ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg

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ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal
Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
Ausbildung Bäderpersonal                             zurückliegt, absolviert haben.
                                                                  • Ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen (wird die Tätig-
                                                                    keit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18
                                                                    Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN
                                                                    15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten,
                                                                    qualifizierten Person erfolgen).
                                                                  • Einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder
                                                                    Passes einreichen.
                                                                  • Die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 80 %.

                                                                  Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Landesregierung Salz-
                                                                  burg und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

                                                                  Badeaufsicht Ausbildung –
                                                                  ÖNORM S1150
                                                                  Inhalte: Die Badeaufsicht ist für die
                                                                  • Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflä-
                                                                    chengewässern und Kleinbadeteichen
                                                                  • sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen ver-
                                                                    antwortlich

                                                                  Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung:
                                                                  Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unter-
 ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die                              lagen mit:
 Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal                           • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs)
                                                                  • Rettungsschwimmer-Helferschein
 Mit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die
                                                                  • Einzahlungsnachweis des Kurses
 Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderperso-
 nal.                                                             • Amtlicher Lichtbildausweis
 Ihr Nutzen: Sie erwerben den vom Land Salzburg geforderten       Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis die Vollständigkeit Ihrer
 Nachweis zum Badewart und Badeaufsicht.                          Unterlagen gewährleistet ist.
 Inhalte: Die ÖNORM S1150 gliedert die Ausbildung in ihre         Sollten Sie einen Nachweis erst später erlangen, dürfen Sie
 unterschiedlichen Berechtigungen. Aufgrund einer normativen      trotzdem zur Prüfung antreten.
 Änderung vom 1.8.2013 wurden die Ausbildungsinhalte und
 Zeiten entsprechend angepasst.                                   Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu-
                                                                  diert.
 •   + Ausbildung für Badeaufsicht* (21 LE)
 •   + Saunawart (18 LE)                                          WICHTIGE INFORMATION:
 •   + Badewart für Kleinbecken (30 LE)                           Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter
 •   + Badewart für Großbecken* (48 LE)                           von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM
 •   + Bädertechniker (41LE)                                      EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten,
 •   + Bademeister (73LE)                                         qualifizierten Person erfolgen.
                                                                  Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-
 • + Rettungsschwimmer Helferschein (16+*4=20 LE)                 regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
 • + Erste-Hilfe-Kurs (16 LE)
                                                                  Dauer: 21 Lehreinheiten
 Zielgruppe: Bäderbetreiber und deren verantwortliche Mit-
                                                                  Ihre Investition: € 360,– einschließlich Arbeitsunterlagen
 arbeiter im Bereich der Betreuung, Wartung und Aufsicht von
 Badeanlagen. Auch für Heil-, Wannen- und Kurbäder ist diese      Ort: Salzburg
 Norm verpflichtend.
                                                                  VA-Nr.                 Datum                 Zeit
 Voraussetzung:                                                                                                Mo 8.30 – 16.00,
 • Die Teilnehmer müssen schwimmen können (für Badeauf-           41641011               4.10. – 8.10.2021     Di 8.30 – 12.10,
   sicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbade-                                                  Fr 13.30 – 18.00
   teiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der Österrei-
   chischen Wasserrettung verpflichtend).
 • Sie müssen einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs oder einen
   8-stündigen Auffrischungskurs, der nicht mehr als fünf Jahre

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
Saunawart Ausbildung – ÖNORM S1150                                Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung:
                                                                   Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen
 Inhalte: Der Saunawart ist für die Betriebsführung der Sauna-     mit:
 Anlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen,
 hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.         • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs)
                                                                   • Einzahlungsnachweis des Kurses
 Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung:
                                                                   • Amtlicher Lichtbildausweis.
 Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter-
 lagen mit:                                                        Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständigen
 • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs)                          Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später er-
 • Einzahlungsnachweis des Kurses                                  langen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Badeaufsicht
                                                                   antreten.
 • Amtlicher Lichtbildausweis.
                                                                   Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person
 Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständi-    im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß
 gen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später   ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18
 erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung zum Saunawart an-       Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.
 treten.
                                                                   Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu-
 Hinweis: Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 60,– ist im Kurs-       diert.
 preis inkludiert.
                                                                   Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-
 Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-     regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
 regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
                                                                   Dauer: 30 Lehreinheiten
 Dauer: 18 Lehreinheiten
                                                                   Ihre Investition: € 420,– einschließlich Arbeitsunterlagen
 Ihre Investition: € 360,– einschließlich Arbeitsunterlagen
                                                                   Ort: Salzburg
 Ort: Salzburg                                                     VA-Nr.               Datum                 Zeit
 VA-Nr.               Datum                 Zeit
                                                                                                              Mo, Di 8.30 – 16.30,
                                            Mo 8.30 – 13.30,       41643011             4.10. – 7.10.2021     Mi 8.30 – 17.10,
 41642011             4.10. – 6.10.2021     Di 8.30 – 16.30,                                                  Do 11.00 – 14.00
                                            Mi 8.30 – 14.00

                                                                   Badewart für Großbadeanlagen
 Badewart für Kleinbadeanlagen                                     mit Saunawart – ÖNORM S1150
 mit Saunawart - ÖNORM S1150
                                                                   Als Großbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Becken-
                                                                   größe, deren Wasseroberfläche über 130 qm beträgt, definiert.
                                                                   Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen ist für
                                                                   • die Badeaufsicht und
                                                                   • die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und
                                                                     Großbecken und
                                                                   • einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichti-
                                                                     gung der technischen, ökonomischen, hygienischen und si-
                                                                     cherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
                                                                   Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung:
                                                                   Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter-
                                                                   lagen mit:
                                                                   • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs)
                                                                   • Rettungsschwimmer-Helferschein
                                                                   • Einzahlungsnachweis des Kurses
 Als Kleinbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengrö-       • Amtlicher Lichtbildausweis.
 ße, deren Wasseroberfläche 130 qm nicht übersteigt, definiert.
                                                                   Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollstän-
 Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Kleinbadeanlagen ist für      digen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst
 • die Badeaufsicht und                                            später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Bade-
                                                                   aufsicht antreten.
 • die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und
   Kleinbecken zuständig                                           Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person
                                                                   im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß
                                                                   ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18
                                                                   Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu-      Bademeister Ausbildung – ÖNORM S1150
 diert.
 Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-       Inhalte:
 regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann           1. Woche
 Dauer: 43 Lehreinheiten                                             • Ausbildungsinhalte und Abschluss Badewart für Bäder mit
                                                                       Großbadeanlagen inklusive Saunawart
 Ihre Investition: € 790,– einschließlich Arbeitsunterlagen
 Ort: Salzburg                                                       2. Woche
 VA-Nr.                Datum                Zeit                     • Bäderhygiene und Betriebsführung
                                            Mo, Di 8.30 – 16.30,     • Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW
 41644011              4.10. - 8.10.2021    Mi 8.30 – 17.30,         • Betriebsmanagement
                                            Do 8.00 – 17.00,
                                            Fr 8.30 – 18.00          • Badewasseraufbereitung - Praktikum
                                                                     • Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness
 Bädertechniker Ausbildung –                                         • Sicherheit - Vertiefung
 ÖNORM S1150                                                         • Haustechnik - Grundlagen

 Ihr Nutzen: Der Bädertechniker ist eine qualifizierte Person, die   Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung:
 für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasser-      Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen
 Aufbereitungsanlagen, zuständig ist. Das technische Schwimm-        mit:
 badpersonal steht nicht im direkten Kundenkontakt.                  • Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs)
 Inhalte:                                                            • Rettungsschwimmer-Helferschein
 Die Kursinhalte sind gemäß der ÖNORM S 1150 konzipiert und          • Nachweis über Absolvierung der Ausbildung zum Badewart
 umfassen folgende Schwerpunkte:                                       für Klein- und Großanlagen inklusive
                                                                     • Saunawart gemäß der ÖNORM (wird in der 1. Kurswoche
 •   Bäderhygiene und Betriebsführung
                                                                       absolviert)
 •   Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW
                                                                     • Praxisnachweis über 12 Monate als Badewart oder Bäder-
 •   Betriebsmanagement                                                techniker
 •   Badewasseraufbereitung - Praktikum                              • Einzahlungsnachweis des Kurses
 •   Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness              • Amtlicher Lichtbildausweis
 •   Sicherheit - Vertiefung                                         • Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständi-
 •   Haustechnik - Grundlagen                                          gen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst
                                                                       später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für den Ba-
 Voraussetzung:                                                        demeister antreten.
 • Mindestalter 18 Jahre
 • 80% Anwesenheitspflicht                                           Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,– ist im Kurspreis inklu-
                                                                     diert.
 Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-
                                                                     Wenn Sie bereits den Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen
 regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
                                                                     gemäß der ÖNORM S1150 absolviert haben, erhalten Sie eine
 Dauer: 41 Lehreinheiten                                             zeitliche und monetäre Anrechnung.
 Ihre Investition: € 840,– einschließlich Arbeitsunterlagen          Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-
                                                                     regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
 Ort: Salzburg                                                       Dauer: 73 Lehreinheiten
                                                                     Ihre Investition: € 1.150,– einschließlich Arbeitsunterlagen
 VA-Nr.                Datum                Zeit
                                            siehe Lehrplan unter
                                                                     Ort: Salzburg
 41647011              4.10 – 14.10.2021    www.wifisalzburg.at/
                                            baedertechniker          VA-Nr.               Datum                 Zeit

                                                                     41648011             4.10. – 14.10.2021    Mo-Fr
                                                                                                                8.30 – 17.00/18.00

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
Rettungsschwimmer-Helferschein                                      Giftsachkundekurs für Chlorgas
 Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Salzburger Was-       gem. GiftV 2000
 serrettung.
                                                                     Inhalte:
 Für Badeaufsicht, Badewart für Großbecken und Badewart für
 Kleinbadeteiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der          • Anwenderschutz
 Österreichischen Wasserrettung verpflichtend zu absolvieren.        • Toxikologie
 Ihr Nutzen: Erwerb des Rettungsschwimmer-Helferscheins.             • Physik/Chemie
                                                                     • Theorie
 Inhalte:
                                                                     • Gesetze
 • 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne
   Armtätigkeit                                                      • Infoquellen
 • 100 m Schwimmen in Überkleidern                                   • Exkursion und praktische Übungen.
 • 15 m Streckentauchen
                                                                     Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung und Wartung
 • Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen        einer Badeanlage sowohl im kommunalen als auch im Hotel-,
   eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minu-      Wellness- oder anderweitigen Privatbereich betraut sind und
   ten                                                               dementsprechend mit Chlor hantieren müssen.
 • Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchver-
                                                                     Seminarleiter: Vortragende der Salzburger Landesregierung
   such (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
 • Paketsprung aus 2-3 m Höhe                                        Dauer: 20 Lehreinheiten
 • Je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-,       Ihre Investition: € 420,– einschließlich Arbeitsunterlagen
   Achsel- und Fesselgriff
 • 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
                                                                     Ort: Salzburg
 • Praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung
                                                                     VA-Nr.               Datum                 Zeit
   von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils
   an Land und im Wasser                                             41624011             8.11. – 9.11.2021     Mo, Di 8.00 – 18.00
 • Kenntnis der Rettungsgeräte
 • Kenntnis der Selbstrettung
 • Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und
   praktische Ausführung der Wiederbelebung
 • Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen
   Wasserrettungswesens.

 Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung
 und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind.
 Voraussetzung: Vollendetes 13. Lebensjahr.
 Hinweis: Der Rettungsschwimmer-Helferschein ist direkt bei
 der Salzburger Wasserrettung anzumelden:
 Dauer: 16 Lehreinheiten
 Ort: Hallenbad, Rif bei Salzburg
 Ansprechpartner: Schwimmlehrer Peter Lackinger,
 Tel.: 0676 42 31 910,
 Homepage: www.wasserrettung-salzburg-stadt.at
 Seminarleiter: Salzburger Wasserrettung, Peter Lackinger
 Ihre Investition: € 60,–
 einschließlich Arbeitsunterlagen
 Ihre Investition: € 60,- einschließlich Arbeitsunterlagen

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
WIFI Fördertipps

                                                                                                                                                   
Förderungen für Privatzahler
   BILDUNGSSCHECK DES LANDES SALZBURG                                      STEUERVORTEILE DURCH WEITERBILDUNG
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiter-      Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten
bildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen       abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im ver-
vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben ange-        wandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
wendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte        Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Die Förderung wird in         https://www.bmf.gv.at
Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderober-
grenzen:                                                                   AUSBILDUNG FINANZIEREN MIT BILDUNGSKREDIT
                                                                        Bildungsdarlehen einer Bank ermöglichen die Finanzierung angestreb-
• 50 % der Kurskosten,                               max. € 1.000,–     ter Höherqualifikationen. Ein Bildungsdarlehen deckt die Kosten ab, die
• Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des                              im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können.
  Kursbeginns: 50 % der Kurskosten,                  max. € 1.300,–
• Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des                                 ZINSENLOSE TEILZAHLUNG
  Kursbeginns mit der Pflichtschule als                                 Zahlen Sie in Raten, ganz ohne Mehrkosten. Voraussetzung:
  höchstem Abschluss: 80 % der Kurskosten,           max. € 2.000,–     Der Kurs dauert länger als 2 Monate und die letzte Rate wird
• Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-,                         spätestens vor Kursende bezahlt.
  Werkmeister oder Befähigungsprüfung                                   Rufen Sie uns an: T 0662 8888-411 | wifisalzburg.at
  (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmer-
  prüfung: 50 % der Kurskosten,                      max. € 2.000,–
• Vorbereitungskurse zur Ablegung der                                   Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS)
  außerordentlichen Lehrabschlussprüfung:
  50 % der Kurskosten,                               max. € 2.000,–        AUS- UND WEITERBILDUNGSBEIHILFEN
• Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz,                          Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann
  Pflegefachassistenz, Diplompflegekraft:                               unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden
  50 % der Kurskosten,                               max. € 2.000,–     Voraussetzungen in dieser Zeit mit Aus- und Weiterbildungsbeihilfen.
• Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale
  Berufe/Kompetenz mit mind. 200 Stunden                                   WEITERBILDUNGSGELD
  Kursdauer: 50 % der Kurskosten,                    max. € 2.000,–     Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche
                                                                        Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge verein-
Kurskosten von weniger als € 200,– werden nicht gefördert.              baren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der ent-
Detailinformationen und den Online-Antrag finden Sie unter:             sprechenden Voraussetzungen Weiterbildungsgeld.
wifisalzburg.at/foerderungen
                                                                            BILDUNGSTEILZEITGELD
Förderstelle und Anschrift                                              Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungs-
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1 - Wirtschaft,           teilzeit vereinbaren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Er-
Tourismus, Gemeinden, Postfach 527, 5010 Salzburg                       füllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsteilzeitgeld.
                                                                        Details erfahren Sie beim Arbeitsmarktservice Salzburg,
Ansprechpartner                                                         T 0662 8883-0 | www.ams.at/salzburg
Gerhard Walcher | Andrea Neumaier
E bildungsscheck@salzburg.gv.at | T 0662 8042-3600
                                                                        Förderungen für Lehrlinge
  FÖRDERUNG FÜR MEISTER- UND BEFÄHIGUNGSPRÜFUNGEN                           LEHRSTELLENFÖRDERUNG: VORBEREITUNGSKURSE
Ziel dieser Förderaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und       AUF DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG
Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und              Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der
dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Die Förderung        Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate
wird in Form eines Zuschusses gewährt.                                  zurückliegt. Der Bund übernimmt 100 % der Kurskosten (inkl. all-
                                                                        fälliger USt.) pro Teilnahme.
• Prüfungsgebühr: Der Zuschuss des Landes beträgt bis zu 100 %          Detailinfos und Auskünfte über die Förderbarkeit von Kursen erhalten
  der vom Prüfungswerber gemäß der Allgemeinen Prüfungsord-             Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg, Werner
  nung bezahlten Prüfungsgebühren, wobei nur Gebühren für               Fuchs, T 0662 8888-391, E wfuchs@wks.at. Den Förderantrag finden
  positiv absolvierte Module förderbar sind.                            Sie im Internet unter www.lehre-foerdern.at
• Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister-
  oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unter-
  nehmerprüfung: 50 % der Kurskosten, max. € 2.000,–

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ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - WIFI Salzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  Rasche Anmeldung sichert Ihren Kursplatz.                   Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zah-         Weise verständigen. Es können daraus jedenfalls –
  Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewähr-        lungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion   soweit gesetzlich möglich (dh mit Ausnahme von
  leisten, ist die Teilnehmer/innenzahl begrenzt. Die An-     eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus-       Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit) – keine
  meldungen werden nach dem Datum des Einlangens              drücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie ver-        Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen
  gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung       langt, dass die Dienstleistungen während der Wider-       oder sonstige Ansprüche dem WIFI gegenüber
  Ihren Kursplatz!                                            rufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen an-     abgeleitet werden. Das WIFI kann keine Gewähr bei
                                                              gemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis       Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen
  Der Teilnahmebeitrag                                        zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung         und Internetseiten übernehmen.
  Teilnahmebeiträge und Prüfungsbeiträge enthalten            des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter-
  keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als          richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver-      Lehreinheit (LE)
  Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff    gleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehe-         Die Dauer der Veranstaltung ist auf wifisalzburg.at in
  „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes             nen Dienstleistungen entspricht.                          „(Stunden) Kursdauer“ angegeben. Prinzipiell gliedert
  1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungs-                                                                  sich eine Stunde bzw. eine Lehreinheit in 50 Minuten
  beitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Semi-     Rücktritt vom Ausbildungsvertrag                          Unterricht und 10 Minuten Pause. Ausnahmen (1 LE/1
  naren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die      Das WIFI behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher      Stunde = 45 Minuten): Werkmeister, Sprachen, Uni-
  Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.      Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teil-         versitätslehrgang Management in Information and
                                                              nahme gegenüber anderen Teilnehmer/innen, Vortra-         Business Technologies, MAS, Akademischer Handels-
  Stornobedingungen                                           genden oder Mitarbeiter/innen des WIFI führen, Teil-      manager und MSc Handelsmanagement, Universitäts-
  Stornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur             nehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschlie-        lehrgang Management und IT MSc.
  schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an              ßen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot
  einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht     zurückgezahlt.                                            Veranstaltungsabsage
  anders angegeben, bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn                                                                      Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Grün-
  kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stor-   Barrierefreiheit                                          den abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rück-
  nierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnah-        Das WIFI Salzburg ermöglicht Menschen mit besonde-        erstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbei-
  mebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des         ren Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu Kur-      trägen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist
  Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstal-       sen und Veranstaltungen. Sollten Sie diesbezüglich        ausgeschlossen, z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang etc.
  tung wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig.       eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir um recht-      Bei einem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein An-
  Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Er-          zeitige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice vor         spruch auf (Ersatz-) Durchführung der Veranstaltung.
  satzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den        Beginn der Veranstaltung (mind. 5 Wochen vor Beginn
  Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ur-           des Kurses). Informationen zu Förderungen für Men-        Datenschutz
  sprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurs-       schen mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sie unter      Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen wer-
  kosten haftbar.                                             www.sozialministeriumservice.at.                          den vertraulich behandelt. Mit der Übermittlung der
                                                                                                                        Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessen-
  Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des          Die Arbeitsunterlagen                                     ten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und
  Fernabsatzgesetzes – Widerrufsrecht für Privatkunden        In den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich      Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort,
  Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne An-         die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrück-   Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-
  gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die          lich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein geson-       Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse), die
  Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des         derter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich.   elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder
  Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszu-                                                                     schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die
  üben, müssen Sie uns, WIFI der Wirtschaftskammer            Die Teilnahmebestätigung                                  Auftragsabwicklung, Übermittlung von Informationen
  Salzburg, Anschrift: Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salz-        Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie min-     und zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen.
  burg, Tel. 0662 8888-411, Fax 0662 8888 600, E-Mail-        destens 75 % der Veranstaltung besucht und den Kurs-      Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters
  Adresse: info@wifisalzburg.at, mittels einer eindeuti-      beitrag eingezahlt haben.                                 durch uns oder von uns beauftragte Partnerfirmen an
  gen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,                                                                die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein.
  Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen          Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen                    Ihre Daten können zur Qualitätssicherung und Ab-
  Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das          Zeugnisse und Ausweise können auch für zurücklie-         wicklung von Förderungen an Dritte weitergegeben
  Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (wifi-        gende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Du-      werden. Bei Vorbereitungslehrgängen zur Befähigungs-
  salzburg.at/widerruf) verwenden und übermitteln. Zur        plikatsgebühr beträgt € 50,–.                             prüfung bzw. Meisterprüfung willigen die Teilnehmer/
  Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die                                                                innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und
  Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor        Änderungen im Veranstaltungsprogramm:                     Nachname, Titel, SVNR, Geburtsdatum, Geburtsort,
  Ablauf der Widerrufsfrist absenden.                         Viele WIFI-Veranstaltungen werden über längere            Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) zwecks
                                                              Zeiträume geplant. Aus organisatorischen Gründen          nachfolgender Prüfung an die Meisterprüfungsstelle
  Kein Widerrufsrecht bei Direktbuchung von                   kommt es im Lauf dieser Zeit manchmal zu                  der Wirtschaftskammer übermittelt werden dürfen.
  eLearning-Kursen:                                           Programmänderungen. Ebenso ist es möglich, dass           Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmer/
  Bei unseren E-Learning Kursen handelt es sich um so-        die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung             innen geändert haben oder diese keine weiteren Zu-
  genannte Lieferungen rein digitaler Inhalte. Die Kurse      nicht erreicht wird und diese daher nicht zu Stande       sendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um
  sind auf keinem körperlichen Datenträger gespeichert.       kommt. Das WIFI muss sich daher Änderungen                Bekanntgabe (schriftlich an WIFI der Wirtschaftskam-
  Da bereits nachdem wir Ihnen eine Bestätigung über          von      Kurstagen,      Beginnzeiten,    Terminen,       mer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg, per
  den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt haben,         Veranstaltungsorten,          Trainern/Trainerinnen,      Fax an 0662/8888-600 oder telefonisch unter
  mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung der Zugang zu           Umstellungen des Stundenplanes bei Lehrgängen             0662/8888-411). Ebenso stimmt der Kunde einer elek-
  den Kursen vor Ablauf der 14 tägigen Rücktrittsfrist des    sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten.       tronischen Verarbeitung und Übermittlung seiner be-
  § 11 FAGG ermöglicht wird, steht Ihnen für unsere E-        Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen,        kanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprü-
  Learning Kurse kein Rücktrittsrecht zu.                     die die Durchführung der Veranstaltungen in               fung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes
                                                              der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form                ausdrücklich zu.
  Folgen des Widerrufs                                        unmöglich machen (zB aufgrund von Epidemien),
  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen         behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung         Gerichtsstand ist Salzburg.
  alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un-       abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern           Es gilt österreichisches Recht. Die aktuell gültigen
  verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab          (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies bei einer        AGBs finden Sie im Internet auf wifisalzburg.at/agb.
  dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über          von Ihnen gebuchten Veranstaltung der Fall sein,          Stand 03/2021
  Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.     werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter

wifisalzburg.at/baederpersonal									WIFI Salzburg
Ausbildungen Bäderpersonal
  WIFI Salzburg
  Julius-Raab-Platz 2
  5027 Salzburg

  Ihre Ansprechpartnerinnen:

                    Ursula Winter, Dipl.-FW
                    Produktmanagerin
                    T +43 (0)662 8888-421
                    F +43 (0)662 8888-960421
                    E uwinter@wifisalzburg.at

                    Magdalena Burgstaller
                    Assistentin
                    T +43 (0)662 8888-403
                    F +43 (0)662 8888-960403
                    E mburgstaller@wifisalzburg.at

                        Daniela Hofer
                        Assistentin
                        T +43 (0)662 8888-404
                        F +43 (0)662 8888-960404
                        E dhofer@wifisalzburg.at

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