PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier

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PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
PROGRAMM 2019
PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
Lieber Fahrgast,

    auch in diesem Jahr haben wir
    wieder ein abwechslungsreiches
    Programm mit Reisen, Tages-          Familie Pongratz/Kellermeier
    und Nachmittagsfahrten für Sie
    zusammengestellt.
    Seit 1929 steht unser Unternehmen im Dienste des Personenverkehrs. Vertrauen Sie
    sich einem Unternehmen an, das sich durch absolute Zuverlässigkeit, hohe
    Serviceleistungen und Freundlichkeit einen guten Namen gemacht hat.
    Unser SETRA-Fuhrpark mit 50 bis 67 Sitzplätzen steht Ihnen für Ihre Ausflüge zur
    Verfügung. Am Steuer sitzen zuverlässige und freundliche Fahrer/-innen.
    Seit März 2017 ist noch eine „kleine Reisekutsche“ mit 26 Sitzplätzen dazugekommen.
    Unser SETRA-Reisebus S 416 HDH der Serie „Top Class“ ist besonders
    umweltfreundlich. Außerdem ist dieser Bus mit vielen sicherheitstechnischen
    Neuerungen und hochklassigem Komfort ausgestattet.
    In unserem Bus begleitet Sie eine Servicekraft, die für das Wohlbefinden an Bord
    sorgt. Bei längeren Fahrten wird eine Pause mit Kaffeeausschank eingelegt, zu der Sie
    eingeladen sind.
    Der persönliche Service liegt uns sehr am Herzen!
    Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchlesen unseres Angebots und freuen uns
    schon jetzt, Sie in unserer „Rodinger Reisekutsche“ persönlich begrüßen zu dürfen.

    Ihre Edith Pongratz mit Familie und Mitarbeitern

    Auskunft und Anmeldung:
    Arberstraße 2, 93426 Roding
    Tel. 0 94 61 / 12 20
    www.bus-kellermeier.de
    e-mail: service@bus-kellermeier.de

    Bankverbindung:
    Volksbank Roding
    IBAN DE89 7429 0000 0005 5370 53
    BIC GENODEF1SR1

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PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
Allgemeine Hinweise
Änderungen von Leistungen und Preisen
zwischen Katalogdruck und Buchung
Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen
dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur
Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der
Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über
diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.

Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand der
Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich
informieren:
     • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im
       Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten,
       auch der Dieselkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
       und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
       geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
     • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden
       gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den
       Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach
       Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam
vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen,
auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.

Mindestteilnehmerzahl
Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wird, behalten wir
uns vor die Tagesfahrt abzusagen. Die Rücktrittserklärung unsererseits geht Ihnen
bei Tagesfahrten spätestens 3 Tage vor Reisebeginn telefonisch zu.

Stornogebühren
Bei Tagesfahrten können Sie jederzeit bis 3 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten, ab dann wird eine Stornogebühr von 15,00 € erhoben.
Siehe Allg. Geschäftsbedingungen Punkt 7.

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Übersicht 2019

             13. 03.   IHM und „Garten“ München .......................... 7

             07. 04.	Halbtages-Wallfahrt
                       Reisbach.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................... 16

      Emmausfahrt zu den Felsenkellern
             22. 04.
    		Schwandorf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... 6

             01. 05.   Tageswallfahrt nach Altötting ....................... 17

             12. 05.   Muttertagsfahrt nach Würzburg .................... 8

             01. 06.   Africa Festival Würzburg . . . . . .......................... 10

             02. 06.   BUGA Heilbronn . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... 11

        07./08. 06.    Fußwallfahrt Massing – Altötting ................... 18

       Gäubodenfest
             14. 08.
    		 und Ostbayernschau Straubing ...................... 15

             16. 08.   Abendfahrt Gäubodenfest Straubing .............. 15

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Erst in guter Gesellschaft
                                 werden Augenblicke zu
                                         großen Momenten.

     25. 08.   Halbtages-Wallfahrt Habsberg ....................... 16

     25. 09.   Oktoberfest München. . . . . . . . . . .......................... 7

     03. 10.   Tageswallfahrt nach Altötting ....................... 17

     05. 10.   Almabtrieb Mayrhofen.. . . . . . . . . ......................... 12

     26. 10.   Musicalfahrt Stuttgart .. . . . . . . . .......................... 13

     02. 11.   „Consumenta“ Nürnberg . . . . . . ......................... 14

     04. 12.   Christkindlmarkt München . . . ......................... 7

     11. 12.   Christkindlmarkt Straubing .. .......................... 15

 Januar 2020   Vier-Schanzen-Tournee . . . . . . . .......................... 19

 Linie Roding
		                               – Regensburg . . .......................... 20

 Linie Regensburg
		                                      – Roding . . .......................... 21

                                                                                       5
PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
Emmausfahrt zu den
     Felsenkellern Schwandorf
Termin:
Ostermontag, 22. April 2019
Abfahrt:
12:15 UHR Roding – Sparkasse
Fahrpreis mit Eintritt
und führung:
20,00 E

                                       Fotos: © Peter Hofmann

           Im Schwandorfer Holz- und Weinberg befinden sich über 130 von Menschen-
           hand in den Dogger-Sandstein gehauene Felsenkellerräume, die sich, nebenein-
           ander oder in Etagen übereinander liegend, von Nord nach Süd über annähernd
           einen Kilometer erstrecken.
           Der Anlass ihrer Erbauung ist dabei in der Umstellung des Biererzeugungsver-
           fahrens in dieser Zeit zu suchen. Anfangs zwar zögerlich, begann man doch
           schrittweise von der oberen, warmen auf die untere, kalte Gärung überzugehen
           und erzielte damit ein süffigeres, vor allem aber länger lagerfähiges Getränk.
           Bei einer eineinhalbstündigen Führung im „Felsenkeller-Labyrinth“ ,einem
           miteinander verbundenen Ensemble von sieben Kellersystemen, bestehend aus
           etwa 60 Räumen und Gängen, erleben wir Kellergeschichte „zum Anfassen“.
           Eine Jacke oder Weste und normales festes Schuhwerk werden empfohlen
           (Kellertemperatur 8 °C!).
           Nach der Führung geht es nach Fensterbach zum Kaffeetrinken.
           Heimfahrt gegen 17.00 Uhr

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München
                  „Weltstadt mit Herz“

Foto: A. Müller                  Foto: W. Böhm                            Foto: Lukas Barth

                  „IHM“ / „Garten“
                     Termin:     Mittwoch, 13. März 2019

                  Oktoberfest
                     Termin:     Mittwoch, 25. September 2019

                  Christkindlmarkt
                     Termin:     Mittwoch, 04. Dezember 2019

                     Achtung Änderung der Abfahrtszeiten!
                     Abfahrt:      06:30 Uhr Roding
                                   06:45 Uhr Cham – OBI
                     Rückfahrt: 18:00 Uhr Innenstadt
                     Bei allen Fahrten wird die Innenstadt (Alfons-Goppel-Straße)
                     angefahren.
                     Ankunft ca. 09:30 Uhr
                     Fahrpreis: 25,00 E

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Muttertagsfahrt
       nach Mainfranken – Würzb

Fotos: www.shutterstock.com

                Die Mainfrankenfahrt führt zuerst nach Würzburg zur Residenz, die zum
                UNESCO-Weltkulturerbe zählt und eines der bedeutendsten Barockschlösser
                Europas ist. Der einstündige Rundgang beginnt im Vestibül im Erdgeschoss
                und führt zum imposanten Treppenhaus mit freitragendem Gewölbe und dem
                einzigartigem 677 qm großen Deckenfresko.
                Nach der Besichtigung spazieren wir vorbei am Würzburger Dom zum fränki-
                schen Traditionsgasthaus an der alten Mainbrücke. Dort wartet das von Ihnen
                gewählte Drei-Gänge-Menü.
                Nach dem Mittagessen fahren wir mit dem Bus zur Festung Marienberg, dem
                weithin sichtbaren Wahrzeichen Würzburgs. Bei einem Spaziergang durch den
                Fürstengarten genießen Sie einen grandiosen Blick auf die Stadt.
                Um 16.00 Uhr legen wir mit dem Schiff ab, mainabwärts nach Veitshöchheim,
                vorbei an Rebhängen und dem Kloster Oberzell. Hierbei haben Sie Gelegenheit
                Kaffee zu trinken und sich von der Umgebung beeindrucken zu lassen.
                Gegen 17.00 Uhr starten wir wieder die Heimfahrt.
                Im Arrangementpreis sind beinhaltet:
                Fahrt im ****Setra-Reisebus, kleiner Frühstückssnack, Eintritt und Führung Resi-
                denz, Muttertagsmenü, Schifffahrt auf dem Main, Mutttertagspräsent, Getränke
                an Bord

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burg
                                                      Termin:
                                                      Sonntag, 12. Mai 2019
                                                      Abfahrt:
                                                      6:00 UHR Roding – Sparkasse
                                                      Arrangementpreis:
                                                      95,00 E

       Bitte bei Anmeldung das von Ihnen gewünschte Menü angeben:

                             Vorspeise für alle:
                 Scheureben – Cremesuppe mit Maintalkresse

                           Hauptspeise wählbar:
                 Gebratenes Forellenfilet in Zitronenbutter
                      auf Ragout von buntem Gemüse
                          mit Petersilienkartoffeln
                                    oder
                       „Fränkisches Hochzeitsessen“
                Gesottener Kalbstafelspitz in Meerrettichsauce
              an breiten Bandnudeln mit Semmelbrösel-Schmelze
                              und Preiselbeeren
                                    oder
          Geschmortes Schweineschäufele in Landbier-Kümmelsauce
                   an Rahmwirsing und Serviettenknödeln

                            Nachspeise für alle:
                Mousse von Zartbitterschokolade mit Erdbeeren
                             und Kaffeeschaum

                                                                                9
PROGRAMM 2019 - Busunternehmen Kellermeier
31. International Africa
      Festival in Würzburg
Termin:
Samstag, 01. Juni 2019
Abfahrt:
13:00 UHR Cham – OBI
13:15 UHR Roding – Sparkasse
Fahrpreis InKl. Eintritt:
52,00 E

                                         Foto: © Bugs Steffen                        Foto: © Mario Gerth

           Europas größtes Africa Festival für afrikanische Musik und Kultur bietet Attrakti-
           onen für Jung und Alt.
           Seit 1989 gibt es dieses Festival, es ist damit das größte und älteste African Fes-
           tival europaweit. „Über 7.000 Musiker und Künstler aus 56 Ländern Afrikas und
           der Karibik sind bisher in Würzburg aufgetreten und haben mehr als 2.415.000
           Besucher den kulturellen Reichtum des afrikanischen Kontinents vor Augen und
           Ohren geführt.“
           Rückfahrt um 23:00 Uhr

                     Heute will ich das Leben nicht denken, sondern leben!
                                       (Helga Schäferling)

  10
Bundesgartenschau
        in Heilbronn –
                                                                           Termin:
                                                                           Sonntag, 02. Juni 2019
                                                                           Abfahrt:
                                                                           6:30 UHR Roding – Sparkasse
                                                                           Fahrpreis InKl. Eintritt:
                                                                           57,00 E

Foto: www.shutterstock.com

                Ein Garten bietet unzählige Möglichkeiten: Er ist Ruheoase, Spielstätte, Sport-
                platz, Forschungsfeld, Festplatz. Er ernährt, inspiriert, motiviert. Er kostet Mühe
                und belohnt sie. Er fordert Kraft und lässt Kraft tanken. Er ist so vielfältig wie
                das Leben selbst, kann Schrebergarten sein oder Urban Gardening bedeuten.
                Während der sechsmonatigen Bundesgartenschau findet jeder, was ihn mit dem
                Gärtnern verbindet, und kann bei Tausenden sportlichen, kulturellen und lehrrei-
                chen Veranstaltungen einen Blick über den Gartenzaun werfen.
                Die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn bietet ihren Gästen dafür am lebendi-
                gen Neckarufer eine so vielfältig wie unverwechselbare Kulisse aus malerischen
                Weinbergen und kraftvollen Industriegebäuden. Am Tag und abends, im Früh-,
                Hoch- und Spätsommer bietet die Bundesgartenschau ihren Besuchern bleiben-
                de Eindrücke eines überraschend vielfältigen Gartenfestes.
                Sonderschau Blumenhalle:
                „LiebesSchlösser/Herzrasen“ – Der schönste Tag im Leben geht nicht ohne Blumen
                „Vergiss die Rose nicht!“ – Eine Hommage an die Königin der Blumen
                Rückfahrt um 17:00 Uhr

                                                                                                       11
Almabtrieb
     in Mayrhofen-Zillertal
Termin:
Samstag, 05. Oktober 2019
Abfahrt:
6:00 UHR Roding – Sparkasse
6:15 UHR Cham – OBI
Fahrpreis mit Eintritt:
49,00 E

                                        Foto: © Norbert Freudenthaler

           Für die Zillertaler ist es gelebtes Brauchtum – für die Gäste ein ganz besonderes
           farbenprächtiges Spektakel. Mit prunkvollem Kopfschmuck und schönen Schell-
           riemen geschmückt werden die Kühe von den Almen ins Tal hinab getrieben,
           beim schönsten und größten Almabtrieb im Zillertal.
           Aus dem Zillergrund, dem Stilluptal, dem Tuxertal und aus Ginzling kommen
           ungefähr 400 Kühe ins Tal. Die ersten Kühe werden ab 12.00 Uhr und der letzte
           Almabtrieb um ca. 15.00 Uhr erwartet.
           Schuhplattler, Schnalzer und volkstümliche Gruppen unterhalten die Gäste und
           begrüßen die „Heimkehrer“. Ein Bauernmarkt, eine Schau-Schnapsbrennerei und
           viele Stände bieten Zillertaler Spezialitäten an.
           Die Erlebnis-Sennerei erreicht man in 15 Gehminuten.
           Rückfahrt um 16:30 Uhr

  12
Stuttgart
                 Musicalfahrt
                                                                                      Termin:
                                                                                      Samstag, 26. Oktober 2019
                                                                                      Abfahrt:
                                                                                      7:00 UHR Roding – Sparkasse
                                                                                      Anmeldeschluss:
                                                                                      23. August 2019

Foto: Stage Entertainment                   Foto: Stage Entertainment/Johan Persson

                 Stuttgart – Hauptstadt Baden-Württembergs und Musical-Hochburg.
                 Anreise nach Stuttgart, Aufenthalt in der Innenstadt, gegen 13.00 Uhr Fahrt
                 zum SI-Centrum – Musicalbesuch – Rückfahrt nach der Vorstellung

                 ALADDIN
                 Eine spektakuläre Inszenierung, die brillante Musik von Oscar®-Gewinner Alan
                 Menken und eine traumhafte Liebesgeschichte aus 1001 Nacht – das ist Disneys
                 ALADDIN. Das Musical erzählt die zeitlose Geschichte von Aladdin, Dschinni
                 und den drei Wünschen, die seit Generationen über alle Grenzen hinweg geliebt
                 wird und den Zuschauer in die magische Welt des Orients entführt.

                 Anastasia
                 Geheimnisvoll, rätselhaft und doch ein Mythos: ANASTASIA – DAS BROAD-
                 WAY MUSICAL entführt das Publikum von den Geheimnissen des russischen
                 Zarenreiches bis ins lebendige Paris der 20er Jahre. Erleben Sie eine Reise in die
                 Vergangenheit und tauchen Sie ein in eine Geschichte, die seit Jahrzehnten die
                 Menschen auf der ganzen Welt fasziniert.
                 Leistungen:
                            • Busfahrt im modernen ****Setra Reisebus
                 Reisepreis                                       49,00 €
                 Zuschläge für die Musicalkarte:
                 „ALADDIN“                                        PK 1 ca. 130,00 €    PK 2 ca. 115,00 €
                 „Anastasia“                                      PK 1 ca. 130,00 €    PK 2 ca. 115,00 €

                                                                                                                  13
„Consumenta“
     Nürnberg
Termin:
Samstag, 02. November 2019
Abfahrt:
8:00 UHR Roding – Sparkasse
Fahrpreis inkl. Eintritt:
30,00 E

                                      Fotos: www.shutterstock.com

            Shoppen mit Erlebniswert und sich dabei rundum Wohlfühlen!
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                   Marktübersicht zu den Themen Bauen, Sanieren und Energiesparen
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                 • Aus der Region, für die Region
                 • Faszination Pferd
                   Reitsport-Event mit unterhaltsamen Shows und Reitsportbedarf
                 • Heimtier-Messe
                 • iENA
                   (Internationale Fachmesse Ideen – Erfindungen – Neuheiten)
                 • START-Messe
                   (Informationen für Unternehmens-Gründer)
            Rückfahrt um 15:30 Uhr

  14
Straubing

Termine:
siehe unten
Abfahrt:
siehe unten
Fahrpreis:
12,00 E

                                  Foto: www.shutterstock.com

           Gäubodenfest Ostbayernschau
              Termin:    Mittwoch, 14. August 2019
              Abfahrt:   12:00 Uhr Roding – Sparkasse
                         12:15 Uhr Cham – OBI
              Rückfahrt: 18:00 Uhr

           Abendfahrt zum Volksfest
              Termin:    Freitag, 16. August 2019
              Abfahrt:   16:15 Uhr Roding – Sparkasse
                         16:30 Uhr Cham – OBI
              Rückfahrt: 23:30 Uhr
              Der Aus- und Einstieg ist nur auf dem Busparkplatz möglich!

           Christkindlmarkt
              Termin:      Mittwoch, 11. Dezember 2019
              Abfahrt:     13:00 Uhr Roding – Sparkasse
              		           13:15 Uhr Cham – OBI
              Rückfahrt:   18:00 Uhr

                                                                            15
Halbtages-
       Wallfahrten

Fotos: www.shutterstock.com

                Reisbach
                          Termin:      Sonntag, 07. April 2019
                          Abfahrt:     12:00 Uhr Roding – Sparkasse
                          • Fahrt ins Rottal nach Reisbach zur
                             Wallfahrtskirche „Heilig Kreuz“
                          • Andacht
                          • Kaffeetrinken/Brotzeit
                          • anschließend Besichtigung der Klosterkirche
                             „St. Salvator“
                          Fahrpreis: 18,00 E

                Habsberg
                          Termin:      Sonntag, 25. August 2019
                          Abfahrt:     12:30 Uhr Roding – Sparkasse
                          • Fahrt zur Wallfahrtskirche „Maria Heil der Kranken“
                             Habsberg im Oberpfälzer Jura
                          • Andacht
                          • Kaffeetrinken/Brotzeit
                          Fahrpreis: 18,00 E

    16
Tageswallfahrten
  nach Altötting
                                                            Termine:
                                                            01. Mai 2019
                                                            (Maifeiertag)
                                                            03. Oktober 2019
                                                            (Tag der Deutschen Einheit)
                                                            Abfahrt:
                                                            siehe Tabelle
                                                            Fahrpreis INKL. Pilgerleitung:
                                                            18,00 E

 Auf der Hin- und Rückfahrt wird unter einer Pilgerleitung gebetet und gesungen.
 In Altötting ist die Zeit zur freien Verfügung, es besteht die Möglichkeit verschie-
 dene Gottesdienste zu besuchen.
 Rückfahrt um 15:00 Uhr

   Abfahrtszeiten:
   07:00 Uhr Roding
   Bei entsprechender Nachfrage halten wir
   auch in Schorndorf, Michelsneu­kirchen,
   Fronau, Neubäu oder Pösing

                                                                                        17
Achtung:     Fußwallfahrer
           nach Altötting
Termin:
Pfingsten 2019
Abfahrt:
siehe Tabelle
Fahrpreis:
Altötting zurück	       18,00 E
	Massing und zurück	 18,00 E

           Es besteht wieder die Möglichkeit mit unseren Linienbussen nach Regensburg zu
           fahren über:    1. Roding – Neubäu – Bruck – Nittenau
           			             2. Roding – Walderbach – Reichenbach – Nittenau
           Bei der Hinfahrt kann man gleich eine Rückfahrkarte von Altötting nach Hause
           lösen.
           Abfahrt in:
                       Roding			06:00 Uhr
           				        Neubäu			06:10 Uhr
           				 Reichenbach		     06:20 Uhr
           				        Bruck			06:20 Uhr
           				        Nittenau			06:35 Uhr

           Am Pfingstsamstag haben diejenigen Pilger, die nicht die ganze Strecke
           mitgehen können, Gelegenheit, mit dem Bus bis Massing zu fahren und
           die letzte Etappe mitzupilgern.
           Abfahrt in: Nittenau 23:30 Uhr (Freitag, 07. Juni 2019)
           				 Bruck           23:40 Uhr (Freitag, 07. Juni 2019)
           				 Roding 00:00 Uhr (Samstag, 08. Juni 2019)

           Für die Heimfahrt um 13:00 Uhr stehen die Busse wieder am
           Busparkplatz in der Griesstraße (hinter der Basilika) bereit.

  18
Vier-Schanzen-Tournee

                                                                         Termin:
                                                                         Sonntag, 29. Dezember 2019 bis
                                                                         Montag, 06. Januar 2020

Foto: www.shutterstock.com

                Ob Oberstdorf, Garmisch-Partenkirchen, Innsbruck oder Bischofshofen, egal – es
                ist überall spannend!
                Mit den Stars Kobayashi, Stoch, Prevc, Kraft und unseren Springern Eisenbichler,
                Geiger, Freitag, Leyhe, Wellinger und Schmid erleben wir bestimmt einen aufre-
                genden Tag!

                             Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der lokalen Presse.

                                                                                                   19
Roding – Bruck/Walderbach – Nittenau – Regenstauf – Regensburg

                                                    Montag–Freitag                     Samstag
     Roding                         –       6:00*    6:00*     –     12:20*   16:50*     7:20*
     Mitterdorf, Kirmer             –       6:02*    6:02*     –     12:22*   16:52*     7:22*
     Mitterdorf, Schönhammer        –       6:03*    6:03*     –     12:23*   16:53*     7:23*
     Altenkreith                    –       6:05*    6:05*     –     12:25*   16:55*     7:25*
     Neubäu                         –         –      6:10*     –     12:30*   17:00*     7:30*
     Mappach                        –         –      6:15      –     12:35    17:05      7:35
     Bruck Marktplatz               –         –      6:20      –     12:40    17:10      7:40
     Bruck Friedhof                 –         –      6:21      –     12:41    17:11      7:41
     Hubertus                       –         –      6:24      –     12:43    17:13      7:43
     Flugplatz Abzw.                –         –      6:25      –     12:44    17:14      7:44
     Bergham Industriestraße      5:20        –      6:27    7:45    12:45    17:15      7:45
     Bergham Aumüller             5:21        –      6:28    7:46    12:46    17:16      7:46
     Nassen                         –       6:07*      –       –       –        –
     Abzw. Eichelberg               –       6:08*      –       –       –        –
     Strasshof                      –       6:10*      –       –       –        –
     Kirchenrohrbach                –       6:13*      –       –       –        –
     Walderbach                     –       6:15*      –       –       –        –
     Abzw. Dieberg                  –       6:17*      –       –       –        –
     Reichenbach                    –       6:20*      –       –       –        –
     Forsting                       –       6:22       –       –       –        –
     Traiding                       –       6:24       –       –       –        –
     Muckenbach                     –         –        –       –       –        –
     Wechsel                        –         –        –       –       –        –
     Bergham Forsthaus              –         –        –       –       –        –
     Nittenau Bodensteinerstr.      –         –        –       –     12:58#
     Nittenau Marktplatz            –         –        –       –       –        –         –
     Nittenau Friedhof            5:26      6:31     6:41    7:51    13:01    17:26     7:51
     Nittenau Am Steinhügel       5:27      6:32     6:42    7:51    13:02    17:27     7:51
     Obermainsbach                5:28      6:33     6:43    7:52    13:03    17:28     7:52
     Untermainsbach               5:29      6:34     6:44    7:53    13:04    17:29     7:53
     Hof                          5:30      6:35    6:45     7:54    13:05    17:30     7:54
     Stefling                     5:32      6:37    6:47     7:56    13:07    17:32     7:56
     Stefling Überfuhr            5:33      6:38    6:48     7:57    13:08    17:33     7:57
     Marienthal                   5:35      6:40    6:50     7:59    13:10    17:35     7:59
     Hinterberg                   5:37      6:42    6:52     8:00    13:12    17:37     8:00
     Hirschling Brücke            5:38      6:43    6:53     8:01    13:13    17:38     8:01
     Heilinghausen                5:39      6:44    6:54     8:02    13:14    17:39     8:02
     Kleinanglhof                 5:40      6:45    6:55     8:03    13:15    17:40     8:03
     Kleinramspau                 5:42      6:47    6:57     8:05    13:17    17:42     8:05
     Stadel                       5:43      6:48    6:58     8:06    13:18    17:43     8:06
     Fidelhof                     5:44      6:49    6:59     8:07    13:19    17:44     8:07
     Regenstauf Valentinsbad      5:45      6:50    7:00     8:08    13:20    17:45     8:08
     Regenstauf Lohstraße         5:46      6:51    7:01     8:09    13:21    17:46     8:09
     Regenstauf Post              5:50      6:55    7:05     8:12    13:25    17:50     8:12
     Regenstauf Bayernstraße      5:51      6:56    7:06     8:13    13:26    17:51     8:13
     Brennthal                    5:52      6:57    7:07     8:14    13:27    17:52     8:14
     Neuhof                       5:53      6:58    7:08     8:15    13:28    17:53     8:15
     Zeitlarn Siedlung            5:55      7:00    7:10     8:17    13:30    17:55     8:17
     Zeitlarn Ortsmitte           5:56      7:01    7:11     8:18    13:31    17:56     8:18
     Abzw. Oedenthal              5:57      7:02    7:12     8:19    13:32    17:57     8:19
     Gallingkofen/Hochmuth        6:01      7:06    7:16     8:21    13:36    18:01     8:21
     Sallern Schule               6:03      7:08     7:18    8:22    13:38    18:03     8:22
     Nordgaustraße                6:05      7:10     7:20    8:25    13:40    18:05     8:25
     Donaustaufer Straße          6:06      7:11     7:21    8:26    13:41    18:06     8:26
     Weichs                       6:07      7:12     7:22    8:27    13:42    18:07     8:27
     Weißenburgstraße             6:09      7:14     7:24    8:29    13:44    18:09     8:29
     Stobäusplatz                 6:11      7:16     7:26    8:31    13:46    18:11     8:31
     Ernst-Reuter-Platz           6:13      7:18     7:28    8:33    13:48    18:13     8:33
     Rgbg. Hauptbahnhof           6:15      7:20     7:30    8:35    13:50    18:15     8:35
     * = keine RVV-Tarife   # = nur Schultage

20
Regensburg – Regenstauf – Nittenau – Bruck/Walderbach – Roding

                                                  Montag–Freitag                          Samstag
Rgbg. Hauptbahnhof            6:20       10:30    11:30   13:30        17:30    18:20      13:30
Ernst-Reuter-Platz            6:21       10:31    11:31   13:32        17:32    18:22      13:32
Stobäusplatz                  6:23       10:33    11:33   13:34        17:34    18:24      13:33
Weißenburgstraße              6:25       10:35    11:35   13:36        17:36    18:26      13:35
Weichs                        6:27       10:37    11:37   13:38        17:38    18:28      13:37
Donaustaufer Straße           6:28       10:38    11:38   13:40        17:40    18:30      13:39
Nordgaustraße                 6:30       10:40    11:40   13:42        17:42    18:32      13:40
Sallern Schule                6:32       10:42    11:42   13:44        17:44    18:34      13:42
Gallingkofen/Hochmuth         6:33       10:44    11:44   13:45        17:45    18:35      13:44
Abzw. Oedenthal               6:36       10:47    11:47   13:48        17:48    18:38      13:47
Zeitlarn Ortsmitte            6:37       10:48    11:48   13:49        17:49    18:39      13:48
Zeitlarn Siedlung             6:38       10:49    11:49   13:50        17:50    18:40      13:49
Neuhof                        6:40       10:50    11:50   13:52        17:52    18:42      13:51
Brennthal                     6:41       10:51    11:51   13:53        17:53    18:43      13:52
Regenstauf Bayernstraße       6:42       10:52    11:52   13:54        17:54    18:44      13:53
Regenstauf Post               6:43       10:53    11:53   13:55        17:55    18:45      13:54
Regenstauf Lohstraße          6:45       10:55    11:55   13:57        17:57    18:47      13:56
Regenstauf Valentinsbad       6:46       10:56    11:56   13:58        17:58    18:48      13:57
Fidelhof                      6:47       10:57    11:57   13:59        17:59    18:49      13:58
Stadel                        6:48       10:58    11:58   14:00        18:00    18:50      13:59
Kleinramspau                  6:49       10:59    11:59   14:01        18:01    18:51      14:00
Kleinanglhof                  6:51       11:01    12:01   14:02        18:02    18:52      14:02
Heilinghausen                 6:53       11:03    12:03   14:03        18:03    18:53      14:04
Hirschling Brücke             6:54       11:04    12:04   14:04        18:04    18:54      14:05
Hinterberg                    6:55       11:05    12:05   14:05        18:05    18:55      14:06
Marienthal                    6:56       11:06    12:06   14:06        18:06    18:56      14:07
Stefling Überfuhr             6:58       11:08    12:08   14:08        18:08    18:58      14:08
Stefling                      7:00       11:09    12:09   14:09        18:09    18:59      14:09
Hof                           7:02       11:10    12:10   14:10        18:10    19:00      14:10
Untermainsbach                7:03       11:11    12:11   14:11        18:11    19:01      14:11
Obermainsbach                 7:04       11:12    12:12   14:12        18:12    19:02      14:12
Nittenau Am Steinhügel        7:05       11:13    12:13   14:13        18:13    19:03      14:13
Nittenau Friedhof             7:06U      11:13    12:13   14:14        18:14    19:04      14:13
Nittenau Marktplatz             –          –        –       –            –        –          –
Nittenau Bodensteinerstr.     7:10         –        –       –            –        –
Bergham Forsthaus               –        11:22x     –     14:23x       18:23x     –        14:22x
Wechsel                         –        11:21x     –     14:22x       18:22x     –        14:21x
Muckenbach                      –        11:20x     –     14:21x       18:21x     –        14:20x
Traiding                        –          –      12:20x    –            –      19:11
Forsting                        –          –      12:22x    –            –      19:13
Reichenbach                     –          –      12:25x*   –            –      19:15*$
Abzw. Dieberg                   –          –      12:28x*   –            –      19:18*$
Walderbach                      –          –      12:30x*   –            –      19:20*$
Kirchenrohrbach                 –          –      12:32x*   –            –      19:22*$
Strasshof                       –          –      12:35x*   –            –      19:25*$
Abzw. Eichelberg                –          –      12:37x*   –            –      19:27*$
Nassen                          –          –      12:38x*   –            –      19:28*
Bergham Aumüller              7:16       11:24      –     14:24        18:24      –        14:24
Bergham Industriestraße       7:17       11:25      –     14:25        18:25      –        14:25
Flugplatz Abzw.               7:18       11:27      –     14:27        18:27      –        14:27
Hubertus                      7:19       11:28      –     14:28        18:28      –        14:28
Bruck Friedhof                7:22       11:31      –     14:31        18:31      –        14:31
Bruck Marktplatz              7:25       11:32      –     14:32        18:32      –        14:32
Mappach                       7:30       11:35      –     14:35        18:35      –        14:35
Neubäu                        7:35*      11:40*     –     14:40*       18:40*     –        14:40*
Altenkreith                   7:40*      11:47*   12:40x* 14:47*       18:47*   19:30*     14:47*
Mitterdorf, Schönhammer       7:42*      11:48*   12:42x* 14:48*       18:48*   19:32*     14:48*
Mitterdorf, Kirmer            7:43*      11:49*   12:43x* 14:49*       18:49*   19:33*     14:49*
Roding                        7:45*      11:50*   12:45x* 14:50*       18:50*   19:35*     14:50*
* = keine RVV-Tarife # = nur Schultage    x = nur aussteigen   U = Umsteigen     $ = bei Bedarf

                                                                                                    21
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma
                    Busunternehmen Kellermeier e.K.
               für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der
Firma Busunternehmen Kellermeier e.K. (nachfolgend „BUK“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kom-
menden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der
§§ 611 ff. BGB und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.     Stellung von BUK; anzuwendende Rechtsvor-           Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene
       schriften                                           Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer
                                                           11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppen-
1.1. BUK erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrten-
                                                           verantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
leistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertrags-
partner des Kunden bzw. des Auftraggebers.                 2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BUK und dem         für den Kunden verbindlich und führen bereits durch
Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die   die telefonische oder mündliche Bestätigung von BUK
mit BUK getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese        zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Ta-
Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vor-      gesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang
schriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwen-     der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch
dung.                                                      BUK zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge,
                                                           dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder euro-       den Kunden rechtsverbindlich sind. BUK informiert den
parechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhält-   Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Ab-
nis mit BUK anzuwenden sind, nichts anderes zu Guns-       fahrtszeiten.
ten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist,
findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis      2.3. BUK weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
mit BUK ausschließlich deutsches Recht Anwendung.          Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB),
                                                           auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur An-
                                                           Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht
wendung auf die Tagesfahrten von BUK. Auf Reisever-
                                                           besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündi-
träge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen
                                                           gungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
beinhalten, finden die Reisebedingungen von BUK An-
wendung.
                                                           3.    Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichen-
                                                                 de Vereinbarungen; Änderung wesentlicher
2.     Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauf-
                                                                 Leistungen; Dauer von Leistungen; Witte-
       traggebers
                                                                 rungsverhältnisse
2.1.   Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
                                                           3.1. Die geschuldete Leistung von BUK besteht aus
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefo-        der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der
nisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.           Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen
b) Grundlage des Angebots von BUK und der Buchung          Vereinbarungen.
des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtan-
gebots und die ergänzenden Informationen in der Bu-        3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich
chungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Bu-        ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrück-
chung vorliegen.                                           lichen Vereinbarung mit BUK, für die aus Beweisgründen
                                                           dringend die Textform empfohlen wird.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom In-
halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BUK    3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von
vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen      dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und,
Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch        die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbe-
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung        sondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der je-
oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.           weiligen Leistungserbringung) und von BUK nicht wider
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die        Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für    soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, so-    Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Et-
weit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrück-   waige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des
liche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das         Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher
gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder     Leistungen bleiben unberührt.

                                                                                                                 23
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-           Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die ge-
 Angaben.                                                    ringeren Kosten zu bezahlen.
 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkun-        5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als
 gen auf vereinbarte Leistungen gilt:                        8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre
 a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich ver-    Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
 einbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem   vom Dienstleistungsvertrag mit BUK gemäß Ziffer 7. die-
 Wetter statt.                                               ser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durch-
                                                             geführt werden.
 b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kun-
 den, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen            5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei
 Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages        Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
 mit BUK. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Wit-      verursachen.
 terungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum
 des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an         6.    Nichtinanspruchnahme von Leistungen
 der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass
                                                             6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die
 die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber
                                                             vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von BUK zu
 und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
                                                             vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur
 c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung       jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des
 vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbar-     Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl
 ten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl     BUK zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist,
 dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und BUK vorbehal-          so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits ge-
 ten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außer-   leisteter Zahlungen.
 ordentlich zu kündigen.
                                                             6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche
 4.    Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten           Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbrin-      a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass
 gung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener         ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
 oder vereinbarter Leistungen ein.                           b) BUK hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Auf-
                                                             wendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung,
 4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt    die BUK durch eine anderweitige Verwendung der ver-
 im Bus zu entrichten.                                       einbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen bös-
 4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rück-      willig unterlässt.
 trittsrecht des Kunden besteht und BUK zur Erbringung
 der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist,    7.    Kündigung durch den Kunden bzw. den Auf-
 gilt:                                                             traggeber
 a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen       7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Ver-
 der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollstän-   trag mit BUK nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem
 dig, so ist BUK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten      vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung
 und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1,           bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Text-
 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3        form wird jedoch dringend empfohlen.
 zu fordern.
                                                             7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den
 b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises
                                                             Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt
 besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnah-
                                                             stattfindet, erfolgt, wird seitens BUK ein Bearbeitungs-
 me der Leistungen.
                                                             entgelt i. H. v. € 15,– berechnet, welches auch entspre-
                                                             chende Ansprüche von BUK im Zusammenhang mit der
 5.    Umbuchungen; Änderungen der Rechnungs-
                                                             Kündigung des Dienstvertrages mit BUK abgilt.
       anschrift
                                                             7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahr-
 5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers
                                                             preis zu entrichten. BUK hat sich jedoch ersparte Auf-
 nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
                                                             wendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung,
 Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und
                                                             die BUK durch eine anderweitige Verwendung der ver-
 des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht.
                                                             einbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen
 Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers
                                                             böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug
 dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann BUK bis
                                                             auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von BUK
 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt
                                                             an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber
 erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts
                                                             den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder
 anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbu-
                                                             vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergü-
 chungsentgelt € 10,– pro Umbuchungsvorgang. Dem
                                                             tung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt
 Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten
                                                             werden kann.
 BUK nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der
 Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer           7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
 sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem      BUK nachzuweisen, dass BUK überhaupt kein oder ein

24
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die      d) Ein Rücktritt von BUK später als 2 Tage vor Leis-
geforderte Entschädigungspauschale.                         tungsbeginn ist unzulässig.
7.5 BUK behält sich vor, anstelle der vorstehenden          9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund
Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu for-         nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrt-
dern, soweit BUK nachweist, dass BUK wesentlich höhe-       preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
re Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit
einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens       10.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht   10.1. BUK kann den Dienstleistungsvertrag ohne Ein-
BUK einen solchen Anspruch geltend, so ist BUK ver-         haltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde unge-
pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich-   achtet einer Abmahnung von BUK nachhaltig stört oder
tigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen       wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu          dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfer-
beziffern und zu belegen.                                   tigt ist.
7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen             10.2. Kündigt BUK, so behält BUK den Anspruch auf
bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte      den Leistungspreis; BUK muss sich jedoch den Wert
des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen        der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
von BUK sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungs-        anrechnen lassen, die BUK aus einer anderweitigen Ver-
ansprüche unberührt.                                        wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
                                                            erlangt.
8.    Haftung von BUK; Versicherungen
                                                            11.   Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten ge-
8.1. Eine Haftung von BUK für Schäden, die nicht aus
                                                                  schlossener Gruppen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist     11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergän-
ausgeschlossen, soweit ein Schaden von BUK nicht vor-       zend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
sätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.              BUK für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tages-
                                                            fahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Be-
8.2 BUK haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen
                                                            stimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von
oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpfle-
                                                            BUK als verantwortlichem Anbieter organisiert und über
gungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich
                                                            einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber ge-
der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die      bucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmäch-
Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverlet-     tigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
zung von BUK ursächlich oder mitursächlich war.
                                                            11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefo-
8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthal-      nisch entgegengenommen.
ten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des
Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich verein-      11.3. BUK und der jeweilige Gruppenauftraggeber kön-
bart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der         nen in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren,
Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung aus-           dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem
drücklich empfohlen.                                        Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte ein-
                                                            geräumt werden.
9.    Rücktritt von BUK wegen Nichterreichens der           11.4. BUK haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile,
      Mindestteilnehmerzahl                                 gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von BUK
9.1. BUK kann bei Nichterreichen einer Mindestteil-         – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortli-
nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zu-            chen zusätzlich zu den Leistungen von BUK angeboten,
rücktreten:                                                 organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Ver-
                                                            fügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit-         Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen or-
punkt des Rücktritts durch BUK muss in der konkreten        ganisierte An- und Abreisen zu und von dem mit BUK
Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Rege-        vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im
lungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von       Leistungsumfang von BUK enthaltene Veranstaltungen
Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder      vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten,
einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich ange-      Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauf-
geben sein.                                                 traggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst einge-
b) BUK hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste       setzte und von BUK vertraglich nicht geschuldete Reprä-
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzu-   sentanten.
geben oder dort auf die entsprechenden Prospektanga-        11.5 BUK haftet nicht für Maßnahmen und Unterlas-
ben zu verweisen.                                           sungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenver-
c) BUK ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die           antwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw.
Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn        Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten
feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der    vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.              nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche

                                                                                                                   25
nicht mit BUK abgestimmt sind, Weisungen an örtliche        b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag an-
 Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leis-        wendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitglied-
 tungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber        staat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
 den Kunden.                                                 günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder
 11.6 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Grup-       die entsprechenden deutschen Vorschriften.
 penauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von        12.4. BUK weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver-
 diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder     braucherstreitbeilegung darauf hin, dass BUK nicht an
 bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer        einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
 entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor,       Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druckle-
 während oder nach der Tagesfahrt für BUK Beanstan-          gung dieser Bedingungen für BUK verpflichtend würde,
 dungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens             informiert BUK die Verbraucher hierüber in geeigneter
 BUK anzuerkennen.                                           Form. BUK weist für alle Verträge, die im elektronischen
                                                             Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
 12.   Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucher-               Online-Streitbeilegungs-Plattform    http://ec.europa.eu/
       streitbeilegung                                       consumers/odr hin.
 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
 zwischen dem Kunden und BUK findet ausschließlich
 deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann BUK nur           © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsan-
 am Sitz von BUK verklagen.                                  wälte, München | Stuttgart, 2018
 12.2. Für Klagen von BUK gegen den Kunden ist der
 Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen             Veranstalter der Tagesfahrten ist:
 Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli-   Busunternehmen Kellermeier e. K.
 chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren     Inh. Edith Pongratz
 Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
 haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-         Registergericht Regensburg HRA 2248
 halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,      Arberstraße 2
 wird als Gerichtsstand der Sitz von BUK vereinbart.         93426 Roding
 12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,           Tel.:   0 94 61 / 12 20
 a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abding-     Fax:    0 94 61 / 51 73
 baren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
 den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und          E-Mail: service@bus-kellermeier.de
 BUK anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
 Kunden ergibt oder                                          Stand dieser Fassung: Juli 2018

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Service ist mehr,
als der Kunde erwartet!

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Auskunft und Anmeldung:
www.bus-kellermeier.de
e-mail: service@bus-kellermeier.de
Tel. 0 94 61 / 12 20
Fax. 0 94 61 / 51 73
Arberstraße 2, 93426 Roding
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