NEWS aus Brüssel - Land Vorarlberg

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NEWS aus Brüssel

Inforeihe zur Wahl des Europäischen Parlaments – Heute: Rechtsstellung der europäischen
Abgeordneten............................................................................................................................. 3
Legenden und Mythen rund um die EU: … und was ist wirklich dran? ..................................... 5
Vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Barrierefreiheit für alltägliche Produkte und
Dienstleistungen......................................................................................................................... 6
Europäischer Rat vom 13./14. Dezember 2018 berät über Migration, Budget und Brexit ....... 8
EU-Blitzlichter ............................................................................................................................. 9

Stand: 14. Dezember 2018
NEWS aus Brüssel - Land Vorarlberg
Quelle: Zenideen.com

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NEWS aus Brüssel - Land Vorarlberg
Inforeihe zur Wahl des Europäischen Parlaments – Heute: Rechtsstellung der
europäischen Abgeordneten

Die Europawahl 2019 wird die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament. In
Österreich findet sie am 26. Mai 2019 statt. Im Hinblick auf die EP-Wahl informieren wir in
einer Reihe über Wissenswertes rund um die EP-Wahl. Heute gehen wir den Fragen nach:
Welche Rechte und Pflichten haben die Abgeordneten? Was dürfen sie, was nicht? Welche
Entschädigung bekommen sie für ihre Tätigkeit?

Rechtsgrundlagen
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 223 Abs. 2) wird bestimmt,
dass das Europäische Parlament aus eigener Initiative die Regelungen und allgemeinen
Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder festlegt. Die
wesentlichen Rechte und Pflichten sind in einem Abgeordnetenstatut und
einem Verhaltenskodex geregelt.

Abgeordnetenstatut
Darin sind die allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben durch die
Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) geregelt. Die Abgeordneten sind in Ausübung
ihrer Funktion frei und unabhängig und an keine Aufträge oder Weisungen gebunden
(Prinzip des freien Mandats). Sie haben Akteneinsicht in alle im Besitz des Parlaments
befindlichen Akten (außer Personalakte und Abrechnungen). Sie haben Anspruch auf eine
Entschädigung, nach Ende des Mandats Anspruch auf ein Übergangsgeld und ein Ruhe-
gehalt. Darüber hinaus werden ihnen die Reisekosten sowie die Kosten des Aufenthalts
gesondert erstattet und sie bekommen ein Sitzungsgeld. Im Übrigen haben sie Anspruch auf
Ersatz der Kosten, der ihnen durch die Beschäftigung persönlicher Mitarbeitenden erwächst.

Wie hoch sind diese Leistungen?
Die monatliche Entschädigung der MEPs beträgt brutto rund 8.611Euro, 12mal jährlich. Das
sind 38,5% des Bezuges eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Diese Bezüge werden
aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt. Die ehemaligen MEPs haben mit Vollendung des
63. Lebensjahres einen Anspruch auf eine Altersversorgung. Diese beträgt pro Jahr der
Funktionsausübung 3,5% der Dienstbezüge, höchstens jedoch 70% davon. Auch die
Versorgungsbezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt.

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Darüber hinaus bekommen die Abgeordneten eine allgemeine Kostenvergütung von
monatlich pauschal 4.416 Euro für z.B. Büroorganisation, Telekommunikation, Porto und
ähnliche Aufwendungen. Diese Vergütung ist steuerfrei.

Außerdem werden ihnen die Reisekosten (Flugzeug Business-Class, Bahnfahrt 1. Klasse,
Fahrten mit dem Privat-Pkw mit einem Kilometergeld von 51 Cent) sowie
die Übernachtungskosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

Während der Zeiten parlamentarischer Tätigkeit erhalten sie ein Tag- bzw. Sitzungsgeld von
derzeit 313 Euro (Voraussetzung: Eintragung in die Anwesenheitsliste).

Regelungen für die Personalausstattung
Die MEPs haben Anspruch auf Unterstützung durch persönliche Mitarbeiter/innen, die frei
von ihnen ausgewählt werden dürfen. Pro Abgeordneter oder Abgeordnetem gebührt ein
monatlicher Höchstbetrag von 24.526 Euro. Dieser Betrag fließt nicht an die Abgeordneten,
sondern wird an die Mitarbeitenden, die die Bedingungen erfüllen und einen gültigen
Vertrag besitzen, als Gehalt sowie an die für die Erhebung der Lohnsteuern zuständigen
Behörden gezahlt. Eine Liste der Mitarbeitenden ist von der Parlamentsdirektion zu
veröffentlichen.

Die Abgeordneten dürfen keine engen Verwandten als Assistenten einstellen. Diese müssen
überdies Tätigkeiten meiden, durch die ein Interessenskonflikt aufkommen könnte.

Unvereinbarkeiten
Europaabgeordnete dürfen nicht Regierungsmitglieder eines Mitgliedstaates oder Mitglieder
der EU-Kommission, Richter, Generalanwalt oder Kanzler des Europäischen Gerichtshofes,
Mitglieder des Rechnungshofes oder Bedienstete der EU oder deren Einrichtungen sein.
Insbesondere dürfen sie auch nicht Abgeordnete eines nationalen Parlaments sein.

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Legenden und Mythen rund um die EU: … und was ist wirklich dran?

In Brüssel arbeiten nur teure Beamte, die die Gurkenlänge regulieren. Über die
Regelungswut der EU gibt es tausende Gerüchte. Aber was ist wirklich dran, an den
abenteuerlichen Geschichten? Wir wollen EU-Mythen, die besonders in Zeiten vor EU-
Wahlen ihr Unwesen treiben, regelmäßig einem „Realitätscheck“ unterziehen.

Beginnen wir mit der „Gurkenkrümmung“, dem Inbegriff der Brüsseler Regulierungswut.
Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken war eine
Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Gurken anhand verschiedener
Merkmale in unterschiedliche Güteklassen einteilte. Da sie u.a. festlegte, dass eine Gurke
der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zenti-
metern Länge aufweisen durfte, wurde die Verordnung als Gurkenverordnung oder
Gurkenkrümmungsverordnung berühmt

Allerdings, dass Agrarerzeugnisse wie Gurken in Handelsklassen eingeteilt werden, ist keine
Spezialität der EU. Österreich hat bereits Ende der 1960er eine ähnliche Vorgabe erlassen.
Ausschlaggebend für derartige Normungen – sie sind auch bei Waren des täglichen
Gebrauchs gang und gäbe – sind praktische Gründe. Am Beispiel der Gurken: Durch die
Festlegung des Krümmungsgrades kann schnell festgestellt werden, wie viele Gurken sich in
einem Karton befinden. Dadurch tut sich der Großhandel leichter, die Gurken zu vertreiben,
und kann die Ware günstiger an Endverbraucher/innen verkaufen. Häufig werden derartige
Bestimmungen auf internationaler Ebene beschlossen und von der EU nur übernommen,
sehr oft sind sie auch auf die Wünsche einzelner Mitgliedstaaten zurückzuführen.

Die EU-Gurkenkrümmungsverordnung ist aber nicht mehr in Kraft. Die Europäische
Kommission hat per Juli 2009 die Abschaffung der Normierung der Gurkenkrümmung und
anderer Obst- und Gemüsesorten verfügt. Sie ist damit auf Kritik gestoßen: 16 Mitglied-
staaten, aber auch der Bauernverband Copa-Cogeca sowie Freshfel, der Verband der Obst-
und Gemüsehändler in der EU, lehnten die Abschaffung ab.

Die „Gurkenkrümmung“ ist das Paradebeispiel schlechthin für die tatsächliche und
vermeintliche Regulierungswut der EU. Am Beispiel der Gurkenkrümmung lässt sich aber
auch besonders gut erkennen, wie oft Brüssel zum Sündenbock für Regelungen gemacht
wird, die auf die Interessen einzelner Wirtschaftsteilnehmer und auch der Konsumenten
zurückgehen.

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Vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Barrierefreiheit für alltägliche
Produkte und Dienstleistungen

Mehr als 80 Mio. Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung.
Aufgrund demografischer Veränderungen wird die Zahl Schätzungen zufolge bis 2020 auf
120 Mio. steigen. Um eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe der Betroffenen an der
Gesellschaft zu ermöglichen, stellt die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen
eine wichtige Voraussetzung dar.

Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2015
Bereits 2015 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der
Barrierefreiheit vorgelegt. Am 08. November 2018 erzielte das Europäische Parlament und
der Rat nach intensiven Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Vorschlag.

Was sind die Ziele der geplanten Richtlinie?
Einerseits sollen barrierefreie Produkte und Dienstleistungen einfacher im EU-Binnenmarkt
zirkulieren können, andererseits soll die Verwirklichung der Europäischen Strategie
zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 gefördert werden. Außerdem
werden Verpflichtungen aus der UN-Behindertenkonvention umgesetzt. Diese wurde von
der EU 2010 ratifiziert und verpflichtet sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigen Zugang zu Gebäuden, Straßen, Transportmitteln sowie zu Informations-
und Kommunikationsdiensten haben.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind umfasst?
Der Vorschlag umfasst Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte wie Computer,
Selbstbedienungsterminals, z.B. Geld- und Fahrausweisautomaten, Verbraucherendgeräte
mit Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. zu audiovisuellen Diensten, z.B.
Smartphones und Fernseher. Umfasst sind auch elektronische Kommunikationsdienst-
leistungen, audiovisuelle Mediendienste, Bankdienstleistungen, E-Books, E-Commerce und
bestimmte Elemente von Beförderungsdienstleistungen. So haben für Personen-
beförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr interaktive
Selbstbedienungsterminals, Websites bzw. Informationsbereitstellungen barrierefrei zu
funktionieren.

Stadt bzw. Vorstadtverkehrsdienste sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Darunter
versteht man Verkehrsdienstleistungen, die im Wesentlichen den Verkehrsbedarf eines
Stadtzentrums/Ballungsraums decken. Selbstbedienungsterminals, wie Fahrkartenschalter u.
ä, sind aber auch für (Vor)Stadtverkehre umfasst.

Wann ist ein Produkt bzw. eine Dienstleistung barrierefrei?
Die von der Richtlinie umfassten Produkte und Dienstleistungen müssen jeweils
unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Sie müssen z. B. Informationen
über die Nutzung eines Produkts oder über die Funktionsweise einer Dienstleistung i.d.R.
über mehr als einen „sensorischen Kanal“ zur Verfügung gestellt werden, z.B. akustisch und
visuell. Selbstbedienungsterminals müssen kompatibel mit unterstützenden Vorrichtungen
wie Hörgeräten, Headsets oder anderen Technologien sein. Websites und Informationen von
Personenbeförderungsdienste müssen Kriterien erfüllen, die unter dem Begriff „smart-
ticketing“ zusammengefasst werden, wie z.B. elektronische Reservierung, Buchung von

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Fahrkarten, Echtzeit-Fahrgastinformation, Informationen über Verkehrsstörungen,
Weiterfahrten mit anderen Verkehrsmitteln und Serviceinformationen wie z.B. außer Betrieb
befindliche Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbaren Diensten.

Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es?
Die Barrierefreiheitsanforderungen müssen nicht umgesetzt werden, wenn dies
Wirtschaftsakteuren unverhältnismäßige Belastungen auferlegen würden, wobei die
Beurteilung diesen selbst überlassen wird. Ausgenommen von den Anforderungen sind auch
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten sowie der „intermodale Verkehr“.
Darunter versteht man die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger in einer einzigen
Transport- bzw. Reisekette.

Was die bauliche Gestaltung von Gebäuden betrifft, sind in der Richtlinie zwar Vorgaben in
Bezug auf die Barrierefreiheit enthalten. Diese sind jedoch nicht bindend, die Richtlinie
ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber, die Barrierefreiheitsanforderungen für Gebäude
selbst vorzuschreiben. Die Entscheidung darüber liegt somit auf nationaler Ebene.

Verhältnismäßigkeitsbedenken des Vorarlberger Landtags
Der Europaausschuss des Vorarlberger Landtags hat sich am 20. Jänner 2016 mit dem
Vorschlag der Kommission befasst. Aus Sicht des Europaausschusses war der Entwurf nicht
in allen Bereichen mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Danach dürfen die
Maßnahmen der EU nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß
hinausgehen. Als unverhältnismäßig beurteilt wurde u.a. die geforderte Meldung aller
Anwendungen der Ausnahmeregelungen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) an die
Marktüberwachungsbehörde. Zudem trat der Ausschuss für eine Ausnahme von den
Barrierefreiheitsanforderungen ein, wenn für Verbraucher zu denselben Bedingungen
zugängliche Alternativen z.B. im ÖPNV zur Verfügung stehen.

Indem nur Teilbereiche der Beförderungsdienstleistungen (wie z.B. Webseiten, elektronische
Ticketservices, die Bereitstellung von Verkehrsdienstinformationen) in den
Richtlinienanwendungsbereich fallen und zudem der (Vor)Stadtverkehr ausgenommen ist,
wurde diesem Anliegen des Europaausschusses im Ergebnis in Teilen Rechnung getragen.
Die Verpflichtung, Ausnahmeregelungen an die Marküberwachungsbehörde zu melden, ist
demgegenüber auch im finalen Richtlinientext enthalten. Jedoch müssen die Mitgliedstaaten
den Unternehmen Instrumente zur Verfügung stellen, um die Meldung zu erleichtern.

Weitere Schritte
Nach der Einigung zwischen Europäischen Parlament und dem Rat stimmt das Europäische
Parlament im Plenum über den Vorschlag ab. Anschließend wird der Rat das Verfahren mit
der endgültigen Annahme abschließen.

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Europäischer Rat vom 13./14. Dezember 2018 berät über Migration, Budget
und Brexit

Auf der Agenda das Staats- und Regierungechefs für ihren Gipfel vom Dezember 2018
stand neben den „Dauerbrennern“ Migration und Außenbeziehungen erstmals auch das
zukünftige EU-Budget der Jahre 2021-2027. Der EU-Binnenmarkt wurde als große Er-
rungenschaft gewürdigt. Wie er weiter entwickelt werden soll, wird allerdings erst vom
Europäischen Rat im Frühjahr 2019 näher diskutiert werden. Zum Brexit wurde eine
Sondertagung abgehalten.

Auf Basis eines Fortschrittsberichts der österreichischen Ratspräsidentschaft haben die EU-
Staats- und Regierungschefs erstmals gemeinsam über den Finanzrahmen 2021-2027
beraten. Eigentlich sollte der nächste siebenjährige Finanzplan noch vor den EU-Wahlen im
Mai 2019 verabschiedet werden. Doch davon wird nun Abstand genommen. Die Kontrover-
sen sind zu komplex. Der Europäische Rat fordert in den Schlussfolgerungen lediglich den
künftigen Vorsitz auf, die Arbeit fortzusetzen. Eine Einigung wird für die Tagung des
Europäischen Rates im Herbst 2019 angestrebt.

Das große Streitthema Migration hat beim Gipfel nur wenig Raum eingenommen. Denn eine
gemeinsame Linie im Asylrecht ist immer noch nicht in Sicht. Doch kommen weit weniger
Migranten in der EU an als zur Hochzeit der Flüchtlingskrise. Dies wird gewürdigt, der
Europäische Rat stellt fest, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte auf das Vorkrisen-
niveau zurückgeführt wurde und dass sich der allgemein rückläufige Trend fortsetzt

Weitere Themen waren die Außenbeziehungen der EU, Klimawandel, Verteidigung und
Sicherheit. So zeigten sich die Staats- und Regierungschefs über die Eskalation der Lage in
der Straße von Kertsch und im Asowschen Meer sowie die Verstöße Russlands gegen das
Völkerrecht besorgt. Auch die Verbreitung von vorsätzlicher, großangelegter und syste-
matischer Desinformation, war Gegenstand der Gipfelgespräche. Sie stellt eine akute und
strategische Herausforderung für die demokratischen Systeme dar, die Staatsführer rufen zu
einem koordinierten Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten auf.

Aufgrund der Entwicklungen in Großbritannien hielten die Staats- und Regierungschefs der
EU27 am 13. Dezember zudem eine Sondertagung des Europäischen Rates im sog. „Artikel
50-Format“ (Art. 50 EUV regelt Austrittsverhandlungen) ab, um über den Brexit zu beraten.
Sie bestätigten noch einmal die Schlussfolgerungen vom 25. November 2018, in denen sie
das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung über die zukünftigen Beziehungen
gebilligt hatten. In ihren Schlussfolgerungen resümieren die Staats- und Regierungschefs der
EU27: „Die Union steht zu diesem Abkommen und beabsichtigt, seine Ratifizierung
durchzuführen. Nachverhandlungen sind nicht mehr möglich.“

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EU-Blitzlichter

Geoblocking fällt seit Montag, 03. Dezember 2018 weg
Vor kurzem ist die neue Geoblocking-Verordnung der EU in Kraft getreten. Konsumenten
/innen können in Europa nicht mehr blockiert oder umgeleitet werden, nur weil sie – oder
ihre Kreditkarte – aus einem anderen Land kommen. Unabhängig davon, wo sie sich gerade
in der EU aufhalten, werden sie über das Internet Zugang zu Waren und Dienstleistungen
haben. Die Verordnung schafft auch für Unternehmen einen Mehrwert. Sie können ihren
Kundenkreis grenzüberschreitend erweitern. Zusammen mit der Einstellung der Roaming-
Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und
Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, stellt die Abschaffung des
Geoblockings einen weiteren wichtigen Schritt dar, mit dem der digitale Binnenmarkt für alle
zur Realität wird und neue digitale Rechte geschaffen werden.

Verstärkter Kampf gegen Fake News vor Europawahlen
Die EU geht mit einem Frühwarnsystem und mehr Mitteln gegen Miss-und Falschinformation
im Internet vor. „Es wurden Versuche unternommen, in Wahlen und Referenden einzu-
greifen, wobei alle Anzeichen dafür sprechen, dass Russland bei diesen Kampagnen eine
wichtige Rolle gespielt hat", sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus
Ansip bei einer Pressekonferenz Anfang Dezember. Die Kommission schlägt daher vor, die
Koordinierung mit den Mitgliedstaaten über ein Schnellwarnsystem zu verbessern, die
Teams für die Aufdeckung von Fehlinformationen zu verstärken, Medien und Forscher
stärker zu unterstützen und Online-Plattformen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen
aufzufordern. So wird etwa das Budget der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen im
Jahr 2019 von 1,9 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro aufgestockt. Außerdem prüft die Kommission,
dass Online-Plattformen, die den Verhaltenskodex gegen Falsch- und Hassbotschaften im
Internet unterzeichnet haben, auch tatsächlich Fake-Accounts schließen, nichtmenschliche
Interaktionen kenntlich machen, mit Faktenprüfern und Wissenschaftern kooperieren und
politische Werbung transparent machen. Die Maßnahmen sind Teil des Aktionsplans gegen
Desinformation. Informieren Sie sich auch auf der EU-Webseite über Desinformation.

139 österreichische Gemeinden, darunter acht aus Vorarlberg, erhalten je 15.000 Euro für
WLAN-Hotspots
2.800 Gemeinden in der EU, darunter 139 in Österreich, erhalten dank der Initiative WiFi4EU
Gutscheine über je 15.000 Euro, um an öffentlichen Orten ein kostenloses WLAN einzu-
richten. Insgesamt haben sich 13.000 Gemeinden bei der Vergabe beworben, die nach dem
Prinzip „first come, first serve“ abgelaufen ist. Acht Gemeinden aus Vorarlberg finden sich
unter den Nutznießern: Blons, Dalaas, Dornbirn, Hohenems, Hörbranz, Nenzing, Schlins und
St. Gallenkirch. Jene Gemeinden, die diesmal nicht erfolgreich waren, erhalten noch drei
weitere Chancen: Die nächste Bewerbungsrunde startet Anfang 2019. Insgesamt sollen im
Rahmen der Initiative 8.000 Gemeinden mit WLAN ausgestattet werden.

Wesentliche Teile vom Paket „saubere Energie“ verabschiedet
Nachdem die Verhandlungen in weiten Teilen schon Mitte des Jahres 2018 erfolgreich
abgeschlossen werden konnten, verabschiedete der Rat nun Anfang Dezember endgültig,
nach Zustimmung des EU-Parlaments, die Energieeffizienz-Richtlinie, die Governance-
Verordnung sowie die Richtlinie zu erneuerbaren Energien. Dies beinhaltet ein auf EU-Ebene
nicht verbindliches Energieeffizienz-Ziel von 32,5 % verglichen mit dem erwarteten

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Verbrauch. Bis 2030 sollen mindestens 32% des EU-weiten Gesamtenergieverbrauchs aus
erneuerbaren Quellen gedeckt werden, mit einer Überprüfungsklausel, nach der im Jahr
2023 die EU-weite Zielvorgabe noch angehoben werden könnte. Die Mitgliedstaaten müssen
der Kommission bis Ende Dezember 2018 nationale Energie- und Klimapläne vorlegen, mit
Meilensteinen für die Zielerreichung 2030. Die Umsetzungsfrist für die Energieeffizienz-
Richtlinie beträgt 18 Monate.

Integration der Roma: Kaum Verbesserungen erkennbar
Die Integration der Roma in den EU-Mitgliedstaaten kommt nur schleppend voran. Bei der
Bildung und Armutsbekämpfung hat sich die Lage zwar verbessert, aber im Gesundheits-
bereich und beim Zugang zu Beschäftigung und Wohnungen sind kaum Verbesserungen zu
verzeichnen. Dies geht aus der Anfang Dezember von der Kommission
vorgestellten Bewertung der Strategien der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma für
den Zeitraum 2011-2017 hervor. Der Bericht enthält auch die Ergebnisse einer öffentlichen
Konsultation über die Zukunft des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der
Roma bis 2020. Eine überwältigende Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, dass die
Situation der Roma schlechter ist als die der Nicht-Roma, insbesondere in Bezug auf
Diskriminierung, Beschäftigung und Wohnen.

Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten
Der Rat erörterte eine Vorlage der österreichischen Präsidentschaft zur Impfskepsis und
verabschiedete eine Empfehlung zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
durch Impfung vermeidbaren Krankheiten. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die
Sicherheit der öffentlichen Gesundheit verbessert, Ungleichheiten zwischen den Mitglied-
staaten reduziert und die Impfstoffversorgungssicherheit im Binnenmarkt erhöht werden.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen impfpolitischen Ausgangspositionen und
institutionellen Strukturen sowie der regionalen Unterschiede und der Kapazitäten des
Gesundheitswesens ergänzen und verstärken sie die nationalen Strategien und Maßnahmen
in allen Mitgliedstaaten. Insbesondere bei Masern soll bis 2020 eine Durchimpfungsrate von
95% angestrebt werden.

Keine Einigung über Beendigung der Zeitumstellung im Sommer
Laut dem am 03. Dezember 2018 tagenden Rat Verkehr und Telekommunikation unter
Vorsitz des österreichischen Verkehrsministers Norbert Hofer sind weitere Erörterungen der
Mitgliedstaaten notwendig, um Stellung zum Kommissionsvorschlag für eine Beendigung der
Zeitumstellung im Jahre 2019 nehmen zu können.

EuGH-Entscheidung zur Widerrufbarkeit der Brexit-Erklärung
Auf Antrag mehrerer Abgeordneter des schottischen Parlaments, des Parlaments des Ver-
einigten Königreichs und des Europäischen Parlaments hat der schottische Court of Session
dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Vereinigte Königreich die
Mitteilung, aus der Union auszutreten, einseitig zurücknehmen kann und, wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen. Wie schon Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen
Schlussanträgen vorgeschlagen, hat der EuGH entschieden, dass die Austrittserklärung des
UK einseitig zurück genommen werden könnte, und zwar solange das Austrittsabkommen
noch nicht in Kraft getreten ist. Ob eine Austrittserklärung einseitig zurück genommen
werden kann, war strittig. Zum Teil wurde auch die Meinung vertreten, dass auch die
verbleibenden EU27 dieser Zurücknahme zustimmen müssten.

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EU unterstützt Menschen in Afrika mit weiteren 134 Millionen Euro
Der EU-Treuhandfonds für Afrika stellt 134 Mio. Euro im Rahmen von elf neuen Programmen
bereit, um die Situation von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die Ernährungssicherheit
und die Krisenbewältigung in der Region am Horn von Afrika zu verbessern. In Kenia
beispielsweise zielt ein Programm über 17,8 Mio. Euro darauf ab, das Asylmanagement zu
stärken, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden im
Garissa County zu fördern und die Entwicklung der Siedlung Kalobeyei weiter zu
unterstützen. In Äthopien investiert der Fonds 33,5 Mio. Euro, um es Haushalten, Gemein-
den und lokalen Behörden zu ermöglichen, besser auf Katastrophen wie Dürren zu rea-
gieren. Der EU-Treuhandfonds für Afrika wurde 2015 eingerichtet, um die Ursachen von
irregulärer Migration und Vertreibung zu bekämpfen. Die EU-Organe, die Mitgliedstaaten
und andere Geber haben bisher mehr als vier Mia. Euro bereitgestellt.

Österreich tritt Koalition der Ambitionierten beim Klimaschutz bei
Österreich wird in Sachen Klimaschutz der „High Ambition Coalition“ beitreten – der auch
die EU angehört – und das „Statement on stepping up climate ambition“ unterzeichnen. Das
erklärte Österreichs Nachhaltigkeitsministerin Köstinger im Rahmen der UN-Klimakonferenz
in Katowice. Die von der Kommission unterstützte „High Ambition Coalition“ hat eine
zentrale Rolle bei der COP21 in Paris gespielt, ihr gehören sowohl Industrie-, als auch
Entwicklungsländer an. EU.

Abstimmungsverhalten von österreichischen EP-Abgeordneten
Von 10. bis 13. Dezember 2018 hat das Europäische Parlament seine letzte Plenarsitzung
2018 in Straßburg abgehalten. Die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik beobachtet
regelmäßig das Abstimmungsverhalten der österreichischen EU-Abgeordneten zu
ausgewählten Punkten der Tagesordnung. Dieses Mal zu Fragen der Lebensmittelsicherheit,
Visa aus humanitären Gründen, zum Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, zum
EU-Haushalt 2019 und zu neue Strategien der Terrorismusbekämpfung.

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