Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021
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Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 Sehr geehrte Damen und Herren, wieder einmal stehen wichtige Informationen in Zusammenhang mit Corona-Hilfen für Un- ternehmer und Solo-Selbständige sowie steuerliche Änderungen durch das JStG 2020 zu Beginn unseres Mandantendiensts (Nr. 1, 2). Ein bunter Strauß von aktuellen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen z.B. zu Betriebs-Pkw (Nr. 3, 8), Umsatzsteuer (Nr. 4) und Erstattung von Ordnungsgeldern (Nr. 5) schließt sich an. Einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze der Kassenbuchführung und über die steuerliche Behandlung der Kosten für die erstmalige Implementierung der Si- cherungseinrichtung finden Sie unter Nr. 6 und 7. Ob Arbeitnehmer neben ihrem Hauptjob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit demselben Arbeitgeber eingehen können, er- fahren Sie in Nr. 10. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2021 Aus dem Inhalt: 1 Corona-Hilfen: Verlängerung und Erweiterung für Solo-Selbstständige und Veranstal- tungsbranche 2 Jahressteuergesetz 2020: Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag und der Ab- setzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter 3 Private Pkw-Nutzung: 1-Prozent-Methode bei ausländischen Importfahrzeugen 4 Umsatzsteuer: Unterschied zwischen Werklieferung und Werkleistung 5 Verwarnungsgelder: Erstattung an Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig? 6 Kassenbuchführung: Ist eine elektronische Ladenkasse jetzt Pflicht?
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 starthilfe ist nicht zurückzuzahlen. Antragsberechtigt 1 Corona-Hilfen: Verlängerung und Erwei- sind Soloselbstständige, die ansonsten im Rahmen der terung für Solo-Selbstständige und Ver- Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen anstaltungsbranche können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus Die Überbrückungshilfe III kommt: Auch Beherber- selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Die volle Betriebs- gungsbetriebe und Veranstaltungsstätten sind als direkt kostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz des betroffene Unternehmen antragsberechtigt. Damit er- Soloselbstständigen während der siebenmonatigen Lauf- halten auch z.B. Pensionen, Jugendherbergen und Kon- zeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem zerthallen im Rahmen der geltenden Bestimmungen die siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als Novemberhilfe. Künftig sind auch indirekt Betroffene 50 Prozent zurückgegangen ist. Die Betriebskostenpau- antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ih- schale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen rer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro. Betroffene, betroffenen Unternehmen erzielen. Darüber hinaus sind die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1.10.2019 be- auch Unternehmen antragsberechtigt, die regelmäßig gonnen haben und daher keine Jahresumsätze für 2019 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen vorweisen können, können als Referenzmonatsumsatz im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maß- entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der bei- nahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. So wird auch den Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder Unternehmen geholfen, die mittelbar für ein Unternehmen den durchschnittlichen Monatsumsatz des dritten Quar- arbeiten, das direkt von den Schließungs-Anordnungen tals 2020 (1.7. bis 30.9.2020) wählen. betroffen ist. Das hilft z.B. vielen Unternehmen und Selbst- ständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Beispiel: Tontechniker/innen, Bühnenbauer/innen und Beleuchter/ innen. Diese Unternehmen und Selbstständigen müssen Jahres- Referenz- Neustarthilfe zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungs- umsatz 2019 umsatz (max. 25 Prozent) verordnungen vom 28.10.2020 einen Umsatzeinbruch von ab 34.286 Euro 20.000 Euro 5.000 Euro mehr als 80 Prozent erlitten haben. und mehr (Maximum) Beispiel: 30.000 Euro 17.500 Euro 4.375 Euro Ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine 20.000 Euro 11.666 Euro 2.917 Euro Messe beliefert, kann bei Erbringungen der oben genann- 10.000 Euro 5.833 Euro 1.458 Euro ten Nachweise einen Antrag stellen. Die Messe ist als 5.000 Euro 2.917 Euro 729 Euro direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veran- staltungsagentur gilt als indirekt betroffenes Unternehmen, Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistun- wenn sie 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Messe und gen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anderen direkt betroffenen Unternehmen macht. Da aber anzurechnen. Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausge- die Veranstaltungsagentur Vertragspartner des Caterers zahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen ist und nicht die Messe direkt, ist diese Klarstellung wich- während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei tig. Mit der Klarstellung erhält der Caterer als mittelbar in- Antragstellung noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz direkt betroffenes Unternehmen ebenfalls Unterstützung. während der Laufzeit anders als zunächst erwartet bei über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes Die Details werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzah- wird es weitere Verbesserungen geben, z.B. bei der An- len. setzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisie- rung oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe Beispiel: sind anstelle von bislang maximal 50.000 Euro pro Monat Bei 75 Prozent durchschnittlichem Umsatz im Förderzeit- künftig bis zu 200.000 Euro pro Monat als Betriebskos- raum müsste ein Soloselbstständiger, der 4.375 Euro Neu- tenerstattung möglich. starthilfe erhalten hat, die Hälfte zurückzahlen. Die Überbrückungshilfe III soll erhebliche Verbesse- Die Begünstigten müssen nach Ablauf des Förderzeit- rungen für Soloselbstständige bringen. Betroffene, raums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung er- z.B. aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künf- stellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige tig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsät- 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steu- zen aus selbstständiger Tätigkeit zu addieren. Der Be- erbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bishe- willigungsstelle sind anfallende Rückzahlungen bis zum rige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige 31.12.2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen. Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden Nachprü- Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungs- fungen statt. hilfe III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen muss- Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten ten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entspre- wird, soll ab dem 1.1.2021 gelten. Aufgrund der nötigen chenden Vorjahreszeitraums 2019 erhalten. Die Neu- technischen Programmierungen und der Abstimmungen 2
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 mit den Ländern und der EU-Kommission können die An- Der inländische Bruttolistenpreis ist jedenfalls dann nicht träge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr zu hoch geschätzt, wenn die Schätzung sich an den ty- gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden in pischen Bruttoabgabepreisen orientiert, die Importfahr- Kürze feststehen. zeughändler, welche das betreffende Fahrzeug selbst im- portieren, von ihren Endkunden verlangen. 2 Jahressteuergesetz 2020: Verbesse- Das Finanzministerium Hamburg verweist auf die BFH- rungen beim Investitionsabzugsbetrag Rechtsprechung aus 2017 zur Schätzung des Brutto listenpreises bei einem Importfahrzeug und verfügt, dass und der Absetzbarkeit geringwertiger entsprechende ruhende Einsprüche nun bearbeitet wer- Wirtschaftsgüter den können. Die Grenze für sofort absetzbare geringwertige Wirt- schaftsgüter (GWG) wird von 800 auf 1.000 Euro ange- hoben. 4 Umsatzsteuer: Unterschied zwischen Werklieferung und Werkleistung Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (IAB) wird erweitert auf die Anschaffung abnutzbarer im- Bislang war nach Auffassung der Finanzverwaltung um- materieller Wirtschaftsgüter (z.B. Softwarelösungen). satzsteuerlich eine Werklieferung anzunehmen, wenn der Werkhersteller für das Werk selbstbeschaffte Stoffe Unabhängig von der Rechtsform haben Unternehmer und verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensa- Freiberufler die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsab- chen sind. Nach einem Schreiben des Bundesfinanz- zugsbetrags ihre Steuerbelastung zu senken, ohne Geld ministeriums (BMF) vom 1.10.2020 greift nunmehr eine ausgeben zu müssen. Für Wirtschaftsjahre, die nach zusätzliche Voraussetzung: Der Werkhersteller muss im dem 31.12.2019 beginnen, können statt der bisherigen Zusammenhang mit dem Werk auch einen fremden Ge- 40 Prozent nunmehr 50 Prozent der voraussichtlichen genstand be- oder verarbeiten. Eine Be- oder Verarbeitung Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen, ausschließlich eigener Gegenstände könne die Annahme die in den nächsten drei Jahre geplant sind, gewinnmin- einer Werklieferung nicht mehr rechtfertigen. Diese Anpas- dernd berücksichtigt werden. sung ist für alle offenen Fälle zu berücksichtigen. Eine schädliche betriebsfremde Nutzung liegt nicht nur bei Das BMF-Schreiben enthält jedoch eine Nichtbeanstan- einer Privatnutzung vor, sondern auch bei der Verwendung dungsregelung: In allen Fällen vor dem 1.1.2021 ent- in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen. Im Gegen- standener gesetzlicher Umsatzsteuer können Unterneh- satz dazu stellt z.B. die Vermietung eines zum notwen- mer die Umsätze – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs digen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts und Fälle des § 13b UStG – entsprechend der bisherigen eine betriebliche Nutzung dar und ist somit unschädlich. Fassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuer- Anwendungserlass behandeln. In der Praxis stellt sich Es bleibt jedoch dabei (entgegen dem ersten Gesetzent- regelmäßig die Abgrenzungsfrage, ob eine reguläre Wa- wurf), dass die angeschafften Wirtschaftsgüter zu mindes- renlieferung, eine Werklieferung oder eine Werkleistung tens 90 Prozent betrieblich genutzt werden müssen. Die vorliegt, da sich hieraus unterschiedliche Konsequenzen Nutzung eines IAB für ein betriebliches Fahrzeug, bei dem für die Besteuerung ergeben. Zumindest für Konstellati- die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Methode ermittelt onen, in denen der Leistende ausschließlich eigene Ge- wird, ist daher nach wie vor nicht möglich. genstände be- oder verarbeitet, lässt sich eine Werkliefe- rung nunmehr ausschließen. 3 Private Pkw-Nutzung: 1-Prozent-Methode bei ausländischen Importfahrzeugen 5 Verwarnungsgelder: Erstattung an Mit- Bei der 1-Prozent-Methode ist der inländische Brutto arbeiter lohnsteuerpflichtig? listenpreis als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Proble- Die Frage beschäftigt die Gerichte schon seit geraumer matisch kann es werden, wenn es für ein Importfahrzeug Zeit. Paketzustelldienst, Lieferfirmen von Kleinmöbeln keinen inländischen Listenpreis gibt. oder Gefrierkost, die nur kurze Zeit ihren Kunden eine Ware anliefern, aber keinen Parkplatz in der Nähe fin- So hat der BFH im Jahr 2017 dem Finanzamt eine Schät- den, parken mitunter kurze Zeit im Halteverbot, um ei- zung erlaubt. Einen konkreten Schätzrahmen hat nun die nen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Nicht Finanzverwaltung Hamburg veröffentlicht: selten fallen dann Bußgelder an, die vom Arbeitgeber Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach erstattet werden. Die bisherige BFH-Rechtsprechung der 1-Prozent-Regelung zu bewerten, ist der inländische hatte darin Arbeitslohn gesehen, der der Lohnsteuer zu Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Im- unterwerfen sei. portfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolisten- Beispiel: preis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht. So auch bei einem Paketzustelldienst, der es hinnahm, 3
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbe- Geschäfts und des Namens des Vertragspartners. Der reichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhielten. Nur Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht folgt aus den wurde das Ordnungsgeld nicht gegen den Fahrer des umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugs, sondern gegen die Halterin festgesetzt. Der UStG). Er gilt nicht nur für Buchführungspflichtige, son- Mitarbeiter verauslagte das Bußgeld, die Arbeitgeberin dern auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 gab es dem Mitarbeiter zurück. Das Finanzamt orientierte Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahmen-Überschuss-Rechner). sich an einem früheren BFH-Urteil und sah darin Arbeits- Des Weiteren ist für jeden Geschäftsvorfall die Zahlungs- lohn. art festzuhalten. Nur Barumsätze sind im Kassenbuch zu erfassen. Unbare Zahlungen (Kreditkarte/EC-Umsätze Die Arbeitgeberin erhob Klage. Das FG gab der Klägerin etc.) sind separat abzubilden. recht, da die Zahlung des Verwarnungsgelds auf eine eigene Schuld der Klägerin erfolgt sei und daher nicht Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht be- zu einem Zufluss von Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer kannten Personen gegen Barzahlung gilt aus Zumutbar- führen könne, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. keitsgründen die Einzelaufzeichnungspflicht nicht, wenn kein elektronisches Aufzeichnungssystem, sondern eine Der BFH (Urteil vom 13.8.2020) bestätigte die Auffassung offene Ladenkasse verwendet wird. Eine Registrierkas- des FG: Es ist zu unterscheiden, ob das Verwarnungsgeld senpflicht besteht nicht. Es ist auch zulässig, eine offene gegen einen Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen Ladenkasse zu führen. hat, wirksam geworden ist oder gegen den Arbeitgeber als Fahrzeughalter. Wird die Verwarnung gegenüber dem Ar- Ist die Einzelaufzeichnung nicht zumutbar, müssen die beitnehmer wirksam, so stellt die Erstattung durch den Bareinnahmen anhand eines sogenannten Kassenberichts Arbeitgeber Arbeitslohn dar. Wird die Verwarnung ge- nachgewiesen werden. Auch bei einem Kassenbericht genüber dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter wirksam, so müssen die erklärten Betriebseinnahmen auf ihre Vollstän- wird die Zahlung auf eine eigene Schuld geleistet und ist digkeit und Richtigkeit überprüfbar sein. Für die Anferti- nicht als Arbeitslohn des Mitarbeiters anzusehen. gung eines Kassenberichts ist der gesamte geschäftliche Bargeldendbestand einschließlich Hartgeld – unabhängig Hinweis: Stellt die Erstattung Arbeitslohn dar, ist die Zah- vom Aufbewahrungsort des Gelds (z.B. Tresorgeld, Hand- lung der Lohnsteuer zu unterwerfen, aber als Betriebsaus- kassen der Kellner, Wechselgeld, Portokasse etc.) – täg- gabe des Arbeitgebers abzugsfähig. Wird die Zahlung auf lich zu zählen. eine eigene Schuld geleistet, stellt dies keinen Arbeitslohn dar, aber es entfällt dafür der Betriebsausgabenabzug ge- Ab 1.1.2017 dürfen nur noch solche elektronischen Regis- mäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG, wonach Verwarnungs- trierkassen verwendet werden, die eine komplette Spei- gelder nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. cherung aller steuerlich relevanten Daten – insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdaten- Im zweiten Rechtsgang hat das FG nun zu prüfen, ob den änderungsdaten (z.B. Artikelpreisänderungen, Nutzer- Fahrern, die einen Parkverstoß begangen hatten, nicht da- kennung) – ermöglichen. Jedes Unternehmen, das ein durch ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn zuge- solches Aufzeichnungsgerät in Betrieb nimmt, muss dies flossen ist, dass die Klägerin auf einen Regressanspruch innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt gegenüber den Arbeitnehmern verzichtet hat. Dass es sich auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitteilen bei den zugrundeliegenden Parkverstößen um Ordnungs- (§ 146a Abs. 4 Abgabenordnung). widrigkeiten im absoluten Bagatellbereich handelt, spielt nach Auffassung des BFH für die Beurteilung, ob Arbeits- In der Kassensicherungsverordnung ist geregelt, wie die lohn vorliegt, keine Rolle. zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ausgestal- tet sein muss. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen 6 Kassenbuchführung: Ist eine elektro- Schnittstelle. Das Bundesfinanzministerium hatte für die nische Ladenkasse jetzt Pflicht? Installation dieser Sicherheitseinrichtung eine Übergangs- frist bis zum 30.9.2020 eingeräumt. Zahlreiche Bundes- Eine Übersicht über die Grundsätze der Ordnungsmä- länder haben wegen der Corona-Krise eine längere Über- ßigkeit der Kassenbuchführung bietet eine Verfügung der gangsregelung bis 31.3.2021 getroffen, die im Saarland Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 7.8.2020. und in Baden-Württemberg von der Voraussetzung abhän- Danach erfordern die Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- gig ist, dass der Unternehmer die Sicherheitseinrichtung führung grundsätzlich die Aufzeichnung jedes einzelnen vor dem 30.9.2020 bestellt hat. Geschäftsvorfalls – also jeder Betriebseinnahme und Be- triebsausgabe, jeder Einlage und Entnahme – in einem Umfang, der einem sachverständigen Dritten in angemes- 7 Elektronische Kasse: Kosten der erst- sener Zeit eine lückenlose Überprüfung der Grundlagen, maligen Implementierung der tech- des Inhalts, der Entstehung und Abwicklung und der Be- nischen Sicherungseinrichtung deutung des Geschäftsvorfalls für den Betrieb ermöglicht. Das bedeutet nicht nur die Aufzeichnung der in Geld be- Wie die Kosten der erstmaligen Implementierung der tech- stehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des nischen Sicherungseinrichtung (TSE) steuerlich zu behan- 4
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 deln sind, ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfi- vermögen zugeordnet hatte, zu 25 Prozent für unterneh- nanzministeriums vom 21.8.2020. merische Zwecke und zu 75 Prozent für private Zwecke. Antragsgemäß berücksichtigt das Finanzamt (FA) die Ab- Zu den TSE-Ausführungen gehören z.B. USB-Sticks oder setzung für Abnutzung (AfA) sowie die Aufwendungen für (micro) SD-Karten. Darüber hinaus werden auch Aus- das Fahrzeug. Auf der anderen Seite erfasst es 75 Prozent führungen angeboten, bei denen die TSE in ein anderes der AfA und der Aufwendungen als Betriebseinnahmen. Gerät, z.B. einen Drucker oder ein elektronisches Auf- zeichnungssystem, verbaut wird. Schließlich gibt es noch U verkauft das Fahrzeug, nachdem es vollständig ab- Hardware zur Einbindung mehrerer TSE über ein lokales geschrieben ist, für 10.000 Euro und erklärt 25 Prozent Netzwerk (sogenannte „LAN-TSE“ oder Konnektoren) und (betrieblicher Anteil) als Betriebseinnahme. Das FA will sogenannte Cloud-TSE. dagegen den gesamten Veräußerungserlös als Be- triebseinnahme erfassen. Eine TSE stellt sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, (micro) SD-Card und Ähnlichem Der BFH hat in diesem Fall die Auffassung des FA bestä- ein Wirtschaftsgut dar, das nicht selbstständig nutzbar tigt: Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch ist. Die Aufwendungen für die Anschaffung der TSE sind teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der ge- daher zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche samte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräu- Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Ein So- ßerungserlös den Gewinn im Sinne der §§ 4 und 5 EStG. fortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG oder die Bildung eines Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in An- Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG scheidet mangels spruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nut- selbstständiger Nutzbarkeit aus. Nur wenn die TSE direkt zungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise als Hardware fest eingebaut wird, geht ihre Eigenständig- neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige keit als Wirtschaftsgut verloren. Die Aufwendungen sind Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Er- als nachträgliche Anschaffungskosten des jeweiligen Wirt- mittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmin- schaftsguts zu aktivieren, in das die TSE eingebaut wurde, dernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der und über dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben. auf die private Nutzung entfallenden AfA. Laufende Entgelte, die für sogenannte Cloud-Lö- Fazit: Der Veräußerungserlös ist trotz der vorangegan- sungen zu entrichten sind, sind regelmäßig sofort als Be- genen Besteuerung der privaten Nutzung, in voller Höhe triebsausgaben abziehbar. als Betriebseinnahme zu versteuern. Er kann nicht antei- Die einheitliche digitale Schnittstelle umfasst die lig gekürzt werden. Der BFH rechtfertigt dies damit, dass Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektro- die Besteuerung der Privatnutzung eines Wirtschaftsguts nische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnitt- des Betriebsvermögens in Form der Nutzungsentnahme stelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Die und dessen spätere Veräußerung zwei unterschiedliche Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen Vorgänge darstellen, die steuerlich getrennt zu betrachten digitalen Schnittstelle sind Anschaffungsnebenkosten des sind. Wirtschaftsguts „TSE“. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch nicht bean- 9 Gewerbesteuer: Imbissbude und Eiscafé standet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige – ein einheitlicher Gewerbebetrieb? Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementie- Übt ein Einzelunternehmer zwei gewerbliche Tätigkeiten rung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines beste- aus, so ist insbesondere für die Gewerbesteuer wichtig, henden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller ob das Finanzamt (FA) darin zwei getrennte Betriebe oder Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. einen einheitlichen Gewerbebetrieb sieht. Beispiel: 8 Betriebs-Pkw mit privater Nutzung: Zur A betrieb seit 2009 sowohl ein Eiscafé als auch einen Grill- Ermittlung des Veräußerungsgewinns imbiss. Beide Tätigkeiten wurden in demselben Gebäude Wer einen Firmenwagen teilweise zu privaten Zwecken ausgeübt; die Geschäftsräume waren nicht miteinander nutzt, muss regelmäßig einen bestimmten Teil als Privat- verbunden, es wurden lediglich dieselben Kundentoiletten nutzung versteuern oder sich einen Teil der Aufwendungen genutzt. Für Grillimbiss und Eiscafé bestand eine einheit- als Betriebseinnahmen zurechnen lassen. So kann bei liche Telefonnummer; die Außengastronomie wurde ge- Veräußerung eines zu 50 Prozent privat genutzten und meinsam genutzt. Ein Teil der Wareneinkäufe wurde für auf 0 Euro abgeschriebenen Pkw die Frage auftauchen, beide Betätigungen gemeinsam vorgenommen; einige Mit- ob auch nur 50 Prozent des Veräußerungserlöseses als arbeiter kamen für beide Betätigungen zum Einsatz. Für Betriebseinnahme erfasst werden müssen. beide Aktivitäten gab es ein gesondertes Girokonto. Lohn- zahlungen für Mitarbeiter des Eiscafés wurden teilweise Beispiel: auch vom Bankkonto des Grillimbisses überwiesen. Der bilanzierende Einzelunternehmer U nutzt einen im A erklärte für die Streitjahre 2010/2011 für den Imbiss Jahr 2008 angeschafften Pkw, den er seinem Betriebs- Gewinne (rund 58.000 Euro) und für die Eisdiele Verluste 5
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 (rund 25.000 Euro). Das FA ging von zwei getrennten handelt. Entscheidend ist allein, dass es sich nach den Gewerbebetrieben aus und erließ gesonderte Gewerbe- vorgenannten Merkmalen rechtlich um ein und denselben steuer-Messbescheide. Arbeitgeber, d.h. um ein und dieselbe natürliche oder juris- tische Person bzw. Personengesellschaft handelt. Das FG Münster wies die Klage des A ab, da nach seiner Auffassung der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den beiden Aktivitäten fehle. Beispiel 1: Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Ein Grundstücksmakler (Einzelunternehmer) beschäftigt FG zurück. Die Rechtsprechung unterscheidet in solchen eine Arbeitnehmerin sowohl als Sekretärin in seinem Büro Fällen zwischen gleichartigen und ungleichartigen Betä- als auch als Haushaltshilfe in seiner privaten Wohnung. tigungen. In beiden Fällen ist ein sachlicher (wirtschaft- Der Unternehmer als Arbeitgeber ist eine natürliche Per- licher, organisatorischer oder finanzieller) Zusammenhang son, die nicht für den Arbeitsbereich im Maklerbüro und zwischen den Betätigungen erforderlich, um sie als einen den Arbeitsbereich im Haushalt getrennt betrachtet wer- einzigen Steuergegenstand einstufen zu können. den kann. Es liegt also ein einheitliches Beschäftigungs- verhältnis vor. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeit- Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn nehmerin zwei völlig verschiedene Tätigkeiten (Sekretärin die beiden Betätigungen einander stützen und ergänzen. und Haushaltshilfe) ausübt. Kriterien für einen organisatorischen Zusammenhang sind etwa die Benutzung derselben Räume und Einrich- tungen oder die Tätigkeit derselben Mitarbeiter in beiden Beispiel 2: Bereichen. Für einen finanziellen Zusammenhang spricht Die Kfz-Werkstatt GmbH und die Autovermietung GmbH die Führung gemeinsamer Kassen, Aufzeichnungen oder werden von demselben Geschäftsführer und Alleinge- Bankkonten. sellschafter betrieben. Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit Der BFH monierte, dass das FG nicht darauf eingegangen in der Werkstatt und gelegentlich am Wochenende auf ist, auf welches Regelwerk es zur Einordnung der Tätig- 450-Euro-Basis in der Autovermietung. keiten in bestimmte „Gewerbezweige“ zurückgegriffen hat. Obwohl beide Gesellschaften von demselben Geschäfts- In der Ausdifferenzierung des Statistischen Bundesamts führer geführt werden, sind die beiden Gesellschaften als sind „Imbissstuben“ und „Eissalons“ in dieselbe Gewerbe- rechtlich getrennte juristische Personen zu betrachten. So- klasse (56.10) eingeordnet. Nach diesen Maßgaben wird mit ist keine Arbeitgeberidentität gegeben und es liegt kein das FG die Verhältnisse des vorliegend zu beurteilenden einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Es handelt sich Einzelfalls erneut zu würdigen haben. um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Beschäfti- gungen: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Kfz-Werkstatt GmbH und einen 450-Euro-Minijob 10 Geringfügige Beschäftigung: Hauptbe- bei der Autovermietung GmbH. schäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber? Die Frage, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist vor allem im Zusammenhang mit der Ausübung Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Haupt- eines Minijobs von Bedeutung. Liegt ein einheitliches Be- beschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben. Doch was schäftigungsverhältnis vor, muss die dem Grunde nach gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungs- zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss so- rechtliche Beurteilung des Minijobs aus? Liegt weiterhin mit von dem gesamten Verdienst die vollen Sozialversi- ein Minijob vor? cherungsbeiträge für eine sozialversicherungspflichtige Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs bei demselben Ar- Beschäftigung an die gesetzliche Krankenkasse des Be- beitgeber sind diese sozialversicherungsrechtlich immer schäftigten abführen. als Einheit zu betrachten. Man spricht in diesem Fall von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis. Für die Handelt es sich um zwei verschiedene Beschäftigungen, Beurteilung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis wird der 450-Euro-Minijob nicht mit der Hauptbeschäftigung vorliegt, ist ausschließlich die sogenannte Arbeitgeber- zusammengerechnet. Für den Minijob muss der Arbeitge- identität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Tätig- ber somit lediglich Pauschalbeiträge zur Krankenversi- keit spielt hierbei keine Rolle. cherung und (gemeinsam mit dem Arbeitnehmer) Pflicht- beiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, ist immer von zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversi- einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, cherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur unabhängig davon, in welchen Betrieben oder Betriebstei- seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Darüber len die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist hinaus fallen für den Arbeitgeber die Umlagebeiträge für es auch unerheblich, ob es sich um organisatorisch selbst- Aufwendungen bei Krankheit sowie bei Mutterschaft und ständige oder unselbstständige Betriebe bzw. Betriebsteile die Insolvenzgeldumlage an. 6
Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 1/2021 (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen) Thema Volltext-Fundstelle Weitere Informations- quellen 1 Corona-Hilfen Pressemitteilung des BMF vom 13.11.2020 – www.bundesfinanzministerium.de 2 Jahressteuer- Gesetzentwurf des JStG 2020 – gesetz 2020 www.bundesfinanzministerium.de 3 Private Pkw-Nutzung BFH, Urteil vom 9.11.2017, Az. III R 20/16 – www.bundesfinanzhof.de 4 Umsatzsteuer BMF, Schreiben vom 1.10.2020, Az. III C 2 - S 7112/19/10001 :001 Abschnitt 3.8 Abs. 1 www.bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer- Anwendungserlass 5 Verwarnungsgelder BFH, Urteil vom 13.8.2020, Az. VI R 1/17 Bisher zu dieser Frage: www.bundesfinanzhof.de BFH, Urteil vom 7.7.2004, Az. VI R 29/00; BFH, Urteil vom 14.11.2013, Az. VI R 36/12 6 Kassenbuchführung Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 7.8.2020, BMF, Schreiben vom Az. S 0315 - St 42 26.11.2010, Az. IV A www.datenbank.nwb.de 4 - S 0316/08/10004-07; BStBl. 2010 I, S. 1342; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeich- nungen vom 22.12.2016, BGBl. 2016 I, S. 3152; Kassensicherungsver- ordnung, BGBl. 2017 I, S. 3515 7 Elektronische Kasse BMF, Schreiben vom 21.8.2020, Az. IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007 – www.bundesfinanzministerium.de 8 Betriebs-Pkw BFH, Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 9/18 BFH, Pressemittei- www.bundesfinanzhof.de lung vom 22.10.2020, Nr. 046/20 9 Gewerbesteuer BFH, Urteil vom 17.6.2020, Az. X R 15/18 FG Münster, Urteil www.bundesfinanzhof.de vom 10.10.2017, Az. 7 K 3662/14 G www.justiz.nrw.de; EFG 2018, S. 1281; 10 Geringfügige Minijob-Newsletter 11/2020 – Beschäftigung www.minijob-zentrale.de
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