OCHSNER Das Markt anreazp rog ra m

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OCHSNER Das Markt anreazp rog ra m
OCHSNER
                                 T h e F ie a t P u r n p C o m p a n

                                               FactSheet

Das Erneuerbare-Energ
                  ie-Wärmegesetz

             Das Marktanreazp
                            rogramm

                                      Linz, t4.12.2007
      OCHSNER
            Wärmepumpen
                      GmbH,Ochsner-Straße
                                        1 A-3350Haag
OCHSNER Das Markt anreazp rog ra m
OCHSNER
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                                                             /'6:==-:'t"5*::'1:

                               (EEWärmeG)
DasErneuerbare-Energie-Wärmegesetz

Ziel derEU-Klimapolitik ist es emeuerbareEnergieträgerzu forcierenund damit CO2-Emissionenzu
reduzieren.Diese Zielsetzunghat Auswirkungenauf die nationaleGesetzgebung.

Wie erfolgte die Entwicklung mit Hinblick auf die deutscheLegislatur?:

1. Schritt: Kyoto-Protokoll:                            Erhöhung des Anteils Erneuerbarer

2. Schritt BeschlussdesEuropäischenRates8.19.Mätz20O7-
            Anteil Erneuerbareram Primärenergieverbtauch20Vabis 2020

3. Schritt Deutschland- IntegriertesEnergie-und Klimaprogrammder Bundesregierung

a. Kabinettsklausur Meseburg August 2007: Beschlussder Eckpunkte eines Integrierten Energie-
und Umweltprogramms
b. Beschluss des ersten Maßnahmenpakets 5. Dezember (zum Zeitpunkt der Klimakonferenz in
Bali)
       Ziel: Minus 4O 7oTrelbhausgasemissionenbis 2020.
       2. kleinerePaketwird am2l. Mai 2008 vorgelegt.
       Das Paket umfasst 14 Maßnahmen- darunter auch

            -Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) Stromsektor
            -Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Ziel des EEWärmeG:
. Reduktion der COz-Emissionen
. Erhöhung des Anteils ErneuerbarerEnergien an der Wärme- und Kältebereitstellungauf l47o
    2O2O.(67o 2O06)

Zielerreichung durch:
l. Nutzungsverpflichtung Erneuerbare Energieträger Neubaubereich:
Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssenErneuerbareEnergien fiir ihre Wdrmeversorgung nutzen. Diese
Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Emeuerbaren
Energien,auch in Kombination.Wer keine ErneuerbarenEnergieneinsetzenwill, kann andereKlima schonendeMaßnahmen
ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stdrker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzenbeziehen oder Wärme aus Kraft-
W:irme-Kopplungnutzen

2. Finanzielle Förderung: Aufstockung Förderungfür Neu- aber insbes.Altbau Förderprogramm
im Bestand= MAP (Marktanreizprogramm
Die Nutzung Emeuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehendeMarktanreizprogramm. ein
                                   erhältmehr Geld. Die Mittel werdenauf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt.
Förderinstrumentder Bundesregierung,

Ad L Nutzungsverpflichtung:
. Das Wärmegesetz verpflichtet Bauherren, den Wärmebedarf (Wärmeenergiebedarf
   HeizenÄVarmwasser) neuer Gebäude anteilig (überwiegend) mit Erneuerbaren Energien zu
   decken.
. bei Nichtwohngebäudengilt dies auch für die Kühlung

 r      Das Gesetzgilt für Gebäude(>50m2),die ab 1.1.2009fertig gestelltwerden.
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    iite    r . . l i ) a i Pü r lp   Cl,llp a l' r y

.          Gilt nicht für Gebäudewenn der Bauantrag vor Inkrafttreten (wahrscheinlich Sommer 2008) des
           Gesetzeseingereicht wurde
.          Die Nutzungspflicht kann durch den Einsatz von Biomasse, Geothermie, Solarthermie und
           Umweltwärme,Biogas,Pflanzenölerfüllt werden.
.          Unter Umweltwärme wird verstanden:Abwärme. Luft. Boden. Gewässer.Abwässer. Lüftune
           (Wärmerückgewinnung)
.          Ausnahmenbestehenfür versch.Betriebsgebäude   und sonst.Gebäude

.          Keine Energieformsoll bevorzugtwerden- breiterAnsatz ist gewünscht- Erneuerbaresollen sich
           insgesamtam Markt durchsetzen
.          Auch Kombination verschiedener Energieträgermöglich
.          Auch Ersatzmaßnahmen   sind möglich:
                  o die Nutzung von Wärme ausKraft-Wärme-Kopplungsanlagen
                  o die verbesserte  DämmungdesGebäudes,
                  o den Anschlussan ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung,

.          Nachweisüber die Erfüllung ist der Behörde3 Monatenach Fertigstellungvorzuweisen
.          Bei Wärmepumpeerfolgt der Nachweisdurch:
                  o BescheinigungeinesSachverständigen    über die JAZ
                  o Bescheinigungdurch einbauendenFachbetrieb
                  o BescheinigungdesHerstellersreicht nicht weil konkreteAnlagenwertevor Ort

Voraussetzung für Erfüllung bei Wärmepumpen:
1. Mindest-JAZ
                                                                        MindestJAZ
                                                        Sole/Wasser         4,0
                                                        Wasser/Wasser       4.0
                                                        LufUWasser          3,3

2. Wärmemengen- und Stromzähler

Bestimmung von Jahresarbeitszahl und Leistungszahl
'  Die Jahresarbeitszahlwird nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Die
   Berechnung der Jahresarbeitszahl                                      für die jeweilige
                                   ist mit der Auslegungs-Vorlauftemperatur
   Heizungsanlagedurchzuführen.

Zu verwendende Normen:

Berechnungder Jahresarbeitszahl
                             in Anlehnungan:
. VDI4650 Blatt I : 2003-01oder
. DIN V 4701-10 : 2003-08,geändertdurch Al :2006-12 oder
. DIN V 18599 z 2007-02

Berechnungder Leistungszahlen(COP):
. DIN EN 14511 : 2007-06oder
. DIN EN 255 Teil3 z 1997-07

AnzusetzendeMedientemperaturen:
. Luft- ÄVasser-Wärrnepumpen:   A2llN35,
. Wasser-AVasser-Wärmepumpen: W10/W35
. Sole-/Wasser-Wärmepumpen:     B0/W35.
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Finanzielle Förderung

FinanzielleFörderung(MAP) stellt nebender Nutzungspflichtdie 2. SäuledesEEWärmeGdar

.       Maßnahmendie der Nutzungspflichtdienenkönnennicht gefördertwerden
.       Da die Nutzungspflicht nur für Neubautengilt können insbesondereMaßnahmenin Altbauten
        gefördert werden.

MarktanreizprogrammMAP
MAP ist das wichtigste Förderinstrument zur Förderung erneuerbarer Energien
Es bestehtseit 2000. BAFA (Bundesamtfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)und KfW gewährenim
Auftrag des BundesumweltministeriumsFörderungen,I Mio. Förderanträgeseit 2000

Im RegierungsentwurfdesErneuerbareEnergienWärmegesetzwurde MAP gesetzlichverankert

Programm wird ab 2008 von 213 aff 350 Mio. aufgestockt ab 2009 auf 500 Mio.
MittelaufstockungausErlösendesVerkaufsvon Emissionszertifikaten

'       Ab 1.1.2008tritt Förderrichtlinie in Kraft

Neu:
'  Bonussystem: deutlich höhereFörderungenfür die Kombination von ErneuerbarenEnergien
. Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen (Besonders effiziente Wärmepumpen werden über
   BAFA gefördert)
. Deutlicher Ausbau für gewerbliche Förderungen (Anträge im Laufe des l.Quartals)

Voraussetzungen:
Gefördert werden: Effiziente Wärmepumpenfür Warmwasserbereitungund Heizung

Voraussetzunsfür Förderfähigkeit:
. Strom- und Wärmemengenzähler    zur Bestimmungder JAZ gemäß4650
r Vorliegen einer Fachunternehmenserklärung mit folgendemInhalt:
Mindest JAZ
                                          JAZ Neubau      Bestand
                      Sole/Wasser               4'0           3.7
                      Wasser/Wasser             4,0           3.7
                      Luft/Wasser               3.5           3,3

. Ermittlung des COP- in Anlehnungan
DIN BN 255bzw. DIN EN l45ll mit folgendennormativenMedientemperaturen
. Luft- AVasser-Wärmepumpen:      A2{SI35,
. Wasser-/lVasser-Wärnepumpen:W104il35
. Sole-ÄVasser-Wärmepumpen:       B0/W35.
. Heizungsvorlauftemperafur in Bestandsbauten 55'C
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                                           (BAFA)
Umfangund Verfahrenbei Investitionszuschüssen

BasisftirderungNeubau

Art desGebäudes       Wärmepumpensystem llöhe der Förderung                 MaximaleFörderune
                      WasserÄVasser     l0€/m'Wohnfläche                    2.000€je Wohneinheit
Wohngebäude l- 2      SoleAilasser
Wohneinheiten         Luft/Wasser            5€lm'Wohnfläche                850€ je Wohneinheit

                      Wasser/IVasser         l0€lm'Wohnfläche               lOTo Nettoinvestition
Wohngebäude >2        SoleAVasser
Wohneinheiten         Luft/lVasser           5€lm'Wohnfläche                8Vo    Nettoinvestition

                      WasserÄVasser          I 0€/m' beheizteNutzfl äche    lOTo Nettoinvestition
Nichtwohngebäude      SoleAVasser
                      Luft/lVasser           5€lm' beheizteNutzfläche       8Vo    Nettoinvestition

Basisftirderung Bestand

Art desGebäudes       Wärmepumpensystem Höhe der Förderune                  Maximale Förderuns
                      Wasser/!Vasser           2O€/m"Wohnfläche             3.000€ je Wohneinleit
Wohngebäude l- 2      Sole/Wasser
Wohneinheiten         Luft/Wasser              l0€/m'Wohnfläche             1.500€ je Wohneinheit

                      WasserAVasser            20€lm'Wohnfläche             l57o   Nettoinvestition
Wohngebäude >2        Sole/Wasser
Wohneinheiten         Luft/Wasser              l0€/m'Wohnfläche             l07o   Nettoinvestition

                      WasserÄVasser            2o€lm' beheizteNutzfl äche   l5Vo   Nettoinvestition
Nichtwohngebäude      SoleAMasser
                      Luft/lVasser             I 0€7m'beheizteNutzfl äche   lOVo Nettoinvestition

Bonusftirderung
Für die Kombination mit einer SolaranlageBonus von 750€ je förderftihige Solarkollektoranlage
(zusätzlich zur B asis-Solaranlagenförderung)

Innovationsftirderung
Neubau:         Bei JAZ 4,7 - Erhöhungder Förderungum 50Vo(gilt nicht für Bonus)
Bestand:        Bei JAZ 4,5 - Erhöhungder Förderungum 50Vo(gilt nicht für Bonus)

Antragstellung:

'   Innerhalbvon 6 MonatennachHerstellungder Betriebbereitschaft(1. Juli 2007)
.   Mit dem Vorhabendarf nicht vor dem 16. 10. 2006 begonnenworden sein.
.   Gilt für Anträge die ab L 1.2008eingehen.
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OCHSNER
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Literatur:

I
      Begründung zum EEWG, auf: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/begree waerme.pdf
t     Entwurf EEWG, auf: http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemein/apolicatior/pdf/entwurf ee waerme.pdf
!     Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarerEnergien im Wärmemarkt vom 5.
      Dezember 2007, auf http://www.bmu.de/files/pdfs/allsemeir/applicatior/pdf/foerderrichtlinie waerme.pdf
      Bericht zur Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24.08.2007 in Meseberg beschlossenen
      Eckpunktefür ein IntegriertesEnergie- und Klimaprogramm, auf:
I
      http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemeir/application/pdf/klimapaket au92007.pdf
I
      Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung, Dezember 2OOl, auf:
      http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemein/application/pdf/hintergrundmesebere.pdf
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