PFLEGE REHA THERAPIE Die Messe für- 24. APRIL 2020 MESSEGELÄNDE WELS
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Die Messe für PFLEGE REHA THERAPIE Hilfsmittelausstellung für mehr Lebensqualität www.integra.at – 24 . A P RIL 20 2 0 22. E G E L Ä N D E W E L S ME SS
integra® 2020 Leitmesse für Pflege, Reha und Therapie 22.-24. April 2020 Messe Wels, Österreich Die integra® bietet die umfassende Markt- übersicht an rehatechnischen Produkten und Dienstleistungen zur Erleichterung des Lebensalltags. Als etablierte Leitmesse bietet sie eine Plattform der Begegnung von Menschen mit Beeinträchtigung, Angehörigen und professionellen HelferInnen.
IMPULSE FÜR MEHR LEBENSQUALITÄT IHR VORTEIL FOKUS BILDUNG Alle Angebote unter einem Dach. Etwa 240 Sowohl Pflegethemen, Zukunftsvisionen im Sozial- internationale und nationale AusstellerInnen und Gesundheitswesen, Betreuungsstrukturen, werden erwartet. Der Messestandort Wels das Themenfeld neurologischer Störungen, ist aufgrund seiner zentralen Lage und guten insbesondere die Herausforderung Demenz, Erreichbarkeit sehr beliebt. Bestnoten gab es bei alternative Wohnformen, als auch therapeutische der Ausstellerbefragung 2018 auch bezüglich und kreative Ansätze finden sich in dem ca. Besucherstruktur, Organisationsablauf und für 60 Bildungsveranstaltungen umfassenden die umfassenden Werbeaktivitäten. Angebot. Erweitern Sie Ihren Wissensvorsprung durch kostenfreie qualitätsvolle Vorträge. SZENETREFF Workshops in Kleingruppen ermöglichen intensive 10.000 BesucherInnen begegneten sich bei Auseinandersetzung mit Fachthemen. der Messe 2018. Durch den 2-jährigen Messe- Rhythmus entwickelte sich das Event für DIGITALE HELFER DER ZUKUNFT Am Donnerstag 23. April stehen digitale Betroffene und EntscheidungsträgerInnen zum Innovationen auf der ORF Bühne im Mittelpunkt. Pflichttermin und Szenetreff. Projekte mit Künstlicher Intelligenz, Apps, Clouds, Robotic Systeme, herausragende Ideen und Auf 14.000 m² Fachauss Konzepte werden einer breiten Öffentlichkeit tellung präsentiert. Diese Neuerungen werden mit mehr als 240 internat kritisch hinterfragt und aus unterschiedlichen ionale Aussteller und nahezu 10 Blickwinkeln betrachtet .000 Besucher erwartet Sie: COME TOGETHER Kooperationen mit Medienpartnern, Verbänden, · Mobilitätsangebote und Tra Organisationen und Behörden sorgen für nsfersysteme · Pflegehilfsmittel und Home eine optimale Informationsweitergabe. Sehr care Service wertvoll ist auch die Zusammenarbeit mit · Therapie und Training Betroffenenverbänden und Sportorganisationen. · Kommunikationshilfen Ideelle Träger anerkennen unsere Bemühungen und unterstützen uns im Tun. · KFZ Adaptionen Verpassen Sie nicht die Eröffnung der Messe am · Pflege und medizinische 22. April um 10 Uhr auf der ORF Bühne in Halle 20, Ve rsorgung · Kinder Reha Sektor A. Das gesamte Gelände ist barrierefrei. · Or thopädische Hilfsmitte l · Freizeit, Reisen und Sport · Bauen und Wohnen · Bildung und Beruf · Beratungs- und Dienstleis tungen · Fachliteratur
www.integra.at Folgen Sie uns auf www.facebook.com/messe integra ÖFFNUNGSZEITEN VERANSTALTUNGSORT VERANSTALTERIN Mittwoch, 22. 04. 9.00 – 17.30 Welser Messegelände Assista Soziale Dienste GmbH Donnerstag, 23. 04. 9.00 – 17.30 Organisationsbüro integra® Messeplatz 1 | A-4600 Wels Freitag, 24. 04. 9.00 – 16.30 Messezentrum Neu Halle 20 Hueb 10 | A-4674 Altenhof am Hausruck Tel. +43 72 42 - 93 92- 0 Tel. +43 7735- 66 31 61 INFO HOTLINE Fax. +43 72 42- 93 92- 66 451 Fax. +43 77 35 - 66 31-333 +43 7735 - 66 31 61 www.messe-wels.at office@integra.at Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.assista.org/datenschutz
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at ORGANISATIONSBÜRO integra® E-Mail: office@integra.at Hueb 10 Tel: +43 7735 / 6631 - 61 A-4674 Altenhof Fax: +43 7735 / 6631-333 FRÜHBUCHERBONUS 3 % bis 15. 11. 2019 ANMELDUNG (bitte per Scan, Post oder Fax übermitteln) Firmenname Straße Land – Postleitzahl – Ort Telefon Fax E-Mail Homepage AnsprechpartnerIn UID-Nummer (nur EU-Staaten) Durchwahl oder Mobilnummer E-Mail AnsprechpartnerIn AnsprechpartnerIn Rechnungsadresse (falls abweichend): E-Mail für Rechungszustellung (falls abweichend): BESTELLUNG AUSSTELLUNGSFLÄCHE Standbreite Standard Grundausstattung: Reihenstand mit weißen Systemstellwänden (Meterelemente mit Aluprofilen 2,5m Höhe); Standtiefe Standfläche Wände an der Standhinterseite; Seitenwände (um einen Meter eingerückt); Strom bis 3.000 W / 220 V inkludiert; kein Teppich, gratis Parken. 1m verfügbare Standgröße Standtiefe Preis pro m2 Standfläche (> 6 m2) 6 m2 (Mindeststandgröße) 2m € 129,- m2 9, 12, 15, 18 m2 NEU 3m € 123,- m2 16, 20, 24, 28 m2 4m € 108,- m2 25, 30, 35, 40, 45 m2 5m € 102,- m2 48, 54, 60,… m2 6 m oder mehr € 98,- m2 Freigelände € 59,- m2 Reihenstand 1 Seite offen Eckstand 2 Seiten offen Kopfstand 3 Seiten offen Inselstand 4 Seiten offen (6, 12, 15, 20, 25, 30,… m2) (ab 15, 20, 24,… m2 Aufpreis +5%) (ab 24, 30, 35,… m2 Aufpreis +7%) (ab 54 m2 Aufpreis +10%) Firmeneintrag (Text) im Messekatalog / Homepage € 73,- (exkl. Ust.) obligatorisch Logo im Messekatalog / Homepage € 135,- (exkl. Ust.) Werbeabgabe inklusive Stromanschluss (3 kW im Standardpreis inkludiert) € 29,- (pro weiteres kW) kW Gesamtleistung Anzahl Ausstellerausweise abhängig von Standgröße € 25,- (je weiterer Ausweis) Ausweise gesamt (siehe Messebedingungen Punkt 11) Bestellscheine für technische Zusatzeinrichtungen (Wasser, Abwasser, Platzierung Stromauslass etc.) des Messestandes finden Sie im Internet unter: www.integra.at/ausstellerservice; Details zu Ihrer Platzierung definieren Sie bitte auf der Rückseite dieses Formulares; die Standeinteilung erfolgt ab 6.12. 2019. Mit dieser Anmeldung erkennen wir die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen der integra® 2020 und die Messeordnung der Welser Messe an. Die Rechnungslegung erfolgt in der KW 10. Infos zur Steuerregelung entnehmen Sie den Messebedingungen Punkt 32. Ort, Datum Stempel, firmenmäßige Zeichnung
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at ORGANISATIONSBÜRO integra® E-Mail: office@integra.at Hueb 10 Tel: +43 7735 / 6631 - 61 A-4674 Altenhof Fax: +43 7735 / 6631-333 UNTERNEHMENSART /PLATZIERUNG 14.000m² säulenfreie Ausstellungsfläche bietet optimalen Raum das gesamte Messeangebot in einer Halle zu komprimieren. Zudem sind wir bestrebt, Ihre Platzierungswünsche bestmöglich zu realisieren. Messezentrum Sie sind: Hersteller neu Händler Dienstanbieter/leister Sonstige Halle 20 Ihr Platzierungswunsch (ohne Rechtsanspruch): Wir haben keinen Platzierungswunsch. Eine Platzierung (nur bei gleicher Standtiefe möglich) neben / gegenüber folgenden Unternehmen: Keine Platzierung neben / gegenüber folgenden Unternehmen: Zone HALLENÜBERSICHT 16 m Sportzone/ Freizeit Zone KFZ Mobilität 7m Wir wünschen eine Platzierung Zone in folgendem Ausstellungsbereich: „Digitale Helfer Zone Sportzone/Freizeit der Zukunft“ Zone KFZ Mobilität Zone „Digitale Helfer der Zukunft“ Sektor C, D oder E (Hallenhöhe 7m) Sektor F (Hallenhöhe 16m) MITAUSSTELLER Auf unserem Stand sind Mitaussteller/zusätzliche Unternehmen/Organisationen vertreten: (Bitte für Mitaussteller ein weiteres Formular Firmeneintrag ausfüllen; Kosten pro Mitaussteller: € 135,– (exkl. USt) für Eintrag im Ausstellerverzeichnis, Interneteintrag und Werbemittel) VERRECHNUNG: an Hauptaussteller an nachfolgende Rechnungsadresse Rechnungsadresse Mitaussteller/vertretene Firmen /Organisationen Firmenname UID-Nummer (nur EU-Staaten) Straße Land – Postleitzahl – Ort Telefon Fax E-Mail Homepage
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at ORGANISATIONSBÜRO integra® E-Mail: office@integra.at Hueb 10 Tel: +43 7735 / 6631 - 61 A-4674 Altenhof Fax: +43 7735 / 6631-333 FIRMENEINTRAG (Messekatalog und Onlineverzeichnis) Ein ordnungsgemäßer Eintrag in den Ausstellungskatalog kann nur erfolgen, wenn dieser Bogen ausgefüllt mit der Anmeldung zurückgesandt wird. Bitte geben Sie den genauen Wortlaut der Eintragung in das Ausstellerverzeichnis an. Die von Ihnen ausgestellten Produkte kreuzen Sie bitte in der nachfolgenden Liste an. Sollte eine Produktart nicht im Vordruck enthalten sein, so fügen Sie diesen Artikel bitte unter dem Punkt „weitere Angebote“ ein. Einsendungen nach dem 21.1.2020 werden in einem Nachtrag zum Messekatalog veröffentlicht. Kontaktdaten aus dem Anmeldeformular übernehmen Eintrag Hauptaussteller Eintrag Mitaussteller ( € 135,– exkl. USt) Firmenname alphabetisch einordnen (max. 35 Zeichen) unter dem Buchstaben Straße Land – Postleitzahl – Ort Telefon Fax E-Mail Homepage PFLEGE UND MEDIZINISCHE VERSORGUNG o 3 Matratzen KOMMUNIKATION o 3 Pflege- und Spezialbetten o 3 Wechseldrucksysteme o3 Kommunikationshilfen allgemein o 3 Elektropflegebetten o 3 Lagerungshilfen o3 Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde o 3 Duschstühle, -wagen, -liegen o 3 Steckbeckenspülgeräte o 3 Hörgeräte / Höranlage o 3 WC-Stühle o 3 Hilfsmittel für Sprache o3 Griffe und Stützen TRAINING UND THERAPIE o 3 Computergestützte Kommunikationshilfen o 3 Badewanneneinsätze o 3 Therapiegeräte o 3 Hilfsmittel zur Telekommunikation o 3 Hubbadewannen o 3 Therapeutisches Spielmaterial o 3 PC-Eingabesysteme o 3 Badelifter o 3 Ergotherapiehilfen o 3 Assistierende Technologien o 3 Toilettenlifter o 3 Stehgeräte / Gehtrainer o 3 Softwareprodukte o 3 Kombilifter o3 Therapiematten o 3 Deckenlifter o 3 Massagegeräte PÄDAGOGIK, AUS- UND WEITERBILDUNG o 3 Reiselifter/Gurtenlifter o 3 Liegen o 3 Aus- und Weiterbildung o 3 Sitzlift o 3 Bewegungstherapiegeräte o 3 Pädagogische Hilfsmittel / Spielzeug o 3 Umlagerungshilfen, Umsetzhilfen o 3 Snoezelen Artikel o 3 Online-Medien o 3 Wundversorgung o 3 Musikinstrumente o 3 Fachliteratur, -zeitschriften o 3 Einwegprodukte o 3 Magnet-Resonanz Therapie o 3 Therapiemusik o 3 Medizinisch-technische Geräte o 3 Hängesessel o 3 Blutdruckmessgeräte o 3 Tiergestützte Therapie ARBEITSPLATZ, BERUF o 3 Aufbereitungsgeräte o 3 Heilpädagogisches Voltigieren & Reiten o3 Arbeitsplatzvermittlung o 3 Sauerstoff - Atemtherapie o 3 Spezialsessel / Relaxstühle / Massagesessel o3 Berufliche Rehabilitation o 3 Lasertherapie o3 Hilfsmittel für den Arbeitsplatz o 3 Enterale Ernährung ORTHOPÄDISCHE HILFSMITTEL o3 Berufliche Qualifizierung o 3 Hilfen für Kinder o3 Auflagen/Stützen o3 Trainingssoftware o 3 Sitzschalen MOBILITÄT o 3 Prothesen FREIZEIT, SPORT, SPIEL o 3 Elektrorollstühle o 3 Orthesen o3 Reisen – Ziele / Unterkünfte o 3 Aufrichtrollstühle o 3 Verbände/Bandagen/Schienen o3 Reha-Spiele o 3 Spezialrollstühle o 3 Medizinische Schuhe o 3 Sport- und Gymnastikartikel o 3 Handrollstühle o3 Sportangebote o 3 Sport-, Gelände-Aktivrollstühle BAUEN UND WOHNEN o3 Spiel- und Beschäftigungsmaterial o 3 Handbikes o3 (Objekt-) Einrichtungen o3 Freizeit / Outdoor-Aktivitäten o 3 Fahrräder / Spezialfahrräder / E-Bikes o 3 Gehhilfen, Rollatoren o 3 Bedürfnisgerechtes Planen, Bauen o 3 Kinderwagen / Reha-Buggys o 3 Barrierefreie Küchen VERBÄNDE, INSTITUTIONEN, o 3 Treppenraupe, -steiggeräte o 3 Alltagsunterstützende Assistenzlösungen ORGANISATIONEN, SONSTIGE o 3 Elektrofahrzeuge, -antriebe o 3 Barrierefreie Sanitärausstattung o3 Selbsthilfegruppen o 3 PKW Adaptionen / Umbau / Ausstattung o 3 Wasserbetten o3 Mobile Betreuungsangebote o 3 Führerscheinfreie Fahrzeuge o 3 Treppenlifte o3 Persönliche Assistenz o 3 Spezialfahrzeuge o 3 Aufzüge o3 Stationäre Betreuungsangebote o 3 Einstiegshilfen o 3 Automatische Türsysteme o3 Reha-Kliniken o 3 Einstieg- und Transportverladehilfen o 3 Hebebühnen und Rampen o3 Pflege daheim / 24 h Pflege o 3 Fahrschule und Fahrsicherheit o 3 Bodenbeläge o3 Sozialversicherungen o 3 Zughilfen für Rollstühle o 3 Reinigungsmaschinen, -geräte o3 Berufsverbände / Interessensvertretungen o 3 Exoskelette o 3 Umgebungssteuerungssysteme o3 Schulungen / Seminare o 3 Notruf- und Alarmsysteme o3 Förderungen KÖRPERPFLEGE UND HYGIENE o 3 Überwachungs- und Rettungssysteme o3 Hilfen für alte Menschen o 3 Waagen, Rollstuhlwaagen KÜCHE UND HAUSWIRTSCHAFT o3 Hauskrankenpflegeartikel o3 Wäscheversorgung o 3 Körperpflegeprodukte ALLTAGSHILFEN o3 Speiseverteilsysteme o 3 Schuhe und Bekleidung o 3 Ess- und Trinkhilfen o3 Küchengeräte o 3 Inkontinenzprodukte o 3 Rolltische o3 Desinfektion, Reinigung und Entsorgung o 3 Stomaversorgung o 3 Lese-, Schreib- und Sprechhilfen o 3 Urinableitungssystem o 3 Tragehilfen WEITERE ANGEBOTE o 3 Antidekubitus – Felle, Kissen, Sitze o 3 Anziehhilfen o o 3 Betteinlagen o 3 Linkshänderartikel o Ort, Datum Stempel, firmenmäßige Zeichnung
22.–24. APRIL 2020 MESSE WELS www.integra.at ORGANISATIONSBÜRO integra® E-Mail: office@integra.at Hueb 10 Tel: +43 7735 / 6631 - 61 A-4674 Altenhof Fax: +43 7735 / 6631-333 IHR WERBEAUFTRITT / WERBEMITTELANFORDERUNG Firmenname AnsprechparternIn E-Mail Telefon MESSEKATALOG Der Katalog enthält das Ausstellerverzeichnis, Standplan, Beschreibung Fachvorträge, Veranstaltungsprogramm und allgemeine Informationen. Auflage: ~66.000 Stk., Format: 200 x 280 mm, Druck: 4-färbig, Redaktionsschluss: 20.1.2020 Inseratenspiegel 1/1 Seite (200 x 280 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/1 Seite (180 x 248 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 1.000,- 1/2 Seite hoch (95 x 280 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/2 Seite hoch (85 x 248 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 650,- 1/2 Seite quer (200 x 135 mm abfallend + 3 mm ÜF) oder 1/2 Seite quer (180 x 120 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 650,- 1/3 Seite quer (180 x 76 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 520,- 1/4 Seite hoch (85 x 119 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 450,- 1/4 Seite quer (180 x 54,5 mm Satzspiegel) (inkl. 5% WA) € 450,- Umschlag innen: U2, U3 (inkl. 5% WA) € 1.300,- Umschlag Rückseite (mit Adressfeld): U4 (inkl. 5% WA) € 1.700,- Weitere Werbeangebote integra® top.aktuell Präsentation von Branchenneuheiten pro Präs. Präsentation (Mi, Do, Fr à 15min ORF-Bühne, Audio- & Videopräsentation möglich, Kontingent beschränkt!) € 280,- pro Stück Verteilerkarte für Webematerial Eingangsterminal Stk. am Mittwoch Stk. am Donnerstag Stk. am Freitag € 135,- Preise auf Transparente / Plakate / Fahnen Anfrage integra® Werbematerialien (Versand ≥ 8 kg unfrei) A5 Flyer Stück gratis Aufkleber für Briefe Stück gratis Plakate Stück A2 Stück A3 gratis gratis Messekataloge Stück bis 50 Stück Gastkarten / Eintrittsgutscheine (Nur eingelöste Gutscheine werden als Tageskarte mit 20 % Rabatt verrechnet.) Stück Gutscheincodes / Promocodes (Nur eingelöste Codes werden als Tageskarte mit 20 % Rabatt verrechnet.) Stück alle Preise exkl. Steuer / inkl. Werbeabgabe Ort, Datum Stempel, firmenmäßige Zeichnung
ALLGEMEINE MESSE- UND AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN DER MESSE INTEGRA® 2020 1. ANMELDUNG: Die Bestellung eines Standes Die Standzuteilung ist im Menü: Infocenter auf www. auf dem Messestand darf 40 DBA, gemessen erfolgt schriftlich per Post, Telefax oder E-mailscan integra.at ersichtlich. an der Standgrenze, nicht überschreiten. Wird unter Verwendung des Anmeldeformulars. Mit der Die AusstellerIn muss damit rechnen, dass über Aufforderung der VeranstalterIn eine höhere Anmeldung akzeptiert die AusstellerIn die all- aus technischen Gründen eine geringfügige Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält gemeinen Messe und Ausstellungsbedingungen der Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich sich die VeranstalterIn geeignete Maßnahmen – VeranstalterIn und die Messeordnung der Welser sein könnte. Diese darf in der Breite und Tiefe gegebenenfalls die Schließung des Standes – vor. Messe International GmbH. Die AusstellerIn unterwirft höchstens 10 cm betragen und berechtigt nicht Anmeldungen bei AKM (Geschäftsstelle Linz, sich allen gewerberechtlichen, ortpolizeilichen und zur Minderung der Standmiete. Dies gilt nicht Telefon: 05 0717 14510, www.akm.at) müssen von sonstigen gesetzlichen Vorschriften und errichtet den für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden. Ausstellungsstand nach den Regeln der Technik. angemeldete Kojen. Nur zwingende Gründe AusstellerInnen sind im Zuge ihrer Werbetätigkeit können die Verlegung eines Standes bewirken. In für alle Urheberrechte aus Bild- und Tonträgern 2. ANERKENNUNG: Die gesetzlichen arbeits- diesem Fall ist binnen fünf Tagen nach Erhalt die verantwortlich. und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für VeranstalterIn über die Verlegung zu informieren. Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenauszeichnung Die VeranstalterIn behält sich vor, die Ein- und 13. WERBUNG: Werbemittel dürfen nur und Preisbezeichnung, sind einzuhalten. Ausgänge, die Notausgänge, sowie die Durchgänge innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt bzw. aus zwingenden technischen Gründen zu verlegen. aufgehängt werden. Werbemittel (Transparente, 3. ZULASSUNG: Über die Zulassung der Fahnen, Schilder u. ä.) dürfen nicht über die AusstellerInnen, des einzelnen Schaugutes und des Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die VeranstalterIn unverzüglich schriftlich angemietete Standfläche hinausragen, das gilt Handelsverkaufes entscheidet die VeranstalterIn. auch für deren Befestigungen. Die Montage ist Die VeranstalterIn ist berechtigt, ohne Angabe von mitzuteilen. fachgerecht durchzuführen. Jegliche Werbewünsche Gründen Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenz- 7. WEITERGABE DES STANDES AN DRITTE außerhalb des zugewiesenen Standes sind mit der ausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. VeranstalterIn zu klären und sind kostenpflichtig. / UNTERVERMIETUNG: Die AusstellerIn ist nicht Mit der Anmeldebestätigung oder der Rechnung ist Bei Nichteinhaltung werden die Werbemittel zu berechtigt, ohne Genehmigung der VeranstalterIn der Vertragsabschluss zwischen VeranstalterIn und Lasten der VerursacherIn von der VeranstalterIn den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an AusstellerIn vollzogen. Die erteilte Zulassung kann entfernt. Die Vorführung von Geräten jeder Art, Dritte unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der zu tauschen, es sei denn, er hat von der VeranstalterIn die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebes ausdrücklich dafür eine schriftliche Genehmigung. Die VeranstalterIn ist berechtigt, eine Entlassung aus auch nach bereits erteilter Genehmigung Eine Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis des dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger eingeschränkt oder widerrufen werden. Die Regeln Messekataloges muss in diesem Fall nicht gewährt Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist des lauteren Wettbewerbes sind streng einzuhalten. werden, wenn ja, so ist auch diese kostenpflichtig. die Stornogebühr in Höhe von 25% der Standmiete Jede Werbemaßnahme einer AusstellerIn, die die Die Kosten für die Eintragung eines Mitausstellers zu entrichten. Geschäftstätigkeit von anderen AusstellerInnen betragen € 135,- (Seite 2 im Formular Anmeldung). 4. ÄNDERUNG DURCH HÖHERE GEWALT: unzulässig behindert oder herabsetzt, ist nicht 8. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG: erlaubt. Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Mieten mehrere AusstellerInnen gemeinsam einen Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber Abhaltung der Messe unmöglich machen und nicht Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. anderen Ausstellern ist die VeranstalterIn berechtigt, von der VeranstalterIn zu vertreten sind, berechtigen Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevoll- den Stand sofort zu schließen. Für materielle wie diese mächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur immaterielle Schäden, die bei den nicht erlaubten a) die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss mit dieser AnsprechpartnerIn verhandelt die Ver- Werbeaktivitäten entstehen, haftet die AusstellerIn die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch anstalterIn. Mitteilungen an die in der Anmeldung und die VeranstalterIn ist schad- und klaglos 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, benannten VertreterIn gelten als Mitteilung an alle zu halten. Die VeranstalterIn ist berechtigt bei werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag AusstellerInnen der Gemeinschaft. wiederholter Aufforderung auf Unterlassung einen erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Geländeverweis auszusprechen und zu Lasten der 9. KOSTEN UND MIETEN: Die Kosten Außerdem sind die auf Veranlassung der AusstellerIn VerursacherIn durchzuführen. für die auf Antrag der AusstellerIn gestellten bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen 14. FOTOGRAFIEREN / ZEICHNEN / FILMEN: Messe infolge höherer Gewalt oder auf behördliche wie Wasser, Strom, Gas und Druckluft sind der Das Anfertigen von Fotografien, Digital- und / oder Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete AusstellerIn auf Wunsch vorher bekannt zu geben. Filmaufnahmen ist ohne schriftliche Bewilligung der und alle von der AusstellerIn zu tragenden Kosten in VeranstalterIn im gesamten Messegelände untersagt. voller Höhe zu bezahlen. 10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Der VeranstalterIn ist es gestattet Fotografien, b) die Messe zeitlich zu verlegen. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen Digital- und Filmaufnahmen von Ständen oder AusstellerInnen, die den Nachweis führen, dass sich nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, ausgestellten Gütern anfertigen zu lassen und diese dadurch eine Terminüberschneidung mit anderen, die später als vier Wochen vor Ausstellungseröffnung kostenlos öffentlich zu verwenden. Die AusstellerIn von ihnen bereits fest belegten Messen ergibt, ausgestellt wurden, sind ohne Berücksichtigung verzichtet auf alle Einwendungen und Ansprüche aus können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. einer Zahlungsfrist noch vor Aufbau des Standes dem Urheberrecht. Sie haben die bei a) festgelegten Kostenbeiträge zu zu begleichen, da ansonsten die Überlassung des bezahlen. Standes verweigert werden muss. Im Falle eines 15. DATENSCHUTZ: Mit der Anmeldung zur c) die Messe zu verkürzen. Die AusstellerInnen Zahlungsverzuges werden von der Fälligkeit an Messeteilnahme erteilt die AusstellerIn auch das können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht Verzugszinsen in einem banküblichen Zinssatz Einverständnis zur Sicherung, Verwendung und verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt berechnet. Die VeranstalterIn kann nach vergeblicher Veröffentlichung der gegebenen Daten in allen nicht ein. In allen Fällen wird die VeranstalterIn derart Mahnung und mündlicher oder fernmündlicher Print- und elektronischen Medien der VeranstalterIn. schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie Ankündigung nicht bezahlte oder nicht voll bezahlte Der Download und jegliches Kopieren unserer möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche Stände anderweitig vergeben. Messedaten insbesondere mit elektronischen sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. Programmen, Parsing und / oder Crawling oder 11. AUSSTELLERAUSWEISE / EINTRITTS- das Eintragen der Daten und Adressen in fremde 5. RÜCKTRITT: Wird nach verbindlicher KARTEN: Jede AusstellerIn erhält von der Datenbanken wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung Messeorganisation drei Ausstellerausweise, die Zuwiderhandlungen wird pro Datensatz eine Gebühr ausnahmsweise von der VeranstalterIn ein Rücktritt während der gesamten Messedauer kostenlosen von € 120,- erhoben und Strafanzeige gestellt. zugestanden, so sind 25 % der Miete als Kosten- Eintritt gewähren. Ab einer Standgröße von 25 m2 Die Datenschutzerklärung des Messeveranstalters entschädigung zu entrichten. Der Antrag auf wird die Anzahl der Ausweise auf fünf Stück und Assista Soziale Dienste GmbH ist auf der Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann ab 50 m2 auf 8 Stück aufgestockt. Jede AusstellerIn Homepage www.integra.at im Menü Impressum & rechtswirksam vereinbart, wenn die VeranstalterIn erhält eine beliebige Anzahl von Eintrittsgutscheinen, Datenschutzerklärung einsehbar. ebenfalls schriftlich das Einverständnis gibt. Die die gegen eine Tageskarte eingetauscht werden VeranstalterIn kann die Entlassung davon abhängig können. Der Gutschein ist nur gültig, wenn 16. GEWERBLICHER RECHTSCHUTZ: Die machen, dass der gemietete Stand anderweitig eine eindeutige Zuordnung der ausstellenden Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht Firma/Organisation möglich ist. Die eingelösten gewerblicher Schutzrechte der Ausstellungsobjekte einer Entlassung aus dem Vertrag. Gastkarten/Gutscheine werden der AusstellerIn nach obliegt dem ausstellenden Unternehmen. Jeder Beendigung der Veranstaltung als Tageskarte mit Aussteller ist verpflichtet, die gewerblichen 6. ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE: Die einem 20 %igen Rabatt in Rechnung gestellt. Schutzrechte anderer Aussteller zu beachten und Standzuteilung erfolgt durch die VeranstalterIn Verstöße zu unterlassen. Eine nachgewiesene nach Gesichtspunkten, die durch Messethemen, 12. AKTIVITÄTEN AM MESSESTAND / LÄRM: Schutzrechtsverletzung kann die sofortige Räumung produktorientierte Gliederungen oder die Der Betrieb von Musik oder Lautsprecheranlagen ist bzw Schließung des Standes nach sich ziehen. räumlichen Umstände (gewünschte Standtiefe) mit der VeranstalterIn abzuklären. Für Nachbarstände gegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung störende Lärmerregung kann von der VeranstalterIn 17. AUFBAU: Die AusstellerIn ist verpflichtet, ist nicht maßgebend, besondere Wünsche der untersagt werden. Der maximale Geräuschpegel den Stand bis zum Vortag der Eröffnung fertig AusstellerIn werden nach Möglichkeit berücksichtigt. von akustischen oder audiovisuellen Vorführungen zu stellen. Am Tag der Eröffnung sollen nur mehr
Dekorationsarbeiten durchgeführt werden. Ist mit NICHT gestattet! Verwendung außerhalb der Hallen Maßgabe alle Risken betreffende Haftungsausschluss dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung nur in Absprache mit den zuständigen Behörden. In gilt auch hinsichtlich des Eigentums aller dritten bis 18:00 Uhr nicht begonnen worden, so kann die der Halle 20 steht auf Anfrage eine Gasversorgung Personen. Desgleichen haftet die VeranstalterIn VeranstalterIn über den Stand anderweitig verfügen. zur Verfügung. nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle aus- politische Ereignisse oder behördliche Verfügungen geschlossen. Beanstandungen der Lage, Art oder 23. STANDBETREUUNG UND REINIGUNG: verursacht werden. Die VeranstalterIn haftet nur Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Die AusstellerIn ist verpflichtet, den Stand für Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar Aufbaus schriftlich gemeldet werden. während der gesamten Dauer der Messe mit den gemacht werden kann. angemeldeten Waren zu belegen, sofern der Stand 18. STANDGESTALTUNG / BETRIEB / nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet 30. ANSPRÜCHE: Die VeranstalterIn haftet für BEWACHUNG: Die StandinhaberIn hat für die ist und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Schadenersatzansprüche der AusstellerIn nur bei gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für Die VeranstalterIn sorgt für die Reinigung des grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf die Höhe jedermann erkennbaren Weise den Namen der Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Platzmiete. Etwaige Ansprüche der AusstellerIn AusstellerIn anzubringen. Die Ausstattung der des Standes obliegt der AusstellerIn. Abfall ist zu gegen die VeranstalterIn sind unverzüglich, bei Stände im Rahmen des gegebenenfalls von der vermeiden und nach den verwertbaren Stoffen zu sonstigem Ausschluss jedoch innerhalb von VeranstalterIn gestellten einheitlichen Aufbaus trennen und in den vorgesehenen Abfallbehälter zu sieben Tagen nach Veranstaltungsende, mit einge- ist Sache der AusstellerInnen. Die Richtlinien entsorgen. schriebenem Brief bei der VeranstalterIn anzumelden. der VeranstalterIn sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Eine Überschreitung der 24. HYGIENE- BZW. LEBENSMITTEL- 31. VERSICHERUNG: Es obliegt der AusstellerIn Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. ÜBERWACHUNGSAUFLAGEN: Von der AusstellerIn für jegliche Risiken im Zuge ihrer Messeteilnahme muss gewährleistet sein: Die Aufbauhöhe ist auf max. 3,0 m wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Transport und – ausreichende Kühlmöglichkeit für leicht festgesetzt. Firmenzeichen, Firmennamen dürfen Haftpflicht durch Versicherungen selbst vorzusorgen. verderbliche Lebensmittel diese Aufbauhöhe nur mit Genehmigung der Die VeranstalterIn übernimmt keine Haftung für – Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. VeranstalterIn und dem Einverständnis der Schäden aus o.a. Titeln. Die AusstellerIn haftet im gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, StandnachbarInnen überschreiten. Objekte, die vollen Schadensausmaß für alle Schäden, die im Tröpfcheninfektion,... über die Systemstellwand hinausragen sind zu den Zuge seiner Teilnahme an einer Veranstaltung an – Ausreichende Versorgung mit Handwasch- Nachbarständen hin neutral / werbefrei zu gestalten. Personen oder Gütern innerhalb des Messegeländes gelegenheiten und Waschgelegenheiten für Wird ein Systemstand verwendet, so ist dies mit der entstehen. Die VeranstalterIn empfiehlt den Ab- Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in VeranstalterIn abzuklären. Zur Standgestaltung darf schluss einer Messeversicherung. Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das nur unbrennbares oder flammsicher imprägniertes Abwasser 32. INFORMATIONEN ÜBER DAS UMSATZ- Material (B1Q1, B1A2) verwendet werden. Es ist nicht – Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals STEUERGESETZ: Die Überlassung der Standflächen gestattet, Gegenstände jeglicher Art am Boden oder an Wänden zu befestigen bzw. durch mechanische 25. EINBRINGUNG VON ÜBERWACHUNGS- an UnternehmerInnen ist umsatzsteuerlich nach Hilfsmittel anzubringen. Standaufbauten und PFLICHTIGEN UND VERBRAUCHSPFLICHTIGEN österreichischer Rechtsauffassung als Leistung nach Dekorationen, die dem Stil der Veranstaltung WAREN AUS DER EU: Überwachungspflichtige der Grundregel „Empfängerortprinzip“ anzusehen widersprechen, sind nach Anordnung und Wahl und verbrauchspflichtige Waren aus der EU (vgl. UStR 640 u). An ausländische UnternehmerInnen der VeranstalterIn zu ändern oder zu entfernen. Der beim Verbrauch bzw. Verkauf während einer (bei EU UnternehmerInnen ist die Angabe einer Betrieb von elektrischen Geräten muss den jeweils Messeveranstaltung sind bei unserer Zollverwaltung gültigen ausländischen UID Nummer erforderlich) gültigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen eine Woche vor Veranstaltungsbeginn anzumelden: wird daher die Überlassung von Standflächen entsprechen (ÖVE / DIN). Zollamt Linz Wels, Dragonerstraße 31, 4601 Wels, ohne Umsatzsteuer abgerechnet, die Leistung ist Die allgemeine Bewachung des Geländes Tel: +43 50 / 233 565, Fax: +43 50 / 233 596-5000 nach österr. Rechtsauffassung am „Empfängerort“ und der Hallen übernimmt die VeranstalterIn ohne mit Reverse Charge zu versteuern. An österr. Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die 26. SPERRSTUNDE: Wir bitten um Kenntnis- UnternehmerInnen und in- und ausländische Bewachung, auch während der Auf- und Abbauzeiten nahme, dass an Messetagen die Hallen bis NichtunternehmerInnen erfolgt eine Abrechnung ist die AusstellerIn selbst verantwortlich. spätestens 19.30 Uhr geräumt werden müssen, um mit 10 % Umsatzsteuer. Gastkarten werden ebenfalls eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. 19. STOCKAUFBAUTEN: Für Stockaufbauten mit einem Steuersatz von 10 % berechnet. Sofern wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzmiete je m² 27. ABBAU: Kein Stand darf vor Beendigung ausländische AusstellerInnen Messeumsätze erzielen der überbauten Fläche verrechnet. Sie sind nur mit der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Für (Direktverkauf von Waren auf der Messe) ist eine schriftlicher Zustimmung der VeranstalterIn zulässig. Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und umsatzsteuerliche Lieferung in Österreich gegeben des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten und diese Umsätze müssen beim Finanzamt Graz 20. FAHRZEUGPRÄSENTATIONEN: Bei in Materials haftet die AusstellerIn. Der Stand ist Stadt, Conrad von Hötzendorfstr. 14 –18, 8018 Veranstaltungsstätten abgestellten Fahrzeugen im ursprünglichen Zustand spätestens nach am Graz steuerlich erklärt werden. Diesbezüglich ist sind sämtliche Zündquellen zu vermeiden. nachfolgenden Arbeitstag zurückzugeben. Nach eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke beim Die Fahrzeugbatterien müssen außerhalb der diesem Termin werden nicht abgebaute Stände oder obengenannten Finanzamt erforderlich. Öffnungszeiten abgeklemmt werden, bzw. nicht abtransportierte Ausstellungsgüter von der Batteriehauptschalter ausgeschaltet sein. Die Tanks VeranstalterIn auf Kosten der AusstellerIn entfernt 33. HAUSORDNUNG: Für die dem Ausstell- von abgestellten Fahrzeugen müssen leer sein, und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und ungsbereich angeschlossenen Gebäude gilt die mit Stickstoff gefüllt, die Tankdeckel versperrt und Beschädigung bei einem Spediteur eingelagert. jeweilige Hausordnung. gegen Öffnen gesichert sein. Durch entsprechende Sonderregelungen sind in Absprache mit der 34. ÄNDERUNGEN: Die von den allgemeinen Maßzeuge und dgl. nicht von KundInnen und VeranstalterIn möglich. Messe- und Ausstellungsbedingungen der Ver- ungeschultem Personal in Betrieb genommen werden können. 28. ZUBRINGERVERKEHR / VERSORGUNGS- anstalterIn und der Welser Messe abweichenden FAHRTEN / PARKEN: Das Befahren des Messe- Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit 21. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN: In den geländes, der Ausstellungshallen sowie das Parken der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Messehallen ist eine automatische Brandmelde- im Messegelände ist grundsätzlich verboten. Zu anlage eingebaut. Nur in Ausnahmefällen, nach Auf- und Abbauzeiten sowie zu festgelegten Zeiten 35. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND: Rücksprache mit der technischen Leitung ist eine während der Veranstaltung ist das Befahren des Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Bezirksgericht vorübergehende Abschaltung möglich! Fehlalarme Messegeländes möglich. Für an parkenden Autos Grieskirchen. gehen zu Lasten des Verursachers. Das Einfahren entstandene Schäden übernimmt die VeranstalterIn 36. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollten einzelne mit Kraftfahrzeugen aller Art, die Inbetriebnahme keine Haftung. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise von Maschinen (z.B. Nebelmaschinen) und die Ver- werden ohne Verständigung der FahrzeughalterIn unwirksam sein oder werden, oder sollte sich wendung von rauchproduzierenden Geräten ist nicht auf deren Kosten und Gefahren abgeschleppt. in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll möglich. Notausgänge, Fluchttunnel und Sperrflächen 29. HAFTUNG: Die VeranstalterIn lehnt jede hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge sind Haftung für Schäden ab, die Personen oder Güter, nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen unbedingt freizuhalten! Fluchtwegbeleuchtungen insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungs- Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte müssen sichtbar sein. Brandmelder, Feuerlöscher gegenstände auf dem Messegelände, aus welchem eine angemessene Regelung treten, die, soweit und Hydranten dürfen – sofern sie sich im Bereich des Ausstellungsstandplatzes befinden – nicht ver- Grund und durch wen immer erleiden, sowie für jede rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die baut werden, dies wird bei der Kommissionierung Art des Abhandenkommens von Ausstellungsgütern, Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie vor Messebeginn überprüft, ebenso sind die feuer- auch dann, wenn diese Schäden durch Mängel an den Punkt bedacht hätten. polizeilichen Vorschriften beim Standbau einzuhalten. Gebäuden und Einrichtungen der Messe verursacht wurden. Es sei denn, diese Schäden wären durch den 22. VERWENDUNG VON GASFLASCHEN: Die Veranstalter oder durch dessen vertretungsbefugte Verwendung von Flüssiggasflaschen aller Größen und Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig Arten ist lt. OÖ Flüssiggasverordnung in Messehallen herbeigeführt worden. Dieser mit vorstehender
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