Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021

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Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal stehen wichtige Informationen in Zusammenhang mit Corona-Hilfen für Un-
ternehmer und Solo-Selbständige sowie steuerliche Änderungen durch das JStG 2020 zu
Beginn unseres Mandantendiensts (Nr. 1, 2).

Ein bunter Strauß von aktuellen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen z.B.
zu Betriebs-Pkw (Nr. 3, 8), Umsatzsteuer (Nr. 4) und Erstattung von Ordnungsgeldern (Nr. 5)
schließt sich an. Einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze der Kassenbuchführung
und über die steuerliche Behandlung der Kosten für die erstmalige Implementierung der Si-
cherungseinrichtung finden Sie unter Nr. 6 und 7. Ob Arbeitnehmer neben ihrem Hauptjob
ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit demselben Arbeitgeber eingehen können, er-
fahren Sie in Nr. 10.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2021

Aus dem Inhalt:
1	Corona-Hilfen: Verlängerung und Erweiterung für Solo-Selbstständige und Veranstal-
   tungsbranche
2	Jahressteuergesetz 2020: Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag und der Ab-
   setzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter
3	Private Pkw-Nutzung: 1-Prozent-Methode bei ausländischen Importfahrzeugen
4	Umsatzsteuer: Unterschied zwischen Werklieferung und Werkleistung
5	Verwarnungsgelder: Erstattung an Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig?
6	Kassenbuchführung: Ist eine elektronische Ladenkasse jetzt Pflicht?
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                   Nr. 1/2021

                                                                 starthilfe ist nicht zurückzuzahlen. Antragsberechtigt
    1	Corona-Hilfen: Verlängerung und Erwei-
                                                                 sind Soloselbstständige, die ansonsten im Rahmen der
       terung für Solo-Selbstständige und Ver-                   Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen
       anstaltungsbranche                                        können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im
                                                                 Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus
Die Überbrückungshilfe III kommt: Auch Beherber-
                                                                 selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Die volle Betriebs-
gungsbetriebe und Veranstaltungsstätten sind als direkt
                                                                 kostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz des
betroffene Unternehmen antragsberechtigt. Damit er-
                                                                 Soloselbstständigen während der siebenmonatigen Lauf-
halten auch z.B. Pensionen, Jugendherbergen und Kon-
                                                                 zeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem
zerthallen im Rahmen der geltenden Bestimmungen die
                                                                 siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als
Novemberhilfe. Künftig sind auch indirekt Betroffene
                                                                 50 Prozent zurückgegangen ist. Die Betriebskostenpau-
antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ih-
                                                                 schale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen
rer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen
                                                                 Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro. Betroffene,
betroffenen Unternehmen erzielen. Darüber hinaus sind
                                                                 die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1.10.2019 be-
auch Unternehmen antragsberechtigt, die regelmäßig
                                                                 gonnen haben und daher keine Jahresumsätze für 2019
80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen
                                                                 vorweisen können, können als Referenzmonatsumsatz
im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maß-
                                                                 entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der bei-
nahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. So wird auch
                                                                 den Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder
Unternehmen geholfen, die mittelbar für ein Unternehmen
                                                                 den durchschnittlichen Monatsumsatz des dritten Quar-
arbeiten, das direkt von den Schließungs-Anordnungen
                                                                 tals 2020 (1.7. bis 30.9.2020) wählen.
betroffen ist. Das hilft z.B. vielen Unternehmen und Selbst-
ständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie       Beispiel:
Tontechniker/innen, Bühnenbauer/innen und Beleuchter/
innen. Diese Unternehmen und Selbstständigen müssen               Jahres-            Referenz-           Neustarthilfe
zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungs-          umsatz 2019        umsatz              (max. 25 Prozent)
verordnungen vom 28.10.2020 einen Umsatzeinbruch von
                                                                  ab 34.286 Euro     20.000 Euro         5.000 Euro
mehr als 80 Prozent erlitten haben.
                                                                                     und mehr            (Maximum)
Beispiel:                                                         30.000 Euro        17.500 Euro         4.375 Euro

Ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine             20.000 Euro        11.666 Euro         2.917 Euro
Messe beliefert, kann bei Erbringungen der oben genann-           10.000 Euro        5.833 Euro          1.458 Euro
ten Nachweise einen Antrag stellen. Die Messe ist als             5.000 Euro         2.917 Euro          729 Euro
direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veran-
staltungsagentur gilt als indirekt betroffenes Unternehmen,      Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistun-
wenn sie 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Messe und             gen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht
anderen direkt betroffenen Unternehmen macht. Da aber            anzurechnen. Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausge-
die Veranstaltungsagentur Vertragspartner des Caterers           zahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen
ist und nicht die Messe direkt, ist diese Klarstellung wich-     während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei
tig. Mit der Klarstellung erhält der Caterer als mittelbar in-   Antragstellung noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz
direkt betroffenes Unternehmen ebenfalls Unterstützung.          während der Laufzeit anders als zunächst erwartet bei
                                                                 über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes
Die Details werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier            liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzah-
wird es weitere Verbesserungen geben, z.B. bei der An-           len.
setzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisie-
rung oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe           Beispiel:
sind anstelle von bislang maximal 50.000 Euro pro Monat          Bei 75 Prozent durchschnittlichem Umsatz im Förderzeit-
künftig bis zu 200.000 Euro pro Monat als Betriebskos-           raum müsste ein Soloselbstständiger, der 4.375 Euro Neu-
tenerstattung möglich.                                           starthilfe erhalten hat, die Hälfte zurückzahlen.
Die Überbrückungshilfe III soll erhebliche Verbesse-             Die Begünstigten müssen nach Ablauf des Förderzeit-
rungen für Soloselbstständige bringen. Betroffene,               raums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung er-
z.B. aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künf-              stellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige
tig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu            Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsät-
5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steu-         zen aus selbstständiger Tätigkeit zu addieren. Der Be-
erbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bishe-           willigungsstelle sind anfallende Rückzahlungen bis zum
rige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige          31.12.2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen.
Betriebskos­tenpauschale (Neustarthilfe). Damit können           Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden Nachprü-
Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungs-             fungen statt.
hilfe III sonst keine Fixkosten geltend machen können,
aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen muss-                Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten
ten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entspre-               wird, soll ab dem 1.1.2021 gelten. Aufgrund der nötigen
chenden Vorjahreszeitraums 2019 erhalten. Die Neu-               technischen Programmierungen und der Abstimmungen

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Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                Nr. 1/2021

mit den Ländern und der EU-Kommission können die An-           Der inländische Bruttolistenpreis ist jedenfalls dann nicht
träge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr           zu hoch geschätzt, wenn die Schätzung sich an den ty-
gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden in      pischen Bruttoabgabepreisen orientiert, die Importfahr-
Kürze feststehen.                                              zeughändler, welche das betreffende Fahrzeug selbst im-
                                                               portieren, von ihren Endkunden verlangen.

 2	Jahressteuergesetz 2020: Verbesse-                         Das Finanzministerium Hamburg verweist auf die BFH-
    rungen beim Investitionsabzugsbetrag                       Rechtsprechung aus 2017 zur Schätzung des Brutto­
                                                               listenpreises bei einem Importfahrzeug und verfügt, dass
    und der Absetzbarkeit geringwertiger
                                                               entsprechende ruhende Einsprüche nun bearbeitet wer-
    Wirtschaftsgüter
                                                               den können.
Die Grenze für sofort absetzbare geringwertige Wirt-
schaftsgüter (GWG) wird von 800 auf 1.000 Euro ange-
hoben.                                                          4	Umsatzsteuer: Unterschied zwischen
                                                                   Werklieferung und Werkleistung
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags
(IAB) wird erweitert auf die Anschaffung abnutzbarer im-       Bislang war nach Auffassung der Finanzverwaltung um-
materieller Wirtschaftsgüter (z.B. Softwarelösungen).          satzsteuerlich eine Werklieferung anzunehmen, wenn
                                                               der Werkhersteller für das Werk selbstbeschaffte Stoffe
Unabhängig von der Rechtsform haben Unternehmer und            verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensa-
Freiberufler die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsab-   chen sind. Nach einem Schreiben des Bundesfinanz-
zugsbetrags ihre Steuerbelastung zu senken, ohne Geld          ministeriums (BMF) vom 1.10.2020 greift nunmehr eine
ausgeben zu müssen. Für Wirtschaftsjahre, die nach             zusätzliche Voraussetzung: Der Werkhersteller muss im
dem 31.12.2019 beginnen, können statt der bisherigen           Zusammenhang mit dem Werk auch einen fremden Ge-
40 Prozent nunmehr 50 Prozent der voraussichtlichen            genstand be- oder verarbeiten. Eine Be- oder Verarbeitung
Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen,        ausschließlich eigener Gegenstände könne die Annahme
die in den nächsten drei Jahre geplant sind, gewinnmin-        einer Werklieferung nicht mehr rechtfertigen. Diese Anpas-
dernd berücksichtigt werden.                                   sung ist für alle offenen Fälle zu berücksichtigen.

Eine schädliche betriebsfremde Nutzung liegt nicht nur bei     Das BMF-Schreiben enthält jedoch eine Nichtbeanstan-
einer Privatnutzung vor, sondern auch bei der Verwendung       dungsregelung: In allen Fällen vor dem 1.1.2021 ent-
in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen. Im Gegen-      standener gesetzlicher Umsatzsteuer können Unterneh-
satz dazu stellt z.B. die Vermietung eines zum notwen-         mer die Umsätze – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs
digen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts              und Fälle des § 13b UStG – entsprechend der bisherigen
eine betriebliche Nutzung dar und ist somit unschädlich.       Fassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuer-
                                                               Anwendungserlass behandeln. In der Praxis stellt sich
Es bleibt jedoch dabei (entgegen dem ersten Gesetzent-         regelmäßig die Abgrenzungsfrage, ob eine reguläre Wa-
wurf), dass die angeschafften Wirtschaftsgüter zu mindes-      renlieferung, eine Werklieferung oder eine Werkleistung
tens 90 Prozent betrieblich genutzt werden müssen. Die         vorliegt, da sich hieraus unterschiedliche Konsequenzen
Nutzung eines IAB für ein betriebliches Fahrzeug, bei dem      für die Besteuerung ergeben. Zumindest für Konstellati-
die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Methode ermittelt         onen, in denen der Leistende ausschließlich eigene Ge-
wird, ist daher nach wie vor nicht möglich.                    genstände be- oder verarbeitet, lässt sich eine Werkliefe-
                                                               rung nunmehr ausschließen.

 3	Private Pkw-Nutzung: 1-Prozent-Methode
    bei ausländischen Importfahrzeugen                          5	Verwarnungsgelder: Erstattung an Mit-
Bei der 1-Prozent-Methode ist der inländische Brutto­
                                                                   arbeiter lohnsteuerpflichtig?
listenpreis als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Proble-        Die Frage beschäftigt die Gerichte schon seit geraumer
matisch kann es werden, wenn es für ein Importfahrzeug         Zeit. Paketzustelldienst, Lieferfirmen von Kleinmöbeln
keinen inländischen Listenpreis gibt.                          oder Gefrierkost, die nur kurze Zeit ihren Kunden eine
                                                               Ware anliefern, aber keinen Parkplatz in der Nähe fin-
So hat der BFH im Jahr 2017 dem Finanzamt eine Schät-
                                                               den, parken mitunter kurze Zeit im Halteverbot, um ei-
zung erlaubt. Einen konkreten Schätzrahmen hat nun die
                                                               nen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Nicht
Finanzverwaltung Hamburg veröffentlicht:
                                                               selten fallen dann Bußgelder an, die vom Arbeitgeber
Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach     erstattet werden. Die bisherige BFH-Rechtsprechung
der 1-Prozent-Regelung zu bewerten, ist der inländische        hatte darin Arbeitslohn gesehen, der der Lohnsteuer zu
Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Im-       unterwerfen sei.
portfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolisten-
                                                               Beispiel:
preis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem
bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht.          So auch bei einem Paketzustelldienst, der es hinnahm,

                                                                                                                        3
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                Nr. 1/2021

dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbe-         Geschäfts und des Namens des Vertragspartners. Der
reichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhielten. Nur         Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht folgt aus den
wurde das Ordnungsgeld nicht gegen den Fahrer des              umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 1 Nr. 1
Fahrzeugs, sondern gegen die Halterin festgesetzt. Der         UStG). Er gilt nicht nur für Buchführungspflichtige, son-
Mitarbeiter verauslagte das Bußgeld, die Arbeitgeberin         dern auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4
gab es dem Mitarbeiter zurück. Das Finanzamt orientierte       Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahmen-Überschuss-Rechner).
sich an einem früheren BFH-Urteil und sah darin Arbeits-       Des Weiteren ist für jeden Geschäftsvorfall die Zahlungs-
lohn.                                                          art festzuhalten. Nur Barumsätze sind im Kassenbuch zu
                                                               erfassen. Unbare Zahlungen (Kreditkarte/EC-Umsätze
Die Arbeitgeberin erhob Klage. Das FG gab der Klägerin         etc.) sind separat abzubilden.
recht, da die Zahlung des Verwarnungsgelds auf eine
eigene Schuld der Klägerin erfolgt sei und daher nicht         Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht be-
zu einem Zufluss von Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer          kannten Personen gegen Barzahlung gilt aus Zumutbar-
führen könne, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat.         keitsgründen die Einzelaufzeichnungspflicht nicht, wenn
                                                               kein elektronisches Aufzeichnungssystem, sondern eine
Der BFH (Urteil vom 13.8.2020) bestätigte die Auffassung       offene Ladenkasse verwendet wird. Eine Registrierkas-
des FG: Es ist zu unterscheiden, ob das Verwarnungsgeld        senpflicht besteht nicht. Es ist auch zulässig, eine offene
gegen einen Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen        Ladenkasse zu führen.
hat, wirksam geworden ist oder gegen den Arbeitgeber als
Fahrzeughalter. Wird die Verwarnung gegenüber dem Ar-          Ist die Einzelaufzeichnung nicht zumutbar, müssen die
beitnehmer wirksam, so stellt die Erstattung durch den         Bareinnahmen anhand eines sogenannten Kassenberichts
Arbeitgeber Arbeitslohn dar. Wird die Verwarnung ge-           nachgewiesen werden. Auch bei einem Kassenbericht
genüber dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter wirksam, so         müssen die erklärten Betriebseinnahmen auf ihre Vollstän-
wird die Zahlung auf eine eigene Schuld geleistet und ist      digkeit und Richtigkeit überprüfbar sein. Für die Anferti-
nicht als Arbeitslohn des Mitarbeiters anzusehen.              gung eines Kassenberichts ist der gesamte geschäftliche
                                                               Bargeldendbestand einschließlich Hartgeld – unabhängig
Hinweis: Stellt die Erstattung Arbeitslohn dar, ist die Zah-
                                                               vom Aufbewahrungsort des Gelds (z.B. Tresorgeld, Hand-
lung der Lohnsteuer zu unterwerfen, aber als Betriebsaus-
                                                               kassen der Kellner, Wechselgeld, Portokasse etc.) – täg-
gabe des Arbeitgebers abzugsfähig. Wird die Zahlung auf
                                                               lich zu zählen.
eine eigene Schuld geleistet, stellt dies keinen Arbeitslohn
dar, aber es entfällt dafür der Betriebsausgabenabzug ge-      Ab 1.1.2017 dürfen nur noch solche elektronischen Regis-
mäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG, wonach Verwarnungs-          trierkassen verwendet werden, die eine komplette Spei-
gelder nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.            cherung aller steuerlich relevanten Daten – insbesondere
                                                               Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdaten-
Im zweiten Rechtsgang hat das FG nun zu prüfen, ob den
                                                               änderungsdaten (z.B. Artikelpreisänderungen, Nutzer-
Fahrern, die einen Parkverstoß begangen hatten, nicht da-
                                                               kennung) – ermöglichen. Jedes Unternehmen, das ein
durch ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn zuge-
                                                               solches Aufzeichnungsgerät in Betrieb nimmt, muss dies
flossen ist, dass die Klägerin auf einen Regressanspruch
                                                               innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt
gegenüber den Arbeitnehmern verzichtet hat. Dass es sich
                                                               auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitteilen
bei den zugrundeliegenden Parkverstößen um Ordnungs-
                                                               (§ 146a Abs. 4 Abgabenordnung).
widrigkeiten im absoluten Bagatellbereich handelt, spielt
nach Auffassung des BFH für die Beurteilung, ob Arbeits-       In der Kassensicherungsverordnung ist geregelt, wie die
lohn vorliegt, keine Rolle.                                    zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ausgestal-
                                                               tet sein muss. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul,
                                                               einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen
    6	Kassenbuchführung: Ist eine elektro-                    Schnittstelle. Das Bundesfinanzministerium hatte für die
       nische Ladenkasse jetzt Pflicht?                        Installation dieser Sicherheitseinrichtung eine Übergangs-
                                                               frist bis zum 30.9.2020 eingeräumt. Zahlreiche Bundes-
Eine Übersicht über die Grundsätze der Ordnungsmä-
                                                               länder haben wegen der Corona-Krise eine längere Über-
ßigkeit der Kassenbuchführung bietet eine Verfügung der
                                                               gangsregelung bis 31.3.2021 getroffen, die im Saarland
Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 7.8.2020.
                                                               und in Baden-Württemberg von der Voraussetzung abhän-
Danach erfordern die Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-          gig ist, dass der Unternehmer die Sicherheitseinrichtung
führung grundsätzlich die Aufzeichnung jedes einzelnen         vor dem 30.9.2020 bestellt hat.
Geschäftsvorfalls – also jeder Betriebseinnahme und Be-
triebsausgabe, jeder Einlage und Entnahme – in einem
Umfang, der einem sachverständigen Dritten in angemes-          7	Elektronische Kasse: Kosten der erst-
sener Zeit eine lückenlose Überprüfung der Grundlagen,             maligen Implementierung der tech-
des Inhalts, der Entstehung und Abwicklung und der Be-             nischen Sicherungseinrichtung
deutung des Geschäftsvorfalls für den Betrieb ermöglicht.
Das bedeutet nicht nur die Aufzeichnung der in Geld be-        Wie die Kosten der erstmaligen Implementierung der tech-
stehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des          nischen Sicherungseinrichtung (TSE) steuerlich zu behan-

4
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                  Nr. 1/2021

deln sind, ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfi-      vermögen zugeordnet hatte, zu 25 Prozent für unterneh-
nanzministeriums vom 21.8.2020.                               merische Zwecke und zu 75 Prozent für private Zwecke.
                                                              Antragsgemäß berücksichtigt das Finanzamt (FA) die Ab-
Zu den TSE-Ausführungen gehören z.B. USB-Sticks oder          setzung für Abnutzung (AfA) sowie die Aufwendungen für
(micro) SD-Karten. Darüber hinaus werden auch Aus-
                                                              das Fahrzeug. Auf der anderen Seite erfasst es 75 Prozent
führungen angeboten, bei denen die TSE in ein anderes
                                                              der AfA und der Aufwendungen als Betriebseinnahmen.
Gerät, z.B. einen Drucker oder ein elektronisches Auf-
zeichnungssystem, verbaut wird. Schließlich gibt es noch      U verkauft das Fahrzeug, nachdem es vollständig ab-
Hardware zur Einbindung mehrerer TSE über ein lokales         geschrieben ist, für 10.000 Euro und erklärt 25 Prozent
Netzwerk (sogenannte „LAN-TSE“ oder Konnektoren) und          (betrieblicher Anteil) als Betriebseinnahme. Das FA will
sogenannte Cloud-TSE.                                         dagegen den gesamten Veräußerungserlös als Be-
                                                              triebseinnahme erfassen.
Eine TSE stellt sowohl in Verbindung mit einem Konnektor
als auch als USB-Stick, (micro) SD-Card und Ähnlichem         Der BFH hat in diesem Fall die Auffassung des FA bestä-
ein Wirtschaftsgut dar, das nicht selbstständig nutzbar       tigt: Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch
ist. Die Aufwendungen für die Anschaffung der TSE sind        teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der ge-
daher zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche          samte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräu-
Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Ein So-          ßerungserlös den Gewinn im Sinne der §§ 4 und 5 EStG.
fortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG oder die Bildung eines         Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in An-
Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG scheidet mangels          spruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nut-
selbstständiger Nutzbarkeit aus. Nur wenn die TSE direkt      zungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise
als Hardware fest eingebaut wird, geht ihre Eigenständig-     neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige
keit als Wirtschaftsgut verloren. Die Aufwendungen sind
                                                              Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Er-
als nachträgliche Anschaffungskosten des jeweiligen Wirt-
                                                              mittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmin-
schaftsguts zu aktivieren, in das die TSE eingebaut wurde,
                                                              dernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der
und über dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben.
                                                              auf die private Nutzung entfallenden AfA.
Laufende Entgelte, die für sogenannte Cloud-Lö-
                                                              Fazit: Der Veräußerungserlös ist trotz der vorangegan-
sungen zu entrichten sind, sind regelmäßig sofort als Be-
                                                              genen Besteuerung der privaten Nutzung, in voller Höhe
triebsausgaben abziehbar.
                                                              als Betriebseinnahme zu versteuern. Er kann nicht antei-
Die einheitliche digitale Schnittstelle umfasst die           lig gekürzt werden. Der BFH rechtfertigt dies damit, dass
Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektro-       die Besteuerung der Privatnutzung eines Wirtschaftsguts
nische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnitt-        des Betriebsvermögens in Form der Nutzungsentnahme
stelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Die            und dessen spätere Veräußerung zwei unterschiedliche
Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen        Vorgänge darstellen, die steuerlich getrennt zu betrachten
digitalen Schnittstelle sind Anschaffungsnebenkosten des      sind.
Wirtschaftsguts „TSE“.

Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch nicht bean-
                                                               9	
                                                                 Gewerbesteuer: Imbissbude und Eiscafé
standet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige
                                                                 – ein einheitlicher Gewerbebetrieb?
Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit
einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementie-      Übt ein Einzelunternehmer zwei gewerbliche Tätigkeiten
rung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines beste-   aus, so ist insbesondere für die Gewerbesteuer wichtig,
henden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller          ob das Finanzamt (FA) darin zwei getrennte Betriebe oder
Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.            einen einheitlichen Gewerbebetrieb sieht.

                                                              Beispiel:
 8	Betriebs-Pkw mit privater Nutzung: Zur
                                                              A betrieb seit 2009 sowohl ein Eiscafé als auch einen Grill-
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns                        imbiss. Beide Tätigkeiten wurden in demselben Gebäude
Wer einen Firmenwagen teilweise zu privaten Zwecken           ausgeübt; die Geschäftsräume waren nicht miteinander
nutzt, muss regelmäßig einen bestimmten Teil als Privat-      verbunden, es wurden lediglich dieselben Kundentoiletten
nutzung versteuern oder sich einen Teil der Aufwendungen      genutzt. Für Grillimbiss und Eiscafé bestand eine einheit-
als Betriebseinnahmen zurechnen lassen. So kann bei           liche Telefonnummer; die Außengastronomie wurde ge-
Veräußerung eines zu 50 Prozent privat genutzten und          meinsam genutzt. Ein Teil der Wareneinkäufe wurde für
auf 0 Euro abgeschriebenen Pkw die Frage auftauchen,          beide Betätigungen gemeinsam vorgenommen; einige Mit-
ob auch nur 50 Prozent des Veräußerungserlöseses als          arbeiter kamen für beide Betätigungen zum Einsatz. Für
Betriebseinnahme erfasst werden müssen.                       beide Aktivitäten gab es ein gesondertes Girokonto. Lohn-
                                                              zahlungen für Mitarbeiter des Eiscafés wurden teilweise
Beispiel:                                                     auch vom Bankkonto des Grillimbisses überwiesen.
Der bilanzierende Einzelunternehmer U nutzt einen im          A erklärte für die Streitjahre 2010/2011 für den Imbiss
Jahr 2008 angeschafften Pkw, den er seinem Betriebs-          Gewinne (rund 58.000 Euro) und für die Eisdiele Verluste

                                                                                                                           5
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                 Nr. 1/2021

(rund 25.000 Euro). Das FA ging von zwei getrennten           handelt. Entscheidend ist allein, dass es sich nach den
Gewerbebetrieben aus und erließ gesonderte Gewerbe-           vorgenannten Merkmalen rechtlich um ein und denselben
steuer-Messbescheide.                                         Arbeitgeber, d.h. um ein und dieselbe natürliche oder juris-
                                                              tische Person bzw. Personengesellschaft handelt.
Das FG Münster wies die Klage des A ab, da nach seiner
Auffassung der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen
den beiden Aktivitäten fehle.                                 Beispiel 1:

Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache an das       Ein Grundstücksmakler (Einzelunternehmer) beschäftigt
FG zurück. Die Rechtsprechung unterscheidet in solchen        eine Arbeitnehmerin sowohl als Sekretärin in seinem Büro
Fällen zwischen gleichartigen und ungleichartigen Betä-       als auch als Haushaltshilfe in seiner privaten Wohnung.
tigungen. In beiden Fällen ist ein sachlicher (wirtschaft-    Der Unternehmer als Arbeitgeber ist eine natürliche Per-
licher, organisatorischer oder finanzieller) Zusammenhang     son, die nicht für den Arbeitsbereich im Maklerbüro und
zwischen den Betätigungen erforderlich, um sie als einen      den Arbeitsbereich im Haushalt getrennt betrachtet wer-
einzigen Steuergegenstand einstufen zu können.                den kann. Es liegt also ein einheitliches Beschäftigungs-
                                                              verhältnis vor. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeit-
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn
                                                              nehmerin zwei völlig verschiedene Tätigkeiten (Sekretärin
die beiden Betätigungen einander stützen und ergänzen.
                                                              und Haushaltshilfe) ausübt.
Kriterien für einen organisatorischen Zusammenhang
sind etwa die Benutzung derselben Räume und Einrich-
tungen oder die Tätigkeit derselben Mitarbeiter in beiden     Beispiel 2:
Bereichen. Für einen finanziellen Zusammenhang spricht
                                                              Die Kfz-Werkstatt GmbH und die Autovermietung GmbH
die Führung gemeinsamer Kassen, Aufzeichnungen oder
                                                              werden von demselben Geschäftsführer und Alleinge-
Bankkonten.
                                                              sellschafter betrieben. Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit
Der BFH monierte, dass das FG nicht darauf eingegangen        in der Werkstatt und gelegentlich am Wochenende auf
ist, auf welches Regelwerk es zur Einordnung der Tätig-       450-Euro-Basis in der Autovermietung.
keiten in bestimmte „Gewerbezweige“ zurückgegriffen hat.
                                                              Obwohl beide Gesellschaften von demselben Geschäfts-
In der Ausdifferenzierung des Statistischen Bundesamts
                                                              führer geführt werden, sind die beiden Gesellschaften als
sind „Imbissstuben“ und „Eissalons“ in dieselbe Gewerbe-
                                                              rechtlich getrennte juristische Personen zu betrachten. So-
klasse (56.10) eingeordnet. Nach diesen Maßgaben wird
                                                              mit ist keine Arbeitgeberidentität gegeben und es liegt kein
das FG die Verhältnisse des vorliegend zu beurteilenden
                                                              einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Es handelt sich
Einzelfalls erneut zu würdigen haben.
                                                              um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Beschäfti-
                                                              gungen: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
                                                              bei der Kfz-Werkstatt GmbH und einen 450-Euro-Minijob
    10	Geringfügige Beschäftigung: Hauptbe-                  bei der Autovermietung GmbH.
       schäftigung und Minijob beim gleichen
       Arbeitgeber?                                           Die Frage, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis
                                                              vorliegt, ist vor allem im Zusammenhang mit der Ausübung
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Haupt-
                                                              eines Minijobs von Bedeutung. Liegt ein einheitliches Be-
beschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben. Doch was
                                                              schäftigungsverhältnis vor, muss die dem Grunde nach
gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe
                                                              geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung
Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungs-
                                                              zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss so-
rechtliche Beurteilung des Minijobs aus? Liegt weiterhin
                                                              mit von dem gesamten Verdienst die vollen Sozialversi-
ein Minijob vor?
                                                              cherungsbeiträge für eine sozialversicherungspflichtige
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs bei demselben Ar-           Beschäftigung an die gesetzliche Krankenkasse des Be-
beitgeber sind diese sozialversicherungsrechtlich immer       schäftigten abführen.
als Einheit zu betrachten. Man spricht in diesem Fall von
einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis. Für die         Handelt es sich um zwei verschiedene Beschäftigungen,
Beurteilung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis    wird der 450-Euro-Minijob nicht mit der Hauptbeschäftigung
vorliegt, ist ausschließlich die sogenannte Arbeitgeber-      zusammengerechnet. Für den Minijob muss der Arbeitge-
identität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Tätig-    ber somit lediglich Pauschalbeiträge zur Krankenversi-
keit spielt hierbei keine Rolle.                              cherung und (gemeinsam mit dem Arbeitnehmer) Pflicht-
                                                              beiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale
Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, ist immer von           zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversi-
einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen,      cherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur
unabhängig davon, in welchen Betrieben oder Betriebstei-      seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Darüber
len die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist    hinaus fallen für den Arbeitgeber die Umlagebeiträge für
es auch unerheblich, ob es sich um organisatorisch selbst-    Aufwendungen bei Krankheit sowie bei Mutterschaft und
ständige oder unselbstständige Betriebe bzw. Betriebsteile    die Insolvenzgeldumlage an.

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Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021
                           (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen)

    Thema                 Volltext-Fundstelle                                                 Weitere Informations-
                                                                                              quellen
1   Corona-Hilfen         Pressemitteilung des BMF vom 13.11.2020                             –
                          www.bundesfinanzministerium.de

2   Jahressteuer-         Gesetzentwurf des JStG 2020                                         –
    gesetz 2020           www.bundesfinanzministerium.de

3   Private Pkw-Nutzung   BFH, Urteil vom 9.11.2017, Az. III R 20/16                          –
                          www.bundesfinanzhof.de

4   Umsatzsteuer          BMF, Schreiben vom 1.10.2020, Az. III C 2 - S 7112/19/10001 :001    Abschnitt 3.8 Abs. 1
                          www.bundesfinanzministerium.de                                      Umsatzsteuer-
                                                                                              Anwendungserlass

5   Verwarnungsgelder     BFH, Urteil vom 13.8.2020, Az. VI R 1/17                            Bisher zu dieser Frage:
                          www.bundesfinanzhof.de                                              BFH, Urteil vom 7.7.2004,
                                                                                              Az. VI R 29/00; BFH,
                                                                                              Urteil vom 14.11.2013,
                                                                                              Az. VI R 36/12

6   Kassenbuchführung     Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 7.8.2020,           BMF, Schreiben vom
                          Az. S 0315 - St 42                                                  26.11.2010, Az. IV A
                          www.datenbank.nwb.de                                                4 - S 0316/08/10004-07;
                                                                                              BStBl. 2010 I, S. 1342;
                                                                                              Gesetz zum Schutz
                                                                                              vor Manipulationen an
                                                                                              digitalen Grundaufzeich-
                                                                                              nungen vom 22.12.2016,
                                                                                              BGBl. 2016 I, S. 3152;
                                                                                              Kassensicherungsver-
                                                                                              ordnung, BGBl. 2017 I,
                                                                                              S. 3515

7   Elektronische Kasse   BMF, Schreiben vom 21.8.2020, Az. IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007   –
                          www.bundesfinanzministerium.de

8   Betriebs-Pkw          BFH, Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 9/18                          BFH, Pressemittei-
                          www.bundesfinanzhof.de                                              lung vom 22.10.2020,
                                                                                              Nr. 046/20

9   Gewerbesteuer         BFH, Urteil vom 17.6.2020, Az. X R 15/18                            FG Münster, Urteil
                          www.bundesfinanzhof.de                                              vom 10.10.2017, Az. 7
                                                                                              K 3662/14 G
                                                                                              www.justiz.nrw.de;
                                                                                              EFG 2018, S. 1281;

10 Geringfügige           Minijob-Newsletter 11/2020                                          –
   Beschäftigung          www.minijob-zentrale.de
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