Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes - CBI Center Building ...
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Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Version 1.0 Ausgabe November 2020 in Kooperation mit dem:
Impressum Herausgeber CBI Center Building and Infrastructure Engineering GmbH des Cluster Bauen auf dem RWTH Aachen Campus Campus-Boulevard 57, 52074 Aachen Telefon: 0241 80 23650 E-Mail: info@cbi.rwth-campus.com Internet: www.cbi.rwth-campus.com Geschäftsführung: Dr.-Ing. Carl Richter Amtsgericht Aachen HRB 22430 BFT Cognos GmbH Im Süsterfeld 1, 52072 Aachen Telefon: 0241 41358 0 E-Mail: post@bft-cognos.de Internet: www.bft-cognos.de Geschäftsführung: Guido Müller, Andreas Plum, Georg Spennes Amtsgericht Aachen HRB 8033 Kontakt und Verantwortlicher i.S.v. § 18 MStV: Dr.-Ing. Carl Richter c/o CBI Center Building and Infrastructure Engineering GmbH des Cluster Bauen auf dem RWTH Aachen Campus Campus-Boulevard 57, 52074 Aachen Telefon: 0241 80 23650 E-Mail: richter@cbi.rwth-campus.com © 2020 / CBI / BFT Cognos Seite 2
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis....................................................................................................... 3 2. Vorbemerkung ............................................................................................................ 4 3. Begriffe ........................................................................................................................ 4 4. Einführung .................................................................................................................. 7 4.1. Anwendungsbereich .................................................................................................. 7 4.2. Allgemeine Grundlagen.............................................................................................. 7 5. Allgemeine Anforderungen an Raumzellengebäude aus Gründen des Brandschutzes ............................................................................................................ 8 5.1. Allgemeine Anforderungen an den Brandschutz ..................................................... 8 5.2. Raumzellengebäude ohne brandschutztechnische Anforderungen an deren Bauteile ........................................................................................................... 10 5.3. Raumzellengebäude mit brandschutztechnischen Anforderungen an deren Bauteile ..................................................................................................................... 10 5.4. Abweichungen und Erleichterungen von Anforderungen ..................................... 10 6. Bauprodukte und Bauarten ...................................................................................... 11 6.1. Die einzelne Raumzelle – das Bauprodukt.............................................................. 11 6.2. Verwendbarkeit von Bauprodukten ......................................................................... 11 6.3. Das Raumzellengebäude – die Bauart .................................................................... 11 6.4. Anwendbarkeit von Bauarten .................................................................................. 11 6.5. Die Pflichten der Bauherrschaft .............................................................................. 12 6.6. Die Pflichten der Unternehmerschaft ...................................................................... 12 7. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen baulicher Anlagen ............................... 13 7.1. Allgemeines .............................................................................................................. 13 7.2. Standsicherheit im Brandfall ................................................................................... 13 7.2.1. Anforderungen an die Standsicherheit im Brandfall .............................................. 13 7.2.2. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Standsicherheit im Brandfall .................................................................................................................... 14 7.3. Raumabschluss im Brandfall ................................................................................... 15 7.3.1. Anforderungen an den Raumabschluss im Brandfall ............................................ 15 7.3.2. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss im Brandfall .................................................................................................................... 15 8. Zustimmung im Einzelfall (Bauprodukte) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (Bauarten) .............................................................................. 16 8.1. Allgemeines .............................................................................................................. 16 8.1.1. Antragsunterlagen für eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) ...................................................... 16 8.1.2. Beispiel für die Entwicklung von Nachweisansätzen für brandschutztechnische Eigenschaften mit brandschutztechnisch wirksamer Plattenbekleidung im Zuge einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung .................................................... 17 9. Vorgefertigte Raumzellen für Gebäude nach EAD/ETAG ...................................... 18 Seite 3
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 2. Vorbemerkung (abZ) Nachweis der Verwendbarkeit von Baupro- Der Praxisleitfaden basiert auf der BauO dukten, für die es keine Technische Baube- NRW 2018 und der VV TB NRW 2020. stimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt, oder die von einer Er gilt für Raumzellen der Typen 1, 2 und 3 Technischen Baubestimmung wesentlich ab- gemäß Begriffsdefinition nach Kap. 3. weicht (§ 21 BauO NRW 2018). Im Folgenden wird im Rahmen der Bemes- sung und Berechnung auf den Eurocode 3 und die DIN 4102-4 Bezug genommen. Bauart An der Erarbeitung dieses Praxisleitfadens Zusammenfügen von Bauprodukten zu bauli- haben weiterhin neben dem MPA NRW und chen Anlagen oder Teilen von baulichen An- der MFPA Leipzig im Rahmen des Center lagen (§ 2 Abs. 12 und § 17 BauO NRW Building and Infrastructure Engineering fol- 2018). gende Hersteller mitgewirkt: ALHO, KLEUS- BERG, Algeco, BOLLE, containerwerk, ELA, SÄBU, ProContain, Zeppelin Rental, AMTRA, Bauordnungsrecht Cadolto. Teil des öffentlichen Baurechts, durch die Bundesländer in den jeweiligen Landesbau- ordnungen geregelt; dient in erster Linie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit 3. Begriffe und Ordnung von Bauvorhaben, befasst sich mit Regelungen bezüglich Errichtung, Ände- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBg) rung, Nutzung, Erhaltung sowie Abbruch bau- licher Anlagen in formeller und materieller Nachweis der Anwendbarkeit von Bauarten, Hinsicht. die von Technischen Baubestimmungen we- sentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt Bauprodukt (§ 17 BauO NRW 2018). Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätze, die hergestellt werden, um Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeug- dauerhaft in bauliche Anlagen oder Bauwerke nis (abP) (für Bauprodukte bzw. Bauar- eingebaut zu werden sowie aus Produkten, ten) Baustoffen, Bauteilen und Anlagen sowie Bausätzen vorgefertigte Anlagen, die herge- Nachweis der Verwendbarkeit von Baupro- stellt werden, um mit dem Erdboden verbun- dukten (§ 22 BauO NRW 2018) bzw. Anwend- den zu werden (§ 2 Abs. 11 und § 18 BauO barkeit von Bauarten (§ 17 BauO NRW 2018), NRW 2018). die nach allgemein anerkannten Prüfverfah- ren beurteilt werden können und im Teil C 3 (Bauprodukte) bzw. Teil C 4 (Bauarten) der Bausatz VV TB NRW mit der Angabe der maßgeben- Bausatz ist ein Bauprodukt, das von einem den technischen Regel bekannt gemacht einzigen Hersteller als Satz von mindestens werden (§ 17 und § 22 BauO NRW 2018). zwei getrennten Komponenten, die zusam- mengefügt werden müssen, um ins Bauwerk eingefügt zu werden, in Verkehr gebracht Seite 4
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes wird (Artikel 2 Nummer 2 EU-Bauprodukten- Merkmale bewertet wird. Die ETA bietet einen verordnung (Verordnung EU 305/2011)). Weg zur CE-Kennzeichnung für Baupro- dukte, die nicht oder nicht vollständig von ei- ner harmonisierten Norm erfasst sind. Baustoff Rechtsgrundlage für das ETA-Verfahren ist Material, das aus einem einzigen Stoff oder die europäische Bauproduktenverordnung aus einem fein verteilten Gemisch besteht, (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, insbeson- z. B. Metall, Stein, Holz, Beton, Mineralwolle dere Art. 26 i. V. m. Art. 19); Die EU-Baupro- mit gleichmäßig verteiltem Bindemittel, Poly- duktenverordnung stellt eine europäische mere (DIN EN 13501-1:2019-05). Rechtsverordnung mit unmittelbarer Geltung in den Mitgliedstaaten der EU dar. Bauteil (in Bezug auf Brandschutz) Modulbau / Containerbau Bauteile (z. B. Trennwand, Decke) werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwider- Der Modulbau / Containerbau umfasst das standsfähigkeit unterschieden in feuerbestän- Bauen mit Raumzellen. dig, hochfeuerhemmend und feuerhemmend. Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich Nicht geregeltes Bauprodukt bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall und Bauprodukt, das nicht harmonisiert ist und bei raumabschließenden Bauteilen auf deren von einer Technischen Regel wesentlich ab- Widerstand gegen die Brandausbreitung. Da- weicht oder für das es keine allgemein aner- bei kann es sich bei Bauteilen sowohl um kannten Regeln der Technik gibt. Bauprodukte als auch um Bauarten handeln. Nicht geregelte Bauart Behelfsbauten Bauart, welche von den als Technische Bau- Anlagen, die nach ihrer Ausführung für eine bestimmung eingeführten Regeln wesentlich dauernde Nutzung nicht geeignet sind oder abweicht oder für die es keine allgemein an- die für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden erkannten Regeln der Technik gibt. sollen. Nicht wesentliche Abweichung European Assessment Document (EAD) Die Abgrenzung von einer wesentlichen zu ei- Das European Assessment Document (Euro- ner nicht wesentlichen Abweichung ist im Ein- päisches Bewertungsdokument) gilt neben zelfall zu betrachten. den harmonisierten Produktnormen als har- monisierte technische Spezifikation gemäß der EU-BauPVO und stellt die Voraussetzung Raumzelle als Stahltragkonstruktion für die Erteilung einer European Technical Bei Raumzellen wird im Zuge dieses Leitfa- Assessment (ETA) dar. dens zwischen den Typen 1, 2 und 3 unter- schieden: European Technical Assessment (ETA) Dokument, in dem die Leistung eines Baupro- dukts in Bezug auf seine wesentlichen Seite 5
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Abbildung 1: Raumzellentypen Verwaltungsvorschrift Technische Bau- Raumzelle Typ 1 bestimmung (VV TB NRW) Vorgefertigte Raumzelle, die aus Seefracht- Die BauO NRW 2018 enthält in § 88 Abs. 1 containern besteht. die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwal- tungsvorschrift die allgemeinen Anforderun- gen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und Raumzelle Typ 2 andere Anlagen und Einrichtungen durch Vorgefertigte Raumzelle, bestehend aus ei- Technische Baubestimmungen zu konkreti- ner Stahltragkonstruktion. Die Stahlrahmen sieren. sind nach außen freiliegend. Dieser Typ kann auch als Container bezeichnet werden. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Nachweis der Verwendbarkeit von Baupro- Raumzelle Typ 3 dukten im Einzelfall, erteilt durch die oberste Vorgefertigte Raumzelle, bestehend aus ei- Bauaufsichtsbehörde. Pendant zur vBg und ner Stahltragkonstruktion. Die Stahlrahmen somit ein Verwendbarkeitsnachweis für Bau- sind zusätzlich außenseitig beplankt. Dieser produkte für ein einzelnes Bauvorhaben (§ 18 Typ kann auch als Raummodul bezeichnet und § 23 BauO NRW 2018). werden. Raumzellengebäude Ein Raumzellengebäude ist ein aus Raumzel- len errichtetes Gebäude. Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) Als Pendant zur Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für Bauprodukte existiert bei Bauarten die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) gemäß § 17 Abs. 2 BauO NRW 2018. Sowohl ZiE als auch vBG werden durch die oberste Bauaufsichtsbehörde erteilt. Seite 6
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes 4. Einführung 4.1. Anwendungsbereich Das Bauen mit Raumzellen gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung, so- dass immer häufiger auch Fragen zu den not- wendigen bautechnischen Nachweisen, ins- besondere zum Brandschutz, in konkreten Projekten aufkommen. Der vorliegende Pra- xisleitfaden soll Erläuterungen zu den allge- meinen Anforderungen (vgl. Abbildung 2) an Bauteile von Raumzellengebäuden aus Grün- den des Brandschutzes geben und Hinweise zu Möglichkeiten des Nachweises der Erfül- lung dieser Anforderungen für Raumzellenge- bäuden als Stahlbautragkonstruktion geben. 4.2. Allgemeine Grundlagen Sofern ein Raumzellengebäude in den An- wendungsbereich der Landesbauordnung 2018 fällt, sind die Regeln der Landesbauord- nung 2018 für dieses Gebäude zu beachten. Verfahrens- oder Anforderungsunterschiede zu anderen Bauarten (Massivbau, Holzbau, etc.) bestehen nicht. Insofern ist auch bei Raumzellengebäuden sicherzustellen, dass die Leistungen und Eigenschaften der ver- wendeten Bauprodukte und angewandten Bauarten dazu geeignet sind, die bauord- nungsrechtlichen Anforderungen an die bau- liche Anlage zu erfüllen. Die Regeln der Landesbauordnung 2018 zur Verwendung von Bauprodukten sowie zur Anwendung von Bauarten (z. B. §§ 17 bis 25 BauO NRW 2018) gelten auch für Raumzel- Abbildung 2: Zusammenhang Bauwerksanforderungen lengebäude. / Leistungen von Bauprodukten und Bauarten Seite 7
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes 5. Allgemeine Anforde- A 2.1.3.2 Anforderungen an die Standsi- cherheit im Brandfall rungen an Raumzellen- A 2.1.3.3 Anforderungen an den Raumab- gebäude aus Gründen schluss im Brandfall des Brandschutzes A 2.1.4 Tragende und aussteifende Bau- teile A 2.1.5 Außenwände Eine Übersicht über die bauordnungsrechtli- chen Anforderungen an den Brandschutz von A 2.1.6 Trennwände Raumzellengebäuden ist in Abbildung 3 dar- A 2.1.7 Brandwände und Wände, die an- gestellt. stelle von Brandwänden zulässig sind 5.1. Allgemeine Anforderun- A 2.1.8 Decken gen an den Brandschutz A 2.1.9 Dächer A 2.1.10 Treppen Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen A 2.1.11 Notwendige Treppenräume bezüglich des Brandschutzes sind an bauli- A 2.1.12 Notwendige Flure und offene che Anlagen adressiert und insofern auch an Gänge Raumzellengebäude. In brandschutztechni- A 2.1.13 Fahrschächte, Aufzüge scher Hinsicht sind Anlagen gemäß § 3 i. V. m. § 14 BauO NRW 2018 so anzuord- A 2.1.14 Installationsschächte und Kanäle, nen, zu errichten, zu ändern und instand zu Systemböden und elektrische Be- halten, dass triebsräume der Entstehung eines Brandes vorge- beugt wird, Eine zentrale Anforderung bildet im Zusam- der Ausbreitung von Feuer und Rauch menhang mit den Konstruktionen von Raum- (Brandausbreitung) vorgebeugt wird, zellengebäuden die Anforderung zur Feuer- bei einem Brand die Rettung von widerstandsfähigkeit unter Abschnitt A 2.1.3 Menschen und Tieren möglich ist und der VV TB NRW. Alle Konkretisierungen sind wirksame Löscharbeiten möglich sind. der VV TB NRW zu entnehmen. Konkretisiert werden die schutzzielbezoge- nen Brandschutzanforderungen für bauliche Anlagen mit den Festlegungen der §§ 5, 26 bis 36, 39 bis 42, 45 und 46 BauO NRW 2018 i. V. m. den Anforderungen des Abschnitts A 2 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW). Mit Blick auf die Konstruktionen von Raumzellenge- bäuden sind Konkretisierungen insbesondere an folgenden Stellen zu finden: A 2.1.2 Anforderungen an das Brandver- halten von Teilen baulicher Anla- gen A 2.1.3 Anforderungen an die Feuerwider- standsfähigkeit von Teilen bauli- cher Anlagen Seite 8
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Abbildung 3: Bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Brandschutz von Raumzellengebäuden Seite 9
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes higkeit gegen Strahlungswärme und Flam- 5.2. Raumzellengebäude ohne men (Raumabschluss und Wärmedämmung) brandschutztechnische einzubeziehen. Anforderungen an deren Auch für Raumzellengebäude sind in Abhän- Bauteile gigkeit von den jeweiligen bauordnungsrecht- lichen Anforderungen entsprechende brand- Über die allgemeinen Anforderungen aus schutztechnische Eigenschaften der Bauteile Kap. 5.1 hinaus kann es Fälle geben, in de- (Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärme- nen aufgrund der Art oder Nutzung der An- dämmung) nachzuweisen. lage keine Anforderungen – außer mindes- Sofern bauordnungsrechtliche Anforderun- tens normalentflammbare Baustoffe – aus gen an die Bauteile von Anlagen aus Grün- Gründen des Brandschutzes an deren Bau- den des Brandschutzes bestehen, ist dies in teile gestellt werden. Für Raumzellenge- den Bauvorlagen darzustellen. bäude bedeutet dies, dass an das Baupro- dukt „Raumzelle“ oder die Bauart „Raumzel- Dies kann z. B. über die Darstellung der ge- lengebäude“ ebenfalls keine Anforderungen forderten Feuerwiderstandsfähigkeit (z. B. aus Gründen des Brandschutzes gestellt wer- feuerhemmend) oder des Brandverhaltens den (außer den Nachweis, dass das Brand- (z. B. normalentflammbar) in den Bauvorla- verhalten der Baustoffe mindesten normal- gen erfolgen. entflammbar ist). Dies kann unter Umständen für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 der 5.4. Abweichungen und Er- Fall sein. Werden keine brandschutztechni- leichterungen von Anfor- schen Anforderungen an die Bauteile der baulichen Anlage gestellt, müssen keine derungen brandschutztechnischen Leistungen der Bau- Eine Formulierung von Abweichungen nach teile nachgewiesen werden. § 69 BauO NRW 2018 oder Erleichterungen nach § 50 BauO NRW 2018 im Rahmen einer 5.3. Raumzellengebäude mit brandschutztechnischen Bewertung (z. B. brandschutztechnischen Brandschutzkonzept, brandschutztechnische Stellungnahme) gegenüber den Anforderun- Anforderungen an deren gen an bauliche Anlagen oder Teile baulicher Bauteile Anlagen kann dabei nicht ausschließlich auf die Feuerwiderstandsdauer abzielen, son- Bauteile werden gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 dern auch auf die im Zuge dessen zu erfüllen- BauO NRW 2018 zunächst nach den Anfor- den Leistungskriterien. So kann z. B. vom derungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit Nachweis über die Erfüllung von Anforderun- in feuerbeständige, hochfeuerhemmende gen an den Raumabschluss abgesehen wer- und feuerhemmende Bauteile unterschieden. den, während gleichzeitig die Standsicherheit Die Einteilung der Bauteile bezüglich ihrer im Brandfall gewährleistet werden muss. Im Feuerwiderstandsfähigkeit in diese drei Kate- Rahmen einer ganzheitlichen schutzzielorien- gorien bezieht sich neben der damit verbun- tierten Bewertung einer solchen Abweichung denen Zeitvorgabe bei tragenden und aus- oder Erleichterung von den Anforderungen steifenden Bauteilen auf die Standsicherheit der §§ 26 bis 45 BauO NRW 2018 ist dann (Tragfähigkeit) und bei raumabschließenden nachzuweisen, dass ein ausreichender Wi- Bauteilen auf deren Widerstand gegen die derstand gegen die Brandausbreitung auf an- Brandausbreitung. Dabei sind bei letzterem dere Weise sichergestellt werden kann oder die Rauchdichtigkeit und die Widerstandsfä- dieser aufgrund der besonderen Art oder Nut- zung nicht erforderlich ist. Alternativ kann Seite 10
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes eine Kompensation über bauliche, anlagen- Ein Verwendbarkeitsnachweis (§§ 21 bis 23 technische und/oder betrieblich-organisatori- BauO NRW 2018) ist für ein Bauprodukt er- sche Maßnahmen erfolgen. Nach Auffassung forderlich, wenn des Ministeriums für Heimat, Kommunales, 1. es keine Technische Baubestimmung Bau und Gleichstellung des Landes Nord- und keine allgemein anerkannte Re- rhein-Westfalen wird ein solcher Weg aber gel der Technik gibt oder nur für bestimmte Gebäudetypen zielführend 2. das Bauprodukt von einer Techni- sein. Es wird sich dabei i. d. R. um Gebäude schen Baubestimmung wesentlich ab- mit einer geringen Anzahl an Geschossen weicht. handeln, in denen keine Personen übernach- ten. 6.3. Das Raumzellengebäude Für die Zulassung einer Abweichung ist dabei auch die Atypik des Einzelfalls nachzuweisen – die Bauart und darzustellen, dass dem Zweck der jewei- Das gesamte Raumzellengebäude wird in der ligen Anforderung auf andere Weise entspro- Regel auf der Baustelle aus Raumzellen chen wird, wobei es in diesem Bereich wenige (Bauprodukte) zusammengefügt. Dabei han- Anwendungsfälle gibt. delt es sich nach § 2 Abs. 12 BauO NRW 2018 um eine Bauart. Entsprechend sind die 6. Bauprodukte und Bau- Regeln zu Bauarten in § 17 BauO NRW 2018 zu beachten. arten 6.1. Die einzelne Raumzelle INFO – das Bauprodukt Wenn keine abZ / abG des DIBt vorliegt, Die einzelnen Raumzellen eines Raumzellen- ist bei Raumzellengebäuden mit Anforde- gebäudes werden in der Regel industriell rungen an den Raumabschluss (Brand- werksseitig vorgefertigt, um dauerhaft in bau- schutz) eine ZiE für die werksmäßig her- liche Anlagen eingebaut zu werden. Sie sind gestellten Raumzellen und eine vBg für sodann nach § 2 Abs. 11 BauO NRW 2018 das Zusammenfügen der Raumzellen als Bauprodukte zu bewerten und insofern auf der Baustelle erforderlich. sind die Regeln für die Verwendbarkeit von Bauprodukten (§§ 18 bis 24 BauO NRW 2018) zu beachten. 6.4. Anwendbarkeit von Bau- arten 6.2. Verwendbarkeit von Bau- Nach § 17 BauO NRW 2018 dürfen Bauarten produkten nur angewendet werden, wenn bei ihrer An- wendung die baulichen Anlagen bei ord- Nach § 18 BauO NRW 2018 dürfen Baupro- nungsgemäßer Instandhaltung während einer dukte nur verwendet werden, wenn bei ihrer dem Zweck entsprechenden angemessenen Verwendung die baulichen Anlagen bei ord- Zeitdauer die Anforderungen dieses Geset- nungsgemäßer Instandhaltung während einer zes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlas- dem Zweck entsprechenden angemessenen senen Vorschriften erfüllen und für ihren An- Zeitdauer die Anforderungen dieses Geset- wendungszweck tauglich sind. zes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlas- senen Vorschriften erfüllen und gebrauchs- tauglich sind. Seite 11
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes aaRdT: allgemein anerkannte Regeln der Technik BA: Bauaufsicht TB: Technische Baubestimmungen Abbildung 4: Verwendbarkeit von Bauprodukten und Anwendbarkeit von Bauarten für Raumzellen- gebäude (national) Bauarten, die von Technischen Baubestim- 6.6. Die Pflichten der Unter- mungen nach § 88 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 nehmerschaft Buchstabe a BauO NRW 2018 wesentlich ab- weichen oder für die es allgemein anerkannte Auch die Unternehmerschaft hat nach § 55 Regeln der Technik nicht gibt, dürfen bei der Absatz 1 BauO NRW 2018 unter anderem die Errichtung, Änderung und Instandhaltung zur Erfüllung der sich aus der Landesbauord- baulicher Anlagen nur angewendet werden, nung 2018 oder aufgrund der Landesbauord- wenn für sie nung 2018 ergebenen Anforderungen erfor- 1. eine allgemeine Bauartgenehmigung derlichen Nachweise und Unterlagen zu den durch das Deutsche Institut für Bau- verwendeten Bauprodukten und den ange- technik oder wandten Bauarten zu erbringen und auf der 2. eine vorhabenbezogene Bauartge- Baustelle bereitzuhalten. nehmigung durch die oberste Bauauf- sichtsbehörde erteilt worden ist. 6.5. Die Pflichten der Bauherr- schaft Neben anderen Pflichten hat die Bauherr- schaft nach § 53 Abs. 1 BauO NRW 2018 die erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den an- gewandten Bauarten bereitzuhalten. Werden Bauprodukte verwendet, die die CE-Kenn- zeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist die Leistungserklärung bereitzuhalten. Seite 12
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes 7. Nachweis der Erfül- 7.2. Standsicherheit im Brand- lung der Anforderun- fall gen an die Feuerwider- 7.2.1. Anforderungen an die Standsi- standsfähigkeit von cherheit im Brandfall Bauteilen baulicher Die Anforderungen an die Standsicherheit im Anlagen Brandfall sind dem Abschnitt A 2.1.3.2 VV TB NRW zu entnehmen. Dabei ist heraus- zustellen, dass es für den Nachweis der Er- 7.1. Allgemeines füllung der Anforderungen an die Standsi- cherheit im Brandfall mit den Eurocodes Die Anforderungen an die Feuerwiderstands- grundsätzlich Technische Baubestimmungen fähigkeit unter Abschnitt A 2.1.3 der VV TB gibt. NRW sind im Zusammenhang mit den Kon- struktionen von Raumzellengebäuden we- In Abhängigkeit von der Art und Nutzung so- sentlich. Diesbezügliche allgemeine Anforde- wie der Gebäudeklasse von baulichen Anla- rungen sind dem Abschnitt A 2.1.3.1 der gen ergeben sich aus der BauO NRW 2018 VV TB NRW zu entnehmen. Die Erfüllung der unter anderem brandschutztechnische Anfor- Anforderungen erfolgt üblicherweise über die derungen an tragende und aussteifende Bau- Verwendung geeigneter Bauprodukte bzw. teile. die Anwendung geeigneter Bauarten. Abbildung 5: Ablaufdiagramm brandschutztechnische Nachweisverfahren nach Eurocode Seite 13
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes 7.2.2. Nachweis der Erfüllung der INFO Anforderungen an die Standsi- cherheit im Brandfall Bestehen ausschließlich Anforderungen an die Standsicherheit im Brandfall (kein Der Nachweis der Standsicherheit im Brand- Raumabschluss), so sind die einschlägi- fall muss grundsätzlich auf der Grundlage der gen Technischen Baubestimmungen an- VV TB NRW nach DIN EN 1993-1-2 „Bemes- zuwenden. sung und Konstruktion von Stahlbauten - Tragwerksbemessung für den Brandfall“ er- wenn Schutzziele oder Anforderungen an folgen. Die zugehörigen Einwirkungen sind in raumabschließende Bauteile die Untersu- der DIN EN 1991-1-2 sowie dem dazugehöri- chung von Verformungskriterien nicht erfor- gen nationalen Anhang zu finden. Der Nach- dern (DIN EN 1993-1-1 Abschnitt 2.1.1). weis der Standsicherheit im Brandfall kann dabei nach drei verschiedenen Verfahren ge- Die Bemessung des Tragwerks von Raum- führt werden: zellen kann nach dem allgemeinen Berech- nungsverfahren der Eurocodes (Ebene 3) un- Ebene 1: Tabellarisches Bemes- ter Ansatz eines räumlichen Stabtragwerkes sungsverfahren erfolgen. Der Nachweis über die Standsicher- Ebene 2: Vereinfachtes Rechenver- heit im Brandfall erfolgt dabei unter Berück- fahren sichtigung der typenspezifischen Konstrukti- Ebene 3: Allgemeines Rechenverfah- onsmerkmale. Die Nachweisführung wird mit- ren tels einer thermischen Bauteilanalyse auf Ba- In Abbildung 5 sind die nach DIN EN 1991-1- sis normierter Temperatur-Zeitkurven (i. d. R. 2 (Eurocode 1) möglichen Verknüpfungen Einheitstemperaturzeitkurve, ggf. Außen- zwischen Brandbeanspruchungen, den brandkurve (vgl. DIN EN 1991-1-2 Abs. Nachweisebenen sowie den Bauteilnachwei- 1.5.3.5) sowie einer anschließenden Bemes- sen übersichtlich dargestellt. sung des Tragwerks durchgeführt. Die Re- chenverfahren auf Grundlage der Eurocodes Die Rechenverfahren reichen von tabellari- umfassen dabei lediglich den Nachweis der schen Nachweisen über rein thermische Standsicherheit. Der Nachweis des Raumab- Nachweise bis hin zu thermisch-mechani- schlusses ist gesondert zu erbringen. schen Rechenverfahren auf Zeit- oder Trag- fähigkeitsebene. Für den Nachweis von kom- Bauteilbemessungen auf der Grundlage von plexen Tragwerken bietet sich die software- Naturbrandmodellen stellen auf die jeweilige gestützte Berechnung von Teil- oder Gesamt- konkrete Nutzung und Ausgestaltung eines tragwerken auf Zeitebene an. Hierbei wird Raums oder Gebäudes unter Berücksichti- nachgewiesen, dass ein Tragwerk über den gung der vorhandenen brandschutztechni- erforderlichen Zeitraum unter Ansatz der schen Infrastruktur ab. Eine solche Bauteilbe- maßgebenden Brandbeanspruchung und der messung deckt das auf Feuerwiderstands- anzusetzenden Lasten im Brandfall nicht ver- klassen ausgerichtete globale bauaufsichtli- sagt. che Anforderungssystem (Gebäudeklassen, Höhenlage der Geschosse, Gebäudeart) Die Nachweisverfahren der Ebenen 1 und 2 nicht vollständig ab. Über die Anwendbarkeit (z. B. Verfahren der kritischen Bauteiltempe- von Naturbrandmodellen ist daher im Rah- ratur) können für Tragwerke in Stahlbauweise men einer Abweichung nach § 69 bzw. einer im Allgemeinen nur dann verwendet werden, Erleichterung nach § 50 BauO NRW 2018 zu wenn Verformungskriterien sowie Einflüsse entscheiden. Die entsprechenden Hinweise aus Stabilitätsproblemen für die lastabtra- zur Anwendbarkeit von Naturbrandmodellen gende Konstruktion nicht relevant sind (vgl. in der VV TB NRW sind zu beachten (VV TB DIN EN 1993-1-2 Abs. 2.1.1). Dies ist insbe- NRW A 1.2.1/3). sondere für Raumzellengebäude nur möglich, Seite 14
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Der Nachweis der Standsicherheit im Brand- von Raumzellengebäuden als Stahlbaubau- fall für Raumzellen kann mit den o. g. Nach- tragkonstruktion abschließend bewertet wer- weisverfahren erbracht werden. Die Integrität den können. Insbesondere für den Nachweis der brandschutztechnischen Bekleidung von des Raumabschlusses im Bereich der Über- brandbeanspruchten Bauteilen muss dabei gänge und Anschlüsse zwischen den einzel- vorausgesetzt werden und kann im Zuge der nen Bauteilen (Wand, Decke, Boden, Dach, Bemessung nicht nachgewiesen werden. An- etc.) sind keine abschließenden Prüfverfah- zustreben sind geeignete Nachweisverfahren ren vorhanden. Das Aufklaffen von Fugen im bzw. einheitliche Konstruktionsmerkmale, mit Bereich von Bekleidungsstößen oder Bauteil- denen die brandschutztechnische Integrität übergängen ist jedoch ein wesentlicher Me- solcher Bekleidungen nachgewiesen werden chanismus, der zum Versagen des Raumab- kann. schlusses beitragen kann. Da zum Nachweis des Raumabschlusses im Zusammenhang mit dem Bauprodukt Raummodul oder der 7.3. Raumabschluss im Brand- Bauart Raumzellengebäude weder Techni- fall sche Baubestimmungen noch allgemein an- erkannte Regeln der Technik existieren, ist 7.3.1. Anforderungen an den Raum- für die einzelne Raumzelle (Bauprodukt) abschluss im Brandfall i. d. R. entweder eine allgemeine bauauf- sichtliche Zulassung (DIBt) oder eine Zustim- Die Anforderungen an den Raumabschluss mung im Einzelfall bzw. für das Zusammenfü- im Brandfall sind Abschnitt A 2.1.3.3 der gen der einzelnen Raumzellen zu einer bauli- VV TB NRW zu entnehmen. Teile baulicher chen Anlage (Raumzellengebäude – Bauart) Anlagen sind raumabschließend, wenn sie i. d. R. eine allgemeine Bauartgenehmigung mindestens über die entsprechend geforderte (DIBt) oder eine vorhabenbezogene Bauart- Zeitdauer eine Brandausbreitung verhindern, genehmigung erforderlich. Derzeit existieren der Raumabschluss auch im Bereich von Ver- weder allgemeine bauaufsichtliche Zulassun- bindungen und Anschlüssen zu angrenzen- gen für Raumzellen noch allgemeine Bauart- den Teilen baulicher Anlagen nicht beein- genehmigungen für Raumzellengebäude. trächtigt ist und wenn auf der brandabge- wandten Seite keine Rauchentwicklung und Grundsätzlich besteht mit der DIN 4102-4 kein Abfallen und Abtropfen von Bestandtei- eine Technische Baubestimmung, die auch len zu verzeichnen ist. Fugen der Bauteile Bauarten mit Anforderungen an den Raumab- müssen zur Sicherstellung des Raumab- schluss beinhaltet. Die tatsächlichen Kon- schlusses während der Brandeinwirkung ge- struktionen weichen jedoch in den meisten schlossen bleiben. Die Anforderungen hin- Fällen erheblich von den normativen Vorga- sichtlich der Erfüllung der Kriterien an den ben ab. Bei der Beurteilung von Raumzellen Raumabschluss sind Abschnitt A 2.1.3.3 im Rahmen von gutachtlichen Stellungnah- VV TB NRW zu entnehmen. men bzw. technischen Bewertungen ist die DIN 4102-4 jedoch eine wichtige Grundlage. 7.3.2. Nachweis der Erfüllung der Die Zustimmung im Einzelfall bzw. die vorha- Anforderungen an den Raum- benbezogene Bauartgenehmigung sind bei abschluss im Brandfall der obersten Bauaufsichtsbehörde zu bean- tragen. Die Verfahren sind unabhängig vom Gegenwärtig existieren keine Technischen Baugenehmigungsverfahren (untere Bauauf- Baubestimmungen oder allgemein anerkann- sicht), stellen jedoch im Hinblick auf die Be- ten Regeln der Technik, mit denen raumab- wertung der Erfüllung der materiellen Anfor- schließende Eigenschaften (Widerstand ge- derungen darauf ab. Der auf dieser Basis gen eine Brandausbreitung) von Bauteilen ausgestellte Bescheid stellt die Grundlage für Seite 15
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes einen nachfolgenden gesetzlich notwendigen für einen Zeitraum von fünf Jahren in jedem Übereinstimmungsnachweis dar. Bundesland gültig und kann im Anschluss verlängert werden, sofern sich zwischenzeit- Die formal getrennten Verfahren für die Be- lich durch geänderte bauordnungsrechtliche wertung der Bauprodukte (einzelne Raum- Anforderungen keine abweichenden Zulas- zelle) und Bauarten (Zusammenfügen der sungsgrundsätze ergeben haben. Raumzellen zur baulichen Anlage) fußen in der Regel auf einer bauvorhabenbezogenen Ferner kann eine Zustimmung im Einzelfall gutachterlichen Stellungnahme. Diese hat in (ZiE) für die Raumzellen in Verbindung mit ei- erster Linie die brandschutztechnische Be- ner vorhabenbezogenen Bauartgenehmi- wertung der einzelnen Bestandteile der gung (vBg) für die Bauart Raumzellenge- Raumzellen einschließlich sämtlicher rele- bäude bei der obersten Bauaufsicht beantragt vanter Anschlussdetails sowie der daraus zu werden. Dabei handelt es sich um eine vor- errichtenden Bauart (gesamtes Gebäude) auf habenbezogene Einzelfallentscheidung, bei der Grundlage von Prüfergebnissen zum Ziel. der für jedes Bauvorhaben unabhängig von Dabei soll die gutachterliche Stellungnahme bisherigen Entscheidungen die Sachlage be- grundsätzlich von einer PÜZ-Stelle mit einer wertet und über die Verwendung der Raum- Anerkennung für die jeweiligen Prüfbereiche zellen anschließend entschieden wird. gemäß PÜZ-Verzeichnis (www.dibt.de) und ausreichender Sachkunde angefertigt sein. 8.1.1. Antragsunterlagen für eine Zu- Die oberste Bauaufsicht erteilt zum Verfahren stimmung im Einzelfall (ZiE) gerne Auskunft. bzw. eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) 8. Zustimmung im Einzel- Der Antrag ist unter Zuhilfenahme des ent- fall (Bauprodukte) und sprechenden Antragsformulars einzureichen. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeri- vorhabenbezogene Bauartgenehmigung INFO (Bauarten) Derzeit existieren für Raumzellen keine europäisch harmonisierten Normen, Tech- 8.1. Allgemeines nischen Baubestimmungen, allgemein an- erkannte Regeln der Technik oder allge- Erläuterungen zur Einordnung der einzelnen mein anerkannte Prüfverfahren, mit denen Raumzellen als Bauprodukt sowie des Raum- eine abschließende brandschutztechni- zellengebäudes als Bauart sind bereits er- sche Bewertung des Raumabschlusses folgt. Auch wurde erläutert, ob ein Verwend- möglich ist. Für die Nachweise des Raum- barkeitsnachweis erforderlich und zulässig ist abschlusses bleibt somit für die einzelne (siehe Kapitel 5). Raumzelle (Bauprodukt) nur der Weg über eine abZ bzw. ZiE bzw. für das Raumzel- Grundsätzlich sollte für Raumzellengebäude mit Anforderungen an den brandschutztech- lengebäude (Bauart) über eine aBg bzw. nischen Raumabschluss die Erteilung einer vBg, falls raumabschließende Anforderun- allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gen gestellt werden. (abZ) für die Raumzellen in Verbindung mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBg) für die Bauart Raumzellengebäude beim DIBt ums für Heimat, Kommunales, Bau und angestrebt werden. Dieses Verfahren bietet Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfa- viele Vorteile. So ist der entsprechende Be- len zu finden (https://www.mhkbg.nrw/). Den scheid im Regelfall bauvorhabenunabhängig Seite 16
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Antragsunterlagen sind insbesondere beizu- 8.1.2. Beispiel für die Entwicklung fügen: von Nachweisansätzen für 1. eine bauvorhabenbezogene gut- brandschutztechnische Eigen- achterliche Stellungnahme einer PÜZ- schaften mit brandschutztech- Stelle (siehe oben), in der auf der nisch wirksamer Plattenbeklei- Grundlage von Prüfberichten und un- dung im Zuge einer Zustim- ter Berücksichtigung von Kapitel 4 alle Konstruktionsdetails in brandschutz- mung im Einzelfall bzw. einer technischer Hinsicht bewertet werden. vorhabenbezogenen Bauartge- Dabei kann es sich zum Beispiel um nehmigung Bewertungen zu Die nachstehenden Ausführungen sind Ge- o den Einzelbauteilen (Wände, dankenansätze. Ob und inwieweit diese An- Decken, Dächer, etc.), sätze auf die jeweiligen Konstruktionen tat- o den Verbindungen der Einzel- sächlich übertragbar sind, ist im Zuge einer bauteile untereinander und zur bauvorhabenbezogenen gutachterlichen Raumzelle, Stellungnahme durch einer entsprechende o Einbauten und Durchführen, PÜZ-Stelle nach § 25 BauO NRW 2018 im insbesondere Durchführungen konkreten Einzelfall zu bewerten. Selbstver- von Leitungs- und Lüftungsan- ständlich sind auch andere Nachweiskon- lagen sowie den Einbau von zepte möglich. Feuer- und/oder Rauchschutz- abschlüssen sowie Der Nachweis der Standsicherheit unter o die Art der Verbindung einzel- Brandeinwirkung kann auf der Grundlage der ner Raumzellen zur baulichen als Technische Baubestimmungen eingeführ- Anlage oder Teilen davon han- ten technischen Regeln geführt werden. Er- deln. gänzende Regelungen sind hierfür grund- sätzlich nicht erforderlich. 2. ein Auszug aus dem Liegenschaftska- taster, in dem das Baugrundstück und Nunmehr stellt sich die Frage, wie die Einhal- die benachbarten Grundstücke sowie tung der Anforderungen an den Raumab- der Standort des Bauvorhabens dar- schluss nachgewiesen werden kann. gestellt sind, INFO 3. die zur Beurteilung erforderlichen Grundrisse, Ansichten oder Schnitte Den Antragsunterlagen ist eine bauvorha- des Bauvorhabens, benbezogene gutachterliche Stellung- 4. die Ausführungsplanung des Baupro- nahme einer PÜZ-Stelle (§ 25 BauO duktes / der Bauart (z. B. Werkstatt- NRW 2018) beizulegen, in der der Nach- pläne, Konstruktionspläne), weis des Raumabschlusses erbracht 5. Unterlagen, aus denen die bauord- wird. In der Art und Weise der Nachweis- nungsrechtlichen Brandschutzanfor- führung ist die PÜZ-Stelle grundsätzlich derungen hervorgehen (z. B. Brand- frei. schutzkonzept) Ein entsprechender Nachweis könnte in An- lehnung an gültige Prüfnormen bei sorgfälti- ger Planung experimentell geführt werden. Dabei ist wichtig, dass die Prüfungen unter re- alen Gebrauchslasten und mit den tatsächli- chen Stahlprofilen erfolgt. Änderungen der Seite 17
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes Konstruktionen sind im Nachhinein nicht als Beurteilungskriterium in Ansatz gebracht mehr möglich. werden. Eine andere Möglichkeit der Nachweisfüh- Ergänzend ist bauvorhabenbezogen unter rung könnte darin gesehen werden, die Aus- Berücksichtigung der realen Durchwärmung bildung der Fugen in Anlehnung an die klas- der einzelnen Bauteile bei entsprechender sifizierten Konstruktionen aus DIN 4102-4 Grenztemperatur (z. B. 500 °C in Anlehnung auszubilden. In der VV TB NRW wird explizit an DIN 4102-2 Abschnitt 5.27) nachzuwei- auf diese Norm im Zusammenhang mit dem sen, dass die Stabilität der lastabtragenden Nachweis von Anschlüssen und Fugen ver- Einzelbauteile (Pfosten, Riegel, Balken, etc.) wiesen. Die Kompatibilität zwischen den rea- und die Gesamtstabilität des Modulgebäudes len Konstruktionen und den der Norm zugrun- gegeben ist und auftretende Verformungen deliegenden Prüfungen muss dabei jedoch keine Größenordnungen überschreiten, bei gewahrt bleiben. Dies kann dadurch erfolgen, denen die Integrität der Plattenbekleidung ge- dass die Fugen über die gesamte Brandbe- fährdet werden könnte. anspruchungsdauer keine übermäßigen Ver- formungen erfahren, die zu deren unplanmä- ßigen Aufreißen führen würden. Die Verfor- 9. Vorgefertigte Raumzel- mungen der betrachteten Stahlrahmenkon- len für Gebäude nach struktionen sollten im Brandfall die Verfor- mungsgrenzwerte des üblichen Hochbaus EAD/ETAG (vgl. DIN EN 1990-1-1 Abs. 7.2) nicht über- schreiten. Die für die Verformungen im Auch bei Raumzellen, die auf der Grundlage Brandfall maßgebenden Temperaturen der der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des euro- lastabtragenden Bauteile müssen dafür be- päischen Parlaments und des Rates vom grenzt werden, sind sie doch für die Verfor- 9. März 2011 (Bauproduktenverordnung) auf mungen des Gesamtsystems maßgebend. dem Markt bereitgestellt werden, handelt es Bei der Definition einer entsprechenden sich um Bauprodukte. Nationale Anforderun- gen, die das Inverkehrbringen dieser Baupro- Grenztemperatur der Stahlkonstruktionen zur dukte oder ihre Bereitstellung auf dem Markt Begrenzung der Verformungen erscheint eine behindern, existieren nicht. Werden diese Anlehnung an DIN 4102-2 Abschnitt 5.2.7 Bauprodukte jedoch in eine bauliche Anlage möglich. Demnach darf die Stahltemperatur eingebaut oder zu einer baulichen Anlage zu- bei nicht unter Gebrauchslast prüfbaren sammengefügt, so können bauordnungs- Stahlstützen einen Wert von 500 °C nicht rechtliche Anforderungen an die Bauteile der überschreiten. Auch unter Berücksichtigung baulichen Anlage gestellt werden, zu deren des in den einschlägigen Eurocodes definier- Erfüllung die einzelne Raumzelle bestimmte ten temperaturabhängigen Materialverhal- Eigenschaften / Leistungen aufweisen muss. tens von Stahl erscheint dieses Tempera- Unabhängig von den in der zugehörigen Leis- turniveau als angemessen. Der Nachweis der tungserklärung der Raumzelle angegebenen Einhaltung der Grenztemperatur erfolgt über Leistungen müssen alle Eigenschaften nach- Brandversuche zum Durchwärmungsverhal- gewiesen werden, die zur Erfüllung der sich ten der brandschutztechnischen Bekleidun- aus dem Bauwerk ergebenden bauordnungs- gen. Dabei ist insbesondere die Temperatur rechtlichen Anforderungen erforderlich sind. auf der Oberfläche der feuerzugewandten tra- Im Erlass betreffend den bauaufsichtlichen genden und aussteifenden Stahlbauteile zu Vollzug bei der Verwendung harmonisierter untersuchen. Bei der Übertragung auf andere Bauprodukte nach der Verordnung (EU) NR. Querschnitte sind die U/A-Werte der Quer- 305/2011 vom 21.10.2016 wird zu freiwilligen schnitte zu beachten. Alternativ können die Herstellerangaben folgendes ausgeführt: Temperaturen auch auf der Bekleidungsin- nenseite der feuerzugewandten Bekleidung Seite 18
Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes „Darüber hinaus sind weitere freiwillige Anga- genügt oder eine vergleichbare Quali- ben zu einem CE-gekennzeichneten Baupro- fikation aufweist, durchgeführt wurde dukt möglich, die beispielsweise im Rahmen und eine prüffähige Bescheinigung der Prüfung eines Standsicherheits- oder über die Einhaltung der Bauwerksan- Brandschutznachweises vorgelegt werden forderungen in Bezug auf die jeweilige können. Soweit der Bauherr, der Entwurfsver- Leistungsangabe enthält.“ fasser oder der beauftragte Unternehmer Das Ministerium für Heimat, Kommunales, zum Nachweis der Erfüllung bauaufsichtlicher Bau und Gleichstellung des Landes Nord- Anforderungen beabsichtigt, Produktleistun- rhein-Westfalen stellt hierzu klar, dass die gen durch freiwillige Herstellerangaben dar- Formulierung „sind regelmäßig nicht zu bean- zulegen, ist Folgendes zu beachten: standen“ so zu verstehen ist, dass natürlich Freiwillige Herstellerangaben sollten in Form auch andere Nachweisverfahren möglich einer prüffähigen technischen Dokumentation sind, diese jedoch in jedem konkreten Einzel- dargelegt werden. Hierzu kann es je nach fall detailliert geprüft werden müssen und die Produkt, Einbausituation und Verwendungs- erforderliche Qualität einer prüffähigen tech- zweck für die Erbringung des Nachweises er- nischen Dokumentation aufweisen müssen. forderlich sein, in der Dokumentation anzuge- Da für Raumzellengebäude zum Nachweis ben, welche technische Regel der Prüfung des Raumabschlusses keine allgemein aner- zugrunde gelegt wurde sowie ob und welche kannten Regeln der Technik oder technische Stellen zur Qualitätssicherung eingeschaltet Baubestimmungen vorliegen, kommt nur der wurden. Freiwillige Leistungsangaben in Weg b. in Frage. Als technische Bewertungs- Form einer technischen Dokumentation sind stelle nach Art. 30 BauPVO ist in der BRD nur regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn: das DIBt anerkannt. a. die unabhängige Bewertung von einer Unabhängig davon, ob die einzelnen Raum- anerkannten Prüfstelle (Drittstelle) zellen als Bauprodukte über den Rechtsbe- nach Art. 43 BauPVO oder einer ver- reich der Landesbauordnungen oder die Ver- gleichbar qualifizierten Stelle nach ei- ordnung EU 305/2011 verwendet werden sol- ner allgemein anerkannten, bekannt len, handelt es sich beim Zusammenfügen gemachten bzw. durch Technische der vorgefertigten Raumzellen zur baulichen Baubestimmungen eingeführten tech- Anlage um eine Bauart, für deren Anwendung nischen Regel, in der das Prüfverfah- die Regeln der jeweiligen Landesbauordnun- ren zur Ermittlung der erforderlichen gen zu berücksichtigen sind. Produktleistung vollständig beschrie- ben ist, durchgeführt wurde und zwar mit demselben System für die Bewer- Johannes Bröhl tung und Überprüfung der Leistungs- beständigkeit, das in der hEN für das Bauprodukt festgelegt ist und nach dem auch die anderen Leistungs- merkmale überprüft wurden; oder wenn (soweit es keine allgemein aner- kannte, bekannt gemachte bzw. durch Tech- nische Baubestimmung eingeführte techni- sche Regel gibt): b. die unabhängige Bewertung (Drittprü- fung) von einer Prüfstelle, die den An- forderungen an eine Technische Be- wertungsstelle nach Art. 30 BauPVO Seite 19
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