Produkt- und Kundeninformation zur Reiseversicherung Travel/Travel Day Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
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Produkt- und Kundeninformation zur Reiseversicherung Travel/Travel Day Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG A 3278 02/2014
Inhaltsübersicht Seite Produktinformationsblatt für die Reiseversicherung ............................................... 3 Allgemeine Kundeninformation der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ........................................................... 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (AVB Reise)....................................................................... 6 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ............................ 20 Merkblatt zur Datenverarbeitung .............................................................................. 22 Schutz Ihrer bei der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG gespeicherten Daten .................................................................. 24
Produktinformationsblatt Im Rahmen der Reise-Privathaftpflichtver- 5. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Ver- sicherung bieten wir den versicherten Personen tragsschluss und welche Folgen können Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche, Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebo- die wegen von diesen während einer versicherten Entfällt tenen Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversi- Reise verursachter Schäden aus den Gefahren des cherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck- täglichen Lebens an Sie gerichtet werden, soweit 6. Welche Obliegenheiten haben Sie während versicherung und Reise-Privathaftpflichtversiche- diese Ansprüche nicht Gegenstand einer besonde- der Vertragslaufzeit und welche Folgen kön- rung. ren Haftpflichtversicherung (z. B. Tierhalter- nen Verletzungen dieser Obliegenheiten ha- Haftpflicht-, Kfz-Haftpflichtversicherung) sind. In ben? Diese Informationen sind jedoch nicht abschlie- diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns ßend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus einen Schaden, sondern prüfen auch, ob und in bei Vertragsabschluss angegeben haben, kann sich dem Versicherungsschein, einem gestellten Antrag welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsver- und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Schadenersatz besteht. Unbegründete Schadener- trag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestim- satzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten wenn sich diese Umstände ändern. Beachten Sie die mungen sorgfältig. damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haf- benannten Anforderungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- tungsansprüchen. achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Sie haben. Je nach Schwere der Obliegenheitsver- Ihnen an? 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie letzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz Wir bieten Ihnen im Rahmen eines Reiseversiche- ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie oder teilweise verlieren. Unter Umständen können rungsvertrages folgende Leistungsbausteine, die Sie nicht oder verspätet zahlen? wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Gegebe- nach Ihren Bedürfnissen wählen können: Die Beitrag für den konkret gewählten Versiche- nenfalls können wir auch die Beiträge anpassen. 1.1 eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchkos- rungsumfang, einschließlich Versicherungsteuer, tenversicherung inkl. Reise-Assistance an. gemäß der gewünschten Zahlungsperiode sowie 7. Welche Obliegenheiten haben Sie im Scha- 1.2 eine Reise-Unfallversicherung an. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind densfall und welche Folgen können Verlet- 1.3 eine Reisegepäckversicherung an. im Onlineantrag ausgewiesen. zungen dieser Obliegenheiten haben? 1.4 eine Reise-Privathaftpflichtversicherung an. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben Sie können diese Leistungsbausteine entweder im Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrages: sich für Sie einige Obliegenheiten, denen Sie Rahmen eines Vertrages für eine bestimmte Reise Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig nachkommen müssen. Diese können Sie den AVB oder im Rahmen eines Jahresvertrages (für beliebig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - sofort Reise entnehmen. viele Reisen im Versicherungsjahr) abschließen. nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, Unter anderem müssen Sie uns den Eintritt des Vertragsgrundlage sind die nachfolgenden Allgemei- jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag Versicherungsfalls unverzüglich mitteilen sowie uns nen Versicherungsbedingungen für die Reiseversi- vereinbarten Versicherungsbeginn. jede sachdienliche Auskunft erteilen. Wenn Sie cherung (AVB-Reise), Stand 01.02.2014 diesen Anforderungen nicht nachkommen, können Wir werden den fälligen Erst- oder Einmalbeitrag per Sie den Versicherungsschutz ganz oder teilweise 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind SEPA-Lastschriftverfahren nach Versand des verlieren. nicht versichert? Was wird versichert? Versicherungsscheins von Ihrem Bankkonto abrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB Reise. Im Rahmen Ihrer Reiserücktritts- und Reise- Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden wir abbruchkostenversicherung ersetzen wir Ihnen ebenfalls zum jeweiligen Fälligkeitstag abrufen. Bitte 8. Wann beginnt und endet Ihr bei Nichtantritt der Reise aus den vereinbarten sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende Versicherungsschutz? Gründen vertraglich geschuldete Rücktrittskosten, Deckung auf Ihrem Konto. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Online- bei Abbruch der Reise nachweislich entstandene Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Rückreisekosten sowie den anteiligen Wert nicht in Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Den Anspruch genommener Reiseleistungen. schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen bzw. der Bei- bei Erteilung dieses Produktinformationsblattes zu Voraussetzung für die Erstattung ist, dass ein triftiger tragsabruf nicht durchgeführt werden kann, können Grunde gelegten Beginn Ihres Versicherungsschut- Grund wie Tod, schwerer Unfall oder eine unerwar- wir, solange der Beitrag noch nicht gezahlt ist, vom zes entnehmen Sie bitte dem Onlineantrag. Dort tete schwere Krankheit bei Ihnen oder einem nahen Vertrag zurücktreten. Auch der Versicherungsschutz finden Sie auch Angaben zum Ende des Versiche- Angehörigen besteht oder wenn zu Hause durch beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten rungsschutzes. Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl ein erheb- Zahlung bei uns. Wenn ein Folgebeitrag nicht licher Schaden an Ihrem Eigentum entstanden ist. rechtzeitig eingezogen werden kann, werden wir Sie Wenn Sie den Vertrag für eine Laufzeit von weniger Unsere Leistung wird durch die Versicherungssum- darüber in Textform in Kenntnis setzen und Sie als einem Jahr gegen Zahlung eines Einmalbeitra- me abzüglich eines Selbstbehaltes begrenzt. auffordern, den rückständigen Beitrag innerhalb ges abgeschlossen haben, endet der Vertrag – ohne einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. dass eine Kündigung erforderlich ist – zum verein- Im Rahmen der Reise-Unfallversicherung sind Zahlen Sie den rückständigen Beitrag nicht innerhalb barten Vertragsende. Unfälle versichert, die Ihnen und/oder einer anderen dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch im Versicherungsschein genannten versicherten können wir den Vertrag kündigen. Haben Sie für Ihren Vertrag dagegen eine Laufzeit Person zustoßen. Der Versicherungsschutz erstreckt von mindestens einem Jahr vereinbart, verlängert er sich auf alle Versicherungsfälle, die während der 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein versicherten Reise eintreten. In dieser Zeit gilt der Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, weiteres Jahr und weiter von Jahr zu Jahr still- Schutz weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie denn sonst müssten wir einen erheblich höheren schweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauf- den Unfall durch Unachtsamkeit selbstverschuldet Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle termin der anderen Vertragspartei eine Kündigung in haben. aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Textform zugegangen ist. Nicht versichert sind insbesondere z. B. politische Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- Im Rahmen der Reisegepäckversicherung ist das Gefahren und Schäden auf Grund von Kernenergie. laufzeit ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist gesamte Reisegepäck der versicherten Person(en) In der Reise-Unfallversicherung bieten wir z. B. nur zum Ablauf möglich. Mit Beginn des zweiten versichert. Versicherungsschutz besteht gegen keinen Versicherungsschutz für Unfälle auf Grund Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, von Drogenkonsum, in der Reise- Einhaltung einer Frist jeweils zum Ende eines solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Gepäckversicherung z. B. nicht für Schäden auf Versicherungsmonats in Textform kündigen. Beförderungsbetriebes befindet und während der Grund Abnutzung und Verschleiß. übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruchsdieb- Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzel- 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? stahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereig- heiten und eine vollständige Aufzählung der Aus- Einen Jahresvertrag können Sie nach den Regelun- nisse und höhere Gewalt. schlussgründe entnehmen Sie bitte den Allgemeinen gen in Teil E, Ziffer 2 der AVB Reise kündigen. Bei Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Versicherungsbedingungen. einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Urkunden und Dokumente, Liebhabergegenstände, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung sowie das Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von bedarf, zum vorgesehenen Endzeitpunkt. Reisegepäck. 3
Allgemeine Kundeninformation der chen, der nach Lage der Sache mindestens zu Beträgt die Laufzeit mindestens einen Monat haben Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG zahlen ist. Sie folgendes Widerrufsrecht: 1. Identität des Versicherers Im Falle der Auswahl des Bausteines Reise- Widerrufsrecht Versicherer ist die Barmenia Allgemeine Versiche- Privathaftpflichtversicherung gilt ergänzend: Wir Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 rungs-AG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft haben Sie innerhalb von zwei Wochen von dem dem Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. mit Sitz in Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal HRB Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch des Dritten mit Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, 3033. bindender Wirkung für uns durch rechtskräftiges nachdem Sie den Versicherungsschein, die Ver- Die Anschrift der Hauptverwaltung lautet: Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal. worden ist, vom Anspruch des Dritten freizustellen. Versicherungsbedingungen, die weiteren Informatio- Ist der Dritte von Ihnen mit bindender Wirkung für nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- 2. Identität eines Vertreters des Versicherers uns befriedigt worden, haben wir die Entschädigung tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der innerhalb der EU innerhalb von zwei Wochen nach der Befriedigung VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für Entfällt des Dritten an Sie zu zahlen. Kosten, die nach § 101 Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen Versicherungsvertragsgesetz zu ersetzen sind, und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten 3. Ladungsfähige Anschrift haben wir innhalb von zwei Wochen nach der haben. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt Die für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Mitteilung der Berechnung zu zahlen. die Widerrufsfrist nicht, bevor die Barmenia auch die uns maßgebliche Anschrift lautet: speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzli- Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Erfüllung der Leistung chen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Barmenia-Allee 1, Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung des 42119 Wuppertal. Wir kommen unserer Leistungspflicht dadurch nach, Antrages) erfüllt hat. Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG wird dass wir die Entschädigungsleistung überweisen. Im Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei- vertreten durch den Vorstand. Vorstandsvorsitzender Fall der Überweisung ist unsere Leistungspflicht mit tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu ist Herr Dr. Andreas Eurich. der Gutschrift auf Ihrem Konto oder eines eventuell richten an die anderen Gläubigers erfüllt. Soweit der Zahlungsort Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, 4. Hauptgeschäftstätigkeit und zuständige außerhalb der Staaten, die der Europäischen Barmenia-Allee 1, Aufsichtsbehörde Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere 42119 Wuppertal Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ist Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem Fax 0202 438-2946 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen E-Mail info@barmenia.de aufsicht zum Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraft- Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen fahrt- und Sachversicherungen zugelassen. ist. Widerrufsfolgen Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesan- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindor- 7. Gesamtpreis der Versicherung Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den fer Straße 108, 53117 Bonn. Den Gesamtpreis für die Versicherung können Sie auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden dem Onlineantrag entnehmen. Teil des Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, 5. Garantie-/Sicherungsfonds Die Beiträge enthalten die gesetzliche Versiche- dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Entfällt rungsteuer in Höhe von 19 %. Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, 6. Geltende Versicherungsbedingungen und 8. Steuern, Gebühren oder Kosten dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Der uns wesentliche Merkmale der Versicherungs- Es fallen keine weiteren Kosten (oder Steuern oder zustehende Betrag errechnet sich wie folgt: leistung sonstige Gebühren) an. Die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum a) Für die Reiseversicherung gelten je nach den Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des von Ihnen ausgewählten abzusichernden Risiken 9. Einzelheiten zur Beitragszahlung Jahresbeitrages; - Reiserücktrift- und Reiseabbruchkostenversi- Der Beitrag wird bei Abschluss des Versicherungs- Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt cherung (inkl. Reise-Assistance-Leistungen), vertrages fällig. unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des - Reisegepäckversicherungen, Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht - Reise-Unfallversicherungen und/oder 10. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame - Reise-Privathaftpflichtversicherung Verfügung gestellten Informationen Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen von den Teilen A, B, C, D und E der Allgemeinen Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Versicherungsbedingungen für die Reiseversiche- nicht befristet. Zinsen) herauszugeben sind. rung (AVB Reise), Stand 01.02.2014 (nur) die Teile, welche Bestimmungen für die von Ihnen ausgewähl- 11. Finanzdienstleistung mit Bezug auf speziell Besondere Hinweise ten versicherten Risiken enthalten. risikobehaftete Finanzinstrumente Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Entfällt Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Erfüllung der Leistung des Versicherers 12. Zu-Stande-Kommen des Vertrages Widerrufsrecht ausgeübt haben. Der Versicherungsvertrag kommt durch die Annah- Ende der Widerrufsbelehrung aa) Angaben über Art und Umfang der Versiche- me des Vertragsangebotes durch den Versiche- rungsleistung: rungsnehmer zu Stande. Unter der Voraussetzung 14. Laufzeit Art und Umfang der Versicherungsleistung ergeben der rechtzeitigen Beitragszahlung (s. hierzu Nr. 9) Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein sich aus den Versicherungsbedingungen, die Sie im besteht dann von dem im Versicherungsschein vermerkte Versicherungsdauer abgeschlossen. Anschluss an diese Informationen finden. bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns an Versicherungsschutz. 15. Angaben zur Vertragsbeendigung bb) Angaben zur Fälligkeit und Erfüllung der Entfällt Leistung des Versicherers 13. Widerrufsbelehrung 16. Vorvertraglich anwendbares Recht anderer Fälligkeit der Entschädigung Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststel- von weniger als einem Monat besteht kein Entfällt lungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs Widerrufsrecht. abgeschlossen sind. 17. Anwendbares Recht Sie können einen Monat nach Meldung des Scha- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru- Anwendung. 4
18. Sprache Die Vertragsbedingungen und die hier unter den Nummern 1 bis 20 gegebenen Informationen sind in deutscher Sprache verfasst. Auch die Kommunika- tion während der Laufzeit dieser Versicherung erfolgt in Deutsch. 19. Versicherungsombudsmann Außergerichtlich kann eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, eingelegt werden. Hiervon unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichts- behörde Eine Beschwerde kann auch gerichtet werden an: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 5
Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia für die Reiseversicherung (AVB Reise) Versicherungen Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Hauptverwaltung Barmenia-Allee 1 Stand 01.02.2014 42119 Wuppertal A. Reiserücktritts- und A.1.1.3 Betreuungs- oder Pflegekosten Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- Reiseabbruchkostenversicherung Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkran- Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegerel- A.1 Versicherungsumfang kung oder schwerer Unfallverletzung erstattet der tern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicher- Versicherer wahlweise an Stelle der Stornokosten ten Person; A.1.1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und die Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige bei verspätetem Reiseantritt versichert? vertraglich geschuldeten Stornokosten zum Zeit- oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; punkt des versicherten Ereignisses bei unverzügli- c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten A.1.1.1 Erstattung von Stornierungskosten cher Stornierung. Person eine Reise gebucht haben, und deren a) Bei Nichtantritt der Reise aus einem der unter Angehörige. Haben mehr als fünf Personen oder Ziffer 4 genannten Gründe sind die vertraglich A.1.2 Zusätzliche Leistungen haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten (Reiseabbruch/Urlaubsgarantie) gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die Reisearrangement versichert. Der Versicherer erstattet bei nicht planmäßiger jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der b) Zusätzlich ist das bei der Buchung vereinbarte, Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus versicherten Person und deren Betreuungsperson dem Reisevermittler vertraglich geschuldete und in einem der in Ziffer A.2.2 genannten Gründe und als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt versichert, soweit keine Einschränkung vorliegt (Ziff. A.3) die Personen untereinander. sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten nachstehend genannten Kosten: Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Über- A.2.2 Versicherte Ereignisse bei versicherten steigt das Vermittlungsentgelt den allgemein übli- a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Personen oder Risikopersonen chen und angemessenen Umfang, kann der Versi- Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuch- Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige cherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag ten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die herabsetzen. mitgebucht und versichert sind; versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von A.1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht in b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: Anspruch genommene Reiseleistungen nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort; – Tod; a) Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der – schwere Unfallverletzung; unter Ziffer 4 genannten Gründe erstattet der Versi- c) die Mehrkosten der versicherten Person bei – unerwartete schwere Erkrankung; cherer die nachweislich entstandenen Mehrkosten einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlänge- eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich rung am Urlaubsort wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefin- gebuchten und versicherten Anreise sowie den für Unterkunft und Verpflegung sowie der außer- dens und der Reisefähigkeit heraus konkrete anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistun- planmäßigen Rückreise, sofern diese mitgebucht Krankheitssymptome auftreten, die dem Reise- gen vor Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der und versichert wurde, wenn die versicherte Person antritt entgegenstehen und Anlass zur Stornie- geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher auf Grund von Naturkatastro- rung geben; Stornierung der Reise angefallen wären. phen/Elementarereignissen am Urlaubsort (z. B. – Bruch von Prothesen und Lockerung von b) Bei Nachreise wegen einer Verspätung von Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbe- implantierten Gelenken; öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei ben) die Reise nicht planmäßig beenden kann. Bei – der unerwartete Ausfall eines implantierten Stunden erstattet der Versicherer die nachweislich der Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich Herzschrittmachers; entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und gebuchte Art und Qualität abgestellt. Die Leistung ist – unerwarteter Termin zur Spende oder zum Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die auf insgesamt 4.000,00 EUR je Versicherungsfall Empfang von Organen und Geweben (Lebend- Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten begrenzt. spende) im Rahmen des Transplantationsge- Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der setzes; Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu d) die Nachreisekosten, wenn die versicherte – Impfunverträglichkeit; 1.500,00 EUR je versicherte Person und Versiche- Person einer gebuchten Rundreise vorübergehend – Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge rungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen nicht folgen kann. In diesem Fall erstattet der dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist; Kosten für notwendige und angemessene Aufwen- Versicherer die Nachreisekosten zum Wiederan- – unerwartete Adoption eines minderjährigen dungen (Verpflegung und Unterkunft) maximal bis zu schluss an die Reisegruppe, höchstens jedoch den Kindes; 150,00 EUR je versicherte Person und Versiche- anteiligen Reisepreis der noch nicht genutzten – Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, rungsfall, wenn die Hinreise der versicherten Person weiteren Reiseleistung. Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat ei- Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden A.2 Unter welchen Voraussetzungen er- nes Dritten, sofern der materielle Schaden er- verzögert. Voraussetzung bringt der Versicherer die Leistungen? heblich ist oder sofern die Anwesenheit zur für die Erstattungen ist, dass das Anschlussver- Aufklärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein kehrsmittel mitversichert worden ist. A.2.1 Risikopersonen Schaden, wenn die Schadenhöhe sind neben der versicherten Person 2.500,00 EUR übersteigt; a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, 6
– Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund einer A.3.2 Nicht versicherte Gebühren und Kosten Versicherungssumme zum Versicherungswert unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Kein Versicherungsschutz besteht für Entgelte, z. B. abzüglich dem Selbstbehalt. Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber; Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reise- – unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder vermittler erst infolge der Stornierung der Reise A.5 Selbstbehalt Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungs- erhebt sowie für Gebühren oder den Verlust von pflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wo- Nutzungsrechten bei Time-Sharing-Vermittlung; Sofern ein Selbstbehalt vereinbart ist beträgt dieser chenstunden) oder unerwarteter Wechsel des 25,00 EUR je versicherte Person und je Versiche- Arbeitgebers unter Begründung eines neuen A.3.3 Psychische Reaktionen rungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit Arbeitsverhältnisses; Der Versicherer leistet nicht bei Krankheiten, die den ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstat- – konjunkturbedingte Kurzarbeit mit einer voraus- Umständen nach als eine psychische Reaktion auf tungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 EUR je sichtlichen Einkommensreduzierung von min- Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die versicherte Person. destens in Höhe eines regelmäßigen monatli- Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignis- chen Nettoarbeitsentgelts, sofern der Arbeitge- sen, Elementarereignissen, Krankheiten oder A.6 Zahlung der Entschädigung ber die Kurzarbeit zwischen Versicherungsab- Seuchen aufgetreten sind. schluss und dem Reisebeginn angemeldet hat; A.6.1 Ist die Leistungspflicht des Versicherers – Nichtversetzung eines Schülers, sofern die A.3.4 Streik, Kernenergie, Beschlagnahme, dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, wird die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und sonstige Eingriffe von hoher Hand, Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausge- die Durchführung der Reise nicht zumutbar Gebiete mit Reisewarnung zahlt. oder unmöglich ist; Nicht versichert sind Schäden durch Streik, Kern- – Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung energie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von A.6.2 Einen Monat nach Anzeige des Schadens während der Schul-, Berufsschul- oder Hoch- hoher Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche kann als Abschlagszahlung der Betrag verlangt schul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ur- zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des werden, der nach Lage der Sache mindestens zu sprünglichen Prüfungstermin gebucht war und Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland zahlen ist. der Termin der Wiederholungsprüfung unerwar- bestand; tet in die Zeit der versicherten Reise fällt. Befindet sich eine versicherte Person zum Zeitpunkt A.7 Reise-Assistance der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet A.2.3 Versicherte Ereignisse bei der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntga- A.7.1 Gegenstand der Assistance-Leistungen versicherten Personen be der Reisewarnung. Die Barmenia wählt für die versicherten Assistance- Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Der Versicherungsschutz besteht trotz der Reise- leistungen einen spezialisierten Dienstleister aus, Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die warnung fort, wenn sich die Beendigung der Reise der die Beistandsleistungen für Notfälle, die der versicherte Person während der Dauer des Versi- aus Gründen verzögert, welche die versicherte versicherten Person während der Reise zustoßen, cherungsschutzes von einem der nachstehenden Person nicht zu vertreten hat. im Auftrag des Versicherers erbringt. Ereignisse betroffen wird: – unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, A.3.5 Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder A.7.2 Verlust von Reisezahlungsmitteln und zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, so- kriegsähnliche Ereignisse. Reisedokumenten fern der Termin nicht verschoben werden kann Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der A.7.2.1 Reisezahlungsmittel und die Stornierungskosten nicht von einem Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn Gerät die versicherte Person auf Grund von Dieb- Kostenträger übernommen werden. Nicht versi- der Ereignisse ereignet; stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer chert ist die Versetzung oder Entsendung von Der Versicherungsschutz besteht jedoch fort, wenn Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, so Zeit- oder Berufssoldaten. sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzö- stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her. – unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das gert, welche die versicherte Person nicht zu vertre- a) Soweit erforderlich, hilft der Versicherer bei der zuständige Gericht die Reisebuchung nicht als ten hat. Übermittlung des von der Hausbank zur Verfügung Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert. gestellten Geldbetrages. – Einreichung der Scheidungsklage (bei einver- Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich die b) Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht nehmlicher Trennung der dementsprechende versicherte Person in einem Staat aufhält, auf binnen 24 Stunden möglich, stellt der Versicherer Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar dessen Gebiet bereits bei Reisebuchung oder der versicherten Person ein Darlehen bis zu vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Reiseantritt Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der 1000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag ist inner- Ehepartner. Ausbruch vorhersehbar war. halb von einem Monat nach Auszahlung an den Versicherer zurückzuzahlen. A.2.4 Versicherungsschutz bei Schäden durch die aktive Teilnahme an Krieg, an mitreisenden Hunden Bürgerkrieg oder an kriegsähnlichen Ereignissen A.7.2.2 Kredit-, EC- und Handykarten Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige sind nicht versichert. Bei Verlust von Kredit-, EC- und Handykarten hilft Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die der Versicherer der versicherten Person bei der versicherte Person auf Grund einer unerwarteten A.3.6 Expeditionen, Sperrung der Karten. Der Versicherer haftet jedoch schweren Erkrankung, eines schweren Unfalls oder sind nicht versichert, sofern nichts anders vereinbart nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sper- Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten ist. rung und für die trotz Sperrung entstehenden Hundes die Reise nicht antreten kann, diese stor- Vermögensschäden. niert oder eine Umbuchung vornimmt. A.4 Versicherungswert und Unterversicherung A.7.2.3 Reisedokumente A.3 In welchen Fällen besteht kein Versi- Bei Verlust von Reisedokumenten, leistet der Versi- cherungsschutz? A4.1 Die Versicherungssumme je versichertem cherer der versicherten Person Hilfe bei der Ersatz- Reisearrangement muss dem vollen vereinbarten beschaffung. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Reisepreis einschließlich der bei Buchung anfallen- Gefahren und Schäden: den Vermittlungsentgelte (Versicherungswert) A.7.3 Reiseabbruch / verspätete Rückreise entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene A.7.3.1 Der Versicherer organisiert die Rückreise A.3.1 Vorhersehbarkeit Leistungen (z. B. für Zusatzprogramme) sind mitver- der versicherten Person, der Betreuungspersonen Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versiche- sichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungs- und/oder Angehörigen und streckt die Mehrkosten rungsfall zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei summe berücksichtigt wurden. der Rückreise vor, wenn die versicherte Person oder Abschluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar eine Risikoperson ihre Reise aus den folgenden war. A.4.2 Ist die Versicherungssumme bei Eintritt Gründen nicht planmäßig beenden kann: Unerwarte- des Versicherungsfalles niedriger als der Versiche- te schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverlet- rungswert (Unterversicherung), erstattet der Versi- zung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen und cherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Lockerung von implantierten Gelenken, Schaden am 7
Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Ele- B Reisegepäckversicherung dd) Der Versicherungsnehmer oder die versicherte mentarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern Person hat Unterlagen über den Hersteller, die der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der B.1. Was ist versichert? Bezugsquelle, die Marke und die Fabrikationsnum- versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risiko- mer der versicherten Segelsurfgeräte zu beschaffen person an ihrem Wohnort zur Schadenfeststellung B.1.1 Versichert ist das gesamte Reisegepäck und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungs- erforderlich ist. der versicherten Person. nehmer oder die versicherte Person diese Bestim- mung, so kann er/sie Entschädigung nur verlangen, A.7.3.2 Der von dem Versicherer verauslagte B.1.2 Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen wenn er/sie die Merkmale anderweitig nachweisen Betrag ist binnen einem Monat nach Auszahlung an des persönlichen Reisebedarfs, die während einer kann. den Versicherer zurückzuzahlen. Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung d) Für Skier (einschließlich Stöcke), Skibobs oder getragen oder durch ein übliches Transportmittel Schlitten gilt folgender erweiterter Versicherungs- A.7.4 Informationen und Sicherheitshinweise befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch schutz: Auf Anfrage der versicherten Person erteilt der Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise aa) Der Versicherer leistet Ersatz für plötzlichen Versicherer Auskunft über erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise Bruch der versicherten Sachen während ihres a) die nächstgelegene diplomatische Vertretung, nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Anschrift und Kontaktdaten. nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für b) Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsit- - Schäden an Kanten und Belag, soweit diese deutschen Auswärtigen Amtes. zes der versicherten Person aufbewahrt werden (z. nicht auf einen versicherten Bruch zurückzufüh- B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen), ren sind; A.7.5 Strafverfolgungsmaßnahmen gelten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus - Schäden an der Bindung sowie den Halte- Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen schlingen und Tellern der Stöcke. verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung werden. bb) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. 300,00 EUR begrenzt. Der Versicherer streckt Gerichts-, Anwalts- und B.1.3 Versicherungsschutz für Sportgeräte cc) Bis zu der Höchstentschädigung von 300,00 Dolmetscherkosten bis zu insgesamt 2.500 EUR a) Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportge- EUR ersetzt der Versicherer im Schadensfall die sowie ggf. eine Strafkaution bis zu 10.000 EUR vor. räte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solan- nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge ge sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Zeitwerts. Ist eine Reparatur nach fachmännischer spätestens einen Monat nach Auszahlung an den Gebrauch befinden; Außenbordmotoren sind vom Bescheinigung nicht mehr möglich, wird der Zeitwert Versicherer zurückzuzahlen. Versicherungsschutz ausgeschlossen. der zerstörten Sachen ersetzt. Bei Bruch eines b) Fahrräder sind in folgendem Umfang mitversi- Einzelskis werden die Kosten der Beschaffung eines A.7.6 Psychologische Hilfestellung chert: Ersatzskis ersetzt, es sei denn, der Versicherungs- Gerät die versicherte Person während der Reise in aa) Versicherungsschutz besteht auch für Fahrrä- nehmer weist durch eine Bescheinigung des Herstel- eine akute Notsituation und benötigt psychologi- der, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem lers nach, dass ein Ersatzski nicht beschafft werden schen Beistand, leistet der Versicherer telefonisch Gebrauch befinden. kann. eine erste psychologische Hilfe. bb) Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, dd) Werden infolge eines ersatzpflichtigen Scha- wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein dens während der Reparatur oder Ersatzbeschaf- A.7.7 Informationen über Ihr Reiseziel Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem fung gleichwertige Geräte gemietet, so ersetzt der Auf Wunsch informiert der Versicherer den Versiche- Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Versicherer im Rahmen der Entschädigungsgrenze rungsnehmer über Einreise-, Zoll- und Devisenbe- Rahmenschlösser, gesichert war. Ziff. B.2.1 bleibt auch die nachgewiesenen Mietkosten für höchstens stimmungen, gibt dem Versicherungsnehmer allge- unberührt. zehn Tage. meine Länderinformationen oder Klimaauskünfte zu cc) Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem e) Verletzt der Versicherungsnehmer oder die dessen Reiseziel und berät den Versicherungsneh- Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem versicherte Person eine der unter b) und c) genann- mer über vorgeschriebene und empfohlene Impfun- Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusam- ten Obliegenheiten, so richten sich die Rechtsfolgen gen vor, während und nach einem Auslandsaufent- men mit dem Fahrrad abhandengekommen sind. nach Ziff. E.9. halt. dd) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 300,00 EUR begrenzt, wenn der Diebstahl B.1.4 Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus A.7.8 Benachrichtigungs-Service während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare In einem medizinischen Notfall oder bei einem allgemein die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, Pocket-PC, Todesfall im Ausland benachrichtigen wir auf Uhr. Notebook, Tablet-PC) und Software, jeweils mit Wunsch eine Ihnen nahe stehende Person, Ihren ee) Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Zubehör, sind - unbeschadet der Entschädigungs- Arbeitgeber oder Geschäftspartner. Person hat Unterlagen über den Hersteller, die grenze in Ziff. 4- nur versichert, solange sie Marke und die Rahmennummer der versicherten a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt A.7.9 Arzt- und Krankenhausvermittlung Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. werden oder a) Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Arzt Verletzt der Versicherungsnehmer oder die versi- b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt oder ein Krankenhaus in Ihrer Nähe oder am Ur- cherte Person diese Bestimmung, so kann er/sie mitgeführt werden oder laubsort. Entschädigung nur verlangen, wenn er/sie die c) einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung b) Wir informieren Sie auf Anfrage über die Merkmale anderweitig nachweisen kann. übergeben sind oder Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort und c) Segelsurfgeräte sind in folgendem Umfang d) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen benennen Ihnen einen Deutsch oder Englisch mitversichert: Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes sprechenden Arzt in Ihrer Nähe. aa) Versicherungsschutz besteht auch für Segel- oder in einer bewachten Garderobe befinden; c) Wir stellen, soweit erforderlich, den Kontakt surfgeräte, solange sie sich nicht in bestimmungs- Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall zwischen Ihrem Hausarzt und dem Sie behandeln- gemäßem Gebrauch befinden. jedoch nur, solange sie außerdem in einem ver- den Arzt oder Krankenhaus her. bb) Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, schlossenem Behältnis untergebracht sind, das wenn das Segelsurfgerät zur Zeit des Diebstahls erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit ver- Behältnisses selbst bietet. gleichbarem Sicherheitswert gesichert war. Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosys- Ziff. B.2.1 bleibt unberührt. teme jeweils mit Zubehör sind auch dann versichert, cc) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht maximal 300,00 EUR begrenzt, wenn der Diebstahl einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsun- während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt ternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung über- allgemein die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 geben sind. Uhr. 8
B.1.5 Nicht versichert sind: Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür mit Zubehör, sind im unbeaufsichtigten Wassersport- Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und u. a. Haftpflichtversicherungen ab. fahrzeug nicht versichert. Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegen- dem Kunst- oder Liebhaberwert, tragbare Autotele- B.3.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für B.5.3 Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige fone und Mobiltelefone, Kontaktlinsen, Prothesen Schäden, die verursacht werden durch die natürliche Anwesenheit einer versicherten Person oder einer jeder Art, sowie Land-, Luft-, und Wasserfahrzeuge oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu jeweils mit Zubehör, einschließlich Hängegleiter. Sachen, Abnutzung oder Verschleiß; sichernden Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrräder, eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden Segelsurfgeräte, Falt- und Schlauchboote sowie für B.4 Welche Schäden sind nur begrenzt Platzes o. Ä. Skier, Skibobs und Schlitten im Umfang von ersatzpflichtig? Ziff. B.2.3; Ausweispapiere (Ziff. B.7.1 d) sind B.5.4 Verletzt der Versicherungsnehmer oder ebenfalls versichert. B.4.1 Schäden an Pelzen, Schmucksachen die versicherte Person eine der vorstehenden und Gegenständen aus Edelmetall sowie an Foto-, Obliegenheiten, so richten sich die Rechtsfolgen B.2 Welche Gefahren und Schäden sind Filmapparaten, tragbaren Videosystemen, EDV- nach Ziff. E.9.3. versichert? Geräte (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Pocket-PC) und Software, jeweils mit Zubehör (Ziff. B.1.4), B.6 Versicherungsschutz beim Versicherungsschutz besteht werden je Versicherungsfall insgesamt mit höchs- Camping/Zelten B.2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkom- tens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. men, zerstört oder beschädigt werden, während sich Ziff. B.5.1d) und Ziff.B. 5.2 bleiben unberührt. B.6.1 Versicherungsschutz besteht auch für das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförde- Schäden, die während des Zeltens oder Campings rungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, B.4.2 Schäden auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung a) durch Verlieren (Ziff. B.2.2 b)), privaten Unternehmern eingerichteten) Camping- befindet; b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf platz eintreten. der Reise erworben wurden, B.2.2 während der übrigen Reisezeit für die in werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent B.6.2 Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt Ziff. B.2.1 genannten Schäden durch der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberi- je Versicherungsfall ersetzt. Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, sche Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit (vorsätzliche Sachbeschädigung); B.5 Versicherungsschutz in Kraftfahrzeu- Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- gen und Wassersportfahrzeugen a) bei Zelten: oder Hängen lassen – bis zur Entschädigungsgrenze der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetre- in Ziff. B.4.2; B.5.1 ten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versi- a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Dieb- 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Das Zelt ist mindestens cherten; stahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt zuzubinden oder zuzuknöpfen. d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nur, b) bei Wohnwagen: einschließlich Regen und Schnee; soweit sich das Reisegepäck in einem fest um- dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert e) Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion; schlossenen und durch Verschluss gesicherten ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus f) höhere Gewalt; Innen- oder Kofferraum befindet. Edelmetall (Ziff. B.1.4) sind im unbeaufsichtigten Zelt b) Der Versicherer haftet im Rahmen der Versi- oder Wohnwagen nicht versichert. B.2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht cherungssumme in voller Höhe nur, wenn nachweis- ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am lich B.6.3 Foto-, Filmapparate und tragbare Video- selben Tag wie der Versicherte erreicht). aa) der Schaden tagsüber eingetreten ist. Als systeme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen Tageszeit gilt allgemein die Zeit zwischen 06:00 Uhr Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, für Ersatzkäufe bis zu zehn Prozent der Versiche- und 22:00 Uhr; Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, EDV-Geräte rungssumme, höchstens 400,00 EUR. bb) das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in einer (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und abgeschlossenen Garage – Parkhäuser oder Tiefga- Software, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, B.3 Was ist ausgeschlossen? ragen, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, solange sie genügen nicht – abgestellt war oder a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt B.3.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren cc) der Schaden während einer Fahrtunterbre- werden oder a) des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnli- chung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt cher Ereignisse und solche, die sich unabhängig ist. mitgeführt werden oder vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung c) Kann der Versicherungsnehmer keine der c) der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhanden- unter b) genannten Voraussetzungen nachweisen, Aufbewahrung übergeben sind oder sein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser so ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf d) sich in einem durch Verschluss ordnungsge- Gefahren ergeben; 300,00 EUR begrenzt. mäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest b) von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen umschlossenen und durch Verschluss gesicherten terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, oder Anhängern sind Pelze, Schmucksachen und Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmappa- befinden. Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen rate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, Unruhen; Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und Software, B.6.4 Sofern kein offizieller Campingplatz c) der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger jeweils mit Zubehör, nicht versichert. (Ziff. B.6.1) benutzt wird, sind Schäden durch Eingriffe von hoher Hand; Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische d) aus der Verwendung von chemischen, biologi- B.5.2 Es besteht Versicherungsschutz im Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzli- schen, biochemischen Substanzen oder elektro- unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug gegen che Sachbeschädigung) ausgeschlossen. magnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefähr- Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- und Böswil- licher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonsti- ligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, B.7 Entschädigung ge mitwirkende Ursachen, solange sich die Sachen in einem fest umschlosse- e) der Kernenergie oder sonstiger ionisierender nen und durch Sicherheitsschloss gesicherten B.7.1 Der Versicherer ersetzt Strahlung. Innenraum (Kajüte, Backskiste o. Ä.) des Wasser- a) für zerstörte oder abhandengekommene Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sportfahrzeuges befinden. Pelze, Schmucksachen, Sachen ihren Versicherungswert zur Zeit des Scha- sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmappa- deneintritts; Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur rate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, b) für beschädigte reparaturfähige Sachen die Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und Software jeweils notwendigen Reparaturkosten. und gegebenenfalls 9
eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch B.9.3 Kündigung durch Versicherer C Reise-Privathaftpflichtversicherung den Versicherungswert; Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat c) für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger nur den nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer C.1 Was ist versichert? Materialwert; wirksam. d) für die Wiederbeschaffung von Personalaus- C.1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen weisen, Reisepässen, Kraftfahrzeug-Papieren und des versicherten Risikos für den Fall, dass die sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren. versicherte Person wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Scha- B.7.2 Vermögensfolgeschäden werden nicht denereignisses (Versicherungsfall), das einen ersetzt. Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund B.8 Zahlung und Verzinsung der gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- Entschädigung chen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. B.8.1 Fälligkeit der Entschädigung Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellun- die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden gen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die Anspruchs abgeschlossen sind. zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach an. Meldung des Schadens den Betrag als Abschlags- zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache C.1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für mindestens zu zahlen ist. Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, B.8.2 Verzinsung (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schaden- anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht ersatz statt der Leistung; besteht: (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht inner- Nacherfüllung durchführen zu können; halb eines Monats nach Meldung des Schadens (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit verzinsen. der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; b) Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetz- Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung buches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei vier (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Verzögerung der Leistung; Jahr. (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschä- tretender Ersatzleistungen. digung fällig. C.2 Vermögensschaden, Abhandenkommen B.8.3 Hemmung von Sachen Bei der Berechnung der Fristen gemäß Ziff. B.8.1 und B.8.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichti- Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere gen, in dem infolge Verschuldens des Versiche- Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche rungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versiche- nicht gezahlt werden kann. rungsnehmers wegen B.8.4 Aufschiebung der Zahlung C.2.1 Vermögensschäden, die weder durch Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, Personen- noch durch Sachschäden entstanden solange sind; a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; C.2.2 Schäden durch Abhandenkommen von b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über ren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Sachschäden Anwendung. Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungs- falls noch läuft. C.3 Versichertes Risiko B.9 Kündigung nach dem Versicherungsfall C.3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht B.9.1 Kündigungsrecht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Nachträgen angegebenen Risiken des Versiche- der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag rungsnehmers, kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- seit dem Abschluss der Verhandlungen über die gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Entschädigung zulässig. Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-; Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für B.9.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versi- Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, cherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des C.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechts- vorschriften. 10
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