Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes - Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und ...

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Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes - Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und ...
Sektion für Prävention in der chemischen Industrie
Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit

   Praxishilfe zur Erstellung des
   Explosionsschutzdokumentes

                                                     4/2021
Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes - Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und ...
Herausgeber:

    IVSS Sektion Chemie
    Kurfürsten-Anlage 62
    69115 Heidelberg
    Deutschland
    Telefon: +49 (0) 6221 5108 28104

2   https://ww1.issa.int/de/prevention-chemistry

    IVSS Sektion für Maschinen-
    und Systemsicherheit
    Dynamostraße 7–11
    68165 Mannheim
    Deutschland
    Telefon: +49 (0) 621 4456-2213
    Fax:     +49 (0) 3212 1419443

    https://www.safe-machines-at-work.org/

    Impressum
    2. Ausgabe 4/2021
    ISBN 978-92-843-4152-8

    Copyright © IVSS 2021
    Vervielfältigung, auch auszugsweise,
    nur mit ausdrücklicher Genehmigung

    Download der Broschüren:
    https://ww1.issa.int/de/prevention-chemistry/publications
    https://www.safe-machines-at-work.org/explosion-protection/
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Praxishilfe zur Erstellung des
Explosionsschutzdokumentes

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In den Rechtsvorschriften wird sowohl vom Arbeit-
    geber als auch vom Unternehmer gesprochen.
    Beide Begriffe sind nicht völlig identisch, weil
    Unternehmer/innen nicht notwendigerweise Be-
    schäftigte haben. Im Zusammenhang mit der vor-
    liegenden Thematik ergeben sich daraus keine rele-
    vanten Unterschiede, sodass diese Begriffe syno-
    nym verwendet werden.

    Um die Lesbarkeit zu erleichtern gelten in dieser
4   Broschüre die für die personenbezogenen Bezeich-
    nungen (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer) gewählten
    Formen für beide Geschlechter.

    Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
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Inhalt

    Vorwort                                                                               7

1   Einleitung                                                                            8

2   Anwendungsbereich                                                                     9

3   Erstellung des Explosionsschutzdokumentes                                           10
    3.1 Allgemeines                                                                     10
    3.2 Vorgehensweise                                                                  11
    3.3 Inhalt                                                                          12
                                                                                               5
4   Weiterführende Links                                                                22

5   Schriftenreihe der IVSS                                                             23

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    Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes - Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und ...
Vorwort

Diese Broschüre soll eine Praxishilfe zur Erstellung
des Explosionsschutzdokumentes, über unterschied-
liche nationale Vorschriften hinweg, sein. Nationale
Regelwerke können durchaus höhere Anforderun-
gen stellen.

Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesent-
liche Punkte des Explosionsschutzdokumentes. Daher
sind nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnah-                       Thomas Köhler
men aufgeführt. Seit Erscheinen der Schrift können                         Präsident der Sektion Chemie
sich darüber hinaus der Stand der Technik und die                                                                     7
Rechtsgrundlagen geändert haben.

Die Schrift wurde durch eine Arbeitsgruppe der IVSS
sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht
und Verantwortung, die Angaben auf Vollständig-
keit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen.

                                                                           Jürgen Schulin
                                                                           Präsident der Sektion Maschinen-
                                                                           und Systemsicherheit

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1            Einleitung

    Die mit einer Explosion verbundenen hohen Tempe-            sen diese die Gefährdungen ermitteln, die explo-
    raturen und Drücke stellen eine unmittelbare                sionsgefährdeten Bereiche klassifizieren und die
    Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Menschen dar.            angewandten Maßnahmen dokumentieren.
    Zusätzlich kommt es durch weggeschleuderte Teile,
    die durch Bersten von Anlagenteilen oder Fenstern           Das Explosionsschutzdokument muss mindestens
    entstehen, zu Gefährdungen. Wegen des plötzlichen           Folgendes beinhalten:
    Auftretens der Explosion ist eine Flucht unmöglich.
                                                                • ermittelte Explosionsrisiken und deren Bewertung
    Folge einer Explosion können auch wirtschaftliche           • getroffene technische und organisatorische Schutz-
    Schäden sein, die nicht nur durch die Zerstörung              maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Explo-
8   von Anlagen, sondern auch durch Lieferunfähigkeit             sionsschutzes
    und in der Konsequenz den Verlust von Kunden ver-
    ursacht werden. Explosionen mit Personenschaden                Hinweis: In der Praxis hat sich bewährt, dass
    und/oder Sachschaden können strafrechtliche Kon-               dargestellt wird, wie dadurch angemessene
    sequenzen und den Verlust des Ansehens zur Folge               Vorkehrungen getroffen werden, um durch das
    haben.                                                         Zusammenwirken aller Maßnahmen Schutz vor
                                                                   Explosionsgefährdungen zu erreichen („Explo-
    Mit dem Ziel, Explosionen zu verhindern, sind welt-            sionsschutzkonzept“ – zum Teil national gefor-
    weit Rechtsnormen erstellt worden.                             dert).

    Die europäische Richtlinie 1999/92/EG „Richtlinie           • Einteilung in Zonen
    über Mindestvorschriften zur Verbesserung des               • Benennung der Einrichtungen in nichtexplosions-
    Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeit-             gefährdeten Bereichen, die für den explosionssi-
    nehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären                 cheren Betrieb von Einrichtungen, die sich inner-
    gefährdet werden können“ und deren jeweilige                   halb von explosionsgefährdeten Bereichen befin-
    Umsetzung in nationales Recht verpflichtet alle                den, erforderlich sind oder dazu beitragen
    Unternehmen/Betriebe in der EU, in denen Bereiche           • Angaben über sichere Gestaltung, Betrieb und
    mit explosionsfähigen Atmosphären vorhanden                    Wartung der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel
    sind, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.               einschließlich der Warneinrichtungen
                                                                • Angaben zu Vorkehrungen für die sichere Benut-
    Das hier beschriebene systematische Vorgehen ist               zung von Arbeitsmitteln
    auch für Betriebe außerhalb des Geltungsbereiches           • Angaben zur Koordination
    der Richtlinie anwendbar und sinnvoll.                      • Prüfungen

    Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme               Das Explosionsschutzdokument ist Bestandteil einer
    der Arbeit zu erstellen und aktuell zu halten. Hat          allgemeinen bzw. umfassenderen Sicherheits- und
    sich der Stand der Technik weiterentwickelt oder            Gesundheitsschutzdokumentation. Diese kann auch
    kam es zu wesentlichen Änderungen, sind die                 in elektronischer Form erfolgen. Verweise auf be-
    Schutzmaßnahmen anzupassen.                                 reits vorhandene Genehmigungen und Dokumenta-
                                                                tionen (z. B. Betriebsanleitungen für Maschinen,
    Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosi-         Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Freiga-
    onsschutzdokumentes liegt beim Arbeitgeber/Unter-           beverfahren, Lagepläne) sind ebenfalls Bestandteil
    nehmer/Betreiber. Im Explosionsschutzdokument müs-          des Explosionsschutzdokuments.

    Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
2          Anwendungsbereich

Ein Explosionsschutzdokument ist erforderlich, wenn   Die technischen Grundlagen von Explosionen, Defi-
explosionsfähige Atmosphären entstehen oder vor-      nitionen von gefahrdrohenden Mengen, Zonen,
handen sein können. Dies gilt auch, wenn Schutz-      Zündquellen usw., sind in anderen IVSS-Broschüren
maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung ex-          wie z. B. „Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung
plosionsfähiger Atmosphären getroffen wurden.         in Klein- und Mittelbetrieben – Gefährdungen durch
                                                      Explosionen“, „Vermeiden wirksamer Zündquellen
Explosivstoffe (Sprengstoffe) und chemisch insta-     in explosionsgefährdeten Bereichen“ beschrieben.
bile Substanzen sind nicht Inhalt dieser Broschüre.

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3 	Erstellung        des Explosionsschutz-
                    dokumentes

     3.1 Allgemeines
     Das Explosionsschutzdokument ist grundsätzlich für          Letztendlich hat der Arbeitgeber das Explosions-
     alle Prozesse sowie Betriebszustände, wie auch z. B.        schutzdokument zu unterschreiben und damit frei-
     das An- und Abfahren von Anlagen, und Tätigkeiten           zugeben.
     zu erstellen. Im Explosionsschutzdokument sind auch
     Maßnahmen bei vorhersehbaren Störungen und                  In der Praxis hat es sich gezeigt, dass das Explosi-
     deren Beseitigung zu berücksichtigen.                       onsschutzkonzept wesentliche Grundlage für das
                                                                 Explosionsschutzdokument ist. Das Explosionsschutz-
     Ein Explosionsschutzdokument ist auch dann erfor-           konzept beinhaltet die Gesamtheit der technischen
10   derlich, wenn technische oder organisatorische              und organisatorischen Explosionsschutzmaßnah-
     Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefähr-               men.
     lichen explosionsfähigen Atmosphären getroffen
     werden.                                                     Eine übersichtliche Gliederung und damit eine gute
                                                                 Lesbarkeit unterstützen die Nachvollziehbarkeit des
     Für örtlich und zeitlich begrenzte Tätigkeiten, wie         Explosionsschutzkonzeptes. Um dies zu gewährleis-
     z. B. bei Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Prü-          ten, sind detaillierte Informationen in Anhängen
     fung, Störungsbehebung, Bauarbeiten, können Frei-           abzulegen.
     gabeverfahren erforderlich sein.

     Ist beim Arbeitgeber die erforderliche Fachkompe-
     tenz hinsichtlich Explosionsschutz nicht gegeben,
     hat dieser die Erstellung des Explosionsschutzdoku-
     mentes an einen Fachkompetenten im Explosions-
     schutz zu delegieren und ggf. weitere Personen zu
     beteiligen. Für die im Explosionsschutzdokument
     beschriebenen, erforderlichen und umgesetzten
     Maßnahmen bleibt der Arbeitgeber aber weiterhin
     verantwortlich.

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
3.2 Vorgehensweise
Zunächst müssen Informationen über Prozesse, Ver-       Für verschiedene Prozesse (z. B. öffentliche Versor-
fahren, Betriebszustände, Umfeld, Arbeitsstätte,        gung mit Brenngas, Läger für entzündbare Flüssig-
Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Tätig-   keiten in ortsbeweglichen Behältern, Laboratorien)
keiten gesammelt werden. Dies dient zur Ermittlung      gibt es in der Praxis häufig standardisierte techni-
und Beurteilung der Explosionsgefährdungen sowie        sche Regelungen hinsichtlich des Explosionsschut-
zur Festlegung und Durchführung der Explosions-         zes. Diese Quellen können genutzt werden und die-
schutzmaßnahmen.                                        nen somit zur Vereinfachung.

Für Betriebe mit mehreren Anlagen kann eine Auf-                                                                       11
teilung des Explosionsschutzdokumentes sinnvoll
sein. Dabei ist zu beachten, dass jeweils erforderli-
che Maßnahmen erkannt und umgesetzt werden.

Abbildung 1: Informationsbeschaffung aus der Dokumentation

                                                           Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
3.3 Inhalt
     In der Praxis haben sich nachstehende beispielhafte         4. Verfahrensbeschreibung
     Gliederung und Inhalte bewährt.
                                                                 Verfahrensschritte, Tätigkeiten, eingesetzte oder
     Sinnvoll ist auch, dass die Punkte 1 und 2 auf dem          beim Verfahren entstehende Stoffe, Einsatzmenge
     Deckblatt ersichtlich sind.                                 bzw. Durchsatz oder Fördermenge von Stoffen, Ver-
                                                                 arbeitungszustand der verwendeten Stoffe, Druck-
                                                                 und Temperaturbereiche, Freisetzungsquellen, Ab-
     1. Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeits-             saugungen, Lüftungsanlagen, Verfahrensfließbild,
12      bereichs                                                 Verarbeitung (Versprühen, Verspritzen, Unter-Spiegel-
                                                                 Befüllen), vernünftigerweise vorhersehbare Störun-
     Ortsangabe, Gebäude, Funktionseinheit, Produktion,          gen/Fehlfunktionen, sowie weitere für das jeweilige
     Lager, Anlage, Arbeitsbereich                               Explosionsschutzkonzept relevante Dinge.

     2. Verantwortliche und Dokumentenversion                    5. Stoffdaten

     2.1	Verantwortlicher für den Betrieb/Betriebs-             Bezeichnung der Stoffe, Zustand (z. B. staubförmig,
          teil/Arbeitsbereich                                    granulatförmig, flüssig, dampfförmig, gasförmig,
     2.2	Ersteller des Explosionsschutzdokumentes,              hybride Gemische), Sicherheitstechnische Kenngrö-
          Erstellungsdatum, Nachweis der Übergabe                ßen unter Berücksichtigung der Umgebungsbedin-
          an den Arbeitgeber                                     gungen (Einzelfallbetrachtung bei Abweichungen
     2.3	Arbeitgeber (Unterschrift zum Beleg der                von atmosphärischen Bedingungen: Druck, Tempe-
          Kenntnisnahme und Freigabe)                            ratur, Sauerstoffkonzentration bzw. andere Oxidati-
                                                                 onsmittel) aus Sicherheitsdatenblättern, Datenban-
                                                                 ken (z. B. GESTIS/GESTIS-STAUB-EX), Nachschlage-
     3. Beschreibung der baulichen und geografi-                werken, Prüfberichten, Untersuchungsberichten,
        schen Gegebenheiten                                      Gutachten.

     Überblick über die Lage und das Umfeld des be-              Datenbanken und Nachschlagewerke dienen der
     trachteten Bereiches, Gebäudeplan, Lageplan, Auf-           Orientierung, bilden jedoch nicht unbedingt die
     stellungspläne der relevanten Betriebs- und Anla-           betriebliche Situation ab (insbesondere bei Stäuben
     genteile, Gebäude- bzw. anlagenbezogene lüftungs-           muss berücksichtigt werden, dass Brand- und Explo-
     technische Einrichtungen                                    sionseigenschaften z. B. wesentlich durch die Korn-
                                                                 größe und -verteilung beeinflusst werden und damit
                                                                 prozessspezifisch sein können).

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Beispielsweise für den Explosionsschutz relevante
physikalische Stoffdaten und sicherheitstechnische
Kenngrößen:

bei brennbaren Flüssigkeiten und Gasen:
• Dampfdruck
• Dichteverhältnis zu Luft
• Explosionsgrenze, untere und obere
• Explosionsgruppe                                                                                                 13
• Flammpunkt
• Leitfähigkeit
• Sauerstoffgrenzkonzentration
• Zündtemperatur (Temperaturklasse)

bei brennbaren Stäuben:
• Brennzahl
• Explosionsgrenze, untere
• Korngrößenverteilung
• Maximaler Explosionsdruck, KSt-Wert
• Mindestzündenergie
• Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
   (früher: Glimmtemperatur)
• Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
• Sauerstoffgrenzkonzentration
• Selbstentzündungsverhalten
• Spezifischer Widerstand

Die fettgedruckten Daten sollten unbedingt bekannt
sein. Je nach Explosionsschutzkonzept sind weitere
Kenngrößen erforderlich.
                                                     Abbildung 2: Ermittlung sicherheitstechnischer
                                                                   Kenngrößen zur Staubexplosions-
                                                                   gefahr in der 1 m³-Apparatur

                                                        Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
6.	Beurteilung des Auftretens gefährlicher
                                                                     explosionsfähiger Atmosphären

                                                                 6.1 Explosionsfähige Atmosphären/Gemische

                                                                 • Werden brennbare Stoffe verwendet oder entste-
                                                                    hen diese im Laufe von Verarbeitungs-, Bearbei-
                                                                    tungs- oder Prozessschritten?
                                                                 • Liegt eine ausreichende Verteilung brennbarer
14                                                                  Stoffe in Luft oder einem anderen Oxidationsmit-
                                                                    tel vor oder kann eine solche Verteilung entste-
                                                                    hen, sodass die Bildung explosionsfähiger Gemi-
                                                                    sche möglich ist?
                                                                 • Kann die Konzentration der brennbaren Stoffe im
                                                                    Oxidationsmittel innerhalb der Explosionsgrenzen
                                                                    liegen? Bei brennbaren Flüssigkeiten unter atmo-
                                                                    sphärischen Bedingungen ist davon auszugehen,
                                                                    dass die untere Explosionsgrenze überschritten
                                                                    sein kann, wenn der Flammpunkt nicht ausrei-
                                                                    chend über der maximalen Verarbeitungstempe-
                                                                    ratur liegt.

                                                                 Werden die oben gestellten Fragen mit „nein“ be-
                                                                 antwortet, ist nicht mit dem Auftreten einer explo-
                                                                 sionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Somit ist kein
                                                                 Explosionsschutzdokument erforderlich, jedoch ist
                                                                 dieses Ergebnis in der Sicherheits- und Gesund-
                                                                 heitsschutzdokumentation zu dokumentieren.

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
6.2	Gefährliche explosionsfähige Atmosphären/           Ergibt die Beurteilung, dass nicht mit dem Auftreten
     Gemische                                            einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu
                                                         rechnen ist, so ist dies zu dokumentieren. Die weite-
Ist mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphä-        ren Schritte von Abschnitt 6.3 und 7 entfallen.
ren zu rechnen, so ist zu beurteilen, ob diese gefähr-
lich sind.                                               Ergibt die Beurteilung, dass mit dem Auftreten einer
                                                         gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rech-
Zur Beurteilung dienen die folgenden Fragen:             nen ist, so ist dies im Explosionsschutzdokument dar-
• Welche Quellen können durch Freisetzung brenn-        zustellen.
   barer Stoffe zur Verteilung brennbarer Stoffe in
   Luft oder in einem anderen Oxidationsmittel füh-                                                                     15
   ren? Z. B.                                            6.3 Festlegen von Zonen
• - Verdampfen, Verspritzen bzw. Versprühen von
      brennbaren Flüssigkeiten                           Es sind die Bereiche festzulegen, innerhalb derer
• - Aufwirbelung von brennbaren Stäuben                gefährliche explosionsfähige Atmosphären entstehen
• Welche/s Menge/Volumen brennbarer Stoffe, z. B.       oder vorhanden sein können. Im Explosionsschutz-
   bedingt durch das Verfahren, die Tätigkeit oder       dokument sind die örtliche Festlegung und die Aus-
   infolge von Störungen, wird freigesetzt?              dehnung dieser Zonen zu beschreiben.
• Ist die Menge/das Volumen einer sich bildenden
   explosionsfähigen Atmosphäre so groß, dass die        Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der
   Auswirkungen einer Explosion zur Gefährdung           Wahrscheinlichkeit (Dauer und Häufigkeit) des Auf-
   führen?                                               tretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmo-
                                                         sphären klassifiziert und entsprechend in Zonen
   Bemerkung:                                            eingeteilt. Die Zonendefinitionen finden sich in der
   Bereits eine Menge, die 1/10.000 des Raum-            Richtlinie 1999/92/EG.
   volumens überschreitet, wird von Experten als
   gefahrdrohend angesehen, bei gekapselten              Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger
   Volumina auch geringere Mengen.                       Atmosphären durch sichere technische und/oder
   10 Liter explosionsfähige Atmosphäre sind un-         organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen ver-
   abhängig vom Raumvolumen gefahrdrohend.               hindert werden, ist eine Reduzierung der Zone bzw.
                                                         deren Ausdehnung oder gar Entfall der Zone mög-
• Außer der Betrachtung der Menge ist auch zu prü-      lich.
   fen, ob die Auswirkung von Hitze oder Überdruck
   für Personen oder Anlagen zu einer Gefährdung         Ein Zonenplan kann sinnvoll sein.
   führen, sei es direkt (z. B. Verbrennungsgefahr)
   oder indirekt (z. B. durch Ausbreitung der Entzün-
   dung, die sekundär zu einem Brand oder einer
   Explosion führen kann).

                                                            Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Filter                                  = Zone 20                = Zone 21           = Zone 22                  Filter

                Trübungs-                                                                             Trübungs-
                 wächter                                                                               wächter

16                                                                                                                Siebmaschine

                                                                                                                  Waage
                                                                                Redler

                                                                                                                  Vorbehälter

                                                                                                                  Hammermühle

                                                                                  Silos

                                                                                                                  Bunker

                      Aspirateur                                                                                  Mischervorbehälter
                                                  Trockner
       Gosse
                                                                                                                  Mischer

       Redler                                  Redler                           Redler
                                                                                                                  Mischernachbehälter

                    Abbildung 3: B
                                  eispiel eines Zonenplans (Kraftfutterwerk). Die verschiedenen Zonen innerhalb der An-
                                 lagenteile sind farblich verdeutlicht. (Zonen in der Umgebung der Anlagenteile sind nicht
                                 angegeben)

                    Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7. Explosionsschutzmaßnahmen                          7.1	Verhinderung der Bildung explosionsfähiger
                                                           Atmosphären
Es ist zu dokumentieren, welche vorbeugenden Ex-
plosionsschutzmaßnahmen wie                           Es ist zu dokumentieren, welche Maßnahmen zur
• Verhinderung der Bildung explosionsfähiger At-     Vermeidung der Bildung gefährlicher explosions-
   mosphären, oder, falls dies aufgrund der Art der   fähiger Atmosphären getroffen wurden.
   Tätigkeit oder des Verfahrens nicht möglich ist,
• Vermeidung der Zündung explosionsfähiger At-       Hierzu gehören z. B.:
   mosphären, bzw.                                    • Ersatz von brennbaren Stoffen durch nicht
• welche konstruktiven Explosionsschutzmaßnah-          brennbare
   men, d. h. Maßnahmen zur Abschwächung der          • Reduzierung der vorhandenen Mengen an                       17
   schädlichen Auswirkungen einer Explosion, um          brennbaren Stoffen so weit wie möglich
   die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer     • Sichere Unterschreitung des Flammpunktes
   zu gewährleisten, festgelegt wurden.               • Verdünnen und Abführen von gefährlichen ex-
                                                         plosionsfähigen Gemischen, z. B. durch gezielte
Das Explosionsschutzkonzept stellt die Überlegun-        Absaugung oder Lüftung
gen dar, wie den vorhandenen Explosionsgefähr-        • Herabsetzen des Sauerstoffgehaltes unter die
dungen begegnet werden soll. Es kann entweder auf        Sauerstoffgrenzkonzentration
einer Art von Schutzmaßnahmen, z. B. der Vermei-      • Absenken des Druckes in Apparaturen
dung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger       • Überschreiten der oberen Explosionsgrenze in
Gemische, oder auf einer Kombination der oben            Apparaturen
genannten Schutzmaßnahmen beruhen. Aus der
Darstellung muss plausibel hervorgehen, wie die          Hinweis: Das Überschreiten der oberen Explo-
gewählten Maßnahmen zusammenwirken, dass sie              sionsgrenze bietet keine intrinsische Sicher-
wirksam zum Schutz vor Explosionen führen und wie         heit, denn bei Lufteintritt besteht die Gefahr,
sie konkret umgesetzt werden. Es muss so verständ-        dass die Konzentration wieder im Explosions-
lich dokumentiert werden, dass es für eine geeig-         bereich liegt.
nete fachkundige Person für den Explosionsschutz
schlüssig nachvollziehbar ist.                        • Sicherstellen der Dichtheit der Apparaturen bei
                                                        der Handhabung von brennbaren Stoffen in ge-
Die Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen           schlossenen Apparaturen, um in der Umgebung
ist zu gewährleisten, z. B. durch redundante Ausle-     von Apparaturen explosionsfähige Gemische zu
gung der Sensoren und Aktoren, Prüfung/Überwa-          vermeiden oder
chung verbunden mit Folgemaßnahmen zur Ver-           •B  eseitigung von Ablagerungen brennbaren
meidung des Ausfalls.                                   Staubes durch Nassreinigung oder Reinigung
                                                        mit Staubsauger, z. B. an Einfüll- oder Abfüll-
Sofern die oben genannten Maßnahmen mess- und           stellen oder bei der Vliesstoffherstellung.
regeltechnisch überwacht oder gesteuert werden, ist
auch die Zuverlässigkeit der Mess-, Steuer- und       Ist durch technische und organisatorische Explosi-
Regeleinrichtungen sicherzustellen.                   onsschutzmaßnahmen sichergestellt, dass keine ge-
                                                      fährliche explosionsfähige Atmosphäre möglich ist,
Außerdem sind festgelegte organisatorische Maß-       sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
nahmen und ihre betriebliche Umsetzung zu be-
schreiben.
                                                         Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.2	Vermeidung der Zündung explosionsfähiger
          Atmosphären

     Ist durch technische und organisatorische Explosions-       Für Arbeitsmittel und Geräte hat sich das Anlegen
     schutzmaßnahmen die Verhinderung der Bildung                einer Liste (Arbeitsmittelliste) bewährt, die z. B. fol-
     gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht            gende Angaben enthält:
     sichergestellt, sind Maßnahmen zur Vermeidung               • Bereich oder Zone, in dem/in der das jeweilige
     der Zündung explosionsfähiger Atmosphären erfor-               Gerät eingesetzt ist oder werden kann
     derlich.                                                    • Angaben zur ordnungsgemäßen Installation
                                                                 • Bewertung der Wirksamkeit von Zündquellen
18   Zunächst müssen vorhandene oder im Verlauf der              • Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen, sofern
     Tätigkeit, der Herstellung oder des Prozesses ent-             aufgrund der Bewertung der Wirksamkeit der Zünd-
     stehende Zündquellen identifiziert werden.                     quellen erforderlich.

     Im Explosionsschutzdokument sind Angaben zur                Diese Liste kann, z. B. als mitgeltende Anlage, Be-
     Vermeidung von Zündquellen zu machen.                       standteil des Explosionsschutzdokumentes sein. Mit-
                                                                 geltende Unterlagen können auch Dokumente, wie
     Hierzu gehören z. B.:                                       z. B. Konformitätsbescheinigungen, Baumusterprüf-
     • Nennung aller vorhandener Zündquellen (weitere           bescheinigungen, Eigensicherheitsnachweise und
        Hinweise siehe IVSS-Broschüre „Vermeiden wirk-           Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln sein.
        samer Zündquellen in explosionsgefährdeten Be-
        reichen“)                                                Ist durch technische und organisatorische Explosi-
     • Geräte bzw. Arbeitsmittel, die zur Zündquelle wer-       onsschutzmaßnahmen sichergestellt, dass die Zün-
        den können                                               dung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären
     • Bewertung der Wirksamkeit von Zündquellen, z. B.         dauerhaft ausgeschlossen ist, sind keine weiteren
        Vergleich zwischen Energie der Zündquelle und            Maßnahmen erforderlich. Kann die Beseitigung aller
        Mindestzündenergie des betrachteten Stoffes bzw.         Zündquellen nicht ausreichend sichergestellt wer-
        vorhandener Oberflächentemperatur und Zünd-              den, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich, die
        temperaturen                                             die Auswirkungen einer Explosion verringern.
     • Verfahrens- bzw. Arbeitsschritte, bei denen Zünd-
        quellen auftreten können
     • Ort der Zündquellen
     • Betriebszustände, bei denen die Zündquellen auf-
        treten. Hierzu gehört die Zuordnung dieser Be-
        triebszustände zum regulären Betrieb, zu vorher-
        sehbaren oder seltenen Störungen
     • Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen, z. B.
     • - Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
     • - Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen
     • - Blitzschutz
     • - Verbot von Rauchen und offenem Feuer.

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.3	Maßnahmen zur Abschwächung der schäd-
     lichen Auswirkungen einer Explosion

Ist durch technische und organisatorische Explosions-   Im Explosionsschutzdokument sind Angaben zu vor-
schutzmaßnahmen nicht sichergestellt, dass keine        handenen konstruktiven Schutzmaßnahmen zu ma-
Zündung explosionsfähiger Atmosphären möglich           chen.
ist, sind weitere Maßnahmen erforderlich.
                                                        Hierzu gehören z. B.:
Es gibt Fälle, in denen nicht vollständig ausge-        • Anlagenteile, die mit konstruktiven Maßnahmen
schlossen werden kann, dass Explosionen auftreten.         ausgestattet sind
Dies kann z. B. auf Mühlen oder Fördereinrichtun-       • Art der konstruktiven Maßnahmen,                            19
gen, aber auch auf Tanks mit brennbaren Flüssig-        • Anforderungen an konstruktive Maßnahmen, z. B.
keiten zutreffen. Hier gibt es verschiedene Möglich-       Wirksamkeit und Eignung für die Anwendung
keiten, die Auswirkung von Explosionen auf ein          • Eigenschaften und ordnungsgemäße Installation
ungefährliches Maß zu beschränken. Man spricht             von Schutzsystemen, z. B. zur Druckentlastung, zur
dann von „konstruktiven Schutzmaßnahmen“, bei-             explosionstechnischen Entkopplung oder zur Ex-
spielsweise:                                               plosionsunterdrückung
                                                        • Anlagen zum Explosionsschutzdokument:
• Auslegung von Behältern oder Anlagenteilen, so       • - Konformitätserklärungen von Schutzsystemen
   dass sie dem maximalen Explosionsdruck stand-             nach EU-Richtlinie 2014/34/EU
   halten (explosionsdruckfest, explosionsdruckstoß-    • - Bescheinigungen bzw. Prüfaufzeichnungen über
   fest)                                                     den ordnungsgemäßen Einbau von Anlagentei-
• Rechtzeitige Entlastung des Explosionsdruckes             len, wie z. B. von flammendurchschlagsicheren
   (Berstscheiben, Entlastungsklappen), so dass dies         Armaturen.
   nicht zur Gefährdung von Personen oder der
   Umwelt führt                                         Angaben zu Stoffen bzw. sicherheitstechnischen
• Explosionsunterdrückung durch rechtzeitiges Er-      Kenngrößen von Stoffen, für die die Anlage ausge-
   kennen einer anlaufenden Explosion und schnel-       legt ist, sind aus dem Abschnitt Stoffdaten zu ent-
   les Einblasen von Löschmitteln                       nehmen.
• Entkopplungsmaßnahmen, z. B. bei explosions-
   druckfesten miteinander verbundenen Anlagen-
   teilen oder, wenn die Explosion sich auf benach-
   barte, nicht durch konstruktive Schutzmaßnahmen
   geschützte Anlagenteile übertragen könnte.

                                                           Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
7.4	Organisatorische Maßnahmen

     Wenn die im Explosionsschutzdokument genannten              • Kontrollgänge und vorbeugende Instandhaltung
     Schutzmaßnahmen durch organisatorische Schutz-              • Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten
     maßnahmen ergänzt werden, sind diese im Explo-              • Prüfungen von Anlagen und Arbeitsmitteln im
     sionsschutzdokument zu dokumentieren.                          explosionsgefährdeten Bereich
                                                                 • Instandhaltungskonzept
     Diese können beispielsweise sein:                           • Beseitigung von Staubablagerungen durch
     • Unterweisung der Beschäftigten                              Nassreinigung oder Reinigung mit Staubsau-
     • Schriftliche Anweisungen, z. B.                             ger in der Umgebung von staubführenden Anla-
20   • - Betriebsanweisungen                                      gen, insbesondere an Aufgabe- bzw. Abfüllstellen
     • - Arbeitsfreigaben                                      • Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, in denen
     • Aufsicht bei bestimmten Tätigkeiten                         explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann
     • Anforderungen an Arbeitnehmer, die Tätigkeiten              (explosionsgefährdeter Bereich) und Sicherheits-
        ausführen, die zu Brand- und Explosionsgefahren             kennzeichnung (Zugangsbeschränkung, Zündquel-
        führen können                                               len vermeiden)
     • Koordination beim Zusammenarbeiten von Mit-
        arbeitern verschiedener Firmen

              D-W021                             D-P006                    P003
            Warnung vor                  Zutritt für Unbefugte    Keine offene Flamme;
          explosionsfähiger                     verboten         Feuer, offene Zündquelle
            Atmosphäre                                            und Rauchen verboten

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
8	
  Anhänge

Im Explosionsschutzdokument können beispiels-          • Bescheinigungen über den ordnungsgemäßen Ein-
weise folgende Dokumente im Anhang enthalten             bau von Anlagenteilen (Errichterbestätigungen, z. B.
sein oder auf diese verwiesen werden:                    für Löschmittelsperren, gasdichte Wanddurchfüh-
                                                         rungen)
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation     • Eigensicherheitsnachweise
• Lageplan, Brandschutzplan, Zonenplan
• Sicherheitsdatenblätter, Prüfberichte, Untersu-
   chungsberichte
• Gutachten                                                                                                          21
• Gefahrstoffverzeichnis
• Prüfbescheinigungen (z. B. EG- bzw. EU-Baumuster-
   prüfbescheinigung)
• Konformitätserklärungen
• Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen
• Betriebsanweisungen
• Reinigungspläne
• Arbeitsfreigabesystem
• Unterlagen zu einem Instandhaltungskonzept
• Arbeitspläne für Wartung und Inspektion im Rah-
   men des Instandhaltungskonzeptes
• - Dokumentation der Durchführung von Instand-
     haltungsmaßnahmen
• - Dokumentation zur Koordinierung von Arbeiten
     bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen

                                                          Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
4            Weiterführende Links

     •D  GUV Information 213-106 „Explosionsschutz-             • T RGS 724 (Juli 2019), Gefährliche explosionsfähige
        dokument“ https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/             Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explo-
        Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/            sionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explo-
        Dokumente/DGUV_Information_213-106_Explo-                   sion auf ein unbedenkliches Maß beschränken,
        sionsschutzdokument.pdf                                     GMBl 2019 S. 656-664 [Nr. 33-34] vom
     • TRGS 720 (Juli 2020), Gefährliche explosionsfähige          26.08.2019
        Gemische – Allgemeines, GMBl 2020 S. 419-426             • TRGS 725 (Januar 2016), Gefährliche, explosions-
        [Nr. 21] (vom 24.07.2020)                                   fähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regelein-
     • TRGS 721 (Oktober 2020), Gefährliche explosions-            richtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaß-
        fähige Gemische – Beurteilung der Explosions-               nahmen, GMBl 2016 S. 238-256 [Nr. 12-17]
22      gefährdung, GMBl 2020 S. 807-814 [Nr. 38]                   (vom 26.04.2016)
        (vom 02.10.2020)                                            Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2018, S. 194
        Berichtigt: GMBl 2020 S. 1116 [Nr. 51]                      [Nr. 7-11] (vom 03.04.2018)
        (vom 21.12.2020)                                         • TRGS 727 (Januar 2016), Vermeidung von Zünd-
     • TRGS 722 (Februar 2021), Vermeidung oder                   gefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
        Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger                GMBl 2016 S. 256-314 [Nr. 12-17]
        Gemische, GMBl 2021 S. 399-415 [Nr. 17-19]                  (vom 26.04.2016)
        (vom 16.03.2021)                                            Berichtigt: GMBl 2016 S. 623 [Nr. 31]
     • TRGS 723 (Juli 2019), Gefährliche explosionsfähige          (vom 29.07.2016)
        Gemische – Vermeidung der Entzündung gefähr-
        licher explosionsfähiger Gemische, GMBl 2019
        S. 638-656 [Nr. 33-34] vom 26.08.2019
        Geändert: GMBl 2020 S. 815 [Nr. 38] vom
        02.10.2020

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
5           Schriftenreihe der IVSS

         IVSS Sektion Chemie                           •V  ermeiden wirksamer Zündquellen in explosions-
                                                          gefährdeten Bereichen, ISSA-40 IVSS Sektionen
                                                          Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit,
                                                          Stand 2013 (in Überarbeitung), 1. Auflage
         IVSS Sektion für Maschinen-
                                                          (PDF in deutscher und französischer Sprache),
         und Systemsicherheit                             ISBN 978-92-843-7184-6
                                                       • Beispielsammlung „Staubexplosionsschutz an Ma-
                                                          schinen und Apparaten“, Teil 1: Mühlen, Brecher,
• S taubexplosionen – Schutz vor Explosionen durch       Mischer, Abscheider, Siebmaschinen, ISSA 38
   brennbare Stäube, ISSA-32 IVSS Sektion Chemie,         IVSS Sektionen Maschinen- und Systemsicherheit
   Stand 2002, 2. Auflage (PDF in deutscher, engli-       und Chemie, Stand 2021 (PDF in deutscher Spra-              23
   scher und italienischer Sprache)                       che), ISBN 978-92-843-2182-7
• Staubexplosionsereignisse, ISSA-43 IVSS Sektion     • Beispielsammlung „Staubexplosionsschutz an
   Chemie, Stand 2005, 1. Auflage (PDF in deutscher       Maschinen und Apparaten“, Teil 2: Stetigförderer,
   und englischer Sprache)                                Übergabestellen und Empfangsbehälter, ISSA 39
• Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen,             IVSS Sektionen Maschinen- und Systemsicherheit
   Festlegen von Maßnahmen Teil 7 Gefährdungen            und Chemie, Stand 2014 (in Überarbeitung,
   durch Explosionen, ISSA-42 IVSS Sektionen Chemie       PDF in deutscher und englischer Sprache),
   und Maschinen- und Systemsicherheit, Stand 2021,       ISBN 978-92-843-7182-2
   2. Auflage (PDF in deutscher Sprache),              • Das PAAG-/HAZOP-Verfahren und weitere praxis-
   ISBN 978-92-843-0156-0                                 bewährte Methoden, Risikobeurteilung in der
• Gasexplosionen – Schutz vor Explosionen durch          Anlagensicherheit, ISSA-01 IVSS Sektion Chemie,
   brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel im Gemisch           Stand 03/2020, 5. Auflage (PDF in deutscher
   mit Luft, ISSA-34 IVSS-Sektion Chemie, Stand 1999      Sprache), ISBN 92-843-7037-X
   (in Überarbeitung)

                                                          Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
24

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Nationale Aspekte
Deutschland                                              Österreich
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Vorschrif-      In Österreich erfolgt die Umsetzung der Richtlinie
ten der Richtlinie des Rates 1999/92/EG:                 1999/92/EG:

• d urch die Gefahrstoffverordnung – GefStoffV          • d urch die Verordnung explosionsfähige Atmosphä-
   „Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010             ren – VEXAT: „Verordnung des Bundesministers für
   (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt geändert durch          Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeit-
   Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017               nehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären
   (BGBl. I S. 626)“                                        und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und
• hinsichtlich der Prüfverpflichtungen durch die           die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Ver-          25
   Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV –              ordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT)“
   „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz        vom 26.07.2004 (BGBl. II Nr. 309/2004), zuletzt
   bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren      geändert am 30.06.2015 (BGBl. II Nr. 186/2015).
   Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim
   Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über
   die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“
   vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt ge-
   ändert durch Artikel 5 Abs. 7 der Verordnung vom
   Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584)

Ansprechpartner
Deutschland                                              Österreich
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der zuständi-       Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie
gen Unfallversicherungsträger und die Mitarbeiter        sich gerne an die für Sie zuständige Landesstelle der
der staatlichen Arbeitsschutzbehörden.                   AUVA wenden.

                                                            Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
Die IVSS

     Soziale Sicherheit schaffen                                    Arbeitsrisiken vorbeugen
     Die IVSS, die Internationale Vereinigung für Soziale           Eine wichtige Rolle innerhalb der IVSS spielt der
     Sicherheit, ist die weltweit führende Dachorganisa-            „Besondere Ausschuss für Prävention“. Dieser besteht
     tion für Institutionen, Regierungsstellen und Behör-           aus 14 internationalen Sektionen und befasst sich mit
     den, die sich mit dem Thema soziale Sicherheit                 arbeitsbedingten Risiken in verschiedenen Branchen
     befassen.                                                      wie chemische Industrie, Bergbau, Elektrizität und
                                                                    Transportwirtschaft, aber auch mit Querschnittsthe-
     Soziale Sicherheit bedeutet im engeren Sinne Schutz            men wie Maschinen- und Systemsicherheit, Informa-
     vor den Folgen „sozialer Risiken“. Dazu zählen neben           tion und Präventionskultur. Der Besondere Ausschuss
26   der Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall, Berufs-              koordiniert die gemeinsamen Tätigkeiten der inter-
     krankheit und Berufsunfähigkeit auch Krankheit,                nationalen Sektionen für Prävention im Bereich Risi-
     Arbeitslosigkeit, Übernahme von Familienlasten,                ken sowie weitere Präventionstätigkeiten der IVSS.
     Altern und Tod von Erwerbstätigen. Im weiteren
     Sinne umfasst soziale Sicherheit auch eine aktive              Als eine der ersten Sektionen des Besonderen Aus-
     Arbeitsmarktpolitik, ein öffentliches Bildungswesen            schusses wurde im Juni 1970 in Frankfurt am Main
     sowie eine ausgleichende Steuerpolitik.                        die Internationale Sektion für Prävention in der che-
                                                                    mischen Industrie gegründet. Sie engagiert sich für
     Die IVSS wurde 1927 von 17 europäischen Nichtre-               die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank-
     gierungsorganisationen als „Internationale Zentral-            heiten in der chemischen und verwandten Industrie,
     stelle der Sozialversicherungsträger“ gegründet.               insbesondere in den Bereichen Kunststoffe und
     Heute zählt die IVSS rund 350 Institutionen, Regie-            Gummi, Lacke und Farben, Pharmazeutik und Kos-
     rungsstellen und Behörden in über 150 Ländern auf              metik sowie Spezialchemikalien und Mineralölverar-
     allen Kontinenten und ist bei der Internationalen              beitung. Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Berufs-
     Arbeitsorganisation ILO der Vereinten Nationen in              genossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie in
     Genf angesiedelt. Die inhaltliche Arbeit erfolgt in            Heidelberg.
     13 Fachausschüssen, unter anderem zu den Schwer-
     punktthemen Arbeitsunfälle und Berufskrankhei-                 1975 wurde die Internationale Sektion der IVSS für
     ten, Gesundheitsleistungen und Krankenversiche-                Maschinen- und Systemsicherheit gegründet. Sie hat
     rung, Beschäftigungspolitik und Arbeitslosen-                  die Zielsetzung, auf dem Gebiet der Maschinen- und
     versicherung sowie Familienleistungen und Hinter-              Systemsicherheit weltweit Sicherheit und Gesund-
     bliebenenversicherung.                                         heitsschutz bei der Arbeit zu erhöhen. Vorsitz und
                                                                    Sekretariat liegen bei der Berufsgenossenschaft Nah-
                                                                    rungsmittel und Gastgewerbe in Mannheim.

     Chemische         Maschinen-         Transport-         Bauwirtschaft Information      Bergbau         Landwirt-
     Industrie         und System-        wesen                                                             schaft
                       sicherheit

     Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
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                                                        Mitarbeit
Ein besonderer thematischer Schwerpunkt in der
chemischen Industrie ist der Umgang mit Gefahr-         Dr. A. Arnold, Mannheim (D)
stoffen und die daraus resultierenden Gesundheits-      Dr. H.-J. Bischoff, Mannheim (D)
und Explosionsgefahren. 1978 wurden daher bei           M. Bloch, Alfortville (F)
der Sektion Chemie die Arbeitsgruppen „Gefährli-        Dr. Susanne Causemann, Sankt Augustin (D)
che Stoffe“ und „Explosionsschutz“ gebildet. Um         Dr. M. Glor, Allschwil (CH)
Synergieeffekte auszuschöpfen und die Effizienz zu      Dr. M. Gschwind, Luzern (CH)
erhöhen, fusionierte die Arbeitsgruppe „Explosions-     A. Harmanny, Kontich (B)
schutz“ im Jahre 2008 mit dem entsprechenden Team       K. Kopia, Wien (A)                                              27
der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit.            Dr. Z. Kramar, Ljubljana (Sl)
                                                        Dr. Oswald Losert, Heidelberg (D)
In den Arbeitsgruppen werden intensive informelle       F. Marc, Paris (F)
Diskussionen geführt, darüber hinaus werden Bro-        M. Mayer, Osterburken (D)
schüren und Unterweisungsmedien erarbeitet sowie        G. Nied, Osterburken (D)
Workshops organisiert, um den internationalen Er-       Dr. R. Ott, Meggen (CH)
fahrungsaustausch unter Fachleuten zu fördern und       J. Parra, Münchwilen (CH)
für bestimmte Probleme zielführende Lösungen zu         Dr. G. Pellmont, Binningen (CH)
erarbeiten.                                             F. Pera, Roma (I)
                                                        B. Poga, Heidelberg (D)
Die Sektionen Chemie und Maschinen- und System-         Prof. Dr. S. Radandt, Brühl-Rohrhof (D)
sicherheit wollen auf diesem Weg einen Beitrag zu       B. Sallé, Paris (F)
einem hohen und unter Industrieländern vergleich-       Dr. M. Scheid, Frick (CH)
baren Stand der Technik leisten und ihr Wissen auch     R. Siwek, Kaiseraugst (CH)
den industriell noch weniger entwickelten Ländern       Dr. K.-W. Stahmer, Sankt Augustin (D)
weitergeben.                                            G. Van Laar, Hamm (D)
                                                        M. von Arx, Luzern (CH)

Arbeitsschutz Elektrizität,   Forschung       Eisen-           Präventions-       Erziehung         Handel
im Gesund-    Gas, Wasser                     und Metall-      kultur             und Ausbil-
heitswesen                                    industrie                           dung

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Sektion für Prävention in der chemischen Industrie
Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit

Praxishilfe zur Erstellung des
Explosionsschutzdokumentes
Explosionen können durch hohe Temperaturen und Drücke nicht
nur Sachschäden und Produktionsausfälle verursachen, sondern
zu einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Mit-
arbeiter und andere Personen führen.

Daher wurden weltweit Rechtsnormen mit dem Ziel erstellt, Explo-
sionen zu verhindern. Die europäische Richtlinie 1999/92/EG
„Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die
durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können“
und deren jeweilige Umsetzung in nationales Recht verpflichtet
alle Unternehmen/Betriebe in der EU, in denen Bereiche mit
explosionsfähigen Atmosphären vorhanden sind, ein Explosions-
schutzdokument zu erstellen. Darin sind die Gefährdungen zu
ermitteln, die explosionsgefährdeten Bereiche zu klassifizieren
und die angewandten Maßnahmen zu dokumentieren. Das hier-
für angewandte und im Dokument nachvollziehbar beschriebene
systematische Vorgehen ist auch für Betriebe außerhalb des Gel-
tungsbereiches der Richtlinie anwendbar und sinnvoll.

Diese Broschüre soll eine Praxishilfe zur Erstellung des Explosi-
onsschutzdokumentes, über unterschiedliche nationale Vorschrif-
ten hinweg, sein. Nationale Regelwerke können durchaus höhere
Anforderungen stellen.

ISBN 978-92-843-4152-8
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