NEWS aus Brüssel - Land Vorarlberg
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NEWS aus Brüssel Inforeihe zur Wahl des Europäischen Parlaments – Heute: Rechtsstellung der europäischen Abgeordneten............................................................................................................................. 3 Legenden und Mythen rund um die EU: … und was ist wirklich dran? ..................................... 5 Vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Barrierefreiheit für alltägliche Produkte und Dienstleistungen......................................................................................................................... 6 Europäischer Rat vom 13./14. Dezember 2018 berät über Migration, Budget und Brexit ....... 8 EU-Blitzlichter ............................................................................................................................. 9 Stand: 14. Dezember 2018
Inforeihe zur Wahl des Europäischen Parlaments – Heute: Rechtsstellung der europäischen Abgeordneten Die Europawahl 2019 wird die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament. In Österreich findet sie am 26. Mai 2019 statt. Im Hinblick auf die EP-Wahl informieren wir in einer Reihe über Wissenswertes rund um die EP-Wahl. Heute gehen wir den Fragen nach: Welche Rechte und Pflichten haben die Abgeordneten? Was dürfen sie, was nicht? Welche Entschädigung bekommen sie für ihre Tätigkeit? Rechtsgrundlagen Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 223 Abs. 2) wird bestimmt, dass das Europäische Parlament aus eigener Initiative die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder festlegt. Die wesentlichen Rechte und Pflichten sind in einem Abgeordnetenstatut und einem Verhaltenskodex geregelt. Abgeordnetenstatut Darin sind die allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) geregelt. Die Abgeordneten sind in Ausübung ihrer Funktion frei und unabhängig und an keine Aufträge oder Weisungen gebunden (Prinzip des freien Mandats). Sie haben Akteneinsicht in alle im Besitz des Parlaments befindlichen Akten (außer Personalakte und Abrechnungen). Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, nach Ende des Mandats Anspruch auf ein Übergangsgeld und ein Ruhe- gehalt. Darüber hinaus werden ihnen die Reisekosten sowie die Kosten des Aufenthalts gesondert erstattet und sie bekommen ein Sitzungsgeld. Im Übrigen haben sie Anspruch auf Ersatz der Kosten, der ihnen durch die Beschäftigung persönlicher Mitarbeitenden erwächst. Wie hoch sind diese Leistungen? Die monatliche Entschädigung der MEPs beträgt brutto rund 8.611Euro, 12mal jährlich. Das sind 38,5% des Bezuges eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Diese Bezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt. Die ehemaligen MEPs haben mit Vollendung des 63. Lebensjahres einen Anspruch auf eine Altersversorgung. Diese beträgt pro Jahr der Funktionsausübung 3,5% der Dienstbezüge, höchstens jedoch 70% davon. Auch die Versorgungsbezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt. Seite | 3
Darüber hinaus bekommen die Abgeordneten eine allgemeine Kostenvergütung von monatlich pauschal 4.416 Euro für z.B. Büroorganisation, Telekommunikation, Porto und ähnliche Aufwendungen. Diese Vergütung ist steuerfrei. Außerdem werden ihnen die Reisekosten (Flugzeug Business-Class, Bahnfahrt 1. Klasse, Fahrten mit dem Privat-Pkw mit einem Kilometergeld von 51 Cent) sowie die Übernachtungskosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Während der Zeiten parlamentarischer Tätigkeit erhalten sie ein Tag- bzw. Sitzungsgeld von derzeit 313 Euro (Voraussetzung: Eintragung in die Anwesenheitsliste). Regelungen für die Personalausstattung Die MEPs haben Anspruch auf Unterstützung durch persönliche Mitarbeiter/innen, die frei von ihnen ausgewählt werden dürfen. Pro Abgeordneter oder Abgeordnetem gebührt ein monatlicher Höchstbetrag von 24.526 Euro. Dieser Betrag fließt nicht an die Abgeordneten, sondern wird an die Mitarbeitenden, die die Bedingungen erfüllen und einen gültigen Vertrag besitzen, als Gehalt sowie an die für die Erhebung der Lohnsteuern zuständigen Behörden gezahlt. Eine Liste der Mitarbeitenden ist von der Parlamentsdirektion zu veröffentlichen. Die Abgeordneten dürfen keine engen Verwandten als Assistenten einstellen. Diese müssen überdies Tätigkeiten meiden, durch die ein Interessenskonflikt aufkommen könnte. Unvereinbarkeiten Europaabgeordnete dürfen nicht Regierungsmitglieder eines Mitgliedstaates oder Mitglieder der EU-Kommission, Richter, Generalanwalt oder Kanzler des Europäischen Gerichtshofes, Mitglieder des Rechnungshofes oder Bedienstete der EU oder deren Einrichtungen sein. Insbesondere dürfen sie auch nicht Abgeordnete eines nationalen Parlaments sein. Seite | 4
Legenden und Mythen rund um die EU: … und was ist wirklich dran? In Brüssel arbeiten nur teure Beamte, die die Gurkenlänge regulieren. Über die Regelungswut der EU gibt es tausende Gerüchte. Aber was ist wirklich dran, an den abenteuerlichen Geschichten? Wir wollen EU-Mythen, die besonders in Zeiten vor EU- Wahlen ihr Unwesen treiben, regelmäßig einem „Realitätscheck“ unterziehen. Beginnen wir mit der „Gurkenkrümmung“, dem Inbegriff der Brüsseler Regulierungswut. Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken war eine Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Gurken anhand verschiedener Merkmale in unterschiedliche Güteklassen einteilte. Da sie u.a. festlegte, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zenti- metern Länge aufweisen durfte, wurde die Verordnung als Gurkenverordnung oder Gurkenkrümmungsverordnung berühmt Allerdings, dass Agrarerzeugnisse wie Gurken in Handelsklassen eingeteilt werden, ist keine Spezialität der EU. Österreich hat bereits Ende der 1960er eine ähnliche Vorgabe erlassen. Ausschlaggebend für derartige Normungen – sie sind auch bei Waren des täglichen Gebrauchs gang und gäbe – sind praktische Gründe. Am Beispiel der Gurken: Durch die Festlegung des Krümmungsgrades kann schnell festgestellt werden, wie viele Gurken sich in einem Karton befinden. Dadurch tut sich der Großhandel leichter, die Gurken zu vertreiben, und kann die Ware günstiger an Endverbraucher/innen verkaufen. Häufig werden derartige Bestimmungen auf internationaler Ebene beschlossen und von der EU nur übernommen, sehr oft sind sie auch auf die Wünsche einzelner Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die EU-Gurkenkrümmungsverordnung ist aber nicht mehr in Kraft. Die Europäische Kommission hat per Juli 2009 die Abschaffung der Normierung der Gurkenkrümmung und anderer Obst- und Gemüsesorten verfügt. Sie ist damit auf Kritik gestoßen: 16 Mitglied- staaten, aber auch der Bauernverband Copa-Cogeca sowie Freshfel, der Verband der Obst- und Gemüsehändler in der EU, lehnten die Abschaffung ab. Die „Gurkenkrümmung“ ist das Paradebeispiel schlechthin für die tatsächliche und vermeintliche Regulierungswut der EU. Am Beispiel der Gurkenkrümmung lässt sich aber auch besonders gut erkennen, wie oft Brüssel zum Sündenbock für Regelungen gemacht wird, die auf die Interessen einzelner Wirtschaftsteilnehmer und auch der Konsumenten zurückgehen. Seite | 5
Vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Barrierefreiheit für alltägliche Produkte und Dienstleistungen Mehr als 80 Mio. Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung. Aufgrund demografischer Veränderungen wird die Zahl Schätzungen zufolge bis 2020 auf 120 Mio. steigen. Um eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft zu ermöglichen, stellt die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen eine wichtige Voraussetzung dar. Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2015 Bereits 2015 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgelegt. Am 08. November 2018 erzielte das Europäische Parlament und der Rat nach intensiven Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Vorschlag. Was sind die Ziele der geplanten Richtlinie? Einerseits sollen barrierefreie Produkte und Dienstleistungen einfacher im EU-Binnenmarkt zirkulieren können, andererseits soll die Verwirklichung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 gefördert werden. Außerdem werden Verpflichtungen aus der UN-Behindertenkonvention umgesetzt. Diese wurde von der EU 2010 ratifiziert und verpflichtet sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigen Zugang zu Gebäuden, Straßen, Transportmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationsdiensten haben. Welche Produkte und Dienstleistungen sind umfasst? Der Vorschlag umfasst Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte wie Computer, Selbstbedienungsterminals, z.B. Geld- und Fahrausweisautomaten, Verbraucherendgeräte mit Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. zu audiovisuellen Diensten, z.B. Smartphones und Fernseher. Umfasst sind auch elektronische Kommunikationsdienst- leistungen, audiovisuelle Mediendienste, Bankdienstleistungen, E-Books, E-Commerce und bestimmte Elemente von Beförderungsdienstleistungen. So haben für Personen- beförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr interaktive Selbstbedienungsterminals, Websites bzw. Informationsbereitstellungen barrierefrei zu funktionieren. Stadt bzw. Vorstadtverkehrsdienste sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Darunter versteht man Verkehrsdienstleistungen, die im Wesentlichen den Verkehrsbedarf eines Stadtzentrums/Ballungsraums decken. Selbstbedienungsterminals, wie Fahrkartenschalter u. ä, sind aber auch für (Vor)Stadtverkehre umfasst. Wann ist ein Produkt bzw. eine Dienstleistung barrierefrei? Die von der Richtlinie umfassten Produkte und Dienstleistungen müssen jeweils unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Sie müssen z. B. Informationen über die Nutzung eines Produkts oder über die Funktionsweise einer Dienstleistung i.d.R. über mehr als einen „sensorischen Kanal“ zur Verfügung gestellt werden, z.B. akustisch und visuell. Selbstbedienungsterminals müssen kompatibel mit unterstützenden Vorrichtungen wie Hörgeräten, Headsets oder anderen Technologien sein. Websites und Informationen von Personenbeförderungsdienste müssen Kriterien erfüllen, die unter dem Begriff „smart- ticketing“ zusammengefasst werden, wie z.B. elektronische Reservierung, Buchung von Seite | 6
Fahrkarten, Echtzeit-Fahrgastinformation, Informationen über Verkehrsstörungen, Weiterfahrten mit anderen Verkehrsmitteln und Serviceinformationen wie z.B. außer Betrieb befindliche Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbaren Diensten. Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es? Die Barrierefreiheitsanforderungen müssen nicht umgesetzt werden, wenn dies Wirtschaftsakteuren unverhältnismäßige Belastungen auferlegen würden, wobei die Beurteilung diesen selbst überlassen wird. Ausgenommen von den Anforderungen sind auch Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten sowie der „intermodale Verkehr“. Darunter versteht man die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger in einer einzigen Transport- bzw. Reisekette. Was die bauliche Gestaltung von Gebäuden betrifft, sind in der Richtlinie zwar Vorgaben in Bezug auf die Barrierefreiheit enthalten. Diese sind jedoch nicht bindend, die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber, die Barrierefreiheitsanforderungen für Gebäude selbst vorzuschreiben. Die Entscheidung darüber liegt somit auf nationaler Ebene. Verhältnismäßigkeitsbedenken des Vorarlberger Landtags Der Europaausschuss des Vorarlberger Landtags hat sich am 20. Jänner 2016 mit dem Vorschlag der Kommission befasst. Aus Sicht des Europaausschusses war der Entwurf nicht in allen Bereichen mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Danach dürfen die Maßnahmen der EU nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen. Als unverhältnismäßig beurteilt wurde u.a. die geforderte Meldung aller Anwendungen der Ausnahmeregelungen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) an die Marktüberwachungsbehörde. Zudem trat der Ausschuss für eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsanforderungen ein, wenn für Verbraucher zu denselben Bedingungen zugängliche Alternativen z.B. im ÖPNV zur Verfügung stehen. Indem nur Teilbereiche der Beförderungsdienstleistungen (wie z.B. Webseiten, elektronische Ticketservices, die Bereitstellung von Verkehrsdienstinformationen) in den Richtlinienanwendungsbereich fallen und zudem der (Vor)Stadtverkehr ausgenommen ist, wurde diesem Anliegen des Europaausschusses im Ergebnis in Teilen Rechnung getragen. Die Verpflichtung, Ausnahmeregelungen an die Marküberwachungsbehörde zu melden, ist demgegenüber auch im finalen Richtlinientext enthalten. Jedoch müssen die Mitgliedstaaten den Unternehmen Instrumente zur Verfügung stellen, um die Meldung zu erleichtern. Weitere Schritte Nach der Einigung zwischen Europäischen Parlament und dem Rat stimmt das Europäische Parlament im Plenum über den Vorschlag ab. Anschließend wird der Rat das Verfahren mit der endgültigen Annahme abschließen. Seite | 7
Europäischer Rat vom 13./14. Dezember 2018 berät über Migration, Budget und Brexit Auf der Agenda das Staats- und Regierungechefs für ihren Gipfel vom Dezember 2018 stand neben den „Dauerbrennern“ Migration und Außenbeziehungen erstmals auch das zukünftige EU-Budget der Jahre 2021-2027. Der EU-Binnenmarkt wurde als große Er- rungenschaft gewürdigt. Wie er weiter entwickelt werden soll, wird allerdings erst vom Europäischen Rat im Frühjahr 2019 näher diskutiert werden. Zum Brexit wurde eine Sondertagung abgehalten. Auf Basis eines Fortschrittsberichts der österreichischen Ratspräsidentschaft haben die EU- Staats- und Regierungschefs erstmals gemeinsam über den Finanzrahmen 2021-2027 beraten. Eigentlich sollte der nächste siebenjährige Finanzplan noch vor den EU-Wahlen im Mai 2019 verabschiedet werden. Doch davon wird nun Abstand genommen. Die Kontrover- sen sind zu komplex. Der Europäische Rat fordert in den Schlussfolgerungen lediglich den künftigen Vorsitz auf, die Arbeit fortzusetzen. Eine Einigung wird für die Tagung des Europäischen Rates im Herbst 2019 angestrebt. Das große Streitthema Migration hat beim Gipfel nur wenig Raum eingenommen. Denn eine gemeinsame Linie im Asylrecht ist immer noch nicht in Sicht. Doch kommen weit weniger Migranten in der EU an als zur Hochzeit der Flüchtlingskrise. Dies wird gewürdigt, der Europäische Rat stellt fest, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte auf das Vorkrisen- niveau zurückgeführt wurde und dass sich der allgemein rückläufige Trend fortsetzt Weitere Themen waren die Außenbeziehungen der EU, Klimawandel, Verteidigung und Sicherheit. So zeigten sich die Staats- und Regierungschefs über die Eskalation der Lage in der Straße von Kertsch und im Asowschen Meer sowie die Verstöße Russlands gegen das Völkerrecht besorgt. Auch die Verbreitung von vorsätzlicher, großangelegter und syste- matischer Desinformation, war Gegenstand der Gipfelgespräche. Sie stellt eine akute und strategische Herausforderung für die demokratischen Systeme dar, die Staatsführer rufen zu einem koordinierten Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten auf. Aufgrund der Entwicklungen in Großbritannien hielten die Staats- und Regierungschefs der EU27 am 13. Dezember zudem eine Sondertagung des Europäischen Rates im sog. „Artikel 50-Format“ (Art. 50 EUV regelt Austrittsverhandlungen) ab, um über den Brexit zu beraten. Sie bestätigten noch einmal die Schlussfolgerungen vom 25. November 2018, in denen sie das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung über die zukünftigen Beziehungen gebilligt hatten. In ihren Schlussfolgerungen resümieren die Staats- und Regierungschefs der EU27: „Die Union steht zu diesem Abkommen und beabsichtigt, seine Ratifizierung durchzuführen. Nachverhandlungen sind nicht mehr möglich.“ Seite | 8
EU-Blitzlichter Geoblocking fällt seit Montag, 03. Dezember 2018 weg Vor kurzem ist die neue Geoblocking-Verordnung der EU in Kraft getreten. Konsumenten /innen können in Europa nicht mehr blockiert oder umgeleitet werden, nur weil sie – oder ihre Kreditkarte – aus einem anderen Land kommen. Unabhängig davon, wo sie sich gerade in der EU aufhalten, werden sie über das Internet Zugang zu Waren und Dienstleistungen haben. Die Verordnung schafft auch für Unternehmen einen Mehrwert. Sie können ihren Kundenkreis grenzüberschreitend erweitern. Zusammen mit der Einstellung der Roaming- Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, stellt die Abschaffung des Geoblockings einen weiteren wichtigen Schritt dar, mit dem der digitale Binnenmarkt für alle zur Realität wird und neue digitale Rechte geschaffen werden. Verstärkter Kampf gegen Fake News vor Europawahlen Die EU geht mit einem Frühwarnsystem und mehr Mitteln gegen Miss-und Falschinformation im Internet vor. „Es wurden Versuche unternommen, in Wahlen und Referenden einzu- greifen, wobei alle Anzeichen dafür sprechen, dass Russland bei diesen Kampagnen eine wichtige Rolle gespielt hat", sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus Ansip bei einer Pressekonferenz Anfang Dezember. Die Kommission schlägt daher vor, die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten über ein Schnellwarnsystem zu verbessern, die Teams für die Aufdeckung von Fehlinformationen zu verstärken, Medien und Forscher stärker zu unterstützen und Online-Plattformen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzufordern. So wird etwa das Budget der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen im Jahr 2019 von 1,9 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro aufgestockt. Außerdem prüft die Kommission, dass Online-Plattformen, die den Verhaltenskodex gegen Falsch- und Hassbotschaften im Internet unterzeichnet haben, auch tatsächlich Fake-Accounts schließen, nichtmenschliche Interaktionen kenntlich machen, mit Faktenprüfern und Wissenschaftern kooperieren und politische Werbung transparent machen. Die Maßnahmen sind Teil des Aktionsplans gegen Desinformation. Informieren Sie sich auch auf der EU-Webseite über Desinformation. 139 österreichische Gemeinden, darunter acht aus Vorarlberg, erhalten je 15.000 Euro für WLAN-Hotspots 2.800 Gemeinden in der EU, darunter 139 in Österreich, erhalten dank der Initiative WiFi4EU Gutscheine über je 15.000 Euro, um an öffentlichen Orten ein kostenloses WLAN einzu- richten. Insgesamt haben sich 13.000 Gemeinden bei der Vergabe beworben, die nach dem Prinzip „first come, first serve“ abgelaufen ist. Acht Gemeinden aus Vorarlberg finden sich unter den Nutznießern: Blons, Dalaas, Dornbirn, Hohenems, Hörbranz, Nenzing, Schlins und St. Gallenkirch. Jene Gemeinden, die diesmal nicht erfolgreich waren, erhalten noch drei weitere Chancen: Die nächste Bewerbungsrunde startet Anfang 2019. Insgesamt sollen im Rahmen der Initiative 8.000 Gemeinden mit WLAN ausgestattet werden. Wesentliche Teile vom Paket „saubere Energie“ verabschiedet Nachdem die Verhandlungen in weiten Teilen schon Mitte des Jahres 2018 erfolgreich abgeschlossen werden konnten, verabschiedete der Rat nun Anfang Dezember endgültig, nach Zustimmung des EU-Parlaments, die Energieeffizienz-Richtlinie, die Governance- Verordnung sowie die Richtlinie zu erneuerbaren Energien. Dies beinhaltet ein auf EU-Ebene nicht verbindliches Energieeffizienz-Ziel von 32,5 % verglichen mit dem erwarteten Seite | 9
Verbrauch. Bis 2030 sollen mindestens 32% des EU-weiten Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, mit einer Überprüfungsklausel, nach der im Jahr 2023 die EU-weite Zielvorgabe noch angehoben werden könnte. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis Ende Dezember 2018 nationale Energie- und Klimapläne vorlegen, mit Meilensteinen für die Zielerreichung 2030. Die Umsetzungsfrist für die Energieeffizienz- Richtlinie beträgt 18 Monate. Integration der Roma: Kaum Verbesserungen erkennbar Die Integration der Roma in den EU-Mitgliedstaaten kommt nur schleppend voran. Bei der Bildung und Armutsbekämpfung hat sich die Lage zwar verbessert, aber im Gesundheits- bereich und beim Zugang zu Beschäftigung und Wohnungen sind kaum Verbesserungen zu verzeichnen. Dies geht aus der Anfang Dezember von der Kommission vorgestellten Bewertung der Strategien der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma für den Zeitraum 2011-2017 hervor. Der Bericht enthält auch die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Eine überwältigende Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, dass die Situation der Roma schlechter ist als die der Nicht-Roma, insbesondere in Bezug auf Diskriminierung, Beschäftigung und Wohnen. Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten Der Rat erörterte eine Vorlage der österreichischen Präsidentschaft zur Impfskepsis und verabschiedete eine Empfehlung zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Sicherheit der öffentlichen Gesundheit verbessert, Ungleichheiten zwischen den Mitglied- staaten reduziert und die Impfstoffversorgungssicherheit im Binnenmarkt erhöht werden. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen impfpolitischen Ausgangspositionen und institutionellen Strukturen sowie der regionalen Unterschiede und der Kapazitäten des Gesundheitswesens ergänzen und verstärken sie die nationalen Strategien und Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten. Insbesondere bei Masern soll bis 2020 eine Durchimpfungsrate von 95% angestrebt werden. Keine Einigung über Beendigung der Zeitumstellung im Sommer Laut dem am 03. Dezember 2018 tagenden Rat Verkehr und Telekommunikation unter Vorsitz des österreichischen Verkehrsministers Norbert Hofer sind weitere Erörterungen der Mitgliedstaaten notwendig, um Stellung zum Kommissionsvorschlag für eine Beendigung der Zeitumstellung im Jahre 2019 nehmen zu können. EuGH-Entscheidung zur Widerrufbarkeit der Brexit-Erklärung Auf Antrag mehrerer Abgeordneter des schottischen Parlaments, des Parlaments des Ver- einigten Königreichs und des Europäischen Parlaments hat der schottische Court of Session dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Vereinigte Königreich die Mitteilung, aus der Union auszutreten, einseitig zurücknehmen kann und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Wie schon Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen, hat der EuGH entschieden, dass die Austrittserklärung des UK einseitig zurück genommen werden könnte, und zwar solange das Austrittsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist. Ob eine Austrittserklärung einseitig zurück genommen werden kann, war strittig. Zum Teil wurde auch die Meinung vertreten, dass auch die verbleibenden EU27 dieser Zurücknahme zustimmen müssten. Seite | 10
EU unterstützt Menschen in Afrika mit weiteren 134 Millionen Euro Der EU-Treuhandfonds für Afrika stellt 134 Mio. Euro im Rahmen von elf neuen Programmen bereit, um die Situation von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die Ernährungssicherheit und die Krisenbewältigung in der Region am Horn von Afrika zu verbessern. In Kenia beispielsweise zielt ein Programm über 17,8 Mio. Euro darauf ab, das Asylmanagement zu stärken, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden im Garissa County zu fördern und die Entwicklung der Siedlung Kalobeyei weiter zu unterstützen. In Äthopien investiert der Fonds 33,5 Mio. Euro, um es Haushalten, Gemein- den und lokalen Behörden zu ermöglichen, besser auf Katastrophen wie Dürren zu rea- gieren. Der EU-Treuhandfonds für Afrika wurde 2015 eingerichtet, um die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung zu bekämpfen. Die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und andere Geber haben bisher mehr als vier Mia. Euro bereitgestellt. Österreich tritt Koalition der Ambitionierten beim Klimaschutz bei Österreich wird in Sachen Klimaschutz der „High Ambition Coalition“ beitreten – der auch die EU angehört – und das „Statement on stepping up climate ambition“ unterzeichnen. Das erklärte Österreichs Nachhaltigkeitsministerin Köstinger im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Katowice. Die von der Kommission unterstützte „High Ambition Coalition“ hat eine zentrale Rolle bei der COP21 in Paris gespielt, ihr gehören sowohl Industrie-, als auch Entwicklungsländer an. EU. Abstimmungsverhalten von österreichischen EP-Abgeordneten Von 10. bis 13. Dezember 2018 hat das Europäische Parlament seine letzte Plenarsitzung 2018 in Straßburg abgehalten. Die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik beobachtet regelmäßig das Abstimmungsverhalten der österreichischen EU-Abgeordneten zu ausgewählten Punkten der Tagesordnung. Dieses Mal zu Fragen der Lebensmittelsicherheit, Visa aus humanitären Gründen, zum Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, zum EU-Haushalt 2019 und zu neue Strategien der Terrorismusbekämpfung. Seite | 11
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