Nicht nur kostenlos, sondern frei: Elf Zehn Anlaufstellen für Bilder im Netz Update - Schule ...

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Nicht nur kostenlos, sondern frei: Elf Zehn Anlaufstellen für Bilder im Netz Update - Schule ...
Nicht nur kostenlos, sondern frei: Elf Zehn Anlaufstellen für
Bilder im Netz [Update]

                                                                                                      Foto: Wesley Fryer, CC BY-SA
Auf vielen Seiten sind Fotos und andere Bilder umsonst verfügbar. Doch zwischen
„kostenlos“, „lizenzfrei“, „gemeinfrei“ und „frei lizenziert” gibt es einige Unterschiede. Elf
empfehlenswerte Quellen für freie Bilder im Netz. [Update: 18.9.2019]

Was kostenlos ist, weiß jeder, aber wann sind Inhalte eigentlich „frei“? Beide Begriffe
bedeuten nicht zwingend dasselbe. Stehen Bilder unter freien Lizenzen, sind sie meist auch
kostenlos, aber nicht immer. Doch kostenlose Inhalte sind nicht automatisch „frei“ – zum
Beispiel, weil sie mit einschränkenden Nutzungsbedingungen versehen sind. Meistens
verbirgt sich eines der drei folgenden Modelle hinter kostenlosen Foto-Angeboten:

„Lizenzfreie“ Inhalte

Der Begriff „lizenzfrei“ ist eine schiefe Übersetzung des englischen Ausdrucks royalty-free, was soviel heißt wie: frei von
Tantiemen oder weiteren Nutzungsgebühren. Bei vielen Plattformen sind solche Fotos kostenlos erhältlich. Genau genommen
schließt man meistens dennoch einen Lizenzvertrag, wenn man die Bilder verwendet – etwa über die Nutzungsbedingungen der
Website, die dazu in der Regel weitere Vorgaben machen.
Daneben kann „lizenzfrei“ auch solche Bilder bezeichnen, die von klassischen Fotoagenturen zwar gegen Gebühr verkauft werden,
bei denen aber nicht weiter eingeschränkt wird, wie die Bilder nach dem Kauf verwendet werden können. Diese Bilder können zum
Beispiel zeitlich unbeschränkt oder mehrfach verwendet werden. Werben Webseiten mit „lizenzfreien“ Bildern, ist in jedem Fall ein
genauer Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen ratsam.

Gemeinfreie Inhalte

Mit dem Begriff „gemeinfrei“ oder public domain werden solche Werke bezeichnet, an denen keine Urheberrechte bestehen. Das
kann unterschiedliche Gründe haben. Häufig sind die Rechte abgelaufen: Bei fotografischen Werken endet die Schutzfrist in
Deutschland und anderen Ländern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Kürzer ist sie bei einfachen Schnappschüssen, in denen
keine schöpferische Leistung steckt. Dann sind sie 50 Jahre ab Veröffentlichung als „Lichtbild“ geschützt. Auch amtliche Werke wie
etwa Gesetzestexte sind vom Urheberschutz ausgenommen, was für Fotos aber eher selten ist.
Bestehen noch Rechte an Fotos, können sie dennoch über „Creative Commons Zero“ (CC0, auch public domain dedication) zur
Nutzung ohne weitere Bedingungen freigegeben werden. Im Ergebnis können sie wie gemeinfreie Werke verwendet werden. Auch
wenn es keine Pflicht dazu gibt, so kann es empfehlenswert sein, gemeinfreie Inhalte und solche mit CC0-Freigabe bei Verwendung
gesondert zu kennzeichnen.
Inhalte unter freien Lizenzen

Freie Lizenzen erlauben es, Werke unter bestimmten Bedingungen weiter zu nutzen, die der Urheber oder Rechteinhaber selbst
festlegt. Am bekanntesten sind die Creative-Commons-Lizenzen, die aus standardisierten Lizenzbausteinen bestehen. Sie erlauben
es, die Inhalte ohne Nachfrage zu nutzen, wenn bestimmte Bedingungen beachtet werden.
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Es gibt unterschiedliche Anschauungen darüber, welche Varianten der Creative-Commons-Lizenzen wirklich als „frei“ gelten
sollten. Einer gängigen Definition für „freie kulturelle Werke“ zufolge sollte man sie bearbeiten und auch kommerziell nutzen
dürfen. Unter dem Begriff „Open Content“ werden die eher freizügigen und die eher restriktiven Lizenzvarianten zusammengefasst.

In diesem Beitrag stellt iRights.info zehn Anlaufstellen für gemeinfreie Bilder und Bilder
unter Creative-Commons-Lizenzen vor. Wer noch mehr will: Mehr als hundert Quellen
haben die Mitwirkenden der Wikipedia zusammengetragen.

Ergänzung:
In den Kommentaren sind weitere freie Seiten direkt von
den Anbietern genannt. Diese sind mit einem
gekennzeichnet.
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1. Wikimedia Commons

Screenshot: Wikimedia Commons.
Mit gut 39 Millionen Bilddateien gehört Wikimedia Commons zu den wichtigsten
Anlaufstellen für freie Bilder. Die Qualität ist bei der Vielzahl an Inhalten durchmischt, aber
wer sucht, wird meistens fündig. Durch Kooperationen mit weiteren Einrichtungen sind einige
besonders interessante Sammlungen bei Wikimedia Commons verfügbar – zum Beispiel aus
dem Bundesarchiv, der Deutschen Fotothek oder dem Fundus der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Die bei Wikimedia Commons hochgeladenen Inhalte stehen zum Großteil unter Creative-
Commons-Lizenzen oder sind gemeinfrei. Die Beschreibungsseite der jeweiligen Datei zeigt
das im Detail. Beim Weiterverwenden der Inhalte hilft die
Seite lizenzhinweisgenerator.de: Wird der Link zu einer Wikipedia- oder Bildseite dort
eingefügt, zeigt das Werkzeug die nötigen Angaben an.
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2. Creative Commons bei Flickr

Screenshot: flickr.com
Bei Flickr erlaubt es die erweiterte Suche, die Ergebnisse auf frei verwendbare Bilder
einzugrenzen. Etwa zwei Drittel der auf Flickr unter Creative-Commons-Lizenzen
veröffentlichten Bilder sind mit dem Baustein „keine kommerzielle Nutzung“ (Non-
commercial, NC) versehen. Was darunter zu verstehen ist, ist nicht immer eindeutig. Es
empfiehlt sich, Inhalte mit dieser Bedingung nur dann zu verwenden, wenn es sich ohne
Zweifel um nicht-kommerzielle Nutzungen handelt.
Flickr hat auch eine eigene „Commons“-Rubrik mit Suchfunktion. Dort sind Fotos und andere
digitalisierte Inhalte versammelt, an denen keine Urheberrechte mehr bestehen. Sie stammen
von Archiven, Museen und weiteren Organisationen, die am Programm teilnehmen – etwa
der British Library, der Library of Congress oder der NASA.
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3. Openclipart

Screenshot: openclipart.org
Nicht jedes Dokument und jede Einladung muss mit Cliparts versehen werden, die
Plattform Openclipart aber bietet unter den gut 130.000 Bildern zahlreiche gut gestaltete
Illustrationen zur Weiterverwendung an. Die Bilder gibt es als Vektor-, Bild- oder PDF-Datei;
alle Illustrationen wurden von den Gestaltern mit der CC-Zero-Freigabe versehen. Jeder kann
sie also ohne weitere Bedingungen auf beliebige Weise weiterverwenden.
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4. Internet Archive

Screenshot: archive.org
Das von Brewster Kahle gegründete Internet Archive ist eine digitale Universalbibliothek, die
neben Büchern, Videos oder Computerspielen auch digitalisierte Illustrationen und Fotos
sammelt. Bei den Lizenzen lohnt ein genauer Blick auf die jeweiligen Detailseiten, da neben
gemeinfreien und frei lizenzierten Werken auch solche Inhalte zu finden sind, die zumindest
in europäischen Ländern nicht ohne weiteres verwendet werden können.
Um die erweiterte Suche sinnvoll benutzen zu können, empfiehlt sich jedoch fast ein
Grundkurs in Informationswissenschaften, denn es können relativ komplexe Suchabfragen
nötig werden. Dennoch lasssen sich im Internet Archive einige Entdeckungen machen:
digitale Ausgaben von „Little Memo“-Comics seit 1905 etwa oder Illustrationen von See-
Ungeheuern aller Art.
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5. Library of Congress: Prints & Photographs Catalog

Screenshot: archive.org
Über den Katalog für Drucke und Fotografien der Library of Congress sind viele Werke und
Sammlungen der Bibliothek auch digitalisiert verfügbar. Ein großer Teil davon, aber nicht
alle Inhalte sind gemeinfrei, teilweise ist die Rechtelage auch nicht ganz eindeutig – ein Blick
auf die Detailbeschreibungen und die Informationen der Library of Congress gibt Hinweise.
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6. Pixabay

Screenshot: pixabay.com
Auf Pixabay finden sich derzeit gut 1,2 Millionen Bilder. Die Plattform aus Ulm versteht sich
als kostenlose, aber hochwertige Alternative zu Stockfoto-Anbietern, deren typischer Ästhetik
viele der dort veröffentlichten Bilder folgen. Die einzelnen Bilder lassen sich durch die CC0-
Freigabe ohne weitere Bedingungen verwenden; zusätzlich blendet der Bezahldienst
Shutterstock eigene Fotos als Werbung ein. Weitere Informationen finden sich in
den Nutzungsbedingungen.

Update August 2019: Wir können die Nutzung von Pixabay
nicht mehr uneingeschränkt empfehlen, da die Plattform
inzwischen ihre Lizenz geändert hat und die Bilder nicht mehr
unter CC Zero veröffentlicht werden. Mehr Infos: Pixabay
wechselt von Creative-Commons-Freigabe zu selbstgestrickter
Lizenz
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7. Creative Commons bei 500px

Screenshot: 500px.com
Ähnlich wie Flickr versteht sich 500px aus Kanada als Foto-Community und bietet
Fotografen unter anderem Verkaufsfunktionen für ihre Bilder. Die Suchergebnisse lassen sich
auf unterschiedliche Creative-Commons-Lizenzen oder die CC0-Freigabe einschränken. Gut
850.000 Bilder sind entsprechend freigegeben. Das sind zwar deutlich weniger als bei Flickr,
allerdings sind sie oftmals gut ausgewählt.
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8. Open Access bei The Met

Screenshot: metmuseum.org
Das New Yorker Metropolitan Museum gilt als größtes Kunstmuseum der USA, einen Teil
seiner Sammlung hat das Met digitalisiert und online verfügbar gemacht. Anfang 2017 hat das
Museum ein Open-Access-Programm gestartet und vormals geltende Beschränkungen bei der
weiteren Verwendung weitgehend abgeschafft. Derzeit sind gut 210.000 von knapp 450.000
Einträgen im Onlinekatalog mit der CC0-Freigabe gekennzeichnet.
9. Google-Bildersuche

Screenshot: google.com
Im Unterschied zu komplexen Werkzeugen wie der Suche des Internet Archive verspricht
die Google-Bildersuche zwar mehr Komfort und lässt sich als Workaround einsetzen. Mit der
allgemeinen Websuche kann die Bildersuche aber nicht mithalten: Viele freie Inhalte im Netz
scheinen die Googlebots bislang übersehen zu haben.

ACHTUNG:
Erst die Auswahl zu den Nutzungsrechten führt auf diejenigen Bilder, die zur Verwendung
freigeben sind und entspricht den verschiedenen Lizenzbausteinen von Creative Commons.
10. CC Search

Eine komplett erneuerte Version des Suchdienstes „CC Search“ stellte Creative Commons im
Juni 2019 vor. Er ermöglicht eine gezielte Suche und direkte Filterung nach CC-lizenzierten
Werken im Web – wobei sich die CC-Suchmaschine zunächst auf digitale Fotos und Bilder
von rund 20 unterschiedlichen Anbieter beschränkt, wie Flickr, Rawpixel, Deviant Art sowie
mehrere Museen aus aller Welt. Gleichwohl sollen in diesen Quellen laut Creative Commons
über 300 Millionen CC-lizenzierte und freigegebene Werke durchsuchbar sein. Die
Suchergebnisse präsentiert CC Search direkt mit Voransichten, sie lassen sich nach Lizenzart,
Quelle und weiteren Kriterien filtern. Zudem kann man die Dateien sofort und mitsamt
Lizenzhinweisen herunterladen. (Siehe hierzu auch unser Artikel zu den Funktionsweisen des
neuen CC Search.)
11. Kleine Foto-Websites und -Blogs

Screenshot: foodiesfeed.com
Neben den großen Plattformen bieten kleinere Seiten wie Publicdomainarchive.com eine zwar
übersichtliche, aber moderne Auswahl an Fotos. Der Dienst Visualhunt bietet eine
plattformübergreifende Suche für freie Bilder. Auch zahlreiche Fotografen unterhalten eigene
Seiten und Blogs mit freien Bildern, etwa MMT von Jeffrey Bets oder „Cupcake“ von Nilsson
Lee (beide mit CC0-Freigabe). Die Seite Magdeleine präsentiert jeden Tag ein ausgewähltes
Foto unter CC0-Freigabe oder einer der CC-Lizenzen. Foodiesfeed sammelt frei nutzbare
Essensfotos, nach eigenen Angaben finden sich rund 800 Bilder auf der Seite. Fotos unter der
CC0-Freigabe eignen sich gut etwa zum Einsatz in Software, Apps oder Themes, da die
Verwendung nicht durch zusätzliche Bedingungen eingeschränkt wird.
Fehler auch bei freien Lizenzen möglich
Zu guter Letzt: Bei allen hier erwähnten Anlaufstellen gibt es keine hundertprozentige
Sicherheit, dass man die Fotos stets so verwenden darf wie gedacht. Lizenzangaben können
beispielsweise unzutreffend sein, weil Nutzer nicht über die nötigen Rechte verfügen, um eine
freie Lizenz zu vergeben. Vereinzelt tauchen solche fehlerhaft als frei ausgewiesenen Inhalte
auf manchen Plattformen auf.
Verfügt der Lizenzgeber nicht über die nötigen Rechte, laufen auch die Befugnisse aus den
Creative-Commons-Lizenzen leer. Das ist keine Besonderheit freier Lizenzen, denn das
Urheberrecht kennt keinen „gutgläubigen Erwerb“ von Nutzungsrechten. Auch das von freien
Lizenzen nicht abgedeckte Recht am eigenen Bild kann ins Spiel kommen, wenn sich etwa
zeigen sollte, dass eine abgebildete Person nicht mit der Aufnahme einverstanden war.
Mehr Informationen über freie Inhalte und ihre Verwendung finden sich im iRights.info-
Dossier zum Thema Creative Commons. Weitere Rechtsfragen behandelt unter anderem
der Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 27.3.2014. Er wurde im September 2017 aktualisiert, um neue
Websites und Dienste für freie Inhalte zu berücksichtigen. Kommentare können sich auf eine alte
Version des Beitrags beziehen.
Update Oktober 2018: Wir haben einige Kommentare gelöscht, die auf Seiten hinweisen, die nicht
mehr online sind. Update August/September 2019: Wir änderten den Absatz zu Pixabay und fügten
einen neuen Absatz zu CC Search ein.
Zum Thema bei iRights.info
   Gemeinfreiheit: Wie frei ist frei?
    Was ist Creative Commons Zero?
    Pixabay wechselt von Creative-Commons-Freigabe zu selbstgestrickter Lizenz

    In den Kommentaren sind weitere freie Seiten direkt von
    den Anbietern genannt.

    25 Kommentare
   1 egghat (@egghat) am 27. März, 2014 um 11:45
    Danke.

    Auf dieser Seite hätte *ich* gerne einen Flattr Button gehabt …

   2 Freie Bilder im Netz | digithek blog am 27. März, 2014 um 14:05
    […] hat im Artikel “Nicht nur kostenlos, sondern frei: Zehn Anlaufstellen für Bilder im Netz”
    freie Bilder-Quellen im Internet […]

   3 Linkdump vom Fr, 28. März 2014 bis Mo, 31. März 2014 Links
    synapsenschnappsen am 31. März, 2014 um 14:03
    […] Nicht nur kostenlos, sondern frei: Zehn Anlaufstellen für Bilder im Netz […]

   4 Wolfgang Starrost am 29. Oktober, 2014 um 21:31
    Hallo,
    ich würde mich freuen, wenn bei einem update meine Seite http://www.picsforjoo.de mit in
    Ihre Auflistung für Anbieter kostenloser Fotos aufgenommen werden könnte.
    Die Seite befindet sich zwar noch im Anfangsstadium, aber es werden nach und nach immer
    mehr und bessere Bilder hinzukommen. Einfach mal rein schauen, und selbst ein Bild machen
    ;-)

    Vielen Dank,
    Wolfgang

   5 Raffael am 23. Juni, 2015 um 01:28
    Da reihe ich mich doch mal bei Wolfgang ein und schlage http://cc0.photo vor. Hier gibt es
    ebenfalls ausschließlich gemeinfreie (CC0-Lizenz) Fotos.
   6 Jürgen Plieninger am 29. August, 2015 um 17:23
    Letzt stolperte ich über Pexels, ein Dienst, der ganz ähnlich wie das oben erwähnte Pixaby
    aufgebaut ist.
   7 Jonas am 31. Oktober, 2015 um 21:29
    Vielen Dank für die vielen Quellen! Ich finde, in dieser Aufzählung fehlt
    noch https://stocksnap.io/, hier findet man eine große Auswahl an kostenfreien, CC0
    Lizenzbildern.
Ich habe zudem letztens erst einen Artikel ( http://wp-ninjas.de/wordpress-kostenlose-
    lizenzfreie-bilder/ ) geschrieben, wie man in WordPress an kostenlose, lizenzfreie Bilder
    kommt um nicht extra auf externen Seiten suchen zu müssen.
   8 Jonas am 3. Januar, 2016 um 23:33
    Ich kann auch https://stockata.de/ empfehlen. Da bin ich immer unterwegs, wenn ich Dinge
    bebildern muss. Kostenlose Bilder und lizenzfrei (CC0).
    Grüße, Jonas

   9 Martin Bernhardt am 5. August, 2016 um 16:28
    Hallo!

    ganz tolle, lizenzfreie Fotos unter der cc0-Lizenz finden sich auch bei

    http://unsplash.com
    Wir haben ein Foto von einer blauen Meeres-Lagune bei Sonnenaufgang für unsere Website
    verwendet: Ich habe den Autor dann nochmal angeschrieben, er hat sich gefreut, und auch
    nochmal bestätigt dass er das Bild ja frei zur Verfügung gestellt hat und sich jetzt freut, dass
    ich ihn sogar auf der Website erwähnt habe.

    Viele Grüße,
    Martin Bernhardt

   10 Manuela am 18. August, 2017 um 12:28
    Sind allgemein noch (fast) alle Websites in der Verwendung gleich geblieben? 2 gibts nicht
    mehr und einige in englisch, was ich nicht kann. Und Googleübersetzung trau ich nicht immer
    so.

    VG M.

   11 Michael am 12. September, 2017 um 10:12
    Googles Bildersuche: “Die Auswahl zu den Nutzungsrechten entspricht den verschiedenen
    Lizenzbausteinen von Creative Commons.”
    Ihr verführt zum unberechtigten Nutzen der Bilder. Grundsätzlich sind ALLE dort
    aufgeführten Fotos erst einmal urheberrechtlich geschützt und ohne Nutzungsrechte für Dritte.
    Nur im Einzelfall kann man dann andere Erkenntnisse erlangen. Diese Plattform hat in dem
    Artikel nichts zu suchen.

   12 David Pachali am 12. September, 2017 um 10:42
    @Michael: Ihre Anmerkung leuchtet mir noch nicht ein. Warum sollte ein Werkzeug wie die
    Google-Bildersuche Ihrer Meinung nach hier nicht auftauchen, wenn man damit auch freie
    Bilder finden kann?

   13 Michael am 12. September, 2017 um 12:54
    Wie geschrieben. Anders gesagt: Weil die Zusammenstellung suggeriert, dass jeder einfach
    Bilder aus der Bildersuche nutzen könnte (was nicht erst seit der Umstellung leider auch
    häufig genug vorkommt). Das ist bis auf wenige Ausnahmen falsch. Für die allermeisten bei
    Google angezeigten Bilder gibt es eben kein Nutzungsrecht für Dritte. Es handelt sich also
    gerade nicht um eine Quelle für kostenlose Bilder.

    Natürlich kann jeder mit entsprechenden Suchbegriffen vielleicht freie Fotos finden. Als
    Plattform gehört für mich Google aber nicht hier her, weil der Schaden beim Leser größer
sein kann als der Nutzen, denn es fehlt ein Hinweis darauf, dass bei Nichtbeachtung der
    entsprechenden Suchparameter ein Urheberrechtsvertoß und damit eine berechtigte
    Abmahnung folgen kann und wird.

    Zumindest einen deutlichen Hinweis hätte ich erwartet.

   14 David Pachali am 12. September, 2017 um 13:05
    Danke, jetzt verstehe ich auch besser, was Sie meinen.

    Damit es keine Missverständnisse gibt, habe ich oben im Text noch einmal explizit ergänzt,
    dass erst die Auswahl zu den Nutzungsrechten auf frei verwendbare Bilder führt. Besondere
    Suchbegriffe sind dafür übrigens gar nicht nötig.

   15 Raphael Bolius am 6. Oktober, 2017 um 00:39
    Ich bin Webdesigner und biete auf meiner Webseite auch viele Grafiken kostenlos (Lizenz
    CCo) an. Hier der Link zu der Seite mit den kostenfreien Grafiken: http://www.raphael-
    bolius.com/webdesignblog/grafiken-unter-cc0-lizensiert/
   16 Daniel Löffler am 10. Oktober, 2017 um 20:21
    Darf ich dir noch meine Bilderwelt: https://www.madiba.de/bildergalerie/ vorschlagen?
    Hier schreiben wir das Nutzungsrecht explizit dazu. Ansonsten hat Michael schon Recht.

    Da einige unserer Bilder häufig verwendet wurden, haben wir die Bildergalerie überhaupt erst
    eingeführt.

   17 Dirk am 9. November, 2017 um 09:52
    Gute Übersicht, Danke!
    Eine Nachfrage: zu Pixabay ist im Web mehrfach zu lesen, dass der Gebrauch von deren
    Bildern nicht rechtssicher sei. Ich vermute, das gilt auch für einige der hier in den
    Kommentaren geannnten Seiten. Könnt Ihr dazu etwas sagen?

   18 David Pachali am 9. November, 2017 um 11:35
    @Dirk: Wer schreibt das wo und mit welcher Begründung?

   19 Katrin Leinweber am 11. Januar, 2018 um 13:21
    Hallo und 1k Dank für diese Übersicht!

    Speziell für wissenschaftliche Abbildungen aus NaWi & Technik seid noch NOA
    erwähnt: http://noa.wp.hs-hannover.de/index.php. Zwar noch im Labor-Stadium,
    siehe https://labs.tib.eu/info/projekt/noa-suchmaschine-fuer-nachnutzbare-wissenschaftliche-
    abbildungen/, aber in aktiver Entwicklung :-)
   20 Free Stock Photos - PLiXS am 23. April, 2018 um 06:02
    Besten Dank für die Liste. An dieser Stelle möchte ich noch gerne meine eigenen Webseite
    vorschlagen, welche ausschliesslich Bilder mit der CC0 Lizenz beherbergt. Allenfalls kann
    diese auch zur Liste hinzugefügt werden, oder ansonsten im Kommentar dienen? Herzliche
    Dank. https://plixs.com
   21 A. Kasakow am 27. September, 2018 um 20:52
    Wirklich hervorragende Liste, vor allem die zusätzlichen Webseiten in den Kommentaren. Ich
    nutze selbst gerne Pixabay. Grüße.
   22 R.W. am 24. Oktober, 2018 um 10:58
    Danke für diese Liste!
    Ich bin für mich aber hier fündig geworden und kann die Seite nur empfehlen!
    http://iconmonstr.com/
    Ich brauchte ein Kettenrad-Icon für ein SPS-Programm und wollte mich nicht um
    irgendwelche Lizenz-Themen kümmern.
    Die dort angebotenen Icons brauchen zum größten Teil nicht einmal eine Erwähnung, was auf
    dem kleinen Display sehr von Vorteil ist.

    Deaktiviert aber eure Adblocker, die Seite hat nur wenig und keine aufdringliche Werbung
    und Ihr unterstützt so ein weiteres kostenfreies Projekt!

   23 Dorothe am 5. Februar, 2019 um 19:45
    Hallo,
    Ich war bis vor kurzem noch Bildbeitragende bei Pixabay. Immer unter der Premisse, CC0
    anzubieten.

    Nachdem Pixabay ihre Lizenz seit 9.01.2018 (ohne Vorankündigung) in eine hauseigene
    Pixabay-Lizenz umgewandelt hat und diese recht schwammig ist, habe ich mich entschlossen,
    meine Bilder mit einer eigenen Webseite weiterhin CC0 anzubieten.

    Zu finden sind Hintergrundbilder, Composings, Vintage, jede Menge PNGs, Business-Bilder,
    Steampunk, Gothic…Geburtstagskarten – also recht quer Beet.

    Meine Seite hat bereits fast 900 Bilder und wird täglich weiter gefüllt – auch noch mit
    reichlich Fotos. ;-) Würde mich über Besucher sehr freuen.

    Beste Grüße
    Dorothe

    wwww.darkworkx.de

   24 Höpfner Niklaus am 16. August, 2019 um 09:41
    Hallo,
    habe angefangen eigene Stockfotos kostenfrei zum Herunterladen anzubieten.

    https://www.stockfoto-nik.com/
    Gruß Nik

   25 pixxafree am 18. September, 2019 um 12:35
    Nachdem Pixabay ihre Lizenz seit 9.01.2018 (ohne Ankündigung) in eine eigene Pixabay-
    Lizenz umgewandelt hat und die sehr schwammig ist, habe auch ich mich entschlossen, meine
    Fotos mit einer spezifischen Webseite zudem CC0 zu machen.Zur Zeit sind über 3000 Bilder
    vorhanden quer Beet schaut doch mal rein
    downloads ohne Anmeldung
    Gruß kai
http://www.schuelerzeitung.bayern.de/fotos_schuelerzeitung/foto_recht/

    Recht gute Fotos
    Was ihr für rechtliche Aspekte bei eigenen und fremden Fotos beachten müsst
    Geistiges Eigentum und Schutz der Persönlichkeit
    Was ihr bei der Nutzung von Fotos in der Schülerzeitung beachten müsst

    Zwei rechtliche Themen haben im Zusammenhang mit der Nutzung von Fotos und Videos in der (Online-)
    Schülerzeitung eine besondere Bedeutung:
   Das Urheberrecht
   Das Recht am eigenen Bild
    Die wichtigsten Regelungen, die ihr in diesem Zusammenhang beachten müsst, werden auf dieser Seite kurz
    erklärt. Außerdem erfahrt ihr, wie ihr auf legale Weise Fotos für die Schülerzeitung aus dem Internet erhalten
    könnt.

    Vertiefende Informationen findet ihr auch rechts in der Download-Ecke.

    Fremde Fotos nur mit Erlaubnis nutzen
    Das Urheberrecht und die Schülerzeitung
    Im Internet findet ihr Bilder zu allen möglichen Themen, die ihr in eurer Schülerzeitung behandeln wollt. Das
    können z.B. Fotos von Promis sein, Aufnahmen von Schule und Unterricht, Bilder von Städten u.a. Da bietet es
    sich ja geradezu an, diese Fotos per copy & paste in das Layout der Schülerzeitung einzufügen.

    Aber: Hier ist Vorsicht geboten!
    Für fremde Bilder u.a. (siehe Liste rechts) gilt das Urheberrecht. Das bedeutet, ihr dürft sie nicht einfach aus
    dem Internet oder aus anderen Quellen (z.B. Zeitschriften, TV) kopieren und in der Schülerzeitung (online oder
    print) veröffentlichen. Schließlich haben die Fotografen, Texter u.a. mit ihren Werken eine kreative Leistung
    vollbracht, die andere („Dritte“) nicht einfach kopieren dürfen. Das geht nur, wenn der Urheber (z.B.
    Fotograf) damit ausdrücklich einverstanden ist.

    Wenn ihr also z.B. ein Foto aus dem Internet für eure Schülerzeitung verwenden wollt, müsst ihr …
   zunächst einmal den Urheber (bzw. den Rechteinhaber) ausfindig machen und ihn dann
   um sein schriftliches (!) Einverständnis bitten.

    Ein Muster für eine Bitte um die Nutzung von Bildern Dritter für eure Schülerzeitung findet ihr rechts
    zum Download.

    Fotos for free
    Wie ihr auf legale Weise kostenlose Bilder aus dem Internet erhaltet

    Für die Veröffentlichung von Fotos, z.B. aus dem Internet, braucht ihr zunächst die Einwilligung des Urhebers
    (siehe Kasten oben). Handelt es sich um professionelle Bilder, fällt dazu in der Regel auch noch eine Gebühr an,
    die euer Budget möglicherweise deutlich übersteigen kann.
Gut, dass es noch andere Alternativen gibt.
    Im Internet gibt es Plattformen, die Fotos kostenlos zur nichtkommerziellen Nutzung anbieten. Ihr müsst euch auf
    diesen Plattformen registrieren, könnt dann die Datenbank durchsuchen und Fotos herunterladen.
    Worauf ihr achten müsst
   Eine rechtlich gültige Registrierung ist nur durch volljährige Personen möglich.
   Ihr müsst die Nutzungsbedingungen genau lesen und beachten.
   Die Rechte an den einzelnen Fotos sind meist unterschiedlich limitiert. So gibt es z.B. Bilder, die ihr zur
    Veröffentlichung nicht bearbeiten dürft. Das ist dann beim Foto als Kürzel vermerkt.
   In der Regel müssen bei der Verwendung der Bilder in der Schülerzeitung der Name des Fotografen und der
    Plattform als Quelle mit abgedruckt werden. Bei der Verwendung in der Online-Schülerzeitung muss ein Link zur
    Plattform gesetzt werden.
   Die einschlägigen Plattformen für lizenzfreie Fotos finanzieren sich durch Werbung, die auf den Webseiten
    platziert wird.
    Wie findet ihr die Plattformen für lizenzfreie Fotos?

    Als staatliche Einrichtung dürfen wir euch keine Plattformen nennen oder gar empfehlen. Ihr müsst euch also
    selbst im Internet auf die Suche machen. Die Kombination folgender Suchbegriffe hilft, dass ihr schnell fündig
    werdet:
    „lizenzfreie Bilder kostenlos“

    Welche anderen Möglichkeiten, lizenzfreie Bilder zu nutzen, gibt es?

    Es gibt Urheber bzw. Rechteinhaber, die ihre Bilder zur freien, nichtkommerziellen Nutzung auch außerhalb der
    oben genannten Plattformen anbieten. Dabei handelt es sich um sog. CC-Lizenzen (Creative Commons).
    Genauere Infos zu Lizenzen und Anbietern findet ihr rechts in der Download-Ecke.

    Noch ein Tipp
    Gemeinnützige oder staatliche Organisationen (z.B. Umweltverbände, soziale Hilfsorganisationen, kirchliche
    Einrichtungen, Ministerien) sind oft gerne bereit, Fotos von ihren Webseiten kostenlos für die Verwendung in
    einer Schülerzeitung bereitzustellen. Einfach eine Mail hinschicken und nett danach fragen
    (vgl. Vorlage „Einwilligung zur Nutzung von Bildern“ rechts). Dann bekommt ihr vielleicht sogar die Foto-Datei
    mitgeschickt.
    Gleiches gilt auch bei Verlagen, wenn ihr z.B. ein Buch präsentieren wollt oder bei Filmverleihern, wenn ihr von
    einem Kinofilm eine Rezension machen wollt.

    Aber auch hier gilt immer: Quelle der Fotos angeben!
http://www.sz‐tipps.de/lesen/7/3/Bildersuche_im_Netz_.html

Bildersuche im Netz

Auch im Internet finden sich zahlreiche Bildersammlungen. Die Mitglieder von Microsofts Office-

Familie, allem voran Microsoft Word, bieten inzwischen schon einen direkten Zugriff auf die Clipart-

Datenbank des Unternehmens. Die Nutzung dieser Bild ist einfach, birgt aber auch das Risiko, in

der Zeitung nur die Bilder einzusetzen, die doch schon jeder kennt. Hier ist ein

Wiedererkennungseffekt eher unerwünscht. Zudem gelten auch bei diesen Daten die

Einschränkungen aus den umfangreichen Lizenzvereinbarungen mit dem Software-Konzern.

Die Suche nach brauchbaren Bildern über die Internet-Suchmaschinen von Google,

Web.de, MSN & Co. kann auch kaum empfohlen werden. Bei diesen rein technisch

erfassten Zusammenstellungen kann niemand mehr einschätzen, welchen

Nutzungsbedingungen die Bilder unterliegen.*

Nur wenige Datenbanken, die die Werke von Hobbyfotografen zusammenfassen erlauben

ausdrücklich eine kommerzielle Nutzung. Beispielhaft sei hier die Angebote photocase.com, sxc.hu

und jugendfotos.de genannt. Eine Nennung der Seite im Impressum oder neben dem Bild genügt

hier, um die Nutzungsrechte zu erhalten. Zudem freut sich der eine oder andere Fotograf dort auch

über eine kurze Nachricht, dass seine Aufnahme Verwendung findet.

Recht am Bild

In diesem Kapitel sollen gleich mehrere rechtliche Aspekte der Nutzung von Bildern erklärt werden.

Das einfachste Beispiel ist der „Bilderklau“.

Jedes Foto, jedes Bild ist ein einzigartiges Kunstwerk – unabhängig vom persönlichen

Geschmack. Wer er geschaffen hat, darf bestimmen, was mit ihm geschehen soll. Das gilt

auch für die Darstellung in einer Schülerzeitung. Ohne die Zustimmung des Künstlers,

bzw. des Rechteinhabers, darf das Bild nicht abgedruckt werden. Im Zweifelsfall muss

eine solche Zustimmung sogar schriftlich vorliegen.
Die Nutzung von Bildern aus dem Internet oder aus anderen Medien schließt sich damit

bereits aus. Wird ein Foto dennoch genutzt, kann der Fotograf im Nachhinein ein Honorar

verlangen. Alternativen zeigt das Kapitel über den Umgang mit Fotos.

Der Bilderklau im Internet birgt eine weitere Gefahr. Bei Fotos muss nicht nur der

Fotograf der Veröffentlichung zustimmen, auch die abgebildete Person muss konkret

zustimmen. Wird ein privates Foto von mir gemacht, bedeutet das nicht zugleich, dass

ich mit der Veröffentlichung einverstanden bin. Und auch wenn ich mein Bild auf meiner

Homepage veröffentliche, bedeutet das nicht, dass ich mit der Nutzung in einer

Schülerzeitung einverstanden bin. Finde ich das Bild doch in einer Zeitung, kann ich

klagen – auf Unterlassung, vielleicht sogar auf Schadenersatz. Auf jeden Fall entstehen

Kosten, die bei keiner Schülerzeitung willkommen sind.

Auch bei selbst aufgenommenen Bilder ist Vorsicht geboten. Hier muss der Fotograf nachfragen, ob

das Bild einer Person in der Zeitung genutzt werden darf. Gilt die Zustimmung nur für einen

bestimmten Artikel, darf das Bild später auch nicht mehr für einen anderen Artikel genutzt werden.

Besonders vorsichtig gilt es bei Aufnahmen von Kindern zu sein – auch in der Schule. Der

Veröffentlichung von Fotos von Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern zustimmen.

Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber für Fotos vorgesehen, auf denen Personen nur „Beiwerk“ sind.

Wenn also nicht die Personen im Vordergrund der Aufnahme stehen, sondern z.B. das bunte

Treiben auf dem Schulhof dargestellt wird, müssen nicht alle aufgenommenen Personen einzeln

gefragt werden. Weitere Ausnahmen gibt es für Personen der Zeitgeschichte, also für Promis. Diese

sollen hier aber nicht weiter ausgeführt werden, da diese Regeln nur selten auf Schülerzeitungen

Anwendung finden.
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