Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - DNK-Webinar
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DNK-Webinar Perspektiven auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Was bedeutet der neue EU-Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen? Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex 31. Mai 2021
Informationen zum Webinar Das Webinar wird nicht aufgezeichnet Die Folien werden im Anschluss verschickt Alle Teilnehmenden sind auf stumm geschaltet Fragen / Anmerkungen bitte über die Funktion „Fragen“ eingeben Moderation: Loreen Wachsmuth, DNK-Projektbüro, imug Beratungsgesellschaft 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 2
Die EU schlägt Rahmen vor EU-Standard für Sustainable Finance die NH-Bericht- Framework erstattung ab 2024 & Taxonomie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Umsetzung aktuell noch unklar: Nationales Recht oder delegierter Rechtsakt Offenlegungs- CSRD Verordnung soll werden Erweiterte Perspektive Diversity Non-Financial Reporting CSR-Richtlinie- Human Directive (NFRD) Umsetzungsgesetz Rights (CSR-RUG) bisher 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 3
Änderungen im Vergleich zur NFRD SCOPE Alle kapitalmarktorientierte Unternehmen, Alle großen Unternehmen mit.. Versicherungen und Kreditinstitute mit… mehr als 250 Mitarbeitenden, Erfüllen mehr als 500 Mitarbeitenden UND mind. 40 Mio. Euro Umsatz, mind. 2/3 mind. 40 Mio. Umsatz ODER Kriterien mind. 20 Mio. Bilanzsumme mind. 20 Mio. Bilanzsumme Alle an der Börse gelisteten Unternehmen (außer Kleinstbetriebe) PRÜFUNG Verpflichtend freiwillig (zunächst limited assurance) VERÖFFENTLICHUNG Webseite ODER Lagebericht ODER Bundesanzeiger Fokus auf Lageberichterstattung KOHÄRENZ Freiwillige Orientierung an Rahmenwerken EU-Standards für alle mit ODER Erläuterung, warum kein branchenspezifischen Ergänzungen Rahmenwerk genutzt (explain) (wird von EFRAG aktuell erarbeitet) 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 4
Vorläufiger Abgleich der DNK-Themen mit der CSRD. Voraussichtliche Inhalte DNK-Gutachten zur Kompatibilität EU-Taxonomie, CSRD und SDGs ist beauftragt und wird Ende 2021 veröffentlicht. Angaben zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit 1,5 Grad Ziel Geschäftsmodell Strategie NH-Ziele Konformität Retrospektiv Einbezug Doppelte Rolle der GF und UND Stakeholder- Wesentlichkeit Kontrollgremien zukunftsgerichtet interessen Nachteilige NH-Risiken Chancen Due Diligence Auswirkungen in der Lieferkette Qualitative und verstärkt quantitative Angaben 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 5
Vorläufiger Abgleich der DNK-Themen mit der CSRD. DNK-Gutachten zur Kompatibilität EU-Taxonomie, Voraussichtliche Inhalte CSRD und SDGs ist beauftragt und wird Ende 2021 veröffentlicht. Governance Umwelt Gesellschaft i. S. d. Taxonomie Chancengleichheit Rolle und Anpassungen Geschlechtergerechtigkeit, Politisches Zusammensetzung Engagement Klimaschutz an Weiterbildung, Integration, … der Führungsorgane Klimawandel Ressourcen & Unternehmensethik Beziehungen zu Wasser und Geschäfts- Kreislauf- Arbeitsbedingungen & Anti-Korruption Meer partner*innen wirtschaft Bezahlung, Einbezug der AN, Work-Life, Arbeitssicherheit, … Umwelt- Biodiversität & Risikomanagement verschmutzung Ökosysteme Achtung der Menschenrechte Qualitative und verstärkt quantitative Angaben 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 6
Sinnvolle nächste Schritte für Ihr Unternehmen Für Unternehmen, die berichtspflichtig werden: Berichterstattung anfangen. DNK kann hier als hilfreicher Rahmen zum Aufbau eines NH- Managements genutzt werden. DNK Leitfaden (ab S. 13) Strukturen aufbauen (NH-Stelle, Team, AG o.Ä. – verantwortliche Person pro Abteilung zu benennen ist dabei sehr sinnvoll) Wesentlichkeitsanalyse durchführen DNK Leitfaden (ab S. 20) Risikoanalyse durchführen (auch: Nachhaltigkeitsrisiken ins bestehende Risikomanagement einbeziehen) Bestehende Daten sichten, benötigte Daten identifizieren und Datenqualität sichern Für Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind: Berichterstattung optimieren / weiterentwickeln – Feedback des DNK strategisch nutzen (z. B. Risiken, Ziele, Datenqualität) 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 7
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Florian Harrlandt florian.harrlandt@nachhaltigkeitsrat.de +49 (0) 30 338424-654 Isabelle Krahe isabelle.krahe@nachhaltigkeitsrat.de +49 (0) 30 338424-127 Wissenschaftliche Referent*innen Rat für Nachhaltige Entwicklung Potsdamer Platz 10 10785 Berlin team@nachhaltigkeitskodex.org www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de www.nachhaltigkeitsrat.de
Disclaimer Die vorliegende Präsentation wurde in Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung erstellt. Die Präsentation inklusive der Notizen in dem Notizfeld sind Eigentum des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Die Präsentation darf von Dritten kostenfrei verwendet werden. Die Übergabe der Präsentation an Dritte erfolgt mit der Maßgabe, die darin enthaltenen Darstellungen, auch mit Abweichungen, nur unter Angabe der Quelle und des DNK-Logos an andere Adressaten weiterzugeben. Alle Angaben dieser Präsentation erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Kontakt: Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex Email: team@nachhaltigkeitskodex.org Stand der Präsentation Telefon: 030 338 424 888 Mai 2021 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex | 10
PERSPEKTIVE AUF DIE CSRD Was bedeutet der neue EU- Richtlinienvorschlag für Unternehmen? THORSTEN GRANTNER Vorstandsmitglied im Umweltgutachterausschuß OmniCert Umweltgutachter GmbH DNK, 31.05.2021
UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS AM BUNDESUMWELTMINISTERIUM Berufungsperiode IX Berlin, 17. September 2019 2
DER UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS … • Ist seit 1995 durch das der Verwaltung (9) Umweltauditgesetz eingesetzt • hat 50 Mitglieder, die vom der Unternehmen (6) Bundesumweltministerium (BMU) berufen sind • Ehrenamtlich und weisungsfrei der Umweltgutachter/innen (4) • Hauptamtliche Geschäftsstelle mit 4 MA in Berlin der Gewerkschaften (3) • ist ein Multi-Stakeholder-Forum aus den gesellschaftlichen Bereichen: der Umweltverbände (3) 3
DER UGA Aufgaben gemäß Umweltauditgesetz • Umweltministerium zu EMAS beraten • Richtlinien erlassen in den Bereichen Zulassung, Prüfung und Aufsicht von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern • Verbreitung von EMAS fördern www.uga.de 4
ARBEITSWEISE 3 jährliche Vollversammlungen Thematische Arbeitsgruppen nach Bedarf • AG Zulassung, Prüfung und Aufsicht • AG Nachhaltigkeit • AG Klimaschutz • AG Marketing, Kommunikation und Förderung von EMAS 5
EMAS-SYSTEMAKTEURE IN DEUTSCHLAND Rechtsaufsicht Beratung EMAS-Organisation Zulassung und Aufsicht Rechtsaufsicht Begutachtung und Validierung Umweltgutachterin/ Registrierung Umweltgutachter Richtlinien für die Tätigkeiten Zulassungsprüfung Verbreitung von EMAS fördern 6
UMWELTGUTACHTER*INNEN • Umweltgutachter*innen sind auf gesetzlicher Grundlage zugelassen und werden regelmäßig behördlich überwacht • Umweltgutachter*innen („Environmental Verifier“) sind weltweit tätig • Sie prüfen fachkundig die Einhaltung von Rechtsvorschriften (Compliance) und die Erhebung umweltbezogener Daten vor Ort à materielle Prüfung • Sie validieren zu veröffentlichende Umweltinformationen auf jährlicher Basis (Anh. IV EMAS VO) 8
BIS DATO: EMAS UND DNK ZUR ERFÜLLUNG DES § 289 C HGB • Anpassung des Umweltauditgesetzes UAG an die Begriffe der Nachhaltigkeit • CSR-RUG änderte 2017 das Handelsgesetzbuch HGB v.a. in den §289 a – e sowie §315 ff. • Die Änderungen der EMAS-Verordnung 2017 und 2018: Nachhaltigkeitsaspekte • Anpassung des Umweltauditgesetz UAG in 2019 • Umweltgutachter müssen über Kenntnisse eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems in ihrem jeweiligen Zulassungsbereich verfügen. • à Anpassung der weiterführenden Richtlinien: • Fachkunderichtlinie • Prüferrichtlinie 9
NACHHALTIGKEIT IST VIELFALT
EMAS ALS GRUNDLAGE VON CSR-SYSTEMEN UND BERICHTSSTANDARDS ISO 9001 ISO 14001 ISO 26000 11
SCHNITTSTELLEN 12
STUDIE ZUR SCHNITTSTELLE EMAS DNK Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung • Studie EMAS DNK 13
UMSETZUNG DER CSRD IN UNTERNEHMEN IN DER PRAXIS – STAND 2021 • Studie EMAS DNK • Arbeitshilfe als Excel-Datei Berlin, 17. September 2019 14
EMAS UND DNK ZUR KÜNFTIGEN ERFÜLLUNG DER CSRD • Unternehmen, die gemäß EMAS und dem DNK berichten, dürften die CSRD weitestgehend erfüllen • Das Managementsystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung liegt vor • Der Prozess der internen und externen Prüfung ist etabliert • Die Prüfung erfolgt auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor Ort („Reasonable Assurance + vor Ort Prüfung der technischen Anlagen“) • Das Berichtswesen ist geübte Praxis • Unternehmen, die sich auf die CSRD vorbereiten wollen, sollten EMAS i.V.m. DNK einführen • Die Kompatibilität der CSRD mit EMAS ist vorgesehen 15
POSITION DES UGA ZUM CSRD • Einheitlicher, verbindlicher, international anerkannter Berichtsstandard wird begrüßt • EMAS soll als EU-Richtline dazu kompatibel sein • Fachkompetente, staatlich beaufsichtigte Umweltgutachter*innen als Prüfer*innen • Mitarbeit im EFRAG • Einladung zur Zusammenarbeit mit dem DRSC • Seit 1995 geprüfte Umweltberichterstattung, seit 2017 incl. sozialer Indikatoren • Gleichrangigkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem ist gewährleistet, wenn in jedem Themenfeld ausgebildete Spezialisten prüfen • Umweltbezogene Aspekte sind materiell schwer durch Wirtschaftsprüfer*innen zu prüfen (durch sehr große WP-Gesellschaften ja, durch mittelständische WP-Gesellschaften schwer) 16
MESSBARKEIT
KONTAKT Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses Referent: Thorsten Grantner Tel. +49 30 29773232 OmniCert Umweltgutachter GmbH Kaiser-Heinrich-II.-Str. 4 info@uga.de 93077 Bad Abbach www.emas.de Tel. 09405 95582-0 EMAS-Newsletter: https://www.emas.de/aktuelles/newsletter/ thorsten.grantner (at) omnicert.de Publikationen: https://www.emas.de/service/pdf-downloads/ https://www.omnicert.de/ Xing Facebook Nachhaltigkeitsbericht: https://nachhaltigkeit.umweltgutachter.de/ @omnicert_de 18
Perspektiven zum EFRAG Prozess Georg Lanfermann Präsident Deutsches Rechnungslegungs Standards Comittee 31.05.2021 | www.deutscher.nachhaltigkeitskodex.de | @NHKodex |
Blick auf die CSRD aus NGO- Sicht. Welche Themen fehlen in dem Richtlinienvorschlag? David Ryfisch- Teamleiter Internationale Klimapolitik, Germanwatch Digitales DNK-Webinar: Perspektiven zur CSRD 31.05.2021
Mark Carney: Tragödie des kurzfristigen Horizontes • Kurzfristhorizont: Unternehmen, Politik, Finanzmarkt • Szenario unkontrolliertes Großexperiment: Unabsehbares Großexperiment mit Menschheit; systemische Risiken; • Szenario Panik: Entwertet viele mit kurzem Horizont getätigte Investitionen und riskiert Finanzmarktstabilität; • Szenario Transformation by Design: weniger Schäden und Kosten durch frühzeitige Reaktion und vorhersehbaren Pfad.
Real- und Finanzwirtschaft sind gleichermaßen betroffen Bis 2045 Treibhausgasneutralität Wirkung auf Realwirtschaft, z. B. restriktivere Kreditvergabe Transitionsrisiken • Klimapolitik € • Technologie • Konsumentenpräferenzen • und mehr… Real- Finanzsystem wirtschaft Abschreibung auf Unternehmenswerte Physische Risiken • Meeresspiegelanstieg Stranded Assets Änderung der Profitabilität von Finanzmarktrisiken • Dürren Unternehmen (Aktien, Bonds, • Überflutungen Commodities) Innovation/ Disruption • und mehr… Änderung des Wohlstandsniveaus Kreditrisiken Haftung-/Klagerisiken Lieferkettenrisiken • Aufgrund früherer Emissionen und mehr… • Risiken auf Zulieferketten und mehr… Versicherungsrisken • Sorgfaltspflicht der Unternehmens- führung Änderungen der Realwirtschaft beeinflussen Finanzmärkte
Das goldene Dreieck wettbewerbsfähiger Transformation Klarer Handlungsrahmen mit verbindlichen Zielen und U.a. adressiert durch: Standards • Corporate Sustainability Reporting Directive • EU Sustainabilty Standards Dreieck einer wettbewerbs- fähigen Transformation Politikkohärenz, Zukunfts- und inkl. Steuer- und risikobasierte Finanzsystem, Nachhaltigkeits- dass ökologisch- berichterstattung und sozial „die Wahrheit sagt“
Analyse von 300 Unternehmen zeigt: Klima-bezogene Offenlegung nicht ausreichend Quelle: Alliance for Corporate Transparency (2020): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/assets/Key_findings.pdf
Deutsche Unternehmen unterschätzen Klimarisiken Quelle: Alliance for Corporate Transparency (2019): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/database/2019.html
Vorschlag der EU Kommission zur CSRD wichtiger Schritt… 1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle großen Unternehmen 2. Entwicklung generischer und sektorspezifischer verpflichtender EU Sustainability Standards 3. Verankerung Grundsatz der doppelten Materialität 4. Offenlegung von Transitionsplänen von Geschäftsmodellen und - strategien im Einklang mit einem 1,5°C-Ziel
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung Geltungsbereich 1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle großen Unternehmen ? Einbeziehung kleiner/mittlerer Unternehmen, wenn sie für die nachhaltige Transformation relevant bzw. von dieser besonders stark betroffen sind („high risk sectors“) Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung Standards 2. Entwicklung generischer und sektorspezifischer verpflichtender EU Sustainability Standards ? Spezifizierung hinsichtlich Offenlegung von sozialen Mindeststandards, insb. in der Lieferkette und entsprechende Qualitätskriterien für Standards Nutzung Szenarioanalysen zur Ableitung von zukunftsgerichteten EU Sustainability Standards Harmonisierung mit EU-Taxonomie, Transparenzrichtlinie, EU- Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung sowie TCFD Annex Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung Doppelte Materialität 3. Verankerung Grundsatz der doppelten Materialität ? Insb. Konkretisierung zu Offenlegungspflichten von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, auch über EU Sustainability Reporting Standards Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
… aber es fehlt noch etwas für die richtige Richtung Transitionspläne 4. Offenlegung von Transitionsplänen (climate transition plans) von Geschäftsmodellen und -strategien im Einklang mit einem 1,5°C-Ziel ? Wissenschaftsbasiert, standardisiert, vergleichbar – im Lagebericht Nutzung von standardisierten Szenarioanalysen Konkretisierung von Offenlegungspflichten und Details zur Beurteilung, ob die Ziele, der Zeitplan, Meilensteine und die KPIs eines Unternehmens mit den Zielen von Paris und den SDGs übereinstimmen Quelle: Germanwatch (2021): https://www.germanwatch.org/en/20154
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! David Ryfisch ryfisch@germanwatch.org
Quellen und weitere Materialien • Alliance for Corporate Transparency (2020): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/assets/Key_findings.pdf • Alliance for Corporate Transparency (2019): https://www.allianceforcorporatetransparency.org/database/2019.html • Germanwatch (2021): EU Commission presents proposal for new EU Corporate Sustainable Reporting Directive https://www.germanwatch.org/en/20154 • Gregor, F., Ostrower, M. (2021): The EU Sustainable Finance April package and how EU sustainability reporting standards fit in https://germanwatch.org/en/20152 • Gregor, F., Ostrower, M. (2021): The EU Sustainable Finance April package and how EU sustainability reporting standards fit in https://germanwatch.org/en/20152 • Gregor, F., Ostrower, M. (2021): What needs to be reported on sustainability-related governance? https://www.germanwatch.org/en/20081 • Gregor, F., Ostrower, M. (2021): Reform of the EU Non-financial Reporting Directive: A Push Towards Future-proof Reporting Obligations https://germanwatch.org/en/19990
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