LEITFADEN 5 REV.01 DAS GESETZ IM GRIFF MIT AVL DITEST ABGASMESSUNG - FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY - MEYER-KIRSCHNER GMBH

 
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Leitfaden 5
Rev.01
DAS GESETZ IM GRIFF
MIT AVL DiTEST ABGASMESSUNG

www.avlditest.com             FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY
LEITFADEN 5 REV.01 DAS GESETZ IM GRIFF MIT AVL DITEST ABGASMESSUNG - FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY - MEYER-KIRSCHNER GMBH
VORWORT

D    ie ständige Weiterentwicklung der
     Fahrzeugtechnologie erfordert auch
Anpassungen in der periodischen Fahrzeug-
                                                 gestalten und dem technischen Fortschritt
                                                 anzupassen. Der Leitfaden 5 war wieder-
                                                 um sehr stark von technischen Neuerungen
überwachung. Mit Einführung der neuen            der Fahrzeugtechnologie wie WWH-OBD,
Abgasuntersuchung (AU; Ersatz ASU) im            Plakettenwerte, sowie verkürzte Prüfprozedur
Jahre 1993 wurden erstmals Kraftfahrzeuge        mit nur einem Gasstoß, geprägt.
mit Katalysator und Kraftfahrzeuge mit
Dieselantrieb in die AU aufgenommen (Leit-       Bedingt durch den Abgasskandal wurde
faden 1). Es dauerte dann fast 10 Jahre ehe im   auch der Sinn und die Effizienz der Abgas-
Jahr 2002 PKW-Fahrzeuge mit Benzinantrieb        untersuchung in dem vom Bundestag einge-
und OBD-Systemen in die Überprüfung mit          setzten Untersuchungsausschuss diskutiert.
einbezogen wurden (Leitfaden 2).                 Die neue AU-Richtlinie und die daraus resul-
                                                 tierende Leitfadenversion 5 Revision 01 trägt
Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen      dem Rechnung. Damit wird zum 01.01.2018
kam im Jahr 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz     wieder die generelle Messung der Abgase im
(inkl. Motorräder). Ihm folgte nur zwei Jahre    Endrohr für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge
später der Leitfaden 4, in dem das in der 41.    eingeführt.
Änderungsverordnung vorgesehene 2-stufige
Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge mit einem       Die Änderungen zur AU-Richtlinie wurden
OBD-System und einer Erstzulassung ab dem        im Verkehrsblatt 19/2017 veröffentlicht und
01.01.2006 umgesetzt wurde.                      sind stufenweise ab 01.01.2018 anzuwen-
                                                 den. Mit dieser Richtlinienänderung wurde
Viele kleine Änderungen, wie z. B. euro-         nicht nur die generelle Wiedereinführung der
päische Fahrzeugdokumente, Anpassung             Endrohrprüfung vorgeschrieben, sondern auch
der Grenzwerte für die AU sowohl beim            die Herabsetzung der Grenzwerte, anzuwenden
Benziner als auch beim Diesel, Auslesen          ab 01.01.2019 sowie die weitere Steigerung der
der FIN über das OBD-System und viele            Effizienz der periodischen Abgasuntersuchung
andere technische Neuerungen fanden ihren        durch Messung der Partikelanzahl bei Diesel-
Niederschlag im Leitfaden 4 mit dem Ziel,        fahrzeugen im Endrohr ab dem Jahr 2021 als
die Abgasuntersuchung effizienter zu             neuer Bestandteil der AU-Durchführung.
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WAS ÄNDERT SICH MIT DER NEUEN RICHTLINIE?
01.01.2018
nnGenerelle Messung der Abgaswerte bei allen
  AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen
nnFestlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90%, gegenüber
  der datierten Nenndrehzahl aus dem Fahrzeugschein

01.01.2019
Senkung der Grenzwerte; anzuwenden bei allen Euro 6/VI Fahrzeugen
nnauf 0,1 % vol CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen
nnauf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen

01.01.2021
„„ Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung der Partikelanzahl
    bei der periodischen Abgasuntersuchung im Endrohr

2018 – Endrohrprüfung                  2019 – Senkung der Grenzwerte                      2021 - Partikelzählung

WAS BEDEUTET DAS IM KLARTEXT?
WIRD DIE INFORMATION AUS DEM OBD-SYSTEM DAMIT HINFÄLLIG?

Vereinfacht kann man das so beschreiben, dass für                  anzuwenden ist, wenn sie weiterhin diesen Volumen-
alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge nunmehr der                     markt bedienen wollen. Die Informationen aus dem
Prüfablauf gilt, der für Kraftfahrzeuge mit einer Erst-            OBD-System werden auch weiterhin im Rahmen der
zulassung (EZ) bis zum 31.12.2005 bereits vorgeschrie-             „Funktionsprüfung OBD“ verwendet, d.h. wenn ein
ben ist. Oder anders ausgedrückt, das zweistufige                  abgasrelevanter Fehler im Fehlerspeicher abgelegt
OBD-Prüfverfahren, das für Kraftfahrzeuge (EZ ab                   ist, dann ist die Abgasuntersuchung genauso wenig
dem 01.01.2006) vorgeschrieben war, ist damit aufge-               bestanden als wenn Grenzwerte zu hoch sind. Einzig
hoben und darf für diese Kraftfahrzeuge nicht mehr                 die Abhängigkeit von den Readinesscodes wird als
angewendet werden. Dies bedeutet zwangsweise                       Bewertungskriterium nicht mehr verwendet, wobei
für alle Anwender der Abgasuntersuchung, dass ab                   die Readinesscodes weiterhin auf dem AU-Nachweis
dem 01.01.2018 der Leitfaden 5 Rev. 01 verpflichtend               ausgedruckt werden.

 NUMMER                                                                  LF 4                  LF 5           LF 5 Rev.01
 3.4        (Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor
            mit G-Kat und OBD-System) (*)
            - EZ bis 31.12.2005                                           X                     X                  X
            - EZ ab 01.01.2006                                                                                     X
            - Stufe Euro 6/VI                                                                                      X
 3.6        (Kraftfahrzeuge mit Kompressionszünd-
            ungsmotor mit OBD-System) (*)
            - EZ bis 31.12.2005                                           X                     X                  X
            - EZ ab 01.01.2006                                                                                     X
            - Stufe Euro 6/VI                                                                                      X
 3.9. (*)   (Kraftrad)                                                                          X                  X

Die Tabelle zeigt, welche Leitfadenversion für welche Kraftfahrzeuge angewendet werden darf.
*) Die Nummern 3.2 bis 3.9 korrespondieren mit den Prüfverfahren in der AU-Richtlinie
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ABREGELDREHZAHL BEI IM STAND BEGRENZTEN DIESELMOTOREN

Das Thema ist nicht neu, bei vielen Diesel-Fahr-       Gasstoß verwendete Drehzahl größer oder kleiner als
zeugen lässt sich im Stand der Motor nicht bis zur     90 % der Nenndrehzahl war. Falls diese kleiner sein
maximal zulässigen Drehzahl hochdrehen. In den         sollte wird im AU-Nachweis in der Bemerkungszeile
AU-Solldaten ist jedoch meist die maximale Dreh-       der Text: „Abregeldrehzahl < 90 % der Nenndrehzahl
zahl angegeben, bei der der Motor abregelt, also       (Standdrehzahlbegrenzung)“ ausgedruckt. Weitere
die „natürliche Abregeldrehzahl“, obwohl der Motor     Konsequenzen hat dies in der aktuellen Richtlinie
diese Drehzahl im Stand nicht erreicht. In der neuen   zunächst nicht.
AU-Richtlinie hat man dazu bei den Solldaten fest-
gelegt, dass die Drehzahl auch im Stand einen Wert
erreichen muss, der ≥ 90% der Nenndrehzahl betra-
gen muss.

WIE WIRD DAS IM LEITFADEN UMGESETZT?
Bei der Eingabe der Fahrzeugidentdaten aus dem Zu-
lassungsdokument ist zukünftig auch die Nenndreh-
zahl aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld P4
bzw. Feld 7 aus dem Fahrzeugschein einzugeben. Am
Ende des Gasstoßes wird dann bewertet, ob die beim

AB DEM 01.01.2019?                                     SIND DAZU NEUE AU-MESSGERÄTE NOTWENDIG?
Zur weiteren Steigerung der Effizienz der Abgasun-     Im Prinzip nein, die Messgerätehersteller müssen je-
tersuchung ist vorgesehen, dass die Grenzwerte         doch bis zu diesem Termin bei der PTB (Physikalisch
für Motoren welche die Euro 6/VI-Norm erfüllen,        Technische Bundesanstalt) in Braunschweig nach-
zum 01.01.2019 abgesenkt werden (0,1 %vol. CO bei      weisen, dass die AU-Messgeräte die Genauigkeits-
Benzinmotoren im erhöhtem Leerlauf bzw. 0,25 m-1       klasse 0 erfüllen. Dies gilt nicht nur für die Trübungs-
Trübung bei Dieselmotoren).                            messgeräte, wo die Genauigkeitsklasse 0 noch final
                                                       definiert werden muss, sondern auch für alle Ab-
Damit gilt ab 01.01.2019 für diese nach Euro 6 (PKW)   gasanalysatoren für Otto-Motoren, bei der es die
bzw. Euro VI (NKW) zugelassenen Kraftfahrzeuge         Genauigkeitsklasse 0 schon länger gibt (OIML R99).
nicht mehr der Plakettenwert bzw. die 0,2 %vol. CO     Die AVL DiTEST Abgasmessgeräte GAS 1000, DiGAS
als Grenzwert, sondern der vom Verordnungsgeber        480 und DiSmoke 480 erfüllen diese Anforderungen
festgelegte Grenzwert.                                 die sich aus der neuen Richtlinie ergeben (Klasse 0).
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Anlage II zum AU-Geräteleitfaden Version 5 – Revision 01 (Entwurf 14.09.17)

 Beispiel: Fzg. mit Dieselmotor, Verwendung (S)tandardwert als Grenzwert, ohne Limitierung
 Abregeldrehzahl, jedoch 1.Messwert >= 70 % GW, Prüfung bestanden

                                               Nachweis
                          über die Durchführung der AU nach Anlage VIII StVZO
 Ausführende Stelle:     TÜV-Nord Niederlassung Musterstadt, Musterweg 7, 45300 Muster
 Datum: 23.02.2018                                                                 Uhrzeit: 15:12 Uhr
                                            Messprogramm: Diesel
 Fahrzeug – Ident. – Daten:
 Amtliches Kennzeichen:               TE ST 1234
 Kilometerstand:                      148056                            Datum der Erstzulassung:        13.05.2000
 Emissionsklasse:                                                       Feld 14.1 / Schlüssel-Nr. zu 1:        **44
 Fzg-Hersteller:                      BMW                               Feld 2.1 / Schlüssel-Nr. zu 2:        0005
 Fzg-Typ:                             E46                               Feld 2.2 / Schlüssel-Nr. zu 3:          468
 Fzg-Ident.-Nr.:                      WBAP461040C084541                 Nenndrehzahl Feld P.4 / 7:       3800 min-1
 Funktionsprüfung Abgas:
                                             Fzg – Solldaten                  Fzg – Istdaten              Ergebnis

 Konditionierung:           [Gasst/min-1]    3/4500                             ---
 Motortemperatur:           [°C]             min.: 60                           73                               i.O.

 Abgasmessung:
 Leerlauf:                  [min-1]          min.: 800     max.: 950           880                                i.O.
 Abregeldrehzahl:           [min-1]          min.: 2500    max.: 2800         2625     2605      2610    2610    .i.O.
 Trübungswert:              [m-1]                                               ---    1,10      1,00    1,05
 Beschleunigungszeit (tB)   [sek.]                         max.: 2,0            ---     1,0       1,1      1,3

 Arithm. Mittelwert der Trübung (S):         [m-1]         max.: 1,5           1,05                              i.O.
 Trübungsbandbreite:                         [m-1]                            < 0,5                              i.O.
 Bandbreite Beschleunigungszeit:             [sek.]                           < 0,5                              i.O.

 Messzeitanteil (tx)        [sek.]           1,0
 Messmodus:                                  B
 Sonde Nr.:                                  1
 Ergebnis:                  Funktionsprüfung Abgas:                                                              i.O.

                            GESAMTERGEBNIS:                                                             BESTANDEN
 Hinweis:
 Bemerkungen:
 Abregeldrehzahl < 90% der Nenndrehzahl (Standdrehzahlbegrenzung!)
 Mangel-Nr. 813 der HU-Richtlinie (Mängel nach Nr. 4.4 der AU-Richtlinie, die behoben wurden):                   W ja
 Erkannte, aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie:
 AU-Messgerät:              Hersteller / Typ:           BBB / AA_XY
                            Gerätenummer:               D1034
                            AU-Programmversion:         Version 6.2.15 nach AU-Geräteleitfaden Version 5.01
 Solldaten:                 Stand:                      I / 2018
 Kontrollnummer:            Prüfer:                     Unterschrift:                 Stempel mir Kennnnummer,
                                                                                      bzw. Siegel:

 -- -- --                   Dipl.-Ing. G.-F.Müller

Abb.: Fahrzeug ist abgeregelt (Nenndrehzahl größer tatsächliche Drehzahl), Eintrag im Feld Bemerkungen:
„Abregeldrehzahl < 90% der Nenndrehzahl (Standdrehzahlbegrenzung!)“

                                                                                              Seite 98 von 130
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MESSUNG DER ANZAHL DER PARTIKEL (PN) IM ENDROHR AB DEM 01.01.2021

Um die Effizienz der Abgasuntersuchung weiter            sen, dass bei der Fahrzeugzulassung mit Einführung
zu steigern, soll bei Kraftfahrzeugen mit Kom-           der Abgasnorm Euro 5b bereits eine Partikelanzahl im
pressionszündungsmotor ab dem 01.01.2021 eine            Rahmen der Typgenehmigung bestimmt worden ist.
Überprüfung der Partikelanzahl durch Messung am          Dies würde bedeuten, dass man frühestens für diese
Auspuffendrohr durchgeführt werden. Das Messver-         Kraftfahrzeuge eine Messung der Partikelanzahl ein-
fahren, sowie die zulässigen Grenzwerte werden           führen könnte. Für alle anderen Kraftfahrzeuge muss
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale     weiterhin die Trübung mit den üblichen Opazimetern
Infrastruktur (BMVI) und einer dann erforderlichen       bzw. die 4-Gas-Messung bei den Benzinern angewen-
Änderung der AU-Richtlinie noch rechtzeitig bis zur      det werden.
Einführung bekannt gegeben. Dazu muss man wis-

Bild: Prinzip eines Partikelzählers nach dem Verfahren
Diffusion Charging (DC).

SIND FÜR DIE MESSUNG DER PARTIKELANZAHL NEUE MESSGERÄTE ERFORDERLICH?

Ja, dazu sind auf jeden Fall neue Messgeräte notwen-     einfach mit einem weiteren Modul erweitert werden.
dig. Man kann aber davon ausgehen, dass zum beste-       Die Messart „Partikel zählen“ kann dann nahtlos als
henden AU-Messgerät ein weiteres Modul ange-             weitere Prozedur in den AU-Ablauf integriert werden
schlossen wird (ähnlich wie das Trübungsmessgerät)       und nutzt die bestehenden Module wie OBD und
mit dem dann die Anzahl der Partikel im Rahmen der       Ausdruck des AU-Nachweises. AVL DiTEST beschäft-
AU-Durchführung gemessen werden kann. Insbe-             igt sich bereits seit langem mit der Partikelmesstech-
sondere dann, wenn man ein modernes, PC-basiertes        nik und wird rechtzeitig zur Einführung entsprech-
System besitzt (DiX, MDS, CDS) kann dieses relativ       ende Module anbieten.
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WARUM SIEHT DIE NEUE AU-RICHTLINIE KEINE MESSUNG DER STICKOXYDE VOR?

Die Diskussionen der letzten Monate zum Thema           yde entstehen im Motor nur, wenn eine gewisse Last
NOx, sowie die drohenden Fahrverbote hätten ver-        aufgebracht wurde und der Motor oder Brennraum
muten lassen, dass in der neuen AU-Richtlinie auch      heiß ist. Hier zeigt sich auch, dass die unterschiedlich-
eine Aussage zur Messung von NOx enthalten ist.         sten NOx-Reduktionssysteme in den Kraftfahrzeugen
Eine Messung der Stickoxyde auch bei der periodi-       verbaut sind und damit für die periodische Über-
schen Überwachung wäre sicherlich sinnvoll und vor      wachung in den berechtigten Untersuchungsstellen
allem für die Umwelt eine mehr als sinnvolle Prüfung.   zum heutigen Zeitpunkt noch kein einheitlich hand-
An Messgeräten, die NO bzw. NOx messen können           habbares Prüfverfahren festgelegt werden konnte,
mangelt es nicht. Jeder 4-Gas-Tester wird heute mit     es sei denn man benutzt einen Rollenprüfstand.
der Option NOx angeboten. Die Problematik liegt         Ob bis zur nächsten Revision der AU-Richtlinie im Jahr
vielmehr in der Messprozedur und Konditionierung        2021 weitere Erkenntnisse hinsichtlich der Messung
des Kraftfahrzeuges, das haben auch zahlreiche          von Stickoxyden zu erwarten sind, ist derzeit noch
Studien, die zu diesem Thema durchgeführt wurden        offen. Studien auch außerhalb Deutschlands beschäf-
und noch nicht abgeschlossen sind gezeigt. Stickox-     tigen sich jedenfalls sehr intensiv mit diesem Thema.

Bild: NOx Option z.B. Gas 1000

SINN UND ZWECK DER PERIODISCHEN ABGASUNTERSUCHUNG IM VERGLEICH
ZUR TYPZULASSUNG DER KRAFTFAHRZEUGE

Zum Schluss unserer Broschüre Leitfaden 5 Rev. 01       hinlänglich bekannt. Im Internet werden dazu mannig-
wollen wir noch die Frage beantworten, ob durch         fach Tools und Software angeboten. Nur eine Mes-
eine effiziente Abgasuntersuchung Manipulationen,       sung der Abgase mit adäquaten Grenzwerten kann
wie in den letzten Monaten in den Medien diskutiert,    sicherstellen, dass die gesamte Abgasreinigungstech-
erkannt worden wären.                                   nik funktioniert. Die Revision der Abgasuntersuchung
                                                        mit Messung der Abgase im Endrohr ist deshalb die
Die periodische Abgasuntersuchung richtet sich an       logische Konsequenz.
den Fahrzeughalter und soll sicherstellen, dass der
Zustand des Fahrzeuges, so wie dieses vom Ge-           Abgasmessgeräte aus dem Hause AVL DiTEST erfül-
setzgeber typgeprüft wurde und anschließend pro-        len diese Anforderungen. Unser Haus beschäftigt sich
duziert wurde, über das Fahrzeugleben eingehalten       schon seit langem mit dem Thema Partikelmessung.
wird. Es geht dabei um regelmäßige Wartung, Ver-        Wir werden rechtzeitig entsprechendes Equipment
schleiß und Manipulation durch den Fahrzeughalter.      für die Messung der Partikelanzahl den berechtigten
Es ist und war nie Aufgabe der periodischen Überwa-     Untersuchungsstellen zur Verfügung stellen und mit
chung Fehler bei der Typzulassung aufzudecken.          unseren im Markt befindlichen AU-Stationen kom-
Dass man die OBD-Systeme, egal durch wen auch           binieren. Damit gewährleisten wir einen maximalen
immer, leicht manipulieren kann, ist mittlerweile       Investitionsschutz für Sie, für unsere Kunden.
LEITFADEN 5 REV.01 DAS GESETZ IM GRIFF MIT AVL DITEST ABGASMESSUNG - FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY - MEYER-KIRSCHNER GMBH
AVL DiTEST CDS 450                                    AVL DiTEST MDS 450

 AVL DiTEST MDS 418                                    AVL DiTEST MDS 305

Herausgeber:
Firmensitz: AVL DiTEST GmbH                            Nähere Informationen erhalten Sie
Alte Poststraße 156, 8020 Graz, AUSTRIA,               bei ihrem Fachhandel oder auf:
Tel. +43 316 787-1193, Fax -1460, ditest@avl.com
                                                       http://www.avlditest.com/lf5-01
Niederlassung Deutschland: AVL DiTEST GmbH
Schwadermühlstraße 4, 90556 Cadolzburg, DEUTSCHLAND,
Tel. +49 9103 7131- 0, Fax - 477
                                                                                  REV20171003
www.avlditest.com                                                                 Änderungen vorbehalten
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