Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden

 
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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
Schweizer Sonderabfalltag 2020

Problematische Chemikalien in Schulen
und deren korrekte Entsorgung

                                             gemäss
                                            nationalem
                                            Leitfaden

Werner Heggli
Inspektor Chemikaliensicherheit, Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Luzern

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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
Inhalt
1. Nationaler Leitfaden Schulen (NLFS): Einleitung
   1. Geschichte
   2. Idee
   3. Entstehung
2. Nationaler Leitfaden Schulen (NLFS): Themenübersicht
   1. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz
   2. Sicherer Umgang mit Chemikalien
   3. Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen / Strahlenquellen
3. Chemikalien: Welche sind problematisch oder gar verboten?
   1. Verbotene Stoffe
   2. Problematische Stoffe
   2. Einkauf
   3. Lagerung
   4. Entsorgung inkl. Abtransport
4. Aktueller Stand & Ausblick
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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
1.1 Geschichte NLFS
Bedarf wegen:
Chemikaliensammlungen an Schulen häufig in bedenklichem Zustand
Immer wieder Unfälle mit Chemikalien im Schullabor
Fehlende Unterstützung für Lehrpersonen

Abhilfe durch:
«Merkblatt Schulen» der Chemsuisse
Leitfaden des Kantons Zürich für Volks- und Mittelschulen
GHS-Kampagne für die Schulen mit Musterlektionen
Schulbesuche durch Chemikalieninspektoren

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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
1.2 Idee NLFS
Ziel:
National verbindlicher Leitfaden für den sicheren Umgang mit Chemikalien,
der den Stand der Technik abbildet – in den drei Landessprachen: D, F, I
Akzeptiert durch BAG, BAFU, SECO und Lehrerschaft
Als Hardcopy und PDF (=> https://www.chemsuisse.ch/de/news =>
https://www.chemsuisse.ch/files/220/DE-Leitfaden-
Schulen/1023/Leitfaden-Schulen.pdf)

Zielgruppe:
LehrerInnen, AssistentInnen, Schulleitungen
Sekundarschule I und II

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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
1.3 Entstehung NLFS
Arbeitsgruppe der chemsuisse
Vertreter aus den Bundesämtern
Vertreter aus den kantonalen Fachstellen für Chemikalien
Vertreter der Lehrerschaft

Voraussetzung
Einverständnis des Kantons Zürich zur Aktualisierung und
«Helvetisierung» seiner Leitfäden

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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
2.1 Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz
=> Aufgaben der Schule
Wahrnehmen der Sorgfaltspflicht (ChemG Art.8)

Erstellen und Umsetzen eines Sicherheitskonzepts
(EKAS- & ASA-Richtlinien, SUVA) mit detaillierten Regelungen
Benennung Sicherheitsbeauftragter, Chemikalien-Ansprechperson und ggf.
Biosicherheits-Verantwortliche/r und Strahlenschutz-Sachverständige/r

Verantwortlichkeit Chemikalieneinkauf und Chemikaliensammlung
(Chemikalienliste, Entsorgung, Zutrittsberechtigung) regeln
Schulungen Chemikalien-, Bio-, Strahlensicherheit
Verantwortlichkeit Schutzmassnahmen

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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
2.1 Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz

Grundsätze

Schulen gelten als Betriebe!

Sie müssen als Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen gemäss

- Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz

- allenfalls Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzverordnung- sowie Umweltrecht & weitere
  spezifische Rechtserlasse zu Chemikalien, Mikroorganismen und radioaktiven Stoffen

für die Arbeitnehmer, also die Lehrpersonen gewährleisten.

Problematik
Schülerinnen und Schüler sind keine Arbeitnehmende!
Es besteht aber eine Obhutspflicht bzw. Aufsichtspflicht für Schüler
(https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/was-genau-bedeutet-die-obhutspflicht-von-
lehrpersonen-welche-verantwortung-tragen-lehrerinnen-und-lehrer)!
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Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Einrichtung der Chemikaliensammlung,
  von Vorbereitungs- und Unterrichtsräumen

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2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Unterrichtsvorbereitung

       Anhang J, S. 85

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2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- das Verhalten der Schüler

       Anhang A, S. 54

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2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- zulässige Chemikalien

      Anhang E, S. 70 - 73

                                      11
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- den Einkauf von Chemikalien

     Anhang M, S. 91

                                      12
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Gefahrenkommunikation, also
 Standard GHS Etiketten für «Laborchemikalien»

    *Stoffbezeichnung
                                                                             Gefahrenhinweise
                                                                             H-Nr. nicht zwingend nötig

                             Signalwort

   Gefahrenpiktogramme                                                                     Sicherheitshinweise

                                          Hersteller

                Signalwort

                                            *Bei Gemischen: gefährliche Inhaltsstoffe
                                                                                                                 13
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Elemente der Gefahrenkennzeichnung     Signalwort
                                       - Achtung
Physikalische Gefahren                 - Gefahr
                                       Gefahrenhinweise
                                       H-Sätze (hazard)
                                       H200: Physikalische Gefahren
                         neu   (neu)   H300: Gesundheitsgefahren
Gesundheitsgefahren                    H400: Umweltgefahren
                                       Sicherheitshinweise
                                       P-Sätze (precautionary)
                                       P100: Allgemeines
                   neu   neu
                                       P200: Prävention
Umwelt
                                       P300: Reaktion
                                       P400: Aufbewahrung
                                       P500: Entsorgung
 neu

                                                                      14
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

   So nicht (mehr)!

     Giftklassen – alte EU-Kennzeichnung
                                           15
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Aufbewahrung von weiteren Sicherheitsinformationen, also
  dem Sicherheitsdatenblatt (16 Abschnitte)

                                                                 16
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

und / oder
- für die Erstellung eines
  Stoffmerkblattes,
  einem reduzierten
  Sicherheitsdatenblatt

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2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Verpackung der Chemikalien
• Falls möglich, Originalverpackung
• Kein Umfüllen in Lebensmittel-, Heil-, Kosmetika- und Futtermittelgebinde
• Umgefüllte Chemikalien:
   ✓Korrekt gekennzeichnet
   ✓Chemikalienbeständiges Material
   ✓Konz. ox. Säuren (Salpeter- und Schwefelsäure): Glas
   ✓Natron- und Kalilauge: Kunststoff
   ✓Lichtempfindliche Stoffe (Ether): braunes Glas

                                                                              18
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien
So nicht!

                                        Ausblühungen

      Chemikalien in Getränkeflaschen
                                                       19
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- die Sammlung und Entsorgung von
  Chemikalienabfällen und Altchemikalien

                   S. 21

                    Gekennzeichnete
                    Chemikalienabfälle in
                    Auffangwanne            20
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien

Es braucht Regelungen für
- Erste Hilfe bei Notfällen mit Chemikalien

Es ist Pflicht der Schule (Betrieb), Mitarbeiter
vor Ort über die Massnahmen zu schulen

• Notruf 144 / Arzt / Tox Info Schweiz kontaktieren
• Notwendige Erste-Hilfe-Massnahmen auf der Etikette
   und im Sicherheitsdatenblatt
  ✓ Etikette: P-Sätze

  ✓ Sicherheitsdatenblatt: Abschnitt 4 & 6

                                                       21
2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen /
    Strahlenquellen

• Konservierung mit Arsentrioxid bis in die 80er Jahre
  ✓ Arsentrioxid: CMR-Stoff
  ✓ Arsen diffundiert in alle Teile des Tieres
• Seit 1990 i.d.R. keine Verwendung von Arsen mehr, arsen- und biozidfreie
   Tierpräparate

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2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen /
          Strahlenquellen

                  Gruppe 1                     Gruppe 2                       Gruppe 3                      Gruppe 4

                  z.B. E. coli, Bäckerhefe,    z.B. Salmonellen, Listerien,   z.B. HIV, Tuberkulose, Pest   z.B. Ebola-, Pocken-,
Mikroorganismen   Joghurtbakterien             Influenza                                                    Marburgviren

                  Kein Risiko                  Risiko gering                  Risiko mässig                 Risiko hoch

      Tätigkeit   Risikoklasse 1               Risikoklasse 2                 Risikoklasse 3                Risikoklasse 4

                  Tiefstes Sicherheitsniveau                                                                Höchstes Sicherheitsniveau !
                  !

                                                                                                                             Ebola-Virus
                                 E. coli                        Salomonella                    HIV-Virus

                                                                                                                                           23
2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen /
    Strahlenquellen

Allgemeines zum Strahlenschutz
• Strahlenquellen
  ✓ Radioaktive Mineralien: Uranpechblende, Thorit
  ✓ Röntgenanlagen
• Gefahr
  ✓ Äussere Bestrahlung
  ✓ Innere Bestrahlung: Aufnahme von Staub oder Abrieb!

       Uranpechblende                  Thorit
                                                             24
3. Chemikalien: Welche sind problematisch oder gar verboten?
                Details siehe Beilage (Kap. 2.1.3 und Anhang E)

3.1 Verbotene Stoffe

    • Chemikalienrisikoreduktionsverordnung ChemRRV
    • Übernahme von Verboten aus der EU
    • ChemRRV v.a. Anhang 1.17 alle 2 Jahre prüfen
      − https://www.admin.ch/opc/de/classified-
        compilation/20021520/index.html

                                                                  25
3.1 Verbotene Stoffe

                       26
3.2 Problematische Stoffe

Problematische Stoffe: NICHT verboten!
Chemikalien mit folgender Einstufung
• Akut toxisch Kat. 1&2: H300, H310, H330
• Krebserzeugend: H350, H351
• Reproduktionstoxisch: H360, H361 (Mutterschutz!)
• Keimzellschädigend: H340, H341
• Sensibilisierend: H317, H334
• Extrem entzündbar: H220, H224
• Explosionsgefährlich: H200 bis H205
• Gefährliche Reaktion mit Wasser: EUH029, EUH032, H260
• Gewässergefährdung: H400, H410
                                                          27
3.2 Problematische Stoffe / Gemische
Unerwünschter Stoff            Möglicher Ersatzstoff
Ameisensäure 95-100%           Ameisensäure 85%

Benzol (verboten!)             Xylol

Bleinitrat                     Eisen- oder Silbersalze

Diethylether (Äther)           Petrolether

Formaldehyd (Konservierung)    Alkohol 70%

Kalium                         Lithium, Natrium

Methanol                       Ethanol

n-Hexan                        n-Heptan

Phenolphtalein, fest           Phenolphtalein, verdünnte Lsg. (
3.3. Einkauf von Chemikalien

• Übersicht behalten, Alt- und Mehrbestände reduzieren
• Bedarfsgerechter Einkauf
• Risiken vermeiden
  ✓STOP-Prinzip: Substitution, Technische und
     Organisatorische Massnahmen, Persönliche
     Schutzmassnahmen
• Sicherheitsdatenblatt aufbewahren

                                                         29
STOP-PRINZIP

Substitution

Weniger gefährlichen Stoff einsetzen.    Schutzeinrichtung verwenden.

Zutritt verbieten.
                                        Verwendung einer persönlichen
Aufenthaltsdauer minimieren.
                                        Schutzausrüstung. Anweisungen beachten.

                                                                                  30
STOP-PRINZIP

Substitution

  Wirksamkeit (Schutzniveau)

 HOCH                          TIEF

                                      31
3.4. Lagerung
     Details siehe Beilage (Kap. 2.1.4 und 2.2.3)

•Chemikaliensammlung
• Aktuelle Sicherheitsdatenblätter (elektronisch oder in Papierform)
• Chemikalienliste
  ✓ Art, Menge, Alter, Eigenschaften, Aufbewahrungsort
  ✓ Chemikalien mit H300 oder H301,
     Mengen nachführen
  ✓ D-GISS, CHEmac-win
     (Gefahrstoffinformations- und
     Chemikalienverwaltungssystem)

                                                                       32
3.4. Lagerung

•Chemikaliensammlung
• Standort der Chemikaliensammlung
  ✓ Separater Lagerraum oder Vorbereitungszimmer
• Belüftung der Chemikalienschränke
  ✓ Ständige Belüftung bei flüchtigen Säuren, Laugen und
     brennbare Flüssigkeiten (Luftwechselrate 10)
  ✓ Ausnahmen: kleine Mengen bis 20L in dichten Behältern
• Unzureichende Belüftung
  ✓ Geruch im Zimmer und Schrank
  ✓ Ausblühungen und Beläge an Flaschen und Behältern

                                                            33
3.4. Lagerung

•Grundsätze zur Aufbewahrung von Chemikalien
• Für Unbefugte (Schüler) nicht zugänglich
• Pausen: keine Chemikalien unbeaufsichtigt stehen lassen
• Problematische Chemikalien immer unter Verschluss und vor Diebstahl
  geschützt
• Zusammenlagerungsgebot und Trennung von anderen Produkten
  beachten (Chemikalien, Lebens-, Heil- und Futtermittel)
• Warnzeichen (Schränke und Lagerräume)

                                                                        34
3.4. Lagerung
                                                 S. 14

Hinweise zur Aufbewahrung von Chemikalien
und auf Chemikalien, deren Lagerung
problematisch ist (Ameisensäure 98-100%,
Diethylether, Kalium, Natrium, Pikrinsäure, …)

                                                         35
3.4. Lagerung

            •Lagerung: Zusammenlagerungsgebote
Stoffgruppe               Säuren                               Laugen                  Lösemittel /                               Übrige Chemikalien /
                                                                                       Brennbare Flüssigkeiten                    Feststoffe

Beispiele                 Salzsäure                            Natronlauge             Alkohol                                    Salze

                          Schwefelsäure                        Kalilauge               Ether                                      Natrium

                          *Salpetersäure                       Ammoniak-Lsg.           Kohlenwasserstoffe

                          *Wasserstoffperoxid                  Javel-Lsg.              Essigsäure konz.

Anmerkung                 Schrank an höchster Stelle           Anschluss an            Schrank aus feuerhemmendem Material & am   Besonders gefährliche Stoffe:
                          entlüftet.                           Lüftung                 tiefsten Punkt entlüftet.                  abschliessbarer Giftschrank.
                                                               vorteilhaft.
*Für konz. Salpetersäure und Wasserstoffperoxid sollten separate Auffangwannen bereitstehen.

                                                                                                                                                                  36
3.4. Entsorgung
     Details siehe Beilage (Kap. 2.3.4)
•Entrümpelung der Chemikaliensammlung
• Periodische Kontrolle (alle 1-2 Jahre)
• Folgende Chemikalien
  ✓ alte (Qualität!)
  ✓ überzählige, nicht mehr gebrauchte
  ✓ verbotene
  ✓ gebrauchte radioaktive Stoffe (z.B. Uranylacetat)
• Chemikalien in unsicheren oder alten Behältern
   ✓ Lebensmittelbehälter
   ✓ Unlesbare Etiketten
   ✓ Beschlag, Ausblühungen

                                                        37
3.4. Entsorgung

                  Hier muss entrümpelt werden!

                   Arsen
                   Benzol
                   Quecksilber
                   ….

                                                 38
3.4. Entsorgung
         Details siehe Beilage (Kap. 2.5)
         • Sammlung von Chemikalienabfällen
Gruppe                              A                                         B                                   C                            D

Art               Schwermetallhaltige, wässrige                Lösemittel halogenfrei            Halogenierte Lösemittel                 Altchemikalien,
                          Lösungen                                                                                                      Chemikalienreste
Beispiele          Lösungen mit Blei-, Chrom-,                 Alkohol, Aceton, Toluol,                Dichlormethan                  Diverse Stoffgruppen
                   Quecksilber-, Selber-, Nickel-,               Kohlenwasserstoffe
                   Cobalt-, Kupferverbindungen

Aufbewahrung        Kanister in Auffangwanne,                Kanister in Auffangwanne,          Kanister in Auffangwanne,            In Verpackung belassen,
                            Belüftung                                Belüftung                          Belüftung                      Sammlung in Box aus
                                                                                                                                       Kunststoff, Belüftung

Anmerkung                                                             Zusammenlagerungsgebote beachten.
                                                 Chemikalienabfälle und Altchemikalien für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
                                                                   Chemikalienabfälle sind i.d.R. Sonderabfälle.
Beschriftung      Anorganische Salzlösungen - mit            Flüssige organische Abfälle -      Flüssige organische Abfälle -                   -
                        Schwermetallen -                             halogenfrei -                    mit Halogenen -

                         Anorganische Salzlösungen
                          - mit Schwermetallen –                                                      Flüssige organische Abfälle
                                                                  Flüssige organische Abfälle
                                                                                                           - mit Halogenen –
                                                                        - Halogenfrei –
                                                                                                                                    Kennzeichnung der Abfälle
                                                                                                                                                                39
3.4. Entsorgung

  So nicht!

                  Gekennzeichnete Chemikalienabfälle in
                  Auffangwanne

                                                          40
3.4. Entsorgung
      Details siehe Beilage (Kap. 2.5.3)

 •Entsorgung von Chemikalienabfällen
 • Sonderabfälle
 • Abholung durch Entsorgungsfirma
   − www.abfall.ch
 •   Begleitschein (>50kg Sonderabfall inkl. Behälter)
 •   Von «Selbsttransport» Chemikalienabfällen wird dringend
     abgeraten

                                                               41
3.4. Entsorgung

 Tipps und Tricks zum Entrümpeln
 •Positivliste – wer will noch was (Punkte mit Kürzel)
 •Bedingung: Es wird korrekt gekennzeichnet durch den Lehrer,
  der die Chemikalie noch will!
 •Frage: Funktioniert das Experiment mit dieser Chemikalie?

 Erfahrung: mehr als 80% des Bestandes kann entsorgt werden
            ohne Diskussionen in der Lehrerschaft!

                                                                42
3.4. Abtransport von Chemikalienabfällen und Altchemikalien
    Details siehe Beilage (Kap. 2.5.3)
 • Chemikalienabfälle sind Sonderabfälle und unterstehen
   abfallrechtlichen und gefahrgutrechtlichen Vorschriften
 • Die Einhaltung dieser Vorschriften ist anspruchsvoll:
   - Betriebsnummer, Begleitscheine und Beförderungspapiere nötig
   - für die Transportgebinde gelten strenge Vorschriften
     (Kunststoffgebinde jünger als 5 Jahre alt, …)
 • Der Verstoss gegen diese Vorschriften kann kostspielige Folgen haben

 Erfahrung: Die Abholung durch eine Entsorgungsfirma bietet Gewähr für
            den richtigen Transport und fachgerechte Entsorgung und ist
            insgesamt vermutlich günstiger!

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4. Aktueller Stand & Ausblick
- Infokampagne für die Schulen zum NLFS läuft bis Mitte 2021
- Viele Kantone verschicken den Leitfaden – wegen Corona finden wenige
  Info-Veranstaltungen statt
- Es soll noch ein Leitfaden «Werken & Textiles Gestalten» entstehen –
  auch dort wird mit Chemikalien gearbeitet und es fallen Chemikalienabfälle
  an => bei einer Entrümpelungsaktion immer auch bei dieser Lehrerschaft
  nachfragen - und auch die Hauswarte nicht vergessen!
  (Vorabdruck der ZH-Version auf Anfrage erhältlich)

VIELEN DANK für die Aufmerksamkeit !!!

FRAGEN ???

                                                                               44
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