Monatliche Informationen November - Ehlers und Schaefer Steuerberater in ...
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Ehlers und Schaefer × Postfach 11 65 × 27701 Osterholz-Scharmbeck Diplom-Kaufmann Andreas Schaefer Steuerberater Jens Peter Ehlers Steuerberater angestellt nach § 58 StBG: Jörn Niesporek Steuerberater Sven Ehlers Steuerberater Silya Laschat Steuerberaterin Sven Klinge Steuerberater, M.A. 01.11.2019 Monatliche Informationen November Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt haben wir für Sie relevante Veränderungen und Neuerungen rund um das Steuerrecht zusammengestellt. WICHTIGER HINWEIS!!! Am Montag, den 16. Dezember 2019 bleibt unsere Kanzlei wegen einer in- nerbetrieblichen Fortbildung ganztägig geschlossen. Für unaufschiebbare Notfälle ist während der üblichen Geschäftszeiten von 8 Uhr bis 17 Uhr die folgende Telefonnummer freigeschaltet: 04791 / 9602-42 E-Mails werden erst am folgenden Tag abgerufen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind im Anschluss an diese Fortbil- dung wieder sehr gerne fürs Sie da. Diplom-Kaufmann Freundliche Grüße Andreas Schaefer Andreas Schaefer und Jens Peter Ehlers Bitte zukünftig dieses Informationsschreiben an folgende E-Mail-Adressen senden (sofern dies noch nicht geschieht): Knorrenkamp 1-3 27711 Osterholz-Scharmbeck 1. __________________________________________________ Tel.: 0 47 91 96 02 - 0 Fax: 0 47 91 96 02 - 90 2. __________________________________________________ www.ehlers-schaefer.de Eingetragen im Partnerschafts- 3. __________________________________________________ register des Amtsgerichts Hannover unter PR 200418 USt-ID-Nr.: DE183523032 PER FAX: 04791 9602-90 Den Umgang mit Ihren Daten und Ihre PER-E-Mail an: mueller@ehlers-schaefer.de oder kairies@ehlers-schaefer.de Rechte gemäß der Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) können Sie der Datenschutzerklärung unserer Website entnehmen. Sollten Sie keine Zugriffsmög- lichkeit auf unsere Website haben, können Sie sich diesbezüglich gerne an uns wenden.
Seite 2 Monatliche Informationen November Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 11/2019: Für alle Steuerpflichtigen Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen Grundstücksenteignung ist kein privates Veräuße- rungsgeschäft Für Kapitalanleger Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerpflichtig Für Unternehmer Elektronische Kassen: Zertifizierte technische Sicher- heitseinrichtung erst ab 10/2020 Pflicht Für Personengesellschaften Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von ge- werblichen Beteiligungseinkünften Für Arbeitgeber Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein steuerlich relevantes Frühstück Daten für den Monat Dezember 2019 Steuertermine Fälligkeit: · USt, LSt = 10.12.2019 · ESt, KSt = 10.12.2019 Überweisungen (Zahlungsschonfrist): · USt, LSt = 13.12.2019 · ESt, KSt = 13.12.2019 Scheckzahlungen: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen! Beiträge Sozialversicherung Fälligkeit Beiträge 12/2019 = 23.12.2019 Verbraucherpreisindex (Veränderung gegenüber Vorjahr) 9/18 2/19 5/19 9/19 + 2,2 % + 1,7 % + 1,3 % + 0,9 %
Seite 3 Monatliche Informationen November Begünstigte Leistungen des Arbeitgebers Für alle Steuerpflichtigen Unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 Einkommen- steuergesetz (EStG) fallen Arbeitgeberleistungen in Besteuerung eines einmaligen Ster- Form von unentgeltlichen oder verbilligt überlassenen begeldes aus einer betrieblichen Al- Fahrberechtigungen (Sachbezüge) sowie Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den von den Arbeit- tersversorgung nehmern selbst erworbenen Fahrberechtigungen. | Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben Begünstigt sind insbesondere: zahlt, die nicht zugleich Hinterbliebene im Sinne der Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt nach einer · Fahrberechtigungen in Form von Einzel- Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf der Ein- /Mehrfahrtenfahrscheinen, kommensteuer. Da diese Rechtsfrage aber bisher · Zeitkarten (z. B. Monats-, Jahrestickets, nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde die Revi- Bahncard 100), sion zugelassen, die inzwischen beim Bundesfinanz- · allgemeine Freifahrberechtigungen, hof anhängig ist. | · Freifahrberechtigungen für bestimmte Tage (z. B. bei Smogalarm), Sachverhalt · Ermäßigungskarten (z. B. Bahncard 25). Eheleute hatten nach dem Tod ihres Sohnes von einer Pensionskasse ein Sterbegeld erhalten. Der Auszah- Umfasst die Fahrberechtigung die Mitnahme von lung lag ein Versicherungsvertrag zugrunde, der von anderen Personen oder ist die Fahrberechtigung auf einem ehemaligen Arbeitgeber im Rahmen einer be- andere Personen übertragbar, schließt dies die Steu- trieblichen Altersversorgung abgeschlossen worden erbefreiung nicht von vornherein aus. war. Nach dem Arbeitgeberwechsel hatte der Sohn die Versicherung übernommen. Merke | Die Steuerfreiheit gilt nur für Arbeitgeberleis- tungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Bezugsberechtigt waren laut Versicherungsschein im Arbeitslohn erbracht werden. Eine mittels Gehaltsum- Überlebensfall der Sohn und im Todesfall die Hinter- wandlung erbrachte Leistung fällt somit nicht unter die bliebenen (Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährtin, Steuerbefreiung. Kinder). Da der Sohn keine „Hinterbliebenen“ hinter- ließ, zahlte die Pensionskasse die Leistung – begrenzt Beim Umfang der Steuerbefreiung ist zwischen den auf ein Sterbegeld von 8.000 EUR – an die Eltern aus. Fahrten des Arbeitnehmers im Personenfernverkehr Das Finanzamt besteuerte die Auszahlung als sonstige und im Personennahverkehr zu unterscheiden. Einkünfte der Eheleute – und zwar zu Recht, wie das Finanzgericht befand. Fahrten im Personenfernverkehr Nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz gehören zu Zu den begünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln im den sonstigen Einkünften „Leistungen aus Altersvor- Linienverkehr („Personenfernverkehr“) gehören: sorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.“ Nach Ansicht des Finanzge- · Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC, richts Düsseldorf ist auch das Sterbegeld eine Leis- EC), Fernbusse auf festgelegten Linien oder tung aus der Versicherung. Dem steht eine betrags- Routen und mit festgelegten Haltepunkten, mäßige Begrenzung des Sterbegeldes nicht entgegen. · vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge Beachten Sie | Dem Einwand der Eheleute, dass und schnellfahrende Fernzüge anderer An- keine eigenen Einkünfte, sondern Einkünfte des bieter (z. B. TGV, Thalys). Sohnes vorlägen, widersprach das Finanzgericht. Denn die Besteuerung knüpft an den Zufluss des Gel- Arbeitgeberleistungen, die zur Nutzung des Personen- des an – und dem Sohn war keine Versicherungszah- fernverkehrs berechtigen, sind steuerfrei, soweit sie lung zugeflossen. auf Fahrten Quelle | FG Düsseldorf, Urteil vom 6.12.2018, Az. · zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- 15 K 2439/18 E, Rev. BFH Az. X R 38/18, unter stätte, www.iww.de, Abruf-Nr. 207999 · zu einem Sammelpunkt oder · einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entfal- Finanzverwaltung äußert sich zur len (im Folgenden vereinfacht bzw. zusam- menfassend als Strecke Woh- Steuerfreiheit von Jobtickets und nung/Tätigkeitsstätte bezeichnet). Fahrtkostenzuschüssen Privatfahrten im Personenfernverkehr sind hingegen | Seit 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für be- nicht begünstigt. stimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Perso- Beachten Sie | Gilt die Fahrkarte nur für die Stre- nennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung cke Wohnung/Tätigkeitsstätte, ist die tatsächliche hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bun- Nutzung der Fahrberechtigung auch zu privaten Fahr- desfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken ten (z. B. am Wochenende) dann aber unbeachtlich. Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäu- ßert hat. |
Seite 4 Monatliche Informationen November Einzelfahrscheine von 2.500 EUR. Geht die Fahrberechtigung für den Personenfernver- Nach der Prognose übersteigen die ersparten Kosten kehr über die Strecke Wohnung/Tätigkeitsstätte hin- für die Einzelfahrscheine zusammen mit dem regulä- aus, ist als Wert der Arbeitgeberleistung der reguläre ren Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Stre- Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Strecke cke Wohnung/Tätigkeitsstätte die Kosten der Bahn- Wohnung/Tätigkeitsstätte anzusetzen. card. Diese ist daher in Höhe von 3.000 EUR steuer- freier Reisekostenersatz. Der verbleibende Betrag von Merke | Die Steuerfreiheit für Fahrten im Personen- 1.400 EUR ist eine steuerfreie Arbeitgeberleistung fernverkehr kommt nur in Betracht für Arbeitnehmer in nach einem aktiven Beschäftigungsverhältnis sowie für die § 3 Nr. 15 EStG. Auf den Umfang der tatsächlichen beim Entleiher beschäftigten Leiharbeitnehmer. Nutzung sowie die private Nutzungsmöglichkeit kommt es nicht an. Dass die prognostizierte Vollamortisation Fahrten im Personennahverkehr tatsächlich nicht eingetreten ist, ist unerheblich. Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört die all- Beispiel Teilamortisation gemein zugängliche Beförderung von Personen im Wie das Beispiel Vollamortisation mit dem Unter- Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die schied, dass die ersparten Kosten der Einzelfahrschei- Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regional- ne für Dienstreisen nach der Prognose 2.500 EUR verkehr zu befriedigen. Als öffentlicher Personen- betragen. Tatsächlich ergeben sich ersparte Kosten nahverkehr gelten alle öffentlichen Verkehrsmittel, die von 4.000 EUR. nicht Personenfernverkehr sind. Die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine erreichen Generell nicht von § 3 Nr. 15 EStG erfasst werden auch zusammen mit dem regulären Verkaufspreis insbesondere: einer Fahrberechtigung für die Strecke Woh- nung/Tätigkeitsstätte nicht die Kosten der Bahncard · für konkrete Anlässe speziell gemietete (prognostizierte Teilamortisation). Die Bahncard kann bzw. gecharterte Busse oder Bahnen, daher zunächst nur insoweit steuerfrei belassen wer- · Taxen im Gelegenheitsverkehr, die nicht auf den, als die Voraussetzungen für eine Steuerfreistel- konzessionierten Linien oder Routen fahren, lung nach · Luftverkehr. § 3 Nr. 15 EStG vorliegen (1.600 EUR). Aber: Soweit Taxen ausnahmsweise im Linienverkehr AG kann den Arbeitslohn in Höhe der durch die tat- nach Maßgabe der genehmigten Nahverkehrspläne sächliche Nutzung der Bahncard für Dienstreisen er- eingesetzt werden (z. B. zur Verdichtung, Ergänzung sparten Kosten der Einzelfahrscheine monatsweise oder zum Ersatz anderer öffentlicher Verkehrsmittel) oder auch am Ende des Gültigkeitszeitraums mindern und von der Fahrberechtigung mitumfasst sind oder (mittels Verrechnung mit dem dann feststehenden gegen einen geringen Aufpreis genutzt werden dür- Reisekostenerstattungsanspruch). Danach ergibt sich fen, gehören sie zum begünstigten Personennahver- noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung von 2.800 kehr. EUR, neben den bereits steuerfrei belassenen Leis- tungen nach § 3 Nr. 15 EStG. Merke | Die Steuerbefreiung gilt für alle Arbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer. Denn die Nutzung des öffentli- Merke | Führt der Arbeitgeber keine Amortisations- chen Personennahverkehrs ist unabhängig von der Art prognose durch, stellt die Überlassung der Fahrbe- der Fahrten begünstigt, also auch bei Privatfahrten des rechtigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitnehmers. Arbeitslohn dar. Erst am Jahresende darf dann eine Korrektur erfolgen. Prognoserechnung Entfernungspauschale und Aufzeichnungspflich- Nutzt der Arbeitnehmer die Fahrberechtigung für den ten Personenfernverkehr auch für Dienstreisen oder die wöchentliche Familienheimfahrt bei einer doppelten Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleis- Haushaltsführung, kann die Kostenerstattung nach tungen mindern die bei der Einkommensteuerveranla- Dienstreisegrundsätzen bzw. den Grundsätzen für eine gung abziehbare Entfernungspauschale (maximal doppelte Haushaltsführung steuerfrei bleiben. Diese bis auf 0 EUR). Auch hierzu regelt die Finanzverwal- Steuerbefreiung hat Vorrang vor § 3 Nr. 15 EStG. In tung mehrere Details. diesem Fall kann der Arbeitgeber im Rahmen einer Prognoseberechnung prüfen, ob die Fahrberechtigung Beachten Sie | Der Gesetzgeber will mit dem Jah- bereits bei Hingabe insgesamt steuerfrei belassen ressteuergesetz 2019 nachbessern: Künftig soll die werden kann. Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % durch den Ar- beitgeber pauschal versteuert werden können. Dafür Beispiel Vollamortisation soll die Anrechnung auf die Entfernungspauschale Ein Arbeitgeber (AG) überlässt seinem Arbeitnehmer entfallen. (AN) eine Bahncard 100, die er für 4.400 EUR erworben hat. Nach der Prognose des AG Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Arbeitgeberleis- betragen die ersparten Kosten der Einzelfahrscheine tungen im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohn- für Dienstreisen im Gültigkeitszeitraum 3.000 EUR. steuerbescheinigung zu bescheinigen. Der reguläre Preis der Jahresfahrkarte für die Strecke Wohnung/Tätigkeitsstätte hätte 1.600 EUR betragen. Tatsächlich ergeben sich für Dienstreisen des AN aus unvorhersehbaren Gründen nur ersparte Kosten der
Seite 5 Monatliche Informationen November Quelle | BMF-Schreiben vom 15.8.2019, Az. IV C Hintergrund 5 - S 2342/19/10007 :001, unter www.iww.de, Ab- ruf-Nr. 210780 Stückzinsen sind das vom Erwerber an den Veräuße- rer der Kapitalforderung gezahlte Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung entfallenden Zin- sen des laufenden Zinszahlungszeitraums. Grundstücksenteignung ist kein pri- Nach Einführung der Abgeltungsteuer war strittig, ob Stückzinsen in bestimmten Fällen steuerfrei verein- vates Veräußerungsgeschäft nahmt werden können. Denn sofern festverzinsliche Wertpapiere vor dem 1.1.2009 angeschafft und außer- | Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, halb der Spekulationsfrist veräußert wurden, ergab bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und sich bei der Besteuerung von Stückzinsen eine ge- Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, setzliche Regelungslücke. Dementsprechend wurde unterliegen der Besteuerung. Da der Eigentumsverlust zumindest teilweise die Meinung vertreten, dass durch Enteignung aber keine Veräußerung ist, so Stückzinsen in diesen Fällen nicht der Besteuerung der Bundesfinanzhof, ist ein etwaiger Gewinn nicht zu unterliegen. versteuern. | Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, ob die Sachverhalt durch das Jahressteuergesetz 2010 vorgenommene Der Steuerpflichtige A hatte an einem unbebauten Ergänzung – Stückzinsen sind in jedem Fall steuer- Grundstück in 2005 einen zusätzlichen Miteigen- pflichtig – nur klarstellenden Charakter hat oder ob tumsanteil per Zwangsversteigerung erworben. So es sich vielmehr um einen (unzulässigen) rückwir- wurde er zum Alleineigentümer. Drei Jahre später kenden Tatbestand handelt. erließ die Stadt einen Sonderungsbescheid nach dem Bodensonderungsgesetz, wodurch das Eigentum auf Entscheidung die Stadt überging. Hierfür erhielt der A eine Entschä- digung. Hinsichtlich des in der Zwangsversteigerung Der Bundesfinanzhof ordnet Stückzinsen, die nach erworbenen Anteils nahm das Finanzamt ein Veräuße- dem 31.12.2008 zufließen, als Teil des Gewinns aus rungsgeschäft an und setzte Einkommensteuer fest. der Veräußerung einer Kapitalforderung ein. Die Er- gänzung durch das Jahressteuergesetz 2010 führt Der Bundesfinanzhof hat eine andere Sichtweise: Die nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen un- Begriffe „Anschaffung“ und „Veräußerung“ erfassen echten Rückwirkung. Die Regelung hat nur deklarato- entgeltliche Erwerbs- und Übertragungsvorgänge, die rische Bedeutung, da Stückzinsen unabhängig da- wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhän- von, wann die veräußerte Kapitalforderung erworben gen. An einer willentlichen Übertragung auf eine ande- wurde, stets der Besteuerung unterlagen. re Person fehlt es aber, wenn – wie bei einer Enteig- nung – der Verlust des Eigentums am Grundstück Quelle | BFH-Urteil vom 7.5.2019, Az. VIII R ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen 22/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211129; BFH- (und ggf. auch gegen seinen Willen) stattfindet. Urteil vom 7.5.2019, Az. VIII R 31/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211132; BFH, PM Nr. 57 Quelle | BFH-Urteil vom 23.7.2019, Az. IX R vom 12.9.2019 28/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211256; BFH, PM Nr. 59 vom 19.9.2019 Für Unternehmer Für Kapitalanleger Elektronische Kassen: Zertifizierte Stückzinsen nach Einführung der technische Sicherheitseinrichtung Abgeltungsteuer steuerpflichtig erst ab 10/2020 Pflicht | Auf Bund-Länder-Ebene wurde eine Nichtaufgriffs- | Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungs- regelung hinsichtlich der Implementierung von techni- teuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Teil des schen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapital- Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen. | forderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Ab- der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage gabenordnung (AO) müssen bestimmte elektroni- geklärt. | sche Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektro- nische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicher- heitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert.
Seite 6 Monatliche Informationen November Der Grund für die jetzt beschlossene Nichtaufgriffsre- gelung: Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die Für Arbeitgeber ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein. Somit war absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 nicht Unbelegte Brötchen mit einem Heiß- mehr möglich sein wird. getränk sind kein steuerlich relevan- Eine Verlängerung gibt es nach der Mitteilung der IHK tes Frühstück Ruhr auch für die Meldungen, die Steuerpflichtige | Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie dem Finanzamt machen müssen, wenn sie aufzeich- Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum nungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgän- sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich ge mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeits- erfassen (§ 146a Abs. 4 AO). Diese Meldungen sollen lohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkei- erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Melde- ten. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. verfahrens erfolgen müssen. | Sachverhalt Quelle | Bayerisches Staatsministerium der Fi- Ein Arbeitgeber hatte seinen Angestellten arbeitstäg- nanzen, PM vom 25.9.2019; IHK Ruhr, Meldung lich verschiedene Brötchensorten (unbelegt) in einem vom 26.9.2019 Brötchenkorb sowie Heißgetränke aus einem Geträn- keautomat unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auf- strich oder sonstiger Belag wurden nicht gestellt, son- dern nur die trockenen Brotwaren. Für Personengesellschaften Das Finanzamt sah hierin eine unentgeltliche Zurver- fügungstellung einer Mahlzeit in Form eines Früh- Keine Geringfügigkeitsgrenze bei stücks, das mit dem amtlichen Sachbezugswert je Abfärbung von gewerblichen Betei- Mitarbeiter und Arbeitstag zu besteuern sei (kalender- ligungseinkünften täglicher Wert in 2019: 1,77 EUR). Doch das sah der Bundesfinanzhof anders. | Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermie- tung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen Arbeitslohn liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitge- werden wegen zusätzlicher gewerblicher Beteili- ber dem Arbeitnehmer eine Mahlzeit (wie ein Früh- gungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerb- stück, Mittagessen oder Abendessen) unentgeltlich liche Einkünfte umqualifiziert. Sie unterliegen nach oder verbilligt zur Verfügung stellt. Davon abzugrenzen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht sind aber nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, die der Gewerbesteuer. | nur der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen Erzielen Gesellschaften neben nicht gewerblichen dienen und denen daher keine Entlohnungsfunktion Einkünften auch solche aus einer originär gewerbli- zukommt. chen Tätigkeit, führen nur geringfügige gewerbliche Einkünfte nicht zur Abfärbung. Eine sogenannte Infizie- Im Streitfall handelte es sich bei den Lebensmitteln rung tritt dann nicht ein, wenn die gewerblichen Um- nicht um Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzei- sätze eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnetto- ten, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. umsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR Unbelegte Brötchen sind auch in Kombination mit im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. einem Heißgetränk kein Frühstück im Sinne der So- zialversicherungsentgeltverordnung. Bei gewerblichen Beteiligungseinkünften hat der Bundesfinanzhof eine Geringfügigkeitsgrenze aber Beachten Sie | Selbst für ein einfaches Frühstück nun abgelehnt. Somit führt einkommensteuerrechtlich muss jedenfalls noch ein Aufstrich oder ein Belag jede Beteiligung, aus der die Gesellschaft gewerbliche hinzutreten. Die Überlassung der Backwaren nebst Einkünfte bezieht, zu einer Umqualifizierung aller Heißgetränken diente daher lediglich der Ausgestal- weiteren Einkünfte dieser Gesellschaft in solche aus tung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger Gewerbebetrieb. betrieblicher Arbeitsbedingungen. Die positive Nachricht: Eine Umqualifizierung löst in Quelle | BFH-Urteil vom 3.7.2019, Az. VI R 36/17, diesen Fällen keine Gewerbesteuer aus. Denn nur so unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211195; BFH, PM Nr. wird, so der Bundesfinanzhof, eine verfassungswidrige 58 vom 19.9.2019 Schlechterstellung von Personengesellschaften ge- genüber Einzelunternehmern vermieden. Haftungsausschluss Quelle | BFH-Urteil vom 6.6.2019, Az. IV R 30/16, Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bes- unter www.iww.de, Abruf-Nr. 210294; BFH, PM Nr. tem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. 46 vom 1.8.2019 Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschrei- ben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.
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