beschattung, Raumkanten und -bezügen »» Freiraumkonzept, Aussagen zur Qualität der öffentlichen Räume »» Überprüfung der grundsätzlichen Machbarkeit »» Städtebaulicher Einbezug des Planungsgebietes in den Kontext der Umgebung, Herstel- len von Blickbezügen, räumlichen und nutzungsbezogenen Schwerpunkten und Quar- tierszentren mit besonderem Fokus auf den Kontext des gesamten Standortes Neu Marx »» Exemplarische Vertiefungen mit Darstellung der Erdgeschoße der Bebauung und der angrenzenden Freiräume im Maßstab 1:500
Aufgabenstellung Neu Marx Leistungen »» Vertiefende Aussagen zur Einbeziehung der Marx Halle in die Entwicklung des gesamten Standortes (vor allem die Außenbereiche der Halle) »» Städtebauliche Integration von möglichen sozialen Infrastruktureinrichtungen in den Sockelbereichen (ggf. Schule, Kindergarten, multifunktionale Sporthalle, ...) »» Planerische Auseinandersetzung mit dem Umgang bzw. der Einbeziehung der Südost- tangente sowie planerische Auseinandersetzung mit Einzelaspekten: Verkehr, Lärm, Immissionen, öffentlicher Raum, Frei-/Grünraum »» Ausarbeitung der qualitativen und quantitativen Erwartungen an die Entwicklung der Fläche (Nutzungsschwerpunkte, Dichten, Erschließung, Freiraum, etc.) »» Städtebauliche Integration eines Erschließungs- und Stellplatzkonzeptes »» Aussagen zu städtebaulichen Qualitätskriterien für den Standort »» Aussagen zu einer praktikablen Bauplatzabgrenzung und -aufschließung »» Nachweis der Wind- und Beschattungswirkung (2-h-Schatten) für die Entwicklung von punktuellen Hochhäusern »» Darstellung in Plänen, Strukturskizzen, Schnitten, Perspektiven, Visualisierungen, etc. und Texten »» Städtebauliches Modell im Maßstab 1:1.000 (Einsatzmodell) für die Liegenschaften: Karl-Farkas-Gasse 1, RPHI-Fläche, Triangle, NXT Marx, Marxquadrat (siehe Überblickskar- te Planungsgebiet in der Anlage) »» Erstellen von Präsentationsdarstellungen (A0-Plakate, PPT-Präsentation und Modell) Ziel ist ein städtebaulicher Entwurf zur weiterfolgenden Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans, der die Grundlage der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung darstellt, welche von der Magistratsabteilung 21, Stadtteilplanung und Flächennutzung der Stadt Wien durchgeführt wird. Änderungen hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen sind vorbehalten und werden ge- genenfalls im Rahmen der Unterlagen zur Aufgabenstellung entsprechend eingearbeitet. 2.12.5 Ausarbeitung des Rahmenplans Nach Festlegung des ausgewählten Entwurfbeitrags durch das Expertengremium erfolgt die Beauftragung der VerfasserIn zur Ausarbeitung des Entwurfes zum Rahmenplan. Ein detailiertes Leistungsprofil für die Angebotslegung wird vonseiten der AuftraggeberIn- nen zur Verfügung gestellt werden. In enger Abstimmung mit den sachverständigen BeraterInnen, dem Entwurfsteam aus Architektur/Städtebau und Landschaftsplanung wird das Verfahrensbüro RAUMPOSITI- ON diese Ausarbeitungsphase auf einer fachlichen/kommunikativen Ebene begleiten, ko- ordiniert in enger Rückkopplung mit dem Planungsteam die nachfolgenden technischen Abstimmungsgespräche mit den Magistratsdienststellen und führt die Ergebnisse in einer umfassenden Publikation zusammen. Zum Leistungsprofil im Rahmen der Ausarbeitungsphase zählen in groben Zügen (ein de- tailiertes Leistungsprofil für die Angebotslegung durch das ausgewählte Entwurfsteam wird
Seite 28 I 29 formuliert werden): »» Abstimmung des städtebaulichen Rahmenplans auf Entwicklungsetappen »» Festlegung der städtebaulichen Integration in die Nachbarschaft »» Differenzierung der Bebauungskanten, Blickbeziehungen, Höhenentwicklung, Nutzung von Erdgeschoßzonen, Zentrenbildung, Gestalt- und Aufenthaltsqualität in öffentlichen und halböffentlichen Räumen, (wohnungsbezogener) Freiraum »» Festlegung von Bereichen mit Anbaupflicht und Bereichen, wo das Abrücken oder Abge- hen von der geschlossenen Bebauung zulässig ist »» Differenzierung und Präzisierung der Nutzungsverteilung unter besonderer Berücksichti- gung von Erdgeschoßzonen, Einzelhandelsstandorten und bestehender bzw. geplanter Nutzungen in der Umgebung »» Präzisierung eines Zentrenkonzeptes mit Aussagen zur Bündelung von Nutzungen »» Berücksichtigung der Lärmsituation (v.a. entlang der Stadtautobahn) »» Überprüfung der Situierung, Größe und Ausformung der Einrichtungen sozialer und kul- tureller Infrastruktur »» Detaillierter Nachweis der erzielbaren bebaubaren Fläche und Geschoßfläche bezogen auf die jeweiligen Bauplätze, nach Nutzungen differenziert unter Beachtung einer ausrei- chenden Belichtung »» Präzisierung der vorgeschlagenen Bebauungsformen »» Präzisierung einer praktikablen Bauplatzabgrenzung und -aufschließung »» Angabe der bereichsweise zulässigen Minimal- und Maximalhöhe »» Festlegung der Hochhausstandorte »» Darstellung der AkteurInnen und NutzerInnengruppen, die frühzeitig in die Quartiersent- wicklung miteinzubeziehen sind »» Abstimmung mit allen erforderlichen Dienststellen der Stadt Wien
Aufgabenstellung Neu Marx 2.13 RECHTSGRUNDLAGE Als Rechtsgrundlagen des Verfahrens gelten das Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F., die Ausschreibung in der vorliegenden Fassung, allfällige schriftliche Fragebeantwortungen und Fragebeantwortungen im Protokoll eines etwaigen Kolloquiums. Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen nimmt der/die Bewerber/in bzw. die Bewer- bergemeinschaft sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen in der vorlie- genden Fassung an. Allfällige von den TeilnehmerInnen abgegebene Vorbehalte sind un- wirksam. Die TeilnehmerInnen sind bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse des Verfahrens auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichts in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung und Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetz- lichen und behördlichen Bestimmungen sowie sämtlicher für das Projekt maßgeblichen technischen Normen und Richtlinien zu erstellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie Bemaßungen der Pläne wer- den in deutscher Sprache und in metrischen Maßeinheiten gefordert. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes vereinbart. 2.14 EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die von den TeilnehmerInnen eingereichten Pläne, Unterlagen etc. werden sachliches Eigen- tum der Ausloberin. Das Urheberrecht verbleibt bei der UrheberIn, lediglich das Werknut- zungsrecht wird im Auftragsfall an den Auftraggeber übertragen. Die Ausloberin hält das Recht zur Erstveröffentlichung und ist berechtigt, die Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und auch über Dritte zu veröffentlichen, wobei die Namen der VerfasserInnen genannt werden. Unberührt davon erhält die Ausloberin das Recht die Ideen im Rahmen der Dialogphase auch mit Dritten/TeilnehmerInnen an der Dialogphase zu diskutieren und auch der Öffent- lichkeit zu präsentieren (soweit nicht die TeilnehmerInnen eine vertrauliche Behandlung fordern), die Entwurfsarbeiten der VerfasserInnen, denen weitere planerische Leistungen übertragen werden, unter Namensangabe der VerfahrensteilnehmerInnen zu veröffentli- chen und für den vorhergesehenen Zweck zu nutzen; die VerfahrenssteilnehmerInnen und ihre RechtsnachfolgerInnen sind verpflichtet, Abweichungen von den Entwurfsarbeiten zu gestatten; dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Das Recht des Verfassers/der Verfasserin auf UrheberInnenbezeichnung, Ausstellung und Veröffentlichung seines/ihres Entwurfsbei- trags bleibt dadurch unberührt und steht dem Verfasser/der Verfasserin vorbehaltlich der Verschwiegenheitspflicht bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses des Verfahrens uneinge- schränkt zu. 2.15 VERTRAULICHKEIT UNTERLAGEN Der gegenständliche wettbewerbliche Dialog ist im Hinblick auf das Ziel einer Maximie- rung der planerischen Qualität darauf ausgerichtet, dass alle TeilnehmerInnen am Dialog im Wechselspiel zu einander ihre eigenen Entwürfe verbessern; dies zum wechselseitigen Vorteil. Im Hinblick auf § 161 Abs 3 und Abs 4 BVergG haben die TeilnehmerInnen jedoch die Möglichkeit eine vertrauliche Behandlung ihrer Ideen/Entwurfsbeiträge zu fordern. Diese Forderung hat jedoch ausdrücklich schriftlich sowohl gegenüber der Verfahrensorganisa-
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