EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL - Online - Mediadaten 2019 - SchuhMarkt

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EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL - Online - Mediadaten 2019 - SchuhMarkt
Online – Mediadaten 2019

EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL
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Schauplatz für Kollektionen
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Ihrer Zielgruppe! Das Angebot verbindet Print- und
Onlinemedien optimal und ermöglicht Ausweitung
der Pruduktpräsentation

Produkt der Ausgabe
Startet mit einer aufmerksamkeitsstarken Vorzugsplatzierung
in einer neuen Rubrik im Newsteil der Fachzeitschrift.
Sonderplatzierung auf der Startseite www.schuhmarkt-news.de
inklusive Verlinkung auf die informative Microsite (Advertorial)
                                                                          PRODUKT DER AUSGABE                 1/2018

mit einer detaillierten Produktbeschreibung.
                                                                           Ricosta präsentiert Weltneuheit

Durch die intensive crossmediale Wechselwirkung zwischen
den Medien entstehen vielfältige Möglichkeiten sichtbar und einzigartig
Kunden zu erreichen und zu informieren.                                    Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit
                                                                           präsentiert der Kinderschuhhersteller Ri-
                                                                           costa jetzt mit einer Reihe von Pepino-Kin-
                                                                           derschuhen.                        weiter ›

Firmenverzeichnis
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                                                                                   Online
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Modemarkt. Umfassende Informationen, eingebunden in
einen passenden und aktuellen redaktionellen Content.

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SCHUHMARKT DIGITAL
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engagiert ab.

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Themenspektrum. SchuhMarkt ist vielseitig, informativ, aktuell und kommunikativ.

SchuhMarkt-Firmenverzeichnis bietet als digitales Branchenportal eine Online-Übersicht für die wichtigen Größen
im Markt. Händler finden hier umfassende Informationen in einem kompetenten redaktionellen Umfeld. Mit der
geschickt aufeinander abgestimmten Kombination bieten wir unseren Lesern eine effiziente Informationsplattform
mit speziell aufbereiteten Inhalten, aufgeteilt in übersichtlichen Rubriken und mit einer Suchfunktion.

Der Schauplatz für Kollektionen verbindet Print- und Onlinemedien optimal. Zu jeder Zeit erhält der Händler einen
Überblick über die neuen Kollektionen und Produkte.

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Mit unseren Online-Werbeformaten erreichen Sie potenzielle und bestehende Kunden. Kombinieren Sie die Auf-
merksamkeitsstärke des Fachmagazins mit den digitalen Medien und nutzen Sie die Synergien für Ihre Kommunika­
tion mit den Entscheidern in der Branche.

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• hohe Interaktivität – Online bleibt im Kopf
• sehr hohe Kontaktqualität
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• kostengünstig
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                                                                                          52 %

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                                                                                                                             38 %

                                       26.111
                                                                                                         10 %

                 Page Impression        Visits                                           Desktop         Tablet          Mobile

                     *Monatsdurchschnitt 2018                                                    *Quelle: Google Analytics

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FORMATE UND PREISE
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 Footer Ad                        4 Wochen       Seite 6                                                € 495,–
 Promotion-Text mit Bild          4 Wochen       500 Zeichen + Bild 150 x 190 Pixel                     € 440,–
 Video Startseite                 4 Wochen                                                              € 400,–
 Produkt des Monats               4 Wochen       Print + Online                                         Preise Seite 7
 Advertorial                      4 Wochen       Promotion mit Bild und Microsite                       Preise Seite 8
 Schauplatz für Kollektionen      14 Wochen      Kollektionsberichte und Bilder                         Preise Seite 9
 Firmenverzeichnis                12 Wochen      Bronze, Silber, Gold Eintrag                           Preise Seite 10
 Stellenanzeige                   4 Wochen       pdf                                                    € 290,–

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                                                                        Die Größen der Banner orientieren sich an Iphone bzw. Ipad

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 Promotion-Text mit Bild          4 Wochen       500 Zeichen + Bild 200 x 64 Pixel                      € 350,–
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                                                                             Allen Preisen ist der Mehrwertsteuersatz hinzuzufügen
                                                                                                        Sonderformate auf Anfrage

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mindestens 3 Tage vor Schaltbeginn per E-Mail an: jl@chmielorz.de oder ilona.kirmes@schuhmarkt-news.de
gif-, jpg-, png-, RGB-Modus, max. Dateigröße 60 KB
Aus technischen Gründen können im Newsletter keine animierten GIF-Banner verwendet werden.

Ich berate Sie gerne.
Ilona Kirmes
Anzeigenleitung SchuhMarkt
Tel. 0611 36098-43
E-Mail: ilona.kirmes@schuhmarkt-news.de

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   Format:		               955 x 90 Pixel+ 160 x 600 Pixel       Format:		                    940 x 90 Pixel
   Laufzeit:		             4 Wochen                              Laufzeit:		                  4 Wochen
   Preis:		                € 890,–                               Preis:		                     € 580,–
   Platzierung:            Startseite + Unterseite               Platzierung:                 Startseite + Unterseite

                                                                      Skyscraper

                                                                                                                        Skyscraper
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   Laufzeit:		             4 Wochen                              Laufzeit:    4 Wochen
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   Platzierung:            Startseite                            Platzierung: Startseite + Unterseite

                                       Rectangle

                                                                                    Promotion Text

   Rectangle                                                     Promotion Text
   Format:		               300 x 250 Pixel                       mit Bild
   Laufzeit:		             4 Wochen                              Format:           -
   Preis:		                € 350,–                               Laufzeit:         4 Wochen
   Platzierung:            Startseite + Unterseite               Preis:            € 440,–

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Fakten Footer Ad                                                   • Grafik links: 140 × 200 px (auch freigestellte Grafiken
                                                                     möglich, Format PNG-24)
• immer am unteren Bildschirmrand der Seite, ragt in
  den redaktionellen Teil.                                         • Grafik rechts: 140 x 60 px, automatische Drehung
• Aktion bei Mouse-Over: Haupttext klappt auf.                      um -5 grd (variabel)

• freie Farbwahl für Balkenhintergrund                            • gewünschte Verlinkung bitte angeben
• im Balken bis zu 60 Zeichen Haupttext, 30 Zeichen
                                                                   Alle Grafiken RGB-Modus, mind. 72 dpi; .png, .jpg,
  Untertitel möglich, verschiedene Schriftfarben,
                                                                   .gif; max. 50 KB
  -größen und Positionen (links-, rechtsbündig oder
  mittig) wählbar                                                  Preis: € 495,–

                                                               6
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PRODUKT DER AUSGABE

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 Produktvorstellung im News Teil
 Rubrik: News - Produkt der Ausgabe
 Format: 1/4 Seite

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 Rubrik: Produkt des Monats
 Format: 300 x 320 Pixel
 mit Verlinkung auf Online Advertorial (Microsite)                                                                                                                             Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit

 Format: 1/1 Seite (Bilder und Text)                                                                                                                                           präsentiert der Kinderschuhhersteller Ri-
                                                                                                                                                                               costa jetzt mit einer Reihe von Pepino-Kin-
                                                                                                                                                                               derschuhen.                        weiter ›

 Laufzeit 4 Wochen

                 Preis: € 1.900,–
                                                                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                                              Online

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                             Nam ut est dempor                                                  KOPF DER AUSGABE
                             Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea               Vorname Nachname
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                             sit, quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum                                       Nequatem quam alit moloriberum ut vo-
                             dem doluptur molorio blabo.                                                                lento velendi ium exeria quia nimin perum
                                                                                                                        qui rest ut est fugiatem facium, aut quiati
                             Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea sequo                                 sunde occus vendi volupissit aut molupiet
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                             dio doluptatis di voluptam rernatum dem doluptur molorio                                   tur ad quostiu sanimporeium ex excerentis
                             blabo. Et eventi consed quatem abo. Seroreperum et aut fugia                               iunt, omnis dia aut uta entem quae velicab
                             elentio reptat apist aut ulparibus quis aute que cum, intiis do-                           oremquae. Nem voluptas sunt dolestiat.
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                             ressunt quatis modis consequas alique deni volupienda culp-
                             arciis cum quate am faciis dicaborro id quam exeritatus.
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                                                                                                ZITAT DER AUSGABE
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                             doloribus.Ati inihic temquia quosae sam faccatur minctur sitat.
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                                                                                                 sequo quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit,
                                                                                                quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum dem do-
                             corepellam, ium ea sam quam fuga. Eptasped mos perchictia
                                                                                                                 luptur molorio blabo «
                             vollabor mod et aut quibeaqui volendant, omnimpores repe-
                             lestia velende lignis volupta suntiis deleni comnissunt aut dit,   Autor , Lorem Ipsum
                             id modi blabore mperferes autemoluptas ellorem est, od es-
                             truntem.
                             Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo-
                             lendantel id et anis non corepellam, ium ea sam quam fuga.         PRODUKT DER AUSGABE
                             Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo-
                             lendant, omnimpores repelestia velende lignis volupta suntiis
                             deleni comnissunt aut dit, id modi blabore mperferes autemo-       Ricosta präsentiert
                             luptas ellorem est, od estruntem.                          xx 
                                                                                                Weltneuheit
                                                                                                Eine Weltneuheit in Sachen Nachhaltigkeit präsentiert der

                             Usdae invellorem                                                   Kinderschuhhersteller Ricosta jetzt mit einer Reihe von Pe-
                                                                                                pino-Kinderschuhen.

                             Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea               Der Kinderschuhhersteller Ricosta präsentiert eine Weltneuheit in
                             sequo quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui                Sachen Nachhaltigkeit. Eine Reihe von Pepino-Kinderschuhen wird
                             sit, quate aut endio doluptatis di voluptam rernatum               aus einem innovativen, mikrobiologisch erzeugten Nano-Fiberma-
                             dem doluptur molorio blabo.                                        terial, dem sogenannten ScobyTec BNC, gefertigt. „Made in Ger-
                                                                                                many ist hier definitiv wörtlich zu nehmen“, betont Vertriebsleiter
                             Pudipsus aut aut vendis dolestrum rem corenda eribea sequo         Kai Moewes. Das neuartige, zu 100 Prozent nachhaltige Material
                             quo eium reriae. Conserum dit qui blaut liqui sit, quate aut en-   werde in enger Zusammenarbeit mit einem Partner aus Leipzig her-
                             dio doluptatis di voluptam rernatum dem doluptur molorio           gestellt. Die Produktion der Pepino-Schuhe aus ScobyTec BNC er-
                                                                                                                                                                      

                             blabo. Et eventi consed quatem abo. Seroreperum et aut fugia       folgt in der Unternehmenszentrale in
                             elentio reptat apist aut ulparibus quis aute que cum, intiis do-   Donaueschingen.                                                       Print
                             lor sunt resserorro bea que debisci qui dolupta.                   Das ScobyTec-Material über-
                             Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo-          zeuge durch lederähnliche
                             lendantel id et anis non corepellam, ium ea sam quam fuga.         Eigenschaften, sei aber we-
                             Eptasped mos perchictia vollabor mod et aut quibeaqui vo-          der fossilen noch tieri-
                             lendant, omnimpores repelestia velende lignis volupta suntiis      schen Ursprungs.          xx 
                             deleni comnissunt aut dit, id modi blabore mperferes autemo-
                             luptas ellorem est, od estruntem.                          xx 

                                                                                                                                   SchuhMarkt XX-20XX      X

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EIN PERFEKTES ZUSAMMENSPIEL - Online - Mediadaten 2019 - SchuhMarkt
ADVERTORIALS CROSSMEDIAL
Neben der klassischen Werbeform im Magazin bietet SchuhMarkt darüber hinaus auch die Möglichkeit,   Advertorials
crossmedial zu nutzen.
An prominenter Stelle auf der SchuhMarkt-Website wird mit einem Bild oder Logo der Text in Kurzform dargestellt
und auf die umfangreiche Microsite verlinkt. Sie ist optisch von der eigentlichen Website unabhängig und bildet
thematisch und gestalterisch eine eigenständige kleine Internetpräsenz.
Individuell auf Themen und die Zielgruppe abgestimmt, bieten wir Ihnen so eine effektive, aufmerksamkeitsstarke
und werbewirksame Plattform.

                        Website                                         Microsite
                                                

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  Vier unterschiedliche Buchungsvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
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       Website – Promotion-Anzeige mit Bild auf der                      Print – Advertorial im Format 1/1 Seite
       SchuhMarkt-Website verlinkt zur eigenen Microsite.                Website – Promotion-Anzeige mit Bild auf der Website
       Newsletter – Promotion-Anzeige mit Bild verlinkt                  verlinkt zur eigenen Microsite.
       ebenfalls auf die Microsite                                       Preis: € 4.220,–
       Preis: € 4.640,–

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       Preis: € 840,–                                                    Preis: € 840,–

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IHR SCHAUPLATZ FÜR
KOLLEKTIONEN UND PRODUKTE
Ein crossmediales Plus in der Kommunikation mit Ihrer Zielgruppe!
Das Angebot verbindet Print- und Onlinemedien optimal. SchuhMarkt bietet den relevanten Entscheidern im Schuh- und
Textilfachhandel überall und zu jeder Zeit einen Überblick über die neuen Kollektionen und Produkte. Die Kollektions-
berichte in den Printausgaben werden mit QR-Code und WebCode gekennzeichnet und weisen so den Händlern einen
direkten und schnellen Weg auf die eigene Marken-Kollektionsseite mit ausgewählten Bildern und Kollektionsberichten.

                                                       Kollektions- Produktseite            Kollektions- Produktseite

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Unser Angebot:
Print:
• gekennzeichnete Kollektions- oder Produktberichte
Online:
Präsenz auf der allgemeinen Übersichtsseite der Kollektionen oder Produkte
• Logo mit Link zur Marken-Seite
• 1-3 Produktkategorien mit 2 – 15 Bilder pro Kategorie
• 1-3 Kollektionsberichte
• Hinweis auf Messeauftritte
• Link zur Website
• Laufzeit mindestens 14 Wochen
• Sondernewsletter 10-mal
Komplettpreis: € 600,– zzgl. MwSt.
SchuhMarkt-Anzeigenkunden zahlen einen Komplettpreis von € 400,– zzgl. MwSt.

                                               https://www.schuhmarkt-news.de/kollektionsberichte/uebersichtsseite/

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DAS SCHUHMARKT-FIRMENVERZEICHNIS
der direkte Draht zu Ihrer Zielgruppe!

Zeigen Sie dort Präsenz, wo sich Ihre Kunden über Nachrichten, Trends, Business und Schuhthemen informieren. Der
schnellste Weg zu Ihrem Firmeneintrag führt über die Direktsuche im Firmenverzeichnis. Sucht ein Händler Ihre
Firma, Marke oder die von Ihnen gebuchten Keywords, öffnet sich Ihr Eintrag. Artikel von unserer Website, in denen wir
über Ihr Unternehmen berichten, werden mit Ihrem Eintrag vernetzt und erscheinen auf Ihrer Unternehmensseite
zusammen mit Ihren individuellen Unternehmens- und Produktdarstellungen.
Der direkte Draht zu Ihrer Zielgruppe! Positionieren Sie Ihre Marke im neuen digitalen Branchenportal – der ersten
Online-Übersicht für die wichtigen Größen im Markt.
Von überall und jederzeit abrufbar unter www.schuhmarkt-news.de/firmenverzeichnis/suche/

Buchungskategorie            Laufzeit     Preise
Bronze                       1 Jahr       € 1.100,–
Silber                       1 Jahr       € 1.900,–
Gold                         1 Jahr       € 2.600,–

                                                                  10
FIRMENVERZEICHNIS – BRONZE

                                                                                                       Direkte Verlinkung
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                         • inkl. Präsenz im Lieferantennachweis im Heft für die Dauer der Laufzeit

                         Preis für die Laufzeit von 12 Monaten: € 1.100,– zzgl. MwSt.

                                                               11
FIRMENVERZEICHNIS – SILBER
                                                                                             Zeigen Sie Flagge mit
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                 Silber
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                 • pro Kategorie 1 Kollektionsbericht und 2 Bilder
                 • Firmenkurzprofil
                 • Firmenportrait (bis 500 Zeichen)
                 • Social Media

                 Preis für die Laufzeit von 12 Monaten: € 1.900,– zzgl. MwSt.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG FÜR WERBEMITTEL
IN ONLINE-MEDIEN
1. Werbeauftrag                                                                       die Agentur, so geht der Verlag davon aus, dass die ehemalige Agentur der
„Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehre-            neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten aus
rer Werbemittel eines Werbungtreibenden als Auftraggeber (im folgenden                dem Abschluss überträgt. Das Einverständnis des Verlags liegt in diesem
„AG“) in digitalen Medien* des Verlages/Vermarkters (im folgenden „Verlag“)           Fall in der widerspruchslosen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der
zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels. Für den Werbeauftrag gelten              neuen Agentur.
ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die jeweils aktuellen Preislisten
und technischen Werbemittel-Spezifikationen. *ausgenommen ePaper und                  5. Terminverschiebung
eMagazin; hier gelten die AGB für Anzeigen und Werbemittel in Zeitschriften           Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts ist nur in Textform
und ihren elektronischen Ausgaben                                                     möglich bis fünf Werktage bis 14:00 Uhr vor dem zunächst vereinbar-
                                                                                      ten Veröffentlichungstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener
2. Werbemittel                                                                        Verfügbarkeiten. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweiligen
2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente              aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet veröffentlicht sind.
bestehen:
• aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern,                          6. Auftragserweiterung
• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer        Im Rahmen von Verträgen über Werbemittel ist der AG berechtigt, innerhalb
   vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten her-                 der vereinbarten bzw. der in Ziff. 4 genannten Frist und unter dem Vorbehalt
   stellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen.                          vorhandener Verfügbarkeiten, auch über die im jeweiligen Vertrag genannte
2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar           Menge hinaus, weitere Werbemittel in Textform abzurufen, vorbehaltlich der
sind, werden kenntlich gemacht.                                                       Bestätigung durch den Verlag in Textform.
2.3. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die
Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.            7. Stornierung
Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch den Verlag                  Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich in Textform bis spätestens drei
möglich.                                                                              Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung des Werbemittels. Eine fern-
                                                                                      mündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.
3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen
3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnes               8. Veröffentlichungszeitraum, Platzierungsangaben sowie Rotation
Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser                   8.1. Der Veröffentlichungszeitraum bestimmt sich individuell nach den
Verträge können feste Termine für einzelne Veröffentlichungen verein-                 gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuch-
bart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen              ten Kontakten.
Zeitraum auf Abruf abzuwickeln, vgl. dazu Ziff. 4.                                    8.2. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten
3.2. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt               Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht nicht. Die Platzierung
der Vertrag grundsätzlich zustande durch:                                             des Werbemittels wird vom AG und dem Verlag einvernehmlich vorge-
• das Angebot zum Vertragsschluss durch den AG in Textform                            nommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet der Verlag nach billigem
• und die Annahme des Auftrages durch die Auftragsbestätigung des Verlags            Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des AG.
   in Textform oder durch Veröffentlichung des Werbemittels. Mündliche                Hat der AG keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel auf dem von ihm
   oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.                     gebuchten digitalen Medium geäußert, ist die Bestätigung des Verlages – mit
3.3. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel            dem im Auftrag angegebenen Umfang – maßgeblich.
mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher             8.3. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt der Verlag
Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner des                  diese standardmäßig rotieren, es sei denn der AG hat dem Verlag in einem
Verlags nach diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern wer-              Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu veröffentlichen ist.
den nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende
angenommen. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur den                       9. Bereitstellung des Werbemittels
Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich den Status als                 9.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und
Agentur nachweisen zu lassen.                                                         geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne)
3.4. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw. Verlagsberechnung.          in der endgültigen digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem
Maßgeblich für die Abrechnung der Werbeauslieferung sind die                          vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail. Für
AdImpressions (AIs) gemäß Adserver des Verlags. Ein AIs ist definiert als             Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen.
Serveraufruf eines Werbemittels vom Adserver des Verlags.                             9.2. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespei-
                                                                                      chert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen
4. Abwicklungsfrist                                                                   die URL des zu schaltenden Werbemittels mit.
4.1. Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen wird,           9.3. Etwaige Abweichungen sind mit dem Verlag unverzüglich in Textform
sind diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung         abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genann-
abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages das Recht zum Abruf einzelner                ten Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll.
Werbemittel eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres             9.4. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der
seit Veröffentlichung des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste           Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter
Werbemittel innerhalb der in S. 1 genannten Frist abgerufen und veröf-                Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die ver-
fentlicht wurde. Wird die Einjahresfrist von S. 1 oder S. 2 nicht eingehalten,        einbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere nicht für das Erreichen
so ist der AG verpflichtet, dem Verlag den Differenzbetrag zwischen dem               der gebuchten AIs übernommen.
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu                  9.5. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austau-
erstatten, vorbehaltlich weiterer Rechtspflichten, s. Ziff. 15.6.                     schen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abwei-
4.2. Wechselt der AG während des Abwicklungszeitraums eines Abschlusses               chen, wird der Verlag prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich

                                                                                                                                Allgemeine Online Geschäftsbedingungen
                                                                                 13
vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden können.                Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht
Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.           zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen
9.6. Die Anzahl der gelieferten – oder durch Mitteilung der URL zur Verfügung        Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar
gestellten Werbemittel bzw. der Motivtauschanfragen, muss zur gebuchten              im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und
Medialeistung in einem angemessenen Verhältnis unter Berücksichtigung                inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
der Branchenüblichkeit stehen; die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit               Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
obliegt dem Verlag. Er wird den AG informieren, wenn und soweit eine                 Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten tech-
Unverhältnismäßigkeit festzustellen ist.                                             nischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
9.7. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer              11.2 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche
Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den             Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemittel, trägt
AG zurückzuliefern. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die          ausschließlich der AG. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die
Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren.                                      Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und gewährleis­
9.8. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere                    tet, dass durch den Inhalt der jeweiligen Werbemittel keine Rechte Dritter
verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeig-                 beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung
neter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und der Verlag trotz                keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug
angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen                 zu nehmen.
kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten            11.3. Der AG sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erfor-
Vergütung verpflichtet.                                                              derlichen Rechte besitzt. Der AG stellt den Verlag auf erstes Anfordern
                                                                                     von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbs-
10. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der                         rechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher
Werbemittelveröffentlichung                                                          Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf
10.1. Werbeaufträge sind für den Verlag bis zur Vorlage des Werbemittels             die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entste-
durch den AG und seiner Billigung durch den Verlag kündbar. Der Verlag               henden Kosten. Der AG ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben
behält sich zudem vor, Werbemittel auch einzelne Abrufe im Rahmen eines              mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber
Abschlusses abzulehnen, wenn                                                         Dritten zu unterstützen. Der Verlag wird den AG über die Geltendmachung
•d  eren Inhalt gegen Rechte Dritter, gegen Gesetze oder behördliche                entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
   Bestimmungen verstößt oder
•d  eren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren                 12. Gewährleistung und Haftung
   beanstandet wurde oder                                                            12.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
•d  eren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Form, der           Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entspre-
   Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Qualität unzumutbar ist, der        chende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung
   Herausgeber sich vorbehält, Werbeaufträge abzulehnen oder                         gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es
• das Werbemittel Werbung für Dritte enthält.                                        nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich feh-
10.2. Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten                     lerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der
(„Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen                      Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er
Annahmeerklärung des Verlages in Textform. Verbundwerbung berechtigt                 hervorgerufen wird:
den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages gemäß Preisliste. Die               •d urch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder
Vertragskündigung nach Satz  1 oder die Ablehnung einer Anzeige nach Satz              Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
2 wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.                                     •w enn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen
10.3. Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung des Werbemittels                 Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder
vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechts-          •d urch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich
widrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink im Werbemittel             Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder
verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen oder                 •d urch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall
Verfügungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeint-                  oder
lich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet.                  •d urch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte
Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechts-            Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen
widrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit                   Cache oder
darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem AG anbieten, das                •d urch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger
Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen                    als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach
Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen unter Wahrung der Fristen                Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
gem. Ziff. 9.1. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach              12.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus
Nachweis durch den Verlag in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung              Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der
darüber obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der                  Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
Verdacht entkräftet ist.                                                             12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum
10.4. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes           (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung,
Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unab-                  wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder
gesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder                    die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG
die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die                   nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer
verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine            Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG
kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten              für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefal-
Vergütungsanspruch behält.                                                           lenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
                                                                                     12.4. Sollte die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des
11. Rechteeinräumung und -gewährleistung, Einhaltung gesetzlicher                    Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine
Bestimmungen                                                                         Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das
11.1. Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der                      Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen                 12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des

                                                                                                                                 Allgemeine Online Geschäftsbedingungen
                                                                                14
Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen nach-                           12.16. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Verlag durch die
zuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen andere Werte                        missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch
anzusetzen sind. Dies hat der Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer                        entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB
Frist von zehn Tagen in Textform mitzuteilen. Soweit die Auslieferung des                    nicht nachkommt.
Werbemittels über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die                        12.17. Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaft-
Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Die Frist                     lich oder vertraglich bestimmten Vertreter des Verlages sowie auf ihre
beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der Medialeistung an den                    Erfüllungsgehilfen.
Auftraggeber. Bei Abweichungen der Gesamtleistung nach Abschluss einer                       12.18. Soweit der Verlag zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er den
Kampagne von mehr als zehn Prozent, die auf technisches oder mensch-                         AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog.
liches Versagen des Verlages zurückzuführen sind, gelten die Angaben                         negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlos-
des Auftraggebers, sofern durch diese das technische oder menschliche                        sen.
Versagen nachgewiesen wurde.                                                                 12.19. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem
12.6. Bei vom Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität                         Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allge-
des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung                         meiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im
oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, jedoch nur in dem Umfang                        Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag
der Beeinträchtigung. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der                               zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf
Verlängerung des Veröffentlichungszeitraumes bzw. der Veröffentlichung                       volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel.
eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht                      13. Mängelrüge
erbrachten Medialeistung; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.                 Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel
12.7. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr                unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unver-
des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine                         züglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt
Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang                      bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten
ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server des Verlags.                           Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die
12.8. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Verlags liegen,                      Schaltung des Werbemittels als genehmigt.
sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-
Verfahren) und der AG insoweit, wie unter Ziff. 9.2. beschrieben, dem                        14. Vergütung, Preisliste und Targeting-Kriterien
Verlag das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem                      14.1. Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet sich grundsätzlich nach
Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Verlag keine                     der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste, die jeweils
Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das                     im Internet veröffentlicht sind.
Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken,                 14.2. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und                    14.3. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in
die Datensicherheit.                                                                         ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden
12.9. Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler sei-                        an die Preislisten des Verlags zu halten.
ner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche                         14.4. Targetingkriterien pro Werbeträger sind in einer Übersicht zusammen-
Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.                                      gefasst. Pro Targeting-Kriterium erhöht sich der TKP (Tausend-Kontakt-Preis)
12.10. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel           um die jeweils ausgewiesene Summe, sofern keine gesonderten TKPs für
bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität        Targeting-Kampagnen angegeben sind.
und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder
ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.                                    15. Rabatte
12.11. Der Verlag leistet nur Schadensersatz                                                 15.1. Rabatte werden nur auf die reinen Werbeveröffentlichung gewährt;
• bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten                         anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen des Werbemittels, sind davon
   Eigenschaft;                                                                              ausgenommen.
• in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug                 15.2. Unter Zugrundelegung der Preisliste des Verlages werden auf den
   oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss                „Umsatz“, das sog. „Kundenbrutto“, umsatzabhängige Nachlässe durch
   vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche beson-                    Rabatte gem. Rabattstaffel gewährt.
   deren, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden.                   15.3. Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender Höhe.
   Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte                  Eine Barauszahlung erfolgt nur, wenn nach einem Zeitraum von mindestens
   Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder              drei Monaten keine weiteren Werbeaufträge an den Verlag erteilt werden.
   leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und                    15.4. Die Agenturvergütung beträgt 15 Prozent des Auftragswertes nach
   typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht                       allen Abzügen und ausschließlich MwSt.
   beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorge-                   15.5. Wird für konzernverbundene Unternehmen als AG eine gemeinsame
   nannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur              Rabattierung („Konzernrabatt“) beansprucht, ist der schriftliche Nachweis
   Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels                  der Konzernzugehörigkeit des AG erforderlich. Konzernverbundene
   erhält oder erhalten hätte.                                                               Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen
12.12. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und                    denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht.
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.                      Die Konzernzugehörigkeit ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung
12.13. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt                        eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes,
werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.                        bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges
12.14. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober                                nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Ende des
Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit                       Abschlussjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rück-
und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl.                  wirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der aus-
Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.                            drücklichen Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte wer-
12.15. Ziff. 12.14. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den                   den nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung
Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstan-                 der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung
dene Schäden nicht gestatten.                                                                der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

                                                                                                                                        Allgemeine Online Geschäftsbedingungen
                                                                                        15
15.6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu           19.3. Der AG kann jederzeit – nach schriftlicher Anfrage – die zu seiner Person
vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,          gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen.
den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen                  19.4. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen der DSGVO
Abnahme entsprechenden Rabatt an den Verlag zu erstatten.                             sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem
                                                                                      Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AGs, vorbehaltlich einer
16. Zahlungsbedingungen                                                               anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu              AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter
bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist        entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung           19.5. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse
werden nach der Preisliste gewährt.                                                   ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene
                                                                                      insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-
17. Zahlungsverzug                                                                    Leistungen des Verlags festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt
17.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und                  und Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die                   Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.
weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen               19.6. Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der
und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv                AG damit einverstanden, dass der Verlag als Teilnehmer bei führenden
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG berechtigen den                    Marktforschungsvorhaben Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf
Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung                 Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung
weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes                 übermittelt, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich                 werbestatistischen Zwecken garantiert.
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17.2. Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit Zustande­                 20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
kommen des Vertrages ihre dementsprechenden Zahlungsansprüche                         20.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese                  20.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung               öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die Auftrag gebende                    bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des
Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlages mindestens                 Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
dreißig Tage in Verzug befindet.                                                      der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche
                                                                                      Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der
18. Außerordentliche Kündigung                                                        Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Der Verlag ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere             20.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des AG, im Zeitpunkt
dann berechtigt, wenn                                                                 der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss sei-
• der AG seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachge-              nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
   kommen ist,                                                                        des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
• der AG in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die
   Ziel-URL eigenmächtig geändert hat,                                                21. Schlussbestimmungen
• der AG trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen                  21.1. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die der Verlag vor oder nach
   dieser AGB verstößt,                                                               Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung
• der AG ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er                 gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen
   das Angebot des Verlages zu rechtswidrigen oder für Dritte belästi-                AGB nicht übereinstimmen oder der Verlag den anderen AGB nicht zuge-
   genden Zwecken einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung                  stimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen.
   kann der Verlag mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung des oder               Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unter-
   der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung               bliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass
   seitens des Verlags, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer                     diese damit als vereinbart gelten.
   Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt                 21.2. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie
   und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die               Preisliste vor. AGB- und Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind
   tatsächlich erfolgte Veröffentlichung des oder der Werbemittel errechnet,          wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung
   an den Verlag zu erstatten.                                                        der Anzeige angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein
                                                                                      Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zugang
19. Datenschutz                                                                       der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden muss.
19.1. Der AG wird hiermit gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),                  21.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen
sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet,               dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
dass die von ihm im Rahmen des Werbeauftrags angegebenen personen-                    21.4. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll
bezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespei-                  dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die
chert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG diese angegeben                  Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung
hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzung erteilt wurde sowie             treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.                                              möglichst nahe kommt.
19.2. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AG                   21.5. Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in
bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung               den Preislisten, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien etc. vor.
sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern
und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und                                                                     Wiesbaden, März 2019
die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags zu ermöglichen und um
eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt,
auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag
gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

                                                                                                                                  Allgemeine Online Geschäftsbedingungen
                                                                                 16
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