Novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Bund und Länder beschließen "Homeoffice-Pflicht" - Ebner Stolz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1. AUSGABE 2021 novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen Bund und Länder Personalabbau: im Personalbereich zum beschließen Stolperfallen bei Jahreswechsel „Homeoffice-Pflicht“ Freiwilligenprogrammen
novus EDITORIAL Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, nach wie vor hat die Corona-Pandemie Bevölkerung und Wirtschaft – und damit auch die Arbeitswelt – fest im Griff. Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber nochmals eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst, die bestehenden Regelungen im Zusammenhang mit der Pandemie verlängert bzw. weitere Entlastungen eingeführt. Ganz aktuell haben nun die Bundeskanz lerin und die Ministerpräsidenten auf dem Corona-Gipfel vom 19.1.2021 gar dazu aufgerufen, soweit betrieblich möglich, vom Homeoffice aus zu arbeiten. Dieser Aufruf gilt zunächst befristet bis zum 15.3.2021. Was das für die Arbeitgeber im Einzelnen bedeutet, beleuchten wir in der Rubrik Arbeitsrecht. Arbeitnehmer im Homeoffice werden durch die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltene Homeoffice-Pauschale entlastet. Ob es jedoch tatsächlich zu einer signifikanten Entlastung kommt, kann bezweifelt werden. Diese sowie weitere Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer zum Jahreswechsel beleuchten wir in unserem Top Thema. Eine besondere Herausforderung stellt für Arbeitgeber in diesen kontaktlosen Zeiten die Förderung des Betriebsklimas dar. Zu diesem Zweck haben sich kreative Ansätze entwickelt. Lesen Sie auf S. 8, wie digitale Betriebsveranstaltungen steuerlich zu behandeln sind. Gegenwärtig gewinnen in Unternehmen Freiwilligenprogramme als Instrument zum Abbau von Personal an Bedeutung. Ihr Erfolg hängt vom richtigen Projektmanagement und einer sorgfältig durchdachten Gesamtstrategie ab. Wir beleuchten in dieser Ausgabe des novus Personal, worauf bei Freiwilligenprogrammen besonders zu achten ist. Absonderungsgebot, Reisebeschränkungen, Quarantäneanordnungen… in welchen Fällen Arbeitnehmern Entschädigungsansprüche zustehen, regelt eine Änderung des Infektions- schutzgesetzes. Darüber hinaus informieren wir Sie über weitere aktuelle Entwicklungen in der finanzgericht- lichen und arbeitsrechtlichen Rechtsprechung, die für Ihre Arbeit in der Personalabteilung von Bedeutung sein könnten. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei Ebner Stolz jederzeit gerne zur Verfügung. Anne-Marie Kekow Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz in Hamburg 2
INHALT TOP-THEMA Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel 4 LOHNSTEUER Geldwerter Vorteil für Dienstwagennutzung während der Corona-Pandemie 6 Steuerbegünstigungen zur Förderung der Elektromobilität 6 Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions- und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen 7 Steuerliche Behandlung von digitalen Betriebsveranstaltungen 8 Kosten für einen Eventmanager bei Bewertung von Sachzuwendungen aus Betriebsveranstaltungen 8 Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber 9 Lohnzufluss bei Teilnahme an Firmenfitness-Programmen 9 Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern 10 Pauschbeträge für Reisekosten(vergütungen) bei Auslandsreisen ab 1.1.2021 10 Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten 10 SOZIALVERSICHERUNG Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 11 ARBEITSRECHT Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 12 Bund und Länder beschließen „Homeoffice-Pflicht“ 13 Verlängerung des Corona-Kurzarbeitergeldes 14 Arbeitsrechtlich relevante Änderungen im Infektionsschutzgesetz 14 Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet 15 Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck 15 Zusatzvergütung: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten? 15 Kündigungsfrist für Geschäftsführer-Dienstverträge 16 Versorgungszusage: Keine Verwirkung von Rechten aus einer Betriebsvereinbarung 16 Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit rechtens 16 Personalabbau: Stolperfallen bei Freiwilligenprogrammen 17 INTERNATIONAL Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz 18 Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse 19 3
novus TOP-THEMA Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Das Jahressteuergesetz 2020 enthält Hinweis: Bereits mit Schreiben vom Hinweis: Die Anwendung von § 3 Nr. 11a zahlreiche Änderungen, die Personalab- 26.10.2020 (Az. IV C 5 -S 2342/20/10012 EStG kommt neben § 3 Nr. 28a EStG laut teilungen ab 1.1.2021 beachten sollten. :003, DStR 2020, S. 2433) erläuterte das BMF-Schreiben vom 26.10.2020 (Az. IV C 5- BMF, dass die Steuerbefreiung für Corona- S 2342/20/10012 :003, DStR 2020, S. 2433) Zum Jahreswechsel sind mit dem Jahressteu- Unterstützungsleistungen (§ 3 Nr. 11a EStG) nicht in Betracht. Da Kurzarbeitergeld nur ergesetz 2020 zahlreiche Neuregelungen in als „lex specialis“ Vorrang vor § 3 Nr. 11 EStG gezahlt wird, soweit das Ist-Entgelt während Kraft getreten, die für die Personalabteilung hat. Die Anwendung der Steuerbefreiung der Kurzarbeit nicht über der Beitragsbemes- von besonderer Bedeutung sind. Neben der setze neben der Gewährung der Leistung zu- sungsgrenze in der Rentenversicherung Verlängerung der Steuerfreiheit von Corona- sätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits- liegt, lehnt das BMF die Steuerbefreiung Zahlungen und den Arbeitgeberzuschüssen lohn voraus, dass diese der Abmilderung der nach § 3 Nr. 11a EStG von Zuschüssen des zum Kurzarbeitergeld sowie der gesetzlichen zusätzlichen Belastungen des Arbeitnehmers Arbeitgebers als Ausgleich zum Kurzarbei- Festschreibung der für Steuerbefreiungen durch die Corona-Krise dient. Andere Befrei- tergeld wegen Überschreitens der Beitrags- und Pauschalierungsvorschriften wichtigen ungstatbestände und Pauschalbesteue- bemessungsgrenze ab. Zusätzlichkeit wurde u. a. eine Homeoffice- rungsmöglichkeiten (z. B. § 3 Nr. 34a, Pauschale während der Corona-Pandemie § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 3 Satz 2 EStG) Pauschale für Homeoffice-Tätigkeit gesetzlich festgeschrieben. Das Jahressteuer- bleiben laut BMF unberührt. während Corona-Krise gesetz wurde am 28.12.2020 im Bundes gesetzblatt verkündet und ist am darauffol- Steuerfreiheit von Outplacement- oder Da während der Corona-Krise vermehrt vom genden Tag, also am 29.12.2020 in Kraft Newplacement-Beratung Homeoffice gearbeitet wird, hat der Gesetz- getreten. Im Folgenden sind die wichtigs- geber eine neue Homeoffice-Pauschale ein- ten lohnsteuerlichen Neuregelungen kurz Die Steuerfreiheit von Weiterbildungsleistun- geführt. Erfüllt danach der häusliche Arbeits- zusammengefasst. gen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 19 EStG platz eines Arbeitnehmers nicht die Voraus- wurde mit Wirkung ab dem VZ 2020 erwei- setzungen eines häuslichen Arbeitszimmers, Verlängerung der Steuerfreiheit von tert. Während bisher nur Weiterbildungsleis- kann eine Pauschale von 5 Euro für jeden Corona-Sonderzahlungen tungen, die der Verbesserung der Beschäf Kalendertag abgezogen werden, an dem tigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, die betriebliche oder berufliche Tätigkeit Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom steuerbefreit waren, gilt dies nun auch für ausschließlich von zu Hause ausgeübt wur- 19.6.2020 wurden vom Arbeitgeber zusätz- Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder de. Der maximale Abzugsbetrag beläuft sich lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eines Dritten zur beruflichen Neuorientie- auf 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalender- auf Grund der Corona-Pandemie gewährte rung (sog. Outplacement- oder Newplace- jahr (§9 Abs. 5 Satz 1 i. V. mit § 4 Abs. 5 Leistungen in Form von Zuschüssen oder ment-Beratung) für ausscheidende Arbeit- Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG). Sachbezügen, sog. Corona-Bonus, bis zu nehmer. einem Betrag von 1.500 Euro steuerbefreit. Erfüllt dagegen der genutzte Raum die steu- Diese Regelung sollte zunächst für Leistun- Verlängerung der Steuerfreiheit von erlichen Anforderungen an ein häusliches gen in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbei- Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige gelten. Die Frist wurde mit dem JStG 2020 tergeld wählen, ob er die tatsächlich angefallenen auf Leistungen bis zum 30.6.2021 aus Kosten im gesetzlich vorgegebenen Rahmen gedehnt. Dabei beträgt der maximale Ebenfalls mit dem Corona-Steuerhilfegesetz nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zum Steuerfreibetrag unverändert 1.500 Euro war eine zeitlich befristete Steuerbefreiung Abzug bringt oder stattdessen die Pauschale (§ 3 Nr. 11a EStG). Mit der Regelung soll der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzar- von 5 Euro für jeden Kalendertag ansetzt. vermieden werden, dass die Steuerbefreiung beitergeld für Lohnzahlungszeiträume, die infolge eventuell verzögerter Auszahlung nach dem 29.2.2020 begannen und vor dem Die Pauschale kann für eine nach dem von Sonderzahlungen erst in 2021 nicht 1.1.2021 endeten, eingeführt worden. Diese 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der mehr genutzt werden könnte. Wurde bereits Steuerbefreiung wurde auf bis vor dem häuslichen Wohnung ausgeübte betriebliche 2020 eine entsprechende Sonderzahlung 1.1.2022 endende Lohnzahlungszeiträu- oder berufliche Tätigkeit angesetzt werden bis zu dem Maximalbetrag von 1.500 Euro me verlängert (§ 3 Nr. 28a EStG). (§ 52 Abs. 6 Satz 13 EStG). geleistet, kommt eine nochmalige Nutzung des Freibetrags im ersten Halbjahr 2021 nicht in Betracht. 4
Aus Vereinfachungsgründen bestehen kei- Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeitge- Datenaustausch zwischen privaten ne Einschränkungen, falls bei gemeinsam berleistungen Krankenversicherungsunternehmen, Nutzungsberechtigten mehrere Personen Finanzverwaltung und Arbeitgebern eigene Aufwendungen für ein häusliches In einem neu eingefügten § 8 Abs. 4 EStG Arbeitszimmer nach den Grundsätzen des wird das Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeit- Um den aktuellen Bürokratieaufwand bei der häuslichen Arbeitszimmers bzw. die Home- geberleistungen gesetzlich definiert. Hinter- Berücksichtigung von Beiträgen für eine priva- office-Pauschale geltend machen. grund der Regelung ist die Rechtsprechung te Kranken- und Pflegeversicherung im Rah- des BFH, der den Rechtsbegriff der zusätz- men der Lohnabrechnung (Steuerfreiheit des Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale wirkt lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Arbeitgeberzuschusses nach § 3 Nr. 62 EStG, sich bei einem Arbeitnehmer allerdings nur erbrachten Leistungen zuletzt weit auslegte Vorsorgepauschale) zu reduzieren, besteht aus, soweit die in einem Veranlagungszeit- und dies auch bei einer arbeitsrechtlich wirk- künftig eine Verpflichtung zur Datenübermitt- raum angefallenen Werbungskosten insge- samen Lohnherabsetzung zugunsten einer lung der Unternehmen der privaten Kranken- samt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von zweckgebundenen Leistung bejahte. Das BMF und Pflegeversicherungen an die Finanzver- 1.000 Euro übersteigen. erklärte bereits diese Rechtsprechung im Ver- waltung, soweit der Versicherungsnehmer waltungswege für nicht anwendbar (siehe nicht widerspricht (§ 39 Abs. 4a EStG). In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich dazu auch novus Personal 1. Ausgabe 2020). darauf hingewiesen, dass parallel zum Ansatz Basierend auf dieser Datenübermittlung wer- der Homeoffice-Pauschale für die entspre- Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum den modifizierte Lohnsteuerabzugsmerkmale chenden Tage der Abzug der Entfernungs- 2020 wurde nun in dem neuen § 8 Abs. 4 gebildet (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG). Die bislang pauschale für Fahrten zwischen Wohnung EStG gesetzlich festgeschrieben, dass nur hierfür erforderliche Vorlage von Papierbe- und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers scheinigungen der Versicherungsunterneh- oder aber tagesgleich der Abzug tatsächlicher das Zusätzlichkeitskriterium erfüllen. Leistun- men erübrigt sich. Fahrtkosten nicht in Betracht kommt. gen werden demnach nur dann als zusätz- lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Hinweis: Der Datenaustausch wird im Rah- Anhebung der Sachbezugsfreigrenze erbracht angesehen, wenn men eines Pilotprojekts ab dem 1.1.2023 mit Echtdaten ausgewählter Versicherungsunter- Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitneh- ff die Leistung nicht auf den Arbeitslohnan- nehmen und Arbeitgeber parallel zum bishe- mern Sachbezüge, bleiben diese steuerfrei, spruch angerechnet wird, rigen Verfahren getestet. Ab dem 1.1.2024 sofern sie die monatliche Freigrenze von bis- ff der Arbeitslohnanspruch nicht herabge- wird der Datenaustausch im Regelbetrieb her 44 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG setzt wird, erfolgen (§ 52 Abs. 36 Satz 3 EStG). Ebenso nicht übersteigen. Diese Sachbezugsgrenze ff die verwendungs- oder zweckgebundene sind Folgeänderungen bei der Berechnung erhöht sich ab 1.1.2022 auf 50 Euro im Leistung nicht anstelle einer bereits ver- der im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts Monat (Art. 50 Abs. 7 JStG 2020). einbarten Lohnerhöhung gewährt und zu berücksichtigenden Vorsorgepauschale in ff bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG ab dem Veran- Verbilligte Wohnungsüberlassung an nicht erhöht wird. lagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen Arbeitnehmer (§ 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des Art. 5 JStG 2020). Liegen diese Voraussetzungen vor, ist das Überlässt der Arbeitgeber oder ein Dritter Zusätzlichkeitskriterium auch dann erfüllt, Sonstiges dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsver- wenn Arbeitnehmer einen arbeitsvertrag hältnisses Wohnraum unentgeltlich oder zu lichen oder anderen arbeits- oder dienst- Zum Jahresbeginn 2021 wurde der Solidari- vergünstigten Konditionen, stellt dies grund- rechtlichen Anspruch auf die Leistung haben. tätszuschlag weitgehend abgeschafft. Er sätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. beträgt zwar weiterhin für das Jahr 2021 Seit 2020 ist bei der Bewertung des Mietvor- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 5,5 % der Einkommensteuer. Allerdings wur- teils unter den Vorgaben des § 8 Abs. 2 de u. a. die Freigrenze von 952 Euro auf Satz 12 EStG ein Bewertungsabschlag Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz 16.956 Euro erhöht. Eltern erhalten seit Jah- zu berücksichtigen, so dass ein geringerer wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerzie- resbeginn monatlich 15 Euro mehr Kindergeld Betrag als Arbeitslohn zu erfassen ist. hende temporär für die Kalenderjahre 2020 pro Kind. Ab dem 1.1.2021 werden für das und 2021 um 2.100 Euro auf insgesamt erste und zweite Kind: 219 Euro, für das dritte Diese Regelung gilt rückwirkend für nach 4.008 Euro angehoben. Diese Befristung wur- Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind dem 31.12.2019 endende Lohnzahlungszeit- de nun aufgehoben, so dass der Entlastungs- 250 Euro Kindergeld monatlich ausbezahlt. räume neben dem Fall der verbilligten Woh- betrag auch ab 2022 weiterhin 4.008 Euro Ebenfalls ab Januar 2021 steigt der monat nungsüberlassung durch den Arbeitgeber beträgt (§ 24b Abs. 2 Satz 1 EStG). liche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf auch dann, wenn diese Vorteilsgewährung an 205 Euro pro Kind. den Arbeitnehmer durch ein mit dem Arbeit- Hinweis: Diese Anhebung wird im Lohn- geber verbundenen Unternehmen erfolgt. steuerabzugsverfahren ab 2022 über die Steuerklasse II berücksichtigt. 5
novus LOHNSTEUER Geldwerter Vorteil für Dienstwagennutzung während der Corona-Pandemie Bei einer vermehrten Homeoffice-Tätig- Demnach kann für Fahrten zwischen Woh- Die Versteuerung des geldwerten Vorteils keit stellt sich für Arbeitnehmer mit nung und erster Tätigkeitsstätte anstelle der Privatnutzung nach der 1 %-Methode Firmenwagen die Frage, wie sich das auf der 0,03 %-Monatspauschale begrenzt auf durch den Arbeitgeber kann nur unterblei- den geldwerten Vorteil auswirkt, den sie 180 Tage eine Einzelbewertung erfolgen, ben, wenn der Firmenwagen dem Arbeit- prinzipiell für Fahrten zwischen Woh- bei der 0,002 % des Listenpreises je Entfer- nehmer für volle Kalendermonate tatsächlich nung und erster Tätigkeitsstätte versteu- nungskilometer zwischen Wohnung und nicht zur Verfügung stand. ern müssen. erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt wer- den. Das Wahlrecht kann für das Kalender- Hinweis: Ein Nutzungsverbot, das den An- Das LfSt Niedersachsen weist in seiner Verfü- jahr nur einheitlich ausgeübt werden, ein satz dieses pauschalen geldwerten Vorteils gung vom 18.6.2020 (Az. S 2334 – 355 – unterjähriger Wechsel ist ausgeschlossen. ausschließt, wird laut LfSt Niedersachsen nur St 215, DStR 2020, S. 2679) darauf hin, dass Arbeitnehmer können aber im Rahmen mit Wirkung für die Zukunft akzeptiert und weiterhin die Regelungen des BMF-Schreibens ihrer Einkommensteuererklärung zur Einzel- ist zu dokumentieren. vom 4.4.2018 (Az. IV C 5 – S 2334/18/10001, bewertung wechseln. BStBl. I 2018, S. 592) anzuwenden seien. Steuerbegünstigungen zur Förderung der Elektromobilität Das BMF äußert sich erneut zur Steuerbe- Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder schließlich Zubehör und die in diesem Zusam- freiung des vom Arbeitgeber unentgelt- Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im menhang erbrachten Dienstleistungen, wie lich oder verbilligt gestellten Ladestroms Betrieb des Arbeitgebers ist lohnsteuerfrei, z. B. Installation und Inbetriebnahme der und der Überlassung einer betrieblichen wenn der Vorteil zusätzlich zum ohnehin ge- Ladevorrichtung. Ladevorrichtung, zum steuerfreien Aus- schuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das lagenersatz der vom Arbeitnehmer selbst BMF führt dazu in seinem Schreiben vom Vom Arbeitnehmer selbst getragene Strom- getragenen Stromkosten für den Dienst- 29.9.2020 (Az. IV C 5 – S 2334/19/10009 :004) kosten für ein als Dienstwagen genutztes wagen sowie zur Pauschalbesteuerung u. a. aus, dass das Aufladen bei einem betriebliches Elektro- oder Hybridelektrofahr- bei Übereignung einer Ladevorrichtung Geschäftspartner des Arbeitgebers nicht von zeug können als Auslagenersatz steuerfrei oder der Gewährung eines Arbeitgeber- der Steuerbefreiung erfasst wird. Wird dem erstattet werden. Dabei bestehen laut BMF schusses. Arbeitnehmer zeitweise eine betriebliche La- keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen devorrichtung überlassen, umfasst die Steuer- folgende monatliche Pauschalen zugrunde befreiung die gesamte Ladeinfrastruktur ein- zu legen: Pauschale pro Monat 1.1.2017 bis 31.12.2020 1.1.2021 bis 31.12.2030 bei einem Elektrofahrzeug mit zusätzlicher 20 Euro 30 Euro Lademöglichkeit beim Arbeitgeber bei einem Hybridelektrofahrzeug mit zusätz- 10 Euro 15 Euro licher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber bei einem Elektrofahrzeug ohne zusätzlicher 50 Euro 70 Euro Lademöglichkeit beim Arbeitgeber bei einem Hybridelektrofahrzeug ohne zusätz- 25 Euro 35 Euro licher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 6
Hinweis: Erfolgt kein Auslagenersatz für Wird eine betriebliche Ladevorrichtung nicht Hinweis: Die Steuerbegünstigungen haben das elektrische Aufladen des Dienstwagens nur zeitweise überlassen, sondern unent- keinen Einfluss auf den Ansatz von durch durch den Arbeitnehmer, können hierfür geltlich oder verbilligt dem Arbeitnehmer Dienstreisen anfallende Reisekosten. Dienst- selbst getragene individuelle Kosten des übereignet, kann der Vorteil pauschal mit reisen mit dem privaten Elektro- oder Hybrid Arbeitnehmers bei der Ermittlung des Werts 25 % Lohnsteuer besteuert werden, sofern elektrofahrzeug können ungeachtet dessen der Privatnutzung des Dienstwagens berück- dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten mit den pauschalen Kilometersatz (für sichtigt werden. Nicht abschließend geklärt Arbeitslohn gewährt wird. Aus Vereinfa- Pkw 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) ist dabei, ob der Wortlaut des BMF-Schrei- chungsgründen können als Bemessungs- berücksichtigt werden. bens dahingehend interpretiert werden grundlage wiederum die Aufwendungen der kann, dass der Wert der Privatnutzung gesamten Ladeinfrastruktur einschließlich Dem Schreiben vom 29.9.2020 sind bereits anstelle von individuell ermittelten Kosten Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. BMF-Schreiben vom 14.12.2016 und vom um die vorgenannten Pauschalen gemindert 26.10.2017 vorausgegangen, die damit werden kann. ersetzt werden. Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions- und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers zur Vermin- Die Steuerbefreiung für eine Leistung der Hinweis: Unabhängig von der Steuerbefrei- derung von Krankheitsrisiken und Maß- individuellen verhaltensbezogenen Prävention ung nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des nahmen der betrieblichen Gesundheits- i. S. d. § 20 SGB V greift, wenn u. a. die Maß- Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheits- förderung, die den Anforderungen der nahme durch eine Krankenkasse zertifiziert förderung, die im überwiegend eigenbetrieb- §§ 20 und 20b SGB V genügen, sind steu- wurde. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um lichen Interesse erfolgen, kein Arbeitslohn. erfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin einen Präventionskurs der Krankenkasse oder Dazu zählen u. a. Leistungen zur Förderung geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer- des Arbeitgebers handelt, welcher entweder von Mannschaftssportarten durch Zuschüsse, den und 600 Euro im Kalenderjahr nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers zertifiziert die Arbeitsplatzausstattung (z. B. höhenver- übersteigen. oder vom Arbeitgeber als zertifizierte Leistung stellbarer Schreibtisch) oder Aufwendungen eingekauft wurde. Zertifikate und Teilnahme- für einen betriebseigenen Fitnessraum. Die OFD Karlsruhe hat der Finanzverwal- bescheinigungen müssen vom Arbeitgeber tung mit einer Verfügung vom 21.7.2020 jeweils als Belege zum Lohnkonto genom- (Az. S 2342/135-St 142, DStR 2020, S. 2073) men werden. Steuerfrei sind zudem Maßnah- eine detaillierte Anwendungshilfe an die Hand men der betrieblichen Gesundheitsförderung gegeben, in der sie erläutert, welche Maß- i. S. d. § 20b SGB V, die von Krankenkassen nahmen die Voraussetzungen für diese in gefördert, aber nicht zertifiziert werden. § 3 Nr. 34 EStG geregelte Steuerfreiheit erfül- len und in welchen Fällen die Steuerfreiheit Aber auch nicht zertifizierte Präventionskurse zu versagen ist. können im Einzelfall steuerfrei sein, wenn die Qualifikation des Kursleiters und der Kurs als solches den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen oder in ihrer Ausgestal- tung Leistungen zur betrieblichen Gesund- heitsförderung entsprechen. Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Fitness- Studios fallen allerdings nicht unter die Steuer- befreiung, es sei denn, sie sind zur Teilnahme an einem nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V zerti- fizierten Kurs erforderlich und die Kosten der Kurse werden über die Mitgliedsbeiträge ab- gerechnet und durch Bescheinigungen nach- gewiesen. 7
novus LOHNSTEUER Steuerliche Behandlung von digitalen Betriebsveranstaltungen Angesichts der Beschränkungen durch Sofern diese Maßgabe und die weiteren Vo- Hinweis: Arbeitgeber sind jedenfalls gut die Corona-Pandemie können Feierlich- raussetzungen des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a beraten, das Rahmenprogramm der Feier für keiten nicht wie üblich erfolgen. Dies EStG erfüllt werden – wichtig ist vor allem die nächste Lohnsteuer-Prüfung aufzube- betrifft auch betriebliche Feiern, was das „Offenstehen“ für alle Betriebs- oder wahren. Denn es kommt allein darauf an, steuerlich die Frage aufwirft, ob diese Abteilungsangehörigen – sollte auch eine wie die Veranstaltung ausgestaltet ist und als Betriebsveranstaltung angesehen virtuelle Feier als Betriebsveranstaltung anzu- was dabei gemacht wird, damit diese als werden können, bei denen der 110-Euro- erkennen sein, da eine örtliche, gemeinsame Betriebsveranstaltung angesehen wird. Lässt Freibetrag zur Anwendung kommen Präsenz von der Finanzverwaltung nicht ver- der Arbeitgeber im Rahmen der virtuellen kann. langt wird. Aus dem BMF-Schreiben vom Feier Geschenke an Arbeitnehmer oder 14.10.2015 (Az. IV C 5 – S 2332/15/10001, deren Angehörige liefern, werden diese den Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltun- BStBl. I 2015, S. 832), in dem die Finanzver- Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung zu- gen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaft- waltung umfassend zur lohn- und umsatz- gerechnet. lichem Charakter. Es muss sich um eine steuerlichen Behandlung von Betriebsveran- Veranstaltung handeln, die den Kontakt der staltungen Stellung nimmt, lässt sich dazu Zudem könnte in besonderen Zweifelsfällen Arbeitnehmer untereinander und damit das nichts entnehmen. die Einholung einer (mündlichen) Lohnsteu- Betriebsklima fördert. eranrufungsauskunft nach § 42e EStG in Betracht gezogen werden. Kosten für einen Eventmanager bei Bewertung von Sachzuwendungen aus Betriebsveranstaltungen Bei der Wertermittlung der Sachzuwen- Damit werde beim Arbeitnehmer kein geld- Hinweis: Da im Streitfall hinsichtlich der dungen an Arbeitnehmer anlässlich einer werter Vorteil begründet, der über die kosten- Zuwendungen an Kunden, die an den Ver- betrieblichen Veranstaltung durch Schät- lose Teilnahme an der Veranstaltung hinaus- anstaltungen teilgenommen haben, die zung sind nur die Kosten einzubeziehen, geht. Die Kosten für die Eventagentur sind Pauschalierung der Einkommensteuer nach die geeignet sind, bei den Arbeitneh- somit bei Ermittlung der pauschalen Lohn- § 37b Abs. 1 EStG vorgenommen wurde, mern einen geldwerten Vorteil auszu steuer nach § 40 Abs. 1 EStG nicht zu berück- waren insoweit die Kosten für den Eventma- lösen. Aufwendungen für einen Event- sichtigen. nager einzubeziehen. Wäre hinsichtlich der manager fallen nicht hierunter. teilnehmenden Arbeitnehmer eine Pauschal- Zu einem anderen Ergebnis kommt der BFH besteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG vorge- In dem vom BFH entschiedenen Streitfall ging jedoch im Fall der Pauschalierung der Ein- nommen worden, wären die Kosten für es um Kosten für eine Eventagentur, die vom kommensteuer bei Sachzuwendungen ge- den Eventmanager ebenso einzubeziehen Arbeitgeber zur Organisation und Durchfüh- mäß § 37b EStG. In § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG gewesen. rung von Veranstaltungen für Kunden und werde hier die Bemessungsgrundlage explizit Mitarbeiter eingeschaltet wurde. Wird die geregelt und umfasse alle der Zuwendung Höhe des dem Arbeitnehmer zugeflossenen direkt zuzuordnenden Aufwendungen, unge- Sachbezugs i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG achtet dessen, ob der Zuwendungsempfän- schätzweise anhand der Kosten des Arbeitge- ger einen Vorteil daraus ziehen kann. Damit bers ermittelt, sind laut BFH-Urteil vom sind hier auch die Kosten eines Eventmana- 13.5.2020 (Az. VI R 13/18, DStR 2020, gers mit einzubeziehen. S. 2289) diese Kosten nicht einzubeziehen. 8
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber Lässt der Arbeitgeber durch Zahlung des von den Fahrern verursachten Verwarnungs- einen (vertraglichen oder gesetzlichen) Rück- Verwarnungsgelds eine Verwarnung ge- gelder. Die Behörden richteten die Verwar- griffsanspruch gegen den Arbeitnehmer ver- gen sich wirken, stellt die Zahlung für den nungsgelder jeweils an den Paketzustelldienst zichtet. Zur Klärung dieser Frage verwies der Mitarbeiter, der die Ordnungswidrigkeit (Arbeitgeber) als Halter des Kfz, von dem BFH das Verfahren zurück an das FG Düssel- begangen hat, keinen Arbeitslohn dar. diese bezahlt wurden. dorf als Vorinstanz. Im Streitfall ging es um eine gemäß § 56 Abs. 1 Mit der Zahlung beglich der Arbeitgeber eine Hinweis: Sollte das FG Düsseldorf feststellen, Satz 1 OWiG erteilte Verwarnung wegen eigene Verbindlichkeit, was nicht zu Arbeits- dass der Kläger seinen Arbeitnehmern eine re- Falschparkens eines angestellten Paketzustel- lohn für den die Ordnungswidrigkeit bege- alisierbare Schadensersatzforderung erlassen lers. Da in Innenstadtbereichen nicht immer henden Arbeitnehmer führt, so der BFH (Urteil hat, kann laut BFH das Vorliegen von Arbeits- eine Paketzustellung in verkehrsrechtlich vom 13.8.2020, Az. VI R 1/17, DStR 2020, lohn nicht mit der Begründung verneint wer- zulässiger Weise möglich ist, nahm der Paket- S. 2417). Allerdings könnte ein geldwerter den, das rechtswidrige Tun liege im überwie- zustelldienst die Verstöße hin und zahlte die Vorteil vorliegen, wenn der Arbeitgeber auf gend eigenbetrieblichen Interesse des Klägers. Lohnzufluss bei Teilnahme an Firmenfitness-Programmen Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitneh- (Az. VI R 14/18, DStR 2020, S. 2864) auch mern monatlich zugeflossen. Anders als das mern vergünstigte Trainingsberechti- anwendbar, wenn Arbeitgeber Sachzuwen- Finanzamt vertreten hatte, ist das Leistungs- gungen bei Fitnessstudios zur Verfü- dungen nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal versprechen bei bloßer Aushändigung der gung, ist das als steuerbarer Sachbezug versteuern. Für die Frage, ob die 44 Euro- Trainingsberechtigung noch nicht erfüllt, zu werten. Freigrenze überschritten ist, ist eine Bewer- sondern erst mit der fortlaufenden Einräu- tung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vorzuneh- mung der Nutzungsmöglichkeit. Sachbezüge bleiben allerdings außer An- men. satz, wenn sie nach Anrechnung von Zu- Hinweis: Gemäß einer Änderung durch das zahlungen der Arbeitnehmer 44 Euro pro Die den Arbeitnehmern verbilligt zugewand- Jahressteuergesetz 2020 gilt ab 1.1.2022 Kalendermonat nicht überschreiten. Diese ten Trainingsberechtigungen sind laut BFH statt der 44 Euro-Freigrenze eine 50 Euro- Freigrenze ist laut BFH-Urteil vom 7.7.2020 laufender Arbeitslohn und den Arbeitneh- Freigrenze. 9
novus LOHNSTEUER Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern Das BMF hat ein aktualisiertes Schreiben Das neue BMF-Schreiben vom 25.11.2020 der ersten Tätigkeitsstätte nur in geringem zur steuerlichen Behandlung von Reise- (Az. IV C 5 – S 2353/19/10011 :006) er- Umfang berufliche Tätigkeiten erbracht wer- kosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht. setzt das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 den (Tz. 9 mit Verweis auf BFH-Urteile vom Dabei hat es u. a. neuere BFH-Rechtspre- (BStBl. I 2014, S. 1412). Auf 65 Seiten wird 4.4.2019, Az. VI R 27/17, BStBl. II 2019, chung und die ab 1.1.2020 geltenden Be- u. a. anhand zahlreicher Beispiele der Begriff S. 536, und vom 11.4.2019, Az. VI R 40/16, träge für Verpflegungsmehraufwendun- der ersten Tätigkeitsstätte erläutert. Demnach BStBl. II 2019, S. 546). gen und Sachbezugswerte eingearbeitet. kommt entsprechend den BFH-Urteilen vom 11.4.2019 (Az. VI R 40/16 und VI R 12/17, Das BMF geht außerdem auf die Anwendung BStBl. II 2019, S. 546 und 551) auch ein groß- der Verpflegungsmehraufwendungen und die flächiges Gebiet wie eine Werksanlage oder steuerliche Erfassung von arbeitgeberseitig ein Bahnhof als erste Tätigkeitsstätte in Be- zur Verfügung gestellten Mahlzeiten ein und tracht (Tz. 3). Für die Zuordnung zur ersten äußert sich zu Unterkunftskosten bei doppel- Tätigkeitsstätte ist die arbeitsrechtliche Festle- ter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit, gung auch dann maßgeblich, wenn am Ort ebenso wie zu Reisenebenkosten. Pauschbeträge für Reisekosten(vergütungen) bei Auslandsreisen ab 1.1.2021 Das BMF veröffentlicht die Pauschbeträ- Mit Schreiben vom 3.12.2020 (Az. IV C 5 – Hinweis: Die Pauschbeträge für Übernach- ge, die ab 1.1.2021 für Verpflegungsmehr- S 2353/19/10010 :002, DStR 2020, S. 2790) tungskosten gelten nur bei Erstattung durch aufwendungen und Übernachtungskos- gibt das BMF Änderungen bei den Aus- den Arbeitgeber (R 9.7 Abs. 3 LStR). Für den ten bei beruflich und betrieblich ver- landspauschbeträgen i. S. d. § 9 Abs. 4a Werbungs- und Betriebskostenabzug sind anlassten Auslandsdienstreisen gelten. Satz 5 ff. EStG bekannt. die tatsächlichen Übernachtungskosten maß- gebend. Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten Die Pauschalen für Verpflegungsmehr- Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder wäh- Der BFH bestätigt mit Urteil vom 7.7.2020 aufwand sind auch dann zu kürzen, rend einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten (Az. VI R 16/18, DStR 2020, S. 2532) seine wenn der Arbeitgeber dem Arbeitneh- Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber eine Mahl- bisherige Rechtsauffassung und kommt im mer zwar Mahlzeiten zur Verfügung zeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpfle- Einklang mit der Finanzverwaltung (BMF- stellt, der Arbeitnehmer die Mahlzeiten gungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a Satz 8 Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 – aber nicht einnimmt. EStG um 20 % für ein Frühstück und um S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, S. 1412) zu jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendes- dem Ergebnis, dass eine Kürzung unabhän- sen zu kürzen. Hat der Arbeitnehmer für gig davon vorzunehmen ist, ob der Arbeit- eine Mahlzeit eine Zuzahlung geleistet, nehmer die Mahlzeit einnimmt oder nicht. mindert dieses Entgelt den Kürzungsbetrag. 10
novus SOZIALVERSICHERUNG Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 Das Bundesministerium für Arbeit und der Bundestag am 14.10.2020 beschloss Damit werden die maßgeblichen Rechen Soziales legte am 4.9.2020 den Referen- und mit Zustimmung des Bundesrats am größen der Sozialversicherung turnusgemäß tenentwurf zur Sozialversicherungs-Re- 27.11.2020 im Bundesgesetzblatt verkün- wie folgt angepasst: chengrößenverordnung 2021 vor, die det wurden. (BGBl. I 2020, S. 2612). RECHENGRÖSSEN DER WEST OST SOZIALVERSICHERUNG 2021 Monat Jahr Monat Jahr Euro Euro Euro Euro Beitragsbemessungsgrenze: 7.100 85.200 6.700 80.400 allgemeine Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 8.700 104.400 8.250 99.000 knappschaftliche Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 7.100 85.200 6.700 80.400 Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 4.837,50 58.050 4.837,50 58.050 Kranken- u. Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze: 5.362,50 64.350 5.362,50 64.350 Kranken- u. Pflegeversicherung– Bezugsgröße in der 3.290* 39.480* 3.115 37.380 Sozialversicherung vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr 41.541 in der Rentenversicherung * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur noch Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. 11
novus ARBEITSRECHT Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Der gesetzliche Mindestlohn wird zum ff zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro In Belgien liegt der Mindestlohn bei 9,66 Euro, 1.1.2021 auf 9,50 Euro erhöht. ff zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro in den Niederlanden bei 10,14 Euro, in Frank- ff zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro sowie reich bei 10,15 Euro und in Luxemburg bei Am 28.10.2020 hat das Bundeskabinett die ff zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro. 12,38 Euro. Bei Berücksichtigung der Kaufkraft Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe liegt Deutschland aber nach Luxemburg, Frank- des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Hinweis: In der Europäischen Union haben reich und den Niederlanden auf Rang vier. Danach ist eine Erhöhung des Mindestlohns 21 Mitgliedstaaten Mindestlöhne per Gesetz von derzeit 9,35 Euro brutto pro Zeitstunde festgelegt. Diese reichen von 1,87 Euro je Stun- in vier Stufen vorgesehen: de in Bulgarien bis zu 12,38 Euro in Luxem- burg. Im EU-Vergleich liegt der deutsche Min- destlohn mit aktuell 9,50 Euro pro Stunde etwas niedriger als in unseren direkten Nach- barländern. 12
Bund und Länder beschließen „Homeoffice-Pflicht“ Die Kontakte werden aus Sorge vor den Hinweis: Die Einhaltung der Verpflichtung Zum anderen sind betriebsbedingte Zu- Mutationen des Coronavirus noch stär- des Arbeitgebers, das Arbeiten im Homeof- sammenkünfte mehrerer Personen wie ker eingeschränkt und Arbeitnehmer fice zu ermöglichen, kann behördlich über- Besprechungen auf das absolute betriebs- sollen ins Homeoffice geschickt werden. prüft werden. Auf Verlangen der Arbeits- notwendige Maß zu reduzieren. Hier soll schutzbehörden der Länder sind die erfor- möglichst Informationstechnologie einge- Auf dem Corona-Gipfel vom 19.1.2021 ka- derlichen Angaben zu machen und entspre- setzt werden. Ist dies nicht möglich, sind men Bund und Länder überein, dass ange- chende Unterlagen herauszugeben. Kommt ebenfalls die oben erwähnten Schutzvorkeh- sichts der pandemischen Lage eine weitere ein Arbeitgeber einer behördlichen Anord- rungen zu treffen. Reduzierung von Kontakten im beruflichen nung nicht (rechtzeitig) nach, kann die von Kontext erforderlich ist. Dazu hat das Bun- der Anordnung betroffene Arbeit untersagt In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten desministerium für Arbeit und Soziales am werden (§ 22 Arbeitsschutzgesetz). Der Ar- müssen möglichst kleine Arbeitsgruppen 27.1.2021 zunächst befristet bis 15.3.2021 beitgeber muss sich auch darauf einstellen, gebildet und Personenkontakte zwischen eine Verordnung erlassen. Nach dieser die einer Homeoffice-Tätigkeit entgegenste- den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebs- Verordnung müssen Arbeitgeber weitere henden zwingenden betrieblichen Gründe ablauf möglichst reduziert werden. Soweit Maßnahmen zur Reduzierung von Kontak- im Rahmen einer behördlichen Überprüfung möglich, sollte zeitversetzt gearbeitet wer- ten im Betrieb treffen. darlegen zu können. den. Homeoffice-Pflicht Die Begründung der Verordnung stellt Ist eine Präsenz am betrieblichen Arbeits- zudem klar, dass die Beschäftigten den platz weiter erforderlich, muss der Arbeitge- Der wesentliche Punkt der Verordnung be- Anspruch auf eine Arbeit im Homeoffice ber medizinische Gesichtsmasken oder steht darin, dass Arbeitgeber ihren Arbeit- nicht einklagen können. FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn nehmern, überall wo möglich, das Arbeiten die dargelegten Anforderungen an die im Homeoffice ermöglichen müssen, so- Arbeiten im Homeoffice nicht möglich Raumbelegung oder ein Mindestabstand fern die Tätigkeiten es zulassen und keine von 1,5 Metern nicht eingehalten werden zwingenden betriebsbedingten Gründe ent- Ist ein Arbeiten im Homeoffice nicht mög- können bzw. es bei den ausgeführten Tätig- gegenstehen. In der Verordnung wird explizit lich, sind im Betrieb alle geeigneten tech keiten zu einer Gefährdung durch erhöhten auf Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkei- nischen und organisatorischen Vorkeh- Aerosolausstoß kommen kann. Die Arbeit- ten verwiesen. Wenngleich für die Arbeit- rungen zu treffen, um betriebsbedingte nehmer müssen diese Masken tragen. nehmer keine Verpflichtung besteht, das Personenkontakte zu reduzieren. Angebot des Arbeitgebers auf Arbeiten im Abschreibungsmöglichkeiten für Com- Homeoffice anzunehmen, wird an sie appel- Dazu ist zum einen die gleichzeitige Nut- puterhard- und Software liert, dieses Angebot zu nutzen. In der zung von Räumen durch mehrere Personen Verordnungsbegründung wird ausgeführt, auf das betriebsnotwendige Minimum zu Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft dass es für die Umsetzung der Arbeit im reduzieren. Muss ein Raum von mehreren und zur Förderung der Digitalisierung und Homeoffice erforderlich ist, dass in der Woh- Personen gleichzeitig genutzt werden, darf der Tätigkeiten im Homeoffice sollen be- nung des Beschäftigten die räumlichen und eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern stimmte „digitale Wirtschaftsgüter“ rück- technischen Voraussetzungen vorhanden sind. für jede anwesende Person nicht unterschrit- wirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben Auch muss zwischen Arbeitgeber und Arbeit- ten werden, soweit die auszuführenden werden können. Damit können die Kosten nehmer eine Homeoffice-Vereinbarung Tätigkeiten dies zulassen. Anderenfalls muss für Computerhardware und Software zur (arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebs- der Arbeitgeber gleichwertige Schutzvorkeh- Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig vereinbarung) getroffen worden sein. rungen durch Lüftungsmaßnahmen bzw. im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geeignete Abtrennungen zwischen den an- steuerlich vollständig berücksichtigt werden. wesenden Personen treffen. 13
novus ARBEITSRECHT Verlängerung des Corona-Kurzarbeitergeldes Die Corona-bedingte zeitweise Erhö- Flankierend hierzu gilt eine erste Verordnung Zudem wurde in einer zweiten Verordnung hung des Kurzarbeitergeldes wurde bis zur Änderung der Kurzarbeitergeldverord- über die Bezugsdauer für das Kurzarbeiter- 31.12.2021 verlängert. Eine entspre- nung. Danach sind die Zugangserleichterun- geld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit chende Regelung findet sich in dem gen bis zum 31.12.2021 für Betriebe, die bis bis zum 31.12.2020 begonnen haben, die am 9.12.2020 veröffentlichten Beschäfti- zum 31.3.2021 mit Kurzarbeit begonnen Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, maximal gungssicherungsgesetz (BGBl. I 2020, haben, verlängert. Auch wurde die Öffnung bis 31.12.2021, verlängert. S. 2691). des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer bis zum 31.12.2021 verlängert. Vorausset- Hinweis: Das Beschäftigungssicherungsge- Damit wurde die Regelung zur Erhöhung des zung ist, dass die Verleihbetriebe bis zum setz ist zusammen mit den beiden Verord- Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % ab dem 31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen nungen am 1.1.2021 in Kraft getreten. vierten bzw. auf 80 bzw. 87 % ab dem sieb- haben. Zudem erfolgt eine Verlängerung der ten Monat bis 31.12.2021 verlängert. Dies vollständigen Erstattung der Sozialversiche- gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf rungsbeiträge während der Kurzarbeit bis Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstan- 30.6.2021. Vom 1.7.2021 bis 31.12.2021 den ist. Weiter wurden die bestehenden werden die Sozialversicherungsbeiträge zu befristeten Hinzuverdienstregelungen für den 50 % erstattet, vorausgesetzt mit der Kurz- Zeitraum ab 1.1.2021 bis 31.12.2021 inso- arbeit wurde bis 30.6.2021 begonnen. weit modifiziert, als Entgelt aus einer wäh- rend der Kurzarbeit aufgenommenen gering- fügigen Beschäftigung von 450 Euro im Monat anrechnungsfrei bleibt. Arbeitsrechtlich relevante Änderungen im Infektionsschutzgesetz Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzge- Nicht-kranke Erwerbstätige, die weder von Weiter wurde mit einer Neufassung von setz werden die im März und Mai 2020 einem sog. Absonderungsgebot, noch von § 57 Abs. 2 Satz 1 IfSG klargestellt, dass getroffenen Maßnahmen zum Schutz einem Tätigkeitsverbot nach dem Infektions- im Rahmen dieses Gesetzes die Pflicht zur der Bevölkerung angesichts der Corona- schutzgesetz betroffen sind, erhalten keine Leistung der für die Teilnahme an den Umla- Pandemie fortentwickelt. Es enthält Entschädigung wegen Verdienstausfalls, geverfahren U1, U2 und U3 zu entrichten- auch einige arbeitsrechtlich relevante wenn der Absonderung eine vermeidbare den Umlagen fortbesteht. Die im Zusam- Regelungen. Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt menhang mit der Erfüllung des Ent- (§ 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG). schädigungsanspruchs entrichteten Umla- Das am 19.11.2020 in Kraft getretene Dritte gen sind dem Arbeitgeber zu erstatten. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei Die Entschädigungsregelung des § 56 einer epidemischen Lage von nationaler Abs. 1a IfSG zum Verdienstausfall wegen Tragweite entwickelt die Bevölkerungs- bestehender Betreuungspflichten wurde bis schutzgesetze von März und Mai 2020 fort. 31.3.2021 verlängert. Zugleich wird eine Das Gesetz enthält u. a. folgende für Arbeit- entsprechende Entschädigung gewährt, nehmer wesentliche Regelungen: wenn eine abgesonderte Person betreut werden muss. 14
Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat er- geschäfts der Fleischwirtschaft (Schlachtung, zu verstehen ist: Sollen von dem Werkver- hebliche Auswirkungen im Bereich der Zerlegung und Fleischverarbeitung) kein trags- und Leiharbeitsverbot alle mit der Fleischwirtschaft. Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf: „Fleischverarbeitung“ unmittelbar oder mit- ab 1.1.2021 besteht ein Verbot von Werkver- telbar zusammenhängenden Bereiche (Lager, Am 16.12.2020 verabschiedete der Bundes- trägen für die Bereiche der Schlachtung, Zerle- Technik, Verpackung, Kartonierung) erfasst tag das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs gung und Fleischverarbeitung und ab 1.4.2021 werden – ober können die betreffenden Un- im Arbeitsschutz, sog. Arbeitsschutzkontroll- schließlich auch ein Verbot von Leiharbeit für ternehmen in diesen Bereichen weiterhin auf gesetz. Es wurde am 30.12.2020 im Bundes- die Bereiche der Schlachtung und Zerlegung. Fremdpersonal zurückgreifen? Das Bundesver- gesetzblatt verkündet. Darin enthalten ist eine Möglich bleibt der Einsatz von Leiharbeitneh- fassungsgericht hat entsprechende Eilanträge jährliche Mindestbesichtigungsquote durch mern auf Grundlage spezifischer Tarifverträge der betroffenen Unternehmen zurückgewie- die Arbeitsschutzbehörden. In der Arbeitsstät- (und unter deutlich restriktiveren Vorschriften) sen, weil die Auslegung des Begriffs „Fleisch- tenverordnung ist künftig bestimmt, wie die hingegen noch in der Zeit vom 1.4.2021 bis verarbeitungen“ den Fachgerichten vorbehal- Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung zum 31.3.2024 für die Bereiche der „Fleisch- ten sei. Insoweit können sich für die Bereiche von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, verarbeitung“ von Unternehmen. Juristisch der „Fleischverarbeitung“ von Unternehmen auch abseits des Betriebsgeländes. Weiter ungeklärt und aktuell umstritten ist die Frage, durchaus noch Handlungsoptionen in Bezug wird klargestellt, dass im Bereich des Kern wie weit der Begriff der „Fleischverarbeitung“ auf den Einsatz von Fremdpersonal ergeben. Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck Weil die Verarbeitung biometrischer biometrischen Daten sei nach Art. 9 Abs. 2 Hinweis: Die Verweigerung des Arbeitneh- Daten nach der Datenschutzgrundver- DSGVO nur ausnahmsweise möglich. Vor- mers, das Zeiterfassungssystem per Finger- ordnung (DSGVO) nur ausnahmsweise aussetzung sei, dass die Verarbeitung erfor- abdruck-Scanner zu nutzen, stellte keine zulässig ist, darf ein Arbeitnehmer nicht derlich ist, damit Arbeitgeber oder Arbeit- Pflichtverletzung dar. Damit konnte der zu einer Zeiterfassung mittels Fingerab- nehmer die ihnen aus dem Arbeitsrecht Arbeitnehmer die Entfernung der erteilten druck verpflichtet werden. erwachsenden Rechte ausüben und ihren Abmahnung aus der Personalakte verlangen. diesbezüglichen Pflichten nachkommen kön- Dass Arbeitnehmer ohne ihr Einverständnis nten. Für dieses Erfordernis habe der Arbeit- nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerab- geber in dem entschiedenen Fall keine Tatsa- druck verpflichtet sind, entschied das LAG chen vorgetragen, weswegen eine Erfassung Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 4.6.2020 ohne Einwilligung des Arbeitnehmers unzu- (Az. 10 Sa 2130/19). Die Verarbeitung von lässig sei. Zusatzvergütung: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten? Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Bestimmungen, die eine zusätzliche Ver davon abhängt, dass eine einheitlich für alle Entscheidung vor, ob tarifvertragliche gütung davon abhängig machen, dass die- Arbeitnehmer geltende Zahl von Arbeits- Zusatzvergütungen davon abhängig ge- selbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten stunden überschritten wird, auf die Gesamt- macht werden können, dass Vollzeit- wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeit vergütung und nicht auf den Entgelt und Teilzeitbeschäftigte jeweils dieselbe beschäftigten zu unterscheiden, EU-rechts- bestandteil der zusätzlichen Vergütung Zahl von Arbeitsstunden überschreiten. konform sind. abzustellen ist. Weiter möchte er wissen, ob eine mögliche schlechtere Behandlung von Das BAG möchte mit Beschluss vom Konkret geht es dem BAG darum, ob für die Teilzeitbeschäftigten gerechtfertigt werden 11.11.2020 (Az. 10 AZR 185/20) vom EuGH Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber kann, wenn mit der zusätzlichen Vergütung im Rahmen eines Vorabentscheidungsersu- Vollzeitbeschäftigten schlechter behandelt der Zweck verfolgt wird, eine besondere chens geklärt wissen, ob tarifvertragliche werden, weil eine zusätzliche Vergütung Arbeitsbelastung auszugleichen. 15
novus ARBEITSRECHT Kündigungsfrist für Geschäftsführer-Dienstverträge Für Geschäftsführer-Dienstverträge gel- § 622 BGB legt die Kündigungsfristen bei Das BAG führte dazu aus, dass eine Wei- ten die Kündigungsfristen nach § 621 BGB Arbeitsverhältnissen fest, wohingegen in sungsgebundenheit eines GmbH-Geschäfts- und nicht die für Arbeitnehmer geregel- § 621 BGB die Kündigungsfristen bei Dienst- führers nur in extremen Ausnahmefällen so ten Kündigungsfristen nach § 622 BGB. verhältnissen geregelt sind. Hinsichtlich Ge- stark ist, dass sie auf den Status als Arbeit- schäftsführer-Dienstverträgen, die arbeits- nehmer schließen lasse. Aufgrund der für rechtlich nicht als Arbeitsverträge einzu- freie Dienstverhältnisse geltenden Regelung ordnen sind, entschied das BAG mit Urteil in § 621 BGB fehle es an einer Regelungs- vom 11.6.2020 (Az. 2 AZR 374/19), dass die lücke für eine analoge Anwendung von gesetzliche Kündigungsfrist aus § 621 BGB § 622 BGB zur Berechnung der gesetzlichen und nicht aus § 622 BGB gilt. Kündigungsfrist eines Geschäftsführer-Dienst- vertrages. Versorgungszusage: Keine Verwirkung von Rechten aus einer Betriebsvereinbarung Dem Anspruch auf Überprüfung der Das BAG kam mit Urteil vom 13.10.2020 folgt, das durch eine Betriebsvereinbarung Wirksamkeit einer Ablösung einer frühe- (Az. 3 AZR 246/20) zu dem Ergebnis, dass eingeräumt wurde. Dieses ist von Gesetzes ren, günstigeren Versorgungsordnung der Anspruch eines Betriebsrentners auf Be- wegen nach § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG dem kann der Einwand der Verwirkung nicht rechnung seiner Ausgangsrente und damit Einwand der Verwirkung entzogen. entgegengehalten werden. die Überprüfung der Wirksamkeit der Ablö- sung einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1979 durch eine Betriebsvereinbarung aus 1988 nicht durch Verwirkung gemäß § 242 BGB ausgeschlossen ist. Dies begrün- det es damit, dass der Kläger ein Recht ver- Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit rechtens Das BAG hält die anteilige Kürzung einer Mit Urteil vom 1.12.2020 (Az. 9 AZR 104/20) Weiter stellt das Gericht klar, dass Zeiten des Ausbildungsvergütung bei Teilzeit für stellte das BAG klar, dass eine tarifliche Berufsschulunterrichts bei der Ermittlung zulässig. Regelung, wonach sich die Vergütung von der Höhe der Ausbildungsvergütung außer Auszubildenden in Teilzeit anteilig entspre- Betracht bleiben müssen. Während der Frei- chend der Anzahl wöchentlicher Arbeits- stellung für den Berufsschulunterricht beste- stunden vergleichbarer Auszubildender in he allein der Anspruch auf Fortzahlung der Vollzeit errechnet, nicht gegen höherrangi- Vergütung. ges Recht verstößt. 16
Personalabbau: Stolperfallen bei Freiwilligenprogrammen Gegenwärtig gewinnen in Unternehmen allem für die Mitarbeiter attraktiv sind, von bewerten. In diesem Fall muss der Arbeitge- Freiwilligenprogramme als Restrukturie- denen sich der Arbeitgeber einvernehmlich ber ein Informations- und Konsultationsver- rungsinstrument an Bedeutung. Deren trennen möchte. Denkbar ist auch die Ver- fahren mit dem Betriebsrat durchführen, Erfolg hängt vom richtigen Projektma- knüpfung mit individuellen Förderprogram- gegebenenfalls auch nur vorsorglich. Um nagement und einer sorgfältig durch- men inklusive Coachings oder einer Out- rechtzeitig eine Massenentlassungsanzeige dachten Gesamtstrategie ab. Eine we- placement-Beratung. bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein- sentliche Rolle spielt auch die Zusam- zureichen, sollte die Personalabteilung sorg- menarbeit mit dem Betriebsrat. Hinweis: Die in Aufhebungsverträgen ver- fältig dokumentieren, wann welche Aufhe- einbarten Abfindungen können zu einer bungsverträge abgeschlossen werden sollen. Mit Freiwilligenprogrammen kann ein Perso- Sperrzeit für den etwaigen Bezug von nalabbau in Betrieben durch einvernehm- Arbeitslosengeld führen. Möglicherweise Je stärker der Betriebsrat das Freiwilligen- liche Regelungen mit den Arbeitnehmern drohen den Arbeitnehmern durch das vor- programm unterstützt und dieses den Ar- sozialverträglich gestaltet werden. Dazu zäh- zeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhält- beitnehmern als ernstzunehmende Option len feste Konditionen für Abfindungen im nis auch Abschläge bei der späteren Alters- nahebringt, umso erfolgreicher ist das Pro- Rahmen von Aufhebungsverträgen sowie rente. Unter Umständen sollten diese gramm in der Umsetzung. Wenngleich zwar Vorruhestands- und Altersteilzeitlösungen. etwaigen finanziellen Nachteile ausgegli- kein originäres Mitbestimmungsrecht be- Der große Vorteil von Freiwilligenprogram- chen werden, um doch noch eine einver- steht, kann der Personalabbau aber eine men besteht darin, dass anders als bei nehmliche Trennung zu erzielen. Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG betriebsbedingten Kündigungen keine Sozi- darstellen: Etwa, wenn Standorte verlagert, alauswahl notwendig ist. Dadurch können Als besonderen Anreiz sollte das Freiwilligen- Organisation oder Arbeitsmethoden grund- die Know-how-Träger im Unternehmen programm eine Turbo- oder Sprinterprämie legend geändert werden, oder wenn ein gehalten werden. Es findet auch nicht vorsehen, also einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen wesentliche Betriebsteile zu- zwingend eine Veränderung der Altersstruk- Mitarbeiter, generell oder innerhalb einer sammenschließt oder abspaltet. Das Freiwilli- tur der Belegschaft statt. Der Personalabbau gesetzten Frist an dem Programm teilzuneh- genprogramm ist dann Bestandteil der In- lässt sich zeitlich zügiger durchführen und men. In der Regel wird ein Zuschlag auf den teressenausgleichsverhandlungen mit dem spart Zeit und Kosten für langwierige Kündi- ohnehin bestehenden Abfindungsanspruch Betriebsrat, in denen der Arbeitgeber die gungsschutzprozesse. Hinzu kommt die brei- gewährt. Dabei ist dem Arbeitnehmer je- beabsichtigte Betriebsänderung und deren tere Akzeptanz unter den Mitarbeitern und doch ausreichend Bedenkzeit von mindes- Umsetzung beschreibt. Im Einzelfall gilt es die bessere Wirkung für das Unternehmen tens sieben Tagen einzuräumen. sorgfältig abzuwägen, ob es sinnvoller ist, in der Öffentlichkeit. das Freiwilligenprogramm in die Verhandlun- Häufig enthalten Aufhebungsverträge auch gen über einen Interessenausgleich zu inte Arbeitgeber sollten sich bei einem Freiwilli- Regelungen, die es dem in der Regel freige- grieren oder diesen vorzulagern. Notwendig genprogramm gegenüber dem Betriebsrat stellten Arbeitnehmer erlauben, das Arbeits- ist ein ernsthafter Einigungswille der Betei- vorbehalten, alle Arbeitnehmer des Unter- verhältnis mit einer kurzen Ankündigungs- ligten. Bei einem Scheitern der Verhandlun- nehmens ansprechen zu dürfen. Das ist aller- frist vor dem vorgesehenen Ausscheidens- gen kann jede Partei die Einigungsstelle an- dings häufig nicht im Sinne der Arbeitneh- zeitpunkt zu beenden, z. B. wenn er noch rufen und hoffen, dass „die andere Seite“ mervertreter, die verhindern wollen, dass während der laufenden Kündigungsfrist damit einverstanden ist. Ist dies nicht der Druck etwa auf ältere Mitarbeiter ausgeübt einen neuen Arbeitsplatz findet. Oftmals Fall, kommt es zu weiteren, zumeist uner- wird. werden in diesem Fall die „ersparten“ Ver- wünschten Verzögerungen. gütungsansprüche bis zur (fiktiven) Beendi- Entscheidend ist, einen für alle Beteiligten gung, gegebenenfalls zumindest anteilig, an Fazit: Ist ein Personalabbau im Unterneh- akzeptablen Ablauf festzulegen. Dem Ver- den Arbeitnehmer als (weitere) Abfindung men erforderlich und wird zu diesem Zweck lust von Know-how-Trägern können sog. ausgezahlt. ein Freiwilligenprogramm aufgesetzt, ist es Ampel- oder ABC-Listen vorbeugen: Füh- wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebs- rungskräfte stufen danach die Mitarbeiter in Auch bei Freiwilligenprogrammen ist auf die rat rechtzeitig einbindet und umfassend Leistungsträger, durchschnittliche Arbeitneh- Schwellenwerte einer Massenentlassung informiert. Nur der Betriebsrat, der sich mer oder Low-Performer ein. Die Freiwilli- zu achten. Werden diese überschritten, ist wirklich eingebunden fühlt und die Maßnah- genprogramme lassen sich auf dieser Basis auch ein Aufhebungsvertrag als Entlassung me versteht, wird diese erfolgreich in die so aufbauen und gestalten, dass sie vor im Sinne des Massenentlassungsrechts zu Belegschaft tragen. 17
Sie können auch lesen