PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
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Lieber Fahrgast, auch in diesem Jahr haben wir wieder ein abwechslungsreiches Programm mit Reisen, Tages- Familie Pongratz/Kellermeier und Nachmittagsfahrten für Sie zusammengestellt. Seit 1929 steht unser Unternehmen im Dienste des Personenverkehrs. Vertrauen Sie sich einem Unternehmen an, das sich durch absolute Zuverlässigkeit, hohe Serviceleistungen und Freundlichkeit einen guten Namen gemacht hat. Unser SETRA-Fuhrpark mit 50 bis 67 Sitzplätzen steht Ihnen für Ihre Ausflüge zur Verfügung. Am Steuer sitzen zuverlässige und freundliche Fahrer/-innen. Seit März 2017 ist noch eine „kleine Reisekutsche“ mit 26 Sitzplätzen dazugekommen. Unser SETRA-Reisebus S 416 HDH der Serie „Top Class“ ist besonders umweltfreundlich. Außerdem ist dieser Bus mit vielen sicherheitstechnischen Neuerungen und hochklassigem Komfort ausgestattet. In unserem Bus begleitet Sie eine Servicekraft, die für das Wohlbefinden an Bord sorgt. Bei längeren Fahrten wird eine Pause mit Kaffeeausschank eingelegt, zu der Sie eingeladen sind. Der persönliche Service liegt uns sehr am Herzen! Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchlesen unseres Angebots und freuen uns schon jetzt, Sie in unserer „Rodinger Reisekutsche“ persönlich begrüßen zu dürfen. Ihre Edith Pongratz mit Familie und Mitarbeitern Auskunft und Anmeldung: Arberstraße 2, 93426 Roding Tel. 0 94 61 / 12 20 www.bus-kellermeier.de e-mail: service@bus-kellermeier.de Bankverbindung: Volksbank Roding IBAN DE89 7429 0000 0005 5370 53 BIC GENODEF1SR1 2
Allgemeine Hinweise Änderungen von Leistungen und Preisen zwischen Katalogdruck und Buchung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand der Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten, auch der Dieselkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig. • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen. Mindestteilnehmerzahl Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wird, behalten wir uns vor die Tagesfahrt abzusagen. Die Rücktrittserklärung unsererseits geht Ihnen bei Tagesfahrten spätestens 3 Tage vor Reisebeginn telefonisch zu. Stornogebühren Bei Tagesfahrten können Sie jederzeit bis 3 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, ab dann wird eine Stornogebühr von 15,00 € erhoben. Siehe Allg. Geschäftsbedingungen Punkt 7. 3
Übersicht 2019 13. 03. IHM und „Garten“ München .......................... 7 07. 04. Halbtages-Wallfahrt Reisbach.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................... 16 Emmausfahrt zu den Felsenkellern 22. 04. Schwandorf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... 6 01. 05. Tageswallfahrt nach Altötting ....................... 17 12. 05. Muttertagsfahrt nach Würzburg .................... 8 01. 06. Africa Festival Würzburg . . . . . .......................... 10 02. 06. BUGA Heilbronn . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... 11 07./08. 06. Fußwallfahrt Massing – Altötting ................... 18 Gäubodenfest 14. 08. und Ostbayernschau Straubing ...................... 15 16. 08. Abendfahrt Gäubodenfest Straubing .............. 15 4
Erst in guter Gesellschaft werden Augenblicke zu großen Momenten. 25. 08. Halbtages-Wallfahrt Habsberg ....................... 16 25. 09. Oktoberfest München. . . . . . . . . . .......................... 7 03. 10. Tageswallfahrt nach Altötting ....................... 17 05. 10. Almabtrieb Mayrhofen.. . . . . . . . . ......................... 12 26. 10. Musicalfahrt Stuttgart .. . . . . . . . .......................... 13 02. 11. „Consumenta“ Nürnberg . . . . . . ......................... 14 04. 12. Christkindlmarkt München . . . ......................... 7 11. 12. Christkindlmarkt Straubing .. .......................... 15 Januar 2020 Vier-Schanzen-Tournee . . . . . . . .......................... 19 Linie Roding – Regensburg . . .......................... 20 Linie Regensburg – Roding . . .......................... 21 5
Emmausfahrt zu den Felsenkellern Schwandorf Termin: Ostermontag, 22. April 2019 Abfahrt: 12:15 UHR Roding – Sparkasse Fahrpreis mit Eintritt und führung: 20,00 E Fotos: © Peter Hofmann Im Schwandorfer Holz- und Weinberg befinden sich über 130 von Menschen- hand in den Dogger-Sandstein gehauene Felsenkellerräume, die sich, nebenein- ander oder in Etagen übereinander liegend, von Nord nach Süd über annähernd einen Kilometer erstrecken. Der Anlass ihrer Erbauung ist dabei in der Umstellung des Biererzeugungsver- fahrens in dieser Zeit zu suchen. Anfangs zwar zögerlich, begann man doch schrittweise von der oberen, warmen auf die untere, kalte Gärung überzugehen und erzielte damit ein süffigeres, vor allem aber länger lagerfähiges Getränk. Bei einer eineinhalbstündigen Führung im „Felsenkeller-Labyrinth“ ,einem miteinander verbundenen Ensemble von sieben Kellersystemen, bestehend aus etwa 60 Räumen und Gängen, erleben wir Kellergeschichte „zum Anfassen“. Eine Jacke oder Weste und normales festes Schuhwerk werden empfohlen (Kellertemperatur 8 °C!). Nach der Führung geht es nach Fensterbach zum Kaffeetrinken. Heimfahrt gegen 17.00 Uhr 6
München „Weltstadt mit Herz“ Foto: A. Müller Foto: W. Böhm Foto: Lukas Barth „IHM“ / „Garten“ Termin: Mittwoch, 13. März 2019 Oktoberfest Termin: Mittwoch, 25. September 2019 Christkindlmarkt Termin: Mittwoch, 04. Dezember 2019 Achtung Änderung der Abfahrtszeiten! Abfahrt: 06:30 Uhr Roding 06:45 Uhr Cham – OBI Rückfahrt: 18:00 Uhr Innenstadt Bei allen Fahrten wird die Innenstadt (Alfons-Goppel-Straße) angefahren. Ankunft ca. 09:30 Uhr Fahrpreis: 25,00 E 7
Muttertagsfahrt nach Mainfranken – Würzb Fotos: www.shutterstock.com Die Mainfrankenfahrt führt zuerst nach Würzburg zur Residenz, die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt und eines der bedeutendsten Barockschlösser Europas ist. Der einstündige Rundgang beginnt im Vestibül im Erdgeschoss und führt zum imposanten Treppenhaus mit freitragendem Gewölbe und dem einzigartigem 677 qm großen Deckenfresko. Nach der Besichtigung spazieren wir vorbei am Würzburger Dom zum fränki- schen Traditionsgasthaus an der alten Mainbrücke. Dort wartet das von Ihnen gewählte Drei-Gänge-Menü. Nach dem Mittagessen fahren wir mit dem Bus zur Festung Marienberg, dem weithin sichtbaren Wahrzeichen Würzburgs. Bei einem Spaziergang durch den Fürstengarten genießen Sie einen grandiosen Blick auf die Stadt. Um 16.00 Uhr legen wir mit dem Schiff ab, mainabwärts nach Veitshöchheim, vorbei an Rebhängen und dem Kloster Oberzell. Hierbei haben Sie Gelegenheit Kaffee zu trinken und sich von der Umgebung beeindrucken zu lassen. Gegen 17.00 Uhr starten wir wieder die Heimfahrt. Im Arrangementpreis sind beinhaltet: Fahrt im ****Setra-Reisebus, kleiner Frühstückssnack, Eintritt und Führung Resi- denz, Muttertagsmenü, Schifffahrt auf dem Main, Mutttertagspräsent, Getränke an Bord 8
burg Termin: Sonntag, 12. Mai 2019 Abfahrt: 6:00 UHR Roding – Sparkasse Arrangementpreis: 95,00 E Bitte bei Anmeldung das von Ihnen gewünschte Menü angeben: Vorspeise für alle: Scheureben – Cremesuppe mit Maintalkresse Hauptspeise wählbar: Gebratenes Forellenfilet in Zitronenbutter auf Ragout von buntem Gemüse mit Petersilienkartoffeln oder „Fränkisches Hochzeitsessen“ Gesottener Kalbstafelspitz in Meerrettichsauce an breiten Bandnudeln mit Semmelbrösel-Schmelze und Preiselbeeren oder Geschmortes Schweineschäufele in Landbier-Kümmelsauce an Rahmwirsing und Serviettenknödeln Nachspeise für alle: Mousse von Zartbitterschokolade mit Erdbeeren und Kaffeeschaum 9
31. International Africa Festival in Würzburg Termin: Samstag, 01. Juni 2019 Abfahrt: 13:00 UHR Cham – OBI 13:15 UHR Roding – Sparkasse Fahrpreis InKl. Eintritt: 52,00 E Foto: © Bugs Steffen Foto: © Mario Gerth Europas größtes Africa Festival für afrikanische Musik und Kultur bietet Attrakti- onen für Jung und Alt. Seit 1989 gibt es dieses Festival, es ist damit das größte und älteste African Fes- tival europaweit. „Über 7.000 Musiker und Künstler aus 56 Ländern Afrikas und der Karibik sind bisher in Würzburg aufgetreten und haben mehr als 2.415.000 Besucher den kulturellen Reichtum des afrikanischen Kontinents vor Augen und Ohren geführt.“ Rückfahrt um 23:00 Uhr Heute will ich das Leben nicht denken, sondern leben! (Helga Schäferling) 10
Bundesgartenschau in Heilbronn – Termin: Sonntag, 02. Juni 2019 Abfahrt: 6:30 UHR Roding – Sparkasse Fahrpreis InKl. Eintritt: 57,00 E Foto: www.shutterstock.com Ein Garten bietet unzählige Möglichkeiten: Er ist Ruheoase, Spielstätte, Sport- platz, Forschungsfeld, Festplatz. Er ernährt, inspiriert, motiviert. Er kostet Mühe und belohnt sie. Er fordert Kraft und lässt Kraft tanken. Er ist so vielfältig wie das Leben selbst, kann Schrebergarten sein oder Urban Gardening bedeuten. Während der sechsmonatigen Bundesgartenschau findet jeder, was ihn mit dem Gärtnern verbindet, und kann bei Tausenden sportlichen, kulturellen und lehrrei- chen Veranstaltungen einen Blick über den Gartenzaun werfen. Die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn bietet ihren Gästen dafür am lebendi- gen Neckarufer eine so vielfältig wie unverwechselbare Kulisse aus malerischen Weinbergen und kraftvollen Industriegebäuden. Am Tag und abends, im Früh-, Hoch- und Spätsommer bietet die Bundesgartenschau ihren Besuchern bleiben- de Eindrücke eines überraschend vielfältigen Gartenfestes. Sonderschau Blumenhalle: „LiebesSchlösser/Herzrasen“ – Der schönste Tag im Leben geht nicht ohne Blumen „Vergiss die Rose nicht!“ – Eine Hommage an die Königin der Blumen Rückfahrt um 17:00 Uhr 11
Almabtrieb in Mayrhofen-Zillertal Termin: Samstag, 05. Oktober 2019 Abfahrt: 6:00 UHR Roding – Sparkasse 6:15 UHR Cham – OBI Fahrpreis mit Eintritt: 49,00 E Foto: © Norbert Freudenthaler Für die Zillertaler ist es gelebtes Brauchtum – für die Gäste ein ganz besonderes farbenprächtiges Spektakel. Mit prunkvollem Kopfschmuck und schönen Schell- riemen geschmückt werden die Kühe von den Almen ins Tal hinab getrieben, beim schönsten und größten Almabtrieb im Zillertal. Aus dem Zillergrund, dem Stilluptal, dem Tuxertal und aus Ginzling kommen ungefähr 400 Kühe ins Tal. Die ersten Kühe werden ab 12.00 Uhr und der letzte Almabtrieb um ca. 15.00 Uhr erwartet. Schuhplattler, Schnalzer und volkstümliche Gruppen unterhalten die Gäste und begrüßen die „Heimkehrer“. Ein Bauernmarkt, eine Schau-Schnapsbrennerei und viele Stände bieten Zillertaler Spezialitäten an. Die Erlebnis-Sennerei erreicht man in 15 Gehminuten. Rückfahrt um 16:30 Uhr 12
Stuttgart Musicalfahrt Termin: Samstag, 26. Oktober 2019 Abfahrt: 7:00 UHR Roding – Sparkasse Anmeldeschluss: 23. August 2019 Foto: Stage Entertainment Foto: Stage Entertainment/Johan Persson Stuttgart – Hauptstadt Baden-Württembergs und Musical-Hochburg. Anreise nach Stuttgart, Aufenthalt in der Innenstadt, gegen 13.00 Uhr Fahrt zum SI-Centrum – Musicalbesuch – Rückfahrt nach der Vorstellung ALADDIN Eine spektakuläre Inszenierung, die brillante Musik von Oscar®-Gewinner Alan Menken und eine traumhafte Liebesgeschichte aus 1001 Nacht – das ist Disneys ALADDIN. Das Musical erzählt die zeitlose Geschichte von Aladdin, Dschinni und den drei Wünschen, die seit Generationen über alle Grenzen hinweg geliebt wird und den Zuschauer in die magische Welt des Orients entführt. Anastasia Geheimnisvoll, rätselhaft und doch ein Mythos: ANASTASIA – DAS BROAD- WAY MUSICAL entführt das Publikum von den Geheimnissen des russischen Zarenreiches bis ins lebendige Paris der 20er Jahre. Erleben Sie eine Reise in die Vergangenheit und tauchen Sie ein in eine Geschichte, die seit Jahrzehnten die Menschen auf der ganzen Welt fasziniert. Leistungen: • Busfahrt im modernen ****Setra Reisebus Reisepreis 49,00 € Zuschläge für die Musicalkarte: „ALADDIN“ PK 1 ca. 130,00 € PK 2 ca. 115,00 € „Anastasia“ PK 1 ca. 130,00 € PK 2 ca. 115,00 € 13
„Consumenta“ Nürnberg Termin: Samstag, 02. November 2019 Abfahrt: 8:00 UHR Roding – Sparkasse Fahrpreis inkl. Eintritt: 30,00 E Fotos: www.shutterstock.com Shoppen mit Erlebniswert und sich dabei rundum Wohlfühlen! • ENBAU Marktübersicht zu den Themen Bauen, Sanieren und Energiesparen • Fem – der Live-Event für Sie Fashion, Beauty, Ernährung, Bildung und Fitness • GesundheitsPark Informationen rund um Gesundheitsthemen und Prävention mit kostenlosen Gesundheitstests. Tipps und Rat gratis! • Schlemmen + Genießen, Küche + Tisch mit nationalen und internationalen Spezialitäten • Wohlfühlen – mein Zuhause (Einrichtungstrends) • Aus der Region, für die Region • Faszination Pferd Reitsport-Event mit unterhaltsamen Shows und Reitsportbedarf • Heimtier-Messe • iENA (Internationale Fachmesse Ideen – Erfindungen – Neuheiten) • START-Messe (Informationen für Unternehmens-Gründer) Rückfahrt um 15:30 Uhr 14
Straubing Termine: siehe unten Abfahrt: siehe unten Fahrpreis: 12,00 E Foto: www.shutterstock.com Gäubodenfest Ostbayernschau Termin: Mittwoch, 14. August 2019 Abfahrt: 12:00 Uhr Roding – Sparkasse 12:15 Uhr Cham – OBI Rückfahrt: 18:00 Uhr Abendfahrt zum Volksfest Termin: Freitag, 16. August 2019 Abfahrt: 16:15 Uhr Roding – Sparkasse 16:30 Uhr Cham – OBI Rückfahrt: 23:30 Uhr Der Aus- und Einstieg ist nur auf dem Busparkplatz möglich! Christkindlmarkt Termin: Mittwoch, 11. Dezember 2019 Abfahrt: 13:00 Uhr Roding – Sparkasse 13:15 Uhr Cham – OBI Rückfahrt: 18:00 Uhr 15
Halbtages- Wallfahrten Fotos: www.shutterstock.com Reisbach Termin: Sonntag, 07. April 2019 Abfahrt: 12:00 Uhr Roding – Sparkasse • Fahrt ins Rottal nach Reisbach zur Wallfahrtskirche „Heilig Kreuz“ • Andacht • Kaffeetrinken/Brotzeit • anschließend Besichtigung der Klosterkirche „St. Salvator“ Fahrpreis: 18,00 E Habsberg Termin: Sonntag, 25. August 2019 Abfahrt: 12:30 Uhr Roding – Sparkasse • Fahrt zur Wallfahrtskirche „Maria Heil der Kranken“ Habsberg im Oberpfälzer Jura • Andacht • Kaffeetrinken/Brotzeit Fahrpreis: 18,00 E 16
Tageswallfahrten nach Altötting Termine: 01. Mai 2019 (Maifeiertag) 03. Oktober 2019 (Tag der Deutschen Einheit) Abfahrt: siehe Tabelle Fahrpreis INKL. Pilgerleitung: 18,00 E Auf der Hin- und Rückfahrt wird unter einer Pilgerleitung gebetet und gesungen. In Altötting ist die Zeit zur freien Verfügung, es besteht die Möglichkeit verschie- dene Gottesdienste zu besuchen. Rückfahrt um 15:00 Uhr Abfahrtszeiten: 07:00 Uhr Roding Bei entsprechender Nachfrage halten wir auch in Schorndorf, Michelsneukirchen, Fronau, Neubäu oder Pösing 17
Achtung: Fußwallfahrer nach Altötting Termin: Pfingsten 2019 Abfahrt: siehe Tabelle Fahrpreis: Altötting zurück 18,00 E Massing und zurück 18,00 E Es besteht wieder die Möglichkeit mit unseren Linienbussen nach Regensburg zu fahren über: 1. Roding – Neubäu – Bruck – Nittenau 2. Roding – Walderbach – Reichenbach – Nittenau Bei der Hinfahrt kann man gleich eine Rückfahrkarte von Altötting nach Hause lösen. Abfahrt in: Roding 06:00 Uhr Neubäu 06:10 Uhr Reichenbach 06:20 Uhr Bruck 06:20 Uhr Nittenau 06:35 Uhr Am Pfingstsamstag haben diejenigen Pilger, die nicht die ganze Strecke mitgehen können, Gelegenheit, mit dem Bus bis Massing zu fahren und die letzte Etappe mitzupilgern. Abfahrt in: Nittenau 23:30 Uhr (Freitag, 07. Juni 2019) Bruck 23:40 Uhr (Freitag, 07. Juni 2019) Roding 00:00 Uhr (Samstag, 08. Juni 2019) Für die Heimfahrt um 13:00 Uhr stehen die Busse wieder am Busparkplatz in der Griesstraße (hinter der Basilika) bereit. 18
Vier-Schanzen-Tournee Termin: Sonntag, 29. Dezember 2019 bis Montag, 06. Januar 2020 Foto: www.shutterstock.com Ob Oberstdorf, Garmisch-Partenkirchen, Innsbruck oder Bischofshofen, egal – es ist überall spannend! Mit den Stars Kobayashi, Stoch, Prevc, Kraft und unseren Springern Eisenbichler, Geiger, Freitag, Leyhe, Wellinger und Schmid erleben wir bestimmt einen aufre- genden Tag! Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der lokalen Presse. 19
Roding – Bruck/Walderbach – Nittenau – Regenstauf – Regensburg Montag–Freitag Samstag Roding – 6:00* 6:00* – 12:20* 16:50* 7:20* Mitterdorf, Kirmer – 6:02* 6:02* – 12:22* 16:52* 7:22* Mitterdorf, Schönhammer – 6:03* 6:03* – 12:23* 16:53* 7:23* Altenkreith – 6:05* 6:05* – 12:25* 16:55* 7:25* Neubäu – – 6:10* – 12:30* 17:00* 7:30* Mappach – – 6:15 – 12:35 17:05 7:35 Bruck Marktplatz – – 6:20 – 12:40 17:10 7:40 Bruck Friedhof – – 6:21 – 12:41 17:11 7:41 Hubertus – – 6:24 – 12:43 17:13 7:43 Flugplatz Abzw. – – 6:25 – 12:44 17:14 7:44 Bergham Industriestraße 5:20 – 6:27 7:45 12:45 17:15 7:45 Bergham Aumüller 5:21 – 6:28 7:46 12:46 17:16 7:46 Nassen – 6:07* – – – – Abzw. Eichelberg – 6:08* – – – – Strasshof – 6:10* – – – – Kirchenrohrbach – 6:13* – – – – Walderbach – 6:15* – – – – Abzw. Dieberg – 6:17* – – – – Reichenbach – 6:20* – – – – Forsting – 6:22 – – – – Traiding – 6:24 – – – – Muckenbach – – – – – – Wechsel – – – – – – Bergham Forsthaus – – – – – – Nittenau Bodensteinerstr. – – – – 12:58# Nittenau Marktplatz – – – – – – – Nittenau Friedhof 5:26 6:31 6:41 7:51 13:01 17:26 7:51 Nittenau Am Steinhügel 5:27 6:32 6:42 7:51 13:02 17:27 7:51 Obermainsbach 5:28 6:33 6:43 7:52 13:03 17:28 7:52 Untermainsbach 5:29 6:34 6:44 7:53 13:04 17:29 7:53 Hof 5:30 6:35 6:45 7:54 13:05 17:30 7:54 Stefling 5:32 6:37 6:47 7:56 13:07 17:32 7:56 Stefling Überfuhr 5:33 6:38 6:48 7:57 13:08 17:33 7:57 Marienthal 5:35 6:40 6:50 7:59 13:10 17:35 7:59 Hinterberg 5:37 6:42 6:52 8:00 13:12 17:37 8:00 Hirschling Brücke 5:38 6:43 6:53 8:01 13:13 17:38 8:01 Heilinghausen 5:39 6:44 6:54 8:02 13:14 17:39 8:02 Kleinanglhof 5:40 6:45 6:55 8:03 13:15 17:40 8:03 Kleinramspau 5:42 6:47 6:57 8:05 13:17 17:42 8:05 Stadel 5:43 6:48 6:58 8:06 13:18 17:43 8:06 Fidelhof 5:44 6:49 6:59 8:07 13:19 17:44 8:07 Regenstauf Valentinsbad 5:45 6:50 7:00 8:08 13:20 17:45 8:08 Regenstauf Lohstraße 5:46 6:51 7:01 8:09 13:21 17:46 8:09 Regenstauf Post 5:50 6:55 7:05 8:12 13:25 17:50 8:12 Regenstauf Bayernstraße 5:51 6:56 7:06 8:13 13:26 17:51 8:13 Brennthal 5:52 6:57 7:07 8:14 13:27 17:52 8:14 Neuhof 5:53 6:58 7:08 8:15 13:28 17:53 8:15 Zeitlarn Siedlung 5:55 7:00 7:10 8:17 13:30 17:55 8:17 Zeitlarn Ortsmitte 5:56 7:01 7:11 8:18 13:31 17:56 8:18 Abzw. Oedenthal 5:57 7:02 7:12 8:19 13:32 17:57 8:19 Gallingkofen/Hochmuth 6:01 7:06 7:16 8:21 13:36 18:01 8:21 Sallern Schule 6:03 7:08 7:18 8:22 13:38 18:03 8:22 Nordgaustraße 6:05 7:10 7:20 8:25 13:40 18:05 8:25 Donaustaufer Straße 6:06 7:11 7:21 8:26 13:41 18:06 8:26 Weichs 6:07 7:12 7:22 8:27 13:42 18:07 8:27 Weißenburgstraße 6:09 7:14 7:24 8:29 13:44 18:09 8:29 Stobäusplatz 6:11 7:16 7:26 8:31 13:46 18:11 8:31 Ernst-Reuter-Platz 6:13 7:18 7:28 8:33 13:48 18:13 8:33 Rgbg. Hauptbahnhof 6:15 7:20 7:30 8:35 13:50 18:15 8:35 * = keine RVV-Tarife # = nur Schultage 20
Regensburg – Regenstauf – Nittenau – Bruck/Walderbach – Roding Montag–Freitag Samstag Rgbg. Hauptbahnhof 6:20 10:30 11:30 13:30 17:30 18:20 13:30 Ernst-Reuter-Platz 6:21 10:31 11:31 13:32 17:32 18:22 13:32 Stobäusplatz 6:23 10:33 11:33 13:34 17:34 18:24 13:33 Weißenburgstraße 6:25 10:35 11:35 13:36 17:36 18:26 13:35 Weichs 6:27 10:37 11:37 13:38 17:38 18:28 13:37 Donaustaufer Straße 6:28 10:38 11:38 13:40 17:40 18:30 13:39 Nordgaustraße 6:30 10:40 11:40 13:42 17:42 18:32 13:40 Sallern Schule 6:32 10:42 11:42 13:44 17:44 18:34 13:42 Gallingkofen/Hochmuth 6:33 10:44 11:44 13:45 17:45 18:35 13:44 Abzw. Oedenthal 6:36 10:47 11:47 13:48 17:48 18:38 13:47 Zeitlarn Ortsmitte 6:37 10:48 11:48 13:49 17:49 18:39 13:48 Zeitlarn Siedlung 6:38 10:49 11:49 13:50 17:50 18:40 13:49 Neuhof 6:40 10:50 11:50 13:52 17:52 18:42 13:51 Brennthal 6:41 10:51 11:51 13:53 17:53 18:43 13:52 Regenstauf Bayernstraße 6:42 10:52 11:52 13:54 17:54 18:44 13:53 Regenstauf Post 6:43 10:53 11:53 13:55 17:55 18:45 13:54 Regenstauf Lohstraße 6:45 10:55 11:55 13:57 17:57 18:47 13:56 Regenstauf Valentinsbad 6:46 10:56 11:56 13:58 17:58 18:48 13:57 Fidelhof 6:47 10:57 11:57 13:59 17:59 18:49 13:58 Stadel 6:48 10:58 11:58 14:00 18:00 18:50 13:59 Kleinramspau 6:49 10:59 11:59 14:01 18:01 18:51 14:00 Kleinanglhof 6:51 11:01 12:01 14:02 18:02 18:52 14:02 Heilinghausen 6:53 11:03 12:03 14:03 18:03 18:53 14:04 Hirschling Brücke 6:54 11:04 12:04 14:04 18:04 18:54 14:05 Hinterberg 6:55 11:05 12:05 14:05 18:05 18:55 14:06 Marienthal 6:56 11:06 12:06 14:06 18:06 18:56 14:07 Stefling Überfuhr 6:58 11:08 12:08 14:08 18:08 18:58 14:08 Stefling 7:00 11:09 12:09 14:09 18:09 18:59 14:09 Hof 7:02 11:10 12:10 14:10 18:10 19:00 14:10 Untermainsbach 7:03 11:11 12:11 14:11 18:11 19:01 14:11 Obermainsbach 7:04 11:12 12:12 14:12 18:12 19:02 14:12 Nittenau Am Steinhügel 7:05 11:13 12:13 14:13 18:13 19:03 14:13 Nittenau Friedhof 7:06U 11:13 12:13 14:14 18:14 19:04 14:13 Nittenau Marktplatz – – – – – – – Nittenau Bodensteinerstr. 7:10 – – – – – Bergham Forsthaus – 11:22x – 14:23x 18:23x – 14:22x Wechsel – 11:21x – 14:22x 18:22x – 14:21x Muckenbach – 11:20x – 14:21x 18:21x – 14:20x Traiding – – 12:20x – – 19:11 Forsting – – 12:22x – – 19:13 Reichenbach – – 12:25x* – – 19:15*$ Abzw. Dieberg – – 12:28x* – – 19:18*$ Walderbach – – 12:30x* – – 19:20*$ Kirchenrohrbach – – 12:32x* – – 19:22*$ Strasshof – – 12:35x* – – 19:25*$ Abzw. Eichelberg – – 12:37x* – – 19:27*$ Nassen – – 12:38x* – – 19:28* Bergham Aumüller 7:16 11:24 – 14:24 18:24 – 14:24 Bergham Industriestraße 7:17 11:25 – 14:25 18:25 – 14:25 Flugplatz Abzw. 7:18 11:27 – 14:27 18:27 – 14:27 Hubertus 7:19 11:28 – 14:28 18:28 – 14:28 Bruck Friedhof 7:22 11:31 – 14:31 18:31 – 14:31 Bruck Marktplatz 7:25 11:32 – 14:32 18:32 – 14:32 Mappach 7:30 11:35 – 14:35 18:35 – 14:35 Neubäu 7:35* 11:40* – 14:40* 18:40* – 14:40* Altenkreith 7:40* 11:47* 12:40x* 14:47* 18:47* 19:30* 14:47* Mitterdorf, Schönhammer 7:42* 11:48* 12:42x* 14:48* 18:48* 19:32* 14:48* Mitterdorf, Kirmer 7:43* 11:49* 12:43x* 14:49* 18:49* 19:33* 14:49* Roding 7:45* 11:50* 12:45x* 14:50* 18:50* 19:35* 14:50* * = keine RVV-Tarife # = nur Schultage x = nur aussteigen U = Umsteigen $ = bei Bedarf 21
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Busunternehmen Kellermeier e.K. für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Busunternehmen Kellermeier e.K. (nachfolgend „BUK“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kom- menden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Stellung von BUK; anzuwendende Rechtsvor- Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene schriften Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppen- 1.1. BUK erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrten- verantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer. leistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertrags- partner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar 1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BUK und dem für den Kunden verbindlich und führen bereits durch Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die die telefonische oder mündliche Bestätigung von BUK mit BUK getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Ta- Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vor- gesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang schriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwen- der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch dung. BUK zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für 1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder euro- den Kunden rechtsverbindlich sind. BUK informiert den parechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhält- Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Ab- nis mit BUK anzuwenden sind, nichts anderes zu Guns- fahrtszeiten. ten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis 2.3. BUK weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen mit BUK ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des 1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur An- Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht wendung auf die Tagesfahrten von BUK. Auf Reisever- besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündi- träge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen gungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt. beinhalten, finden die Reisebedingungen von BUK An- wendung. 3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichen- de Vereinbarungen; Änderung wesentlicher 2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauf- Leistungen; Dauer von Leistungen; Witte- traggebers rungsverhältnisse 2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt: 3.1. Die geschuldete Leistung von BUK besteht aus a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefo- der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der nisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen b) Grundlage des Angebots von BUK und der Buchung Vereinbarungen. des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtan- gebots und die ergänzenden Informationen in der Bu- 3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich chungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Bu- ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrück- chung vorliegen. lichen Vereinbarung mit BUK, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom In- halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BUK 3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbe- ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung sondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der je- oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. weiligen Leistungserbringung) und von BUK nicht wider d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, so- Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Et- weit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrück- waige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des liche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Leistungen bleiben unberührt. 23
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa- Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die ge- Angaben. ringeren Kosten zu bezahlen. 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkun- 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als gen auf vereinbarte Leistungen gilt: 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich ver- Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt einbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem vom Dienstleistungsvertrag mit BUK gemäß Ziffer 7. die- Wetter statt. ser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durch- geführt werden. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kun- den, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen 5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten mit BUK. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Wit- verursachen. terungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an 6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass 6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von BUK zu und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbar- Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl ten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl BUK zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und BUK vorbehal- so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits ge- ten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außer- leisteter Zahlungen. ordentlich zu kündigen. 6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche 4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbrin- a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass gung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. oder vereinbarter Leistungen ein. b) BUK hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Auf- wendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, 4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt die BUK durch eine anderweitige Verwendung der ver- im Bus zu entrichten. einbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen bös- 4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rück- willig unterlässt. trittsrecht des Kunden besteht und BUK zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, 7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auf- gilt: traggeber a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen 7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Ver- der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollstän- trag mit BUK nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem dig, so ist BUK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Text- 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 form wird jedoch dringend empfohlen. zu fordern. 7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnah- stattfindet, erfolgt, wird seitens BUK ein Bearbeitungs- me der Leistungen. entgelt i. H. v. € 15,– berechnet, welches auch entspre- chende Ansprüche von BUK im Zusammenhang mit der 5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungs- Kündigung des Dienstvertrages mit BUK abgilt. anschrift 7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahr- 5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers preis zu entrichten. BUK hat sich jedoch ersparte Auf- nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des wendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und die BUK durch eine anderweitige Verwendung der ver- des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. einbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann BUK bis auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von BUK 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbu- vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergü- chungsentgelt € 10,– pro Umbuchungsvorgang. Dem tung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten werden kann. BUK nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer 7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem BUK nachzuweisen, dass BUK überhaupt kein oder ein 24
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die d) Ein Rücktritt von BUK später als 2 Tage vor Leis- geforderte Entschädigungspauschale. tungsbeginn ist unzulässig. 7.5 BUK behält sich vor, anstelle der vorstehenden 9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu for- nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrt- dern, soweit BUK nachweist, dass BUK wesentlich höhe- preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. re Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht 10.1. BUK kann den Dienstleistungsvertrag ohne Ein- BUK einen solchen Anspruch geltend, so ist BUK ver- haltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde unge- pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich- achtet einer Abmahnung von BUK nachhaltig stört oder tigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfer- beziffern und zu belegen. tigt ist. 7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen 10.2. Kündigt BUK, so behält BUK den Anspruch auf bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte den Leistungspreis; BUK muss sich jedoch den Wert des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile von BUK sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungs- anrechnen lassen, die BUK aus einer anderweitigen Ver- ansprüche unberührt. wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 8. Haftung von BUK; Versicherungen 11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten ge- 8.1. Eine Haftung von BUK für Schäden, die nicht aus schlossener Gruppen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist 11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergän- ausgeschlossen, soweit ein Schaden von BUK nicht vor- zend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von sätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. BUK für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tages- fahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Be- 8.2 BUK haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen stimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpfle- BUK als verantwortlichem Anbieter organisiert und über gungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber ge- der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die bucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmäch- Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverlet- tigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. zung von BUK ursächlich oder mitursächlich war. 11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefo- 8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthal- nisch entgegengenommen. ten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich verein- 11.3. BUK und der jeweilige Gruppenauftraggeber kön- bart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der nen in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung aus- dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem drücklich empfohlen. Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte ein- geräumt werden. 9. Rücktritt von BUK wegen Nichterreichens der 11.4. BUK haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, Mindestteilnehmerzahl gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von BUK 9.1. BUK kann bei Nichterreichen einer Mindestteil- – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortli- nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zu- chen zusätzlich zu den Leistungen von BUK angeboten, rücktreten: organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Ver- fügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit- Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen or- punkt des Rücktritts durch BUK muss in der konkreten ganisierte An- und Abreisen zu und von dem mit BUK Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Rege- vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im lungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Leistungsumfang von BUK enthaltene Veranstaltungen Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich ange- Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauf- geben sein. traggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst einge- b) BUK hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste setzte und von BUK vertraglich nicht geschuldete Reprä- Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzu- sentanten. geben oder dort auf die entsprechenden Prospektanga- 11.5 BUK haftet nicht für Maßnahmen und Unterlas- ben zu verweisen. sungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenver- c) BUK ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die antwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche 25
nicht mit BUK abgestimmt sind, Weisungen an örtliche b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag an- Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leis- wendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitglied- tungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber staat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden den Kunden. günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder 11.6 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Grup- die entsprechenden deutschen Vorschriften. penauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von 12.4. BUK weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder braucherstreitbeilegung darauf hin, dass BUK nicht an bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druckle- während oder nach der Tagesfahrt für BUK Beanstan- gung dieser Bedingungen für BUK verpflichtend würde, dungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens informiert BUK die Verbraucher hierüber in geeigneter BUK anzuerkennen. Form. BUK weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische 12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucher- Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ streitbeilegung consumers/odr hin. 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BUK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann BUK nur © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsan- am Sitz von BUK verklagen. wälte, München | Stuttgart, 2018 12.2. Für Klagen von BUK gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Veranstalter der Tagesfahrten ist: Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli- Busunternehmen Kellermeier e. K. chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Inh. Edith Pongratz Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- Registergericht Regensburg HRA 2248 halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Arberstraße 2 wird als Gerichtsstand der Sitz von BUK vereinbart. 93426 Roding 12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, Tel.: 0 94 61 / 12 20 a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abding- Fax: 0 94 61 / 51 73 baren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und E-Mail: service@bus-kellermeier.de BUK anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder Stand dieser Fassung: Juli 2018 26
Service ist mehr, als der Kunde erwartet! 27
Auskunft und Anmeldung: www.bus-kellermeier.de e-mail: service@bus-kellermeier.de Tel. 0 94 61 / 12 20 Fax. 0 94 61 / 51 73 Arberstraße 2, 93426 Roding
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