Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin

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Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Kunst im Untergrund 2022 / 23
Auslobung
Internationaler offener
einphasiger
Kunstwettbewerb

                          Neue
                              urbane
                          Öffentlich-
                          keiten
Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Kunst im Untergrund 2022 / 23
Neue urbane Öffentlichkeiten

Anlass und Ziel                                            3

Historische Entwicklung des Kunstwettbewerbs               3

Der aktuelle Kunstwettbewerb                               3

Termine                                                          5

      Teil 1: Verfahren
1.1   Ausloberin                                                 5
1.2   Art und Gegenstand des Kunstwettbewerbs                    5
1.3   Grundsätze und Richtlinien für Kunstwettbewerbe            5
1.4   Zeitraum und Anzahl der Realisierungen                     6
1.5   Zusammensetzung des Preisgerichts                          6
1.6   Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen, Rückfragen              7
1.7   Einlieferung der Bewerbungen                               7
1.7.1 Anonymität – Kennzeichnung der Arbeiten                    7
1.8   Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen                      7
1.9   Geforderte Leistungen                                      7
      Checkliste der einzureichenden Unterlagen                  7
1.10 Wichtige technische Daten und Hinweise                      7
1.11  Beurteilungsverfahren                                      8
1.12 Eigentum und Urheber_innenrecht                             8
1.13 Verfasser_innenerklärung                                    8
1.14 Bekanntgabe der Ergebnisse / Ausstellung der eingereichten
      Wettbewerbsentwürfe                                        8

      Teil 2: Vorgaben
2.1   Wettbewerbsaufgabe                                         9
2.2   Kunststandorte des Wettbewerbs                            10
2.2.1 Strausberger Platz (U5)                                   10
2.2.2 Kottbusser Tor (U1, U3, U8)                               12
2.2.3 Rotes Rathaus (U5) / „Rathausforum“                       14

Teil 3: Anhang
Verfasser_innenerklärung 17
Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Historische Entwicklung des Kunstwettbewerbs
Anlass und Ziel                                                        Der Kunstwettbewerb, ursprünglich mit dem Titel Kunst statt
                                                                       Werbung, fand erstmals im Jahr 1958 in Ostberlin statt und
                                                                       rief Künstler_innen auf, Plakate für den Frieden zu entwerfen.
                                                                       Die eingereichten Arbeiten wurden an den Hintergleisflächen
Für die Ausgabe des Kunstwettbewerbs Kunst im Untergrund               am U-Bahnhof Alexanderplatz ausgestellt. Während ein
2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten werden Künstler_innen           Großteil vormaliger DDR-Institutionen nach 1989 aufgelöst oder
aufgerufen, neue Arbeiten für den urbanen Raum vorzuschlagen,          umbenannt wurde, konnte sich der Wettbewerb behaupten.
die sich mit dem aktuellen Wandel sozialer Praktiken aus-
einandersetzen. Da sich der öffentliche Raum erst durch das Auf-       Seit Anfang der 1990er-Jahre setzt die nGbK in Zusammen-
einandertreffen unterschiedlicher Menschen, Praktiken und              arbeit mit den Senatsverwaltungen unter dem Projekttitel
Meinungen konstituiert1, stellt sich die Frage: Wie haben sich         Kunst im Untergrund künstlerische Arbeiten in oder in unmittel-
soziale Praktiken, unter anderem auch durch die Pandemie,              barer Nähe von Berliner U-Bahnhöfen um; seit den 2000er-
verändert und welche Plattformen für Zusammenkünfte werden             Jahren bezieht der Kunstwettbewerb auch partizipatorische und
benötigt? Die Einreichungen können sowohl im spekulativen              interventionistische Konzepte mit ein. Der offene und interna-
Denken Neues erproben als auch bereits Bekanntes reaktivieren.         tionale Kunstwettbewerb wird 2022 mit der Unterstützung der
                                                                       Senatsverwaltung für Kultur und Europa ausgelobt. Die Realisie-
                                                                       rung der Wettbewerbsergebnisse soll 2023 erfolgen.

                                                                       Der aktuelle Kunstwettbewerb
                                                                       Mit Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten
                                                                       werden die Eigenschaften, Grenzen und Möglichkeiten des
                                                                       Stadtraums und seiner öffentlichen Plätze ins Zentrum gestellt
                                                                       und mit unterschiedlichen künstlerischen Positionen ausge-
                                                                       lotet. Der öffentliche Raum konstituiert sich erst durch das Auf-
                                                                       einandertreffen unterschiedlicher Menschen, Praktiken und
                                                                       Meinungen, so zeigt sich seine transformative Qualität, er bleibt
                                                                       im Prozess begriffen. Er beeinflusst seinen Nutzen durch seine
                                                                       Architektur und wird gleichzeitig von seiner gesellschaftlichen

                                                                       1
                                                                         vgl. Wildner, Kathrin; Berger, Hilke Marit (2018): Das
                                                                       Prinzip des öffentlichen Raums.
                                                                       In: https://www.bpb.de/themen/stadt-land/stadt-und-
                                                                       gesellschaft/216873/das-prinzip-des-oeffentlichen-raums
                                                                       (06.05.2022)
                                                                   3
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Nutzung beeinflusst. Öffentlicher Raum ist eine Voraussetzung           reaktivieren. Die Arbeiten können ganz unterschiedliche
städtischen Lebens, in ihm spiegelt sich das Verhältnis von             Formen und Formate annehmen, etwa Audiowalks, Führungen,
Individuum und Gesellschaft.                                            Performances und Konzerte, oder Medien nutzen, die eine
                                                                        Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum
Genutzt wird der öffentliche Raum mit seinen Plätzen heute ganz         mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise
unterschiedlich: als Verkehrsraum, Konsumraum, Kommunika-               vergleichbarer Applikationen herstellen, ebenso möglich sind
tionsraum oder Erholungsraum. Plätze können diese Nutzungen             Plakate, Skulpturen und andere nicht invasive und dauerhafte
verstärken und ins Zentrum stellen; bei Besetzungen, Demons-            Interventionen. Künstler_innen und Künstler_innengruppen
trationen und Aufmärschen wird der Platz selbst zum Akteur;             sind eingeladen, an drei Orten zu intervenieren: am Strausberger
er kann Ort, Anlass und Gegenstand sein für alternative                 Platz, am Kottbusser Tor und am Roten Rathaus.
politische Selbstorganisationen genauso wie für staatspolitische
Machtausübung.                                                          Integraler Projektbestandteil ist das Begleitprogramm mit kriti-
                                                                        schen Ortsbeobachtungen, die Anwohner_innen, Künstler_innen,
Den Ausgangspunkt für Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue                Kurator_innen und Interessierten als Austauschplattform
urbane Öffentlichkeiten bilden drei Plätze, jeweils angebunden          dienen. Zudem ist eine öffentliche Gesprächsreihe mit Expert_in-
an einen U-Bahnhof: Kottbusser Tor, Strausberger Platz und das          nen unterschiedlicher Disziplinen geplant, um den städtischen
Rote Rathaus (Gebiet zwischen Neptunbrunnen und Fernseh-                und künstlerischen Diskurs über den öffentlichen Raum zu berei-
turm). Die Plätze haben ganz unterschiedliche Stellenwerte in           chern. Als Projektabschluss ist ein Katalog geplant, der die
der Berliner Geschichte eingenommen und sind noch heute durch           künstlerischen Arbeiten sowie das Vermittlungsprogramm do-
die Ereignisse geprägt. Die architektonischen Eigenschaften             kumentieren und kontextualisieren soll.
dieser Plätze sind markant, teils sind sie von Straßen zerschnit-
ten oder von Brücken und Hochbahnen überspannt.

Ausgehend von der Idee des Platzes als Ort des Gemeinwohls,
als Treffpunkt und Diskussionsort, dienen diese drei Plätze als
Ausgangspunkt für künstlerische Interventionen und Reflexionen
über soziale Praktiken und ihren Wandel.

Mit dem Wettbewerb sollen lokale und internationale Künst-
ler_innen und Künstler_innengruppen dazu ermutigt werden,
Denkanstöße, Anreize, Nutzungsformen, Handlungsanweisun-
gen und -praktiken oder alternative Räume zu entwickeln,
die neue soziale Praktiken hervorbringen oder bereits bekannte

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Termine                                                                                             Der aktuelle Kunstwettbewerb
                                                                                                    Teil 1: Verfahren

Preisrichtervorbesprechung                              Dienstag            		 17. Mai 2022         1.1 Ausloberin
(Online-Abstimmung)                                                                                 Ausloberin
                                                                                                    neue Gesellschaft für bildende Kunst (nGbK)
Veröffentlichung der Auslobung                          Montag                  23. Mai 2022        Oranienstraße 25
(online: ngbk.de)                                                                                   10999 Berlin

Frist für schriftliche                                  Mittwoch                15. Juni 2022       Vertreten durch Annette Maechtel (Geschäftsführung)
Rückfragen
                                                                                                    In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, finanziert
Beantwortung der schriftlichen                          Freitag                24. Juni 2022        aus gesamtstädtischen Mitteln für künstlerische Gestaltungen im Stadtraum
Rückfragen (online: ngbk.de)                                                                        im Rahmen einer Zuwendung

Abgabe der Wettbewerbsentwürfe                          bis Montag            8. August 2022        1.2 Art und Gegenstand des Kunstwettbewerbs
(ausschließlich online)                                                                             Der einphasige Kunstwettbewerb wird international und offen für profes­
                                                                                                    sionelle Künstler_innen beziehungsweise Künstler_innengruppen ausgelobt.
Preisgerichtssitzung                                    Montag                12. September         Das Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Die Wettbewerbssprachen
(Präsenzveranstaltung, ganztägig)                                                      2022         sind Deutsch und Englisch. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen 2023
                                                                                                    auf Empfehlung des Preisgerichts bis zu acht Arbeiten realisiert werden, vor­
Präsentationszeitraum der                                                       vsl. März bis       behaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen des Landes Berlin.
zur Realisierung empfohlenen                                                   Oktober 2023
Entwürfe                                                                                            1.3 Grundsätze und Richtlinien für Kunstwettbewerbe
                                                                                                    Die Auslobung erfolgt nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
                                                                                                    2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar sind, und nach dem
Die genannten Termine gelten unter Vorbehalt und können sich aufgrund von                           Leitfaden für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin.
Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie kurzfristig ändern.                                          Jede_r Teilnehmer_in, Preisrichter_in, Sachverständige_r, Vorprüfer_in
                                                                                                    und Gast erklärt sich durch ihre/seine Beteiligung oder Mitwirkung am Wett­
                                                                                                    bewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist
                                                                                                    ausgeschlossen. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und
                                                                                                    während der Laufzeit des Kunstwettbewerbs einschließlich der Veröffentlichung
                                                                                                    des Ergebnisses dürfen nur von der oder in Abstimmung mit der Ausloberin
                                                                                                    abgegeben werden. Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit
                                                                                                    des Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4
                                                                                                    und § 6 Absatz 2 der RPW 2013 geforderte Anonymität und werden von der
                                                                                                    Beurteilung durch das Preisgericht ausgeschlossen.
                                                                                                5
Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Datenschutz                                                                         1.4 Zeitraum und Anzahl der Realisierungen
Jede_r Teilnehmer_in, Preisrichter_in, Sachverständige, Vorprüfer_in und Gast       Je nach Umfang der eingereichten Entwürfe sollen bis zu acht Arbeiten
willigt durch seine/ihre Beteiligung beziehungsweise Mitwirkung am Wett-            vom Preisgericht zur Realisierung empfohlen werden. Die Realisierung ist für
bewerb ein, dass seine/ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang                 den Zeitraum von März bis Oktober 2023 geplant. Die AG Kunst im Untergrund
mit dem oben genannten Wettbewerb bei der Ausloberin in Form einer auto­            der nGbK wird bei Fragen zur Realisierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten
matisierten Datei geführt werden. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden             beratend und unterstützend durch erfahrene Kurator_innen tätig sein.
diese Daten auf Wunsch gelöscht (siehe entsprechenden Vermerk in der
Verfasser_innenerklärung). Gemäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutz-            1.5 Zusammensetzung des Preisgerichts
gesetzes ist die Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezielle          Stimmberechtigte Fachpreisrichter_innen
gesetzliche Grundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt.                  • Anna Ehrenstein (Künstler_in)
                                                                                    • Viron Erol Vert (Künstler_in)
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten:                                     • Kerstin Honeit (Künstler_in)
Dr. Dirk Kroegel, Senatsverwaltung für Kultur und Europa,                           • Harry Sachs (Künstler_in)
Brunnenstraße 188−190, 10119 Berlin                                                 • Mirko Winkel (Künstler_in)
Telefon: 030 90228-612,                                                                Ständig anwesende_r Stellvertreter_in: Franziska Pierwoss (Künstler_in)
E-Mail: DSB@kultur.berlin.de
                                                                                    Stimmberechtigte Sachpreisrichter_innen
Die Daten werden gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zeitlich            • Stéphane Bauer (Leiter des Fachbereiches Kultur und Geschichte
begrenzt gespeichert. Die Löschung der personenbezogenen Daten richtet                 Friedrichshain-Kreuzberg)
sich nach Artikel 17 DSGVO und erfolgt im Regelfall, wenn diese für die             • Lorena Juan (AG Kunst im Untergrund 2022/23)
Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht       • Isabelle Meiffert (AG Kunst im Untergrund 2022/23)
mehr notwendig sind (Abschluss des Wettbewerbsverfahrens), die zugrunde             • Ute Müller-Tischler (Fachbereichsleitung Kunst, Kultur und
liegende Einwilligungserklärung widerrufen oder Widerspruch gegen die Ver­             Geschichte, Berlin-Mitte)
arbeitung erhoben wird. Die Empfängerin der Daten ist die Ausloberin dieses             Stellvertreter_in: Marenka Krasomil (AG Kunst im Untergrund 2022/23)
Kunstwettbewerbs.
                                                                                    Sachverständige
Rechte der Beteiligten                                                              • Fred Kuhaupt (Studioleiter, Berliner Fenster GmbH)
Beteiligte des Kunstwettbewerbs haben gegenüber der Ausloberin und                  • Peter Langen (Referent für Kunst am Bau, Senatsverwaltung für
deren Beauftragten folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden                   Kultur und Europa)
personenbezogenen Daten:                                                            • Annette Maechtel (Geschäftsführerin nGbK)
                                                                                    • Stefan Schönbaumsfeld (Referatsleiter Straßen- und Grünflächenamt,
• Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO                                            Bezirksamt Mitte)
• Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO                                     • Dirk Sorge (Mitbegründer Berlinklusion)
• Recht auf Berichtigung und Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO                        • Sandra Teitge (AG Kunst im Untergrund 2022/23)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO
• Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder 	                 Vorprüfung der Wettbewerbsunterlagen
	 Nutzung gemäß Artikel 21 DSGVO                                                    • Naomi Hennig (Künstler_in, Kurator_in)
• Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO                             • Ruschka Steininger (Künstler_in)
 	 Teilnehmer_innen  steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO
 	 ein jederzeitiges Beschwerde recht zu. In den genannten Fällen                   1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen, Rückfragen
 	 können sie sich schriftlich, per E-Mail, an die Ausloberin                       Die Auslobungsunterlagen werden ab Montag, den 23. Mai 2022, auf der
   wenden: kunst-im-untergrund@ngbk.de.                                             Internetseite www.ngbk.de zur Anmeldung freigeschaltet.
                                                                                6
Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Rückfragen können bis Mittwoch, den 15. Juni 2022, per E-Mail an                  4) Eine aussagekräftige Bilddatei des künstlerischen Entwurfs für den Bericht
kunst-im-untergrund@ngbk.de gestellt werden. Telefonische Rückfragen              der Vorprüfung und die Dokumentation (JPG-Datei, 150−300 dpi)
sind nicht zulässig. Die Veröffentlichung der Rückfragen wird spätestens          5) Kostenaufstellung: Pro künstlerischem Entwurf sind von den Verfasser_in­
am Freitag, den 24. Juni 2022, online einzusehen sein unter: ngbk.de.             nen max. 8.000 € brutto (inkl. Umsatzsteuer) für Material- und Herstellungs­
Die genannten Termine gelten unter Vorbehalt und können sich aufgrund von         kosten inklusive sämtlicher Nebenkosten sowie 3.500 € Honorarkosten aufzu­
Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie kurzfristig ändern.                   führen.
                                                                                  6) Verfasser_innenerklärung (siehe Teil 3, S. 17, Formblatt im Anhang)
1.7 Einlieferung der Bewerbungen                                                  7) Verzeichnis der eingereichten Arbeiten
Die Entwürfe sind bis Montag, den 8. August 2022, per E-Mail an
kunst-im-untergrund@ngbk.de einzureichen und werden von einer am                  Alle Unterlagen sind nur in digitalisierter Form (PDF und JPG) einzureichen.
Kunstwettbewerb nicht beteiligten Person der Geschäftsstelle der nGbK             Die/der Teilnehmer_in hat dafür zu sorgen, dass bei den Einreichungen die
anonymisiert.                                                                     Anonymität gewahrt wird. Analog oder zusätzlich eingereichte Unterlagen sind
                                                                                  nicht zulässig und werden weder zur Beratung im Preisgericht herangezogen
1.7.1 Anonymität – Kennzeichnung der Arbeiten                                     noch zurückgesendet.
Die anonym einzureichenden Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen aus­
schließlich durch eine selbst gewählte, gleichlautende Kennzahl zu be­            Jede_r Teilnehmer_in darf nur einen Entwurf ohne Varianten einreichen.
zeichnen, die aus sechs arabischen Ziffern besteht und auf jedem Teil des
Entwurfs in der rechten oberen Ecke anzubringen ist. Auf- und absteigende         Die Wettbewerbsteilnehmer_innen verpflichten sich, einen Entwurf ein-
Zahlenreihen sind nicht zu verwenden. Zur Wahrung der Anonymität sind             zureichen, der eigens für diese Wettbewerbsaufgabe angefertigt wurde.
die Wettbewerbsarbeiten verschlossen, ohne sonstige Hinweise auf die/den
Verfasser_in, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Kunst im          Checkliste der einzureichenden Unterlagen:
Untergrund“ einzureichen. Die Verfasser_innenerklärung (siehe Teil 3,             • Darstellung des Entwurfs
S. 17, Formblatt im Anhang) ist als eigenes Dokument einzureichen. Dieses         • Kurztext (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
wird ebenfalls anonymisiert.                                                      • Erläuterungsbericht (max. 3.300 Zeichen inkl. Leerzeichen)
                                                                                  • Bilddatei des künstlerischen Entwurfs
1.8 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen                                         • Kostenaufstellung
Die vorliegende Auslobung mit Anhängen                                            • Verfasser_innenerklärung
                                                                                  • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
1.9 Geforderte Leistungen
Es sind folgende Leistungen von den Teilnehmer_innen gefordert:                   1.10 Wichtige technische Daten und Hinweise
1) Darstellung des Entwurfs: Konzept und Lösungsvorschlag sollen visuell          Von den Teilnehmer_innen gewünschte Standorte für ihre künstlerischen
eindeutig, knapp und verständlich vermittelt werden. Dazu können                  Arbeiten müssten unter Umständen aufgrund genehmigungsrelevanter
Zeichnungen, zeichnerische und/oder malerische Skizzen, Collagen, Fotos,          Belange modifiziert werden. Weiterhin wird die Flexibilität erwartet, dass bei
Modellfotos, digitale Bildmontagen und Ähnliches verwendet werden.                Bedarf die künstlerische Arbeit bei der Realisierung den Örtlichkeiten und
2) Kurztext: Kurze Zusammenfassung des Konzepts mit maximal 1.500                 den Bedingungen angepasst wird. Grundsätzlich gilt, dass von den Kunst­
Zeichen inkl. Leerzeichen                                                         projekten keine Gefährdung und Beeinträchtigung der Nutzung des Standorts
3) Erläuterungsbericht: Der Erläuterungsbericht soll die Intention von            ausgehen darf; baurechtliche Belange (u.a. keine Brandlasten in Flucht- und
der/dem Verfasser_in verbal unterstützen und Auskunft geben über Materia­         Rettungswegen, keine Einengung von Flucht- und Rettungswegen) und bau­
lien, Präsentationsformate, Ortsvorstellung und Ähnliches. Der Textumfang         technische Belange (u.a. Befestigungen, Versorgungen) müssen berücksichtigt
sollte 3.300 Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten. Die technischen       und entsprechende Genehmigungen eingeholt werden.
Anforderungen zur Ausführung des Projektes sind klar zu definieren.

                                                                              7
Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
Für künstlerische Arbeiten, die im unterirdischen Bereich der U-Bahnhöfe               Kostenrahmen
realisiert werden sollen, ist zusätzlich Folgendes sicherzustellen:                    Für die Realisierung von bis zu acht Entwürfen stehen insgesamt 64.000 €
• Der ungehinderte Bahnverkehr auf den U-Bahn-Linien muss so wohl                      (in Worten: vierundsechzigtausend Euro) inkl. der gesetzlichen MwSt. zur
	 während des Realisierungszeitraums als auch während der Präsentationszeit           Verfügung, für das jeweilige Künstler_innenhonorar zusätzlich pro Entwurf
   ge währleistet sein. Künstlerische Interventionen in anderen Bereichen der         3.500 € (in Worten: dreitausendfünfhundert Euro) brutto.
   U-Bahnhöfe dürfen den öffentlichen Nahverkehr nicht beeinträchtigen.
• Irritationen beziehungsweise Ablenkungen im Sicht- und Hörfeld der                   Diese Mittel sind vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
   U- Bahnführer_innen sind auszuschließen. Dazu gehören zum Beispiel grelles          des Landes Berlin verfügbar.
 	 Licht, Spiegel sowie bewegliche Teile. Klanginstallationen dürfen die
   Wahrnehmung der Bahnabfertigung nicht beeinträchtigen. Eine Stromver-               Der Gesamtkostenrahmen ist unbedingt einzuhalten, die Nachbewilligung
   sorgung (220 V) ist in der Regel möglich. Projektionen sind wegen der               von weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.
   erhöhten Lichtstärke technisch nicht realisierbar. Sämtliche Materialien und
   Teile von Installationen müssen fest, jedoch ohne Bohrungen in den Wänden,          1.12 Eigentum und Urheber_innenrecht
   Böden und Decken installiert werden.                                                Urheber_innenrecht und Veröffentlichungsrecht der Entwürfe bleiben bei den
• Brandschutzauflagen müssen berücksichtigt werden (nur schwer ent-                    Verfasser_innen. Eine Veröffentlichung der Entwürfe durch die Entwurfsver­
   flammbare Materialien). Zutritt zu den Gleisanlagen haben allein die                fasser_innen darf jedoch erst nach der Preisgerichtssitzung erfolgen. Die Aus­
   Mitarbeiter_innen der BVG und der Firmen DIE DRAUSSENWERBER,                        loberin und das Land Berlin haben das Recht der Erstveröffentlichung, sie
   WallDecaux und Ströer.                                                              sind zur kostenfreien Veröffentlichung aller Bestandteile der Wettbewerbs­
                                                                                       arbeiten (auch in Form von Fotografien und im Internet) unter Namensangabe
Zum Fotografieren und Filmen auf den Bahnhöfen ist jeweils eine Geneh-                 der Verfasser_innen und Angabe des Wettbewerbs berechtigt. Bei jeder
migung erforderlich, die nach Absprache mit der AG Kunst im Untergrund                 Veröffentlichung sind Urheber_innen, Entstehungsjahr und Ausloberin des
der nGbK erhältlich ist.                                                               Kunstwettbewerbs zu nennen. Die Veröffentlichung durch Dritte ist nur mit
                                                                                       Genehmigung der Verfasser_innen gestattet.
1.11 Beurteilungsverfahren
Die Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen der Vorprüfung sachlich und                   1.13 Verfasser_innenerklärung
fachlich geprüft und die Ergebnisse der Vorprüfung dem Preisgericht in Form            Mit ihrer Unterschrift auf der Verfasser_innenerklärung versichern die
eines Vorprüfberichts mitgeteilt. Die abschließende und verbindliche Beurtei­          Wettbewerbsteilnehmer_innen, dass sie die geistigen Urheber_innen des
lung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Die Beurteilungskriterien       Wettbewerbsentwurfs und zur weiteren Bearbeitung sowie zur termin-
ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschrie-               gerechten Durchführung in der Lage sind.
benen Zielvorstellungen (siehe 2.1). Das Preisgericht entscheidet über die Zu-
lassung der Wettbewerbsarbeiten, beurteilt die zugelassenen Arbeiten und               1.14 Bekanntgabe der Ergebnisse / Ausstellung der eingereichten
empfiehlt bis zu acht Entwürfe für 2023 zur Realisierung.                              Wettbewerbsentwürfe
                                                                                       Das Ergebnis des Kunstwettbewerbs wird allen Teilnehmer_innen zeitnah
Beurteilungskriterien:                                                                 nach der Empfehlung des Preisgerichts mitgeteilt. Das Ergebnisprotokoll der
• Künstlerische Idee                                                                   Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmer_innen und weiteren am Kunstwett­
• Ortsbezug                                                                            bewerb Beteiligten per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss des Wettbewerbs
• Gesellschaftliche Relevanz und Anbindung an aktuelle Debatten                        können die eingereichten Entwürfe in den Räumen der nGbK eingesehen
• Technische Machbarkeit unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen                  werden.
• Umweltverträglichkeit
• Nachhaltigkeit
• Einhaltung des Kostenrahmens

                                                                                   8
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Teil 2: Vorgaben
                       2.1 Wettbewerbsaufgabe
                       Im Rahmen von Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten
                       wird ein kritischer Diskurs des aktuellen Wandels sozialer Praktiken mit
                       künstlerischen Mitteln erwartet. Die Entwürfe sollen sich auf die Thematik
                       beziehen und für die in der Auslobung genannten Standorte entwickelt
                       werden. Dabei soll sich die künstlerische Arbeit soweit möglich jeweils unter­
                       irdisch in den benannten U-Bahnhöfen sowie oberirdisch in der Nähe der
                       U-Bahnhöfe wiederfinden.
                            Die in den U-Bahnhöfen nutzbaren Medien sind auf Bodenfolien und
                       Hintergleisflächen (große Plakate hinter den Gleisen) beschränkt sowie in
                       den U-Bahnen auf Flächen des Berliner Fensters (Fahrgastfernsehen). Details
                       finden sich nachfolgend unter 2.2 Kunststandorte des Wettbewerbs. Ober­
                       irdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb des
                       Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Genehmigungs­
                       behörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem
                       Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen oder
                       Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen
                       Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver­
                       gleichbarer Applikationen herstellen.

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Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
2.2 Kunststandorte des Wettbewerbs
                             2.2.1 Strausberger Platz (U5)

                             Der Strausberger Platz, ab 1959 bis Ende der 1960er-Jahre als Teil des
                             Gesamtkomplexes Stalinallee erbaut, gilt heute als herausragendes Beispiel
                             der Nachkriegsmoderne der DDR. Die Planung für die Bebauung des Straus­
                             berger Platzes oblag von 1952 bis 1955 einem Kollektiv um den berühmten
                             Ostberliner Architekten Hermann Henselmann.
                                   Der ovale Platz wurde im Jahr 1967 aufwendig gestaltet, nachdem
                             bereits im Jahr zuvor ein durch den Kunstschmied Fritz Kühn sowie durch den
                             Architekten Heinz Graffunder gestalteter zentraler Brunnen im Auftrag des
                             Ostberliner Magistrats aufgestellt worden war.
                                  „Mit dem Fall der Mauer überlagerten sich hier [auf der Stalinallee] die
                             gegenläufigen Prozesse der Zukunfts- und Geschichtskonstruktion, sie
                             fielen in eins.“ Die sogenannte „kritische Rekonstruktion“ Berlins, wie sie
                             von Akteur_innen wie Josef Paul Kleihues und Bausenator Hans Stimmann
                             betrieben wurde und wird, dominiert den Architekturdiskurs seit 1989 und
                             zelebriert die „Goldenen Zwanziger“ als ideale Vision der Großstadt Berlin, eine
                             Herangehensweise, die die Zerstörung beziehungsweise den Wiederaufbau
                             bestimmter, diesem Ethos folgender Bauten vorantreibt. Überraschenderweise
                             lieben und feiern konservative Stadtplaner_innen und Architekt_innen Berlins
                             die Stalinallee, heute Karl-Marx-Allee, als eine der größten Errungenschaften
                             des Ostens.
                                   ​​Am Strausberger Platz und unter der Karl-Marx-Allee befindet sich die
                             gleichnamige U-Bahnstation der Linie U5. Der Bahnhof entstand zusammen
                             mit zehn weiteren zum Ende der 1920er-Jahre, als die neue Linie E (heute U5),
                             eröffnet im Jahr 1930, vom Alexanderplatz ausgehend den Osten Berlins
                             an das unterirdische Schnellbahnnetz anschloss. Architekt war der Schwede
                             Alfred Grenander, der sich zuvor bereits mit dem Bau mehrerer anderer
                             Berliner U-Bahnhöfe einen Namen gemacht hatte. Die Stationen wurden ein­
                             heitlich im Stil der Moderne gestaltet. Die Eingänge zum U-Bahnhof stehen
                             heute als Teil des Bauensembles Karl-Marx-Allee unter Denkmalschutz.
                                   In dieses Spannungsgefüge aus historisch vielschichtigen, sich überla­
                             gernden Symbolen, überschriebenen Werten und realpolitischen Eingriffen
                             soll mit künstlerischen Gesten interveniert werden. Die Teilnehmer_innen
                             sind eingeladen, oberirdische städtische Strukturen auch im Untergrund sicht­
                             bar zu machen. Die Wettbewerbseinreichungen müssen sich im Sinne von
                             Neue urbane Öffentlichkeiten sowohl oberirdisch in der näheren Umgebung
                             des U-Bahnhofes als auch unterirdisch im U-Bahnhof wiederfinden.

Fotos: Wiley H. Hoard        2
                                 Anh-Linh Ngo, „Editorial“, in: Arch+, Berlin 2020, S. 3.
                        10
Oberirdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb
des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Geneh-
migungsbehörden (Grünflächenamt, Denkmalschutzbehörde etc.) bewilligt
werden. Denkbar sind unter anderem Audiowalks, Führungen, Performances,
Konzerte und Installationen oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen
dem urbanen und dem digitalen Raum mittels Virtual Reality oder Augmented
Reality beziehungsweise vergleichbarer Applikationen herstellen.

Im U-Bahnhof sind die Formate für die künstlerischen Arbeiten vorgegeben:
Es sind sechs Hintergleisflächen mit den Maßen 356 × 252 cm (B × H) vorhan­
den. Die Kosten belaufen sich auf circa 1.800 € brutto pro Monat (sämtliche
Kosten inkl. Anbringung) pro Hintergleisfläche. Die Anzahl der zu nutzenden
Hintergleisfläche ist frei wählbar. Für zwei Monate ist dieser Betrag in die Kos­
tenaufstellung aufzunehmen. Alternativ oder zusätzlich können Bodenfolien
genutzt werden.

Für den Zeitraum von 28 Tagen gelten folgende Preise für Bodenfolien:
• A0: 			               circa 400 € brutto
• 1,80 × 0,56 m:        circa 400 € brutto
• 1,20 × 1,20 m: 		     circa 500 € brutto
• 4/1 (1,19 × 1,689 m): circa 700 € brutto
• 1,80 × 1,20 m: 		     circa 700 € brutto
  Diese Beträge sind für zwei Monate
  in die Kostenaufstellung aufzunehmen.

Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes Fahr-
gastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden
Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt. Die für das Berliner
Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG-Netz zu sehen sein. Mög­
liche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der jeweiligen Arbeit kann zwischen
zehn bis 40 Sekunden variieren. Die Ausstrahlungszeit, Länge und Wiederho­
lungsfrequenz werden in Absprache mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für
eine Ausstrahlung in einem Zeitraum von circa sechs Wochen werden eine
Bearbeitungs- und Sendepauschale in Höhe von 4.000 € pro Arbeit berechnet.
     Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben
Hintergleisflächen und einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt
werden. Die Realisierungskosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal
8.000 € brutto betragen.

Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen
werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE).
                                                                                         Fotos: Wiley H. Hoard
                                                                                    11
2.2.2 Kottbusser Tor (U1, U3, U8)
                             Das Kottbusser Tor bezeichnet eine platzartige Straßenkreuzung und einen
                             U-Bahnhof im Berliner Ortsteil Kreuzberg. Vier Straßen gehen vom Kottbusser
                             Tor aus: die Adalbertstraße im Norden, die Skalitzer Straße, die Reichenberger
                             Straße und die Kottbusser Straße, die Richtung Süden nach Neukölln führt.
                             Benannt wurde das Kottbusser Tor („Kotti“) nach der Stadt Cottbus und diente
                             einst unter anderem als Eingang und Zolltor in der Berliner Stadtmauer. Der
                             Platz liegt unterhalb des 1902 erbauten Hochbahnhofs der U-Bahnlinien U1
                             und U3. Seit 1929 fährt hier auch die Linie U8 im Untergrund. Heute bildet das
                             Kottbusser Tor noch immer einen zentralen Verkehrsknotenpunkt in Kreuzberg.
                                  Mitte der 1950er-Jahre, als das Berliner Stadtzentrum noch zahlreiche
                             Kriegsruinen aufwies, wurden schnell neue Wohnhäuser benötigt. Der Berliner
                             Senat ließ in Übereinstimmung mit dem Kreuzberger Bezirksamt und im Geist
                             der Zeit zahlreiche Gründerzeitbauten abreißen und beauftragte namhafte
                             Architekten mit der Planung von Neubauten. Das bekannte lang gestreckte
                             Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) entstand unter anderem, das von 1969 bis
                             1974 an der Nordseite des Platzes erbaut wurde, die Adalbertstraße überspannt
                             und die Dresdener Straße im Süden begrenzt. Verantwortliche Architekten
                             waren Wolfgang Jokisch und Johannes Uhl nach einer Rahmenplanung von
                             Werner Düttmann.
                                  Von 1979 bis 1984 war das Kottbusser Tor Zentrum der Hausbesetzer_in­
                             nenbewegung, die gegen Immobilienspekulationen und die Senatspolitik
                             der Kahlschlagsanierung aufstand. Wohnungsfragen sind nach wie vor ein
                             wichtiges Thema am Kotti, die durch unterschiedliche Initiativen vertreten sind.
                             Eine der bekanntesten ist „Kotti & Co“, eine Mieter_innengemeinschaft am
                             Kottbusser Tor, die für das Recht auf Stadt vor dem Hintergrund der Geschichte
                             der Migration kämpft. Hier geht es um privatisiertes Gemeingut, es geht
                             um den Sozialen Wohnungsbau und es geht um die Stadt von morgen. Neben
                             zahlreichen Clubs und Cafés sind „Möbel Olfe“ und „Südblock“ wichtige Orte
                             des queeren Lebens in Berlin.
                                  Der Kotti vereint eine außerordentliche Mischung von Kulturen,
                             Architekturen, Lebensentwürfen und Interessen, birgt ein Spannungsgefüge
                             und Interessenskonflikte, hier werden soziale Kämpfe um Wohnraum und
                             Gentrifizierung, Raum, Sichtbarkeit und Mitsprache ausgetragen. Arbeits-
                             vorschläge, die diese Gemengelage widerspiegeln, aufgreifen und mit künstle-
                             rischen Mitteln an die Oberfläche führen, sind ausdrücklich erwünscht.

Fotos: Wiley H. Hoard
                        12
Oberirdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb
des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Geneh­emi-
gungsbehörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter
anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen
oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen
Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver­-
gleichbarer Applikationen herstellen.

Im U-Bahnhof sind die Formate für die künstlerischen Arbeiten vorgegeben:
Es sind 14 Hintergleisflächen mit den Maßen 356 × 252 cm (B × H) vorhanden.
Die Kosten belaufen sich auf circa 1.800 € brutto pro Monat (sämtliche Kosten
inkl. Anbringung) pro Hintergleisfläche. Die Anzahl der zu nutzenden Hinter­
gleisfläche ist frei wählbar. Für zwei Monate ist dieser Betrag in die Kostenauf­
stellung aufzunehmen. Alternativ oder zusätzlich können Bodenfolien genutzt
werden.

Für den Zeitraum von 28 Tagen gelten folgende Preise für Bodenfolien:
• A0: 			               circa 400 € brutto
• 1,80 × 0,56 m:		      circa 400 € brutto
• 1,20 × 1,20 m: 		     circa 500 € brutto
• 4/1 (1,19 × 1,689 m): circa 700 € brutto
• 1,80 × 1,20 m: 		     circa 700 € brutto
   Diese Beträge sind für zwei Monate in
   die Kostenaufstellung aufzunehmen.

Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes
Fahrgastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden
Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt.
     Die für das Berliner Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG-
Netz zu sehen sein. Mögliche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der
jeweiligen Arbeit kann zwischen zehn bis vierzig Sekunden variieren. Die Aus­
strahlungszeit, Länge und Wiederholungsfrequenz werden in Absprache
mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für eine Ausstrahlung in einem Zeitraum
von circa sechs Wochen werden eine Bearbeitungs- und Sendepauschale in
Höhe von 4.000 € pro Arbeit berechnet.
     Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben
Hintergleisflächen und einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt
werden. Die Realisierungskosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal
8.000 € brutto betragen.

Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen
werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE).                  Fotos: Wiley H. Hoard
                                                                                    13
2.2.3 Rotes Rathaus (U5) / „Rathausforum“
                              Das „Rathausforum“ um den U-Bahnhof Rotes Rathaus (U5) herum bezeichnet
                              den Freiraum im Stadtzentrum zwischen Spree und Berliner Stadtbahn,
                              Karl-Liebknecht-Straße und Rathausstraße. Die heutige Freifläche wurde in
                              der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts dem ältesten Siedlungsgebiet Berlins
                              um die Nikolaikirche und den Molkenmarkt hinzugefügt und verdoppelte
                              nahezu die damalige Stadtfläche. Zu DDR-Zeiten (1949−1989/90) wurde sie in
                              enger konzeptioneller und räumlicher Verbindung mit der Neubebauung des
                              Alexanderplatzes und des einstigen Schlossareals als Staatsmitte der DDR
                              sowie als Ort des Konsums geplant und angelegt. Dem Abriss fielen um 1970
                              neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsbauten auch die wenigen Reste
                              älterer Bebauung zum Opfer mit Ausnahme der Marienkirche.
                                   Der Fernsehturm als Höhendominante (Ost-)Berlins bezeugte den An­
                              spruch des Freiraumes als Stadtmitte. Eine Folge von international beachteten
                              Wettbewerbsverfahren der 1920er-, 1950er- und 1960er-Jahre hatte diese
                              Planung vorbereitet. Im Prozess des Zusammenwachsens der bis 1989 geteilten
                              Stadt ist dieser Stadtraum das letzte prominente Innenstadtterrain, dessen
                              Gestaltung und Nutzung sich in der Entwicklung befindet. Dabei steht die bisher
                              fehlende politische Manifestierung einer Entwicklungsperspektive im starken
                              Kontrast zur lokalen, gesamtstädtischen, nationalen und internationalen Be­
                              deutung des Ortes. Nach der Wiedervereinigung Berlins haben Verlagerungen
                              von Einzelhandel und Kulturinstituten, die Vernachlässigung von Grün- und
                              Freiflächen sowie die unterlassene Instandhaltung von Erdgeschosszonen am
                             „Rathausforum“ noch deutlichere Abwertungseffekte
                              erzeugt als vergleichbare Prozesse in der „City West“.
                                   Seit 1990 wird über die Zukunft des Rathaus- und Marx-Engels-Forums
                              diskutiert (weitere Infos zum Marx-Engels-Forum weiter unten). 2022 wurde
                              der Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten vom Preisge­
                              richt mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Er soll die Berliner Mitte attraktiver
                              und klimarobust gestalten. Für ein verbessertes Mikroklima soll viel Grün
                              entstehen: mit Bäumen, die Schatten spenden, mit Wasser, das zur Kühlung
                              beiträgt, aber auch mit Versickerungsflächen und einem innovativen Regen­
                              wassermanagement im Sinne der Schwammstadt. Gleichzeitig sollten vielfälti­
                              ge und intensive Nutzungen ermöglicht werden, sowohl als Ort der Versamm­
                              lung und politischen Engagements als auch als nachhaltiger Erholungsort mit
                              hoher Aufenthaltsqualität und einem zukunftsfähigen Mobilitätskonzept.
                                   Der Bereich vor dem Roten Rathaus bietet darüber hinaus mit einem
                             „Forum für Demokratie“ Raum für das Engagement der Bürger*innen. Auf einer
                              freien Fläche mit Blick auf das Rote Rathaus können unterschiedliche Veran­
                              staltungen im Rahmen dieses neu geschaffenen Ortes stattfinden. Die (Um-)
                              Bauarbeiten hierzu werden in den nächsten Jahren beginnen.
Fotos: Wiley H. Hoard
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Das „Rathausforum“ umfasst drei für diesen Wettbewerb relevante Plätze:
1) Der Park am Fernsehturm entstand anstelle des im Zweiten Weltkrieg zer­
störten und danach abgerissenen Marienviertels im Auftrag der DDR-Führung
in den Jahren 1965 bis 1973. Der rund sechs Hektar große Park am Berliner
Fernsehturm steht heute unter Denkmalschutz. Neben dem namensgeben­
den Fernsehturm und der mittelalterlichen Marienkirche befinden sich in dem
Park auch der ehemals auf dem Schlossplatz aufgestellte Neptunbrunnen, das
Lutherdenkmal und die Skulpturengruppe Aufbauhelferin und Aufbauhelfer
von Fritz Cremer. Seit 1990 wird über die Zukunft des Parks am Fernsehturm
diskutiert, wobei die Ideen vom Erhalt der Grünfläche bis zum Wiederaufbau
des Marienviertels reichen.
     Der Berliner Fernsehturm (errichtet 1965 bis 1969) ist mit 368 Metern
das höchste Bauwerk Deutschlands. Von einem politisch vereinnahmten
nationalen Symbol der DDR entwickelte er sich nach 1989/90 zum gesamt­
städtischen Symbol im wiedervereinten Berlin.

2) Der Neptunbrunnen (eigentlich Schlossbrunnen) ist zwischen 1888 bis
1891 im Stil des Neobarocks als Geschenk Berlins für Wilhelm II. ursprünglich
auf dem Schlossplatz errichtet worden. Er wurde nach dem Abriss des Berli­
ner Stadtschlosses 1951 entfernt und bei der Neugestaltung des Ostberliner
Zentrums 1969 im Park am Fernsehturm zwischen dem Roten Rathaus und der
Marienkirche aufgestellt.
     Der aus einem vierpassförmigen Granitbecken und fünf allegorischen
Bronzefiguren bestehende Neptunbrunnen war seinerzeit die größte und be­
deutendste Brunnenanlage der Stadt und wurde nach barocken italienischen
und französischen Vorbildern, insbesondere dem Neptun-, Vier-Ströme-
und Mohrenbrunnen auf der Piazza Navona in Rom sowie dem Latona-
Brunnen im Schlossgarten von Versailles, konzipiert. Auf dem Rand der Schale
sitzen vier Frauengestalten als Personifikationen der vier großen Ströme
Preußens, ergänzt durch Charakteristika der jeweils durchflossenen Land­
schaften: Rhein (Fischnetz und Weintrauben), Weichsel (Holzklötze als
Symbol für Wälder), Oder (Ziege und Fell) sowie Elbe (Ähren und Früchte).

3) Das Marx-Engels-Forum (ehemals Park an der Spree) entstand anstelle
des im Zweiten Weltkrieg zerstörten und danach abgerissenen Heilig-Geist-
Viertels im Auftrag der DDR-Führung 1974/75. In der Mitte der Grünfläche
befand sich ein 1986 eingeweihtes Denkmalensemble, das 2010 wegen der Ver­
längerung der U-Bahn-Linie 5 an den nordwestlichen Rand versetzt wurde.
Es besteht aus zwei Bronzeplastiken für Karl Marx und Friedrich Engels, einem
Marmorrelief, zwei Bronzereliefs sowie vier Edelstahlstelen. Momentan ist
das Marx-Engels-Forum wegen der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie 5 noch
Baustelle.                                                                           Fotos: Wiley H. Hoard
                                                                                15
Die Teilnehmer_innen sind eingeladen, Vorschläge einzureichen, die sich im
Sinne von Neue urbane Öffentlichkeiten oberirdisch in der näheren Umgebung
des U-Bahnhofes wiederfinden beziehungsweise ihren Ausgangspunkt am
U-Bahnhof nehmen. In diesem Falle bietet der U-Bahnhof selbst keine Flächen
für künstlerische Gestaltung beziehungsweise Intervention.
     Die Medien und Formate sind frei wählbar, soweit sie innerhalb des
Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Genehmigungs-
behörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter
anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen
oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen
Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver­
gleichbarer Applikationen herstellen.
     Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes
Fahrgastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden
Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt.
     Die für das Berliner Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG-
Netz zu sehen sein. Mögliche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der
jeweiligen Arbeit kann zwischen zehn bis 40 Sekunden variieren. Die Ausstrah­
lungszeit, Länge und Wiederholungsfrequenz werden in Absprache
mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für eine Ausstrahlung in einem Zeitraum
von circa sechs Wochen werden eine Bearbeitungs- und Sendepauschale in
Höhe von 4.000 EUR pro Arbeit berechnet.
     Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben
einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt werden. Die Realisierungs­
kosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal 8.000 € brutto betragen.

Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen
werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE).

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Teil 3: Anhang
                      Formblatt Verfasser_innenerklärung
                      Kunstwettbewerb Kunst im Untergrund 2022/23
                      Neue urbane Öffentlichkeiten

                      Kennzahl:

                      Künstler_in / Verfasser_in:

                      Mitarbeiter_innen:

                      Anschrift (Atelier/Büro):

                      Telefon:

                      E-Mail:

                      Anschrift (privat):

                      Telefon:

                      E-Mail:

                      Sonderfachleute:

                      Mit der Teilnahme am Kunstwettbewerb verpflichte(n) ich (wir) mich (uns),
                      im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung
                      zu übernehmen und durchzuführen.
                      Ich (wir) erkläre(n) mit meiner (unserer) Unterschrift, dass ich (wir) der (die)
                      geistige(n) Urheber_in(nen) der Arbeit bin (sind).
                      Ich (wir) erkläre(n) mich (uns) hiermit einverstanden, dass meine (unsere)
                      personenbezogenen Daten, die in diesem Vordruck enthalten sind, im
                      Zusammenhang mit dem o. g. Wettbewerb bei der Ausloberin in Form einer
                      automatisierten Datei geführt werden.
                      Ich (wir) bitte(n) um Löschung meiner (unserer) Daten nach Abschluss
                      des Wettbewerbs – ja/nein (Zutreffendes bitte unterstreichen).

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