Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH

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Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
VBG-Fachwissen

            Sicher instand halten:

            Oberleitungen im Nahverkehr
            warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

             ÖPNV/BAHNEN
             warnkreuz SPEZIAL Nr.

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Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
VBG-Fachwissen

  VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
  Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 34 Mio. Versicherungs­­
  verhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, f­ reiwillig ver­
  sicherte Unternehmer, bürgerschaftlich Engagierte und viele mehr. Zur VBG zählen
  über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – ­vom Architekturbüro
  bis zum Zeitarbeits­unternehmen.
  Weitere Informationen: www.vbg.de
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Sicher instand halten:

Oberleitungen im Nahverkehr
warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

Version 1.0/2013-9

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Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
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Inhalt		                                                                  Seite

Fachliche Qualifikation                                                      5

Mitarbeiter ausbilden                                                        6

Mitarbeiter unterweisen                                                      6

Rahmenplan für die Unterweisung                                              7

Organisation und Abstimmung                                                  8

Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahren durch unter Spannung stehende Teile      9

Die 5 Sicherheitsregeln                                                      9

Arbeiten auf dem elektrischen Potenzial der Fahrleitung                     10

Standortisolierung – Voraussetzung für Arbeiten auf Potenzial               10

Gefährdung durch unterschiedliche Potenziale                                 11

Umgang mit Hubarbeitsbühnen                                                 12

Persönliche Schutzausrüstung                                                13

Arbeiten von Arbeitsbühnen aus                                              14

Verfahren der besetzten Arbeitsbühne                                        15

Arbeiten im Bereich von Gleisen und im öffentlichen Straßenraum             16

Vorschriften, Regeln und Informationen                                      18

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ÖPNV/BAHNEN
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Sicher instand halten:

Oberleitungen im Nahverkehr
Fahrleitungen von Bahnen müssen regelmäßig inspiziert und instand gehalten werden. Bei
­Straßen- und Stadtbahnen ist die Fahrleitung meist eine Oberleitung mit einer Nennspannung
 von 600 V oder 750 V Gleichspannung. Die Arbeiten werden in der Regel bei eingeschalteter
 Oberleitung durchgeführt, es sind deshalb besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
 ­Diese Veröffentlichung richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte, die bei der Instand­
  haltung von Oberleitungen im Nahverkehr beteiligt sind.

Gefahren bei Instandhaltungsarbeiten an   • Arbeiten unter schwierigen Arbeits­         Fachliche Qualifikation
Oberleitungsanlagen entstehen insbe­         bedingungen – z. B. bei Dunkelheit         Arbeiten an elektrischen Anlagen und Be­
sondere dadurch, dass                        – erfolgen müssen und deshalb              triebsmitteln sind Elektrofachkräften oder
• Arbeiten überwiegend an unter             ­besondere Anforderungen an die             unterwiesenen Personen unter Aufsicht
  Spannung stehenden Fahrleitungen           Qualifikation der Mitarbeiter zu stellen   und Leitung einer Elektrofachkraft vorbe­
  durchgeführt werden und deshalb            sind                                       halten. Diese Forderung gilt allgemein für
  elektrische Gefährdungen besonders      • Arbeiten im Straßenverkehr ausgeführt       das Errichten, Ändern, Erweitern und In­
  zu beachten sind                           werden und die Mitarbeiter gegen           standhalten von elek­trischen ­Anlagen und
• Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt      Gefährdungen durch den Individual­         somit auch für alle Arbeiten an den Fahrlei­
  werden müssen, und somit besondere         verkehr zu schützen sind                   tungsanlagen von ­Schienenbahnen.
  Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefähr­      • Hubarbeitsbühnen Arbeitsmittel sind,
  dungen durch den Schienenverkehr           an die erhöhte Anforderungen – z. B.       Als Elektrofachkraft kann gelten, wer die
  erforderlich sind                          hinsichtlich der Standsicherheit und       drei folgenden Grundvoraussetzungen
                                             Isolation – zu ­stellen sind.              erfüllt:
                                                                                        • eine entsprechende fachliche
                                                                                           ­Ausbildung
                                                                                        • praktische Kenntnisse und
                                                                                            ­Erfahrungen
                                                                                        • Kenntnisse der einschlägigen Vor­
                                                                                             schriften und Regeln.

                                                                                        Das Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen
                                                                                        wie elektrische Spannung, Arbeitshöhe, Bahn­
                                                                                        verkehr und Individualverkehr erfordert beson­
                                                                                        dere Arbeitsverfahren und eine hohe fachliche
                                                                                        Qualifikation.

                                                                                                                                     5
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VBG-Fachwissen

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist als   Die Entscheidung über den Einsatz als        Hubarbeitsbühnen grundsätzlich eine
Elektrofachkraft in der Lage, die übertra­   Elektrofachkraft in der Fahrleitungs­        Ausbildung erforderlich (DGUV Grundsatz
genen Arbeiten zu beurteilen und mögli­      instandhaltung obliegt dem Unterneh­         966 „Ausbildung und Beauftragung der
che Gefahren erkennen zu können. In der      men. Die fachliche Qualifikation muss        Bediener von Hubarbeitsbühnen“).
Regel bedeutet dies eine Ausbildung in       eine Elektrofachkraft beurteilen. Diese
einem elektrotechnischen Beruf und die       sollte sich durch eine betriebsinterne       Mitarbeiter unterweisen
praktische Ausübung des Lehrberufs.          Prüfung von der Eignung der Mitarbeiter      Unterweisungen sind notwendig, um
                                             überzeugen. Im warnkreuz SPEZIAL Nr. 43      jederzeit einen hohen fachlichen Aus­
Grundsätzlich ist die Elektrofachkraft       „Arbeiten an Oberleitungen unter Span­       bildungsstand der Mitarbeiter sicher­
für das fachgerechte und sichere Arbei­      nung bis DC 1,5 kV: Qualifizieren von Mit­   zustellen und möglichen Gefährdungen
ten verantwortlich. Wenn in einem Un­        arbeitern“ der VBG sind Details zur Aus­     vorzubeugen. Aufgrund der Unterwei­
ternehmen mehrere Elektrofachkräfte          bildung näher beschrieben.                   sungspflicht nach § 4 UVV „Grundsät­
beschäftigt werden und deren Arbeiten                                                     ze der Prävention“ (BGV A1) muss je­
koordiniert werden müssen, ist es erfor­     Elektrofachkräfte für das Arbeiten an        des Unternehmen Unterweisungen der
derlich, die Fach- und Aufsichtsverant­      Fahrleitungsanlagen können nicht ohne        Mitarbeiter zweckmäßig und wirksam
wortung festzulegen. In der Regel wird       zusätzliche Maßnahmen durch Elektro­         organisieren. Ziel der Unterweisung ist
dazu eine verantwortliche Elektrofach­       fachkräfte aus anderen Arbeitsgebieten       es, Unfälle zu vermeiden und einen stö­
kraft ­benannt.                              ersetzt werden. Diese Forderung gewinnt      rungsfreien Betriebsablauf zu ermögli­
                                             beispielsweise dann an Bedeutung, wenn       chen. Durchzuführen sind Unterweisun­
Mitarbeiter ausbilden                        im Rahmen der Rufbereitschaft in klei­       gen vom zuständigen Vorgesetzten, denn
Die Mitarbeiter in den Fahrleitungsab­       neren Unternehmen Störungen an den           Personalverantwortung bedeutet gleich­
teilungen sind häufig in anderen Lehr­       Fahrleitungsanlagen von Elektrofachkräf­     zeitig Verantwortung für Arbeitssicher­
berufen ausgebildet – zum Beispiel als       ten aus dem Bereich der Hausinstallation     heit und Gesundheitsschutz der Mitar­
Schlosser. Hier sind weitere Schulungs-      beseitigt werden sollen. Hierfür ist eine    beiter. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
und Ausbildungsmaßnahmen durch­              zusätzliche Ausbildung und Unterweisung      kann den Vorgesetzten bei der Unterwei­
zuführen, um den Mitarbeitern die er­        der Mitarbeiter nötig. Die Ausbildung        sung unterstützen. Verschiedene Medien
forderlichen speziellen Kenntnisse und       kann – zum Beispiel durch eine zeitwei­      der VBG können als Unterweisungshil­
die notwendige Praxis zu vermitteln. Ein     se Tätigkeit in der Fahrleitungsabteilung    fen verwendet werden, zum Beispiel das
bestimmter Ausbildungsgang oder das          erfolgen.                                    Lernprogramm „Sicheres Arbeiten an
Ablegen einer Prüfung sind nicht vor­                                                     Oberleitungen im Nahverkehr“. Dieses
geschrieben. Die fachliche Ausbildung        Für spezielle Tätigkeiten sind eventuell     Programm ist auf der VBG-Website www.
kann durch eine mehrjährige Tätigkeit in     weitere Aus- und Fortbildungsmaßnah­         vbg.de im Mediencenter (Branche/The­
der Fahrleitungsinstandhaltung erwor­        men erforderlich. So zum Beispiel für das    ma: ÖPNV/Bahnen; Praxishilfe: Unter­
ben werden.                                  Führen des Turmwagens als Gleisfahr­         weisung; Produktart: DVD/CD-ROM/VHS)
                                             zeug. Außerdem ist für den Benutzer von      bestellbar.

                                                                                             Unterweisungen zu aktuellen Themen
                                                                                             können auch in Fachgespräche
                                                                                             oder morgendliche
                                                                                             Einweisungsgespräche
                                                                                             aufgenommen werden.

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ÖPNV/BAHNEN
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Neben der erstmaligen Unterweisung, die für alle neu hinzuge­
                                                                       Rahmenplan für die Unterweisung
kommenen Mitarbeiter durchgeführt werden muss, sind regelmä­
ßig wiederkehrende Unterweisungen von besonderer Bedeutung.
Mindestens einmal jährlich sind alle Mitarbeiter zu unterweisen.       • Allgemeines, neue Arbeitsmaschinen oder
Dieser Zeitraum ist jedoch lediglich ein Richtwert. Abhängig von Art
                                                                         -verfahren
und Umfang der Gefährdung sowie vom Verhalten der Mitarbeiter
                                                                       • Persönliche Schutzausrüstungen
müssen Unter­weisungen in kürzeren Zeitabständen erfolgen.
                                                                       • Verhalten bei Störungen
Unverzüglich sollten Unterweisungen durchgeführt werden,               • Erste Hilfe
wenn zum Beispiel                                                      • Arbeitsmedizinische Vorsorge
• wiederholtes sicherheitswidriges ­Verhalten beobachtet wird          • Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten im Bereich
• ein Unfallereignis eingetreten ist                                     von ­Gleisen
• neue Arbeitsverfahren eingeführt ­werden                             • Schutz vor elektrischen Gefahren
• Vorschriften oder Arbeitsbedingungen sich wesentlich                 • 5 Sicherheitsregeln
  ­geändert haben.                                                     • Durchführen von Fahrleitungs­arbeiten unter
                                                                         Spannung
Für die regelmäßigen Unterweisungen ist ein Rahmenplan vorteil­        • Bedeutung der Standortisolierung
haft. Damit kann sichergestellt werden, dass alle wesentlichen         • Überbrücken unterschiedlicher Potenziale
Informationen angesprochen werden. Da nicht jedesmal alle
                                                                       • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender
Einzelthemen erörtert werden sollen, ist es sinnvoll, die Unterwei­
                                                                         oder geerdeter Teile
sungsinhalte dem aktuellen Bedarf anzupassen. Außerdem wird
so eine bessere Aufmerksamkeit bei den Mitarbeitern erreicht.
                                                                       • Übergreifen an Trennern
Der Vorgesetzte sollte sich von allen unterwiesenen Personen           • Verhalten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen
deren Teilnahme schriftlich bestätigen lassen. Im Streitfall kommt     • Baustellenbeschilderung, -sicherung
der Dokumentation eine beson­dere Bedeutung zu.                        • Verhalten innerhalb der Baustelle
                                                                       • Sicherungsmaßnahmen bei ungünstigen
Rahmenplan für die Unterweisung                                          Witterungs­verhältnissen oder Dunkelheit
Die für die Unterweisung der Beschäftigten im Unternehmen              • Einsatz von Hubarbeitsbühnen bei Fahrleitungs­
verantwortlichen Vorgesetzten wissen in der Regel, welche                arbeiten
Maßnahmen für den Arbeitsschutz an den Arbeitsplätzen im               • Absturzsicherung (Geländer, Auffanggurt bei
einzelnen e­ rforderlich sind. Die nebenstehende Liste fasst die         ­Arbeiten unter Brücken)
wichtigsten Themen aus Sicht des Arbeitsschutzes für Unterwei­
                                                                       • Verfahren bei besetzter Arbeitsbühne
sungen zusammen.
                                                                       • Koordination und Kontrolle durch Aufsichtführenden
                                                                       • Arbeiten in besonderen Situationen
Der Rahmenplan erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er
ist je nach Zielgruppe und Anlass zu ergänzen. Außer­dem ist zu
                                                                          – z. B. Abfangen von Zugkräften
prüfen, ob unternehmensbezogene Themen aufzunehmen sind.               • Besonderheiten des Fahrleitungsnetzes
Die Unterweisungsthemen müssen auf die jeweilige Arbeitssitua­         • Eingleisen auf besonderem Bahnkörper,
tion angepasst w  ­ erden.                                                ­Fahrzeug­ausrüstung
                                                                       • Aufenthalt auf der Arbeitsbühne während
Die für jede Unterweisung erforderlichen speziellen Informa-               der Versetzfahrt
tionen können aus Dienstanweisungen oder Bedienungsanlei­              • Verhalten bei ungünstigen Witterungsbedingungen,
tungen für Geräte entnommen werden. Vorschriften und Regeln                (Gewitter, Sturm) und Dunkelheit
sowie Broschüren, Arbeitsschutzfilme können auch über die VBG          • Umgang mit Betriebsmitteln, gleisfahrbare Leitern
bezogen werden (www.vbg.de/oepnv-bahnen).                              • Hebezeuge, Winden
                                                                       • Erdbaumaschinen
Organisation und Abstimmung
                                                                       • Schweißgeräte
Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortlicher
                                                                       • Umgang mit Gefahrstoffen
Für den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrleitungsanlage ist
                                                                       • Dieselmotoremissionen im Tunnel
grundsätzlich der Unternehmer verantwortlich. Er kann diese
rechtliche Verantwortung jedoch weiter deligieren. Derjenige, der      • Vergaserkraftstoff
im Unternehmen die Verantwortung übertragen bekommen hat,              • Acetylen, Sauerstoff
ist Anlagenbetreiber. Der Anlagenbetreiber muss keine Elektro­         • Flüssiggas
fachkraft sein.

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Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
VBG-Fachwissen

Die VBG unterstützt Fach­ und Führungskräfte durch spezifische Unterweisungshilfen wie das Computer Based Training für Oberleitungsmonteure
„Sicheres Arbeiten an Oberleitungsanlagen im Nahverkehr“ (www.vbg.de)

Jede Fahrleitungsanlage muss unter der          in einem Verkehrsbetrieb selbständig              betreibers ist. Vor Beginn der Arbeiten
Verantwortung einer Elektrofachkraft,           schalten darf und arbeitet. Der Arbeitsver­       muss der Arbeitsverantwortliche dem
dem Anlagenverantwortlichen, betrieben          antwortliche trägt die Verantwortung für          Anlagenverantwortlichen die Art, den Ort
werden. In der Praxis wird diese Funkti­        die fachliche und organisatorische Durch­         und die Auswirkung der vorgesehenen
on des Anlagenverantwortlichen häufig           führung der Arbeiten vor Ort. Er hat die          Arbeiten auf die Anlage melden.
vom jeweiligen Meister in dem entspre­          Aufgabe, die Mitarbeiter einzuweisen und
chenden Fahrleitungsabschnitt oder bei          die organisatorischen Maßnahmen für               Nur der Anlagenverantwortliche darf die
kleineren Betrieben auch vom Abteilungs­        eine sichere Durchführung der Arbeiten            Erlaubnis für die vorgesehenen Arbeiten
leiter wahrgenommen. Um Fehler zu ver­          zu treffen. Der Arbeitsverantwortliche darf       geben. Der Arbeitsverantwortliche erteilt
meiden muss die Verantwortlichkeit für          die Freigabe zur Arbeit erteilen.                 die Freigabe zur Arbeit, wenn die erfor­
den Betrieb – zum Beispiel für Freischal­                                                         derlichen Maßnahmen zur Herstellung
tungen – geregelt sein. Der Anlagenver­         Arbeitsablauf                                     des sicheren Zustands durchgeführt wor­
antwortliche ist auch der Ansprechpart­         Es ist sowohl aus Gründen des Arbeits­            den sind. Diese Sicherheitsmaßnahmen
ner für Fremdunternehmen, die Arbeiten          schutzes wie für die sichere Abwicklung           hat er sich durch den Anlagenverant­
im Fahrleitungsnetz ausführen müssen.           des Bahnbetriebs erforderlich, dass der           wortlichen bestätigen zu lassen. Erfor­
                                                Ablauf der Arbeiten zwischen dem Anla­            derlichenfalls sind in Absprache mit dem
Arbeitsverantwortlicher                         genverantwortlichen und dem Arbeits­              Anlagenverantwortlichen ergänzende
Unabhängig davon muss für jede Arbeit           verantwortlichen vor Beginn der Arbeiten          Arbeiten zum Herstellen des sicheren Zu­
an den Fahrleitungsanlagen ein Arbeits­         eindeutig festgelegt wird. Besonde­               standes – zum Beispiel Erden und Kurz­
verantwortlicher benannt sein. Der Anla­        re Sorgfalt ist geboten, wenn Arbeiten            schließen vor Ort – durch den Arbeitsver­
genverantwortliche und der Arbeitsver­          durch betriebsfremde Unternehmen                  antwortlichen vor Freigabe der Arbeiten
antwortliche können eine Person sein,           ausgeführt werden und der Arbeitsver­             zu veranlassen.
wenn beispielsweise eine Arbeitsgruppe          antwortliche nicht Mitarbeiter des Bahn­

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Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
ÖPNV/BAHNEN
                                                                                                      warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahren                                haltungsarbeiten auch Fahrleitungen spannungsfrei geschaltet
durch unter Spannung stehende Teile                                werden müssen, wenn dieses möglich ist.
An unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen und Betriebs­
mitteln darf, von Ausnahmen abgesehen, nicht gearbeitet wer­       Das Freischalten der Fahrleitungsanlage und das Herstellen und
den. Diese Forderung der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische   Bewahren des sicheren Zustandes ist entsprechend der 5 Sicher­
Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) bedeutet, dass bei Instand­   heitsregeln der VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-100 durchzuführen.

 DIE FÜNF SICHERHEITSREGELN

 1.   Freischalten                                                  geräts ist vor jedem Benutzen zu prüfen. Sofern nach dem
 2.   gegen Wiedereinschalten sichern                               Abschalten keine spannungsführende Fahrleitung im Umfeld
 3.   Spannungsfreiheit feststellen                                 der Arbeitsstelle zum Prüfen des Messgeräts zur Verfügung
 4.   Erden und Kurzschließen                                       steht, ist das Messgerät direkt vor dem Abschalten noch auf
 5.   benachbarte, unter Spannung stehende Teile                    Funktion zu prüfen.
      abdecken oder abschranken
                                                                    ǦǦ Regel 4
 ǦǦ Regel 1                                                         Anschließend ist die ­Fahrleitungsanlage in Sichtweite des
 Das Freischalten erfolgt durch Streckenschalter in den Ein­        Arbeitsbereichs mit dem Rückleiter zu verbinden und kurz­
 speiseleitungen. Bei Betrieb in das Netz rückspeisender Fahr­      zuschließen. Dabei muss folgende Reihenfolge eingehalten
 zeuge sind zusätzlich die Längskupplungen im Netz aufzu­           werden:
 trennen, um den Arbeitsabschnitt spannungsfrei zu schalten.        1. Anschlussteil an der Fahrschiene ­befestigen und auf fes­
 Am Schalter sind Sicherungen gegen das Wiedereinschalten              ten Sitz prüfen.
 vorzusehen.                                                        2. Anschlussteil mit der Erdungsstange am Fahrdraht einhän­
                                                                       gen und auf f­esten Sitz prüfen.
 ǦǦ Regel 2
 Eine mögliche Schalthandlung wird durch ein Schloss sicher         Bevor die Erdungsgarnitur verwendet wird, sind alle sicher­
 verhindert. Ein Schild, mit dem auf das Verbot einer Schalt­       heitsrelevanten ­Teile zu prüfen. Dabei ist insbesondere zu
 handlung hingewiesen wird, ist als organisatorische Sicher­        ­beachten:
 heitsmaßnahme in nicht ­öffentlich zugänglichen Bereichen           • Ist die Isolation des Erdungsseils unbeschädigt?
 möglich. Bei Kraftantrieben ist die Antriebskraft oder die          • Ist der Knickschutz am Erdungsfuß unbeschädigt?
 Steuerung des Schalters unwirksam zu machen.                        • Ist der Erdungsmagnet frei von Verunreinigungen, die
                                                                       die Haftfähigkeit beeinflussen?
 Wenn die Einspeiseschalter fernbedient betätigt werden,
 kann die Freischaltung gegebenenfalls nicht durch die auf­         Auf ein Verbinden der Fahrleitung mit dem Rückleiter kann
 sichtführende Elektrofachkraft vor Ort kontrol­liert werden.       nur unter ganz bestimmten Bedingungen verzichtet wer­
 Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, ist die Meldung der          den. So muss der spannungsfreie Zustand über die gesamte
 Freischaltung von der Netzleitstelle abzuwarten.                   Dauer der Arbeiten sichergestellt sein. Insbesondere muss
                                                                    sicher­gestellt sein, dass keine Fahrzeuge in die Fahrleitung
 Diese Meldung erfolgt in der Regel mündlich über Funk oder         zurückspeisen oder Trennstellen mit dem Stromabnehmer
 (Mobil-)Telefon. Um Missverständnisse auszuschließen, ist          überbrückt werden. Außerdem müssen gefährdende Berüh­
 die Freischaltungsmeldung vom aufsichtführenden Mitarbei­          rungsspannungen durch beeinflussende Anlagen ausge­
 ter vor Ort zu wiederholen und von der Fernschaltstelle zu         schlossen sein (siehe VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-103).
 bestätigen. Unabhängig von diesem Schaltgespräch ist si­           Diese Anforderungen können bei Instandhaltungsarbeiten
 cherzustellen, dass keine Schaltung im Unterwerk ohne Ab­          auf der Strecke in der Regel nicht sichergestellt werden.
 stimmung mit der Netzleitstelle vorgenommen wird.
                                                                    ǦǦ Regel 5
 ǦǦ Regel 3                                                         Befinden sich Anlageteile mit unterschielichen Potenzial im
 Die Spannungsfreiheit der Fahrleitung muss von einer Elek­         Handbereich sind diese Teile auch bei Arbeiten auf (einem)
 trofachkraft oder ­einer elektrotechnisch unterwiesenen Per­       Pontenzial abzudecken bzw. abzuschranken.
 son festgestellt werden. Die Funktionsfähigkeit des Mess­

                                                                                                                                    9
Oberleitungen im Nahverkehr - Sicher instand halten: ÖPNV/BAHNEN - epub @ SUB HH
VBG-Fachwissen

Regel 3:                                                                 Regel 4:
Spannungsfreiheit feststellen. Unmittelbar vor dem Prüfen ist die ord­   Erden und Kurzschließen. Dies erfolgt in der Nähe der Arbeitsstelle.
nungsgemäße Funktion des Spannungsprüfers zu testen.

Arbeiten auf dem elektrischen Potenzial           In der Regel finden Arbeiten an der Ober­       dem Erdpotenzial sicher verhindert
der Fahrleitung                                   leitung im Nahverkehr auf dem elektri­          (siehe hierzu auch VDV-Schrift 580 „Iso­
Da bei freigeschalteter Fahrleitungsan­           schen Potenzial der Fahrleitung statt.          lierte Hubarbeitsbühnen für ­Arbeiten an
lage der Bahnbetrieb unterbrochen wer­            ­Arbeiten auf Potenzial sind eine Sonder­       Oberleitungsanlagen bis DC 1500 V“).
den muss, ergeben sich erhebliche Be­              form der Arbeiten unter Spannung.
einträchtigungen für den Betriebsablauf.                                                          Für Arbeiten an oder in der Nähe von un­
Diese Beeinträchtigung wird nach der              Standortisolierung – Voraussetzung              ter Spannung stehenden Fahrleitungen
UVV „Elektrische Anlagen und Betriebs­            für Arbeiten auf Potenzial                      dürfen Hubarbeitsbühnen nur dann be­
mittel“ (BGV A3) als zwingender Grund             Üblicherweise werden für Instandhal­            nutzt werden, wenn die Arbeitsbühne so
für einen Verzicht auf eine Freischaltung         tungsarbeiten an der unter Spannung             isoliert ist, dass
anerkannt. Ein sehr erheblicher Anteil            stehenden Fahrleitung Hubarbeitsbüh­            • Personen durch ihren Standort auf der
der Fahrleitungsinstandhaltungsarbei­             nen, also Turmwagen oder Hubsteiger,                Bühne gegen die im unmittelbaren
ten wird deshalb unter Spannung durch­            eingesetzt. Die Hubarbeitsbühnen müs­               Arbeitsbereich befindlichen mit Erd­
geführt. Die Sicherheitsmaßnahmen für             sen dann einen isolierten Standort für              potenzial in Verbindung stehenden
das Arbeiten an unter Spannung ste­               die Mitarbeiter bilden, das heißt durch             Teile isoliert sind (Standortisolierung),
henden Fahrleitungen sind ebenfalls in            jeweils eine Isolationsebene zwischen           • die Isolierung für mindestens 1.000 V
der VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-103               Arbeitsbühne und Hubeinrichtung sowie               bemessen ist,
beschrieben. Solche Tätigkeiten dürfen            zwischen Hubeinrichtung und Fahrgestell         • leitfähige Teile die Isolierung nicht
nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt            wird eine leitende Verbindung zwischen              beeinträchtigen,
werden.                                           den an der unter Spannung stehenden             • die Arbeitsbühne beim Bruch von
                                                  Fahrleitung arbeitenden Personen und                ­Isolatoren nicht abstürzen kann.

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ÖPNV/BAHNEN
                                                                        warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

Diese Anforderungen an die Konstruktion
der Hubarbeitsbühnen sind jedoch nicht
die einzigen Bedingungen, die für das
Arbeiten unter Spannung an der Fahrlei­
tung einzuhalten sind. Darüber hinaus ist
gefordert, dass im unmittelbaren Arbeits­
bereich keine gefährdenden Spannungen
durch Berühren überbrückt werden kön­
nen. Sind im Arbeitsbereich unterschied­
liche Potenziale vorhanden, ist bei den
Arbeiten § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver
Teile“ der BGV A3 anzuwenden.

Gefährdung durch
unterschiedliche Potenziale
Die elektrischen Unfälle im Zusammen­
hang mit Instandhaltungsarbeiten an
Fahrleitungsanlagen weisen auf die be­
sondere Bedeutung gefährdender Span­
nungen im Arbeitsbereich hin. Der im
Tragwerk der Oberleitung geforderte neu­
trale Abschnitt von 0,5 m Länge verringert
die Gefahr, unterschiedliche Potenziale
zu überbrücken oder zu verschleppen
(VDV Schrift 550 „Oberleitungsanlagen für
                                                    Für Arbeiten auf
Straßen- und Stadtbahnen“).                   Fahrleitungspotenzial
                                                          muss jede
In der Praxis ist die Gefahr einer Überbrü­       Hubarbeitsbühne
ckung von unterschiedlichen Potenzialen        doppelt isoliert sein.
von der Arbeitsbühne aus dennoch nicht
unerheblich. So werden bei Montagear­
beiten im Tragwerk plötzlich Spannun­
gen an unerwartete Stellen verschleppt
oder es wird von einem freigeschalteten
Bereich aus am Trenner gearbeitet. Bei
anderen Unfällen haben Mitarbeiter in
räumlich beengten Verhältnissen geerde­
te Teile der Fahrleitungsanlage oder des
Mastes mit dem Rücken berührt.

Schutzabstand
Bei Arbeiten in der Nähe von unter Span­
nung stehenden Teilen oder in der Nähe
von geerdeten Teilen ist grundsätzlich
ein Schutzabstand von mindestens 1 m
erforderlich. Dieses Maß berücksichtigt,
dass durch Bewegungen einer Person
eine unbeabsichtigte Annäherung an das
unterschiedliche Potenzial vermieden
werden kann. Wenn der Abstand von 1 m          Nur mit isolierendem
                                                  Brückenschutz ist
unterschritten wird, können ­gefährdende
                                                    das Arbeiten an
Spannungen durch die Beschäftigten              der eingeschalteten
überbrückt werden.                                Oberleitung unter
                                                   Brücken erlaubt.

                                                                                                   11
VBG-Fachwissen

Beim Handhaben von elektrisch leitfä­         ­ rbeiten durchzuführen sind (siehe auch
                                              A                                           Aufnahme der Arbeiten durch Sichtprü­
higen Geräten, Werkzeugen oder Werk­          VDV Schrift 570).                           fung auf mögliche Schäden untersucht
stücken ist der Abstand so zu vergrö-                                                     werden. Darüber hinaus ist in Zweifels­
ßern, dass auch der Schutzabstand             Arbeiten an der Fahrleitungsanlage von      fällen durch eine Spannungsmessung an
eingehalten wird.                             Oberleitungs-Bussen (Obusse)                dem durch Isolatoren von Fahrleitungs­
                                              Bei diesen Arbeiten sind in der Regel       spannung und Erdpotenzial abgetrennten
Als Gegenmaßnahmen können isolie­             unterschiedliche Potenziale im direkten     Fahrleitungsbereich (neutraler Abschnitt)
rende Schutzvorrichtungen, isolierte          Arbeitsbereich vorhanden. Auch von iso­     der einwandfreie Zustand der Isolatoren
Werkzeuge oder isolierende Körper­            lierten Arbeitsbühnen aus sind Instand­     zu überprüfen.
schutzmittel – zum Beispiel ­Handschuhe       haltungsarbeiten an der Fahrleitungsan­
– eingesetzt werden. Nur von Elektro­         lage von Obussen deshalb, wie Arbeiten      Umgang mit Hubarbeitsbühnen
fachkräften, die mit den Arbeiten an der      unter Spannung, mit den isolierenden        Turmwagen und Hubsteiger haben sich
Oberleitung vertraut sind, darf der Schutz­   Körperschutzmitteln und isolierten Werk­    als geeignete Betriebsmittel für das Ar­
abstand auf mindestens 0,5 m reduziert        zeugen durchzuführen.                       beiten an Oberleitungsanlagen bewährt.
werden.                                                                                   Hubarbeitsbühnen werden darüber hin­
                                              Gefährdung durch gebrochene Isolatoren      aus mittlerweile in vielen Bereichen für
In Tunneln                                    Besondere Vorsicht ist geboten, wo Kom­     Bau, Montage und Instandhaltung ein­
Bei Arbeiten an der Oberleitung in Tun­       ponenten – zum Beispiel Sattel­isolatoren   gesetzt. Aufgrund der steigenden Zahl
neln kann der Schutzabstand in der Regel      – verbaut sind, bei denen durch nicht       von Hubarbeitsbühnen sind auch die
nicht eingehalten werden. Für diese Ar­       sichtbare Beschädigungen unerwartete        Unfallzahlen in Verbindung mit Hubar­
beiten ist die Oberleitung grundsätzlich      Potenzialverschleppungen auftreten kön­     beitsbühnen angestiegen. Um dieser
abzuschalten (siehe auch VDV Schrift 570      nen. Um auch in diesen Netzen ein Ar­       steigenden Zahl von Unfällen entgegen­
„Rahmen-Dienstanweisung für Arbeiten          beiten unter Spannung zu ermöglichen,       zuwirken wurden mit dem DGUV Grund­
an und in der Nähe von unter Spannung         müssen beispielsweise die Isolatoren vor    satz 966 „Ausbildung und Beauftragung
stehenden Oberleitungsanlagen von
Gleichstrom-Nahverkehrsbahnen“).

Unter Brücken
Bei Arbeiten unter Brücken können die
unterschiedlichen Potenziale durch einen
geeigneten Brückenschutz von einander
getrennt werden. Es darf unter Brücken
auch auf Potenzial gearbeitet werden,
wenn durch Hindernisse (Brückenschutz)
das Berühren unterschiedlicher Potenzi­
ale sicher verhindert ist (VDV Schrift 550
„Oberleitungsanlagen für Straßen- und
Stadtbahnen“).

Unterschiedliche Potenziale
im Arbeitsberech
Bei einigen Arbeiten – zum Beispiel dem
Prüfen von Hörnerableitern oder Stre­
ckentrennern – sind unterschiedliche
Potenziale im Arbeitsbereich vorhan­
den. Als sicheres Arbeitsverfahren hat
sich bei Hörnerableitern bewährt, die
Zuleitung direkt an der Fahrleitung zu         Ausziehbare Leitern
trennen. Um an Streckentrennern si­                 dürfen nur bei
                                                    stillstehender
cher zu arbeiten, sind die am Trenner
                                                     Arbeitsbühne
ankommenden Fahrleitungen auf glei­              betreten werden,
ches Potenzial zu bringen. Für diese              da die Sprossen
Arbeiten ist von den Verantwort­lichen         Quetsch­ und Scher­
im Unternehmen festzulegen, wie diese               stellen bilden.

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ÖPNV/BAHNEN
                                                                                                           warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

 der ­Bediener von Hubarbeitsbühnen“            Hubsteiger sollten deshalb durch eine         von der Arbeitsbühne aus gesteuert wer­
­Qualifikationsanforderungen festgelegt.        auffällige Farbe gekennzeichnet sein. Un­     den und sich Personen in nicht unmittel­
                                                ternehmen, die ihre Mitarbeiter optimal       bar einzusehenden Bereichen befinden.
Auf- und Absteigen                              vor dem Individualverkehr schützen wol­
Der Zugang zum Fahrzeug erfolgt in der          len, sollten deshalb orange-rote Fahrzeu­      Insbesondere wenn Staufächer auf dem
Regel durch mehrere Trittstufen. Immer          ge einsetzten, da diese Farbe nach wie         Fahrzeug oder Einstiege im Bereich der
wieder ereignen sich Unfälle bei denen          vor von Verkehrsteilnehmern mit Arbeits­       Stützen nicht von der Bühne aus eingese­
Mitarbeiter beim Absteigen vom Fahrzeug         fahrzeugen in Verbindung gebracht wird.        hen werden können, besteht die Gefahr,
mit dem Fuß umknicken. Um das Bestei­                                                          dass Personen beim Absenken der Stüt­
gen des Fahrzeugs und Absteigen vom             Da Hubarbeitsbühnen zur Instandhal­            zen gefährdet werden. In solchen Fällen ist
Fahrzeug ergonomisch und sicher zu ge­          tung der Oberleitung zu den Fahrzeugen         als Nachrüstung bei vorhandenen Hubar­
stalten, sollte die unterste Trittstufe nicht   mit Sonderrechten im Verkehr zählen,           beitssbühnen das Absenken der Stützen
höher als 0,5 m über der Fahrbahn liegen        sind diese nach dem Straßenverkehrs­           mit einem Warnsignal zu verbinden und
(§ 25 BGV D29 „Fahrzeuge“). Bei Zwei­           recht durch weiß-rot-weiße Warneinrich­        an jeder nicht einsehbaren Stütze ist ein
wegefahrzeugen ist der eingegleiste Zu­         tungen an den Fahrzeugbegrenzungen,           Not-Aus-Schalter einzubauen. Die Stützen
stand zu betrachten, da das Fahrzeug in         ­Abweispfeilen und gelben Rundumleuch­        müssen auf dem Untergrund sicher auf­
diesem Zustand durch die Schienenfahr­          ten deutlich zu kennzeichnen (§ 50 BGV        liegen. Andernfalls kann die Standsicher­
einrichtung zumeist eine höhere Boden­           D29 „Fahrzeuge“, Straßenverkehrs-Zulas­      heit der Hubarbeitsbühne beeinträchtigt
freiheit aufweist.                              sungsordnung, StVZO). Mit diesen Warn­        sein. Deshalb ist vor Inbetriebnahme der
                                                einrichtungen wird der Individualverkehr      ­Arbeitsbühne zu prüfen, ob diese Voraus­
Bühnen von Turmwagen können über eine           auf ein Hindernis im Straßenverkehr hin­       setzungen ­gegeben sind.
fest angebrachte Zugangsleiter betreten         gewiesen. Einen Schutz gegen die Gefah­
oder verlassen werden. Die Leitern, die         ren des Individualverkehrs bieten diese       Prüfungen
sich beim Heben oder Senken der Bühne           Warneinrichtungen nicht.                      Während der Arbeiten sind die Hubar­
selbsttätig auseinanderziehen bzw. zu­                                                        beitsbühnen nicht selten hohen Belas­
sammenschieben, haben Unfälle durch             An den Teilen von Hebebühnen, die wäh­        tungen ausgesetzt, andererseits wird
Quetschungen oder durch ein ruckartiges         rend des Betriebs über das Fahrzeug oder      erwartet, dass sie jederzeit sicher und
Zusammenschieben beim Betreten ver­             das Untergestell hinaus in den Verkehrs­      einsatzfähig sind. Die Hubarbeitsbühne
ursacht. Die Mitarbeiter sind im sachge­        bereich von Personen oder Fahrzeugen          ist deshalb mindestens einmal jährlich,
rechten Umgang mit diesen Leitern zu un­        ­hineinragen, sind weitere Kennzeichnun­      jedoch auch nach schädigenden Einflüs­
terweisen. Hubarbeitsbühnen müssen so           gen erforderlich. Das betrifft zum Beispiel   sen – zum Beispiel von der Straße aufge­
gebaut sein, dass sie auch bei Ausfall der      die Unterkante der ausschwenkbaren            wirbelter Salzschmutz, der die Isolation
Antriebskraft in eine Stellung gefahren          ­Arbeitsbühne und die ausfahrbaren Stüt­     beeinflusst – zu prüfen (§ 57 BGV D29
werden können, in der die Arbeitsbühne          zen von Hubsteigern. Diese Teile sind         „Fahrzeuge“).
gefahrlos verlassen werden kann.                  durch einen weiß-roten Warnanstrich oder
                                                  eine entsprechende Folie zu kennzeich­      Persönliche Schutzausrüstung
Aufrichten der Umwehrung                          nen. Bei der ausschwenkbaren Arbeits­       Die persönliche Schutzausrüstung
Bei Turmwagen ist die Umwehrung der               bühne des Turmwagens haben sich darü­       soll die Mitarbeiter vor Verletzungen
Arbeitsbühne zusammengeklappt, wenn               ber hinaus ein Höhenbegrenzungsschild       ­schützen. Die Mitarbeiter haben des­
sich die Bühne nicht in Arbeitsstellung           sowie an den Ecken der Bühne auch           halb die vom Unternehmer zur Verfü­
befindet. Deshalb ist vor Beginn jeglicher        ­gelbe Warnblinkleuchten bewährt.           gung zu stellende persönliche Schut­
Arbeiten das Geländer aufzurichten. Die                                                       zausrüstung auch zu benutzen. Zur
Sicherungen der Geländer sind dabei             Aufstellen der Hubarbeitsbühne                persönlichen Schutzausrüstung zählen
sorgfältig einzusetzen. Das Aufrichten der      Vor Aufnahme der Arbeiten ist auf die         allseitig geschlossene Sicherheitsschu­
Umwehrung vor Beginn der Arbeiten ist           Boden- und Gleisverhältnisse an der           he mit Zehenschutz (Klasse S2, BGR 191
ohne besondere Sicherungsmaßnahme               Arbeitsstelle zu achten, um die Stand­         „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“)
von der Arbeitsfläche aus zulässig.             sicherheit der Hubarbeitsbühne zu ge­          und Schutzhelm. Bei allen Arbeiten an
                                                währleisten und um sicherzustellen, dass       Oberleitungsanlagen ist das Tragen des
Farbkennzeichnung                               zwischen Teilen der Umgebung und den           Schutzhelms erforderlich. Gefährdun­
Hubarbeitsbühnen werden häufig im               beweg­baren Teilen keine Quetsch- oder         gen, die zum Beispiel durch wegschnel­
­Straßenverkehr eingesetzt. Sicherheits­        Scherstellen auftreten. Kraftbetriebene        lende Drähte, umschlagende Ausleger
maßnahmen gegen eine Gefährdung                 Abstützungen müssen beim Ausfahren             auftreten, sollen nicht zu Kopfverletzun­
durch den Individualverkehr sind daher          beobachtet werden. Hier kann es zu Un­         gen führen (BGR 193 „Benutzung von
von großer Bedeutung. Turmwagen und             fällen kommen, wenn die Abstützungen           Kopfschutz“).

                                                                                                                                        13
VBG-Fachwissen

     Um als arbeitende Person im Straßenverkehr
       oder im Gleisbereich beachtet zu werden,
                   ist Warnkleidung, mindestens
                   eine Warnweste, unerlässlich.

Die Kleidung sollte bei den Arbeiten               wenn unter ungünstigen Bedingungen          Für Arbeiten bei denen Partikel freigesetzt
eng anliegend sein, um möglichst nicht             wie bei schlechten Sichtverhältnissen in    werden können, welche die Augen gefähr­
an vorstehenden Teilen hängen zu blei­             der Dunkelheit gearbeitet werden muss,      den, ist entsprechender Augen- und Ge­
ben. Für routinemäßige Arbeiten reicht             sorgt die Warnkleidung für eine entschei­   sichtsschutz erforderlich. Diese Arbeiten
in der Regel flammhemmende Arbeits­                dende Erhöhung der Sicherheit (§ 7 BGV      können zum Beispiel das Entsorgen alter
kleidung aus, für Arbeiten mit der Gefahr          D33 ­„Arbeiten im Bereich von Gleisen“,     Fahrdrähte (Grünspan) oder Arbeiten mit
des Entstehens eines Lichtbogens muss              § 31 BGV D29 „Fahrzeuge“).                  einer Gefährdung durch Lichtbögen (freige­
entsprechend lichtbogenfeste Kleidung                                                          setztes flüssiges Metall) sein (BGR 192 „Be­
zur Verfügung gestellt werden (BGR 189             Es gibt Arbeiten, bei denen entweder die    nutzung von Augen- und Gesichtsschutz“).
­„Benutzung von Schutzkleidung“).                  Umwehrung der Arbeitsbühne wegen
                                                   nicht ausreichender Arbeitshöhe – zum       Arbeiten von Arbeitsbühnen aus
Uhren und Schmuckstücke sind vor Auf­              Beispiel unter Brücken – nicht aufgerich­   Bei Arbeiten an unter Spannung stehen­
nahme der Arbeiten abzulegen, da sie bei           tet werden kann oder bei denen der gesi­    den Teilen der Fahrleitung sind die Ar­
Stromeinwirkungen unter ungünstigen                cherte Arbeitsbereich verlassen werden      beitsbühnen, außer bei Arbeiten geringen
Umständen zu einer Erhöhung der Körper­            muss. Letzteres kann der Fall sein, wenn    Umfangs – zum Beispiel Kontrolle der
durchströmung führen können. Für das               im Bereich von Fahrleitungsmasten oder      Fahrleitung – mit mindestens zwei Mitar­
Hantieren mit dem scharfkantigen Fahr­             wenn bei einer Hochkettenfahrleitung an     beitern zu besetzen.
leitungsdraht sind Arbeitshandschuhe               den oberen Auslegerköpfen gearbeitet
zweckmäßig, siehe BGR 195 „Benutzung               werden muss. Wenn der sichere Arbeits­      Wenn die Arbeitshöhe über den aktiven
von Schutzhandschuhen“.                            bereich auf der Bühne verlassen wird        Teilen der Fahrleitung liegt, ist ­besondere
                                                   oder nicht hergestellt werden kann, ist     Vorsicht geboten, da Spannung auf die
Da sich die Beschäftigten ständig im Be­           der Einsatz von Persönlicher Schutzaus­     Hubvorrichtung und damit eventuell
reich öffentlicher Straßen beziehungswei­          rüstung gegen Absturz notwendig. Die        in den Griffbereich von Personen am,
se im Gleisbereich der Bahnen aufhalten            Auffanggurte sind auf den Fahrzeugen        im oder auf dem Fahrzeugrahmen ver­
müssen, ist Warnkleidung unbedingt er­             mitzuführen. Geeignete Anschlagpunk­        schleppt werden kann. Eine vergleichbare
forderlich. Die Warnkleidung (mindestens           te müssen am Fahrzeug vorhanden und         Gefährdung könnte durch eine leitende
Warnweste) muss zur Standardbeklei­                die Mitarbeiter im Gebrauch dieser Gurte    Verbindung zwischen der isolierten Ar­
dung der Mitarbeiter in der Fahrleitungs­          ­unterwiesen sein.                          beitsbühne und dem Fahrzeugrahmen
instandhaltung gehören. Insbesondere,                                                          entstehen, wenn hierdurch beide Isolati­

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ÖPNV/BAHNEN
                                                                                                           warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

                                                                                             Bei allen Fahrten der Hubarbeitsbühne
                                                                                             ist der Fahrweg zu beobachten.
                                                                                             Gegebenenfalls ist ein Einweiser einzusetzen.

onsebenen überbrückt und die Standort­         auf der Arbeitsbühne zu verwenden. Hier       Werkzeugkiste zu steigen, um sich einen
isolierung unwirksam werden.                   muss auf Handlampen zurückgegriffen           erhöhten Standort zu ­verschaffen. Wenn
                                               werden; oder auf ausfahrbare Leuchten         derartige Arbeiten erforderlich sind, muss
Aus diesem Grund dürfen deshalb kei­           auf dem Fahrerhaus.                           eine ­standsichere Arbeitsebene auf der
ne Verbindungen – zum Beispiel durch                                                         Arbeitsplattform geschaffen werden. So
Kabel, Drähte, Masseteile – zwischen           Witterungseinflüsse                           ist es bei einigen Konstruktionen möglich,
der Arbeitsebene und dem ­geerdeten            Bei Gewitter besteht die Gefahr, dass ein     eine zusätzliche kleinere und erhöhte Ar­
Fahrzeug­rahmen hergestellt werden. Diese      in die Fahrleitung einschlagender Blitz zu    beitsplattform zu schaffen. Andere Kon­
Verbindung würde eine elektrische Körper­      einer gefährlichen Spannungserhöhung          struktionen von Turmwagen ermöglichen
durchströmung der Mitarbeiter auf der          führt. Bei einem drohenden Gewitter sind      es, die Arbeitsbühne neben der Fahrlei­
Bühne zur Folge haben. Es dürfen auch          die Arbeiten an der Fahrleitung deshalb       tung anzuheben.
keine leitfähigen Arbeitsmittel mit größerer   rechtzeitig abzubrechen. Als Anhalts­
Ausdehnung direkt auf die Bühne hinauf­        punkt für das rechtzeitige Einstellen der     Verfahren der besetzten Arbeitsbühne
gereicht oder von oben hinuntergereicht        Arbeiten gilt: werden Blitz und Donner        Wird die Hubarbeitsbühne bewegt, so ist
werden – zum Beispiel Kabel, leitfähige        wahrgenommen, sind die Arbeiten ein­          der Fahrweg vom Fahrer zu überwachen.
Ausleger­stäbe oder Fahrdrahtstücke.           zustellen. Die Entscheidung über das          Beim Rückwärtsfahren ist in der Regel ein
                                               Einstellen der Arbeiten muss in der Ver­      Einweiser erforderlich, wenn nicht ander­
Beleuchtung                                    antwortung der Person liegen, die an der      weitig sichergestellt werden kann, dass
Störungen an den Fahrleitungen müssen          Arbeitsstelle für den Arbeitsschutz ver­      keine Personen gefährdet werden (§ 46
häufig unter besonders ungünstigen Um­         antwortlich ist (Arbeitsverantwortlicher).    BGV D29 „Fahrzeuge“). Gegebenenfalls
ständen – zum Beispiel Dunkelheit, Re­         Gleiches gilt für eine Arbeitseinstellung     ist auch beim Vorwärtsfahren des Fahr­
gen, Sturm – beseitigt werden. Im Interes­     bei Nebel. Anforderungen für das Einstel­     zeugs von der Bühne aus ein Einweiser
se eines sicheren Arbeitsablaufes ist eine     len der Arbeiten sollten in einer Dienstan­   erforderlich.
ausreichende Beleuchtung der Arbeits­          weisung eindeutig geregelt sein.
stelle dabei erforderlich. Trotzdem muss                                                     Für Kontrollarbeiten am Fahrdraht ist es
die Forderung Vorrang haben, dass keine        Wenn an den oberen Auslegerköpfen bei         erforderlich, die mit Personen besetzte
leitende Verbindung zur Arbeitsbühne           Hochkettenfahrleitungen gearbeitet wer­       Hubarbeitsbühne zu verfahren. Voraus­
hergestellt wird. Deshalb ist es nicht mög­    den muss, ist es nicht zulässig, auf das      gesetzt für das Fahrzeug ist für diesen
lich, elektrische Leuchten mit Kabel direkt    Geländer der ­Arbeitsbühne oder auf eine      Fall die Standsicherheit bescheinigt,

                                                                                                                                         15
VBG-Fachwissen

                                                                                          Bei Arbeiten im Gleisbereich kann der
                                                                                          Arbeitsbereich durch ein in das Gleis
                                                                                          gestelltes Schutzhaltsignal (Sh 2)
                                                                                          vorübergehend gesperrt werden. Bei
                                                                                          Annäherung eines Fahrzeuges wird
                                                                                          das Schutzhaltsignal herausgenom­
                                                                                          men, wenn die Hubarbeitsbühne aus
                                                                                          dem Gleisbereich entfernt ist.

­ üssen folgende Bedingungen eingehal­
m                                            Die Arbeitsbühne darf hierbei höchstens      bei Arbeiten an und in der Nähe von
ten ­werden:                                 bis zu einer Ausladung von 5 m ausgefah­     ­ leisen“, Reihe Fachwissen der VBG,
                                                                                          G
• Der Fahrweg muss so beschaffen sein,       ren werden können, bezogen auf die Be­       behandelt. Einige relevante Beispiele für
    dass zum Beispiel auch bei Überhö­       grenzung des Fahrzeuges oder des fahr­       Sicherungs­maßnahmen sind auch hier
    hungen in Gleisbögen die Standsicher­    baren ­Untergestells.                        dargestellt:
    heit nicht beeinträchtigt wird.
• Im Fahrbereich dürfen sich keine           Der Aufsichtführende hat die Einwei­         Fahrweg beobachten
   ­Hindernisse befinden.                    sungsfunktion wahrzunehmen. Dabei soll       Bei Arbeiten auf besonderen oder unab­
• Die Personen auf der Arbeitsbühne          er Fahrbewegungen der Hubarbeitsbühne        hängigen Bahnkörpern sind nur Siche­
    und der Fahrer haben sich über die       und Schwenkbewegungen der Arbeits­           rungsmaßnahmen gegen die Gefährdung
    Verständigungseinrichtungen abzu­        bühne koordinieren und kontrollieren. Es     durch die Schienenfahrzeuge erforder­
    stimmen.                                 ist für eine sichere Durchführung dieser     lich. Wenn es sich nicht um eine Strecke
• Schrittgeschwindigkeit (3m/s, siehe        Arbeiten erforderlich, dass alle beteilig­   mit Zugsicherungsanlagen handelt, wird
    Abschnitt 2.10 BGR 500 „Arbeitsmit­      ten Personen sich gegenseitig verstän­       in diesen Bereichen auf Sicht gefahren.
    tel“) darf nicht überschritten werden.   digen können. Der Aufsichtführende hat       Insoweit haben Fahrer von Straßenbah­
• Die Fahrbahn und der zu befahrende         einen Standort zu wählen, der ihm einen      nen auch die Pflicht, den Fahrweg auf
    Bereich kann vom Fahrer überblickt       ausreichenden Überblick über die be­         Hinder­nisse zu beobachten und die Fahr­
    werden.                                  absichtigten Bewegungsabläufe bietet.        geschwindigkeit so einzurichten, dass sie
                                             Gleichzeitig muss der Aufsichtführen­        sicher vor Hindernissen anhalten können.
 Wenn während der Fahrbewegung auch          de darauf achten, dass er selbst nicht
 noch die Arbeitsbühne ausgeschwenkt         ­gefährdet wird.                             Trotz der Fahrwegbeobachtung durch den
 werden soll, sind weitere Sicherheitsmaß­                                                Fahrer kann jedoch nicht auf Sicherungs­
 nahmen erforderlich. Da der Raum unter      Arbeiten im Bereich von Gleisen              maßnahmen für die Mitarbeiter im Gleis­
 und neben der Arbeitsbühne von den          und im öffentlichen Straßenraum              bereich verzichtet werden. Mehrere Unfäl­
­Mitarbeitern auf der Arbeitsbühne nicht     Die Gesichtspunkte der Sicherheit bei        le in jüngster Vergangenheit mit teilweise
 ausreichend kontrolliert werden kann,       Arbeiten im Bereich von Gleisen wer­         tödlichem Ausgang zeigen, dass die Fahr­
 muss zusätzlich ein Aufsichtführender       den ausführlich im warnkreuz-SPEZIAL         wegbeobachtung des Fahrers allein als Si­
 diese Bewegungen koordinieren.              Nr. 1 „Sicherheit und Gesundheitschutz       cherungsmaßnahme nicht ausreicht.

16
ÖPNV/BAHNEN
                                                                                                          warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

Sicherungsmaßnahmen auswählen                       Geschwindigkeitsbegrenzung wird im          zeuges wird das Gleis erneut durch die
Zwar ist ein Turmwagen im Gleis ein deut­           Fahrbereich des Schienenfahrzeuges          Signaltafel gesperrt. Aus Erfahrung ist
lich sichtbares Hindernis, jedoch muss              das Schutzsignal Sh 2 aufgestellt.          bekannt, dass es ohne diese Maßnahme
der Fahrer frühzeitig auf diese Situation           Die Signaltafel kann zweckmäßig auf         zu schweren Unfällen kommen kann.
aufmerksam gemacht werden. Dazu ist in              einem Verkehrsleitkegel montiert
einem ausreichenden Abstand eine Bau­               werden, eventuell zusätzlich mit einer   Eine vorübergehende Gleissperrung lässt
stellenbeschilderung vorzunehmen. Es ist            gelben Blinkleuchte. Im Schutz dieser    sich auch im Bereich öffentlicher ­Straßen
rechtzeitig eine Geschwindigkeitsbegren­            Gleissperrung können alle Arbeiten im    durchführen. Dort bestehen erhebliche
zung einzuführen, um die Bremswege für              Fahrbereich an der Oberleitungsanlage    Gefahren durch den Individualverkehr.
die Schienenfahrzeuge zu verkürzen. Im              durchgeführt werden.                     Dies bedeutet, dass die Baustelle in
übrigen ist die Arbeitsstelle durch Siche­        • Beim Schwenken der Bühne ist auf         ­jedem Fall ausreichend abgesichert wer­
rungsposten zu sichern, wenn geeignete              Fahrzeugbewegungen im Nachbargleis        den muss. Nach Möglichkeit sollte der
technische Einrichtungen nicht zur Verfü­           zu achten. Erforderlichenfalls ist die    Individualverkehr durch Sperrtafeln und
gung stehen oder das Gleis gesperrt ist.            Arbeit durch einen Einweiser zu koor­     Verkehrsleitkegel von der Arbeitsstelle
                                                    dinieren.                                 abgeleitet werden.
Vorübergehende Gleissperrung                      • Bei Annäherung eines Schienen­
Bewährt hat es sich bei Straßenbahnen,              fahrzeuges müssen die Arbeiten           Die Sicherungsmaßnahmen sind zwi­
das Gleis für die Arbeiten vorübergehend            vorübergehend unterbrochen werden.       schen Verkehrsbetrieb und der jeweili­
zu sperren und im Nachbargleis eine Lang­           Wenn das Gleis von den Mitarbeitern      gen für den Straßenverkehr zuständigen
samfahrstelle einzurichten (§ 51 BOStrab in         der Fahrleitungsabteilung geräumt        Behörde abzustimmen. Empfehlenswert
Verbindung mit Anlage 4 und betrieblichen           ist, kann die Sperrung aufgehoben        sind Rahmenvereinbarungen, durch die
Regelungen).                                        werden, indem die Halttafel aus dem      Genehmigungen für Absperrmaßnahmen
• Nach einer Beschilderung mit Hinwei­              ­Fahrbereich herausgenommen wird.        erleichtert werden.
   sen auf die Gleissperrung und einer            • Nach Durchfahrt des Schienenfahr­

           Beim Schwenken der Arbeitsbühne
                         ins Nachbargleis sind
      gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen
        bis hin zur Gleissperrung erforderlich,
                      als wäre das Gleis selbst
           durch das Arbeitsfahrzeug besetzt.

                                                                                                                                     17
VBG-Fachwissen

Für Arbeiten an Fahrleitungsanlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln heranzuziehen. Auf wichtige Stellen weisen wir
an dieser Stelle hin.

 Vorschriften, Regeln und Informationen:

 Gesetze/Verordnungen

 Bezugsquellen:                                        • BOStrab in Verbindung mit Anlage 4 und betrieblicher Regelungen
 Internet: www.gesetze-im-internet.de,

 BG-Vorschriften

 Bezugsquelle:                                         •   BGV A1/GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“
 VBG                                                   •   BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
 Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg                        •   BGV D29 „Fahrzeuge“
 Internet: www.vbg.de                                  •   BGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“
 oder
 zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

 BG-Regeln und -Informationen

 Bezugsquelle:                                         •   BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“
 VBG                                                   •   BGR 191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
 Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg                        •   BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
 Internet: www.vbg.de                                  •   BGR 193 „Benutzung von Kopfschutz“
 oder                                                  •   BGR 195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
 zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallkasse         •   BGR 500 „Arbeitsmittel“

 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

 Mittelstraße 51, 10117 Berlin                         • DGUV Grundsatz 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubar­
 Internet: www.dguv.de                                   beitsbühnen“

 Bezugsquelle:
 www.dguv.de/publikationen

 VDV-Schriften

 Herausgeber:                                          • VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-100
 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)           • VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-103
 Kamekestraße 37–39, 50672 Köln                        • VDV Schrift 550 „Oberleitungsanlagen für Straßen- und Stadtbahnen“
 Internet: www.vdv.de                                  • VDV Schrift 570 „Rahmen-Dienstanweisung für Arbeiten an und in der Nähe von
                                                         unter Spannung stehenden Oberleitungsanlagen von Gleichstrom-Nahverkehrs­
 Bezugsquelle:                                           bahnen“
 www.vdv.de/publikationen.aspx                         • VDV-Schrift 580 „Isolierte Hubarbeitsbühnen für ­Arbeiten an Oberleitungsanla­
                                                         gen bis DC 1500 V“

 „warnkreuz SPEZIAL“

 Bezugsquelle:                                         • Nr. 1 „Sicherheit und Gesundheitschutz bei Arbeiten an und in der Nähe von
 www.vbg.de/oepnv-bahnen                                 Gleisen“
                                                       • Nr. 43 „Arbeiten an Oberleitungen unter Spannung bis DC 1,5 kV:
                                                         Qualifizieren von Mitarbeitern“

18
ÖPNV/BAHNEN
                                                                                              warnkreuz SPEZIAL Nr. 18

                                                                   Herausgeber:
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen ande­
re, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in
Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über         www.vbg.de
den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden
                                                                   Deelbögenkamp 4
haben können.
                                                                   22297 Hamburg
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreib­   Postanschrift: 22281 Hamburg
weise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der    Artikelnummer: 48-05-0054-3
besse­ren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht
                                                                   Fotos: VBG
verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.         Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der VBG

                                                                   Version 1.0/2013-9/Auflage 1.800
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedin­
gungen ­gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungs­     Der Bezug dieser Informationsschrift ist für Mitglieds-
beurteilung im ­Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.           unternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten.

                                                                                                                             19
www.vbg.de                                                                        Seminarbuchungen:
Wir sind für Sie da!                                                              online: www.vbg.de/seminare
                                                                                  telefonisch in Ihrer VBG-Bezirksverwaltung: Montag bis
Kundendialog der VBG: 040 5146-2940                                               Donnerstag 8–17 Uhr, Freitag 8–15 Uhr
Notfall-Hotline für Arbeitnehmer im Auslandseinsatz:                              Service-Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
0049 (0) 89 7676-2900                                                             0180 5 8247728 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

Für Sie vor Ort –                           Mainz                                                               BG-Akademien für Arbeitssicherheit
die VBG-Bezirksverwaltungen:                Isaac-Fulda-Allee 3 • 55124 Mainz                                   und Gesundheitsschutz:
                                            Tel.: 06131 389-0 • Fax: 06131 371044
                                            E-Mail: BV.Mainz@vbg.de
Bergisch Gladbach                                                                                               Akademie Dresden
                                            Seminarbuchung unter Tel.:
Kölner Straße 20                                                                                                Königsbrücker Landstraße 4c
                                            06131 389-180
51429 Bergisch Gladbach                                                                                         01109 Dresden
Tel.: 02204 407-0 • Fax: 02204 1639      München                                                                Tel.: 0351 88923-0 • Fax: 0351 88349-34
E-Mail: BV.BergischGladbach@vbg.de       Barthstraße 20 • 80339 München                                         E-Mail: Akademie.Dresden@vbg.de
Seminarbuchung unter Tel.: 02204 407-165 Tel.: 089 50095-0 • Fax: 089 50095-111                                 Hotel-Tel.: 0351 457-3000
                                         E-Mail: BV.Muenchen@vbg.de
Berlin                                                                                                          Akademie Gevelinghausen
                                         Seminarbuchung unter Tel.:
Markgrafenstraße 18 • 10969 Berlin                                                                              Schloßstraße 1 • 59939 Olsberg
                                         089 50095-165
Tel.: 030 77003-0 • Fax: 030 7741319                                                                            Tel.: 02904 9716-0 • Fax: 02904 9716-30
E-Mail: BV.Berlin@vbg.de                 Würzburg                                                               E-Mail: Akademie.Olsberg@vbg.de
Seminarbuchung unter Tel.: 030 77003-109 Riemenschneiderstraße 2                                                Hotel-Tel.: 02904 803-0
                                         97072 Würzburg
Bielefeld                                                                                                       Akademie Lautrach
                                         Tel.: 0931 7943-0 • Fax: 0931 7842-200
Nikolaus-Dürkopp-Straße 8                                                                                       Schloßstraße 1 • 87763 Lautrach
                                         E-Mail: BV.Wuerzburg@vbg.de
33602 Bielefeld                                                                                                 Tel.: 08394 92613 • Fax: 08394 1689
                                         Seminarbuchung unter Tel.:
Tel.: 0521 5801-0 • Fax: 0521 61284                                                                             E-Mail: Akademie.Lautrach@vbg.de
                                         0931 7943-407
E-Mail: BV.Bielefeld@vbg.de                                                                                     Hotel-Tel.: 08394 910-0
Seminarbuchung unter Tel.: 0521 5801-165
                                                                                                                Akademie Storkau
Dresden                                                                                                         Im Park 1 • 39590 Tangermünde/OT Storkau
Wiener Platz 6 • 01069 Dresden                                                                                  Tel.: 039321 531-0 • Fax: 039321 531-23
Tel.: 0351 8145-0 • Fax: 0351 8145-109                                                                          E-Mail: Akademie.Storkau@vbg.de
E-Mail: BV.Dresden@vbg.de                                               Hamburg                                 Hotel-Tel.: 039321 521-0
Seminarbuchung unter Tel.: 0351 8145-167
                                                                                                                Akademie Untermerzbach
Duisburg                                                                                         Berlin         ca. 32 km nördlich von Bamberg
Wintgensstraße 27 • 47058 Duisburg                      Bielefeld                Akademie                       Schlossweg 2, 96190 Untermerzbach
                                                                                 Storkau
Tel.: 0203 3487-0 • Fax: 0203 2809005                 Akademie                                                  Tel.: 09533 7194-0 • Fax: 09533 7194-499
                                                      Geveling-
E-Mail: BV.Duisburg@vbg.de              Duisburg      hausen                                                    E-Mail: Akademie.Untermerzbach@vbg.de
                                                                                                     Akademie
Seminarbuchung unter Tel.:                                                     Erfurt                Dresden    Hotel-Tel.: 09533 7194-100
0203 3487-106                              Bergisch
                                                                                               Dresden
                                           Gladbach
Erfurt
Koenbergkstraße 1 • 99084 Erfurt
                                                       Mainz                                                    Klinik für Berufskrankheiten
                                                                    Würzburg
                                                                               Akademie
Tel.: 0361 2236-0 • Fax: 0361 2253466                                          Untermerzbach                    Münchner Allee 10 • 83435 Bad Reichenhall
E-Mail: BV.Erfurt@vbg.de                                                                                        Tel.: 08651 601-0 • Fax: 08651 601-1021
Seminarbuchung unter Tel.: 0361 2236-415                                                                        E-Mail: bk-klinik@vbg.de
                                                        Ludwigsburg
                                                                                  München
                                                                                                                www.bk-klinik-badreichenhall.de
Hamburg
                                                                               Bad Reichenhall
Friesenstraße 22 • 20097 Hamburg                                           Akademie
                                                                           Lautrach
Fontenay 1a • 20354 Hamburg                                                                                     Bei Beitragsfragen:
Tel.: 040 23656-0 • Fax: 040 2369439                                                                            Tel.: 040 5146-2940
E-Mail: BV.Hamburg@vbg.de                                                                                       Fax: 040 5146-2771, -2772
Seminarbuchung unter Tel.:                                                                                      E-Mail: HV.Beitrag@vbg.de
040 23656-165
Ludwigsburg
Martin-Luther-Straße 79                                                                                         VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
71636 Ludwigsburg                                                                                               Deelbögenkamp 4 • 22297 Hamburg
Tel.: 07141 919-0 • Fax: 07141 902319                                                                           Tel.: 040 5146-0 • Fax: 040 5146-2146
E-Mail: BV.Ludwigsburg@vbg.de                                                                                   E-Mail: kundendialog@vbg.de
Seminarbuchung unter Tel.: 07141 919-354                                                                        www.vbg.de

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