Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden
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Schweizer Sonderabfalltag 2020 Problematische Chemikalien in Schulen und deren korrekte Entsorgung gemäss nationalem Leitfaden Werner Heggli Inspektor Chemikaliensicherheit, Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Luzern 1
Inhalt 1. Nationaler Leitfaden Schulen (NLFS): Einleitung 1. Geschichte 2. Idee 3. Entstehung 2. Nationaler Leitfaden Schulen (NLFS): Themenübersicht 1. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz 2. Sicherer Umgang mit Chemikalien 3. Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen / Strahlenquellen 3. Chemikalien: Welche sind problematisch oder gar verboten? 1. Verbotene Stoffe 2. Problematische Stoffe 2. Einkauf 3. Lagerung 4. Entsorgung inkl. Abtransport 4. Aktueller Stand & Ausblick 2
1.1 Geschichte NLFS Bedarf wegen: Chemikaliensammlungen an Schulen häufig in bedenklichem Zustand Immer wieder Unfälle mit Chemikalien im Schullabor Fehlende Unterstützung für Lehrpersonen Abhilfe durch: «Merkblatt Schulen» der Chemsuisse Leitfaden des Kantons Zürich für Volks- und Mittelschulen GHS-Kampagne für die Schulen mit Musterlektionen Schulbesuche durch Chemikalieninspektoren 3
1.2 Idee NLFS Ziel: National verbindlicher Leitfaden für den sicheren Umgang mit Chemikalien, der den Stand der Technik abbildet – in den drei Landessprachen: D, F, I Akzeptiert durch BAG, BAFU, SECO und Lehrerschaft Als Hardcopy und PDF (=> https://www.chemsuisse.ch/de/news => https://www.chemsuisse.ch/files/220/DE-Leitfaden- Schulen/1023/Leitfaden-Schulen.pdf) Zielgruppe: LehrerInnen, AssistentInnen, Schulleitungen Sekundarschule I und II 4
1.3 Entstehung NLFS Arbeitsgruppe der chemsuisse Vertreter aus den Bundesämtern Vertreter aus den kantonalen Fachstellen für Chemikalien Vertreter der Lehrerschaft Voraussetzung Einverständnis des Kantons Zürich zur Aktualisierung und «Helvetisierung» seiner Leitfäden 5
2.1 Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz => Aufgaben der Schule Wahrnehmen der Sorgfaltspflicht (ChemG Art.8) Erstellen und Umsetzen eines Sicherheitskonzepts (EKAS- & ASA-Richtlinien, SUVA) mit detaillierten Regelungen Benennung Sicherheitsbeauftragter, Chemikalien-Ansprechperson und ggf. Biosicherheits-Verantwortliche/r und Strahlenschutz-Sachverständige/r Verantwortlichkeit Chemikalieneinkauf und Chemikaliensammlung (Chemikalienliste, Entsorgung, Zutrittsberechtigung) regeln Schulungen Chemikalien-, Bio-, Strahlensicherheit Verantwortlichkeit Schutzmassnahmen 6
2.1 Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz Grundsätze Schulen gelten als Betriebe! Sie müssen als Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen gemäss - Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz - allenfalls Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzverordnung- sowie Umweltrecht & weitere spezifische Rechtserlasse zu Chemikalien, Mikroorganismen und radioaktiven Stoffen für die Arbeitnehmer, also die Lehrpersonen gewährleisten. Problematik Schülerinnen und Schüler sind keine Arbeitnehmende! Es besteht aber eine Obhutspflicht bzw. Aufsichtspflicht für Schüler (https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/was-genau-bedeutet-die-obhutspflicht-von- lehrpersonen-welche-verantwortung-tragen-lehrerinnen-und-lehrer)! 7
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Einrichtung der Chemikaliensammlung, von Vorbereitungs- und Unterrichtsräumen 8
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Unterrichtsvorbereitung Anhang J, S. 85 9
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - das Verhalten der Schüler Anhang A, S. 54 10
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - zulässige Chemikalien Anhang E, S. 70 - 73 11
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - den Einkauf von Chemikalien Anhang M, S. 91 12
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Gefahrenkommunikation, also Standard GHS Etiketten für «Laborchemikalien» *Stoffbezeichnung Gefahrenhinweise H-Nr. nicht zwingend nötig Signalwort Gefahrenpiktogramme Sicherheitshinweise Hersteller Signalwort *Bei Gemischen: gefährliche Inhaltsstoffe 13
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Elemente der Gefahrenkennzeichnung Signalwort - Achtung Physikalische Gefahren - Gefahr Gefahrenhinweise H-Sätze (hazard) H200: Physikalische Gefahren neu (neu) H300: Gesundheitsgefahren Gesundheitsgefahren H400: Umweltgefahren Sicherheitshinweise P-Sätze (precautionary) P100: Allgemeines neu neu P200: Prävention Umwelt P300: Reaktion P400: Aufbewahrung P500: Entsorgung neu 14
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien So nicht (mehr)! Giftklassen – alte EU-Kennzeichnung 15
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Aufbewahrung von weiteren Sicherheitsinformationen, also dem Sicherheitsdatenblatt (16 Abschnitte) 16
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien und / oder - für die Erstellung eines Stoffmerkblattes, einem reduzierten Sicherheitsdatenblatt 17
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Verpackung der Chemikalien • Falls möglich, Originalverpackung • Kein Umfüllen in Lebensmittel-, Heil-, Kosmetika- und Futtermittelgebinde • Umgefüllte Chemikalien: ✓Korrekt gekennzeichnet ✓Chemikalienbeständiges Material ✓Konz. ox. Säuren (Salpeter- und Schwefelsäure): Glas ✓Natron- und Kalilauge: Kunststoff ✓Lichtempfindliche Stoffe (Ether): braunes Glas 18
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien So nicht! Ausblühungen Chemikalien in Getränkeflaschen 19
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - die Sammlung und Entsorgung von Chemikalienabfällen und Altchemikalien S. 21 Gekennzeichnete Chemikalienabfälle in Auffangwanne 20
2.2 Sicherer Umgang mit Chemikalien Es braucht Regelungen für - Erste Hilfe bei Notfällen mit Chemikalien Es ist Pflicht der Schule (Betrieb), Mitarbeiter vor Ort über die Massnahmen zu schulen • Notruf 144 / Arzt / Tox Info Schweiz kontaktieren • Notwendige Erste-Hilfe-Massnahmen auf der Etikette und im Sicherheitsdatenblatt ✓ Etikette: P-Sätze ✓ Sicherheitsdatenblatt: Abschnitt 4 & 6 21
2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen / Strahlenquellen • Konservierung mit Arsentrioxid bis in die 80er Jahre ✓ Arsentrioxid: CMR-Stoff ✓ Arsen diffundiert in alle Teile des Tieres • Seit 1990 i.d.R. keine Verwendung von Arsen mehr, arsen- und biozidfreie Tierpräparate 22
2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen / Strahlenquellen Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 z.B. E. coli, Bäckerhefe, z.B. Salmonellen, Listerien, z.B. HIV, Tuberkulose, Pest z.B. Ebola-, Pocken-, Mikroorganismen Joghurtbakterien Influenza Marburgviren Kein Risiko Risiko gering Risiko mässig Risiko hoch Tätigkeit Risikoklasse 1 Risikoklasse 2 Risikoklasse 3 Risikoklasse 4 Tiefstes Sicherheitsniveau Höchstes Sicherheitsniveau ! ! Ebola-Virus E. coli Salomonella HIV-Virus 23
2.3 Sicherer Umgang mit Tierpräparaten / Mikroorganismen / Strahlenquellen Allgemeines zum Strahlenschutz • Strahlenquellen ✓ Radioaktive Mineralien: Uranpechblende, Thorit ✓ Röntgenanlagen • Gefahr ✓ Äussere Bestrahlung ✓ Innere Bestrahlung: Aufnahme von Staub oder Abrieb! Uranpechblende Thorit 24
3. Chemikalien: Welche sind problematisch oder gar verboten? Details siehe Beilage (Kap. 2.1.3 und Anhang E) 3.1 Verbotene Stoffe • Chemikalienrisikoreduktionsverordnung ChemRRV • Übernahme von Verboten aus der EU • ChemRRV v.a. Anhang 1.17 alle 2 Jahre prüfen − https://www.admin.ch/opc/de/classified- compilation/20021520/index.html 25
3.1 Verbotene Stoffe 26
3.2 Problematische Stoffe Problematische Stoffe: NICHT verboten! Chemikalien mit folgender Einstufung • Akut toxisch Kat. 1&2: H300, H310, H330 • Krebserzeugend: H350, H351 • Reproduktionstoxisch: H360, H361 (Mutterschutz!) • Keimzellschädigend: H340, H341 • Sensibilisierend: H317, H334 • Extrem entzündbar: H220, H224 • Explosionsgefährlich: H200 bis H205 • Gefährliche Reaktion mit Wasser: EUH029, EUH032, H260 • Gewässergefährdung: H400, H410 27
3.2 Problematische Stoffe / Gemische Unerwünschter Stoff Möglicher Ersatzstoff Ameisensäure 95-100% Ameisensäure 85% Benzol (verboten!) Xylol Bleinitrat Eisen- oder Silbersalze Diethylether (Äther) Petrolether Formaldehyd (Konservierung) Alkohol 70% Kalium Lithium, Natrium Methanol Ethanol n-Hexan n-Heptan Phenolphtalein, fest Phenolphtalein, verdünnte Lsg. (
3.3. Einkauf von Chemikalien • Übersicht behalten, Alt- und Mehrbestände reduzieren • Bedarfsgerechter Einkauf • Risiken vermeiden ✓STOP-Prinzip: Substitution, Technische und Organisatorische Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen • Sicherheitsdatenblatt aufbewahren 29
STOP-PRINZIP Substitution Weniger gefährlichen Stoff einsetzen. Schutzeinrichtung verwenden. Zutritt verbieten. Verwendung einer persönlichen Aufenthaltsdauer minimieren. Schutzausrüstung. Anweisungen beachten. 30
STOP-PRINZIP Substitution Wirksamkeit (Schutzniveau) HOCH TIEF 31
3.4. Lagerung Details siehe Beilage (Kap. 2.1.4 und 2.2.3) •Chemikaliensammlung • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter (elektronisch oder in Papierform) • Chemikalienliste ✓ Art, Menge, Alter, Eigenschaften, Aufbewahrungsort ✓ Chemikalien mit H300 oder H301, Mengen nachführen ✓ D-GISS, CHEmac-win (Gefahrstoffinformations- und Chemikalienverwaltungssystem) 32
3.4. Lagerung •Chemikaliensammlung • Standort der Chemikaliensammlung ✓ Separater Lagerraum oder Vorbereitungszimmer • Belüftung der Chemikalienschränke ✓ Ständige Belüftung bei flüchtigen Säuren, Laugen und brennbare Flüssigkeiten (Luftwechselrate 10) ✓ Ausnahmen: kleine Mengen bis 20L in dichten Behältern • Unzureichende Belüftung ✓ Geruch im Zimmer und Schrank ✓ Ausblühungen und Beläge an Flaschen und Behältern 33
3.4. Lagerung •Grundsätze zur Aufbewahrung von Chemikalien • Für Unbefugte (Schüler) nicht zugänglich • Pausen: keine Chemikalien unbeaufsichtigt stehen lassen • Problematische Chemikalien immer unter Verschluss und vor Diebstahl geschützt • Zusammenlagerungsgebot und Trennung von anderen Produkten beachten (Chemikalien, Lebens-, Heil- und Futtermittel) • Warnzeichen (Schränke und Lagerräume) 34
3.4. Lagerung S. 14 Hinweise zur Aufbewahrung von Chemikalien und auf Chemikalien, deren Lagerung problematisch ist (Ameisensäure 98-100%, Diethylether, Kalium, Natrium, Pikrinsäure, …) 35
3.4. Lagerung •Lagerung: Zusammenlagerungsgebote Stoffgruppe Säuren Laugen Lösemittel / Übrige Chemikalien / Brennbare Flüssigkeiten Feststoffe Beispiele Salzsäure Natronlauge Alkohol Salze Schwefelsäure Kalilauge Ether Natrium *Salpetersäure Ammoniak-Lsg. Kohlenwasserstoffe *Wasserstoffperoxid Javel-Lsg. Essigsäure konz. Anmerkung Schrank an höchster Stelle Anschluss an Schrank aus feuerhemmendem Material & am Besonders gefährliche Stoffe: entlüftet. Lüftung tiefsten Punkt entlüftet. abschliessbarer Giftschrank. vorteilhaft. *Für konz. Salpetersäure und Wasserstoffperoxid sollten separate Auffangwannen bereitstehen. 36
3.4. Entsorgung Details siehe Beilage (Kap. 2.3.4) •Entrümpelung der Chemikaliensammlung • Periodische Kontrolle (alle 1-2 Jahre) • Folgende Chemikalien ✓ alte (Qualität!) ✓ überzählige, nicht mehr gebrauchte ✓ verbotene ✓ gebrauchte radioaktive Stoffe (z.B. Uranylacetat) • Chemikalien in unsicheren oder alten Behältern ✓ Lebensmittelbehälter ✓ Unlesbare Etiketten ✓ Beschlag, Ausblühungen 37
3.4. Entsorgung Hier muss entrümpelt werden! Arsen Benzol Quecksilber …. 38
3.4. Entsorgung Details siehe Beilage (Kap. 2.5) • Sammlung von Chemikalienabfällen Gruppe A B C D Art Schwermetallhaltige, wässrige Lösemittel halogenfrei Halogenierte Lösemittel Altchemikalien, Lösungen Chemikalienreste Beispiele Lösungen mit Blei-, Chrom-, Alkohol, Aceton, Toluol, Dichlormethan Diverse Stoffgruppen Quecksilber-, Selber-, Nickel-, Kohlenwasserstoffe Cobalt-, Kupferverbindungen Aufbewahrung Kanister in Auffangwanne, Kanister in Auffangwanne, Kanister in Auffangwanne, In Verpackung belassen, Belüftung Belüftung Belüftung Sammlung in Box aus Kunststoff, Belüftung Anmerkung Zusammenlagerungsgebote beachten. Chemikalienabfälle und Altchemikalien für Unbefugte unzugänglich aufbewahren. Chemikalienabfälle sind i.d.R. Sonderabfälle. Beschriftung Anorganische Salzlösungen - mit Flüssige organische Abfälle - Flüssige organische Abfälle - - Schwermetallen - halogenfrei - mit Halogenen - Anorganische Salzlösungen - mit Schwermetallen – Flüssige organische Abfälle Flüssige organische Abfälle - mit Halogenen – - Halogenfrei – Kennzeichnung der Abfälle 39
3.4. Entsorgung So nicht! Gekennzeichnete Chemikalienabfälle in Auffangwanne 40
3.4. Entsorgung Details siehe Beilage (Kap. 2.5.3) •Entsorgung von Chemikalienabfällen • Sonderabfälle • Abholung durch Entsorgungsfirma − www.abfall.ch • Begleitschein (>50kg Sonderabfall inkl. Behälter) • Von «Selbsttransport» Chemikalienabfällen wird dringend abgeraten 41
3.4. Entsorgung Tipps und Tricks zum Entrümpeln •Positivliste – wer will noch was (Punkte mit Kürzel) •Bedingung: Es wird korrekt gekennzeichnet durch den Lehrer, der die Chemikalie noch will! •Frage: Funktioniert das Experiment mit dieser Chemikalie? Erfahrung: mehr als 80% des Bestandes kann entsorgt werden ohne Diskussionen in der Lehrerschaft! 42
3.4. Abtransport von Chemikalienabfällen und Altchemikalien Details siehe Beilage (Kap. 2.5.3) • Chemikalienabfälle sind Sonderabfälle und unterstehen abfallrechtlichen und gefahrgutrechtlichen Vorschriften • Die Einhaltung dieser Vorschriften ist anspruchsvoll: - Betriebsnummer, Begleitscheine und Beförderungspapiere nötig - für die Transportgebinde gelten strenge Vorschriften (Kunststoffgebinde jünger als 5 Jahre alt, …) • Der Verstoss gegen diese Vorschriften kann kostspielige Folgen haben Erfahrung: Die Abholung durch eine Entsorgungsfirma bietet Gewähr für den richtigen Transport und fachgerechte Entsorgung und ist insgesamt vermutlich günstiger! 43
4. Aktueller Stand & Ausblick - Infokampagne für die Schulen zum NLFS läuft bis Mitte 2021 - Viele Kantone verschicken den Leitfaden – wegen Corona finden wenige Info-Veranstaltungen statt - Es soll noch ein Leitfaden «Werken & Textiles Gestalten» entstehen – auch dort wird mit Chemikalien gearbeitet und es fallen Chemikalienabfälle an => bei einer Entrümpelungsaktion immer auch bei dieser Lehrerschaft nachfragen - und auch die Hauswarte nicht vergessen! (Vorabdruck der ZH-Version auf Anfrage erhältlich) VIELEN DANK für die Aufmerksamkeit !!! FRAGEN ??? 44
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