Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
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Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Ein Projekt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis Amt für Informationstechnik & Stabsstelle Wirtschaftsförderung Kurfürsten-Anlage 38-40 69115 Heidelberg mit Unterstützung durch die GE/CON GmbH Werderstraße 4 69469 Weinheim Text & Abbildungen (sofern nicht anders gekennzeichnet): © GE/CON GmbH 2019 I
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 INHALTSVERZEICHNIS 1 UNTERSUCHUNGSDESIGN............................................................................................ 1 1.1 Titel des Projektes ....................................................................................................... 1 1.2 Projektdesign............................................................................................................... 1 1.2.1 Ziele und Förderung des Projekts ........................................................................... 1 1.2.2 Beauftragung und Auftragsgegenstand .................................................................. 2 1.2.3 Projektteam und Mitwirkende ................................................................................. 3 1.2.4 Projektablauf .......................................................................................................... 4 2 AUSGANGSLAGE ........................................................................................................... 5 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................... 5 2.1.1 Baugesetzbuch und Durchführungsverordnung ...................................................... 5 2.1.2 Landesplanungsgesetz........................................................................................... 5 2.1.3 INSPIRE-Richtlinie der EU ..................................................................................... 6 2.1.4 § 17 E-Government-Gesetz BW (EGovG BW)........................................................ 8 2.1.4.1 XPlanung ............................................................................................................ 8 2.1.4.2 XBau ................................................................................................................... 8 2.1.5 Online-Zugangsgesetz (OZG) und Datenschutzgesetze ......................................... 9 2.2 Akteure und kurze Aufgabenbeschreibung ............................................................. 10 2.2.1 ITEOS .................................................................................................................. 10 2.2.2 MRN GmbH .......................................................................................................... 10 2.2.3 Regionalverband (VRRN) ..................................................................................... 11 2.2.4 GeoNet.MRN e.V. ................................................................................................ 11 2.2.5 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.......................................................................... 12 2.2.5.1 Amt für Informationstechnik .............................................................................. 12 2.2.5.2 Stabsstelle Wirtschaftsförderung ....................................................................... 12 2.2.6 Baurechtsbehörden .............................................................................................. 12 2.2.6.1 Regierungspräsidium Karlsruhe (höhere Baurechtsbehörde) ............................ 13 2.2.6.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (untere Baurechtsbehörde) ........................... 13 2.2.6.3 Große Kreisstädte ............................................................................................. 13 2.2.6.4 Gemeindeverwaltungsverbände, Nachbarschaftsverband HD-MA .................... 14 2.2.6.5 Sonstige kreisangehörige Kommunen............................................................... 14 2.2.7 Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 14 2.2.7.1 Landratsamt ...................................................................................................... 15 2.2.7.2 Sonstige............................................................................................................ 15 2.2.8 Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW) ...................................... 15 2.3 Mehrwerte der Einführung von standardisierten Austauschformaten .................. 16 2.3.1 Vorbereitende Bauleitplanung .............................................................................. 16 2.3.2 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................. 18 2.3.3 Mehrwerte standardisierter Daten......................................................................... 18 II
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 3 ERGEBNISSE DER BESTANDSAUFNAHME ............................................................... 21 3.1 Ist-Analyse ................................................................................................................. 21 3.1.1 Ausgangslage in den kreisangehörigen Kommunen ............................................. 23 3.1.2 Informationsstand zur Thematik............................................................................ 23 3.1.3 Digitalisierungsgrad .............................................................................................. 24 3.1.4 Zuständigkeit ........................................................................................................ 25 3.1.5 Externe Unterstützung .......................................................................................... 26 3.2 Vorgehensweise zur Verwirklichung eines XPlanungskonformen Datenbestands und der Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie .......................................................................... 27 3.2.1 Prämissen für die Umsetzungsempfehlung .......................................................... 27 3.2.2 Probleme und mögliche Lösung auf dem Weg zum langfristigen Ziel ................... 28 3.2.3 Einbettung in das 3-Stufen-Modell ........................................................................ 29 3.2.4 Umsetzung der Pflichtaufgaben ............................................................................ 31 4 DIE VISION: PLANEN UND BAUEN 4.0 ........................................................................ 35 4.1 Gestaltung der Kollaborationsplattform für das digitale Planen............................ 35 4.1.1 Beteiligung im Aufstellungsverfahren (vor Rechtskraft) ......................................... 36 4.1.1.1 Aufstellungsverfahren ....................................................................................... 37 4.1.1.2 TÖB-Beteiligung ............................................................................................... 37 4.1.1.3 Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................. 37 4.1.2 Auskunftsplattform (nach Rechtskraft) .................................................................. 38 4.1.2.1 Anwendungsfall Bürger ..................................................................................... 38 4.1.2.2 Anwendungsfall Unternehmen .......................................................................... 39 4.1.2.3 Integration verwandter Webdienste ................................................................... 39 4.1.3 Verknüpfung mit dem virtuellen Bauamt ............................................................... 40 4.1.4 Digitales Baugenehmigungsverfahren .................................................................. 40 5 WEITERES VORGEHEN ................................................................................................ 41 6 ANHANG ........................................................................................................................ 43 III
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Darstellungsverzeichnis (Abbildungen und Tabellen) Abbildung 1: Personelle Zusammensetzung des Projekt-Teams ............................................ 3 Abbildung 2: Projektbeteiligte der GE/CON GmbH ................................................................. 3 Abbildung 3: Gruppe der kommunalen Projektpartner ............................................................ 4 Abbildung 4: Ablauf des Projekts............................................................................................ 4 Abbildung 5: Planungsebenen und ihre Verzahnung .............................................................. 6 Abbildung 6: Akteure und Aufgaben im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ........... 17 Abbildung 7: Akteure und Aufgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung .............. 18 Abbildung 8: Übersicht über die teilnehmenden Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises ...... 22 Abbildung 9: Führung digitaler Bauleitpläne ......................................................................... 24 Abbildung 10: Zugriffsmöglichkeiten für interne Akteure ....................................................... 25 Abbildung 11: Zugriffsmöglichkeiten für externe Akteure ...................................................... 25 Abbildung 12: Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung von Bauleitplänen ............. 26 Abbildung 12: Beabsichtigte Vorgehensweise zur Datenbereitstellung................................. 29 Abbildung 14: Stufenmodell der GDI-BW zur Umsetzung der digitalen Bauleitplanung ........ 31 Abbildung 15: Prozessdesign - Digitalisierung der Altdaten.................................................. 32 Abbildung 16: Prozessdesign - Erstellung vektorbasierter Planwerke .................................. 33 Abbildung 17: GDI BW - fachlich-technischer Leitfaden ....................................................... 34 Abbildung 18: INSPIRE-konforme Bereitstellung von Bebauungsplänen.............................. 34 Abbildung 19: Architektur der Austauschplattform ................................................................ 36 Abbildung 20 :Einordnung in eine Gesamtarchitektur ........................................................... 40 IV
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Abkürzungsverzeichnis AROK Automatisiertes Raumordnungskataster BauGB Baugesetzbuch BauGB DVO Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches BDSG Bundesdatenschutzgesetz Bzw. Beziehungsweise CAD Computer Aided Design, Software für technisches Zeichnen und Konstruieren DSGVO Datenschutzgrundverordnung der EU DV Datenverarbeitung EGovG BW E-Government-Gesetz Baden-Württemberg E.V. Eingetragener Verein GDI Geodateninfrastruktur GDI-BW Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg GIS Geoinformationssystem GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung INSPIRE Infrastructure for Spatial Information in the European Community (EU-Richtlinie, 2007) JPG/JPEG Joint Photographic Experts Group , hochkomprimiertes nicht ver- lustfreies Bilddatenformat LDSG Landesdatenschutzgesetz LGL Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung LplG Landesplanungsgesetz MRN Metropolregion Rhein-Neckar MLR Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz OZG Online-Zugangsgesetz PDF Portable Document Format, plattform-/ anwendungsübergreif. Datenformat der Fa. Adobe PNG Portable Network Graphics, komprimiertes verlustfreies Grafikfor- mat mit 64bit Farbtiefe Shape Shape-Format, Geodatenformat der Fa. ESRI, Industriestandard, auch Austauschformat für Geoinformationssysteme TIFF, TIF Tagged image file, unkomprimiertes, farbechtes Grafikformat mit Transparenzkanal (Alpha) TÖB Träger öffentlicher Belange VRRN Verband Region Rhein-Neckar XBau Bundesweiter Standard für den Datenaustausch der Bauauf- sichtsbehörden mit ihren Kommunikationspartnern XPlanGML XML basiertes Datenaustauschformat bei XPlanung XPlanung Bundesweiter Standard für den Datenaustausch bei digitalen Pla- nungsdaten (z.B. Regionalpläne, Bauleitpläne) Z.B. Zum Beispiel V
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Normenverzeichnis BauGB Baugesetzbuch BauGB DVO Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches BDSG Bundesdatenschutzgesetz DSGVO Datenschutzgrundverordnung der EU EGovG BW E-Government-Gesetz Baden-Württemberg INSPIRE- Infrastructure for Spatial Information in the European Community (EU- Richtlinie Richtlinie, 2007) LDSG Landesdatenschutzgesetz LplG Landesplanungsgesetz OZG Online-Zugangsgesetz VI
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 1 UNTERSUCHUNGSDESIGN 1.1 Titel des Projektes Planen und Bauen 4.0 – übertragbares Umsetzungskonzept für das kommunal übergreifende digitale Planen und Bauen im Rhein-Neckar-Kreis ausgehend von der digitalen Bauleitplanung (XPlanung) und in Verbindung mit dem Vorhaben „Virtuelles Bauamt“ (XBau) 1.2 Projektdesign 1.2.1 Ziele und Förderung des Projekts Um Planungs- und Bauprozesse mithilfe digitaler Anwendungen künftig effizienter und trans- parenter zu gestalten, plant der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit seinen kommunalen Part- nern das Projekt Planen und Bauen 4.0 auf regionaler Ebene. Bevor das langfristige Ziel – die Realisierung eines für alle Beteiligten medienbruchfreien Pla- nungs- und Bauprozess mit Hilfe von standardbasierten digitalen Austauschprozessen – er- reicht werden kann, gilt es in einem ersten Schritt, ein übertragbares Umsetzungskonzept für die XPlanungskonforme Bereitstellung bereits vorhandener sowie neu zu erstellender Daten der Bauleitplanung zu erarbeiten. Das Vorliegen der Daten im verbindlichen Austauschformat XPlanGML bildet aus im Folgenden dargestellten Gründen die Basis für die Verwirklichung langfristiger Visionen bezüglich digitalisierter Planungs- und Bauprozesse. Aus diesem Grund stellt es den inhaltlichen Schwerpunkt des vorliegenden Projektberichts dar. Bei der Erarbei- tung des Umsetzungskonzeptes findet jedoch auch die INSPIRE-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Berücksichtigung, die ebenfalls Ansprüche an die Aufbereitung von Daten der Bauleitplanung und deren Zugänglichkeit formuliert (INSPIRE Annex III, 4 (geplan- te) Bodennutzung). Aus diesem Grund sollten die Themen XPlanung und INSPIRE zusammen angegangen werden, wie es auch von der GDI-BW und den kommunalen Landesverbänden empfohlen wird. Anhand von ersten Anwendungsbeispielen soll exemplarisch aufgezeigt wer- den, wie mithilfe digitaler Lösungen auf Basis von XPlanung, dem nationalen Standard für raumbezogene Plandokumente, Verwaltungsprozesse zwischen Kommunen mit unterschiedlichen Veraltungsstrukturen innerhalb eines Landkreises effizienter gestaltet, Aufwände innerhalb der Kommunalverwaltung reduziert, Ebenen übergreifende Prozesse optimiert sowie Kooperations- und Genehmigungsprozesse mit unterschiedlichen Beteiligten im Planungs- und später im Bauprozess außerhalb der Verwaltung (Bürger, Unterneh- men, etc.) beschleunigt werden können. 1
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Ausgehend von der langfristigen Verknüpfung von XPlanung mit dem Datenaustauschformat XBau (Bauwesen) werden darüber hinaus Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Vorhaben „Vir- tuelles Bauamt“ skizziert. Das Vorhaben des Rhein-Neckar-Kreises wird im Rahmen des Ide- enwettbewerbs „Digitale Zukunftskommune@BW“ des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration gefördert. Der Ideenwettbewerb hat zum Ziel, im Rahmen der Digitalisierungs- strategie digital@bw die innovativsten Zukunftskommunen des Landes zu finden und zu för- dern. Bis zum 31. Dezember 2017 konnten sich alle Städte, Gemeinden und Landkreise mit einer Einzelbewerbung oder innerhalb eines interkommunalen Zusammenschlusses für eine Teilnahme bewerben. Fünf Modellkommunen wurden ausgewählt und in den Bereichen Ver- waltung, Mobilität und Gesundheit gefördert (Förderlinie A). Darüber hinaus haben 50 weitere Kommunen des Landes die Chance erhalten, bei der Entwicklung einer kommunalen Digitali- sierungsstrategie unterstützt zu werden (Förderlinie B). Zu den Modellkommunen, die sich in enger Abstimmung mit dem Landkreis um einen erfolgreichen Projektabschluss bemühen, gehören Hockenheim, Neckargemünd, Plankstadt, Schönau, Sinsheim, Spechbach und Wil- helmsfeld sowie Schwetzingen als assoziierter Partner auf kommunaler Ebene. Unterstützt wird das kommunale Konsortium durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, den Geo- Net.MRN e.V. und das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim. Die Feder- führung liegt beim Amt für Informationstechnik, welches durch die Stabsstelle Wirtschaftsför- derung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unterstützt wird. 1.2.2 Beauftragung und Auftragsgegenstand Die Beauftragung der GE/CON GmbH erfolgte im August 2018. Dabei stand die Durchführung einer Bestandaufnahme im Fokus, die einen Überblick über den bisherigen Stand der Digitali- sierung in Verfahren der Bauleitplanung und der Baugenehmigung verschaffen sollte und da- hingehende Unterschiede zwischen den verschiedenen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises zu Tage fördern konnte. Basierend auf diesen Erkenntnissen galt es, potenzielle Wege zu erarbeiten, die es den kreisangehörigen Kommunen ermöglichen, ihren Datenbestand im Be- reich der Bauleitplanung gemäß den im Folgenden erwähnten Vorgaben des IT-Planungsrates (XPlanung) und der Europäischen Union (INSPIRE) internetbasiert bereitzustellen. Hierbei konnten wissenschaftliche Vorarbeiten einbezogen werden. Darüber hinaus diente die Kom- munikation mit den kreisangehörigen Kommunen auch dem Zweck, Prozessdarstellungen für Abläufe der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens zu erarbeiten (siehe An- hang 3-5). Bestandteil der Beauftragung war des Weiteren die Präsentation der erarbeiteten Zwischenergebnisse im Rahmen des Fachaustauschs Geoinformation des GeoNet.MRN am 29. November 2018 (siehe Anhang 1) sowie ein Abschlussworkshop mit den kommunalen Partnern am 7. Februar 2019 (siehe Anhang 2). 2
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 1.2.3 Projektteam und Mitwirkende Für die Sicherstellung des fachlichen Workflows und für das Gelingen des Projekts zeichnete ein Projekt-Team verantwortlich, welches nachfolgendend vorgestellt wird. Damit das Projekt- Team seiner Aufgabe vollumfänglich gerecht werden konnte, orientierte sich dessen Zusam- mensetzung an den zu bewältigenden organisatorischen und fachlichen Herausforderungen, weshalb eine Untergliederung nach Funktionen stattfand. Name Organisation Funktion im Projekt Rudolf Fickinger Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Projektleitung Daniel Trimpin Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Koordination & Kommunikation Danyel Atalay • Koordinierung der Zeitplanung • Schnittstelle zwischen Projektlei- tung, Projektpartner und Ministe- rium • Einberufung und Moderation von Projektgruppensitzung • Finanzielle Abwicklung Ingo Wanders Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fach-Team Geoinformation Hartmut Gündra GeoNet.MRN e.V. • Erstellung des Fragebogens • Fachliche Expertise für externen Dienstleiter • Ansprechpartner für Kommunen bei fachlichen Fragen • Sicherstellung der Einbeziehung des Projekts „Virtuelles Bauamt“ Jonas Meinig Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Fach-Team Virtuelles Bauamt Ralf Schmidt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Einbindung in das übergeordnete Projekt „Virtuelles Bauamt“ Abbildung 1: Personelle Zusammensetzung des Projekt-Teams Von Seiten des externen Dienstleisters GE/CON GmbH waren folgende Akteure im Projekt involviert: Name Organisation Funktion im Projekt Erik Schmidt- GE/CON GmbH Externer Dienstleister mann Bestandsaufnahme Niklas Brenner Handlungsempfehlung XPlanung Mirko Olsche- Prozessdarstellung Bauleitpla- wski nung + Baugenehmigungsverfah- ren Visionen skizzieren Abbildung 2: Projektbeteiligte der GE/CON GmbH 3
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Die Projektarbeit wurde von Beginn an von acht Partnern auf der kommunalen Ebene unter- stützt, die sich bereit erklärten, den Fragebogen für die Bestandsaufnahme in Vor-Ort- Gesprächen mit der GE/CON GmbH zu beantworten und so die Perspektive der kommunalen Praxis zu vertreten. Ansprechpartner Organisation Funktion im Projekt Christian Engel Stadt Hockenheim Kommunaler Partner Bernhard Müller Gemeinde Plankstadt Kommunaler Partner Lothar Engel- Stadt Sinsheim Kommunaler Partner hardt Jonathan Tapai Annette Krämer Gemeinde Wilhelmsfeld Kommunaler Partner Susanne Lutz Stadt Neckargemünd Kommunaler Partner Markus Schaljo Stadt Schönau Kommunaler Partner Markus Zappe Gemeinde Spechbach Kommunaler Partner Jürgen Debré Große Kreisstadt Schwetzingen Assoziierter Partner Abbildung 3: Gruppe der kommunalen Projektpartner 1.2.4 Projektablauf Aus der Kommunikation zwischen den Projektpartnern und der Fülle an zu erledigenden Auf- gaben ergab sich eine Unterteilung des Gesamtprojekts in sieben Phasen. Diese sind Abbil- dung 4 zu entnehmen. KickOff Strategie Interviews Zuständigkeiten Rahmenbedingungen Modellkommunen Projektorganisation Zeitplanung Apassung Fragebogen Erwartungen Erstellung Fragebogen Online-Befragung Ergebnisanalyse Projektdokumentation Restliche Kommunen Präsentation Umsetzungsanalyse Schnittstellen Erarbeitung Zielvision Auswirkungen Projektabschluss Abschluss-Workshop Übergabe Projektbericht Abbildung 4: Projektablaufschema 4
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2 AUSGANGSLAGE 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Baugesetzbuch und Durchführungsverordnung Das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt die Form, das Aufstellungsverfahren und die mögli- chen Inhalte der Bauleitpläne, die von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Dabei ist zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) zu unterscheiden. Erstgenannter doku- mentiert die Art der Bodennutzung, welche sich im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung abzeichnet, und legt den Fokus auf die Darstellung von Bauflächen und Flächen für den Erhalt sowie Ausbau der sozialen bzw. technischen Infrastruktur (§5 BauGB). Die Bebauungspläne sind in der Regel gemäß dem Prinzip der Zweistufigkeit aus den Flächennutzungsplänen für einzelne Teilbereiche der Städte und Gemeinden zu entwickeln und treffen für jedermann rechtsverbindliche Aussagen darüber, welche konkreten Nutzungen auf einer bestimmten Flä- che des Gebiets gestattet sind und unter Umständen auch darüber, welche Bedingungen eine bauliche Maßnahme erfüllen muss (§8 BauGB). Ein Bauvorhaben ist demnach grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (§30 Abs. 2 BauGB). Die Bauleitplanung hat sich trotz ihres Status als grundgesetzlich garantierte Säule der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit in die übergeordneten Pla- nungsebenen der Raumordnung einzufügen. Diese erstrecken sich angefangen beim Bundes- raumordnungsprogramm über die Landesplanung bis hin zur Regionalplanung. Auch diese Planungsschritte haben künftig gemäß XPlanung zu erfolgen. Die Zuständigkeiten zum Vollzug des Baugesetzbuchs sind in der entsprechenden Durchfüh- rungsverordnung (BauGB DVO) geregelt. Diese beantwortet also unter anderem die Frage, welche Behörde welche Planwerke genehmigt. 2.1.2 Landesplanungsgesetz Durch das Landesplanungsgesetz (LplG) können die Träger der Bauleitplanung durch den Regionalverband dazu verpflichten werden, die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen und Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies zur Verwirklichung von regionalbedeut- samen Vorhaben gemäß § 11 Abs. 3 oder zur Erreichung anderer Ziele der Raumordnung erforderlich ist (Planungsgebot). Nach dem in der Planung üblichen Gegenstromprinzip müs- sen die Planungen in beiden Richtungen ineinander greifen, was für die Einführung des Stan- dards XPlanung auf allen Planungseben spricht. Nur so können sich die positiven Effekte voll- umfänglich entfalten. 5
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 1 Abbildung 5: Planungsebenen und ihre Verzahnung 2.1.3 INSPIRE-Richtlinie der EU Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Absicht ver- bunden, eine gemeinsame Geodateninfrastruktur für das Unionsgebiet zu schaffen. Auf diese Weise soll unter anderem eine Erleichterung der europäischen politischen Entscheidungen mit Umweltauswirkungen herbeigeführt werden. Konkret fordert INSPIRE (INfrastructure for SPa- tial InfoRmation in Europe) eine einheitliche Aufbereitung der digital geführten Geodaten und deren Bereitstellung im Internet über Such-, Darstellungs- und Downloaddienste, sodass planmäßig ab 2020 Geodaten aus ganz Europa unkompliziert zugänglich sind. Eine Nacher- fassung von nicht digitalisierten Daten ist nicht vorgesehen. Die insgesamt 34 von der Richtli- nie betroffenen Gegenstandsbereiche sind dem Anhang des Dokuments zu entnehmen und umfassen folgende Bereiche: Koordinatenreferenzsysteme Geografische Gittersysteme Geografische Bezeichnungen Verwaltungseinheiten 1 Miosga M., Norck S. (2017) Wohnungswirtschaft und Stadt- und Raumplanung. In: Arnold D., Rottke N., Winter R. (Hrsg.) Wohnimmobilien. Springer Gabler, Wiesbaden, S. 365-389. 6
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 Adressen Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) Verkehrsnetze Gewässernetz Schutzgebiete Höhe Bodenbedeckung Orthofotografie Geologie Statistische Einheiten Gebäude Boden Bodennutzung (PLU – Planned Land Use) Gesundheit und Sicherheit Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste Umweltüberwachung Produktions- und Industrieanlagen Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen Verteilung der Bevölkerung - Demografie Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungsein- heiten Gebiete mit naturbedingten Risiken Atmosphärische Bedingungen Meteorologisch-geografische Kennwerte Ozeanografisch-geografische Kennwerte Meeresregionen Biogeografische Regionen Lebensräume und Biotope Verteilung der Arten Energiequellen Mineralische Bodenschätze Dabei fallen die digitalen Dokumente und Informationen der Bauleitplanung in den Bereich der Bodennutzung und sind demnach von der Richtlinie berührt. Im ursprünglichen Datenmodell sollen diese seit Ende 2013 über Such-, Darstellungs- und Downloaddienste bereitgestellt werden. Seit Oktober 2015 gilt es, neu erstellte Plandokumente über die besagten Online- 7
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 dienste im INSPIRE-Datenmodell verfügbar zu machen. Ab Oktober 2020 müssen sodann alle vorhandenen digitalen Geodaten aus diesem Themenfeld im INSPIRE-Datenmodell aufberei- tet sein. Geodaten sollen dabei ein einziges Mal gesammelt und nur dort verwaltet werden, wo dies am effektivsten geschehen kann. Sie müssen trotz verschiedener Quellen innerhalb Eu- ropas nahtlos kombiniert und verwendet werden können und auch über Fachebenen hinweg nutzbar sein. Darüber hinaus sollen sie mithilfe weitreichender Anwendungen verfügbar und zugänglich sein sowie transparente Metadaten enthalten.2 2.1.4 § 17 E-Government-Gesetz BW (EGovG BW) §17 des baden-württembergischen E-Government-Gesetzes verlautbart, dass die vom IT- Planungsrat beschlossenen IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards nach Ablauf der im jeweiligen Beschluss festgelegten Frist von den Behörden und ihren informationstechni- schen Systemen einzuhalten sind. Die nachfolgend skizzierten Datenaustauschformate XPla- nung und XBau wurden durch einen eben solchen Beschluss zu nationalen IT-Standards er- klärt.3 2.1.4.1 XPlanung Der Standard XPlanung und sein XML-basiertes Datenaustauschformat XPlanGML, welches die semantischen Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Bauleit- und Landschaftspla- nung beschreibt, soll eine einheitliche und internetbasierte Datenbereitstellung ermöglichen. Auf diesem Wege kann eine schnellere und bessere Information der Planungsbeteiligten ver- wirklicht werden und ein verlustfreier Datenaustausch zwischen den verschiedenen Planungs- ebenen stattfinden. Das Format ist mit den europäischen INSPIRE-Standards kompatibel.4 2.1.4.2 XBau Der ebenfalls XML-basierte Datenaustauschstandard XBau dient wiederum der Beschreibung der alphanumerischen Inhalte von Bauanträgen. In diesem Zusammenhang bildet XBau In- formationen bezüglich des Bauherrn und des Entwurfsverfassers, dem Verfahrensstand und den Metadaten zu den Dokumenten ab. XBau ermöglicht einen medienbruchfreien Datenaus- 2 Europäische Kommission (2018). INSPIRE Knowledge Base. Verfügbar unter: https://inspire.ec.europa.eu/ (Zu- griff am 15.09.2018). 3 IT-Planungsrat (2017). Datenaustausch und Datennutzung im Bau- und Planungsbereich verbessert. Verfügbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/loseStandardartikel/DE/Newsletter02- 2017_XBau_XPlanung.html (Zugriff am 14.09.2018). 4 Krause, K. & Munske, M. (2016). Geostandards XPlanung und XBau. Zfv 141 (5), 336-342. 8
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 tausch zwischen den im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Akteuren.5 Für IT-Verfahren, die dem Datenaustausch im Bau- und Planungsbereich dienen, gilt es die Standards XBau und XPlanung bis spätestens Februar 2023 einzuführen. 2.1.5 Online-Zugangsgesetz (OZG) und Datenschutzgesetze Mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichten sich Bund und Länder darauf, bis zum En- de des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über internetbasierte Verwaltungsportale auch elektronisch anzubieten und diese in einem Portalverbund miteinander zu verknüpfen. Ziel ist ein barriere- und medienbruchfreier Zugang der Nutzer zu elektronischen Verwaltungsleistun- gen. Die technischen Kommunikationsstandards werden hierbei vom Ministerium des Innern im Benehmen mit dem IT-Planungsrat festgelegt. Bauleitplanung und Baugenehmigung sind im Leistungskatalog der Lebens- und Geschäftslagen der Bereiche „Bauen und Wohnen“ und „Bauen und Immobilien“ vielfach aufgeführt. Das OZG kann wiederum nur mithilfe von stan- dardisierten Prozessen auf der Grundlage standardisierter Daten umgesetzt werden. Hierfür bieten sich XPlanung und XBau an. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch pri- vate wie auch öffentliche Akteure beinhaltet. Mit dem Inkrafttreten seiner neuen Fassung am 25.05.2018 wurde das Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) an die Datenschutzgrundverordnung angeglichen. Es hat also ebenfalls den Um- gang mit personenbezogenen Daten zum Gegenstand und regelt dabei unter anderem die Rechte der betroffenen Person auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten, deren Lö- schung sowie die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. Das baden-württembergische Landesdatenschutzgesetz (LDSG) trifft wiederum ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutzgrundverordnung sowie zum Umgang mit per- sonenbezogenen Daten in nicht vom Unionsrecht betroffenen Bereichen. Es entfaltet dabei für Behörden, sonstige Stellen des Landes, Gemeinden sowie Vereinigungen des privaten Rechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und durch eine mehrheitliche Beteiligung einer oder mehrerer juristischer Personen des öffentlichen Rechts gekennzeichnet sind, rechtsverbindliche Wirkung. 5 Krause, K. & Munske, M. (2016). Geostandards XPlanung und XBau. Zfv 141 (5), 336-342. 9
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2.2 Akteure und kurze Aufgabenbeschreibung 2.2.1 ITEOS Die ITEOS beschafft, entwickelt und betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsa- mer Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen Verfahren der automa- tisierten Datenverarbeitung. Des Weiteren erbringt sie mit ihren über 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützende Dienstleistungen im Bereich der Personalverwaltung sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.6 In einer organisatorischen Handlungsempfehlung der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänen in der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) ist davon die Rede, die gesammelten Daten der Bauleitplanung der dem Rhein-Neckar-Kreis zugehöri- gen Städte und Gemeinden, die in Konformität mit XPlanung vorliegen, an einer zentralen Stelle nach den Festsetzungen der INSPIRE-Richtlinie zu transformieren. Zusätzlich soll diese Stelle für die Erzeugung und Bereitstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten für IN- SPIRE und XPlanung zuständig sein und Metadaten bereitstellen.7 Diese Aufgaben sind der ITEOS zugedacht. Die zugrundeliegende technische Infrastruktur wurde bereits ausgeschrie- ben. Die Produktivsetzung soll bereits im Juli 2019 erfolgen. Erste Angebote mit Angaben zu den Kosten einer Nutzung durch die Kommunen gehen diesen im Februar 2019 zu. 2.2.2 MRN GmbH Bei der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH handelt es sich um die Regionalentwicklungsge- sellschaft der Metropolregion Rhein-Neckar. Gesellschafter des Unternehmens sind der Ver- band Region Rhein-Neckar, der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die Handwerkskammern Rhein-Main und Rhein-Neckar-Odenwald. Die zentrale Aufgabe der GmbH ist es, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung des Verdichtungsraums voranzutreiben. Zu die- sem Zweck unterstützt sie regionale Netzwerke und versucht regionale Handlungsträger in Kontakt zu bringen, sodass diese ihre Anliegen umsetzen können.8 An einer internetbasierten und medienbruchfreien Bereitstellung von Bauleitplänen in einem einheitlichen Format ist die GmbH allen voran im Zusammenhang mit der von ihr angetriebenen Projektarbeit zum virtuel- len Bauamt interessiert. Ziel derselbigen ist die Errichtung einer virtuellen Plattform, über die 6 ITEOS (o.J.). Über uns. Verfügbar unter: https://www.iteos.de/,Lde/start/ueber+uns.html (Zugriff am 14.09.2018). 7 Kommunale Landesverbände Baden-Württemberg (2016). INSPIRE-konforme Bereitstellung von Bebauungsplä- nen in der GDI-BW. Organisatorische Handlungsempfehlung. Verfügbar unter: https://www.geoportal- bw.de/documents/20147/0/Handlungsempfehlungen_KLV_Bauleitplaene_final_20160804.pdf/0a542878-107d- 58a9-cd0c-da582ea2dc27 (Zugriff am 20.09.2018). 8 Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Wer wir sind. Grundlagen und Organisation. Verfügbar unter: https://www.m- r-n.com/wer-wir-sind/metropolregion-rhein-neckar-gmbh/grundlagen-und-organisation (Zugriff am 14.09.2018). 10
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 das Baugenehmigungsverfahren auf elektronischem Wege abgewickelt werden kann. Dadurch verspricht sich die GmbH eine Beschleunigung des Genehmigungsprozesses und eine leichte- re Kommunikation mit den betroffenen Fachbehörden.9 2.2.3 Regionalverband (VRRN) Der Verband Region Rhein-Neckar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beruht auf dem zweiten Staatsvertrag der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg. Seit Beginn des Jahres 2006 stellt die Institution mit ihrer Verbandsversamm- lung, in die von den kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt 93 Personen entsandt werden, den Ort der politischen Willensbildung auf regionaler Ebene dar. Als Träger der Regi- onalplanung und Raumordnung für das Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar könnte der Verband ebenfalls von einer verbesserten Verfügbarkeit der relevanten Bauleitpläne und geo- grafischen Daten profitieren. Da der Verband zusätzlich für die Raumbeobachtung und das Flächenmanagement verantwortlich zeichnet, ist seine Erfahrung für das aktuelle Vorhaben als gewinnbringend einzuschätzen.10 Auch der VRRN strebt die Einführung und Nutzung des Standards XPlanung an und fügt sich damit nahtlos in die Standardisierungsbemühungen im Bereich Planen und Bauen ein. Auf diese Weise werden Ebenen übergreifende Analysen und Planungen auf einem gemeinsamen homogenen Datenbestand möglich sein und Planungs- verfahren erheblich vereinfacht und damit beschleunigt werden. 2.2.4 GeoNet.MRN e.V. Als gemeinnütziger Verein setzt sich das Netzwerk Geoinformation der Metropolregion Rhein- Neckar für die verbesserte Zugänglichkeit von sowie für den verantwortungsbewussten Um- gang mit Geoinformationen ein. Dies geschieht durch das öffentlichkeitswirksame Hervorhe- ben der Bedeutsamkeit von digitalen Daten mit Ortsbezug, Netzwerkarbeit und die Förderung des interdisziplinären Informationsaustauschs. Finanziert wird der Verein unter anderem durch seine Mitglieder, die der Wirtschaft, der Forschung aber auch den regionsangehörigen Verwal- tungen entspringen. Im Rahmen des Projekts Planen und Bauen 4.0 begleitet das Netzwerk das kommunale Konsortium mit seiner Expertise. 9 Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Virtuelles Bauamt Metropolregion Rhein-Neckar. Verfügbar unter: https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/virtuelles-bauamt (Zugriff am 17.09.2018). 10 Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Grundlagen und Organisation. Verfügbar unter: https://www.m-r-n.com/wer- wir-sind/verband-region-rhein-neckar/grundlagen-und-organisation (Zugriff am 14.09.2018). 11
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2.2.5 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Die Verwaltungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises übt ihre Tätigkeiten in Verantwortung für 54 Städte und Gemeinden mit über 546.000 Einwohnern aus. Damit stellt der Rhein-Neckar- Kreis das einwohnerstärkste Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar dar.11 Das Landratsamt erklärt sich dazu bereit, gemäß den Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände die re- gionale Zusammenführung und Qualitätssicherung der kommunalen Bauleitpläne sowie die Weiterleitung der Daten zu übernehmen. 2.2.5.1 Amt für Informationstechnik Das Amt für Informationstechnik plant, betreibt und bewertet als interner Dienstleister des Landratsamts die gesamte IT-Infrastruktur. Somit ist es landratsamtsintern der erste An- sprechpartner bei Fragen bezüglich der Machbarkeit und Bewertung einzelner Konzepte digi- taler Austauschprozesse auch im Planungs-und Bauprozess. Gemeinsam mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung hat das Amt die Federführung für das Projekt Planen und Bauen 4.0. 2.2.5.2 Stabsstelle Wirtschaftsförderung Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung versteht sich als Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen Akteure, die Interesse an einer Tätigkeit innerhalb des Kreisgebietes bekunden. Einen beson- deren Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle markiert das Voranbringen der Digitalisierung in Unternehmen und Kommunen als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Vor die- sem Hintergrund hat sie in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationstechnik die Feder- führung für das Projekt Planen und Bauen 4.0 übernommen. 2.2.6 Baurechtsbehörden Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist die oberste Baurechtsbehörde des Bundeslandes. Es erlässt Rechtsverordnungen und Verwal- tungsvorschriften, ist aber ebenso für die Aufsicht über alle untergeordneten Baurechtsbehör- den zuständig. Ergänzend ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als weitere oberste Baurechtsbehörde für das Bauproduktenrecht und für die Bautechnik betref- fende Themen zuständig.12 11 Rhein-Neckar-Kreis (o.J.). Im Herzen eins: Rhein-Neckar-Kreis. Verfügbar unter: https://www.rhein-neckar- kreis.de/,Lde/start/landkreis.html (Zugriff am 17.09.2018). 12 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (o.J.). Zuständigkeiten. Baurechtsbe- hörden. Verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/baurecht/baurechtsbehoerden/ (Zugriff am 17.09.2018). 12
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2.2.6.1 Regierungspräsidium Karlsruhe (höhere Baurechtsbehörde) Als höhere Baurechtsbehörde achtet das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die gleichmäßi- ge Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorgaben und ist für Widerspruchsangele- genheiten verantwortlich. Es ist zudem Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspla- nung der Städte, Gemeinden und Verwaltungsverbände und die Bebauungsplanung der Gro- ßen Kreisstädte, zu denen die Projektpartner Hockenheim, Schwetzingen und Sinsheim gehö- ren.13 Schon heute stellen die Regierungspräsidien die ihnen gemeldeten Daten zur Bauleit- planung über webbasierte Dienste in der GDI-BW bereit. Allerdings werden Raumordnung, Entwicklungsplanung und Regionalplanung noch nicht nach dem Standard XPlanung umge- setzt. Darauf ist in der GDI-BW dringend hinzuwirken. 2.2.6.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (untere Baurechtsbehörde) Als untere Verwaltungsbehörde genehmigt das Baurechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden (ausgenommen Große Kreisstädte) und in den Fällen, in denen das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht Genehmigungsbehörde ist, auch die Flächennutzungsplanung. Außerdem bearbeitet es Baugesuche aus 38 kreisangehö- rigen Städten und Gemeinden und Fragen des Denkmalschutzes.14 2.2.6.3 Große Kreisstädte Gemeinsam bilden Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch die Gruppe der Großen Kreisstädte innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises. Die Städte Schwet- zingen, Leimen und Weinheim sind dabei für sich genommen eigenständige untere Bau- rechtsbehörden, da sie – anders als Hockenheim, Sinsheim und Wiesloch – keiner Verwal- tungsgemeinschaft angehören.15 Allerdings sind Schwetzingen und Leimen Mitglied im Nach- barschaftsverband Heidelberg-Mannheim, der Träger der vorbereitenden Bauleitplanung für das gesamte Verbandsgebiet ist. 13 Regierungspräsidien in Baden-Württemberg (o.J.). Baurecht. Verfügbar unter: https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Baurecht.aspx (Zugriff am 17.09.2018). 14 Rhein-Neckar-Kreis (o.J.). Baurechtsamt. Verfügbar unter: https://www.rhein-neckar- kreis.de/,Lde/start/landratsamt/baurechtsamt.html (Zugriff am 17.09.2018). 15 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau- rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff am 17.09.2018). 13
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2.2.6.4 Gemeindeverwaltungsverbände, Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Darüber hinaus übernehmen Gemeindeverwaltungsverbände um die Großen Kreisstädte Sinsheim, Wiesloch, Hockenheim sowie um die Stadt Hemsbach die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörden für ihr jeweiliges Verbandsgebiet.16 Zehn weitere Gemeindeverwaltungs- verbände stellen gemeinsame Flächennutzungspläne für Ihre Mitgliedsgemeinden auf. Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist schließlich Träger der Flächennutzungspla- nung für seine 18 Mitgliedsgemeinden, von denen 16 dem Rhein-Neckar-Kreis angehören. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands deckt das gesamte Verbandsgebiet ab. 2.2.6.5 Sonstige kreisangehörige Kommunen Die kreisangehörigen Kommunen Ketsch und Walldorf führen die Tätigkeiten der unteren Bau- rechtsbehörde in eigener Verantwortung aus. Walldorf kümmert sich dabei um die gesamte Bauleitplanung (vorbereitende und verbindliche), aber auch um Bauantrag und Baugenehmi- gung .17 Ketsch gehört zum Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und stellt folglich nur Bebauungspläne auf. Die Stadt Sankt Leon-Rot stellt einen eigenen Flächennutzungsplan auf. 2.2.7 Träger öffentlicher Belange Unter Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind diejenigen Institutionen zu verstehen, deren Stellungnahme bei der Bauleitplanung von den Kommunen gemäß §4 des Baugesetzbuchs miteinbezogen werden müssen, sofern ihr Aufgabenbereich berührt wird. Je nach Charakter des angedachten Planungsvorhabens sind verschiedene Träger öffentlicher Belange zu kon- sultieren. Diese können sowohl im Landratsamt angesiedelt sein als auch außerhalb dieser Gebietskörperschaft auftreten. 16 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau- rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff am 17.09.2018). 17 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau- rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff am 17.09.2018). 14
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 2.2.7.1 Landratsamt Stellvertretend für alle im Landratsamt ansässigen Akteure, die es im Zuge eines Bau- bzw. Planungsvorhabens potenziell zu involvieren gilt, seien an dieser Stelle das Wasserrechtsamt, das Baurechtsamt, das Straßenbauamt, das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz, das Gesundheitsamt, das Kreisforstamt sowie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz ange- führt. 2.2.7.2 Sonstige Außerhalb des Landratsamts sind mitunter Unternehmen mit Relevanz für öffentliche Sachbe- reiche wie die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Telekom AG und Wasserversorgungsunter- nehmen, aber auch Gemeinden in Verwaltungsverbänden, der Regionalverband, das Regie- rungspräsidium, das Landesdenkmalamt, die Industrie- und Handelskammer, die AVR Kom- munal GmbH, die Träger von Feuerwehr und Rettungsdiensten, der Verkehrsverbund Rhein- Neckar, die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH neben vielen anderen potentiell miteinzubeziehende Akteure.18 Art und Anzahl der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange ist in hohem Maße abhängig von der Art und dem Umfang des Verfahrens und der Einschätzung der Verfahrens- träger und lässt sich daher nicht verallgemeinern. 2.2.8 Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW) Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erhielt vom baden- württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den Auf- trag zum Aufbau einer von Land, kommunalen Bereich sowie Wirtschaft und Wissenschaft partnerschaftlich getragenen Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW). Ziel des Vorhabens ist es, die von kommunalen wie privaten Akteuren zusammengetragenen und in spezialisierten Informationssystemen zum Einsatz kommenden Geodaten für eine fachbe- reichsübergreifende Verwendung zeitgemäß und nutzerfreundlich bereitzustellen. Dabei soll die baden-württembergische Geodateninfrastruktur als integraler Bestandteil der Geodateninf- rastrukturen auf nationaler (GDI-DE) und europäischer (INSPIRE) Ebene konzipiert werden. Des Weiteren erfolgte die Einrichtung eines GDI-Kompetenzzentrums im Landesamt, welches 18 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (o.J.). Checkliste. Träger öffentlicher Belange. Verfügbar unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/BImschG- Genehmigungsleitfaden/Anlage_7_Checkliste_Traeger.pdf (Zugriff am 17.09.2018) 15
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 als Anlaufstelle bei etwaigen rechtlichen und technischen Fragen rund um GDI-BW, GDI-DE und INSPIRE fungiert.19 2.3 Mehrwerte der Einführung von standardisierten Austauschformaten Das vom IT-Planungsrat beschlossene und gemäß §17 des baden-württembergischen E- Government-Gesetzes verbindlich umzusetzende Austauschformat XPlanung kann Mehrwerte für alle Kommunen schaffen. Um Aussagen über diese Mehrwerte tätigen zu können, die die mit dem Vorhaben verbundenen Aufwände rechtfertigen, muss der Blick an dieser Stelle auf die Verfahren der Bauleitplanung gerichtet werden. Diese sind in die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung zu untergliedern. 2.3.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung erarbeiten die Kommunen einen Flächennut- zungsplan, der die Grundzüge der Planung für das gesamte Planungsgebiet enthält. So trifft er beispielsweise Aussagen über die Art der Bodennutzung, welche sich im Rahmen der städte- baulichen Entwicklung abzeichnet, und legt den Fokus auf die Darstellung sowie Ausweisung von Bauflächen und Flächen für den Erhalt sowie Ausbau der sozialen bzw. technischen Infra- struktur. Aufgrund seiner Oberflächlichkeit ist er ausfüllungsbedürftig durch die einzelnen Be- bauungspläne für Teilgebiete der Gemeinden. Die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung gehen im Rhein-Neckar-Kreis lediglich drei Kommunen eigenständig an, während sich die restlichen Städte und Gemeinden hierfür in Verwaltungsgemeinschaften oder im Nachbar- schaftsverband Heidelberg-Mannheim zusammenfinden. Unabhängig davon, ob ein Flächen- nutzungsplan in Eigenregie oder Zusammenarbeit entsteht, muss sich die Planung an den Vorgaben des Regionalplans orientieren und mit benachbarten Kommunen abgestimmt wer- den. Damit ergibt sich zwangsläufig ein Kommunikations- und Abstimmungsbedarf, der mit Hilfe einheitlicher Datenformate schneller bedient werden kann. Neben Kommunikationserfor- dernissen, die sich zwischen benachbarten Kommunen auftun, gilt es für die planende Kom- mune ab dem Moment der Fassung des Aufstellungsbeschlusses auch auf weitere Akteure zuzugehen. So müssen sowohl die Bürger der von der Planung betroffenen Gebiete als auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Planungsvorhaben und erste Vorentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Einwände und Stel- lungnahmen dieser Stellen schon zu einem frühen Zeitpunkt Einfluss in die Überlegungen fin- 19 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (o.J.). Geodateninfrastruktur (GDI). Verfügbar unter: https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/02_Ueber_uns/Aufgaben/Geodateninfrastruktur.html (Zugriff am 17.09.2018). 16
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0 den. Im Falle einer Mitgliedschaft in einer Verwaltungsgemeinschaft sind in den einzelnen Kommunen lediglich die Bestandteile des Plans für das Gesamtgebiet zu diskutieren, die sich auf der eigenen Fläche erstrecken. Nachdem diese Phase der frühzeitigen Beteiligung been- det ist, erarbeitet die Kommune oder der Verwaltungsverband einen Entwurf des Flächennut- zungsplans, zu dem die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange abermals gehört werden. Erst nach Abschluss dieser zweiten Beteiligungsphase und der ausführlichen Abwä- gung der vorgetragenen Argumente verschiedener Stellen, kann ein Feststellungsbeschluss getroffen und die Urschrift des Flächennutzungsplans erstellt werden. Die gesamten Pla- nungsunterlagen müssen sodann an eine höhere Verwaltungsbehörde übermittelt werden, die dem Vorhaben die Genehmigung erteilen muss. Im Falle der großen Kreisstädte und den da- mit verbunden Verwaltungsgemeinschaften oder dem Nachbarschaftsverband Heidelberg- Mannheim handelt es sich dabei um das zuständige Regierungspräsidium. In den übrigen Fällen ist das Baurechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zu konsultieren. Allein diese grobe und in Abbildung 6 veranschaulichte Prozessbeschreibung verdeutlicht den enormen Kommunikations- und Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Akteuren. Zu- sätzlich muss erwähnt werden, dass Kommunen die Erstellung der Planungsgrundlagen, aber mitunter auch die Durchführung der Beteiligungsprozesse, in der Regel an externe Dienstleis- ter delegieren, woraus zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit einem weiteren Akteur resultiert. Abbildung 6: Akteure und Aufgaben im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung 17
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