PFLEGE REHA THERAPIE Die Messe für- 24. APRIL 2020 MESSEGELÄNDE WELS

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PFLEGE REHA THERAPIE Die Messe für- 24. APRIL 2020 MESSEGELÄNDE WELS
Die Messe für
       PFLEGE
         REHA
     THERAPIE
        Hilfsmittelausstellung
      für mehr Lebensqualität
             www.integra.at

       – 24 . A P RIL 20 2 0
  22.
      E G E L Ä N D E W E L S
ME SS
PFLEGE REHA THERAPIE Die Messe für- 24. APRIL 2020 MESSEGELÄNDE WELS
integra® 2020
Leitmesse für Pflege,
Reha und Therapie
22.-24. April 2020
Messe Wels, Österreich
Die integra® bietet die umfassende Markt-
übersicht an rehatechnischen Produkten
und Dienstleistungen zur Erleichterung
des Lebensalltags.
Als etablierte Leitmesse bietet sie eine
Plattform der Begegnung von Menschen
mit Beeinträchtigung, Angehörigen und
professionellen HelferInnen.
IMPULSE FÜR MEHR
LEBENSQUALITÄT
IHR VORTEIL                                         FOKUS BILDUNG
Alle Angebote unter einem Dach. Etwa 240            Sowohl Pflegethemen, Zukunftsvisionen im Sozial-
internationale und nationale AusstellerInnen        und Gesundheitswesen, Betreuungsstrukturen,
werden erwartet. Der Messestandort Wels             das Themenfeld neurologischer Störungen,
ist aufgrund seiner zentralen Lage und guten        insbesondere die Herausforderung Demenz,
Erreichbarkeit sehr beliebt. Bestnoten gab es bei   alternative Wohnformen, als auch therapeutische
der Ausstellerbefragung 2018 auch bezüglich         und kreative Ansätze finden sich in dem ca.
Besucherstruktur, Organisationsablauf und für       60 Bildungsveranstaltungen umfassenden
die umfassenden Werbeaktivitäten.                   Angebot. Erweitern Sie Ihren Wissensvorsprung
                                                    durch kostenfreie qualitätsvolle Vorträge.
SZENETREFF                                          Workshops in Kleingruppen ermöglichen intensive
10.000 BesucherInnen begegneten sich bei            Auseinandersetzung mit Fachthemen.
der Messe 2018. Durch den 2-jährigen Messe-
Rhythmus entwickelte sich das Event für             DIGITALE HELFER DER ZUKUNFT
                                                    Am Donnerstag 23. April stehen digitale
Betroffene und EntscheidungsträgerInnen zum
                                                    Innovationen auf der ORF Bühne im Mittelpunkt.
Pflichttermin und Szenetreff.
                                                    Projekte mit Künstlicher Intelligenz, Apps, Clouds,
                                                    Robotic Systeme, herausragende Ideen und
  Auf 14.000 m² Fachauss                            Konzepte werden einer breiten Öffentlichkeit
                          tellung                   präsentiert. Diese Neuerungen werden
  mit mehr als 240 internat                         kritisch hinterfragt und aus unterschiedlichen
                            ionale
  Aussteller und nahezu 10                          Blickwinkeln betrachtet
                           .000
  Besucher erwartet Sie:                            COME TOGETHER
                                                    Kooperationen mit Medienpartnern, Verbänden,
  · Mobilitätsangebote und Tra                      Organisationen und Behörden sorgen für
                                nsfersysteme
 · Pflegehilfsmittel und Home                       eine optimale Informationsweitergabe. Sehr
                                care Service        wertvoll ist auch die Zusammenarbeit mit
 · Therapie und Training                            Betroffenenverbänden und Sportorganisationen.
 · Kommunikationshilfen                             Ideelle Träger anerkennen unsere Bemühungen
                                                    und unterstützen uns im Tun.
 · KFZ Adaptionen
                                                    Verpassen Sie nicht die Eröffnung der Messe am
 · Pflege und medizinische                          22. April um 10 Uhr auf der ORF Bühne in Halle 20,
                           Ve   rsorgung
 · Kinder Reha                                      Sektor A. Das gesamte Gelände ist barrierefrei.

· Or thopädische Hilfsmitte
                            l
· Freizeit, Reisen und Sport
· Bauen und Wohnen
· Bildung und Beruf
· Beratungs- und Dienstleis
                              tungen
· Fachliteratur
www.integra.at
                                 Folgen Sie uns auf www.facebook.com/messe integra

      ÖFFNUNGSZEITEN                                VERANSTALTUNGSORT               VERANSTALTERIN
      Mittwoch, 22. 04. 9.00 – 17.30                Welser Messegelände             Assista Soziale Dienste GmbH
      Donnerstag, 23. 04. 9.00 – 17.30                                              Organisationsbüro integra®
                                                    Messeplatz 1 | A-4600 Wels
      Freitag, 24. 04.    9.00 – 16.30              Messezentrum Neu Halle 20       Hueb 10 | A-4674 Altenhof am Hausruck
                                                    Tel. +43 72 42 - 93 92- 0       Tel. +43 7735- 66 31 61
      INFO HOTLINE                                  Fax. +43 72 42- 93 92- 66 451   Fax. +43 77 35 - 66 31-333
      +43 7735 - 66 31 61                           www.messe-wels.at               office@integra.at

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.assista.org/datenschutz
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at
                                                                   ORGANISATIONSBÜRO integra®                          E-Mail: office@integra.at
                                                                   Hueb 10                                             Tel:    +43 7735 / 6631 - 61
                                                                   A-4674 Altenhof                                     Fax:    +43 7735 / 6631-333

                                                                                         FRÜHBUCHERBONUS 3 % bis 15. 11. 2019
ANMELDUNG (bitte per Scan, Post oder Fax übermitteln)

Firmenname

Straße                                                                       Land – Postleitzahl – Ort

Telefon                                                                      Fax

E-Mail                                                                       Homepage

AnsprechpartnerIn                                                            UID-Nummer (nur EU-Staaten)
                                                                             Durchwahl oder Mobilnummer
E-Mail AnsprechpartnerIn                                                     AnsprechpartnerIn
Rechnungsadresse
(falls abweichend):
E-Mail für Rechungszustellung
(falls abweichend):

BESTELLUNG AUSSTELLUNGSFLÄCHE
                                                                                                                                           Standbreite
Standard Grundausstattung:
Reihenstand mit weißen Systemstellwänden (Meterelemente mit Aluprofilen 2,5m Höhe);

                                                                                                                        Standtiefe
                                                                                                                                           Standfläche
Wände an der Standhinterseite; Seitenwände (um einen Meter eingerückt);
Strom bis 3.000 W / 220 V inkludiert; kein Teppich, gratis Parken.

                                                                                                                                      1m
     verfügbare Standgröße                       Standtiefe                        Preis pro m2                        Standfläche (> 6 m2)
     6 m2 (Mindeststandgröße)                         2m                                € 129,-                                                  m2
     9, 12, 15, 18 m2         NEU                     3m                               € 123,-                                                   m2
     16, 20, 24, 28 m2                                4m                               € 108,-                                                   m2
     25, 30, 35, 40, 45 m2                            5m                               € 102,-                                                   m2
     48, 54, 60,… m2                                  6 m oder mehr                     € 98,-                                                   m2
     Freigelände                                                                        € 59,-                                                   m2
     Reihenstand 1 Seite offen           Eckstand 2 Seiten offen                   Kopfstand 3 Seiten offen             Inselstand 4 Seiten offen
     (6, 12, 15, 20, 25, 30,… m2)        (ab 15, 20, 24,… m2 Aufpreis +5%)         (ab 24, 30, 35,… m2 Aufpreis +7%)    (ab 54 m2 Aufpreis +10%)

Firmeneintrag (Text) im Messekatalog / Homepage                          € 73,- (exkl. Ust.)                                         obligatorisch

Logo im Messekatalog / Homepage                                          € 135,- (exkl. Ust.)                                        Werbeabgabe inklusive

Stromanschluss (3 kW im Standardpreis inkludiert)                        € 29,- (pro weiteres kW)                                    kW Gesamtleistung
Anzahl Ausstellerausweise abhängig von Standgröße                        € 25,- (je weiterer Ausweis)                                Ausweise gesamt
(siehe Messebedingungen Punkt 11)

Bestellscheine für technische Zusatzeinrichtungen (Wasser, Abwasser, Platzierung Stromauslass etc.) des Messestandes finden Sie im
Internet unter: www.integra.at/ausstellerservice; Details zu Ihrer Platzierung definieren Sie bitte auf der Rückseite dieses Formulares;
die Standeinteilung erfolgt ab 6.12. 2019.

Mit dieser Anmeldung erkennen wir die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen der integra® 2020 und die Messeordnung der Welser
Messe an. Die Rechnungslegung erfolgt in der KW 10. Infos zur Steuerregelung entnehmen Sie den Messebedingungen Punkt 32.

                            Ort, Datum                                                      Stempel, firmenmäßige Zeichnung
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at
                                                          ORGANISATIONSBÜRO integra®                      E-Mail: office@integra.at
                                                          Hueb 10                                         Tel:    +43 7735 / 6631 - 61
                                                          A-4674 Altenhof                                 Fax:    +43 7735 / 6631-333

UNTERNEHMENSART /PLATZIERUNG
14.000m² säulenfreie Ausstellungsfläche bietet optimalen Raum das gesamte Messeangebot in einer Halle zu komprimieren.
Zudem sind wir bestrebt, Ihre Platzierungswünsche bestmöglich zu realisieren.

        Messezentrum
Sie sind:       Hersteller
                                   neu
                                 Händler                Dienstanbieter/leister                    Sonstige

        Halle 20
Ihr Platzierungswunsch (ohne Rechtsanspruch):

   Wir haben keinen Platzierungswunsch.

   Eine Platzierung (nur bei gleicher Standtiefe möglich) neben / gegenüber folgenden Unternehmen:

   Keine Platzierung neben / gegenüber folgenden Unternehmen:

                                                                                              Zone

    HALLENÜBERSICHT                                                              16 m
                                                                                              Sportzone/
                                                                                              Freizeit
                                                                                                                 Zone
                                                                                                                 KFZ Mobilität
                                                                                                     7m

   Wir wünschen eine Platzierung
                                                                                                                Zone
   in folgendem Ausstellungsbereich:                                                                            „Digitale Helfer
          Zone Sportzone/Freizeit                                                                               der Zukunft“

          Zone KFZ Mobilität
          Zone „Digitale Helfer der Zukunft“
          Sektor C, D oder E (Hallenhöhe 7m)
          Sektor F (Hallenhöhe 16m)

MITAUSSTELLER
   Auf unserem Stand sind Mitaussteller/zusätzliche Unternehmen/Organisationen vertreten:
   (Bitte für Mitaussteller ein weiteres Formular Firmeneintrag ausfüllen;
   Kosten pro Mitaussteller: € 135,– (exkl. USt) für Eintrag im Ausstellerverzeichnis, Interneteintrag und Werbemittel)

   VERRECHNUNG:            an Hauptaussteller            an nachfolgende Rechnungsadresse

Rechnungsadresse Mitaussteller/vertretene Firmen /Organisationen

Firmenname                                                            UID-Nummer (nur EU-Staaten)

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22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at
                                                                  ORGANISATIONSBÜRO integra®                              E-Mail: office@integra.at
                                                                  Hueb 10                                                 Tel:    +43 7735 / 6631 - 61
                                                                  A-4674 Altenhof                                         Fax:    +43 7735 / 6631-333

FIRMENEINTRAG (Messekatalog und Onlineverzeichnis)
Ein ordnungsgemäßer Eintrag in den Ausstellungskatalog kann nur erfolgen, wenn dieser Bogen ausgefüllt mit der Anmeldung zurückgesandt
wird. Bitte geben Sie den genauen Wortlaut der Eintragung in das Ausstellerverzeichnis an. Die von Ihnen ausgestellten Produkte kreuzen Sie
bitte in der nachfolgenden Liste an. Sollte eine Produktart nicht im Vordruck enthalten sein, so fügen Sie diesen Artikel bitte unter dem Punkt
„weitere Angebote“ ein. Einsendungen nach dem 21.1.2020 werden in einem Nachtrag zum Messekatalog veröffentlicht. 

   Kontaktdaten aus dem Anmeldeformular übernehmen                Eintrag Hauptaussteller             Eintrag Mitaussteller ( € 135,– exkl. USt)

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(max. 35 Zeichen)                                                                  unter dem Buchstaben

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  PFLEGE UND MEDIZINISCHE VERSORGUNG              o 3 Matratzen                                            KOMMUNIKATION
  o 3 Pflege- und Spezialbetten                   o 3 Wechseldrucksysteme                                  o3 Kommunikationshilfen allgemein
  o 3 Elektropflegebetten                         o 3 Lagerungshilfen                                      o3 Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde
  o 3 Duschstühle, -wagen, -liegen                o 3 Steckbeckenspülgeräte                                o 3 Hörgeräte / Höranlage
  o 3 WC-Stühle                                                                                            o 3 Hilfsmittel für Sprache
  o3 Griffe und Stützen                           TRAINING UND THERAPIE                                    o 3 Computergestützte Kommunikationshilfen
  o 3 Badewanneneinsätze                          o 3 Therapiegeräte                                       o 3 Hilfsmittel zur Telekommunikation
  o 3 Hubbadewannen                               o 3 Therapeutisches Spielmaterial                        o 3 PC-Eingabesysteme
  o 3 Badelifter                                  o 3 Ergotherapiehilfen                                   o 3 Assistierende Technologien
  o 3 Toilettenlifter                             o 3 Stehgeräte / Gehtrainer                              o 3 Softwareprodukte
  o 3 Kombilifter                                 o3 Therapiematten
  o 3 Deckenlifter                                o 3 Massagegeräte                                        PÄDAGOGIK, AUS- UND WEITERBILDUNG
  o 3 Reiselifter/Gurtenlifter                    o 3 Liegen                                               o 3 Aus- und Weiterbildung
  o 3 Sitzlift                                    o 3 Bewegungstherapiegeräte                              o 3 Pädagogische Hilfsmittel / Spielzeug
  o 3 Umlagerungshilfen, Umsetzhilfen             o 3 Snoezelen Artikel                                    o 3 Online-Medien
  o 3 Wundversorgung                              o 3 Musikinstrumente                                     o 3 Fachliteratur, -zeitschriften
  o 3 Einwegprodukte                              o 3 Magnet-Resonanz Therapie                             o 3 Therapiemusik
  o 3 Medizinisch-technische Geräte               o 3 Hängesessel
  o 3 Blutdruckmessgeräte                         o 3 Tiergestützte Therapie                               ARBEITSPLATZ, BERUF
  o 3 Aufbereitungsgeräte                         o 3 Heilpädagogisches Voltigieren & Reiten               o3 Arbeitsplatzvermittlung
  o 3 Sauerstoff - Atemtherapie                   o 3 Spezialsessel / Relaxstühle / Massagesessel          o3 Berufliche Rehabilitation
  o 3 Lasertherapie                                                                                        o3 Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
  o 3 Enterale Ernährung                          ORTHOPÄDISCHE HILFSMITTEL                                o3 Berufliche Qualifizierung
  o 3 Hilfen für Kinder                           o3 Auflagen/Stützen                                      o3 Trainingssoftware
                                                  o 3 Sitzschalen
  MOBILITÄT
                                                  o 3 Prothesen                                            FREIZEIT, SPORT, SPIEL
  o 3 Elektrorollstühle
                                                  o 3 Orthesen                                             o3 Reisen – Ziele / Unterkünfte
  o 3 Aufrichtrollstühle
                                                  o 3 Verbände/Bandagen/Schienen                           o3 Reha-Spiele
  o 3 Spezialrollstühle
                                                  o 3 Medizinische Schuhe                                  o 3 Sport- und Gymnastikartikel
  o 3 Handrollstühle
                                                                                                           o3 Sportangebote
  o 3 Sport-, Gelände-Aktivrollstühle
                                                  BAUEN UND WOHNEN                                         o3 Spiel- und Beschäftigungsmaterial
  o 3 Handbikes
                                                  o3 (Objekt-) Einrichtungen                               o3 Freizeit / Outdoor-Aktivitäten
  o 3 Fahrräder / Spezialfahrräder / E-Bikes
  o 3 Gehhilfen, Rollatoren                       o 3 Bedürfnisgerechtes Planen, Bauen
  o 3 Kinderwagen / Reha-Buggys                   o 3 Barrierefreie Küchen                                 VERBÄNDE, INSTITUTIONEN,
  o 3 Treppenraupe, -steiggeräte                  o 3 Alltagsunterstützende Assistenzlösungen              ORGANISATIONEN, SONSTIGE
  o 3 Elektrofahrzeuge, -antriebe                 o 3 Barrierefreie Sanitärausstattung                     o3 Selbsthilfegruppen
  o 3 PKW Adaptionen / Umbau / Ausstattung        o 3 Wasserbetten                                         o3 Mobile Betreuungsangebote
  o 3 Führerscheinfreie Fahrzeuge                 o 3 Treppenlifte                                         o3 Persönliche Assistenz
  o 3 Spezialfahrzeuge                            o 3 Aufzüge                                              o3 Stationäre Betreuungsangebote
  o 3 Einstiegshilfen                             o 3 Automatische Türsysteme                              o3 Reha-Kliniken
  o 3 Einstieg- und Transportverladehilfen        o 3 Hebebühnen und Rampen                                o3 Pflege daheim / 24 h Pflege
  o 3 Fahrschule und Fahrsicherheit               o 3 Bodenbeläge                                          o3 Sozialversicherungen
  o 3 Zughilfen für Rollstühle                    o 3 Reinigungsmaschinen, -geräte                         o3 Berufsverbände / Interessensvertretungen
  o 3 Exoskelette                                 o 3 Umgebungssteuerungssysteme                           o3 Schulungen / Seminare
                                                  o 3 Notruf- und Alarmsysteme                             o3 Förderungen
  KÖRPERPFLEGE UND HYGIENE                        o 3 Überwachungs- und Rettungssysteme
  o3 Hilfen für alte Menschen                     o 3 Waagen, Rollstuhlwaagen                              KÜCHE UND HAUSWIRTSCHAFT
  o3 Hauskrankenpflegeartikel                                                                              o3 Wäscheversorgung
  o 3 Körperpflegeprodukte                        ALLTAGSHILFEN                                            o3 Speiseverteilsysteme
  o 3 Schuhe und Bekleidung                       o 3 Ess- und Trinkhilfen                                 o3 Küchengeräte
  o 3 Inkontinenzprodukte                         o 3 Rolltische                                           o3 Desinfektion, Reinigung und Entsorgung
  o 3 Stomaversorgung                             o 3 Lese-, Schreib- und Sprechhilfen
  o 3 Urinableitungssystem                        o 3 Tragehilfen                                          WEITERE ANGEBOTE
  o 3 Antidekubitus – Felle, Kissen, Sitze        o 3 Anziehhilfen                                         o
  o 3 Betteinlagen                                o 3 Linkshänderartikel                                   o

                             Ort, Datum                                                    Stempel, firmenmäßige Zeichnung
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at
                                                                       ORGANISATIONSBÜRO integra®                    E-Mail: office@integra.at
                                                                       Hueb 10                                       Tel:    +43 7735 / 6631 - 61
                                                                       A-4674 Altenhof                               Fax:    +43 7735 / 6631-333

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MESSEKATALOG
Der Katalog enthält das Ausstellerverzeichnis, Standplan, Beschreibung Fachvorträge, Veranstaltungsprogramm und allgemeine Informationen.
Auflage: ~66.000 Stk., Format: 200 x 280 mm, Druck: 4-färbig, Redaktionsschluss: 20.1.2020

Inseratenspiegel

        1/1 Seite (200 x 280 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/1 Seite (180 x 248 mm Satzspiegel)                        (inkl. 5% WA)    € 1.000,-

        1/2 Seite hoch (95 x 280 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/2 Seite hoch (85 x 248 mm Satzspiegel)                (inkl. 5% WA)      € 650,-

        1/2 Seite quer (200 x 135 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/2 Seite quer (180 x 120 mm Satzspiegel)              (inkl. 5% WA)      € 650,-

        1/3 Seite quer (180 x 76 mm Satzspiegel)                                                                      (inkl. 5% WA)      € 520,-

        1/4 Seite hoch (85 x 119 mm Satzspiegel)                                                                      (inkl. 5% WA)      € 450,-

        1/4 Seite quer (180 x 54,5 mm Satzspiegel)                                                                    (inkl. 5% WA)      € 450,-

        Umschlag innen: U2, U3                                                                                        (inkl. 5% WA)    € 1.300,-

         Umschlag Rückseite (mit Adressfeld): U4                                                                       (inkl. 5% WA)    € 1.700,-

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   (Mi, Do, Fr à 15min ORF-Bühne, Audio- & Videopräsentation möglich, Kontingent beschränkt!)                                            € 280,-
                                                                                                                                        pro Stück
   Verteilerkarte für Webematerial Eingangsterminal                Stk. am Mittwoch           Stk. am Donnerstag      Stk. am Freitag
                                                                                                                                         € 135,-

                                                                                                                                        Preise auf
   Transparente / Plakate / Fahnen
                                                                                                                                         Anfrage

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   A5 Flyer                                                                                                                     Stück     gratis

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                        bis 50 Stück

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alle Preise exkl. Steuer / inkl. Werbeabgabe

                          Ort, Datum                                                          Stempel, firmenmäßige Zeichnung
ALLGEMEINE MESSE- UND AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN
DER MESSE INTEGRA® 2020

     1. ANMELDUNG: Die Bestellung eines Standes             Die Standzuteilung ist im Menü: Infocenter auf www.       auf dem Messestand darf 40 DBA, gemessen
erfolgt schriftlich per Post, Telefax oder E-mailscan       integra.at ersichtlich.                                   an der Standgrenze, nicht überschreiten. Wird
unter Verwendung des Anmeldeformulars. Mit der                  Die AusstellerIn muss damit rechnen, dass             über Aufforderung der VeranstalterIn eine höhere
Anmeldung akzeptiert die AusstellerIn die all-              aus technischen Gründen eine geringfügige                 Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält
gemeinen Messe und Ausstellungsbedingungen der              Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich         sich die VeranstalterIn geeignete Maßnahmen –
VeranstalterIn und die Messeordnung der Welser              sein könnte. Diese darf in der Breite und Tiefe           gegebenenfalls die Schließung des Standes – vor.
Messe International GmbH. Die AusstellerIn unterwirft       höchstens 10 cm betragen und berechtigt nicht             Anmeldungen bei AKM (Geschäftsstelle Linz,
sich allen gewerberechtlichen, ortpolizeilichen und         zur Minderung der Standmiete. Dies gilt nicht             Telefon: 05 0717 14510, www.akm.at) müssen von
sonstigen gesetzlichen Vorschriften und errichtet den       für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand             den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden.
Ausstellungsstand nach den Regeln der Technik.              angemeldete Kojen. Nur zwingende Gründe                   AusstellerInnen sind im Zuge ihrer Werbetätigkeit
                                                            können die Verlegung eines Standes bewirken. In           für alle Urheberrechte aus Bild- und Tonträgern
    2. ANERKENNUNG: Die gesetzlichen arbeits-               diesem Fall ist binnen fünf Tagen nach Erhalt die         verantwortlich.
und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für          VeranstalterIn über die Verlegung zu informieren.
Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenauszeichnung            Die VeranstalterIn behält sich vor, die Ein- und               13. WERBUNG: Werbemittel dürfen nur
und Preisbezeichnung, sind einzuhalten.                     Ausgänge, die Notausgänge, sowie die Durchgänge           innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt bzw.
                                                            aus zwingenden technischen Gründen zu verlegen.           aufgehängt werden. Werbemittel (Transparente,
    3. ZULASSUNG: Über die Zulassung der                                                                              Fahnen, Schilder u. ä.) dürfen nicht über die
AusstellerInnen, des einzelnen Schaugutes und des           Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des
                                                            Standes hat die VeranstalterIn unverzüglich schriftlich   angemietete Standfläche hinausragen, das gilt
Handelsverkaufes entscheidet die VeranstalterIn.                                                                      auch für deren Befestigungen. Die Montage ist
Die VeranstalterIn ist berechtigt, ohne Angabe von          mitzuteilen.
                                                                                                                      fachgerecht durchzuführen. Jegliche Werbewünsche
Gründen Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenz-                      7. WEITERGABE DES STANDES AN DRITTE                  außerhalb des zugewiesenen Standes sind mit der
ausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.                                                                  VeranstalterIn zu klären und sind kostenpflichtig.
                                                            / UNTERVERMIETUNG: Die AusstellerIn ist nicht
Mit der Anmeldebestätigung oder der Rechnung ist                                                                      Bei Nichteinhaltung werden die Werbemittel zu
                                                            berechtigt, ohne Genehmigung der VeranstalterIn
der Vertragsabschluss zwischen VeranstalterIn und                                                                     Lasten der VerursacherIn von der VeranstalterIn
                                                            den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an
AusstellerIn vollzogen. Die erteilte Zulassung kann                                                                   entfernt. Die Vorführung von Geräten jeder Art,
                                                            Dritte unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn
widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für                                                                       auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der
                                                            zu tauschen, es sei denn, er hat von der VeranstalterIn
die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.                                                                     Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebes
                                                            ausdrücklich dafür eine schriftliche Genehmigung.
Die VeranstalterIn ist berechtigt, eine Entlassung aus                                                                auch     nach   bereits    erteilter   Genehmigung
                                                            Eine Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis des
dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger                                                                       eingeschränkt oder widerrufen werden. Die Regeln
                                                            Messekataloges muss in diesem Fall nicht gewährt
Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist                                                                    des lauteren Wettbewerbes sind streng einzuhalten.
                                                            werden, wenn ja, so ist auch diese kostenpflichtig.
die Stornogebühr in Höhe von 25% der Standmiete                                                                       Jede Werbemaßnahme einer AusstellerIn, die die
                                                            Die Kosten für die Eintragung eines Mitausstellers
zu entrichten.                                                                                                        Geschäftstätigkeit von anderen AusstellerInnen
                                                            betragen € 135,- (Seite 2 im Formular Anmeldung).
     4. ÄNDERUNG DURCH HÖHERE GEWALT:                                                                                 unzulässig behindert oder herabsetzt, ist nicht
                                                                8. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG:                      erlaubt.
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige
                                                            Mieten mehrere AusstellerInnen gemeinsam einen                 Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber
Abhaltung der Messe unmöglich machen und nicht
                                                            Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner.     anderen Ausstellern ist die VeranstalterIn berechtigt,
von der VeranstalterIn zu vertreten sind, berechtigen
                                                            Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevoll-                den Stand sofort zu schließen. Für materielle wie
diese
                                                            mächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur              immaterielle Schäden, die bei den nicht erlaubten
     a) die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss
                                                            mit dieser AnsprechpartnerIn verhandelt die Ver-          Werbeaktivitäten entstehen, haftet die AusstellerIn
die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch
                                                            anstalterIn. Mitteilungen an die in der Anmeldung         und die VeranstalterIn ist schad- und klaglos
3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen,
                                                            benannten VertreterIn gelten als Mitteilung an alle       zu halten. Die VeranstalterIn ist berechtigt bei
werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag
                                                            AusstellerInnen der Gemeinschaft.                         wiederholter Aufforderung auf Unterlassung einen
erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen
vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %.                                                                   Geländeverweis auszusprechen und zu Lasten der
                                                                9. KOSTEN UND MIETEN: Die Kosten
Außerdem sind die auf Veranlassung der AusstellerIn                                                                   VerursacherIn durchzuführen.
                                                            für die auf Antrag der AusstellerIn gestellten
bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die         Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen                14. FOTOGRAFIEREN / ZEICHNEN / FILMEN:
Messe infolge höherer Gewalt oder auf behördliche           wie Wasser, Strom, Gas und Druckluft sind der             Das Anfertigen von Fotografien, Digital- und / oder
Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete           AusstellerIn auf Wunsch vorher bekannt zu geben.          Filmaufnahmen ist ohne schriftliche Bewilligung der
und alle von der AusstellerIn zu tragenden Kosten in                                                                  VeranstalterIn im gesamten Messegelände untersagt.
voller Höhe zu bezahlen.                                         10.       ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:              Die
                                                                                                                      Der VeranstalterIn ist es gestattet Fotografien,
     b)    die     Messe      zeitlich  zu     verlegen.    Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen
                                                                                                                      Digital- und Filmaufnahmen von Ständen oder
AusstellerInnen, die den Nachweis führen, dass sich         nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Rechnungen,
                                                                                                                      ausgestellten Gütern anfertigen zu lassen und diese
dadurch eine Terminüberschneidung mit anderen,              die später als vier Wochen vor Ausstellungseröffnung
                                                                                                                      kostenlos öffentlich zu verwenden. Die AusstellerIn
von ihnen bereits fest belegten Messen ergibt,              ausgestellt wurden, sind ohne Berücksichtigung
                                                                                                                      verzichtet auf alle Einwendungen und Ansprüche aus
können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen.             einer Zahlungsfrist noch vor Aufbau des Standes
                                                                                                                      dem Urheberrecht.
Sie haben die bei a) festgelegten Kostenbeiträge zu         zu begleichen, da ansonsten die Überlassung des
bezahlen.                                                   Standes verweigert werden muss. Im Falle eines                 15. DATENSCHUTZ: Mit der Anmeldung zur
     c) die Messe zu verkürzen. Die AusstellerInnen         Zahlungsverzuges werden von der Fälligkeit an             Messeteilnahme erteilt die AusstellerIn auch das
können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht                Verzugszinsen in einem banküblichen Zinssatz              Einverständnis zur Sicherung, Verwendung und
verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt             berechnet. Die VeranstalterIn kann nach vergeblicher      Veröffentlichung der gegebenen Daten in allen
nicht ein. In allen Fällen wird die VeranstalterIn derart   Mahnung und mündlicher oder fernmündlicher                Print- und elektronischen Medien der VeranstalterIn.
schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie             Ankündigung nicht bezahlte oder nicht voll bezahlte       Der Download und jegliches Kopieren unserer
möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche               Stände anderweitig vergeben.                              Messedaten insbesondere mit elektronischen
sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.                                                                    Programmen, Parsing und / oder Crawling oder
                                                                 11. AUSSTELLERAUSWEISE / EINTRITTS-
                                                                                                                      das Eintragen der Daten und Adressen in fremde
    5. RÜCKTRITT: Wird nach verbindlicher                   KARTEN: Jede AusstellerIn erhält von der
                                                                                                                      Datenbanken wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei
Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung                     Messeorganisation drei Ausstellerausweise, die
                                                                                                                      Zuwiderhandlungen wird pro Datensatz eine Gebühr
ausnahmsweise von der VeranstalterIn ein Rücktritt          während der gesamten Messedauer kostenlosen               von € 120,- erhoben und Strafanzeige gestellt.
zugestanden, so sind 25 % der Miete als Kosten-             Eintritt gewähren. Ab einer Standgröße von 25 m2          Die Datenschutzerklärung des Messeveranstalters
entschädigung zu entrichten. Der Antrag auf                 wird die Anzahl der Ausweise auf fünf Stück und           Assista Soziale Dienste GmbH ist auf der
Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann    ab 50 m2 auf 8 Stück aufgestockt. Jede AusstellerIn       Homepage www.integra.at im Menü Impressum &
rechtswirksam vereinbart, wenn die VeranstalterIn           erhält eine beliebige Anzahl von Eintrittsgutscheinen,    Datenschutzerklärung einsehbar.
ebenfalls schriftlich das Einverständnis gibt. Die          die gegen eine Tageskarte eingetauscht werden
VeranstalterIn kann die Entlassung davon abhängig           können. Der Gutschein ist nur gültig, wenn                    16. GEWERBLICHER RECHTSCHUTZ: Die
machen, dass der gemietete Stand anderweitig                eine eindeutige Zuordnung der ausstellenden               Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger
vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht             Firma/Organisation möglich ist. Die eingelösten           gewerblicher Schutzrechte der Ausstellungsobjekte
einer Entlassung aus dem Vertrag.                           Gastkarten/Gutscheine werden der AusstellerIn nach        obliegt dem ausstellenden Unternehmen. Jeder
                                                            Beendigung der Veranstaltung als Tageskarte mit           Aussteller ist verpflichtet, die gewerblichen
    6. ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE: Die                       einem 20 %igen Rabatt in Rechnung gestellt.               Schutzrechte anderer Aussteller zu beachten und
Standzuteilung erfolgt durch die VeranstalterIn                                                                       Verstöße zu unterlassen. Eine nachgewiesene
nach Gesichtspunkten, die durch Messethemen,                     12. AKTIVITÄTEN AM MESSESTAND / LÄRM:                Schutzrechtsverletzung kann die sofortige Räumung
produktorientierte    Gliederungen     oder     die         Der Betrieb von Musik oder Lautsprecheranlagen ist        bzw Schließung des Standes nach sich ziehen.
räumlichen Umstände (gewünschte Standtiefe)                 mit der VeranstalterIn abzuklären. Für Nachbarstände
gegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung               störende Lärmerregung kann von der VeranstalterIn             17. AUFBAU: Die AusstellerIn ist verpflichtet,
ist nicht maßgebend, besondere Wünsche der                  untersagt werden. Der maximale Geräuschpegel              den Stand bis zum Vortag der Eröffnung fertig
AusstellerIn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.        von akustischen oder audiovisuellen Vorführungen          zu stellen. Am Tag der Eröffnung sollen nur mehr
Dekorationsarbeiten durchgeführt werden. Ist mit        NICHT gestattet! Verwendung außerhalb der Hallen        Maßgabe alle Risken betreffende Haftungsausschluss
dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung        nur in Absprache mit den zuständigen Behörden. In       gilt auch hinsichtlich des Eigentums aller dritten
bis 18:00 Uhr nicht begonnen worden, so kann die        der Halle 20 steht auf Anfrage eine Gasversorgung       Personen. Desgleichen haftet die VeranstalterIn
VeranstalterIn über den Stand anderweitig verfügen.     zur Verfügung.                                          nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle aus-                                                                 politische Ereignisse oder behördliche Verfügungen
geschlossen. Beanstandungen der Lage, Art oder               23. STANDBETREUUNG UND REINIGUNG:
                                                                                                                verursacht werden. Die VeranstalterIn haftet nur
Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen         Die AusstellerIn ist verpflichtet, den Stand
                                                                                                                für Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar
Aufbaus schriftlich gemeldet werden.                    während der gesamten Dauer der Messe mit den
                                                                                                                gemacht werden kann.
                                                        angemeldeten Waren zu belegen, sofern der Stand
     18. STANDGESTALTUNG / BETRIEB /                    nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet        30. ANSPRÜCHE: Die VeranstalterIn haftet für
BEWACHUNG: Die StandinhaberIn hat für die               ist und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.    Schadenersatzansprüche der AusstellerIn nur bei
gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für            Die VeranstalterIn sorgt für die Reinigung des          grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf die Höhe
jedermann erkennbaren Weise den Namen der               Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung       der Platzmiete. Etwaige Ansprüche der AusstellerIn
AusstellerIn anzubringen. Die Ausstattung der           des Standes obliegt der AusstellerIn. Abfall ist zu     gegen die VeranstalterIn sind unverzüglich, bei
Stände im Rahmen des gegebenenfalls von der             vermeiden und nach den verwertbaren Stoffen zu          sonstigem Ausschluss jedoch innerhalb von
VeranstalterIn gestellten einheitlichen Aufbaus         trennen und in den vorgesehenen Abfallbehälter zu       sieben Tagen nach Veranstaltungsende, mit einge-
ist Sache der AusstellerInnen. Die Richtlinien          entsorgen.                                              schriebenem Brief bei der VeranstalterIn anzumelden.
der VeranstalterIn sind im Interesse eines guten
Gesamtbildes zu befolgen. Eine Überschreitung der           24.    HYGIENE-       BZW.    LEBENSMITTEL-
                                                                                                                     31. VERSICHERUNG: Es obliegt der AusstellerIn
Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig.           ÜBERWACHUNGSAUFLAGEN: Von der AusstellerIn
                                                                                                                für jegliche Risiken im Zuge ihrer Messeteilnahme
                                                        muss gewährleistet sein:
     Die Aufbauhöhe ist auf max. 3,0 m                                                                          wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Transport und
                                                        – ausreichende Kühlmöglichkeit für leicht
festgesetzt. Firmenzeichen, Firmennamen dürfen                                                                  Haftpflicht durch Versicherungen selbst vorzusorgen.
                                                          verderbliche Lebensmittel
diese Aufbauhöhe nur mit Genehmigung der                                                                        Die VeranstalterIn übernimmt keine Haftung für
                                                        – Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw.
VeranstalterIn und dem Einverständnis der                                                                       Schäden aus o.a. Titeln. Die AusstellerIn haftet im
                                                          gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz,
StandnachbarInnen überschreiten. Objekte, die                                                                   vollen Schadensausmaß für alle Schäden, die im
                                                          Tröpfcheninfektion,...
über die Systemstellwand hinausragen sind zu den                                                                Zuge seiner Teilnahme an einer Veranstaltung an
                                                        – Ausreichende Versorgung mit Handwasch-
Nachbarständen hin neutral / werbefrei zu gestalten.                                                            Personen oder Gütern innerhalb des Messegeländes
                                                          gelegenheiten und Waschgelegenheiten für
Wird ein Systemstand verwendet, so ist dies mit der                                                             entstehen. Die VeranstalterIn empfiehlt den Ab-
                                                          Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in
VeranstalterIn abzuklären. Zur Standgestaltung darf                                                             schluss einer Messeversicherung.
                                                          Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das
nur unbrennbares oder flammsicher imprägniertes
                                                          Abwasser                                                   32. INFORMATIONEN ÜBER DAS UMSATZ-
Material (B1Q1, B1A2) verwendet werden. Es ist nicht
                                                        – Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals            STEUERGESETZ: Die Überlassung der Standflächen
gestattet, Gegenstände jeglicher Art am Boden oder
an Wänden zu befestigen bzw. durch mechanische               25. EINBRINGUNG VON ÜBERWACHUNGS-                  an UnternehmerInnen ist umsatzsteuerlich nach
Hilfsmittel anzubringen. Standaufbauten und             PFLICHTIGEN UND VERBRAUCHSPFLICHTIGEN                   österreichischer Rechtsauffassung als Leistung nach
Dekorationen, die dem Stil der Veranstaltung            WAREN AUS DER EU: Überwachungspflichtige                der Grundregel „Empfängerortprinzip“ anzusehen
widersprechen, sind nach Anordnung und Wahl             und verbrauchspflichtige Waren aus der EU               (vgl. UStR 640 u). An ausländische UnternehmerInnen
der VeranstalterIn zu ändern oder zu entfernen. Der     beim Verbrauch bzw. Verkauf während einer               (bei EU UnternehmerInnen ist die Angabe einer
Betrieb von elektrischen Geräten muss den jeweils       Messeveranstaltung sind bei unserer Zollverwaltung      gültigen ausländischen UID Nummer erforderlich)
gültigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen           eine Woche vor Veranstaltungsbeginn anzumelden:         wird daher die Überlassung von Standflächen
entsprechen (ÖVE / DIN).                                Zollamt Linz Wels, Dragonerstraße 31, 4601 Wels,        ohne Umsatzsteuer abgerechnet, die Leistung ist
     Die allgemeine Bewachung des Geländes              Tel: +43 50 / 233 565, Fax: +43 50 / 233 596-5000       nach österr. Rechtsauffassung am „Empfängerort“
und der Hallen übernimmt die VeranstalterIn ohne                                                                mit Reverse Charge zu versteuern. An österr.
Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die           26. SPERRSTUNDE: Wir bitten um Kenntnis-            UnternehmerInnen und in- und ausländische
Bewachung, auch während der Auf- und Abbauzeiten        nahme, dass an Messetagen die Hallen bis
                                                                                                                NichtunternehmerInnen erfolgt eine Abrechnung
ist die AusstellerIn selbst verantwortlich.             spätestens 19.30 Uhr geräumt werden müssen, um
                                                                                                                mit 10 % Umsatzsteuer. Gastkarten werden ebenfalls
                                                        eine optimale Bewachung gewährleisten zu können.
     19. STOCKAUFBAUTEN: Für Stockaufbauten                                                                     mit einem Steuersatz von 10 % berechnet. Sofern
wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzmiete je m²        27. ABBAU: Kein Stand darf vor Beendigung           ausländische AusstellerInnen Messeumsätze erzielen
der überbauten Fläche verrechnet. Sie sind nur mit      der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Für       (Direktverkauf von Waren auf der Messe) ist eine
schriftlicher Zustimmung der VeranstalterIn zulässig.   Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und             umsatzsteuerliche Lieferung in Österreich gegeben
                                                        des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten       und diese Umsätze müssen beim Finanzamt Graz
    20. FAHRZEUGPRÄSENTATIONEN: Bei in                  Materials haftet die AusstellerIn. Der Stand ist        Stadt, Conrad von Hötzendorfstr. 14 –18, 8018
Veranstaltungsstätten      abgestellten   Fahrzeugen    im ursprünglichen Zustand spätestens nach am            Graz steuerlich erklärt werden. Diesbezüglich ist
sind sämtliche Zündquellen zu vermeiden.                nachfolgenden Arbeitstag zurückzugeben. Nach            eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke beim
Die Fahrzeugbatterien müssen außerhalb der              diesem Termin werden nicht abgebaute Stände oder        obengenannten Finanzamt erforderlich.
Öffnungszeiten      abgeklemmt        werden,    bzw.   nicht abtransportierte Ausstellungsgüter von der
Batteriehauptschalter ausgeschaltet sein. Die Tanks     VeranstalterIn auf Kosten der AusstellerIn entfernt         33. HAUSORDNUNG: Für die dem Ausstell-
von abgestellten Fahrzeugen müssen leer sein,           und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und        ungsbereich angeschlossenen Gebäude gilt die
mit Stickstoff gefüllt, die Tankdeckel versperrt und    Beschädigung bei einem Spediteur eingelagert.           jeweilige Hausordnung.
gegen Öffnen gesichert sein. Durch entsprechende        Sonderregelungen sind in Absprache mit der
                                                                                                                    34. ÄNDERUNGEN: Die von den allgemeinen
Maßzeuge und dgl. nicht von KundInnen und               VeranstalterIn möglich.
                                                                                                                Messe- und Ausstellungsbedingungen der Ver-
ungeschultem Personal in Betrieb genommen
werden können.                                               28. ZUBRINGERVERKEHR / VERSORGUNGS-                anstalterIn und der Welser Messe abweichenden
                                                        FAHRTEN / PARKEN: Das Befahren des Messe-               Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
     21. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN: In den               geländes, der Ausstellungshallen sowie das Parken       der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
Messehallen ist eine automatische Brandmelde-           im Messegelände ist grundsätzlich verboten. Zu
anlage eingebaut. Nur in Ausnahmefällen, nach           Auf- und Abbauzeiten sowie zu festgelegten Zeiten            35. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
Rücksprache mit der technischen Leitung ist eine        während der Veranstaltung ist das Befahren des          Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Bezirksgericht
vorübergehende Abschaltung möglich! Fehlalarme          Messegeländes möglich. Für an parkenden Autos           Grieskirchen.
gehen zu Lasten des Verursachers. Das Einfahren         entstandene Schäden übernimmt die VeranstalterIn             36. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollten einzelne
mit Kraftfahrzeugen aller Art, die Inbetriebnahme       keine Haftung. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge     Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
von Maschinen (z.B. Nebelmaschinen) und die Ver-        werden ohne Verständigung der FahrzeughalterIn          unwirksam sein oder werden, oder sollte sich
wendung von rauchproduzierenden Geräten ist nicht       auf deren Kosten und Gefahren abgeschleppt.
                                                                                                                in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll
möglich. Notausgänge, Fluchttunnel und Sperrflächen
                                                             29. HAFTUNG: Die VeranstalterIn lehnt jede         hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
sowie die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge sind
                                                        Haftung für Schäden ab, die Personen oder Güter,        nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
unbedingt freizuhalten! Fluchtwegbeleuchtungen
                                                        insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungs-            Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte
müssen sichtbar sein. Brandmelder, Feuerlöscher
                                                        gegenstände auf dem Messegelände, aus welchem           eine angemessene Regelung treten, die, soweit
und Hydranten dürfen – sofern sie sich im Bereich
des Ausstellungsstandplatzes befinden – nicht ver-      Grund und durch wen immer erleiden, sowie für jede      rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
baut werden, dies wird bei der Kommissionierung         Art des Abhandenkommens von Ausstellungsgütern,         Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie
vor Messebeginn überprüft, ebenso sind die feuer-       auch dann, wenn diese Schäden durch Mängel an           den Punkt bedacht hätten.
polizeilichen Vorschriften beim Standbau einzuhalten.   Gebäuden und Einrichtungen der Messe verursacht
                                                        wurden. Es sei denn, diese Schäden wären durch den
    22. VERWENDUNG VON GASFLASCHEN: Die                 Veranstalter oder durch dessen vertretungsbefugte
Verwendung von Flüssiggasflaschen aller Größen und      Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig
Arten ist lt. OÖ Flüssiggasverordnung in Messehallen    herbeigeführt worden. Dieser mit vorstehender
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