Neue urbane Öffentlich-keiten - Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb - bbk berlin
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Kunst im Untergrund 2022 / 23 Auslobung Internationaler offener einphasiger Kunstwettbewerb Neue urbane Öffentlich- keiten
Kunst im Untergrund 2022 / 23 Neue urbane Öffentlichkeiten Anlass und Ziel 3 Historische Entwicklung des Kunstwettbewerbs 3 Der aktuelle Kunstwettbewerb 3 Termine 5 Teil 1: Verfahren 1.1 Ausloberin 5 1.2 Art und Gegenstand des Kunstwettbewerbs 5 1.3 Grundsätze und Richtlinien für Kunstwettbewerbe 5 1.4 Zeitraum und Anzahl der Realisierungen 6 1.5 Zusammensetzung des Preisgerichts 6 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen, Rückfragen 7 1.7 Einlieferung der Bewerbungen 7 1.7.1 Anonymität – Kennzeichnung der Arbeiten 7 1.8 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen 7 1.9 Geforderte Leistungen 7 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 7 1.10 Wichtige technische Daten und Hinweise 7 1.11 Beurteilungsverfahren 8 1.12 Eigentum und Urheber_innenrecht 8 1.13 Verfasser_innenerklärung 8 1.14 Bekanntgabe der Ergebnisse / Ausstellung der eingereichten Wettbewerbsentwürfe 8 Teil 2: Vorgaben 2.1 Wettbewerbsaufgabe 9 2.2 Kunststandorte des Wettbewerbs 10 2.2.1 Strausberger Platz (U5) 10 2.2.2 Kottbusser Tor (U1, U3, U8) 12 2.2.3 Rotes Rathaus (U5) / „Rathausforum“ 14 Teil 3: Anhang Verfasser_innenerklärung 17
Historische Entwicklung des Kunstwettbewerbs Anlass und Ziel Der Kunstwettbewerb, ursprünglich mit dem Titel Kunst statt Werbung, fand erstmals im Jahr 1958 in Ostberlin statt und rief Künstler_innen auf, Plakate für den Frieden zu entwerfen. Die eingereichten Arbeiten wurden an den Hintergleisflächen Für die Ausgabe des Kunstwettbewerbs Kunst im Untergrund am U-Bahnhof Alexanderplatz ausgestellt. Während ein 2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten werden Künstler_innen Großteil vormaliger DDR-Institutionen nach 1989 aufgelöst oder aufgerufen, neue Arbeiten für den urbanen Raum vorzuschlagen, umbenannt wurde, konnte sich der Wettbewerb behaupten. die sich mit dem aktuellen Wandel sozialer Praktiken aus- einandersetzen. Da sich der öffentliche Raum erst durch das Auf- Seit Anfang der 1990er-Jahre setzt die nGbK in Zusammen- einandertreffen unterschiedlicher Menschen, Praktiken und arbeit mit den Senatsverwaltungen unter dem Projekttitel Meinungen konstituiert1, stellt sich die Frage: Wie haben sich Kunst im Untergrund künstlerische Arbeiten in oder in unmittel- soziale Praktiken, unter anderem auch durch die Pandemie, barer Nähe von Berliner U-Bahnhöfen um; seit den 2000er- verändert und welche Plattformen für Zusammenkünfte werden Jahren bezieht der Kunstwettbewerb auch partizipatorische und benötigt? Die Einreichungen können sowohl im spekulativen interventionistische Konzepte mit ein. Der offene und interna- Denken Neues erproben als auch bereits Bekanntes reaktivieren. tionale Kunstwettbewerb wird 2022 mit der Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ausgelobt. Die Realisie- rung der Wettbewerbsergebnisse soll 2023 erfolgen. Der aktuelle Kunstwettbewerb Mit Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten werden die Eigenschaften, Grenzen und Möglichkeiten des Stadtraums und seiner öffentlichen Plätze ins Zentrum gestellt und mit unterschiedlichen künstlerischen Positionen ausge- lotet. Der öffentliche Raum konstituiert sich erst durch das Auf- einandertreffen unterschiedlicher Menschen, Praktiken und Meinungen, so zeigt sich seine transformative Qualität, er bleibt im Prozess begriffen. Er beeinflusst seinen Nutzen durch seine Architektur und wird gleichzeitig von seiner gesellschaftlichen 1 vgl. Wildner, Kathrin; Berger, Hilke Marit (2018): Das Prinzip des öffentlichen Raums. In: https://www.bpb.de/themen/stadt-land/stadt-und- gesellschaft/216873/das-prinzip-des-oeffentlichen-raums (06.05.2022) 3
Nutzung beeinflusst. Öffentlicher Raum ist eine Voraussetzung reaktivieren. Die Arbeiten können ganz unterschiedliche städtischen Lebens, in ihm spiegelt sich das Verhältnis von Formen und Formate annehmen, etwa Audiowalks, Führungen, Individuum und Gesellschaft. Performances und Konzerte, oder Medien nutzen, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum Genutzt wird der öffentliche Raum mit seinen Plätzen heute ganz mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise unterschiedlich: als Verkehrsraum, Konsumraum, Kommunika- vergleichbarer Applikationen herstellen, ebenso möglich sind tionsraum oder Erholungsraum. Plätze können diese Nutzungen Plakate, Skulpturen und andere nicht invasive und dauerhafte verstärken und ins Zentrum stellen; bei Besetzungen, Demons- Interventionen. Künstler_innen und Künstler_innengruppen trationen und Aufmärschen wird der Platz selbst zum Akteur; sind eingeladen, an drei Orten zu intervenieren: am Strausberger er kann Ort, Anlass und Gegenstand sein für alternative Platz, am Kottbusser Tor und am Roten Rathaus. politische Selbstorganisationen genauso wie für staatspolitische Machtausübung. Integraler Projektbestandteil ist das Begleitprogramm mit kriti- schen Ortsbeobachtungen, die Anwohner_innen, Künstler_innen, Den Ausgangspunkt für Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue Kurator_innen und Interessierten als Austauschplattform urbane Öffentlichkeiten bilden drei Plätze, jeweils angebunden dienen. Zudem ist eine öffentliche Gesprächsreihe mit Expert_in- an einen U-Bahnhof: Kottbusser Tor, Strausberger Platz und das nen unterschiedlicher Disziplinen geplant, um den städtischen Rote Rathaus (Gebiet zwischen Neptunbrunnen und Fernseh- und künstlerischen Diskurs über den öffentlichen Raum zu berei- turm). Die Plätze haben ganz unterschiedliche Stellenwerte in chern. Als Projektabschluss ist ein Katalog geplant, der die der Berliner Geschichte eingenommen und sind noch heute durch künstlerischen Arbeiten sowie das Vermittlungsprogramm do- die Ereignisse geprägt. Die architektonischen Eigenschaften kumentieren und kontextualisieren soll. dieser Plätze sind markant, teils sind sie von Straßen zerschnit- ten oder von Brücken und Hochbahnen überspannt. Ausgehend von der Idee des Platzes als Ort des Gemeinwohls, als Treffpunkt und Diskussionsort, dienen diese drei Plätze als Ausgangspunkt für künstlerische Interventionen und Reflexionen über soziale Praktiken und ihren Wandel. Mit dem Wettbewerb sollen lokale und internationale Künst- ler_innen und Künstler_innengruppen dazu ermutigt werden, Denkanstöße, Anreize, Nutzungsformen, Handlungsanweisun- gen und -praktiken oder alternative Räume zu entwickeln, die neue soziale Praktiken hervorbringen oder bereits bekannte 4
Termine Der aktuelle Kunstwettbewerb Teil 1: Verfahren Preisrichtervorbesprechung Dienstag 17. Mai 2022 1.1 Ausloberin (Online-Abstimmung) Ausloberin neue Gesellschaft für bildende Kunst (nGbK) Veröffentlichung der Auslobung Montag 23. Mai 2022 Oranienstraße 25 (online: ngbk.de) 10999 Berlin Frist für schriftliche Mittwoch 15. Juni 2022 Vertreten durch Annette Maechtel (Geschäftsführung) Rückfragen In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, finanziert Beantwortung der schriftlichen Freitag 24. Juni 2022 aus gesamtstädtischen Mitteln für künstlerische Gestaltungen im Stadtraum Rückfragen (online: ngbk.de) im Rahmen einer Zuwendung Abgabe der Wettbewerbsentwürfe bis Montag 8. August 2022 1.2 Art und Gegenstand des Kunstwettbewerbs (ausschließlich online) Der einphasige Kunstwettbewerb wird international und offen für profes sionelle Künstler_innen beziehungsweise Künstler_innengruppen ausgelobt. Preisgerichtssitzung Montag 12. September Das Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Die Wettbewerbssprachen (Präsenzveranstaltung, ganztägig) 2022 sind Deutsch und Englisch. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen 2023 auf Empfehlung des Preisgerichts bis zu acht Arbeiten realisiert werden, vor Präsentationszeitraum der vsl. März bis behaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen des Landes Berlin. zur Realisierung empfohlenen Oktober 2023 Entwürfe 1.3 Grundsätze und Richtlinien für Kunstwettbewerbe Die Auslobung erfolgt nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar sind, und nach dem Die genannten Termine gelten unter Vorbehalt und können sich aufgrund von Leitfaden für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin. Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie kurzfristig ändern. Jede_r Teilnehmer_in, Preisrichter_in, Sachverständige_r, Vorprüfer_in und Gast erklärt sich durch ihre/seine Beteiligung oder Mitwirkung am Wett bewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Kunstwettbewerbs einschließlich der Veröffentlichung des Ergebnisses dürfen nur von der oder in Abstimmung mit der Ausloberin abgegeben werden. Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 der RPW 2013 geforderte Anonymität und werden von der Beurteilung durch das Preisgericht ausgeschlossen. 5
Datenschutz 1.4 Zeitraum und Anzahl der Realisierungen Jede_r Teilnehmer_in, Preisrichter_in, Sachverständige, Vorprüfer_in und Gast Je nach Umfang der eingereichten Entwürfe sollen bis zu acht Arbeiten willigt durch seine/ihre Beteiligung beziehungsweise Mitwirkung am Wett- vom Preisgericht zur Realisierung empfohlen werden. Die Realisierung ist für bewerb ein, dass seine/ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang den Zeitraum von März bis Oktober 2023 geplant. Die AG Kunst im Untergrund mit dem oben genannten Wettbewerb bei der Ausloberin in Form einer auto der nGbK wird bei Fragen zur Realisierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten matisierten Datei geführt werden. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden beratend und unterstützend durch erfahrene Kurator_innen tätig sein. diese Daten auf Wunsch gelöscht (siehe entsprechenden Vermerk in der Verfasser_innenerklärung). Gemäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutz- 1.5 Zusammensetzung des Preisgerichts gesetzes ist die Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezielle Stimmberechtigte Fachpreisrichter_innen gesetzliche Grundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt. • Anna Ehrenstein (Künstler_in) • Viron Erol Vert (Künstler_in) Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten: • Kerstin Honeit (Künstler_in) Dr. Dirk Kroegel, Senatsverwaltung für Kultur und Europa, • Harry Sachs (Künstler_in) Brunnenstraße 188−190, 10119 Berlin • Mirko Winkel (Künstler_in) Telefon: 030 90228-612, Ständig anwesende_r Stellvertreter_in: Franziska Pierwoss (Künstler_in) E-Mail: DSB@kultur.berlin.de Stimmberechtigte Sachpreisrichter_innen Die Daten werden gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zeitlich • Stéphane Bauer (Leiter des Fachbereiches Kultur und Geschichte begrenzt gespeichert. Die Löschung der personenbezogenen Daten richtet Friedrichshain-Kreuzberg) sich nach Artikel 17 DSGVO und erfolgt im Regelfall, wenn diese für die • Lorena Juan (AG Kunst im Untergrund 2022/23) Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht • Isabelle Meiffert (AG Kunst im Untergrund 2022/23) mehr notwendig sind (Abschluss des Wettbewerbsverfahrens), die zugrunde • Ute Müller-Tischler (Fachbereichsleitung Kunst, Kultur und liegende Einwilligungserklärung widerrufen oder Widerspruch gegen die Ver Geschichte, Berlin-Mitte) arbeitung erhoben wird. Die Empfängerin der Daten ist die Ausloberin dieses Stellvertreter_in: Marenka Krasomil (AG Kunst im Untergrund 2022/23) Kunstwettbewerbs. Sachverständige Rechte der Beteiligten • Fred Kuhaupt (Studioleiter, Berliner Fenster GmbH) Beteiligte des Kunstwettbewerbs haben gegenüber der Ausloberin und • Peter Langen (Referent für Kunst am Bau, Senatsverwaltung für deren Beauftragten folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden Kultur und Europa) personenbezogenen Daten: • Annette Maechtel (Geschäftsführerin nGbK) • Stefan Schönbaumsfeld (Referatsleiter Straßen- und Grünflächenamt, • Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO Bezirksamt Mitte) • Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO • Dirk Sorge (Mitbegründer Berlinklusion) • Recht auf Berichtigung und Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO • Sandra Teitge (AG Kunst im Untergrund 2022/23) • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Vorprüfung der Wettbewerbsunterlagen Nutzung gemäß Artikel 21 DSGVO • Naomi Hennig (Künstler_in, Kurator_in) • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO • Ruschka Steininger (Künstler_in) Teilnehmer_innen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerde recht zu. In den genannten Fällen 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen, Rückfragen können sie sich schriftlich, per E-Mail, an die Ausloberin Die Auslobungsunterlagen werden ab Montag, den 23. Mai 2022, auf der wenden: kunst-im-untergrund@ngbk.de. Internetseite www.ngbk.de zur Anmeldung freigeschaltet. 6
Rückfragen können bis Mittwoch, den 15. Juni 2022, per E-Mail an 4) Eine aussagekräftige Bilddatei des künstlerischen Entwurfs für den Bericht kunst-im-untergrund@ngbk.de gestellt werden. Telefonische Rückfragen der Vorprüfung und die Dokumentation (JPG-Datei, 150−300 dpi) sind nicht zulässig. Die Veröffentlichung der Rückfragen wird spätestens 5) Kostenaufstellung: Pro künstlerischem Entwurf sind von den Verfasser_in am Freitag, den 24. Juni 2022, online einzusehen sein unter: ngbk.de. nen max. 8.000 € brutto (inkl. Umsatzsteuer) für Material- und Herstellungs Die genannten Termine gelten unter Vorbehalt und können sich aufgrund von kosten inklusive sämtlicher Nebenkosten sowie 3.500 € Honorarkosten aufzu Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie kurzfristig ändern. führen. 6) Verfasser_innenerklärung (siehe Teil 3, S. 17, Formblatt im Anhang) 1.7 Einlieferung der Bewerbungen 7) Verzeichnis der eingereichten Arbeiten Die Entwürfe sind bis Montag, den 8. August 2022, per E-Mail an kunst-im-untergrund@ngbk.de einzureichen und werden von einer am Alle Unterlagen sind nur in digitalisierter Form (PDF und JPG) einzureichen. Kunstwettbewerb nicht beteiligten Person der Geschäftsstelle der nGbK Die/der Teilnehmer_in hat dafür zu sorgen, dass bei den Einreichungen die anonymisiert. Anonymität gewahrt wird. Analog oder zusätzlich eingereichte Unterlagen sind nicht zulässig und werden weder zur Beratung im Preisgericht herangezogen 1.7.1 Anonymität – Kennzeichnung der Arbeiten noch zurückgesendet. Die anonym einzureichenden Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen aus schließlich durch eine selbst gewählte, gleichlautende Kennzahl zu be Jede_r Teilnehmer_in darf nur einen Entwurf ohne Varianten einreichen. zeichnen, die aus sechs arabischen Ziffern besteht und auf jedem Teil des Entwurfs in der rechten oberen Ecke anzubringen ist. Auf- und absteigende Die Wettbewerbsteilnehmer_innen verpflichten sich, einen Entwurf ein- Zahlenreihen sind nicht zu verwenden. Zur Wahrung der Anonymität sind zureichen, der eigens für diese Wettbewerbsaufgabe angefertigt wurde. die Wettbewerbsarbeiten verschlossen, ohne sonstige Hinweise auf die/den Verfasser_in, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Kunst im Checkliste der einzureichenden Unterlagen: Untergrund“ einzureichen. Die Verfasser_innenerklärung (siehe Teil 3, • Darstellung des Entwurfs S. 17, Formblatt im Anhang) ist als eigenes Dokument einzureichen. Dieses • Kurztext (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) wird ebenfalls anonymisiert. • Erläuterungsbericht (max. 3.300 Zeichen inkl. Leerzeichen) • Bilddatei des künstlerischen Entwurfs 1.8 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen • Kostenaufstellung Die vorliegende Auslobung mit Anhängen • Verfasser_innenerklärung • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 1.9 Geforderte Leistungen Es sind folgende Leistungen von den Teilnehmer_innen gefordert: 1.10 Wichtige technische Daten und Hinweise 1) Darstellung des Entwurfs: Konzept und Lösungsvorschlag sollen visuell Von den Teilnehmer_innen gewünschte Standorte für ihre künstlerischen eindeutig, knapp und verständlich vermittelt werden. Dazu können Arbeiten müssten unter Umständen aufgrund genehmigungsrelevanter Zeichnungen, zeichnerische und/oder malerische Skizzen, Collagen, Fotos, Belange modifiziert werden. Weiterhin wird die Flexibilität erwartet, dass bei Modellfotos, digitale Bildmontagen und Ähnliches verwendet werden. Bedarf die künstlerische Arbeit bei der Realisierung den Örtlichkeiten und 2) Kurztext: Kurze Zusammenfassung des Konzepts mit maximal 1.500 den Bedingungen angepasst wird. Grundsätzlich gilt, dass von den Kunst Zeichen inkl. Leerzeichen projekten keine Gefährdung und Beeinträchtigung der Nutzung des Standorts 3) Erläuterungsbericht: Der Erläuterungsbericht soll die Intention von ausgehen darf; baurechtliche Belange (u.a. keine Brandlasten in Flucht- und der/dem Verfasser_in verbal unterstützen und Auskunft geben über Materia Rettungswegen, keine Einengung von Flucht- und Rettungswegen) und bau lien, Präsentationsformate, Ortsvorstellung und Ähnliches. Der Textumfang technische Belange (u.a. Befestigungen, Versorgungen) müssen berücksichtigt sollte 3.300 Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten. Die technischen und entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. Anforderungen zur Ausführung des Projektes sind klar zu definieren. 7
Für künstlerische Arbeiten, die im unterirdischen Bereich der U-Bahnhöfe Kostenrahmen realisiert werden sollen, ist zusätzlich Folgendes sicherzustellen: Für die Realisierung von bis zu acht Entwürfen stehen insgesamt 64.000 € • Der ungehinderte Bahnverkehr auf den U-Bahn-Linien muss so wohl (in Worten: vierundsechzigtausend Euro) inkl. der gesetzlichen MwSt. zur während des Realisierungszeitraums als auch während der Präsentationszeit Verfügung, für das jeweilige Künstler_innenhonorar zusätzlich pro Entwurf ge währleistet sein. Künstlerische Interventionen in anderen Bereichen der 3.500 € (in Worten: dreitausendfünfhundert Euro) brutto. U-Bahnhöfe dürfen den öffentlichen Nahverkehr nicht beeinträchtigen. • Irritationen beziehungsweise Ablenkungen im Sicht- und Hörfeld der Diese Mittel sind vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen U- Bahnführer_innen sind auszuschließen. Dazu gehören zum Beispiel grelles des Landes Berlin verfügbar. Licht, Spiegel sowie bewegliche Teile. Klanginstallationen dürfen die Wahrnehmung der Bahnabfertigung nicht beeinträchtigen. Eine Stromver- Der Gesamtkostenrahmen ist unbedingt einzuhalten, die Nachbewilligung sorgung (220 V) ist in der Regel möglich. Projektionen sind wegen der von weiteren Mitteln ist ausgeschlossen. erhöhten Lichtstärke technisch nicht realisierbar. Sämtliche Materialien und Teile von Installationen müssen fest, jedoch ohne Bohrungen in den Wänden, 1.12 Eigentum und Urheber_innenrecht Böden und Decken installiert werden. Urheber_innenrecht und Veröffentlichungsrecht der Entwürfe bleiben bei den • Brandschutzauflagen müssen berücksichtigt werden (nur schwer ent- Verfasser_innen. Eine Veröffentlichung der Entwürfe durch die Entwurfsver flammbare Materialien). Zutritt zu den Gleisanlagen haben allein die fasser_innen darf jedoch erst nach der Preisgerichtssitzung erfolgen. Die Aus Mitarbeiter_innen der BVG und der Firmen DIE DRAUSSENWERBER, loberin und das Land Berlin haben das Recht der Erstveröffentlichung, sie WallDecaux und Ströer. sind zur kostenfreien Veröffentlichung aller Bestandteile der Wettbewerbs arbeiten (auch in Form von Fotografien und im Internet) unter Namensangabe Zum Fotografieren und Filmen auf den Bahnhöfen ist jeweils eine Geneh- der Verfasser_innen und Angabe des Wettbewerbs berechtigt. Bei jeder migung erforderlich, die nach Absprache mit der AG Kunst im Untergrund Veröffentlichung sind Urheber_innen, Entstehungsjahr und Ausloberin des der nGbK erhältlich ist. Kunstwettbewerbs zu nennen. Die Veröffentlichung durch Dritte ist nur mit Genehmigung der Verfasser_innen gestattet. 1.11 Beurteilungsverfahren Die Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen der Vorprüfung sachlich und 1.13 Verfasser_innenerklärung fachlich geprüft und die Ergebnisse der Vorprüfung dem Preisgericht in Form Mit ihrer Unterschrift auf der Verfasser_innenerklärung versichern die eines Vorprüfberichts mitgeteilt. Die abschließende und verbindliche Beurtei Wettbewerbsteilnehmer_innen, dass sie die geistigen Urheber_innen des lung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Die Beurteilungskriterien Wettbewerbsentwurfs und zur weiteren Bearbeitung sowie zur termin- ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschrie- gerechten Durchführung in der Lage sind. benen Zielvorstellungen (siehe 2.1). Das Preisgericht entscheidet über die Zu- lassung der Wettbewerbsarbeiten, beurteilt die zugelassenen Arbeiten und 1.14 Bekanntgabe der Ergebnisse / Ausstellung der eingereichten empfiehlt bis zu acht Entwürfe für 2023 zur Realisierung. Wettbewerbsentwürfe Das Ergebnis des Kunstwettbewerbs wird allen Teilnehmer_innen zeitnah Beurteilungskriterien: nach der Empfehlung des Preisgerichts mitgeteilt. Das Ergebnisprotokoll der • Künstlerische Idee Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmer_innen und weiteren am Kunstwett • Ortsbezug bewerb Beteiligten per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss des Wettbewerbs • Gesellschaftliche Relevanz und Anbindung an aktuelle Debatten können die eingereichten Entwürfe in den Räumen der nGbK eingesehen • Technische Machbarkeit unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen werden. • Umweltverträglichkeit • Nachhaltigkeit • Einhaltung des Kostenrahmens 8
Teil 2: Vorgaben 2.1 Wettbewerbsaufgabe Im Rahmen von Kunst im Untergrund 2022/23 – Neue urbane Öffentlichkeiten wird ein kritischer Diskurs des aktuellen Wandels sozialer Praktiken mit künstlerischen Mitteln erwartet. Die Entwürfe sollen sich auf die Thematik beziehen und für die in der Auslobung genannten Standorte entwickelt werden. Dabei soll sich die künstlerische Arbeit soweit möglich jeweils unter irdisch in den benannten U-Bahnhöfen sowie oberirdisch in der Nähe der U-Bahnhöfe wiederfinden. Die in den U-Bahnhöfen nutzbaren Medien sind auf Bodenfolien und Hintergleisflächen (große Plakate hinter den Gleisen) beschränkt sowie in den U-Bahnen auf Flächen des Berliner Fensters (Fahrgastfernsehen). Details finden sich nachfolgend unter 2.2 Kunststandorte des Wettbewerbs. Ober irdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Genehmigungs behörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver gleichbarer Applikationen herstellen. 9
2.2 Kunststandorte des Wettbewerbs 2.2.1 Strausberger Platz (U5) Der Strausberger Platz, ab 1959 bis Ende der 1960er-Jahre als Teil des Gesamtkomplexes Stalinallee erbaut, gilt heute als herausragendes Beispiel der Nachkriegsmoderne der DDR. Die Planung für die Bebauung des Straus berger Platzes oblag von 1952 bis 1955 einem Kollektiv um den berühmten Ostberliner Architekten Hermann Henselmann. Der ovale Platz wurde im Jahr 1967 aufwendig gestaltet, nachdem bereits im Jahr zuvor ein durch den Kunstschmied Fritz Kühn sowie durch den Architekten Heinz Graffunder gestalteter zentraler Brunnen im Auftrag des Ostberliner Magistrats aufgestellt worden war. „Mit dem Fall der Mauer überlagerten sich hier [auf der Stalinallee] die gegenläufigen Prozesse der Zukunfts- und Geschichtskonstruktion, sie fielen in eins.“ Die sogenannte „kritische Rekonstruktion“ Berlins, wie sie von Akteur_innen wie Josef Paul Kleihues und Bausenator Hans Stimmann betrieben wurde und wird, dominiert den Architekturdiskurs seit 1989 und zelebriert die „Goldenen Zwanziger“ als ideale Vision der Großstadt Berlin, eine Herangehensweise, die die Zerstörung beziehungsweise den Wiederaufbau bestimmter, diesem Ethos folgender Bauten vorantreibt. Überraschenderweise lieben und feiern konservative Stadtplaner_innen und Architekt_innen Berlins die Stalinallee, heute Karl-Marx-Allee, als eine der größten Errungenschaften des Ostens. Am Strausberger Platz und unter der Karl-Marx-Allee befindet sich die gleichnamige U-Bahnstation der Linie U5. Der Bahnhof entstand zusammen mit zehn weiteren zum Ende der 1920er-Jahre, als die neue Linie E (heute U5), eröffnet im Jahr 1930, vom Alexanderplatz ausgehend den Osten Berlins an das unterirdische Schnellbahnnetz anschloss. Architekt war der Schwede Alfred Grenander, der sich zuvor bereits mit dem Bau mehrerer anderer Berliner U-Bahnhöfe einen Namen gemacht hatte. Die Stationen wurden ein heitlich im Stil der Moderne gestaltet. Die Eingänge zum U-Bahnhof stehen heute als Teil des Bauensembles Karl-Marx-Allee unter Denkmalschutz. In dieses Spannungsgefüge aus historisch vielschichtigen, sich überla gernden Symbolen, überschriebenen Werten und realpolitischen Eingriffen soll mit künstlerischen Gesten interveniert werden. Die Teilnehmer_innen sind eingeladen, oberirdische städtische Strukturen auch im Untergrund sicht bar zu machen. Die Wettbewerbseinreichungen müssen sich im Sinne von Neue urbane Öffentlichkeiten sowohl oberirdisch in der näheren Umgebung des U-Bahnhofes als auch unterirdisch im U-Bahnhof wiederfinden. Fotos: Wiley H. Hoard 2 Anh-Linh Ngo, „Editorial“, in: Arch+, Berlin 2020, S. 3. 10
Oberirdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Geneh- migungsbehörden (Grünflächenamt, Denkmalschutzbehörde etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise vergleichbarer Applikationen herstellen. Im U-Bahnhof sind die Formate für die künstlerischen Arbeiten vorgegeben: Es sind sechs Hintergleisflächen mit den Maßen 356 × 252 cm (B × H) vorhan den. Die Kosten belaufen sich auf circa 1.800 € brutto pro Monat (sämtliche Kosten inkl. Anbringung) pro Hintergleisfläche. Die Anzahl der zu nutzenden Hintergleisfläche ist frei wählbar. Für zwei Monate ist dieser Betrag in die Kos tenaufstellung aufzunehmen. Alternativ oder zusätzlich können Bodenfolien genutzt werden. Für den Zeitraum von 28 Tagen gelten folgende Preise für Bodenfolien: • A0: circa 400 € brutto • 1,80 × 0,56 m: circa 400 € brutto • 1,20 × 1,20 m: circa 500 € brutto • 4/1 (1,19 × 1,689 m): circa 700 € brutto • 1,80 × 1,20 m: circa 700 € brutto Diese Beträge sind für zwei Monate in die Kostenaufstellung aufzunehmen. Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes Fahr- gastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt. Die für das Berliner Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG-Netz zu sehen sein. Mög liche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der jeweiligen Arbeit kann zwischen zehn bis 40 Sekunden variieren. Die Ausstrahlungszeit, Länge und Wiederho lungsfrequenz werden in Absprache mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für eine Ausstrahlung in einem Zeitraum von circa sechs Wochen werden eine Bearbeitungs- und Sendepauschale in Höhe von 4.000 € pro Arbeit berechnet. Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben Hintergleisflächen und einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt werden. Die Realisierungskosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal 8.000 € brutto betragen. Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE). Fotos: Wiley H. Hoard 11
2.2.2 Kottbusser Tor (U1, U3, U8) Das Kottbusser Tor bezeichnet eine platzartige Straßenkreuzung und einen U-Bahnhof im Berliner Ortsteil Kreuzberg. Vier Straßen gehen vom Kottbusser Tor aus: die Adalbertstraße im Norden, die Skalitzer Straße, die Reichenberger Straße und die Kottbusser Straße, die Richtung Süden nach Neukölln führt. Benannt wurde das Kottbusser Tor („Kotti“) nach der Stadt Cottbus und diente einst unter anderem als Eingang und Zolltor in der Berliner Stadtmauer. Der Platz liegt unterhalb des 1902 erbauten Hochbahnhofs der U-Bahnlinien U1 und U3. Seit 1929 fährt hier auch die Linie U8 im Untergrund. Heute bildet das Kottbusser Tor noch immer einen zentralen Verkehrsknotenpunkt in Kreuzberg. Mitte der 1950er-Jahre, als das Berliner Stadtzentrum noch zahlreiche Kriegsruinen aufwies, wurden schnell neue Wohnhäuser benötigt. Der Berliner Senat ließ in Übereinstimmung mit dem Kreuzberger Bezirksamt und im Geist der Zeit zahlreiche Gründerzeitbauten abreißen und beauftragte namhafte Architekten mit der Planung von Neubauten. Das bekannte lang gestreckte Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) entstand unter anderem, das von 1969 bis 1974 an der Nordseite des Platzes erbaut wurde, die Adalbertstraße überspannt und die Dresdener Straße im Süden begrenzt. Verantwortliche Architekten waren Wolfgang Jokisch und Johannes Uhl nach einer Rahmenplanung von Werner Düttmann. Von 1979 bis 1984 war das Kottbusser Tor Zentrum der Hausbesetzer_in nenbewegung, die gegen Immobilienspekulationen und die Senatspolitik der Kahlschlagsanierung aufstand. Wohnungsfragen sind nach wie vor ein wichtiges Thema am Kotti, die durch unterschiedliche Initiativen vertreten sind. Eine der bekanntesten ist „Kotti & Co“, eine Mieter_innengemeinschaft am Kottbusser Tor, die für das Recht auf Stadt vor dem Hintergrund der Geschichte der Migration kämpft. Hier geht es um privatisiertes Gemeingut, es geht um den Sozialen Wohnungsbau und es geht um die Stadt von morgen. Neben zahlreichen Clubs und Cafés sind „Möbel Olfe“ und „Südblock“ wichtige Orte des queeren Lebens in Berlin. Der Kotti vereint eine außerordentliche Mischung von Kulturen, Architekturen, Lebensentwürfen und Interessen, birgt ein Spannungsgefüge und Interessenskonflikte, hier werden soziale Kämpfe um Wohnraum und Gentrifizierung, Raum, Sichtbarkeit und Mitsprache ausgetragen. Arbeits- vorschläge, die diese Gemengelage widerspiegeln, aufgreifen und mit künstle- rischen Mitteln an die Oberfläche führen, sind ausdrücklich erwünscht. Fotos: Wiley H. Hoard 12
Oberirdisch sind die Medien und Formate frei wählbar, soweit sie innerhalb des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Genehemi- gungsbehörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver- gleichbarer Applikationen herstellen. Im U-Bahnhof sind die Formate für die künstlerischen Arbeiten vorgegeben: Es sind 14 Hintergleisflächen mit den Maßen 356 × 252 cm (B × H) vorhanden. Die Kosten belaufen sich auf circa 1.800 € brutto pro Monat (sämtliche Kosten inkl. Anbringung) pro Hintergleisfläche. Die Anzahl der zu nutzenden Hinter gleisfläche ist frei wählbar. Für zwei Monate ist dieser Betrag in die Kostenauf stellung aufzunehmen. Alternativ oder zusätzlich können Bodenfolien genutzt werden. Für den Zeitraum von 28 Tagen gelten folgende Preise für Bodenfolien: • A0: circa 400 € brutto • 1,80 × 0,56 m: circa 400 € brutto • 1,20 × 1,20 m: circa 500 € brutto • 4/1 (1,19 × 1,689 m): circa 700 € brutto • 1,80 × 1,20 m: circa 700 € brutto Diese Beträge sind für zwei Monate in die Kostenaufstellung aufzunehmen. Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes Fahrgastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt. Die für das Berliner Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG- Netz zu sehen sein. Mögliche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der jeweiligen Arbeit kann zwischen zehn bis vierzig Sekunden variieren. Die Aus strahlungszeit, Länge und Wiederholungsfrequenz werden in Absprache mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für eine Ausstrahlung in einem Zeitraum von circa sechs Wochen werden eine Bearbeitungs- und Sendepauschale in Höhe von 4.000 € pro Arbeit berechnet. Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben Hintergleisflächen und einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt werden. Die Realisierungskosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal 8.000 € brutto betragen. Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE). Fotos: Wiley H. Hoard 13
2.2.3 Rotes Rathaus (U5) / „Rathausforum“ Das „Rathausforum“ um den U-Bahnhof Rotes Rathaus (U5) herum bezeichnet den Freiraum im Stadtzentrum zwischen Spree und Berliner Stadtbahn, Karl-Liebknecht-Straße und Rathausstraße. Die heutige Freifläche wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts dem ältesten Siedlungsgebiet Berlins um die Nikolaikirche und den Molkenmarkt hinzugefügt und verdoppelte nahezu die damalige Stadtfläche. Zu DDR-Zeiten (1949−1989/90) wurde sie in enger konzeptioneller und räumlicher Verbindung mit der Neubebauung des Alexanderplatzes und des einstigen Schlossareals als Staatsmitte der DDR sowie als Ort des Konsums geplant und angelegt. Dem Abriss fielen um 1970 neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsbauten auch die wenigen Reste älterer Bebauung zum Opfer mit Ausnahme der Marienkirche. Der Fernsehturm als Höhendominante (Ost-)Berlins bezeugte den An spruch des Freiraumes als Stadtmitte. Eine Folge von international beachteten Wettbewerbsverfahren der 1920er-, 1950er- und 1960er-Jahre hatte diese Planung vorbereitet. Im Prozess des Zusammenwachsens der bis 1989 geteilten Stadt ist dieser Stadtraum das letzte prominente Innenstadtterrain, dessen Gestaltung und Nutzung sich in der Entwicklung befindet. Dabei steht die bisher fehlende politische Manifestierung einer Entwicklungsperspektive im starken Kontrast zur lokalen, gesamtstädtischen, nationalen und internationalen Be deutung des Ortes. Nach der Wiedervereinigung Berlins haben Verlagerungen von Einzelhandel und Kulturinstituten, die Vernachlässigung von Grün- und Freiflächen sowie die unterlassene Instandhaltung von Erdgeschosszonen am „Rathausforum“ noch deutlichere Abwertungseffekte erzeugt als vergleichbare Prozesse in der „City West“. Seit 1990 wird über die Zukunft des Rathaus- und Marx-Engels-Forums diskutiert (weitere Infos zum Marx-Engels-Forum weiter unten). 2022 wurde der Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten vom Preisge richt mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Er soll die Berliner Mitte attraktiver und klimarobust gestalten. Für ein verbessertes Mikroklima soll viel Grün entstehen: mit Bäumen, die Schatten spenden, mit Wasser, das zur Kühlung beiträgt, aber auch mit Versickerungsflächen und einem innovativen Regen wassermanagement im Sinne der Schwammstadt. Gleichzeitig sollten vielfälti ge und intensive Nutzungen ermöglicht werden, sowohl als Ort der Versamm lung und politischen Engagements als auch als nachhaltiger Erholungsort mit hoher Aufenthaltsqualität und einem zukunftsfähigen Mobilitätskonzept. Der Bereich vor dem Roten Rathaus bietet darüber hinaus mit einem „Forum für Demokratie“ Raum für das Engagement der Bürger*innen. Auf einer freien Fläche mit Blick auf das Rote Rathaus können unterschiedliche Veran staltungen im Rahmen dieses neu geschaffenen Ortes stattfinden. Die (Um-) Bauarbeiten hierzu werden in den nächsten Jahren beginnen. Fotos: Wiley H. Hoard 14
Das „Rathausforum“ umfasst drei für diesen Wettbewerb relevante Plätze: 1) Der Park am Fernsehturm entstand anstelle des im Zweiten Weltkrieg zer störten und danach abgerissenen Marienviertels im Auftrag der DDR-Führung in den Jahren 1965 bis 1973. Der rund sechs Hektar große Park am Berliner Fernsehturm steht heute unter Denkmalschutz. Neben dem namensgeben den Fernsehturm und der mittelalterlichen Marienkirche befinden sich in dem Park auch der ehemals auf dem Schlossplatz aufgestellte Neptunbrunnen, das Lutherdenkmal und die Skulpturengruppe Aufbauhelferin und Aufbauhelfer von Fritz Cremer. Seit 1990 wird über die Zukunft des Parks am Fernsehturm diskutiert, wobei die Ideen vom Erhalt der Grünfläche bis zum Wiederaufbau des Marienviertels reichen. Der Berliner Fernsehturm (errichtet 1965 bis 1969) ist mit 368 Metern das höchste Bauwerk Deutschlands. Von einem politisch vereinnahmten nationalen Symbol der DDR entwickelte er sich nach 1989/90 zum gesamt städtischen Symbol im wiedervereinten Berlin. 2) Der Neptunbrunnen (eigentlich Schlossbrunnen) ist zwischen 1888 bis 1891 im Stil des Neobarocks als Geschenk Berlins für Wilhelm II. ursprünglich auf dem Schlossplatz errichtet worden. Er wurde nach dem Abriss des Berli ner Stadtschlosses 1951 entfernt und bei der Neugestaltung des Ostberliner Zentrums 1969 im Park am Fernsehturm zwischen dem Roten Rathaus und der Marienkirche aufgestellt. Der aus einem vierpassförmigen Granitbecken und fünf allegorischen Bronzefiguren bestehende Neptunbrunnen war seinerzeit die größte und be deutendste Brunnenanlage der Stadt und wurde nach barocken italienischen und französischen Vorbildern, insbesondere dem Neptun-, Vier-Ströme- und Mohrenbrunnen auf der Piazza Navona in Rom sowie dem Latona- Brunnen im Schlossgarten von Versailles, konzipiert. Auf dem Rand der Schale sitzen vier Frauengestalten als Personifikationen der vier großen Ströme Preußens, ergänzt durch Charakteristika der jeweils durchflossenen Land schaften: Rhein (Fischnetz und Weintrauben), Weichsel (Holzklötze als Symbol für Wälder), Oder (Ziege und Fell) sowie Elbe (Ähren und Früchte). 3) Das Marx-Engels-Forum (ehemals Park an der Spree) entstand anstelle des im Zweiten Weltkrieg zerstörten und danach abgerissenen Heilig-Geist- Viertels im Auftrag der DDR-Führung 1974/75. In der Mitte der Grünfläche befand sich ein 1986 eingeweihtes Denkmalensemble, das 2010 wegen der Ver längerung der U-Bahn-Linie 5 an den nordwestlichen Rand versetzt wurde. Es besteht aus zwei Bronzeplastiken für Karl Marx und Friedrich Engels, einem Marmorrelief, zwei Bronzereliefs sowie vier Edelstahlstelen. Momentan ist das Marx-Engels-Forum wegen der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie 5 noch Baustelle. Fotos: Wiley H. Hoard 15
Die Teilnehmer_innen sind eingeladen, Vorschläge einzureichen, die sich im Sinne von Neue urbane Öffentlichkeiten oberirdisch in der näheren Umgebung des U-Bahnhofes wiederfinden beziehungsweise ihren Ausgangspunkt am U-Bahnhof nehmen. In diesem Falle bietet der U-Bahnhof selbst keine Flächen für künstlerische Gestaltung beziehungsweise Intervention. Die Medien und Formate sind frei wählbar, soweit sie innerhalb des Kostenrahmens realisierbar sind und von den betreffenden Genehmigungs- behörden (Grünflächenamt etc.) bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem Audiowalks, Führungen, Performances, Konzerte und Installationen oder Arbeiten, die eine Verbindung zwischen dem urbanen und dem digitalen Raum mittels Virtual Reality oder Augmented Reality beziehungsweise ver gleichbarer Applikationen herstellen. Das Berliner Fenster ist ein durch die Berliner Fenster GmbH betriebenes Fahrgastfernsehen in den Berliner U-Bahnen. Über das Monitorsystem werden Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Werbung gezeigt. Die für das Berliner Fenster entwickelte Arbeit wird im gesamten BVG- Netz zu sehen sein. Mögliche Formate: Video, Foto, Text. Die Länge der jeweiligen Arbeit kann zwischen zehn bis 40 Sekunden variieren. Die Ausstrah lungszeit, Länge und Wiederholungsfrequenz werden in Absprache mit dem Berliner Fenster vereinbart. Für eine Ausstrahlung in einem Zeitraum von circa sechs Wochen werden eine Bearbeitungs- und Sendepauschale in Höhe von 4.000 EUR pro Arbeit berechnet. Die Nutzung des Berliner Fensters kann nur als weiteres Medium neben einer Arbeit, die oberirdisch realisiert wird, genutzt werden. Die Realisierungs kosten für den gesamten Entwurf dürfen maximal 8.000 € brutto betragen. Details zu den Produktionsformaten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://mcrud.de/wp-content/uploads/mcrud-bf-specs-de.pdf (DE). Fotos: Wiley H. Hoard 16
Teil 3: Anhang Formblatt Verfasser_innenerklärung Kunstwettbewerb Kunst im Untergrund 2022/23 Neue urbane Öffentlichkeiten Kennzahl: Künstler_in / Verfasser_in: Mitarbeiter_innen: Anschrift (Atelier/Büro): Telefon: E-Mail: Anschrift (privat): Telefon: E-Mail: Sonderfachleute: Mit der Teilnahme am Kunstwettbewerb verpflichte(n) ich (wir) mich (uns), im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Ich (wir) erkläre(n) mit meiner (unserer) Unterschrift, dass ich (wir) der (die) geistige(n) Urheber_in(nen) der Arbeit bin (sind). Ich (wir) erkläre(n) mich (uns) hiermit einverstanden, dass meine (unsere) personenbezogenen Daten, die in diesem Vordruck enthalten sind, im Zusammenhang mit dem o. g. Wettbewerb bei der Ausloberin in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Ich (wir) bitte(n) um Löschung meiner (unserer) Daten nach Abschluss des Wettbewerbs – ja/nein (Zutreffendes bitte unterstreichen). Datum, Unterschrift 17
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