Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes - Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und ...
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Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes 4/2021
Herausgeber: IVSS Sektion Chemie Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0) 6221 5108 28104 2 https://ww1.issa.int/de/prevention-chemistry IVSS Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim Deutschland Telefon: +49 (0) 621 4456-2213 Fax: +49 (0) 3212 1419443 https://www.safe-machines-at-work.org/ Impressum 2. Ausgabe 4/2021 ISBN 978-92-843-4152-8 Copyright © IVSS 2021 Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung Download der Broschüren: https://ww1.issa.int/de/prevention-chemistry/publications https://www.safe-machines-at-work.org/explosion-protection/
In den Rechtsvorschriften wird sowohl vom Arbeit- geber als auch vom Unternehmer gesprochen. Beide Begriffe sind nicht völlig identisch, weil Unternehmer/innen nicht notwendigerweise Be- schäftigte haben. Im Zusammenhang mit der vor- liegenden Thematik ergeben sich daraus keine rele- vanten Unterschiede, sodass diese Begriffe syno- nym verwendet werden. Um die Lesbarkeit zu erleichtern gelten in dieser 4 Broschüre die für die personenbezogenen Bezeich- nungen (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer) gewählten Formen für beide Geschlechter. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Inhalt Vorwort 7 1 Einleitung 8 2 Anwendungsbereich 9 3 Erstellung des Explosionsschutzdokumentes 10 3.1 Allgemeines 10 3.2 Vorgehensweise 11 3.3 Inhalt 12 5 4 Weiterführende Links 22 5 Schriftenreihe der IVSS 23 Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Vorwort Diese Broschüre soll eine Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, über unterschied- liche nationale Vorschriften hinweg, sein. Nationale Regelwerke können durchaus höhere Anforderun- gen stellen. Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesent- liche Punkte des Explosionsschutzdokumentes. Daher sind nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnah- Thomas Köhler men aufgeführt. Seit Erscheinen der Schrift können Präsident der Sektion Chemie sich darüber hinaus der Stand der Technik und die 7 Rechtsgrundlagen geändert haben. Die Schrift wurde durch eine Arbeitsgruppe der IVSS sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben auf Vollständig- keit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen. Jürgen Schulin Präsident der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
1 Einleitung Die mit einer Explosion verbundenen hohen Tempe- sen diese die Gefährdungen ermitteln, die explo- raturen und Drücke stellen eine unmittelbare sionsgefährdeten Bereiche klassifizieren und die Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Menschen dar. angewandten Maßnahmen dokumentieren. Zusätzlich kommt es durch weggeschleuderte Teile, die durch Bersten von Anlagenteilen oder Fenstern Das Explosionsschutzdokument muss mindestens entstehen, zu Gefährdungen. Wegen des plötzlichen Folgendes beinhalten: Auftretens der Explosion ist eine Flucht unmöglich. • ermittelte Explosionsrisiken und deren Bewertung Folge einer Explosion können auch wirtschaftliche • getroffene technische und organisatorische Schutz- Schäden sein, die nicht nur durch die Zerstörung maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Explo- 8 von Anlagen, sondern auch durch Lieferunfähigkeit sionsschutzes und in der Konsequenz den Verlust von Kunden ver- ursacht werden. Explosionen mit Personenschaden Hinweis: In der Praxis hat sich bewährt, dass und/oder Sachschaden können strafrechtliche Kon- dargestellt wird, wie dadurch angemessene sequenzen und den Verlust des Ansehens zur Folge Vorkehrungen getroffen werden, um durch das haben. Zusammenwirken aller Maßnahmen Schutz vor Explosionsgefährdungen zu erreichen („Explo- Mit dem Ziel, Explosionen zu verhindern, sind welt- sionsschutzkonzept“ – zum Teil national gefor- weit Rechtsnormen erstellt worden. dert). Die europäische Richtlinie 1999/92/EG „Richtlinie • Einteilung in Zonen über Mindestvorschriften zur Verbesserung des • Benennung der Einrichtungen in nichtexplosions- Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeit- gefährdeten Bereichen, die für den explosionssi- nehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären cheren Betrieb von Einrichtungen, die sich inner- gefährdet werden können“ und deren jeweilige halb von explosionsgefährdeten Bereichen befin- Umsetzung in nationales Recht verpflichtet alle den, erforderlich sind oder dazu beitragen Unternehmen/Betriebe in der EU, in denen Bereiche • Angaben über sichere Gestaltung, Betrieb und mit explosionsfähigen Atmosphären vorhanden Wartung der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel sind, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. einschließlich der Warneinrichtungen • Angaben zu Vorkehrungen für die sichere Benut- Das hier beschriebene systematische Vorgehen ist zung von Arbeitsmitteln auch für Betriebe außerhalb des Geltungsbereiches • Angaben zur Koordination der Richtlinie anwendbar und sinnvoll. • Prüfungen Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme Das Explosionsschutzdokument ist Bestandteil einer der Arbeit zu erstellen und aktuell zu halten. Hat allgemeinen bzw. umfassenderen Sicherheits- und sich der Stand der Technik weiterentwickelt oder Gesundheitsschutzdokumentation. Diese kann auch kam es zu wesentlichen Änderungen, sind die in elektronischer Form erfolgen. Verweise auf be- Schutzmaßnahmen anzupassen. reits vorhandene Genehmigungen und Dokumenta- tionen (z. B. Betriebsanleitungen für Maschinen, Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosi- Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Freiga- onsschutzdokumentes liegt beim Arbeitgeber/Unter- beverfahren, Lagepläne) sind ebenfalls Bestandteil nehmer/Betreiber. Im Explosionsschutzdokument müs- des Explosionsschutzdokuments. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
2 Anwendungsbereich Ein Explosionsschutzdokument ist erforderlich, wenn Die technischen Grundlagen von Explosionen, Defi- explosionsfähige Atmosphären entstehen oder vor- nitionen von gefahrdrohenden Mengen, Zonen, handen sein können. Dies gilt auch, wenn Schutz- Zündquellen usw., sind in anderen IVSS-Broschüren maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung ex- wie z. B. „Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung plosionsfähiger Atmosphären getroffen wurden. in Klein- und Mittelbetrieben – Gefährdungen durch Explosionen“, „Vermeiden wirksamer Zündquellen Explosivstoffe (Sprengstoffe) und chemisch insta- in explosionsgefährdeten Bereichen“ beschrieben. bile Substanzen sind nicht Inhalt dieser Broschüre. 9 Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
3 Erstellung des Explosionsschutz- dokumentes 3.1 Allgemeines Das Explosionsschutzdokument ist grundsätzlich für Letztendlich hat der Arbeitgeber das Explosions- alle Prozesse sowie Betriebszustände, wie auch z. B. schutzdokument zu unterschreiben und damit frei- das An- und Abfahren von Anlagen, und Tätigkeiten zugeben. zu erstellen. Im Explosionsschutzdokument sind auch Maßnahmen bei vorhersehbaren Störungen und In der Praxis hat es sich gezeigt, dass das Explosi- deren Beseitigung zu berücksichtigen. onsschutzkonzept wesentliche Grundlage für das Explosionsschutzdokument ist. Das Explosionsschutz- Ein Explosionsschutzdokument ist auch dann erfor- konzept beinhaltet die Gesamtheit der technischen 10 derlich, wenn technische oder organisatorische und organisatorischen Explosionsschutzmaßnah- Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefähr- men. lichen explosionsfähigen Atmosphären getroffen werden. Eine übersichtliche Gliederung und damit eine gute Lesbarkeit unterstützen die Nachvollziehbarkeit des Für örtlich und zeitlich begrenzte Tätigkeiten, wie Explosionsschutzkonzeptes. Um dies zu gewährleis- z. B. bei Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Prü- ten, sind detaillierte Informationen in Anhängen fung, Störungsbehebung, Bauarbeiten, können Frei- abzulegen. gabeverfahren erforderlich sein. Ist beim Arbeitgeber die erforderliche Fachkompe- tenz hinsichtlich Explosionsschutz nicht gegeben, hat dieser die Erstellung des Explosionsschutzdoku- mentes an einen Fachkompetenten im Explosions- schutz zu delegieren und ggf. weitere Personen zu beteiligen. Für die im Explosionsschutzdokument beschriebenen, erforderlichen und umgesetzten Maßnahmen bleibt der Arbeitgeber aber weiterhin verantwortlich. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
3.2 Vorgehensweise Zunächst müssen Informationen über Prozesse, Ver- Für verschiedene Prozesse (z. B. öffentliche Versor- fahren, Betriebszustände, Umfeld, Arbeitsstätte, gung mit Brenngas, Läger für entzündbare Flüssig- Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Tätig- keiten in ortsbeweglichen Behältern, Laboratorien) keiten gesammelt werden. Dies dient zur Ermittlung gibt es in der Praxis häufig standardisierte techni- und Beurteilung der Explosionsgefährdungen sowie sche Regelungen hinsichtlich des Explosionsschut- zur Festlegung und Durchführung der Explosions- zes. Diese Quellen können genutzt werden und die- schutzmaßnahmen. nen somit zur Vereinfachung. Für Betriebe mit mehreren Anlagen kann eine Auf- 11 teilung des Explosionsschutzdokumentes sinnvoll sein. Dabei ist zu beachten, dass jeweils erforderli- che Maßnahmen erkannt und umgesetzt werden. Abbildung 1: Informationsbeschaffung aus der Dokumentation Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
3.3 Inhalt In der Praxis haben sich nachstehende beispielhafte 4. Verfahrensbeschreibung Gliederung und Inhalte bewährt. Verfahrensschritte, Tätigkeiten, eingesetzte oder Sinnvoll ist auch, dass die Punkte 1 und 2 auf dem beim Verfahren entstehende Stoffe, Einsatzmenge Deckblatt ersichtlich sind. bzw. Durchsatz oder Fördermenge von Stoffen, Ver- arbeitungszustand der verwendeten Stoffe, Druck- und Temperaturbereiche, Freisetzungsquellen, Ab- 1. Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeits- saugungen, Lüftungsanlagen, Verfahrensfließbild, 12 bereichs Verarbeitung (Versprühen, Verspritzen, Unter-Spiegel- Befüllen), vernünftigerweise vorhersehbare Störun- Ortsangabe, Gebäude, Funktionseinheit, Produktion, gen/Fehlfunktionen, sowie weitere für das jeweilige Lager, Anlage, Arbeitsbereich Explosionsschutzkonzept relevante Dinge. 2. Verantwortliche und Dokumentenversion 5. Stoffdaten 2.1 Verantwortlicher für den Betrieb/Betriebs- Bezeichnung der Stoffe, Zustand (z. B. staubförmig, teil/Arbeitsbereich granulatförmig, flüssig, dampfförmig, gasförmig, 2.2 Ersteller des Explosionsschutzdokumentes, hybride Gemische), Sicherheitstechnische Kenngrö- Erstellungsdatum, Nachweis der Übergabe ßen unter Berücksichtigung der Umgebungsbedin- an den Arbeitgeber gungen (Einzelfallbetrachtung bei Abweichungen 2.3 Arbeitgeber (Unterschrift zum Beleg der von atmosphärischen Bedingungen: Druck, Tempe- Kenntnisnahme und Freigabe) ratur, Sauerstoffkonzentration bzw. andere Oxidati- onsmittel) aus Sicherheitsdatenblättern, Datenban- ken (z. B. GESTIS/GESTIS-STAUB-EX), Nachschlage- 3. Beschreibung der baulichen und geografi- werken, Prüfberichten, Untersuchungsberichten, schen Gegebenheiten Gutachten. Überblick über die Lage und das Umfeld des be- Datenbanken und Nachschlagewerke dienen der trachteten Bereiches, Gebäudeplan, Lageplan, Auf- Orientierung, bilden jedoch nicht unbedingt die stellungspläne der relevanten Betriebs- und Anla- betriebliche Situation ab (insbesondere bei Stäuben genteile, Gebäude- bzw. anlagenbezogene lüftungs- muss berücksichtigt werden, dass Brand- und Explo- technische Einrichtungen sionseigenschaften z. B. wesentlich durch die Korn- größe und -verteilung beeinflusst werden und damit prozessspezifisch sein können). Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Beispielsweise für den Explosionsschutz relevante physikalische Stoffdaten und sicherheitstechnische Kenngrößen: bei brennbaren Flüssigkeiten und Gasen: • Dampfdruck • Dichteverhältnis zu Luft • Explosionsgrenze, untere und obere • Explosionsgruppe 13 • Flammpunkt • Leitfähigkeit • Sauerstoffgrenzkonzentration • Zündtemperatur (Temperaturklasse) bei brennbaren Stäuben: • Brennzahl • Explosionsgrenze, untere • Korngrößenverteilung • Maximaler Explosionsdruck, KSt-Wert • Mindestzündenergie • Mindestzündtemperatur einer Staubschicht (früher: Glimmtemperatur) • Mindestzündtemperatur einer Staubwolke • Sauerstoffgrenzkonzentration • Selbstentzündungsverhalten • Spezifischer Widerstand Die fettgedruckten Daten sollten unbedingt bekannt sein. Je nach Explosionsschutzkonzept sind weitere Kenngrößen erforderlich. Abbildung 2: Ermittlung sicherheitstechnischer Kenngrößen zur Staubexplosions- gefahr in der 1 m³-Apparatur Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
6. Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären 6.1 Explosionsfähige Atmosphären/Gemische • Werden brennbare Stoffe verwendet oder entste- hen diese im Laufe von Verarbeitungs-, Bearbei- tungs- oder Prozessschritten? • Liegt eine ausreichende Verteilung brennbarer 14 Stoffe in Luft oder einem anderen Oxidationsmit- tel vor oder kann eine solche Verteilung entste- hen, sodass die Bildung explosionsfähiger Gemi- sche möglich ist? • Kann die Konzentration der brennbaren Stoffe im Oxidationsmittel innerhalb der Explosionsgrenzen liegen? Bei brennbaren Flüssigkeiten unter atmo- sphärischen Bedingungen ist davon auszugehen, dass die untere Explosionsgrenze überschritten sein kann, wenn der Flammpunkt nicht ausrei- chend über der maximalen Verarbeitungstempe- ratur liegt. Werden die oben gestellten Fragen mit „nein“ be- antwortet, ist nicht mit dem Auftreten einer explo- sionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Somit ist kein Explosionsschutzdokument erforderlich, jedoch ist dieses Ergebnis in der Sicherheits- und Gesund- heitsschutzdokumentation zu dokumentieren. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
6.2 Gefährliche explosionsfähige Atmosphären/ Ergibt die Beurteilung, dass nicht mit dem Auftreten Gemische einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist, so ist dies zu dokumentieren. Die weite- Ist mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphä- ren Schritte von Abschnitt 6.3 und 7 entfallen. ren zu rechnen, so ist zu beurteilen, ob diese gefähr- lich sind. Ergibt die Beurteilung, dass mit dem Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rech- Zur Beurteilung dienen die folgenden Fragen: nen ist, so ist dies im Explosionsschutzdokument dar- • Welche Quellen können durch Freisetzung brenn- zustellen. barer Stoffe zur Verteilung brennbarer Stoffe in Luft oder in einem anderen Oxidationsmittel füh- 15 ren? Z. B. 6.3 Festlegen von Zonen • - Verdampfen, Verspritzen bzw. Versprühen von brennbaren Flüssigkeiten Es sind die Bereiche festzulegen, innerhalb derer • - Aufwirbelung von brennbaren Stäuben gefährliche explosionsfähige Atmosphären entstehen • Welche/s Menge/Volumen brennbarer Stoffe, z. B. oder vorhanden sein können. Im Explosionsschutz- bedingt durch das Verfahren, die Tätigkeit oder dokument sind die örtliche Festlegung und die Aus- infolge von Störungen, wird freigesetzt? dehnung dieser Zonen zu beschreiben. • Ist die Menge/das Volumen einer sich bildenden explosionsfähigen Atmosphäre so groß, dass die Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Auswirkungen einer Explosion zur Gefährdung Wahrscheinlichkeit (Dauer und Häufigkeit) des Auf- führen? tretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmo- sphären klassifiziert und entsprechend in Zonen Bemerkung: eingeteilt. Die Zonendefinitionen finden sich in der Bereits eine Menge, die 1/10.000 des Raum- Richtlinie 1999/92/EG. volumens überschreitet, wird von Experten als gefahrdrohend angesehen, bei gekapselten Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Volumina auch geringere Mengen. Atmosphären durch sichere technische und/oder 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre sind un- organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen ver- abhängig vom Raumvolumen gefahrdrohend. hindert werden, ist eine Reduzierung der Zone bzw. deren Ausdehnung oder gar Entfall der Zone mög- • Außer der Betrachtung der Menge ist auch zu prü- lich. fen, ob die Auswirkung von Hitze oder Überdruck für Personen oder Anlagen zu einer Gefährdung Ein Zonenplan kann sinnvoll sein. führen, sei es direkt (z. B. Verbrennungsgefahr) oder indirekt (z. B. durch Ausbreitung der Entzün- dung, die sekundär zu einem Brand oder einer Explosion führen kann). Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Filter = Zone 20 = Zone 21 = Zone 22 Filter Trübungs- Trübungs- wächter wächter 16 Siebmaschine Waage Redler Vorbehälter Hammermühle Silos Bunker Aspirateur Mischervorbehälter Trockner Gosse Mischer Redler Redler Redler Mischernachbehälter Abbildung 3: B eispiel eines Zonenplans (Kraftfutterwerk). Die verschiedenen Zonen innerhalb der An- lagenteile sind farblich verdeutlicht. (Zonen in der Umgebung der Anlagenteile sind nicht angegeben) Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7. Explosionsschutzmaßnahmen 7.1 Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären Es ist zu dokumentieren, welche vorbeugenden Ex- plosionsschutzmaßnahmen wie Es ist zu dokumentieren, welche Maßnahmen zur • Verhinderung der Bildung explosionsfähiger At- Vermeidung der Bildung gefährlicher explosions- mosphären, oder, falls dies aufgrund der Art der fähiger Atmosphären getroffen wurden. Tätigkeit oder des Verfahrens nicht möglich ist, • Vermeidung der Zündung explosionsfähiger At- Hierzu gehören z. B.: mosphären, bzw. • Ersatz von brennbaren Stoffen durch nicht • welche konstruktiven Explosionsschutzmaßnah- brennbare men, d. h. Maßnahmen zur Abschwächung der • Reduzierung der vorhandenen Mengen an 17 schädlichen Auswirkungen einer Explosion, um brennbaren Stoffen so weit wie möglich die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer • Sichere Unterschreitung des Flammpunktes zu gewährleisten, festgelegt wurden. • Verdünnen und Abführen von gefährlichen ex- plosionsfähigen Gemischen, z. B. durch gezielte Das Explosionsschutzkonzept stellt die Überlegun- Absaugung oder Lüftung gen dar, wie den vorhandenen Explosionsgefähr- • Herabsetzen des Sauerstoffgehaltes unter die dungen begegnet werden soll. Es kann entweder auf Sauerstoffgrenzkonzentration einer Art von Schutzmaßnahmen, z. B. der Vermei- • Absenken des Druckes in Apparaturen dung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger • Überschreiten der oberen Explosionsgrenze in Gemische, oder auf einer Kombination der oben Apparaturen genannten Schutzmaßnahmen beruhen. Aus der Darstellung muss plausibel hervorgehen, wie die Hinweis: Das Überschreiten der oberen Explo- gewählten Maßnahmen zusammenwirken, dass sie sionsgrenze bietet keine intrinsische Sicher- wirksam zum Schutz vor Explosionen führen und wie heit, denn bei Lufteintritt besteht die Gefahr, sie konkret umgesetzt werden. Es muss so verständ- dass die Konzentration wieder im Explosions- lich dokumentiert werden, dass es für eine geeig- bereich liegt. nete fachkundige Person für den Explosionsschutz schlüssig nachvollziehbar ist. • Sicherstellen der Dichtheit der Apparaturen bei der Handhabung von brennbaren Stoffen in ge- Die Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen schlossenen Apparaturen, um in der Umgebung ist zu gewährleisten, z. B. durch redundante Ausle- von Apparaturen explosionsfähige Gemische zu gung der Sensoren und Aktoren, Prüfung/Überwa- vermeiden oder chung verbunden mit Folgemaßnahmen zur Ver- •B eseitigung von Ablagerungen brennbaren meidung des Ausfalls. Staubes durch Nassreinigung oder Reinigung mit Staubsauger, z. B. an Einfüll- oder Abfüll- Sofern die oben genannten Maßnahmen mess- und stellen oder bei der Vliesstoffherstellung. regeltechnisch überwacht oder gesteuert werden, ist auch die Zuverlässigkeit der Mess-, Steuer- und Ist durch technische und organisatorische Explosi- Regeleinrichtungen sicherzustellen. onsschutzmaßnahmen sichergestellt, dass keine ge- fährliche explosionsfähige Atmosphäre möglich ist, Außerdem sind festgelegte organisatorische Maß- sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. nahmen und ihre betriebliche Umsetzung zu be- schreiben. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.2 Vermeidung der Zündung explosionsfähiger Atmosphären Ist durch technische und organisatorische Explosions- Für Arbeitsmittel und Geräte hat sich das Anlegen schutzmaßnahmen die Verhinderung der Bildung einer Liste (Arbeitsmittelliste) bewährt, die z. B. fol- gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht gende Angaben enthält: sichergestellt, sind Maßnahmen zur Vermeidung • Bereich oder Zone, in dem/in der das jeweilige der Zündung explosionsfähiger Atmosphären erfor- Gerät eingesetzt ist oder werden kann derlich. • Angaben zur ordnungsgemäßen Installation • Bewertung der Wirksamkeit von Zündquellen 18 Zunächst müssen vorhandene oder im Verlauf der • Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen, sofern Tätigkeit, der Herstellung oder des Prozesses ent- aufgrund der Bewertung der Wirksamkeit der Zünd- stehende Zündquellen identifiziert werden. quellen erforderlich. Im Explosionsschutzdokument sind Angaben zur Diese Liste kann, z. B. als mitgeltende Anlage, Be- Vermeidung von Zündquellen zu machen. standteil des Explosionsschutzdokumentes sein. Mit- geltende Unterlagen können auch Dokumente, wie Hierzu gehören z. B.: z. B. Konformitätsbescheinigungen, Baumusterprüf- • Nennung aller vorhandener Zündquellen (weitere bescheinigungen, Eigensicherheitsnachweise und Hinweise siehe IVSS-Broschüre „Vermeiden wirk- Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln sein. samer Zündquellen in explosionsgefährdeten Be- reichen“) Ist durch technische und organisatorische Explosi- • Geräte bzw. Arbeitsmittel, die zur Zündquelle wer- onsschutzmaßnahmen sichergestellt, dass die Zün- den können dung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären • Bewertung der Wirksamkeit von Zündquellen, z. B. dauerhaft ausgeschlossen ist, sind keine weiteren Vergleich zwischen Energie der Zündquelle und Maßnahmen erforderlich. Kann die Beseitigung aller Mindestzündenergie des betrachteten Stoffes bzw. Zündquellen nicht ausreichend sichergestellt wer- vorhandener Oberflächentemperatur und Zünd- den, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich, die temperaturen die Auswirkungen einer Explosion verringern. • Verfahrens- bzw. Arbeitsschritte, bei denen Zünd- quellen auftreten können • Ort der Zündquellen • Betriebszustände, bei denen die Zündquellen auf- treten. Hierzu gehört die Zuordnung dieser Be- triebszustände zum regulären Betrieb, zu vorher- sehbaren oder seltenen Störungen • Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen, z. B. • - Auswahl geeigneter Arbeitsmittel • - Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen • - Blitzschutz • - Verbot von Rauchen und offenem Feuer. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.3 Maßnahmen zur Abschwächung der schäd- lichen Auswirkungen einer Explosion Ist durch technische und organisatorische Explosions- Im Explosionsschutzdokument sind Angaben zu vor- schutzmaßnahmen nicht sichergestellt, dass keine handenen konstruktiven Schutzmaßnahmen zu ma- Zündung explosionsfähiger Atmosphären möglich chen. ist, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören z. B.: Es gibt Fälle, in denen nicht vollständig ausge- • Anlagenteile, die mit konstruktiven Maßnahmen schlossen werden kann, dass Explosionen auftreten. ausgestattet sind Dies kann z. B. auf Mühlen oder Fördereinrichtun- • Art der konstruktiven Maßnahmen, 19 gen, aber auch auf Tanks mit brennbaren Flüssig- • Anforderungen an konstruktive Maßnahmen, z. B. keiten zutreffen. Hier gibt es verschiedene Möglich- Wirksamkeit und Eignung für die Anwendung keiten, die Auswirkung von Explosionen auf ein • Eigenschaften und ordnungsgemäße Installation ungefährliches Maß zu beschränken. Man spricht von Schutzsystemen, z. B. zur Druckentlastung, zur dann von „konstruktiven Schutzmaßnahmen“, bei- explosionstechnischen Entkopplung oder zur Ex- spielsweise: plosionsunterdrückung • Anlagen zum Explosionsschutzdokument: • Auslegung von Behältern oder Anlagenteilen, so • - Konformitätserklärungen von Schutzsystemen dass sie dem maximalen Explosionsdruck stand- nach EU-Richtlinie 2014/34/EU halten (explosionsdruckfest, explosionsdruckstoß- • - Bescheinigungen bzw. Prüfaufzeichnungen über fest) den ordnungsgemäßen Einbau von Anlagentei- • Rechtzeitige Entlastung des Explosionsdruckes len, wie z. B. von flammendurchschlagsicheren (Berstscheiben, Entlastungsklappen), so dass dies Armaturen. nicht zur Gefährdung von Personen oder der Umwelt führt Angaben zu Stoffen bzw. sicherheitstechnischen • Explosionsunterdrückung durch rechtzeitiges Er- Kenngrößen von Stoffen, für die die Anlage ausge- kennen einer anlaufenden Explosion und schnel- legt ist, sind aus dem Abschnitt Stoffdaten zu ent- les Einblasen von Löschmitteln nehmen. • Entkopplungsmaßnahmen, z. B. bei explosions- druckfesten miteinander verbundenen Anlagen- teilen oder, wenn die Explosion sich auf benach- barte, nicht durch konstruktive Schutzmaßnahmen geschützte Anlagenteile übertragen könnte. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.4 Organisatorische Maßnahmen Wenn die im Explosionsschutzdokument genannten • Kontrollgänge und vorbeugende Instandhaltung Schutzmaßnahmen durch organisatorische Schutz- • Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten maßnahmen ergänzt werden, sind diese im Explo- • Prüfungen von Anlagen und Arbeitsmitteln im sionsschutzdokument zu dokumentieren. explosionsgefährdeten Bereich • Instandhaltungskonzept Diese können beispielsweise sein: • Beseitigung von Staubablagerungen durch • Unterweisung der Beschäftigten Nassreinigung oder Reinigung mit Staubsau- • Schriftliche Anweisungen, z. B. ger in der Umgebung von staubführenden Anla- 20 • - Betriebsanweisungen gen, insbesondere an Aufgabe- bzw. Abfüllstellen • - Arbeitsfreigaben • Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, in denen • Aufsicht bei bestimmten Tätigkeiten explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann • Anforderungen an Arbeitnehmer, die Tätigkeiten (explosionsgefährdeter Bereich) und Sicherheits- ausführen, die zu Brand- und Explosionsgefahren kennzeichnung (Zugangsbeschränkung, Zündquel- führen können len vermeiden) • Koordination beim Zusammenarbeiten von Mit- arbeitern verschiedener Firmen D-W021 D-P006 P003 Warnung vor Zutritt für Unbefugte Keine offene Flamme; explosionsfähiger verboten Feuer, offene Zündquelle Atmosphäre und Rauchen verboten Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
8 Anhänge Im Explosionsschutzdokument können beispiels- • Bescheinigungen über den ordnungsgemäßen Ein- weise folgende Dokumente im Anhang enthalten bau von Anlagenteilen (Errichterbestätigungen, z. B. sein oder auf diese verwiesen werden: für Löschmittelsperren, gasdichte Wanddurchfüh- rungen) • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation • Eigensicherheitsnachweise • Lageplan, Brandschutzplan, Zonenplan • Sicherheitsdatenblätter, Prüfberichte, Untersu- chungsberichte • Gutachten 21 • Gefahrstoffverzeichnis • Prüfbescheinigungen (z. B. EG- bzw. EU-Baumuster- prüfbescheinigung) • Konformitätserklärungen • Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen • Betriebsanweisungen • Reinigungspläne • Arbeitsfreigabesystem • Unterlagen zu einem Instandhaltungskonzept • Arbeitspläne für Wartung und Inspektion im Rah- men des Instandhaltungskonzeptes • - Dokumentation der Durchführung von Instand- haltungsmaßnahmen • - Dokumentation zur Koordinierung von Arbeiten bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
4 Weiterführende Links •D GUV Information 213-106 „Explosionsschutz- • T RGS 724 (Juli 2019), Gefährliche explosionsfähige dokument“ https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/ Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explo- Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/ sionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explo- Dokumente/DGUV_Information_213-106_Explo- sion auf ein unbedenkliches Maß beschränken, sionsschutzdokument.pdf GMBl 2019 S. 656-664 [Nr. 33-34] vom • TRGS 720 (Juli 2020), Gefährliche explosionsfähige 26.08.2019 Gemische – Allgemeines, GMBl 2020 S. 419-426 • TRGS 725 (Januar 2016), Gefährliche, explosions- [Nr. 21] (vom 24.07.2020) fähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regelein- • TRGS 721 (Oktober 2020), Gefährliche explosions- richtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaß- fähige Gemische – Beurteilung der Explosions- nahmen, GMBl 2016 S. 238-256 [Nr. 12-17] 22 gefährdung, GMBl 2020 S. 807-814 [Nr. 38] (vom 26.04.2016) (vom 02.10.2020) Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2018, S. 194 Berichtigt: GMBl 2020 S. 1116 [Nr. 51] [Nr. 7-11] (vom 03.04.2018) (vom 21.12.2020) • TRGS 727 (Januar 2016), Vermeidung von Zünd- • TRGS 722 (Februar 2021), Vermeidung oder gefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger GMBl 2016 S. 256-314 [Nr. 12-17] Gemische, GMBl 2021 S. 399-415 [Nr. 17-19] (vom 26.04.2016) (vom 16.03.2021) Berichtigt: GMBl 2016 S. 623 [Nr. 31] • TRGS 723 (Juli 2019), Gefährliche explosionsfähige (vom 29.07.2016) Gemische – Vermeidung der Entzündung gefähr- licher explosionsfähiger Gemische, GMBl 2019 S. 638-656 [Nr. 33-34] vom 26.08.2019 Geändert: GMBl 2020 S. 815 [Nr. 38] vom 02.10.2020 Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
5 Schriftenreihe der IVSS IVSS Sektion Chemie •V ermeiden wirksamer Zündquellen in explosions- gefährdeten Bereichen, ISSA-40 IVSS Sektionen Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit, Stand 2013 (in Überarbeitung), 1. Auflage IVSS Sektion für Maschinen- (PDF in deutscher und französischer Sprache), und Systemsicherheit ISBN 978-92-843-7184-6 • Beispielsammlung „Staubexplosionsschutz an Ma- schinen und Apparaten“, Teil 1: Mühlen, Brecher, • S taubexplosionen – Schutz vor Explosionen durch Mischer, Abscheider, Siebmaschinen, ISSA 38 brennbare Stäube, ISSA-32 IVSS Sektion Chemie, IVSS Sektionen Maschinen- und Systemsicherheit Stand 2002, 2. Auflage (PDF in deutscher, engli- und Chemie, Stand 2021 (PDF in deutscher Spra- 23 scher und italienischer Sprache) che), ISBN 978-92-843-2182-7 • Staubexplosionsereignisse, ISSA-43 IVSS Sektion • Beispielsammlung „Staubexplosionsschutz an Chemie, Stand 2005, 1. Auflage (PDF in deutscher Maschinen und Apparaten“, Teil 2: Stetigförderer, und englischer Sprache) Übergabestellen und Empfangsbehälter, ISSA 39 • Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, IVSS Sektionen Maschinen- und Systemsicherheit Festlegen von Maßnahmen Teil 7 Gefährdungen und Chemie, Stand 2014 (in Überarbeitung, durch Explosionen, ISSA-42 IVSS Sektionen Chemie PDF in deutscher und englischer Sprache), und Maschinen- und Systemsicherheit, Stand 2021, ISBN 978-92-843-7182-2 2. Auflage (PDF in deutscher Sprache), • Das PAAG-/HAZOP-Verfahren und weitere praxis- ISBN 978-92-843-0156-0 bewährte Methoden, Risikobeurteilung in der • Gasexplosionen – Schutz vor Explosionen durch Anlagensicherheit, ISSA-01 IVSS Sektion Chemie, brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel im Gemisch Stand 03/2020, 5. Auflage (PDF in deutscher mit Luft, ISSA-34 IVSS-Sektion Chemie, Stand 1999 Sprache), ISBN 92-843-7037-X (in Überarbeitung) Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
24 Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Nationale Aspekte Deutschland Österreich In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Vorschrif- In Österreich erfolgt die Umsetzung der Richtlinie ten der Richtlinie des Rates 1999/92/EG: 1999/92/EG: • d urch die Gefahrstoffverordnung – GefStoffV • d urch die Verordnung explosionsfähige Atmosphä- „Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 ren – VEXAT: „Verordnung des Bundesministers für (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt geändert durch Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeit- Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 nehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären (BGBl. I S. 626)“ und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und • hinsichtlich der Prüfverpflichtungen durch die die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Ver- 25 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – ordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT)“ „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz vom 26.07.2004 (BGBl. II Nr. 309/2004), zuletzt bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren geändert am 30.06.2015 (BGBl. II Nr. 186/2015). Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt ge- ändert durch Artikel 5 Abs. 7 der Verordnung vom Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584) Ansprechpartner Deutschland Österreich Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der zuständi- Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie gen Unfallversicherungsträger und die Mitarbeiter sich gerne an die für Sie zuständige Landesstelle der der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. AUVA wenden. Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Die IVSS Soziale Sicherheit schaffen Arbeitsrisiken vorbeugen Die IVSS, die Internationale Vereinigung für Soziale Eine wichtige Rolle innerhalb der IVSS spielt der Sicherheit, ist die weltweit führende Dachorganisa- „Besondere Ausschuss für Prävention“. Dieser besteht tion für Institutionen, Regierungsstellen und Behör- aus 14 internationalen Sektionen und befasst sich mit den, die sich mit dem Thema soziale Sicherheit arbeitsbedingten Risiken in verschiedenen Branchen befassen. wie chemische Industrie, Bergbau, Elektrizität und Transportwirtschaft, aber auch mit Querschnittsthe- Soziale Sicherheit bedeutet im engeren Sinne Schutz men wie Maschinen- und Systemsicherheit, Informa- vor den Folgen „sozialer Risiken“. Dazu zählen neben tion und Präventionskultur. Der Besondere Ausschuss 26 der Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall, Berufs- koordiniert die gemeinsamen Tätigkeiten der inter- krankheit und Berufsunfähigkeit auch Krankheit, nationalen Sektionen für Prävention im Bereich Risi- Arbeitslosigkeit, Übernahme von Familienlasten, ken sowie weitere Präventionstätigkeiten der IVSS. Altern und Tod von Erwerbstätigen. Im weiteren Sinne umfasst soziale Sicherheit auch eine aktive Als eine der ersten Sektionen des Besonderen Aus- Arbeitsmarktpolitik, ein öffentliches Bildungswesen schusses wurde im Juni 1970 in Frankfurt am Main sowie eine ausgleichende Steuerpolitik. die Internationale Sektion für Prävention in der che- mischen Industrie gegründet. Sie engagiert sich für Die IVSS wurde 1927 von 17 europäischen Nichtre- die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank- gierungsorganisationen als „Internationale Zentral- heiten in der chemischen und verwandten Industrie, stelle der Sozialversicherungsträger“ gegründet. insbesondere in den Bereichen Kunststoffe und Heute zählt die IVSS rund 350 Institutionen, Regie- Gummi, Lacke und Farben, Pharmazeutik und Kos- rungsstellen und Behörden in über 150 Ländern auf metik sowie Spezialchemikalien und Mineralölverar- allen Kontinenten und ist bei der Internationalen beitung. Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Berufs- Arbeitsorganisation ILO der Vereinten Nationen in genossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie in Genf angesiedelt. Die inhaltliche Arbeit erfolgt in Heidelberg. 13 Fachausschüssen, unter anderem zu den Schwer- punktthemen Arbeitsunfälle und Berufskrankhei- 1975 wurde die Internationale Sektion der IVSS für ten, Gesundheitsleistungen und Krankenversiche- Maschinen- und Systemsicherheit gegründet. Sie hat rung, Beschäftigungspolitik und Arbeitslosen- die Zielsetzung, auf dem Gebiet der Maschinen- und versicherung sowie Familienleistungen und Hinter- Systemsicherheit weltweit Sicherheit und Gesund- bliebenenversicherung. heitsschutz bei der Arbeit zu erhöhen. Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Berufsgenossenschaft Nah- rungsmittel und Gastgewerbe in Mannheim. Chemische Maschinen- Transport- Bauwirtschaft Information Bergbau Landwirt- Industrie und System- wesen schaft sicherheit Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Fachwissen kommunizieren Mitarbeit Ein besonderer thematischer Schwerpunkt in der chemischen Industrie ist der Umgang mit Gefahr- Dr. A. Arnold, Mannheim (D) stoffen und die daraus resultierenden Gesundheits- Dr. H.-J. Bischoff, Mannheim (D) und Explosionsgefahren. 1978 wurden daher bei M. Bloch, Alfortville (F) der Sektion Chemie die Arbeitsgruppen „Gefährli- Dr. Susanne Causemann, Sankt Augustin (D) che Stoffe“ und „Explosionsschutz“ gebildet. Um Dr. M. Glor, Allschwil (CH) Synergieeffekte auszuschöpfen und die Effizienz zu Dr. M. Gschwind, Luzern (CH) erhöhen, fusionierte die Arbeitsgruppe „Explosions- A. Harmanny, Kontich (B) schutz“ im Jahre 2008 mit dem entsprechenden Team K. Kopia, Wien (A) 27 der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit. Dr. Z. Kramar, Ljubljana (Sl) Dr. Oswald Losert, Heidelberg (D) In den Arbeitsgruppen werden intensive informelle F. Marc, Paris (F) Diskussionen geführt, darüber hinaus werden Bro- M. Mayer, Osterburken (D) schüren und Unterweisungsmedien erarbeitet sowie G. Nied, Osterburken (D) Workshops organisiert, um den internationalen Er- Dr. R. Ott, Meggen (CH) fahrungsaustausch unter Fachleuten zu fördern und J. Parra, Münchwilen (CH) für bestimmte Probleme zielführende Lösungen zu Dr. G. Pellmont, Binningen (CH) erarbeiten. F. Pera, Roma (I) B. Poga, Heidelberg (D) Die Sektionen Chemie und Maschinen- und System- Prof. Dr. S. Radandt, Brühl-Rohrhof (D) sicherheit wollen auf diesem Weg einen Beitrag zu B. Sallé, Paris (F) einem hohen und unter Industrieländern vergleich- Dr. M. Scheid, Frick (CH) baren Stand der Technik leisten und ihr Wissen auch R. Siwek, Kaiseraugst (CH) den industriell noch weniger entwickelten Ländern Dr. K.-W. Stahmer, Sankt Augustin (D) weitergeben. G. Van Laar, Hamm (D) M. von Arx, Luzern (CH) Arbeitsschutz Elektrizität, Forschung Eisen- Präventions- Erziehung Handel im Gesund- Gas, Wasser und Metall- kultur und Ausbil- heitswesen industrie dung Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes Explosionen können durch hohe Temperaturen und Drücke nicht nur Sachschäden und Produktionsausfälle verursachen, sondern zu einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Mit- arbeiter und andere Personen führen. Daher wurden weltweit Rechtsnormen mit dem Ziel erstellt, Explo- sionen zu verhindern. Die europäische Richtlinie 1999/92/EG „Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können“ und deren jeweilige Umsetzung in nationales Recht verpflichtet alle Unternehmen/Betriebe in der EU, in denen Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären vorhanden sind, ein Explosions- schutzdokument zu erstellen. Darin sind die Gefährdungen zu ermitteln, die explosionsgefährdeten Bereiche zu klassifizieren und die angewandten Maßnahmen zu dokumentieren. Das hier- für angewandte und im Dokument nachvollziehbar beschriebene systematische Vorgehen ist auch für Betriebe außerhalb des Gel- tungsbereiches der Richtlinie anwendbar und sinnvoll. Diese Broschüre soll eine Praxishilfe zur Erstellung des Explosi- onsschutzdokumentes, über unterschiedliche nationale Vorschrif- ten hinweg, sein. Nationale Regelwerke können durchaus höhere Anforderungen stellen. ISBN 978-92-843-4152-8
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