ERFA-TAGUNG 2017 AS & GS POSTEN C - "WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN SICHER UM" - KUNSTSTOFF.swiss

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ERFA-TAGUNG 2017 AS & GS POSTEN C - "WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN SICHER UM" - KUNSTSTOFF.swiss
ERFA-TAGUNG 2017
AS & GS

POSTEN C
„WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN
PRODUKTEN SICHER UM»
ERFA-TAGUNG 2017 AS & GS POSTEN C - "WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN SICHER UM" - KUNSTSTOFF.swiss
RÜCKBLICK ERFA-TAGUNG 2016

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ERFA-TAGUNG 2017 AS & GS POSTEN C - "WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN SICHER UM" - KUNSTSTOFF.swiss
RÜCKBLICK ERFA-TAGUNG 2016
                                                                                                                                                      Vorbereitung der Schulung:
 Regel 11 Wir gehen mit chemischen Produkten sicher um.
                                                                                                                                                      Einleitung und Ziel der Schulung

                                        Arbeitnehmer:
                                        Ich informiere mich über die Eigenschaften
                                        und Gefahren der Produkte und setze die Schutzmassnahmen konsequent um.                                       Inhalt und Ablauf der Schulung

                                        Vorgesetzter:
                                        Ich setze für Arbeiten mit chemischen Produkten nur instruiertes Personal ein.

 Instruktionstipps:
                                                                                                                                                      Wo findet die Schulung statt? Mit welchen Hilfsmitteln?
  Wird mit chemischen Produkten nicht korrekt umgegangen,                    Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  drohen akute und chronische Vergiftungen sowie Verätzungen,                Legen Sie an Arbeitsplätzen, wo mit Chemikalien gearbeitet wird,
  Brände und Explosionen. Schärfen Sie bei den Mitarbeitenden                die notwendigen PSA fest (Schutzbrillen, Handschuhe,
  das Bewusstsein für die Gefahren und den sicheren Umgang mit               Atemschutzgeräte usw.). Instruieren Sie die korrekte Anwendung
  diesen Produkten.                                                          und Instandhaltung der PSA.

  Gefährliche Stoffe ersetzen                                                Notfallkonzept
  Es muss regelmässig geprüft werden, ob gefährliche chemische                                                                                        Bemerkungen
                                                                             Sorgen Sie dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen
  Produkte durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Kann             (Notdusche, Augendusche, Löscheinrichtung usw.) bereitstehen.
  eventuell die Verwendungsform geändert werden? Zum Beispiel                Instruieren Sie die Erste-Hilfe- und Rettungsmassnahmen.
  Granulate statt Pulver oder Pasten statt Flüssigkeiten verwenden.

                                                                             Das Wichtigste für die Umsetzung
  Technische Massnahmen
                                                                             •   Sagen Sie Ihren Mitarbeitenden, dass sie das Recht und die Pflicht   Wer geschult wurde:                        Name Instruktor: ….……..…………………
  •   Möglichst in geschlossenen Systemen arbeiten.                              haben, STOPP zu sagen, wenn diese lebenswichtige Regel verletzt
  •   Durch gute Quellenabsaugung und eine ausreichende                          wird.                                                                Vorname, Name                      Datum                      Unterschrift
      Raumlüftung Stoffe aus dem Arbeitsbereich wegführen.                   •   Situation im Betrieb: Wie war bisher die Praxis im Umgang mit
  •   Beim Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten und brennbaren              chemischen Produkten? Fragen Sie die Mitarbeitenden danach
      Gasen alle Zündquellen vermeiden.                                          und besprechen Sie gemeinsam, wie diese durchzuführen sind.
                                                                             •   Ansprechperson: Sagen Sie, an wen sich die Mitarbeitenden bei
  Sicherheitsdatenblatt                                                          Schwierigkeiten wenden sollen.
  Es enthält vertiefte Informationen zur Gefahrenkennzeichnung auf           •   Kontrolle: Machen Sie klar, dass Sie das Einhalten der Regel und
  dem Originalgebinde eines Produkts. Weiter informiert es                       das Tragen der perönlichen Schutzausrüstung kontrollieren
  ausführlich über die Art der Gefahren und die Schutzmassnahmen:                werden. Informieren Sie auch über die vorgesehenen
  Reaktivität, Flammpunkt, sichere Lagerung, Brandbekämpfung,                    Konsequenzen.
  Wirkung des Produkts auf den menschlichen Körper usw.

  Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden                                        Weitere Informationsmittel
  •   über den korrekten Umgang mit chemischen Produkten. Schaffen           • Merkblatt «Gefährliche Stoffe»,
      Sie auch Regeln für die Reinhaltung der Arbeitsplätze und halten         Suva-Bestell-Nr. 11030.d
      Sie diese Regeln in Arbeitsanweisungen fest; diese sind gleichzeitig   • Merkblatt «Was tun mit Giftabfällen?»,
      ein hervorragendes Instruktionsmittel.                                   Suva-Bestell-Nr. 44067.d
  •   über die Kennzeichnung von Chemikalien und verschaffen Sie             • Kleinplakat«Ein Blick auf die Etikette kann Schlimmes verhindern»
      ihnen Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern. Sorgen Sie dafür,          Suva-Bestell-Nr. 55296.d
      dass die Gebinde korrekt gekennzeichnet sind.                          • Kleinplakat «Gefährliche Stoffe niemals in Getränkeflaschen!»
  •   Dulden Sie keine Improvisationen und ungeplanten Experimente.            Suva Bestell-Nr. 55232.d

                                                                                                                                                                                                                                   3
ERFA-TAGUNG 2017 AS & GS POSTEN C - "WIR GEHEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN SICHER UM" - KUNSTSTOFF.swiss
EINSTIMMUNG

              https://youtu.be/G3ZjFmgb94U

                                             4
ANLEITUNG
Instruktion («Regel 11»)
•   Sicherheitsdatenblatt                    Informationsquelle
•   Gefahren                                 •   Sicherheitsdatenblatt
•   Gefahrensymbole (9 Symbole)                    • Gefahrenhinweise, H-Sätze
•   Schutzmassnahmen                               • Sicherheitshinweise, P-Sätze
•   Sichere Lagerung                         •   Etikette
•   PSA (Schutzbrillen,                            • Gefahrensymbole (9 Symbole)
    Handschuhe, Atemschutzgeräte usw.)             • H-Sätze
•   Notfallkonzept (Brandbekämpfung,               • P-Sätze
    Erste Hilfe, Rettung)

                                  Betriebsanweisung

                                                                               5
ANLEITUNG

                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1

                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2
                                     Gefahrensymbole
Sicherheitsdatenblatt                Gefahrenhinweise, H-Sätze

                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2
                                     Sicherheitshinweise, P-Sätze
                                     PSA
                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 8

                            •   Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 5
                            •   Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 6

                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 4

 Etikette

                        •       Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 13

                                                                     6
AUFGABE

  Erstellen Sie eine Betriebsanweisung, abgeleitet aus Sicherheitsdatenblatt und Etikette
  •   Gruppe 1, 4, …:
         Abschnitt «Gefahrstoffbezeichnung»
         Abschnitt «Gefahren für Mensch und Umwelt»
  •   Gruppe 2, 5, ….
         Abschnitt «Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln»
         Abschnitt «Verhalten im Gefahrfall»
     Gruppe 3, 6, ....
         Abschnitt «Erste Hilfe»
         Abschnitt «Sachgerechte Entsorgung»

                                                                                            7
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