Neue Wege bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
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1 Neue Wege bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung Wie das Waadtländer Modell der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Lausanne umgesetzt wird Jean-Claude Seiler Leiter Kindertagesbetreuung, Direktion für Kinder, Jugend und Quartiere, Stadt Lausanne Biel, 9. September 2016
2 Inhalt 1. Das Waadtländer Modell • eine Idee (2000) • eine kantonale Motion (2001) • Gesetz über die Kindertagesbetreuung , LAJE (2006) − FAJE • ein Verfassungsartikel (2009), Art. 63a der Kantonsverfassung VD • ein kantonales Gesetz, LAJE II (2016) 2. Die Umsetzung in Lausanne • 192bis (1986) • Situation 2005 • Réseau-L, Charta • Partnerschaft mit Unternehmen • Operative Situation 2016 • Kosten 2016 3. Bildung und Sozialpolitik in Lausanne • Heckman • Matthäus-Effekt • Universalität
3 1. Das Waadtländer Modell • Eine Idee (2000) Büro von Frau Cohen-Dumani, für die Kindertagesbetreuung zuständige Lausanner Stadträtin und Waadtländer Grossrätin Was, wenn sich die (privaten und öffentlichen) Unternehmen mittels Familienzulagen an der Kindertagesbetreuung beteiligen würden?
4 • Eine kantonale Motion, 2001 von Frau Cohen-Dumani eingereicht Die Motion fordert ein Rahmengesetz zur Begründung einer Politik der Kindertagesbetreuung sowie einer öffentlich-privaten Partnerschaft via eine vom Kanton unabhängige Stiftung, die einen Teil der Finanzierung übernimmt. • Gesetz über die Kindertagesbetreuung (Loi sur l’accueil de jour des enfants, LAJE) – 2006 Definition, Bewilligungsverfahren und Aufsicht über die Tagesbetreuungsstätten (Qualitätsgarantie) – Referenzrahmen und Kompetenzmodell Organisation der Tagesbetreuung im Netzwerk (Gemeinde(n)/ Institution(en)/Unternehmen). Das Netzwerk muss die Tarife einkommensabhängig ausgestalten, wobei der Höchstbeitrag für die Eltern den durchschnittlichen Betreuungspreis innerhalb des Netzwerks nicht überschreiten darf. Das Netzwerk definiert ausserdem sein Platzvergabesystem und einen Fünfjahresentwicklungsplan. Gründung der Stiftung für die Kindertagesbetreuung (Fondation pour l’accueil de jour des enfants, FAJE)
5 FAJE Aufgaben: • Bewertung des Abstimmungsbedarfs zwischen Angebot und Nachfrage • Koordination und Förderung der Angebotsentwicklung • Anerkennung der Betreuungsnetzwerke des Kantons Waadt • Subventionierung der Tagesbetreuung • Entwicklung der Notfallbetreuung
6 FAJE − innovatives Finanzierungsmodell in öffentlich-privater Partnerschaft 2015 Sockelbetrag Gemeinden Kantonsbeitrag CHF 5.−/Einwohner CHF 28’650’000.− CHF 3’700’000.− Sockelbetrag Arbeitgeber 0,08 % der Lohnmasse Beitrag Loterie romande CHF 23’100’000.− FAJE CHF 1’500’000.− CHF 56’950’000.−
7 CHF 56’950’000.− Verteilung an die anerkannten Netzwerke • 20 % der Lohnmasse des Erziehungspersonals (22 % unter bestimmten Umständen) • CHF 3000.− bis 5000.− pro neugeschaffenem Platz in Betreuungseinrich- tungen Seit 2016 • CHF 0.20 pro Stunde Betreuung in Tagesfamilien Die FAJE trägt 14 bis 15 % der Gesamtkosten der Tagesbetreuung.
8 • Ein Verfassungsartikel (2009), Art. 63a der Kantonsverfassung VD Volksabstimmung (70 %) über einen neuen Verfassungsartikel: Die Gemeinden organisieren in Zusammenarbeit mit dem Staat und Privaten während der ganzen obligatorischen Schulzeit ein für die Familien fakultatives ausserschulisches Betreuungsangebot in der Form von Tagesschulen in den Schulräumlichkeiten oder in deren Nähe Die Betreuung kann auch privaten Organisationen anvertraut werden Die Gemeinden bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die ausserschulische Betreuung in Anspruch genommen werden kann Die Eltern tragen zur Finanzierung der ausserschulischen Betreuung bei 2016 LAJE II derzeit im Waadtländer Grossen Rat
9 Die wichtigsten Neuerungen I Unterscheidung zwischen schulergänzender Betreuung für 1−4P und 5−8P, unter der Regie der Interkommunalen Einrichtung für schulergänzende Betreuung (Etablissement Intercommunal d’Accueil Parascolaire, EIAP), und 9−11S, welche in der Verantwortung der Gemeinden liegen soll Die EIAP wird den Referenzrahmen für die schulergänzende Betreuung für die Stufen 1-8P regeln, unter anderem: • das Verhältnis Erwachsene/Kinder • die erforderliche Mindestinfrastruktur
10 Die wichtigsten Neuerungen II Definition der Aufgaben der Tagesbetreuung im Gesetzesentwurf: • Die Tagesbetreuung fördert die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder • Die Tagesbetreuung fördert die Chancengleichheit und die soziale Integration der Kinder und ihrer Familien • Die Tagesbetreuung umfasst ein pädagogisches Projekt, das auf Alter und Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten ist
11 Die wichtigsten Änderungen Deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel, über welche die Stiftung für die Tagesbetreuung verfügen kann Unter anderem soll: die Beteiligung der Arbeitgeber bis 2019 von 0,08 % auf 0,16% steigen (Unternehmenssteuerreform III) 2017 (+ 10 Millionen) und 2019 (+ 20 Millionen) die Beteiligung des Kantons bis 2022 um 30’000’000.− erhöht werden Ziel: Schrittweise Erhöhung der Beteiligung der FAJE an der Finanzierung der Tagesbetreuung von aktuell 15 % der Bruttokosten auf 25 % im Jahr 2023.
12 2. Die Umsetzung in Lausanne Eine 30-jährige Geschichte 1986−1987 Erste Leistungsverträge zwischen privaten Einrichtungen und öffentlichem Sektor; Ziel, nur Personal mit abgeschlossener Ausbildung oder in Ausbildung anzustellen 1997−1998 Schaffung von schulergänzenden Betreuungseinrichtungen (Accueil pour enfants en milieu scolaire, APEMS) 2002−2006 Entwicklungsplan I (1000 Plätze) Schaffung der zentralen Warteliste Digitalisierung der Leistungsverwaltung 2006−2011 LAJE/FAJE: Umsetzung Gründung des Netzwerks Kindertagesbetreuung (Réseau-L) Innovative Partnerschaft mit Unternehmen 2011−2016 Entwicklungsplan II, dank der finanziellen Unterstützung durch das LAJE (+ 1000 Plätze) 2016−2021 Legislaturprogramm 2016−2021, noch zu definieren
13 Seit der Gründung der ersten städtischen Kinderbetreuungsstätte 1949 hat Lausanne sein Betreuungsangebot in Zusammenarbeit mit privaten Partnern (Stiftungen, Vereinen) weiterentwickelt. 1986 führt der Willen der Stadtverwaltung, die Beziehungen zwischen städtischen Einrichtungen und subventionierten privaten Einrichtungen zu stärken, zum Abschluss der ersten Leistungsverträge. Ein solcher verpflichtet die private Einrichtung, die Tarifgestaltung für die Eltern und die Arbeitsbedingungen für das Personal von den städtischen Einrichtungen zu übernehmen – eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt einer Defizitgarantie anstelle einer einfachen Subvention. Dieses zur damaligen Zeit innovative System erlaubt es, einen Platzvergabe- prozess zu definieren, der nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. 1986: 648 Plätze 0−6 Jahre Betreuungs- 200 Plätze 6−10 Jahre einrichtungen 300’000 Betreuungsstunden durch 300 «Tagesmütter»
14 1997−1998 Um den Primarschülern das Schlüsselkind-Syndrom zu ersparen, konzipiert Lausanne ein Modell einer flexiblen und relativ kostengünstigen schulergänzenden Betreuung von Schulkindern zwischen 6 und 10 Jahren (APEMS). Nutzung aller freien Schul- und Pfarreiräumlichkeiten für die Betreuung am Morgen zwischen 7 und 9 Uhr, am Mittag zwischen 11 und 14 Uhr und am Nach- mittag zwischen 15.30 und 18.30 Uhr. Die Dienstleistung beinhaltet auch das beaufsichtigte Erledigen der Hausaufgaben. Die Eltern zahlen wie im vorschulischen Bereich abhängig von ihrem Einkommen. 1998: 500 Plätze für 6- bis 10-jährige Kinder Das Modell entstand ohne gesetzlichen Rahmen auf Bundes- oder kantonaler Ebene. Lausanne hat eigene Normen erlassen: • technische (m2 pro Kind, Anzahl WCs usw.) • professionelle 1 erwachsene Person auf 12 Kinder 1 ausgebildete verantwortliche Person und Betreuer mit oder ohne Ausbildung Keine Freiwilligenarbeit Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt das prioritäre Zugangskriterium zur Dienstleistung.
15 2002−2006 • Der Gemeinderat genehmigt einen Entwicklungsplan für die vorschulische Betreuung mit 1000 zusätzlichen Plätzen in den folgenden 5 Jahren. • Entwicklung einer Software für eine effizientere Nachfrageerfassung und Organisation des Angebots Zentrale Warteliste, auf der sich alle Eltern einschreiben müssen, die einen Platz suchen; für die Vergabe sind weiterhin die Institutions- leitungen zuständig, ob städtische oder subventionierte private Einrichtung Einführung einer Leistungsverwaltungssoftware für sämtliche vorschulischen Einrichtungen
16 Situation im Jahr 2006 8 städtische Kindertagesstätten (Kitas) 641 Plätze 0-6 Jahre 11 subventionierte private Quartier-Kitas 710 Plätze 0-6 Jahre 12 subventionierte private Kitas mit Partnerschaft 529 Plätze 0-6 Jahre 15 schulergänzende Betreuungseinrichtungen 923 Plätze 6-10 Jahre 105 Tagesfamilien 260 Plätze 0-12 Jahre 2006 Vorschulische Betreuung 1880 Plätze 0-6 Jahre Schulergänzende Betreuung 923 Plätze 6-10 Jahre Tagesfamilien 260 Plätze 0-12 Jahre
17 2007−2008 • Gründung der FAJE und Finanzierung durch die FAJE • Schaffung des Netzwerks Kinderbetreuung Lausanne (Réseau-L) Lausanne hat von der kantonalen Forderung profitiert, ein Netzwerk zu gründen, um die damalige Situation zu konsolidieren Das Réseau-L wird geleitet: • politisch durch die Stadtverwaltung Lausanne, welche die Aufgabe dem zuständigen Stadtrat delegiert. 2008−2016: Oscar Tosato, seit 1.7.2016: David Payot • operativ durch den Leiter Kindertagesbetreuung Zum Réseau-L gehören alle städtischen und privaten Einrichtungen, Tagesfamilien sowie Unternehmen im vorschulischen wie im schulergänzenden Bereich, die sich der Charta anschliessen, welche Rechte und Pflichten aller Partner sowie Aufgaben und Mittel festlegt. Durch den Beitritt zur Charta können mit jedem Partner individuell Subventionierungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
18 Grundregeln 1. Die Definition der Leistung (Anzahl Plätze, Öffnungszeiten) definiert die Gesamtheit der Standards, welche für alle vorschulischen Strukturen identisch sind • Stellenplan Erzieher/-innen • Stellenplan Leitung und Logistik • Ausbildung • Vermögenswerte, Dienstleistungen, Waren 2. Identisches Platzvergabesystem 3. Identisches Ausnutzungsziel (90 %) 4. Identische Tarifpolitik 5. Identisches Lohnsystem Diese Regeln sind nicht verhandelbar und deren Einhaltung ist die Voraussetzung für die Defizitgarantie subventionierter privater Einrichtungen.
19 Im vorschulischen Bereich existieren 3 Arten von Betreuungseinrichtungen: • Städtische Einrichtungen (0−6 Jahre), 12 Std./Tag und 230 Tage/Jahr geöffnet, Auftrag: Betreuung der Kinder im Einzugsgebiet der Einrichtung • subventionierte private Einrichtungen im Quartier (0−6 Jahre), 12 Std./Tag und 230 Tage/Jahr geöffnet, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen, Auftrag: Betreuung der Kinder im Einzugsgebiet der Einrichtung • subventionierte private Einrichtungen, die mit einem Unternehmen eine Partnerschaft haben, 12 Std./Tag und 230 Tage/Jahr geöffnet, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen Ausserdem: Obwohl für die Bewilligung und die Aufsicht über die Betreuung in Tagesfamilien die Gemeinden zuständig sind, wurde die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien einem Verein übertragen.
20 Schliesslich subventioniert das Réseau-L gemäss anderen Kriterien auch Einrichtungen, die eine zeitlich begrenzte Betreuung für 3- bis 4-Jährige anbieten (Spielgruppen, Kinderhütedienst). Betreffend die schulergänzende Betreuung wurde entschieden, die Leistung allen Kindern anzubieten, deren Eltern darum ersuchen.
21 Partnerschaft mit Unternehmen Grundsatz 1 Das Unternehmen bezahlt nur, was es beansprucht! Grundsatz 2 Kein Kauf oder Verkauf von Plätzen, sondern Zugangsprioritäten. Grundsatz 3 Das Unternehmen tritt der Charta des Réseau-L bei.
22 Es wird geteilt Seit 2008 bietet und entwickelt das Réseau-L in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Unternehmen ein innovatives Konzept. Das Prinzip ist einfach: Die Stadt oder das Unternehmen kauft Zugangsprioritäten – und nicht Plätze − und subventioniert werden nur die Kosten für tatsächlich genutzte Plätze. Zwei Varianten: - Das Unternehmen verfügt bereits über eine Betreuungseinrichtung und handelt mit der Stadt eine Vereinbarung aus, welche die Zugangspriorität für Lausanner Kinder, deren Eltern nicht in dem Unternehmen arbeiten, regelt. - Das Unternehmen ersucht das Réseau-L um eine Zugangspriorität in einer Betreuungseinrichtung des Réseau-L für die Kinder seiner Mitarbeitenden, unabhängig davon, ob diese in Lausanne wohnen.
23 Situation 2016 (familienergänzende Tagesbetreuung) 13 städtische Kitas 1’192 Plätze 0−6 Jahre 15 subventionierte priv. Quartier-Kitas 1’041 Plätze 0−6 Jahre 15 subv. private Kitas mit Partnerschaft 921 Plätze 0−6 Jahre Städtische schulergänzende Betreuung 2’160 Plätze 4−10 Jahre 96 Tagesfamilien 260 Plätze 0−12 Jahre
24 Entwicklung 2006−2016 Vorschulalter + 1−2P + 1274 Plätze + 67,8 % Schulergänzend + 1237 Plätze + 134 %
25 Kosten und Finanzierung der Tagesbetreuung in Einrichtungen und Tagesfamilien 2015 im Réseau-L (ohne Betreuungseinrichtungen nach Art. 50 Abs. 2bis) Gesamtkosten: 128,7 (Mio. CHF) CHF 3,861 Andere (Rückerstattung EO, Beitrag FH + Diverses) 3% FAJE Bund 14 % Eltern 0% CHF 18,018 28 % Unternehmen 6% CHF 7,722 CHF 36,036 CHF 63,063 Gemeinden 49 %
26 Stand 1. Januar 2016 Deckungsgrad Deckungsgrad I (angebotene Plätze/Gesamtpopulation betroffener Kinder) - Nursery: 35,9 % - Kitas: 53,2 % - Schulergänzend I (4−5 J.): 40,7 % - Schulergänzend II (6−10 J.): 41,8 % Deckungsgrad II (betreute Kinder/Gesamtpopulation betroffener Kinder) - Nursery: 57 % - Kitas: 69,3 % - Schulergänzend I (4−5 J.): 54,8 % - Schulergänzend II (6−10 J.): 55,3 %
27 Warteliste Vorschulbereich Vergleich Kinder auf der Warteliste 2011 2016 Ungeborene Kinder sowie 1’238 1’339 Babys zwischen 4 und 18 Monaten (davon Babys unter 4 Monaten und 490 648 Ungeborene) Kinder 19–30 Monate 322 322 Kinder 31–48 Monate 229 135 TOTAL 1’789 1’796
28 Kinder im Vorschulalter, die in den 12 Monaten vor dem 30. Juni des Analysejahres platziert wurden Anzahl Monate zwischen dem von den Eltern gewünschten und dem effektiven Betreuungsbeginn 2011 2016 Durchschnitt Durchschnitt in in Monaten Monaten Alle platzierten Kinder, einschliesslich jener, die wegen eines bereits platzierten Geschwisters prioritär behandelt werden 6,6 3,1 Kinder ohne bereits platzierte 8,5 3,8 Geschwister
29 3. Bildung und Sozialpolitik in Lausanne Grundsätze 1. Klare Differenzierung zwischen einer öffentlichen Sozialpolitik, die betreffend Betreuung allen offensteht, und einer ressourcenorientierten Sozialhilfepolitik 2. Eine anerkannte Berufsbildung für sämtliches Erziehungspersonal im Vorschul- bereich sowie für 50 bis 70 % des Erziehungspersonal in der schulergänzenden Betreuung ist notwendig, um gute Ergebnisse sicherzustellen für: • Kinder aus weniger privilegierten oder bildungsfernen Haushalten • die Verbesserung der Chancengleichheit und der Integration jedes Kindes und seiner Familie • die Förderung des Austritts aus der Sozialhilfe • die (private und öffentliche) Wirtschaft • die Garantie finanzieller Effizienz (ein Arbeitgeber kann an qualifiziertes Personal deutlich mehr Anforderungen stellen)
30 Investieren Prof. James Heckman, Träger des Nobelpreises 2000 für Wirtschaftswissenschaften, hat gezeigt, dass die Investition in einen Qualitätsrahmen für die frühe Kindheit (Platzange- bot und berufliche Kompetenzen) äusserst rentabel ist. Die in Sechzigerjahren gestarteten Studien des Ökonomen zeigen, dass jeder investierte Dollar der Gesellschaft eine Einsparung von 4 bis 7 Dollar ermöglicht. Die Einsparung ergibt sich dadurch, dass diese Beträge später nicht in Sozial- oder Gerichtsleistungen für junge Erwachsene investiert werden müssen.
31 Konsequenzen Um diese positive Wirkungen zu erhalten, ist es notwendig, auf eine universelle Verfügbarkeit der Dienstleistung hinzuarbeiten und sie nicht auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für Eltern von Kindern zwischen 3 und 4 Jahren zu beschränken. Zu kontrollierende Risiken Erhöhung der sozialen Ungleichheit (Matthäus-Effekt) Matthäus-Evangelium: «Denn wer hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat.» (25:29)
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! http://www.lausanne.ch/saje - jean-claude.seiler@lausanne.ch
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