EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL - Online - Mediadaten 2019 - SchuhMarkt
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Online – Mediadaten 2019 EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL auf allen medialen Kanälen Folgen Sie SchuhMarkt auf Twitter: @schuhmarktnews www.facebook.com/SchuhMarkt
CROSSMEDIALES ANGEBOT Unsere Digital- und Printmedien wachsen immer enger zusammen. www.schuhmarkt-news.de Eines der führenden Portale der Schuhbranche informiert tagesaktuell und marktnah über alle wesentlichen Meldungen und Hintergrundberichte der Branche. Die kostenpflichtige Nutzung des geschlossenen Bereichs garantiert eine hohe User-Bindung und eine qualitativ hochwertige Zielgruppe. SchuhMarkt mobile für unterwegs Alle schuhmarkt-news.de-Inhalte können von überall über das Smartphone und Tablet abgerufen werden. Newsletter Bietet die wichtigsten Branchen-News und fasst die Ereignisse und Meldungen 2x wöchentlich zusammen. Schauplatz für Kollektionen Ein crossmediales Plus in der Kommunikation mit Ihrer Zielgruppe! Das Angebot verbindet Print- und Onlinemedien optimal und ermöglicht Ausweitung der Pruduktpräsentation Produkt der Ausgabe Startet mit einer aufmerksamkeitsstarken Vorzugsplatzierung in einer neuen Rubrik im Newsteil der Fachzeitschrift. Sonderplatzierung auf der Startseite www.schuhmarkt-news.de inklusive Verlinkung auf die informative Microsite (Advertorial) PRODUKT DER AUSGABE 1/2018 mit einer detaillierten Produktbeschreibung. Ricosta präsentiert Weltneuheit Durch die intensive crossmediale Wechselwirkung zwischen den Medien entstehen vielfältige Möglichkeiten sichtbar und einzigartig Kunden zu erreichen und zu informieren. Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit präsentiert der Kinderschuhhersteller Ri- costa jetzt mit einer Reihe von Pepino-Kin- derschuhen. weiter › Firmenverzeichnis Der direkte Draht zu Ihrer Zielgruppe: Online Das digitale Branchenportal für die Größen im Schuh- und Modemarkt. Umfassende Informationen, eingebunden in einen passenden und aktuellen redaktionellen Content. 2
SCHUHMARKT DIGITAL Die digitalen Medien bilden das Geschehen der Branche parallel zum vierzehntäglich erscheinenden Printmagazin engagiert ab. ALLES, WAS DER SCHUHFACHHANDEL BRAUCHT Website SchuhMarkt-news.de – das Portal für die Entscheider aus dem Handel und der Industrie mit einem breiten Themenspektrum. SchuhMarkt ist vielseitig, informativ, aktuell und kommunikativ. SchuhMarkt-Firmenverzeichnis bietet als digitales Branchenportal eine Online-Übersicht für die wichtigen Größen im Markt. Händler finden hier umfassende Informationen in einem kompetenten redaktionellen Umfeld. Mit der geschickt aufeinander abgestimmten Kombination bieten wir unseren Lesern eine effiziente Informationsplattform mit speziell aufbereiteten Inhalten, aufgeteilt in übersichtlichen Rubriken und mit einer Suchfunktion. Der Schauplatz für Kollektionen verbindet Print- und Onlinemedien optimal. Zu jeder Zeit erhält der Händler einen Überblick über die neuen Kollektionen und Produkte. SchuhMarkt-Newsletter, 2x wöchentlich bündelt die Redaktion ausgewählte Branchennews für die Experten der Schuhbranche – Nachrichten auf den Punkt gebracht. Social Media, die Integration in Facebook und Twitter bietet den Nutzern zudem eine interaktive Dialogplattform. Mit unseren Online-Werbeformaten erreichen Sie potenzielle und bestehende Kunden. Kombinieren Sie die Auf- merksamkeitsstärke des Fachmagazins mit den digitalen Medien und nutzen Sie die Synergien für Ihre Kommunika tion mit den Entscheidern in der Branche. Ihre Vorteile: • hohe Interaktivität – Online bleibt im Kopf • sehr hohe Kontaktqualität • Flexibilität • kostengünstig • gut planbar • Verfügbarkeit – rund um die Uhr an 365 Tagen Zugriffszahlen* Nutzungsverhalten* 52 % 30.447 38 % 26.111 10 % Page Impression Visits Desktop Tablet Mobile *Monatsdurchschnitt 2018 *Quelle: Google Analytics 3
FORMATE UND PREISE Werbeformate Website Laufzeit Format Preise Wallpaper 4 Wochen 955 x 90 Pixel + 160 x 600 Pixel € 890,– Headbanner 4 Wochen 940 x 90 Pixel € 580,– Skyscraper 4 Wochen 160 x 600 oder 120 x 600 Pixel € 480,– Full-Size-Banner 4 Wochen 620 x 250 Pixel € 400,– Full-Size-Banner 4 Wochen 620 x 120 Pixel € 380,– Full-Size-Banner 4 Wochen 620 x 60 Pixel € 360,– Rectangle 4 Wochen 300 x 250 Pixel € 350,– Footer Ad 4 Wochen Seite 6 € 495,– Promotion-Text mit Bild 4 Wochen 500 Zeichen + Bild 150 x 190 Pixel € 440,– Video Startseite 4 Wochen € 400,– Produkt des Monats 4 Wochen Print + Online Preise Seite 7 Advertorial 4 Wochen Promotion mit Bild und Microsite Preise Seite 8 Schauplatz für Kollektionen 14 Wochen Kollektionsberichte und Bilder Preise Seite 9 Firmenverzeichnis 12 Wochen Bronze, Silber, Gold Eintrag Preise Seite 10 Stellenanzeige 4 Wochen pdf € 290,– Werbeformate Smartphone Headbanner 4 Wochen 320 x 70 Pixel auf Anfrage Full-Size-Banner 4 Wochen 320 x 50 Pixel auf Anfrage Werbeformate Tablet Headbanner 4 Wochen 610 x 90 Pixel auf Anfrage Full-Size-Banner 4 Wochen 610 x 60 Pixel auf Anfrage Die Größen der Banner orientieren sich an Iphone bzw. Ipad Werbeformate Newsletter Headbanner 4 Wochen 750 x 90 Pixel € 405,– Full-Size-Banner 4 Wochen 750 x 60 Pixel € 350,– Promotion-Text mit Bild 4 Wochen 500 Zeichen + Bild 200 x 64 Pixel € 350,– Advertorial 4 Wochen Promotion mit Bild und Microsite Preise Seite 7 Allen Preisen ist der Mehrwertsteuersatz hinzuzufügen Sonderformate auf Anfrage DATENLIEFERUNG mindestens 3 Tage vor Schaltbeginn per E-Mail an: jl@chmielorz.de oder ilona.kirmes@schuhmarkt-news.de gif-, jpg-, png-, RGB-Modus, max. Dateigröße 60 KB Aus technischen Gründen können im Newsletter keine animierten GIF-Banner verwendet werden. Ich berate Sie gerne. Ilona Kirmes Anzeigenleitung SchuhMarkt Tel. 0611 36098-43 E-Mail: ilona.kirmes@schuhmarkt-news.de 4
WERBEFORMATE WEBSITE Wallpaper Headbanner Wallpaper Headbanner Format: 955 x 90 Pixel+ 160 x 600 Pixel Format: 940 x 90 Pixel Laufzeit: 4 Wochen Laufzeit: 4 Wochen Preis: € 890,– Preis: € 580,– Platzierung: Startseite + Unterseite Platzierung: Startseite + Unterseite Skyscraper Skyscraper Full-Size-Banner Full-Size-Banner Skyscraper Format: 620 x 250 Pixel Format: 160 x 600 Pixel oder 120 x 600 Pixel Laufzeit: 4 Wochen Laufzeit: 4 Wochen Preis: € 400,– Preis: € 480,– Platzierung: Startseite Platzierung: Startseite + Unterseite Rectangle Promotion Text Rectangle Promotion Text Format: 300 x 250 Pixel mit Bild Laufzeit: 4 Wochen Format: - Preis: € 350,– Laufzeit: 4 Wochen Platzierung: Startseite + Unterseite Preis: € 440,– 5
FOOTER AD LO GO Xxxxxxx xxxxxx xxxx xxxxx xx xxxxxx xxxxx xxxx xxxxx xxxxxxxxx. Ihr Premiumauftritt FOOTER AD + exklusive Belegung + ideal für Neuheiten oder zu Messen + hoher Effekt, geringer Aufwand Fakten Footer Ad • Grafik links: 140 × 200 px (auch freigestellte Grafiken möglich, Format PNG-24) • immer am unteren Bildschirmrand der Seite, ragt in den redaktionellen Teil. • Grafik rechts: 140 x 60 px, automatische Drehung • Aktion bei Mouse-Over: Haupttext klappt auf. um -5 grd (variabel) • freie Farbwahl für Balkenhintergrund • gewünschte Verlinkung bitte angeben • im Balken bis zu 60 Zeichen Haupttext, 30 Zeichen Alle Grafiken RGB-Modus, mind. 72 dpi; .png, .jpg, Untertitel möglich, verschiedene Schriftfarben, .gif; max. 50 KB -größen und Positionen (links-, rechtsbündig oder mittig) wählbar Preis: € 495,– 6
PRODUKT DER AUSGABE Print Vorzugsplatzierung Produktvorstellung im News Teil Rubrik: News - Produkt der Ausgabe Format: 1/4 Seite Online PRODUKT DER AUSGABE 1/2018 Banner auf der Startseite Ricosta präsentiert Weltneuheit www.schuhmarkt-news.de Rubrik: Produkt des Monats Format: 300 x 320 Pixel mit Verlinkung auf Online Advertorial (Microsite) Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit Format: 1/1 Seite (Bilder und Text) präsentiert der Kinderschuhhersteller Ri- costa jetzt mit einer Reihe von Pepino-Kin- derschuhen. weiter › Laufzeit 4 Wochen Preis: € 1.900,– Online News Nam ut est dempor KOPF DER AUSGABE Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea Vorname Nachname sequo quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit, quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum Nequatem quam alit moloriberum ut vo- dem doluptur molorio blabo. lento velendi ium exeria quia nimin perum qui rest ut est fugiatem facium, aut quiati Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea sequo sunde occus vendi volupissit aut molupiet quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit, quate aut en- rest, et hiliquae molorem voluptur magna- dio doluptatis di voluptam rernatum dem doluptur molorio tur ad quostiu sanimporeium ex excerentis blabo. Et eventi consed quatem abo. Seroreperum et aut fugia iunt, omnis dia aut uta entem quae velicab elentio reptat apist aut ulparibus quis aute que cum, intiis do- oremquae. Nem voluptas sunt dolestiat. lor sunt resserorro bea que debisci qui dolupta imos nonsequi ressunt quatis modis consequas alique deni volupienda culp- arciis cum quate am faciis dicaborro id quam exeritatus. Harumque con niminullaut ulla nem que dolupta volore nis ZITAT DER AUSGABE dendissi dolenih illorepta dolorem poriam atusaperchil iunt a doloribus.Ati inihic temquia quosae sam faccatur minctur sitat. Gendam inum ut et in reptatur, sum qui odipsum que sitessi- »Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea tatis aut delesentota volorem nostiam, sit vel id et anis non sequo quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit, quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum dem do- corepellam, ium ea sam quam fuga. Eptasped mos perchictia luptur molorio blabo « vollabor mod et aut quibeaqui volendant, omnimpores repe- lestia velende lignis volupta suntiis deleni comnissunt aut dit, Autor , Lorem Ipsum id modi blabore mperferes autemoluptas ellorem est, od es- truntem. Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo- lendantel id et anis non corepellam, ium ea sam quam fuga. PRODUKT DER AUSGABE Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo- lendant, omnimpores repelestia velende lignis volupta suntiis deleni comnissunt aut dit, id modi blabore mperferes autemo- Ricosta präsentiert luptas ellorem est, od estruntem. xx Weltneuheit Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit präsentiert der Usdae invellorem Kinderschuhhersteller Ricosta jetzt mit einer Reihe von Pe- pino-Kinderschuhen. Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea Der Kinderschuhhersteller Ricosta präsentiert eine Weltneuheit in sequo quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui Sachen Nachhaltigkeit. Eine Reihe von Pepino-Kinderschuhen wird sit, quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum aus einem innovativen, mikrobiologisch erzeugten Nano-Fiberma- dem doluptur molorio blabo. terial, dem sogenannten ScobyTec BNC, gefertigt. „Made in Ger- many ist hier definitiv wörtlich zu nehmen“, betont Vertriebsleiter Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea sequo Kai Moewes. Das neuartige, zu 100 Prozent nachhaltige Material quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit, quate aut en- werde in enger Zusammenarbeit mit einem Partner aus Leipzig her- dio doluptatis di voluptam rernatum dem doluptur molorio gestellt. Die Produktion der Pepino-Schuhe aus ScobyTec BNC er- blabo. Et eventi consed quatem abo. Seroreperum et aut fugia folgt in der Unternehmenszentrale in elentio reptat apist aut ulparibus quis aute que cum, intiis do- Donaueschingen. Print lor sunt resserorro bea que debisci qui dolupta. Das ScobyTec-Material über- Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo- zeuge durch lederähnliche lendantel id et anis non corepellam, ium ea sam quam fuga. Eigenschaften, sei aber we- Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo- der fossilen noch tieri- lendant, omnimpores repelestia velende lignis volupta suntiis schen Ursprungs. xx deleni comnissunt aut dit, id modi blabore mperferes autemo- luptas ellorem est, od estruntem. xx SchuhMarkt XX-20XX X 7
ADVERTORIALS CROSSMEDIAL Neben der klassischen Werbeform im Magazin bietet SchuhMarkt darüber hinaus auch die Möglichkeit, Advertorials crossmedial zu nutzen. An prominenter Stelle auf der SchuhMarkt-Website wird mit einem Bild oder Logo der Text in Kurzform dargestellt und auf die umfangreiche Microsite verlinkt. Sie ist optisch von der eigentlichen Website unabhängig und bildet thematisch und gestalterisch eine eigenständige kleine Internetpräsenz. Individuell auf Themen und die Zielgruppe abgestimmt, bieten wir Ihnen so eine effektive, aufmerksamkeitsstarke und werbewirksame Plattform. Website Microsite Print Vier unterschiedliche Buchungsvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: Print – Advertorial im Format 1/1 Seite 1 2 Website – Promotion-Anzeige mit Bild auf der Print – Advertorial im Format 1/1 Seite SchuhMarkt-Website verlinkt zur eigenen Microsite. Website – Promotion-Anzeige mit Bild auf der Website Newsletter – Promotion-Anzeige mit Bild verlinkt verlinkt zur eigenen Microsite. ebenfalls auf die Microsite Preis: € 4.220,– Preis: € 4.640,– 3 4 Website – Promotion-Anzeige mit Bild auf der Website Newsletter Promotion-Anzeige mit Bild verlinkt auf die verlinkt zur eigenen Microsite. Microsite. Preis: € 840,– Preis: € 840,– 8
IHR SCHAUPLATZ FÜR KOLLEKTIONEN UND PRODUKTE Ein crossmediales Plus in der Kommunikation mit Ihrer Zielgruppe! Das Angebot verbindet Print- und Onlinemedien optimal. SchuhMarkt bietet den relevanten Entscheidern im Schuh- und Textilfachhandel überall und zu jeder Zeit einen Überblick über die neuen Kollektionen und Produkte. Die Kollektions- berichte in den Printausgaben werden mit QR-Code und WebCode gekennzeichnet und weisen so den Händlern einen direkten und schnellen Weg auf die eigene Marken-Kollektionsseite mit ausgewählten Bildern und Kollektionsberichten. Kollektions- Produktseite Kollektions- Produktseite Print Unser Angebot: Print: • gekennzeichnete Kollektions- oder Produktberichte Online: Präsenz auf der allgemeinen Übersichtsseite der Kollektionen oder Produkte • Logo mit Link zur Marken-Seite • 1-3 Produktkategorien mit 2 – 15 Bilder pro Kategorie • 1-3 Kollektionsberichte • Hinweis auf Messeauftritte • Link zur Website • Laufzeit mindestens 14 Wochen • Sondernewsletter 10-mal Komplettpreis: € 600,– zzgl. MwSt. SchuhMarkt-Anzeigenkunden zahlen einen Komplettpreis von € 400,– zzgl. MwSt. https://www.schuhmarkt-news.de/kollektionsberichte/uebersichtsseite/ 9
DAS SCHUHMARKT-FIRMENVERZEICHNIS der direkte Draht zu Ihrer Zielgruppe! Zeigen Sie dort Präsenz, wo sich Ihre Kunden über Nachrichten, Trends, Business und Schuhthemen informieren. Der schnellste Weg zu Ihrem Firmeneintrag führt über die Direktsuche im Firmenverzeichnis. Sucht ein Händler Ihre Firma, Marke oder die von Ihnen gebuchten Keywords, öffnet sich Ihr Eintrag. Artikel von unserer Website, in denen wir über Ihr Unternehmen berichten, werden mit Ihrem Eintrag vernetzt und erscheinen auf Ihrer Unternehmensseite zusammen mit Ihren individuellen Unternehmens- und Produktdarstellungen. Der direkte Draht zu Ihrer Zielgruppe! Positionieren Sie Ihre Marke im neuen digitalen Branchenportal – der ersten Online-Übersicht für die wichtigen Größen im Markt. Von überall und jederzeit abrufbar unter www.schuhmarkt-news.de/firmenverzeichnis/suche/ Buchungskategorie Laufzeit Preise Bronze 1 Jahr € 1.100,– Silber 1 Jahr € 1.900,– Gold 1 Jahr € 2.600,– 10
FIRMENVERZEICHNIS – BRONZE Direkte Verlinkung zu den neuesten Online-Meldungen über Ihr Unternehmen Verlinkung zur Website Lieferantennachweis Bronze • Firmenname, Anschrift, Fax, Tel. • Firmen-Logo • E-Mail • Web-Adresse • Ansprechpartner für den Handel • 3 Keywords • Routenplaner • E-Paper • Vernetzung der redaktionellen Artikel zum Unternehmen • inkl. Präsenz im Lieferantennachweis im Heft für die Dauer der Laufzeit Preis für die Laufzeit von 12 Monaten: € 1.100,– zzgl. MwSt. 11
FIRMENVERZEICHNIS – SILBER Zeigen Sie Flagge mit Ihren Imagebildern! Direkte Verlinkung zu den neuesten Online-Meldungen über Stellen Sie Ihr Ihr Unternehmen Unternehmen vor. Präsentieren Sie drei Produktkategorien Ihrer Wahl in Wort und Bild – Aktualisierungen jederzeit möglich! Auf den Unterseiten zeigen Sie Ihre Produkte und Berichte dazu Silber • Firmenname, Anschrift, Fax, Tel. • Firmen-Logo • E-Mail • Web-Adresse • Ansprechpartner für den Handel • 5 Keywords • Routenplaner • E-Paper • Vernetzung der redaktionellen Artikel zum Unternehmen • inkl. Präsenz im Lieferantennachweis im Heft für die Dauer der Laufzeit • 2 Imagebilder über Firmen-Logo • 3 Produktkategoriebilder • pro Kategorie 1 Kollektionsbericht und 2 Bilder • Firmenkurzprofil • Firmenportrait (bis 500 Zeichen) • Social Media Preis für die Laufzeit von 12 Monaten: € 1.900,– zzgl. MwSt. 12
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG FÜR WERBEMITTEL IN ONLINE-MEDIEN 1. Werbeauftrag die Agentur, so geht der Verlag davon aus, dass die ehemalige Agentur der „Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehre- neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten aus rer Werbemittel eines Werbungtreibenden als Auftraggeber (im folgenden dem Abschluss überträgt. Das Einverständnis des Verlags liegt in diesem „AG“) in digitalen Medien* des Verlages/Vermarkters (im folgenden „Verlag“) Fall in der widerspruchslosen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels. Für den Werbeauftrag gelten neuen Agentur. ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die jeweils aktuellen Preislisten und technischen Werbemittel-Spezifikationen. *ausgenommen ePaper und 5. Terminverschiebung eMagazin; hier gelten die AGB für Anzeigen und Werbemittel in Zeitschriften Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts ist nur in Textform und ihren elektronischen Ausgaben möglich bis fünf Werktage bis 14:00 Uhr vor dem zunächst vereinbar- ten Veröffentlichungstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener 2. Werbemittel Verfügbarkeiten. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweiligen 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet veröffentlicht sind. bestehen: • aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, 6. Auftragserweiterung • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer Im Rahmen von Verträgen über Werbemittel ist der AG berechtigt, innerhalb vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten her- der vereinbarten bzw. der in Ziff. 4 genannten Frist und unter dem Vorbehalt stellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen. vorhandener Verfügbarkeiten, auch über die im jeweiligen Vertrag genannte 2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar Menge hinaus, weitere Werbemittel in Textform abzurufen, vorbehaltlich der sind, werden kenntlich gemacht. Bestätigung durch den Verlag in Textform. 2.3. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. 7. Stornierung Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch den Verlag Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich in Textform bis spätestens drei möglich. Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung des Werbemittels. Eine fern- mündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. 3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen 3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnes 8. Veröffentlichungszeitraum, Platzierungsangaben sowie Rotation Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser 8.1. Der Veröffentlichungszeitraum bestimmt sich individuell nach den Verträge können feste Termine für einzelne Veröffentlichungen verein- gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuch- bart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen ten Kontakten. Zeitraum auf Abruf abzuwickeln, vgl. dazu Ziff. 4. 8.2. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten 3.2. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht nicht. Die Platzierung der Vertrag grundsätzlich zustande durch: des Werbemittels wird vom AG und dem Verlag einvernehmlich vorge- • das Angebot zum Vertragsschluss durch den AG in Textform nommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet der Verlag nach billigem • und die Annahme des Auftrages durch die Auftragsbestätigung des Verlags Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des AG. in Textform oder durch Veröffentlichung des Werbemittels. Mündliche Hat der AG keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel auf dem von ihm oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich. gebuchten digitalen Medium geäußert, ist die Bestätigung des Verlages – mit 3.3. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel dem im Auftrag angegebenen Umfang – maßgeblich. mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher 8.3. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt der Verlag Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner des diese standardmäßig rotieren, es sei denn der AG hat dem Verlag in einem Verlags nach diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern wer- Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu veröffentlichen ist. den nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur den 9. Bereitstellung des Werbemittels Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich den Status als 9.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und Agentur nachweisen zu lassen. geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) 3.4. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw. Verlagsberechnung. in der endgültigen digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem Maßgeblich für die Abrechnung der Werbeauslieferung sind die vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail. Für AdImpressions (AIs) gemäß Adserver des Verlags. Ein AIs ist definiert als Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen. Serveraufruf eines Werbemittels vom Adserver des Verlags. 9.2. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespei- chert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen 4. Abwicklungsfrist die URL des zu schaltenden Werbemittels mit. 4.1. Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen wird, 9.3. Etwaige Abweichungen sind mit dem Verlag unverzüglich in Textform sind diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genann- abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages das Recht zum Abruf einzelner ten Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Werbemittel eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres 9.4. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der seit Veröffentlichung des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Werbemittel innerhalb der in S. 1 genannten Frist abgerufen und veröf- Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die ver- fentlicht wurde. Wird die Einjahresfrist von S. 1 oder S. 2 nicht eingehalten, einbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere nicht für das Erreichen so ist der AG verpflichtet, dem Verlag den Differenzbetrag zwischen dem der gebuchten AIs übernommen. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu 9.5. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austau- erstatten, vorbehaltlich weiterer Rechtspflichten, s. Ziff. 15.6. schen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abwei- 4.2. Wechselt der AG während des Abwicklungszeitraums eines Abschlusses chen, wird der Verlag prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich Allgemeine Online Geschäftsbedingungen 13
vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden können. Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen 9.6. Die Anzahl der gelieferten – oder durch Mitteilung der URL zur Verfügung Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar gestellten Werbemittel bzw. der Motivtauschanfragen, muss zur gebuchten im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und Medialeistung in einem angemessenen Verhältnis unter Berücksichtigung inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. der Branchenüblichkeit stehen; die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. obliegt dem Verlag. Er wird den AG informieren, wenn und soweit eine Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten tech- Unverhältnismäßigkeit festzustellen ist. nischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 9.7. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer 11.2 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemittel, trägt AG zurückzuliefern. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die ausschließlich der AG. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und gewährleis 9.8. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere tet, dass durch den Inhalt der jeweiligen Werbemittel keine Rechte Dritter verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeig- beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung neter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und der Verlag trotz keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen zu nehmen. kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten 11.3. Der AG sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erfor- Vergütung verpflichtet. derlichen Rechte besitzt. Der AG stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbs- 10. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der rechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Werbemittelveröffentlichung Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf 10.1. Werbeaufträge sind für den Verlag bis zur Vorlage des Werbemittels die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entste- durch den AG und seiner Billigung durch den Verlag kündbar. Der Verlag henden Kosten. Der AG ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben behält sich zudem vor, Werbemittel auch einzelne Abrufe im Rahmen eines mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Abschlusses abzulehnen, wenn Dritten zu unterstützen. Der Verlag wird den AG über die Geltendmachung •d eren Inhalt gegen Rechte Dritter, gegen Gesetze oder behördliche entsprechender Ansprüche Dritter informieren. Bestimmungen verstößt oder •d eren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren 12. Gewährleistung und Haftung beanstandet wurde oder 12.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren •d eren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Form, der Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entspre- Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Qualität unzumutbar ist, der chende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung Herausgeber sich vorbehält, Werbeaufträge abzulehnen oder gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es • das Werbemittel Werbung für Dritte enthält. nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich feh- 10.2. Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten lerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er Annahmeerklärung des Verlages in Textform. Verbundwerbung berechtigt hervorgerufen wird: den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages gemäß Preisliste. Die •d urch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Vertragskündigung nach Satz 1 oder die Ablehnung einer Anzeige nach Satz Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder 2 wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. •w enn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen 10.3. Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung des Werbemittels Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechts- •d urch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich widrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink im Werbemittel Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen oder •d urch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall Verfügungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeint- oder lich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. •d urch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechts- Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen widrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit Cache oder darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem AG anbieten, das •d urch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen unter Wahrung der Fristen Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. gem. Ziff. 9.1. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach 12.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Nachweis durch den Verlag in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der darüber obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen. Verdacht entkräftet ist. 12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum 10.4. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unab- wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder gesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefal- Vergütungsanspruch behält. lenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 12.4. Sollte die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des 11. Rechteeinräumung und -gewährleistung, Einhaltung gesetzlicher Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine Bestimmungen Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das 11.1. Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB. Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen 12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des Allgemeine Online Geschäftsbedingungen 14
Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen nach- 12.16. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Verlag durch die zuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen andere Werte missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch anzusetzen sind. Dies hat der Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB Frist von zehn Tagen in Textform mitzuteilen. Soweit die Auslieferung des nicht nachkommt. Werbemittels über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die 12.17. Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaft- Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Die Frist lich oder vertraglich bestimmten Vertreter des Verlages sowie auf ihre beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der Medialeistung an den Erfüllungsgehilfen. Auftraggeber. Bei Abweichungen der Gesamtleistung nach Abschluss einer 12.18. Soweit der Verlag zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er den Kampagne von mehr als zehn Prozent, die auf technisches oder mensch- AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. liches Versagen des Verlages zurückzuführen sind, gelten die Angaben negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlos- des Auftraggebers, sofern durch diese das technische oder menschliche sen. Versagen nachgewiesen wurde. 12.19. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem 12.6. Bei vom Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allge- des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung meiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, jedoch nur in dem Umfang Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag der Beeinträchtigung. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraumes bzw. der Veröffentlichung volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel. eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht 13. Mängelrüge erbrachten Medialeistung; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel 12.7. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unver- des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine züglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server des Verlags. Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die 12.8. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Verlags liegen, Schaltung des Werbemittels als genehmigt. sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect- Verfahren) und der AG insoweit, wie unter Ziff. 9.2. beschrieben, dem 14. Vergütung, Preisliste und Targeting-Kriterien Verlag das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem 14.1. Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet sich grundsätzlich nach Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Verlag keine der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste, die jeweils Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das im Internet veröffentlicht sind. Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, 14.2. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und 14.3. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in die Datensicherheit. ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden 12.9. Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler sei- an die Preislisten des Verlags zu halten. ner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche 14.4. Targetingkriterien pro Werbeträger sind in einer Übersicht zusammen- Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. gefasst. Pro Targeting-Kriterium erhöht sich der TKP (Tausend-Kontakt-Preis) 12.10. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel um die jeweils ausgewiesene Summe, sofern keine gesonderten TKPs für bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität Targeting-Kampagnen angegeben sind. und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung. 15. Rabatte 12.11. Der Verlag leistet nur Schadensersatz 15.1. Rabatte werden nur auf die reinen Werbeveröffentlichung gewährt; • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen des Werbemittels, sind davon Eigenschaft; ausgenommen. • in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug 15.2. Unter Zugrundelegung der Preisliste des Verlages werden auf den oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss „Umsatz“, das sog. „Kundenbrutto“, umsatzabhängige Nachlässe durch vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche beson- Rabatte gem. Rabattstaffel gewährt. deren, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. 15.3. Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender Höhe. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Eine Barauszahlung erfolgt nur, wenn nach einem Zeitraum von mindestens Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder drei Monaten keine weiteren Werbeaufträge an den Verlag erteilt werden. leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und 15.4. Die Agenturvergütung beträgt 15 Prozent des Auftragswertes nach typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht allen Abzügen und ausschließlich MwSt. beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorge- 15.5. Wird für konzernverbundene Unternehmen als AG eine gemeinsame nannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Rabattierung („Konzernrabatt“) beansprucht, ist der schriftliche Nachweis Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels der Konzernzugehörigkeit des AG erforderlich. Konzernverbundene erhält oder erhalten hätte. Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen 12.12. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Die Konzernzugehörigkeit ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung 12.13. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind. bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges 12.14. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Ende des Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit Abschlussjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rück- und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. wirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der aus- Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. drücklichen Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte wer- 12.15. Ziff. 12.14. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den den nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstan- der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung dene Schäden nicht gestatten. der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Allgemeine Online Geschäftsbedingungen 15
15.6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu 19.3. Der AG kann jederzeit – nach schriftlicher Anfrage – die zu seiner Person vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen. den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen 19.4. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen der DSGVO Abnahme entsprechenden Rabatt an den Verlag zu erstatten. sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AGs, vorbehaltlich einer 16. Zahlungsbedingungen anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung 19.5. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse werden nach der Preisliste gewährt. ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile- 17. Zahlungsverzug Leistungen des Verlags festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt 17.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und und Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt. weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen 19.6. Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv AG damit einverstanden, dass der Verlag als Teilnehmer bei führenden begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG berechtigen den Marktforschungsvorhaben Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes übermittelt, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich werbestatistischen Zwecken garantiert. offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17.2. Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit Zustande 20. Gerichtsstand und anwendbares Recht kommen des Vertrages ihre dementsprechenden Zahlungsansprüche 20.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese 20.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die Auftrag gebende bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlages mindestens Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich dreißig Tage in Verzug befindet. der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der 18. Außerordentliche Kündigung Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Verlag ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere 20.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des AG, im Zeitpunkt dann berechtigt, wenn der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss sei- • der AG seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachge- nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich kommen ist, des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. • der AG in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat, 21. Schlussbestimmungen • der AG trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen 21.1. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die der Verlag vor oder nach dieser AGB verstößt, Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung • der AG ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen das Angebot des Verlages zu rechtswidrigen oder für Dritte belästi- AGB nicht übereinstimmen oder der Verlag den anderen AGB nicht zuge- genden Zwecken einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung stimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. kann der Verlag mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung des oder Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unter- der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass seitens des Verlags, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer diese damit als vereinbart gelten. Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt 21.2. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die Preisliste vor. AGB- und Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind tatsächlich erfolgte Veröffentlichung des oder der Werbemittel errechnet, wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung an den Verlag zu erstatten. der Anzeige angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zugang 19. Datenschutz der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden muss. 19.1. Der AG wird hiermit gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), 21.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. dass die von ihm im Rahmen des Werbeauftrags angegebenen personen- 21.4. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll bezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespei- dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die chert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG diese angegeben Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzung erteilt wurde sowie treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. möglichst nahe kommt. 19.2. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AG 21.5. Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung den Preislisten, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien etc. vor. sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und Wiesbaden, März 2019 die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Allgemeine Online Geschäftsbedingungen 16
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