LEITFADEN 5 REV.01 DAS GESETZ IM GRIFF MIT AVL DITEST ABGASMESSUNG - FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY - MEYER-KIRSCHNER GMBH
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Leitfaden 5 Rev.01 DAS GESETZ IM GRIFF MIT AVL DiTEST ABGASMESSUNG www.avlditest.com FUTURE SOLUTIONS FOR TODAY
VORWORT D ie ständige Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologie erfordert auch Anpassungen in der periodischen Fahrzeug- gestalten und dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Leitfaden 5 war wieder- um sehr stark von technischen Neuerungen überwachung. Mit Einführung der neuen der Fahrzeugtechnologie wie WWH-OBD, Abgasuntersuchung (AU; Ersatz ASU) im Plakettenwerte, sowie verkürzte Prüfprozedur Jahre 1993 wurden erstmals Kraftfahrzeuge mit nur einem Gasstoß, geprägt. mit Katalysator und Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb in die AU aufgenommen (Leit- Bedingt durch den Abgasskandal wurde faden 1). Es dauerte dann fast 10 Jahre ehe im auch der Sinn und die Effizienz der Abgas- Jahr 2002 PKW-Fahrzeuge mit Benzinantrieb untersuchung in dem vom Bundestag einge- und OBD-Systemen in die Überprüfung mit setzten Untersuchungsausschuss diskutiert. einbezogen wurden (Leitfaden 2). Die neue AU-Richtlinie und die daraus resul- tierende Leitfadenversion 5 Revision 01 trägt Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen dem Rechnung. Damit wird zum 01.01.2018 kam im Jahr 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz wieder die generelle Messung der Abgase im (inkl. Motorräder). Ihm folgte nur zwei Jahre Endrohr für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge später der Leitfaden 4, in dem das in der 41. eingeführt. Änderungsverordnung vorgesehene 2-stufige Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge mit einem Die Änderungen zur AU-Richtlinie wurden OBD-System und einer Erstzulassung ab dem im Verkehrsblatt 19/2017 veröffentlicht und 01.01.2006 umgesetzt wurde. sind stufenweise ab 01.01.2018 anzuwen- den. Mit dieser Richtlinienänderung wurde Viele kleine Änderungen, wie z. B. euro- nicht nur die generelle Wiedereinführung der päische Fahrzeugdokumente, Anpassung Endrohrprüfung vorgeschrieben, sondern auch der Grenzwerte für die AU sowohl beim die Herabsetzung der Grenzwerte, anzuwenden Benziner als auch beim Diesel, Auslesen ab 01.01.2019 sowie die weitere Steigerung der der FIN über das OBD-System und viele Effizienz der periodischen Abgasuntersuchung andere technische Neuerungen fanden ihren durch Messung der Partikelanzahl bei Diesel- Niederschlag im Leitfaden 4 mit dem Ziel, fahrzeugen im Endrohr ab dem Jahr 2021 als die Abgasuntersuchung effizienter zu neuer Bestandteil der AU-Durchführung.
WAS ÄNDERT SICH MIT DER NEUEN RICHTLINIE? 01.01.2018 nnGenerelle Messung der Abgaswerte bei allen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen nnFestlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90%, gegenüber der datierten Nenndrehzahl aus dem Fahrzeugschein 01.01.2019 Senkung der Grenzwerte; anzuwenden bei allen Euro 6/VI Fahrzeugen nnauf 0,1 % vol CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen nnauf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen 01.01.2021 Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung der Partikelanzahl bei der periodischen Abgasuntersuchung im Endrohr 2018 – Endrohrprüfung 2019 – Senkung der Grenzwerte 2021 - Partikelzählung WAS BEDEUTET DAS IM KLARTEXT? WIRD DIE INFORMATION AUS DEM OBD-SYSTEM DAMIT HINFÄLLIG? Vereinfacht kann man das so beschreiben, dass für anzuwenden ist, wenn sie weiterhin diesen Volumen- alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge nunmehr der markt bedienen wollen. Die Informationen aus dem Prüfablauf gilt, der für Kraftfahrzeuge mit einer Erst- OBD-System werden auch weiterhin im Rahmen der zulassung (EZ) bis zum 31.12.2005 bereits vorgeschrie- „Funktionsprüfung OBD“ verwendet, d.h. wenn ein ben ist. Oder anders ausgedrückt, das zweistufige abgasrelevanter Fehler im Fehlerspeicher abgelegt OBD-Prüfverfahren, das für Kraftfahrzeuge (EZ ab ist, dann ist die Abgasuntersuchung genauso wenig dem 01.01.2006) vorgeschrieben war, ist damit aufge- bestanden als wenn Grenzwerte zu hoch sind. Einzig hoben und darf für diese Kraftfahrzeuge nicht mehr die Abhängigkeit von den Readinesscodes wird als angewendet werden. Dies bedeutet zwangsweise Bewertungskriterium nicht mehr verwendet, wobei für alle Anwender der Abgasuntersuchung, dass ab die Readinesscodes weiterhin auf dem AU-Nachweis dem 01.01.2018 der Leitfaden 5 Rev. 01 verpflichtend ausgedruckt werden. NUMMER LF 4 LF 5 LF 5 Rev.01 3.4 (Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System) (*) - EZ bis 31.12.2005 X X X - EZ ab 01.01.2006 X - Stufe Euro 6/VI X 3.6 (Kraftfahrzeuge mit Kompressionszünd- ungsmotor mit OBD-System) (*) - EZ bis 31.12.2005 X X X - EZ ab 01.01.2006 X - Stufe Euro 6/VI X 3.9. (*) (Kraftrad) X X Die Tabelle zeigt, welche Leitfadenversion für welche Kraftfahrzeuge angewendet werden darf. *) Die Nummern 3.2 bis 3.9 korrespondieren mit den Prüfverfahren in der AU-Richtlinie
ABREGELDREHZAHL BEI IM STAND BEGRENZTEN DIESELMOTOREN Das Thema ist nicht neu, bei vielen Diesel-Fahr- Gasstoß verwendete Drehzahl größer oder kleiner als zeugen lässt sich im Stand der Motor nicht bis zur 90 % der Nenndrehzahl war. Falls diese kleiner sein maximal zulässigen Drehzahl hochdrehen. In den sollte wird im AU-Nachweis in der Bemerkungszeile AU-Solldaten ist jedoch meist die maximale Dreh- der Text: „Abregeldrehzahl < 90 % der Nenndrehzahl zahl angegeben, bei der der Motor abregelt, also (Standdrehzahlbegrenzung)“ ausgedruckt. Weitere die „natürliche Abregeldrehzahl“, obwohl der Motor Konsequenzen hat dies in der aktuellen Richtlinie diese Drehzahl im Stand nicht erreicht. In der neuen zunächst nicht. AU-Richtlinie hat man dazu bei den Solldaten fest- gelegt, dass die Drehzahl auch im Stand einen Wert erreichen muss, der ≥ 90% der Nenndrehzahl betra- gen muss. WIE WIRD DAS IM LEITFADEN UMGESETZT? Bei der Eingabe der Fahrzeugidentdaten aus dem Zu- lassungsdokument ist zukünftig auch die Nenndreh- zahl aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld P4 bzw. Feld 7 aus dem Fahrzeugschein einzugeben. Am Ende des Gasstoßes wird dann bewertet, ob die beim AB DEM 01.01.2019? SIND DAZU NEUE AU-MESSGERÄTE NOTWENDIG? Zur weiteren Steigerung der Effizienz der Abgasun- Im Prinzip nein, die Messgerätehersteller müssen je- tersuchung ist vorgesehen, dass die Grenzwerte doch bis zu diesem Termin bei der PTB (Physikalisch für Motoren welche die Euro 6/VI-Norm erfüllen, Technische Bundesanstalt) in Braunschweig nach- zum 01.01.2019 abgesenkt werden (0,1 %vol. CO bei weisen, dass die AU-Messgeräte die Genauigkeits- Benzinmotoren im erhöhtem Leerlauf bzw. 0,25 m-1 klasse 0 erfüllen. Dies gilt nicht nur für die Trübungs- Trübung bei Dieselmotoren). messgeräte, wo die Genauigkeitsklasse 0 noch final definiert werden muss, sondern auch für alle Ab- Damit gilt ab 01.01.2019 für diese nach Euro 6 (PKW) gasanalysatoren für Otto-Motoren, bei der es die bzw. Euro VI (NKW) zugelassenen Kraftfahrzeuge Genauigkeitsklasse 0 schon länger gibt (OIML R99). nicht mehr der Plakettenwert bzw. die 0,2 %vol. CO Die AVL DiTEST Abgasmessgeräte GAS 1000, DiGAS als Grenzwert, sondern der vom Verordnungsgeber 480 und DiSmoke 480 erfüllen diese Anforderungen festgelegte Grenzwert. die sich aus der neuen Richtlinie ergeben (Klasse 0).
Anlage II zum AU-Geräteleitfaden Version 5 – Revision 01 (Entwurf 14.09.17) Beispiel: Fzg. mit Dieselmotor, Verwendung (S)tandardwert als Grenzwert, ohne Limitierung Abregeldrehzahl, jedoch 1.Messwert >= 70 % GW, Prüfung bestanden Nachweis über die Durchführung der AU nach Anlage VIII StVZO Ausführende Stelle: TÜV-Nord Niederlassung Musterstadt, Musterweg 7, 45300 Muster Datum: 23.02.2018 Uhrzeit: 15:12 Uhr Messprogramm: Diesel Fahrzeug – Ident. – Daten: Amtliches Kennzeichen: TE ST 1234 Kilometerstand: 148056 Datum der Erstzulassung: 13.05.2000 Emissionsklasse: Feld 14.1 / Schlüssel-Nr. zu 1: **44 Fzg-Hersteller: BMW Feld 2.1 / Schlüssel-Nr. zu 2: 0005 Fzg-Typ: E46 Feld 2.2 / Schlüssel-Nr. zu 3: 468 Fzg-Ident.-Nr.: WBAP461040C084541 Nenndrehzahl Feld P.4 / 7: 3800 min-1 Funktionsprüfung Abgas: Fzg – Solldaten Fzg – Istdaten Ergebnis Konditionierung: [Gasst/min-1] 3/4500 --- Motortemperatur: [°C] min.: 60 73 i.O. Abgasmessung: Leerlauf: [min-1] min.: 800 max.: 950 880 i.O. Abregeldrehzahl: [min-1] min.: 2500 max.: 2800 2625 2605 2610 2610 .i.O. Trübungswert: [m-1] --- 1,10 1,00 1,05 Beschleunigungszeit (tB) [sek.] max.: 2,0 --- 1,0 1,1 1,3 Arithm. Mittelwert der Trübung (S): [m-1] max.: 1,5 1,05 i.O. Trübungsbandbreite: [m-1] < 0,5 i.O. Bandbreite Beschleunigungszeit: [sek.] < 0,5 i.O. Messzeitanteil (tx) [sek.] 1,0 Messmodus: B Sonde Nr.: 1 Ergebnis: Funktionsprüfung Abgas: i.O. GESAMTERGEBNIS: BESTANDEN Hinweis: Bemerkungen: Abregeldrehzahl < 90% der Nenndrehzahl (Standdrehzahlbegrenzung!) Mangel-Nr. 813 der HU-Richtlinie (Mängel nach Nr. 4.4 der AU-Richtlinie, die behoben wurden): W ja Erkannte, aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie: AU-Messgerät: Hersteller / Typ: BBB / AA_XY Gerätenummer: D1034 AU-Programmversion: Version 6.2.15 nach AU-Geräteleitfaden Version 5.01 Solldaten: Stand: I / 2018 Kontrollnummer: Prüfer: Unterschrift: Stempel mir Kennnnummer, bzw. Siegel: -- -- -- Dipl.-Ing. G.-F.Müller Abb.: Fahrzeug ist abgeregelt (Nenndrehzahl größer tatsächliche Drehzahl), Eintrag im Feld Bemerkungen: „Abregeldrehzahl < 90% der Nenndrehzahl (Standdrehzahlbegrenzung!)“ Seite 98 von 130
MESSUNG DER ANZAHL DER PARTIKEL (PN) IM ENDROHR AB DEM 01.01.2021 Um die Effizienz der Abgasuntersuchung weiter sen, dass bei der Fahrzeugzulassung mit Einführung zu steigern, soll bei Kraftfahrzeugen mit Kom- der Abgasnorm Euro 5b bereits eine Partikelanzahl im pressionszündungsmotor ab dem 01.01.2021 eine Rahmen der Typgenehmigung bestimmt worden ist. Überprüfung der Partikelanzahl durch Messung am Dies würde bedeuten, dass man frühestens für diese Auspuffendrohr durchgeführt werden. Das Messver- Kraftfahrzeuge eine Messung der Partikelanzahl ein- fahren, sowie die zulässigen Grenzwerte werden führen könnte. Für alle anderen Kraftfahrzeuge muss durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale weiterhin die Trübung mit den üblichen Opazimetern Infrastruktur (BMVI) und einer dann erforderlichen bzw. die 4-Gas-Messung bei den Benzinern angewen- Änderung der AU-Richtlinie noch rechtzeitig bis zur det werden. Einführung bekannt gegeben. Dazu muss man wis- Bild: Prinzip eines Partikelzählers nach dem Verfahren Diffusion Charging (DC). SIND FÜR DIE MESSUNG DER PARTIKELANZAHL NEUE MESSGERÄTE ERFORDERLICH? Ja, dazu sind auf jeden Fall neue Messgeräte notwen- einfach mit einem weiteren Modul erweitert werden. dig. Man kann aber davon ausgehen, dass zum beste- Die Messart „Partikel zählen“ kann dann nahtlos als henden AU-Messgerät ein weiteres Modul ange- weitere Prozedur in den AU-Ablauf integriert werden schlossen wird (ähnlich wie das Trübungsmessgerät) und nutzt die bestehenden Module wie OBD und mit dem dann die Anzahl der Partikel im Rahmen der Ausdruck des AU-Nachweises. AVL DiTEST beschäft- AU-Durchführung gemessen werden kann. Insbe- igt sich bereits seit langem mit der Partikelmesstech- sondere dann, wenn man ein modernes, PC-basiertes nik und wird rechtzeitig zur Einführung entsprech- System besitzt (DiX, MDS, CDS) kann dieses relativ ende Module anbieten.
WARUM SIEHT DIE NEUE AU-RICHTLINIE KEINE MESSUNG DER STICKOXYDE VOR? Die Diskussionen der letzten Monate zum Thema yde entstehen im Motor nur, wenn eine gewisse Last NOx, sowie die drohenden Fahrverbote hätten ver- aufgebracht wurde und der Motor oder Brennraum muten lassen, dass in der neuen AU-Richtlinie auch heiß ist. Hier zeigt sich auch, dass die unterschiedlich- eine Aussage zur Messung von NOx enthalten ist. sten NOx-Reduktionssysteme in den Kraftfahrzeugen Eine Messung der Stickoxyde auch bei der periodi- verbaut sind und damit für die periodische Über- schen Überwachung wäre sicherlich sinnvoll und vor wachung in den berechtigten Untersuchungsstellen allem für die Umwelt eine mehr als sinnvolle Prüfung. zum heutigen Zeitpunkt noch kein einheitlich hand- An Messgeräten, die NO bzw. NOx messen können habbares Prüfverfahren festgelegt werden konnte, mangelt es nicht. Jeder 4-Gas-Tester wird heute mit es sei denn man benutzt einen Rollenprüfstand. der Option NOx angeboten. Die Problematik liegt Ob bis zur nächsten Revision der AU-Richtlinie im Jahr vielmehr in der Messprozedur und Konditionierung 2021 weitere Erkenntnisse hinsichtlich der Messung des Kraftfahrzeuges, das haben auch zahlreiche von Stickoxyden zu erwarten sind, ist derzeit noch Studien, die zu diesem Thema durchgeführt wurden offen. Studien auch außerhalb Deutschlands beschäf- und noch nicht abgeschlossen sind gezeigt. Stickox- tigen sich jedenfalls sehr intensiv mit diesem Thema. Bild: NOx Option z.B. Gas 1000 SINN UND ZWECK DER PERIODISCHEN ABGASUNTERSUCHUNG IM VERGLEICH ZUR TYPZULASSUNG DER KRAFTFAHRZEUGE Zum Schluss unserer Broschüre Leitfaden 5 Rev. 01 hinlänglich bekannt. Im Internet werden dazu mannig- wollen wir noch die Frage beantworten, ob durch fach Tools und Software angeboten. Nur eine Mes- eine effiziente Abgasuntersuchung Manipulationen, sung der Abgase mit adäquaten Grenzwerten kann wie in den letzten Monaten in den Medien diskutiert, sicherstellen, dass die gesamte Abgasreinigungstech- erkannt worden wären. nik funktioniert. Die Revision der Abgasuntersuchung mit Messung der Abgase im Endrohr ist deshalb die Die periodische Abgasuntersuchung richtet sich an logische Konsequenz. den Fahrzeughalter und soll sicherstellen, dass der Zustand des Fahrzeuges, so wie dieses vom Ge- Abgasmessgeräte aus dem Hause AVL DiTEST erfül- setzgeber typgeprüft wurde und anschließend pro- len diese Anforderungen. Unser Haus beschäftigt sich duziert wurde, über das Fahrzeugleben eingehalten schon seit langem mit dem Thema Partikelmessung. wird. Es geht dabei um regelmäßige Wartung, Ver- Wir werden rechtzeitig entsprechendes Equipment schleiß und Manipulation durch den Fahrzeughalter. für die Messung der Partikelanzahl den berechtigten Es ist und war nie Aufgabe der periodischen Überwa- Untersuchungsstellen zur Verfügung stellen und mit chung Fehler bei der Typzulassung aufzudecken. unseren im Markt befindlichen AU-Stationen kom- Dass man die OBD-Systeme, egal durch wen auch binieren. Damit gewährleisten wir einen maximalen immer, leicht manipulieren kann, ist mittlerweile Investitionsschutz für Sie, für unsere Kunden.
AVL DiTEST CDS 450 AVL DiTEST MDS 450 AVL DiTEST MDS 418 AVL DiTEST MDS 305 Herausgeber: Firmensitz: AVL DiTEST GmbH Nähere Informationen erhalten Sie Alte Poststraße 156, 8020 Graz, AUSTRIA, bei ihrem Fachhandel oder auf: Tel. +43 316 787-1193, Fax -1460, ditest@avl.com http://www.avlditest.com/lf5-01 Niederlassung Deutschland: AVL DiTEST GmbH Schwadermühlstraße 4, 90556 Cadolzburg, DEUTSCHLAND, Tel. +49 9103 7131- 0, Fax - 477 REV20171003 www.avlditest.com Änderungen vorbehalten
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