Monatliche Informationen November - Ehlers und Schaefer Steuerberater in ...

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Monatliche Informationen November - Ehlers und Schaefer Steuerberater in ...
Ehlers und Schaefer × Postfach 11 65 × 27701 Osterholz-Scharmbeck              Diplom-Kaufmann
                                                                               Andreas Schaefer
                                                                               Steuerberater

                                                                               Jens Peter Ehlers
                                                                               Steuerberater

                                                                               angestellt nach § 58 StBG:
                                                                               Jörn Niesporek
                                                                               Steuerberater
                                                                               Sven Ehlers
                                                                               Steuerberater
                                                                               Silya Laschat
                                                                               Steuerberaterin
                                                                               Sven Klinge
                                                                               Steuerberater, M.A.
                                                                               01.11.2019
Monatliche Informationen November

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie gewohnt haben wir für Sie relevante Veränderungen und Neuerungen rund
um das Steuerrecht zusammengestellt.

WICHTIGER HINWEIS!!!

Am Montag, den 16. Dezember 2019 bleibt unsere Kanzlei wegen einer in-
nerbetrieblichen Fortbildung ganztägig geschlossen.
Für unaufschiebbare Notfälle ist während der üblichen Geschäftszeiten von
8 Uhr bis 17 Uhr die folgende Telefonnummer freigeschaltet:

04791 / 9602-42

E-Mails werden erst am folgenden Tag abgerufen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind im Anschluss an diese Fortbil-
dung wieder sehr gerne fürs Sie da.
                                                                               Diplom-Kaufmann
Freundliche Grüße                                                              Andreas Schaefer

Andreas Schaefer und Jens Peter Ehlers

Bitte zukünftig dieses Informationsschreiben an folgende E-Mail-Adressen
senden (sofern dies noch nicht geschieht):
                                                                               Knorrenkamp 1-3
                                                                               27711 Osterholz-Scharmbeck
     1. __________________________________________________                     Tel.: 0 47 91 96 02 - 0
                                                                               Fax: 0 47 91 96 02 - 90
     2. __________________________________________________                     www.ehlers-schaefer.de

                                                                               Eingetragen im Partnerschafts-
     3. __________________________________________________                     register des Amtsgerichts
                                                                               Hannover unter PR 200418
                                                                               USt-ID-Nr.: DE183523032
PER FAX: 04791 9602-90
                                                                               Den Umgang mit Ihren Daten und Ihre
PER-E-Mail an: mueller@ehlers-schaefer.de oder kairies@ehlers-schaefer.de      Rechte gemäß der Datenschutz-
                                                                               grundverordnung (DSGVO) können Sie der
                                                                               Datenschutzerklärung unserer Website
                                                                               entnehmen. Sollten Sie keine Zugriffsmög-
                                                                               lichkeit auf unsere Website haben, können
                                                                               Sie sich diesbezüglich gerne an uns wenden.
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Monatliche Informationen November

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe
11/2019:

Für alle Steuerpflichtigen
Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer
betrieblichen Altersversorgung
Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerfreiheit von
Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen
Grundstücksenteignung ist kein privates Veräuße-
rungsgeschäft

Für Kapitalanleger
Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
steuerpflichtig

Für Unternehmer
Elektronische Kassen: Zertifizierte technische Sicher-
heitseinrichtung erst ab 10/2020 Pflicht

Für Personengesellschaften
Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von ge-
werblichen Beteiligungseinkünften

Für Arbeitgeber
Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein
steuerlich relevantes Frühstück

Daten für den Monat Dezember 2019
Steuertermine
Fälligkeit:
     · USt, LSt = 10.12.2019
     · ESt, KSt = 10.12.2019

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
   · USt, LSt = 13.12.2019
   · ESt, KSt = 13.12.2019

Scheckzahlungen:
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt
spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

Beiträge Sozialversicherung
Fälligkeit Beiträge 12/2019 = 23.12.2019

Verbraucherpreisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
 9/18     2/19     5/19      9/19
 + 2,2 % + 1,7 % + 1,3 % + 0,9 %
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Monatliche Informationen November
                                                           Begünstigte Leistungen des Arbeitgebers
Für alle Steuerpflichtigen                                 Unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 Einkommen-
                                                           steuergesetz (EStG) fallen Arbeitgeberleistungen in
Besteuerung eines einmaligen Ster-                         Form von unentgeltlichen oder verbilligt überlassenen
begeldes aus einer betrieblichen Al-                       Fahrberechtigungen (Sachbezüge) sowie Zuschüsse
                                                           (Barlohn) des Arbeitgebers zu den von den Arbeit-
tersversorgung                                             nehmern selbst erworbenen Fahrberechtigungen.

| Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben          Begünstigt sind insbesondere:
zahlt, die nicht zugleich Hinterbliebene im Sinne der
Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt nach einer         ·    Fahrberechtigungen in Form von Einzel-
Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf der Ein-                 /Mehrfahrtenfahrscheinen,
kommensteuer. Da diese Rechtsfrage aber bisher                 ·    Zeitkarten (z. B. Monats-, Jahrestickets,
nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde die Revi-            Bahncard 100),
sion zugelassen, die inzwischen beim Bundesfinanz-             ·    allgemeine Freifahrberechtigungen,
hof anhängig ist. |                                            ·    Freifahrberechtigungen für bestimmte Tage
                                                                    (z. B. bei Smogalarm),
Sachverhalt                                                    ·    Ermäßigungskarten (z. B. Bahncard 25).
Eheleute hatten nach dem Tod ihres Sohnes von einer
Pensionskasse ein Sterbegeld erhalten. Der Auszah-         Umfasst die Fahrberechtigung die Mitnahme von
lung lag ein Versicherungsvertrag zugrunde, der von        anderen Personen oder ist die Fahrberechtigung auf
einem ehemaligen Arbeitgeber im Rahmen einer be-           andere Personen übertragbar, schließt dies die Steu-
trieblichen Altersversorgung abgeschlossen worden          erbefreiung nicht von vornherein aus.
war. Nach dem Arbeitgeberwechsel hatte der Sohn die
Versicherung übernommen.                                   Merke | Die Steuerfreiheit gilt nur für Arbeitgeberleis-
                                                           tungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Bezugsberechtigt waren laut Versicherungsschein im         Arbeitslohn erbracht werden. Eine mittels Gehaltsum-
Überlebensfall der Sohn und im Todesfall die Hinter-       wandlung erbrachte Leistung fällt somit nicht unter die
bliebenen (Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährtin,       Steuerbefreiung.
Kinder). Da der Sohn keine „Hinterbliebenen“ hinter-
ließ, zahlte die Pensionskasse die Leistung – begrenzt     Beim Umfang der Steuerbefreiung ist zwischen den
auf ein Sterbegeld von 8.000 EUR – an die Eltern aus.      Fahrten des Arbeitnehmers im Personenfernverkehr
Das Finanzamt besteuerte die Auszahlung als sonstige       und im Personennahverkehr zu unterscheiden.
Einkünfte der Eheleute – und zwar zu Recht, wie das
Finanzgericht befand.                                      Fahrten im Personenfernverkehr
Nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz gehören zu           Zu den begünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln im
den sonstigen Einkünften „Leistungen aus Altersvor-        Linienverkehr („Personenfernverkehr“) gehören:
sorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und
Direktversicherungen.“ Nach Ansicht des Finanzge-
                                                               ·    Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC,
richts Düsseldorf ist auch das Sterbegeld eine Leis-
                                                                    EC), Fernbusse auf festgelegten Linien oder
tung aus der Versicherung. Dem steht eine betrags-
                                                                    Routen und mit festgelegten Haltepunkten,
mäßige Begrenzung des Sterbegeldes nicht entgegen.
                                                               ·    vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge
Beachten Sie | Dem Einwand der Eheleute, dass
                                                                    und schnellfahrende Fernzüge anderer An-
keine eigenen Einkünfte, sondern Einkünfte des
                                                                    bieter (z. B. TGV, Thalys).
Sohnes vorlägen, widersprach das Finanzgericht.
Denn die Besteuerung knüpft an den Zufluss des Gel-
                                                           Arbeitgeberleistungen, die zur Nutzung des Personen-
des an – und dem Sohn war keine Versicherungszah-
                                                           fernverkehrs berechtigen, sind steuerfrei, soweit sie
lung zugeflossen.
                                                           auf Fahrten
Quelle | FG Düsseldorf, Urteil vom 6.12.2018, Az.
                                                               ·    zwischen Wohnung und erster Tätigkeits-
15 K 2439/18 E, Rev. BFH Az. X R 38/18, unter                       stätte,
www.iww.de, Abruf-Nr. 207999                                   ·    zu einem Sammelpunkt oder
                                                               ·    einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entfal-
Finanzverwaltung äußert sich zur                                    len (im Folgenden vereinfacht bzw. zusam-
                                                                    menfassend als Strecke Woh-
Steuerfreiheit von Jobtickets und                                   nung/Tätigkeitsstätte bezeichnet).
Fahrtkostenzuschüssen
                                                           Privatfahrten im Personenfernverkehr sind hingegen
| Seit 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für be-         nicht begünstigt.
stimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im
Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Perso-     Beachten Sie | Gilt die Fahrkarte nur für die Stre-
nennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung         cke Wohnung/Tätigkeitsstätte, ist die tatsächliche
hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bun-          Nutzung der Fahrberechtigung auch zu privaten Fahr-
desfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken        ten (z. B. am Wochenende) dann aber unbeachtlich.
Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäu-
ßert hat. |
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Monatliche Informationen November
                                                          Einzelfahrscheine von 2.500 EUR.
Geht die Fahrberechtigung für den Personenfernver-        Nach der Prognose übersteigen die ersparten Kosten
kehr über die Strecke Wohnung/Tätigkeitsstätte hin-       für die Einzelfahrscheine zusammen mit dem regulä-
aus, ist als Wert der Arbeitgeberleistung der reguläre    ren Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Stre-
Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Strecke      cke Wohnung/Tätigkeitsstätte die Kosten der Bahn-
Wohnung/Tätigkeitsstätte anzusetzen.                      card. Diese ist daher in Höhe von 3.000 EUR steuer-
                                                          freier Reisekostenersatz. Der verbleibende Betrag von
Merke | Die Steuerfreiheit für Fahrten im Personen-       1.400 EUR ist eine steuerfreie Arbeitgeberleistung
fernverkehr kommt nur in Betracht für Arbeitnehmer in     nach
einem aktiven Beschäftigungsverhältnis sowie für die      § 3 Nr. 15 EStG. Auf den Umfang der tatsächlichen
beim Entleiher beschäftigten Leiharbeitnehmer.            Nutzung sowie die private Nutzungsmöglichkeit kommt
                                                          es nicht an. Dass die prognostizierte Vollamortisation
Fahrten im Personennahverkehr                             tatsächlich nicht eingetreten ist, ist unerheblich.

Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört die all-       Beispiel Teilamortisation
gemein zugängliche Beförderung von Personen im            Wie das Beispiel Vollamortisation mit dem Unter-
Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die     schied, dass die ersparten Kosten der Einzelfahrschei-
Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regional-       ne für Dienstreisen nach der Prognose 2.500 EUR
verkehr zu befriedigen. Als öffentlicher Personen-        betragen. Tatsächlich ergeben sich ersparte Kosten
nahverkehr gelten alle öffentlichen Verkehrsmittel, die   von 4.000 EUR.
nicht Personenfernverkehr sind.
                                                          Die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine erreichen
Generell nicht von § 3 Nr. 15 EStG erfasst werden         auch zusammen mit dem regulären Verkaufspreis
insbesondere:                                             einer Fahrberechtigung für die Strecke Woh-
                                                          nung/Tätigkeitsstätte nicht die Kosten der Bahncard
      ·   für konkrete Anlässe speziell gemietete         (prognostizierte Teilamortisation). Die Bahncard kann
          bzw. gecharterte Busse oder Bahnen,             daher zunächst nur insoweit steuerfrei belassen wer-
      ·   Taxen im Gelegenheitsverkehr, die nicht auf     den, als die Voraussetzungen für eine Steuerfreistel-
          konzessionierten Linien oder Routen fahren,     lung nach
      ·   Luftverkehr.                                    § 3 Nr. 15 EStG vorliegen (1.600 EUR).

Aber: Soweit Taxen ausnahmsweise im Linienverkehr         AG kann den Arbeitslohn in Höhe der durch die tat-
nach Maßgabe der genehmigten Nahverkehrspläne             sächliche Nutzung der Bahncard für Dienstreisen er-
eingesetzt werden (z. B. zur Verdichtung, Ergänzung       sparten Kosten der Einzelfahrscheine monatsweise
oder zum Ersatz anderer öffentlicher Verkehrsmittel)      oder auch am Ende des Gültigkeitszeitraums mindern
und von der Fahrberechtigung mitumfasst sind oder         (mittels Verrechnung mit dem dann feststehenden
gegen einen geringen Aufpreis genutzt werden dür-         Reisekostenerstattungsanspruch). Danach ergibt sich
fen, gehören sie zum begünstigten Personennahver-         noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung von 2.800
kehr.                                                     EUR, neben den bereits steuerfrei belassenen Leis-
                                                          tungen nach § 3 Nr. 15 EStG.
Merke | Die Steuerbefreiung gilt für alle Arbeitnehmer
oder Leiharbeitnehmer. Denn die Nutzung des öffentli-     Merke | Führt der Arbeitgeber keine Amortisations-
chen Personennahverkehrs ist unabhängig von der Art       prognose durch, stellt die Überlassung der Fahrbe-
der Fahrten begünstigt, also auch bei Privatfahrten des   rechtigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen
Arbeitnehmers.                                            Arbeitslohn dar. Erst am Jahresende darf dann eine
                                                          Korrektur erfolgen.
Prognoserechnung
                                                          Entfernungspauschale und Aufzeichnungspflich-
Nutzt der Arbeitnehmer die Fahrberechtigung für den       ten
Personenfernverkehr auch für Dienstreisen oder die
wöchentliche Familienheimfahrt bei einer doppelten        Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleis-
Haushaltsführung, kann die Kostenerstattung nach          tungen mindern die bei der Einkommensteuerveranla-
Dienstreisegrundsätzen bzw. den Grundsätzen für eine      gung abziehbare Entfernungspauschale (maximal
doppelte Haushaltsführung steuerfrei bleiben. Diese       bis auf 0 EUR). Auch hierzu regelt die Finanzverwal-
Steuerbefreiung hat Vorrang vor § 3 Nr. 15 EStG. In       tung mehrere Details.
diesem Fall kann der Arbeitgeber im Rahmen einer
Prognoseberechnung prüfen, ob die Fahrberechtigung        Beachten Sie | Der Gesetzgeber will mit dem Jah-
bereits bei Hingabe insgesamt steuerfrei belassen         ressteuergesetz 2019 nachbessern: Künftig soll die
werden kann.                                              Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % durch den Ar-
                                                          beitgeber pauschal versteuert werden können. Dafür
Beispiel Vollamortisation                                 soll die Anrechnung auf die Entfernungspauschale
Ein Arbeitgeber (AG) überlässt seinem Arbeitnehmer        entfallen.
(AN) eine Bahncard 100, die er für
4.400 EUR erworben hat. Nach der Prognose des AG          Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Arbeitgeberleis-
betragen die ersparten Kosten der Einzelfahrscheine       tungen im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohn-
für Dienstreisen im Gültigkeitszeitraum 3.000 EUR.        steuerbescheinigung zu bescheinigen.
Der reguläre Preis der Jahresfahrkarte für die Strecke
Wohnung/Tätigkeitsstätte hätte 1.600 EUR betragen.
Tatsächlich ergeben sich für Dienstreisen des AN aus
unvorhersehbaren Gründen nur ersparte Kosten der
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Monatliche Informationen November
Quelle | BMF-Schreiben vom 15.8.2019, Az. IV C            Hintergrund
5 - S 2342/19/10007 :001, unter www.iww.de, Ab-
ruf-Nr. 210780                                            Stückzinsen sind das vom Erwerber an den Veräuße-
                                                          rer der Kapitalforderung gezahlte Entgelt für die auf
                                                          den Zeitraum bis zur Veräußerung entfallenden Zin-
                                                          sen des laufenden Zinszahlungszeitraums.

Grundstücksenteignung ist kein pri-                       Nach Einführung der Abgeltungsteuer war strittig,
                                                          ob Stückzinsen in bestimmten Fällen steuerfrei verein-
vates Veräußerungsgeschäft                                nahmt werden können. Denn sofern festverzinsliche
                                                          Wertpapiere vor dem 1.1.2009 angeschafft und außer-
| Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken,         halb der Spekulationsfrist veräußert wurden, ergab
bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und           sich bei der Besteuerung von Stückzinsen eine ge-
Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt,            setzliche Regelungslücke. Dementsprechend wurde
unterliegen der Besteuerung. Da der Eigentumsverlust      zumindest teilweise die Meinung vertreten, dass
durch Enteignung aber keine Veräußerung ist, so           Stückzinsen in diesen Fällen nicht der Besteuerung
der Bundesfinanzhof, ist ein etwaiger Gewinn nicht zu     unterliegen.
versteuern. |
                                                          Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, ob die
Sachverhalt                                               durch das Jahressteuergesetz 2010 vorgenommene
Der Steuerpflichtige A hatte an einem unbebauten          Ergänzung – Stückzinsen sind in jedem Fall steuer-
Grundstück in 2005 einen zusätzlichen Miteigen-           pflichtig – nur klarstellenden Charakter hat oder ob
tumsanteil per Zwangsversteigerung erworben. So           es sich vielmehr um einen (unzulässigen) rückwir-
wurde er zum Alleineigentümer. Drei Jahre später          kenden Tatbestand handelt.
erließ die Stadt einen Sonderungsbescheid nach dem
Bodensonderungsgesetz, wodurch das Eigentum auf           Entscheidung
die Stadt überging. Hierfür erhielt der A eine Entschä-
digung. Hinsichtlich des in der Zwangsversteigerung       Der Bundesfinanzhof ordnet Stückzinsen, die nach
erworbenen Anteils nahm das Finanzamt ein Veräuße-        dem 31.12.2008 zufließen, als Teil des Gewinns aus
rungsgeschäft an und setzte Einkommensteuer fest.         der Veräußerung einer Kapitalforderung ein. Die Er-
                                                          gänzung durch das Jahressteuergesetz 2010 führt
Der Bundesfinanzhof hat eine andere Sichtweise: Die       nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen un-
Begriffe „Anschaffung“ und „Veräußerung“ erfassen         echten Rückwirkung. Die Regelung hat nur deklarato-
entgeltliche Erwerbs- und Übertragungsvorgänge, die       rische Bedeutung, da Stückzinsen unabhängig da-
wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhän-        von, wann die veräußerte Kapitalforderung erworben
gen. An einer willentlichen Übertragung auf eine ande-    wurde, stets der Besteuerung unterlagen.
re Person fehlt es aber, wenn – wie bei einer Enteig-
nung – der Verlust des Eigentums am Grundstück            Quelle | BFH-Urteil vom 7.5.2019, Az. VIII R
ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen          22/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211129; BFH-
(und ggf. auch gegen seinen Willen) stattfindet.          Urteil vom 7.5.2019, Az. VIII R 31/15, unter
                                                          www.iww.de, Abruf-Nr. 211132; BFH, PM Nr. 57
Quelle | BFH-Urteil vom 23.7.2019, Az. IX R               vom 12.9.2019
28/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211256; BFH,
PM Nr. 59 vom 19.9.2019

                                                          Für Unternehmer
Für Kapitalanleger
                                                          Elektronische Kassen: Zertifizierte
Stückzinsen nach Einführung der                           technische Sicherheitseinrichtung
Abgeltungsteuer steuerpflichtig                           erst ab 10/2020 Pflicht
                                                          | Auf Bund-Länder-Ebene wurde eine Nichtaufgriffs-
| Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungs-
                                                          regelung hinsichtlich der Implementierung von techni-
teuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Teil des
                                                          schen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen
Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapital-
                                                          Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen. |
forderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die
Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat
                                                          Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Ab-
der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage
                                                          gabenordnung (AO) müssen bestimmte elektroni-
geklärt. |
                                                          sche Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektro-
                                                          nische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem
                                                          1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicher-
                                                          heitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden
                                                          die Anforderungen in einem Anwendungserlass der
                                                          Finanzverwaltung näher präzisiert.
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Monatliche Informationen November
Der Grund für die jetzt beschlossene Nichtaufgriffsre-
gelung: Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die    Für Arbeitgeber
ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein.
Somit war absehbar, dass eine flächendeckende
Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 nicht            Unbelegte Brötchen mit einem Heiß-
mehr möglich sein wird.                                    getränk sind kein steuerlich relevan-
Eine Verlängerung gibt es nach der Mitteilung der IHK
                                                           tes Frühstück
Ruhr auch für die Meldungen, die Steuerpflichtige
                                                           | Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie
dem Finanzamt machen müssen, wenn sie aufzeich-
                                                           Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum
nungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgän-
                                                           sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich
ge mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem
                                                           bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeits-
erfassen (§ 146a Abs. 4 AO). Diese Meldungen sollen
                                                           lohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkei-
erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Melde-
                                                           ten. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden.
verfahrens erfolgen müssen.
                                                           |
                                                           Sachverhalt
Quelle | Bayerisches Staatsministerium der Fi-
                                                           Ein Arbeitgeber hatte seinen Angestellten arbeitstäg-
nanzen, PM vom 25.9.2019; IHK Ruhr, Meldung
                                                           lich verschiedene Brötchensorten (unbelegt) in einem
vom 26.9.2019                                              Brötchenkorb sowie Heißgetränke aus einem Geträn-
                                                           keautomat unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auf-
                                                           strich oder sonstiger Belag wurden nicht gestellt, son-
                                                           dern nur die trockenen Brotwaren.
Für Personengesellschaften
                                                           Das Finanzamt sah hierin eine unentgeltliche Zurver-
                                                           fügungstellung einer Mahlzeit in Form eines Früh-
Keine Geringfügigkeitsgrenze bei                           stücks, das mit dem amtlichen Sachbezugswert je
Abfärbung von gewerblichen Betei-                          Mitarbeiter und Arbeitstag zu besteuern sei (kalender-
ligungseinkünften                                          täglicher Wert in 2019: 1,77 EUR). Doch das sah der
                                                           Bundesfinanzhof anders.
| Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermie-
tung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen              Arbeitslohn liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitge-
werden wegen zusätzlicher gewerblicher Beteili-            ber dem Arbeitnehmer eine Mahlzeit (wie ein Früh-
gungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerb-          stück, Mittagessen oder Abendessen) unentgeltlich
liche Einkünfte umqualifiziert. Sie unterliegen nach       oder verbilligt zur Verfügung stellt. Davon abzugrenzen
einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht         sind aber nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, die
der Gewerbesteuer. |                                       nur der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der
                                                           Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen
Erzielen Gesellschaften neben nicht gewerblichen           dienen und denen daher keine Entlohnungsfunktion
Einkünften auch solche aus einer originär gewerbli-        zukommt.
chen Tätigkeit, führen nur geringfügige gewerbliche
Einkünfte nicht zur Abfärbung. Eine sogenannte Infizie-    Im Streitfall handelte es sich bei den Lebensmitteln
rung tritt dann nicht ein, wenn die gewerblichen Um-       nicht um Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzei-
sätze eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnetto-         ten, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.
umsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR           Unbelegte Brötchen sind auch in Kombination mit
im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.                 einem Heißgetränk kein Frühstück im Sinne der So-
                                                           zialversicherungsentgeltverordnung.
Bei gewerblichen Beteiligungseinkünften hat der
Bundesfinanzhof eine Geringfügigkeitsgrenze aber           Beachten Sie | Selbst für ein einfaches Frühstück
nun abgelehnt. Somit führt einkommensteuerrechtlich        muss jedenfalls noch ein Aufstrich oder ein Belag
jede Beteiligung, aus der die Gesellschaft gewerbliche     hinzutreten. Die Überlassung der Backwaren nebst
Einkünfte bezieht, zu einer Umqualifizierung aller         Heißgetränken diente daher lediglich der Ausgestal-
weiteren Einkünfte dieser Gesellschaft in solche aus       tung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger
Gewerbebetrieb.                                            betrieblicher Arbeitsbedingungen.

Die positive Nachricht: Eine Umqualifizierung löst in      Quelle | BFH-Urteil vom 3.7.2019, Az. VI R 36/17,
diesen Fällen keine Gewerbesteuer aus. Denn nur so         unter www.iww.de, Abruf-Nr. 211195; BFH, PM Nr.
wird, so der Bundesfinanzhof, eine verfassungswidrige      58 vom 19.9.2019
Schlechterstellung von Personengesellschaften ge-
genüber Einzelunternehmern vermieden.
                                                           Haftungsausschluss
Quelle | BFH-Urteil vom 6.6.2019, Az. IV R 30/16,          Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bes-
unter www.iww.de, Abruf-Nr. 210294; BFH, PM Nr.            tem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
46 vom 1.8.2019
                                                           Die Komplexität und der ständige Wandel der
                                                           Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung
                                                           und Gewähr auszuschließen. Das Rundschrei-
                                                           ben ersetzt nicht die individuelle persönliche
                                                           Beratung.
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