Preisliste Nr. 65 Anzeigenblatt - Gesamtauflage 111.490 Exemplare
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Gesamtauflage 111.490 Exemplare 4 493 Mitglied im Preisliste Nr. 65 Anzeigenblatt Kombi Gültig ab 1. Januar 2021
Allgemeine Verlagsangaben Medienhaus C. Beckers Geschäftsstellen und Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen Anschrift C. Beckers Buchdruckerei GmbH & Co. KG Uelzener Anzeiger Altmark Woche Gr. Liederner Straße 45 Gr. Liederner Str. 45, 29525 Uelzen Vor dem Neuperver Tor 4 29525 Uelzen Tel. (05 81) 9 71 80 - 91 711 29410 Salzwedel Postfach 1161/1162 E-Mail: anzeigen.uea@cbeckers.de Tel. (0 39 01) 83 14 - 93 100 29501 Uelzen E-Mail: woche.saw@cbeckers.de Ansprechpartner gewerbl. Anz. Telefon (05 81) 808 - 91 100 Jens Strehlau, Tel. (05 81) 9 71 80 - 91 710 Ansprechpartner jens.strehlau@uelzener-anzeiger.de gewerbliche Anzeigen Fax (05 81) 808 - 91 390 und Niklas Kruse, Tel. (05 81) 91 313 Altmark Woche Salzwedel, (05 81) 808 - 91 392 Gardelegen und Klötze niklas.kruse@uelzener-anzeiger.de E-Mail anzeigen.az@cbeckers.de Solveigh Ziemke Tel. (0 39 01) 83 14 - 93 710 Wochen Anzeiger solveigh.ziemke@cbeckers.de Bankkonto Sparkasse Uelzen Hindenburgwall 19, 29378 Wittingen IBAN: DE80 2585 0110 0000 0024 10 Sabine Wiese Tel. (0 58 31) 29 14 - 92 100 BIC: NOLADE21UEL Tel. (0 39 01) 83 14 - 93 712 E-Mail: anzeigen.wa@cbeckers.de sabine.wiese@cbeckers.de Ansprechpartner gewerbl. Anz. Jessica Eger, Tel. (0 58 31) 29 14 - 92 312 jessica.eger@cbeckers.de René Dethlefs, Tel. (0 58 31) 29 14 - 92 313 rene.dethlef@cbeckers.de Reha C. Rikhay, Tel. (0 58 31) 29 14 - 92 311 reha.rikhay@cbeckers.de 2
Anzeigenschluss und Rücktrittstermine Erscheinungstermin Anzeigenschluss Änderungen für einzelne Ausgaben haben eine Berechnung zum Uelzener Anzeiger Samstag Donnerstag 12 Uhr Ortspreis bzw. Grundpreis ohne Kombirabatt zur Folge. Wochen Anzeiger Samstag Donnerstag 12 Uhr Rabatte Altmark Woche Mittwoch Freitag 12 Uhr Mengenstaffel ab 3.000 mm = 5% ab 80.000 mm = 22 % ab 5.000 mm = 10 % ab 110.000 mm = 23 % ab 10.000 mm = 15 % ab 150.000 mm = 24 % Preise ab 20.000 mm = 20 % ab 200.000 mm = 25 % Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ab 50.000 mm = 21 % Anzeigen mit 1 und 2 ZF werden mit dem 4-c-Preis abgerechnet. Malstaffel bei 6 Anzeigen = 5% bei 12 Anzeigen = 10 % Agenturprovision bei 24 Anzeigen = 15 % 15 % auf die Grundpreise bei 52 Anzeigen = 20 % Ortspreise Platzierung Nur gültig für Kunden aus dem Hauptverbreitungsgebiet bei Platzierungen von Anzeigen auf bestimmten Plätzen können Direktabwicklung mit dem Verlag. nicht bindend vereinbart werden. Bei einem Seitenüberlauf von rubrizierten Anzeigen gibt es keine Platzierungsgarantie. Grundpreise Bei Nichteinhaltung von Platzierungswünschen besteht kein Der Grundpreis wird bei Aufträgen von Werbeagenturen, Werbe Anspruch auf Preisnachlass. mittlern und Anzeigenkunden außerhalb des Verbreitungsgebie tes berechnet. Chiffregebühr Für Anzeigen unter Chiffre werden bei Abholung 3,50 €, Kombinationspreise für Zusendung 8,00 €, erhoben. Finden nur für Anzeigen mit einheitlichem Erscheinungsbild ihre Anwendung. Voraussetzung für die Inanspruchname lt. Preisliste Zahlungsbedingungen ist, dass die Anzeige in derselben Kalenderwoche in allen belegten Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Ausgaben identisch erscheint. Textliche oder gestalterische Für Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr. 3
Technische Angaben Zeitungsseiten-Format Strichstärke Berliner Format (minimal) positiv 0,1 mm, negativ 0,2 mm Satzspiegel Grundschrift für Anzeigen 271,5 mm breit x 431 mm hoch 8 Punkt Panoramaseite Druckreihenfolge 586,5 mm breit x 431 mm hoch Cyan/Magenta/Yellow/Schwarz Spaltenzahl Format Anzeigen- und Textteil: 6 Spalten Das Dokument der digitalen Anzeige ist in Höhe und Breite im gleichen Format anzulegen, das später auch gedruckt werden Spaltenbreite soll. 1-spaltig = 42,75 mm 4-spaltig = 180,00 mm 2-spaltig = 88,50 mm 5-spaltig = 225,75 mm Anzeigenrichtigkeit/Farbwiedergabe/Farbaufbau 3-spaltig = 134,25 mm 6-spaltig = 271,50 mm Für Farbwiedergabe und Textinhalte kann keine Gewährleistung übernommen werden. Computer-Farbsimulationen entsprechen Druckverfahren ggf. nicht den gedruckten Farbstandards. Alle 4-farbigen Bilder Rollenoffset Zeitungsdruck (Druckmaschine KBA Journal) müssen mit dem gültigen ISOnewspaper26v4 ICC-Profil separiert werden. Die Separationsparameter sind auf der Internetseite der Druckform IFRA (www.ifra.com) hinterlegt. Offset-Negativplatten Bei Graustufenbildern benutzen Sie bitte das ISOnews Rasterform paper26v4_gr ICC-Profil (Tonwertumfang von 3 % bis 90 %). elliptisch Aus drucktechnischen Gründen werden HKS-Farben aus der Rasterweite Euro-Skala aufgebaut. Geringe Farbabweichungen sind technisch 48er Raster bedingt und kein Grund zur Reklamation. 4
Digitale Datenanlieferung Datenträger Was Sie noch wissen sollten CD, DVD, USB-Stick Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise der verwendeten HKS-Farben, diese muss wie folgt sein: HKS 08 Z (bitte mit Dateiformate Leerzeichen!). Sollten Sie die Übergabe der Druckdateien als Wir akzeptieren ausschließlich composite PDF-Daten, die der offenes Dokument wünschen, sprechen Sie mit unseren PDF/X3 Norm entsprechen. Um eine sichere Datenübergabe zu Anzeigenberatern, die Ihnen gern ein individuelles Angebot gewährleisten, sollte der Acrobat Distiller zur PDF-Erzeugung ein- unterbreiten. Um einen fehlerfreien Anzeigensatz zu ermöglichen gesetzt werden. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Herstellung von ist es erforderlich, die Anzeige als PDF oder EPS-Datei mit einge- PDF-Dateien haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. betteten Schriften zu senden. Bitte verwenden Sie eine Auflösung zwischen 300 dpi und 600 dpi. (Die Schriften können auch in Pfade umgewandelt verarbeitet werden. Ein composite PDF/X3 ist optimal.) 5
Anzeigenblatt Kombi Gesamtausgabe Hamburg Uelzener Anzeiger am Samstag 47.350 Lüneburg + Wochen Anzeiger Wittingen am Samstag 18.400 + Altmark Woche Salzwedel/Klötze/Gardelegen 45.740 Gesamtauflage 111.490 Bienenbüttel Dannenberg Bad Bevensen 248 191 4 Rosche Lüchow 71 Ebstorf Uelzen 493 71 Suderburg Wrestedt Arendsee 71 190 Bad Bodenteich 191 Salzwedel 4 Diesdorf Hankensbüttel 244 Wittingen Klötze 71 Kalbe 244 Celle Wesendorf Brome 248 Gardelegen 248 Gifhorn Hannover G:\Vors Mieste Woche Wolfsburg Braunschweig Magdeburg 6
Anzeigenblatt Kombi Gesamtausgabe Grundpreise Ortspreise Schwarz-Weiß-Anzeigen € / mm € / Seite € / mm € / Seite Anzeigenteil 4,65 * 12.032,66 3,95 * 10.217,29 Grundpreise Ortspreise Farbanzeigen € / mm € / Seite € / mm € / Seite Anzeigenteil 5,47 * 13.592,02 4,65 * 12.590,33 stufe\Eigenwerbung\Sonderthemen\Relaunch enblätter_2016\06_Füller Preisvorteil: Bei der Belegung der Anzeigenblatt Kombi Gesamtausgabe sparen Sie im Vergleich zur Einzelbelegung. 10 % * Preis bereits inkl. 10 % Preisvorteil. 7
Einzelbelegungen und Kombinationen Uelzener Anzeiger Wochen Anzeiger Altmark Woche West Grundpreise am Samstag am Samstag Salzwedel, Klötze, Gardelegen Schwarz-Weiß-Anzeigen € / mm € / Seite € / mm € / Seite € / mm € / Seite Anzeigenteil 2,26 5.844,36 1,52 3.930,72 1,39 3.594,54 Farbanzeigen Anzeigenteil 2,71 7.008,06 1,75 4.525,50 1,62 3.568,68 Uelzener Anzeiger Wochen Anzeiger Altmark Woche West Ortspreise am Samstag am Samstag Salzwedel, Klötze, Gardelegen Schwarz-Weiß-Anzeigen € / mm € / Seite € / mm € / Seite € / mm € / Seite Anzeigenteil 1,92 4.965,12 1,29 3.335,94 1,18 3.051,48 Farbanzeigen Anzeigenteil 2,30 5.947,80 1,49 3.853,14 1,38 4.189,32 Kombinationsvorteil Nutzen Sie unsere Kombinationsrabatte. Alle Anzeigenblätter sind beliebig 2 Anzeigenblätter = 5 % Rabatt miteinander kombinierbar. 3 Anzeigenblätter = 10 % Rabatt Die Kombinationsrabatte werden nach Addition der mm-Preise in Abzug gebracht. 8
Beilagen Preis je 1000 Exemplare bis 10 g 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g 70 g über 70 g Grundpreise € 84,71 94,12 102,35 111,76 121,18 129,41 138,82 auf Anfrage Ortspreise € 72,00 80,00 87,00 95,00 103,00 110,00 118,00 auf Anfrage Lieferanschrift: C. Beckers Buchdruckerei GmbH & Co. KG Gr. Liederner Straße 45 · 29525 Uelzen Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr Richtlinien zum Anlieferzustand: Eine zusätzliche notwendige manuelle Aufbereitung werden wir gegebenfalls in Rechnung stelllen. Sonstige Angaben: Die Anlieferung der Beilagen sollte frühestens 5 Werktage und muss spätestens 3 Werktage vor dem Erscheinungstermin erfolgen. Beilagen, die bereits eine zweite Beilage oder einen Einleger enthalten, müssen besonders sorgfältig hergestellt werden. Fehlende oder nicht vollständig eingesteckte zweite Beilagen verursachen Fehl- und/oder Mehrfachbelegungen oder machen die Verarbeitung unmöglich. 9
Beilagen Technische Richtlinien Richtlinien für Verpackung und Transport Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung ge- Angaben zum Produkt währleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufarbeitung notwendig wird. Durch zu frische Format: Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen Mindestformat ist DIN A 6 (105 mm x 148 mm). Maximalformat ist 220 mm x 310 mm. können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Einzelblätter: Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Ein- Lagen: zelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit 120 g/m2 aufweisen. sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Be- Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch nicht zweckmäßig. reich DIN A 4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. Grundsätzlich sind Mehrfachabzüge bei der Bearbeitung von Einzelblättern nicht anzuschließen. Palettierung: Mehrseitige Beilagen: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen even- Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. tuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindingen von Feuchtigkeit Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforder- geschützt ein. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu lich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Das Durchbiegen der Lagen Gewichte: kann ggf. durch stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleich- Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage zeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, beim Zeitungsverlag erforderlich. dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe ge- Richtlinien zur Verarbeitung kennzeichnet sein. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Hinweise zum Materialeinsatz Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN Packmitteleinsatz: Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschrän- A 5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. ken. Beschnitt: Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Kunststoffmaterialien müssen keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. aus PE sein (recyclingfähig). Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Pro- Richtlinien zur Abwicklung dukten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Begleitpapiere: Ohne Lieferschein keine Warenannahme. Verlag nicht möglich. Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben, Ein- Draht-Rückenheftung: steck- bzw. Erscheinungstermin; Auftraggeber der Beilage; Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke kei- Motiv; Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller; Absender und Empfänger; Anzahl der sPaletten; nesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen; Stückzahl der Beilagen je Palette. Ferner sind erforder- sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt sein. lich: Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte; Raum für Vermerke. 10
Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch Vereinbarung bedarf. die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleser- Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angren- lichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines zen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange- Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge messene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb ein. erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus wei- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus posi- tere Anzeigen abzurufen. einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und tiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sach- bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbescha- lich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzuleh- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung det etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied nen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat- den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und des- sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- sen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden einbezogen. der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mit- Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an geteilt. von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur 11
Geschäftsbedingungen Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt Mängeln – innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags wer- eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und der Anzeige schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber den Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständi- Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – ge Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen geltend gemacht werden. beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind- werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die liche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie- und Verbreitung der Anzeige. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die einge- berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte henden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprüng- Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format mitgeteilt werden. lich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, tragen. Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen- so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres Kosten übernimmt. wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach die in der Preisliste oder auf andere Weise genann- Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der te durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschrit- Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung verein- ten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein Auftrags. bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie nach der Preisliste gewährt. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr bei einer Auflage bis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie 50 000 Exemplaren 20 v. H. Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei 100 000 Exemplaren 15 v. H. ist bei Klagen Gerichtsstand das für den Sitz des Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden 500 000 Exemplaren 10 v. H. Verlages zuständige Gericht. Soweit Ansprüche des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für bei einer Auflage über Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei 500 000 Exemplaren 5 v. H. werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit beträgt. Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbe- weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver- ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem kannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand abhängig zu machen. Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkor- werden zum Lokalpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweignieder- r) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigen- rekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haf- lassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet auftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftrag- tung. wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungs- geber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren b) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Prei- recht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Lokalpreis (einschl. Kraftfahrzeug- Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeit- sen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer An- markt) kann keine Mittlervergütung gewährt werden. punkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch zeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei h) Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen mög- des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erschei- Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende lich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kol- nungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin. Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Ab- lektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet nahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Verlag die Gewährung von Rabatten vor. werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge tech- Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. i) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. nischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährlei- gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt. stungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den k) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. t) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht l) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb dem Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich – bzw. soweit der Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig. elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnah- m) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. me von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – mit genauer Angabe des Textes u) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag ge- vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenen- währt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. falls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftrag- gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisa- d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts- gebers. tionen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts übliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder n) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer beteiligt sind. getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder bela- v) Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedin- Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behaup- stet. gungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen tungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des o) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraus- Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde jeweils gültigen Anzeigentarifs. setzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagen- des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber turen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich – bzw. soweit obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – widerspricht. des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben w) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediens- f) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlungsver- ten erscheint. Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige gütung nicht bezahlt. x) Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. p) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedin- braucherschlichtungsstelle teilzunehmen. g) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen gungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. y) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail Handels und Handwerks, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen, q) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. einverstanden. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Cartridges, CD-ROM), Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabwei- direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, chungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend werden. welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch. b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhalt- f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tra- eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Über- liche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. gen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag mittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe„Digitale Anzeigenübermittlung“ d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sor- auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem ge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem Preisminderungsanspruch. gesendet bzw. gespeichert werden. vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen. Stand: 1. 9. 2012 13
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