Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw

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Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht
Planen und Bauen 4.0
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Ein Projekt des

Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Informationstechnik & Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

mit Unterstützung durch die

GE/CON GmbH
Werderstraße 4
69469 Weinheim

Text & Abbildungen (sofern nicht anders gekennzeichnet):
© GE/CON GmbH 2019

                                              I
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

INHALTSVERZEICHNIS

1     UNTERSUCHUNGSDESIGN............................................................................................ 1

1.1      Titel des Projektes ....................................................................................................... 1

1.2    Projektdesign............................................................................................................... 1
  1.2.1    Ziele und Förderung des Projekts ........................................................................... 1
  1.2.2    Beauftragung und Auftragsgegenstand .................................................................. 2
  1.2.3    Projektteam und Mitwirkende ................................................................................. 3
  1.2.4    Projektablauf .......................................................................................................... 4

2     AUSGANGSLAGE ........................................................................................................... 5

2.1    Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................... 5
  2.1.1    Baugesetzbuch und Durchführungsverordnung ...................................................... 5
  2.1.2    Landesplanungsgesetz........................................................................................... 5
  2.1.3    INSPIRE-Richtlinie der EU ..................................................................................... 6
  2.1.4    § 17 E-Government-Gesetz BW (EGovG BW)........................................................ 8
    2.1.4.1 XPlanung ............................................................................................................ 8
    2.1.4.2 XBau ................................................................................................................... 8
  2.1.5    Online-Zugangsgesetz (OZG) und Datenschutzgesetze ......................................... 9

2.2    Akteure und kurze Aufgabenbeschreibung ............................................................. 10
  2.2.1    ITEOS .................................................................................................................. 10
  2.2.2    MRN GmbH .......................................................................................................... 10
  2.2.3    Regionalverband (VRRN) ..................................................................................... 11
  2.2.4    GeoNet.MRN e.V. ................................................................................................ 11
  2.2.5    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.......................................................................... 12
    2.2.5.1 Amt für Informationstechnik .............................................................................. 12
    2.2.5.2 Stabsstelle Wirtschaftsförderung ....................................................................... 12
  2.2.6    Baurechtsbehörden .............................................................................................. 12
    2.2.6.1 Regierungspräsidium Karlsruhe (höhere Baurechtsbehörde) ............................ 13
    2.2.6.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (untere Baurechtsbehörde) ........................... 13
    2.2.6.3 Große Kreisstädte ............................................................................................. 13
    2.2.6.4 Gemeindeverwaltungsverbände, Nachbarschaftsverband HD-MA .................... 14
    2.2.6.5 Sonstige kreisangehörige Kommunen............................................................... 14
  2.2.7    Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 14
    2.2.7.1 Landratsamt ...................................................................................................... 15
    2.2.7.2 Sonstige............................................................................................................ 15
  2.2.8    Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW) ...................................... 15

2.3    Mehrwerte der Einführung von standardisierten Austauschformaten .................. 16
  2.3.1   Vorbereitende Bauleitplanung .............................................................................. 16
  2.3.2   Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................. 18
  2.3.3   Mehrwerte standardisierter Daten......................................................................... 18

                                                                  II
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Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

3     ERGEBNISSE DER BESTANDSAUFNAHME ............................................................... 21

3.1    Ist-Analyse ................................................................................................................. 21
  3.1.1     Ausgangslage in den kreisangehörigen Kommunen ............................................. 23
  3.1.2     Informationsstand zur Thematik............................................................................ 23
  3.1.3     Digitalisierungsgrad .............................................................................................. 24
  3.1.4     Zuständigkeit ........................................................................................................ 25
  3.1.5     Externe Unterstützung .......................................................................................... 26

3.2    Vorgehensweise zur Verwirklichung eines XPlanungskonformen Datenbestands
und der Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie .......................................................................... 27
  3.2.1    Prämissen für die Umsetzungsempfehlung .......................................................... 27
  3.2.2    Probleme und mögliche Lösung auf dem Weg zum langfristigen Ziel ................... 28
  3.2.3    Einbettung in das 3-Stufen-Modell ........................................................................ 29
  3.2.4    Umsetzung der Pflichtaufgaben ............................................................................ 31

4     DIE VISION: PLANEN UND BAUEN 4.0 ........................................................................ 35

4.1    Gestaltung der Kollaborationsplattform für das digitale Planen............................ 35
  4.1.1    Beteiligung im Aufstellungsverfahren (vor Rechtskraft) ......................................... 36
    4.1.1.1 Aufstellungsverfahren ....................................................................................... 37
    4.1.1.2 TÖB-Beteiligung ............................................................................................... 37
    4.1.1.3 Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................. 37
  4.1.2    Auskunftsplattform (nach Rechtskraft) .................................................................. 38
    4.1.2.1 Anwendungsfall Bürger ..................................................................................... 38
    4.1.2.2 Anwendungsfall Unternehmen .......................................................................... 39
    4.1.2.3 Integration verwandter Webdienste ................................................................... 39
  4.1.3    Verknüpfung mit dem virtuellen Bauamt ............................................................... 40
  4.1.4    Digitales Baugenehmigungsverfahren .................................................................. 40

5     WEITERES VORGEHEN ................................................................................................ 41

6     ANHANG ........................................................................................................................ 43

                                                                  III
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Darstellungsverzeichnis (Abbildungen und Tabellen)
Abbildung 1: Personelle Zusammensetzung des Projekt-Teams ............................................ 3
Abbildung 2: Projektbeteiligte der GE/CON GmbH ................................................................. 3
Abbildung 3: Gruppe der kommunalen Projektpartner ............................................................ 4
Abbildung 4: Ablauf des Projekts............................................................................................ 4
Abbildung 5: Planungsebenen und ihre Verzahnung .............................................................. 6
Abbildung 6: Akteure und Aufgaben im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ........... 17
Abbildung 7: Akteure und Aufgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung .............. 18
Abbildung 8: Übersicht über die teilnehmenden Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises ...... 22
Abbildung 9: Führung digitaler Bauleitpläne ......................................................................... 24
Abbildung 10: Zugriffsmöglichkeiten für interne Akteure ....................................................... 25
Abbildung 11: Zugriffsmöglichkeiten für externe Akteure ...................................................... 25
Abbildung 12: Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung von Bauleitplänen ............. 26
Abbildung 12: Beabsichtigte Vorgehensweise zur Datenbereitstellung................................. 29
Abbildung 14: Stufenmodell der GDI-BW zur Umsetzung der digitalen Bauleitplanung ........ 31
Abbildung 15: Prozessdesign - Digitalisierung der Altdaten.................................................. 32
Abbildung 16: Prozessdesign - Erstellung vektorbasierter Planwerke .................................. 33
Abbildung 17: GDI BW - fachlich-technischer Leitfaden ....................................................... 34
Abbildung 18: INSPIRE-konforme Bereitstellung von Bebauungsplänen.............................. 34
Abbildung 19: Architektur der Austauschplattform ................................................................ 36
Abbildung 20 :Einordnung in eine Gesamtarchitektur ........................................................... 40

                                                              IV
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Abkürzungsverzeichnis

 AROK                  Automatisiertes Raumordnungskataster
 BauGB                 Baugesetzbuch
 BauGB DVO             Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
 BDSG                  Bundesdatenschutzgesetz
 Bzw.                  Beziehungsweise
 CAD                   Computer Aided Design, Software für technisches Zeichnen und
                       Konstruieren
 DSGVO                 Datenschutzgrundverordnung der EU
 DV                    Datenverarbeitung
 EGovG BW              E-Government-Gesetz Baden-Württemberg
 E.V.                  Eingetragener Verein
 GDI                   Geodateninfrastruktur
 GDI-BW                Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg
 GIS                   Geoinformationssystem
 GmbH                  Gesellschaft mit beschränkter Haftung
 INSPIRE               Infrastructure for Spatial Information in the European Community
                       (EU-Richtlinie, 2007)
 JPG/JPEG              Joint Photographic Experts Group , hochkomprimiertes nicht ver-
                       lustfreies Bilddatenformat
 LDSG                  Landesdatenschutzgesetz
 LGL                   Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
 LplG                  Landesplanungsgesetz
 MRN                   Metropolregion Rhein-Neckar
 MLR                   Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
 OZG                   Online-Zugangsgesetz
 PDF                   Portable Document Format, plattform-/ anwendungsübergreif.
                       Datenformat der Fa. Adobe
 PNG                   Portable Network Graphics, komprimiertes verlustfreies Grafikfor-
                       mat mit 64bit Farbtiefe
 Shape                 Shape-Format, Geodatenformat der Fa. ESRI, Industriestandard,
                       auch Austauschformat für Geoinformationssysteme
 TIFF, TIF             Tagged image file, unkomprimiertes, farbechtes Grafikformat mit
                       Transparenzkanal (Alpha)
 TÖB                   Träger öffentlicher Belange
 VRRN                  Verband Region Rhein-Neckar
 XBau                  Bundesweiter Standard für den Datenaustausch der Bauauf-
                       sichtsbehörden mit ihren Kommunikationspartnern
 XPlanGML              XML basiertes Datenaustauschformat bei XPlanung
 XPlanung              Bundesweiter Standard für den Datenaustausch bei digitalen Pla-
                       nungsdaten (z.B. Regionalpläne, Bauleitpläne)
 Z.B.                  Zum Beispiel

                                             V
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Normenverzeichnis

BauGB            Baugesetzbuch
BauGB DVO        Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
BDSG             Bundesdatenschutzgesetz
DSGVO            Datenschutzgrundverordnung der EU
EGovG BW         E-Government-Gesetz Baden-Württemberg
INSPIRE-         Infrastructure for Spatial Information in the European Community (EU-
Richtlinie       Richtlinie, 2007)
LDSG             Landesdatenschutzgesetz
LplG             Landesplanungsgesetz
OZG              Online-Zugangsgesetz

                                            VI
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Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

1 UNTERSUCHUNGSDESIGN
1.1       Titel des Projektes
Planen und Bauen 4.0 – übertragbares Umsetzungskonzept für das kommunal übergreifende
digitale Planen und Bauen im Rhein-Neckar-Kreis ausgehend von der digitalen Bauleitplanung
(XPlanung) und in Verbindung mit dem Vorhaben „Virtuelles Bauamt“ (XBau)

1.2       Projektdesign

1.2.1      Ziele und Förderung des Projekts
Um Planungs- und Bauprozesse mithilfe digitaler Anwendungen künftig effizienter und trans-
parenter zu gestalten, plant der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit seinen kommunalen Part-
nern das Projekt Planen und Bauen 4.0 auf regionaler Ebene.
Bevor das langfristige Ziel – die Realisierung eines für alle Beteiligten medienbruchfreien Pla-
nungs- und Bauprozess mit Hilfe von standardbasierten digitalen Austauschprozessen – er-
reicht werden kann, gilt es in einem ersten Schritt, ein übertragbares Umsetzungskonzept für
die XPlanungskonforme Bereitstellung bereits vorhandener sowie neu zu erstellender Daten
der Bauleitplanung zu erarbeiten. Das Vorliegen der Daten im verbindlichen Austauschformat
XPlanGML bildet aus im Folgenden dargestellten Gründen die Basis für die Verwirklichung
langfristiger Visionen bezüglich digitalisierter Planungs- und Bauprozesse. Aus diesem Grund
stellt es den inhaltlichen Schwerpunkt des vorliegenden Projektberichts dar. Bei der Erarbei-
tung des Umsetzungskonzeptes findet jedoch auch die INSPIRE-Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates Berücksichtigung, die ebenfalls Ansprüche an die Aufbereitung von
Daten der Bauleitplanung und deren Zugänglichkeit formuliert (INSPIRE Annex III, 4 (geplan-
te) Bodennutzung). Aus diesem Grund sollten die Themen XPlanung und INSPIRE zusammen
angegangen werden, wie es auch von der GDI-BW und den kommunalen Landesverbänden
empfohlen wird. Anhand von ersten Anwendungsbeispielen soll exemplarisch aufgezeigt wer-
den, wie mithilfe digitaler Lösungen auf Basis von XPlanung, dem nationalen Standard für
raumbezogene Plandokumente,
          Verwaltungsprozesse zwischen Kommunen mit unterschiedlichen Veraltungsstrukturen
           innerhalb eines Landkreises effizienter gestaltet,
          Aufwände innerhalb der Kommunalverwaltung reduziert,
          Ebenen übergreifende Prozesse optimiert
          sowie Kooperations- und Genehmigungsprozesse mit unterschiedlichen Beteiligten im
           Planungs- und später im Bauprozess außerhalb der Verwaltung (Bürger, Unterneh-
           men, etc.) beschleunigt werden können.

                                                   1
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Ausgehend von der langfristigen Verknüpfung von XPlanung mit dem Datenaustauschformat
XBau (Bauwesen) werden darüber hinaus Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Vorhaben „Vir-
tuelles Bauamt“ skizziert. Das Vorhaben des Rhein-Neckar-Kreises wird im Rahmen des Ide-
enwettbewerbs „Digitale Zukunftskommune@BW“ des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung
und Migration gefördert. Der Ideenwettbewerb hat zum Ziel, im Rahmen der Digitalisierungs-
strategie digital@bw die innovativsten Zukunftskommunen des Landes zu finden und zu för-
dern. Bis zum 31. Dezember 2017 konnten sich alle Städte, Gemeinden und Landkreise mit
einer Einzelbewerbung oder innerhalb eines interkommunalen Zusammenschlusses für eine
Teilnahme bewerben. Fünf Modellkommunen wurden ausgewählt und in den Bereichen Ver-
waltung, Mobilität und Gesundheit gefördert (Förderlinie A). Darüber hinaus haben 50 weitere
Kommunen des Landes die Chance erhalten, bei der Entwicklung einer kommunalen Digitali-
sierungsstrategie unterstützt zu werden (Förderlinie B). Zu den Modellkommunen, die sich in
enger Abstimmung mit dem Landkreis um einen erfolgreichen Projektabschluss bemühen,
gehören Hockenheim, Neckargemünd, Plankstadt, Schönau, Sinsheim, Spechbach und Wil-
helmsfeld sowie Schwetzingen als assoziierter Partner auf kommunaler Ebene. Unterstützt
wird das kommunale Konsortium durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, den Geo-
Net.MRN e.V. und das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim. Die Feder-
führung liegt beim Amt für Informationstechnik, welches durch die Stabsstelle Wirtschaftsför-
derung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unterstützt wird.

1.2.2   Beauftragung und Auftragsgegenstand
Die Beauftragung der GE/CON GmbH erfolgte im August 2018. Dabei stand die Durchführung
einer Bestandaufnahme im Fokus, die einen Überblick über den bisherigen Stand der Digitali-
sierung in Verfahren der Bauleitplanung und der Baugenehmigung verschaffen sollte und da-
hingehende Unterschiede zwischen den verschiedenen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises
zu Tage fördern konnte. Basierend auf diesen Erkenntnissen galt es, potenzielle Wege zu
erarbeiten, die es den kreisangehörigen Kommunen ermöglichen, ihren Datenbestand im Be-
reich der Bauleitplanung gemäß den im Folgenden erwähnten Vorgaben des IT-Planungsrates
(XPlanung) und der Europäischen Union (INSPIRE) internetbasiert bereitzustellen. Hierbei
konnten wissenschaftliche Vorarbeiten einbezogen werden. Darüber hinaus diente die Kom-
munikation mit den kreisangehörigen Kommunen auch dem Zweck, Prozessdarstellungen für
Abläufe der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens zu erarbeiten (siehe An-
hang 3-5). Bestandteil der Beauftragung war des Weiteren die Präsentation der erarbeiteten
Zwischenergebnisse im Rahmen des Fachaustauschs Geoinformation des GeoNet.MRN am
29. November 2018 (siehe Anhang 1) sowie ein Abschlussworkshop mit den kommunalen
Partnern am 7. Februar 2019 (siehe Anhang 2).

                                             2
Projektbericht Planen und Bauen 4.0 - digital@bw
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

1.2.3   Projektteam und Mitwirkende
Für die Sicherstellung des fachlichen Workflows und für das Gelingen des Projekts zeichnete
ein Projekt-Team verantwortlich, welches nachfolgendend vorgestellt wird. Damit das Projekt-
Team seiner Aufgabe vollumfänglich gerecht werden konnte, orientierte sich dessen Zusam-
mensetzung an den zu bewältigenden organisatorischen und fachlichen Herausforderungen,
weshalb eine Untergliederung nach Funktionen stattfand.

 Name                 Organisation                          Funktion im Projekt
 Rudolf Fickinger     Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis        Projektleitung
 Daniel Trimpin       Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis        Koordination & Kommunikation
 Danyel Atalay                                              • Koordinierung der Zeitplanung
                                                            • Schnittstelle zwischen Projektlei-
                                                              tung, Projektpartner und Ministe-
                                                              rium
                                                            • Einberufung und Moderation von
                                                              Projektgruppensitzung
                                                            • Finanzielle Abwicklung

 Ingo Wanders         Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis        Fach-Team Geoinformation
 Hartmut Gündra       GeoNet.MRN e.V.                       • Erstellung des Fragebogens
                                                            • Fachliche Expertise für externen
                                                              Dienstleiter
                                                            • Ansprechpartner für Kommunen
                                                              bei fachlichen Fragen
                                                            • Sicherstellung der Einbeziehung
                                                              des Projekts „Virtuelles Bauamt“

 Jonas Meinig         Metropolregion Rhein-Neckar GmbH      Fach-Team Virtuelles Bauamt
 Ralf Schmidt         Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis         Einbindung in das übergeordnete
                                                              Projekt „Virtuelles Bauamt“

Abbildung 1: Personelle Zusammensetzung des Projekt-Teams

Von Seiten des externen Dienstleisters GE/CON GmbH waren folgende Akteure im Projekt
involviert:

 Name                 Organisation                          Funktion im Projekt
 Erik Schmidt-        GE/CON GmbH                           Externer Dienstleister
 mann                                                        Bestandsaufnahme
 Niklas Brenner                                              Handlungsempfehlung XPlanung
 Mirko Olsche-                                               Prozessdarstellung Bauleitpla-
 wski                                                         nung + Baugenehmigungsverfah-
                                                              ren
                                                             Visionen skizzieren

Abbildung 2: Projektbeteiligte der GE/CON GmbH

                                                   3
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

Die Projektarbeit wurde von Beginn an von acht Partnern auf der kommunalen Ebene unter-
stützt, die sich bereit erklärten, den Fragebogen für die Bestandsaufnahme in Vor-Ort-
Gesprächen mit der GE/CON GmbH zu beantworten und so die Perspektive der kommunalen
Praxis zu vertreten.

 Ansprechpartner         Organisation                           Funktion im Projekt
 Christian Engel         Stadt Hockenheim                       Kommunaler Partner
 Bernhard Müller         Gemeinde Plankstadt                    Kommunaler Partner
 Lothar Engel-           Stadt Sinsheim                         Kommunaler Partner
 hardt
 Jonathan Tapai
 Annette Krämer          Gemeinde Wilhelmsfeld                  Kommunaler Partner
 Susanne Lutz            Stadt Neckargemünd                     Kommunaler Partner
 Markus Schaljo          Stadt Schönau                          Kommunaler Partner
 Markus Zappe            Gemeinde Spechbach                     Kommunaler Partner
 Jürgen Debré            Große Kreisstadt Schwetzingen          Assoziierter Partner
Abbildung 3: Gruppe der kommunalen Projektpartner

1.2.4   Projektablauf
Aus der Kommunikation zwischen den Projektpartnern und der Fülle an zu erledigenden Auf-
gaben ergab sich eine Unterteilung des Gesamtprojekts in sieben Phasen. Diese sind Abbil-
dung 4 zu entnehmen.

               KickOff                       Strategie                       Interviews
            Zuständigkeiten              Rahmenbedingungen                Modellkommunen
          Projektorganisation                Zeitplanung                Apassung Fragebogen
             Erwartungen                Erstellung Fragebogen

         Online-Befragung                Ergebnisanalyse               Projektdokumentation
         Restliche Kommunen                 Präsentation                 Umsetzungsanalyse
             Schnittstellen                                              Erarbeitung Zielvision
            Auswirkungen

         Projektabschluss
         Abschluss-Workshop
        Übergabe Projektbericht

Abbildung 4: Projektablaufschema

                                                     4
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2 AUSGANGSLAGE
2.1     Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1.1    Baugesetzbuch und Durchführungsverordnung
Das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt die Form, das Aufstellungsverfahren und die mögli-
chen Inhalte der Bauleitpläne, die von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung
aufzustellen sind. Dabei ist zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) zu unterscheiden. Erstgenannter doku-
mentiert die Art der Bodennutzung, welche sich im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung
abzeichnet, und legt den Fokus auf die Darstellung von Bauflächen und Flächen für den Erhalt
sowie Ausbau der sozialen bzw. technischen Infrastruktur (§5 BauGB). Die Bebauungspläne
sind in der Regel gemäß dem Prinzip der Zweistufigkeit aus den Flächennutzungsplänen für
einzelne Teilbereiche der Städte und Gemeinden zu entwickeln und treffen für jedermann
rechtsverbindliche Aussagen darüber, welche konkreten Nutzungen auf einer bestimmten Flä-
che des Gebiets gestattet sind und unter Umständen auch darüber, welche Bedingungen eine
bauliche Maßnahme erfüllen muss (§8 BauGB). Ein Bauvorhaben ist demnach grundsätzlich
genehmigungsfähig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (§30
Abs. 2 BauGB). Die Bauleitplanung hat sich trotz ihres Status als grundgesetzlich garantierte
Säule der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit in die übergeordneten Pla-
nungsebenen der Raumordnung einzufügen. Diese erstrecken sich angefangen beim Bundes-
raumordnungsprogramm über die Landesplanung bis hin zur Regionalplanung. Auch diese
Planungsschritte haben künftig gemäß XPlanung zu erfolgen.
Die Zuständigkeiten zum Vollzug des Baugesetzbuchs sind in der entsprechenden Durchfüh-
rungsverordnung (BauGB DVO) geregelt. Diese beantwortet also unter anderem die Frage,
welche Behörde welche Planwerke genehmigt.

2.1.2    Landesplanungsgesetz
Durch das Landesplanungsgesetz (LplG) können die Träger der Bauleitplanung durch den
Regionalverband dazu verpflichten werden, die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung
anzupassen und Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies zur Verwirklichung von regionalbedeut-
samen Vorhaben gemäß § 11 Abs. 3 oder zur Erreichung anderer Ziele der Raumordnung
erforderlich ist (Planungsgebot). Nach dem in der Planung üblichen Gegenstromprinzip müs-
sen die Planungen in beiden Richtungen ineinander greifen, was für die Einführung des Stan-
dards XPlanung auf allen Planungseben spricht. Nur so können sich die positiven Effekte voll-
umfänglich entfalten.

                                             5
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

                                                    1
Abbildung 5: Planungsebenen und ihre Verzahnung

2.1.3      INSPIRE-Richtlinie der EU
Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Absicht ver-
bunden, eine gemeinsame Geodateninfrastruktur für das Unionsgebiet zu schaffen. Auf diese
Weise soll unter anderem eine Erleichterung der europäischen politischen Entscheidungen mit
Umweltauswirkungen herbeigeführt werden. Konkret fordert INSPIRE (INfrastructure for SPa-
tial InfoRmation in Europe) eine einheitliche Aufbereitung der digital geführten Geodaten und
deren Bereitstellung im Internet über Such-, Darstellungs- und Downloaddienste, sodass
planmäßig ab 2020 Geodaten aus ganz Europa unkompliziert zugänglich sind. Eine Nacher-
fassung von nicht digitalisierten Daten ist nicht vorgesehen. Die insgesamt 34 von der Richtli-
nie betroffenen Gegenstandsbereiche sind dem Anhang des Dokuments zu entnehmen und
umfassen folgende Bereiche:
          Koordinatenreferenzsysteme
          Geografische Gittersysteme
          Geografische Bezeichnungen
          Verwaltungseinheiten

1
    Miosga M., Norck S. (2017) Wohnungswirtschaft und Stadt- und Raumplanung. In: Arnold D., Rottke N., Winter
    R. (Hrsg.) Wohnimmobilien. Springer Gabler, Wiesbaden, S. 365-389.

                                                         6
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

      Adressen
      Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)
      Verkehrsnetze
      Gewässernetz
      Schutzgebiete
      Höhe
      Bodenbedeckung
      Orthofotografie
      Geologie
      Statistische Einheiten
      Gebäude
      Boden
      Bodennutzung (PLU – Planned Land Use)
      Gesundheit und Sicherheit
      Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
      Umweltüberwachung
      Produktions- und Industrieanlagen
      Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
      Verteilung der Bevölkerung - Demografie
      Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungsein-
       heiten
      Gebiete mit naturbedingten Risiken
      Atmosphärische Bedingungen
      Meteorologisch-geografische Kennwerte
      Ozeanografisch-geografische Kennwerte
      Meeresregionen
      Biogeografische Regionen
      Lebensräume und Biotope
      Verteilung der Arten
      Energiequellen
      Mineralische Bodenschätze

Dabei fallen die digitalen Dokumente und Informationen der Bauleitplanung in den Bereich der
Bodennutzung und sind demnach von der Richtlinie berührt. Im ursprünglichen Datenmodell
sollen diese seit Ende 2013 über Such-, Darstellungs- und Downloaddienste bereitgestellt
werden. Seit Oktober 2015 gilt es, neu erstellte Plandokumente über die besagten Online-

                                             7
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

dienste im INSPIRE-Datenmodell verfügbar zu machen. Ab Oktober 2020 müssen sodann alle
vorhandenen digitalen Geodaten aus diesem Themenfeld im INSPIRE-Datenmodell aufberei-
tet sein. Geodaten sollen dabei ein einziges Mal gesammelt und nur dort verwaltet werden, wo
dies am effektivsten geschehen kann. Sie müssen trotz verschiedener Quellen innerhalb Eu-
ropas nahtlos kombiniert und verwendet werden können und auch über Fachebenen hinweg
nutzbar sein. Darüber hinaus sollen sie mithilfe weitreichender Anwendungen verfügbar und
zugänglich sein sowie transparente Metadaten enthalten.2

2.1.4     § 17 E-Government-Gesetz BW (EGovG BW)
§17 des baden-württembergischen E-Government-Gesetzes verlautbart, dass die vom IT-
Planungsrat beschlossenen IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards nach Ablauf der
im jeweiligen Beschluss festgelegten Frist von den Behörden und ihren informationstechni-
schen Systemen einzuhalten sind. Die nachfolgend skizzierten Datenaustauschformate XPla-
nung und XBau wurden durch einen eben solchen Beschluss zu nationalen IT-Standards er-
klärt.3

2.1.4.1 XPlanung
Der Standard XPlanung und sein XML-basiertes Datenaustauschformat XPlanGML, welches
die semantischen Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Bauleit- und Landschaftspla-
nung beschreibt, soll eine einheitliche und internetbasierte Datenbereitstellung ermöglichen.
Auf diesem Wege kann eine schnellere und bessere Information der Planungsbeteiligten ver-
wirklicht werden und ein verlustfreier Datenaustausch zwischen den verschiedenen Planungs-
ebenen stattfinden. Das Format ist mit den europäischen INSPIRE-Standards kompatibel.4

2.1.4.2 XBau
Der ebenfalls XML-basierte Datenaustauschstandard XBau dient wiederum der Beschreibung
der alphanumerischen Inhalte von Bauanträgen. In diesem Zusammenhang bildet XBau In-
formationen bezüglich des Bauherrn und des Entwurfsverfassers, dem Verfahrensstand und
den Metadaten zu den Dokumenten ab. XBau ermöglicht einen medienbruchfreien Datenaus-

2
  Europäische Kommission (2018). INSPIRE Knowledge Base. Verfügbar unter: https://inspire.ec.europa.eu/ (Zu-
  griff am 15.09.2018).
3
  IT-Planungsrat (2017). Datenaustausch und Datennutzung im Bau- und Planungsbereich verbessert. Verfügbar
  unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/loseStandardartikel/DE/Newsletter02-
  2017_XBau_XPlanung.html (Zugriff am 14.09.2018).
4
  Krause, K. & Munske, M. (2016). Geostandards XPlanung und XBau. Zfv 141 (5), 336-342.

                                                      8
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

tausch zwischen den im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Akteuren.5 Für IT-Verfahren,
die dem Datenaustausch im Bau- und Planungsbereich dienen, gilt es die Standards XBau
und XPlanung bis spätestens Februar 2023 einzuführen.

2.1.5      Online-Zugangsgesetz (OZG) und Datenschutzgesetze
Mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichten sich Bund und Länder darauf, bis zum En-
de des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über internetbasierte Verwaltungsportale auch
elektronisch anzubieten und diese in einem Portalverbund miteinander zu verknüpfen. Ziel ist
ein barriere- und medienbruchfreier Zugang der Nutzer zu elektronischen Verwaltungsleistun-
gen. Die technischen Kommunikationsstandards werden hierbei vom Ministerium des Innern
im Benehmen mit dem IT-Planungsrat festgelegt. Bauleitplanung und Baugenehmigung sind
im Leistungskatalog der Lebens- und Geschäftslagen der Bereiche „Bauen und Wohnen“ und
„Bauen und Immobilien“ vielfach aufgeführt. Das OZG kann wiederum nur mithilfe von stan-
dardisierten Prozessen auf der Grundlage standardisierter Daten umgesetzt werden. Hierfür
bieten sich XPlanung und XBau an.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die Vorschriften
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch pri-
vate wie auch öffentliche Akteure beinhaltet.

Mit dem Inkrafttreten seiner neuen Fassung am 25.05.2018 wurde das Bundesdatenschutzge-
setz (BDSG) an die Datenschutzgrundverordnung angeglichen. Es hat also ebenfalls den Um-
gang mit personenbezogenen Daten zum Gegenstand und regelt dabei unter anderem die
Rechte der betroffenen Person auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten, deren Lö-
schung sowie die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung.

Das baden-württembergische Landesdatenschutzgesetz (LDSG) trifft wiederum ergänzende
Regelungen zur Durchführung der Datenschutzgrundverordnung sowie zum Umgang mit per-
sonenbezogenen Daten in nicht vom Unionsrecht betroffenen Bereichen. Es entfaltet dabei für
Behörden, sonstige Stellen des Landes, Gemeinden sowie Vereinigungen des privaten
Rechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und durch eine mehrheitliche
Beteiligung einer oder mehrerer juristischer Personen des öffentlichen Rechts gekennzeichnet
sind, rechtsverbindliche Wirkung.

5
    Krause, K. & Munske, M. (2016). Geostandards XPlanung und XBau. Zfv 141 (5), 336-342.

                                                        9
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2.2     Akteure und kurze Aufgabenbeschreibung

2.2.1   ITEOS
Die ITEOS beschafft, entwickelt und betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsa-
mer Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen Verfahren der automa-
tisierten Datenverarbeitung. Des Weiteren erbringt sie mit ihren über 1600 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern unterstützende Dienstleistungen im Bereich der Personalverwaltung sowie
Beratungs- und Schulungsleistungen.6 In einer organisatorischen Handlungsempfehlung der
Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zur INSPIRE-konformen Bereitstellung
von Bebauungsplänen in der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) ist davon
die Rede, die gesammelten Daten der Bauleitplanung der dem Rhein-Neckar-Kreis zugehöri-
gen Städte und Gemeinden, die in Konformität mit XPlanung vorliegen, an einer zentralen
Stelle nach den Festsetzungen der INSPIRE-Richtlinie zu transformieren. Zusätzlich soll diese
Stelle für die Erzeugung und Bereitstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten für IN-
SPIRE und XPlanung zuständig sein und Metadaten bereitstellen.7 Diese Aufgaben sind der
ITEOS zugedacht. Die zugrundeliegende technische Infrastruktur wurde bereits ausgeschrie-
ben. Die Produktivsetzung soll bereits im Juli 2019 erfolgen. Erste Angebote mit Angaben zu
den Kosten einer Nutzung durch die Kommunen gehen diesen im Februar 2019 zu.

2.2.2   MRN GmbH
Bei der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH handelt es sich um die Regionalentwicklungsge-
sellschaft der Metropolregion Rhein-Neckar. Gesellschafter des Unternehmens sind der Ver-
band Region Rhein-Neckar, der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie-
und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die Handwerkskammern
Rhein-Main und Rhein-Neckar-Odenwald. Die zentrale Aufgabe der GmbH ist es, die soziale,
wirtschaftliche und ökologische Entwicklung des Verdichtungsraums voranzutreiben. Zu die-
sem Zweck unterstützt sie regionale Netzwerke und versucht regionale Handlungsträger in
Kontakt zu bringen, sodass diese ihre Anliegen umsetzen können.8 An einer internetbasierten
und medienbruchfreien Bereitstellung von Bauleitplänen in einem einheitlichen Format ist die
GmbH allen voran im Zusammenhang mit der von ihr angetriebenen Projektarbeit zum virtuel-
len Bauamt interessiert. Ziel derselbigen ist die Errichtung einer virtuellen Plattform, über die

6
  ITEOS (o.J.). Über uns. Verfügbar unter: https://www.iteos.de/,Lde/start/ueber+uns.html (Zugriff am
  14.09.2018).
7
  Kommunale Landesverbände Baden-Württemberg (2016). INSPIRE-konforme Bereitstellung von Bebauungsplä-
  nen in der GDI-BW. Organisatorische Handlungsempfehlung. Verfügbar unter: https://www.geoportal-
  bw.de/documents/20147/0/Handlungsempfehlungen_KLV_Bauleitplaene_final_20160804.pdf/0a542878-107d-
  58a9-cd0c-da582ea2dc27 (Zugriff am 20.09.2018).
8
  Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Wer wir sind. Grundlagen und Organisation. Verfügbar unter: https://www.m-
  r-n.com/wer-wir-sind/metropolregion-rhein-neckar-gmbh/grundlagen-und-organisation (Zugriff am 14.09.2018).

                                                       10
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

das Baugenehmigungsverfahren auf elektronischem Wege abgewickelt werden kann. Dadurch
verspricht sich die GmbH eine Beschleunigung des Genehmigungsprozesses und eine leichte-
re Kommunikation mit den betroffenen Fachbehörden.9

2.2.3   Regionalverband (VRRN)
Der Verband Region Rhein-Neckar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beruht
auf dem zweiten Staatsvertrag der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg. Seit Beginn des Jahres 2006 stellt die Institution mit ihrer Verbandsversamm-
lung, in die von den kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt 93 Personen entsandt
werden, den Ort der politischen Willensbildung auf regionaler Ebene dar. Als Träger der Regi-
onalplanung und Raumordnung für das Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar könnte der
Verband ebenfalls von einer verbesserten Verfügbarkeit der relevanten Bauleitpläne und geo-
grafischen Daten profitieren. Da der Verband zusätzlich für die Raumbeobachtung und das
Flächenmanagement verantwortlich zeichnet, ist seine Erfahrung für das aktuelle Vorhaben
als gewinnbringend einzuschätzen.10 Auch der VRRN strebt die Einführung und Nutzung des
Standards XPlanung an und fügt sich damit nahtlos in die Standardisierungsbemühungen im
Bereich Planen und Bauen ein. Auf diese Weise werden Ebenen übergreifende Analysen und
Planungen auf einem gemeinsamen homogenen Datenbestand möglich sein und Planungs-
verfahren erheblich vereinfacht und damit beschleunigt werden.

2.2.4   GeoNet.MRN e.V.
Als gemeinnütziger Verein setzt sich das Netzwerk Geoinformation der Metropolregion Rhein-
Neckar für die verbesserte Zugänglichkeit von sowie für den verantwortungsbewussten Um-
gang mit Geoinformationen ein. Dies geschieht durch das öffentlichkeitswirksame Hervorhe-
ben der Bedeutsamkeit von digitalen Daten mit Ortsbezug, Netzwerkarbeit und die Förderung
des interdisziplinären Informationsaustauschs. Finanziert wird der Verein unter anderem durch
seine Mitglieder, die der Wirtschaft, der Forschung aber auch den regionsangehörigen Verwal-
tungen entspringen. Im Rahmen des Projekts Planen und Bauen 4.0 begleitet das Netzwerk
das kommunale Konsortium mit seiner Expertise.

9
  Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Virtuelles Bauamt Metropolregion Rhein-Neckar. Verfügbar unter:
  https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/virtuelles-bauamt (Zugriff am 17.09.2018).
10
   Metropolregion Rhein-Neckar (o.J.). Grundlagen und Organisation. Verfügbar unter: https://www.m-r-n.com/wer-
  wir-sind/verband-region-rhein-neckar/grundlagen-und-organisation (Zugriff am 14.09.2018).

                                                      11
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2.2.5   Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Die Verwaltungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises übt ihre Tätigkeiten in Verantwortung für
54 Städte und Gemeinden mit über 546.000 Einwohnern aus. Damit stellt der Rhein-Neckar-
Kreis das einwohnerstärkste Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar dar.11 Das Landratsamt
erklärt sich dazu bereit, gemäß den Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände die re-
gionale Zusammenführung und Qualitätssicherung der kommunalen Bauleitpläne sowie die
Weiterleitung der Daten zu übernehmen.

2.2.5.1 Amt für Informationstechnik
Das Amt für Informationstechnik plant, betreibt und bewertet als interner Dienstleister des
Landratsamts die gesamte IT-Infrastruktur. Somit ist es landratsamtsintern der erste An-
sprechpartner bei Fragen bezüglich der Machbarkeit und Bewertung einzelner Konzepte digi-
taler Austauschprozesse auch im Planungs-und Bauprozess. Gemeinsam mit der Stabsstelle
Wirtschaftsförderung hat das Amt die Federführung für das Projekt Planen und Bauen 4.0.

2.2.5.2 Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung versteht sich als Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen
Akteure, die Interesse an einer Tätigkeit innerhalb des Kreisgebietes bekunden. Einen beson-
deren Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle markiert das Voranbringen der Digitalisierung in
Unternehmen und Kommunen als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Vor die-
sem Hintergrund hat sie in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationstechnik die Feder-
führung für das Projekt Planen und Bauen 4.0 übernommen.

2.2.6   Baurechtsbehörden
Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist die
oberste Baurechtsbehörde des Bundeslandes. Es erlässt Rechtsverordnungen und Verwal-
tungsvorschriften, ist aber ebenso für die Aufsicht über alle untergeordneten Baurechtsbehör-
den zuständig. Ergänzend ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als
weitere oberste Baurechtsbehörde für das Bauproduktenrecht und für die Bautechnik betref-
fende Themen zuständig.12

11
   Rhein-Neckar-Kreis (o.J.). Im Herzen eins: Rhein-Neckar-Kreis. Verfügbar unter: https://www.rhein-neckar-
   kreis.de/,Lde/start/landkreis.html (Zugriff am 17.09.2018).
12
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (o.J.). Zuständigkeiten. Baurechtsbe-
   hörden. Verfügbar unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/baurecht/baurechtsbehoerden/ (Zugriff am
   17.09.2018).

                                                     12
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2.2.6.1 Regierungspräsidium Karlsruhe (höhere Baurechtsbehörde)
Als höhere Baurechtsbehörde achtet das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die gleichmäßi-
ge Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorgaben und ist für Widerspruchsangele-
genheiten verantwortlich. Es ist zudem Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspla-
nung der Städte, Gemeinden und Verwaltungsverbände und die Bebauungsplanung der Gro-
ßen Kreisstädte, zu denen die Projektpartner Hockenheim, Schwetzingen und Sinsheim gehö-
ren.13 Schon heute stellen die Regierungspräsidien die ihnen gemeldeten Daten zur Bauleit-
planung über webbasierte Dienste in der GDI-BW bereit. Allerdings werden Raumordnung,
Entwicklungsplanung und Regionalplanung noch nicht nach dem Standard XPlanung umge-
setzt. Darauf ist in der GDI-BW dringend hinzuwirken.

2.2.6.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (untere Baurechtsbehörde)
Als untere Verwaltungsbehörde genehmigt das Baurechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar
die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden (ausgenommen Große Kreisstädte) und in
den Fällen, in denen das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht Genehmigungsbehörde ist,
auch die Flächennutzungsplanung. Außerdem bearbeitet es Baugesuche aus 38 kreisangehö-
rigen Städten und Gemeinden und Fragen des Denkmalschutzes.14

2.2.6.3 Große Kreisstädte
Gemeinsam bilden Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch
die Gruppe der Großen Kreisstädte innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises. Die Städte Schwet-
zingen, Leimen und Weinheim sind dabei für sich genommen eigenständige untere Bau-
rechtsbehörden, da sie – anders als Hockenheim, Sinsheim und Wiesloch – keiner Verwal-
tungsgemeinschaft angehören.15 Allerdings sind Schwetzingen und Leimen Mitglied im Nach-
barschaftsverband Heidelberg-Mannheim, der Träger der vorbereitenden Bauleitplanung für
das gesamte Verbandsgebiet ist.

13
   Regierungspräsidien in Baden-Württemberg (o.J.). Baurecht. Verfügbar unter: https://rp.baden-
   wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Baurecht.aspx (Zugriff am 17.09.2018).
14
   Rhein-Neckar-Kreis (o.J.). Baurechtsamt. Verfügbar unter: https://www.rhein-neckar-
   kreis.de/,Lde/start/landratsamt/baurechtsamt.html (Zugriff am 17.09.2018).
15
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau-
   rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter:
   https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
   wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff
   am 17.09.2018).

                                                     13
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2.2.6.4 Gemeindeverwaltungsverbände, Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
Darüber hinaus übernehmen Gemeindeverwaltungsverbände um die Großen Kreisstädte
Sinsheim, Wiesloch, Hockenheim sowie um die Stadt Hemsbach die Aufgaben der unteren
Baurechtsbehörden für ihr jeweiliges Verbandsgebiet.16 Zehn weitere Gemeindeverwaltungs-
verbände stellen gemeinsame Flächennutzungspläne für Ihre Mitgliedsgemeinden auf. Der
Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist schließlich Träger der Flächennutzungspla-
nung für seine 18 Mitgliedsgemeinden, von denen 16 dem Rhein-Neckar-Kreis angehören.
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands deckt das gesamte Verbandsgebiet
ab.

2.2.6.5 Sonstige kreisangehörige Kommunen
Die kreisangehörigen Kommunen Ketsch und Walldorf führen die Tätigkeiten der unteren Bau-
rechtsbehörde in eigener Verantwortung aus. Walldorf kümmert sich dabei um die gesamte
Bauleitplanung (vorbereitende und verbindliche), aber auch um Bauantrag und Baugenehmi-
gung .17 Ketsch gehört zum Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und stellt folglich
nur Bebauungspläne auf. Die Stadt Sankt Leon-Rot stellt einen eigenen Flächennutzungsplan
auf.

2.2.7   Träger öffentlicher Belange
Unter Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind diejenigen Institutionen zu verstehen, deren
Stellungnahme bei der Bauleitplanung von den Kommunen gemäß §4 des Baugesetzbuchs
miteinbezogen werden müssen, sofern ihr Aufgabenbereich berührt wird. Je nach Charakter
des angedachten Planungsvorhabens sind verschiedene Träger öffentlicher Belange zu kon-
sultieren. Diese können sowohl im Landratsamt angesiedelt sein als auch außerhalb dieser
Gebietskörperschaft auftreten.

16
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau-
   rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter:
   https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
   wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff
   am 17.09.2018).
17
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2017). Verzeichnis der unteren Bau-
   rechtsbehörden und der unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg. Verfügbar unter:
   https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
   wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/Baurechtsbehörden-Verzeichnis_01.10.2017.pdf (Zugriff
   am 17.09.2018).

                                                     14
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

2.2.7.1 Landratsamt
Stellvertretend für alle im Landratsamt ansässigen Akteure, die es im Zuge eines Bau- bzw.
Planungsvorhabens potenziell zu involvieren gilt, seien an dieser Stelle das Wasserrechtsamt,
das Baurechtsamt, das Straßenbauamt, das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz, das
Gesundheitsamt, das Kreisforstamt sowie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz ange-
führt.

2.2.7.2 Sonstige
Außerhalb des Landratsamts sind mitunter Unternehmen mit Relevanz für öffentliche Sachbe-
reiche wie die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Telekom AG und Wasserversorgungsunter-
nehmen, aber auch Gemeinden in Verwaltungsverbänden, der Regionalverband, das Regie-
rungspräsidium, das Landesdenkmalamt, die Industrie- und Handelskammer, die AVR Kom-
munal GmbH, die Träger von Feuerwehr und Rettungsdiensten, der Verkehrsverbund Rhein-
Neckar, die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH neben vielen anderen potentiell miteinzubeziehende
Akteure.18 Art und Anzahl der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange ist in hohem Maße
abhängig von der Art und dem Umfang des Verfahrens und der Einschätzung der Verfahrens-
träger und lässt sich daher nicht verallgemeinern.

2.2.8      Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW)
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erhielt vom baden-
württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den Auf-
trag zum Aufbau einer von Land, kommunalen Bereich sowie Wirtschaft und Wissenschaft
partnerschaftlich getragenen Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW). Ziel des
Vorhabens ist es, die von kommunalen wie privaten Akteuren zusammengetragenen und in
spezialisierten Informationssystemen zum Einsatz kommenden Geodaten für eine fachbe-
reichsübergreifende Verwendung zeitgemäß und nutzerfreundlich bereitzustellen. Dabei soll
die baden-württembergische Geodateninfrastruktur als integraler Bestandteil der Geodateninf-
rastrukturen auf nationaler (GDI-DE) und europäischer (INSPIRE) Ebene konzipiert werden.
Des Weiteren erfolgte die Einrichtung eines GDI-Kompetenzzentrums im Landesamt, welches

18
     Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (o.J.). Checkliste. Träger öffentlicher
     Belange. Verfügbar unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
     um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/BImschG-
     Genehmigungsleitfaden/Anlage_7_Checkliste_Traeger.pdf (Zugriff am 17.09.2018)

                                                          15
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

als Anlaufstelle bei etwaigen rechtlichen und technischen Fragen rund um GDI-BW, GDI-DE
und INSPIRE fungiert.19

2.3        Mehrwerte der Einführung von standardisierten Austauschformaten
Das vom IT-Planungsrat beschlossene und gemäß §17 des baden-württembergischen E-
Government-Gesetzes verbindlich umzusetzende Austauschformat XPlanung kann Mehrwerte
für alle Kommunen schaffen. Um Aussagen über diese Mehrwerte tätigen zu können, die die
mit dem Vorhaben verbundenen Aufwände rechtfertigen, muss der Blick an dieser Stelle auf
die Verfahren der Bauleitplanung gerichtet werden. Diese sind in die vorbereitende und die
verbindliche Bauleitplanung zu untergliedern.

2.3.1      Vorbereitende Bauleitplanung
Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung erarbeiten die Kommunen einen Flächennut-
zungsplan, der die Grundzüge der Planung für das gesamte Planungsgebiet enthält. So trifft er
beispielsweise Aussagen über die Art der Bodennutzung, welche sich im Rahmen der städte-
baulichen Entwicklung abzeichnet, und legt den Fokus auf die Darstellung sowie Ausweisung
von Bauflächen und Flächen für den Erhalt sowie Ausbau der sozialen bzw. technischen Infra-
struktur. Aufgrund seiner Oberflächlichkeit ist er ausfüllungsbedürftig durch die einzelnen Be-
bauungspläne für Teilgebiete der Gemeinden. Die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung
gehen im Rhein-Neckar-Kreis lediglich drei Kommunen eigenständig an, während sich die
restlichen Städte und Gemeinden hierfür in Verwaltungsgemeinschaften oder im Nachbar-
schaftsverband Heidelberg-Mannheim zusammenfinden. Unabhängig davon, ob ein Flächen-
nutzungsplan in Eigenregie oder Zusammenarbeit entsteht, muss sich die Planung an den
Vorgaben des Regionalplans orientieren und mit benachbarten Kommunen abgestimmt wer-
den. Damit ergibt sich zwangsläufig ein Kommunikations- und Abstimmungsbedarf, der mit
Hilfe einheitlicher Datenformate schneller bedient werden kann. Neben Kommunikationserfor-
dernissen, die sich zwischen benachbarten Kommunen auftun, gilt es für die planende Kom-
mune ab dem Moment der Fassung des Aufstellungsbeschlusses auch auf weitere Akteure
zuzugehen. So müssen sowohl die Bürger der von der Planung betroffenen Gebiete als auch
die Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Planungsvorhaben und erste Vorentwürfe in
Kenntnis gesetzt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Einwände und Stel-
lungnahmen dieser Stellen schon zu einem frühen Zeitpunkt Einfluss in die Überlegungen fin-

19
     Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (o.J.). Geodateninfrastruktur (GDI). Verfügbar unter:
     https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/02_Ueber_uns/Aufgaben/Geodateninfrastruktur.html (Zugriff am
     17.09.2018).

                                                         16
Projektbericht: Planen und Bauen 4.0

den. Im Falle einer Mitgliedschaft in einer Verwaltungsgemeinschaft sind in den einzelnen
Kommunen lediglich die Bestandteile des Plans für das Gesamtgebiet zu diskutieren, die sich
auf der eigenen Fläche erstrecken. Nachdem diese Phase der frühzeitigen Beteiligung been-
det ist, erarbeitet die Kommune oder der Verwaltungsverband einen Entwurf des Flächennut-
zungsplans, zu dem die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange abermals gehört
werden. Erst nach Abschluss dieser zweiten Beteiligungsphase und der ausführlichen Abwä-
gung der vorgetragenen Argumente verschiedener Stellen, kann ein Feststellungsbeschluss
getroffen und die Urschrift des Flächennutzungsplans erstellt werden. Die gesamten Pla-
nungsunterlagen müssen sodann an eine höhere Verwaltungsbehörde übermittelt werden, die
dem Vorhaben die Genehmigung erteilen muss. Im Falle der großen Kreisstädte und den da-
mit verbunden Verwaltungsgemeinschaften oder dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-
Mannheim handelt es sich dabei um das zuständige Regierungspräsidium. In den übrigen
Fällen ist das Baurechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zu konsultieren. Allein
diese grobe und in Abbildung 6 veranschaulichte Prozessbeschreibung verdeutlicht den
enormen Kommunikations- und Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Akteuren. Zu-
sätzlich muss erwähnt werden, dass Kommunen die Erstellung der Planungsgrundlagen, aber
mitunter auch die Durchführung der Beteiligungsprozesse, in der Regel an externe Dienstleis-
ter delegieren, woraus zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit einem weiteren Akteur resultiert.

Abbildung 6: Akteure und Aufgaben im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung

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