Preisliste 2018 Lieferprogramm - Transport-Beton Ingolstadt
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Preisliste 2018 Lieferprogramm gültig ab 1. März 2018 Aaton. Der bessere Beton. Da gibt‘s nichts dran zu rütteln. Der neue Dränbeton. Verkaufsagentur: Verkaufsagentur: Bauzentrum Mayer Bauzentrum Mayer Siemensstr. 1 Ingolstädter Str. 25 85055 Ingolstadt 86633 Neuburg Tel.: 0841/9544 0 Tel.: 08431/6700 0 Fax: 0841/9544 370 Fax: 08431/6700 35
Werke Kaufmännische Werkleitung Baggerweg 11, 85051 Ingolstadt Werkleiter: Johannes Ettinger (Verkaufsgebiet Ingolstadt & Neuburg) Telefon: 0841-370 70 18 Fax: 0841-370 70 20 Mail: johannes.ettinger@tbi-ingolstadt.de Werkleiter: Rudi Brachtel (Verkaufsgebiet Neustadt & Pfaffenhofen) Telefon: 0841-370 70 14 Fax: 0841-370 70 20 Mail: rudi.brachtel@tbi-ingolstadt.de Werk Ingolstadt Süd Baggerweg 11, 85051 Ingolstadt Disposition: Sebastian Winkler & Oleg Vegler Telefon: 0841-370 70 0 Fax: 0841-370 70 41 Werk Neuburg/Donau Zeller Str. 20, 86669 Königsmoos Disposition: Michael Steinchen & Marcel Steinchen Telefon: 08431-73 55 Fax: 08431-79 18 Werk Neustadt/Donau Alte Donaustr. 48, 93333 Neustadt/D. Disposition: Jürgen Salvamoser & Peter Ferber Telefon: 09445-3 07 Fax: 09445-23 34 Prüfstelle E + W Baggerweg 11, 85051 Ingolstadt Prüfstellenleiter: Mario Ettl Telefon: 0841-370 70 16 Fax: 0841-370 70 40 Mail: mario.ettl@tbi-ingolstadt.de Sekretariat: Ingrid Glassner Telefon: 0841-370 70 12 Fax: 0841-370 70 40 Mail: ingrid.glassner@tbi-ingolstadt.de Betriebsleitung Baggerweg 11, 85051 Ingolstadt Betriebsleiter: Heinz Glassner Telefon: 0841-370 70 10 Fax: 0841-370 70 20 Mail: heinz.glassner@tbi-ingolstadt.de Sekretariat & Vertrieb: Inge Steinchen & Sandra Vollnhals Telefon (Inge Steinchen): 0841-370 70 11 Telefon (Sandra Vollnhals): 0841-370 70 17 Mail: inge.steinchen@tbi-ingolstadt.de sandra.vollnhals@tbi-ingolstadt.de 2
Die Aaton-Produktfamilie Unterschiedliche Anforderungsprofile erfordern das jeweils bestgeeignete Material. Deshalb halten wir eine Palette von vier Aaton-Produkten für Sie bereit: Aaton aqua Der Baustoff für Bauteile mit hohem Wasser-Eindringwiderstand. Aaton floor Das leistungsfähige Produkt für Industrieböden Aaton basic Lässt sich überall dort verwenden, wo bisher herkömmlicher Beton zum Einsatz kam. Mit wesentlichen Vorteilen, die Aaton basic zum überlegenen Problemlöser machen. Vertikal ebenso wie horizontal. Aaton ultra Der selbstverdichtende „Sorglos-Beton“ für anspruchsvolle Aufgaben nach SVB-Richtlinie. Die vier TBI-Sorten der neuen Generation haben eines gemeinsam: • innovative Rezepturen • weitestgehend selbstständige Verdichtung und Nivellierung • extrem hohe Fließfähigkeit • kein Entmischen Entscheidende Pluspunkte der Aaton-Produktfamilie: • Verwendung auch bei sehr dichter Bewehrung und komplexen Bauteilgeometrien • messbar kürzere Bauzeit durch wirtschaftlicheres Arbeiten • hohe Dauerhaftigkeit und Dichte • beste Qualität • ebene Oberflächen Aaton. Der bessere Beton. mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsklasse Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- DIN EN 206 / DIN 1045-2 weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Expositionsklassen Konsistenz normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse Aaton basic C 20/25 F6 16 14 1622 01 151,00 14 1623 01 154,00 XC1, XC2 für Innenbauteile C 20/25 F6 8 14 1612 01 161,00 14 1613 01 164,00 WA WA Aaton basic C 25/30 F6 16 15 3622 01 153,00 15 3623 01 156,00 XC4, XF1, XA1 für Außenbauteile C 25/30 F6 8 15 3612 01 163,00 15 3613 01 166,00 Aaton aqua C 25/30 F6 16 15 3622 04 155,00 15 3623 04 158,00 WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie XC4, XF1, XA1 „Wasserundurchlässige Bauwerke C 25/30 F6 8 15 3612 04 165,00 15 3613 04 168,00 WA WA aus Beton“ C 30/37 F6 16 16 3622 04 160,00 16 3623 04 163,00 (Beanspruchungsklasse 1) XD1, XC4, XF1, XA1 WZ ≤ 0,55 C 30/37 F6 8 16 3612 04 170,00 16 3613 04 173,00 für Schlauchpumpe C 25/30 F6 8 XC4, XF1, XA1 WA 15 3612 44 168,00 WA 15 3613 44 171,00 Aaton floor C 30/37 F6 16 XD1, XM1, XM2 1) 16 5622 12 164,50 16 5623 12 167,50 für Industrieböden C 35/45 F6 16 XD2, XM1, XM2 1) WA 17 7622 12 176,50 WA 17 7623 12 177,50 für geschlossene Parkdecks C 35/45 F6 16 XD3, XF3, XF2, XM2 1) 17 8622 12 179,50 17 8623 12 180,50 Aaton ultra Selbstverdichtender Beton nach SVB-Richtlinie - Rezepturen und Preise auf Anfrage 1) Für XM2 ist zusätzlich eine bauseitige Oberflächenbehandlung des Betons erforderlich (z.B. Flügelglätten). Die Anwendungsbeispiele ersetzen nicht die projektbezogene Planungsleitung. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihre Gültigkeit für den Anwendungsfall 3
Betone für den allgemeinen Hochbau mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsklasse Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- DIN EN 206 / DIN 1045-2 weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Expositionsklassen Konsistenz normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse C 8/10 F3 32 11 0332 01 139,00 11 0333 01 142,00 Betone für unbewehrte Bauteile C 8/10 F3 16 11 0322 01 141,00 11 0323 01 144,00 in nicht betonangreifender X0 WA WA Umgebung C 12/15 F3 32 12 0332 01 141,00 12 0333 01 144,00 C 12/15 F3 16 12 0322 01 143,00 12 0323 01 146,00 C 16/20 F3 32 13 1332 01 143,00 13 1333 01 146,00 C 16/20 F3 16 13 1322 01 145,00 13 1323 01 148,00 Betone für Innenbauteile trocken oder ständig feucht, C 20/25 F3 32 XC1, XC2 WA 14 1332 01 145,00 WA 14 1333 01 148,00 Gründungsbauteile C 20/25 F3 16 14 1322 01 147,00 14 1323 01 150,00 C 20/25 F3 8 14 1312 01 153,00 14 1313 01 156,00 C 25/30 F3 32 15 3332 01 147,00 15 3333 01 150,00 C 25/30 F3 16 15 3322 01 149,00 15 3323 01 152,00 Betone für Außenbauteile C 25/30 F3 8 15 3312 01 155,00 15 3313 01 158,00 mit direkter Beregnung XC4, XF1, XA1 WA WA und Frost C 30/37 F3 32 16 3332 01 152,00 16 3333 01 155,00 C 30/37 F3 16 16 3322 01 154,00 16 3323 01 157,00 C 30/37 F3 8 16 3312 01 160,00 16 3312 01 163,00 C 25/30 F3 32 15 3332 04 149,00 15 3333 04 152,00 C 25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 15 3322 04 151,00 15 3323 04 154,00 C 25/30 F3 8 15 3312 04 157,00 15 3313 04 160,00 Betone für Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand C 30/37 F3 32 16 3332 04 154,00 16 3333 04 157,00 WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke C 30/37 F3 16 WA 16 3322 04 156,00 WA 16 3323 04 159,00 aus Beton“ (Beanspruchungsklasse 1) C 30/37 F3 8 16 3312 04 162,00 16 3313 04 165,00 WZ ≤ 0,55 XD1, XC4, XF1, XA1 C 35/45 F3 32 17 3332 04 165,00 17 3333 04 166,00 C 35/45 F3 16 17 3322 04 167,00 17 3323 04 168,00 C 35/45 F3 8 17 3312 04 173,00 17 3313 04 174,00 Agroton® für landwirtschaftliches Bauen C 25/30 F3 32 15 3332 50 151,00 15 3333 50 154,00 Betone für Güllekanäle und XC4, XF1, XA1 WA WA Güllekeller C 25/30 F3 16 15 3322 50 153,00 15 3323 50 157,00 C 35/45 F3 32 17 7332 50 170,00 17 7333 50 171,00 Betone für Güllehochbehälter XF3, XF2, XC4, XA1 WA WA im Freien C 35/45 F3 16 17 7322 50 172,00 17 7323 50 173,00 C 30/37 F3 32 16 6332 50 168,00 16 6333 50 171,00 Betone für Gärfutter-Fahrsilos XF4(LP3) ), XA3 2), XM2 1) WA WA C 30/37 F3 16 16 6322 50 170,00 16 6323 50 173,00 C 35/45 F3 32 17 8333 50 175,00 Betone für Futtertische innen XA32), XM1 WA mit Einwirkung von Gärsäuren C 35/45 F3 16 17 8323 50 177,00 Gefügedichte Leichtbetone Rezepturen und Preise auf Anfrage 1) Für XM2 ist zusätzlich eine bauseitige Oberflächenbehandlung des Betons erforderlich. 2) Die Expositionsklasse XA3 erfordert eine bauseitige Schutzmaßnahme für den Beton (siehe DIN-Fachbericht 100, Beton). 3) LP-Betone sind für maschinelles Glätten nicht geeignet. Die Anwendungsbeispiele ersetzen nicht die projektbezogene Planungsleitung. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihre Gültigkeit für den Anwendungsfall 4
Betone für Hoch- und Industriebau mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsklasse Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- DIN EN 206 / DIN 1045-2 weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Expositionsklassen Konsistenz normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse C 25/30 F4 32 15 3432 12 157,00 15 3433 12 160,00 Betone für Betonböden XC4, XF1, XA1 WA WA kein Verschleißangriff C 25/30 F4 16 15 3422 12 159,00 15 3423 12 162,00 C 30/37 F4 32 16 5432 12 162,00 16 5433 12 165,00 XC4, XD1, XM1, Betone für Industrieböden C 30/37 F4 16 16 5422 12 164,00 16 5423 12 167,00 (XM21) OB) Verschleißbeanspruchung durch C 30/37 F4 8 WA 16 5412 12 170,00 WA 16 5413 12 173,00 luft- und gummibereifte Gabel- stapler C 35/45 F4 32 17 8432 12 180,00 17 8433 12 181,00 XC4, XD3, XF3, XF2, C 35/45 F4 16 (XM21) OB) 17 8422 12 182,00 17 8423 12 183,00 Betone für Bauteile mit C 30/37 F3 32 16 6332 01 168,00 16 6333 01 171,00 Chlorideinwirkung XF4(LP2) ), XD3 C 30/37 F3 16 WA 16 6322 01 170,00 WA 16 6323 01 173,00 horizontale Bauteile, F+T, offene (XM21) OB) Parkdecks, Rampen, etc. C 30/37 F3 8 16 6312 01 176,00 16 6313 01 179,00 Betone für vertikale und C 35/45 F3 32 17 7332 01 170,00 17 7333 01 171,00 horizontale Bauteile XF3, XF2, XD2, XA2 WA WA Frost- / Chloridangriff und Sulfatangriff ≤ (1500 mg/l) C 35/45 F3 16 17 7322 01 172,00 17 7323 01 173,00 C 35/45 F3 32 17 8332 01 173,00 17 8333 01 174,00 C 35/45 F3 16 WA 17 8322 01 175,00 17 8323 01 176,00 C 35/45 F3 8 17 8312 01 181,00 17 8313 01 182,00 C 40/50 F3 32 18 8333 01 178,00 Betone für vertikale und C 40/50 F3 16 18 8323 01 180,00 XC4, XD3, XF3, XF2, horizontale Bauteile WA C 40/50 F4 8 XA2 18 8413 01 193,00 Frost- und Chloridangriff C 45/55 F3 16 19 8323 01 188,00 C 45/55 F4 8 19 8413 01 202,00 C 50/60 F3 16 20 8323 01 198,00 C 50/60 F4 8 20 8413 01 211,00 Flüssigkeitsdichte Betone Sorten und Preise auf Anfrage nach DafStb-Richtlinie Sichtbetone Sichtbetone C 30/37 F3 16 XC4, XF1, XA1 16 3322 31 168,00 16 3323 31 171,00 WA WA C 35/45 F3 16 XF3, XF2, XD2, XA2 17 7322 31 183,00 17 7323 31 184,00 Betone für massige Bauteile / d = 56 Tage C 25/30 F3 32 15 3332 48 149,00 WA C 25/30 F3 16 15 3322 48 151,00 Betone für massige Bauteile in chemisch schwach C 30/37 F3 32 16 3332 48 154,00 XC4, XF1, XA1 angreifender Umgebung, C 30/37 F3 16 16 3322 48 156,00 Festigkeitsentwicklung WA d = 56 Tage C 35/45 F3 32 17 3332 48 165,00 C 35/45 F3 16 17 3322 48 167,00 1) Für XM2 ist zusätzlich eine bauseitige Oberflächenbehandlung des Betons erforderlich. 2) LP-Betone sind für maschinelles Glätten nicht geeignet. Die Anwendungsbeispiele ersetzen nicht die projektbezogene Planungsleitung. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihre Gültigkeit für den Anwendungsfall 5
Betone für den Ingenieurbau mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsklasse DIN EN 206 / DIN 1045-2 Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- ZTV-ING (05/2003) Expositionsklassen weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Konsistenz normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse C 30/37 F3 32 16 7332 13 162,00 16 7333 13 165,00 WA WA ZTV-Ing. Betone C 30/37 F3 16 16 7322 13 164,00 16 7323 13 167,00 für Betonflächen im Spritzwasser- XC4, XF3, XF2, XD2 und Sprühnebelbereich C 35/45 F3 32 17 7333 13 168,00 WA C 35/45 F3 16 17 7323 13 170,00 C 25/30 F2 32 15 6232 14 162,00 15 6233 14 165,00 ZTV-Ing. Betone für waagrechte Betonflächen mit C 25/30 F2 16 15 6222 14 164,00 15 6223 14 167,00 XC4, XF4(LP), XD3 WA WA Taumittelbeanspruchung und für C 30/37 F2 32 16 6232 14 166,00 16 6233 14 169,00 Kappen C 30/37 F2 16 16 6222 14 168,00 16 6223 14 171,00 ZTV-Ing. Beton-StB 07 C 30/37 F3 22 XF4(LP), XM3 1) WA 16 6372 10 185,00 WA 16 6373 10 188,00 verschleißfester Zuschlag C 35/45 F3 22 XF3, XF2, XM3 1) WA 17 8373 16 192,00 Bohrpfahlbetone nach DIN EN 1536/DIN-Fachbericht 129 C 25/30 F5 32 15 3532 05 154,00 15 3533 05 157,00 C 25/30 F5 16 XC4, XF1, XA1 15 3522 05 156,00 15 3523 05 159,00 C 25/30 F5 8 15 3512 05 162,00 15 3513 05 165,00 Betone für Bohrpfähle in chemisch schwach C 30/37 F5 32 16 3532 05 160,00 16 3533 05 163,00 angreifender Umgebung, WA WA Festigkeitsentwicklung C 30/37 F5 16 XC4, XD2, XF1, XA1 16 3522 05 162,00 16 3523 05 165,00 d = 56 Tage C 30/37 F5 8 16 3512 05 168,00 16 3513 05 171,00 C 35/45 F5 32 XC4, XD2, XF2, XF3, 17 3532 05 170,00 17 3533 05 171,00 C 35/45 F5 16 XA2 17 3522 05 172,00 17 3523 05 173,00 Spezialbaustoffe Mörtel Mörtelgruppe Rezept-Nr. € / m³ M5-NM IIa 90 9299 01 148,00 Normalmauermörtel M10-NM III 90 9399 01 156,00 Leichtmauermörtel (nur Werk IN Süd und gegen Abholung) M10-LM 21 92 9299 01 270,00 Verfüllbaustoffe für den Tief- und Kanalbau Rohdichte ca. Festigkeit ca. Rezept-Nr. € / m³ Füma das leichte, hochfließfähige Füllmaterial 1,0 kg/dm³ 1,0 N/mm2 93 1000 01 178,00 für Ringraumverfüllung und Spezialtiefbau Tankfüma 1,4 kg/dm³ 1,5 N/mm2 93 1400 01 139,00 das Füllmaterial für stillgelegte Tanks Füma Boden 1,5 kg/dm³ Bodenklasse 3-4 93 1502 01 129,00 zur Einbettung von Rohrleitungen und Verfüllung von Gräben Estritherm die leichte Ausgleichsschicht für Neubau- und Altbausanierungen 0,8 kg/dm³ 0,5 N/mm2 94 0899 01 215,00 Pooltherm 0,78 kg/dm³ 0,5 N/mm2 95 0899 03 218,00 Schwimmbad Ringraumverfüllung Müridämm 94 0499 02 250,00 flüssige Dämmung-Leichtschüttung 1) Für XM3 ist bauseits Hartstoff aufzubringen (nach DIN 1100). Die Anwendungsbeispiele ersetzen nicht die projektbezogene Planungsleitung. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihre Gültigkeit für den Anwendungsfall 6
Estriche - Fließestriche Zement - Estriche Festigkeits- Biegezug- Konsis- Größtkorn [mm] Rezept-Nr. € / m³ klasse festigkeit tenz Innenbereich CT-C25 F5 F3 8 73 4312 01 165,00 Zementestrich für Außenbereich CT-C35 F6 F3 8 75 5312 01 169,00 Industriebereich CT-C40 F6 F2 8 76 5213 01 189,00 Fließestrich nach DIN EN 13813 1) Innenbereich CA-C25 F5 F6 8 83 4919 01 225,00 Calciumsulfatfließestrich Innenbereich TBI Plus schnelle Belegreife nach ca. 20 Tagen - Preise auf Anfrage 83 6919 03 Innenbereich CA-C35 F6 F6 8 85 5919 01 238,00 Vermietung Fließestrich-Pumpe Preise nach Vereinbarung DESIGN - Fließestrich nach DIN EN 13813 1) verschiedene Farben möglich DESIGN - ab Innenbereich CA-C25 F5 F6 8 83 4919 32 Calciumsulfatfließestrich 425,00 Farbbetone Durch das Vermischen von Farbpigmenten mit den Ausgangsstoffen des Betons entsteht TBI Farbbeton. Ein durch- gehendes beständig eingefärbtes Betonbauteil. Der Baustoff Beton als „Farbiger Sichtbeton“ wird gezielt zur optischen Gestaltung verwendet und ist überall dort einsetzbar, wo sowohl ansprechende als auch funktionelle Bauteile sowie die hervorragenden Eigenschaften des Betons und dessen Dauerhaftigkeit gefordert sind. Sorten und Preise auf Anfrage T BI KTUR MANUFA 1) Fließestrich nicht aus allen Werken lieferbar - Auskunft erteilt unser Verkauf Die Anwendungsbeispiele ersetzen nicht die projektbezogene Planungsleitung. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihre Gültigkeit für den Anwendungsfall 7
Randstein- und Dränbetone für den allgemeinen Straßenbau mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsklasse Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- DIN EN 206 / DIN 1045-2 weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Expositionsklassen Konsistenz normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse C 8/10 C1 16 11 0122 01 138,00 11 0123 01 141,00 C 12/15 C1 16 12 0122 01 140,00 12 0123 01 143,00 C 12/15 C1 8 12 0112 01 146,00 12 0113 01 149,00 Betone für Randsteine und C 16/20 C1 16 13 0122 01 142,00 13 0123 01 145,00 unbewehrte Bauteile C 16/20 C1 8 XO WF 13 0112 01 148,00 WF 13 0113 01 151,00 in nicht betonangreifender Umgebung C 20/25 C1 16 14 0122 01 144,00 14 0123 01 147,00 C 20/25 C1 8 14 0112 01 150,00 14 0113 01 153,00 C 25/30 C1 16 15 0122 01 146,00 15 0123 01 149,00 C 25/30 C1 8 15 0112 01 152,00 15 0113 01 155,00 Sandbetone und Schlämme SB 300 C1 4 97 3001 01 164,00 97 3003 01 167,00 SB 400 C1 4 97 4001 01 172,00 97 4003 01 175,00 Sandbetone SB 500 C1 4 97 5001 01 180,00 97 5003 01 183,00 SB 600 C1 4 XO WF 97 6001 01 189,00 WF 97 6003 01 192,00 SB 600 F4 4 97 6401 01 200,00 97 6403 01 203,00 Schlämme zum Verfugen SB 600 F4 4 98 6402 01 205,00 98 6403 01 208,00 mit Luftporenbildner Pervia ® wasserdurchlässig mit System Dränbeton nach Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Pervia® Classic und Deco ist die wasserdurchlässige Lösung für das Bauen im Infrastrukturbereich. In dieser speziellen Produktfamilie basieren die Betone auf einem speziellen haufporigem Gefüge. Regenwasser wird unmittelbar in das Grundwasser abgeführt. Durch den Einsatz von Farbe können Verkehrsbereiche klar abgegrenzt und gestalterische Effekte erzielt werden. Pervia® Classic 10-20 C1 8 14 0113 23 175,00 für den Einsatz als Tragschicht N/mm2 und als Bankettbeton 10-20 zur Fahrbahnbefestigung C1 11 14 0223 23 173,00 N/mm2 gemäß Merkblatt 10-20 Dränbetontragschichten Pervia® Deco C1 8 15 0163 23 195,00 N/mm2 (M DBT) der für den Garten- und Landschaftsbau Forschungsgesellschaft (Pigmentierung möglich) 10-20 für Straßen- und C1 11 15 0263 23 193,00 N/mm2 Verkehrswesen (FGSV) Pervia® Top C 25/30 C1 8 16 511323 197,00 Dränbeton als Deckschicht für versickerungsfähige Verkehrsflächen C 25/30 C1 11 16 5223 23 195,00 (Pigmentierung möglich) Pervia® Deco und Top Farbrezepturen und Preise auf Anfrage Pervia® ist eine technologische Entwicklung des globalen F&E-Netzwerks, das unter Leitung des CEMEX Research Centers in der Schweiz steht. 8
Stahlfaser- / Kunststofffaserbetone mittlere schnelle nach Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsentwicklung, Fasergehalt kg/m³ Leistungsklassen Festigkeitsklasse DIN EN 206 / DIN 1045-2 Größtkorn [mm] normale Ausschalfristen vorzugs- kurze Ausschalfristen vorzugs- weise bei normaler Witterung, weise bei sehr kühler Witterung, Konsistenz Expositions- normale Wärmeentwicklung hohe Wärmeentwicklung klassen Eigenschaften / Feuchte- Feuchte- Rezept-Nr. € / m³ Rezept-Nr. € / m³ Verwendungszweck klasse klasse Faserbetone auf Kundenwunsch Stahlfaserbetone C 25/30 F3 16 20 55 3322 04 183,00 55 3323 04 186,00 XC4, XF1, Kunststofffaserbetone XA1 C 25/30 F3 16 2 WF 65 3322 04 191,00 WF 65 3323 04 194,00 (Forta-Ferro) WU-Beton Kunststofffaserbetone C 25/30 F3 16 1 45 3322 04 165,00 45 3323 04 168,00 (PP-Faser) Stahlfaserbetone C 25/30 F6 16 20 55 3622 04 187,00 55 3623 04 190,00 XC4, XF1, Kunststofffaserbetone XA1 C 25/30 F6 16 2 WF 65 3622 04 195,00 WF 65 3623 04 198,00 (Forta-Ferro) WU-Beton Kunststofffaserbetone C 25/30 F6 16 1 45 3622 04 169,00 45 3623 04 172,00 (PP-Faser) Stahlfaserbetone nach Leistungsklassen C 25/30 F3 16 L 1.2/0.9 55 3322 54 200,00 55 3323 54 203,00 Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie XC4, XF1, „Wasserundurchlässige Bauwerke C 25/30 F3 16 L 1.5/0.9 WF 55 3322 56 208,00 WF 55 3323 56 211,00 XA1 aus Beton“ (Beanspruchungsklasse 1) C 25/30 F3 16 L 1.5/1.2 55 3322 57 216,00 55 3323 57 219,00 C 25/30 F6 16 L 1.2/0.9 55 3622 54 204,00 55 3623 54 207,00 Aaton aqua WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke XC4, XF1, C 25/30 F6 16 L 1.5/0.9 WF 55 3622 56 212,00 WF 55 3623 56 215,00 aus Beton“ XA1 (Beanspruchungsklasse 1) C 25/30 F6 16 L 1.5/1.2 55 3622 57 220,00 55 3623 57 223,00 9
Sonderleistungen / Leistungen Herstellung und Qualität: Auftragsabwicklung: Abnahmeverweigerung: Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206 Betonabrufe erbitten wir möglichst 24 Stunden vor Auslieferung, Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Käufer und DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung, unter permanenter dabei benötigen wir folgende Angaben: unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Be- Eigenüberwachung gemäß den Vorgaben unserer Qualitätssiche- • genaue Baustellenbezeichnung tonmenge in vollem Umfang in Rechnung gestellt, zuzüglich etwa- rung. • Liefertermin: Datum und Uhrzeit iger Folgekosten. Betonpumpen: • Lieferrythmus, nach Bedarf [m³/h] Preisstellung: Als Pumpbeton werden vorwiegend Betone in der Konsistenz F3 • Gesamtmenge und Förderart (Kran, Pumpe, etc.) Unsere Preise verstehen sich für 1 m³ normalverdichteten bis F6 geliefert. Für Ihren Auftrag gelten dann die Preise und die • Betonfestigkeitsklasse Frischbeton +/- 3 % Toleranz, bei gut erreichbarer Abladestelle und Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Betonfördergeräten. • Expositionsklassen Abnahme von mindestens 5 m³ je Abruf. Alle Preise verstehen sich • besondere Eigenschaften (z. B. WU) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überwachung: • Konsistenzbereich Die Fremdüberwachung unserer Werke erfolgt durch den Bayeri- • Festigkeitsentwicklung/Zementsorte Im Frei-Bau-Preis sind 22,00 €/m³ Frachtanteil enthalten. Dieser schen Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein • Größtkorn des Zuschlages ist nicht skontierbar. BAYBÜV e.V. • Betonsorten-Nummer Für alle Geschäfte gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingun- • ggf. Probewürfelbestellung, unter Angabe des Bauteils gen (siehe Seite 13). Nachbehandlung: Temperaturzuschläge: Gewährleistung: Beton ist vom Verarbeiter ausreichend lange gegen schädliche Ein- flüsse zu schützen. Hinweise zur Nachbehandlung, deren Beach- Wir produzieren Beton unter den uns gegebenen Umgebungsbe- Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir, ab der An- tung wir dringend empfehlen, finden Sie in dieser Preisliste sowie dingungen. Sollten diese Bedingungen ohne zusätzliche techni- lieferung, eine 5-jährige Gewährleistung. Veränderungen des gelie- auf unseren Lieferscheinen. sche Maßnahmen es nicht ermöglichen, Beton entsprechend den ferten Betons sind nicht zulässig, insbesondere durch Zugabe von gültigen Vorschriften oder des Kundenwunsches herzustellen, so Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Trans- Laborleistungen: portbeton Wasser zuzusetzen. berechtigt uns dies, die Lieferung zu verweigern. Dies gilt insbeson- Prüfstelle E + W dere für das Kühlen von Beton sowie das Erwärmen von Beton bei Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf 85051 Ingolstadt, Baggerweg 11 Außentemperaturen unter -10°C. Bei Außentemperaturen von 0° C Verantwortung des Abnehmers. In diesem Falle und wenn vom Telefon: 0841 / 370 70 16 I Telefax: 0841 / 370 70 40 oder kälter, gemessen an der Mischanlage um 6.00 Uhr, berechnen Abnehmer nachträglich andere Stoffe (außerhalb unserer Rezeptur) wir einen Zuschlag für gewärmten Beton. Auf Anfrage erhalten Sie zugegeben werden, erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Lieferzeit: von uns auch ein Angebot für gekühlten Beton. Festigkeit und besonderen Eigenschaften des von uns gelieferten Lieferungen erfolgen täglich von Montag bis Freitag zwischen 6 und Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr 18 Uhr. Lieferungen außerhalb dieser Zeit sind grundsätzlich mög- Entladung und Wartezeit: der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Überwachungs- lich, machen jedoch lohnkostenbedingte Zuschläge erforderlich. Die zulässige Entladezeit beträgt 6 min/m³. zeichen vom Lieferschein wird ungültig. Nr. Bezeichnung Einheit Preis in € Zusatzmittel und Zusatzstoffe 12 Eine Konsistenzerhöhung durch Fließmittel (von F3 auf F4) je m³ 6,00 13 Zwei Konsistenzerhöhungen durch Fließmittel (von F3 auf F5) je m³ 11,50 14 Verlängerte Verarbeitbarkeit bis 3 Stunden je m³ 6,00 15 Verlängerte Verarbeitbarkeit von 3 bis 6 Stunden je m³ 9,00 17 Stabi UWB je m³ 15,00 34 Quellmittel-Einpresshilfe je kg 15,00 153 Estrichzusatz je m³ 13,00 141 Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch je kg 1,60 142 Kunststofffassern (Forta Ferro) auf Kundenwunsch je kg 21,00 143 Kunststofffasern (PP-Fasern) auf Kundenwunsch je kg 15,00 Zeitabhängige Aufschläge (Zuschlagsfreie Arbeitszeiten Montag bis Freitag 6-18 Uhr) Werktagseinsätze ab 18:00 Uhr sind aufgrund der Ruhezeiten unseres Werkpersonals sowie der 41 je m³ 12,00 Lenk- und Ruhezeiten unseres Fahrerpersonals generell 2 Tage vor Betonierbeginn anzumelden 42 Samstagseinsatz von 6 - 12 Uhr je m³ 15,00 51 Samstagseinsatz ab 12 Uhr ist 2 Tage vor Betonierbeginn anzumelden je m³ 27,00 43 Sonn- und Feiertagseinsatz nach Vereinbarung Entladezeitüberschreitung (6 min. pro m³ Entladezeit sind im Preis enthalten) 44 Für darüber hinausgehende Entladezeiten berechnen wir je 15 min. 25,00 Heizzuschlag gemäß DIN EN 206 / DIN 1045-2 48 Heizzuschlag Beton/Mörtel Außentemperatur < 0 °C gemessen um 6 Uhr in der Betonmischanlage je m³ 7,00 193 Heizzuschlag Kies < 0 °C gemessen um 6 Uhr in der Betonmischanlage je to 3,50 Sonstige 57 Frachtausgleich für Mörtellieferung unter 1 m³ pauschal 100,00 60 Frachtausgleich für die auf 5,0 m³ fehlende Menge Beton oder Estrich je m³ 22,00 192 Frachtkostenausgleich für die an 10 to fehlende Menge Kies je to 11,00 67 Entsorgung von Restmengen je m³ 80,00 73 Mörtelkübel beschädigt bzw. nicht zurückgegeben Stück 125,00 74/76 je Lieferung oder je Abholung Mörtelkübel / Rüttler pauschal 50,00 75 Kaution pro Mörtelkübel Stück 30,00 108 Miete Mörtelkübel je m³ 20,00 82 Entfernungszuschlag Zone 2 über 25 km bis 35 km je m³ 20,00 83 Entfernungszuschlag Zone 3 über 35 km bis 45 km je m³ 25,00 114 Leihgebühr für Rüttler bis 10 m³ pauschal 55,00 115 Leihgebühr für Rüttler über 10 m³ je m³ 5,50 10
Betonblock-System Mit den Betonbausteinen erstellen Sie problemlos Lagerstätten zur Vermeidung von Materialverschmischungen. Im Hand- umdrehen lassen sich Mauern für jeden Einsatzzweck errichten. Ebenso sind die verschiedenen System-Bausteine als Park- und Flächenabgrenzungen im Einsatz, sowie als Einfahrtschutz in verkehrsberuhigte Zonen, wie Fußgängerzonen. gefertigt aus Standard-Beton nach DIN EN 206 DIN 1045-2 - Festigkeitsklasse mindestens C20/25 Expositions- Fläche Gewicht Volumen nach DIN EN 206-1 DIN 1045-2 Modul Maße Art.-Nr. €/Stk. klassen m2 to m³ 1 600x600x600 0,360 0,50 0,216 300 65,00 2 900x600x600 0,540 0,76 0,324 310 75,00 XO 3 1.500x600x600 0,900 1,25 0,540 320 95,00 4 1.800x600x600 1,080 1,52 0,648 330 115,00 Abholung der Betonblocksteine nur gegen Vorbestellung Die Preise für das Betonblock-System verstehen sich frei LKW verladen. Gültig ab unseren Transport-Betonwerken. Schüttgüter Öffnungszeiten: Mo - Fr März-Oktober Sa 7:00 - 17:00 Uhr 7:00 - 12:00 Uhr Eingeschränkte Öffnungszeiten: auf Anfrage November - Februar Tel. 0841 370 70-11, -17 Privatkunden Korngröße mm ohne Zufuhr € / to ohne Mayer Card 0-4 95 9020 01 38,00 4-8 95 9341 01 38,00 Sand gewaschen gewaschen 8 - 16 95 9561 01 37,00 16 - 32 95 9781 01 37,00 Estrichsand 0-8 95 9043 01 47,00 Betonkies 0 - 16 nach Sieblinie AB 95 9063 01 47,00 0 - 32 95 9083 01 47,00 Recyclingkies / Frost- 0 - 32 95 9088 01 31,00 schutzkies mit Zeugnis Betonkies 0-X 404 41,00 Zufuhr mit Fahrmischer + 11,00 € / to Frachtkosten Lieferung mit LKW-Kipper möglich - Preise auf Anfrage Kabelsand 0-1 95 9000 81 31,00 Kies-Brechsand 0-2 95 9010 81 41,00 Kies-Splitt 2-5 95 9582 81 44,00 8 - 11 95 9583 81 46,00 Granit-Edelsplitt 11 - 22 95 9584 81 54,00 Schottertragschicht / 0 - 32 95 9592 81 33,00 Mineralbeton Zierkies 32 - X 95 9088 02 lose € / to 54,00 11
Betonbestellung: So geht‘s einfach - in vier Schritten 1. Wählen Sie die Expositionsklassen Tabelle 1: und die Feuchtigkeitsklasse aus! Expositionsklassen für die Bewehrung Wählen Sie zuerst mindestens eine Expositionsklasse für die Be- Umgebung Expositionsklasse Mindestdruckfestigkeitsklasse wehrung (Tabelle 1) und dann eine Expositionsklasse für den Beton (Tabelle 2) aus. Kein Korrosioins- oder Angriffsrisiko (X0) Beton ohne Bewehrung X0 C8/10 Zu beachten: Die Bestimmung einer Expositionsklasse für den Beton ist nicht für alle Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) Bauteile notwendig (z.B. für Innenbauteile wie Wohnungstrennwände). trocken oder ständig nass XC1 C16/20 Wählen Sie dann die Feuchtigkeitsklasse (Tabelle 3). nass, selten trocken XC2 C16/20 mäßige Feuchte XC3 C20/25 wechselnd nass und trocken XC4 C25/30 2. Geben Sie die Druckfestigkeitsklasse an! Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser (XD) 1) Die in Frage kommenden Festigkeitsklassen stehen neben mäßige Feuchte XD1 C30/37 den zuvor bestimmten Expositionsklassen (Tabelle 1 und 2). 1) 2) nass, selten trocken XD2 C35/45 Wenn sich aus den gewählten Expositionsklassen unterschiedliche Mindestdruckfestigkeiten ergeben, muss die wechselnd nass und trocken XD3 C35/45 1) höhere Druckfestigkeitsklasse gewählt werden. Bewehrungskorrosion, ausgelöst druch Chloride aus Meerwasser (XS) 1) salzhaltige Luft XS1 C30/37 1) 2) unter Wasser XS2 C35/45 1) Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C35/45 3. Legen Sie die Konsistenzklasse fest! Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Lesen Sie die Konsistenzklasse in Tabelle 4 ab. Umgebung Expositionsklasse Mindestdruckfestigkeitsklasse Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel XF1 C25/30 2) mäßige Wassersättigung, mit Taumittel XF2 C35/45 // C25/30 (LP) 2) hohe Wassersättigung, ohne Taumittel XF3 C35/45 // C25/30 (LP) hohe Wassersättigung, mit Taumittel XF4 C30/37 (LP) Noch Fragen? Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) 3) Nehmen Sie zu speziellen Fragen, wie zum Beispiel lange Verarbei- chemisch schwach angreifend XA1 C25/30 tungsfähigkeit, Pumpbarkeit oder Sichtbetonoberfläche die Beratung 1) 2) chemisch mäßig angreifend XA2 C35/45 Ihres Transportbeton Werkes in Anspruch. 1) chemisch stark angreifend XA3 C35/45 Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XMI) 1) mäßiger Verschleiß XM1 C30/37 1) 2) 1) starker Verschleiß XM2 C35/45 // C30/37 Oberflächenbehandlung 1) sehr starker Verschleiß XM3 C35/45 Hartstoffe nach DIN 11 00 einstreuen Tabelle 3: Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie 1) Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. WO Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit a) Innenbauteile des Hochbaus feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z. B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte weitgehend trocken bleibt. einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80 % ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit a) Ungeschützte Außenbauteile, die z. B. Niederschlägen, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte feucht ist. ausgesetzt sind; b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z. B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, die überwiegend einer höheren relativen Luftfeuchte als 80 % ausgesetzt werden. WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung; häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt b) Bauteile unter Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z. B. ist. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern); c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerk WS Beton, der hoher dynamischer Beanpspruchung und Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. Beanspruchung (z. B. Betonfahrbahnen). Die Betone unserer Preisliste erfüllen die o. g. Feuchtigkeitsklassen Tabelle 4: Konsistenzklassen Konsistenzklasse Ausbreitmaß (mm) F1 steif < 340 F2 plastisch 350 - 410 F3 weich 420 - 480 F4 sehr weich 490 - 550 F5 fließfähig 560 - 620 leicht verarbeitbar LVB F6 sehr fließfähig 630 - 700 SVB selbstverdichtender Beton > 700 1) 2) 12 Auszug aus: Tabelle 1 „Expositions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2 r =< 30 nach DIN FB.100Tab F.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transport- ten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB 7. Preise und Zahlungsbedingungen beton und anderen Baustoffen, z.B.: Mörtel, füma®, estritherm® und sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Fließestrich, nachfolgend kurz als „Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unan- Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich getastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekos- auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. All- werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die ten, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot gemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entspre- nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach chend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen ande- Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der ren als einen Kaufmann i. S. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten 1. Angebot Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristge- nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen rechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht erbracht werden sollen. etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigen- Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller schaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vor- Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lie- erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem ferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Preisliste 2. Lieferung und Abnahme abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung abgerechnet. der vorgegebenen Rezeptur. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) Vereinbarung. verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käu- Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebe- fer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung ver- Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten nen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter langen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Frachtanteil. Dieser be- sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, trägt, soweit nicht in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen, 22 € gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe netto pro Kubikmeter gelieferten Baustoff. Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhält- sind wir berechtigt, die Lieferung / Restlieferung um die Dauer der mindestens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von nissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein zurückzutreten. (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperio- Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger den den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck ge- HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche mäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.B. 30 ºC oder Mängelrüge durch uns. Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Ge- bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt 5. Haftung aus sonstigen Gründen genleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Mängel- erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts- rügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er dar- Baustoff mit Saisonzuschlag anbieten. grund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsver- auf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermitt- handlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter lungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Ver- muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, ei- einbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestig- nes gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in ge- ten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Ver- setzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer pflichtung verursacht ist. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich wel- für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Ver- cher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesund- schulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m3 in gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig heitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach höchstens 6 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. des HGB gegenüber sind wir den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. können. berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Liefer- 6. Sicherungsrechte solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Toch- schein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme ter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfüllungs- Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeich- leistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungs- nung des Lieferscheins als anerkannt. bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung –, übereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger weiterverkaufen oder -verarbeiten, es sei denn, er hätte den An- auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung spruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Drit- Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungs- zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die ten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. auftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu ver- dem 01.02.2018, spätestens aber ab dem 01.08.2018, der Einzug Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen treten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden For- ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte derungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unse- Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und ge- Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter res Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten gen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den zur Zahlung verpflichtet ist: in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Teil der Forderungen ab. Erklärungen entgegenzunehmen. Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit ande- Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Ver- ren uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff herge- Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende mittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegen- stellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem frem- Firmenlastschrift: stand des Kaufvertrages. den Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag 3. Gefahrübergang auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in 8. Baustoffüberwachung terung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käu- Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitäts- fer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine et- überwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug waigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der belieferten Baustelle zu entnehmen. an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer ge- die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu samten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungs- 9. Gerichtsstand fahren. erklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwer- Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein 4. Gewährleistung / Haftung bern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkei- bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 an uns zu zahlen. ten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i. S. des Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vor- HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. schriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbar- Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der te Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen 10. Nichtigkeit Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften ent- und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, sprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. obliegt dem Käufer. dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser For- Stand 08/2017 Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, derungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert Beträge bleibt unberührt. schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine ge- sonderte Garantieurkunde erhält. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Ab- Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sons- tretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere tiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beein- Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel trächtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benach- nicht herbeigeführt hat. richtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unter- Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher lagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht ver- zu tragen. arbeitet werden. Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestäti- Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Siche- gung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennah- rungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach me der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbar- 13
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Ver- Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet halt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen mietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht Rücksicht des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des ande- ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe so- ren Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch kein Kaufmann i.S. des HGB. Allgemeine Geschäftsbe- wie die Ein baufläche muss vom Mieter so abgesichert die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, dingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht, auch sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. oder -ähnliches geschädigt werden können. ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels § 1 Angebot am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserent- Masse abgelehnt wird, so können wir die uns obliegende Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas nahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, Sicherheit für sie geleistet wird. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine Män- Mieter verantwortlich. das für den nach Anleitung durch unseren Beauftrag- gelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und ver- ten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten zichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht gel- § 2 Pflichten des Vermieters Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem tend zu machen. Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Ge- Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe be- brauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahr- sonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt zeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so beanspru- mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und en- der Baustelle bereitzustellen. chen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen det mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenhei- Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verur- Verzugsschadens. ten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahr- sachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprü- zeuges maßgebend. Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist aus- chen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angege- schließlich der Mieter verantwortlich. dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von bene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur För- uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ei- vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt derung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet nem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, schon den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht Angaben bei Abruf. Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unserer Mutter-, zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge ei- Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesell- der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder un- nes Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat schaften hat. möglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungs- des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinaus- Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. leistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung ganz oder teilweise zurückzutreten. § 4 Sicherungsrechte in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher angerechnet wird. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Ab- oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörun- Rechtsgrund haben, schon jetzt alle seine auch künftig buchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren gen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei des- erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, sen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen dem 01.08.2014, der Einzug im SEPALastschriftverfahren. die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinfor- Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit mationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Drit- und unvermeidbar sind. an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forde- ter zur Zahlung verpflichtet ist: Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geförder- rungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertrags- ten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der partner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu Erst- und einmalige Basislastschrift: Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzli- geben, bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage chen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderung der Miete an uns zu zahlen. ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertrags- Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wieder- Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen partner des Mieters von der Abtretung zu benachrichti- kehrende Firmenlastschrift: uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich gen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indes- Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschul- sen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen den aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter § 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach- Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden kommt. vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zah- nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forde- lung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung. schulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfül- rungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie lungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Ver- Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der An- über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringen- tragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht spruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt den Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der ist. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch von Kauf- unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen sei- Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer leuten i.S. der HGB auf die Höhe der Deckungssumme nen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfän- zuständigen Niederlassung. unserer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme den noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. mindestens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Be- Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Stand: 02/2017 schränkungen gelten nicht für den Ersatz von Körper- Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der und Gesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen genutzten Sachen, deren Haftung sich aus dem Produkt- Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüg- haftungsgesetz ergibt. lich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Interven- tion notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur § 3 Pflichten des Mieters Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rech- zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach nung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Ver- Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzuge- langen des Mieters werden wir die uns zustehenden ben. Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Ge- gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. brauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Geneh- § 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen migungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürger- Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere steigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebs- zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten stoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne tragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an ei- dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren nen anderen als einen Unternehmer, die innerhalb von 4 Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauer- Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass schuldverhältnissen erbracht werden soll. die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zu- Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache fahrtswegen dem auftretenden Bodendrücken und sons- außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der tigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Ab- dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile sprache des Mietzinses vereinbart. der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Er- 14
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