NORDIC BREAKFAST DIGITAL, 18.11.2020 FRISCHER WIND VOR WARNEMÜNDE: POSITIONS- UND KURSBESTIMMUNG DES TESTFELDS OFFSHORE - Prof. Dr. Martin Skiba ...

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NORDIC BREAKFAST DIGITAL, 18.11.2020 FRISCHER WIND VOR WARNEMÜNDE: POSITIONS- UND KURSBESTIMMUNG DES TESTFELDS OFFSHORE - Prof. Dr. Martin Skiba ...
NORDIC BREAKFAST DIGITAL, 18.11.2020

FRISCHER WIND VOR WARNEMÜNDE:
POSITIONS- UND KURSBESTIMMUNG
     DES TESTFELDS OFFSHORE

          Prof. Dr. Martin Skiba
  Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
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Senkung der Stromgestehungskosten durch Offshore-
Windenergie bedingt Entwicklung größerer
Windenergieanlagen, kostengünstigerer Fundamente
und Ausschöpfen des Innovationspotentials

Serienumsetzung technischer Innovationen nur nach
Durchlaufen der verschiedenen TRL (Technology
Readiness Level) möglich. Level 6 und 7 erfordern dabei
Test- und Demonstrationsmöglichkeiten unter
Realbedingungen.

Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 führt hierzu aus:
„Offshore-Windenergie hat eine industriepolitische
Bedeutung für Deutschland und kann auch zur
Kostensenkung beitragen. Wir setzen uns deshalb für ein
nationales Offshore-Testfeld ein.“
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• Untersuchung der Eignung der marinen                       • Das WindSeeG tritt am 1.1.2017 in Kraft.                           • Die Stiftung OFFSHORE-
  Vorranggebiete und des                                       Hierin wird Pilotwindenergieanlagen                                  WINDENERGIE wird vom BMWi im
  Vorbehaltsgebiets für                                        (PWEA) auf See ein besonderer Status                                 Rahmen des Projekts „NaT-Off“
  Windenergieanlagen im Bereich                                eingeräumt. Ab 2021 können jährlich bis zu                           gefördert, um die Voraussetzungen für
  Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick                           50 MW Offshore PWEA ans Netz                                         die Umsetzung eines nationalen
  auf die Erprobung von                                        angeschlossen werden. Die Anlagen sind                               Testfelds Offshore-Windenergie zu
  Windenergieanlagen. 1                                        vom Auktionsmechanismus befreit und der                              schaffen.
                                                               eingespeiste Strom wird mit einer
• Landesraumentwicklungsprogramm                               gesetzlichen Einspeisevergütung in Höhe                            • Aufnahme der Testfeld-Netzanbindung
  Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V)                             von 10 Cent/kWh über zwanzig Jahre                                   in die Neufassung des Netzausbau-
  trat am 9. Juni 2016 in Kraft und weist                      vergütet.                                                            beschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0)
  ein marines Vorranggebiet für
  Windenergieanlagen zu Testzwecken                          • Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD                            • Aufnahme der Anbindung des
  vor Rostock Warnemünde aus. 2                                heben die Bedeutung der Offshore-                                    Testfeldes (Ost-1-7) in den
                                                               Windenergie und eines nationalen                                     Flächenentwicklungsplan (FEP)
                                                               Testfeldes im Koalitionsvertrag hervor.3
1 Wind Minds BV (2016): „TESTFLÄCHENEVAULIERUNG IN DER DEUTSCHEN OSTSEE VOR MECKLENBURG-VORPOMMERN“.
2 vgl. LEP M-V 2016, URL: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm/aktuelles-Programm/
3 vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode, Zeile 3271-3273.
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•   Marines Vorranggebiet für
    Windenergieanlagen zu
    Testzwecken im aktuellen LEP
    M-V (2016) ​
•   Kapazität: insg. 150 MW (ca.
    7-12 WEA)
•   Küstenentfernung:
    etwa 10 km vor Warnemünde

•   Wassertiefe ca. 20 m
                                   Abb. LEP M-V 2016
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Pilotwindenergieanlagen

Pilotwindenergieanlagen (PWEA) auf See sind nach der Legaldefinition in § 3 Nr. 6 WindSeeG…
   ▪     „… die jeweils ersten drei PWEA auf See eines Typs, mit denen nachweislich eine wesentliche, weit über den Stand der
         Technik hinausgehende Innovation erprobt wird,
   ▪     die Innovation kann insbesondere die Generatorleistung, den Rotordurchmesser, die Nabenhöhe, den Turmtypen oder
         die Gründungsstruktur betreffen.“

       Nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung bedarf es eines wesentlichen Vorteils, der mit der Innovation bewirkt
       wird. Der Vorteil kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen (Kosten, Umwelt, Installation, Betrieb, Effizienz,
       Werkstoffe, …).
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Pilotwindenergieanlagen

Vergütung des Stroms aus Pilotwindenergieanlagen:
  • Strom aus PWEA wird mit 10 ct/kWh über 20 Jahre Betriebslaufzeit vergütet.
  • Voraussetzung (nach derzeitiger Rechtslage*) ist eine Inbetriebnahme vor dem 01.01.2026.
  • Das Gesetz sieht eine Mengengrenze für jährlich hinzutretenden, hoch vergüteten „PWEA-
    Strom“ vor. Jedes Jahr kann mit der Vergütung (weiterer) 50 MW installierter Kapazität
    begonnen werden. Bei Überschreiten gibt es (nach derzeitiger Rechtslage*) eine
    „Warteschlange“.

*Im Zuge einer Änderung des WindSeeG werden derzeit die Verschiebung der Frist auf den 01.01.2030 und
  die Erhöhung der jährlichen Kapazität (bei gleich hohem kumulierten Volumen bis 2030) diskutiert.
Netzanschluss (1/2)
•   Das AC-Netzanbindungssystem OST-7-1 und die
    Umspannplattform (OSS) werden von 50 Hertz
    geplant, gebaut und betrieben. ​

•   Die Netzanbindung ist gemäß der Bestätigung des
    Netzentwicklungsplans Strom (NEP) für das Jahr
    2024 geplant. Die Bestätigung ist unter Vorbehalt
    einer zukünftigen Festlegung des konkreten
    räumlichen Umrisses des Testfelds in einer
    Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans. ​
                                                        Standardanbindungssystem (vgl. BSH, Flächenentwicklungsplan 2019 für die deutsche
•   Das Energieministerium M-V steht mit dem BSH        Nord- und Ostsee).
    und der Bundesnetzagentur im Dialog bzgl. einer
    schnellen Auflösung des Vorbehalts.
Netzanschluss (2/2)
•   Aufgrund der aktuellen Flächendiskussion mit Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) kann
    50Hertz nicht mit der Planung voranschreiten. Daher kann es zu einer Verzögerung bei der Bereitstellung des
    Netzanschlusses kommen.

•   Der Netzanschluss hat eine Übertragungsleistung von 300 MW und wird für das Testfeld und die angrenzende
    kommerzielle Fläche bereitgestellt. Die Übertragungsspannung beträgt 220 kV AC.

•   Das Standardanbindungssystem für Offshore-Windparks sieht eine 66-kV-Direktanbindung (AC) vor.​
Hürden
•   Flächensicherung

•   Entfristung der Einspeisevergütung

•   Entwicklung des finalen Ausschreibungskonzeptes

•   Finanzierung der Vorentwicklungskosten
Das Nationale Testfeld Offshore-Windenergie

               … ist ein PROJEKT!
• Die Stiftung ist dazu beauftragt, dass im
  Koalitionsvertrag geforderte nationale Testfeld
  vorzubereiten.
• Dafür müssen möglichst optimale konzeptionelle,
  technische und logistische Voraussetzungen
  geschaffen werden.                                             03/2019 bis 02/2023
                                                    Koordination Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
• Im Idealfall kann das Testfeld ab 2023/2024
  realisiert werden.
Prof. Dr. Martin Skiba
Martin@skiba.de

Dr. Stephanie Wehkamp
s.wehkamp@offshore-stfitung.de

Thilo Krupp
t.krupp@offshore-stiftung.de

Jochen Körner
J,koerner@offshore-stiftung.de
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