ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

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Bierfeld                                                        Otzenhausen
     Braunshausen                                                      Primstal
        Kastel                                  Schwarzenbach

              Nonnweiler                              Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

        ONNWEILER                    Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                  Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                  e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
              49. Jahrgang · Nummer 31 · Donnerstag, 4. August 2022
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                                 Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

    Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
                                       Durchwahl-Nr.                                   Abholung der Reisepässe
    Gemeindeverwaltung:
    Telefon . . . (06873) 660-0                                        Durchwahl-Nr.   Die Reisepässe, die bis zum 24.06.2022 bei der Gemeindeverwaltung
                                       Erdgeschoss:                                    beantragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 7 abgeholt
    Telefax . . . . (06873) 660 94                                                     werden. Den alten bzw. vorläufigen Pass bitte ich mitzubringen. Ich bitte
                                       Abwasserwerk . . . . . . . . . .          16
    www.nonnweiler.de                                                                  darum, zwecks Abholung vorher unter Tel. 06873-66012 einen Termin
                                       Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .    39
                                                                                       zu vereinbaren.
    Bauhof:                            Einwohnermeldeamt . . . .                 12
                                                                                       Nonnweiler, 27.07.2022                                     Ihr Passamt
    Telefon (06873) 668244             Führerscheine . . . . . . . . . .         39
    Bürgermeister:
                                       Gemeindekasse . . . . . . . . .           17    Verkehrsrechtliche Anordnung
                                       Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .        13    Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus
    Dr. Franz Josef Barth              Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .   10    Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des "Tages
    Telefon (06873) 66027              Presse- und                                     der offenen Tür" der Freiwilligen Feuerwehr Nonnweiler Löschbezirk
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .           10    Primstal folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
    1. Beigeordnete:                                                                   Die Straße "Kannenberg" in Primstal wird vom 11.08., 17.00 Uhr, bis
                                       Liegenschaften . . . . . . . . . .        16
    Petra Mörsdorf                                                                     15.08.2022, 12.00 Uhr, im Bereich zwischen Friedhofstraße und Johan-
                                       Ordnungsamt/OPB . . . . . .               13    nisstraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
    Telefon (06873) 9019 20            Reisepässe . . . . . . . . . . . . .      12    Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach beiliegendem Plan ent-
    Beigeordneter:                     Standesamt . . . . . . . . . . . . .      25    sprechend der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvor-
                                       Tourismus/Nationalpark                    19    schriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die Freiwillige
    Günther Barth
                                                                                       Feuerwehr Löschbezirk Primstal zu beschildern und zu sichern.
    Telefon (06873) 3 94               Obergeschoss:                                   Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei-
    Ortsvorsteher:                     Amtliches                                       chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand-
                                       Bekanntmachungsblatt . . 31                     lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs-
    Bierfeld                           Bauamt . . . . . . . . . . . . . 43/46          ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
    Thomas Lauer                       Bürgermeister . . . . . . . 27/28               Nonnweiler, 27.07.2022       Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    Telefon (06873) 1414               Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22                               In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete
    Braunshausen                       Ehe- und Altersjubiläen . 28                    Verkehrsrechtliche Anordnung
    Heinz Peter Koop                   Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24         Aufgrund der § 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus
    Telefon (06873) 1784               Hallen/Bürgerhäuser . . . 75                    Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des Trödel-
                                       Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31   marktes der Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. folgende ver-
    Kastel                                                                             kehrsrechtliche Anordnung erlassen:
                                       Schulverwaltung . . . . . . . . 23
    Dr. Magnus Jung                                                                    Vom Nachmittag des 05.08. bis zum Abend des 07.08.2022 werden in
                                       Steuern und Abgaben . . . 41
    Telefon (06873) 9 9191                                                             Otzenhausen der Blumenweg zwischen Ringwallstraße und Zum
                                       Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21      Marktplatz sowie der Schulweg zwischen Ringwallstraße und der ehe-
    Nonnweiler                         Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29           maligen Schreinerei Schneider für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aus-
    Günther Barth                                                                      genommen sind Veranstalter und Anlieger.
    Telefon (06873) 394                Aus organisatorischen Grün-                     Die vorgenannte Verkehrsregelung ist entsprechend dem beiliegenden
                                       den ist eine vorherige Termin-                  Beschilderungsplan nach der Straßenverkehrsordnung und den Verwal-
    Otzenhausen                        vereinbarung im Bereich des                     tungsvorschriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die An-
    Petra Mörsdorf                     Pass- und Meldeamtes, der                       gelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. zu beschildern und zu sichern.
    Telefon (06873) 9019 20            Führerscheinstelle, des Ord-                    Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei-
    Primstal                           nungsamtes sowie des Stan-                      chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand-
                                       desamtes erforderlich.                          lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs-
    Rainer Peter
                                                                                       ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
    Telefon (06875) 5 79               Öffnungszeiten Rathaus:                         Nonnweiler, 28.07.2022       Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    oder (0170) 5 52 07 53             vormittags:                                                               In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete
    Schwarzenbach                      mo bis fr       8.30 – 12.00 Uhr
    Manfred Bock                       nachmittags:                                    Lärmimmissionen anlässlich der
    Telefon (06873) 99 2158            mo bis mi      13.30 – 15.30 Uhr                Braunshausener Kirmes
                                       do            14.00 – 18.00 Uhr                 Nach § 11 Abs. 3 des Saarländischen Gaststättengesetzes beginnt die
    oder (0157) 58 363 404
                                       freitagsnachmittags                             Sperrzeit für Rummelplätze, Kirmessen, Trinkhallen, Imbissstände und
    Sitzerath                          geschlossen                                     ähnliche Betriebe um 23.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Diese Rege-
    Lieselene Scherer                                                                  lung gilt nicht für die vorübergehenden Gaststättenbetriebe von Ge-
    Telefon (06873) 64154              Öffnungszeiten Standesamt:                      werbetreibenden und Vereinen; für sie gilt nur die allgemeine Sperrzeit
                                       mo bis fr     9.00 – 12.00 Uhr                  von 5.00 bis 6.00 Uhr. Allerdings sind die Lärmschutzrichtlinien nach
    Polizeiinspektion                  donnerstags vormittags geschl.                  der Technischen Anleitung Lärm zu beachten, die eine Nachtruhe ab
    Nordsaarland                                    15.00 – 18.00 Uhr                  22.00 Uhr vorsehen.
    (bei Tag und Nacht)                                                                Anlässlich der Braunshausener Kirmes wird hiermit nach § 2 der Verord-
                                       Mehrgenerationenhaus                            nung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Musikdarbietungen
    Telefon (06871) 90010
                                                                                       bei Volksfesten zugelassen, dass der hervorgerufene Beurteilungspegel
                                       Nonnweiler (MGH):                               der Geräuschimmissionen am 05.08. und 06.08. von 17.00 bis nachts 1.00
    Polizeiwache Nonnweiler
                                       und Nonnweiler Sozialruf                        Uhr und am 07.08.2022 von 10.00 bis 24.00 Uhr einen Immissionswert
    Telefon (06873) 91900
                                                      (06873) 660-73                   von bis zu 70 dB(A), gemessen an den nächsten Wohnhäusern, erreichen
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110   mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de              darf. Ansonsten gilt nachts der Grenzwert von 45 dB(A).
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112       Hallenbad . . . . . . (06873) 539               Nonnweiler, 28.07.2022       Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
                                                                                                                 In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete

2
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                      Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

                                                                            plänen B I/1, B I/5 und B II/1 der Richtlinien für die Sicherheit von Ar-
   DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT                                             beitsstellen an Straßen durch die Firma Mawa Baudienstleistungen
                                                                            GmbH, Leininger Straße 1, 67319 Wattenheim, zu beschildern und zu
  Personal im Rathaus Nonnweiler                                            sichern.
  In einer kleinen Feierstunde wurde am Freitag, 29.07.2022, Gemeinde-
                                                                            Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei-
  amtsrat Bernd Scherer, Leiter des Fachbereiches III (Bürgerdienste,
                                                                            chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand-
  Ordnungswesen) verabschiedet. Antragsgemäß war er mit Ablauf des
                                                                            lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs-
  31.07.2022 in den Ruhestand versetzt worden
                                                                            ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
  Erste Beigeordnete Petra Mörsdorf schilderte in Vertretung von Bür-
                                                                            Nonnweiler, 01.08.2022       Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
  germeister Dr. Barth den beruflichen Werdegang und die einzelnen
                                                                                                      In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete
  Stationen seiner beruflichen Tätigkeit. Besonders hervorzuheben ist
  dabei die Tatsache, dass er seine berufliche Tätigkeit am 01.08.1977
  bei der Gemeindeverwaltung Nonnweiler begonnen und diese aktive
                                                                            Der Seniorensicherheitsberater informiert
  Dienstzeit nunmehr nach 45 Jahren an der gleichen Wirkungsstätte          Die Seniorensicherheitsberater wurden durch die Verbraucherzentra-
  beendet hat. Dabei war ihm nach seiner dreijährigen Ausbildung und        len über eine neue Betrugsmasche informiert, wobei vielfach ältere
  nach Ableistung des Grundwehrdienstes am 20.04.1982 eine Stelle in        Mitbürger bevorzugte Opfer seien. Bei den Beratungsstellen der Ver-
  der damaligen Abteilung IV (Ordnungsamt) zugewiesen worden. Zum           braucherzentralen häufen sich Berichte über die Telefonwerbung des
  01.11.1982 wurde ihm die Leitung dieser Abteilung übertragen. Somit       „Pflegeservice Smart“ der Firma „United Swiss Marketing“. Pflegebe-
  hat er über einen Zeitraum von fast 40 Jahren in der Gemeindeverwal-      dürftigen Menschen wird eine kostenpflichtige Beratung zu Pflegeleis-
  tung Nonnweiler den Bereich der Staatlichen Auftragsangelegenheiten       tungen in Höhe von mehr als 6.000 Euro angeboten.
  (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) geleitet.                            Was passiert genau? Bei den Telefonaten zeigt sich, dass die Anrufer
  Den guten Wünschen für seinen neuen Lebensabschnitt schloss sich          oftmals Pflegegrad und Namen der Angerufenen kennen. Sie ver-
  der Personalrat der Gemeindeverwaltung Nonnweiler für die Kollegin-       suchen nach der Darstellung vieler Verbraucher Druck auszuüben, das
  nen und Kollegen gerne an.                                                Angebot anzunehmen und sich Informationspakete zusenden zu
  Bei der Gemeinde Nonnweiler können am 01.08.2022                          lassen. Im Nachgang erhalten sie dann eine Auftragsbestätigung mit
                                                                            Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Aufklärung über den Wi-
  ➢ Herr Martin, Jörg, Leiter des Fachbereiches IV (Technische Dienste,
                                                                            derruf und die Rechnung. Dies wird mit der Aufforderung verbunden,
    Bauen, Wohnen, Verkehrsanlagen)
                                                                            auf keine Leistungen aus der Pflegeversicherung zu verzichten.
  ➢ Frau Luther, Melanie, Leiterin des Fachbereiches III (Bürgerdienste,
                                                                            Verbraucher, die den geforderten Betrag nicht zahlen, erhalten nach
    Ordnungswesen) und Nachfolgerin von Gemeindeamtsrat Bernd
                                                                            einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene be-
    Scherer
                                                                            richten davon, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei.
  ➢ Herr Simon, Alexander, Wassermeister beim Eigenbetrieb Gemein-
                                                                            Was ist zu tun? Am besten wäre es, die Angerufenen würden sofort
    dewasserwerk Nonnweiler
                                                                            auflegen. Sie haben dadurch keinerlei Nachteile! Denn eine kosten-
  jeweils auf eine Beschäftigungszeit von 25 Jahren im Öffentlichen         pflichtige Pflegeberatung benötigt man nicht. Pflegebedürftige erhalten
  Dienst zurückblicken.                                                     bei den Pflegestützpunkten eine kostenlose Beratung. Sollte man das
  In Vertretung von Bürgermeister Dr. Barth übernahm Frau Petra Mörs-       Telefonat geführt und am Telefon einen Vertrag geschlossen haben,
  dorf als Erste Beigeordnete die angenehme Aufgabe, diese besondere        zahlen Sie nicht sofort! Widerrufen Sie den Vertrag. Dies gilt auch, wenn
  Verbundenheit zu würdigen.                                                Sie glauben, der Vertrag sei nicht zustande gekommen. Erhalten Sie
  Den Gratulationen und guten Wünschen schloss sich der Personalrat         also eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung und Rechnung,
  der Gemeindeverwaltung Nonnweiler für die Kolleginnen und Kollegen        sollten Sie den Vertrag unbedingt widerrufen. Andernfalls erhalten Sie
  gerne an.                                                                 nach den bisherigen Erfahrungen eine Mahnung. Die kommt zumeist
  Zur Verstärkung des Personals im Fachbereich III (Bürgerdienste und       mit den Unterlagen über die Pflegeleistungen. Hier hilft nur noch, dem
  Ordnungswesen) haben zum 01.08.2022 die Beschäftigten Kraus,              Vertragsschluss zu widersprechen und ihn anzufechten. Grundsätzlich
  Laura (Fahrerlaubnisse) und Bies, Dagmar (Verkehrsüberwachung)            gilt: Werbeanrufe ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig.
  ihre Tätigkeit begonnen.                                                  Trotzdem sind am Telefon abgeschlossene Verträge, bis auf wenige
  Nonnweiler, den 01.08.2022                                                Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Sie können
                                                                            telefonisch geschlossene Verträge jedoch in der Regel 14 Tage lang
  Stellenausschreibung                                                      widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu in-
                                                                            formieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht der Anbie-
  Bei der Gemeinde Nonnweiler sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                            ter die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Wider-
  mehrere Stellen zu besetzen als
                                                                            ruf. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufs-
                  Reinigungskraft (m/w/d)                                   recht und erlischt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.
   mit acht, zehn und zwölf Wochenarbeitsstunden (5-Tage-Woche)                          Der Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nonnweiler
                           (Kennziffer: 2022-13)
  Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsorte ergeben sich verschiedene
  Arbeitszeiten.
  Details der jeweiligen Stellenausschreibung finden Sie auf der Home-
  page der Gemeinde Nonnweiler unter www.nonnweiler.de/Stellenaus-
                                                                                                Standesamt
  schreibungen
  Nonnweiler, 21.07.2022                          Gemeinde Nonnweiler
                                    Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister    Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass
                                                                            • Marvin Noll und Sina Becker, Primstal
  Verkehrsrechtliche Anordnung                                              auf dem Standesamt Nonnweiler die Ehe geschlossen haben.
  Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus                                                  Der Standesbeamte: Mathieu
  Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Verlegung
  von Glasfaserkabeln im Auftrag der Deutschen Telekom AG im Indus-
  trie- und Gewerbegebiet Münzbachtal in Nonnweiler-Otzenhausen
  folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
                                                                               Stets auf dem neuesten Stand
  In der Zeit vom 29.06. bis voraussichtlich 30.08.2022 werden in den je-
  weiligen Baustellenbereichen Bürgersteige entlang aller Straßen des
                                                                                   sind die Leser des Amtlichen
  Industrie- und Gewerbegebiets Münzbachtal gesperrt, wobei bei Bedarf
  auch Fahrbahnen leicht eingeengt oder halbseitig gesperrt werden.
                                                                                     Bekanntmachungsblattes
  Die vorgenannten Verkehrsregelungen sind nach der Straßenverkehrs-
  ordnung, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den Regel-
                                                                                    der Gemeinde Nonnweiler.
                                                                                                                                                        3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                   Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

                                                                    Tourist Info und
                                                                 Kulturamt informieren                                  i
                                                         Keltenpark Otzenhausen
                                                         Das Keltendorf ist während der saarländischen Sommerferien von
                                                         Montag bis Freitag zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr für Besucher ge-
                                                         öffnet. Am Wochenende und an Feiertagen steht das keltische Dorf
                                                         zudem zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr offen.
                                                         Am vergangenen Wochenende fand im Keltenpark das Kelten-Römer-
                                                         Treffen statt. Bei strahlendem Sonnenschein konnten zahlreiche Be-
                                                         sucher den römischen und keltischen Gruppen bei verschiedenen
                                                         Aktivitäten zuschauen. Neben Vorführungen von antikem Handwerk
                                                         wurde auch eine kleinere Kampfdarbietung zwischen römischen Sol-
                                                         daten geboten.
                                                         Das nächste Kelten-Römer-Treffen findet am Wochenende vom 20. und
                                                         21. August 2022 statt.
                                                         Weitere Infos folgen unter www.keltenpark-otzenhausen.de

                                                                              Ortsteile

                                                                               Braunshausen
                                                         Mitteilungen des Ortsvorstehers
                                                         Am Wochenende vom 05.08 - 07.08. 2022 veranstaltet unser Musikver-
                                                         ein und der Sportverein die Kirmes 2022 in Braunshausen. Am Freitag
                                                         Fassanstich durch den OV um 19.30 Uhr. Danach spielen unsere Wam-
                                                         bachtal Musikanten, anschl. „Happy Hour“. An allen Tagen Aktionen und
                                                         Live-Musik.
                                                         Am Samstag der Live-Auftritt der Pete Miller Band. Am Sonntag Messe
                                                         im Bürgerhaus. Frühschoppen mit der Kolping Kapelle Nonnweiler-
                                                         Bierfeld. Ab 11.30 Uhr Piratenschatzsuche für Jedermann. Kaffee und
                                                         Kuchen. 8. Braunshauser Schockmeisterschaft. Live Musik MV Brauns-
                                                         hausen.
                                                         Fam. Schröder mit ihrem Fahrgeschäft wird uns unterstützen und bietet
                                                         unseren Kinder viel Spaß. Ich lade alle ein sich kräftig zu amüsieren.
                                                         In Zusammenarbeit mit Verwaltung und Bauhof haben wir 2 neue Sitz-
                                                         bänke installiert. Auf unserem Friedhof und dem Spielplatz im Unter-
                                                         dorf. Da auf dem Friedhof wenig Möglichkeiten bestanden sich auszu-
                                                         ruhen und auf dem Spielplatz gar keine Sitzgelegenheiten bestand,
                                                         waren die Bänke dringend nötig. Danke an alle Beteiligten.
                                                         Heinz-Peter Koop, Ortsvorsteher                   Kevin Barth, Stellvert.

                                                                                  Nonnweiler
                                                         Niederschrift
                                                         über die Ortsratssitzung Nonnweiler am 14.06.2022
                                                         Datum: Dienstag, 14.06.2022; Ort: Parkschenke Simon;
                                                         Beginn: 18:00 Uhr; Ende: 19:00 Uhr
                                                         Anwesende: 1. Barth Günther (Ortsvorsteher); 2. Traut Dietmar; 3. Grei-
                                                         ber Carina; 4. Piro Dietmar; 5. Dewes Hermann Josef; 6. Simon Her-
                                                         mann Josef; 7. Julia Storr; 8. Eckhardt Marion; 9. Eli Caroline

                                                          GEÄNDERTER REDAKTIONS-
                                                          UND ANZEIGENSCHLUSS…
                                                          …wegen des Feiertags Mariä Himmelfahrt
                                                          ist für die Ausgabe Nummer 33 am
                                                          Freitag, 12. Aug. 2022, 12 Uhr
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                       Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

  Tagesordnung: – öffentlich –                                               6. Mitteilungen und Anfragen
  1. Eröffnung der Sitzung                                                   Mitteilungen des Ortsvorstehers:
  2. Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Im Wies-             • In der Ortsrat Sitzung vom 07.12.2021 wurde die Zaunanlage am Bolz-
     chen“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Grundsatzentscheidung               platz zur Erneuerung vergeben. Die Zaunanlage und ein Fangnetz hin-
  3. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit –             ter dem Tor wurden erneuert. Das weitere Fangnetz in Richtung Fuß-
     Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Abwägung der einge-     weg wird auch noch erneuert
     gangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungs-              • Sitzgruppe auf Spielplatz neu aufgestellt
     ergebnisses in die Planung                                              • Spielgeräte für Kleinkinder sowie ein Sandkasten mit Sonnensegel
  4. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit –             wurden beantragt
     Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Satzungsbeschluss       • Die Blumenkübel an Kirche und Rathaus sowie vor dem Hallenbad
  5. Standorte der Hauptverteiler der Deutschen Glasfaser im Ortsteil        wurden neu bepflanzt
     Nonnweiler                                                              • Das Tretbecken und Armbad im Forstelbachtal wurden bereits Mitte
  6. Mitteilungen und Anfragen                                               Mai eröffnet. Das Tretbecken wurde ausgebessert und neu gestrichen.
  1. Eröffnung der Sitzung                                                   Vielen Dank an alle für die Reinigungsarbeiten am Tretbecken, Hütte
  Der Ortsvorsteher Günther Barth eröffnet um 18:00 Uhr in der Park-         und Umfeld
  schenke Simon die Sitzung des Ortsrates Nonnweiler. Er begrüßt die         • Nach Rücksprache des OV mit dem Landesamt für Straßenwesen
  Ortsratsmitglieder und Herrn Jörg Martin, Bauamtsleiter sowie die an-      wurden die Arbeiten am Primsgeländer in der Trierer Straße verscho-
  wesenden Gäste und stellt fest, dass zur Ortsratssitzung form- und         ben und soll Ende Juni bzw. Anfang Juli angefangen werden.
  fristgerecht eingeladen wurde.                                             Anfragen:
  Die Niederschrift der Ortsratsitzung vom 01.03.2022 liegt allen vor, zu    • Sachstand Primsbrücke Richtung Tennisplatz: der Auftrag zur Er-
  der Niederschrift gibt es keine Fragen, sie wird einstimmig angenom-       neuerung der Primsbrücke wird in der Bauausschusssitzung am
  men.                                                                       22.06.2022 vergeben
  Der Ortsvorsteher beantragt einen weiteren Tagesordnungspunkt im           • Sachstand Jugendclub: die Estricharbeiten befinden sich im Verzug,
  nicht öffentlichen Teil, Mitteilungen und Anfragen unter Punkt 7. aufzu-   hier wird zeitnah eine Ausschreibung erfolgen
  nehmen.
                                                                             • Sachstand Geländer Dorfplatz/Bistro: hier sind Anfragen an Firmen
  Abstimmung: einstimmig dafür                                               gestellt, es werden Angebote zur Erneuerung eingeholt
  2. Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Im Wies-                                                      Günther Barth, Ortsvorsteher
     chen“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Grundsatzentscheidung
  Der Bauamtsleiter, Herr Jörg Martin erläutert den Sachverhalt: da die
  Bebauungspläne des Ortsteil Nonnweiler noch aus dem Jahr 1963
                                                                                                    Otzenhausen
  sind, soll eine Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes          Mitteilung der Ortsvorsteherin
  „Im Wieschen“ vorgenommen werden. Die umgebenen Flächen sind
  baulich so vorgeprägt, dass nach der Aufhebung des Bebauungspla-           Trödelmarkt Otzenhausen: Nach einer durch Corona bedingten Aus-
  nes die Genehmigung von Bauvorhaben auf den noch vereinzelten              zeit findet in diesem Jahr am Samstag, 6.8., und Sonntag, 7.8, wieder
  Baulücken auf der Grundlage des §34 BauGB beurteilt und erteilt            unser Trödelmarkt statt. Dieser ist schon seit vielen Jahren ein „Muss“
  werden kann, sprich zukünftig Bauanträge für Neubauten, sind so zu         bei den Trödelfans. Angeboten wird Altes, Schönes und Praktisches.
  stellen, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.      Kommen Sie doch einfach vorbei. Vielleicht finden Sie etwas, das Ihnen
                                                                             gefällt und das Sie gebrauchen können. Für das leibliche Wohl sorgt
  Abstimmung: einstimmig dafür
                                                                             an beiden Tagen der Angelsportverein.
  3. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit
                                                                             Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin        Martin Feis, stellv. Ortsvorsteher
     – Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Abwägung der
     eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Ab-
     wägungsergebnisses in die Planung
                                                                             Niederschrift
                                                                             zur Sitzung des Ortsrates Otzenhausen am 11.07.2022 um 18:00 Uhr
  Der Bauamtsleiter, Herr Jörg Martin erläutert den Sachverhalt: Zur vor-
  liegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffent-          Anwesend: Mörsdorf Petra, Colling Tom, Feis Martin, Peter Johannes,
  licher Belange geäußert. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vor-        Schneider Lars, Schön Hans-Jürgen, Thiry Dominik
  liegenden Planung nicht geäußert.                                          entschuldigt fehlten: Bock Henning, Mattern Philip
  Beschluss: Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß             Beginn: 18:00 Uhr; Ende: 18:45 Uhr
  der Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnis-            Zu Beginn begrüßt die Ortsvorsteherin die Ortsratsmitglieder, Herrn
  ses in die Planung wird beschlossen.                                       Tuba von der TUBA-Bau GmbH und die Zuschauer. Sie stellt fest, dass
  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die           ordnungsgemäß zur Sitzung des Ortsrates eingeladen wurde und dass
  Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, sind von            dieser beschlussfähig ist.
  dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Er-        Tagesordnung: – öffentlich –
  gebnis der Abwägung den o.g. Behörden sowie sonstigen Trägern öf-          1.) Eröffnung der Sitzung
  fentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
                                                                             2.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
  Abstimmung: einstimmig dafür
                                                                                 ßungsplan „Die Hochwaldgärten“ in der Gemeinde Nonnweiler, Orts-
  4. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit                   teil Otzenhausen (2022/133); hier: Einleitung des Verfahrens
     – Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Satzungsbe-
                                                                             2.1.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
     schluss
                                                                                   ßungsplan „Die Hochwaldgärten“ in der Gemeinde Nonnweiler,
  Eine öffentliche Auslegung fand vom 17.01.2022 bis zum 18.02.2022                Ortsteil Otzenhausen (2022/132); hier: Billigung des Entwurfes
  statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen wurden               und Freigabe zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Betei-
  geprüft.                                                                         ligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  Beschluss: Die Verwaltung der Gemeinde Nonnweiler wird beauftragt,               sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
  den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz           3.) 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscherwies – Flürchen“
  mit Campingmöglichkeit“ gemäß §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt              der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen (2022/134); hier:
  zu machen.                                                                     Einleitung des Verfahrens
  Abstimmung: einstimmig dafür                                               3.1.) 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscherwies – Flürchen“
  5. Standorte der Hauptverteiler der Deutschen Glasfaser im Orts-                 der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen (2022/135); hier:
     teil Nonnweiler                                                               Billigung des Entwurfes und Freigabe zur öffentlichen Auslegung
  Hier stellt der Ortsvorsteher mehrere Standortmöglichkeiten vor. Nach            und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-
  Abwägung und Austausch wurde der Platz hinter dem Bauhof, unter-                 gern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbarge-
  halb des Schulhofes neben den großen Tannen ausgewählt.                          meinden
  Abstimmung: 7 dafür, 2 dagegen                                             4.) Mitteilungen und Anfragen

                                                                                                                                                         5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                         Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

    Beschlussfassung: – öffentlich –                                            des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekannt-
    2.) Nach einer ausführlichen Präsentation des Projektes „Die Hoch-          machung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art.
        waldgärten“ durch Herrn Tuba von der TUBA-BAU GmbH traf der             17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), als verbindliche
        Ortsrat folgenden Beschluss:                                            Grundlage für die Berechnung
    Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-              a) des Abfindungsanspruches
    planes „Die Hochwaldgärten“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 1           b) der Landabfindung und der Geldausgleiche
    Abs. 1 BauGB i. V. m. 3 12 und § 13 a BauGB in der Fassung der Be-          wie folgt festgestellt:
    kanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl.1 S. 3634), unter Berück-
                                                                                1. soweit keine Einwendungen erhoben wurden,
    sichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird eingeleitet.
                                                                                mit den Ergebnissen, wie sie am 03.11.2010 beim öffentlich bekanntge-
    Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
                                                                                machten Anhörungstermin in Kostenbach ausgelegen haben und den
    Herr Johannes Peter nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit               Beteiligten erläutert worden sind.
    nicht teil!
                                                                                2. soweit Einwendungen gegen die Bewertung von Flurstücken er-
    2.1.) Der vom Büro Kernplan, Illingen, erstellte Entwurf des vorhaben-         hoben wurden,
          bezogenen Bebauungsplanes “Die Hochwaldgärten“, bestehend
                                                                                wurden diese Einwendungen als unbegründet angesehen. Die Wert-
          aus
                                                                                ermittlung wurde bei diesen Grundstücken deshalb nicht geändert.
    ⇒ der Planzeichnung (Teil A)
                                                                                Gründe:
    ⇒ dem Textteil (Teil B)
    ⇒ der Begründung und                                                        Die Wertermittlung wurde gemäß § 28 Flurbereinigungsgesetz auf der
    ⇒ dem Fachbeitrag Natur- und Artenschutz sowie                              Grundlage der Bodenschätzung nach dem Gesetz zur Schätzung des
    ⇒ dem Vorhaben- und Erschließungsplan                                       landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - Bod-
                                                                                SchätzG) vom 20.12.2007 (BGBl. I S.3150, 3176), in der jeweils letzten
    wird gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Be-
                                                                                Änderung durchgeführt.
    teiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
    sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben.                  Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten bekanntge-
                                                                                geben und in einem Anhörungstermin am 03.11.2010 gemäß § 32 Satz
    Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
                                                                                1 und 2 FlurbG erläutert. Die in dem vorgenannten Anhörungstermin
    Herr Johannes Peter nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit               sowie innerhalb der gesetzten Frist, beginnend am 03.11.2010 vorge-
    nicht teil!                                                                 brachten Einwendungen gegen die Wertermittlung wurden als unbe-
    3.) Das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscher-         gründet angesehen.
    wies – Flürchen“ im Ortsteil Otzenhausen im beschleunigten Verfahren        Die Nachprüfung der Bewertung hat bei den betreffenden Grundstü-
    gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 13a BauGB in der Fas-       cken zu dem Ergebnis geführt, dass die Wertermittlung zutreffend ist,
    sung der Bekanntmachung vom 03. November 2017/BGBl. S. 3.634),              so dass eine Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung für diese
    unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird eingeleitet.   Flurstücke nicht gerechtfertigt war.
    Der Beschluss, den Bebauungsplan teilzuändern, ist gemäß § 2 Abs. 1         Die Ergebnisse der Wertermittlung waren daher gemäß § 32 Satz 3
    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.                                         FlurbG festzustellen.
    Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen                              Rechtsbehelfsbelehrung:
    Herr Lars Schneider nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit               Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat
    nicht teil!                                                                 nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch
    3.1.) Der vom Büro Kernplan, Illingen, erstellte Entwurf des vorhabenbe-    erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
    zogenen Bebauungsplanes „Züscherwies - Flürchen“, bestehend aus             einzulegen bei dem:
    ⇒ der Planzeichnung (Teil A) und                                            Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-
    ⇒ dem Textteil (Teil B) sowie                                               lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66155 Saarbrücken
    ⇒ der Begründung
                                                                                oder
    wird gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Be-
                                                                                Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
    teiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
                                                                                - Abteilung Landentwicklung -, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach
    sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben.
                                                                                Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist
    Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
                                                                                (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
    Herr Lars Schneider nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit               Frist bei der Behörde eingegangen ist.
    nicht teil!
                                                                                Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
    4.) Von mehreren Ortsratsmitgliedern wurde der schlechte Zustand der
                                                                                Lebach, 01.08.2022                   i.A. Forster, Vermessungsdirektor
    Lautsprecheranlage am Friedhof kritisiert. Die Ortsvorsteherin erkun-
    digt sich nach den Kosten neuer Lautsprecher mit entsprechenden             Az.: Z-Bu-398/22                             Lebach, den 01.08.2022
    Verkabelung, zwecks Neuanschaffung.
    Da die Kühlanlage der Aufbewahrungshalle am Friedhof seit Jahren
                                                                                Öffentliche Bekanntmachung
    nicht ordnungsgemäß funktioniert, und die Halle sich in einem allge-        Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-
    mein schlechten Zustand befindet, bittet der Ortsrat die Verwaltung, ein    lung - Abteilung – Landentwicklung –
    Konzept für die Neu/Umgestaltung der Halle zu erstellen.                    - Vorläufige Besitzeinweisung -
                                             Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin    Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen
                                                                                I. Anordnung
                                                                                Im Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen werden die Be-
                                                                                teiligten aufgrund der §§ 65 bis 67 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in
              Andere Behörden                                                   der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zu-
                                                                                letzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.
                                                                                2794) mit Wirkung vom 31.10.2022 in den Besitz und die Nutzung der
                                                                                neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen, da deren Grenzen in die
    Öffentliche Bekanntmachung                                                  Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Flä-
                                                                                che und Wert, sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem
    des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landent-                 Beteiligten Eingebrachten, feststehen.
    wicklung, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach
                                                                                Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand wird durch Über-
    Az.: Buweiler-Rathen, Tgb.Nr.: 398/22                                       leitungsbestimmungen geregelt, die zur Einsicht für die Beteiligten bei
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung                              dem Bürgermeister der Stadt Wadern zwei Wochen lang, vom Tage der
    In dem Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen (Stadt Wa-              öffentlichen Bekanntmachung an, während der Dienststunden offen-
    dern) werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32           liegen.

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                         Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

  II. Bekanntgabe und Erläuterung der neuen Feldeinteilung                      Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
  Jeder Teilnehmer bzw. dessen Bevollmächtigter oder Vertreter, der in          - Abteilung Landentwicklung -, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach
  den Besitz der Grundstücke vorläufig eingewiesen wird, erhält einen           Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist
  Nachweis über die vorläufig in Besitz zu nehmenden Grundstücke. In-           (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
  formationen über die Erläuterung in einem Vor-Ort-Termin entnehmen            Frist bei der Behörde eingegangen ist.
  Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsblättern/ orts-          Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
  üblichen Veröffentlichungen der Stadt Wadern oder der Gemeinde                                                    i.A. Forster, Vermessungsdirektor
  Nonnweiler.
  III. Pachtverhältnisse                                                        Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
  Anträge auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf                  - Abteilung Landentwicklung -
  Regelung der Pachtverhältnisse sind, soweit sich die Beteiligten nicht        Az.: Z-Bu-398/22                       Lebach, den 01.08.2022
  einigen können, spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung              Überleitungsbestimmungen
  beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-
                                                                                Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen
  lung zu stellen (§ 69 - 71 FlurbG). Der neue Besitz ist als vorwegge-
  nommene Abfindung gem. BVerwG ein vorläufiges Surrogat der Ein-               zur Durchführung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 31.10.2022
  lage. Nießbraucher und Pächter dürfen daher schon jetzt nur die Er-           gemäß §§ 65 bis 67 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas-
                                                                                sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt ge-
  satzflächen nutzen. Der Pächter folgt somit dem Verpächter in die
                                                                                ändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794).
  neuen Grundstücke.
                                                                                In dem Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen werden zur
  IV. Zeitliche Dauer der vorläufigen Besitzeinweisun
                                                                                tatsächlichen Überleitung des Besitzes, der Verwaltung und der Nut-
  Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden           zung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung ge-
  gemäß § 66 Abs. 3 FlurbG mit der Ausführung des Zusammenlegungs-              nannten Empfänger folgende Überleitungsbestimmungen erlassen, die
  planes (§§ 61, 63 FlurbG).                                                    nur mangels einer anderweitigen gütlichen Einigung zwischen
  V. Zeitliche Einschränkung des Eigentums                                      den Beteiligten anzuwenden sind. Das heißt, die Bestimmungen
  Die in § 34 FlurbG aufgeführten zeitweiligen Einschränkungen des Ei-          können, soweit sie nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften be-
  gentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungspla-              ruhen oder bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen an das
  nes bestehen. Deshalb gilt weiterhin u. a.:                                   Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung an-
                                                                                geben, durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten
  1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
                                                                                ersetzt werden.
     Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
     die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.                        Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
                                                                                als Flurbereinigungsbehörde kann in besonderen Fällen von Amts
  2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähn-
                                                                                wegen Ausnahmen von den Bestimmungen anordnen und auch die
      liche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe-           darin festgesetzten Fristen abändern.
      hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt wer-
      den.                                                                      I. Zeitpunkt für den Besitzübergang der Landabfindung
  3. Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und              1. Unbeschadet etwa eingelegter Widersprüche treten die Beteiligten
                                                                                in den Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke, sobald die da-
      Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle
                                                                                rauf stehenden Früchte abgeerntet sind.
      Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschafts-
      pflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurberei-        Alle brachliegende oder bisher nur zur Hutung dienende Grundstücke
      nigungsbehörde beseitigt werden.                                          können sofort in den Besitz genommen werden.
  Im Übrigen sind gegebenenfalls auch die Vorschriften des Baugesetz-           Als spätester Zeitpunkt des jeweiligen Besitzüberganges, sowie der
  buches, der Landesbauordnung, des Saarl. Naturschutzgesetzes, des             Aberntung und Räumung der neuen Grundstücke werden folgende
  Saarl. Nachbarrechtsgesetzes und des Waldgesetzes für das Saarland            Tage bestimmt:
  zu beachten. Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes wird              a) für Winter- und Sommerhalmfrüchte der 31. Oktober 2022
  zu gegebener Zeit bekannt gemacht.                                            b) für Kartoffeln                           der 31. Oktober 2022
  VI. Sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung                    c) für Rüben                                der 31. Oktober 2022
                                                                                e) für späträumende Futterpflanzen          der 31. Oktober 2022
  Im öffentlichen Interesse wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs-       f) für Silomais                             der 30. November 2022
  gerichtsordnung - VwGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom                g) für Wiesen und Weiden                    der 31. Oktober 2022
  19.03.1991 (BGBl. I S. 668), in der jeweils letzten Änderung, die sofortige   h) für Klee- und Luzernestücke              der 31. Oktober 2022
  Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung einschließlich Überlei-
                                                                                Die im Frühjahr 2022 eingesäten Feldgras-, Klee- und Luzernestücke
  tungsbestimmungen angeordnet, so dass Widersprüche keine auf-
                                                                                (Reinsaat) können, falls die Beteiligten keine andere Regelung unter
  schiebende Wirkung haben.
                                                                                sich getroffen haben, noch bis zum 30. November 2022 abgeerntet
  Die sofortige Vollziehung ist im Interesse aller Beteiligten erforderlich,    werden und gehen nach diesem Zeitpunkt ohne Entschädigung auf
  damit diese ohne längere, betriebswirtschaftlich schädliche Wartezei-         den Planempfänger über.
  ten zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Nutzung der neuen Grund-            Die Beteiligten, welche ihre alten Feldgras-, Klee- und Luzernestücke
  stücke und damit in den Genuss der zu erwartenden Betriebsvorteile            bis zu diesem Zeitpunkt bewirtschaften, haben den neuen Planemp-
  kommen. Ohne die weitergehende Anordnung der sofortigen Vollzie-              fängern gleichwertiges Ersatzland zur Verfügung zu stellen.
  hung könnten einzelne Beteiligte durch Ausschöpfen der Rechtsbe-
                                                                                2. Die Räumung der Grundstücke muss am Abend der vorgenannten
  helfe die mit der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung erstreb-
                                                                                Termine beendet sein. An dem darauffolgenden Tage kann der Emp-
  ten Ziele im Herbst dieses Jahres verhindern.
                                                                                fänger der Flächen mit deren Bestellung beginnen, sowie die noch
  Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da       nicht abgeräumten Reste der Ernte auf Gefahr und Kosten des bishe-
  der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbs-           rigen Eigentümers beseitigen lassen.
  fähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flur-        3. Für die Düngung der Flächen, die die ortsüblichen Saaten noch nicht
  bereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen        getragen haben, wird keine Entschädigung gegeben.
  ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.
                                                                                II. Allgemeine Hinweise
  VII. Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                                1. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen von Grund-
  Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von einem Monat              stücken besondere Rechtsverhältnisse bestehen, gelten die Empfän-
  nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch               ger als Eigentümer der neuen Grundstücke, insbesondere treten die
  erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift        Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die
  einzulegen bei dem:                                                           Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke (§ 66 Abs. 1 FlurbG).
  Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-                     2. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden
  lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66155 Saarbrücken                        mit der Ausführung des Zusammenlegungsplanes durch die Ausfüh-
  oder                                                                          rungsanordnung nach § 61 FlurbG oder die vorzeitige Ausführungs-

                                                                                                                                                         7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                       Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

    anordnung nach § 63 FlurbG (§ 66 Abs. 3 FlurbG). Erst mit dem darin      Von der Grenze eines Wirtschaftsweges müssen Einfriedungen 0,5 m
    festgesetzten Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes tre-     zurückbleiben.
    ten die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes ein.            VII. Wenden auf ausgebauten Feldwirtschaftswegen
    3. Die vorläufig zugeteilten Grundstücke dürfen bis zur Unanfechtbar-    Bei der Bewirtschaftung der Grundstücke ist das Wenden auf ausge-
    keit des Zusammenlegungsplanes (§ 61 oder 63 FlurbG) nur mit Zu-         bauten Feldwirtschaftswegen verboten. Der zur Unterhaltung der Wege
    stimmung der Flurbereinigungsbehörde bebaut werden. Im Übrigen           Verpflichtete ist berechtigt, eventuelle Schäden und, nach Beendigung
    wird wegen der zeitweiligen Einschränkung des Eigentums und wegen        der Feldarbeit, nicht beseitigte Verschmutzung der Feldwirtschafts-
    der Folgen der Nichtbeachtung auf Ziffer XI verwiesen.                   wege auf Kosten der Verursacher beheben zu lassen.
    4. Die auf den neuen Grundstücken stehenden Pflöcke (Bewirtschaf-        VIII. Regelung der Pachtverhältnisse
    tungsanzeige) dürfen weder beschädigt, noch versetzt oder entfernt       Das Pachtrecht wird in der Regel an der Landabfindung fortgesetzt.
    werden; hierauf ist besonders bei der Bewirtschaftung der neuen          Wird der Pachtbesitz durch die neue Feldeinteilung so erheblich ge-
    Grundstücke zu achten.                                                   ändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert
    III. Übernahme der Obstbäume                                             wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der vorläufi-
    1. Der Besitz an Obstbäumen geht zusammen mit den Grundstücken,          gen Besitzeinweisung laufenden Pachtjahres aufzulösen.
    auf denen sie stehen, auf die Empfänger der Landabfindung über.          Anträge auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Re-
    2. Die Ernte von Obstbäumen steht für dieses Jahr noch den bisheri-      gelung des Pachtverhältnisses für die Dauer der rechtlichen Wirkun-
    gen Eigentümern zu.                                                      gen der vorläufigen Besitzeinweisung sind, soweit sich die Beteiligten
    3. Alle abgängigen, unfruchtbaren und die noch verpflanzbaren Obst-      nicht einigen können, spätestens drei Monate nach Erlass dieser An-
    bäume (höchstens 3 Jahre gepflanzt), müssen von den bisherigen Ei-       ordnung an das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und
    gentümern bis zum 31. Dezember 2022 entfernt werden, andernfalls         Landentwicklung zu richten (§§ 69 bis 71 FlurbG).
    gehen sie zu diesem Zeitpunkt ohne Entschädigung auf den Planemp-        IX. Geldabfindungen und Geldausgleiche
    fänger über. Soweit hierbei Bäume gefällt werden, müssen sie samt        1. Die festgesetzten Geldausgleiche sind, soweit nicht anders festge-
    den Wurzelstöcken beseitigt und die Stocklöcher eingeebnet werden,       setzt, mit Ausführung der Besitzeinweisung fällig, sofern nicht die Wah-
    widrigenfalls der Planempfänger befugt ist, diese Arbeiten auf Kosten    rung der Rechte Dritter an der Geldabfindung dem zunächst entge-
    des bisherigen Eigentümers ausführen zu lassen.                          gensteht.
    4. Über den Ausgleich der stehengebliebenen Obstbäume haben sich         2. Die Abtretung der vorbezeichneten Geldentschädigung gilt gemäß
    die Beteiligten untereinander zu einigen, soweit durch das Landesamt     § 499 des BGB als ausgeschlossen. Gemäß § 1274 Abs. 2 BGB kann
    für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (Flurbereini-         ein Pfandrecht an nicht übertragbaren Rechten nicht bestellt werden.
    gungs-behörde) bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Regelung gemäß §         Dies gilt auch für den Fall der Zwangsvollstreckung gemäß § 851 der
    52 FlurbG oder durch Planvereinbarung getroffen wurde. Kommt eine        Zivilprozessordnung, insoweit der geschuldete Gegenstand der Pfän-
    Einigung nicht zustande, so ist bis zum 1. März 2023 die Entscheidung    dung nicht unterworfen ist.
    des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-          X. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
    lung über die Festsetzung der Höhe des Ausgleiches zu beantragen.
                                                                             1. Bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes
    Vor dieser Entscheidung dürfen die betreffenden Obstbäume weder
                                                                             (gem. § 61 FlurbG) gelten gem. § 34 FlurbG auch noch nach Erlass der
    entfernt noch beschädigt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der
                                                                             vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) folgende Einschränkungen:
    Anspruch auf jede weitere Entschädigung.
                                                                             a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
    IV. Bestimmungen wegen der sonstigen Bäume, Sträucher und der
                                                                             Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die
         Waldbestände
                                                                             zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
    1. Einzelne Bäume und Baumgruppen, Hecken und dergleichen, wel-
                                                                             b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähn-
    che zur Belebung des Landschaftsbildes oder als Vogelschutz erhalten
                                                                             liche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe-
    bleiben sollen, dürfen nur mit Genehmigung der Flurbereinigungsbe-
                                                                             hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
    hörde und mit Einwilligung des Planempfängers bis zum 31. Dezember
    2022 nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziffer III Abs. 3 von dem       c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und
    bisherigen Eigentümer entfernt werden.                                   Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Be-
                                                                             lange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
    2. Alle Nutzsträucher -Obst und Beeren- darf der bisherige Eigentümer    nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe-
    bis zum 31. Dezember 2022 entfernen, dabei ist der Boden ordnungs-       hörde beseitigt werden.
    gemäß zu roden und einzuebnen. Nach diesem Zeitpunkt gehen die
    Sträucher ohne Entschädigung über.                                       2. Sind entgegen der Vorschrift unter 1. a) und b) Änderungen vorge-
                                                                             nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann das
    V. Stroh- und Steinhaufen, Rübenmiete und Einfriedungen                  Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung den
    1. Stroh- und Komposthaufen sind von dem Vorbesitzer spätestens bis      früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn
    zum 31. Oktober 2022 wegzuräumen. Nach diesem Termin können die          dies der Zusammenlegung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der
    Planempfänger sie auf Gefahr und Kosten der bisherigen Eigentümer        Vorschrift unter 1. c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereini-
    entfernen bzw. selbst nutzen.                                            gungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
    2. Rübenmieten dürfen auf den alten Grundstücken nicht wieder an-        3. Die Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften unter 1. b) und c) stellt
    gelegt werden.                                                           eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße nach dem
    3. Alle lebenden und toten Einfriedungen und alle baulichen Anlagen,     Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481)
    die in die Abfindung fallen, sind vom Vorbesitzer bis zum 31. Dezember   geahndet werden.
    2022 zu entfernen, soweit sie nicht vom Planempfänger übernommen         4. Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes (Ausführungs-
    werden.                                                                  anordnung) wird öffentlich bekanntgegeben.
    Nach diesem Termin gehen diese Anlagen entschädigungslos auf den         XI. Zwangsverfahren
    Planempfänger über.                                                      Bei Durchführung dieser Überleitungsbestimmungen gelten folgende
    VI. Neuanlagen von Zäunen, Obstpflanzungen und Hecken                    Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes:
    Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Saarländischen Nachbar-        § 136
    rechtsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung bzw. letzten Änderung,    1. Mit Zwangsmitteln können durchgesetzt werden:
    insbesondere die Bestimmungen des 10. und 12. Abschnittes.
                                                                             a) Verwaltungsakte des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation
    Danach sind z. B. in der Feldmark von Nachbargrundstücken folgende       und Landentwicklung, der Oberen Flurbereinigungsbehörde und der
    Mindestabstände einzuhalten für                                          Teilnehmergemeinschaft.
    1. Einfriedungen in der Regel                        0,5 m               b) die in einer Verhandlungsniederschrift dieser Behörde oder der Teil-
    2. Obstbäume         a) schwachwüchsig               3,0 m               nehmergemeinschaft aufgenommene Verpflichtungserklärung oder
                         b) starkwüchsig                 4,0 m               Vereinbarung.
    3. Hecken            bis 1,0 m Höhe                  0,5 m               Die §§ 6 - 18 VwVG gelten entsprechend; Vollstreckungsbehörde im
                         bis 1,5 m Höhe                  1,0 m               Sinne des VwVG ist das Landesamt für Vermessung, Geoinformation
                         über 1,5 m Höhe                 1,5 m               und Landentwicklung.

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                         Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022

  2. Kommt die Teilnehmergemeinschaft einer im Rahmen der Aufsichts-
  befugnisse (§ 17 Abs. 1 FlurbG) getroffenen Anordnung des Landes-
  amtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung nicht
  nach, so können gegen sie die in den §§ 10 und 12 VwVG genannten                             Feuerwehren
  Zwangsmittel angewendet werden.
  § 154
  1. Ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften des § 34 Abs. 1, 2, 3
  und dem § 85 Nr. 5 FlurbG zuwiderhandelt.                                  Jugendfeuerwehren der Gemeinde Nonnweiler
  2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.         Mehrtagesfahrt der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Nonnweiler
                                                                             vom 27.10. bis 30.10.2022 nach Nürnberg: In den Herbstferien führen wir
  3. Die Einziehung nach den §§ 18 bis 25 des Gesetzes über die Ord-         mit den Jugendfeuerwehren aller acht Ortsteile unserer Gemeinde wieder
  nungswidrigkeit vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils gültigen    eine gemeinsame Freizeitfahrt durch. Diesmal machen wir uns mit dem
  Fassung ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen wer-           Zug vom Bahnhof Türkismühle aus auf den Weg nach Nürnberg.
  den, auf die sich der Verstoß bezieht.
                                                                             Die Anmeldung kann bis spätestens Mittwoch, 7. September, unter
                                       i.A. Forster, Vermessungsdirektor     www.jugendfeuerwehr-nonnweiler.de/nuernberg2022 erfolgen. Dort
                                                                             finden sich auch nähere Informationen zur geplanten Fahrt.
  ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                                                             Martin Schneider, Gemeindejugendfeuerwehrbeauftragter
  Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
  - Abteilung 5 –                                                            Lbz. Bierfeld
   66822 Lebach, Dörrenbachstraße 2, Tel. 0681/9712-900                      Praktische Übung am Sonntag, 7.8., um 9 Uhr.
  Az.: Z-Bu- 446/22                                                                                              Jannik Feid, Löschbezirksführer
  Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen
  Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 31.10.2022                                    Jugendfeuerwehr Bierfeld
  Anordnung                                                                  Praktische Übung am Samstag, 6.8., um 10 Uhr.
  Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung                                           Tommy Schneider, Jugendbetreuer
  ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Zusammenlegungsge-
  biets der Beschleunigten Zusammenlegung Buweiler-Rathen gemäß              Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel
  § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der        Treffen am Sonntag, 7.8., um 9 Uhr. Björn Schorr, Löschbezirksführer
  Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert
  durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), an.        Feuerwehr Primstal
  Das Zusammenlegungsgebiet wurde mit Beschluss des Landesamtes              Dienstag, 9.8., Treffen der Fahrzeugwarte um 16.30 Uhr, Unterstützung
  für Agrarwirtschaft und Landentwicklung vom 23.05.2008, Az.: Z-Bu          wird benötigt. Mittwoch ab 17 Uhr Aufbau des Festplatzes, Donnerstag
  749/08 festgestellt und mit Beschluss vom 17.06.2010, Az.: Z-Bu            ab 17 Uhr letzte Vorbereitungen Aufbau. Freitag bis Sonntag Feuerwehr-
  774/2010 geringfügig geändert.                                             fest. Ich bitte um zahlreiche Unterstützung beim Auf- und Abbau sowie
  In das Zusammenlegungsgebiet werden einbezogen:                            am eigentlichen Fest, um einen guten Festverlauf zu gewährleisten. Ich
                                                                             wünsche uns allen ein paar schöne Stunden am Gerätehaus.
  Von der Gemarkung Buweiler-Rathen
  Flur 1      15/1, 342/2, 503/3, 518/1, 521/1, 530/1, 987/2, 1439                                               Thomas Gläser, Löschbezirksführer
  Von der Gemarkung Wedern
  Flur 4      108/1
                                                                             Lbz. Schwarzenbach
                                                                             Sonntag, 7.8., 9 Uhr, Übung.
  Von der Gemarkung Obermorscholz
  Flur 3      496/116*
  Von der Gemarkung Lockweiler
  Flur 1      4/65
  Von der Gemarkung Krettnich
                                                                                                        Kirchen
  Flur 1      30/2, 30/3
  Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 4 45 03 ha.
  Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche           Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler
  von 5 02 15 95 qm.                                                         Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen –
  Begründung: Durch die Änderung des Zusammenlegungsgebietes in-             Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach
  folge Zuziehung der im Beschluss aufgeführten Grundstücke wird eine        Gottesdienstordnung vom 6.8. – 15.8.2022
  beabsichtigte Strukturverbesserung im Zusammenlegungsverfahren             Samstag, 6.8.:
  erzielt.                                                                   17.30 Uhr Primstal: Messfeier; Kollekte für die Kirchenheizung;
  Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb              f. + Helga Zarth u. verst. Angeh.; f. + Katharina u. Bernhard Warschbur-
  einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Be-       ger u. verst. Angeh.; f. + Ehel. Maria u. Alois Kasper; f. + Ehel. Irmgard
  kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist               u. Valentin Blasius; f. + Anni Becker; Lektor: Werner Arm; Kommunion-
  schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei dem:                     spender: Georg Reiter
  Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung               Sonntag, 7.8.:
  – Abteilung Landentwicklung –, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach              9 Uhr Bierfeld: Messfeier; Lektorin u. Kommunionspenderin: Jutta Adam
  oder                                                                       10.30 Uhr Braunshausen: Kirmes-Hochamt im Bürgerhaus; mitgest.
  Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-                  vom Hochwaldchor; f. die Leb. u. Verst. des Hochwaldchors; f. die Leb.
  lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken.                    u. Verst. des Musikverein Braunshausen; f. + Gottfried Barth u. Mutter
  Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist      Maria; f. + Klothilde u. Ludwig Barth; f. + Maria u. Alois Schmitt; Lektorin:
  (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser          Jutta Weiler; Kommunionspenderin: Ursula Kläßner
  Frist bei der Behörde eingegangen ist.                                     Donnerstag, 11.8.: 18.30 Uhr Kastel: Anbetung
  Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.           Samstag, 13.8.: 19 Uhr Sitzerath: Messfeier mit Kräutersegung; f. die
  Lebach, 01.08.2022                     i.A. Forster, Vermessungsdirektor   Familien Paulus-Warschburger; f. + Horst Paulus; Lektor: Martina
                                                                             Nickels
    Ende des amtlichen Teiles                                                Sonntag, 14.8.:
                                                                             9 Uhr Schwarzenbach: Messfeier mit Kräutersegnung; f. + Erwin u. He-
    Nichtamtliche Mitteilungen                                               lene Backes u. Irene Backes; f. + Manfred Petto; f. Leb. u. Verst. der Fam.

                                                                                                                                                             9
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