Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks 204-041

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Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks 204-041
204-041
              DGUV Information 204-041

              Erweiterte Erste Hilfe
              in ­Windenergieanlagen
              und -parks

Januar 2021
Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks 204-041
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung
in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen
eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage
allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Grundsatzfragen der Ersten Hilfe, Fachbereich Erste Hilfe der DGUV

Ausgabe: Januar 2021

DGUV Information 204-041
zu beziehen bei Ihrem zuständigen ­Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p204041

© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch
auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis
Titel: © Zacharias/stock.adobe.com; Abb. 1: © D. Hory, BG Klinikum Hamburg;
Abb. 2–4: © DGUV
Erweiterte Erste Hilfe in
Windenergieanlagen und -parks

DGUV Information 204-041 Januar 2021
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                         Seite
Vorbemerkungen................................................................................................................ 5

Einleitung............................................................................................................................... 6

Anwendungsbereich........................................................................................................ 7

Rechtliche Rahmenbedingungen............................................................................. 7

Gefährdungsbeurteilung............................................................................................... 8

Notruf, Telekonsultation und ­weitere ­Rettungskette.................................... 10

Individuelle Eignung und arbeits­medizinische Vorsorge........................... 10

Erste-Hilfe- und Rettungs-Personal ........................................................................ 11

Erste-Hilfe-Material und Ausrüstungen................................................................ 12

Organisatorische Maßnahmen.................................................................................. 13

Anlage 1
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)............................. 14

Anlage 2
Telekonsultation................................................................................................................. 20

Anlage 3
Erste-Hilfe-Räume in Offshore-Windparks ........................................................... 23

Anlage 4
Notfallmedikation in Offshore-Windparks............................................................ 24

Anlage 5
Erste-Hilfe-Schulungen nach den Vorgaben der Global
Wind Organisation (GWO) – Vergleichbarkeit und Anerkennung............. 27

Anlage 6
Gestaltungsbeispiele für Teilnahmebescheinigungen.................................. 28
Vorbemerkungen

Bei der Erarbeitung der ehemaligen Fachinformation         •   Der Inhalt und die Lernziele des regelmäßigen
­(Ausgabe 12/2016) haben viele Vertreter betroffener           Refresher-Trainings wurden detaillierter beschrieben;
 Unternehmen sowie beteiligter Fachorganisationen und      •   Der Wiederholungsturnus des Refresher-Trainings
 Arbeitsschutzinstitutionen mitgewirkt. Auf dieser Basis       beträgt 2 Jahre; die jährlichen Wiederholungen mit
 wurde für die jetzige Ausgabe der Text überwiegend            jeweils halber Kursdauer werden aus organisatorisch-
 ­redaktionell überarbeitet und teilweise inhaltlich zu        abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr
  folgenden ­Punkten ergänzt:                                  empfohlen;
  • Unter Einbeziehung spezieller Risiken bei der          •   Darlegung von Vergleichbarkeit und Anerkennungs-
     Gefährdungsbeurteilung in entlegenen inländischen         möglichkeit von nationalen Erste-Hilfe-Kursen und
     ­On­shore-Windenergieanlagen und auch bei Einsätzen       ­Erste-Hilfe-Kursen nach den Vorgaben der Global Wind
      auf ­Onshore-Windenergieanlagen im Ausland;               Organisation (GWO), um auch den internationalen
  • Die Kursdauer für die Weiterbildung (add-on-­Modul)         ­Einsatz von in Deutschland weitergebildeten EH-WE
      zu Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE) wurde von             zu ermöglichen.
      20 Unterrichtseinheiten (UE) auf 18 UE reduziert;
      die Kursdauer pro Tag beträgt 9 UE;

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Einleitung

Im Zuge der Energiewende in Deutschland haben On- und         In Notfallsituationen können Verletzten/Erkrankten wie
Offshore-Windenergieanlagen (WEA) an Bedeutung ge-            auch Ersthelfern und Ersthelferinnen extreme körperliche
wonnen. Offshore-Windparks wurden in der Nord- und            Anstrengungen abverlangt werden und außergewöhn­
Ostsee in Betrieb genommen. Auch Onshore-Anlagen              lichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser aus-
stehen manchmal in weit entlegenen Regionen und kön-          gesetzt sein. Die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines
nen dann die Unternehmen vor ungewöhnliche Heraus­            Rettungsdienstes liegt wegen der Weitläufigkeit und er-
forderungen hinsichtlich Arbeitsschutz und Notfall-           heblicher Entfernungen gerade in Offshore- Windparks
vorsorge stellen. Die Beschäftigten werden in WEA mit         zwischen 60 und 90 Minuten und kann sich infolge
spezifischen Arbeitsbedingungen konfrontiert.                 schlechter Wetterbedingungen auch noch deutlich ver­
                                                              längern. In dieser ungewöhnlich großen Zeitspanne müs-
Offshore-Windparks befinden sich bis zu 125 km von der        sen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, die einer
Küste entfernt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone        besonderen ­Qualifizierung der Ersthelfenden bedürfen.
(AWZ). Ebenso können Onshore-Windparks nicht selten in
weit entlegenen ländlichen Regionen liegen und sind so-       Die Unternehmensleitungen haben die Organisation der
mit für Rettungsdienste schlecht erreichbar. Tätigkeiten in   Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr entsprechend den
Windparks, z. B. auf WEA oder Umspannplattformen, sind        Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilungen verant-
mit erheblichen körperlichen Anstrengungen, Tätigkeiten       wortlich zu regeln. In Abstimmung mit den Einrichtungen
in großen Höhen, räumliche Enge, Expositionen gegenüber       des öffentlichen Rettungsdienstes, Rettungsorganisatio-
Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienste verbunden.         nen und Krankenhäusern müssen auch Notfallrettung und
                                                              ­medizinische Versorgung gewährleistet sein.

6
Anwendungsbereich

Die Ausführungen in dieser DGUV-Information gelten, wie        ­Onshore-Windparks oder WEA hochrisikoreiche Tätigkei-
bereits in den Vorgängerfassungen dargelegt, vorrangig         ten ausgeübt werden, ist durch Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten in Offshore-Windparks. Es können jedoch        abzuklären, ob konkret unter diesen Bedingungen er-
auch für Onshore-WEA in Deutschland in evtl. vorhande-         weiterte Erste Hilfe Maßnahmen sinnvoll oder nötig sind.
nen und begründeten Einzelfällen Anleihen aus dem hier         Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn beim Einsatz
beschriebenen Konzept der Erweiterten Ersten Hilfe ge-          von Personal auf WEA im Ausland eine erhöhte Erste-­
macht werden. Ob im Notfall die grundlegend geforderte          Hilfe-Qualifikation nötig ist – wie sie hier beschrieben
betriebliche Erste Hilfe ausreichend ist oder aber erweiter-    oder durch andere internationale Standards geregelt bzw.
te Erste Hilfe Maßnahmen durch besser qualifizierte Be-         das beauftragende Unternehmen gefordert wird.
schäftigte mit Zusatzausrüstung und externer Unterstüt-
zung notwendig wären, ist durch jeweils betriebs- oder         Die folgenden Empfehlungen für die Sicherstellung der
tätigkeits-spezifische Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.       Ersten Hilfe in Windenergie-Parks oder WEA soll den Leitun-
Im Kapitel „Gefährdungsbeurteilung“ finden sich gera-          gen der Unternehmen Hilfestellung bei der erforderlichen
de für Offshore-Windparks viele Aspekte und Bewertun-          Planung und Umsetzung von Maßnahmen unter diesen
gen. Doch auch wenn beispielsweise in weit ­entlegenen         ­be­sonderen Arbeits- und Rahmenbedingungen geben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt in vollem Umfang        auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu
im Bereich der On- und Offshore-Windenergieanlagen ein-        rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich
schließlich der hierauf fußenden Verordnungen, z. B. Be-       ­werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbil-
triebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Gefahrstoff-      dung zum Ersthelfer gemäß Absatz 2 sind, hat der Unter-
verordnung (GefStoffV).                                        nehmer für die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbil-
                                                               dung zu sorgen.“
Ferner gelten für Unternehmen und Versicherte die ent-
sprechenden Unfallverhütungsvorschriften im Zuständig-         Der zuständige Unfallversicherungsträger trägt gemäß
keitsbereich der jeweiligen Unfallversicherungsträger,         § 23 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) die Lehrgangsgebüh-
insbesondere die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prä-        ren der Aus- und Fortbildungen der betrieblichen Erst-
vention“, welche auch die Erste Hilfe im Betrieb regelt.       helfer und Ersthelferinnen. Das betroffene Unternehmen
                                                               übernimmt die Kosten für zusätzlich notwendige Aus- und
Gemäß § 26 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prä-       Fortbildung und insbesondere für die Weiterbildung zum
vention“ gilt: „Ist nach Art des Betriebes, ­insbesondere      Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE).

                                                                                                                            7
Gefährdungsbeurteilung

Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen zur Sicher-         ­ mspannplattform, sowie in Onshore-Windparks auf weit
                                                                 U
stellung der Ersten Hilfe ist die gesetzlich vorgeschriebe-      entfernten, schlecht erreichbaren WEAn bei Arbeiten mit
ne Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz; § 3          hohem Unfall-Gefährdungspotential.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“), die in
der Verantwortung der Unternehmensleitung liegt. Dabei           Gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Be-
müssen speziell in Offshore-Windparks und bei Wind­              triebsarzt oder die Betriebsärztin bei der Gefährdungsbe-
energieanlagen die ggf. weit entlegenen Standorte, das           urteilung und der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Auftreten widriger Wetterbedingungen und die Weitläu-            einzubeziehen. Diese beraten die betroffenen Unterneh-
figkeit der Windparks sowie die häufig langen Rettungs­          men zu Inhalten und Umfang der erforderlichen Ersthel-
zeiten im Notfall berücksichtigt werden.                         fer- Weiterbildung und zur Auswahl der geeigneten Erste-­
                                                                 Hilfe-Ausbildungsstellen.
Tätigkeiten in Windparks bergen aufgrund der speziellen
Risiken und Rahmenbedingungen erhöhte Unfall- und                Hinweise:
Gesundheitsgefahren. Besondere Bedingungen wie der               Hinweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurtei-
Aufenthalt der Beschäftigten 24/7 in Offshore-Windparks          lung enthalten die Technische Regel für Betriebssicher-
oder spezielle Tätigkeiten, wie z. B. Taucharbeiten, bedür-      heit „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische
fen einer besonderen Gefährdungsbeurteilung und ent-             Bewertung“ (TRBS 1111), die Technische Regel für Arbeits-
sprechender Maßnahmen.                                           stätten ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ und können
                                                                 der DGUV Information 203-007 „Windenergieanlagen“ in
Rettung, die im städtischen Raum meist nur kurze Zeit            jeweils aktueller Fassung entnommen werden.
erfordert, kann im Windenergiebereich einen deutlich
längeren Zeitraum bedeuten, den es zu überbrücken gilt.          Maßnahmen können aufgrund einer Gefährdungsbeurtei-
Diese spezifischen Rahmenbedingungen müssen in die               lung, beispielsweise in Offshore-Windparks entsprechend
personellen, materiellen und organisatorischen Planun-           der folgenden Tabelle 1, abgeleitet werden. Betriebsspe-
gen der Notfallmaßnahmen einfließen. Durch entspre-              zifische Besonderheiten müssen aber zwingend berück-
chende Maßnahmen sind im Rahmen des Möglichen und                sichtigt werden. Die Verantwortung liegt bei der Leitung
der Verhältnismäßigkeit diese signifikanten Nachteile zu         des Unternehmens. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Ab-
minimieren. Außerdem müssen auch die unterschiedli-              stimmung mit allen Beteiligten, insbesondere Betriebs-
chen Gefährdungen beachtet werden, die beispielswei-             arzt oder -ärztin, Sicherheitsfachkraft und Arbeitnehmer-
se während der Bauphase oder der reinen Betriebspha-             vertretung, erfolgt. Dieses schließt bezüglich Erste Hilfe die
se auftreten. Gleiches gilt auch für mögliche Notfallorte,       externen Stellen, wie beauftragte (betriebliche) Rettungs-
z. B. in Offshore-Windparks auf einer WEA oder einer             dienste, Notfallleitstellen und Telenotarzt-Zentralen ein.

Abb. 1     Offshore-Windpark: Errichter- und Versorgungsschiffe, Plattform, WEA

8
Gefährdungsbeurteilung

Tabelle 1 Exemplarische Maßnahmen aufgrund des Risikos und der Personenzahl in Offshore-Windparks
           (die empfohlene Zahl der EH-WE ergibt sich aus den Hinweisen auf Seite 11)

                                                                                                                       Notärztliche
                hoch
                                                                                                                       ­Ausstattung
                 z.B.           Mobiler Rettungs-   Mobiler Rettungs-     Rettungsdienst­    Rettungsdienst­
                                                                                                                    Notarzt/-ärztin im
         (Rück-)Bauarbeiten         rucksack            rucksack            ausstattung        ausstattung
                                                                                                                           OWP
         Großkomponenten-            EH-WE               EH-WE            RettPers/NotSan    RettPers/NotSan
                                                                                                                    (insbesondere bei
               tausch           Telekonsultation    Telekonsultation      Telekonsultation   Telekonsultation
                                                                                                                    besonders Gefahr­
           Neuinstallation
                                                                                                                   geneigte Tätigkeiten)

              erhöht
                z.B.            Mobiler Rettungs-   Mobiler Rettungs-    Mobiler Rettungs-   Rettungsdienst­         Rettungsdienst­
           Rotorarbeiten            rucksack            rucksack             rucksack          ausstattung             ausstattung
         Arbeiten in großer          EH-WE               EH-WE                EH-WE          RettPers/NotSan         RettPers/NotSan
               Höhe             Telekonsultation    Telekonsultation     Telekonsultation    Telekonsultation        Telekonsultation
         Kranarbeiten, AuS
Risiko

               mittel
                z.B.            Mobiler Rettungs-   Mobiler Rettungs-    Mobiler Rettungs-   Rettungsdienst­         Rettungsdienst­
          geplante Service-         rucksack            rucksack             rucksack          ausstattung             ausstattung
              arbeiten               EH-WE               EH-WE                EH-WE          RettPers/NotSan         RettPers/NotSan
            Maintenance         Telekonsultation    Telekonsultation     Telekonsultation    Telekonsultation        Telekonsultation
              Montage

               gering
                 z.B.           Mobiler Rettungs-   Mobiler Rettungs-    Mobiler Rettungs-   Mobiler Rettungs-       Rettungsdienst­
              normale               rucksack            rucksack             rucksack            rucksack              ausstattung
          ­Kontrollarbeiten          EH-WE               EH-WE                EH-WE               EH-WE              RettPers/NotSan
            Betriebsüber­       Telekonsultation    Telekonsultation     Telekonsultation    Telekonsultation        Telekonsultation
              wachung

                                        ≤3               4–10                  11–24             25–100                   > 100

                                                           Offshore tätige Personen

Abkürzungen:
RettPers: rettungsdienstliches Fachpersonal;
AuS: Arbeiten unter Spannung
NotSan: Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen
EH-WE: Ersthelfende-Windenergie

                                                                                                                                           9
Notruf, Telekonsultation und
­weitere ­Rettungskette

Gemäß § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat         Nach § 24 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prä-
die Leitung des Unternehmens dafür zu sorgen, dass im       vention“ hat das Unternehmen für einen sachgerechten
Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieb-    Transport zu sorgen, der im Einzelfall auch staatliche
lichen Stellen eingerichtet sind, insbesondere den Berei-   Ressourcen einschließt. Auf dem Festland stehen für den
chen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung,     sachkundigen Transport in der Regel die Einrichtungen
Rettung und Brandbekämpfung.                                des öffentlichen Rettungsdienstes zur Verfügung, auf die
                                                            das Unternehmen zurückgreifen kann. Im Offshore-Be-
Jeder Mitarbeitende muss jederzeit und an jedem Arbeits-    reich sowie in entlegenen Onshore-Bereichen können
platz einen Notruf absetzen können. Vor Beginn der Arbei-   ­diese Möglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt sein.
ten muss sichergestellt sein, dass ein Notruf abgesetzt
und weitere Maßnahmen eingeleitet werden können.            Weitere Erläuterungen finden sich in Anlage 2:
Rettungs- und Hilfskräfte (betriebseigene oder externe)     ­Telekonsultation.
müssen den Notfallort im Einsatzfall so schnell erreichen
und betreten können, dass eine rechtzeitige medizinische
­Versorgung erfolgen kann.

Individuelle Eignung und arbeits­
medizinische Vorsorge

Als primäre Präventionsmaßnahmen sind arbeitsmedi-          Grundsätzlich zeigt die Auswertung der Verletzungs­
zinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen für die        muster der bisher erfassten Unfälle im Offshore-­Bereich
Beschäftigten in On- und Offshore-Windparks von der         keine signifikanten Unterschiede zum Onshore-­Bereich.
Unternehmensleitung durchführen zu lassen, soweit           Der gravierende Unterschied besteht generell bei
diese arbeitsschutzrechtlich vorgegeben sind. Denn          Offshore-­Einsätzen aber eventuell auch bei entlegenen
vermeidbare Notfälle mit eventuellen Folgeschäden bei       Onshore-WEA insbesondere in dem längeren „therapie-
gesundheitlichen Einschränkungen der Beschäftigten          freien Intervall“ (bis zum Eintreffen von externer medizini-
selbst sind ebenso zu reduzieren wie Risiken für Erst­      scher Hilfe), das überbrückt werden muss. Dies soll neben
helfende und das Rettungspersonal.                          betrieblichen Ersthelfenden durch mehr und besser aus-
                                                            gebildete Ersthelfende, „Ersthelfende-Wind­energie“
                                                            ­(EH-WE), sowie rettungsdienstliches Fachpersonal in den
                                                             betroffenen WEA erreicht werden.

10
Erste-Hilfe- und Rettungs-Personal

Betriebliche Ersthelfer oder Ersthelferinnen                  Spezifische Aus- und Fortbildungsstandards für die Erst-
                                                              helferin-Windenergie oder den Ersthelfer-Windenergie
Auf Grund der besonderen, oben geschilderten erhöh-           enthält Anlage 1. Dort sind ein auf On- und Offshore-Ein-
ten Risiken in Windparks sollen dort alle Beschäftigten       satzfälle abgestimmtes Ausbildungskonzept (Inhalt und
als Ersthelfende gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 oder nach       Umfang der Lehrgänge) sowie Empfehlungen für die Aus-
anderen vergleichbaren beruflichen Qualifikationen aus-       wahl geeigneter Ausbildungsstellen aufgeführt.
gebildet sein.
                                                              Ersthelfende-Windenergie sollten in folgender Anzahl zur
Die Ersthelfer oder die Ersthelferinnen im Betrieb sind       Verfügung stehen:
ausgebildete Laien, die als Erste am Ort des Geschehens       • In Kleingruppen (z. B. Wartungstrupp auf Windenergie-
geeignete Maßnahmen ergreifen, um akute Gefahren für             anlagen mit bis zu 3 Personen) immer 2 EH-WE
Leben und Gesundheit abzuwenden.                              • Bei Gruppen mit mehr als 3 Personen sollten min-
                                                                 destens zwei EH-WE pro 10 Personen anwesend sein
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer oder zur             ­(Quote: 2 EH-WE für je 10 Beschäftigte).
­betrieblichen Ersthelferin erfolgt in einem mindestens
 9 Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 45 Minuten)
 ­umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Regelmäßige Fort­         Rettungsdienstliches Fachpersonal für Windparks
  bildungskurse sind mindestens alle 2 Jahre im Umfang
  von 9 UE erforderlich.                                      Bei Anwesenheit vieler Beschäftigter, z. B. auf Umspann-
                                                              bzw. Wohnplattformen auf See (siehe Tabelle 1), oder
                                                              besonders hohem Risiko an Land sollte darüber hinaus
Ersthelfende-Windenergie (EH-WE)                              ­höher qualifiziertes rettungsdienstliches Fachpersonal
                                                               zur Ersten Hilfe anwesend sein, z. B. examiniertes ret-
Darüber hinaus sollte ein Teil der Ersthelfer oder Ersthel-   tungsdienstliches Fachpersonal wie Notfallsanitäter oder
ferinnen zu „Ersthelfenden-Windenergie“ weitergebildet        -sanitäterin, ggf. mit entsprechenden Kenntnissen für den
werden. Diese sollen durch eine entsprechende, zusätz-        Offshore-Bereich. Dieses Personal steht unter einer ärzt-
liche Weiterbildung in die Lage versetzt werden, vor Ort in   lichen Leitung und soll in ein medizinisches Qualitäts-
der längeren Warte- bzw. Überbrückungszeit bei Notfällen      management eingebunden sein. Es wird empfohlen, in
in Windparks, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wei-      Abhängigkeit der betriebsspezifischen Gefährdungsbe-
terführende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.              urteilung rettungsdienstliches Fachpersonal bzw. einen
                                                              Notfallsanitäter oder eine Notfallsanitäterin einzusetzen.
Diese erweiterte Erste-Hilfe-Kompetenz des „Ersthelfenden-­   Dieses Personal kann nicht nur bei Arbeitsunfällen, son-
Windenergie“, welche auf den Inhalten des Erste-Hilfe-Lehr-   dern auch bei der Notfallbetreuung von akuten Erkran-
gangs zum Ersthelfer im Betrieb (s. o.) aufbaut, beruht auf    kungsfällen, z. B. auf Offshore-Plattformen mitwirken.
• zusätzlicher Erste-Hilfe-Weiterbildung (mit 18 UE),
• ergänzter Ausrüstung zur Anwendung von erweiterten          Zur Abgabe bzw. Verabreichung von Medikamenten nach
   Erste-Hilfe-Maßnahmen und                                  Anweisung durch den Telenotarzt oder der Telenotärz-
• der Anwendung von Telekonsultation.                         tin finden sich nähere Erläuterungen in der Anlage 4:
                                                              ­Notfallmedikation in Offshore-Windparks.
Regelmäßige Refresher-Trainings in Zeitabständen von
zwei Jahren mit situationsgerechten Übungen gewähr-           Zur Aufrechterhaltung der praktischen Kompetenz des
leisten ein schnelles und zielgerichtetes Handeln auch im     eingesetzten rettungsdienstlichen Fachpersonals wie Not-
­Falle selten auftretender Notfälle.                          fallsanitäter oder -sanitäterinnen im Notfall ist dringend
                                                              anzuraten, dass diese Personen im Wechsel Dienstzei-
Die für Arbeiten in Windparks notwendigen sicherheits-        ten in Windparks und Einsatzzeiten im landgebundenen
technischen Zusatzausbildungen sind auch Vorausset-           ­Rettungsdienst leisten.
zungen dafür, dass dort Ersthelfer und Ersthelferinnen
bzw. Ersthelfende-Windenergie tätig werden dürfen.

                                                                                                                       11
Erste-Hilfe-Material und Ausrüstungen

Hierbei ist nach personen- bzw. teambezogener Ausrüs-          Stationäre Zusatzausrüstung auf Wind­
tung des Erste-Hilfe-Personals und dem Vorhalten von           energieanlagen
Ausstattungs-Material vor Ort zu unterscheiden, z. B. in
Windenergieanlagen oder auf Plattformen.                       Über den Inhalt des Betriebsverbandkastens nach
                                                               DIN 13157 hinausgehend sollte folgendes ergänzt werden:
                                                               1. Schienungsmaterial
Teambezogene Zusatzausrüstung für Ersthelfen-                  2. Material zur HWS-Immobilisation
de-Windenergie                                                 3. Ggf. Höhenrettungstrage (falls nicht teambezogen)
                                                                  ggf. unter Berücksichtigung enger Räume
Zur erweiterten Ersten Hilfe in WEA zählt neben der            4. Decke
Weiter­bildung von Ersthelfern oder Ersthelferinnen auch       5. Aktiv wärmende Decke
folgende erweiterte Ausrüstung mit Erste-Hilfe-Material:
1. Augenspülflüssigkeit (geschlossenes, gebrauchsferti-        Eine eventuelle weitere Ausstattung mit Erste-Hilfe-Ma-
   ges System)                                                 terial hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, bedarf
2. Automatisierter Elektrischer Defibrillator – AED, spritz-   spezieller Weiterbildung bzw. Übung und ist mit Betriebs-
   wassergeschützt mit EKG-Anzeige und Übertragungs-           arzt oder -ärztin, Notfallleitstelle und Rettungskräften ab-
   möglichkeit zum/zur Telenotarzt/-ärztin                     zustimmen. Sie hat u. a. Einfluss auf die Organisation der
3. Beatmungsbeutel incl. Zubehör, Guedeltubus, ­Pocket         Rettungskette und die einzubindende Telekonsultation.
   Mask, optional supraglottische Atemwegshilfen z.B.
   Larynxtuben oder Larynxmasken (Ausstattung in
   der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes,           Ausstattung auf Umspann- oder Wohnplattformen
   ­möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt)
4. Ausrüstung für Telekonsultation                             Neben einem Erste-Hilfe-Raum (siehe Anlage 3: Erste-­
5. Pulsoximeter                                                Hilfe-Räume) hängt das zusätzliche Vorhalten von wei-
6. Tourniquet                                                  terem Erste-Hilfe-Material und Notfall-Ausrüstung sowie
7. Notfallmedikamente, insbesondere Schmerzmittel in           von Arzneimitteln (z. B. im Erste-Hilfe-Raum der Plattform)
    Windparks (hierzu nähere Ausführungen in Anlage 4:         von den jeweiligen Offshore-Windpark spezifischen Ge-
    Notfallmedikation in Offshore-Windparks)                   gebenheiten ab. Nähere Erläuterungen finden sich in der
8. Geeignete Rettungssysteme für die Rettung aus Höhen         ­Anlage 4: Notfallmedikation in Offshore-Windparks.
    unter Berücksichtigung enger Räume (können team-
    bezogen, z. B. beim Übersteigen vom Transportschiff,
    mitgeführt werden)                                         Ausrüstung auf ggf. beteiligten Seefahrzeugen

                                                               Die Erste-Hilfe-Ausstattung und -Ausrüstung auf Schiffen
                                                               ist bereits durch die „Bekanntmachung des Standes der
                                                               medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt“ ge-
                                                               regelt. Diese Ausrüstung ist zum Beispiel beim Transport
                                                               des Offshore-Personals mit Schiffen oder beim Einsatz
                                                               von größeren Errichterschiffen zu berücksichtigen bzw. an
                                                               die Gegebenheiten anzupassen.

12
Organisatorische Maßnahmen

Der zu erstellende betriebliche Alarmplan muss u.a. Anga-      Die enge Abstimmung unter allen Beteiligten ist zwingend
ben über die Meldewege und Meldemittel sowie die Not-          notwendig. Abbildung 2 verdeutlicht dies beispielhaft für
rufnummer und die Reihenfolge von zu benachrichtigen-          Offshore-Windparks. Das betroffene Unternehmen muss
den Stellen enthalten. Die entsprechenden Meldemittel          insbesondere den Rettungsdienst, die Notfallleitstelle,
(z. B. Mobiltelefon, Funknotruf) müssen funktionssicher        das Rettungsfachpersonal und den Telenotarzt oder die
vorgehalten werden. Siehe hierzu auch Anlage 2: Telekon-       Telenotärztin über Zuständigkeiten und die notwendige
sultation.                                                     gegenseitige Abstimmung informieren. Die Telekonsulta-
                                                               tion und die ­Koordination des Einsatzes von Helikoptern
Für den Notfall sind erforderliche Maßnahmen mit allen         oder anderen Transportmitteln, Notarzt und allen erforder-
für den Windpark zuständigen inner- und außerbetrieb-          lichen Rettungskräften erfolgt durch die Notfall-Leitstelle.
lichen Stellen abzustimmen und die Informationen den           Dies gilt auch für den Fall, dass ein externer Dienstleis-
Rettungskräften zugänglich zu machen. Die Beschäftigten        ter diese Aufgaben übernommen hat. Die Rettungskette
sind hinsichtlich der besonderen Anforderungen an Not-         muss im Notfall reibungslos und un­verzüglich funktionie-
ruf und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen.                      ren. Gemeinsame Rettungs- bzw. Notfall-Übungen sind
                                                               deshalb dringend anzuraten.

                                                                profess. Rettung
        RettPers                       Professionelle           Notfallmedizin       externer Rettungs-
        NotSan                         Erste Hilfe                                   dienst mit Notarzt

                                                                Koordination
       Ersthelfende                    Erweiterte               Telekonsultation     externe/betriebliche Notfall-
       WE                              Erste Hilfe                                   Leitstelle mit Telenotarzt

                                                                Organisation
        Betriebliche                   Betriebliche             Erste Hilfe          Unternehmen
        Ersthelfende                   Erste Hilfe                                   Betriebsarzt

                                                                      Gefährdungsbeurteilung

                       Offshore-Windpark                     Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer

Abb. 2	Organisation der Erweiterten Erste Hilfe und Rettung am Beispiel von Offshore-Windparks –
        Mitwirkende Akteure und deren Abstimmung und Koordination.
           Abkürzungen
           RettPers: Rettungsdienstliches Fachpersonal
           NotSan: Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen
           WE: Windenergie

                                                                                                                         13
Anlage 1
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

1.1    Anforderungen an Ausbildungsstellen                    Lehrgangseinrichtungen
                                                              Da die Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie die
Lehrkräfte                                                    Erste-Hilfe-Grundausbildung als Basis/Voraussetzung er-
Zur qualifizierten Ausbildung in den On- und Off-             fordert, muss die Ausbildungsstelle die QSEH-Zertifizie-
shore-spezifischen Maßnahmen der erweiterten Ersten           rung besitzen.
Hilfe ­benötigen die Lehrkräfte folgende Qualifikation:
                                                              Das Szenario-basierte Training (in einer den Windanlagen
Pädagogische Qualifikation                                    vergleichbaren Umgebung, ggf. an einem Offshore-Wind-
Ausbildung zur Lehrkraft Erste Hilfe entsprechend             park-Arbeitsplatz) vermittelt Praxisnähe. Beispielsweise
DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für          sind folgende WEA-spezifische Rahmenbedingungen zu
die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“.                berücksichtigen:
                                                              • beengte Räumlichkeiten, Durchstiege, hochgelegene
Medizinisch-fachliche Qualifikation                              Außenanlagen etc. (z. B. WEA-Bauteile oder vergleich-
• aktive rettungsdienstliche Tätigkeit                           bare Verhältnisse)
• Ausbildungsniveau:                                          • Bedingungen wie Anlagenbewuchs, Regennässe,
  –– rettungsdienstliches Fachpersonal (z. B. Notfall­           Schnee, Reif- und Eisbildung, Kälte oder Hitze, Wind/
     sanitäter) oder                                             Sturm etc. auf Außenanlagen
  –– Kompetenznachweis in der vorklinischen Notfall­
     versorgung (z. B. Krankenwagenbesatzung),                Zusätzliche Demonstrations- und Übungsmaterialien
     z. B. als Rettungssanitäter oder First Responder         Erforderliches Material, das über die ­vorgeschriebene
     (z. B. Feuerwehr)                                        Ausstattung des regulären Erste-Hilfe-Kurses (nach
  –– jeweils unter Supervision des kursverantwortlichen       DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für
     Arztes                                                   die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“) hinausgeht:
                                                              1. AED mit EKG-Anzeige und Übertragungsmöglichkeit
Weitere Qualifikationen                                           (zu Notfall-Leitstelle/Telenotarzt)
• Erfahrung in der Planung und Durchführung von Szena-        2. Beatmungsbeutel incl. Zubehör, Guedeltubus, Pocket
  rio-basierten Trainings                                         Mask, optional supraglottische Atemwegshilfen (wie
• Kenntnisse der on- und offshore-spezifischen Verhält-           z. B. Larynxtuben oder Larynxmasken, Ausstattung in
  nisse (Umwelt, Anlagen, Rettungskonzepte)                       der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes,
• Praktische Erfahrung nach Schulung in der Verwendung            ­möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt)
  hier speziell ergänzter Erste-Hilfe-Ausrüstung, z. B. von   3. Ausrüstung für Telekonsultation
  Tourniquets, supraglottischen Atemwegshilfen                4. Pulsoximeter
• Kenntnisse und Erfahrung in Nutzung der Tele­               5. Tourniquet
  konsultation                                                6. Augenspülflüssigkeit
                                                              7. Schmerzmittel (wirkstofffreie Übungsmuster)
Beispielhaft vermitteln Grundkurse zu Arbeitsschutzthe-       8. Schienungsmaterial
men in Windparks diverser Anbieter dem Ausbilder oder         9. Material zur HWS-Immobilisation, ggf. Höhenrettungs-
der Ausbilderin die nötigen theoretischen und prakti-              trage
schen Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstungen          10. Aktiv wärmende Decke
(PSA), Rettung und sonstige on- bzw. offshore-spezifische     11. Übungsphantom für Beatmung, AED-Anwendung,
Aspekte. Bereits in anderen Zusammenhängen erworbe-                ­Immobilisation
ne Kenntnisse (z. B. Ausbildung im Bereich Höhenrettung)      12. geeignete Medien (z. B. Filme).
können bei entsprechenden Lehrinhalten als gleichwertig
angesehen werden.                                             Bei Teilnehmer- und Teilnehmerinnenübungen sowie Aus-
                                                              bilder- und Ausbilderinnen-demonstrationen sollte nach
                                                              Abstimmung des Unternehmens mit der Erste-Hilfe-Aus-
                                                              bildungsstelle (bauart-) gleiches Erste-Hilfe-Material,
                                                              wie es unternehmensspezifisch auf den On- bzw. Offsho-
                                                              re-Anlagen vorgehalten wird, verwendet werden.
14
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

Sonstiges                                                      Wenn die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin
Jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin ist eine Teil-         bzw. die Fortbildung des Ersthelfers oder der Ersthelferin
nahmebescheinigung auszuhändigen (siehe Anlage 6).             im Betrieb (9 UE) nicht länger als ein halbes Jahr zurück-
Die Bescheinigung über die Weiterbildung zum Ersthelfer-       liegt, kann die Weiterbildung mit 18 UE (add-on-Anteil) an
oder zur Ersthelferin-Windenergie darf jeweils nur erteilt     2 Tagen (z. B. mit 2 × 9 UE) komplettiert werden (getrennte
werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen            Kursform).
hat, dass der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die erfor-
derlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.                 Gesamtlernziel:
                                                               Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin soll nach Abschluss
Da die Weiterbildungsmaßnahme bei einer nach                   der On- bzw. Offshore-spezifischen Weiterbildung und der
DGUV Vorschrift 1 ermächtigten Stelle durchgeführt wird,       regelmäßigen Refresher-Trainings befähigt sein, unter be-
kann zusätzlich eine Bescheinigung über eine Erste-Hil-        sonderer Beachtung des Eigenschutzes lebensrettende
fe-Aus- bzw. -Fortbildung (9 UE) ausgehändigt werden.          Sofortmaßnahmen und erweiterte Erste Hilfe mit zusätz-
                                                               licher notfallmedizinischer Ausrüstung und Telekonsulta-
Die Weiterbildung zum Ersthelfer- oder zur Ersthelfe-          tion im On- bzw. Offshore-Bereich durchzuführen.
rin-Windenergie kann auch in der betriebsinternen Ver-
kehrssprache (z. B. Englisch) erfolgen. Die Zahl der Teil-     Eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis ist für die
nehmer/-innen ist auf maximal 12 Personen pro Kurs zu          Lehrgänge notwendig, wobei die Vermittlung praktischer
begrenzen. Das Verhältnis Ausbilder/Ausbilderin zu Teil-       Fertigkeiten im Vordergrund stehen muss. Die theoreti-
nehmern/Teilnehmerinnen sollte                                 sche Vermittlung der grundlegenden anatomischen und
• für die theoretischen Inhalte mindestens 1 zu 12 und         pathophysiologischen Kenntnisse wird nicht in einem
• für die praktischen Inhalte mindestens 2 zu 12 sein.         ­gesonderten Kapitel gelehrt, sondern in die einzelnen
                                                                Themenblöcke integriert.

1.2    Inhalt und Umfang des Weiterbildungs­
       lehrgangs                                               Lernziele, theoretische und praktische Inhalte

Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung           Die folgenden 9 Kapitel umfassen 18 UE.
zum Ersthelfer- oder zur Ersthelferin-Windenergie ist die
bereits erfolgte oder in den Kurs integrierte Absolvierung     Sie stellen in der getrennten Kursform den „2-Tages-add on“-
einer betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung. Auf     Anteil mit den höherqualifizierenden Inhalten der
Basis der Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten (UE);       ­„erweiterten Ersten Hilfe“ dar.
siehe auch Seite 11) beinhaltet das Weiterbildungs-
modul zusätzliche 18 UE („add-on Anteil“). Vergleichbare       Nur zusammen mit den weiteren 9 UE Aus- oder Fortbil-
externe Ausbildungen zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin      dung zum betrieblichen Ersthelfer, die entweder schon
können anerkannt werden (siehe Anlage 5).                      durchlaufen oder noch zusätzlich ab­solviert werden müs-
                                                               sen, kann die Qualifizierung zum ­EH-WE erreicht werden.
Die 18 Weiterbildungs-UE können nach einem Erste-Hil-
fe-Lehrgang (mit mind. 9 EU) oder einer Erste-Hilfe-Fortbil-   Lernziele und Inhalte für die kombinierte 3-Tages-Kurs-
dung gesondert absolviert (zusammen also mind. 27 UE,          form, also mindestens 27 UE, sind aufeinander abge-
getrennte Kursform) oder                                       stimmt. Ein Muster-Curriculum für einen solchen Kombi-
aufeinander abgestimmt, gemeinsam an insgesamt                 kurs ist unter www.dguv.de/fb-erstehilfe zu finden.
3 ­Tagen (kombinierte Kursform,
z. B. 2 × 9 UE und 1 × 9 UE = 27 EU) durchgeführt werden.

                                                                                                                             15
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

1.	Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen,                    2. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen (1 UE)
    Rettung im On- bzw. Offshore-Bereich (3 UE)                              Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
In dieser Unterrichtseinheit lernen die Teilnehmer und                       Teilnehmerinnen
Teilnehmerinnen                                                            • eine Vitalzeichenkontrolle (C-ABCDE-Schema)
• die Besonderheiten von medizinischen Notfällen im                           d
                                                                              ­ urchführen,
    On- bzw. Offshore-Bereich,                                             • den Unfallhergang erfassen und (Erkrankungs-)
• die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituationen,                        Symptome erkennen sowie
• adäquate organisatorische Maßnahmen in Kenntnis                          • die Funktion und den Aussagewert eines Puls­oximeters
    der Möglichkeiten der Rettungskette in Windenergie­                       einschätzen.
    Anlagen/Parks,
• psychologische Aspekte (Kollegen und Kolleginnen,                        Praktische Inhalte
    ­Alleinsein, fachfremdes Fachgebiet) sowie                             • Durchführung einer Vitalzeichenkontrolle
• das Prinzip der Telekonsultation kennen.                                   ­(C-ABCDE-Schema) (TÜ)
                                                                           • Handhabung des Pulsoximeters (TÜ)
Nach dieser Unterrichtung können der Teilnehmer und die
Teilnehmerin                                                               3.	Störungen von Bewusstsein, Atmung und
• den richtigen Notruf absetzen,                                               ­Kreislauf (5 UE)
• Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen,                                     Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
• für die Rettung Verunglückter aus dem unmittelbaren                      Teilnehmerinnen
   Gefahrenbereich zum nächst sicheren Ort sorgen,                         • Akute Herz/Kreislauf- Erkrankungen (Herzinfarkt,
• im Team eindeutig und klar kommunizieren sowie                                Schlaganfall) erkennen und angepasste Erste-Hil-
• Telekonsultation nutzen.                                                      fe-Maßnahmen durchführen.
                                                                           • Schockzustände erkennen und geeignete Maßnahmen
Praktische Inhalte                                                              treffen.
• Fertigkeiten zur Unterstützung professioneller                           • Gefahren durch Hängetrauma erkennen und entspre-
  Rettungs­kräfte (TÜ1)                                                         chende Maßnahmen ergreifen.
• Einweisung in Telekonsultation und Übungen unter                         • Eine Reanimation nach aktuellen Empfehlungen der
  Nutzung von Kommunikationsmitteln sowie Durch­                                European Resuscitation Council (ERC) unter Zuhilfe­
  führung von Erste-Hilfe-Maßnahmen per Telekonsul­                             nahme von AED und Beatmungshilfen (Guedeltubus,
  tation (TÜ)                                                                   Pocket Mask oder Beatmungsbeutel incl. Zubehör,
                                                                                ­optional supraglottische Atemwegshilfen z.B. Larynx-
                                                                               tubus oder Larynxmaske - optionale Ausstattung in der
                                                                                 Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes, mög-
                                                                                 lichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt) durchführen.

                                                                           Praktische Inhalte
                                                                           • Nutzung der Telekonsultation bei Anzeichen/Symp-
                                                                             tomen von Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlag­
                                                                             anfall und generell bei Verschlechterung (TÜ)
                                                                           • Stabile Seitenlage (TÜ)
                                                                           • Atemerleichternde Lagerung (AD2)

1    (TÜ) Teilnehmerübungen: Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von allen Teilnehmern und Teil-
     nehmerinnen bis zur ­sicheren Beherrschung (insbesondere durch zielgruppenorientierte Fallbeispiele) unter Einbeziehung der psychologischen
     Betreuung geübt. Die Maßnahmen sollen grundsätzlich im Gesamtablauf ggf. unter Einbeziehung der Telekonsultation geübt werden.
2    (AD) Ausbilderdemonstration: Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie ggf. von einzelnen Teilnehmenden geübt.

16
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

•   Reanimation unter Einbeziehung des AED                 6. Thermische Schäden (1 UE)
    ­(2-Helfer-Methode) (TÜ)                               Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
•    Lagerung beim Hängetrauma (AD),                       Teilnehmerinnen
•    Platzieren des Guedeltubus (TÜ),                      • Hitzeschäden erkennen und versorgen
•    Übung zur Beutel-Masken-Beatmung (TÜ),                • Kälteschäden, insbesondere die Stadien und ­Gefahren
•    Übung zur Mund-Masken-Beatmung (Pocket-Mask)             der Hypothermie erkennen und entsprechende
     (TÜ),                                                    ­Maßnahmen durchführen
•    optional Platzieren der supraglottischen Atemwegs­
     hilfen, z. B. des Larynxtubus oder Larynxmaske (TÜ)   Praktische Inhalte
                                                           • Maßnahmen zum Wärmeerhalt (AD)
4. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen (2 UE)                • Anwendung einer ­aktiv wärmenden Decke (AD)
Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und        • Kühlung bei Hitzeerschöpfung/Hitzschlag (AD)
Teilnehmerinnen
• eine orientierende strukturierte Untersuchung des        7. Augenverletzungen (0,5 UE)
   Patienten von Kopf bis Fuß in Anlehnung an die Emp-     Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmenden
   fehlung International Trauma Life Support (ITLS)        • Verletzung der Augen erkennen und entsprechende
   d
   ­ urchführen,                                              Maßnahmen ergreifen.
• Immobilisierungsmaßnahmen durchführen sowie
• eine achsengerechte schmerzlindernde Lagerung            Praktische Inhalte
   ­ausführen.                                             • Demonstration Verband und Anwendung einer
                                                             ­Augenspülflasche (AD)
Praktische Inhalte
• Ganzkörperliche Untersuchung „bodycheck“ unter           8. Schmerzbekämpfung (0,5 UE)
  ­Einbeziehung der Telekonsultation (TÜ)                  Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
• Übung mit Schienungs- und Ruhigstellungsmaterial,        Teilnehmerinnen
   ggf. Höhenrettungstrage (TÜ)                            • die Schmerzintensität einschätzen,
• Lagerung bei Schädel-Hirn-Trauma (AD)                    • den Anwendungsalgorithmus zur Schmerzbekämpfung
                                                              beherrschen und
5.	Allgemeine Wundversorgung und bedrohliche              • die Wirkweise von Notfallmedikamenten situations­
    ­Blutungen (1,5 UE)                                       gerecht beurteilen.
Vertiefung des Themenbereiches aus der Grund­
ausbildung betriebliche Erste Hilfe mit                    Praktische Inhalte
erweiterten Maßnahmen.                                     Anwendungsalgorithmus:
                                                           • Numerische Ratingskala für Schmerzen anwenden,
Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmer       • nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung nach dem
und Teilnehmerinnen                                          Stufenschema durchführen,
• die Blutstillung nach einem vorgegebenen Algorithmus     • Anwendungsvoraussetzungen für medikamentöse
  durchführen.                                               Schmerzbehandlung mit dem Telenotarzt oder der Tele-
                                                             notärztin abklären und ggf. durchführen (TÜ).
Praktische Inhalte
• Blutstillung in Form eines Algorithmus-orientierten      Praktische Inhalte sollen nach betriebsärztlichem Wunsch
  ­Vorgehens (TÜ) durch                                    ergänzt werden.
• Druckverband (TÜ)
• Handhabung des Tourniquets (TÜ)                          9. Szenario-basiertes Training (3,5 UE)
                                                           Teilnehmerübung in einer den Windenergieanlagen ver-
                                                           gleichbaren Umgebung, ggf. an einem WEA-Arbeitsplatz

                                                                                                                        17
Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

1.3     Regelmäßige Refresher-Trainings                      Nach dieser Unterrichtung können der Teilnehmer und
                                                             die Teilnehmerin
Diese sollen in der Regel alle zwei Jahre in einem Umfang    • den richtigen Notruf absetzen,
von mindestens 9 UE mit Windenergiepark-spezifischen         • Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen,
Inhalten stattfinden und möglichst mit der zusätzlichen      • für die Rettung Verunglückter aus dem unmittelbaren
EH-Fortbildung (9 UE) abgestimmt sein. Hierbei soll ein         Gefahrenbereich zum nächst sicheren Ort sorgen,
praxisnahes, szenariobasiertes Training (überwiegend TÜ)     • im Team eindeutig und klar kommunizieren sowie
im Vordergrund stehen.                                       • Telekonsultation nutzen.

Da die Fortbildung für betriebliche Ersthelfende ebenfalls   Praktische Inhalte werden im Rahmen des Szenario-­
im Turnus von zwei Jahren erfolgen muss, bestehen für die    basierten Trainings (Kap. 7) geübt.
Durchführung des Refresher-Trainings zwei Möglichkeiten:
• Kombination mit der Erste-Hilfe-Fortbildung für betrieb-   2. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen (1 UE)
  liche Ersthelfende, das heißt zusammen 18 UE an zwei       Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
  aufeinanderfolgenden Tagen mit inhaltlicher Verzah-        Teilnehmerinnen
  nung beider Kursinhalte (kombinierte Kursform).            • eine Vitalzeichenkontrolle (C-ABCDE-Schema)
  Ein Muster-Curriculum für einen Kombikurs ist unter           ­durchführen,
  www.dguv.de/fb-erstehilfe abrufbar.                        • den Unfallhergang erfassen und (Erkrankungs-)
• Separate Durchführung der regulären Erste-Hilfe-Fort-          Symptome erkennen sowie
  bildung (9 UE) (nicht länger als 6 Monate zurücklie-       • die Funktion und den Aussagewert eines Pulsoximeters
  gend) und der windspezifischen -Trainingsinhalte               einschätzen.
  (9 UE). In der folgenden Beschreibung der ­Lerninhalte
  für einen Refresher-Kurs sind nur die windenergie-­        Praktische Inhalte
  spezifischen Inhalte als „add-on-Kurs“ (9 UE) be­          • Handhabung des Pulsoximeters (TÜ)
  schrieben (getrennte Kursform).
                                                             3. Störungen von Atmung und Kreislauf (3 UE)
Weitere betriebsinterne Schulungen bzw. Übungen              Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
mit möglichst realitätsnahen Szenarien, ggf. an einem        Teilnehmerinnen
WEA-Arbeitsplatz, werden angeraten.                          • Herzinfarkt, Schlaganfall, Schockzustände erkennen
                                                                und geeignete Maßnahmen treffen,
                                                             • Gefahren durch Hängetrauma erkennen und ent­
Lernziele, theoretische und praktische Inhalte                  sprechende Maßnahmen ergreifen,
                                                             • eine Reanimation nach aktuellen Empfehlungen der
1. 	Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/­Notfällen,       European Resuscitation Council (ERC) unter Zuhilfe­
     Rettung im On- bzw. Offshore- Bereich (0,5 UE)             nahme von AED und Beatmungshilfen (Guedeltubus,
In dieser Unterrichtseinheit lernen die Teilnehmer und          Pocket Mask oder Beatmungsbeutel incl. Zubehör,
Teilnehmerinnen                                              • optional supraglottische Atemwegshilfen z.B. Larynx-
• die Besonderheiten von medizinischen Notfällen im             tubus oder Larynxmaske, (Ausstattung in der Verant-
     On- bzw. Offshore-Bereich,                                 wortung des zuständigen Betriebsarztes, möglichst in
• adäquate organisatorische Maßnahmen in Kenntnis               Rücksprache mit dem Telenotarzt) durchführen.
     der Möglichkeiten der Rettungskette in Windenergie­
     Anlagen/Parks,                                          Praktische Inhalte
• psychologische Aspekte (Kollegen und Kolleginnen,          • Atemerleichternde Lagerung (AD)
     ­Alleinsein, fachfremdes Fachgebiet) sowie              • Lagerung beim Hängetrauma (AD)
• das Prinzip der Telekonsultation kennen.                   • Platzieren des Guedeltubus (TÜ)
                                                             • Übung zur Beutel-Masken- Beatmung (TÜ)
                                                             • Übung zur Mund-Masken-Beatmung (Pocket-Mask) (TÜ)

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Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

•   optional Platzieren der supraglottischen Atemwegs­    6. Thermische Schäden (0,5 UE)
    hilfen, z. B. des Larynxtubus oder Larynxmaske (TÜ)   Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und
•   Reanimation unter Einbeziehung des AED (2-Helfer-­    Teilnehmerinnen
    Methode) (TÜ)                                         • Hitzeschäden erkennen und versorgen
                                                          • Kälteschäden, insbesondere die Stadien und Gefahren
4. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen (1 UE)                  der Hypothermie erkennen und entsprechende Maß-
Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und          nahmen durchführen
Teilnehmerinnen
• eine orientierende strukturierte Untersuchung des       Praktische Inhalte
   ­Verletzten von Kopf bis Fuß in Anlehnung an die Em­   • Maßnahmen zum Wärmeerhalt (AD)
    pfehlung International Trauma Life Support (ITLS)     • Anwendung einer aktiv wärmenden Decke (AD)
    durch­führen,                                         • Kühlung bei Hitzeerschöpfung/Hitzschlag (AD)
• Immobilisierungsmaßnahmen durchführen sowie
• eine achsengerechte schmerzlindernde Lagerung           7. Szenario-basiertes Training (2 UE)
    ­ausführen.                                           Teilnehmerübung in einer den Windenergieanlagen ver-
                                                          gleichbaren Umgebung, ggf. an einem WEA-Arbeitsplatz
Praktische Inhalte
• Ganzkörperliche Untersuchung „bodycheck“ unter Ein-
  beziehung der Telekonsultation (TÜ)
• Übung mit ­Schienungs- und Ruhigstellungsmaterial,
  ggf. ­Höhenrettungstrage (TÜ)
• Lagerung bei Schädel-Hirn-Trauma (AD)

5. Bedrohliche Blutungen (1 UE)
Vertiefung des Themenbereiches aus der Grund­
ausbildung betriebliche Erste Hilfe mit erweiterten
­Maßnahmen.

Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmer
und Teilnehmerinnen
• die Blutstillung nach einem vorgegebenen Algorithmus
  durchführen.

Praktische Inhalte
• Blutstillung durch Druckverband (TÜ)
• Blutstillung durch Handhabung des Tourniquets (TÜ)
• Blutstillung in Form eines Algorithmus-orientierten
  ­Vorgehens (TÜ)

                                                                                                                      19
Anlage 2
Telekonsultation

Der Begriff „Telekonsultation“ bezeichnet im Zusammen-          Nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kennt-
hang mit der Erste-Hilfe-Leistung in erster Linie eine tele-    nis nehmen können. Neben dem Datenschutz muss auch
notärztliche Beratung, Unterstützung und Betreuung des          die ärztliche Schweigepflicht respektiert werden. Diese
Ersthelfers oder der Ersthelferin (Abbildung 3). Telekon-       Schweigepflicht gilt auch für Helfer, die medizinische In-
sultation zielt auf eine qualitative Verbesserung der Ers-      formationen vom Patienten oder Telenotarzt erhalten. Es
ten Hilfe durch den Ersthelfer oder die Ersthelferin und im     muss sichergestellt werden, dass Befunde und Behand-
Falle der Ersthelfenden-Windenergie zusätzlich auch auf         lungsmaßnahmen dokumentiert und an die Weiterbe­
eine Erweiterung der Bandbreite möglicher Maßnahmen             handelnden übergeben werden.
ab. In diesem Sinne ist Telekonsultation als ein ergänzen-
des Strukturelement des vorhandenen betrieblichen Ret-          Die Telekonsultation muss durch einen Facharzt/ -ärztin
tungswesens zum Erreichen einer qualitativ hochwertigen         aus einem notfallmedizinisch relevanten Fachgebiet mit
Patientenversorgung zu verstehen.                               Zusatzbezeichnung Notfallmedizin durchgeführt werden.
                                                                Diese Person muss zudem eine ausreichende Erfahrung
Im Hinblick auf den Ersthelfer oder die Ersthelferin bzw.       als Notarzt/ -ärztin besitzen, aktiv und regelmäßig am
den Ersthelfer-Windenergie oder die Ersthelferin-Wind-          Rettungsdienst teilnehmen, eine qualifizierte Schulung
energie ist grundsätzlich deren Laienstatus zu berücksich-      in telemedizinischen Prozessen inklusive einer speziellen
tigen. Telekonsultationen, entsprechend der Begriffser-         Kommunikationsunterweisung absolviert haben und in die
läuterung in der 1. Zeile dieses Kapitels, sind bei Notfällen   betriebs- sowie rettungsspezifischen Rahmenbedingun-
und ohne Verzögerung sonstiger erforderlicher Schritte          gen des Windparks eingewiesen sein. Die Einbindung in
wie der unverzüglichen Zuführung medizinisch qualifizier-       ein medizinisches Qualitätsmanagement wird empfohlen.
ter Hilfe angezeigt und sinnvoll.
                                                                Die Telekonsultation gliedert sich dabei im Wesentlichen
Unabdingbare Voraussetzung für die Telekonsultation ist         in folgende Bestandteile:
das Vorhandensein einer adäquaten Informations- und             • Unterstützung des Ersthelfers oder der Ersthelferin
Kommunikationstechnik (IKT). Die Zuverlässigkeit und Ro-           bzw. des Ersthelfers- oder der Ersthelferin-Windenergie
bustheit der eingesetzten IKT ist neben der technischen            bei der Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
und organisatorischen Gewährleistung des Datenschutzes          • Diagnose und Indikationsstellung medizinischer
und der Datensicherheit sicherzustellen. Die Verfügbar-            Maßnahmen
keit einer bidirektionalen, zuverlässigen Audioübertragung      • Überwachung und Begleitung der Maßnahmen
(z. B. Sprechfunk-, Satelliten-, IP- oder Handytelefonie) ist   • Individuelle, auch psychologische Unterstützung des
häufig nicht ausreichend. Die Möglichkeit zur Übertragung          Ersthelfers oder der Ersthelferin bzw. des Ersthelfers-
von Fotos an den konsultierten Arzt oder Ärztin und die            oder der Ersthelferin-Windenergie
Verfügbarkeit einer verlässlichen, zumindest unidirektiona-     • Dokumentation und Auswertung
len Videoübertragung in Echtzeit ist deshalb als Standard
anzusehen, so dass der konsultierte Arzt oder die Ärztin        Die Telekonsultation sollte über eine zentrale Notfall-
sowohl eine Patienteninspektion vornehmen kann als              nummer einer geeigneten Einrichtung, z. B. einer Telenot-
auch über das Geschehen vor Ort informiert ist. Die Einbe-      arztzentrale oder Notfallleitstelle, aus erfolgen. Folgen-
ziehung medizintechnischer Geräte zur Übertragung und           de grundlegende Anforderungen an die Einrichtung sind
Überwachung von Vitaldaten ist für den Notfallmediziner         ­dabei zu erfüllen:
oder die -medizinerin eine wesentliche Grundlage für die         • Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten (unverzügliche
Entscheidung über nötige Maßnahmen. Insofern sind vom              Reaktion bei Anforderung der Telekonsultation)
Betreiber die technischen Voraussetzungen (Ton, Bild, Vi-        • Sicherstellung der Kommunikation zu allen an der
tal-daten) für Telekonsultation zu schaffen, die als Voraus-       ­Rettung beteiligten Einheiten und Institutionen (zur
setzung für die Tätigkeit der Ersthelfenden Windenergie mit         luft- und/oder wassergebundenen Rettungseinheit, zur
seiner zusätzlichen EH- und IT-Ausstattung notwendig sind.          Notfallleitstelle, zur Betriebsleitstelle, zum aufnehmen-
Eine nachweisbare Einweisung aller Nutzer in die Anwen-             den Krankenhaus, ...)
dung der informations- und kommunikationstechnischen             • Zugriff auf aktuellste Diagnose- oder Behandlungsalgo-
sowie der medizintechnischen Geräte ist vorzunehmen.                rithmen bzw. Verfahrensanweisungen in digitaler Form

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