Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar

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Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
DNK-Webinar
Perspektiven auf die Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD)
Was bedeutet der neue EU-Richtlinienvorschlag zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen?

Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex
31. Mai 2021
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Informationen zum Webinar
                                                                     Das Webinar wird nicht
                                                                      aufgezeichnet
                                                                     Die Folien werden im Anschluss
                                                                      verschickt
                                                                     Alle Teilnehmenden sind auf
                                                                      stumm geschaltet
                                                                     Fragen / Anmerkungen bitte
                                                                      über die Funktion „Fragen“
                                                                      eingeben

Moderation:   Loreen Wachsmuth, DNK-Projektbüro,
              imug Beratungsgesellschaft

                          31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |   2
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Die EU schlägt Rahmen vor

                                                        EU-Standard für
         Sustainable Finance                            die NH-Bericht-
             Framework                                  erstattung
                                        ab 2024                      &
             Taxonomie                  Corporate Sustainability
                                        Reporting Directive (CSRD)                      Umsetzung aktuell
                                                                                        noch unklar:
                                                                                        Nationales Recht oder
                                                                                        delegierter Rechtsakt
  Offenlegungs-
                          CSRD
   Verordnung

                                                          soll
                                                         werden
Erweiterte Perspektive

         Diversity
                                        Non-Financial Reporting                         CSR-Richtlinie-
          Human                         Directive (NFRD)                                Umsetzungsgesetz
          Rights                                                                        (CSR-RUG)
                               bisher

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Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Änderungen im Vergleich zur NFRD

SCOPE
Alle kapitalmarktorientierte Unternehmen,                  Alle großen Unternehmen mit..
Versicherungen und Kreditinstitute mit…                     mehr als 250 Mitarbeitenden,        Erfüllen
 mehr als 500 Mitarbeitenden UND
                                                            mind. 40 Mio. Euro Umsatz,          mind. 2/3
 mind. 40 Mio. Umsatz ODER                                                                      Kriterien
                                                            mind. 20 Mio. Bilanzsumme
 mind. 20 Mio. Bilanzsumme
                                                           Alle an der Börse gelisteten
                                                           Unternehmen (außer Kleinstbetriebe)
PRÜFUNG
                                                           Verpflichtend
freiwillig
                                                           (zunächst limited assurance)

VERÖFFENTLICHUNG
Webseite ODER Lagebericht ODER Bundesanzeiger              Fokus auf Lageberichterstattung

KOHÄRENZ
Freiwillige Orientierung an Rahmenwerken                   EU-Standards für alle mit
ODER Erläuterung, warum kein                               branchenspezifischen Ergänzungen
Rahmenwerk genutzt (explain)                               (wird von EFRAG aktuell erarbeitet)

                       31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |   4
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Vorläufiger Abgleich der DNK-Themen mit der CSRD.
Voraussichtliche Inhalte                              DNK-Gutachten zur Kompatibilität EU-Taxonomie,
                                                      CSRD und SDGs ist beauftragt und wird Ende 2021
                                                      veröffentlicht.

        Angaben zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des
         Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens
             sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit

                                                     1,5 Grad Ziel
  Geschäftsmodell            Strategie                                         NH-Ziele
                                                     Konformität

    Retrospektiv                                       Einbezug
                            Doppelte                                       Rolle der GF und
        UND                                          Stakeholder-
                          Wesentlichkeit                                   Kontrollgremien
  zukunftsgerichtet                                   interessen

                                                                             Nachteilige
    NH-Risiken                Chancen               Due Diligence          Auswirkungen in
                                                                            der Lieferkette

                 Qualitative und verstärkt quantitative Angaben

                      31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |   5
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Vorläufiger Abgleich der DNK-Themen mit der CSRD.
                                                               DNK-Gutachten zur Kompatibilität EU-Taxonomie,
  Voraussichtliche Inhalte                                     CSRD und SDGs ist beauftragt und wird Ende 2021
                                                               veröffentlicht.

        Governance                                         Umwelt                         Gesellschaft
                                                        i. S. d. Taxonomie

                                                                                         Chancengleichheit
     Rolle und                                                    Anpassungen           Geschlechtergerechtigkeit,
                         Politisches
 Zusammensetzung
                        Engagement
                                                Klimaschutz            an               Weiterbildung, Integration, …
der Führungsorgane                                                Klimawandel

                                                                  Ressourcen &
Unternehmensethik
                      Beziehungen zu            Wasser und
                        Geschäfts-                                 Kreislauf-           Arbeitsbedingungen
 & Anti-Korruption                                Meer
                      partner*innen                                wirtschaft
                                                                                        Bezahlung, Einbezug der AN,
                                                                                        Work-Life, Arbeitssicherheit, …

                                                 Umwelt-         Biodiversität &
           Risikomanagement                   verschmutzung       Ökosysteme
                                                                                           Achtung der
                                                                                          Menschenrechte

                         Qualitative und verstärkt quantitative Angaben

                               31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex    |   6
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
Sinnvolle nächste Schritte für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen, die berichtspflichtig werden:
    Berichterstattung anfangen. DNK kann hier als hilfreicher Rahmen zum Aufbau eines NH-
     Managements genutzt werden.  DNK Leitfaden (ab S. 13)
    Strukturen aufbauen (NH-Stelle, Team, AG o.Ä. – verantwortliche Person pro Abteilung zu
     benennen ist dabei sehr sinnvoll)
    Wesentlichkeitsanalyse durchführen  DNK Leitfaden (ab S. 20)
    Risikoanalyse durchführen (auch: Nachhaltigkeitsrisiken ins bestehende Risikomanagement
     einbeziehen)
    Bestehende Daten sichten, benötigte Daten identifizieren und Datenqualität sichern

Für Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind:
    Berichterstattung optimieren / weiterentwickeln – Feedback des DNK strategisch nutzen (z. B.
     Risiken, Ziele, Datenqualität)

                           31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |   7
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Kurze Abstimmung auf Mentimeter

           31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |   8
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Vielen Dank für Ihre
                         Aufmerksamkeit.
                         Florian Harrlandt
                         florian.harrlandt@nachhaltigkeitsrat.de
                         +49 (0) 30 338424-654

                         Isabelle Krahe
                         isabelle.krahe@nachhaltigkeitsrat.de
                         +49 (0) 30 338424-127

                         Wissenschaftliche Referent*innen
                         Rat für Nachhaltige Entwicklung
                         Potsdamer Platz 10
                         10785 Berlin

team@nachhaltigkeitskodex.org
 www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de
      www.nachhaltigkeitsrat.de
Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
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Die vorliegende Präsentation wurde in Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung erstellt. Die Präsentation
inklusive der Notizen in dem Notizfeld sind Eigentum des Rates für Nachhaltige Entwicklung.

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Alle Angaben dieser Präsentation erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kontakt:

Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Email: team@nachhaltigkeitskodex.org
                                                                                     Stand der Präsentation
Telefon: 030 338 424 888                                                                           Mai 2021

                             31.05.2021    | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex          |     10
PERSPEKTIVE
AUF DIE CSRD

Was bedeutet der neue EU-
Richtlinienvorschlag für Unternehmen?

THORSTEN GRANTNER
Vorstandsmitglied im Umweltgutachterausschuß
OmniCert Umweltgutachter GmbH

                                    DNK, 31.05.2021
UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS
AM BUNDESUMWELTMINISTERIUM
Berufungsperiode IX

 Berlin, 17. September 2019   2
DER UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS …

• Ist seit 1995 durch das               der Verwaltung (9)
  Umweltauditgesetz eingesetzt
• hat 50 Mitglieder, die vom
                                        der Unternehmen (6)
  Bundesumweltministerium (BMU)
  berufen sind
• Ehrenamtlich und weisungsfrei         der Umweltgutachter/innen (4)

• Hauptamtliche Geschäftsstelle mit 4
  MA in Berlin                          der Gewerkschaften (3)

• ist ein Multi-Stakeholder-Forum aus
  den gesellschaftlichen Bereichen:     der Umweltverbände (3)

                                                                        3
DER UGA

Aufgaben gemäß Umweltauditgesetz

• Umweltministerium zu EMAS beraten
• Richtlinien erlassen in den Bereichen Zulassung, Prüfung und Aufsicht von Umweltgutachterinnen
  und Umweltgutachtern
• Verbreitung von EMAS fördern

    www.uga.de

                                                                                                   4
ARBEITSWEISE

3 jährliche Vollversammlungen
Thematische Arbeitsgruppen nach Bedarf
•   AG Zulassung, Prüfung und Aufsicht
•   AG Nachhaltigkeit
•   AG Klimaschutz
•   AG Marketing, Kommunikation und Förderung von EMAS

                                                         5
EMAS-SYSTEMAKTEURE IN DEUTSCHLAND

                                            Rechtsaufsicht
                 Beratung

                                                              EMAS-Organisation     Zulassung und
                                                                                    Aufsicht
Rechtsaufsicht

                                        Begutachtung und Validierung

                                       Umweltgutachterin/                           Registrierung
                                       Umweltgutachter

                            Richtlinien für die Tätigkeiten     Zulassungsprüfung

                                                               Verbreitung von
                                                               EMAS fördern

                                                                                                    6
UMWELTGUTACHTER*INNEN

•   Umweltgutachter*innen sind auf gesetzlicher Grundlage zugelassen und werden regelmäßig
    behördlich überwacht

•   Umweltgutachter*innen („Environmental Verifier“) sind weltweit tätig

•   Sie prüfen fachkundig die Einhaltung von Rechtsvorschriften (Compliance) und die Erhebung
    umweltbezogener Daten vor Ort à materielle Prüfung

•   Sie validieren zu veröffentlichende Umweltinformationen auf jährlicher Basis (Anh. IV EMAS VO)

                                                                                                     8
BIS DATO: EMAS UND DNK ZUR ERFÜLLUNG DES § 289 C HGB

•   Anpassung des Umweltauditgesetzes UAG an die Begriffe der Nachhaltigkeit

•   CSR-RUG änderte 2017 das Handelsgesetzbuch HGB v.a. in den §289 a – e sowie §315 ff.

•   Die Änderungen der EMAS-Verordnung 2017 und 2018: Nachhaltigkeitsaspekte

•   Anpassung des Umweltauditgesetz UAG in 2019

•   Umweltgutachter müssen über Kenntnisse eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems in ihrem
    jeweiligen Zulassungsbereich verfügen.

•   à Anpassung der weiterführenden Richtlinien:

          • Fachkunderichtlinie
          • Prüferrichtlinie

                                                                                             9
NACHHALTIGKEIT
IST VIELFALT
EMAS ALS GRUNDLAGE VON CSR-SYSTEMEN UND BERICHTSSTANDARDS

                                                             ISO 9001
                                                            ISO 14001
                                                            ISO 26000

                                                                        11
SCHNITTSTELLEN

                 12
STUDIE ZUR SCHNITTSTELLE EMAS DNK

Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

•   Studie EMAS DNK

                                               13
UMSETZUNG DER CSRD IN UNTERNEHMEN IN DER PRAXIS – STAND 2021

•   Studie EMAS DNK
•   Arbeitshilfe als Excel-Datei

                                   Berlin, 17. September 2019         14
EMAS UND DNK ZUR KÜNFTIGEN ERFÜLLUNG DER CSRD

•   Unternehmen, die gemäß EMAS und dem DNK berichten, dürften die CSRD weitestgehend erfüllen

•   Das Managementsystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung liegt vor

•   Der Prozess der internen und externen Prüfung ist etabliert

•   Die Prüfung erfolgt auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor Ort („Reasonable Assurance + vor Ort
    Prüfung der technischen Anlagen“)

•   Das Berichtswesen ist geübte Praxis

•   Unternehmen, die sich auf die CSRD vorbereiten wollen, sollten EMAS i.V.m. DNK einführen

•   Die Kompatibilität der CSRD mit EMAS ist vorgesehen

                                                                                                       15
POSITION DES UGA ZUM CSRD

•   Einheitlicher, verbindlicher, international anerkannter Berichtsstandard wird begrüßt

•   EMAS soll als EU-Richtline dazu kompatibel sein

•   Fachkompetente, staatlich beaufsichtigte Umweltgutachter*innen als Prüfer*innen

•   Mitarbeit im EFRAG

•   Einladung zur Zusammenarbeit mit dem DRSC

•   Seit 1995 geprüfte Umweltberichterstattung, seit 2017 incl. sozialer Indikatoren

•   Gleichrangigkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem ist gewährleistet, wenn in jedem
    Themenfeld ausgebildete Spezialisten prüfen

•   Umweltbezogene Aspekte sind materiell schwer durch Wirtschaftsprüfer*innen zu prüfen (durch
    sehr große WP-Gesellschaften ja, durch mittelständische WP-Gesellschaften schwer)

                                                                                                  16
MESSBARKEIT
KONTAKT

Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses                   Referent: Thorsten Grantner

Tel. +49 30 29773232
                                                                 OmniCert Umweltgutachter GmbH
                                                                 Kaiser-Heinrich-II.-Str. 4
    info@uga.de
                                                                 93077 Bad Abbach
    www.emas.de
                                                                 Tel. 09405 95582-0
    EMAS-Newsletter: https://www.emas.de/aktuelles/newsletter/   thorsten.grantner (at) omnicert.de
    Publikationen: https://www.emas.de/service/pdf-downloads/
                                                                 https://www.omnicert.de/

    Xing               Facebook
                                                                 Nachhaltigkeitsbericht:
                                                                 https://nachhaltigkeit.umweltgutachter.de/

                                                                     @omnicert_de

                                                                                                              18
Perspektiven zum EFRAG Prozess
Georg Lanfermann
Präsident Deutsches Rechnungslegungs Standards Comittee

  31.05.2021   | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex   |
Blick auf die CSRD aus NGO-
   Sicht. Welche Themen fehlen in
     dem Richtlinienvorschlag?

David Ryfisch- Teamleiter Internationale Klimapolitik, Germanwatch
         Digitales DNK-Webinar: Perspektiven zur CSRD
                         31.05.2021
Mark Carney: Tragödie des kurzfristigen Horizontes
• Kurzfristhorizont: Unternehmen, Politik, Finanzmarkt

• Szenario unkontrolliertes Großexperiment: Unabsehbares
  Großexperiment mit Menschheit; systemische Risiken;

• Szenario Panik: Entwertet viele mit kurzem Horizont getätigte
  Investitionen und riskiert Finanzmarktstabilität;

• Szenario Transformation by Design: weniger Schäden und Kosten durch
  frühzeitige Reaktion und vorhersehbaren Pfad.
Real- und Finanzwirtschaft sind gleichermaßen betroffen
        Bis 2045
 Treibhausgasneutralität                                        Wirkung auf Realwirtschaft, z. B.
                                                                  restriktivere Kreditvergabe
Transitionsrisiken
• Klimapolitik
                                                                                                            €
• Technologie
• Konsumentenpräferenzen
• und mehr…                                   Real-                                                   Finanzsystem
                                            wirtschaft                 Abschreibung auf
                                                                      Unternehmenswerte
Physische Risiken
• Meeresspiegelanstieg                    Stranded Assets        Änderung der Profitabilität von    Finanzmarktrisiken
• Dürren                                                                Unternehmen                   (Aktien, Bonds,
• Überflutungen                                                                                        Commodities)
                                       Innovation/ Disruption
• und mehr…                                                     Änderung des Wohlstandsniveaus
                                                                                                       Kreditrisiken
Haftung-/Klagerisiken                   Lieferkettenrisiken
• Aufgrund früherer Emissionen                                            und mehr…
• Risiken auf Zulieferketten                und mehr…                                               Versicherungsrisken
• Sorgfaltspflicht der Unternehmens-
   führung

                                                                 Änderungen der Realwirtschaft
                                                                   beeinflussen Finanzmärkte
Das goldene Dreieck wettbewerbsfähiger Transformation

                                                                   Klarer
                                                             Handlungsrahmen
                                                             mit verbindlichen
                                                                Zielen und
U.a. adressiert durch:                                           Standards
• Corporate Sustainability Reporting Directive
• EU Sustainabilty Standards
                                                               Dreieck einer
                                                               wettbewerbs-
                                                                  fähigen
                                                              Transformation

                                                                                 Politikkohärenz,
                                           Zukunfts- und                         inkl. Steuer- und
                                           risikobasierte                          Finanzsystem,
                                          Nachhaltigkeits-                       dass ökologisch-
                                         berichterstattung                        und sozial „die
                                                                                  Wahrheit sagt“
Analyse von 300 Unternehmen zeigt: Klima-bezogene
          Offenlegung nicht ausreichend

Quelle: Alliance for Corporate Transparency (2020): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/assets/Key_findings.pdf
Deutsche Unternehmen unterschätzen Klimarisiken

Quelle: Alliance for Corporate Transparency (2019): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/database/2019.html
Vorschlag der EU Kommission zur CSRD wichtiger Schritt…

                  1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle großen
                     Unternehmen

        
                  2. Entwicklung generischer und sektorspezifischer verpflichtender EU
                     Sustainability Standards
                  3. Verankerung Grundsatz der doppelten Materialität
                  4. Offenlegung von Transitionsplänen von Geschäftsmodellen und -
                     strategien im Einklang mit einem 1,5°C-Ziel
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung
                                                                                                                Geltungsbereich

                                                   1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle großen
                                                   Unternehmen

                             ?                        Einbeziehung kleiner/mittlerer Unternehmen, wenn sie für die
                                                       nachhaltige Transformation relevant bzw. von dieser besonders
                                                       stark betroffen sind („high risk sectors“)

Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung
                                                                                                                    Standards

                                                   2. Entwicklung generischer und sektorspezifischer verpflichtender EU
                                                   Sustainability Standards

                             ?                        Spezifizierung hinsichtlich Offenlegung von sozialen
                                                       Mindeststandards, insb. in der Lieferkette und entsprechende
                                                       Qualitätskriterien für Standards
                                                      Nutzung Szenarioanalysen zur Ableitung von zukunftsgerichteten EU
                                                       Sustainability Standards
                                                      Harmonisierung mit EU-Taxonomie, Transparenzrichtlinie, EU-
                                                       Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung sowie TCFD Annex

Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung
                                                                                                            Doppelte Materialität

                                                   3. Verankerung Grundsatz der doppelten Materialität

                             ?                        Insb. Konkretisierung zu Offenlegungspflichten von negativen
                                                       Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, auch über EU
                                                       Sustainability Reporting Standards

Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung
                                                                                                                   Transitionspläne

                                                   4. Offenlegung von Transitionsplänen (climate transition plans) von
                                                   Geschäftsmodellen und -strategien im Einklang mit einem 1,5°C-Ziel

                             ?                        Wissenschaftsbasiert, standardisiert, vergleichbar – im Lagebericht
                                                      Nutzung von standardisierten Szenarioanalysen
                                                      Konkretisierung von Offenlegungspflichten und Details zur
                                                       Beurteilung, ob die Ziele, der Zeitplan, Meilensteine und die KPIs eines
                                                       Unternehmens mit den Zielen von Paris und den SDGs
                                                       übereinstimmen

Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

David Ryfisch
ryfisch@germanwatch.org
Quellen und weitere Materialien
•   Alliance for Corporate Transparency (2020):
    https://www.allianceforcorporatetransparency.org/assets/Key_findings.pdf
•   Alliance for Corporate Transparency (2019): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/database/2019.html
•   Germanwatch (2021): EU Commission presents proposal for new EU Corporate Sustainable Reporting Directive
    https://www.germanwatch.org/en/20154

•   Gregor, F., Ostrower, M. (2021): The EU Sustainable Finance April package and how EU sustainability reporting
    standards fit in https://germanwatch.org/en/20152
•   Gregor, F., Ostrower, M. (2021): The EU Sustainable Finance April package and how EU sustainability reporting
    standards fit in https://germanwatch.org/en/20152
•   Gregor, F., Ostrower, M. (2021): What needs to be reported on sustainability-related governance?
    https://www.germanwatch.org/en/20081
•   Gregor, F., Ostrower, M. (2021): Reform of the EU Non-financial Reporting Directive: A Push Towards Future-proof
    Reporting Obligations
    https://germanwatch.org/en/19990
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