Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019
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Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich MEMO Stand Juli 2019 Autorin: Stéphanie Jallet, DFBEW, stephanie.jallet.extern@bmwi.bund.de Der Disclaimer befindet sich auf der letzten Seite des Dokuments. Soutenu par : Soutenu par : efördert
Zusammenfassung Frankreich weist in Europa nach Großbritannien das zweitgrößte Offshore-Windpotenzial auf. Es besteht Zugang zu vier Meeresgebieten: Nordsee, Ärmelkanal, Atlantik und Mittelmeer.1 Laut der französischen Agentur für Umwelt und Energiemanagement (Agence de l’environnement et de la maîtrise de l‘énergie, ADEME) besteht in Frankreich ein Potenzial von 16 GW für am Meeresboden fixierte Offshore-Windenergieanlagen (WEA) und 33 GW für schwim- mende WEA.2 Seit Verabschiedung der ersten französischen mehrjährigen Programmplanung für Energie (Programmation Pluri- annuelle de l’Energie, PPE)3 am 27. Oktober 2016 verfolgt das französische Ministerium für ökologischen und solida- rischen Wandel (Ministère de la transition écologique et solidaire, MTES) eine aktive Politik zugunsten des Ausbaus von Offshore-Windenergie und schwimmenden WEA. Seit 2011 wurden drei Ausschreibungen für am Meeresboden fixierte Offshore-Windenergieprojekte durchgeführt. Die in den Ausschreibungen geplanten Windparks haben je- weils eine Kapazität von etwa 500 MW. Im Bereich schwimmender WEA ist Frankreich im europäischen Vergleich weiter führend: 2016 wurden zwei zusätzliche Projektausschreibungen für schwimmende Pilot-Windparks vergeben, die im August 2016 für vier Zonen vor der Bretagne und im Mittelmeer gestartet worden waren. Im September 2018 wurde Floatgen die erste schwimmende WEA Frankreichs ans Netz angeschlossen. Der im Januar 2019 veröffent- lichte Entwurf der neuen mehrjährigen Programmplanung für Energie (PPE II) definiert einen Ausbaukorridor für die Offshore-Windenergie bis 2028. Dabei sieht sie 2,4 GW im Jahr 2023 und 4,7 bis 5,2 GW an installierter Leistung im Jahr 2028 vor. Der französische Premierminister Philippe kündigte im Juni 2019 eine mögliche Erhöhung der Offs- hore-Kapazitäten in der PPE II an4. Projekte für Offshore-Windenergie und schwimmende WEA werden in Frankreich per Ausschreibung vergeben. Da- bei spielen neben dem Preis zwei weitere Kriterien eine Rolle: Die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Be- rücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten bezüglich des Umweltschutzes und der Seeverkehrssicherheit. Die ge- sellschaftliche Akzeptanz stellt einen weiteren wichtigen Aspekt zur Einhaltung der Fristen für den Ausbau von Offshore-Windparks dar. So haben Einsprüche gegen die ersten Windparkprojekte aus den ersten zwei Ausschrei- bungen dazu geführt, dass die Inbetriebnahme dieser Projekte um mehrere Jahre verzögert wurde. Um auf diese verschiedenen Herausforderungen einzugehen, wurde 2016 der Rechtsrahmen für die Ausschreibungen geändert. Eingeführt wurden ein vereinfachtes Umweltgenehmigungsverfahren, ein vereinfachtes Genehmigungs- verfahren für Projekte in Ausschließlichen Wirtschaftszonen (Zone Economiques Exclusives, ZEE), neue Vorschriften zur Verkürzung der Klagefristen für Genehmigungsverfahren im Rahmen des französischen Wasserschutzgesetzes (Loi sur l’eau) sowie ein Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs für Stromerzeugungsanlagen. Dieses neue Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs wurde auf die Ausschreibung für den Windpark vor der Küste von Dünkirchen angewandt, deren Ergebnisse im Juni 2019 bekanntgegeben wurden. Diesmal ist der Zuschlagswert mit 4,4 ct/kWh deutlich gesunken. Das vorliegende Memo stellt eine Aktualisierung eines im Februar 2017 veröffentlichten Memo zu „Offshore-Wind- energie und schwimmende WEA in Frankreich“ dar und bietet neue Hintergrundinformationen zu den veröffentli- chen Ausschreibungen sowie zu den neuesten Entwicklungen im Bereich Offshore-Windenergie in Frankreich. 1 Ohne Berücksichtigung der Überseegebiete. 2 Siehe Entwurf der mehrjährigen Programmplanung für Energie (auf Französisch). 3 Siehe die mehrjährige Programmplanung für Energie (auf Französisch). Ein deutschsprachiges Memo zur PPE ist auf der Website des DFBEW abrufbar. 4 Siehe Politische Grundsatzerklärung, Edouard Philippe, Premier Minister, den 12. Juni 2019 Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 2
I. Ausbauziele und Rechtsrahmen I.1 Ausbauziele Die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie und der schwimmenden WEA in Frankreich sind in der franzö- sischen mehrjährigen Programmplanung für Energie5 festgeschrieben. Die erste PPE wurde im Oktober 2016 verab- schiedet und der Entwurf der zweiten PPE im Januar 2019 veröffentlicht. 6 Für Offshore-Windenergie wurden in der PPE folgende Ausbauziele festgelegt: Ziele 2018 2023 2028 Derzeitiger Stand (PPE I) (PPE II) (PPE II) - 500 MW 2,4 GW 4,7 bis 5,2 GW Tabelle 1: Ausbauziele in der Mehrjährigen Programmplanung für Energie Quelle: Mehrjährige Programmplanung für Energie 2016 (PPE I) sowie Entwurf 2019 (PPE II), Darstellung DFBEW Zudem sind im Entwurf der zweiten PPE folgende Ausschreibungen in den nächsten Jahren vorgesehen: Gebotstermin 2019 2020 2021 2022 2023 2024 > 2025 250 MW 250 MW 250-500 Schwimmende Bretagne Mittelmeer MW je Jährlich ein Offshore-Wind- (120€/MWh) (110€/MWh) nach schwimmender parks Preis oder am 500 MW 1000 MW Meeresboden fi- Am Meeresboden Dünkirchen: östlicher Är- 1000-1500 MW xierter Windpark fixierte Windparks schon zuge- melkanal (60€/MWh) je nach Preis und teilt Nordsee Windpotential (65€/MWh) Tabelle 2: Ausschreibungen für Offshore-Windenergie in den kommenden Jahren Quelle: Entwurf der Mehrjährigen Programmplanung für Energie, Darstellung DFBEW I.2. Entwicklung des Rechtsrahmens Der Rechtsrahmen für Offshore-Windenergieanlagen entwickelt sich in Richtung einer Vereinfachung und Optimie- rung der Verwaltungsverfahren. Betroffen sind folgende fünf Verfahren und Bestimmungen: Ein vereinfachtes Umweltgenehmigungsverfahren wird über eine Verordnung7 und zwei Durchführungs- verordnungen8 mit Gültigkeit zum 1. Januar 2017 in das französische Umweltgesetzbuch (Code de l’Environ- nement) eingeführt. Diese Texte ergänzen das französische Umweltgesetzbuch um einen „gemeinsamen Verfahrenssatz“ für umweltgefährdende Anlagen (Installations classées pour la protection de l'environne- ment, ICPE) und Anlagen, Vorrichtungen, Baumaßnahmen und Tätigkeiten (Installations, Ouvrages, Trav- aux et Activités, IOTA) im Rahmen der Wasserschutzgesetzgebung. Die neue Genehmigung wurde zwischen 5 Siehe der Entwurf der mehrjährigen Programmplanung für Energie (auf Französisch). 6 Die Regierung kündigte nach den Ausschreibungsergebnissen von Dünkirchen die mögliche Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Offshore-Wind auf 1 GW pro Jahr bis 2024 an. Diese Daten können sich ändern. 7 Siehe die Verordnung Nr. 2017-80 vom 26. Januar 2017 zur Umweltgenehmigung (auf Französisch). 8 Siehe die Verordnung Nr. 2017-81 vom 26. Januar zur Umweltgenehmigung und die Verordnung Nr. 2017-82 vom 26. Januar zur Umweltgenehmigung (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 3
2014 und 2016 zunächst in sieben Pilotregionen und anschließend in ganz Frankreich getestet. Sie gibt dem Projektträger die Möglichkeit, bei einer zentralen Kontaktstelle (zentraler Informationsschalter bei den Land- und Meeresdirektionen der französischen Departements5 oder der Präfektur) einen einzigen Antrag9 einzureichen, der sämtliche vom Projekt betroffenen Genehmigungen umfasst. Ziel ist es, die Prüfdauer der Anträge auf insgesamt neun Monate zu reduzieren. Die ICPE- und IOTA-Genehmigungsverfahren wer- den also nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt, sondern in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Der neu in das französische Umweltgesetzbuch eingeführte Artikel L. 181-210 legt fest, dass die Umweltge- nehmigung für die Projekte folgende Verfahren abdeckt: o Sondergenehmigung für Naturschutzgebiete und vom französischen Staat in Korsika ausgewiese- ne ökologische Schutzgebiete o Sondergenehmigung für Bereiche, die bereits unter Naturschutz stehen oder deren Naturschutz- verfahren noch läuft o Befreiung von Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt o Ausbleiben von Klagen bei Natura-2000-Zonen o Anmeldung oder Zulassung für den Einsatz genetisch veränderter Organismen o Zulassung für die Abfallverarbeitung o Genehmigung zum Betrieb einer Stromerzeugungsanlage o Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen o Rodungsgenehmigung o speziell für Onshore-Windenergieanlagen: Genehmigungen bezüglich Luftfahrthindernissen, mili- tärischen Dienstbarkeiten und der unmittelbaren Nähe zu denkmalgeschützten Baudenkmälern oder herausragenden Kulturgütern o IOTA-Anmeldung, Registrierung oder Anmeldung von ICPE-Anlagen. Das französische Natur- und Landschaftsschutzgesetz (Loi pour la reconquête de la biodiversité, de la nature et des paysages) vom 8. August 201611 führte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Projekte in Aus- schließlichen Wirtschaftszonen ein. Diese vereinfachte Genehmigung deckt sämtliche Genehmigungen, An- meldungen, Bewilligungen und Ausnahmeregelungen ab, die für den Bau, den Betrieb und die Nutzung künst- licher Inseln, Anlagen und Vorrichtungen und den mit ihnen verbundenen Installationen erforderlich sind. Die Verordnung vom 8. Januar 2016 bezüglich Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von erneuerbarem Offs- hore-Strom12 führte zwei neue Vorschriften ein: Einerseits die Verkürzung der Klagefristen bei Genehmigun- gen im Rahmen des französischen Wasserschutzgesetzes und andererseits die Verlängerung der Laufzeiten der Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Meeresgebiets von 30 auf 40 Jahre. Die Verordnung gestaltet zudem die Einrichtung eines zentralen Oberverwaltungsgerichts. Das Oberverwaltungsgericht Nantes ist jetzt dafür zuständig, Klagen „in einer Frist von zwölf Monaten ab Einreichung der Klage“ zu behandeln. 9 Link zum Online-Formular (auf Französisch). 10 Siehe das französische Umweltgesetzbuch (auf Französisch). 11 Siehe das französische Natur- und Landschaftsschutzgesetz vom 8. August 2016 (auf Französisch). 12 Siehe die französische Verordnung vom 8. Januar 2016 bezüglich von Anlagen zur Erzeugun g und Übertragung von erneu- erbarem Offshore-Strom (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 4
2016 wurde über eine Durchführungsverordnung13 zum 2015 angenommenen französischen Energiewendegesetz (Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte, LTECV)14 ein Vergabeverfahren des wettbewerb- lichen Dialogs für Stromerzeugungsanlagen eingeführt. Die Einführung dieses neuen Verfahrens führt nicht zur Aufhebung des bisher gültigen Ausschreibungsverfahrens. Das Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dia- logs besteht aus drei Phasen: Zunächst erfolgt eine Vorauswahl der Kandidaten auf Basis ihrer technischen und finanziellen Voraussetzungen. Anschließend findet eine Dialogphase statt, während der der französische Staat und die vorausgewählten Bewerber gemeinsam die Bedingungen der Ausschreibung und die wichtigsten beim Er- stellen des Lastenheftes zu berücksichtigenden Kriterien festlegen. Am Ende dieser zweiten Phase wird das end- gültige Lastenheft erstellt und die Bewerber reichen ihre Gebote ein. Dieses neue Verfahren wurde mit dem Ziel eingerichtet, die bei den zwei ersten Ausschreibungen für Offshore-Windenergie festgestellten Mängel zu be- heben (zu kurze Frist, mangelnde Übersichtlichkeit für die Kandidaten, hohe technologische Auflagen), die zu einem Anstieg der von den Bewerbern angebotenen Preise geführt hatten (die durchschnittliche Vergütung be- lief sich auf 200 €/MW). Die Dialogphase dient dazu, die Frage der optimalen Verteilung der Risiken und Haf- tung zwischen den verschiedenen Beteiligten zu klären und den genauen Standort des Windparks festzulegen. Insofern ist das eigentliche Ziel dieses neuen Verfahrens die Reduzierung der mit den Projekten verbundenen Risiken und ein Absenken der in den Bewerbungen gebotenen Preise. Das Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs sieht zudem vor, dass der Staat technische Vorstudien zur Er- hebung der spezifischen Eigenschaften der Zone durchführt. Der Zeitplan und das Lastenheft dieser Studien wer- den in den Anhörungsunterlagen aufgeführt und die Ergebnisse den ausgewählten Bewerbern am Ende der Dia- logphase mitgeteilt. Entsprechend der Verordnung vom 3. August 201615 „können die staatlichen Ausgaben zur Durchführung der technischen Studien zur Erhebung der Eigenschaften der Windparkstandorte [...] ganz oder teil- weise auf die ausgewählten Bewerbern umgelegt werden. Die Bedingungen dieser Erstattung werden gegebenen- falls im Lastenheft erwähnt“. Abbildung 1: Ablauf Vergabeverfahrens des wettbewerblichen Dialogs. Quelle: Verordnung vom 17. August 2016 zum Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs für Stromerzeugungsanlagen, Darstellung DFBEW 13 Siehe die Verordnung vom 17. August 2016 zum Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs für Stromerzeu- gungsanlagen (auf Französisch). 14 Siehe das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 für die Energiewende und grünes Wachstum (auf Französisch). 15 Siehe die Verordnung vom 3. August 2016 zur Stromerzeugung mithilfe von erneuerbaren Energien (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 5
Das Gesetz für einen Staat im Dienst einer vertrauenswürdigen Gesellschaft (ESSOC) ist am 11. August 2018 in Kraft getreten16. Die Verordnung Nr. 2018-1204 vom 21 Dezember 201817 ergänzt das Gesetz im Be- reich Offshore-Windenergie. Es sieht mehrere Änderungen für die Offshore-Windenergie vor. Unter an- derem: o Das ESSOC-Gesetz verpflichtet den Staat, bei Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens an den Nationalen Anhörungsausschuss (Commission nationale du débat public, CNDP) zu ver- weisen, so dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nur einmal und vor Beginn des Projektes erfolgen kann. Ziel ist es, die Meinung der Öffentlichkeit so früh wie möglich in Betracht zu ziehen, insbe- sondere um ihre Beobachtungen hinsichtlich des Projektstandorts berücksichtigen zu können. Der Gewinner der Ausschreibung ist in der Folge von diesem Prozess befreit, wenn der CNDP ent- scheidet, dass keine weitere Debatte erforderlich ist. Vor Einführung des ESSOC-Gesetzes sollte sich das Gewinnerprojekt nach Erteilung des Zuschlags eigenständig an den CNDP wenden. o Der Staat kann selbst ganz oder teilweise die mit dem Offshore-Windprojekt verbundene Um- weltverträglichkeitsprüfung durchführen. Sie wird dann an den Gewinner der Ausschreibung übergeben. o Die sogenannte „permis-enveloppe“, eine umfassende Genehmigung, die verschiedene Genehmi- gungsverfahren bündelt wurde eingeführt. Sie besteht aus der Konzession zur Nutzung der öf- fentlichen Meeresfläche, der Umweltgenehmigung und der Genehmigung zum Betrieb. Die „per- mis-enveloppe“ ermöglicht die Einführung von Genehmigungen mit variablen Merkmalen und die Weiterentwicklung von Offshore-Windprojekten innerhalb der durch diese Genehmigun- gen vorgegebenen Grenzen. So haben Entwickler zum Beispiel die Möglichkeit, die Leistung und die Anzahl von WEA im Verlauf ihrer Projekte anzupassen. Dies sollte die Entwicklungskosten von Offshore-Windparks senken, da hierdurch weniger Risiken von den privaten Akteuren zu tra- gen sind. Der Windpark Dünkirchen ist der erste Windpark, bei dem dieses Verfahren zur Anwen- dung kommt. o Schließlich sieht das Gesetz spezifische Maßnahmen für die ersten Offshore-Windenergieaus- schreibungen vor, um dem neuen Rechtsrahmen für den Netzanschluss dieser Windparks zu be- rücksichtigen. Für diese Windparks trägt der Übertragungsnetzbetreiber die Kosten für den Netzanschluss an das Übertragungsnetz. o Auch müssen Windprojekte, die bereits ausgeschrieben wurden und eine installierte Leistung von 1 GW oder weniger als 1 GW keine Betriebserlaubnis gemäß Verordnung Nr.2018-1204 beantragen. 16 Siehe Gesetz vom 10 August 2018 für einen Staat im Dienst einer vertrauenswürdigen Gesellschaft 17 Siehe Verordnung Nr. 2018-1204 vom 21. Dezember 2018 (auf Französisch) Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 6
II. Aktueller Stand der Offshore-Windenergie in Frankreich II.1. Zahlen zur Offshore-Windenergie Derzeit befinden sich in Frankreich Offshore-Windenergieprojekte in Höhe von etwa 3,5 GW in der Entwicklung: - 2011 wurde eine erste Ausschreibung zu vier Standorten und über eine Gesamtkapazität von 2 GW gestartet. - Eine zweite Ausschreibung wurde 2013 für zwei Standorte und eine Gesamtkapazität von 1 GW veröf- fentlicht. - 2018 wurde eine dritte Ausschreibung für einen Windpark vor der Küste Dünkirchen über eine Gesamt- kapazität von etwa 500 MW gestartet. Nach Angaben der französischen Agentur für Umwelt und Energiemanagement wurden 2017 von der Branche 10.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen in Höhe von 2 bis 2,5 Milliarden Euro pro Park generiert. In einer 2017 veröffentlichten Studie18 ermittelt die ADEME für die Offshore-Windenergie Stromgestehungskosten (LCOE) von 140 bis 173 €/MWh (Mittelwert: 150 €/MWh). Nach Angaben der ADEME lag „dieses Preisniveau über dem in Deutschland gängigen“, denn dort sei „die Technologie bereits weiter fortgeschrit- ten und der LCOE lag 2016 bei 140 €/MWh“14. Zum Vergleich: In den Niederlanden lag der LCOE zu diesem Zeitpunkt bereits bei 72 €/MWh und in Dänemark bei 64 €/MWh. Die ADEME betont, dass aufgrund der „Entfernung von der Küste“, der größeren „Wassertiefen“ und der anspruchsvolleren „Eigenschaften des Meeresgrunds“ in Frankreich bestimmte Bestandteile dieser Kosten nicht reduziert werden können. II.1.1. Erste Ausschreibung für Offshore-Windenergie (2011-2012) Diese Ausschreibung wurde 2011 veröffentlicht und sah ursprünglich ein Gesamtvolumen von 3.000 MW vor, das auf fünf Zonen verteilt wurde: Le Tréport, Fécamp, Courseulles-sur-Mer, Saint-Brieuc und Saint-Nazaire. Der Standort Le Tréport wurde bei dieser ersten Ausschreibung nicht zugeteilt und weshalb letztlich eine Gesamt- leistung von nur knapp 2.000 MW in vier Bereichen errichtet wird. Dies entspricht einer Investitionshöhe von 7 Milliarden Euro19. Die Gewinner dieser ersten Ausschreibung sowie die Eigenschaften ihrer Projekte sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Bewerbungen wurden nach drei Kriterien beurteilt: Industrielle und gesellschaftliche Qualität des Projektes (40%) Angebot Strombezugspreis (40%) Schutz der Meeresumwelt und deren Nutzung (20%) 18 Studie zur französischen Windenergiebranche: Bilanz, Ausblick und Strategie (auf Französisch), ADEME (Januar 2017 „Levelized Cost of Energy: Stromgestehungskosten). 19 Quelle : Französisches Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 7
Courseulles-sur-Mer Saint-Brieuc Fécamp Saint-Nazaire (Calvados) Éolien maritime Éolien maritime Ailes Marines France : Éolien maritime France Société du Projektträger France : Iberdrola, Eole-RES SA, France : Parc du banc de EDF EN, WPD, Enbridge CDC EDF EN, WPD, Enbridge Guérande : EDF EN, Enbridge Installierte 450 MW (2019) 496 MW (2019) 498 MW (2019) 480 MW (2019) Kapazität Anzahl der 75 62 83 80 Anlagen Kapazität pro An- 6 MW 8 MW 6 MW 6 MW lage GE 2019: Siemens Adwen 2017: GE 2019: Siemens GE 2019: Siemens Hersteller Gamesa Siemens Gamesa Gamesa Gamesa Fläche 50 km2 80 km2 67 km2 78 km2 Entfernung von der 10-16 km 17-30 km 13-22 km >12 km Küste Voraussichtliche 1,8 Mrd. € 2 Mrd. € rund 2 Mrd. € rund 2 Mrd. € Kosten Einspeisetarif 138,7 €/MWh 155 €/MWh 135,2 €/MWh 143,6 €/MWh Geplante Inbetrieb- 2022 2023 2022 2022 nahme der Anlage Parc éolien en mer du Éolien Offshore Saint Parc éolien en mer de Parc éolien en mer de Webseite Calvados Brieuc Fécamp Saint-Nazaire Tabelle 3: Übersicht der vier im Rahmen der ersten Ausschreibung von 2012 ausgewählten Projekte für Offshore-Windparks Quelle: MTES 2019 / Projekt-Webseiten / Europäische Kommission 2019, Darstellung DFBEW Klagen gegen die Projekte führten zu Verzögerungen des Baubeginns. so dass die Inbetriebnahme der Offshore-Wind- parks nun zwischen 2022 und 2023 vorgesehen ist.20 Der Oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hat am 7. Juni 2019 das Projekt von Saint-Nazaire genehmigt und Beschwerden von Umweltverbänden definitiv abgelehnt. Alle Genehmigun- gen, die für den Bau und Betrieb des Projekts erforderlich sind, sind nun gesichert. Für manche der anderen Windprojekte sind Klagen derzeit noch anhängig. II.1.2. Zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergie (2013-2014) Eine zweite Ausschreibung von März 2013 betraf Offshore-Windenergieanlagen im Meeresgebiet des französischen Fest- landes. Ihr Ziel war der Bau von rund 200 Windenergieanlagen vor den französischen Küsten mit einer installierten Gesamtkapazität von 1.000 MW. Diese Ausschreibungen führten zu Investitionskosten in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro21. Die am 7. Mai 2014 bezuschlagten Gewinner der zweiten Ausschreibung sowie die Eigenschaften ihrer Projekte sind in Tabelle 4 dargestellt. Die Bewerbungen wurden nach drei Kriterien beurteilt: Industrielle und gesellschaftliche Qualität des Projektes (40%) Angebot Strombezugspreis (40%) Schutz der Meeresumwelt und deren Nutzung (20%) 20 Quelle: Eoliennes en mer Dieppe Le Tréport (auf Französisch). 21 Quelle: französisches Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 8
Dieppe-Le Tréport Iles d’Yeu - Noirmoutier Projektträger Engie, EDP Renewables, Sumitomo Corpo- Engie, EDP Renewables, Sumitomo cor- ration, Banque des territoires poration, Banque des territoires Installierte Kapazität 496 MW 496 MW Anzahl der Anlagen 62 62 Kapazität pro Anlage 8 MW 8 MW Hersteller Adwen 2017: Siemens Gamesa Adwen 2017: Siemens Gamesa Fläche 91,5 km2 83 km2 11,7 Km von der Île d’Yeu, Entfernung von der Küste 15,5 km 16,5 km von Noirmoutier Voraussichtliche Kosten 2 Mrd. € 2 Mrd. € Einspeisetarif 131 €/MWh 137 €/MWh Inbetriebnahme der Anlage Inbetriebnahme: 2021 Inbetriebnahme: 2023 Webseite Éoliennes en mer Dieppe-Le-Tréport Éoliennes en mer Iles d’Yeu-Noirmoutier Tabelle 4: Übersicht der zwei im Rahmen der zweiten Ausschreibung von 2013 ausgewählten Projekte für Offshore-Windparks Quelle: MTES 2019 / Projekt-Webseiten / Europäische Kommission 2019, Darstellung DFBEW Die öffentlichen Konsultationen zu den Offshore-Windparkprojekten zwischen Dieppe und Le Tréport sowie zwi- schen der Île d’Yeu und Noirmoutier wurden am 24. April bzw. am 2. Mai 2015 eingeleitet. Die Konsultationen sollen die Anwohner informieren, um diese in die Lage zu versetzen, die Chancen des Projekts zu erörtern und sich an wichtigen Entscheidungen zum Projekt zu beteiligen. Am Standort Dieppe-Le Tréport wurden bestehende Risiken erfasst und ausgeräumt22. So wird die Fischerei „fort- gesetzt, aber reguliert, um die Sicherheit der Nutzer gewährleisten zu können19.“ Zudem wurde ein neues Bebau- ungsschema angenommen, das die Anordnung der Kabel und WEA innerhalb des Offshore-Windparks anpasst, um besser auf die Bedürfnisse der kommerziellen Fischerei einzugehen. Abbildung 2 zeigt die Veränderungen am Be- bauungsschema für das Offshore-Projekt am Standort Dieppe – Le Tréport. Bebauungsschema 2013 Bebauungsschema 2016 Abbildung 2: Entwicklung des Bebauungsschemas des Projekts Dieppe - Le Tréport Quelle: Projekt-Webseite Dieppe – Le Trépot 2016 22 Quelle: Eoliennes en mer Dieppe Le Tréport (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 9
Am 26. Februar 2019 erteilten die Präfekturen Seine-Maritime und Somme offiziell die Genehmigungen für das Offshore-Windpark-Projekt vor Dieppe-Le Tréport. Im März 2019 hat der Offshore-Windpark zwischen der Îles d’Yeu und Noirmoutier die letzte der zehn nötigen Genehmigungen erhalten. II.2. Die zwei neuen Ausschreibungen für Offshore-Windparks (2016) 2016 wurden von der für Energie zuständigen Ministerin Ségolène Royal zwei neue Ausschreibungen für Windpark- projekte vor den Küsten der Île d’Oléron und von Dünkirchen eingeleitet, bei denen das neue Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs zum Einsatz kommt. II.2.1. Vergabeverfahren für das Offshore-Windprojekt vor der Küste von Dünkirchen Am 9. Dezember 2016 leitete die Ministerin, in einem Bereich vor der Küste von Dünkirchen23 ein Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs für den Bau und den Betrieb eines Offshore-Windparks mit einer installierten Leis- tung von 250 bis 750 MW ein. Wie in den Bedingungen des Verfahrens vorgesehen, kann dabei der vorgeschlagene Ansiedlungsbereich im Laufe des Vergabeverfahrens des wettbewerblichen Dialogs verändert werden. Die Ausschreibungsunterlagen24 heben hervor, dass das Projekt „einen Beitrag zur regionalen wirtschaftlichen Entwicklung“ leisten muss und geht auf die am ausgewählten Standort bestehenden Herausforderungen in Bezug auf den Umweltschutz und die Sicherheit des Seeverkehrs ein: Der vorgeschlagene Standort liegt in der Nähe einer Verkehrstrennungsvorrichtung. Denn die Meerenge von Dünkirchen ist die am zweitstärksten befahrene Meerenge der Welt. Die Zone wird für die Fischerei und die Freizeitschifffahrt genutzt und auch die Seeschifffahrt soll innerhalb des Windparks genehmigt werden. Die Zone liegt in zwei „Natura-2000-Schutzgebieten im Meer“, die von erheblicher Bedeutung für die Ar- tenvielfalt sind. Auch mit Blick auf die Landesverteidigung und die Sicherheit des Seeverkehrs spielt die Zone eine we- sentliche Rolle: Sie liegt im Schutzbereich des Signalturms von Dünkirchen und im Koordinierungsgebiet des Kernkraftwerks Gravelines Die Ausschreibungsunterlagen umfassen zudem Angaben zur derzeit vom Risikostudien der französischen Ma- rine (Service Hydrographique et Océanographique de la Marine, SHOM) im Auftrag der französischen Generaldi- rektion für Energie und Klima (Direction générale de l'Energie et du Climat, DGEC) des MTES durchgeführten Risi- kostudien auf. Bewerber, die im Anschluss an das Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs als Gewinner ernannt werden, erhalten die Berechtigung, eine Betriebsgenehmigung entsprechend der im französischen Ener- giegesetzbuch vorgesehenen Bedingungen auszustellen und mit EDF einen Vertrag für die Direktvermarktung ab- zuschließen. Nach einer Phase der Vorauswahl Anfang 2017 und des wettbewerblichen Dialogs von Mai bis Dezember 2017, wurde am 19. Juni 2019 das Lastenheft für das Offshore-Windprojekt online gestellt. Im Lastenheft wird das Gebiet für die Ansiedlung des Offshore-Windprojekts präzisiert. 23 Pressemitteilung vom 23. November 2016 (auf Französisch). 24 Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen zum Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs Nr. 1/2016 bezüglich der Offs- hore-Windenergieanlagen in einem Bereich vor der Küste von Dünkirchen (Website der französischen Regulierungsbe- hörde für Energie) (auf Französisch). Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 10
Abbildung 3: Vorgesehene Meeresfläche für das Offshore-Windprojekt Dünkirchen Quelle: Lastenheft vom 15.11.2018 Am 14. Juni 2019 hat die französische Regierung die Ergebnisse der Ausschreibung für das geplante Offshore-Wind- projekt vor der Küste bei Dünkirchen bekannt gegeben. Projektträger Éoliennes en mer de Dunkerque: EDF, Innogy, Enbridge, Blauracke Installierte Kapazität etwa 600 MW Anzahl der Anlagen 45 Kapazität pro Anlage - Hersteller - Fläche - Entfernung von der Küste > 10 km Voraussichtliche Kosten - Inbetriebnahme der Anlage Inbetriebnahme: 2026 Tabelle 5: Übersicht zum ausgewählten Projekt für den Offshore-Windpark Dünkirchen Quelle: MTES 2019, Darstellung DFBEW In Folge der niedrigen Angebotspreise25 für die dritte Ausschreibung kündigte Minister de Rugy eine mögliche Erhö- hung der Ausschreibungsvolumina für Offshore-Wind auf 1 GW pro Jahr bis 2024 an. II.2.2. Vergabeverfahren für das Offshore-Windprojekt vor der Küste der Île d‘Oléron Am 23. November 2016 beauftragte die für Energie zuständige französische Ministerin den für den Atlantik zu- ständigen Seepräfekten, den Präfekten der Region Nouvelle Aquitaine und den Präfekten des Departements Cha- rente-Maritime mit der Fortsetzung der Anhörungen und der Festlegung eines Standorts für einen Offshore- Windpark in 15 Kilometern Entfernung von der Île d'Oléron 26. Eine Anhörungsphase mit dem Ziel der Voraus- wahl der Bewerber und der Veröffentlichung eines Lastenheftes wurde durchgeführt. 25 Siehe Zuschlagswerte der Ausschreibung in II.3 26 Siehe die Pressemitteilung vom 23. November 2016 (auf Französisch) Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 11
Die Ausschreibung für den Windpark vor der Küste Oléron wurde bisher noch nicht gestartet und zunächst im Ent- wurf der PPE II von 2019 nicht aufgenommen. Am 14. Juni 2019 gab der Minister François de Rugy bekannt, dass mit dem Start eines neuen Projekts vor der Insel Oléron mit einer zu bestimmenden Größe zwischen 500 und 1.000 MW zusätzliche Mengen an installierter Offshore-Windkapazität gebaut werden sollen. II.3. Zuschlagswerte der Ausschreibungen Im Jahr 2018 hat die französische Regierung die Tarife der Ausschreibungen für die sechs ersten Offshore-Windparks im Zeitraum 2012-2014 nachverhandelt. Die durchschnittlichen Tarife wurden von 20 ct/kWh auf rund 15 ct/kWh gesenkt. Dadurch spare die Regierung 15 Mrd Euro an öffentlichen Geldern und die öffentliche Förderung würde um 40% reduziert werden.27 Dem MTES zufolge waren die Tarife im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch und wurden schon seit langem festgelegt. Seitdem hat sich der Baubeginn der Windparks wegen Klagen verzö- gert. Das ESSOC-Gesetz vom 10. August 2018 ratifiziert die Neuverhandlung der Tarife.28 Im Juli 2019 genehmigte die Europäische Kommission die Förderung für die sechs Windparks der ersten und zweiten Ausschreibung. 29 Der Zu- schlagswert der Ausschreibung von Dünkirchen beläuft sich auf 4,4 ct/kWh. In seiner politischen Grundsatzerklärung im Juni 2019 unterstrich Premierminister Édouard Philippe, dass das Pro- jekt vor Dünkirchen zeige, dass die Kosten noch schneller sinken, wenn Projekte gut vorbereitet werden. Er wieder- holte zudem, dass das Tempo der zukünftigen Ausschreibungen auf ein Gigawatt pro Jahr erhöht werden würde.30 ct/kWh 25 21,7 Ursprünglicher 21,2 Zuschlagswert 20 15 Ø Zuschlagswert Nachverhandlung 2018 (rund -30 %) 10 5 4,4 0 1. Ausschreibung (2011) 2. Ausschreibung (2013) 3. Ausschreibung (2016) (Fécamp ; Courseulles ; Saint-Nazaire ; (Tréport ; Île d'Yeu/Noirmoutier) (Dunkerque) Saint-Brieuc) Abbildung 4: Zuschlagswerte der bisherigen Ausschreibungen für Offshore-Windprojekte in Frankreich Quelle: Frz. Energieregulierungsbehörde CRE 2019 / Frz. Rechnungshof 2018, Darstellung DFBEW 27 Siehe Rede von Emmanuel Macron, Cap Frehel, 20. Juni 2018 (Côtes d'Armor) / Chicheportiche 2018, Eolien en mer : Macron confirme les six parcs, un tarif de 150 €/MWh évoqué, Artikel Green Univers vom 20. Juni 2018, (Link). 28 Siehe Gesetz vom 10 August 2018 für einen Staat im Dienst einer vertrauenswürdigen Gesellschaft 29 Europäische Kommission, Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderung für sechs Offshore-Windparks in Frankreich, Pres- semitteilung vom 26. Juli 2019, (Link). 30 Siehe Politische Grundsatzerklärung, Edouard Philippe, Premier Minister, Mittwoch, den 12. Juni 2019 Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 12
III. Schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Schwimmende Windenergieanlagen könnten einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung ambitionierter Ausbau- ziele für Erneuerbare Energien leisten. Gerade die französische Küstenlinie bietet ideale Bedingungen für den Aus- bau dieser Technologie. Nachfolgend werden einige Zahlen zur Entwicklung der Branche sowie Informationen zu den ersten Pilotprojekten in Frankreich dargestellt. III.1. Zahlen zu den schwimmenden Windenergieanlagen Frankreich setzt bereits seit einigen Jahren auf den Ausbau schwimmender WEA und nimmt hier eine Vorreiter- rolle ein. Derzeit stellt sich jedoch noch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Projekte. Der französische Ver- band für erneuerbare Energien (Syndicat des Énergies Renouvelables, SER), geht davon aus, dass bis 2030 Projekte mit einer Gesamtleistung von 6 GW errichtet werden könnten. Auch der Verband FEE hält dieses Ziel für realistisch und nennt ein theoretisches technisches Potenzial von 140 GW. Die erste mehrjährige Programmplanung für Energie (PPE) gibt für die erneuerbaren Meeresenergien (Meeresströ- mungs-und schwimmende Windenergieanlagen) das Ziel der Inbetriebnahme von 100 MW bis 2023 und die Vergabe weiterer Projekte in Höhe von 2.000 MW vor. Dabei sollen insbesondere Ausschreibungen für kommerzi- ell betriebene Anlagen verstärkt werden (zu unterscheiden von Projektausschreibungen, bei denen es um technolo- gische Prototypen geht). Der Minister hat im Entwurf der PPE II Ausschreibungen für schwimmende WEA angekündigt: 2021: Ein Windpark in der Bretagne mit einer Leistung von 250 MW 2022: Ein Windpark im Mittelmeer mit einer Leistung von 250 MW Die erste errichtete Offshore-WEA Frankreichs, eine schwimmende WEA, wurde im Jahr 2018 in Betrieb genommen. Bei dieser schwimmenden Floatgen-Anlage handelt es sich um einen 2-MW-Prototyp des Forschungs- und Entwick- lungsprojektes OCEAGEN, der im Rahmen der Projektausschreibung von 2013 ausgewählt wurde.31 III.2. Projektausschreibungen für schwimmende Pilot-Windparks Eine erste Ausschreibung für schwimmende Pilot-Windprojekte (Appel à projets pour des fermes pilotes d’éoli- ennes flottantes, AAP_Eolflo)32 wurde am 5. August 2015 eröffnet und betrifft vier geeignete Standorte im Mittelmeer und vor der Küste der Bretagne. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen des französischen Programmes „In- vestitionen für die Zukunft“33. Die Ausschreibung sieht eine installierte Leistung von mindestens 5 MW pro Anlage vor. Vier Projekte wurden ausgewählt. Die beiden ersten Gewinner der Projektausschreibung wurden im Juli 2016 für die Standorte Groix (Bretagne) und Gruissan (Mittelmeer) bekannt gegeben. 31 Für einen chronologischen Überblick der zwischen 2009 und 2013 veröffentlichten Aufrufe zur Interessenbekundung: siehe die Veröffentlichung des DFBEW von Dezember 2015 32 Siehe hierzu die Unterlagen der Projektausschreibung (2015, aktualisiert im Januar 2016) (auf Französisch). 33 Beim Programm „Investitionen für die Zukunft“ handelt es sich um ein vom französischen Gesetz über den Nachtragshaushalt 2010 initiiertes staatliches Investitionsprogramm zur Beschleunigung der Energiewende. Das Programm wird vom französischen Generalkonsulat für Investitionen (Commissariat Général à l’Investissement, CGI) gesteuert. Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 13
Gruissan (Mittelmeer) Groix (Bretagne) Projektträger Consortium Eolmed (getragen von Quadran) Eolfi, CGN Europe Energy, CDC Installierte Kapazität 24,6 MW 24 MW Anzahl der Anlagen 4 4 Kapazität pro Anlage 6,2 MW 6 MW Senvion (Turbinen) Ideol und Bouygues Tra- GE (Turbinen), DCSN und Vinci Hersteller vaux publics (Damping Pool). (Schwimmer) Inbetriebnahme der Inbetriebnahme: 2021 Inbetriebnahme: 2021 Anlage Webseite Eolmed Éolienne Groix Belle-ile Tabelle 6: Übersicht zu den im Juli 2016 ausgewählten Projekten für schwimmende Offshore-Windprojekte Quelle: ADEME 2016, Darstellung DFBEW Im November 2016 wurden die beiden anderen Gewinner der Projektausschreibung für die Bereiche Faraman (Mittelmeer) und Leucate (Mittelmeer) bekannt gegeben: Faraman (Mittelmeer) Leucate (Mittelmeer) „Les éoliennes flottantes du golfe „Provence Grand Large“ (PGL), ge- du Lion“ (EFGL), getragen von En- Projektträger tragen von EDF Energies nouvelles (EN) gie, der Caisse des dépôts sowie von EDPR Installierte Kapazität 25 MW 25 MW Anzahl der Anlagen 3 4 Kapazität pro Anlage 8,4 MW 6,33 MW Senvion, Eiffage Métal, Principle Power Hersteller Siemens, SBM, IFP EN (Wind- float-Technologie) Inbetriebnahme der 2021 2021 Anlage Webseite Provence Grand large EFGL Tabelle 7: Übersicht zu den im November 2016 ausgewählten Projekten für schwimmende Windprojekte Quelle: ADEME 2016, Darstellung DFBEW Bei all diesen Projekten sollte die Pilotphase mindestens zwei Jahre dauern. Wenn sich die Pilot-Windpro- jekte unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als erfolgreich erweisen, wird mit Betriebs- dauern von 15 bis 20 Jahren geplant werden. Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 14
Abbildung 5: Übersicht zu den Ausbauzonen für Offshore-Windenergie und schwimmende Offshore-Windenergieanlagen Quelle: Windustry 2019, Darstellung DFBEW Offshore-Windenergie und schwimmende Windenergieanlagen in Frankreich Stand Juli 2019 15
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