Novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Bund und Länder beschließen "Homeoffice-Pflicht" - Ebner Stolz

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Novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Bund und Länder beschließen "Homeoffice-Pflicht" - Ebner Stolz
1. AUSGABE 2021

novus
 PERSONAL

 Lohnsteuerliche Änderungen   Bund und Länder        Personalabbau:
 im Personalbereich zum       beschließen            Stolperfallen bei
 Jahreswechsel                „Homeoffice-Pflicht“   Freiwilligenprogrammen
Novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Bund und Länder beschließen "Homeoffice-Pflicht" - Ebner Stolz
novus EDITORIAL

                      Vorwort
                      Liebe Leserin, lieber Leser,

                      nach wie vor hat die Corona-Pandemie Bevölkerung und Wirtschaft – und damit auch die
                      Arbeitswelt – fest im Griff. Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber nochmals eine Vielzahl
                      an Beschlüssen gefasst, die bestehenden Regelungen im Zusammenhang mit der Pandemie
                      verlängert bzw. weitere Entlastungen eingeführt. Ganz aktuell haben nun die Bundeskanz­
                      lerin und die Ministerpräsidenten auf dem Corona-Gipfel vom 19.1.2021 gar dazu
                      aufgerufen, soweit betrieblich möglich, vom Homeoffice aus zu arbeiten. Dieser Aufruf gilt
                      zunächst befristet bis zum 15.3.2021. Was das für die Arbeitgeber im Einzelnen bedeutet,
                      beleuchten wir in der Rubrik Arbeitsrecht.

                      Arbeitnehmer im Homeoffice werden durch die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltene
                      Homeoffice-Pauschale entlastet. Ob es jedoch tatsächlich zu einer signifikanten Entlastung
                      kommt, kann bezweifelt werden. Diese sowie weitere Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer
                      zum Jahreswechsel beleuchten wir in unserem Top Thema.

                      Eine besondere Herausforderung stellt für Arbeitgeber in diesen kontaktlosen Zeiten die
                      Förderung des Betriebsklimas dar. Zu diesem Zweck haben sich kreative Ansätze entwickelt.
                      Lesen Sie auf S. 8, wie digitale Betriebsveranstaltungen steuerlich zu behandeln sind.

                      Gegenwärtig gewinnen in Unternehmen Freiwilligenprogramme als Instrument zum Abbau
                      von Personal an Bedeutung. Ihr Erfolg hängt vom richtigen Projektmanagement und
                      einer sorgfältig durchdachten Gesamtstrategie ab. Wir beleuchten in dieser Ausgabe des
                      novus Personal, worauf bei Freiwilligenprogrammen besonders zu achten ist.

                      Absonderungsgebot, Reisebeschränkungen, Quarantäneanordnungen… in welchen Fällen
                      Arbeitnehmern Entschädigungsansprüche zustehen, regelt eine Änderung des Infektions-
                      schutzgesetzes.

                      Darüber hinaus informieren wir Sie über weitere aktuelle Entwicklungen in der finanzgericht-
                      lichen und arbeitsrechtlichen Rechtsprechung, die für Ihre Arbeit in der Personalabteilung
                      von Bedeutung sein könnten.

                      Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen Ihre
                      Ansprechpartner bei Ebner Stolz jederzeit gerne zur Verfügung.

                      Anne-Marie Kekow
                      Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz in Hamburg

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INHALT

   TOP-THEMA

Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel                                     4

   LOHNSTEUER

Geldwerter Vorteil für Dienstwagennutzung während der Corona-Pandemie                               6

Steuerbegünstigungen zur Förderung der Elektromobilität                                             6

Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions- und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen 7

Steuerliche Behandlung von digitalen Betriebsveranstaltungen                                        8

Kosten für einen Eventmanager bei Bewertung von Sachzuwendungen aus Betriebsveranstaltungen 8

Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber                                                9

Lohnzufluss bei Teilnahme an Firmenfitness-Programmen                                               9

Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern                                           10

Pauschbeträge für Reisekosten(vergütungen) bei Auslandsreisen ab 1.1.2021                          10

Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten 10

   SOZIALVERSICHERUNG

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021                                                    11

   ARBEITSRECHT

Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns                                                 12
Bund und Länder beschließen „Homeoffice-Pflicht“                                                   13

Verlängerung des Corona-Kurzarbeitergeldes                                                         14

Arbeitsrechtlich relevante Änderungen im Infektionsschutzgesetz                                    14

Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet                                                          15

Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck                                                              15

Zusatzvergütung: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten?                                        15
Kündigungsfrist für Geschäftsführer-Dienstverträge                                                 16

Versorgungszusage: Keine Verwirkung von Rechten aus einer Betriebsvereinbarung                     16

Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit rechtens                                             16

Personalabbau: Stolperfallen bei Freiwilligenprogrammen                                            17

   INTERNATIONAL

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem
Arbeitslohn aus der Schweiz                                                                        18

Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse     19

                                                                                                    3
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novus TOP-THEMA

Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich
zum Jahreswechsel
Das Jahressteuergesetz 2020 enthält             Hinweis: Bereits mit Schreiben vom                Hinweis: Die Anwendung von § 3 Nr. 11a
zahlreiche Änderungen, die Personalab-          26.10.2020 (Az. IV C 5 -S 2342/20/10012           EStG kommt neben § 3 Nr. 28a EStG laut
teilungen ab 1.1.2021 beachten sollten.         :003, DStR 2020, S. 2433) erläuterte das          BMF-Schreiben vom 26.10.2020 (Az. IV C 5-
                                                BMF, dass die Steuerbefreiung für Corona-         S 2342/20/10012 :003, DStR 2020, S. 2433)
Zum Jahreswechsel sind mit dem Jahressteu-      Unterstützungsleistungen (§ 3 Nr. 11a EStG)       nicht in Betracht. Da Kurzarbeitergeld nur
ergesetz 2020 zahlreiche Neuregelungen in       als „lex specialis“ Vorrang vor § 3 Nr. 11 EStG   gezahlt wird, soweit das Ist-Entgelt während
Kraft getreten, die für die Personalabteilung   hat. Die Anwendung der Steuerbefreiung            der Kurzarbeit nicht über der Beitragsbemes-
von besonderer Bedeutung sind. Neben der        setze neben der Gewährung der Leistung zu-        sungsgrenze in der Rentenversicherung
Verlängerung der Steuerfreiheit von Corona-     sätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits-        liegt, lehnt das BMF die Steuerbefreiung
Zahlungen und den Arbeitgeberzuschüssen         lohn voraus, dass diese der Abmilderung der       nach § 3 Nr. 11a EStG von Zuschüssen des
zum Kurzarbeitergeld sowie der gesetzlichen     zusätzlichen Belastungen des Arbeitnehmers        Arbeitgebers als Ausgleich zum Kurzarbei-
Festschreibung der für Steuerbefreiungen        durch die Corona-Krise dient. Andere Befrei-      tergeld wegen Überschreitens der Beitrags-
und Pauschalierungsvorschriften wichtigen       ungstatbestände und Pauschalbesteue-              bemessungsgrenze ab.
Zusätzlichkeit wurde u. a. eine Homeoffice-     rungsmöglichkeiten (z. B. § 3 Nr. 34a,
Pauschale während der Corona-Pandemie           § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 3 Satz 2 EStG)        Pauschale für Homeoffice-Tätigkeit
gesetzlich festgeschrieben. Das Jahressteuer-   bleiben laut BMF unberührt.                       während Corona-Krise
gesetz wurde am 28.12.2020 im Bundes­
gesetzblatt verkündet und ist am darauffol-     Steuerfreiheit von Outplacement- oder             Da während der Corona-Krise vermehrt vom
genden Tag, also am 29.12.2020 in Kraft         Newplacement-Beratung                             Homeoffice gearbeitet wird, hat der Gesetz-
getreten. Im Folgenden sind die wichtigs­-                                                        geber eine neue Homeoffice-Pauschale ein-
ten lohnsteuerlichen Neuregelungen kurz         Die Steuerfreiheit von Weiterbildungsleistun-     geführt. Erfüllt danach der häusliche Arbeits-
zusammengefasst.                                gen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 19 EStG         platz eines Arbeitnehmers nicht die Voraus-
                                                wurde mit Wirkung ab dem VZ 2020 erwei-           setzungen eines häuslichen Arbeitszimmers,
Verlängerung der Steuerfreiheit von             tert. Während bisher nur Weiterbildungsleis-      kann eine Pauschale von 5 Euro für jeden
Corona-Sonderzahlungen                          tungen, die der Verbesserung der Beschäf­         Kalendertag abgezogen werden, an dem
                                                tigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen,        die betriebliche oder berufliche Tätigkeit
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom            steuerbefreit waren, gilt dies nun auch für       ausschließlich von zu Hause ausgeübt wur-
19.6.2020 wurden vom Arbeitgeber zusätz-        Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder         de. Der maximale Abzugsbetrag beläuft sich
lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn       eines Dritten zur beruflichen Neuorientie-        auf 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalender-
auf Grund der Corona-Pandemie gewährte          rung (sog. Outplacement- oder Newplace-           jahr (§9 Abs. 5 Satz 1 i. V. mit § 4 Abs. 5
Leistungen in Form von Zuschüssen oder          ment-Beratung) für ausscheidende Arbeit-          Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
Sachbezügen, sog. Corona-Bonus, bis zu          nehmer.
einem Betrag von 1.500 Euro steuerbefreit.                                                        Erfüllt dagegen der genutzte Raum die steu-
Diese Regelung sollte zunächst für Leistun-     Verlängerung der Steuerfreiheit von               erlichen Anforderungen an ein häusliches
gen in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020     Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbei-              Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige
gelten. Die Frist wurde mit dem JStG 2020       tergeld                                           wählen, ob er die tatsächlich angefallenen
auf Leistungen bis zum 30.6.2021 aus­                                                             Kosten im gesetzlich vorgegebenen Rahmen
gedehnt. Dabei beträgt der maximale             Ebenfalls mit dem Corona-Steuerhilfegesetz        nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zum
Steuerfreibetrag unverändert 1.500 Euro         war eine zeitlich befristete Steuerbefreiung      Abzug bringt oder stattdessen die Pauschale
(§ 3 Nr. 11a EStG). Mit der Regelung soll       der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzar-        von 5 Euro für jeden Kalendertag ansetzt.
vermieden werden, dass die Steuerbefreiung      beitergeld für Lohnzahlungszeiträume, die
infolge eventuell verzögerter Auszahlung        nach dem 29.2.2020 begannen und vor dem           Die Pauschale kann für eine nach dem
von Sonderzahlungen erst in 2021 nicht          1.1.2021 endeten, eingeführt worden. Diese        31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der
mehr genutzt werden könnte. Wurde bereits       Steuerbefreiung wurde auf bis vor dem             häuslichen Wohnung ausgeübte betriebliche
2020 eine entsprechende Sonderzahlung           1.1.2022 endende Lohnzahlungszeiträu-             oder berufliche Tätigkeit angesetzt werden
bis zu dem Maximalbetrag von 1.500 Euro         me verlängert (§ 3 Nr. 28a EStG).                 (§ 52 Abs. 6 Satz 13 EStG).
geleistet, kommt eine nochmalige Nutzung
des Freibetrags im ersten Halbjahr 2021
nicht in Betracht.

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Aus Vereinfachungsgründen bestehen kei-           Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeitge-            Datenaustausch zwischen privaten
ne Einschränkungen, falls bei gemeinsam           berleistungen                                     Krankenversicherungsunternehmen,
Nutzungsberechtigten mehrere Personen                                                               Finanzverwaltung und Arbeitgebern
eigene Aufwendungen für ein häusliches            In einem neu eingefügten § 8 Abs. 4 EStG
Arbeitszimmer nach den Grundsätzen des            wird das Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeit-     Um den aktuellen Bürokratieaufwand bei der
häuslichen Arbeitszimmers bzw. die Home-          geberleistungen gesetzlich definiert. Hinter-     Berücksichtigung von Beiträgen für eine priva-
office-Pauschale geltend machen.                  grund der Regelung ist die Rechtsprechung         te Kranken- und Pflegeversicherung im Rah-
                                                  des BFH, der den Rechtsbegriff der zusätz­-       men der Lohnabrechnung (Steuerfreiheit des
Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale wirkt           lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn         Arbeitgeberzuschusses nach § 3 Nr. 62 EStG,
sich bei einem Arbeitnehmer allerdings nur        erbrachten Leistungen zuletzt weit auslegte       Vorsorgepauschale) zu reduzieren, besteht
aus, soweit die in einem Veranlagungszeit-        und dies auch bei einer arbeitsrechtlich wirk-    künftig eine Verpflichtung zur Datenübermitt-
raum angefallenen Werbungskosten insge-           samen Lohnherabsetzung zugunsten einer            lung der Unternehmen der privaten Kranken-
samt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von            zweckgebundenen Leistung bejahte. Das BMF         und Pflegeversicherungen an die Finanzver-
1.000 Euro übersteigen.                           erklärte bereits diese Rechtsprechung im Ver-     waltung, soweit der Versicherungsnehmer
                                                  waltungswege für nicht anwendbar (siehe           nicht widerspricht (§ 39 Abs. 4a EStG).
In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich       dazu auch novus Personal 1. Ausgabe 2020).
darauf hingewiesen, dass parallel zum Ansatz                                                        Basierend auf dieser Datenübermittlung wer-
der Homeoffice-Pauschale für die entspre-         Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum           den modifizierte Lohnsteuerabzugsmerkmale
chenden Tage der Abzug der Entfernungs-           2020 wurde nun in dem neuen § 8 Abs. 4            gebildet (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG). Die bislang
pauschale für Fahrten zwischen Wohnung            EStG gesetzlich festgeschrieben, dass nur         hierfür erforderliche Vorlage von Papierbe-
und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte   echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers           scheinigungen der Versicherungsunterneh-
oder aber tagesgleich der Abzug tatsächlicher     das Zusätzlichkeitskriterium erfüllen. Leistun-   men erübrigt sich.
Fahrtkosten nicht in Betracht kommt.              gen werden demnach nur dann als zusätz-
                                                  lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn         Hinweis: Der Datenaustausch wird im Rah-
Anhebung der Sachbezugsfreigrenze                 erbracht angesehen, wenn                          men eines Pilotprojekts ab dem 1.1.2023 mit
                                                                                                    Echtdaten ausgewählter Versicherungsunter-
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitneh-         ff
                                                   die Leistung nicht auf den Arbeitslohnan-        nehmen und Arbeitgeber parallel zum bishe-
mern Sachbezüge, bleiben diese steuerfrei,         spruch angerechnet wird,                         rigen Verfahren getestet. Ab dem 1.1.2024
sofern sie die monatliche Freigrenze von bis-     ff
                                                   der Arbeitslohnanspruch nicht herabge-           wird der Datenaustausch im Regelbetrieb
her 44 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG           setzt wird,                                      erfolgen (§ 52 Abs. 36 Satz 3 EStG). Ebenso
nicht übersteigen. Diese Sachbezugsgrenze         ff
                                                   die verwendungs- oder zweckgebundene             sind Folgeänderungen bei der Berechnung
erhöht sich ab 1.1.2022 auf 50 Euro im             Leistung nicht anstelle einer bereits ver-       der im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts
Monat (Art. 50 Abs. 7 JStG 2020).                  einbarten Lohnerhöhung gewährt und               zu berücksichtigenden Vorsorgepauschale in
                                                  ff
                                                   bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn         § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG ab dem Veran-
Verbilligte Wohnungsüberlassung an                 nicht erhöht wird.                               lagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen
Arbeitnehmer                                                                                        (§ 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des Art. 5 JStG 2020).
                                                  Liegen diese Voraussetzungen vor, ist das
Überlässt der Arbeitgeber oder ein Dritter        Zusätzlichkeitskriterium auch dann erfüllt,       Sonstiges
dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsver-         wenn Arbeitnehmer einen arbeitsvertrag­
hältnisses Wohnraum unentgeltlich oder zu         lichen oder anderen arbeits- oder dienst-         Zum Jahresbeginn 2021 wurde der Solidari-
vergünstigten Konditionen, stellt dies grund-     rechtlichen Anspruch auf die Leistung haben.      tätszuschlag weitgehend abgeschafft. Er
sätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.                                                         beträgt zwar weiterhin für das Jahr 2021
Seit 2020 ist bei der Bewertung des Mietvor-      Entlastungsbetrag für Alleinerziehende            5,5 % der Einkommensteuer. Allerdings wur-
teils unter den Vorgaben des § 8 Abs. 2                                                             de u. a. die Freigrenze von 952 Euro auf
Satz 12 EStG ein Bewertungsabschlag               Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz          16.956 Euro erhöht. Eltern erhalten seit Jah-
zu berücksichtigen, so dass ein geringerer        wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerzie-      resbeginn monatlich 15 Euro mehr Kindergeld
Betrag als Arbeitslohn zu erfassen ist.           hende temporär für die Kalenderjahre 2020         pro Kind. Ab dem 1.1.2021 werden für das
                                                  und 2021 um 2.100 Euro auf insgesamt              erste und zweite Kind: 219 Euro, für das dritte
Diese Regelung gilt rückwirkend für nach          4.008 Euro angehoben. Diese Befristung wur-       Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind
dem 31.12.2019 endende Lohnzahlungszeit-          de nun aufgehoben, so dass der Entlastungs-       250 Euro Kindergeld monatlich ausbezahlt.
räume neben dem Fall der verbilligten Woh-        betrag auch ab 2022 weiterhin 4.008 Euro          Ebenfalls ab Januar 2021 steigt der monat­
nungsüberlassung durch den Arbeitgeber            beträgt (§ 24b Abs. 2 Satz 1 EStG).               liche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf
auch dann, wenn diese Vorteilsgewährung an                                                          205 Euro pro Kind.
den Arbeitnehmer durch ein mit dem Arbeit-        Hinweis: Diese Anhebung wird im Lohn-
geber verbundenen Unternehmen erfolgt.            steuerabzugsverfahren ab 2022 über die
                                                  Steuerklasse II berücksichtigt.

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Novus PERSONAL Lohnsteuerliche Änderungen im Personalbereich zum Jahreswechsel Bund und Länder beschließen "Homeoffice-Pflicht" - Ebner Stolz
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Geldwerter Vorteil für Dienstwagennutzung während
der Corona-Pandemie
Bei einer vermehrten Homeoffice-Tätig-            Demnach kann für Fahrten zwischen Woh-          Die Versteuerung des geldwerten Vorteils
keit stellt sich für Arbeitnehmer mit             nung und erster Tätigkeitsstätte anstelle       der Privatnutzung nach der 1 %-Methode
Firmenwagen die Frage, wie sich das auf           der 0,03 %-Monatspauschale begrenzt auf         durch den Arbeitgeber kann nur unterblei-
den geldwerten Vorteil auswirkt, den sie          180 Tage eine Einzelbewertung erfolgen,         ben, wenn der Firmenwagen dem Arbeit-
prinzipiell für Fahrten zwischen Woh-             bei der 0,002 % des Listenpreises je Entfer-    nehmer für volle Kalendermonate tatsächlich
nung und erster Tätigkeitsstätte versteu-         nungskilometer zwischen Wohnung und             nicht zur Verfügung stand.
ern müssen.                                       erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt wer-
                                                  den. Das Wahlrecht kann für das Kalender-       Hinweis: Ein Nutzungsverbot, das den An-
Das LfSt Niedersachsen weist in seiner Verfü-     jahr nur einheitlich ausgeübt werden, ein       satz dieses pauschalen geldwerten Vorteils
gung vom 18.6.2020 (Az. S 2334 – 355 –            unterjähriger Wechsel ist ausgeschlossen.       ausschließt, wird laut LfSt Niedersachsen nur
St 215, DStR 2020, S. 2679) darauf hin, dass      Arbeitnehmer können aber im Rahmen              mit Wirkung für die Zukunft akzeptiert und
weiterhin die Regelungen des BMF-Schreibens       ihrer Einkommensteuererklärung zur Einzel-      ist zu dokumentieren.
vom 4.4.2018 (Az. IV C 5 – S 2334/18/10001,       bewertung wechseln.
BStBl. I 2018, S. 592) anzuwenden seien.

Steuerbegünstigungen zur Förderung der Elektromobilität
Das BMF äußert sich erneut zur Steuerbe-          Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder    schließlich Zubehör und die in diesem Zusam-
freiung des vom Arbeitgeber unentgelt-            Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im     menhang erbrachten Dienstleistungen, wie
lich oder verbilligt gestellten Ladestroms        Betrieb des Arbeitgebers ist lohnsteuerfrei,    z. B. Installation und Inbetriebnahme der
und der Überlassung einer betrieblichen           wenn der Vorteil zusätzlich zum ohnehin ge-     Ladevorrichtung.
Ladevorrichtung, zum steuerfreien Aus-            schuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das
lagenersatz der vom Arbeitnehmer selbst           BMF führt dazu in seinem Schreiben vom          Vom Arbeitnehmer selbst getragene Strom-
getragenen Stromkosten für den Dienst-            29.9.2020 (Az. IV C 5 – S 2334/19/10009 :004)   kosten für ein als Dienstwagen genutztes
wagen sowie zur Pauschalbesteuerung               u. a. aus, dass das Aufladen bei einem          betriebliches Elektro- oder Hybridelektrofahr-
bei Übereignung einer Ladevorrichtung             Geschäftspartner des Arbeitgebers nicht von     zeug können als Auslagenersatz steuerfrei
oder der Gewährung eines Arbeitgeber-             der Steuerbefreiung erfasst wird. Wird dem      erstattet werden. Dabei bestehen laut BMF
schusses.                                         Arbeitnehmer zeitweise eine betriebliche La-    keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen
                                                  devorrichtung überlassen, umfasst die Steuer-   folgende monatliche Pauschalen zugrunde
                                                  befreiung die gesamte Ladeinfrastruktur ein-    zu legen:

             Pauschale pro Monat                               1.1.2017 bis 31.12.2020                      1.1.2021 bis 31.12.2030

    bei einem Elektrofahrzeug mit zusätzlicher                          20 Euro                                      30 Euro
    Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    bei einem Hybridelektrofahrzeug mit zusätz-                         10 Euro                                      15 Euro
    licher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    bei einem Elektrofahrzeug ohne zusätzlicher                         50 Euro                                      70 Euro
    Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    bei einem Hybridelektrofahrzeug ohne zusätz-                        25 Euro                                      35 Euro
    licher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

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Hinweis: Erfolgt kein Auslagenersatz für          Wird eine betriebliche Ladevorrichtung nicht        Hinweis: Die Steuerbegünstigungen haben
das elektrische Aufladen des Dienstwagens         nur zeitweise überlassen, sondern unent-            keinen Einfluss auf den Ansatz von durch
durch den Arbeitnehmer, können hierfür            geltlich oder verbilligt dem Arbeitnehmer           Dienstreisen anfallende Reisekosten. Dienst-
selbst getragene individuelle Kosten des          übereignet, kann der Vorteil pauschal mit           reisen mit dem privaten Elektro- oder Hybrid­
Arbeitnehmers bei der Ermittlung des Werts        25 % Lohnsteuer besteuert werden, sofern            elektrofahrzeug können ungeachtet dessen
der Privatnutzung des Dienstwagens berück-        dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten          mit den pauschalen Kilometersatz (für
sichtigt werden. Nicht abschließend geklärt       Arbeitslohn gewährt wird. Aus Vereinfa-             Pkw 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer)
ist dabei, ob der Wortlaut des BMF-Schrei-        chungsgründen können als Bemessungs-                berücksichtigt werden.
bens dahingehend interpretiert werden             grundlage wiederum die Aufwendungen der
kann, dass der Wert der Privatnutzung             gesamten Ladeinfrastruktur einschließlich           Dem Schreiben vom 29.9.2020 sind bereits
anstelle von individuell ermittelten Kosten       Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden.                BMF-Schreiben vom 14.12.2016 und vom
um die vorgenannten Pauschalen gemindert                                                              26.10.2017 vorausgegangen, die damit
werden kann.                                                                                          ersetzt werden.

Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions-
und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen
Leistungen des Arbeitgebers zur Vermin-           Die Steuerbefreiung für eine Leistung der           Hinweis: Unabhängig von der Steuerbefrei-
derung von Krankheitsrisiken und Maß-             individuellen verhaltensbezogenen Prävention        ung nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des
nahmen der betrieblichen Gesundheits-             i. S. d. § 20 SGB V greift, wenn u. a. die Maß-     Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheits-
förderung, die den Anforderungen der              nahme durch eine Krankenkasse zertifiziert          förderung, die im überwiegend eigenbetrieb-
§§ 20 und 20b SGB V genügen, sind steu-           wurde. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um      lichen Interesse erfolgen, kein Arbeitslohn.
erfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin           einen Präventionskurs der Krankenkasse oder         Dazu zählen u. a. Leistungen zur Förderung
geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer-             des Arbeitgebers handelt, welcher entweder          von Mannschaftssportarten durch Zuschüsse,
den und 600 Euro im Kalenderjahr nicht            auf Veranlassung des Arbeitgebers zertifiziert      die Arbeitsplatzausstattung (z. B. höhenver-
übersteigen.                                      oder vom Arbeitgeber als zertifizierte Leistung     stellbarer Schreibtisch) oder Aufwendungen
                                                  eingekauft wurde. Zertifikate und Teilnahme-        für einen betriebseigenen Fitnessraum.
Die OFD Karlsruhe hat der Finanzverwal-           bescheinigungen müssen vom Arbeitgeber
tung mit einer Verfügung vom 21.7.2020            jeweils als Belege zum Lohnkonto genom-
(Az. S 2342/135-St 142, DStR 2020, S. 2073)       men werden. Steuerfrei sind zudem Maßnah-
eine detaillierte Anwendungshilfe an die Hand     men der betrieblichen Gesundheitsförderung
gegeben, in der sie erläutert, welche Maß-        i. S. d. § 20b SGB V, die von Krankenkassen
nahmen die Voraussetzungen für diese in           gefördert, aber nicht zertifiziert werden.
§ 3 Nr. 34 EStG geregelte Steuerfreiheit erfül-
len und in welchen Fällen die Steuerfreiheit      Aber auch nicht zertifizierte Präventionskurse
zu versagen ist.                                  können im Einzelfall steuerfrei sein, wenn die
                                                  Qualifikation des Kursleiters und der Kurs als
                                                  solches den Anforderungen der §§ 20 und
                                                  20b SGB V genügen oder in ihrer Ausgestal-
                                                  tung Leistungen zur betrieblichen Gesund-
                                                  heitsförderung entsprechen.

                                                  Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Fitness-
                                                  Studios fallen allerdings nicht unter die Steuer-
                                                  befreiung, es sei denn, sie sind zur Teilnahme
                                                  an einem nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V zerti-
                                                  fizierten Kurs erforderlich und die Kosten der
                                                  Kurse werden über die Mitgliedsbeiträge ab-
                                                  gerechnet und durch Bescheinigungen nach-
                                                  gewiesen.

                                                                                                                                                 7
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Steuerliche Behandlung von digitalen Betriebsveranstaltungen
Angesichts der Beschränkungen durch             Sofern diese Maßgabe und die weiteren Vo-         Hinweis: Arbeitgeber sind jedenfalls gut
die Corona-Pandemie können Feierlich-           raussetzungen des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a       beraten, das Rahmenprogramm der Feier für
keiten nicht wie üblich erfolgen. Dies          EStG erfüllt werden – wichtig ist vor allem       die nächste Lohnsteuer-Prüfung aufzube-
betrifft auch betriebliche Feiern, was          das „Offenstehen“ für alle Betriebs- oder         wahren. Denn es kommt allein darauf an,
steuerlich die Frage aufwirft, ob diese         Abteilungsangehörigen – sollte auch eine          wie die Veranstaltung ausgestaltet ist und
als Betriebsveranstaltung angesehen             virtuelle Feier als Betriebsveranstaltung anzu-   was dabei gemacht wird, damit diese als
werden können, bei denen der 110-Euro-          erkennen sein, da eine örtliche, gemeinsame       Betriebsveranstaltung angesehen wird. Lässt
Freibetrag zur Anwendung kommen                 Präsenz von der Finanzverwaltung nicht ver-       der Arbeitgeber im Rahmen der virtuellen
kann.                                           langt wird. Aus dem BMF-Schreiben vom             Feier Geschenke an Arbeitnehmer oder
                                                14.10.2015 (Az. IV C 5 – S 2332/15/10001,         deren Angehörige liefern, werden diese den
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltun-      BStBl. I 2015, S. 832), in dem die Finanzver-     Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung zu-
gen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaft-   waltung umfassend zur lohn- und umsatz-           gerechnet.
lichem Charakter. Es muss sich um eine          steuerlichen Behandlung von Betriebsveran-
Veranstaltung handeln, die den Kontakt der      staltungen Stellung nimmt, lässt sich dazu        Zudem könnte in besonderen Zweifelsfällen
Arbeitnehmer untereinander und damit das        nichts entnehmen.                                 die Einholung einer (mündlichen) Lohnsteu-
Betriebsklima fördert.                                                                            eranrufungsauskunft nach § 42e EStG in
                                                                                                  Betracht gezogen werden.

Kosten für einen Eventmanager bei Bewertung
von Sachzuwendungen aus Betriebsveranstaltungen
Bei der Wertermittlung der Sachzuwen-           Damit werde beim Arbeitnehmer kein geld-          Hinweis: Da im Streitfall hinsichtlich der
dungen an Arbeitnehmer anlässlich einer         werter Vorteil begründet, der über die kosten-    Zuwendungen an Kunden, die an den Ver-
betrieblichen Veranstaltung durch Schät-        lose Teilnahme an der Veranstaltung hinaus-       anstaltungen teilgenommen haben, die
zung sind nur die Kosten einzubeziehen,         geht. Die Kosten für die Eventagentur sind        Pauschalierung der Einkommensteuer nach
die geeignet sind, bei den Arbeitneh-           somit bei Ermittlung der pauschalen Lohn-         § 37b Abs. 1 EStG vorgenommen wurde,
mern einen geldwerten Vorteil auszu­            steuer nach § 40 Abs. 1 EStG nicht zu berück-     waren insoweit die Kosten für den Eventma-
lösen. Aufwendungen für einen Event-            sichtigen.                                        nager einzubeziehen. Wäre hinsichtlich der
manager fallen nicht hierunter.                                                                   teilnehmenden Arbeitnehmer eine Pauschal-
                                                Zu einem anderen Ergebnis kommt der BFH           besteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG vorge-
In dem vom BFH entschiedenen Streitfall ging    jedoch im Fall der Pauschalierung der Ein-        nommen worden, wären die Kosten für
es um Kosten für eine Eventagentur, die vom     kommensteuer bei Sachzuwendungen ge-              den Eventmanager ebenso einzubeziehen
Arbeitgeber zur Organisation und Durchfüh-      mäß § 37b EStG. In § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG       gewesen.
rung von Veranstaltungen für Kunden und         werde hier die Bemessungsgrundlage explizit
Mitarbeiter eingeschaltet wurde. Wird die       geregelt und umfasse alle der Zuwendung
Höhe des dem Arbeitnehmer zugeflossenen         direkt zuzuordnenden Aufwendungen, unge-
Sachbezugs i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG      achtet dessen, ob der Zuwendungsempfän-
schätzweise anhand der Kosten des Arbeitge-     ger einen Vorteil daraus ziehen kann. Damit
bers ermittelt, sind laut BFH-Urteil vom        sind hier auch die Kosten eines Eventmana-
13.5.2020 (Az. VI R 13/18, DStR 2020,           gers mit einzubeziehen.
S. 2289) diese Kosten nicht einzubeziehen.

8
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
Lässt der Arbeitgeber durch Zahlung des           von den Fahrern verursachten Verwarnungs-       einen (vertraglichen oder gesetzlichen) Rück-
Verwarnungsgelds eine Verwarnung ge-              gelder. Die Behörden richteten die Verwar-      griffsanspruch gegen den Arbeitnehmer ver-
gen sich wirken, stellt die Zahlung für den       nungsgelder jeweils an den Paketzustelldienst   zichtet. Zur Klärung dieser Frage verwies der
Mitarbeiter, der die Ordnungswidrigkeit           (Arbeitgeber) als Halter des Kfz, von dem       BFH das Verfahren zurück an das FG Düssel-
begangen hat, keinen Arbeitslohn dar.             diese bezahlt wurden.                           dorf als Vorinstanz.

Im Streitfall ging es um eine gemäß § 56 Abs. 1   Mit der Zahlung beglich der Arbeitgeber eine    Hinweis: Sollte das FG Düsseldorf feststellen,
Satz 1 OWiG erteilte Verwarnung wegen             eigene Verbindlichkeit, was nicht zu Arbeits-   dass der Kläger seinen Arbeitnehmern eine re-
Falschparkens eines angestellten Paketzustel-     lohn für den die Ordnungswidrigkeit bege-       alisierbare Schadensersatzforderung erlassen
lers. Da in Innenstadtbereichen nicht immer       henden Arbeitnehmer führt, so der BFH (Urteil   hat, kann laut BFH das Vorliegen von Arbeits-
eine Paketzustellung in verkehrsrechtlich         vom 13.8.2020, Az. VI R 1/17, DStR 2020,        lohn nicht mit der Begründung verneint wer-
zulässiger Weise möglich ist, nahm der Paket-     S. 2417). Allerdings könnte ein geldwerter      den, das rechtswidrige Tun liege im überwie-
zustelldienst die Verstöße hin und zahlte die     Vorteil vorliegen, wenn der Arbeitgeber auf     gend eigenbetrieblichen Interesse des Klägers.

Lohnzufluss bei Teilnahme an Firmenfitness-Programmen
Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitneh-              (Az. VI R 14/18, DStR 2020, S. 2864) auch       mern monatlich zugeflossen. Anders als das
mern vergünstigte Trainingsberechti-              anwendbar, wenn Arbeitgeber Sachzuwen-          Finanzamt vertreten hatte, ist das Leistungs-
gungen bei Fitnessstudios zur Verfü-              dungen nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal          versprechen bei bloßer Aushändigung der
gung, ist das als steuerbarer Sachbezug           versteuern. Für die Frage, ob die 44 Euro-      Trainingsberechtigung noch nicht erfüllt,
zu werten.                                        Freigrenze überschritten ist, ist eine Bewer-   sondern erst mit der fortlaufenden Einräu-
                                                  tung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vorzuneh-      mung der Nutzungsmöglichkeit.
Sachbezüge bleiben allerdings außer An-           men.
satz, wenn sie nach Anrechnung von Zu-                                                            Hinweis: Gemäß einer Änderung durch das
zahlungen der Arbeitnehmer 44 Euro pro            Die den Arbeitnehmern verbilligt zugewand-      Jahressteuergesetz 2020 gilt ab 1.1.2022
Kalendermonat nicht überschreiten. Diese          ten Trainingsberechtigungen sind laut BFH       statt der 44 Euro-Freigrenze eine 50 Euro-
Freigrenze ist laut BFH-Urteil vom 7.7.2020       laufender Arbeitslohn und den Arbeitneh-        Freigrenze.

                                                                                                                                              9
novus LOHNSTEUER

Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern
Das BMF hat ein aktualisiertes Schreiben    Das neue BMF-Schreiben vom 25.11.2020                der ersten Tätigkeitsstätte nur in geringem
zur steuerlichen Behandlung von Reise-      (Az. IV C 5 – S 2353/19/10011 :006) er-              Umfang berufliche Tätigkeiten erbracht wer-
kosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht.    setzt das BMF-Schreiben vom 24.10.2014               den (Tz. 9 mit Verweis auf BFH-Urteile vom
Dabei hat es u. a. neuere BFH-Rechtspre-    (BStBl. I 2014, S. 1412). Auf 65 Seiten wird         4.4.2019, Az. VI R 27/17, BStBl. II 2019,
chung und die ab 1.1.2020 geltenden Be-     u. a. anhand zahlreicher Beispiele der Begriff       S. 536, und vom 11.4.2019, Az. VI R 40/16,
träge für Verpflegungsmehraufwendun-        der ersten Tätigkeitsstätte erläutert. Demnach       BStBl. II 2019, S. 546).
gen und Sachbezugswerte eingearbeitet.      kommt entsprechend den BFH-Urteilen vom
                                            11.4.2019 (Az. VI R 40/16 und VI R 12/17,            Das BMF geht außerdem auf die Anwendung
                                            BStBl. II 2019, S. 546 und 551) auch ein groß-       der Verpflegungsmehraufwendungen und die
                                            flächiges Gebiet wie eine Werksanlage oder           steuerliche Erfassung von arbeitgeberseitig
                                            ein Bahnhof als erste Tätigkeitsstätte in Be-        zur Verfügung gestellten Mahlzeiten ein und
                                            tracht (Tz. 3). Für die Zuordnung zur ersten         äußert sich zu Unterkunftskosten bei doppel-
                                            Tätigkeitsstätte ist die arbeitsrechtliche Festle-   ter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit,
                                            gung auch dann maßgeblich, wenn am Ort               ebenso wie zu Reisenebenkosten.

Pauschbeträge für Reisekosten(vergütungen)
bei Auslandsreisen ab 1.1.2021
Das BMF veröffentlicht die Pauschbeträ-     Mit Schreiben vom 3.12.2020 (Az. IV C 5 –            Hinweis: Die Pauschbeträge für Übernach-
ge, die ab 1.1.2021 für Verpflegungsmehr-   S 2353/19/10010 :002, DStR 2020, S. 2790)            tungskosten gelten nur bei Erstattung durch
aufwendungen und Übernachtungskos-          gibt das BMF Änderungen bei den Aus-                 den Arbeitgeber (R 9.7 Abs. 3 LStR). Für den
ten bei beruflich und betrieblich ver-      landspauschbeträgen i. S. d. § 9 Abs. 4a             Werbungs- und Betriebskostenabzug sind
anlassten Auslandsdienstreisen gelten.      Satz 5 ff. EStG bekannt.                             die tatsächlichen Übernachtungskosten maß-
                                                                                                 gebend.

Kürzung der Verpflegungspauschalen auch
bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten
Die Pauschalen für Verpflegungsmehr-        Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder wäh-           Der BFH bestätigt mit Urteil vom 7.7.2020
aufwand sind auch dann zu kürzen,           rend einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten         (Az. VI R 16/18, DStR 2020, S. 2532) seine
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitneh-         Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber eine Mahl-          bisherige Rechtsauffassung und kommt im
mer zwar Mahlzeiten zur Verfügung           zeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpfle-       Einklang mit der Finanzverwaltung (BMF-
stellt, der Arbeitnehmer die Mahlzeiten     gungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a Satz 8              Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 –
aber nicht einnimmt.                        EStG um 20 % für ein Frühstück und um                S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, S. 1412) zu
                                            jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendes-           dem Ergebnis, dass eine Kürzung unabhän-
                                            sen zu kürzen. Hat der Arbeitnehmer für              gig davon vorzunehmen ist, ob der Arbeit-
                                            eine Mahlzeit eine Zuzahlung geleistet,              nehmer die Mahlzeit einnimmt oder nicht.
                                            mindert dieses Entgelt den Kürzungsbetrag.

10
novus SOZIALVERSICHERUNG

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021
Das Bundesministerium für Arbeit und          der Bundestag am 14.10.2020 beschloss          Damit werden die maßgeblichen Rechen­
Soziales legte am 4.9.2020 den Referen-       und mit Zustimmung des Bundesrats am           größen der Sozialversicherung turnusgemäß
tenentwurf zur Sozialversicherungs-Re-        27.11.2020 im Bundesgesetzblatt verkün-        wie folgt angepasst:
chengrößenverordnung 2021 vor, die            det wurden. (BGBl. I 2020, S. 2612).

 RECHENGRÖSSEN DER                                                WEST                                          OST
 SOZIALVERSICHERUNG 2021
                                                      Monat                   Jahr                 Monat                   Jahr

                                                       Euro                   Euro                  Euro                   Euro

 Beitragsbemessungsgrenze:                             7.100                85.200                  6.700                 80.400
 allgemeine Rentenversicherung

 Beitragsbemessungsgrenze:                             8.700                104.400                 8.250                 99.000
 knappschaftliche Rentenversicherung

 Beitragsbemessungsgrenze:                             7.100                85.200                  6.700                 80.400
 Arbeitslosenversicherung

 Beitragsbemessungsgrenze:                           4.837,50               58.050                4.837,50                58.050
 Kranken- u. Pflegeversicherung

 Versicherungspflichtgrenze:                         5.362,50               64.350                5.362,50                64.350
 Kranken- u. Pflegeversicherung–

 Bezugsgröße in der                                   3.290*                39.480*                 3.115                 37.380
 Sozialversicherung

 vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr                41.541
 in der Rentenversicherung

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis
Ost hat nur noch Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

                                                                                                                                      11
novus ARBEITSRECHT

Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum          ff
                                               zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro                        In Belgien liegt der Mindestlohn bei 9,66 Euro,
1.1.2021 auf 9,50 Euro erhöht.                ff
                                               zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro                        in den Niederlanden bei 10,14 Euro, in Frank-
                                              ff
                                               zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro sowie                  reich bei 10,15 Euro und in Luxemburg bei
Am 28.10.2020 hat das Bundeskabinett die      ff
                                               zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro.                      12,38 Euro. Bei Berücksichtigung der Kaufkraft
Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe                                                         liegt Deutschland aber nach Luxemburg, Frank-
des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.    Hinweis: In der Europäischen Union haben           reich und den Niederlanden auf Rang vier.
Danach ist eine Erhöhung des Mindestlohns     21 Mitgliedstaaten Mindestlöhne per Gesetz
von derzeit 9,35 Euro brutto pro Zeitstunde   festgelegt. Diese reichen von 1,87 Euro je Stun-
in vier Stufen vorgesehen:                    de in Bulgarien bis zu 12,38 Euro in Luxem-
                                              burg. Im EU-Vergleich liegt der deutsche Min-
                                              destlohn mit aktuell 9,50 Euro pro Stunde
                                              etwas nied­riger als in unseren direkten Nach-
                                              barländern.

12
Bund und Länder beschließen „Homeoffice-Pflicht“
Die Kontakte werden aus Sorge vor den           Hinweis: Die Einhaltung der Verpflichtung      Zum anderen sind betriebsbedingte Zu-
Mutationen des Coronavirus noch stär-           des Arbeitgebers, das Arbeiten im Homeof-      sammenkünfte mehrerer Personen wie
ker eingeschränkt und Arbeitnehmer              fice zu ermöglichen, kann behördlich über-     Besprechungen auf das absolute betriebs-
sollen ins Homeoffice geschickt werden.         prüft werden. Auf Verlangen der Arbeits-       notwendige Maß zu reduzieren. Hier soll
                                                schutzbehörden der Länder sind die erfor-      möglichst Informationstechnologie einge-
Auf dem Corona-Gipfel vom 19.1.2021 ka-         derlichen Angaben zu machen und entspre-       setzt werden. Ist dies nicht möglich, sind
men Bund und Länder überein, dass ange-         chende Unterlagen herauszugeben. Kommt         ebenfalls die oben erwähnten Schutzvorkeh-
sichts der pandemischen Lage eine weitere       ein Arbeitgeber einer behördlichen Anord-      rungen zu treffen.
Reduzierung von Kontakten im beruflichen        nung nicht (rechtzeitig) nach, kann die von
Kontext erforderlich ist. Dazu hat das Bun-     der Anordnung betroffene Arbeit untersagt      In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten
desministerium für Arbeit und Soziales am       werden (§ 22 Arbeitsschutzgesetz). Der Ar-     müssen möglichst kleine Arbeitsgruppen
27.1.2021 zunächst befristet bis 15.3.2021      beitgeber muss sich auch darauf einstellen,    gebildet und Personenkontakte zwischen
eine Verordnung erlassen. Nach dieser           die einer Homeoffice-Tätigkeit entgegenste-    den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebs-
Verordnung müssen Arbeitgeber weitere           henden zwingenden betrieblichen Gründe         ablauf möglichst reduziert werden. Soweit
Maßnahmen zur Reduzierung von Kontak-           im Rahmen einer behördlichen Überprüfung       möglich, sollte zeitversetzt gearbeitet wer-
ten im Betrieb treffen.                         darlegen zu können.                            den.

Homeoffice-Pflicht                              Die Begründung der Verordnung stellt           Ist eine Präsenz am betrieblichen Arbeits-
                                                zudem klar, dass die Beschäftigten den         platz weiter erforderlich, muss der Arbeitge-
Der wesentliche Punkt der Verordnung be-        Anspruch auf eine Arbeit im Homeoffice         ber medizinische Gesichtsmasken oder
steht darin, dass Arbeitgeber ihren Arbeit-     nicht einklagen können.                        FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn
nehmern, überall wo möglich, das Arbeiten                                                      die dargelegten Anforderungen an die
im Homeoffice ermöglichen müssen, so-           Arbeiten im Homeoffice nicht möglich           Raumbelegung oder ein Mindestabstand
fern die Tätigkeiten es zulassen und keine                                                     von 1,5 Metern nicht eingehalten werden
zwingenden betriebsbedingten Gründe ent-        Ist ein Arbeiten im Homeoffice nicht mög-      können bzw. es bei den ausgeführten Tätig-
gegenstehen. In der Verordnung wird explizit    lich, sind im Betrieb alle geeigneten tech­    keiten zu einer Gefährdung durch erhöhten
auf Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkei-     nischen und organisatorischen Vorkeh-          Aerosolausstoß kommen kann. Die Arbeit-
ten verwiesen. Wenngleich für die Arbeit-       rungen zu treffen, um betriebsbedingte         nehmer müssen diese Masken tragen.
nehmer keine Verpflichtung besteht, das         Personenkontakte zu reduzieren.
Angebot des Arbeitgebers auf Arbeiten im                                                       Abschreibungsmöglichkeiten für Com-
Homeoffice anzunehmen, wird an sie appel-       Dazu ist zum einen die gleichzeitige Nut-      puterhard- und Software
liert, dieses Angebot zu nutzen. In der         zung von Räumen durch mehrere Personen
Verordnungsbegründung wird ausgeführt,          auf das betriebsnotwendige Minimum zu          Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft
dass es für die Umsetzung der Arbeit im         reduzieren. Muss ein Raum von mehreren         und zur Förderung der Digitalisierung und
Homeoffice erforderlich ist, dass in der Woh-   Personen gleichzeitig genutzt werden, darf     der Tätigkeiten im Homeoffice sollen be-
nung des Beschäftigten die räumlichen und       eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern        stimmte „digitale Wirtschaftsgüter“ rück-
technischen Voraussetzungen vorhanden sind.     für jede anwesende Person nicht unterschrit-   wirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben
Auch muss zwischen Arbeitgeber und Arbeit-      ten werden, soweit die auszuführenden          werden können. Damit können die Kosten
nehmer eine Homeoffice-Vereinbarung             Tätigkeiten dies zulassen. Anderenfalls muss   für Computerhardware und Software zur
(arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebs-    der Arbeitgeber gleichwertige Schutzvorkeh-    Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig
vereinbarung) getroffen worden sein.            rungen durch Lüftungsmaßnahmen bzw.            im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
                                                geeignete Abtrennungen zwischen den an-        steuerlich vollständig berücksichtigt werden.
                                                wesenden Personen treffen.

                                                                                                                                         13
novus ARBEITSRECHT

Verlängerung des Corona-Kurzarbeitergeldes
Die Corona-bedingte zeitweise Erhö-               Flankierend hierzu gilt eine erste Verordnung   Zudem wurde in einer zweiten Verordnung
hung des Kurzarbeitergeldes wurde bis             zur Änderung der Kurzarbeitergeldverord-        über die Bezugsdauer für das Kurzarbeiter-
31.12.2021 verlängert. Eine entspre-              nung. Danach sind die Zugangserleichterun-      geld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit
chende Regelung findet sich in dem                gen bis zum 31.12.2021 für Betriebe, die bis    bis zum 31.12.2020 begonnen haben, die
am 9.12.2020 veröffentlichten Beschäfti-          zum 31.3.2021 mit Kurzarbeit begonnen           Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, maximal
gungssicherungsgesetz (BGBl. I 2020,              haben, verlängert. Auch wurde die Öffnung       bis 31.12.2021, verlängert.
S. 2691).                                         des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer
                                                  bis zum 31.12.2021 verlängert. Vorausset-       Hinweis: Das Beschäftigungssicherungsge-
Damit wurde die Regelung zur Erhöhung des         zung ist, dass die Verleihbetriebe bis zum      setz ist zusammen mit den beiden Verord-
Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % ab dem        31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen           nungen am 1.1.2021 in Kraft getreten.
vierten bzw. auf 80 bzw. 87 % ab dem sieb-        haben. Zudem erfolgt eine Verlängerung der
ten Monat bis 31.12.2021 verlängert. Dies         vollständigen Erstattung der Sozialversiche-
gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf   rungsbeiträge während der Kurzarbeit bis
Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstan-       30.6.2021. Vom 1.7.2021 bis 31.12.2021
den ist. Weiter wurden die bestehenden            werden die Sozialversicherungsbeiträge zu
befristeten Hinzuverdienstregelungen für den      50 % erstattet, vorausgesetzt mit der Kurz-
Zeitraum ab 1.1.2021 bis 31.12.2021 inso-         arbeit wurde bis 30.6.2021 begonnen.
weit modifiziert, als Entgelt aus einer wäh-
rend der Kurzarbeit aufgenommenen gering-
fügigen Beschäftigung von 450 Euro im
Monat anrechnungsfrei bleibt.

Arbeitsrechtlich relevante Änderungen
im Infektionsschutzgesetz
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzge-             Nicht-kranke Erwerbstätige, die weder von       Weiter wurde mit einer Neufassung von
setz werden die im März und Mai 2020              einem sog. Absonderungsgebot, noch von          § 57 Abs. 2 Satz 1 IfSG klargestellt, dass
getroffenen Maßnahmen zum Schutz                  einem Tätigkeitsverbot nach dem Infektions-     im Rahmen dieses Gesetzes die Pflicht zur
der Bevölkerung angesichts der Corona-            schutzgesetz betroffen sind, erhalten keine     Leistung der für die Teilnahme an den Umla-
Pandemie fortentwickelt. Es enthält               Entschädigung wegen Verdienstausfalls,          geverfahren U1, U2 und U3 zu entrichten-
auch einige arbeitsrechtlich relevante            wenn der Absonderung eine vermeidbare           den Umlagen fortbesteht. Die im Zusam-
Regelungen.                                       Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt        menhang mit der Erfüllung des Ent-
                                                  (§ 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG).                      schädigungsanspruchs entrichteten Umla-
Das am 19.11.2020 in Kraft getretene Dritte                                                       gen sind dem Arbeitgeber zu erstatten.
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei             Die Entschädigungsregelung des § 56
einer epidemischen Lage von nationaler            Abs. 1a IfSG zum Verdienstausfall wegen
Tragweite entwickelt die Bevölkerungs-            bestehender Betreuungspflichten wurde bis
schutzgesetze von März und Mai 2020 fort.         31.3.2021 verlängert. Zugleich wird eine
Das Gesetz enthält u. a. folgende für Arbeit-     entsprechende Entschädigung gewährt,
nehmer wesentliche Regelungen:                    wenn eine abgesonderte Person betreut
                                                  werden muss.

14
Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat er-           geschäfts der Fleischwirtschaft (Schlachtung,      zu verstehen ist: Sollen von dem Werkver-
hebliche Auswirkungen im Bereich der              Zerlegung und Fleischverarbeitung) kein            trags- und Leiharbeitsverbot alle mit der
Fleischwirtschaft.                                Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf:         „Fleischverarbeitung“ unmittelbar oder mit-
                                                  ab 1.1.2021 besteht ein Verbot von Werkver-        telbar zusammenhängenden Bereiche (Lager,
Am 16.12.2020 verabschiedete der Bundes-          trägen für die Bereiche der Schlachtung, Zerle-    Technik, Verpackung, Kartonierung) erfasst
tag das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs      gung und Fleischverarbeitung und ab 1.4.2021       werden – ober können die betreffenden Un-
im Arbeitsschutz, sog. Arbeitsschutzkontroll-     schließlich auch ein Verbot von Leiharbeit für     ternehmen in diesen Bereichen weiterhin auf
gesetz. Es wurde am 30.12.2020 im Bundes-         die Bereiche der Schlachtung und Zerlegung.        Fremdpersonal zurückgreifen? Das Bundesver-
gesetzblatt verkündet. Darin enthalten ist eine   Möglich bleibt der Einsatz von Leiharbeitneh-      fassungsgericht hat entsprechende Eilanträge
jährliche Mindestbesichtigungsquote durch         mern auf Grundlage spezifischer Tarifverträge      der betroffenen Unternehmen zurückgewie-
die Arbeitsschutzbehörden. In der Arbeitsstät-    (und unter deutlich restriktiveren Vorschriften)   sen, weil die Auslegung des Begriffs „Fleisch-
tenverordnung ist künftig bestimmt, wie die       hingegen noch in der Zeit vom 1.4.2021 bis         verarbeitungen“ den Fachgerichten vorbehal-
Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung        zum 31.3.2024 für die Bereiche der „Fleisch-       ten sei. Insoweit können sich für die Bereiche
von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen,       verarbeitung“ von Unternehmen. Juristisch          der „Fleischverarbeitung“ von Unternehmen
auch abseits des Betriebsgeländes. Weiter         ungeklärt und aktuell umstritten ist die Frage,    durchaus noch Handlungsoptionen in Bezug
wird klargestellt, dass im Bereich des Kern­      wie weit der Begriff der „Fleischverarbeitung“     auf den Einsatz von Fremdpersonal ergeben.

Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck
Weil die Verarbeitung biometrischer               biometrischen Daten sei nach Art. 9 Abs. 2         Hinweis: Die Verweigerung des Arbeitneh-
Daten nach der Datenschutzgrundver-               DSGVO nur ausnahmsweise möglich. Vor-              mers, das Zeiterfassungssystem per Finger-
ordnung (DSGVO) nur ausnahmsweise                 aussetzung sei, dass die Verarbeitung erfor-       abdruck-Scanner zu nutzen, stellte keine
zulässig ist, darf ein Arbeitnehmer nicht         derlich ist, damit Arbeitgeber oder Arbeit-        Pflichtverletzung dar. Damit konnte der
zu einer Zeiterfassung mittels Fingerab-          nehmer die ihnen aus dem Arbeitsrecht              Arbeitnehmer die Entfernung der erteilten
druck verpflichtet werden.                        erwachsenden Rechte ausüben und ihren              Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
                                                  diesbezüglichen Pflichten nachkommen kön-
Dass Arbeitnehmer ohne ihr Einverständnis         nten. Für dieses Erfordernis habe der Arbeit-
nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerab-        geber in dem entschiedenen Fall keine Tatsa-
druck verpflichtet sind, entschied das LAG        chen vorgetragen, weswegen eine Erfassung
Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 4.6.2020        ohne Einwilligung des Arbeitnehmers unzu-
(Az. 10 Sa 2130/19). Die Verarbeitung von         lässig sei.

Zusatzvergütung: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten?
Das BAG legt dem EuGH die Frage zur               Bestimmungen, die eine zusätzliche Ver­            davon abhängt, dass eine einheitlich für alle
Entscheidung vor, ob tarifvertragliche            gütung davon abhängig machen, dass die-            Arbeitnehmer geltende Zahl von Arbeits-
Zusatzvergütungen davon abhängig ge-              selbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten        stunden überschritten wird, auf die Gesamt-
macht werden können, dass Vollzeit-               wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeit­        vergütung und nicht auf den Entgelt­
und Teilzeitbeschäftigte jeweils dieselbe         beschäftigten zu unterscheiden, EU-rechts-         bestandteil der zusätzlichen Vergütung
Zahl von Arbeitsstunden überschreiten.            konform sind.                                      abzustellen ist. Weiter möchte er wissen, ob
                                                                                                     eine mögliche schlechtere Behandlung von
Das BAG möchte mit Beschluss vom                  Konkret geht es dem BAG darum, ob für die          Teilzeitbeschäftigten gerechtfertigt werden
11.11.2020 (Az. 10 AZR 185/20) vom EuGH           Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber         kann, wenn mit der zusätzlichen Vergütung
im Rahmen eines Vorabentscheidungsersu-           Vollzeitbeschäftigten schlechter behandelt         der Zweck verfolgt wird, eine besondere
chens geklärt wissen, ob tarifvertragliche        werden, weil eine zusätzliche Vergütung            Arbeitsbelastung auszugleichen.

                                                                                                                                                15
novus ARBEITSRECHT

Kündigungsfrist für Geschäftsführer-Dienstverträge
Für Geschäftsführer-Dienstverträge gel-    § 622 BGB legt die Kündigungsfristen bei        Das BAG führte dazu aus, dass eine Wei-
ten die Kündigungsfristen nach § 621 BGB   Arbeitsverhältnissen fest, wohingegen in        sungsgebundenheit eines GmbH-Geschäfts-
und nicht die für Arbeitnehmer geregel-    § 621 BGB die Kündigungsfristen bei Dienst-     führers nur in extremen Ausnahmefällen so
ten Kündigungsfristen nach § 622 BGB.      verhältnissen geregelt sind. Hinsichtlich Ge-   stark ist, dass sie auf den Status als Arbeit-
                                           schäftsführer-Dienstverträgen, die arbeits-     nehmer schließen lasse. Aufgrund der für
                                           rechtlich nicht als Arbeitsverträge einzu-      freie Dienstverhältnisse geltenden Regelung
                                           ordnen sind, entschied das BAG mit Urteil       in § 621 BGB fehle es an einer Regelungs-
                                           vom 11.6.2020 (Az. 2 AZR 374/19), dass die      lücke für eine analoge Anwendung von
                                           gesetzliche Kündigungsfrist aus § 621 BGB       § 622 BGB zur Berechnung der gesetzlichen
                                           und nicht aus § 622 BGB gilt.                   Kündigungsfrist eines Geschäftsführer-Dienst-
                                                                                           vertrages.

Versorgungszusage: Keine Verwirkung von Rechten
aus einer Betriebsvereinbarung
Dem Anspruch auf Überprüfung der           Das BAG kam mit Urteil vom 13.10.2020           folgt, das durch eine Betriebsvereinbarung
Wirksamkeit einer Ablösung einer frühe-    (Az. 3 AZR 246/20) zu dem Ergebnis, dass        eingeräumt wurde. Dieses ist von Gesetzes
ren, günstigeren Versorgungsordnung        der Anspruch eines Betriebsrentners auf Be-     wegen nach § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG dem
kann der Einwand der Verwirkung nicht      rechnung seiner Ausgangsrente und damit         Einwand der Verwirkung entzogen.
entgegengehalten werden.                   die Überprüfung der Wirksamkeit der Ablö-
                                           sung einer Betriebsvereinbarung aus dem
                                           Jahr 1979 durch eine Betriebsvereinbarung
                                           aus 1988 nicht durch Verwirkung gemäß
                                           § 242 BGB ausgeschlossen ist. Dies begrün-
                                           det es damit, dass der Kläger ein Recht ver-

Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit rechtens
Das BAG hält die anteilige Kürzung einer   Mit Urteil vom 1.12.2020 (Az. 9 AZR 104/20)     Weiter stellt das Gericht klar, dass Zeiten des
Ausbildungsvergütung bei Teilzeit für      stellte das BAG klar, dass eine tarifliche      Berufsschulunterrichts bei der Ermittlung
zulässig.                                  Regelung, wonach sich die Vergütung von         der Höhe der Ausbildungsvergütung außer
                                           Auszubildenden in Teilzeit anteilig entspre-    Betracht bleiben müssen. Während der Frei-
                                           chend der Anzahl wöchentlicher Arbeits-         stellung für den Berufsschulunterricht beste-
                                           stunden vergleichbarer Auszubildender in        he allein der Anspruch auf Fortzahlung der
                                           Vollzeit errechnet, nicht gegen höherrangi-     Vergütung.
                                           ges Recht verstößt.

16
Personalabbau: Stolperfallen bei Freiwilligenprogrammen
Gegenwärtig gewinnen in Unternehmen             allem für die Mitarbeiter attraktiv sind, von    bewerten. In diesem Fall muss der Arbeitge-
Freiwilligenprogramme als Restrukturie-         denen sich der Arbeitgeber einvernehmlich        ber ein Informations- und Konsultationsver-
rungsinstrument an Bedeutung. Deren             trennen möchte. Denkbar ist auch die Ver-        fahren mit dem Betriebsrat durchführen,
Erfolg hängt vom richtigen Projektma-           knüpfung mit individuellen Förderprogram-        gegebenenfalls auch nur vorsorglich. Um
nagement und einer sorgfältig durch-            men inklusive Coachings oder einer Out-          rechtzeitig eine Massenentlassungsanzeige
dachten Gesamtstrategie ab. Eine we-            placement-Beratung.                              bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein-
sentliche Rolle spielt auch die Zusam-                                                           zureichen, sollte die Personalabteilung sorg-
menarbeit mit dem Betriebsrat.                  Hinweis: Die in Aufhebungsverträgen ver-         fältig dokumentieren, wann welche Aufhe-
                                                einbarten Abfindungen können zu einer            bungsverträge abgeschlossen werden sollen.
Mit Freiwilligenprogrammen kann ein Perso-      Sperrzeit für den etwaigen Bezug von
nalabbau in Betrieben durch einvernehm-         Arbeitslosengeld führen. Möglicherweise          Je stärker der Betriebsrat das Freiwilligen-
liche Regelungen mit den Arbeitnehmern          drohen den Arbeitnehmern durch das vor-          programm unterstützt und dieses den Ar-
sozialverträglich gestaltet werden. Dazu zäh-   zeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhält-      beitnehmern als ernstzunehmende Option
len feste Konditionen für Abfindungen im        nis auch Abschläge bei der späteren Alters-      nahebringt, umso erfolgreicher ist das Pro-
Rahmen von Aufhebungsverträgen sowie            rente. Unter Umständen sollten diese             gramm in der Umsetzung. Wenngleich zwar
Vorruhestands- und Altersteilzeitlösungen.      etwaigen finanziellen Nachteile ausgegli-        kein originäres Mitbestimmungsrecht be-
Der große Vorteil von Freiwilligenprogram-      chen werden, um doch noch eine einver-           steht, kann der Personalabbau aber eine
men besteht darin, dass anders als bei          nehmliche Trennung zu erzielen.                  Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG
betriebsbedingten Kündigungen keine Sozi-                                                        darstellen: Etwa, wenn Standorte verlagert,
alauswahl notwendig ist. Dadurch können         Als besonderen Anreiz sollte das Freiwilligen-   Organisation oder Arbeitsmethoden grund-
die Know-how-Träger im Unternehmen              programm eine Turbo- oder Sprinterprämie         legend geändert werden, oder wenn ein
gehalten werden. Es findet auch nicht           vorsehen, also einen zusätzlichen Anreiz für     Unternehmen wesentliche Betriebsteile zu-
zwingend eine Veränderung der Altersstruk-      Mitarbeiter, generell oder innerhalb einer       sammenschließt oder abspaltet. Das Freiwilli-
tur der Belegschaft statt. Der Personalabbau    gesetzten Frist an dem Programm teilzuneh-       genprogramm ist dann Bestandteil der In-
lässt sich zeitlich zügiger durchführen und     men. In der Regel wird ein Zuschlag auf den      teressenausgleichsverhandlungen mit dem
spart Zeit und Kosten für langwierige Kündi-    ohnehin bestehenden Abfindungsanspruch           Betriebsrat, in denen der Arbeitgeber die
gungsschutzprozesse. Hinzu kommt die brei-      gewährt. Dabei ist dem Arbeitnehmer je-          beabsichtigte Betriebsänderung und deren
tere Akzeptanz unter den Mitarbeitern und       doch ausreichend Bedenkzeit von mindes-          Umsetzung beschreibt. Im Einzelfall gilt es
die bessere Wirkung für das Unternehmen         tens sieben Tagen einzuräumen.                   sorgfältig abzuwägen, ob es sinnvoller ist,
in der Öffentlichkeit.                                                                           das Freiwilligenprogramm in die Verhandlun-
                                                Häufig enthalten Aufhebungsverträge auch         gen über einen Interessenausgleich zu inte­
Arbeitgeber sollten sich bei einem Freiwilli-   Regelungen, die es dem in der Regel freige-      grieren oder diesen vorzulagern. Notwendig
genprogramm gegenüber dem Betriebsrat           stellten Arbeitnehmer erlauben, das Arbeits-     ist ein ernsthafter Einigungswille der Betei-
vorbehalten, alle Arbeitnehmer des Unter-       verhältnis mit einer kurzen Ankündigungs-        ligten. Bei einem Scheitern der Verhandlun-
nehmens ansprechen zu dürfen. Das ist aller-    frist vor dem vorgesehenen Ausscheidens-         gen kann jede Partei die Einigungsstelle an-
dings häufig nicht im Sinne der Arbeitneh-      zeitpunkt zu beenden, z. B. wenn er noch         rufen und hoffen, dass „die andere Seite“
mervertreter, die verhindern wollen, dass       während der laufenden Kündigungsfrist            damit einverstanden ist. Ist dies nicht der
Druck etwa auf ältere Mitarbeiter ausgeübt      einen neuen Arbeitsplatz findet. Oftmals         Fall, kommt es zu weiteren, zumeist uner-
wird.                                           werden in diesem Fall die „ersparten“ Ver-       wünschten Verzögerungen.
                                                gütungsansprüche bis zur (fiktiven) Beendi-
Entscheidend ist, einen für alle Beteiligten    gung, gegebenenfalls zumindest anteilig, an      Fazit: Ist ein Personalabbau im Unterneh-
akzeptablen Ablauf festzulegen. Dem Ver-        den Arbeitnehmer als (weitere) Abfindung         men erforderlich und wird zu diesem Zweck
lust von Know-how-Trägern können sog.           ausgezahlt.                                      ein Freiwilligenprogramm aufgesetzt, ist es
Ampel- oder ABC-Listen vorbeugen: Füh-                                                           wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebs-
rungskräfte stufen danach die Mitarbeiter in    Auch bei Freiwilligenprogrammen ist auf die      rat rechtzeitig einbindet und umfassend
Leistungsträger, durchschnittliche Arbeitneh-   Schwellenwerte einer Massenentlassung            informiert. Nur der Betriebsrat, der sich
mer oder Low-Performer ein. Die Freiwilli-      zu achten. Werden diese überschritten, ist       wirklich eingebunden fühlt und die Maßnah-
genprogramme lassen sich auf dieser Basis       auch ein Aufhebungsvertrag als Entlassung        me versteht, wird diese erfolgreich in die
so aufbauen und gestalten, dass sie vor         im Sinne des Massenentlassungsrechts zu          Belegschaft tragen.

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