Neue Wege bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung

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Neue Wege bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
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Neue Wege bei der Finanzierung
der Kindertagesbetreuung

Wie das Waadtländer Modell der Finanzierung der
Kindertagesbetreuung in Lausanne umgesetzt wird

Jean-Claude Seiler

Leiter Kindertagesbetreuung, Direktion für Kinder, Jugend und Quartiere,
Stadt Lausanne

                                                          Biel, 9. September 2016
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Inhalt
1. Das Waadtländer Modell
   • eine Idee (2000)
   • eine kantonale Motion (2001)
   • Gesetz über die Kindertagesbetreuung , LAJE (2006) − FAJE
   • ein Verfassungsartikel (2009), Art. 63a der Kantonsverfassung VD
   • ein kantonales Gesetz, LAJE II (2016)
2. Die Umsetzung in Lausanne
   • 192bis (1986)
   • Situation 2005
   • Réseau-L, Charta
   • Partnerschaft mit Unternehmen
   • Operative Situation 2016
   • Kosten 2016
3. Bildung und Sozialpolitik in Lausanne
  • Heckman
  • Matthäus-Effekt
  • Universalität
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1. Das Waadtländer Modell
•   Eine Idee (2000)

Büro von Frau Cohen-Dumani, für die Kindertagesbetreuung zuständige
Lausanner Stadträtin und Waadtländer Grossrätin

Was, wenn sich die (privaten und öffentlichen) Unternehmen
mittels Familienzulagen an der Kindertagesbetreuung beteiligen
würden?
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• Eine kantonale Motion, 2001 von Frau Cohen-Dumani eingereicht
Die Motion fordert ein Rahmengesetz zur Begründung einer Politik der
Kindertagesbetreuung sowie einer öffentlich-privaten Partnerschaft via eine
vom Kanton unabhängige Stiftung, die einen Teil der Finanzierung übernimmt.

•   Gesetz über die Kindertagesbetreuung (Loi sur l’accueil de jour des enfants,
    LAJE) – 2006
     Definition, Bewilligungsverfahren und Aufsicht über die
      Tagesbetreuungsstätten (Qualitätsgarantie) – Referenzrahmen und
      Kompetenzmodell
     Organisation der Tagesbetreuung im Netzwerk (Gemeinde(n)/
      Institution(en)/Unternehmen). Das Netzwerk muss die Tarife
      einkommensabhängig ausgestalten, wobei der Höchstbeitrag für die
      Eltern den durchschnittlichen Betreuungspreis innerhalb des
      Netzwerks nicht überschreiten darf. Das Netzwerk definiert ausserdem
      sein Platzvergabesystem und einen Fünfjahresentwicklungsplan.
     Gründung der Stiftung für die Kindertagesbetreuung (Fondation pour
      l’accueil de jour des enfants, FAJE)
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FAJE
Aufgaben:
•   Bewertung des Abstimmungsbedarfs zwischen Angebot und Nachfrage
•   Koordination und Förderung der Angebotsentwicklung
•   Anerkennung der Betreuungsnetzwerke des Kantons Waadt
•   Subventionierung der Tagesbetreuung
•   Entwicklung der Notfallbetreuung
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FAJE − innovatives Finanzierungsmodell
in öffentlich-privater Partnerschaft
                                                                                2015

                 Sockelbetrag Gemeinden                  Kantonsbeitrag
                 CHF 5.−/Einwohner                       CHF 28’650’000.−
                 CHF 3’700’000.−

   Sockelbetrag Arbeitgeber
   0,08 % der Lohnmasse                                     Beitrag Loterie romande
   CHF 23’100’000.−                       FAJE              CHF 1’500’000.−

                                      CHF 56’950’000.−
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                          CHF 56’950’000.−

Verteilung an die anerkannten Netzwerke
•    20 % der Lohnmasse des Erziehungspersonals (22 % unter bestimmten
     Umständen)
•    CHF 3000.− bis 5000.− pro neugeschaffenem Platz in Betreuungseinrich-
     tungen

Seit 2016
•    CHF 0.20 pro Stunde Betreuung in Tagesfamilien

    Die FAJE trägt 14 bis 15 % der Gesamtkosten der Tagesbetreuung.
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•   Ein Verfassungsartikel (2009), Art. 63a der Kantonsverfassung VD
Volksabstimmung (70 %) über einen neuen Verfassungsartikel:
     Die Gemeinden organisieren in Zusammenarbeit mit dem Staat und
      Privaten während der ganzen obligatorischen Schulzeit ein für die
      Familien fakultatives ausserschulisches Betreuungsangebot in der
      Form von Tagesschulen in den Schulräumlichkeiten oder in deren
      Nähe
     Die Betreuung kann auch privaten Organisationen anvertraut werden
     Die Gemeinden bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die
      ausserschulische Betreuung in Anspruch genommen werden kann
     Die Eltern tragen zur Finanzierung der ausserschulischen Betreuung
      bei

                                   2016
                                  LAJE II
                     derzeit im Waadtländer Grossen Rat
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Die wichtigsten Neuerungen I
Unterscheidung zwischen schulergänzender Betreuung für 1−4P und 5−8P,
unter der Regie der Interkommunalen Einrichtung für schulergänzende
Betreuung (Etablissement Intercommunal d’Accueil Parascolaire, EIAP), und
9−11S, welche in der Verantwortung der Gemeinden liegen soll

    Die EIAP wird den Referenzrahmen für die schulergänzende Betreuung
    für die Stufen 1-8P regeln, unter anderem:

    • das Verhältnis Erwachsene/Kinder
    • die erforderliche Mindestinfrastruktur
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Die wichtigsten Neuerungen II
Definition der Aufgaben der Tagesbetreuung im Gesetzesentwurf:
   • Die Tagesbetreuung fördert die körperliche, emotionale und soziale
     Entwicklung der Kinder
   • Die Tagesbetreuung fördert die Chancengleichheit und die soziale
     Integration der Kinder und ihrer Familien
   • Die Tagesbetreuung umfasst ein pädagogisches Projekt, das auf Alter
     und Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten ist
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Die wichtigsten Änderungen
Deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel, über welche die Stiftung für die
Tagesbetreuung verfügen kann

Unter anderem soll:
     die Beteiligung der Arbeitgeber bis 2019 von 0,08 % auf 0,16% steigen
      (Unternehmenssteuerreform III)
        2017 (+ 10 Millionen) und 2019 (+ 20 Millionen)
     die Beteiligung des Kantons bis 2022 um 30’000’000.− erhöht werden

Ziel: Schrittweise Erhöhung der Beteiligung der FAJE an der
Finanzierung der Tagesbetreuung von aktuell 15 % der Bruttokosten
auf 25 % im Jahr 2023.
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2. Die Umsetzung in Lausanne
Eine 30-jährige Geschichte
1986−1987 Erste Leistungsverträge zwischen privaten Einrichtungen und
              öffentlichem Sektor; Ziel, nur Personal mit abgeschlossener
              Ausbildung oder in Ausbildung anzustellen
1997−1998 Schaffung von schulergänzenden Betreuungseinrichtungen
              (Accueil pour enfants en milieu scolaire, APEMS)
2002−2006 Entwicklungsplan I (1000 Plätze)
              Schaffung der zentralen Warteliste
              Digitalisierung der Leistungsverwaltung
2006−2011 LAJE/FAJE: Umsetzung
              Gründung des Netzwerks Kindertagesbetreuung (Réseau-L)
              Innovative Partnerschaft mit Unternehmen
2011−2016 Entwicklungsplan II, dank der finanziellen Unterstützung durch
              das LAJE (+ 1000 Plätze)
2016−2021 Legislaturprogramm 2016−2021, noch zu definieren
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Seit der Gründung der ersten städtischen Kinderbetreuungsstätte 1949 hat
Lausanne sein Betreuungsangebot in Zusammenarbeit mit privaten Partnern
(Stiftungen, Vereinen) weiterentwickelt.
1986 führt der Willen der Stadtverwaltung, die Beziehungen zwischen
städtischen Einrichtungen und subventionierten privaten Einrichtungen zu
stärken, zum Abschluss der ersten Leistungsverträge.
Ein solcher verpflichtet die private Einrichtung, die Tarifgestaltung für die
Eltern und die Arbeitsbedingungen für das Personal von den städtischen
Einrichtungen zu übernehmen – eine unabdingbare Voraussetzung für den
Erhalt einer Defizitgarantie anstelle einer einfachen Subvention.
Dieses zur damaligen Zeit innovative System erlaubt es, einen Platzvergabe-
prozess zu definieren, der nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

1986:
                      648 Plätze               0−6 Jahre       Betreuungs-
                      200 Plätze               6−10 Jahre      einrichtungen

            300’000 Betreuungsstunden durch 300 «Tagesmütter»
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1997−1998
Um den Primarschülern das Schlüsselkind-Syndrom zu ersparen, konzipiert
Lausanne ein Modell einer flexiblen und relativ kostengünstigen schulergänzenden
Betreuung von Schulkindern zwischen 6 und 10 Jahren (APEMS).
Nutzung aller freien Schul- und Pfarreiräumlichkeiten für die Betreuung am
Morgen zwischen 7 und 9 Uhr, am Mittag zwischen 11 und 14 Uhr und am Nach-
mittag zwischen 15.30 und 18.30 Uhr. Die Dienstleistung beinhaltet auch das
beaufsichtigte Erledigen der Hausaufgaben. Die Eltern zahlen wie im
vorschulischen Bereich abhängig von ihrem Einkommen.

1998: 500 Plätze für 6- bis 10-jährige Kinder

Das Modell entstand ohne gesetzlichen Rahmen auf Bundes- oder kantonaler
Ebene. Lausanne hat eigene Normen erlassen:
• technische (m2 pro Kind, Anzahl WCs usw.)
• professionelle
   1 erwachsene Person auf 12 Kinder
   1 ausgebildete verantwortliche Person und Betreuer mit oder ohne Ausbildung
   Keine Freiwilligenarbeit
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt das prioritäre Zugangskriterium zur
Dienstleistung.
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2002−2006

•   Der Gemeinderat genehmigt einen Entwicklungsplan für die vorschulische
    Betreuung mit 1000 zusätzlichen Plätzen in den folgenden 5 Jahren.
•   Entwicklung einer Software für eine effizientere Nachfrageerfassung und
    Organisation des Angebots
       Zentrale Warteliste, auf der sich alle Eltern einschreiben müssen, die
        einen Platz suchen; für die Vergabe sind weiterhin die Institutions-
        leitungen zuständig, ob städtische oder subventionierte private
        Einrichtung
       Einführung einer Leistungsverwaltungssoftware für sämtliche
        vorschulischen Einrichtungen
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Situation im Jahr 2006
8    städtische Kindertagesstätten (Kitas)           641 Plätze   0-6 Jahre
11   subventionierte private Quartier-Kitas          710 Plätze   0-6 Jahre
12 subventionierte private Kitas mit Partnerschaft   529 Plätze   0-6 Jahre
15   schulergänzende Betreuungseinrichtungen         923 Plätze   6-10 Jahre
105 Tagesfamilien                                    260 Plätze   0-12 Jahre

2006
Vorschulische Betreuung                              1880 Plätze 0-6 Jahre
Schulergänzende Betreuung                            923 Plätze   6-10 Jahre
Tagesfamilien                                        260 Plätze   0-12 Jahre
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2007−2008
• Gründung der FAJE und Finanzierung durch die FAJE
• Schaffung des Netzwerks Kinderbetreuung Lausanne (Réseau-L)
Lausanne hat von der kantonalen Forderung profitiert, ein Netzwerk zu
gründen, um die damalige Situation zu konsolidieren

Das Réseau-L wird geleitet:
• politisch durch die Stadtverwaltung Lausanne, welche die Aufgabe dem
  zuständigen Stadtrat delegiert. 2008−2016: Oscar Tosato, seit 1.7.2016:
  David Payot
• operativ durch den Leiter Kindertagesbetreuung

Zum Réseau-L gehören alle städtischen und privaten Einrichtungen,
Tagesfamilien sowie Unternehmen im vorschulischen wie im schulergänzenden
Bereich, die sich der Charta anschliessen, welche Rechte und Pflichten
aller Partner sowie Aufgaben und Mittel festlegt.
Durch den Beitritt zur Charta können mit jedem Partner individuell
Subventionierungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
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Grundregeln
1. Die Definition der Leistung (Anzahl Plätze, Öffnungszeiten) definiert die
   Gesamtheit der Standards, welche für alle vorschulischen Strukturen
   identisch sind
    • Stellenplan Erzieher/-innen
    • Stellenplan Leitung und Logistik
    • Ausbildung
    • Vermögenswerte, Dienstleistungen, Waren
2. Identisches Platzvergabesystem
3. Identisches Ausnutzungsziel (90 %)
4. Identische Tarifpolitik
5. Identisches Lohnsystem

Diese Regeln sind nicht verhandelbar und deren Einhaltung ist die
Voraussetzung für die Defizitgarantie subventionierter privater Einrichtungen.
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Im vorschulischen Bereich existieren 3 Arten von Betreuungseinrichtungen:
•   Städtische Einrichtungen (0−6 Jahre), 12 Std./Tag und 230 Tage/Jahr
    geöffnet, Auftrag: Betreuung der Kinder im Einzugsgebiet der Einrichtung
•   subventionierte private Einrichtungen im Quartier (0−6 Jahre), 12 Std./Tag
    und 230 Tage/Jahr geöffnet, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen,
    Auftrag: Betreuung der Kinder im Einzugsgebiet der Einrichtung
•   subventionierte private Einrichtungen, die mit einem Unternehmen eine
    Partnerschaft haben, 12 Std./Tag und 230 Tage/Jahr geöffnet,
    gemeinnützige Vereine oder Stiftungen
Ausserdem: Obwohl für die Bewilligung und die Aufsicht über die Betreuung in
Tagesfamilien die Gemeinden zuständig sind, wurde die Koordination der
Betreuung in Tagesfamilien einem Verein übertragen.
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Schliesslich subventioniert das Réseau-L gemäss anderen Kriterien auch
Einrichtungen, die eine zeitlich begrenzte Betreuung für 3- bis 4-Jährige
anbieten (Spielgruppen, Kinderhütedienst).

Betreffend die schulergänzende Betreuung wurde entschieden, die Leistung
allen Kindern anzubieten, deren Eltern darum ersuchen.
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Partnerschaft mit Unternehmen

Grundsatz 1
Das Unternehmen bezahlt nur, was es beansprucht!

Grundsatz 2
Kein Kauf oder Verkauf von Plätzen, sondern Zugangsprioritäten.

Grundsatz 3
Das Unternehmen tritt der Charta des Réseau-L bei.
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Es wird geteilt
Seit 2008 bietet und entwickelt das Réseau-L in Zusammenarbeit mit privaten
und öffentlichen Unternehmen ein innovatives Konzept. Das Prinzip ist
einfach: Die Stadt oder das Unternehmen kauft Zugangsprioritäten – und nicht
Plätze − und subventioniert werden nur die Kosten für tatsächlich genutzte
Plätze.

Zwei Varianten:
 - Das Unternehmen verfügt bereits über eine Betreuungseinrichtung und
   handelt mit der Stadt eine Vereinbarung aus, welche die Zugangspriorität
   für Lausanner Kinder, deren Eltern nicht in dem Unternehmen arbeiten,
   regelt.
 - Das Unternehmen ersucht das Réseau-L um eine Zugangspriorität in einer
   Betreuungseinrichtung des Réseau-L für die Kinder seiner Mitarbeitenden,
   unabhängig davon, ob diese in Lausanne wohnen.
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                Situation 2016
     (familienergänzende Tagesbetreuung)
13 städtische Kitas                        1’192 Plätze   0−6 Jahre
15 subventionierte priv. Quartier-Kitas    1’041 Plätze   0−6 Jahre
15 subv. private Kitas mit Partnerschaft    921 Plätze    0−6 Jahre

Städtische schulergänzende Betreuung       2’160 Plätze   4−10 Jahre
96 Tagesfamilien                            260 Plätze    0−12 Jahre
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       Entwicklung 2006−2016

Vorschulalter + 1−2P   + 1274 Plätze   + 67,8 %
Schulergänzend         + 1237 Plätze   + 134 %
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 Kosten und Finanzierung der Tagesbetreuung in
Einrichtungen und Tagesfamilien 2015 im Réseau-L
  (ohne Betreuungseinrichtungen nach Art. 50 Abs. 2bis)
             Gesamtkosten: 128,7 (Mio. CHF)
                              CHF 3,861
                            Andere (Rückerstattung
                            EO, Beitrag FH + Diverses)
                                       3%

                       FAJE
              Bund     14 %
                                                         Eltern
               0%
                      CHF 18,018                          28 %
      Unternehmen
          6%
                CHF 7,722                          CHF 36,036

                               CHF 63,063
                                Gemeinden
                                  49 %
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Stand 1. Januar 2016
Deckungsgrad
 Deckungsgrad I (angebotene Plätze/Gesamtpopulation betroffener
 Kinder)

 - Nursery: 35,9 %                   - Kitas: 53,2 %
 - Schulergänzend I (4−5 J.): 40,7 % - Schulergänzend II (6−10 J.): 41,8 %

 Deckungsgrad II (betreute Kinder/Gesamtpopulation betroffener
 Kinder)

 - Nursery: 57 %                     - Kitas: 69,3 %
 - Schulergänzend I (4−5 J.): 54,8 % - Schulergänzend II (6−10 J.): 55,3 %
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        Warteliste Vorschulbereich
                 Vergleich
Kinder auf der Warteliste          2011           2016

Ungeborene Kinder sowie             1’238          1’339
Babys zwischen 4 und 18 Monaten
(davon Babys unter 4 Monaten und            490            648
Ungeborene)
Kinder 19–30 Monate                  322            322
Kinder 31–48 Monate                  229            135
TOTAL                               1’789          1’796
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             Kinder im Vorschulalter, die in den
              12 Monaten vor dem 30. Juni des
               Analysejahres platziert wurden
     Anzahl Monate zwischen dem von den Eltern
  gewünschten und dem effektiven Betreuungsbeginn
                                             2011           2016
                                             Durchschnitt   Durchschnitt in
                                             in Monaten     Monaten

Alle platzierten Kinder, einschliesslich
jener, die wegen eines bereits platzierten
Geschwisters prioritär behandelt werden          6,6             3,1

Kinder ohne bereits platzierte                   8,5             3,8
Geschwister
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3. Bildung und Sozialpolitik in
Lausanne
Grundsätze
1. Klare Differenzierung zwischen einer öffentlichen Sozialpolitik, die betreffend
   Betreuung allen offensteht, und einer ressourcenorientierten Sozialhilfepolitik
2. Eine anerkannte Berufsbildung für sämtliches Erziehungspersonal im Vorschul-
   bereich sowie für 50 bis 70 % des Erziehungspersonal in der schulergänzenden
   Betreuung ist notwendig, um gute Ergebnisse sicherzustellen für:
  • Kinder aus weniger privilegierten oder bildungsfernen Haushalten
  • die Verbesserung der Chancengleichheit und der Integration jedes Kindes und
    seiner Familie
  • die Förderung des Austritts aus der Sozialhilfe
  • die (private und öffentliche) Wirtschaft
  • die Garantie finanzieller Effizienz (ein Arbeitgeber kann an qualifiziertes Personal
    deutlich mehr Anforderungen stellen)
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Investieren
Prof. James Heckman, Träger des Nobelpreises 2000 für Wirtschaftswissenschaften, hat
gezeigt, dass die Investition in einen Qualitätsrahmen für die frühe Kindheit (Platzange-
bot und berufliche Kompetenzen) äusserst rentabel ist.
Die in Sechzigerjahren gestarteten Studien des Ökonomen zeigen, dass jeder investierte
Dollar der Gesellschaft eine Einsparung von 4 bis 7 Dollar ermöglicht. Die Einsparung
ergibt sich dadurch, dass diese Beträge später nicht in Sozial- oder Gerichtsleistungen für
junge Erwachsene investiert werden müssen.
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Konsequenzen
Um diese positive Wirkungen zu erhalten, ist es notwendig, auf eine universelle
Verfügbarkeit der Dienstleistung hinzuarbeiten und sie nicht auf die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbsarbeit für Eltern von Kindern zwischen 3 und 4 Jahren zu
beschränken.

Zu kontrollierende Risiken
Erhöhung der sozialen Ungleichheit (Matthäus-Effekt)
Matthäus-Evangelium: «Denn wer hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss
haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat.» (25:29)
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
                 http://www.lausanne.ch/saje - jean-claude.seiler@lausanne.ch
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