PLUS treuhand - Die Grundsteuerreform - Treuhand Hannover

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PLUS treuhand - Die Grundsteuerreform - Treuhand Hannover
treuhand
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 Grundsteuerreform

Treuhand Hannover GmbH
Steuerberatungsgesellscha
Plus Treuhand

    Inhalt
    Warum die Grundsteuer reformiert werden musste                    4

    Was ändert sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage?           4
        Bisherige Berechnung – künftige Berechnung                    4
        Einige Bundesländer rechnen anders                            5

    Die Berechnung der neuen Grundsteuer (Bundesmodell)               5
         Das dreistufige System                                       5
         Grundsteuerwert (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren)    5
         Steuermesszahl und Steuermessbetrag                          7
         Hebesatz                                                     7
         Beispiele                                                    8

    Wer muss künftig wie viel zahlen?                                 10

    Was müssen Sie wann tun?                                          10

    Was passiert, wenn keine Feststellungserklärung abgegeben wird?   11
        Zwangsmittel                                                  11
        Schätzung                                                     11
        Verspätungszuschlag                                           12

    Die Berechnung der neuen Grundsteuer nach den Ländermodellen      12
         Baden-Württemberg                                            12
         Bayern                                                       12
         Hamburg                                                      12
         Hessen                                                       13
         Niedersachsen                                                13
         Saarland                                                     13
         Sachsen                                                      13

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Treuhand Plus

Die Grundsteuerreform

    Wie wird die Grundsteuer nach der Reform nun berechnet? Welche Ver­
änderungen wird es ab wann geben? Diese und noch mehr Fragen werden in
dieser Broschüre beantwortet. Zudem finden Sie hier eine Übersicht darüber,
wann Sie welchen Schritt, wie beispielsweise die Abgabe der Feststellungs­
erklärung erfolgen muss.

   Sie haben steuerliche oder wirtschaftliche Fragen? Unsere persönlichen
Berater unterstützen Sie gerne individuell in über 30 Niederlassungen
deutschlandweit. Sprechen Sie uns an!

                                                                              3
Plus Treuhand

    Warum die Grundsteuer                              Das stellt einen klaren Verstoß gegen das
    reformiert werden musste                        im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleich-
       Am 10.04.2018 entschied das Bundes-          behandlung dar. Aus diesem Grund erklärte
    verfassungsgericht (BVerfG), dass die Be-       das BVerfG im Jahr 2018 die Vorschriften zur
    wertung der Grundstücke im Rahmen der           Einheitsbewertung für die Bemessung der
    Grundsteuer mit dem Einheitswert verfas-        Grundsteuer für verfassungswidrig. Gleich-
    sungswidrig ist.                                zeitig verpflichtete es den Gesetzgeber, die
       Die Einheitswerte stammen teilweise aus      Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln.
    dem Jahr 1964, in den östlichen Bundeslän-         Diese Neuregelung soll zum 01.01.2025 in
    dern basieren sie noch auf Feststellungen aus   Kraft treten. Bis dahin darf die Grundsteuer
    dem Jahr 1935.                                  übergangsweise weiterhin nach den bishe-
       Eigentlich hatte der Gesetzgeber Haupt-      rigen Regelungen erhoben werden.
    feststellungen im sechsjährigen Rhythmus
    vorgesehen, bei denen der Grund und Boden
    bewertet werden sollte. Diese Hauptfeststel-    Was ändert sich im Vergleich
    lungen fanden jedoch nach 1964 beziehungs-      zur bisherigen Rechtslage?
    weise 1935 nie wieder statt. So kam es, dass
    zum Beispiel ein im Jahr 2015 errichtetes Ge-   Bisherige Berechnung – künftige
    bäude so bewertet wurde, als ob es sich noch    Berechnung
    im Ausstattungszustand des Jahres 1964 be-          Wie bisher wird auch bei der neuen
    ziehungsweise 1935 befand. Die zeitgemäße       Grundsteuer in einem dreistufigen Verfah-
    Ausstattung und der dadurch bedingte hö-        ren mit dem Grundstückswert, der Steuer-
    here Wert blieben unberücksichtigt.             messzahl und dem Hebesatz gerechnet.
       Umgekehrt blieben bei der Bewertung              Maßgebend für die Ermittlung des
    aber auch Abnutzungen alter Gebäude, die        Grundstückswerts war bisher der Einheits-
    den Wert minderten, außen vor.                  wert. Dieser wird durch den Grundsteuer-
       Die Einheitswerte wurden nur vereinzelt      wert abgelöst.
    angepasst, zum Beispiel bei wesentlichen            Dieser Grundsteuerwert orientiert sich
    Wertveränderungen oder bei der Errichtung       unter anderem am Bodenrichtwert, an der
    neuer Gebäude. Wechselte der Eigentümer,        Fläche des Grundstücks, am Alter des Ge-
    nahmen die Finanzämter jedoch meist kei-        bäudes sowie daran, ob das Gebäude privat
    ne Anpassungen vor, sondern verwendeten         oder betrieblich genutzt wird.
    weiterhin den bisherigen Einheitswert der           Erst bei näherer Betrachtung wird ersicht-
    Vorbesitzer.                                    lich, wie viele Rechenschritte künftig nötig
       Die Bewertung der Grundstücke auf            sind, bis der neue Grundsteuerwert ermittelt
    Grundlage der veralteten Einheitswerte          ist.
    führte im Laufe der Zeit zu Wertverzer-             Für ein Einfamilienhaus gestaltet sich die
    rungen und schließlich dazu, dass für gleich-   Rechnung zum Beispiel folgendermaßen:
    artige Grundstücke unterschiedliche Grund-          Zuerst ermittelt man den jährlichen Roh-
    steuern anfielen.                               ertrag; dieser ergibt sich aus der monatlichen

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Treuhand Plus

Nettokaltmiete unter Berücksichtigung von      Die Berechnung der neuen
Zu- und Abschlägen aufgrund der Mietni-        Grundsteuer
veaustufe. Davon zieht man die Bewirtschaf-    (Bundesmodell)
tungskosten ab und erhält so den jährlichen
Reinertrag. Darauf wendet man einen            Das dreistufige System
Vervielfältiger an, um den kapitalisierten          Beim Bundesmodell wird die Grund­steuer
Reinertrag zu erhalten. Dazu addiert man       in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
dann noch den abgezinsten Bodenwert und        1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwerts
erhält schließlich den Grundsteuerwert.        2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl
   Hinweis: Ein ausführliches Rechenbei-           und Berechnung des Steuermessbetrags
spiel finden Sie unter Punkt »Beispiele« auf   3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes
Seite 8 in dieser Broschüre.                        Die kurze Berechnungsformel für die
   Eine wichtige Änderung gibt es bei unbe-    Grundsteuer lautet:
bauten Grundstücken: Auch Gebäude von          Grundsteuerwert × Steuermesszahl
untergeordneter Bedeutung zählen – anders      × Hebesatz = Grundsteuer
als bisher – nun als Bebauung. Das bedeutet:        Vor allem hinter dem Grundsteuerwert
Ein bisher unbebautes Grundstück könnte        verbergen sich aber noch einige sehr aus-
künftig als bebautes Grundstück gelten.        führliche Rechenschritte.
Dementsprechend würde der Grundsteuer­
wert höher ausfallen. Gebäude von unter-       Grundsteuerwert (Ertragswertver-
geordneter Bedeutung sind zum Beispiel         fahren, Sachwertverfahren)
ein Gartenhaus, ein kleiner Geräteschuppen        Für die Berechnung des Grundsteuer-
oder ein Carport für ein Wohnmobil.            werts bei bebauten Grundstücken gibt es
                                               zwei Verfahren:
Einige Bundesländer rechnen anders             • das Ertragswertverfahren und
   Eigentlich gilt das neue System der         • das Sachwertverfahren.
Grundsteuer bundesweit. Allerdings wurde
den Bundesländern ausdrücklich die Mög-        Das Ertragswertverfahren gilt für
lichkeit eingeräumt, eigene, vom sogenann-     • Ein- und Zweifamilienhäuser,
ten Bundesmodell abweichende Regeln zur        • Mietwohngrundstücke und
Bewertung zu entwickeln und erlassen.          • Wohnungseigentum.
   Von dieser Öffnungsklausel haben bisher
Gebrauch gemacht: Baden-Württemberg,           Das Sachwertverfahren findet Anwendung
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,        bei
Saarland und Sachsen.                          • Geschäftsgrundstücken,
   Hinweis: Details zu den einzelnen Rege-     • gemischt genutzten Grundstücken,
lungen dieser Länder finden Sie unter »Die     • Teileigentum und
Berechnung der neuen Grundsteuer nach          • sonstigen bebauten Grundstücken.
den Ländermodellen« auf Seite 12 in dieser        Je nach Bewertungsverfahren fließen un-
Broschüre.                                     terschiedliche Faktoren in die Berechnung ein.

                                                                                                5
Plus Treuhand

       Für das Ertragswertverfahren zählen ins-            Die relevanten Faktoren beim Sachwertver-
    besondere:                                             fahren sind unter anderem:
    • Grundstücksfläche                                    • Grundstücksfläche
    • Bodenrichtwert                                       • Bodenrichtwert
    • Alter des Gebäudes                                   • Alter des Gebäudes
    • Wohnfläche                                           • Brutto-Grundfläche des Gebäudes
    • Mietniveaustufe                                      • Herstellungskosten des Gebäudes
    • monatliche Nettokaltmiete
                                                             So sieht die Berechnung nach dem Sach-
       So sieht die Berechnung nach dem Er-                wertverfahren aus:
    tragswertverfahren aus:
                                                                Berechnungsschema Sachwertverfahren
        Berechnungsschema Ertragswertverfahren              Normalherstellungskos­
                                                            ten in €/m2
     monatliche Nettokalt-
     miete je m2 Wohnfläche                                 × Baupreisindex
     (Anlage 39 zum Bewer-
     tungsgesetz (BewG))                                    × Brutto-Grundfläche des
                                                              Gebäudes
     +/– Zuschlag/Abschlag
          abhängig von der                                  = Gebäudenormalherstel-
          Miet­niveaustufe                                    lungswert

     × 12                                                   – Alterswertminderung
                                                               (abhängig vom Alter
     = jährlicher Rohertrag    jährlicher Rohertrag            des Gebäudes)
                               - Bewirtschaftungskosten    = Gebäudesachwert           Gebäudesachwert
                                 (abhängig vom Alter des
                                 Gebäudes, Anlage 40        Grundstücksfläche
                                 zum BewG)                  × Bodenrichtwert
                               = jährlicher Reinertrag
                                                            = Bodenwert                 + Bodenwert
                               × Vervielfältiger (ab-
                                                                                        = vorläufiger Sachwert
                                  hängig vom Alter des
                                  Gebäudes, Anlagen 37                                  × Wertzahl (Anlage 43
                                  und 38 zum BewG)                                         zum BewG)
                               = Barwert des Rein­                                     = Grundsteuerwert
                                  ertrags
     Grundstücksfläche
     × Bodenrichtwert
                                                              Bei unbebauten Grundstücken ist die
                                                           Berechnung dagegen viel einfacher. Hier
     × Umrechnungskoef-
        fizient bei Ein- und                               errechnet sich der Grundsteuerwert aus Bo-
        Zweifamilienhäusern                                denrichtwert und Grundstücksfläche.
     = Bodenwert                                              Bei allen Berechnungen gilt: Der Grund-
     × Abzinsungsfaktor                                    steuerwert wird auf volle 100 Euro abgerun-
     = abgezinster Bodenwert   + abgezinster Bodenwert     det.
                               = Grundsteuerwert

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Treuhand Plus

Steuermesszahl und                                von 0,31 ‰ reduziert sich um 25 Prozent auf
Steuermessbetrag                                  0,2325 ‰. Der Steuermessbetrag beträgt:
   Steht der Grundsteuerwert für das Grund-       100.000 € × 0,2325 ‰ = 23,25 €
stück fest, kommt in der zweiten Stufe die
Steuermesszahl zur Anwendung. Dadurch             Hebesatz
erhält man den Steuermessbetrag, der für die         Im dritten Schritt wird der Hebesatz auf
weitere Berechnung benötigt wird.                 den Steuermessbetrag angewendet. Im Er-
                                                  gebnis erhält man schließlich die Grund-
   Die Formel dazu lautet:                        steuer.
Grundsteuerwert × Steuermesszahl
= Steuermessbetrag                                    Die Berechnungsformel lautet:
   Je nach Art der Bebauung kann die Steuer­      Steuermessbetrag × Hebesatz
messzahl unterschiedlich hoch ausfallen.          = Grundsteuer
                                                      Der Hebesatz wird von der Gemeinde be-
      Art der Bebauung           Steuermesszahl   ziehungsweise Kommune festgesetzt.
 Einfamilienhaus                 0,31 ‰               Beispiel: Der Hebesatz der Gemeinde A
 Zweifamilienhaus                0,31 ‰           beträgt 450 Prozent. In der Nachbargemein-
 Mietwohngrundstücke             0,31 ‰           de B gilt ein Hebesatz von 400 Prozent. Bei
 Wohnungseigentum                0,31 ‰
                                                  einem Steuermessbetrag von 31 Euro ergibt
 Teileigentum                    0,34 ‰
                                                  sich folgende Grundsteuer:
                                                  Gemeinde A: 31 € × 450 % = 139,50 €
 Geschäftsgrundstücke            0,34 ‰
                                                  Gemeinde B: 31 € × 400 % = 124 €
 gemischt genutzte Grundstücke   0,34 ‰
                                                      Es gibt drei unterschiedliche Hebesätze:
 sonstige bebaute Grundstücke    0,34 ‰
                                                  • Grundsteuer A: Diese gilt für Grundstücke
 unbebaute Grundstücke           0,34 ‰
                                                     der Land- und Forstwirtschaft.
                                                  • Grundsteuer B: Diese gilt für alle anderen
   Beispiel: Ein Einfamilienhaus hat einen           bebauten und unbebauten Grundstücke.
Grundsteuerwert von 100.000 Euro. Der             • Grundsteuer C: Diese darf die Gemeinde
Steuermessbetrag beträgt:                            ab 2025 für unbebaute, »baureife« Grund-
100.000 € × 0,31 ‰ = 31 €                            stücke erheben.
   Sozialer Wohnungsbau und nach dem
Wohnraumförderungsgesetz         geförderte          Die Hebesätze für die Grundsteuer A und
Wohnungen profitieren von einer Ermäßi-           B müssen von den Gemeinden festgelegt
gung der Steuermesszahl um 25 Prozent. Bei        werden.
Denkmälern reduziert sich die Steuermess-            Eine Erhebung der Grundsteuer C liegt
zahl um 10 Prozent.                               im Ermessen der Gemeinde. Ob die Ge-
   Beispiel: Ein Einfamilienhaus hat einen        meinden davon Gebrauch machen werden
Grundsteuerwert von 100.000 Euro. Es liegt        und wie hoch der Hebesatz ausfallen wird,
ein Förderbescheid nach dem Wohnraum-             bleibt abzuwarten.
förderungsgesetz vor. Die Steuermesszahl

                                                                                                  7
Plus Treuhand

        Voraussetzung für die Grundsteuer C ist,    Beispiele
    dass …                                          Einfamilienhaus
    • es sich um »baureife« Grundstücke handelt       Ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz,
       und                                          Baujahr 1990, hat eine Wohnfläche von
    • »städtebauliche Gründe« für deren Erhe-      160 m2. Die monatliche Nettokaltmiete be-
       bung sprechen.                               trägt 1.000 Euro. Es gilt die Mietniveau­stufe 4.
                                                    Die Grundstücksfläche beträgt 650 m2. Der
        Baureife Grundstücke sind unbebaute         Bodenrichtwert liegt bei 380 Euro/m2. Die
    Grundstücke, die nach Lage, Form und            Gemeinde hat einen Hebesatz von 420 Pro-
    Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen         zent festgelegt.
    Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen          So berechnet sich die Grundsteuer (Be-
    Vorschriften sofort bebaut werden könnten.      wertung zum Stichtag 01.01.2022):
        Als städtebauliche Gründe kommen ins-
    besondere in Betracht:                                 Berechnungsschema Einfamilienhaus im
    • die Deckung eines erhöhten Bedarfs an                       Ertragswertverfahren

       Wohn- und Arbeitsstätten,                    monatliche             1.000 €
                                                    Nettokalt­
    • die Nachverdichtung bestehender Sied-        miete
       lungsstrukturen oder                         (Anlage 39
                                                    zum BewG)
    • die Stärkung der Innenentwicklung.
                                                    +/–             + 10 %
                                                    Zuschlag/
       Diese städtebaulichen Gründe muss die        Abschlag
    Gemeinde nachvollziehbar darlegen. Auch         abhängig
                                                    von der
    muss sie die baureifen Grundstücke genau        Mietniveau-
    bezeichnen und das Gemeindegebiet, für das      stufe
    die Grundsteuer C gelten soll, in einer Karte   × 12            × 12
    nachweisen.                                     = jährlicher          13.200 € jährlicher          13.200 €
       Mit der Grundsteuer C will der Gesetzge-       Rohertrag                     Rohertrag

    ber die Eigentümer unbebauter und baureifer                                      – Bewirt-      – 21 %
                                                                                     schaftungs-
    Grundstücke dazu bringen, dort Wohnraum                                          kosten
    zu schaffen. Durch den höheren Hebesatz                                          (Anlage 40
                                                                                     zum BewG)
    und die dadurch höhere Grundsteuer ver-
    teuert sich die Spekulation mit Bauland und                                      = jährlicher   10.428 €
                                                                                     Reinertrag
    macht das Abwarten von Wertsteigerungen
                                                                                     × Verviel-     × 27,77
    unattraktiver. Damit soll dem Wohnungs-                                          fältiger
    mangel vor allem in Ballungsgebieten entge-                                      (Anlagen 37
                                                                                     und 38 zum
    gengewirkt werden.                                                               BewG)
                                                                                     = Barwert      289.585,56 €
                                                                                     des Reiner-
                                                                                     trags

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Treuhand Plus

Grund-       650 qm                                      Berechnungsschema Geschäftsgrundstück im
stücksfläche                                                        Sachwertverfahren
× Boden-      380 €/qm                                 Normalher-       896 €/qm
richtwert                                              stellungs-
                                                       kosten in
× Umrech-     0,94
                                                       €/qm
nungskoef-
fizient bei                                            × Baupreis-    × 106,8 %
Ein-                                                   index
und Zweifa-
                                                       × Brutto-      × 1.200 m2
milienhäu-
                                                       grundflä-
sern
                                                       che des
= Boden-         232.180 €                             Gebäudes
wert
                                                       = Gebäude-     1.148.313,6 €
×           0,3057                                     normalher-
Abzinsungs-                                            stellungs-
faktor                                                 wert
= abge-       70.977,43 € + abge-                      – Alters-       – 191.385,60
zinster                   zinster                      wertminde-                 €
Bodenwert                 Bodenwert                    rung (5/30)
                             = Grund-      360.500 €   = Gebäu-       956.928 €       Gebäu-       956.928 €
                             steuerwert                desachwert                     desachwert
                             (abgerundet
                                                       Grund-         4.000 qm
                             auf volle
                                                       stücksflä-
                             100 €)
                                                       che
                                                       × Boden-       × 150 €/qm
Grundsteuerwert × Steuermesszahl                       richtwert
× Hebesatz = Grundsteuer                               = Boden-       600.000 €       + Boden-     + 600.000 €
                                                       wert                           wert

360.500 € × 0,31 ‰ × 420 % = 469,37 €                                                 = vor-       1.556.928 €
                                                                                      läufiger
                                                                                      Sachwert
  Ergebnis: Die Grundsteuer für das Einfa-                                            × Wertzahl   × 0,70
milienhaus beträgt jährlich 469,37 Euro.                                              (Anlage 43
                                                                                      zum BewG)
                                                                                      = Grund-    1.089.800 €
Geschäftsgrundstück
                                                                                      steuerwert
   Ein Verbrauchermarkt, erbaut 2017, hat                                             (abgerundet
eine Bruttogrundfläche von 1.200 qm. Das                                              auf volle
                                                                                      100 €)
Grundstück ist 4.000 qm groß. Der Boden-
richtwert liegt bei 150 Euro/qm. Den Hebe-             Grundsteuerwert × Steuermesszahl
satz hat die Gemeinde auf 550 Prozent fest-            × Hebesatz = Grundsteuer
gelegt.
                                                       1.089.800 € × 0,34 ‰ × 550 % = 2.037,93 €
  So berechnet sich die Grundsteuer (Be-
wertung zum Stichtag 01.01.2022):                         Ergebnis: Die Grundsteuer für den Ver-
                                                       brauchermarkt beträgt jährlich 2.037,93 Euro.

                                                                                                                 9
Plus Treuhand

 Wer muss künftig wie viel                               Hinweis: Durch öffentliche Bekanntma-
 zahlen?                                            chung im Bundessteuerblatt vom 30.03.2022
                                                    erfolgte die Aufforderung zur Abgabe der
    Ziel des Gesetzgebers war es, die Grund-        Feststellungserklärung (BStBl 2022 I S. 205).
 steuerreform aufkommensneutral zu gestal-               Suchen Sie möglichst zeitnah die für die
 ten. Insgesamt sollten alle Steuerpflichtigen      Erklärung benötigten Informationen und Un-
 zusammen nicht mehr Grundsteuer bezah-             terlagen zusammen. Das sind zum Beispiel:
 len als bisher. Die individuellen Steuerzah-       • Gemarkung und Flurstück des Grundver-
 lungen werden sich hingegen verändern.                mögens,
 Letztlich wird es so sein, dass einige Grund-      • Eigentumsverhältnisse,
 stücksbesitzer weniger bezahlen müssen als         • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrund-
 bisher, während andere künftig mehr Grund-            stück, andere Bebauung),
 steuer bezahlen müssen.                            • Fläche des Grundstücks,
    Wie hoch die tatsächlich zu zahlende            •b  isherige Einheitswertbescheide.
 Grundsteuer ab 2025 ausfallen wird, lässt
 sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht ab-               Beachten Sie: Muss ein Grundbuchaus-
 schätzen. Die Höhe der Grundsteuer wird            zug angefordert werden, kann dies einige
 vor allem davon abhängen, welche Hebesätze         Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem ver-
 die Gemeinden festlegen werden.                    langen die Grundbuchämter Gebühren für
                                                    einen solchen Auszug.
                                                       Tipp: Die meisten Bundesländer verschi-
 Was müssen Sie wann tun?                           cken ab dem Frühjahr ein Informations-
 01.01.2022                                         schreiben an die Grundstückseigentümer,
    Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die erste   in denen alle wichtigen Daten für die Erklä-
 Hauptfeststellung. Das bedeutet, dass die Fi-      rung enthalten sind. Dieses Schreiben sollte
 nanzämter alle Grundstücke in Deutschland          erst einmal abgewartet werden, bevor ein
 neu bewerten.                                      kostenpflichtiger Grundbuchauszug angefor-
 Ende März/Anfang April 2022                        dert wird.
    Damit die Finanzämter diese erste Bewer-        01.07.2022
 tung durchführen können, müssen die Steu-             Ab diesem Termin kann die Erklärung
 erpflichtigen eine »Erklärung zur Feststel-        zur Feststellung des Grundsteuerwerts abge-
 lung des Grundsteuerwertes« abgeben.               geben werden.
    Die Aufforderung zur Abgabe erhalten               Die elektronische Übermittlung ist Pflicht,
 die Steuerpflichtigen nicht individuell mit        deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um einen
 der Post, sondern per öffentlicher Bekannt-        ELSTER-Zugang bemühen, falls dieser noch
 machung. Diese ist Ende März/Anfang April          nicht besteht.
 erfolgt, und zwar zum Beispiel über Amts-             Hinweis: Ein ELSTER-Benutzerkonto kön-
 blätter, Tageszeitungen und Internetportale        nen Sie online unter diesem Link erstellen:
 von Bund, Ländern und Gemeinden.                   www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/

10
Treuhand Plus

31.10.2022                                         Zwangsmittel
   Der 31.10.2022 ist nach derzeitigem Stand          Als Zwangsmittel stehen grundsätzlich
der letzte Abgabetermin für die Erklärung          zur Verfügung:
zur Feststellung der Grundsteuerwerte. Die-        • das Zwangsgeld,
ser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene     • die Ersatzvornahme und
Mandanten.                                         • der unmittelbare Zwang.
Ende 2022 bis 2024
   Die Finanzämter erlassen die Feststel-             Um es gleich vorwegzunehmen: Bei
lungsbescheide bezüglich der Grundsteuer-          Nichtabgabe der Erklärung zur Feststellung
werte und der Steuermessbeträge.                   des Grundsteuerwertes kommt lediglich ein
   Die Gemeinden legen ihre Hebesätze neu          Zwangsgeld in Betracht.
fest und erlassen die Grundsteuerbescheide.           Denn sowohl Ersatzvornahme als auch
01.01.2025                                         unmittelbarer Zwang erfordern eine soge-
   Ab dem 01.01.2025 ist die neue Grund-           nannte vertretbare Handlung. Diese liegt hier
steuer zu zahlen.                                  aber nicht vor, da die Abgabe von Steuerer-
                                                   klärungen eine unvertretbare Handlung dar-
                                                   stellt, die nur vom Steuerpflichtigen selbst,
Was passiert, wenn keine                           nicht aber von einem Dritten vorgenommen
Feststellungserklärung                             werden kann – auch nicht vom Finanzamt.
abgegeben wird?                                       Das Zwangsgeld beträgt maximal 25.000
                                                   Euro. Bei erstmaliger Androhung ist mit
   Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, eine   einem Zwangsgeld von ca. 25 Euro bis
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuer-        250 Euro zu rechnen.
wertes abzugeben. Steuerpflichtiger ist in den
meisten Fällen der Grundstückseigentümer.          Schätzung
   Die Aufforderung zur Abgabe der Erklä-              Das Finanzamt darf die Besteuerungs-
rung erhalten die Steuerpflichtigen im Rah-        grundlagen schätzen. Die meisten Daten, die
men der ersten Hauptfeststellung per öffent-       für die Festsetzung des Grundsteuerwertes
licher Bekanntmachung. Abgabezeitraum ist          benötigt werden, sind dem Finanzamt ohne-
nach derzeitigem Stand vom 01.07.2022 bis          hin bekannt. Das sind unter anderem:
31.10.2022.                                        • das Aktenzeichen/die Steuernummer,
   Bei dieser Feststellungserklärung nach          • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer,
§ 228 Abs. 1 BewG handelt es sich um eine          • Lage,
Steuererklärung. Das bedeutet: Gibt der            • Grundstücksfläche,
Steuerpflichtige die Erklärung nicht ab, kann      • Bodenrichtwerte,
er zum einen durch Zwangsmittel zur Ab-            • Art der Nutzung.
gabe gezwungen werden, zum anderen darf
das Finanzamt aber auch die Besteuerungs-             Zu schätzen wären also nur die Angaben,
grundlagen schätzen. Ein Verspätungszu-            die der Steuerpflichtige angeben muss. Das
schlag droht jedoch nicht.                         sind zum Beispiel:

                                                                                               11
Plus Treuhand

 • Wohn- und Nutzfläche,                          •
                                                   Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg,
 • Garagenplätze,                                  Hessen und Niedersachsen gehen jeweils
 • Baujahr.                                        einen ganz eigenen Weg.

    Achtung: Wer glaubt, sich durch eine          Baden-Württemberg
 Schätzung Arbeit ersparen zu können, sollte         Das Bundesland Baden-Württemberg hat
 wissen: Das Finanzamt wird sicher nicht zu-      sich für das sogenannte modifizierte Boden-
 gunsten des Steuerpflichtigen schätzen. Ganz     wertmodell entschieden. Dieses Modell be-
 im Gegenteil.                                    rechnet sich anhand der Grundstücksfläche
    Für die Schätzung spielt es keine Rolle, ob   und dem Bodenrichtwert. Die Steuermess-
 das Finanzamt bereits ein Zwangsgeld festge-     zahl beträgt einheitlich 1,3 ‰. Eigentümer
 setzt hat oder nicht.                            von Wohngebäuden profitieren von einem
                                                  30%igen Abschlag auf die Steuermesszahl
 Verspätungszuschlag                              und zahlen weniger Grundsteuer als Eigen-
    Das Finanzamt muss grundsätzlich bei          tümer von gewerblichen Grundstücken oder
 Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe einer        Brachflächen.
 Steuererklärung einen Verspätungszuschlag
 festsetzen (§ 152 Abs. 2 Abgabenordnung).        Bayern
    Aber: Im Rahmen der ersten Hauptfest-            Hier wird es ein »reines Flächenmodell«
 stellung, die zum Stichtag 01.01.2022 erfolgt,   geben. Welchen Wert Grundstück und Ge-
 entfällt ausnahmsweise die verpflichtende        bäude haben, spielt keine Rolle.
 Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Das         Bei der Berechnung der Grundsteuer wer-
 bedeutet, dass das Finanzamt nicht gezwun-       den deshalb einheitlich für das Grundstück
 gen ist, bei Nichtabgabe der Feststellungser-    0,04 €/qm angesetzt, für ein Gebäude grund-
 klärung einen Verspätungszuschlag zu erhe-       sätzlich 0,50 €/qm. Handelt es sich um ein
 ben.                                             Wohngebäude, gibt es einen Abschlag von
                                                  30 Prozent, so dass nur noch mit 0,35 €/qm
 Die Berechnung der neuen                         gerechnet wird.
 Grundsteuer nach den                                Für sozialen Wohnungsbau und denkmal-
 Ländermodellen                                   geschützte Gebäude sind ebenfalls Rabatte
                                                  vorgesehen.
     Aufgrund der Öffnungsklausel sind die
 Bundesländer befugt, eigene Gesetze zur          Hamburg
 Grundsteuer zu erlassen. Mittlerweile steht         Hamburg hat das sogenannte Wohnla-
 fest: Die Mehrheit der Länder setzt das Bun-     genmodell auf den Weg gebracht. Für die
 desmodell um, sieben Bundesländer haben          Berechnung der Grundsteuer spielen sowohl
 sich dagegen entschieden:                        die Fläche des Grundstücks als auch die ge-
 • Das Saarland und Sachsen orientieren sie      nutzte Fläche des Gebäudes und die Wohnla-
    sich am Bundesmodell und modifizieren         ge der Immobilie eine Rolle.
    dieses geringfügig.                              Bezüglich der Lage orientiert sich das

12
Treuhand Plus

Wohnlagenmodell am Mietspiegel, der die        Diese betragen für das Grundstück 0,04 €/
Grundstücke in normale und gute Wohnla-        qm und für Gebäude 0,50 €/qm. Der Faktor
gen einteilt. Unabhängig von der Nutzung       ermittelt sich aus dem Bodenrichtwert des
werden für ein Grundstück 0,02 €/qm ange-      jeweiligen Grundstücks und dem durch-
setzt, für das Gebäude 0,40 €/qm.              schnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.
   Wohnanlagen sind steuerlich begünstigt,
bei Sozialwohnungen und denkmalgeschütz-       Saarland
ten Häusern reduziert sich ebenfalls die          Auch wenn das Saarland grundsätzlich
Grundsteuer.                                   von der Öffnungsklausel Gebrauch macht,
                                               übernimmt es das Bundesmodell weitge-
Hessen                                         hend. Denn dieses wird lediglich hinsicht-
   Das Bundesland Hessen hat sich für das      lich der Steuermesszahl modifiziert. Je nach
sogenannte Flächen-Faktor-Modell entschie-     Grundstücksart gibt es länderspezifische
den. Das bedeutet, dass neben der Größe des    Steuermesszahlen.
Grundstücks auch dessen Lage berücksichti-        Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäu-
gt wird.                                       ser, Mietwohngrundstücke und Wohnungs-
   Hessen orientiert sich grundsätzlich am     eigentum beträgt die Steuermesszahl 0,34 ‰.
bayerischen Flächenmodell, ergänzt dieses      Für unbebaute Grundstücke, Teileigentum,
aber noch durch einen lagebezogenen Faktor.    Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte
   Das bedeutet, dass zunächst feste Berech-   Grundstücke und sonstige bebaute Grund-
nungsgrößen zur Anwendung kommen. Die-         stücke liegt die Steuermesszahl bei 0,64 ‰.
se sogenannten Flächenzahlen betragen für
das Grundstück 0,04 €/qm und für Gebäude       Sachsen
0,50 €/qm. Der Faktor ermittelt sich aus dem      Schließlich hat auch das Bundesland
Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks      Sachsen sich für ein eigenes Grundsteuer-
und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert      modell entschieden. Das sogenannte Nut-
der Gemeinde.                                  zungsartmodell unterscheidet danach, wie
                                               das Grundstück genutzt wird. Für die Nut-
Niedersachsen                                  zungsart Wohnen beträgt die Steuermesszahl
   Das Bundesland Niedersachsen nutzt          0,36 ‰, für gewerbliche Grundstücke 0,72 ‰
ebenfalls die Öffnungsklausel für ein eige-    und für unbebaute Grundstücke 0,36 ‰.
nes Grundsteuermodell: das sogenannte             Im Übrigen entspricht das sächsische Mo-
Fläche-Lage-Modell. Die Berechnung der         dell dem Bundesmodell.
Grundsteuer erfolgt grundsätzlich anhand
der Fläche, ergänzt um wertbildende »inner-
kommunale Lage-Faktoren«. Letztendlich ist
das niedersächsische Modell nahezu iden-
tisch mit dem hessischen Modell.
   Gerechnet wird mit festen Berechnungs-
größen, sogenannten Äquivalenzzahlen.

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