PHARMAUPDATE BRASILIEN - SEPTEMBER 2020 - EXPORTINITIATIVE GESUNDHEITSWIRTSCHAFT
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PharmaUpdate Brasilien September 2020 Brasiliens Bevölkerung hat die 200 Millionen-Marke überschritten und wächst weiter. Damit ist das Land Lateinamerikas größter Arzneimittelmarkt und besonders attraktiv für deutsche pharmazeutische Produkte. Damit Sie ein umfassendes Bild zu den aktuellen und geplanten Änderungen in der Gesetzgebung und bei der Zulassung von Arzneimitteln in Brasilien erhal- ten, bietet Ihnen die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Newsletter-Service PharmaUpdate Brasilien. Zusammenfassung Wir möchten zunächst darauf hinweisen, dass das ANVISA-Portal am 29. September auf https://www.gov.br/anvisa umgestellt worden ist, wobei das alte Portal noch 30 Tage erreichbar sein wird. Die Verordnung RDC Nr. 419/2020 ändert die Gültigkeit der RDC Nr. 346/2020. ANVISA hat die Verpflichtung, eine Ausfertigung von Rezepten für die Medikamente Ivermectin und Nitazo- xanide bei Abgabe der Medikamente einzubehalten, revidiert. ANVISA hat die Verpflichtung festgelegt, dass neue Formeln und Zusammensetzungen auf der Packung bzw. dem Etikett deutlich zu kennzeichnen sind. ANVISA aktualisierte die Liste der gebräuchlichen Namen des Arzneimittelbuchs in Brasilien (Denominações Comuns Brasileiras DCB). Die Verordnung RDC Nr. 425 vom 24. September 2020 ändert die Gültigkeit der Verordnung RDC Nr. 357 vom 24. März 2020. Die Portaria PRT Nr. 608 enthält die vollständige Liste der in Kraft befindlichen normativen Rechtsakte, die in der Hierarchie unter der Ebene von sogenannten Decretos liegen und in den Zuständigkeitsbereich von ANVISA fallen. ANVISA’s Dienstleistungsorientierung (OS) 90/2020 der Allgemeinen Verwaltung von Medikamenten und 1
PharmaUpdate Brasilien September 2020 biologischen Produkten (GGMED) sammelt Informationen über die internen Verfahrensabläufe, die für die Analyse von Arzneimittelanträgen verwendet werden. ANVISA stellte zwei neue Sachnummern für die elektronische Antragstellung nach der Registrierung von Medikamenten und biologischen Produkten vor. Zur schnelleren Analyse von Registrierungs- und Nachregistrierungsanträgen schlug ANVISA vor, Studien- zusammenfassungen von Produkten auf Portugiesisch einzureichen. ANVISA stellte eine Übersicht mit Daten zur Überwachung der nationalen Medikamentenversorgung für Covid-19 zur Verfügung. Strukturveränderungen und Aufgaben der Gesundheitsbehörden 1. Das ANVISA-Portal ist nunmehr unter gov.br/anvisa erreichbar Das ANVISA-Portal ist am 29. September auf www.gov.br/anvisa umgestellt worden. Während der ersten 30 Tage bleibt das alte Portal weiter online und kann über das Banner auf der Hauptseite von ANVISA unter gov.br oder unter http://antigo.anvisa.gov.br/ erreicht werden. Die Änderung wurde mit der Verordnung Decreto 9.756/2019 eingeführt. Alle Informations- und Dienstleistungsportale der öffentlichen Verwaltun- gen müssen bis zum 31. Dezember 2020 auf die Plattform gov.br umgestellt werden. Link: https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/portal-da-anvisa-esta-no-gov- br-anvisa ANVISA-Verordnungen 1. ANVISA Verordnung RDC Nr. 419/2020 Veröffentlicht am 03.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 170, S. 74. Die Verordnung RDC Nr. 419/2020 ändert die Gültigkeit der RDC Nr. 346/2020. In der seit dem 13. März geltenden Verordnung RDC Nr. 346 werden die außerordentlichen und vorübergehenden Krite- rien und Verfahren für die Zertifizierung bewährter Herstellungspraktiken zum Zwecke der Registrie- 2
PharmaUpdate Brasilien September 2020 rung sowie der Änderungen nach der Registrierung von aktiven pharmazeutischen Wirkstoffen, Arz- neimitteln und Gesundheitsprodukten während des internationalen Gesundheitsnotstands aufgrund des neuen Coronavirus festgelegt. Siehe hierzu auch unseren Newsletter PharmaUpdate Brasilien vom Monat März 2020. Mit der neuen Regelung wird der einzige Absatz von Artikel 11 der RDC Nr. 346/2020 aufgehoben, der eine Gültigkeit von 180 Tagen für außerordentliche und vorübergehende Kriterien und Verfahren fest- legte. Von nun an ist die Gültigkeit von der Anerkennung des Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch das Gesundheitsministerium abhängig. Das heißt, wenn sich diese Situation ändert, wird RDC Nr. 346 automatisch beendet. Links: http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/432063 https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/resolucao-de-diretoria-colegiada-rdc-n-419-de-1-de-se- tembro-de-2020-275655953 2. ANVISA Verordnung RDC Nr. 420/2020 Veröffentlicht am 01.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 168-B, S. 08. ANVISA hat die Verpflichtung, eine Ausfertigung von Rezepten für die Medikamente Ivermectin und Nitazo- xanide bei Abgabe der Medikamente einzubehalten, revidiert. Die Maßnahme ist Teil der ständigen Über- wachung von Substanzen, die aufgrund des Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit von interna- tionaler Bedeutung (Emergência de Saúde Pública de Importância Internacional - ESPII) im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) einer Kontrolle unterliegen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Medikamente Ivermectin und Nitazoxanid derzeit nicht von einem Marktmangel bedroht sind. Die Änderung wurde vorgenommen, um den Zugang der Be- völkerung zur Behandlung von Ungeziefer und parasitären Erkrankungen zu gewährleisten. Die Entschei- dung berücksichtigt auch, dass die beiden Medikamente bereits verschreibungspflichtige Medikamente sind und nicht bei Krankheiten und chronischen Patienten angewendet werden. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Entscheidung ab der Veröffentlichung im Bundesamtsblatt (D.O.U.), d.h. ab 01.09.2020, gültig ist. Links: 3
PharmaUpdate Brasilien September 2020 http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/432061 https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/resolucao-de-diretoria-colegiada-rdc-n-420-de-1-de-se- tembro-de-2020-275243243 3. ANVISA Verordnung RDC Nr. 421/2020 Veröffentlicht am 03.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 170, S. 74. ANVISA hat in Übereinstimmung mit der Gerichtsentscheidung des Bundesgerichts im Bundesland Sergipe (Verfahren Nr. 0001185-30.2008.4.05.8500) die Verpflichtung festgelegt, dass die Änderung von Zusam- mensetzungen und Formeln deutlich zu kennzeichnen ist. Notwendig ist eine Erklärung zu verwendeten neuen Formeln und Zusammensetzungen auf der Packung bzw. dem Etikett zur Kennzeichnung von Pro- dukten, die der Gesundheitsüberwachung unterliegen. Die Erklärung muss klar, lesbar und auf dem Etikett mit dem Ausdruck „Nova Formula“ – Neue Formel oder einem gleichwertigen Ausdruck - hervorgehoben sein, damit die Nachricht für den Verbraucher gut sichtbar ist. Die Regeln gelten auch für als risikoarm gemeldete Arzneimittel sowie traditionelle pflanzliche und Can- nabisprodukte enthalten. Die Erklärung kann durch Befestigen eines Aufklebers auf der Verpackung eingefügt werden, sofern die Unversehrtheit der Farben und des hergestellten Materials gewährleistet ist, um damit zu verhindern, dass der Aufkleber teilweise oder vollständig entfernt werden kann. Sieben Ausführungsvorschriften (Instruções Normativas - INs) wurden ebenfalls veröffentlicht, eine für jede Produktklasse, die unter die Norm fällt. Die INs enthalten spezifische Anforderungen, detaillierte Regeln und Verfahren, die für die wirksame Umsetzung der Verpflichtung zur Deklaration einer neuen Formel bei der Kennzeichnung von Produkten erforderlich sind. Die nachstehend dargestellte IN Nr. 71 gilt für Medi- kamente und pflanzliche Mittel. Die Verordnung tritt am 25. September dieses Jahres in Kraft. Die Unternehmen haben jedoch ein Jahr Zeit, sich anzupassen. Das heißt, die Verpflichtung wird ab dem 1. September 2021 bestehen. Links: http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/432064 4
PharmaUpdate Brasilien September 2020 https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/resolucao-de-diretoria-colegiada-rdc-n-421-de-1-de-se- tembro-de-2020-275656506 4. ANVISA Verwaltungsvorschrift IN Nr. 71/2020 Veröffentlicht am 03.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 170, S. 75. Wie vorstehend beschrieben, wurden im Zug der Verordnung RDC Nr. 424/2020 sieben Ausführungsvor- schriften (Instruções Normativas - INs) veröffentlicht. Die IN Nr. 71/2020 sieht die Aufnahme einer Erklärung in die Kennzeichnung sogenannter Arzneimittel mit geringem Risiko, traditioneller pflanzlicher und Can- nabisprodukte vor, wenn die Formel bzw. Zusammensetzung geändert werden. Die Vorschrift enthält spe- zifische Anforderungen, detaillierte Regeln und Verfahren zur Sichtbarkeit, Größe und Inhalt, die für die wirksame Umsetzung der Verpflichtung zur Information der Verwendung einer neuen Formel bei der Kennzeichnung von Produkten erforderlich sind. Die Ausführungsvorschrift tritt am 1. September 2021 in Kraft. Links: http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/432069 https://www.legisweb.com.br/legislacao/?id=400873 5. ANVISA Verordnung RDC Nr. 424/2020 Veröffentlicht am 23.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 183, S. 82. ANVISA aktualisierte die Liste der gebräuchlichen Namen des Arzneimittelbuchs in Brasilien (Deno- minações Comuns Brasileiras DCB) mit der Einbeziehung von zwei offiziellen Nomenklaturen für Impfstoff- kandidaten gegen Covid-19 in Brasilien. Gemäß der Verordnung RDC Nr. 424/2020 wurden folgende Namen aufgenommen: „vacina covid-19 (recombinante)“ und „vacina covid-19 ”. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Aufnahme eines Inhaltsstoffes oder biologischen Produkts in die kon- solidierte Liste der DCB nicht mit der Genehmigung eines Verwendungszwecks für den Inhaltsstoff oder das Produkt durch ANVISA in Beziehung steht. Links: 5
PharmaUpdate Brasilien September 2020 http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/433501 http://antigo.anvisa.gov.br/documents/10181/6038107/RDC_424_2020_.pdf/6d73e842-0819-462c- 83aa-1c59860138b7 6. ANVISA Verordnung RDC Nr. 425/2020 Veröffentlicht am 25.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 185, S. 184. Die Verordnung RDC Nr. 425 vom 24. September 2020 ändert die Gültigkeit der Verordnung RDC Nr. 357 vom 24. März 2020, mit dem die in Sonderkontrollrezepten und Rezeptbenachrichtigungen zulässigen Höchstmengen an Arzneimitteln, die einer besonderen Kontrolle unterliegen, vorübergehend verlängert werden. Die RDC Nr. 425 ermöglicht aufgrund von Covid-19 auch vorübergehend die Fernabgabe, die durch ein bestimmtes staatliches Programm bestimmt wird, und die Abgabe von Arzneimitteln nach Hause, die einer besonderen Kontrolle unterliegen. Mit der Veröffentlichung bleibt die Gültigkeit dieser Verordnung bestehen, solange das Gesundheitsminis- terium den mit Sars-CoV-2 verbundenen Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufrechthält. Nach Ablauf der RDC Nr. 357/2020 gelten erneut die in der Verwaltungsvorschrift Portaria SVS / MS 344/1998 und in der RDC Nr. 11/2011, RDC Nr. 50/2014 und RDC Nr. 191/2017 vorgesehenen Regeln für maximale Anzahl / Volumen pro Verschreibung. Die in der Verwaltungsvorschrift Portaria SVS / MS 344/1998 und RDC 44/2009 vorgesehenen Regeln für das Verbot der Lieferung nach Hause werden dann ebenfalls erneut angewendet werden. Links: http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/433503 http://antigo.anvisa.gov.br/documents/10181/5824703/RDC_425_2020_.pdf/e11b516d-7251-4c83- a27f-c8a1a95a9079 7. ANVISA Verwaltungsvorschrift Portaria PRT Nr. 608/2020 Veröffentlicht am 25.09.2020 im Amtsblatt (DOU) Nr. 185, S. 134 bis 184. 6
PharmaUpdate Brasilien September 2020 Diese Vorschrift enthält die vollständige Liste der in Kraft befindlichen normativen Rechtsakte, die in der Hierarchie unter der Ebene von sogenannten Decretos liegen und in den Zuständigkeitsbereich von ANVISA fallen, gemäß Erlass Nr. 10.139 vom 28. November 2019. Die Liste enthält die Art und Nummer des Rechts- aktes, das Jahr der Veröffentlichung, das für den Erlass verantwortliche Organ sowie die Kurzübersicht des Inhalts. Links: http://antigo.anvisa.gov.br/legislacao#/visualizar/433505 http://portal.anvisa.gov.br/documents/10181/5815062/RDC_398_2020_.pdf/ad532eaf-cab5-405c-ad09- 6104ab83a809 Entwicklungen im Bereich Regulierung 1. Neue Dienstleistungsorientierung zu Arzneimittelanträgen ANVISA hat die Dienstleistungsorientierung (OS) 90/2020 der Abteilung für Allgemeine Verwaltung von Me- dikamenten und biologischen Produkten (GGMED) bekanntgemacht, welche Informationen über die inter- nen Abläufe sammelt, die für die Analyse von Arzneimittelanträgen verwendet werden. Diese Abläufe beinhalten die Bewertung mehrerer Abteilungen von ANVISA unter Berücksichtigung des jeweils techni- schen Fachwissens. Die OS umfasst die Anträge neuer Arzneimittel, Similare, Generika, Innovatoren, biolo- gische Produkte, spezifische Arzneimittel, pflanzliche Arzneimittel, dynamisierte Arzneimittel und Radi- opharmazeutika sowie die Liste aller Zweitanträge, die für die Analyse eines Antrags auf Arzneimittelzulas- sung angefordert werden müssen. Dies passiert zusätzlich zur Verknüpfung des Dokuments zur Anpassung des aktiven pharmazeutischen Dossiers (Cadifa) mit den jeweiligen Arzneimitteln. Die OS 90/2020 ist das Ergebnis der Verbesserungen, die nach der Veröffentlichung der OS 59 von März 2019 erreicht und von uns im selben Monat im Artikel "ANVISA berät bei Ergänzungen zu Registrierungsanträgen“ vorgestellt wurden. In dieser wurde das Verfahren für die gleichzeitige Analyse von Anträgen und der internen Abläufe für die Auswertung von Dokumenten festgelegt. Die überarbeitete Dienstleistungsorientierung ist auch für deut- sche Unternehmen aufgrund der Aktualität und der Neuerungen von Bedeutung. Dienstleistungsorientierung (OS): 7
PharmaUpdate Brasilien September 2020 https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/confira-nova-orientacao-de- servico-sobre-medicamentos/o-s-90_2020_pag-40.pdf Link: https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/confira-nova-orientacao-de- servico-sobre-medicamentos 2. Neue Sachnummern für Nachregistrierungsanträge von Arzneimitteln und biologischen Produkten Zwei neue Sachnummern für die elektronische Antragstellung nach der Registrierung von Medikamenten und biologischen Produkten wurden von ANVISA zur Verfügung gestellt. Die Sachnummer "11799 - Einbeziehung von Difa (Dossier der aktiven pharmazeutischen Wirkstoffe) ohne Cadifa (Dokument zur Anpassung des aktiven pharmazeutischen Dossiers)" zielt darauf ab, die Identifizie- rung von Nachregistrierungsanträgen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Herstellern aktiver phar- mazeutischen Wirkstoffe (IFA) von Arzneimitteln zu verbessern. Die Sachnummer steht im Einklang mit der Verordnung RDC Nr. 415/2020, welche die Kriterien und außerordentlichen Verfahren für die Behand- lung von Zulassungsanträgen und Änderungen nach der Zulassung von Arzneimitteln und biologischen Pro- dukten aufgrund der neuen Coronavirus-Pandemie definiert. Des Weiteren wurde die Sachnummer "11797 - Biologisches Produkt - Änderung nach der Registrierung im Zusammenhang mit synthetischen Wirkstoffen" vorgestellt, die auf die Regulierung der Änderungen nach der Registrierung von synthetischen Wirkstoffen, die als biologische Produkte registriert sind, ausgerichtet ist. Antragsteller müssen bei Verwendung der Sachnummer 11797 die Bestimmungen der ANVISA-Verord- nung RDC Nr. 73/2016 befolgen. Diese klassifiziert die Änderungen nach der Registrierung von Arzneimit- teln mit synthetischen und halbsynthetischen Wirkstoffen, definiert die Kriterien und die erforderliche Do- kumentation und legt die direkten Verantwortlichkeiten der Unternehmen sowie das vereinfachte Verfah- ren für Änderungen nach der Registrierung zur sofortigen Umsetzung fest. Für Änderungen, die in der Ver- ordnung RDC Nr. 73/2016 vorgesehen sind, und deren Aktualisierungen, die im Product Change History (HMP) aufgeführt sind, sollte das Unternehmen nicht das entsprechende Protokoll verwenden, sondern die Änderungen im HMP zum Zeitpunkt der Übermittlung auflisten und die entsprechende Änderung in der Beschreibung darstellen. 8
PharmaUpdate Brasilien September 2020 Seit Mai 2020 hat ANVISA die Liste der Sachnummern für die Behandlung elektronischer Antragstellun- gen aktualisiert. Auch für deutsche Unternehmen stellen die neuen Sachnummern sinnvolle Hilfen dar. Verordnung RDC Nr. 415/2020: https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/resolucao-de-diretoria-colegiada-rdc-n-415-de-26-de-agosto-de- 2020-274387454 Verordnung RDC Nr. 73/2016: http://antigo.anvisa.gov.br/documents/10181/2785365/%281%29RDC_73_2016_COMP.pdf/427b5561- 7f13-453c-b8dd-83cce48f6f23 Link: https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/medicamentos-novo-codigo- para-peticoes-de-pos-registro https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/veja-o-novo-codigo-de-as- sunto-para-produtos-biologicos 3. Arzneimittelstudien sollten auf Portugiesisch eingereicht werden ANVISA schlug vor, dass Unternehmen des pharmazeutischen Sektors die Studienzusammenfassungen ih- rer Produkte auf Portugiesisch einreichen, um die Analyse von Registrierungs- und Nachregistrierungsan- trägen der Abteilung für Allgemeine Verwaltung von Medikamenten und biologischen Produkten (GGMED) zu beschleunigen. Die Maßnahme soll nicht nur die Auswertung von Dokumenten während der Pandemie beschleunigen, sondern auch den Prozess der Überprüfung technischer Daten zu Arzneimitteln, die bei ANVISA eingereicht wurden, erleichtern. Entsprechend der Verordnung RDC Nr. 25/2011 gibt es jedoch kein formales Hindernis für die Einreichung der Dokumente in englischer und spanischer Sprache. Diese Verordnung behandelt die allgemeinen Verfahren für die Nutzung der ANVISA-Dokumentenproto- kolldienste. Bezüglich Einreichungen im Format des Common Technical Document (Documento Técnico Comum - CTD) wird empfohlen, das Modul II auch auf Portugiesisch einzureichen. In Übereinstimmung 9
PharmaUpdate Brasilien September 2020 mit den Standards von ANVISA enthält dieses Modul die folgenden Informationen: CTD-Index; CTD-Einfüh- rung; Qualitätsübersicht; nicht-klinische Übersicht; klinische Übersicht; tabellarische und schriftliche nicht- klinische Zusammenfassungen; und klinische Zusammenfassungen. Verordnung RDC Nr. 25/2011: http://antigo.anvisa.gov.br/documents/10181/2954291/RDC_25_2011_COMP.pdf/8b78ae50-775c-4aa6- a337-669050c3abf6 Link: https://www.gov.br/anvisa/pt-br/acessoainformacao/noticias-anvisa/2020/medicamentos-estudos-po- dem-ser-entregues-em-portugues Vertrieb und Einzelhandel von Arzneimitteln 1. Übersicht zeigt Daten zu nationalen und importierten Medikamenten für Covid-19 ANVISA stellte eine Übersicht mit Daten zur Überwachung der nationalen Medikamentenversorgung für Covid-19 zur Verfügung. Diese enthält Daten u.a. zu Anästhetika, Sedativa und neuromuskulären Blockern. Mit Hilfe des Tools erhält man Zugang zu interaktiven Grafiken, die es dem Benutzer ermöglichen, spezifi- sche Konsultationen nach Bundesstaaten oder Städten sowie zu den folgenden Kategorien durchzuführen: i) Herstellung und Lagerbestand von in Brasilien hergestellten Produkten; ii) Verkauf und Vertrieb von Me- dikamenten; iii) von ANVISA registrierte Medikamente und iv) Preisliste der Produkte. Mit der Erhebung der verfügbaren Daten wurde nach der Öffentlichen Ausschreibung Nr. 08/2020 am 14.08.2020 begonnen. Öffentliche Ausschreibung Nr. 08/2020: https://www.in.gov.br/web/dou/-/edital-de-chamamento-publico-n-8-de-13-de-agosto-de-2020- 272047947 Überwachung der nationalen Medikamentenversorgung: https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiMzgyYTllNDgtNDAyYi00ZDVjLWI1NDgtOGI1ZTI4MzIwMmY1Ii- widCI6ImI2N2FmMjNmLWMzZjMtNGQzNS04MGM3LWI3MDg1ZjVlZGQ4MSJ9&pageName=ReportSec- tion255cb87f555de69e1841 10
PharmaUpdate Brasilien September 2020 Link: https://www.gov.br/casacivil/pt-br/assuntos/noticias/2020/setembro/painel-mostra-dados-sobre-medi- camentos-para-covid-19 11
PharmaUpdate Brasilien September 2020 Alle Informationen im vorliegenden Newsletter wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Wir be- mühen uns, Ihnen diese Informationen möglichst aktuell, inhaltlich richtig und vollständig anzubieten. Den- noch ist das Auftreten von Fehlern nicht vollkommen auszuschließen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, können wir daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, es sei denn, die Un- richtigkeit oder Unvollständigkeit beruht auf vorsätzlichem oder grobem Verschulden. Darüber hinaus ent- hält der Newsletter Kommentierungen und Handlungsempfehlungen allgemeiner Art, die auf persönlichen Erfahrungen beruhen. Diese Kommentierungen und Handlungsempfehlungen stellen keine Rechts- oder Unternehmensberatung dar und können diese im Einzelfall nicht ersetzen. Bei Fragen zu diesem Newsletter werden Sie sich bitte an die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft: pharma@health-made-in-germany.com 030.20 00 99 – 0 Weiterführende Informationen zum umfassenden Unterstützungsangebot finden Sie auf www.exportinitiative-gesundheitswirtschaft.de Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wurden durch die AHK Brasilien recherchiert 12
Sie können auch lesen