ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
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ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Ausbildung Bäderpersonal zurückliegt, absolviert haben. • Ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen (wird die Tätig- keit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen). • Einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder Passes einreichen. • Die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 80 %. Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Landesregierung Salz- burg und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann Badeaufsicht Ausbildung – ÖNORM S1150 Inhalte: Die Badeaufsicht ist für die • Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflä- chengewässern und Kleinbadeteichen • sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen ver- antwortlich Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unter- ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die lagen mit: Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) • Rettungsschwimmer-Helferschein Mit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die • Einzahlungsnachweis des Kurses Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderperso- nal. • Amtlicher Lichtbildausweis Ihr Nutzen: Sie erwerben den vom Land Salzburg geforderten Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis die Vollständigkeit Ihrer Nachweis zum Badewart und Badeaufsicht. Unterlagen gewährleistet ist. Inhalte: Die ÖNORM S1150 gliedert die Ausbildung in ihre Sollten Sie einen Nachweis erst später erlangen, dürfen Sie unterschiedlichen Berechtigungen. Aufgrund einer normativen trotzdem zur Prüfung antreten. Änderung vom 1.8.2013 wurden die Ausbildungsinhalte und Zeiten entsprechend angepasst. Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu- diert. • + Ausbildung für Badeaufsicht* (21 LE) • + Saunawart (18 LE) WICHTIGE INFORMATION: • + Badewart für Kleinbecken (30 LE) Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter • + Badewart für Großbecken* (48 LE) von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM • + Bädertechniker (41LE) EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, • + Bademeister (73LE) qualifizierten Person erfolgen. Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- • + Rettungsschwimmer Helferschein (16+*4=20 LE) regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann • + Erste-Hilfe-Kurs (16 LE) Dauer: 21 Lehreinheiten Zielgruppe: Bäderbetreiber und deren verantwortliche Mit- Ihre Investition: € 360,– einschließlich Arbeitsunterlagen arbeiter im Bereich der Betreuung, Wartung und Aufsicht von Badeanlagen. Auch für Heil-, Wannen- und Kurbäder ist diese Ort: Salzburg Norm verpflichtend. VA-Nr. Datum Zeit Voraussetzung: Mo 8.30 – 16.00, • Die Teilnehmer müssen schwimmen können (für Badeauf- 41641011 4.10. – 8.10.2021 Di 8.30 – 12.10, sicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbade- Fr 13.30 – 18.00 teiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der Österrei- chischen Wasserrettung verpflichtend). • Sie müssen einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs oder einen 8-stündigen Auffrischungskurs, der nicht mehr als fünf Jahre wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Saunawart Ausbildung – ÖNORM S1150 Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen Inhalte: Der Saunawart ist für die Betriebsführung der Sauna- mit: Anlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig. • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) • Einzahlungsnachweis des Kurses Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: • Amtlicher Lichtbildausweis. Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter- lagen mit: Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständigen • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später er- • Einzahlungsnachweis des Kurses langen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Badeaufsicht antreten. • Amtlicher Lichtbildausweis. Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständi- im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß gen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung zum Saunawart an- Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen. treten. Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu- Hinweis: Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 60,– ist im Kurs- diert. preis inkludiert. Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann Dauer: 30 Lehreinheiten Dauer: 18 Lehreinheiten Ihre Investition: € 420,– einschließlich Arbeitsunterlagen Ihre Investition: € 360,– einschließlich Arbeitsunterlagen Ort: Salzburg Ort: Salzburg VA-Nr. Datum Zeit VA-Nr. Datum Zeit Mo, Di 8.30 – 16.30, Mo 8.30 – 13.30, 41643011 4.10. – 7.10.2021 Mi 8.30 – 17.10, 41642011 4.10. – 6.10.2021 Di 8.30 – 16.30, Do 11.00 – 14.00 Mi 8.30 – 14.00 Badewart für Großbadeanlagen Badewart für Kleinbadeanlagen mit Saunawart – ÖNORM S1150 mit Saunawart - ÖNORM S1150 Als Großbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Becken- größe, deren Wasseroberfläche über 130 qm beträgt, definiert. Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen ist für • die Badeaufsicht und • die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Großbecken und • einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichti- gung der technischen, ökonomischen, hygienischen und si- cherheitsrelevanten Aspekte zuständig. Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter- lagen mit: • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) • Rettungsschwimmer-Helferschein • Einzahlungsnachweis des Kurses Als Kleinbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengrö- • Amtlicher Lichtbildausweis. ße, deren Wasseroberfläche 130 qm nicht übersteigt, definiert. Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollstän- Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Kleinbadeanlagen ist für digen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst • die Badeaufsicht und später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Bade- aufsicht antreten. • die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Kleinbecken zuständig Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen. wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu- Bademeister Ausbildung – ÖNORM S1150 diert. Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- Inhalte: regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann 1. Woche Dauer: 43 Lehreinheiten • Ausbildungsinhalte und Abschluss Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen inklusive Saunawart Ihre Investition: € 790,– einschließlich Arbeitsunterlagen Ort: Salzburg 2. Woche VA-Nr. Datum Zeit • Bäderhygiene und Betriebsführung Mo, Di 8.30 – 16.30, • Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW 41644011 4.10. - 8.10.2021 Mi 8.30 – 17.30, • Betriebsmanagement Do 8.00 – 17.00, Fr 8.30 – 18.00 • Badewasseraufbereitung - Praktikum • Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness Bädertechniker Ausbildung – • Sicherheit - Vertiefung ÖNORM S1150 • Haustechnik - Grundlagen Ihr Nutzen: Der Bädertechniker ist eine qualifizierte Person, die Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasser- Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen Aufbereitungsanlagen, zuständig ist. Das technische Schwimm- mit: badpersonal steht nicht im direkten Kundenkontakt. • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) Inhalte: • Rettungsschwimmer-Helferschein Die Kursinhalte sind gemäß der ÖNORM S 1150 konzipiert und • Nachweis über Absolvierung der Ausbildung zum Badewart umfassen folgende Schwerpunkte: für Klein- und Großanlagen inklusive • Saunawart gemäß der ÖNORM (wird in der 1. Kurswoche • Bäderhygiene und Betriebsführung absolviert) • Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW • Praxisnachweis über 12 Monate als Badewart oder Bäder- • Betriebsmanagement techniker • Badewasseraufbereitung - Praktikum • Einzahlungsnachweis des Kurses • Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness • Amtlicher Lichtbildausweis • Sicherheit - Vertiefung • Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständi- • Haustechnik - Grundlagen gen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für den Ba- Voraussetzung: demeister antreten. • Mindestalter 18 Jahre • 80% Anwesenheitspflicht Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu- diert. Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- Wenn Sie bereits den Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann gemäß der ÖNORM S1150 absolviert haben, erhalten Sie eine Dauer: 41 Lehreinheiten zeitliche und monetäre Anrechnung. Ihre Investition: € 840,– einschließlich Arbeitsunterlagen Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes- regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann Ort: Salzburg Dauer: 73 Lehreinheiten Ihre Investition: € 1.150,– einschließlich Arbeitsunterlagen VA-Nr. Datum Zeit siehe Lehrplan unter Ort: Salzburg 41647011 4.10 – 14.10.2021 www.wifisalzburg.at/ baedertechniker VA-Nr. Datum Zeit 41648011 4.10. – 14.10.2021 Mo-Fr 8.30 – 17.00/18.00 wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Rettungsschwimmer-Helferschein Giftsachkundekurs für Chlorgas Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Salzburger Was- gem. GiftV 2000 serrettung. Inhalte: Für Badeaufsicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbadeteiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der • Anwenderschutz Österreichischen Wasserrettung verpflichtend zu absolvieren. • Toxikologie Ihr Nutzen: Erwerb des Rettungsschwimmer-Helferscheins. • Physik/Chemie • Theorie Inhalte: • Gesetze • 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit • Infoquellen • 100 m Schwimmen in Überkleidern • Exkursion und praktische Übungen. • 15 m Streckentauchen Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung und Wartung • Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen einer Badeanlage sowohl im kommunalen als auch im Hotel-, eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minu- Wellness- oder anderweitigen Privatbereich betraut sind und ten dementsprechend mit Chlor hantieren müssen. • Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchver- Seminarleiter: Vortragende der Salzburger Landesregierung such (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m) • Paketsprung aus 2-3 m Höhe Dauer: 20 Lehreinheiten • Je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Ihre Investition: € 420,– einschließlich Arbeitsunterlagen Achsel- und Fesselgriff • 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person Ort: Salzburg • Praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung VA-Nr. Datum Zeit von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser 41624011 8.11. – 9.11.2021 Mo, Di 8.00 – 18.00 • Kenntnis der Rettungsgeräte • Kenntnis der Selbstrettung • Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung • Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens. Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind. Voraussetzung: Vollendetes 13. Lebensjahr. Hinweis: Der Rettungsschwimmer-Helferschein ist direkt bei der Salzburger Wasserrettung anzumelden: Dauer: 16 Lehreinheiten Ort: Hallenbad, Rif bei Salzburg Ansprechpartner: Schwimmlehrer Peter Lackinger, Tel.: 0676 42 31 910, Homepage: www.wasserrettung-salzburg-stadt.at Seminarleiter: Salzburger Wasserrettung, Peter Lackinger Ihre Investition: € 60,– einschließlich Arbeitsunterlagen Ihre Investition: € 60,- einschließlich Arbeitsunterlagen wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
WIFI Fördertipps Förderungen für Privatzahler BILDUNGSSCHECK DES LANDES SALZBURG STEUERVORTEILE DURCH WEITERBILDUNG Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiter- Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten bildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im ver- vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben ange- wandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. wendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater. berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Die Förderung wird in https://www.bmf.gv.at Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderober- grenzen: AUSBILDUNG FINANZIEREN MIT BILDUNGSKREDIT Bildungsdarlehen einer Bank ermöglichen die Finanzierung angestreb- • 50 % der Kurskosten, max. € 1.000,– ter Höherqualifikationen. Ein Bildungsdarlehen deckt die Kosten ab, die • Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können. Kursbeginns: 50 % der Kurskosten, max. € 1.300,– • Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des ZINSENLOSE TEILZAHLUNG Kursbeginns mit der Pflichtschule als Zahlen Sie in Raten, ganz ohne Mehrkosten. Voraussetzung: höchstem Abschluss: 80 % der Kurskosten, max. € 2.000,– Der Kurs dauert länger als 2 Monate und die letzte Rate wird • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, spätestens vor Kursende bezahlt. Werkmeister oder Befähigungsprüfung Rufen Sie uns an: T 0662 8888-411 | wifisalzburg.at (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmer- prüfung: 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,– • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,– AUS- UND WEITERBILDUNGSBEIHILFEN • Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann Pflegefachassistenz, Diplompflegekraft: unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,– Voraussetzungen in dieser Zeit mit Aus- und Weiterbildungsbeihilfen. • Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mind. 200 Stunden WEITERBILDUNGSGELD Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,– Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge verein- Kurskosten von weniger als € 200,– werden nicht gefördert. baren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der ent- Detailinformationen und den Online-Antrag finden Sie unter: sprechenden Voraussetzungen Weiterbildungsgeld. wifisalzburg.at/foerderungen BILDUNGSTEILZEITGELD Förderstelle und Anschrift Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungs- Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1 - Wirtschaft, teilzeit vereinbaren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Er- Tourismus, Gemeinden, Postfach 527, 5010 Salzburg füllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsteilzeitgeld. Details erfahren Sie beim Arbeitsmarktservice Salzburg, Ansprechpartner T 0662 8883-0 | www.ams.at/salzburg Gerhard Walcher | Andrea Neumaier E bildungsscheck@salzburg.gv.at | T 0662 8042-3600 Förderungen für Lehrlinge FÖRDERUNG FÜR MEISTER- UND BEFÄHIGUNGSPRÜFUNGEN LEHRSTELLENFÖRDERUNG: VORBEREITUNGSKURSE Ziel dieser Förderaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und AUF DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Die Förderung Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate wird in Form eines Zuschusses gewährt. zurückliegt. Der Bund übernimmt 100 % der Kurskosten (inkl. all- fälliger USt.) pro Teilnahme. • Prüfungsgebühr: Der Zuschuss des Landes beträgt bis zu 100 % Detailinfos und Auskünfte über die Förderbarkeit von Kursen erhalten der vom Prüfungswerber gemäß der Allgemeinen Prüfungsord- Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg, Werner nung bezahlten Prüfungsgebühren, wobei nur Gebühren für Fuchs, T 0662 8888-391, E wfuchs@wks.at. Den Förderantrag finden positiv absolvierte Module förderbar sind. Sie im Internet unter www.lehre-foerdern.at • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unter- nehmerprüfung: 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,– wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rasche Anmeldung sichert Ihren Kursplatz. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zah- Weise verständigen. Es können daraus jedenfalls – Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewähr- lungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion soweit gesetzlich möglich (dh mit Ausnahme von leisten, ist die Teilnehmer/innenzahl begrenzt. Die An- eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus- Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit) – keine meldungen werden nach dem Datum des Einlangens drücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie ver- Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung langt, dass die Dienstleistungen während der Wider- oder sonstige Ansprüche dem WIFI gegenüber Ihren Kursplatz! rufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen an- abgeleitet werden. Das WIFI kann keine Gewähr bei gemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen Der Teilnahmebeitrag zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung und Internetseiten übernehmen. Teilnahmebeiträge und Prüfungsbeiträge enthalten des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter- keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver- Lehreinheit (LE) Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff gleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehe- Die Dauer der Veranstaltung ist auf wifisalzburg.at in „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nen Dienstleistungen entspricht. „(Stunden) Kursdauer“ angegeben. Prinzipiell gliedert 1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungs- sich eine Stunde bzw. eine Lehreinheit in 50 Minuten beitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Semi- Rücktritt vom Ausbildungsvertrag Unterricht und 10 Minuten Pause. Ausnahmen (1 LE/1 naren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Das WIFI behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Stunde = 45 Minuten): Werkmeister, Sprachen, Uni- Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teil- versitätslehrgang Management in Information and nahme gegenüber anderen Teilnehmer/innen, Vortra- Business Technologies, MAS, Akademischer Handels- Stornobedingungen genden oder Mitarbeiter/innen des WIFI führen, Teil- manager und MSc Handelsmanagement, Universitäts- Stornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur nehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschlie- lehrgang Management und IT MSc. schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an ßen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht zurückgezahlt. Veranstaltungsabsage anders angegeben, bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Grün- kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stor- Barrierefreiheit den abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rück- nierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnah- Das WIFI Salzburg ermöglicht Menschen mit besonde- erstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbei- mebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des ren Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu Kur- trägen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstal- sen und Veranstaltungen. Sollten Sie diesbezüglich ausgeschlossen, z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang etc. tung wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir um recht- Bei einem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein An- Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Er- zeitige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice vor spruch auf (Ersatz-) Durchführung der Veranstaltung. satzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Beginn der Veranstaltung (mind. 5 Wochen vor Beginn Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ur- des Kurses). Informationen zu Förderungen für Men- Datenschutz sprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurs- schen mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sie unter Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen wer- kosten haftbar. www.sozialministeriumservice.at. den vertraulich behandelt. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessen- Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Die Arbeitsunterlagen ten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Fernabsatzgesetzes – Widerrufsrecht für Privatkunden In den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne An- die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrück- Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail- gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die lich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein geson- Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse), die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des derter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich. elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszu- schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die üben, müssen Sie uns, WIFI der Wirtschaftskammer Die Teilnahmebestätigung Auftragsabwicklung, Übermittlung von Informationen Salzburg, Anschrift: Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salz- Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie min- und zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen. burg, Tel. 0662 8888-411, Fax 0662 8888 600, E-Mail- destens 75 % der Veranstaltung besucht und den Kurs- Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters Adresse: info@wifisalzburg.at, mittels einer eindeuti- beitrag eingezahlt haben. durch uns oder von uns beauftragte Partnerfirmen an gen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen Ihre Daten können zur Qualitätssicherung und Ab- Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Zeugnisse und Ausweise können auch für zurücklie- wicklung von Förderungen an Dritte weitergegeben Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (wifi- gende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Du- werden. Bei Vorbereitungslehrgängen zur Befähigungs- salzburg.at/widerruf) verwenden und übermitteln. Zur plikatsgebühr beträgt € 50,–. prüfung bzw. Meisterprüfung willigen die Teilnehmer/ Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Änderungen im Veranstaltungsprogramm: Nachname, Titel, SVNR, Geburtsdatum, Geburtsort, Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Viele WIFI-Veranstaltungen werden über längere Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) zwecks Zeiträume geplant. Aus organisatorischen Gründen nachfolgender Prüfung an die Meisterprüfungsstelle Kein Widerrufsrecht bei Direktbuchung von kommt es im Lauf dieser Zeit manchmal zu der Wirtschaftskammer übermittelt werden dürfen. eLearning-Kursen: Programmänderungen. Ebenso ist es möglich, dass Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmer/ Bei unseren E-Learning Kursen handelt es sich um so- die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung innen geändert haben oder diese keine weiteren Zu- genannte Lieferungen rein digitaler Inhalte. Die Kurse nicht erreicht wird und diese daher nicht zu Stande sendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um sind auf keinem körperlichen Datenträger gespeichert. kommt. Das WIFI muss sich daher Änderungen Bekanntgabe (schriftlich an WIFI der Wirtschaftskam- Da bereits nachdem wir Ihnen eine Bestätigung über von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, mer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg, per den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt haben, Veranstaltungsorten, Trainern/Trainerinnen, Fax an 0662/8888-600 oder telefonisch unter mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung der Zugang zu Umstellungen des Stundenplanes bei Lehrgängen 0662/8888-411). Ebenso stimmt der Kunde einer elek- den Kursen vor Ablauf der 14 tägigen Rücktrittsfrist des sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. tronischen Verarbeitung und Übermittlung seiner be- § 11 FAGG ermöglicht wird, steht Ihnen für unsere E- Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, kanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprü- Learning Kurse kein Rücktrittsrecht zu. die die Durchführung der Veranstaltungen in fung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form ausdrücklich zu. Folgen des Widerrufs unmöglich machen (zB aufgrund von Epidemien), Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung Gerichtsstand ist Salzburg. alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un- abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern Es gilt österreichisches Recht. Die aktuell gültigen verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies bei einer AGBs finden Sie im Internet auf wifisalzburg.at/agb. dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über von Ihnen gebuchten Veranstaltung der Fall sein, Stand 03/2021 Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
Ausbildungen Bäderpersonal WIFI Salzburg Julius-Raab-Platz 2 5027 Salzburg Ihre Ansprechpartnerinnen: Ursula Winter, Dipl.-FW Produktmanagerin T +43 (0)662 8888-421 F +43 (0)662 8888-960421 E uwinter@wifisalzburg.at Magdalena Burgstaller Assistentin T +43 (0)662 8888-403 F +43 (0)662 8888-960403 E mburgstaller@wifisalzburg.at Daniela Hofer Assistentin T +43 (0)662 8888-404 F +43 (0)662 8888-960404 E dhofer@wifisalzburg.at wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg wifisalzburg.at/baederpersonal WIFI Salzburg
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