Produkt- und Kundeninformation zur Reiseversicherung Travel/Travel Day Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

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Produkt- und Kundeninformation
                 zur Reiseversicherung
                 Travel/Travel Day

                 Barmenia
                 Allgemeine Versicherungs-AG
A 3278 02/2014
Inhaltsübersicht                                                                                          Seite

Produktinformationsblatt für die Reiseversicherung ............................................... 3

Allgemeine Kundeninformation
der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ........................................................... 4

Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Reiseversicherung (AVB Reise)....................................................................... 6

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von
Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ............................ 20

Merkblatt zur Datenverarbeitung .............................................................................. 22

Schutz Ihrer bei der Barmenia Allgemeine
Versicherungs-AG gespeicherten Daten .................................................................. 24
Produktinformationsblatt                                   Im Rahmen der Reise-Privathaftpflichtver-                5.   Welche Obliegenheiten haben Sie bei Ver-
                                                           sicherung bieten wir den versicherten Personen                tragsschluss und welche Folgen können
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir              Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche,               Verletzungen dieser Obliegenheiten haben?
Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebo-        die wegen von diesen während einer versicherten          Entfällt
tenen Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversi-        Reise verursachter Schäden aus den Gefahren des
cherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-            täglichen Lebens an Sie gerichtet werden, soweit         6.   Welche Obliegenheiten haben Sie während
versicherung und Reise-Privathaftpflichtversiche-          diese Ansprüche nicht Gegenstand einer besonde-               der Vertragslaufzeit und welche Folgen kön-
rung.                                                      ren Haftpflichtversicherung (z. B. Tierhalter-                nen Verletzungen dieser Obliegenheiten ha-
                                                           Haftpflicht-, Kfz-Haftpflichtversicherung) sind. In           ben?
Diese Informationen sind jedoch nicht abschlie-            diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur             Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns
ßend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus      einen Schaden, sondern prüfen auch, ob und in            bei Vertragsabschluss angegeben haben, kann sich
dem Versicherungsschein, einem gestellten Antrag           welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum            die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsver-
und den beigefügten Versicherungsbedingungen.              Schadenersatz besteht. Unbegründete Schadener-           trag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen,
Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestim-         satzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten           wenn sich diese Umstände ändern. Beachten Sie die
mungen sorgfältig.                                         damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haf-          benannten Anforderungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe-
                                                           tungsansprüchen.                                         achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für
1.   Welche Art der Versicherung bieten wir                                                                         Sie haben. Je nach Schwere der Obliegenheitsver-
     Ihnen an?                                             3.   Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie           letzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz
Wir bieten Ihnen im Rahmen eines Reiseversiche-                 ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie             oder teilweise verlieren. Unter Umständen können
rungsvertrages folgende Leistungsbausteine, die Sie             nicht oder verspätet zahlen?                        wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Gegebe-
nach Ihren Bedürfnissen wählen können:                     Die Beitrag für den konkret gewählten Versiche-          nenfalls können wir auch die Beiträge anpassen.
1.1 eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchkos-             rungsumfang, einschließlich Versicherungsteuer,
     tenversicherung inkl. Reise-Assistance an.            gemäß der gewünschten Zahlungsperiode sowie              7.    Welche Obliegenheiten haben Sie im Scha-
1.2 eine Reise-Unfallversicherung an.                      Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind                 densfall und welche Folgen können Verlet-
1.3 eine Reisegepäckversicherung an.                       im Onlineantrag ausgewiesen.                                   zungen dieser Obliegenheiten haben?
1.4 eine Reise-Privathaftpflichtversicherung an.                                                                    Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben
Sie können diese Leistungsbausteine entweder im            Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrages:         sich für Sie einige Obliegenheiten, denen Sie
Rahmen eines Vertrages für eine bestimmte Reise            Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig       nachkommen müssen. Diese können Sie den AVB
oder im Rahmen eines Jahresvertrages (für beliebig         von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - sofort          Reise entnehmen.
viele Reisen im Versicherungsjahr) abschließen.            nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig,        Unter anderem müssen Sie uns den Eintritt des
Vertragsgrundlage sind die nachfolgenden Allgemei-         jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag             Versicherungsfalls unverzüglich mitteilen sowie uns
nen Versicherungsbedingungen für die Reiseversi-           vereinbarten Versicherungsbeginn.                        jede sachdienliche Auskunft erteilen. Wenn Sie
cherung (AVB-Reise), Stand 01.02.2014                                                                               diesen Anforderungen nicht nachkommen, können
                                                           Wir werden den fälligen Erst- oder Einmalbeitrag per     Sie den Versicherungsschutz ganz oder teilweise
2.   Welche Risiken sind versichert, welche sind           SEPA-Lastschriftverfahren nach Versand des               verlieren.
     nicht versichert? Was wird versichert?                Versicherungsscheins von Ihrem Bankkonto abrufen.        Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB Reise.
Im Rahmen Ihrer Reiserücktritts- und Reise-                Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden wir
abbruchkostenversicherung ersetzen wir Ihnen               ebenfalls zum jeweiligen Fälligkeitstag abrufen. Bitte   8.   Wann beginnt und endet Ihr
bei Nichtantritt der Reise aus den vereinbarten            sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende                 Versicherungsschutz?
Gründen vertraglich geschuldete Rücktrittskosten,          Deckung auf Ihrem Konto.                                 Der Versicherungsschutz beginnt zum im Online-
bei Abbruch der Reise nachweislich entstandene                                                                      Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn
Rückreisekosten sowie den anteiligen Wert nicht in         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag              die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Den
Anspruch genommener Reiseleistungen.                       schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen bzw. der Bei-        bei Erteilung dieses Produktinformationsblattes zu
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass ein triftiger   tragsabruf nicht durchgeführt werden kann, können        Grunde gelegten Beginn Ihres Versicherungsschut-
Grund wie Tod, schwerer Unfall oder eine unerwar-          wir, solange der Beitrag noch nicht gezahlt ist, vom     zes entnehmen Sie bitte dem Onlineantrag. Dort
tete schwere Krankheit bei Ihnen oder einem nahen          Vertrag zurücktreten. Auch der Versicherungsschutz       finden Sie auch Angaben zum Ende des Versiche-
Angehörigen besteht oder wenn zu Hause durch               beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten             rungsschutzes.
Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl ein erheb-            Zahlung bei uns. Wenn ein Folgebeitrag nicht
licher Schaden an Ihrem Eigentum entstanden ist.           rechtzeitig eingezogen werden kann, werden wir Sie       Wenn Sie den Vertrag für eine Laufzeit von weniger
Unsere Leistung wird durch die Versicherungssum-           darüber in Textform in Kenntnis setzen und Sie           als einem Jahr gegen Zahlung eines Einmalbeitra-
me abzüglich eines Selbstbehaltes begrenzt.                auffordern, den rückständigen Beitrag innerhalb          ges abgeschlossen haben, endet der Vertrag – ohne
                                                           einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen.        dass eine Kündigung erforderlich ist – zum verein-
Im Rahmen der Reise-Unfallversicherung sind                Zahlen Sie den rückständigen Beitrag nicht innerhalb     barten Vertragsende.
Unfälle versichert, die Ihnen und/oder einer anderen       dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch
im Versicherungsschein genannten versicherten              können wir den Vertrag kündigen.                         Haben Sie für Ihren Vertrag dagegen eine Laufzeit
Person zustoßen. Der Versicherungsschutz erstreckt                                                                  von mindestens einem Jahr vereinbart, verlängert er
sich auf alle Versicherungsfälle, die während der          4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?                sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein
versicherten Reise eintreten. In dieser Zeit gilt der      Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern,        weiteres Jahr und weiter von Jahr zu Jahr still-
Schutz weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie         denn sonst müssten wir einen erheblich höheren           schweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauf-
den Unfall durch Unachtsamkeit selbstverschuldet           Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle        termin der anderen Vertragspartei eine Kündigung in
haben.                                                     aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.              Textform zugegangen ist.
                                                           Nicht versichert sind insbesondere z. B. politische      Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags-
Im Rahmen der Reisegepäckversicherung ist das              Gefahren und Schäden auf Grund von Kernenergie.          laufzeit ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist
gesamte Reisegepäck der versicherten Person(en)            In der Reise-Unfallversicherung bieten wir z. B.         nur zum Ablauf möglich. Mit Beginn des zweiten
versichert. Versicherungsschutz besteht gegen              keinen Versicherungsschutz für Unfälle auf Grund         Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne
Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung,               von Drogenkonsum, in der Reise-                          Einhaltung einer Frist jeweils zum Ende eines
solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines                 Gepäckversicherung z. B. nicht für Schäden auf           Versicherungsmonats in Textform kündigen.
Beförderungsbetriebes befindet und während der             Grund Abnutzung und Verschleiß.
übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruchsdieb-          Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzel-         9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
stahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereig-        heiten und eine vollständige Aufzählung der Aus-         Einen Jahresvertrag können Sie nach den Regelun-
nisse und höhere Gewalt.                                   schlussgründe entnehmen Sie bitte den Allgemeinen        gen in Teil E, Ziffer 2 der AVB Reise kündigen. Bei
Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten,       Versicherungsbedingungen.                                einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Urkunden und Dokumente, Liebhabergegenstände,                                                                       endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
sowie das Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von                                                                   bedarf, zum vorgesehenen Endzeitpunkt.
Reisegepäck.

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Allgemeine Kundeninformation der                         chen, der nach Lage der Sache mindestens zu             Beträgt die Laufzeit mindestens einen Monat haben
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG                     zahlen ist.                                             Sie folgendes Widerrufsrecht:

1. Identität des Versicherers                            Im Falle der Auswahl des Bausteines Reise-              Widerrufsrecht
Versicherer ist die Barmenia Allgemeine Versiche-        Privathaftpflichtversicherung gilt ergänzend: Wir       Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
rungs-AG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft        haben Sie innerhalb von zwei Wochen von dem dem         Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
mit Sitz in Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal HRB         Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch des Dritten mit       Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
3033.                                                    bindender Wirkung für uns durch rechtskräftiges         nachdem Sie den Versicherungsschein, die Ver-
Die Anschrift der Hauptverwaltung lautet:                Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt        tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.                       worden ist, vom Anspruch des Dritten freizustellen.     Versicherungsbedingungen, die weiteren Informatio-
                                                         Ist der Dritte von Ihnen mit bindender Wirkung für      nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-
2.   Identität eines Vertreters des Versicherers         uns befriedigt worden, haben wir die Entschädigung      tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der
     innerhalb der EU                                    innerhalb von zwei Wochen nach der Befriedigung         VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für
Entfällt                                                 des Dritten an Sie zu zahlen. Kosten, die nach § 101    Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen
                                                         Versicherungsvertragsgesetz zu ersetzen sind,           und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten
3. Ladungsfähige Anschrift                               haben wir innhalb von zwei Wochen nach der              haben. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt
Die für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und        Mitteilung der Berechnung zu zahlen.                    die Widerrufsfrist nicht, bevor die Barmenia auch die
uns maßgebliche Anschrift lautet:                                                                                speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzli-
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG,                    Erfüllung der Leistung                                  chen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur
Barmenia-Allee 1,                                        Unsere Leistungen erfolgen in Euro.                     Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung des
42119 Wuppertal.                                         Wir kommen unserer Leistungspflicht dadurch nach,       Antrages) erfüllt hat.
Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG wird            dass wir die Entschädigungsleistung überweisen. Im      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-
vertreten durch den Vorstand. Vorstandsvorsitzender      Fall der Überweisung ist unsere Leistungspflicht mit    tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu
ist Herr Dr. Andreas Eurich.                             der Gutschrift auf Ihrem Konto oder eines eventuell     richten an die
                                                         anderen Gläubigers erfüllt. Soweit der Zahlungsort      Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG,
4.    Hauptgeschäftstätigkeit und zuständige             außerhalb der Staaten, die der Europäischen             Barmenia-Allee 1,
      Aufsichtsbehörde                                   Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere           42119 Wuppertal
Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ist             Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem   Fax 0202 438-2946
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-       der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen           E-Mail info@barmenia.de
aufsicht zum Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraft-   Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen
fahrt- und Sachversicherungen zugelassen.                ist.                                                    Widerrufsfolgen
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesan-                                                                Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindor-   7. Gesamtpreis der Versicherung                         Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den
fer Straße 108, 53117 Bonn.                              Den Gesamtpreis für die Versicherung können Sie         auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden
                                                         dem Onlineantrag entnehmen.                             Teil des Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben,
5. Garantie-/Sicherungsfonds                             Die Beiträge enthalten die gesetzliche Versiche-        dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der
Entfällt                                                 rungsteuer in Höhe von 19 %.                            Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrages, der
                                                                                                                 auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
6.   Geltende Versicherungsbedingungen und               8. Steuern, Gebühren oder Kosten                        dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Der uns
     wesentliche Merkmale der Versicherungs-             Es fallen keine weiteren Kosten (oder Steuern oder      zustehende Betrag errechnet sich wie folgt:
     leistung                                            sonstige Gebühren) an.                                  Die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum
a) Für die Reiseversicherung gelten je nach den                                                                  Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des
von Ihnen ausgewählten abzusichernden Risiken            9. Einzelheiten zur Beitragszahlung                     Jahresbeitrages;
- Reiserücktrift- und Reiseabbruchkostenversi-           Der Beitrag wird bei Abschluss des Versicherungs-       Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt
     cherung (inkl. Reise-Assistance-Leistungen),        vertrages fällig.                                       unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
- Reisegepäckversicherungen,                                                                                     Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht
- Reise-Unfallversicherungen und/oder                    10. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur             vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame
- Reise-Privathaftpflichtversicherung                         Verfügung gestellten Informationen                 Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
von den Teilen A, B, C, D und E der Allgemeinen          Die zur Verfügung gestellten Informationen sind         zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B.
Versicherungsbedingungen für die Reiseversiche-          nicht befristet.                                        Zinsen) herauszugeben sind.
rung (AVB Reise), Stand 01.02.2014 (nur) die Teile,
welche Bestimmungen für die von Ihnen ausgewähl-         11. Finanzdienstleistung mit Bezug auf speziell         Besondere Hinweise
ten versicherten Risiken enthalten.                           risikobehaftete Finanzinstrumente                  Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf
                                                         Entfällt                                                Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als
b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und                                                                      auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Erfüllung der Leistung des Versicherers                  12. Zu-Stande-Kommen des Vertrages                      Widerrufsrecht ausgeübt haben.
                                                         Der Versicherungsvertrag kommt durch die Annah-         Ende der Widerrufsbelehrung
aa) Angaben über Art und Umfang der Versiche-            me des Vertragsangebotes durch den Versiche-
     rungsleistung:                                      rungsnehmer zu Stande. Unter der Voraussetzung          14. Laufzeit
Art und Umfang der Versicherungsleistung ergeben         der rechtzeitigen Beitragszahlung (s. hierzu Nr. 9)     Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein
sich aus den Versicherungsbedingungen, die Sie im        besteht dann von dem im Versicherungsschein             vermerkte Versicherungsdauer abgeschlossen.
Anschluss an diese Informationen finden.                 bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns an
                                                         Versicherungsschutz.                                    15. Angaben zur Vertragsbeendigung
bb) Angaben zur Fälligkeit und Erfüllung der                                                                     Entfällt
    Leistung des Versicherers                            13. Widerrufsbelehrung
                                                                                                                 16. Vorvertraglich anwendbares Recht anderer
Fälligkeit der Entschädigung                             Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit                 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststel-     von weniger als einem Monat besteht kein                Entfällt
lungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs             Widerrufsrecht.
abgeschlossen sind.                                                                                              17. Anwendbares Recht
Sie können einen Monat nach Meldung des Scha-                                                                    Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-                                                                   Anwendung.

                                                                                4
18. Sprache
Die Vertragsbedingungen und die hier unter den
Nummern 1 bis 20 gegebenen Informationen sind in
deutscher Sprache verfasst. Auch die Kommunika-
tion während der Laufzeit dieser Versicherung erfolgt
in Deutsch.

19. Versicherungsombudsmann
Außergerichtlich kann eine Beschwerde beim
Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin,
eingelegt werden. Hiervon unberührt bleibt Ihre
Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichts-
     behörde
Eine Beschwerde kann auch gerichtet werden an:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn.

                                                        5
Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                                             Barmenia
für die Reiseversicherung (AVB Reise)                                                                                   Versicherungen

                                                                                                                Barmenia
                                                                                                                Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                                Hauptverwaltung
                                                                                                                Barmenia-Allee 1
Stand 01.02.2014                                                                                                42119 Wuppertal

A.       Reiserücktritts- und                          A.1.1.3 Betreuungs- oder Pflegekosten                    Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv-
         Reiseabbruchkostenversicherung                Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer          und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel,
                                                       Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkran-       Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegerel-
A.1      Versicherungsumfang                           kung oder schwerer Unfallverletzung erstattet der        tern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicher-
                                                       Versicherer wahlweise an Stelle der Stornokosten         ten Person;
A.1.1    Was ist bei Nichtantritt der Reise und        die Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der       b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige
         bei verspätetem Reiseantritt versichert?      vertraglich geschuldeten Stornokosten zum Zeit-          oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
                                                       punkt des versicherten Ereignisses bei unverzügli-       c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten
A.1.1.1 Erstattung von Stornierungskosten              cher Stornierung.                                        Person eine Reise gebucht haben, und deren
a) Bei Nichtantritt der Reise aus einem der unter                                                               Angehörige. Haben mehr als fünf Personen oder
Ziffer 4 genannten Gründe sind die vertraglich         A.1.2     Zusätzliche Leistungen                         haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien
geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten                   (Reiseabbruch/Urlaubsgarantie)                 gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die
Reisearrangement versichert.                           Der Versicherer erstattet bei nicht planmäßiger          jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der
b) Zusätzlich ist das bei der Buchung vereinbarte,     Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus              versicherten Person und deren Betreuungsperson
dem Reisevermittler vertraglich geschuldete und in     einem der in Ziffer A.2.2 genannten Gründe und           als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten
Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt versichert,     soweit keine Einschränkung vorliegt (Ziff. A.3) die      Personen untereinander.
sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten        nachstehend genannten Kosten:
Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Über-                                                                  A.2.2      Versicherte Ereignisse bei versicherten
steigt das Vermittlungsentgelt den allgemein übli-     a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen                       Personen oder Risikopersonen
chen und angemessenen Umfang, kann der Versi-          Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuch-        Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige
cherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag      ten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise       Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die
herabsetzen.                                           mitgebucht und versichert sind;                          versicherte Person selbst oder eine Risikoperson
                                                                                                                während der Dauer des Versicherungsschutzes von
A.1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht in               b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und           einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
           Anspruch genommene Reiseleistungen          nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;      – Tod;
a) Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der                                                                   – schwere Unfallverletzung;
unter Ziffer 4 genannten Gründe erstattet der Versi-   c) die Mehrkosten der versicherten Person bei            – unerwartete schwere Erkrankung;
cherer die nachweislich entstandenen Mehrkosten        einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlänge-               eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor,
der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich     rung am Urlaubsort                                            wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefin-
gebuchten und versicherten Anreise sowie den           für Unterkunft und Verpflegung sowie der außer-               dens und der Reisefähigkeit heraus konkrete
anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistun-    planmäßigen Rückreise, sofern diese mitgebucht                Krankheitssymptome auftreten, die dem Reise-
gen vor Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der   und versichert wurde, wenn die versicherte Person             antritt entgegenstehen und Anlass zur Stornie-
geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher      auf Grund von Naturkatastro-                                  rung geben;
Stornierung der Reise angefallen wären.                phen/Elementarereignissen am Urlaubsort (z. B.           – Bruch von Prothesen und Lockerung von
b) Bei Nachreise wegen einer Verspätung von            Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbe-                 implantierten Gelenken;
öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei          ben) die Reise nicht planmäßig beenden kann. Bei         – der unerwartete Ausfall eines implantierten
Stunden erstattet der Versicherer die nachweislich     der Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich           Herzschrittmachers;
entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und       gebuchte Art und Qualität abgestellt. Die Leistung ist   – unerwarteter Termin zur Spende oder zum
Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die       auf insgesamt 4.000,00 EUR je Versicherungsfall               Empfang von Organen und Geweben (Lebend-
Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten       begrenzt.                                                     spende) im Rahmen des Transplantationsge-
Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der                                                                 setzes;
Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu          d) die Nachreisekosten, wenn die versicherte             – Impfunverträglichkeit;
1.500,00 EUR je versicherte Person und Versiche-       Person einer gebuchten Rundreise vorübergehend           – Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge
rungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen    nicht folgen kann. In diesem Fall erstattet der               dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
Kosten für notwendige und angemessene Aufwen-          Versicherer die Nachreisekosten zum Wiederan-            – unerwartete Adoption eines minderjährigen
dungen (Verpflegung und Unterkunft) maximal bis zu     schluss an die Reisegruppe, höchstens jedoch den              Kindes;
150,00 EUR je versicherte Person und Versiche-         anteiligen Reisepreis der noch nicht genutzten           – Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion,
rungsfall, wenn die Hinreise der versicherten Person   weiteren Reiseleistung.                                       Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben,
sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen                                                                       Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat ei-
Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden             A.2       Unter welchen Voraussetzungen er-                   nes Dritten, sofern der materielle Schaden er-
verzögert. Voraussetzung                                         bringt der Versicherer die Leistungen?              heblich ist oder sofern die Anwesenheit zur
für die Erstattungen ist, dass das Anschlussver-                                                                     Aufklärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein
kehrsmittel mitversichert worden ist.                  A.2.1     Risikopersonen                                      Schaden, wenn die Schadenhöhe
                                                       sind neben der versicherten Person                            2.500,00 EUR übersteigt;
                                                       a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies
                                                       sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder,

                                                                              6
–     Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund einer        A.3.2      Nicht versicherte Gebühren und Kosten         Versicherungssumme zum Versicherungswert
      unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des      Kein Versicherungsschutz besteht für Entgelte, z. B.     abzüglich dem Selbstbehalt.
      Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;             Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reise-
–     unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder          vermittler erst infolge der Stornierung der Reise        A.5      Selbstbehalt
      Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungs-    erhebt sowie für Gebühren oder den Verlust von
      pflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wo-    Nutzungsrechten bei Time-Sharing-Vermittlung;            Sofern ein Selbstbehalt vereinbart ist beträgt dieser
      chenstunden) oder unerwarteter Wechsel des                                                                 25,00 EUR je versicherte Person und je Versiche-
      Arbeitgebers unter Begründung eines neuen         A.3.3    Psychische Reaktionen                           rungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit
      Arbeitsverhältnisses;                             Der Versicherer leistet nicht bei Krankheiten, die den   ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstat-
–     konjunkturbedingte Kurzarbeit mit einer voraus-   Umständen nach als eine psychische Reaktion auf          tungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 EUR je
      sichtlichen Einkommensreduzierung von min-        Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die         versicherte Person.
      destens in Höhe eines regelmäßigen monatli-       Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignis-
      chen Nettoarbeitsentgelts, sofern der Arbeitge-   sen, Elementarereignissen, Krankheiten oder              A.6      Zahlung der Entschädigung
      ber die Kurzarbeit zwischen Versicherungsab-      Seuchen aufgetreten sind.
      schluss und dem Reisebeginn angemeldet hat;                                                                A.6.1    Ist die Leistungspflicht des Versicherers
–     Nichtversetzung eines Schülers, sofern die        A.3.4     Streik, Kernenergie, Beschlagnahme,            dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, wird die
      Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und                sonstige Eingriffe von hoher Hand,             Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausge-
      die Durchführung der Reise nicht zumutbar                   Gebiete mit Reisewarnung                       zahlt.
      oder unmöglich ist;                               Nicht versichert sind Schäden durch Streik, Kern-
–     Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung      energie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von        A.6.2     Einen Monat nach Anzeige des Schadens
      während der Schul-, Berufsschul- oder Hoch-       hoher Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche         kann als Abschlagszahlung der Betrag verlangt
      schul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ur-    zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des         werden, der nach Lage der Sache mindestens zu
      sprünglichen Prüfungstermin gebucht war und       Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland         zahlen ist.
      der Termin der Wiederholungsprüfung unerwar-      bestand;
      tet in die Zeit der versicherten Reise fällt.     Befindet sich eine versicherte Person zum Zeitpunkt      A.7      Reise-Assistance
                                                        der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet
A.2.3      Versicherte Ereignisse bei                   der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntga-          A.7.1     Gegenstand der Assistance-Leistungen
           versicherten Personen                        be der Reisewarnung.                                     Die Barmenia wählt für die versicherten Assistance-
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige        Der Versicherungsschutz besteht trotz der Reise-         leistungen einen spezialisierten Dienstleister aus,
Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die     warnung fort, wenn sich die Beendigung der Reise         der die Beistandsleistungen für Notfälle, die der
versicherte Person während der Dauer des Versi-         aus Gründen verzögert, welche die versicherte            versicherten Person während der Reise zustoßen,
cherungsschutzes von einem der nachstehenden            Person nicht zu vertreten hat.                           im Auftrag des Versicherers erbringt.
Ereignisse betroffen wird:
– unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst,          A.3.5     Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder          A.7.2      Verlust von Reisezahlungsmitteln und
     zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, so-                 kriegsähnliche Ereignisse.                                Reisedokumenten
     fern der Termin nicht verschoben werden kann       Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der             A.7.2.1 Reisezahlungsmittel
     und die Stornierungskosten nicht von einem         Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn          Gerät die versicherte Person auf Grund von Dieb-
     Kostenträger übernommen werden. Nicht versi-       der Ereignisse ereignet;                                 stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer
     chert ist die Versetzung oder Entsendung von       Der Versicherungsschutz besteht jedoch fort, wenn        Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, so
     Zeit- oder Berufssoldaten.                         sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzö-         stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her.
– unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das           gert, welche die versicherte Person nicht zu vertre-     a) Soweit erforderlich, hilft der Versicherer bei der
     zuständige Gericht die Reisebuchung nicht als      ten hat.                                                 Übermittlung des von der Hausbank zur Verfügung
     Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.                                                               gestellten Geldbetrages.
– Einreichung der Scheidungsklage (bei einver-          Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich die          b) Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht
     nehmlicher Trennung der dementsprechende           versicherte Person in einem Staat aufhält, auf           binnen 24 Stunden möglich, stellt der Versicherer
     Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar       dessen Gebiet bereits bei Reisebuchung oder              der versicherten Person ein Darlehen bis zu
     vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen        Reiseantritt Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der    1000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag ist inner-
     Ehepartner.                                        Ausbruch vorhersehbar war.                               halb von einem Monat nach Auszahlung an den
                                                                                                                 Versicherer zurückzuzahlen.
A.2.4     Versicherungsschutz bei                       Schäden durch die aktive Teilnahme an Krieg, an
          mitreisenden Hunden                           Bürgerkrieg oder an kriegsähnlichen Ereignissen          A.7.2.2 Kredit-, EC- und Handykarten
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige        sind nicht versichert.                                   Bei Verlust von Kredit-, EC- und Handykarten hilft
Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die                                                              der Versicherer der versicherten Person bei der
versicherte Person auf Grund einer unerwarteten         A.3.6     Expeditionen,                                  Sperrung der Karten. Der Versicherer haftet jedoch
schweren Erkrankung, eines schweren Unfalls oder        sind nicht versichert, sofern nichts anders vereinbart   nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sper-
Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten      ist.                                                     rung und für die trotz Sperrung entstehenden
Hundes die Reise nicht antreten kann, diese stor-                                                                Vermögensschäden.
niert oder eine Umbuchung vornimmt.                     A.4       Versicherungswert und
                                                                  Unterversicherung                              A.7.2.3 Reisedokumente
A.3       In welchen Fällen besteht kein Versi-                                                                  Bei Verlust von Reisedokumenten, leistet der Versi-
          cherungsschutz?                               A4.1      Die Versicherungssumme je versichertem         cherer der versicherten Person Hilfe bei der Ersatz-
                                                        Reisearrangement muss dem vollen vereinbarten            beschaffung.
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende           Reisepreis einschließlich der bei Buchung anfallen-
Gefahren und Schäden:                                   den Vermittlungsentgelte (Versicherungswert)             A.7.3     Reiseabbruch / verspätete Rückreise
                                                        entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene           A.7.3.1 Der Versicherer organisiert die Rückreise
A.3.1      Vorhersehbarkeit                             Leistungen (z. B. für Zusatzprogramme) sind mitver-      der versicherten Person, der Betreuungspersonen
Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versiche-       sichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungs-        und/oder Angehörigen und streckt die Mehrkosten
rungsfall zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei      summe berücksichtigt wurden.                             der Rückreise vor, wenn die versicherte Person oder
Abschluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar                                                                eine Risikoperson ihre Reise aus den folgenden
war.                                                    A.4.2    Ist die Versicherungssumme bei Eintritt         Gründen nicht planmäßig beenden kann: Unerwarte-
                                                        des Versicherungsfalles niedriger als der Versiche-      te schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverlet-
                                                        rungswert (Unterversicherung), erstattet der Versi-      zung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen und
                                                        cherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der           Lockerung von implantierten Gelenken, Schaden am

                                                                               7
Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Ele-            B        Reisegepäckversicherung                         dd) Der Versicherungsnehmer oder die versicherte
mentarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern                                                            Person hat Unterlagen über den Hersteller, die
der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der         B.1.     Was ist versichert?                             Bezugsquelle, die Marke und die Fabrikationsnum-
versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risiko-                                                             mer der versicherten Segelsurfgeräte zu beschaffen
person an ihrem Wohnort zur Schadenfeststellung        B.1.1    Versichert ist das gesamte Reisegepäck          und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungs-
erforderlich ist.                                               der versicherten Person.                        nehmer oder die versicherte Person diese Bestim-
                                                                                                                mung, so kann er/sie Entschädigung nur verlangen,
A.7.3.2 Der von dem Versicherer verauslagte            B.1.2     Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen        wenn er/sie die Merkmale anderweitig nachweisen
Betrag ist binnen einem Monat nach Auszahlung an       des persönlichen Reisebedarfs, die während einer         kann.
den Versicherer zurückzuzahlen.                        Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung         d) Für Skier (einschließlich Stöcke), Skibobs oder
                                                       getragen oder durch ein übliches Transportmittel         Schlitten gilt folgender erweiterter Versicherungs-
A.7.4     Informationen und Sicherheitshinweise        befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch            schutz:
Auf Anfrage der versicherten Person erteilt der        Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise           aa) Der Versicherer leistet Ersatz für plötzlichen
Versicherer Auskunft über                              erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise          Bruch der versicherten Sachen während ihres
a) die nächstgelegene diplomatische Vertretung,        nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind       bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Anschrift und Kontaktdaten.                            nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert.            Der Versicherer leistet keinen Ersatz für
b) Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des          Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsit-          - Schäden an Kanten und Belag, soweit diese
deutschen Auswärtigen Amtes.                           zes der versicherten Person aufbewahrt werden (z.             nicht auf einen versicherten Bruch zurückzufüh-
                                                       B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen),                  ren sind;
A.7.5     Strafverfolgungsmaßnahmen                    gelten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus     - Schäden an der Bindung sowie den Halte-
Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder      zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen                    schlingen und Tellern der Stöcke.
verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung     werden.                                                  bb) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.                                                                300,00 EUR begrenzt.
Der Versicherer streckt Gerichts-, Anwalts- und        B.1.3      Versicherungsschutz für Sportgeräte           cc) Bis zu der Höchstentschädigung von 300,00
Dolmetscherkosten bis zu insgesamt 2.500 EUR           a) Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportge-         EUR ersetzt der Versicherer im Schadensfall die
sowie ggf. eine Strafkaution bis zu 10.000 EUR vor.    räte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solan-   nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des
Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge    ge sie sich nicht in bestimmungsgemäßem                  Zeitwerts. Ist eine Reparatur nach fachmännischer
spätestens einen Monat nach Auszahlung an den          Gebrauch befinden; Außenbordmotoren sind vom             Bescheinigung nicht mehr möglich, wird der Zeitwert
Versicherer zurückzuzahlen.                            Versicherungsschutz ausgeschlossen.                      der zerstörten Sachen ersetzt. Bei Bruch eines
                                                       b) Fahrräder sind in folgendem Umfang mitversi-          Einzelskis werden die Kosten der Beschaffung eines
A.7.6     Psychologische Hilfestellung                 chert:                                                   Ersatzskis ersetzt, es sei denn, der Versicherungs-
Gerät die versicherte Person während der Reise in      aa) Versicherungsschutz besteht auch für Fahrrä-         nehmer weist durch eine Bescheinigung des Herstel-
eine akute Notsituation und benötigt psychologi-       der, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem        lers nach, dass ein Ersatzski nicht beschafft werden
schen Beistand, leistet der Versicherer telefonisch    Gebrauch befinden.                                       kann.
eine erste psychologische Hilfe.                       bb) Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur,       dd) Werden infolge eines ersatzpflichtigen Scha-
                                                       wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein       dens während der Reparatur oder Ersatzbeschaf-
A.7.7     Informationen über Ihr Reiseziel             Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem         fung gleichwertige Geräte gemietet, so ersetzt der
Auf Wunsch informiert der Versicherer den Versiche-    Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine          Versicherer im Rahmen der Entschädigungsgrenze
rungsnehmer über Einreise-, Zoll- und Devisenbe-       Rahmenschlösser, gesichert war. Ziff. B.2.1 bleibt       auch die nachgewiesenen Mietkosten für höchstens
stimmungen, gibt dem Versicherungsnehmer allge-        unberührt.                                               zehn Tage.
meine Länderinformationen oder Klimaauskünfte zu       cc) Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem           e) Verletzt der Versicherungsnehmer oder die
dessen Reiseziel und berät den Versicherungsneh-       Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem           versicherte Person eine der unter b) und c) genann-
mer über vorgeschriebene und empfohlene Impfun-        Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusam-           ten Obliegenheiten, so richten sich die Rechtsfolgen
gen vor, während und nach einem Auslandsaufent-        men mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.               nach Ziff. E.9.
halt.                                                  dd) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
                                                       maximal 300,00 EUR begrenzt, wenn der Diebstahl          B.1.4     Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus
A.7.8     Benachrichtigungs-Service                    während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt    Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate, tragbare
In einem medizinischen Notfall oder bei einem          allgemein die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00          Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC, Pocket-PC,
Todesfall im Ausland benachrichtigen wir auf           Uhr.                                                     Notebook, Tablet-PC) und Software, jeweils mit
Wunsch eine Ihnen nahe stehende Person, Ihren          ee) Der Versicherungsnehmer oder die versicherte         Zubehör, sind - unbeschadet der Entschädigungs-
Arbeitgeber oder Geschäftspartner.                     Person hat Unterlagen über den Hersteller, die           grenze in Ziff. 4- nur versichert, solange sie
                                                       Marke und die Rahmennummer der versicherten              a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt
A.7.9     Arzt- und Krankenhausvermittlung             Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.               werden oder
a) Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Arzt          Verletzt der Versicherungsnehmer oder die versi-         b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt
oder ein Krankenhaus in Ihrer Nähe oder am Ur-         cherte Person diese Bestimmung, so kann er/sie           mitgeführt werden oder
laubsort.                                              Entschädigung nur verlangen, wenn er/sie die             c) einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung
b) Wir informieren Sie auf Anfrage über die            Merkmale anderweitig nachweisen kann.                    übergeben sind oder
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort und        c) Segelsurfgeräte sind in folgendem Umfang              d) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen
benennen Ihnen einen Deutsch oder Englisch             mitversichert:                                           Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes
sprechenden Arzt in Ihrer Nähe.                        aa) Versicherungsschutz besteht auch für Segel-          oder in einer bewachten Garderobe befinden;
c) Wir stellen, soweit erforderlich, den Kontakt       surfgeräte, solange sie sich nicht in bestimmungs-       Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall
zwischen Ihrem Hausarzt und dem Sie behandeln-         gemäßem Gebrauch befinden.                               jedoch nur, solange sie außerdem in einem ver-
den Arzt oder Krankenhaus her.                         bb) Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur,       schlossenem Behältnis untergebracht sind, das
                                                       wenn das Segelsurfgerät zur Zeit des Diebstahls          erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des
                                                       durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit ver-         Behältnisses selbst bietet.
                                                       gleichbarem Sicherheitswert gesichert war.               Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosys-
                                                       Ziff. B.2.1 bleibt unberührt.                            teme jeweils mit Zubehör sind auch dann versichert,
                                                       cc) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf       wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht
                                                       maximal 300,00 EUR begrenzt, wenn der Diebstahl          einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsun-
                                                       während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt    ternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung über-
                                                       allgemein die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00          geben sind.
                                                       Uhr.

                                                                              8
B.1.5      Nicht versichert sind:                      Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür    mit Zubehör, sind im unbeaufsichtigten Wassersport-
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und            u. a. Haftpflichtversicherungen ab.                    fahrzeug nicht versichert.
Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegen-
dem Kunst- oder Liebhaberwert, tragbare Autotele-      B.3.2    Der Versicherer leistet keinen Ersatz für     B.5.3        Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige
fone und Mobiltelefone, Kontaktlinsen, Prothesen       Schäden, die verursacht werden durch die natürliche    Anwesenheit einer versicherten Person oder einer
jeder Art, sowie Land-, Luft-, und Wasserfahrzeuge     oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten       von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu
jeweils mit Zubehör, einschließlich Hängegleiter.      Sachen, Abnutzung oder Verschleiß;                     sichernden Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrräder,                                                             eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden
Segelsurfgeräte, Falt- und Schlauchboote sowie für     B.4      Welche Schäden sind nur begrenzt              Platzes o. Ä.
Skier, Skibobs und Schlitten im Umfang von                      ersatzpflichtig?
Ziff. B.2.3; Ausweispapiere (Ziff. B.7.1 d) sind                                                              B.5.4        Verletzt der Versicherungsnehmer oder
ebenfalls versichert.                                  B.4.1         Schäden an Pelzen, Schmucksachen         die versicherte Person eine der vorstehenden
                                                       und Gegenständen aus Edelmetall sowie an Foto-,        Obliegenheiten, so richten sich die Rechtsfolgen
B.2      Welche Gefahren und Schäden sind              Filmapparaten, tragbaren Videosystemen, EDV-           nach Ziff. E.9.3.
         versichert?                                   Geräte (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Pocket-PC)
                                                       und Software, jeweils mit Zubehör (Ziff. B.1.4),       B.6       Versicherungsschutz beim
Versicherungsschutz besteht                            werden je Versicherungsfall insgesamt mit höchs-                 Camping/Zelten
B.2.1     wenn versicherte Sachen abhandenkom-         tens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
men, zerstört oder beschädigt werden, während sich     Ziff. B.5.1d) und Ziff.B. 5.2 bleiben unberührt.       B.6.1      Versicherungsschutz besteht auch für
das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförde-                                                                   Schäden, die während des Zeltens oder Campings
rungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs,              B.4.2     Schäden                                      auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder
Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung            a) durch Verlieren (Ziff. B.2.2 b)),                   privaten Unternehmern eingerichteten) Camping-
befindet;                                              b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf            platz eintreten.
                                                       der Reise erworben wurden,
B.2.2       während der übrigen Reisezeit für die in   werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent       B.6.2      Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt
Ziff. B.2.1 genannten Schäden durch                    der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR         oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht
a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberi-        je Versicherungsfall ersetzt.                          Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl,
sche Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter                                                              Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit
(vorsätzliche Sachbeschädigung);                       B.5      Versicherungsschutz in Kraftfahrzeu-          Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn
b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen-             gen und Wassersportfahrzeugen                 a) bei Zelten:
oder Hängen lassen – bis zur Entschädigungsgrenze                                                             der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetre-
in Ziff. B.4.2;                                        B.5.1                                                  ten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen
c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versi-      a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Dieb-          22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Das Zelt ist mindestens
cherten;                                               stahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt       zuzubinden oder zuzuknöpfen.
d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser,              abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nur,       b) bei Wohnwagen:
einschließlich Regen und Schnee;                       soweit sich das Reisegepäck in einem fest um-          dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert
e) Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;           schlossenen und durch Verschluss gesicherten           ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus
f) höhere Gewalt;                                      Innen- oder Kofferraum befindet.                       Edelmetall (Ziff. B.1.4) sind im unbeaufsichtigten Zelt
                                                       b) Der Versicherer haftet im Rahmen der Versi-         oder Wohnwagen nicht versichert.
B.2.3     wenn Reisegepäck nicht fristgerecht          cherungssumme in voller Höhe nur, wenn nachweis-
ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am         lich                                                   B.6.3     Foto-, Filmapparate und tragbare Video-
selben Tag wie der Versicherte erreicht).              aa) der Schaden tagsüber eingetreten ist. Als          systeme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische
Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen         Tageszeit gilt allgemein die Zeit zwischen 06:00 Uhr   Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate,
für Ersatzkäufe bis zu zehn Prozent der Versiche-      und 22:00 Uhr;                                         Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, EDV-Geräte
rungssumme, höchstens 400,00 EUR.                      bb) das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in einer       (z. B. PC, Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und
                                                       abgeschlossenen Garage – Parkhäuser oder Tiefga-       Software, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert,
B.3      Was ist ausgeschlossen?                       ragen, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen,     solange sie
                                                       genügen nicht – abgestellt war oder                    a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt
B.3.1      Ausgeschlossen sind die Gefahren            cc) der Schaden während einer Fahrtunterbre-           werden oder
a) des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnli-        chung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten    b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt
cher Ereignisse und solche, die sich unabhängig        ist.                                                   mitgeführt werden oder
vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung       c) Kann der Versicherungsnehmer keine der              c) der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur
von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhanden-          unter b) genannten Voraussetzungen nachweisen,         Aufbewahrung übergeben sind oder
sein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser       so ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf      d) sich in einem durch Verschluss ordnungsge-
Gefahren ergeben;                                      300,00 EUR begrenzt.                                   mäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest
b) von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen,            d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen     umschlossenen und durch Verschluss gesicherten
terroristischen oder politischen Gewalthandlungen,     oder Anhängern sind Pelze, Schmucksachen und           Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz
unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten        Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmappa-      befinden.
Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen           rate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC,
Unruhen;                                               Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und Software,            B.6.4      Sofern kein offizieller Campingplatz
c) der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger        jeweils mit Zubehör, nicht versichert.                 (Ziff. B.6.1) benutzt wird, sind Schäden durch
Eingriffe von hoher Hand;                                                                                     Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische
d) aus der Verwendung von chemischen, biologi-         B.5.2         Es besteht Versicherungsschutz im        Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzli-
schen, biochemischen Substanzen oder elektro-          unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug gegen            che Sachbeschädigung) ausgeschlossen.
magnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefähr-       Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- und Böswil-
licher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonsti-    ligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur,   B.7       Entschädigung
ge mitwirkende Ursachen,                               solange sich die Sachen in einem fest umschlosse-
e) der Kernenergie oder sonstiger ionisierender        nen und durch Sicherheitsschloss gesicherten           B.7.1      Der Versicherer ersetzt
Strahlung.                                             Innenraum (Kajüte, Backskiste o. Ä.) des Wasser-       a) für zerstörte oder abhandengekommene
Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet       sportfahrzeuges befinden. Pelze, Schmucksachen,        Sachen ihren Versicherungswert zur Zeit des Scha-
sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem        Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmappa-      deneintritts;
Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur     rate, tragbare Videosysteme, EDV-Geräte (z. B. PC,     b) für beschädigte reparaturfähige Sachen die
                                                       Pocket-PC, Laptop, Tablet-PC) und Software jeweils     notwendigen Reparaturkosten. und gegebenenfalls

                                                                             9
eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch         B.9.3    Kündigung durch Versicherer               C        Reise-Privathaftpflichtversicherung
den Versicherungswert;                                 Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat
c) für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger nur den      nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer         C.1      Was ist versichert?
Materialwert;                                          wirksam.
d) für die Wiederbeschaffung von Personalaus-                                                             C.1.1      Versicherungsschutz besteht im Rahmen
weisen, Reisepässen, Kraftfahrzeug-Papieren und                                                           des versicherten Risikos für den Fall, dass die
sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.                                                         versicherte Person wegen eines während der
                                                                                                          Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Scha-
B.7.2    Vermögensfolgeschäden werden nicht                                                               denereignisses (Versicherungsfall), das einen
ersetzt.                                                                                                  Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden
                                                                                                          Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund
B.8      Zahlung und Verzinsung der                                                                       gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli-
         Entschädigung                                                                                    chen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in
                                                                                                          Anspruch genommen wird.
B.8.1    Fälligkeit der Entschädigung                                                                     Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellun-                                                      die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
gen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des                                                          ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die
Anspruchs abgeschlossen sind.                                                                             zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach                                                             an.
Meldung des Schadens den Betrag als Abschlags-
zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache                                                             C.1.2     Kein Versicherungsschutz besteht für
mindestens zu zahlen ist.                                                                                 Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche
                                                                                                          Ansprüche handelt,
B.8.2     Verzinsung                                                                                      (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem                                                           Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schaden-
anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht                                                        ersatz statt der Leistung;
besteht:                                                                                                  (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die
a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht inner-                                                        Nacherfüllung durchführen zu können;
halb eines Monats nach Meldung des Schadens                                                               (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-
geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu                                                             gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit
verzinsen.                                                                                                der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
b) Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem                                                          (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetz-                                                         Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung
buches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei vier                                                            (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen
Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro                                                        Verzögerung der Leistung;
Jahr.                                                                                                     (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung
c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschä-                                                            tretender Ersatzleistungen.
digung fällig.
                                                                                                          C.2      Vermögensschaden, Abhandenkommen
B.8.3     Hemmung                                                                                                  von Sachen
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Ziff. B.8.1
und B.8.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichti-                                                      Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere
gen, in dem infolge Verschuldens des Versiche-                                                            Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche
rungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder                                                       Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versiche-
nicht gezahlt werden kann.                                                                                rungsnehmers wegen

B.8.4     Aufschiebung der Zahlung                                                                        C.2.1   Vermögensschäden, die weder durch
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben,                                                             Personen- noch durch Sachschäden entstanden
solange                                                                                                   sind;
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des
Versicherungsnehmers bestehen;                                                                            C.2.2    Schäden durch Abhandenkommen von
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah-                                                       Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über
ren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen                                                             Sachschäden Anwendung.
Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungs-
falls noch läuft.                                                                                         C.3      Versichertes Risiko

B.9      Kündigung nach dem Versicherungsfall                                                             C.3.1      Der Versicherungsschutz umfasst die
                                                                                                          gesetzliche Haftpflicht
B.9.1     Kündigungsrecht                                                                                 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede                                                      Nachträgen angegebenen Risiken des Versiche-
der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag                                                             rungsnehmers,
kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                                                      (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats                                                         Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange-
seit dem Abschluss der Verhandlungen über die                                                             gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem
Entschädigung zulässig.                                                                                   Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen
                                                                                                          Kraft-; Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für
B.9.2    Kündigung durch Versicherungsnehmer                                                              sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versi-                                                        Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
cherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu
jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des                                                               C.3.2        Der Versicherungsschutz erstreckt sich
Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.                                                              auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch
                                                                                                          Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechts-
                                                                                                          vorschriften.

                                                                           10
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