ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde
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Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Primstal Kastel Schwarzenbach Nonnweiler Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0 e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de 49. Jahrgang · Nummer 31 · Donnerstag, 4. August 2022
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 Wichtige Wegweiser Telefon- Rathaus Nummern Telefon (06873) 660- Durchwahl-Nr. Abholung der Reisepässe Gemeindeverwaltung: Telefon . . . (06873) 660-0 Durchwahl-Nr. Die Reisepässe, die bis zum 24.06.2022 bei der Gemeindeverwaltung Erdgeschoss: beantragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 7 abgeholt Telefax . . . . (06873) 660 94 werden. Den alten bzw. vorläufigen Pass bitte ich mitzubringen. Ich bitte Abwasserwerk . . . . . . . . . . 16 www.nonnweiler.de darum, zwecks Abholung vorher unter Tel. 06873-66012 einen Termin Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . 39 zu vereinbaren. Bauhof: Einwohnermeldeamt . . . . 12 Nonnweiler, 27.07.2022 Ihr Passamt Telefon (06873) 668244 Führerscheine . . . . . . . . . . 39 Bürgermeister: Gemeindekasse . . . . . . . . . 17 Verkehrsrechtliche Anordnung Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13 Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Dr. Franz Josef Barth Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des "Tages Telefon (06873) 66027 Presse- und der offenen Tür" der Freiwilligen Feuerwehr Nonnweiler Löschbezirk Öffentlichkeitsarbeit . . . . . 10 Primstal folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: 1. Beigeordnete: Die Straße "Kannenberg" in Primstal wird vom 11.08., 17.00 Uhr, bis Liegenschaften . . . . . . . . . . 16 Petra Mörsdorf 15.08.2022, 12.00 Uhr, im Bereich zwischen Friedhofstraße und Johan- Ordnungsamt/OPB . . . . . . 13 nisstraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Telefon (06873) 9019 20 Reisepässe . . . . . . . . . . . . . 12 Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach beiliegendem Plan ent- Beigeordneter: Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25 sprechend der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvor- Tourismus/Nationalpark 19 schriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die Freiwillige Günther Barth Feuerwehr Löschbezirk Primstal zu beschildern und zu sichern. Telefon (06873) 3 94 Obergeschoss: Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- Ortsvorsteher: Amtliches chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand- Bekanntmachungsblatt . . 31 lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs- Bierfeld Bauamt . . . . . . . . . . . . . 43/46 ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Thomas Lauer Bürgermeister . . . . . . . 27/28 Nonnweiler, 27.07.2022 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Telefon (06873) 1414 Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22 In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Braunshausen Ehe- und Altersjubiläen . 28 Verkehrsrechtliche Anordnung Heinz Peter Koop Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24 Aufgrund der § 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Telefon (06873) 1784 Hallen/Bürgerhäuser . . . 75 Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des Trödel- Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 marktes der Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. folgende ver- Kastel kehrsrechtliche Anordnung erlassen: Schulverwaltung . . . . . . . . 23 Dr. Magnus Jung Vom Nachmittag des 05.08. bis zum Abend des 07.08.2022 werden in Steuern und Abgaben . . . 41 Telefon (06873) 9 9191 Otzenhausen der Blumenweg zwischen Ringwallstraße und Zum Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Marktplatz sowie der Schulweg zwischen Ringwallstraße und der ehe- Nonnweiler Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29 maligen Schreinerei Schneider für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aus- Günther Barth genommen sind Veranstalter und Anlieger. Telefon (06873) 394 Aus organisatorischen Grün- Die vorgenannte Verkehrsregelung ist entsprechend dem beiliegenden den ist eine vorherige Termin- Beschilderungsplan nach der Straßenverkehrsordnung und den Verwal- Otzenhausen vereinbarung im Bereich des tungsvorschriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die An- Petra Mörsdorf Pass- und Meldeamtes, der gelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. zu beschildern und zu sichern. Telefon (06873) 9019 20 Führerscheinstelle, des Ord- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- Primstal nungsamtes sowie des Stan- chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand- desamtes erforderlich. lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs- Rainer Peter ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Telefon (06875) 5 79 Öffnungszeiten Rathaus: Nonnweiler, 28.07.2022 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: oder (0170) 5 52 07 53 vormittags: In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Schwarzenbach mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr Manfred Bock nachmittags: Lärmimmissionen anlässlich der Telefon (06873) 99 2158 mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr Braunshausener Kirmes do 14.00 – 18.00 Uhr Nach § 11 Abs. 3 des Saarländischen Gaststättengesetzes beginnt die oder (0157) 58 363 404 freitagsnachmittags Sperrzeit für Rummelplätze, Kirmessen, Trinkhallen, Imbissstände und Sitzerath geschlossen ähnliche Betriebe um 23.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Diese Rege- Lieselene Scherer lung gilt nicht für die vorübergehenden Gaststättenbetriebe von Ge- Telefon (06873) 64154 Öffnungszeiten Standesamt: werbetreibenden und Vereinen; für sie gilt nur die allgemeine Sperrzeit mo bis fr 9.00 – 12.00 Uhr von 5.00 bis 6.00 Uhr. Allerdings sind die Lärmschutzrichtlinien nach Polizeiinspektion donnerstags vormittags geschl. der Technischen Anleitung Lärm zu beachten, die eine Nachtruhe ab Nordsaarland 15.00 – 18.00 Uhr 22.00 Uhr vorsehen. (bei Tag und Nacht) Anlässlich der Braunshausener Kirmes wird hiermit nach § 2 der Verord- Mehrgenerationenhaus nung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Musikdarbietungen Telefon (06871) 90010 bei Volksfesten zugelassen, dass der hervorgerufene Beurteilungspegel Nonnweiler (MGH): der Geräuschimmissionen am 05.08. und 06.08. von 17.00 bis nachts 1.00 Polizeiwache Nonnweiler und Nonnweiler Sozialruf Uhr und am 07.08.2022 von 10.00 bis 24.00 Uhr einen Immissionswert Telefon (06873) 91900 (06873) 660-73 von bis zu 70 dB(A), gemessen an den nächsten Wohnhäusern, erreichen Polizei-Notruf . . . . . . . 110 mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de darf. Ansonsten gilt nachts der Grenzwert von 45 dB(A). Feuerwehr-Notruf . . . . 112 Hallenbad . . . . . . (06873) 539 Nonnweiler, 28.07.2022 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete 2
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 plänen B I/1, B I/5 und B II/1 der Richtlinien für die Sicherheit von Ar- DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT beitsstellen an Straßen durch die Firma Mawa Baudienstleistungen GmbH, Leininger Straße 1, 67319 Wattenheim, zu beschildern und zu Personal im Rathaus Nonnweiler sichern. In einer kleinen Feierstunde wurde am Freitag, 29.07.2022, Gemeinde- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- amtsrat Bernd Scherer, Leiter des Fachbereiches III (Bürgerdienste, chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhand- Ordnungswesen) verabschiedet. Antragsgemäß war er mit Ablauf des lungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs- 31.07.2022 in den Ruhestand versetzt worden ordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Erste Beigeordnete Petra Mörsdorf schilderte in Vertretung von Bür- Nonnweiler, 01.08.2022 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: germeister Dr. Barth den beruflichen Werdegang und die einzelnen In Vertretung: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Stationen seiner beruflichen Tätigkeit. Besonders hervorzuheben ist dabei die Tatsache, dass er seine berufliche Tätigkeit am 01.08.1977 bei der Gemeindeverwaltung Nonnweiler begonnen und diese aktive Der Seniorensicherheitsberater informiert Dienstzeit nunmehr nach 45 Jahren an der gleichen Wirkungsstätte Die Seniorensicherheitsberater wurden durch die Verbraucherzentra- beendet hat. Dabei war ihm nach seiner dreijährigen Ausbildung und len über eine neue Betrugsmasche informiert, wobei vielfach ältere nach Ableistung des Grundwehrdienstes am 20.04.1982 eine Stelle in Mitbürger bevorzugte Opfer seien. Bei den Beratungsstellen der Ver- der damaligen Abteilung IV (Ordnungsamt) zugewiesen worden. Zum braucherzentralen häufen sich Berichte über die Telefonwerbung des 01.11.1982 wurde ihm die Leitung dieser Abteilung übertragen. Somit „Pflegeservice Smart“ der Firma „United Swiss Marketing“. Pflegebe- hat er über einen Zeitraum von fast 40 Jahren in der Gemeindeverwal- dürftigen Menschen wird eine kostenpflichtige Beratung zu Pflegeleis- tung Nonnweiler den Bereich der Staatlichen Auftragsangelegenheiten tungen in Höhe von mehr als 6.000 Euro angeboten. (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) geleitet. Was passiert genau? Bei den Telefonaten zeigt sich, dass die Anrufer Den guten Wünschen für seinen neuen Lebensabschnitt schloss sich oftmals Pflegegrad und Namen der Angerufenen kennen. Sie ver- der Personalrat der Gemeindeverwaltung Nonnweiler für die Kollegin- suchen nach der Darstellung vieler Verbraucher Druck auszuüben, das nen und Kollegen gerne an. Angebot anzunehmen und sich Informationspakete zusenden zu Bei der Gemeinde Nonnweiler können am 01.08.2022 lassen. Im Nachgang erhalten sie dann eine Auftragsbestätigung mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Aufklärung über den Wi- ➢ Herr Martin, Jörg, Leiter des Fachbereiches IV (Technische Dienste, derruf und die Rechnung. Dies wird mit der Aufforderung verbunden, Bauen, Wohnen, Verkehrsanlagen) auf keine Leistungen aus der Pflegeversicherung zu verzichten. ➢ Frau Luther, Melanie, Leiterin des Fachbereiches III (Bürgerdienste, Verbraucher, die den geforderten Betrag nicht zahlen, erhalten nach Ordnungswesen) und Nachfolgerin von Gemeindeamtsrat Bernd einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene be- Scherer richten davon, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei. ➢ Herr Simon, Alexander, Wassermeister beim Eigenbetrieb Gemein- Was ist zu tun? Am besten wäre es, die Angerufenen würden sofort dewasserwerk Nonnweiler auflegen. Sie haben dadurch keinerlei Nachteile! Denn eine kosten- jeweils auf eine Beschäftigungszeit von 25 Jahren im Öffentlichen pflichtige Pflegeberatung benötigt man nicht. Pflegebedürftige erhalten Dienst zurückblicken. bei den Pflegestützpunkten eine kostenlose Beratung. Sollte man das In Vertretung von Bürgermeister Dr. Barth übernahm Frau Petra Mörs- Telefonat geführt und am Telefon einen Vertrag geschlossen haben, dorf als Erste Beigeordnete die angenehme Aufgabe, diese besondere zahlen Sie nicht sofort! Widerrufen Sie den Vertrag. Dies gilt auch, wenn Verbundenheit zu würdigen. Sie glauben, der Vertrag sei nicht zustande gekommen. Erhalten Sie Den Gratulationen und guten Wünschen schloss sich der Personalrat also eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung und Rechnung, der Gemeindeverwaltung Nonnweiler für die Kolleginnen und Kollegen sollten Sie den Vertrag unbedingt widerrufen. Andernfalls erhalten Sie gerne an. nach den bisherigen Erfahrungen eine Mahnung. Die kommt zumeist Zur Verstärkung des Personals im Fachbereich III (Bürgerdienste und mit den Unterlagen über die Pflegeleistungen. Hier hilft nur noch, dem Ordnungswesen) haben zum 01.08.2022 die Beschäftigten Kraus, Vertragsschluss zu widersprechen und ihn anzufechten. Grundsätzlich Laura (Fahrerlaubnisse) und Bies, Dagmar (Verkehrsüberwachung) gilt: Werbeanrufe ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. ihre Tätigkeit begonnen. Trotzdem sind am Telefon abgeschlossene Verträge, bis auf wenige Nonnweiler, den 01.08.2022 Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Sie können telefonisch geschlossene Verträge jedoch in der Regel 14 Tage lang Stellenausschreibung widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu in- formieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht der Anbie- Bei der Gemeinde Nonnweiler sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt ter die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Wider- mehrere Stellen zu besetzen als ruf. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufs- Reinigungskraft (m/w/d) recht und erlischt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. mit acht, zehn und zwölf Wochenarbeitsstunden (5-Tage-Woche) Der Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nonnweiler (Kennziffer: 2022-13) Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsorte ergeben sich verschiedene Arbeitszeiten. Details der jeweiligen Stellenausschreibung finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Nonnweiler unter www.nonnweiler.de/Stellenaus- Standesamt schreibungen Nonnweiler, 21.07.2022 Gemeinde Nonnweiler Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass • Marvin Noll und Sina Becker, Primstal Verkehrsrechtliche Anordnung auf dem Standesamt Nonnweiler die Ehe geschlossen haben. Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Der Standesbeamte: Mathieu Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Verlegung von Glasfaserkabeln im Auftrag der Deutschen Telekom AG im Indus- trie- und Gewerbegebiet Münzbachtal in Nonnweiler-Otzenhausen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Stets auf dem neuesten Stand In der Zeit vom 29.06. bis voraussichtlich 30.08.2022 werden in den je- weiligen Baustellenbereichen Bürgersteige entlang aller Straßen des sind die Leser des Amtlichen Industrie- und Gewerbegebiets Münzbachtal gesperrt, wobei bei Bedarf auch Fahrbahnen leicht eingeengt oder halbseitig gesperrt werden. Bekanntmachungsblattes Die vorgenannten Verkehrsregelungen sind nach der Straßenverkehrs- ordnung, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den Regel- der Gemeinde Nonnweiler. 3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 Tourist Info und Kulturamt informieren i Keltenpark Otzenhausen Das Keltendorf ist während der saarländischen Sommerferien von Montag bis Freitag zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr für Besucher ge- öffnet. Am Wochenende und an Feiertagen steht das keltische Dorf zudem zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr offen. Am vergangenen Wochenende fand im Keltenpark das Kelten-Römer- Treffen statt. Bei strahlendem Sonnenschein konnten zahlreiche Be- sucher den römischen und keltischen Gruppen bei verschiedenen Aktivitäten zuschauen. Neben Vorführungen von antikem Handwerk wurde auch eine kleinere Kampfdarbietung zwischen römischen Sol- daten geboten. Das nächste Kelten-Römer-Treffen findet am Wochenende vom 20. und 21. August 2022 statt. Weitere Infos folgen unter www.keltenpark-otzenhausen.de Ortsteile Braunshausen Mitteilungen des Ortsvorstehers Am Wochenende vom 05.08 - 07.08. 2022 veranstaltet unser Musikver- ein und der Sportverein die Kirmes 2022 in Braunshausen. Am Freitag Fassanstich durch den OV um 19.30 Uhr. Danach spielen unsere Wam- bachtal Musikanten, anschl. „Happy Hour“. An allen Tagen Aktionen und Live-Musik. Am Samstag der Live-Auftritt der Pete Miller Band. Am Sonntag Messe im Bürgerhaus. Frühschoppen mit der Kolping Kapelle Nonnweiler- Bierfeld. Ab 11.30 Uhr Piratenschatzsuche für Jedermann. Kaffee und Kuchen. 8. Braunshauser Schockmeisterschaft. Live Musik MV Brauns- hausen. Fam. Schröder mit ihrem Fahrgeschäft wird uns unterstützen und bietet unseren Kinder viel Spaß. Ich lade alle ein sich kräftig zu amüsieren. In Zusammenarbeit mit Verwaltung und Bauhof haben wir 2 neue Sitz- bänke installiert. Auf unserem Friedhof und dem Spielplatz im Unter- dorf. Da auf dem Friedhof wenig Möglichkeiten bestanden sich auszu- ruhen und auf dem Spielplatz gar keine Sitzgelegenheiten bestand, waren die Bänke dringend nötig. Danke an alle Beteiligten. Heinz-Peter Koop, Ortsvorsteher Kevin Barth, Stellvert. Nonnweiler Niederschrift über die Ortsratssitzung Nonnweiler am 14.06.2022 Datum: Dienstag, 14.06.2022; Ort: Parkschenke Simon; Beginn: 18:00 Uhr; Ende: 19:00 Uhr Anwesende: 1. Barth Günther (Ortsvorsteher); 2. Traut Dietmar; 3. Grei- ber Carina; 4. Piro Dietmar; 5. Dewes Hermann Josef; 6. Simon Her- mann Josef; 7. Julia Storr; 8. Eckhardt Marion; 9. Eli Caroline GEÄNDERTER REDAKTIONS- UND ANZEIGENSCHLUSS… …wegen des Feiertags Mariä Himmelfahrt ist für die Ausgabe Nummer 33 am Freitag, 12. Aug. 2022, 12 Uhr 4
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 Tagesordnung: – öffentlich – 6. Mitteilungen und Anfragen 1. Eröffnung der Sitzung Mitteilungen des Ortsvorstehers: 2. Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Im Wies- • In der Ortsrat Sitzung vom 07.12.2021 wurde die Zaunanlage am Bolz- chen“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Grundsatzentscheidung platz zur Erneuerung vergeben. Die Zaunanlage und ein Fangnetz hin- 3. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit – ter dem Tor wurden erneuert. Das weitere Fangnetz in Richtung Fuß- Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Abwägung der einge- weg wird auch noch erneuert gangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungs- • Sitzgruppe auf Spielplatz neu aufgestellt ergebnisses in die Planung • Spielgeräte für Kleinkinder sowie ein Sandkasten mit Sonnensegel 4. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit – wurden beantragt Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Satzungsbeschluss • Die Blumenkübel an Kirche und Rathaus sowie vor dem Hallenbad 5. Standorte der Hauptverteiler der Deutschen Glasfaser im Ortsteil wurden neu bepflanzt Nonnweiler • Das Tretbecken und Armbad im Forstelbachtal wurden bereits Mitte 6. Mitteilungen und Anfragen Mai eröffnet. Das Tretbecken wurde ausgebessert und neu gestrichen. 1. Eröffnung der Sitzung Vielen Dank an alle für die Reinigungsarbeiten am Tretbecken, Hütte Der Ortsvorsteher Günther Barth eröffnet um 18:00 Uhr in der Park- und Umfeld schenke Simon die Sitzung des Ortsrates Nonnweiler. Er begrüßt die • Nach Rücksprache des OV mit dem Landesamt für Straßenwesen Ortsratsmitglieder und Herrn Jörg Martin, Bauamtsleiter sowie die an- wurden die Arbeiten am Primsgeländer in der Trierer Straße verscho- wesenden Gäste und stellt fest, dass zur Ortsratssitzung form- und ben und soll Ende Juni bzw. Anfang Juli angefangen werden. fristgerecht eingeladen wurde. Anfragen: Die Niederschrift der Ortsratsitzung vom 01.03.2022 liegt allen vor, zu • Sachstand Primsbrücke Richtung Tennisplatz: der Auftrag zur Er- der Niederschrift gibt es keine Fragen, sie wird einstimmig angenom- neuerung der Primsbrücke wird in der Bauausschusssitzung am men. 22.06.2022 vergeben Der Ortsvorsteher beantragt einen weiteren Tagesordnungspunkt im • Sachstand Jugendclub: die Estricharbeiten befinden sich im Verzug, nicht öffentlichen Teil, Mitteilungen und Anfragen unter Punkt 7. aufzu- hier wird zeitnah eine Ausschreibung erfolgen nehmen. • Sachstand Geländer Dorfplatz/Bistro: hier sind Anfragen an Firmen Abstimmung: einstimmig dafür gestellt, es werden Angebote zur Erneuerung eingeholt 2. Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Im Wies- Günther Barth, Ortsvorsteher chen“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Grundsatzentscheidung Der Bauamtsleiter, Herr Jörg Martin erläutert den Sachverhalt: da die Bebauungspläne des Ortsteil Nonnweiler noch aus dem Jahr 1963 Otzenhausen sind, soll eine Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Mitteilung der Ortsvorsteherin „Im Wieschen“ vorgenommen werden. Die umgebenen Flächen sind baulich so vorgeprägt, dass nach der Aufhebung des Bebauungspla- Trödelmarkt Otzenhausen: Nach einer durch Corona bedingten Aus- nes die Genehmigung von Bauvorhaben auf den noch vereinzelten zeit findet in diesem Jahr am Samstag, 6.8., und Sonntag, 7.8, wieder Baulücken auf der Grundlage des §34 BauGB beurteilt und erteilt unser Trödelmarkt statt. Dieser ist schon seit vielen Jahren ein „Muss“ werden kann, sprich zukünftig Bauanträge für Neubauten, sind so zu bei den Trödelfans. Angeboten wird Altes, Schönes und Praktisches. stellen, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Kommen Sie doch einfach vorbei. Vielleicht finden Sie etwas, das Ihnen gefällt und das Sie gebrauchen können. Für das leibliche Wohl sorgt Abstimmung: einstimmig dafür an beiden Tagen der Angelsportverein. 3. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin Martin Feis, stellv. Ortsvorsteher – Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Ab- wägungsergebnisses in die Planung Niederschrift zur Sitzung des Ortsrates Otzenhausen am 11.07.2022 um 18:00 Uhr Der Bauamtsleiter, Herr Jörg Martin erläutert den Sachverhalt: Zur vor- liegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffent- Anwesend: Mörsdorf Petra, Colling Tom, Feis Martin, Peter Johannes, licher Belange geäußert. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vor- Schneider Lars, Schön Hans-Jürgen, Thiry Dominik liegenden Planung nicht geäußert. entschuldigt fehlten: Bock Henning, Mattern Philip Beschluss: Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß Beginn: 18:00 Uhr; Ende: 18:45 Uhr der Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnis- Zu Beginn begrüßt die Ortsvorsteherin die Ortsratsmitglieder, Herrn ses in die Planung wird beschlossen. Tuba von der TUBA-Bau GmbH und die Zuschauer. Sie stellt fest, dass Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die ordnungsgemäß zur Sitzung des Ortsrates eingeladen wurde und dass Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, sind von dieser beschlussfähig ist. dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Er- Tagesordnung: – öffentlich – gebnis der Abwägung den o.g. Behörden sowie sonstigen Trägern öf- 1.) Eröffnung der Sitzung fentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen. 2.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- Abstimmung: einstimmig dafür ßungsplan „Die Hochwaldgärten“ in der Gemeinde Nonnweiler, Orts- 4. Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz mit Campingmöglichkeit teil Otzenhausen (2022/133); hier: Einleitung des Verfahrens – Alter Sportplatz“ im Ortsteil Nonnweiler; hier: Satzungsbe- 2.1.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- schluss ßungsplan „Die Hochwaldgärten“ in der Gemeinde Nonnweiler, Eine öffentliche Auslegung fand vom 17.01.2022 bis zum 18.02.2022 Ortsteil Otzenhausen (2022/132); hier: Billigung des Entwurfes statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen wurden und Freigabe zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Betei- geprüft. ligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Beschluss: Die Verwaltung der Gemeinde Nonnweiler wird beauftragt, sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz 3.) 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscherwies – Flürchen“ mit Campingmöglichkeit“ gemäß §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen (2022/134); hier: zu machen. Einleitung des Verfahrens Abstimmung: einstimmig dafür 3.1.) 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscherwies – Flürchen“ 5. Standorte der Hauptverteiler der Deutschen Glasfaser im Orts- der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen (2022/135); hier: teil Nonnweiler Billigung des Entwurfes und Freigabe zur öffentlichen Auslegung Hier stellt der Ortsvorsteher mehrere Standortmöglichkeiten vor. Nach und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- Abwägung und Austausch wurde der Platz hinter dem Bauhof, unter- gern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbarge- halb des Schulhofes neben den großen Tannen ausgewählt. meinden Abstimmung: 7 dafür, 2 dagegen 4.) Mitteilungen und Anfragen 5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 Beschlussfassung: – öffentlich – des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekannt- 2.) Nach einer ausführlichen Präsentation des Projektes „Die Hoch- machung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. waldgärten“ durch Herrn Tuba von der TUBA-BAU GmbH traf der 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), als verbindliche Ortsrat folgenden Beschluss: Grundlage für die Berechnung Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- a) des Abfindungsanspruches planes „Die Hochwaldgärten“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 1 b) der Landabfindung und der Geldausgleiche Abs. 1 BauGB i. V. m. 3 12 und § 13 a BauGB in der Fassung der Be- wie folgt festgestellt: kanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl.1 S. 3634), unter Berück- 1. soweit keine Einwendungen erhoben wurden, sichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird eingeleitet. mit den Ergebnissen, wie sie am 03.11.2010 beim öffentlich bekanntge- Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen machten Anhörungstermin in Kostenbach ausgelegen haben und den Herr Johannes Peter nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit Beteiligten erläutert worden sind. nicht teil! 2. soweit Einwendungen gegen die Bewertung von Flurstücken er- 2.1.) Der vom Büro Kernplan, Illingen, erstellte Entwurf des vorhaben- hoben wurden, bezogenen Bebauungsplanes “Die Hochwaldgärten“, bestehend wurden diese Einwendungen als unbegründet angesehen. Die Wert- aus ermittlung wurde bei diesen Grundstücken deshalb nicht geändert. ⇒ der Planzeichnung (Teil A) Gründe: ⇒ dem Textteil (Teil B) ⇒ der Begründung und Die Wertermittlung wurde gemäß § 28 Flurbereinigungsgesetz auf der ⇒ dem Fachbeitrag Natur- und Artenschutz sowie Grundlage der Bodenschätzung nach dem Gesetz zur Schätzung des ⇒ dem Vorhaben- und Erschließungsplan landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - Bod- SchätzG) vom 20.12.2007 (BGBl. I S.3150, 3176), in der jeweils letzten wird gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Be- Änderung durchgeführt. teiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten bekanntge- geben und in einem Anhörungstermin am 03.11.2010 gemäß § 32 Satz Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen 1 und 2 FlurbG erläutert. Die in dem vorgenannten Anhörungstermin Herr Johannes Peter nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit sowie innerhalb der gesetzten Frist, beginnend am 03.11.2010 vorge- nicht teil! brachten Einwendungen gegen die Wertermittlung wurden als unbe- 3.) Das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Züscher- gründet angesehen. wies – Flürchen“ im Ortsteil Otzenhausen im beschleunigten Verfahren Die Nachprüfung der Bewertung hat bei den betreffenden Grundstü- gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 13a BauGB in der Fas- cken zu dem Ergebnis geführt, dass die Wertermittlung zutreffend ist, sung der Bekanntmachung vom 03. November 2017/BGBl. S. 3.634), so dass eine Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung für diese unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird eingeleitet. Flurstücke nicht gerechtfertigt war. Der Beschluss, den Bebauungsplan teilzuändern, ist gemäß § 2 Abs. 1 Die Ergebnisse der Wertermittlung waren daher gemäß § 32 Satz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. FlurbG festzustellen. Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen Rechtsbehelfsbelehrung: Herr Lars Schneider nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nicht teil! nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch 3.1.) Der vom Büro Kernplan, Illingen, erstellte Entwurf des vorhabenbe- erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zogenen Bebauungsplanes „Züscherwies - Flürchen“, bestehend aus einzulegen bei dem: ⇒ der Planzeichnung (Teil A) und Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- ⇒ dem Textteil (Teil B) sowie lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66155 Saarbrücken ⇒ der Begründung oder wird gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Be- Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung teiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Abteilung Landentwicklung -, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist Abstimmung: 6 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Herr Lars Schneider nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit Frist bei der Behörde eingegangen ist. nicht teil! Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. 4.) Von mehreren Ortsratsmitgliedern wurde der schlechte Zustand der Lebach, 01.08.2022 i.A. Forster, Vermessungsdirektor Lautsprecheranlage am Friedhof kritisiert. Die Ortsvorsteherin erkun- digt sich nach den Kosten neuer Lautsprecher mit entsprechenden Az.: Z-Bu-398/22 Lebach, den 01.08.2022 Verkabelung, zwecks Neuanschaffung. Da die Kühlanlage der Aufbewahrungshalle am Friedhof seit Jahren Öffentliche Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß funktioniert, und die Halle sich in einem allge- Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- mein schlechten Zustand befindet, bittet der Ortsrat die Verwaltung, ein lung - Abteilung – Landentwicklung – Konzept für die Neu/Umgestaltung der Halle zu erstellen. - Vorläufige Besitzeinweisung - Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen I. Anordnung Im Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen werden die Be- teiligten aufgrund der §§ 65 bis 67 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Andere Behörden der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zu- letzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) mit Wirkung vom 31.10.2022 in den Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen, da deren Grenzen in die Öffentliche Bekanntmachung Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Flä- che und Wert, sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landent- Beteiligten Eingebrachten, feststehen. wicklung, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand wird durch Über- Az.: Buweiler-Rathen, Tgb.Nr.: 398/22 leitungsbestimmungen geregelt, die zur Einsicht für die Beteiligten bei Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung dem Bürgermeister der Stadt Wadern zwei Wochen lang, vom Tage der In dem Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen (Stadt Wa- öffentlichen Bekanntmachung an, während der Dienststunden offen- dern) werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 liegen. 6
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 II. Bekanntgabe und Erläuterung der neuen Feldeinteilung Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Jeder Teilnehmer bzw. dessen Bevollmächtigter oder Vertreter, der in - Abteilung Landentwicklung -, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach den Besitz der Grundstücke vorläufig eingewiesen wird, erhält einen Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist Nachweis über die vorläufig in Besitz zu nehmenden Grundstücke. In- (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser formationen über die Erläuterung in einem Vor-Ort-Termin entnehmen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsblättern/ orts- Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. üblichen Veröffentlichungen der Stadt Wadern oder der Gemeinde i.A. Forster, Vermessungsdirektor Nonnweiler. III. Pachtverhältnisse Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Anträge auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf - Abteilung Landentwicklung - Regelung der Pachtverhältnisse sind, soweit sich die Beteiligten nicht Az.: Z-Bu-398/22 Lebach, den 01.08.2022 einigen können, spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung Überleitungsbestimmungen beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen lung zu stellen (§ 69 - 71 FlurbG). Der neue Besitz ist als vorwegge- nommene Abfindung gem. BVerwG ein vorläufiges Surrogat der Ein- zur Durchführung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 31.10.2022 lage. Nießbraucher und Pächter dürfen daher schon jetzt nur die Er- gemäß §§ 65 bis 67 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt ge- satzflächen nutzen. Der Pächter folgt somit dem Verpächter in die ändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794). neuen Grundstücke. In dem Zusammenlegungsverfahren von Buweiler-Rathen werden zur IV. Zeitliche Dauer der vorläufigen Besitzeinweisun tatsächlichen Überleitung des Besitzes, der Verwaltung und der Nut- Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden zung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung ge- gemäß § 66 Abs. 3 FlurbG mit der Ausführung des Zusammenlegungs- nannten Empfänger folgende Überleitungsbestimmungen erlassen, die planes (§§ 61, 63 FlurbG). nur mangels einer anderweitigen gütlichen Einigung zwischen V. Zeitliche Einschränkung des Eigentums den Beteiligten anzuwenden sind. Das heißt, die Bestimmungen Die in § 34 FlurbG aufgeführten zeitweiligen Einschränkungen des Ei- können, soweit sie nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften be- gentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungspla- ruhen oder bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen an das nes bestehen. Deshalb gilt weiterhin u. a.: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung an- geben, durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der ersetzt werden. Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung als Flurbereinigungsbehörde kann in besonderen Fällen von Amts 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähn- wegen Ausnahmen von den Bestimmungen anordnen und auch die liche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe- darin festgesetzten Fristen abändern. hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt wer- den. I. Zeitpunkt für den Besitzübergang der Landabfindung 3. Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und 1. Unbeschadet etwa eingelegter Widersprüche treten die Beteiligten in den Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke, sobald die da- Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle rauf stehenden Früchte abgeerntet sind. Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurberei- Alle brachliegende oder bisher nur zur Hutung dienende Grundstücke nigungsbehörde beseitigt werden. können sofort in den Besitz genommen werden. Im Übrigen sind gegebenenfalls auch die Vorschriften des Baugesetz- Als spätester Zeitpunkt des jeweiligen Besitzüberganges, sowie der buches, der Landesbauordnung, des Saarl. Naturschutzgesetzes, des Aberntung und Räumung der neuen Grundstücke werden folgende Saarl. Nachbarrechtsgesetzes und des Waldgesetzes für das Saarland Tage bestimmt: zu beachten. Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes wird a) für Winter- und Sommerhalmfrüchte der 31. Oktober 2022 zu gegebener Zeit bekannt gemacht. b) für Kartoffeln der 31. Oktober 2022 VI. Sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung c) für Rüben der 31. Oktober 2022 e) für späträumende Futterpflanzen der 31. Oktober 2022 Im öffentlichen Interesse wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs- f) für Silomais der 30. November 2022 gerichtsordnung - VwGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom g) für Wiesen und Weiden der 31. Oktober 2022 19.03.1991 (BGBl. I S. 668), in der jeweils letzten Änderung, die sofortige h) für Klee- und Luzernestücke der 31. Oktober 2022 Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung einschließlich Überlei- Die im Frühjahr 2022 eingesäten Feldgras-, Klee- und Luzernestücke tungsbestimmungen angeordnet, so dass Widersprüche keine auf- (Reinsaat) können, falls die Beteiligten keine andere Regelung unter schiebende Wirkung haben. sich getroffen haben, noch bis zum 30. November 2022 abgeerntet Die sofortige Vollziehung ist im Interesse aller Beteiligten erforderlich, werden und gehen nach diesem Zeitpunkt ohne Entschädigung auf damit diese ohne längere, betriebswirtschaftlich schädliche Wartezei- den Planempfänger über. ten zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Nutzung der neuen Grund- Die Beteiligten, welche ihre alten Feldgras-, Klee- und Luzernestücke stücke und damit in den Genuss der zu erwartenden Betriebsvorteile bis zu diesem Zeitpunkt bewirtschaften, haben den neuen Planemp- kommen. Ohne die weitergehende Anordnung der sofortigen Vollzie- fängern gleichwertiges Ersatzland zur Verfügung zu stellen. hung könnten einzelne Beteiligte durch Ausschöpfen der Rechtsbe- 2. Die Räumung der Grundstücke muss am Abend der vorgenannten helfe die mit der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung erstreb- Termine beendet sein. An dem darauffolgenden Tage kann der Emp- ten Ziele im Herbst dieses Jahres verhindern. fänger der Flächen mit deren Bestellung beginnen, sowie die noch Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da nicht abgeräumten Reste der Ernte auf Gefahr und Kosten des bishe- der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbs- rigen Eigentümers beseitigen lassen. fähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flur- 3. Für die Düngung der Flächen, die die ortsüblichen Saaten noch nicht bereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen getragen haben, wird keine Entschädigung gegeben. ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. II. Allgemeine Hinweise VII. Rechtsbehelfsbelehrung 1. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen von Grund- Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von einem Monat stücken besondere Rechtsverhältnisse bestehen, gelten die Empfän- nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch ger als Eigentümer der neuen Grundstücke, insbesondere treten die erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die einzulegen bei dem: Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke (§ 66 Abs. 1 FlurbG). Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- 2. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66155 Saarbrücken mit der Ausführung des Zusammenlegungsplanes durch die Ausfüh- oder rungsanordnung nach § 61 FlurbG oder die vorzeitige Ausführungs- 7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 anordnung nach § 63 FlurbG (§ 66 Abs. 3 FlurbG). Erst mit dem darin Von der Grenze eines Wirtschaftsweges müssen Einfriedungen 0,5 m festgesetzten Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes tre- zurückbleiben. ten die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes ein. VII. Wenden auf ausgebauten Feldwirtschaftswegen 3. Die vorläufig zugeteilten Grundstücke dürfen bis zur Unanfechtbar- Bei der Bewirtschaftung der Grundstücke ist das Wenden auf ausge- keit des Zusammenlegungsplanes (§ 61 oder 63 FlurbG) nur mit Zu- bauten Feldwirtschaftswegen verboten. Der zur Unterhaltung der Wege stimmung der Flurbereinigungsbehörde bebaut werden. Im Übrigen Verpflichtete ist berechtigt, eventuelle Schäden und, nach Beendigung wird wegen der zeitweiligen Einschränkung des Eigentums und wegen der Feldarbeit, nicht beseitigte Verschmutzung der Feldwirtschafts- der Folgen der Nichtbeachtung auf Ziffer XI verwiesen. wege auf Kosten der Verursacher beheben zu lassen. 4. Die auf den neuen Grundstücken stehenden Pflöcke (Bewirtschaf- VIII. Regelung der Pachtverhältnisse tungsanzeige) dürfen weder beschädigt, noch versetzt oder entfernt Das Pachtrecht wird in der Regel an der Landabfindung fortgesetzt. werden; hierauf ist besonders bei der Bewirtschaftung der neuen Wird der Pachtbesitz durch die neue Feldeinteilung so erheblich ge- Grundstücke zu achten. ändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert III. Übernahme der Obstbäume wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der vorläufi- 1. Der Besitz an Obstbäumen geht zusammen mit den Grundstücken, gen Besitzeinweisung laufenden Pachtjahres aufzulösen. auf denen sie stehen, auf die Empfänger der Landabfindung über. Anträge auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Re- 2. Die Ernte von Obstbäumen steht für dieses Jahr noch den bisheri- gelung des Pachtverhältnisses für die Dauer der rechtlichen Wirkun- gen Eigentümern zu. gen der vorläufigen Besitzeinweisung sind, soweit sich die Beteiligten 3. Alle abgängigen, unfruchtbaren und die noch verpflanzbaren Obst- nicht einigen können, spätestens drei Monate nach Erlass dieser An- bäume (höchstens 3 Jahre gepflanzt), müssen von den bisherigen Ei- ordnung an das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und gentümern bis zum 31. Dezember 2022 entfernt werden, andernfalls Landentwicklung zu richten (§§ 69 bis 71 FlurbG). gehen sie zu diesem Zeitpunkt ohne Entschädigung auf den Planemp- IX. Geldabfindungen und Geldausgleiche fänger über. Soweit hierbei Bäume gefällt werden, müssen sie samt 1. Die festgesetzten Geldausgleiche sind, soweit nicht anders festge- den Wurzelstöcken beseitigt und die Stocklöcher eingeebnet werden, setzt, mit Ausführung der Besitzeinweisung fällig, sofern nicht die Wah- widrigenfalls der Planempfänger befugt ist, diese Arbeiten auf Kosten rung der Rechte Dritter an der Geldabfindung dem zunächst entge- des bisherigen Eigentümers ausführen zu lassen. gensteht. 4. Über den Ausgleich der stehengebliebenen Obstbäume haben sich 2. Die Abtretung der vorbezeichneten Geldentschädigung gilt gemäß die Beteiligten untereinander zu einigen, soweit durch das Landesamt § 499 des BGB als ausgeschlossen. Gemäß § 1274 Abs. 2 BGB kann für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (Flurbereini- ein Pfandrecht an nicht übertragbaren Rechten nicht bestellt werden. gungs-behörde) bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Regelung gemäß § Dies gilt auch für den Fall der Zwangsvollstreckung gemäß § 851 der 52 FlurbG oder durch Planvereinbarung getroffen wurde. Kommt eine Zivilprozessordnung, insoweit der geschuldete Gegenstand der Pfän- Einigung nicht zustande, so ist bis zum 1. März 2023 die Entscheidung dung nicht unterworfen ist. des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- X. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums lung über die Festsetzung der Höhe des Ausgleiches zu beantragen. 1. Bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes Vor dieser Entscheidung dürfen die betreffenden Obstbäume weder (gem. § 61 FlurbG) gelten gem. § 34 FlurbG auch noch nach Erlass der entfernt noch beschädigt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) folgende Einschränkungen: Anspruch auf jede weitere Entschädigung. a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der IV. Bestimmungen wegen der sonstigen Bäume, Sträucher und der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die Waldbestände zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 1. Einzelne Bäume und Baumgruppen, Hecken und dergleichen, wel- b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähn- che zur Belebung des Landschaftsbildes oder als Vogelschutz erhalten liche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe- bleiben sollen, dürfen nur mit Genehmigung der Flurbereinigungsbe- hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. hörde und mit Einwilligung des Planempfängers bis zum 31. Dezember 2022 nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziffer III Abs. 3 von dem c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und bisherigen Eigentümer entfernt werden. Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Be- lange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 2. Alle Nutzsträucher -Obst und Beeren- darf der bisherige Eigentümer nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe- bis zum 31. Dezember 2022 entfernen, dabei ist der Boden ordnungs- hörde beseitigt werden. gemäß zu roden und einzuebnen. Nach diesem Zeitpunkt gehen die Sträucher ohne Entschädigung über. 2. Sind entgegen der Vorschrift unter 1. a) und b) Änderungen vorge- nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann das V. Stroh- und Steinhaufen, Rübenmiete und Einfriedungen Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung den 1. Stroh- und Komposthaufen sind von dem Vorbesitzer spätestens bis früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn zum 31. Oktober 2022 wegzuräumen. Nach diesem Termin können die dies der Zusammenlegung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Planempfänger sie auf Gefahr und Kosten der bisherigen Eigentümer Vorschrift unter 1. c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereini- entfernen bzw. selbst nutzen. gungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. 2. Rübenmieten dürfen auf den alten Grundstücken nicht wieder an- 3. Die Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften unter 1. b) und c) stellt gelegt werden. eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße nach dem 3. Alle lebenden und toten Einfriedungen und alle baulichen Anlagen, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) die in die Abfindung fallen, sind vom Vorbesitzer bis zum 31. Dezember geahndet werden. 2022 zu entfernen, soweit sie nicht vom Planempfänger übernommen 4. Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes (Ausführungs- werden. anordnung) wird öffentlich bekanntgegeben. Nach diesem Termin gehen diese Anlagen entschädigungslos auf den XI. Zwangsverfahren Planempfänger über. Bei Durchführung dieser Überleitungsbestimmungen gelten folgende VI. Neuanlagen von Zäunen, Obstpflanzungen und Hecken Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes: Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Saarländischen Nachbar- § 136 rechtsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung bzw. letzten Änderung, 1. Mit Zwangsmitteln können durchgesetzt werden: insbesondere die Bestimmungen des 10. und 12. Abschnittes. a) Verwaltungsakte des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation Danach sind z. B. in der Feldmark von Nachbargrundstücken folgende und Landentwicklung, der Oberen Flurbereinigungsbehörde und der Mindestabstände einzuhalten für Teilnehmergemeinschaft. 1. Einfriedungen in der Regel 0,5 m b) die in einer Verhandlungsniederschrift dieser Behörde oder der Teil- 2. Obstbäume a) schwachwüchsig 3,0 m nehmergemeinschaft aufgenommene Verpflichtungserklärung oder b) starkwüchsig 4,0 m Vereinbarung. 3. Hecken bis 1,0 m Höhe 0,5 m Die §§ 6 - 18 VwVG gelten entsprechend; Vollstreckungsbehörde im bis 1,5 m Höhe 1,0 m Sinne des VwVG ist das Landesamt für Vermessung, Geoinformation über 1,5 m Höhe 1,5 m und Landentwicklung. 8
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 49 · Nummer 31 · 04.08.2022 2. Kommt die Teilnehmergemeinschaft einer im Rahmen der Aufsichts- befugnisse (§ 17 Abs. 1 FlurbG) getroffenen Anordnung des Landes- amtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung nicht nach, so können gegen sie die in den §§ 10 und 12 VwVG genannten Feuerwehren Zwangsmittel angewendet werden. § 154 1. Ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften des § 34 Abs. 1, 2, 3 und dem § 85 Nr. 5 FlurbG zuwiderhandelt. Jugendfeuerwehren der Gemeinde Nonnweiler 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Mehrtagesfahrt der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Nonnweiler vom 27.10. bis 30.10.2022 nach Nürnberg: In den Herbstferien führen wir 3. Die Einziehung nach den §§ 18 bis 25 des Gesetzes über die Ord- mit den Jugendfeuerwehren aller acht Ortsteile unserer Gemeinde wieder nungswidrigkeit vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils gültigen eine gemeinsame Freizeitfahrt durch. Diesmal machen wir uns mit dem Fassung ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen wer- Zug vom Bahnhof Türkismühle aus auf den Weg nach Nürnberg. den, auf die sich der Verstoß bezieht. Die Anmeldung kann bis spätestens Mittwoch, 7. September, unter i.A. Forster, Vermessungsdirektor www.jugendfeuerwehr-nonnweiler.de/nuernberg2022 erfolgen. Dort finden sich auch nähere Informationen zur geplanten Fahrt. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Martin Schneider, Gemeindejugendfeuerwehrbeauftragter Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung - Abteilung 5 – Lbz. Bierfeld 66822 Lebach, Dörrenbachstraße 2, Tel. 0681/9712-900 Praktische Übung am Sonntag, 7.8., um 9 Uhr. Az.: Z-Bu- 446/22 Jannik Feid, Löschbezirksführer Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Buweiler-Rathen Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 31.10.2022 Jugendfeuerwehr Bierfeld Anordnung Praktische Übung am Samstag, 6.8., um 10 Uhr. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Tommy Schneider, Jugendbetreuer ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Zusammenlegungsge- biets der Beschleunigten Zusammenlegung Buweiler-Rathen gemäß Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Treffen am Sonntag, 7.8., um 9 Uhr. Björn Schorr, Löschbezirksführer Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), an. Feuerwehr Primstal Das Zusammenlegungsgebiet wurde mit Beschluss des Landesamtes Dienstag, 9.8., Treffen der Fahrzeugwarte um 16.30 Uhr, Unterstützung für Agrarwirtschaft und Landentwicklung vom 23.05.2008, Az.: Z-Bu wird benötigt. Mittwoch ab 17 Uhr Aufbau des Festplatzes, Donnerstag 749/08 festgestellt und mit Beschluss vom 17.06.2010, Az.: Z-Bu ab 17 Uhr letzte Vorbereitungen Aufbau. Freitag bis Sonntag Feuerwehr- 774/2010 geringfügig geändert. fest. Ich bitte um zahlreiche Unterstützung beim Auf- und Abbau sowie In das Zusammenlegungsgebiet werden einbezogen: am eigentlichen Fest, um einen guten Festverlauf zu gewährleisten. Ich wünsche uns allen ein paar schöne Stunden am Gerätehaus. Von der Gemarkung Buweiler-Rathen Flur 1 15/1, 342/2, 503/3, 518/1, 521/1, 530/1, 987/2, 1439 Thomas Gläser, Löschbezirksführer Von der Gemarkung Wedern Flur 4 108/1 Lbz. Schwarzenbach Sonntag, 7.8., 9 Uhr, Übung. Von der Gemarkung Obermorscholz Flur 3 496/116* Von der Gemarkung Lockweiler Flur 1 4/65 Von der Gemarkung Krettnich Kirchen Flur 1 30/2, 30/3 Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 4 45 03 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler von 5 02 15 95 qm. Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen – Begründung: Durch die Änderung des Zusammenlegungsgebietes in- Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach folge Zuziehung der im Beschluss aufgeführten Grundstücke wird eine Gottesdienstordnung vom 6.8. – 15.8.2022 beabsichtigte Strukturverbesserung im Zusammenlegungsverfahren Samstag, 6.8.: erzielt. 17.30 Uhr Primstal: Messfeier; Kollekte für die Kirchenheizung; Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb f. + Helga Zarth u. verst. Angeh.; f. + Katharina u. Bernhard Warschbur- einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Be- ger u. verst. Angeh.; f. + Ehel. Maria u. Alois Kasper; f. + Ehel. Irmgard kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist u. Valentin Blasius; f. + Anni Becker; Lektor: Werner Arm; Kommunion- schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei dem: spender: Georg Reiter Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Sonntag, 7.8.: – Abteilung Landentwicklung –, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach 9 Uhr Bierfeld: Messfeier; Lektorin u. Kommunionspenderin: Jutta Adam oder 10.30 Uhr Braunshausen: Kirmes-Hochamt im Bürgerhaus; mitgest. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick- vom Hochwaldchor; f. die Leb. u. Verst. des Hochwaldchors; f. die Leb. lung - Zentrale -, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken. u. Verst. des Musikverein Braunshausen; f. + Gottfried Barth u. Mutter Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist Maria; f. + Klothilde u. Ludwig Barth; f. + Maria u. Alois Schmitt; Lektorin: (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Jutta Weiler; Kommunionspenderin: Ursula Kläßner Frist bei der Behörde eingegangen ist. Donnerstag, 11.8.: 18.30 Uhr Kastel: Anbetung Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Samstag, 13.8.: 19 Uhr Sitzerath: Messfeier mit Kräutersegung; f. die Lebach, 01.08.2022 i.A. Forster, Vermessungsdirektor Familien Paulus-Warschburger; f. + Horst Paulus; Lektor: Martina Nickels Ende des amtlichen Teiles Sonntag, 14.8.: 9 Uhr Schwarzenbach: Messfeier mit Kräutersegnung; f. + Erwin u. He- Nichtamtliche Mitteilungen lene Backes u. Irene Backes; f. + Manfred Petto; f. Leb. u. Verst. der Fam. 9
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