OCHSNER Das Markt anreazp rog ra m
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OCHSNER T h e F ie a t P u r n p C o m p a n FactSheet Das Erneuerbare-Energ ie-Wärmegesetz Das Marktanreazp rogramm Linz, t4.12.2007 OCHSNER Wärmepumpen GmbH,Ochsner-Straße 1 A-3350Haag
OCHSNER ifre , ' i { r a ' r PtJtn p { lü ilt1 ..rä fr Y /'6:==-:'t"5*::'1: (EEWärmeG) DasErneuerbare-Energie-Wärmegesetz Ziel derEU-Klimapolitik ist es emeuerbareEnergieträgerzu forcierenund damit CO2-Emissionenzu reduzieren.Diese Zielsetzunghat Auswirkungenauf die nationaleGesetzgebung. Wie erfolgte die Entwicklung mit Hinblick auf die deutscheLegislatur?: 1. Schritt: Kyoto-Protokoll: Erhöhung des Anteils Erneuerbarer 2. Schritt BeschlussdesEuropäischenRates8.19.Mätz20O7- Anteil Erneuerbareram Primärenergieverbtauch20Vabis 2020 3. Schritt Deutschland- IntegriertesEnergie-und Klimaprogrammder Bundesregierung a. Kabinettsklausur Meseburg August 2007: Beschlussder Eckpunkte eines Integrierten Energie- und Umweltprogramms b. Beschluss des ersten Maßnahmenpakets 5. Dezember (zum Zeitpunkt der Klimakonferenz in Bali) Ziel: Minus 4O 7oTrelbhausgasemissionenbis 2020. 2. kleinerePaketwird am2l. Mai 2008 vorgelegt. Das Paket umfasst 14 Maßnahmen- darunter auch -Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) Stromsektor -Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) Ziel des EEWärmeG: . Reduktion der COz-Emissionen . Erhöhung des Anteils ErneuerbarerEnergien an der Wärme- und Kältebereitstellungauf l47o 2O2O.(67o 2O06) Zielerreichung durch: l. Nutzungsverpflichtung Erneuerbare Energieträger Neubaubereich: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssenErneuerbareEnergien fiir ihre Wdrmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Emeuerbaren Energien,auch in Kombination.Wer keine ErneuerbarenEnergieneinsetzenwill, kann andereKlima schonendeMaßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stdrker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzenbeziehen oder Wärme aus Kraft- W:irme-Kopplungnutzen 2. Finanzielle Förderung: Aufstockung Förderungfür Neu- aber insbes.Altbau Förderprogramm im Bestand= MAP (Marktanreizprogramm Die Nutzung Emeuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehendeMarktanreizprogramm. ein erhältmehr Geld. Die Mittel werdenauf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Förderinstrumentder Bundesregierung, Ad L Nutzungsverpflichtung: . Das Wärmegesetz verpflichtet Bauherren, den Wärmebedarf (Wärmeenergiebedarf HeizenÄVarmwasser) neuer Gebäude anteilig (überwiegend) mit Erneuerbaren Energien zu decken. . bei Nichtwohngebäudengilt dies auch für die Kühlung r Das Gesetzgilt für Gebäude(>50m2),die ab 1.1.2009fertig gestelltwerden.
OGHSNER iite r . . l i ) a i Pü r lp Cl,llp a l' r y . Gilt nicht für Gebäudewenn der Bauantrag vor Inkrafttreten (wahrscheinlich Sommer 2008) des Gesetzeseingereicht wurde . Die Nutzungspflicht kann durch den Einsatz von Biomasse, Geothermie, Solarthermie und Umweltwärme,Biogas,Pflanzenölerfüllt werden. . Unter Umweltwärme wird verstanden:Abwärme. Luft. Boden. Gewässer.Abwässer. Lüftune (Wärmerückgewinnung) . Ausnahmenbestehenfür versch.Betriebsgebäude und sonst.Gebäude . Keine Energieformsoll bevorzugtwerden- breiterAnsatz ist gewünscht- Erneuerbaresollen sich insgesamtam Markt durchsetzen . Auch Kombination verschiedener Energieträgermöglich . Auch Ersatzmaßnahmen sind möglich: o die Nutzung von Wärme ausKraft-Wärme-Kopplungsanlagen o die verbesserte DämmungdesGebäudes, o den Anschlussan ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, . Nachweisüber die Erfüllung ist der Behörde3 Monatenach Fertigstellungvorzuweisen . Bei Wärmepumpeerfolgt der Nachweisdurch: o BescheinigungeinesSachverständigen über die JAZ o Bescheinigungdurch einbauendenFachbetrieb o BescheinigungdesHerstellersreicht nicht weil konkreteAnlagenwertevor Ort Voraussetzung für Erfüllung bei Wärmepumpen: 1. Mindest-JAZ MindestJAZ Sole/Wasser 4,0 Wasser/Wasser 4.0 LufUWasser 3,3 2. Wärmemengen- und Stromzähler Bestimmung von Jahresarbeitszahl und Leistungszahl ' Die Jahresarbeitszahlwird nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Die Berechnung der Jahresarbeitszahl für die jeweilige ist mit der Auslegungs-Vorlauftemperatur Heizungsanlagedurchzuführen. Zu verwendende Normen: Berechnungder Jahresarbeitszahl in Anlehnungan: . VDI4650 Blatt I : 2003-01oder . DIN V 4701-10 : 2003-08,geändertdurch Al :2006-12 oder . DIN V 18599 z 2007-02 Berechnungder Leistungszahlen(COP): . DIN EN 14511 : 2007-06oder . DIN EN 255 Teil3 z 1997-07 AnzusetzendeMedientemperaturen: . Luft- ÄVasser-Wärrnepumpen: A2llN35, . Wasser-AVasser-Wärmepumpen: W10/W35 . Sole-/Wasser-Wärmepumpen: B0/W35.
OCHSNER i ir t: il t: al i: tltr g : { .;L r lt;;a I y Finanzielle Förderung FinanzielleFörderung(MAP) stellt nebender Nutzungspflichtdie 2. SäuledesEEWärmeGdar . Maßnahmendie der Nutzungspflichtdienenkönnennicht gefördertwerden . Da die Nutzungspflicht nur für Neubautengilt können insbesondereMaßnahmenin Altbauten gefördert werden. MarktanreizprogrammMAP MAP ist das wichtigste Förderinstrument zur Förderung erneuerbarer Energien Es bestehtseit 2000. BAFA (Bundesamtfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)und KfW gewährenim Auftrag des BundesumweltministeriumsFörderungen,I Mio. Förderanträgeseit 2000 Im RegierungsentwurfdesErneuerbareEnergienWärmegesetzwurde MAP gesetzlichverankert Programm wird ab 2008 von 213 aff 350 Mio. aufgestockt ab 2009 auf 500 Mio. MittelaufstockungausErlösendesVerkaufsvon Emissionszertifikaten ' Ab 1.1.2008tritt Förderrichtlinie in Kraft Neu: ' Bonussystem: deutlich höhereFörderungenfür die Kombination von ErneuerbarenEnergien . Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen (Besonders effiziente Wärmepumpen werden über BAFA gefördert) . Deutlicher Ausbau für gewerbliche Förderungen (Anträge im Laufe des l.Quartals) Voraussetzungen: Gefördert werden: Effiziente Wärmepumpenfür Warmwasserbereitungund Heizung Voraussetzunsfür Förderfähigkeit: . Strom- und Wärmemengenzähler zur Bestimmungder JAZ gemäß4650 r Vorliegen einer Fachunternehmenserklärung mit folgendemInhalt: Mindest JAZ JAZ Neubau Bestand Sole/Wasser 4'0 3.7 Wasser/Wasser 4,0 3.7 Luft/Wasser 3.5 3,3 . Ermittlung des COP- in Anlehnungan DIN BN 255bzw. DIN EN l45ll mit folgendennormativenMedientemperaturen . Luft- AVasser-Wärmepumpen: A2{SI35, . Wasser-/lVasser-Wärnepumpen:W104il35 . Sole-ÄVasser-Wärmepumpen: B0/W35. . Heizungsvorlauftemperafur in Bestandsbauten 55'C
OCHSNER (BAFA) Umfangund Verfahrenbei Investitionszuschüssen BasisftirderungNeubau Art desGebäudes Wärmepumpensystem llöhe der Förderung MaximaleFörderune WasserÄVasser l0€/m'Wohnfläche 2.000€je Wohneinheit Wohngebäude l- 2 SoleAilasser Wohneinheiten Luft/Wasser 5€lm'Wohnfläche 850€ je Wohneinheit Wasser/IVasser l0€lm'Wohnfläche lOTo Nettoinvestition Wohngebäude >2 SoleAVasser Wohneinheiten Luft/lVasser 5€lm'Wohnfläche 8Vo Nettoinvestition WasserÄVasser I 0€/m' beheizteNutzfl äche lOTo Nettoinvestition Nichtwohngebäude SoleAVasser Luft/lVasser 5€lm' beheizteNutzfläche 8Vo Nettoinvestition Basisftirderung Bestand Art desGebäudes Wärmepumpensystem Höhe der Förderune Maximale Förderuns Wasser/!Vasser 2O€/m"Wohnfläche 3.000€ je Wohneinleit Wohngebäude l- 2 Sole/Wasser Wohneinheiten Luft/Wasser l0€/m'Wohnfläche 1.500€ je Wohneinheit WasserAVasser 20€lm'Wohnfläche l57o Nettoinvestition Wohngebäude >2 Sole/Wasser Wohneinheiten Luft/Wasser l0€/m'Wohnfläche l07o Nettoinvestition WasserÄVasser 2o€lm' beheizteNutzfl äche l5Vo Nettoinvestition Nichtwohngebäude SoleAMasser Luft/lVasser I 0€7m'beheizteNutzfl äche lOVo Nettoinvestition Bonusftirderung Für die Kombination mit einer SolaranlageBonus von 750€ je förderftihige Solarkollektoranlage (zusätzlich zur B asis-Solaranlagenförderung) Innovationsftirderung Neubau: Bei JAZ 4,7 - Erhöhungder Förderungum 50Vo(gilt nicht für Bonus) Bestand: Bei JAZ 4,5 - Erhöhungder Förderungum 50Vo(gilt nicht für Bonus) Antragstellung: ' Innerhalbvon 6 MonatennachHerstellungder Betriebbereitschaft(1. Juli 2007) . Mit dem Vorhabendarf nicht vor dem 16. 10. 2006 begonnenworden sein. . Gilt für Anträge die ab L 1.2008eingehen.
OCHSNER The He al Fur ng: ü* m par Literatur: I Begründung zum EEWG, auf: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/begree waerme.pdf t Entwurf EEWG, auf: http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemein/apolicatior/pdf/entwurf ee waerme.pdf ! Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarerEnergien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007, auf http://www.bmu.de/files/pdfs/allsemeir/applicatior/pdf/foerderrichtlinie waerme.pdf Bericht zur Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24.08.2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunktefür ein IntegriertesEnergie- und Klimaprogramm, auf: I http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemeir/application/pdf/klimapaket au92007.pdf I Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung, Dezember 2OOl, auf: http://www.bmu.de/files/pdfs/alleemein/application/pdf/hintergrundmesebere.pdf
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